PERSONALPLANUNG DER LANDESPOLIZEI FÜR DIE JAHRE 2002 BIS 2007 UND TEILREVISION DES POLIZEIGESETZES (NR. 82/2001) 1. LESUNG.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 21: Personalplanung der Landespolizei für die Jahre 2002 bis 2007 und Teilrevision des Polizeigesetzes, Bericht und Antrag Nr. 82/2001. Wir behandeln diesen Bericht und Antrag der Regierung ebenfalls in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Helmut Bühler:
Den vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung betreffend Personalplanung der Landespolizei sehe ich als logische Folgerung aus dem PUK-Bericht Landespolizei, welcher an der Landtagssitzung vom 12. September 2001 behandelt wurde. In diesem Bericht und Antrag der Regierung werden alle im PUK-Bericht beanstandeten Unzulänglichkeiten bei der Landespolizei behandelt, sämtliche Strategien, organisatorische Prozesse, Entwicklungsfragen, Karriereplanungen, Einsatzdienste, interne Strukturen und noch vieles mehr wird in diesem Bericht definiert und festgelegt. Das Konzept dieser generalstabsmässigen Planung lässt erkennen, dass hiermit die damals eingeleiteten Reorganisationsmassnahmen ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Für die Landespolizei steckt in dieser Personalplanung die einmalige Chance, ihren Stellenwert, den sie verdient hat, wieder zu bekommen. Die langfristige Planung lässt für mich erkennen, dass gezielt eine tiefgründige Basis geschaffen wird. Der geforderte Stellenplan leitet sich aus den hohen Anforderungen an die Landespolizei ab. Soll die FL-Polizei in Zukunft den sehr markant angestiegenen Aufgaben gewachsen sein, wird es ohne Aufstockung des Personals wohl nicht gehen. Dabei darf ein umstrittenes Thema nicht ausser Acht gelassen werden, nämlich die Rekrutierung ausländischer Sicherheitskräfte. Mir ist bewusst, dass schon vehement gegen solche Anstellungen angegangen wurde. Betrachten wir die Sache jedoch ohne eigennütziges Denken und vor allem über unsere Staatsgrenzen hinaus, so werden wir sehr schnell einsehen müssen, dass wir ohne fremde Hilfe nicht mehr auskommen werden. Heute reicht es nicht mehr aus, nur Geschwindigkeitskontrollen zu machen und kleine Verkehrssünder zu erwischen. Diese Zeiten sind endgültig vorbei, denn der internationale Terrorismus kennt keine Grenzen. Die Drogenmafia weiss sich über alle Staatsgrenzen hinaus zu organisieren, die Wirtschaftskriminalität kennt jegliche Gesetzeslücken und trotz unserer Kleinheit wird bei uns Unterschlupf in allen möglichen Formen, zum Beispiel in Briefkastenfirmen, Stiftungen und dergleichen gesucht. Für solche Delinquenten braucht es spezifisch ausgebildete Fachleute. Können wir diesen Bedarf in unserem Land überhaupt decken? Ist die Landespolizei heute für Stellensuchende interessant genug? Mir ist die Problematik bei der Anstellung von ausländischen Fachkräften bewusst. Der Landtag muss sich aber der Verantwortung für unser Land bewusst sein und daher die Möglichkeit offen lassen, ausländische Fachkräfte in Ausnahmefällen anstellen zu können. Die international übergreifende Kriminalität steigt dermassen an, dass allein schon deshalb alles unternommen werden muss, hier mit geeigneten Mitteln und Kräften entgegenhalten zu können. Ein Zitat von Erich Kästner mag hier helfen, die Vergangenheitsbewältigung bei einzelnen Abgeordneten etwas leichter zu machen: «Es braucht mehr Mut, eine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben». Im Hochbautenbericht 2001 wird die Erweiterung des Polizeigebäudes mit einem Volumen von zirka CHF 20 Mio. aufgeführt. Diesem Bericht haben wir in der Landtagssitzung im November 2001 zugestimmt. Diese Bausubstanz richtet sich nach den Gegebenheiten und Bedürfnissen der Landespolizei. Wird frühzeitig mit der Planung begonnen, sind keine unnötigen und kostenintensiven Mietobjekte zu belegen. Unweigerlich muss auch