ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM (NR. 76/2001), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandenpunkt 18: Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum. Bericht und Antrag der Regierung Nr. 76/2001. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 Abs. 1 Bst. a ,c, f bis i, Abs. 2 bis 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. a, c, f bis i, Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11c steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage, und zwar ist mir einfach nicht klar, was dieses «ausserordentliche Verfahren» bedeuten soll. Wenn man die Erläuterungen im Bericht und Antrag auf Seite 12 zum dezentralen Verfahren liest, dann heisst es dort: Liechtenstein hat die entsprechenden EWR-Rechtsvorschriften für das dezentrale Verfahren übernommen. Das heisst ganz einfach: Das beruht auf der Anerkennung einer Arzneimittelgenehmigung eines anderen EWR-Mitgliedstaates durch die Kontrollstelle für Arzneimittel, also einfach auf einer Anerkennung. Und wieso kann man da noch etwas beschleunigen? Also, mehr Anerkennung ist ja eigentlich keine Prüfung oder erfordert keine weiter gehenden Massnahmen, so wie ich es verstehe. Und inwiefern kann man das dann in einem ausserordentlichen Verfahren beschleunigen? Wieso kann dann eine Anerkennung noch längere Zeit dauern?
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es ist so: Arzneimittel, die national zugelassen wurden, müssen hier in Liechtenstein nochmals registriert, also ins Arzneimittelregister aufgenommen werden. Das heisst also, es wird nochmals geprüft, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Dann gibt es einen Beschluss und dann wird es eingetragen.
Abg. Dorothee Laternser:
Also, dass es registriert werden muss, ist selbstverständlich. Aber wir haben doch, wenn ich den Bericht und Antrag auf Seite 12 richtig verstehe, hat Liechtenstein die EWR-Vorschriften für das dezentrale Verfahren angenommen. Und das bedeutet einfach eine Anerkennung einer Arzneimittelgenehmigung eines anderen EWR-Mitgliedstaates, also einfach eine Anerkennung.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist absolut richtig. Trotzdem wird, bevor es in das Register aufgenommen wird, nochmals geprüft.
Abg. Dorothee Laternser:
Und für diese Prüfung sind dann zwei Verfahren vorgesehen, einmal ein normales Verfahren und ein anderes Mal ein beschleunigtes Verfahren.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ja.
Abg. Dorothee Laternser:
Aha.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, können wir weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 a steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich frage mich, Herr Präsident, ob es zur besseren Lesbarkeit des Gesetzes nicht möglich wäre, statt des für den Durchschnittsbürger unverständlichen Titels «Pharmakovigilanz» den Begriff «Arzneimittelüberwachung» als Überschrift zu verwenden?
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Dieser Vorschlag wird aufgenommen.Art. 13 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 Abs. 2
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 33 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 42 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45 Abs. 2 Bst. a und h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 Abs. 2 Bst. a und h steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 46 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum in 1. Lesung behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14.30 Uhr.MITTAGSPAUSE (VON 12.45 BIS 14.30 UHR)
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