ABÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND DIE BEZÜGE DER MITGLIEDER DER REGIERUNG, DER GERICHTSHÖFE, DER KOMMISSIONEN UND DER ORGANE VON ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES STAATES (NR. 79/2001), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir befinden uns auf unserer Traktandenliste bei Punkt 19: Abänderung des Gesetzes betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 79/2001. Wir behandeln diese Vorlage ebenfalls in 1. Lesung.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Obgleich die Regierung dann beim nächsten Traktandum Antrag auf Rückzug der Vorlage stellen wird, möchte ich beliebt machen, diese Vorlage, die ja in einem Zusammenhang zur Vorlage unter Traktandum 20 steht, zu behandeln. Sie muss natürlich dementsprechend abgeändert werden, dass die vorgeschlagenen Artikel 1, 3, 4 und 6 zwar so in Abänderung gebracht werden, wie die Regierung hier vorschlägt, aber dass nicht ein neues Gesetz geschaffen wird, sondern dass das innerhalb des bestehenden Gesetzes passiert. Das kann durchaus in der 1. Lesung korrigiert werden, ohne dass wir materiell hier grössere Änderungen vornehmen. Das heisst also dann bei der Regierungsvorlage ganz konkret, dass wir I. weglassen. Es gibt auch keinen neuen Titel, sondern das Gesetz betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates wird abgeändert und kann so wie hier dann vorliegend in einer 1. Lesung behandelt werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich würde Sie bitten, Herr Regierungschef, dann bei der Lesung der Gesetzesvorlage - beim jeweiligen Artikel - Ihre Änderungen und Ergänzungen anzubringen. Dann stelle ich diesen Bericht und Antrag zur Diskussion.Abg. Markus Büchel:
Ich begrüsse es, wenn dieses Gesetz mit dieser Abänderung des Vorschlages des Herrn Regierungschefs zur Behandlung gelangt. Die Vorlage an und für sich ändert sich ja mit Ausnahme eben dieses Artikels nicht. Inhaltlich haben wir diese Vorlage in der Finanzkommission behandelt. Ich möchte da kurz die Bemerkungen oder die Einstellung zu dieser Vorlage vorbringen. Neben der Bezugsregelung für besondere Einsätze der Regierung regelt dieses Gesetz die Bezüge der Mitglieder fast aller Kommissionen und Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates. Das sind gesamthaft zirka 60 unterschiedliche Gremien. Da unter diesen Kommissionen sehr unterschiedliche Aufgabenstellungen und Aufwände vorkommen, besteht die Notwendigkeit, dass das Gesetz möglichst grosse Flexibilität erlaubt. Da in der Regel die Hauptaufgaben durch die Vorsitzenden erledigt werden sollen, soll diese angesprochene Flexibilität vor allem in der Festlegung der präsidialen Pauschalen möglich sein. Die bestehende Festlegung für die Präsidentenpauschale von CHF 500 bis CHF 2'000 ist keinesfalls mehr angemessen und ausreichend. Die von der Regierung vorgeschlagene Bandbreite mit CHF 1'000 bis CHF 20'000 soll diese Flexibilität erlauben. Ich befürworte diese Bandbreite, damit kann den verschiedensten Ansprüchen und Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Auch die Anhebung des Sitzungsgeldes auf CHF 200 für einen ganzen Tag und CHF 150 für einen halben Tag ist sicher notwendig und angebracht. Die finanziellen Auswirkungen bewegen sich nach einer groben Schätzung im Rahmen von zirka CHF 120'000. Die Finanzkommission hat sich in der 11. Sitzung vom 29. Oktober 2001 grundsätzlich positiv für die Vorlage ausgesprochen, erwartet aber zu verschiedenen einzelnen Punkten noch einige Klärungen. Ich schlage vor, dass diese Angaben der Regierung bei der Behandlung der einzelnen Artikel gemacht werden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Ivo Klein:
Ich kann mich dem Votum meines Vorredners grundsätzlich anschliessen. Ich habe aber noch zwei Fragen, die die Stellvertreter der Regierungsmitglieder betreffen, die ja neu auch anders entschädigt werden sollen. Da stellt sich für mich die Frage: Mit welchen Aufgaben werden die Stellvertreter betraut? Und wäre es auch denkbar, dass diese Aufgaben - ich spreche da von der Delegation an Arbeitssitzungen usw. - auch von Amtsleitern übernommen werden können? Danke.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Nachdem der Kollege Klein schon das Thema der Stellvertreter der Regierungsmitglieder angesprochen hat, möchte ich mich auch jetzt schon dazu zu Wort melden. Ich hätte das sonst erst bei der 1. Lesung gemacht. Diese Vorlage beinhaltet zwei Themen, die geändert werden sollen. Einerseits die Art der Entschädigung für Kommissionsmitglieder. Dagegen ist grundsätzlich sicher nichts einzuwenden und daher ist auch gegen Eintreten nichts einzuwenden. Zusätzlich beinhaltet die Vorlage aber noch etwas ganz anderes, nämlich einen ersten Vorschlag, der zu den in der Praxis feststellbaren vermehrten Einsätzen der stellvertretenden Regierungsräte korrespondiert. Das wird überraschenderweise im Bericht der Regierung weder in der Zusammenfassung noch in den allgemeinen Ausführungen aber mit keinem Wort kommentiert oder irgendeine allgemeine Begründung dafür abgegeben, warum erstmals in diesem Land die stellvertretenden Regierungsräte ausserhalb ihrer eigentlichen Stellvertreterfunktion in der Regierungssitzung vermehrt namens der Regierung bei öffentlichen Anlässen auftreten. Es wird lediglich in der Begründung zum entsprechenden Artikel kurz gesagt, dass beabsichtigt sei, diese Stellvertreter in Zukunft vermehrt an Anlässe im In- und Ausland zu delegieren und dafür soll eine entsprechende Entschädigungsregelung getroffen werden. Das Problematische oder Schwierige daran ist nun nicht die Entschädigungsregelung als solche. Wenn diese Stellvertreter in dieser Art und Weise eingesetzt werden, dann steht ihnen selbstverständlich eine solche Entschädigung auch zu. Das Fragliche und nicht ganz rechtlich Abgeklärte - und da hätte ich mir eigentlich wesentlich mehr Ausführungen in so einem Regierungsbericht gewünscht - ist die Frage: Welche Stellung haben die stellvertretenden Regierungsräte eigentlich in unserem Rechtssystem, in unserem Regierungssystem? Es ist nicht ganz so einfach, wie die Regierung hier mit einem Satz meint, indem sie einfach sagt, dass dies mit Art. 79 Abs. 2 der Verfassung vereinbar sei, da diese Verfassungsbestimmung nicht als abschliessende Aufzählung des Tätigkeitsbereiches dieser stellvertretenden Regierungsräte anzusehen ist. Gemäss Art. 78 Abs. 1 der Verfassung wird die gesamte Landesverwaltung durch die Kollegialregierung besorgt. Was ist die Kollegialregierung? Art. 79 Abs. 1 gibt dazu die Antwort, indem es dort abschliessend heisst: «Die Kollegialregierung besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten». Das heisst, wenn wir das vor allem mit anderen Gesetzen vergleichen, bei denen auch irgendwelche Institutionen, Kommissionen, Gerichte - was auch immer - eingesetzt werden, dass die stellvertretenden