die ganze Infrastruktur der Polizei den neuesten Erkenntnissen und Anforderungen dauernd angepasst werden. Zum Schluss noch einige Verständnisfragen an die Regierung: Wer ist für die operative Umsetzung und Einhaltung dieser Personalplanung verantwortlich? Ist es die Regierung selbst, ist es der jetzige Polizeichef mit seinen Kaderleuten oder ist es wieder ein externes Personalmanagementunternehmen? Wie sieht die Zielsetzung einzelner Strukturen dieses Massnahmenpaketes innert dieser fünf Jahre aus? Und welche Beachtung wird dem Staatsschutz Liechtensteins beigemessen? Bei der Behandlung des PUK-LaPol-Berichtes im September habe ich von der Regierung die Rehabilitierung der zu Unrecht degradierten Polizeiangehörigen gefordert. Können Sie mir berichten, was die Regierung in dieser Angelegenheit bereits unternommen hat oder noch unternehmen wird? Ich werde diesem Bericht und Antrag der Regierung vollumfänglich zustimmen.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Der uns vorliegende Bericht betrifft die Personalplanung, aber sehr verdankenswerterweise gibt er einen guten Überblick über die allgemeinen Entwicklungen und Fortschritte bei der Landespolizei. Wie mein Vorredner schon angedeutet hat, gerade im Hinblick darauf, dass wir anlässlich der Debatte mit dem PUK-Bericht im Herbst viele Fragen und Anregungen an die Regierung platziert hatten, erachte ich den heute vorliegenden Bericht als Beschreibung des Ist-Zustandes mit Ausblick auf noch nicht zu Ende geführte und weiter geplante Vorhaben bei der Neuausrichtung der Polizeiorganisations-Strukturen. Auch wenn es für das nüchterne Tagesgeschäft bei der Landespolizei nahezu philosophisch klingen mag, von kulturellen Leitlinien und Leitideen zu sprechen, dann ist doch einsichtig dargestellt, wie wichtig es ist, dass bei der Landespolizei als Voraussetzung für eine gute Arbeitsleistung auch diese kulturellen Leitlinien, die strategischen Ziele, da sein müssen, damit das Betriebsklima stimmt. Unabhängig von der hierarchischen Ebene haben die Mitarbeiter bei der Landespolizei diese Ideen und Ziele gemeinsam ausgearbeitet und definiert. Der Ausbildung und Laufbahnplanung sowie Berufsbegleitung wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet und dies sollte auch weiterhin ein erstrangiges Anliegen der Regierung bleiben. Wie gesagt: Im Bericht finden sich Rückblick und Vorausschau und für mich scheint auch glaubwürdig dargetan, warum eine personelle Aufstockung des Korps notwendig ist. Es scheint auf ersten Anhieb schon enorm, dass bis zum Jahr 2007 130 Polizeimitarbeiter benötigt würden, um allen Aufgaben zufriedenstellend gerecht werden zu können. Aber ich vertraue hier den Ausführungen und der Planung der Regierung, dass das eben in diesem Ausmass wirklich nötig ist.Wir alle wissen um die Knappheit unserer personellen Ressourcen im Land. Deswegen muss man eben dem Antrag der Regierung, dass im Ausnahmefall und unter begründeten Umständen auch ausländisches Personal bei der Polizei angestellt werden kann, die Zustimmung erteilen. Jedoch erwarte ich von der Regierung, dass diese Gesetzesgrundlage, die wir nun zu schaffen gedenken, wirklich äusserst zurückhaltend angewendet und die Regierung sich weiterhin bemühen wird, im Inland das Personal zu finden, das die Polizei benötigt. Ich möchte einhaken auch bei der Frage meines Vorredners, nämlich die Regierung zu fragen: Hat die Regierung schon Anstrengungen unternommen im Zusammenhang mit der Frage der Rehabilitierung der durch diese schockierende Entlassung betroffenen verdienten Polizeimitarbeiter?Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe zwar selbst keinen grossen Erfahrungsbackground was die Substanz von Berichten anbelangt, die dem Landtag von der Regierung zur Behandlung vorgelegt werden. Ich kann aber mindestens auf sechs Monate zurückblicken. Bis anhin waren einige dieser Berichte sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht eher dünn. Mit dem vorliegenden Bericht erfolgt hier jetzt eine offensichtliche Hinwendung zum Positiven. Diesbezüglich gilt der Regierung mein Kompliment. Dem Hohen Landtag liegt eine echte Grundlage zur Entscheidungsfindung vor. Der Bericht ist sehr sachlich abgefasst und auch sehr umfassend. Sehr positiv ist grundsätzlich die Absicht zu beurteilen, dass die Grundlage geschaffen werden soll, dass die Landespolizei vom Reaktionsdienst hin zum Präventions- und Kontrolldienst wechseln kann. Es liegt hier eine umfassende Analyse vor, die über den Status quo, aber vor allem auch über eine mögliche Zukunft der Liechtensteinischen Landespolizei Auskunft gibt. Sehr positiv beurteile ich auch das für die Landespolizei aufgezeigte Aus- und Weiterbildungskonzept. Hier werden Perspektiven aufgezeigt, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei hoffentlich motivieren werden. Das gibt Ansporn und generell einen positiven Schub auf die ganze Mannschaft. Ganz speziell erwähnenswert ist meines Erachtens auch die vorgesehene Laufbahnplanung, welche zwischen einer Fach- und einer Führungslaufbahn aufgeteilt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten neue Perspektiven, die für die gesamte Landesverwaltung beispielhaft sein können.Es ist eben zu hoffen, dass dieses Modell Signalwirkung gibt auf das existierende Aus- und Weiterbildungskonzept der gesamten Landesverwaltung. Dieses muss und kann sicherlich nicht 1:1 übernommen werden, aber die Grundgedanken wie Laufbahnplanung oder die Einführung messbarer Leistungsfaktoren bei der Lohnkarriere sollten auch für das Aus- und Weiterbildungskonzept der gesamten Verwaltung übertragen werden. Solche Massnahmen tragen meines Erachtens nicht nur zur Professionalisierung und Verbesserung der Landespolizei bei, sondern würden auch die gesamte Landesverwaltung positiv beeinflussen. Auch das modular aufgebaute Ausbildungsstufenmodell, wie auf Seite 97 des Berichts aufgezeigt, ist meines Erachtens ebenfalls beachtenswert und als gelungen zu qualifizieren.Zum Bericht selbst habe ich einige Verständnisfragen: Ist es richtig, dass - wie auf Seite 23 des Berichts erwähnt, die innere Sicherheit des Staates mit dem jetzigen Personalbestand in Zukunft nicht mehr gewährleistet wäre? Ist das Erfordernis, für alle Stellen eine Stellvertretung zu verfügen, tatsächlich notwendig? Es ist augenfällig, dass mit dem vorgesehenen stellenmässigen Ausbau der Landespolizei praktisch eine eigene Verwaltung innerhalb der Landesverwaltung aufgebaut werden soll. In der Landesverwaltung zentralisierte Funktionen, wie zum Beispiel EDV-Dienstleistungen oder Personalbetreuung, werden in kleineren Einheiten auch bei der Polizei geschaffen. Meine Frage richtet sich dahin: Könnte man hier noch bessere Synergieeffekte erreichen?Dann eine weitere Frage: Wurde überhaupt einmal daran gedacht, allenfalls die Gemeindepolizei stärker in die Aufgaben der Landespolizei einzubeziehen? Ich kann das selbst nicht einschätzen, ich frage mich einfach: Ist das überhaupt möglich? Beispielsweise, wie auf Seite 75 des Berichts aufgezeigt, ob man die Gemeindepolizei noch stärker bei der Verkehrserziehung einbinden könnte?Dann ist auf Seite 44 des Berichtes festgehalten, dass das nationale Zentralbüro Interpol Vaduz - abgekürzt NCB - im Herbst 2002 einer externen Prüfung durch das Interpol-Generalsekretariat in Lyon in Zusammenarbeit mit Vertretern anderer europäischer NCBs unterzogen wird. Und dann heisst es auch, dass gemessen an der heutigen Lage das liechtensteinische NCB einer solchen Vorortprüfung in wesentlichen Punkten nicht standhalten könnte. Meine Fragen richten sich nun dahin: In welchen wesentlichen Punkten? Und was wären dann die Konsequenzen, wenn man einer solchen Prüfung nicht stand hält?Dann noch eine