Regierungsräte, die dann im Abs. 2 für eine spezielle Funktion aufscheinen, im eigentlichen engeren Sinn nicht zur Kollegialregierung gehören. Das heisst, sie sind auch nicht mit der verfassungsmässigen Aufgabe betraut, die Landesverwaltung zu besorgen wie die Mitglieder der Kollegialregierung, sondern sie haben nur die spezielle Aufgabe, die im Abs. 2 Satz 2 des Art. 79 genannt wird, wenn es dort heisst, dass für den Regierungschef und die Regierungsräte je ein Stellvertreter zu ernennen ist, der im Falle der Verhinderung das betreffende Regierungsmitglied in den Sitzungen der Kollegialregierung vertritt. Das ist eine für eine Verfassung ungewöhnlich detaillierte und wie ich meine abschliessende Aufzählung der verfassungsmässigen Aufgaben dieser Stellvertreter. Wäre das nicht so gemeint, wären diese Stellvertreter so gedacht, dass sie generell die Regierungsmitglieder vertreten können, dann würde es hier gar nicht extra erwähnt, welche Aufgabe sie haben. Also, dieser Satz kann sicher nicht so aufgefasst werden, dass dies nur eine beispielsweise Erwähnung einer Aufgabe dieser Stellvertreter sei, und dass sie sonst schrankenlos in jeder Hinsicht die Regierungsmitglieder gemäss Abs. 1 bei der Besorgung ihrer Aufgaben vertreten können, sondern von ihrer eigentlichen Kernaufgabe, von ihrer Kompetenz her, ist das mit Sicherheit eine abschliessende Aufzählung. Das muss andererseits aber nicht heissen - so eng will ich das nicht sehen -, dass stellvertretende Regierungsräte nicht einmal bei irgendeinem Anlass erscheinen können in ihrer Funktion als stellvertretende Regierungsräte, dass sie dort nicht ein paar Worte sagen können oder von der Regierung irgendwo hingeschickt werden können, um die Grüsse der Regierung zu überbringen oder was auch immer. Man muss dann aber schon aufpassen, dass man eine gewisse Grenze nicht überschreitet, nämlich die Grenze, wo es sich um eine Wahrnehmung eigentlicher Regierungsaufgaben handeln würde, nämlich im Rahmen von Art. 78 Abs. 1 um die Besorgung der Landesverwaltung. Es würde daher zum Beispiel verfassungsgemäss nicht angehen, um das nur als Beispiel zu erwähnen, dass man einem stellvertretenden Regierungsrat im Rahmen eines oder mehrerer Ressorts sagt: Du machst die und die Aufgabe - amtsintern oder regierungsintern - auch wenn nach aussen hin der Regierungsrat sowieso auftritt, aber das ist deine Aufgabe, und bei Veranstaltungen im Rahmen dieses Aufgabenbereiches trittst du für das Ressort auf. Das würde meiner Meinung nach diese Grenze überschreiten.Ich habe an und für sich nichts gegen die Gesetzesbestimmung, die die Regierung hier vorschlägt, wo sie eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen will, dass Stellvertreter der Regierungsmitglieder für Zeitaufwand, den sie im Auftrag der Regierung verbringen, eine angemessene Entschädigung bekommen. Was mich stört - aber das ist an und für sich Sache der 1. Lesung - ist das dort verwendete Wort «Arbeitssitzung», weil das impliziert gewissermassen schon, dass die stellvertretenden Regierungsmitglieder bei normalen Arbeitssitzungen, also bei Besorgungen der Angelegenheiten der Landesverwaltung ausserhalb der Regierungssitzung regelmässig normal auftreten. Und das geht meiner Meinung nach ohne Verfassungsänderung nicht. Ich nehme nicht an - andernfalls müsste die Regierung entsprechend Stellung nehmen -, dass eine eigentliche Regierungsreform vorgesehen sei, also eine Ausweitung der Zahl der Personen, die die Aufgaben der Regierung im Sinne von Art. 78 Abs. 1 der Verfassung wahrzunehmen haben. Wenn das nicht vorgesehen ist - und das kann man an und für sich aus dem Bericht hier nicht entnehmen, dass das vorgesehen sei - dann muss man die Aufgaben auch entsprechend eingeschränkt auswählen und darauf sollte, meine ich, von Anfang an daraufhingewiesen werden, da man das eine oder andere Mal bei der Berichterstattung - ich war noch nie persönlich bei einem dieser Auftritte der stellvertretenden Regierungsräte dabei - aber von der Berichterstattung her man manchmal den Eindruck gewinnen konnte, dass diese Stellvertreter tatsächlich gezielt zur Stellvertretung der eigentlichen Ressortinhaber in ihren ureigensten Bereichen ausserhalb der Regierungssitzung eingesetzt werden. Hier sollte man, finde ich, wie bereits gesagt, eine klare Grenze ziehen.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich den Ausführungen des Landtagsvizepräsidenten anschliessen und das noch verdeutlichen: Ich halte den Vorschlag der Regierung für verfassungswidrig. Ich denke, dass sich die Regierung auch dieser Problematik bewusst ist, wenn man schaut, was sie auf Seite 7 schreibt: «Nach Überzeugung der Regierung ist diese Formulierung durchaus mit der Verfassung vereinbar». Daraus schliesse ich, dass sich die Regierung durchaus Gedanken gemacht hat, ob das mit der Verfassung vereinbar ist und hat dann so eine Formulierung gewählt, wo man meines Erachtens um den Sinn der Verfassung herumkommt. Die Verfassung will ganz eindeutig, dass die Funktion der Regierungsstellvertreter darauf beschränkt wird, den Regierungsrat im Falle der Verhinderung des betreffenden Regierungsmitglieds in den Sitzungen der Kollegialregierung zu vertreten. Das die Formulierung der Verfassung. Also im Falle der Verhinderung das betreffende Regierungsmitglied in den Sitzungen der Kollegialregierung zu vertreten. Das ist eine klare Formulierung. Das ist auch eine Einschränkung, was ein stellvertretender Regierungsrat in dieser Funktion machen kann. Nun schlägt die Regierung eine Formulierung vor, dass die Regierung die Regierungsrat-Stellvertreter beauftragen kann, an Arbeitssitzungen teilzunehmen. Da ist nicht mehr die Rede von einer Stellvertretung der Regierungsräte, sondern die Regierung will einzelne Regierungsrat-Stellvertreter beauftragen, in eigener Funktion - nicht in einer stellvertretenden Funktion - gewisse Regierungsaufgaben zu übernehmen. Das halte ich nicht mit der Verfassung vereinbar.Weiter möchte ich nicht unerwähnt lassen, wie sich die Regierung über solche Bedenken hinwegsetzt. Seite 10 schreibt sie unter dem Titel «Verfassungsmässigkeit», ich zitiere: «Es sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich, welche die Verfassungsmässigkeit der Vorlage in Frage stellen würden». Ich meine, so geht das einfach nicht. Wenn die Regierung verfassungsmässige Bedenken hat, diese prüfen lässt und dann zu einem politischen Entscheid kommt, dann muss der Landtag auch darüber informiert werden, dass es solche verfassungsmässigen Bedenken gab, man muss sich damit auseinander setzen. Und dann kann die Regierung immer noch sagen: Aus diesen und diesen Gründen sind wir der Ansicht, dass es keine Bedenken gibt. Aber der Landtag soll mit der Argumentation sich befassen müssen. Ich reklamiere für mich das Recht, wenn es solche Bedenken gibt, dass man mir das auch mitteilt. Es gab schon früher ähnliche Fälle, wo die Regierung einfach gesagt hat: Es gibt keine verfassungsmässigen Bedenken. Man schweigt sich darüber aus und hofft: Hoffentlich fällt es keinem der Landtagsabgeordneten auf. Aber so geht es nicht.