Bemerkung oder Frage zur EWOK: Es ist im Bericht dargelegt, dass Liechtenstein in hohem Masse abhängig ist vom Fachwissen dieser ausländischen Spezialisten. Meine Fragen dazu: In welchem Ausmass sind diese Experten überhaupt noch bereit, befristet weiterzuarbeiten? Besteht bei diesen ausländischen Fachkräften grundsätzlich die Bereitschaft einer Weiterbeschäftigung unter der Prämisse, dass sie kein unbefristetes Anstellungsverhältnis erhalten? Dann wird hinsichtlich der Abteilung Verkehrs- und Einsatzpolizei im Bericht ausgeführt, dass die Entwicklung in der Schweiz, insbesondere der Ausbau und die Veränderung des schweizerischen Polizeiwesens neue Sicherheitsaufgaben für die Landespolizei ergeben würde. Ich möchte hier von der Regierung wissen: Wie konkret gestalten sich diese Entwicklungen in der Schweiz? Welches sind die konkreten Auswirkungen für die Liechtensteinische Landespolizei?Zuletzt noch zum Thema Anstellung von ausländischen Staatsangehörigen bei der Landespolizei: In Art. 11 Abs. 3 der Regierungsvorlage ist vorgesehen, dass die Anstellung von Ausländern nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landtags möglich sein soll. Für mich stellt sich die Frage: Wie soll dieser Anstellungsmechanismus mit Zustimmung des Landtags in der Praxis konkret funktionieren? Die Anstellung von Ausländern bei der Landespolizei ist meines Erachtens notwendig. Man kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass gewisse Stellen nur mit Ausländern besetzt werden können. Es mag wohl möglich sein, die eine oder andere Fachstelle mit inländischen Fachkräften zu besetzen. Gerade aber wenn mehrere Fachpersonen beispielsweise gleichzeitig gesucht werden, übersteigt dieses quantitative Erfordernis den inländischen Arbeitsmarkt. Deshalb kommt man meines Erachtens nicht darum herum, auch Ausländer für den Polizeidienst zu gewinnen. Es handelt sich hier um einen eigentlichen Nachzug in der Anstellungspolitik. Ausländer werden in allen Bereichen der Landesverwaltung eingesetzt und im Speziellen auch in sensiblen Bereichen wie Staatsanwaltschaft, FIU oder Stabsstelle für Sorgfaltspflichten. Ich behaupte sogar, dass wir ohne ausländische Fachkräfte den Verwaltungsapparat des Staates gar nicht aufrechterhalten könnten. Für mich ist es deshalb logisch, dass der Zugang für Ausländer auch für den Bereich der Landespolizei geöffnet wird. Störend und bemühend ist für mich jedoch die Art und Weise, wie in der Öffentlichkeit für diese Idee geworben wird. Es wird versucht, in der Öffentlichkeit zu argumentieren, weshalb heute die Entscheidungsträger, die noch im letzten Jahr die Anstellung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Polizei in der Oppositionsrolle verteufelt haben, jetzt in der Regierungsverantwortung einem solchen Vorgehen positiv gegenüberstehen. Diese Argumente stechen nicht. Man dürfte auch einmal eingestehen, dass man sich in der ursprünglichen Haltung - vielleicht auch geprägt durch die damalige Oppositionsrolle - getäuscht hat. Es ist keine Schande, sondern sogar positiv zu bewerten, wenn man zugibt, dass man aus der Vergangenheit etwas gelernt hat. Danke.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Um an die letzten Sätze des Kollegen Hugo Quaderer anzuschliessen kann ich mich diesen an und für sich im wahrsten Sinne des Wortes nur anschliessen. Es ist für einen Abgeordneten dieses Hauses, der seit Jahren immer wieder die meist nicht sehr erfreulichen Diskussionen im Zusammenhang mit der Landespolizei mitverfolgt und teilweise auch mitgestaltet hat, bewegend, diesen Bericht zu lesen und auch bewegend, die Einsicht wahrzunehmen, unausgesprochen zwischen den Zeilen - der Bericht ist immerhin vom Herrn Regierungschef Othmar Hasler unterzeichnet - die sich offensichtlich in den Reihen der Fortschrittlichen Bürgerpartei innert eines Jahres breit gemacht hat. Noch am 26. Oktober des Jahres 2000 hat der damalige FBP-Fraktionssprecher Marco Ospelt zu in etwa den gleichen Argumenten, die damals für eine nur beschränkte Anstellung ausländischer Polizisten in einem sehr eng eingeschränkten Teilbereich der Landespolizei seitens der damaligen Regierung vorgebracht wurden, ausgeführt, ich zitiere: «Die Argumente der Regierung, die da bei der Anstellung von Polizisten auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft verzichten will, und sei es nur begrenzt auf die Einheit für Wirtschaft und organisierte Kriminalität EWOK, haben mich nicht überzeugt». Der heutige Regierungschef hat bei der Eintretensdebatte der damaligen Änderung des Polizeigesetzes am 15. September 2000 ausgeführt, ich zitiere: «Ich persönlich möchte auf keinen Fall auf die Voraussetzung verzichten, dass man für den Eintritt in die Polizei die liechtensteinische Staatsbürgerschaft vorweisen muss. Die Polizei nimmt wichtige Aufgaben wahr. Sie ist da zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Polizisten begegnen in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe immer wieder den Bürgerinnen und Bürgern des Staates und sie vertreten den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber auch das staatliche Gewaltmonopol. Das hat auch mit Identifizierung mit dem Staat zu tun; das kann ich nicht einfach nur so rein sachlich begründen. Aber für mich ist es klar, dass, um in die Polizeidienste eintreten zu können, dass man da die Staatsbürgerschaft vorweisen muss».Der damalige Landtagsvizepräsident hat das noch mit dem Vorschlag verbunden, wenn man schon für bestimmte wirtschaftspolizeiliche Ermittlungen vorübergehend auf Ausländer zurückgreifen müsse, dann solle man die in die Staatsanwaltschaft integrieren und erst dann, wenn diese Stellen durch Liechtensteiner besetzt werden können, solle man diese Funktion wieder in die Polizei zurücktransferieren, aber auf keinen Fall ein Ausländer als Angehöriger der Landespolizei. So weit die Vergangenheit. Ich will das überhaupt niemand vorhalten. Das war damals die Ansicht der massgeblichen führenden Vertreter der Bürgerpartei. Heute tönt es anders. Der Abg. Helmut Bühler hat einen sehr treffenden Satz gesagt. Er hat heute in der Debatte gesagt: «Es braucht mehr Mut, eine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben». Das kann man nur voll unterstreichen. Ich anerkenne das durchaus, dass der Herr Regierungschef offenbar eingesehen hat, dass seine damalige Position eigentlich die falsche Position war, dass auch die damalige Regierung schon zutreffend darauf verwiesen hat, dass es für gewisse Spezialaufgaben, für die man einfach bei den engen Personalressourcen, die wir hier in diesem Land haben, nicht - und vor allem nicht innert der nötigen kurzen Zeit - die wichtigen und nötigen Spezialisten finden kann. Wir haben jetzt eine Vorlage auf dem Tisch, die gemäss dieser Einsicht einen neuen, einen erweiterten Vorschlag zu diesem Aspekt bringt.Wir haben aber vor allem mit dieser Vorlage auch eines, und das ist das, was ich so erfreulich finde an dieser Vorlage: Wir haben einen umfassenden und sehr sachlichen, in keiner Weise, nicht im Geringsten, auch zwischen den Zeilen, polemischen - ich betone das extra, weil das beim Thema «Polizei» im Landtag nicht so selbstverständlich ist - in keiner Weise polemischen Bericht, mit dem in sehr guter und sehr umfassender Weise die Aspekte aufgezeigt werden, die hinsichtlich der Personalplanung bei der Landespolizei heute wichtig sind und mit dem umfassend begründet wird, warum welche zusätzlichen Stellen in den nächsten Jahren benötigt werden. Der Landtag hat schon im letzten Jahr Einsicht gezeigt, dass mit den früher gehandhabten - ich würde einmal sagen - tröpfchenweisen Erhöhungen der Stellen bei der Landespolizei nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann. Man