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Nachdem wir schon beim Artikel 1 sind, erlaube ich mir, den einen Satz auch noch dazu zu sagen: Ich bin mit den drei Vorrednern einverstanden, es braucht hier klare Grenzen. Ich habe auch gelesen, dass für die Regierungsrat-Stellvertreter - das steht auf Seite 7 - nebst der Repräsentationspauschale, die ihnen sicher nebst der Entschädigung für die Vertretung an den Regierungssitzungen zusteht, noch eine jährliche Lohnpauschale von CFH 6'000 bezahlt wird. Ich habe dann mir gedacht, wenn das so zehnmal CHF 600 für eine Landtagssitzung sind, sind doch 10 Einsätze schon bezahlt. Dann würde ich es nicht einsehen, dass wir noch weitere Regelungen brauchen, wenn dieser Einsatz stattfindet. Aber unabhängig davon schliesse ich mich den Ausführungen an, dass ich es nicht richtig finde, wenn Regierungsrat-Stellvertreter über den eigentlichen Anlass hinaus eingesetzt werden. Wenn die Regierung Vertretung braucht - was durchaus vorkommen kann - dann liegt sicher auch die Kompetenz, gerade, wenn es um Arbeitssitzungen geht, eher bei Vertretern des Amtes oder der Amtsleiter. Das möchte ich schon betonen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Punkt bis zur 2. Lesung ebenfalls zu untersuchen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich finde es richtig und auch wichtig, hier einmal über die Stellung der stellvertretenden Regierungsräte in unserem Regierungssystem zu sprechen. Ich kann die Auffassung des Landtagsvizepräsidenten betreffend seine Interpretation oder seine Lesart der Verfassung teilen, denn hier ist in Art. 79 abschliessend und klar gesagt, dass die Kollegialregierung aus dem Regierungschef und 4 Regierungsräten besteht. Es ist hier auch gesagt, dass die stellvertretenden Regierungsräte im Falle der Verhinderung das betreffende Regierungsmitglied in den Sitzungen der Kollegialregierung vertritt. Ich meine aber auch, dass man die Verfassung zumindest nicht so eng lesen muss, dass gewisse Auftritte oder eine gewisse Wahrnehmung von repräsentativen Aufgaben von stellevertretenden Regierungsmitgliedern nicht möglich sind. Sie können die Regierung nicht vertreten, weil sie ja nicht Teil der Kollegialregierung sind. Das ist uns ebenfalls klar. Hier sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben eindeutig. Ich glaube auch, dass der Art. 1 Abs. 2 so nicht sehr glücklich ausformuliert ist, je länger ich den Absatz lese. Gemeint war da eigentlich nicht ein eigentlicher Wechsel, sondern gemeint war hier, dass es durchaus auch einmal möglich sein müsste, auch im näheren Ausland, also in der Region, wenn hier eingeladen wird, und zwar allgemein eingeladen wird, nicht speziell die Regierung oder speziell ein Regierungsmitglied, zu gewissen Treffen, zu informellen Treffen, zu einem Erfahrungsaustausch, dass es hier durchaus auch möglich sein müsste, dass einmal ein stellvertretendes Regierungsmitglied an einem solchen Treffen als stellvertretendes Regierungsmitglied - nicht im Namen der Regierung - teilnimmt. Es kann auch nicht im Namen der Regierung Erklärungen abgeben oder die Kollegialregierung als solche vertreten. Aber dass solche Aufgaben auch in der näheren Region durchaus wahrgenommen werden können, das meinen wir, müsste auch möglich sein, auch wenn man die verfassungsrechtlichen Restriktionen sieht. Was richtig ist: Wir müssen das präzisieren und erklären, wie das genau gemeint ist, damit hier nicht Missverständnisse entstehen. Deshalb war hier auch nicht an irgendeine Regierungsreform gedacht, sondern wir sind doch innerhalb der heutigen verfassungsrechtlichen Gegebenheiten überzeugt, dass solche sehr eingeschränkten Aufgaben eigentlich wahrgenommen werden können. Das war die einzige Absicht mit diesem Vorschlag. Er ist so, wie er hier jetzt in Art. 1 Abs. 2 formuliert ist - Teilnahme an Arbeitssitzungen - sicher nicht glücklich formuliert.Abg. Paul Vogt:
Ich denke, der Artikel, so wie er hier steht, besagt etwas anderes. Es ist klar von «Arbeitssitzung» die Rede. Des Weiteren bin ich der Meinung, wenn es um rein repräsentative Funktionen geht, dann sollte das durch die Pauschalen abgedeckt werden und nicht durch Besoldungsentschädigungen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Sie meinen also, das müsste mit der jährlichen Lohnpauschale von CHF 6'000 abgedeckt werden.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Dann muss ich umgekehrt fragen: Was wird denn mit diesen CHF 6'000 abgedeckt, wenn es nicht das ist? Es kann nur sein, dass ein viel massiverer Einsatz beabsichtigt ist, wenn diese Entschädigung von den CHF 6'000 ausdrücklich als Lohnpauschale - die Repräsentation ist noch separat - wenn das nicht ausreicht. Und dann habe ich noch vergessen zu sagen - es war am 29. Oktober in der Finanzkommission. Sie haben damals erklärt, dass die Teilnahme jeweils - das scheint mir noch wichtig als Detail zu sein - dass die Delegation an einen Regierungsrat-Stellvertreter oder an eine Regierungsrat-Stellvertreterin immer einen Regierungsbeschluss voraussetzt. Das wäre natürlich auch noch eine Qualifikation letztlich, um das Bild abzugrenzen, ob die Stellvertreter einzusetzen sind oder nicht.Abg. Paul Vogt:
Um Ihre Frage zu beantworten, Herr Regierungschef: Ich bin der Meinung, dass man das durch diese Pauschale abdecken muss, allenfalls müsste man diese Pauschale anpassen. Das ist Aufgabe der Regierung, darüber zu befinden. Aber ich meine, wir sollten uns hier nicht auf verfassungsrechtlich dünnes Eis begeben, indem wir anfangen, den Sinn und Zweck dieses Verfassungsartikels 79 Abs. 2 umzuinterpretieren, der die Funktion der stellvertretenden Regierungsräte ganz klar auf die Vertretung im Verhinderungsfall bei Sitzungen der Kollegialregierung beschränkt.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Regierungschef: Ich nehme ihre beschwichtigenden Äusserungen gerne zur Kenntnis. Wenn ich die Vorlage lese, lässt das meines Erachtens mindestens ansatzweise andere Tendenzen erkennen. Wenn man bösartig ist - und ich bin jetzt einmal bösartig - dann geht das in Richtung schleichende Regierungsreform mit einer Tendenz letztendlich 10 Regierungsräte. Und das in einem Abänderungsgesetz unter anderem betreffend Regierungsbezüge geht schlicht nicht an. Wenn Sie dies wollen, dann initiieren Sie das bitte, auch in Richtung Verfassungsänderung. Schauen Sie, dass Sie die notwendigen Mehrheiten kriegen und dann ist das eine saubere Sache. Aber es bleibt irgendwo ein unguter Nachgeschmack, dass hier etwas an den Schrauben gedreht wird. Da bin ich mit den Kollegen Vogt und Wolff einer Meinung: Das wäre von der Verfassung definitiv nicht gedeckt.
Regierungschef Otmar Hasler:
Ich muss Ihnen Ihre Unterstellungen sicher so belassen wie sie sind. Aber daran war nun tatsächlich nicht gedacht. Dann hätten wir hier nämlich nicht einen solchen Artikel eingebracht, um auf diesem Weg eine Regierungsreform anzugehen. Aber wir haben hier Befürchtungen losgetreten, die wir durchaus ernst nehmen. Wir sind uns der Grenzen, die Art. 79 LV vorgibt, bewusst. Aber es kann im konkreten Fall auch einmal sinnvoll sein, dass ein stellvertretendes Regierungsmitglied an einem solchen Informationsaustausch teilnimmt. Und wenn dann das irgendwo in der Region ist, zieht das halt entsprechende Kosten nach sich. Deshalb haben wir das völlig offen gelegt und hier eingebracht, nur dies war der Sinn. Es ist überhaupt nicht daran gedacht, die Aufgabenbereiche oder die Befugnisse der stellvertretenden Regierungsräte zu erweitern. Das kann nicht auf diesem Weg passieren, das müsste über eine Verfassungsänderung passieren.Abg. Helmut Konrad:
Herr Kollege Sprenger: Bösartigkeiten rufen immer nach einer Reaktion. Ich möchte die nicht unterlassen. Ich habe Verständnis für die Bedenken, die vom Abg. Paul Vogt und vom Landtagsvizepräsidenten geäussert wurden. Wenn man ein bisschen guten Willen hat, dann hat man die Erklärungen des Regierungschefs zur Kenntnis genommen, dass das nicht intendiert gewesen ist. Und wenn Sie dann eben auf diese bösartige Art und Weise, wie Sie es selbst bezeichnet haben, nachher quasi zu unterstellen versuchen, als ob da eine schleichende Regierungsreform stattfinden soll, eine Aufstockung von 5 auf 10 Regierungsräte, dann finde ich das deplatziert.Abg. Markus Büchel:
Ich finde die Bemerkungen oder Feststellungen des Landtagsvizepräsidenten und auch von der Abg. Ingrid Hassler zum gewählten Text sicher berechtigt. Aber ich möchte ganz klar hier betonen, dass wir in der Finanzkommissionssitzung sehr ausführlich und wirklich in diese Richtung diskutiert haben, dass es ausschliesslich um Repräsentationsaufgaben gehen soll und in keinem Fall um eine Vertretung eines Regierungsmitgliedes. Wenn das präzisiert und geklärt wird, bin ich der Ansicht, dass es berechtigt ist, dass eine Vertretung der Regierung entschädigt wird, ob das jetzt ein Amtsleiter ist oder eine andere Person oder eben auch Stellvertreter. Hier geht es jetzt um die Stellvertreter.
Abg. Peter Sprenger:
«Deplatziert» dürfen Sie meine Äusserungen gerne finden, Herr Kollege Konrad. Ich denke, dass es auch Aufgabe der Opposition ist, in Richtung «Wehret den Anfängen» tätig zu sein. Und wenn Abgeordnete unabhängig voneinander und aus verschiedenen politischen Lagern irgendwo eine Tendenz orten und sich getrauen, diese zu artikulieren, dann kann ich mit dem Wort «deplatziert» - ehrlich gesagt - wenig anfangen.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef: Sie haben gerade erwähnt, dass es eben vorstellbar ist, dass auch einmal ein Regierungsrat-Stellvertreter im Sinne von Informationsaustausch an einer Begegnung teilnehmen könnte, wenn das Regierungsmitglied verhindert ist. Dazu möchte ich zu bedenken geben: Informationsaustausch geht ja immer in zwei Richtungen. Das heisst, der liechtensteinische Vertreter erhält Informationen. Aber er sollte ja auch in der Lage sein, Informationen von unserer Seite zu geben. Und wenn der zuständige Ressortinhaber verhindert ist, wird man doch wohl annehmen, dass ein entsprechender Amtsleiter, der Tag für Tag im Sachgeschäft involviert ist, die liechtensteinische Seite - wie soll ich sagen - fundierter vertreten kann als ein Regierungsrat-Stellvertreter, der an und für sich nur an den Regierungssitzungen teilnimmt, aber nicht in Amtsgeschäfte involviert ist.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich erlaube mir jetzt, etwas zu korrigieren betreffend die Aussagen des Abg. Markus Büchel bezüglich Finanzkommission: Es war ein bisschen anders. Es wurde nicht ausführlich diskutiert. Wir wurden in der Sitzung beim Traktandum für diese Vorlage am 29. Oktober von der Regierung zu Beginn des Traktandums mit dieser zusätzlichen Neuerung in dieser Vorlage - ich sage jetzt - konfrontiert, und ich konnte gleich zu Beginn nur zwei, drei Fragen stellen, als ich die Sache sehen konnte. Im Protokoll ist deswegen auch nur ganz kurz festgehalten, dass die Regierung dann erklärt hat: «Vorgesehen sind nur Arbeitssitzungen, an denen die Regierung zwar vertreten sein will, bei denen aber keine Entscheidungen gefällt werden. Zur Anwendung dieses Artikels braucht es jeweils einen Regierungsbeschluss». Es gab dann noch Hinweise wegen Fahrtkosten. Die Regierung hat die Anregungen mitgenommen und sie in die definitive Vorlage aufgenommen. Die wurde aber dann zu meinem Bedauern gerade in dieser wichtigen Frage von der Finanzkommission weder traktandiert noch behandelt. Ich möchte das so darstellen wie es wirklich war. Und deswegen führen wir halt jetzt hier diese Diskussion. Aber ich glaube, im Inhalt und in der Konsequenz bei diesem Artikel haben wir jetzt alles deponiert, und die Regierung wird bis zur 2. Lesung all diese Abklärungen machen können.Abg. Helmut Konrad:
Vielleicht doch noch eine ganz kurze Bemerkung. Herr Abg. Sprenger: Sie haben nur den letzten Teil meiner Ausführung - bewusst wahrscheinlich - zur Kenntnis genommen. Ich habe nicht gesagt, es sei deplatziert, was geäussert worden ist. Ich habe gesagt: Ich habe Verständnis für diese Nachfragen des Abg. Paul Vogt und des Landtagsvizepräsidenten. Ich habe dann auch gesagt - auch aus inhaltlichen Gründen - ich habe dann aber auch gesagt, dass der Regierungschef klärend dargelegt hat, wie es gemeint sei, und zwar keinesfalls so extensiv, wie es jetzt vielleicht aufgrund des Textes aufgefasst werden kann. Ich habe dann Ihre Aufdoppelung quasi, in Negierung dessen, was von Seiten der Regierung gesagt wurde, diese Aufdoppelung habe ich als deplatziert bezeichnet. Ich sage das vielleicht auch noch einmal an die Adresse - vielleicht hört sie das dann auch - Ihrer Zeitung. Ich bin fast sicher, dass das Morgen wieder so kolportiert wird, ich hätte gesagt: Es sei deplatziert. Ich habe nicht gesagt, das Anliegen, das geäussert wurde - ich sage das noch einmal - sei deplatziert, sondern Ihr Nachdoppeln, indem Sie dann noch eins draufgesetzt haben.Abg. Paul Vogt:
Wie die Zeitungen Bericht erstatten, darüber möchte ich mich jetzt nicht auslassen. Offenbar gibt es immer einseitige Wahrheiten. Ich möchte nur noch das Thema «qualifizierte Mitarbeiter der Regierung» ins Spiel bringen. Bisher wurde nur davon gesprochen, dass Amtsleiter die Kommunikations- und Informationsfunktion wahrnehmen können. Ich denke, dass wir in den letzten Jahren eine ganze Reihe von qualifizierten Mitarbeitern auf Regierungsebene angesiedelt haben. Das sind Sachbearbeiter, die die Materien bestens kennen und die mit Sicherheit besser in der Lage sind, Informationen entgegenzunehmen und weiterzugeben als das die stellvertretenden Regierungsräte und Regierungsrätinnen sind. Ich meine, wenn die Regierung daran denkt, solche Funktionen zu delegieren, dann sind das die richtigen Personen oder dann allenfalls eben auch die Amtsleiter. Wenn es aber um rein repräsentative Aufgaben geht, dann, denke ich, muss das mit den Pauschalen abgegolten werden. Was ich nicht will, ist, dass man sich am klaren Wortlaut der Verfassung vorbeischleicht.Abg. Markus Büchel:
Ich möchte mich nur noch kurz zu den Äusserungen der Abg. Ingrid Hassler ebenfalls bemerkbar machen, und zwar ist es natürlich Ihnen schon selbst überlassen, was Sie als ausführlich oder nicht ausführlich bezeichnen. Ich war der Meinung, dass wir in der Regel in der Finanzkommission die Dinge so weit ausdiskutieren, bis wir zu einem Ergebnis kommen und das dann festhalten. Das Ergebnis hier war meiner Meinung nach klar und die Regierung ist auch auf diese festgehaltenen Passagen nichts schuldig geblieben bzw. wir haben nichts abgebrochen. Ich habe nur erwähnt, dass wir ohne irgendwelche Einschränkungen das offen diskutiert haben und genau so gesehen haben, wie es die Regierung hier auch vorgetragen hat.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ja, über Ausführlichkeit kann man sprechen. Beraten haben wir damals nur einen Entwurf informativ zuhanden der Regierung. Wir wussten gar nicht, was nachher alles noch gemacht wird. Das war richtig am 29. Oktober. Deswegen habe ich mich darauf verlassen, dass die definitive Ausgestaltung, was wir immer empfohlen haben zu berücksichtigen, dann eben zu beraten oder auch letztlich in einer Empfehlung zu entscheiden ist. Ich störe mich nicht daran, dass es nicht behandelt ist. Aber ist es dann zulässig, dass Angaben, die ich in der Finanzkommission hätte machen können, nun hier auch von anderen Mitgliedern aufgebracht werden.Abg. Ivo Klein:
Es ist richtig, dass wir die Vorlage am 29. Oktober vorberaten haben. Auf die Frage, ob wir dann die definitive Fassung nochmals in der Finanzkommission beraten sollen oder nicht, hat damals der Regierungschef geantwortet, dass sich die Diskussion nur wiederholen würde und er es vorziehen würde, direkt in den Landtag zu gehen. Somit haben wir die definitive Fassung in der Finanzkommission nicht beraten.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Regierung hat die Bedenken sehr wohl verstanden. Es geht auch wirklich nicht darum, wenn das auch unterstellt wird, dass wir hier an klaren Bestimmungen der Verfassung vorbeischleichen wollen. Es wird ja offen gelegt, zum Teil noch nicht und vielleicht redaktionell oder textlich noch nicht bis ins Letzte durchdacht. Das werden wir sicher noch einmal sehr genau überprüfen und anpassen müssen. Aber, um hier zur Abg. Frau Laternser zu kommen: Es ist ja klar, wenn ein stellvertretendes Regierungsratsmitglied - sagen wir - an einer Tagung teilnimmt, dann vertritt es nicht die Regierung, es nimmt als stellvertretendes Regierungsratsmitglied teil. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, dass es an irgendeinem Informationsaustausch an einer Tagung teilnimmt, wenn es zum Beispiel das Geschäft auch einmal dann in der Regierung vertreten muss, und zwar dann, wenn ein Regierungsmitglied verhindert ist. Dann kann es durchaus gut sein, wenn es in diesen Materien, die dieses Ressort betreffen, informiert ist. Es weiss ja nicht im Voraus, wann es zum Einsatz kommt, nämlich dann, wenn der entsprechende Regierungsrat oder die Regierungsrätin verhindert ist, dann kommt es zum Einsatz. Also, kann ich mir durchaus vorstellen, dass auch hier eine gewisse Teilnahme an solchen Veranstaltungen inhaltlich sinnvoll ist. So eng würde ich das deshalb nicht sehen, dass solche stellvertretende Regierungsmitglieder nur bei Repräsentationsanlässen in Erscheinung treten können. Aber es ist nicht daran gedacht, dass sie die Regierung vertreten, weil das gemäss Verfassung nicht möglich ist.Abg. Paul Vogt:
Diese Auffassung verstärkt mich eigentlich noch mehr in meiner Ablehnung dieser Formulierung. Wenn Sie sagen, ein stellvertretender Regierungsrat vertritt nicht die Regierung bei einem solchen Anlass, dann muss ich Sie fragen: Ja, wie kommt denn ein stellvertretender Regierungsrat dazu, an einer solchen Sitzung teilzunehmen? Sicher nicht aus eigener Funktion und sicher auch nicht als Sachbearbeiter. Wenn ein Sachbearbeiter oder ein Amtsleiter geht, dann ist das aufgrund der Funktion, dass er sich mit dieser Materie befasst und dass er diese Materie bearbeiten muss. Aber ein stellvertretender Regierungsrat muss keine Materien bearbeiten und es gibt deshalb auch keinen Anlass, daran teilzunehmen. Und nur zu sagen, es könnte ja einmal sein, dass genau in dieser Materie dann ein Regierungsmitglied vertreten werden muss, das ist ein bisschen dünn.Abg. Ivo Klein:
Ich habe den persönlichen Eindruck, Herr Regierungschef, Sie versuchen hier entlang der Grenzen der Verfassungsmässigkeit zu diskutieren. Ich möchte auf meine Frage zurückkommen: Wieso können für solche Aufgaben nicht die Amtsleiter eingesetzt werden, wenn es wirklich nur um Arbeitssitzungen, Informationsaustausch usw. geht? Diese Personen machen ja dann die Tagesarbeit, das operative Geschäft.
Regierungschef Otmar Hasler:
Noch einmal: Ich sehe das einfach nicht so eng, aber da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Wenn ein stellvertretender Regierungsrat seine Aufgabe ernst nimmt, dann finde ich es durchaus sinnvoll, wenn er sich auch in gewissen Materien kundig macht, und zwar vorher schon kundig macht. Es gibt Materien, in die kann man sich nicht von heute auf morgen einlesen. Man kann auch nicht von einer Woche auf die andere dann in der Regierungssitzung in diesem Ressortbereich, in dem man ja eingesetzt wird, schon innerhalb einer Woche so weit in das Sachgebiet eingearbeitet sein. Also, da kann es doch durchaus Sinn machen. Aber da kann man allem nach verschiedener Auffassung sein, dass Stellvertreter in diesem sehr eingeschränkten Rahmen auch einmal an einem Informationsaustausch teilnehmen. Das heisst nicht, dass der betreffende Amtsleiter oder Sachbearbeiter nicht teilnimmt. Aber in diesem eingeschränkten Rahmen, da meine ich schon, macht es auch Sinn, wenn man die Funktion des Stellvertreters anschaut. Wenn der Stellvertreter nachher in die Funktion des Regierungsrates tritt, nämlich wenn er ihn in der Regierung vertreten muss, dann muss er ja auch mitentscheiden, dann muss er ja auch in der Materie kundig sein. Und in diesem eingeschränkten Rahmen ist meine persönliche und die Auffassung der Regierung, dass wir hier uns durchaus im Rahmen der Verfassung bewegen. Abg. Donath Oehri:
Ich habe nur eine Frage zu dieser Argumentation: Ist es nicht so, dass die Ressortinhaber in der Regierung innerhalb der Regierung, also innerhalb dieses Fünfergremiums, Stellvertreter haben? Dass es also so ist: Wenn ein Regierungsmitglied krankheitshalber ausfällt, dass die Stellvertretung dann innerhalb der Regierung erfolgt, auch in der Regierungssitzung, nehme ich das an, dass dann dieses Ressort durch ein anderes ordentliches Regierungsmitglied wahrgenommen wird.
Regierungschef Otmar Hasler:
Gemäss Verfassung ist es ganz klar, dass der Stellvertreter im Falle der Verhinderung das betreffende Regierungsmitglied in den Sitzungen der Kollegialregierung vertritt und volles Stimmrecht hat. Also, bei den Abstimmungen nimmt er das volle Stimmrecht wahr. Er muss also auch inhaltlich in der Materie kundig sein, damit er diese Aufgabe dann auch verantwortlich wahrnehmen kann.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Diskussion bzw. die Eintretensdebatte erledigt ist, und ich davon ausgehe, dass Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen.I. Abänderung bisherigen Rechts und Art. 1 Abs. 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. Abänderung bisherigen Rechts und Art. 1 Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Der neue Titel hier muss gestrichen werden, denn das alte Gesetz bleibt in Kraft, weil - ich muss jetzt immer auf Traktandenpunkt 20 vorgreifen - weil dieses Traktandum von der Regierung zurückgezogen wird.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte nur der guten Ordnung halber auch hier nochmals deponieren, dass ich aufgrund der Diskussion in der Eintretensdebatte davon ausgehe, dass die Regierung diesen Art. 1 Abs. 2 überarbeiten wird und der Begriff «Arbeitssitzungen» darin nicht mehr vorkommen wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Der Herr Regierungschef wollte das zunächst selbst sagen. Ich weiss es nicht, ich wollte nur darauf hinweisen, dass man diesen Artikel wohl so lange behalten muss, bis wir das andere Gesetz, was heute nicht behandelt wird, haben.
Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, ich kann das nur bestätigen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 3 Abs. 2 und 2a werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
In Abs. 2 wird eine Pauschale in einem Range von CHF 1'000 bis 20'000 vorgeschlagen, in der die Regierung dann die Kompetenz hat, die entsprechenden Präsidialentschädigungen bei Kommissionen, Anstalten und Stiftungen festzulegen. Diese Beträge - ich sage jetzt - sind willkürlich, weil ich in der Begründung keine Vorstellung habe, wie diese Grenze, vor allem die Obergrenze, zustande gekommen ist. Es wäre deshalb zum besseren Verständnis für die 2. Lesung sinnvoll, wenn man die Vorstellung der Regierung kennen könnte anhand von ein paar effektiven Kommissionen, die sie ja dann dementsprechend neu regeln wird. Das Gesetz wird ja vorgeschlagen sogar rückwirkend auf den 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Man sollte einfach eine Vorstellung haben, was sich die Regierung zwischen CHF 1'000 und CHF 20'000 vorstellt. Ich finde es richtig und gut, dass in diesem Artikel oder in dieser Pauschalentschädigung auch klar alle Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeiten inbegriffen sind. Da stellt sich dann eben die Diskussion - vielleicht meistens dann bei der Regierung - inwieweit diese Vorsitzenden weitere Sekretariate, seien es amtseigene Stellen dann in der Regel, weil es sich ja um Kommissionen des Landes handelt, dafür noch beanspruchen kann und soll. Das ist hier eine offene Frage. Aber man muss klar definieren, was dann unter Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeiten verstanden wird. Es geht immerhin um 60 Kommissionen, und die Lösung sollte dann langfristig ein Modell sein. Vielleicht, dass man hier ein paar extrem situierte Kommissionen einmal durchspielt und überlegt, wie diese unter der neuen Entschädigungsformel funktionieren sollen.
Abg. Peter Sprenger:
Das erste Wort in Abs. 2a findet sich schon im bisherigen Gesetz, es lautet «zeitintensiv». Wie jeder unbestimmte Gesetzesbegriff muss das mit Leben und Praxis erfüllt werden. Kann mir die Regierung irgendwo einen Anhaltspunkt geben, was man darunter versteht oder sich mindestens bis zur 2. Lesung überlegen, wann eine Vorbereitung, eine Ausfertigungsarbeit, «zeitintensiv» ist und bis wann noch nicht?
Regierungschef Otmar Hasler:
Zu den Anregungen der Abg. Hassler: Das können wir sicher auf die 2. Lesung nachholen, dass wir einige Beispiele hier aufführen. Dann zu 2a: Da gehe ich einfach davon aus, dass «zeitintensiv» meint, über das übliche Mass hinausgehend. Aber das jetzt objektiv klarzustellen ist nicht sehr leicht. Da kann ich zumindest einmal untersuchen lassen, wie dieser Artikel bis jetzt angewendet wurde. Dieser Absatz gilt ja nicht für Präsidenten und Vorsitzende, die ja oben eine Pauschale haben, sondern das wäre dann der Fall, wenn man an Mitglieder einer Kommission bestimmte Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeiten vergibt. Diese müssen dann ja nach Stundenaufwand abrechnen.
Abg. Peter Sprenger:
Also, mit einer Erklärung «über das übliche Mass hinaus» wäre ich nicht zufrieden, weil dann ersetzen Sie eigentlich nur einen unbestimmten Begriff durch einen anderen unbestimmten Begriff. Ich möchte einfach irgendwo etwas hören, das Fleisch und Knochen hat.
Regierungschef Otmar Hasler:
Präziser werden wir ja nachher mit der Stundenentschädigung: Es muss nach Stunden abgerechnet werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt zu diesem Artikel, können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe eine Frage zu Abs. 3: Dort heisst es, dass Landes- und Gemeindeangestellte keinen Anspruch auf Sitzungsgelder haben. Für mich stellt sich die Frage: Ist unter diesem Begriff auch die Pauschalentschädigung gemäss Art. 3 Abs. 2 erfasst? Wenn dem so ist, denke ich, sollte man das in Abs. 3 auch dementsprechend konkretisieren.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke. Ich habe auch eine Frage zu Abs. 3 von Art. 4 und möchte hier einen Link zu Traktandum 20 machen. In Traktandum 20 - Seite 7 - ist erwähnt, dass bei Richtern eine andere Entschädigung gilt als bei Landes- und Gemeindeangestellten. Dort ist erwähnt, dass die Richter ausserhalb der Arbeitszeit einen Anspruch auf Entschädigung der Kommissionsarbeit haben. Wieso wird dieses nicht gleich gehandhabt? Danke.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich wollte zu Abs. 1 nur die Verständnisfrage stellen: Ist es klar, dass im Sitzungsgeld bei diesen Entschädigungen die Vorbereitungsarbeit für die einzelnen Mitglieder inbegriffen ist? Wir haben bisher in anderen Vorlagen immer wieder von einem Zuschlag für Vorbereitungsarbeiten gesprochen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Zur Frage der Landes- und Gemeindeangestellten, die hier keinen Anspruch auf Sitzungsgelder haben: Da meine ich, das müssen wir präzisieren, das heisst, wenn sie innerhalb ihrer Arbeitszeit, also ihres Auftrages, hier an diesen Sitzungen teilnehmen. Ich gehe davon aus, dass die Sitzungsgelder, die hier CHF 250 für einen ganzen Tag und CHF 150 für einen halben Tag betragen, dass die natürlich die normale Vorbereitung auf die Sitzung beinhalten. Jetzt habe ich aber Ihre Frage, Herr Abg. Quaderer, vergessen.Abg. Hugo Quaderer:
Es ist in Abs. 3 konkretisiert, dass im Rahmen des Aufgabenbereiches die Tätigkeit ausgeübt werden muss. Meine Frage ist: Wenn sie keinen Anspruch auf Sitzungsgelder haben, haben sie dann auch keinen Anspruch auf diese Pauschalvergütung gemäss Art. 3 Abs. 2? Ich denke, das sollte man dann präzisieren.
Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, das werden wir auf die 2. Lesung klären.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 5 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich halte es für keine gute Idee, diese Bestimmung aufzuheben, da sie, wie wir gerade in den letzten Monaten am Beispiel der Medienkommission gesehen haben, ein gutes Ventil sein kann, um Probleme mit den Mitgliedern solcher Kommissionen zu beheben. Leider wurde dem Landtag bis heute weder von der früheren noch von der jetzigen Regierung ein Antrag im Sinne dieser Bestimmung unterbreitet. Sonst hätte man nämlich von Anfang an für die Mitglieder der Medienkommission eine angemessene Pauschalentschädigung neben dem gesetzlich bereits geregelten Sitzungsgeld festlegen können und dann hätten wir uns vielleicht einige Schwierigkeiten mit dieser Kommission erspart. Man kann auch dem Landtag selbst den Vorwurf machen, er hätte selbst auf diese Idee kommen können. Aber solche Geschäfte finanzieller Art werden ja in der Regel dem Landtag von der Regierung unterbreitet. Aber die Begründung, die hier in diesem Bericht steht, warum man diese Bestimmung aufheben kann, nämlich deshalb, da sich die Entschädigung der vom Landtag bestellten Kommissionen in Zukunft teils nach den Bestimmungen dieses Gesetzes - zum Beispiel bei der Medienkommission oder bei der Bankenkommission - und teils nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Gerichtshöfe und bestimmter Kommissionen - das ist das vorgesehene neue Gesetz, das heute noch nicht behandelt wird - richten werde, überzeugt mich gar nicht. Auch bisher schon sind diese Kommissionen, zum Beispiel die Medienkommission und die Bankenkommission, nach diesem Gesetz entschädigt worden. Und warum der Umstand, dass dies bei gewissen Kommissionen weiterhin geschehen wird, ein Argument für die Aufhebung dieser Bestimmung sein soll, ist mir, ehrlich gesagt, völlig schleierhaft. Im Gegenteil: Wenn wir diese Bestimmung aufheben, dann haben wir gar nichts mehr in der Hand als Land, um, wenn es notwendig und natürlich angemessen ist, den Mitgliedern solcher Kommissionen über das Sitzungsgeld hinaus und nicht nur dem Präsidenten und Vorsitzenden - dort findet sich ja jetzt in Art. 3 eine entsprechende Regelung - sondern auch den anderen Mitgliedern eine angemessene Entschädigung anbieten zu können. Wir haben ja gestern bei der Verlesung des Briefes des Medienkommissionsmitglieds Dr. Günther Hagen aus Dornbirn durch die Frau Regierungschef-Stellvertreterin gehört, dass es da nach wie vor, und zwar, wie ich meine, verständlicherweise gewisse Erwartungshaltungen gibt. Ich frage mich: Wie sollen wir denen begegnen, wenn wir die einzige Bestimmung, die dafür eine Handhabe bietet - und das ist Art. 5 Abs. 2 - aufheben?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
In der Vorlage geht es bei Art. 5 nur um den Abs. 2. Da schliesse ich mich den Ausführungen des Landtagsvizepräsidenten an. Ich komme aber auf Abs. 1 des alten Art. 5 zu sprechen: Die Finanzkommission hat dort bei der Behandlung des Entwurfes Fragen gestellt, wie es die Regierung handhaben will, Mitglieder von Kommissionen aus dem Ausland besonders zu entschädigen. Es kam dann auf die Thematik, dass man durchaus in Kommissionen gezwungen ist, Fachwissen aus dem Ausland einzubauen und das auch entsprechend zu entschädigen. Die Diskussion war soweit ergiebig und es wurde dann protokolliert: «Es wird beantragt, dass die Regierung diese Problematik nochmals besonders überprüft und in Bericht und Antrag ausdrücklich darauf eingeht. Die Finanzkommission beurteilt die Vorlage grundsätzlich positiv, erwartet aber die Beantwortung der verschiedenen Fragen». Jetzt möchte ich Sie bitten, zu dieser Problematik bis zur 2. Lesung dementsprechend Stellung zu nehmen und allenfalls Art. 5 Abs. 1, wenn aus der Sicht der Regierung nötig, auch in die Vorlage einzubauen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Zu Art. 5 Abs. 1 erscheint es der Regierung nach wie vor sinnvoll, eine solche Regelung eingebaut zu haben, damit man dann tatsächlich reagieren kann, wenn es erforderlich ist. Wie gesagt: In der Vergangenheit wurde diese Bestimmung sehr, sehr zurückhaltend eingesetzt. Wie wir gehört haben, wurde sie einmal gebraucht, als man ein hochqualifiziertes Mitglied in eine Kommission dringend benötigte und dementsprechend entschädigen musste. Ich finde es richtig, dass diese Möglichkeit erhalten bleibt.Zum Vorschlag, den Abs. 2 zu belassen, dazu möchte ich einfach folgende Stellung beziehen: Was ausländische Kommissionsmitglieder betrifft, da hätte die Regierung die Möglichkeit, mit Abs. 1 zu reagieren. Also, dieser Fall des Herrn Hagen aus Dornbirn könnte mit Art. 5 Abs. 1 reguliert werden. Also, da könnte man eine abweichende Entschädigung ausrichten. Wenn der Landtag sich die Möglichkeit vorbehalten möchte, diesen Abs. 2 materiell hier drinzubehalten, dann müsste er meiner Meinung nach als Ausnahme ausgestaltet sein. Hier heisst es: «In der Regel setzt er eine angemessene Pauschalentschädigung fest». Ich glaube, die Regel ist hier jetzt durch das Gesetz geregelt. Das wäre dann eigentlich eine Ausnahmebestimmung, wenn der Landtag zur Ansicht kommt: Hier muss eine andere Entschädigung gesprochen werden.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Herr Regierungschef: Ich möchte Sie doch bitten, im Bericht zur 2. Lesung zu meinem Anliegen ein Stück weit Stellung zu nehmen. Es ging dort auch um die Frage, dass zum Beispiel inländische Spezialisten, die in den Kommissionen sind, dadurch diskriminiert werden, wenn sie ihr Wissen einbringen, während man allenfalls bereit ist, für ausländische Spezialisten in der Kommission gemäss diesem Artikel höhere und in diesem einen Fall relativ höhere Entschädigungen zu bezahlen. Es gab noch mehr Anregungen. Vielleicht können Sie das überprüfen lassen, wie es damals von der Kommission an die Regierung beantragt wurde.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Regierungschef: Ich kenne dieses Beispiel oder ich kann mich erinnern, dass es so ein Beispiel einmal gegeben hat, dass für ein fachlich gut qualifiziertes ausländisches Kommissionsmitglied Art. 5 Abs. 1 als Rechtsgrundlage dafür herangezogen wurde, um eine massiv höhere Entschädigung, als sie die anderen Kommissionsmitglieder erhalten haben, für dieses ausländische Kommissionsmitglied zu sprechen. Ich halte das an und für sich für falsch, denn das ist nicht der Sinn von Art. 5 Abs. 1. Der Sinn des Art. 5 Abs.1 ist, dass an Kommissionsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland in Abweichung von Art. 4, der die Höhe der Sitzungsgelder pauschal für alle gleichmässig grundsätzlich festlegt, höhere Sitzungsgelder, höhere Entschädigungen, die den Umstand, dass sie ihren Wohnsitz im Ausland haben und es für sie daher einen grösseren Aufwand bedeutet, den Aufgaben der Kommission nachzugehen, berücksichtigen. Das kann aber nicht zum Beispiel bedeuten, dass ein inländisches Mitglied einer solchen Kommission das normale Sitzungsgeld gemäss Art. 4 bekommt, und das ausländische Mitglied, das im Ausland wohnhafte Mitglied, gemäss Art. 5 Abs. 1 von der Regierung - ich sage jetzt nur ein willkürliches Beispiel - sagen wir einmal CHF 20'000 im Jahr zugesprochen bekommt oder irgend so etwas. Wenn man solche Pauschalentschädigungen will, dann muss man sich meiner Meinung nach bei den vom Landtag bestellten Kommissionen auf Art. 5 Abs. 2 stützen. Und Art. 5 Abs. 2 ist natürlich, glaube ich, wenn man den Wortlaut liest, vom Gesetzgeber des Jahres 1981 durchaus so gedacht, dass er zwingend vorgesehen ist, dass also bei allen vom Landtag bestellten Kommissionen neben dem Sitzungsgeld, das ja auch nicht überwältigend hoch ausgestaltet war bisher, eine Pauschalentschädigung festzusetzen ist, nicht nur für Vorsitzende und Präsidenten, sondern für alle. Dass man das teilweise nicht gemacht hat, eigentlich nicht willkürlich, sondern weil man es übersehen hat, Beispiel, wie gesagt, Medienkommission, das ändert nichts am Inhalt dieser Bestimmung. Wenn man das anders formulieren will, wie Sie jetzt angeregt haben, dass man es als Möglichkeit ausgestaltet, aber nicht zwingend. Gut, dann müsste man auch irgendwelche Ausführungen machen in einer Stellungnahme der Regierung, zum Beispiel zur 2. Lesung, an was für Rahmenbedingungen da gedacht ist. Auch das kann natürlich nicht willkürlich gemacht werden, dass man willkürlich einmal Pauschalentschädigungen spricht und ein anderes Mal nicht. Ich halte es im Grunde genommen für keine schlechte Idee, generell solche Pauschalentschädigungen für vom Landtag bestellte Kommissionen festzusetzen. Die Attraktivität der Kommissionsmitgliedschaft würde dadurch erhöht. Es sind ja auch nicht wahnsinnig viele Kommissionen in dieser Art, die der Landtag bestellt. Die beiden hier genannten Beispiele - Medienkommission und Bankenkommission - sind die prominentesten Beispiele. Mir würden im Moment nicht einmal andere einfallen, weil die eigentlichen Rechtsmittelkommissionen nehme ich ja hier jetzt aus. Diese sollen ja richtigerweise im anderen Gesetz - gemeinsam mit den Gerichtshöfen - geregelt werden. Und wenn wir gerade das Beispiel der gestern meiner Meinung nach durchgehend aus qualifizierten Mitgliedern zusammengesetzten oder zum Grossteil neu besetzten Medienkommission nehmen, dann fände ich es gar nicht abwegig, diesen Leuten, unabhängig von ihrem Sitzungsgeld, eine jährliche Pauschalentschädigung in angemessener Höhe zuzugestehen. Dann ersparen wir uns nämlich die ganze kleinliche Hin- und Herschreiberei, ob das eine Mitglied jetzt, weil es einmal irgendeinen Reglemententwurf gemacht hat, nicht zusätzlich zum Sitzungsgeld noch etwas bekommen soll oder Ähnliches.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Zum Votum meines Vorredners denke ich schon, wenn wir das so handhaben würden - wir haben in anderen Kommissionen auch qualifizierte Mitglieder - dann müssten wir dort ganz klar auch die Entschädigung erhöhen. Also, das hätte dann schon Konsequenzen aus diesem Tun.
Abg. Johannes Kaiser:
Ich meine auch, dass wir da nicht in ein Fahrwasser laufen dürfen, dass da von einzelnen Kommissionen, weil sie sich da sehr wichtig finden, Wunschkonzerte veranstaltet und die Pauschalentschädigungen hinaufgespielt werden. Schliesslich geht es doch nicht um einen Verdienstausfall, sondern um Kommissionsarbeit, die neben dem Beruf getätigt wird. Also, es sollte meiner Ansicht nach wirklich eine Ausnahme sein, wenn zu bestehenden Regelungen zusätzliche Pauschalen gesprochen werden.
Regierungschef Otmar Hasler:
Wir werden auf die 2. Lesung auf jeden Fall genauer untersuchen, welcher Aufgabenbereich und welche Aufgabenfülle verschiedene Kommissionen, seien sie nun von der Regierung oder vom Landtag bestellt, haben, damit wir auch diese Frage dann anhand dieser Abklärungen bezüglich der unterschiedlichen Behandlung besser beantworten können; dass wir bei den anderen eine angemessene Pauschalentschädigung durch den Landtag, dass dort diese durch den Landtag festgesetzt wird, während die restlichen Kommissionen mit Taggeldern und Pauschalentschädigungen für die Vorsitzenden abgegolten werden. Ich glaube, da müssen wir sicher noch einmal diese verschiedenen Kommissionen sehr genau anschauen.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Eine eventuelle Lösungsoption wäre doch, dass man einen Maximalbetrag festsetzen würde - der Minimalbetrag ist definiert in Art. 4 - und in Art. 5 Abs. 1 einen Maximalbetrag. Damit wären diese Spekulationen zu Ende. Danke.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ein Wort nur, Herr Präsident, wegen der vorherigen Wortmeldungen der Abgeordneten Lampert und Kaiser: Ich bin da vielleicht missverstanden worden. Mir geht es ja nicht darum, hier Geschenke zu verteilen. Es heisst im jetzt gültigen und seit zwanzig Jahren gültigen Gesetzestext: «Eine angemessene Pauschalentschädigung». Das ist ein Entgelt für die geleistete Arbeit und nicht irgendetwas was man den Leuten quasi noch nachwerfen soll. Und diese Pauschalentschädigung kann natürlich von Kommission zu Kommission schon verschieden sein, weil die Verantwortung und die Bedeutung einer Bankenkommission ist zum Beispiel sicherlich höher als jetzt - ohne, dass ich da jemand gering schätzen will - einer Milchzahlungskommission oder was auch immer.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte nur noch zu den Ansätzen der Kommissionsmitglieder und auch ihrer teilweise ehrenamtlichen Tätigkeit sagen, dass man in der Finanzkommission auch den Vorschlag machte zu prüfen, inwieweit die Ansätze für Vorsitzende, vor allem aber auch für Mitglieder in den Landesinstituten, ausgefallen sind. In der Zwischenzeit haben wir von einem Landesinstitut die Antwort durch die Regierung bereits erhalten. Dort wird im Übrigen noch von um einiges höheren Tagessätzen für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat einer solchen Organisation ausgegangen. Dort werden bis zu vier Stunden schon CHF 280 bezahlt. Es wäre vielleicht noch sinnvoll, diese Abklärung auf Regierungsebene durchzuführen, damit nicht von daher dann auch wieder Massstäbe für spätere richtige Behandlung der Kommissionsmitglieder des Landes und vielleicht auch der Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen sowie der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates durchgeführt. -ooOoo-