hat damals den Bestand um 17 Stellen, also um mehr als 20% des vorherigen Bestandes erhöht und entsprechende Erhöhungen auch bewilligt. Jetzt wird vorgeschlagen, im Laufe der nächsten 6 Jahre - vom nächsten Jahr bis einschliesslich 2007 - den Bestand nochmals um fast 50%, nämlich um 48etwas% von jetzt 87,ungerade auf 130 Stellen zu erhöhen. Ich glaube - und ich habe im Rahmen der intensiven Befassung mit den Personalfragen der Polizei bei der in den letzten beiden Jahren tätig gewesen PUK diese Fragen doch ziemlich eingehend studieren dürfen - ich glaube, dass alle diese Stellen gerechtfertigt sind, dass man hier nirgendwo Abstriche machen muss, und dass man diesem Antrag daher vom Grundsatz, von seiner Zielrichtung her, zustimmen kann. Ob die Bewilligung oder die Art der Bewilligung, die die Regierung sich vorstellt, jetzt schon für die kommenden 6 Jahre in dieser Form auch richtig und notwendig ist, ist eine andere Frage. Der Herr Regierungsrat hat uns eine Neufassung seiner Anträge verteilen lassen. Es tönt jetzt hier etwas anders. Wir werden dann vielleicht bei der Antragstellung noch darauf zu sprechen kommen. Einerseits wird jetzt, wie ich meine, richtig vorgeschlagen, derzeit nur die im Jahr 2002 für eine Neubesetzung vorgesehenen Stellen zu bewilligen. Andererseits ist immer noch eine Formulierung hier enthalten, wenn es heisst: «Den Stellenplan der Landespolizei auf 130 Stellen festlegen». Das bedeutet ja auch nichts anderes als eine Stellenbewilligung. Das - muss ich sagen - gefällt mir nicht so. Aber das ist ein Detail, eine Formulierungsfrage, das man dann, wenn wir zur Abstimmung kommen, noch erörtern können. Etwas, was ich auch positiv vermerken möchte, ist, dass wenn man diesen Bericht liest, man immer wieder darauf stösst, auch bei den einzelnen Abteilungen die geschildert werden, deren Personalsituation und deren Personalentwicklung geschildert wird, man immer wieder darauf stösst, dass sehr viel von dem, was hier ausgeführt wird und neu für die nächsten Jahre vorgeschlagen wird, doch auf der Strukturreform aufbaut, die im Jahr 1998 eingeleitet wurde, die damals aus Gründen, die wir alle kennen, nicht zu Unrecht manchen Unmut ausgelöst hat, die im Kern aber doch nicht nur notwendig war, sondern auch die richtige Richtung - was die Strukturen betrifft - vorgegeben hat. Es war ja damals - ob das aus damaliger Sicht so nötig war oder nicht sei dahingestellt - aber es war damals ja das erklärte Ziel der Regierung, zunächst nur die Strukturen zu reformieren und dann zu sehen, welche Personalbedürfnisse sich daraus ergeben. Diese Schritte sind in der Zwischenzeit auch teils bereits gesetzt und teils eingeleitet worden. Und ich glaube, dass man heute sagen kann, dass dieser Bericht, den wir hier vorliegen haben, der Abschluss eines mehr als 10-jährigen Prozesses ist, der aus meiner Sicht, aus meinen Kenntnissen, die ich mir da ja vor allem in der PUK erworben habe, mit dem Jahr 1990, mit der Bestellung eigentlich des damaligen Polizeichefs Marxer, eingesetzt hat. Es hat dann eine erste Untersuchung eines sankt-gallischen Beratungsunternehmens gegeben. Es hat dann im Jahr 1993 den ersten weit in die Zukunft blickenden Personalplanungsantrag des damaligen Polizeichefs gegeben, der zumindest bis zum Jahr 1997 auch umgesetzt wurde, bis dann diese neu notwendig gewordene Strukturreform gekommen ist. Und jetzt wissen wir - das hat man damals 1990, 1993 und so weiter natürlich noch nicht wissen können - jetzt wissen wir, dass der Personalbedarf der Landespolizei sogar noch grösser ist, dass man nicht - bis 2006 war, glaube ich, der Ausblick damals von Werner Marxer -, dass man nicht mit 99 Angehörigen auskommt, sondern dass wir bis zum Jahr 2007 130 Polizeiangehörige benötigen, um auch - was man damals auch noch nicht so sehen konnte - um auch den Bedürfnissen der Wirtschaftskriminalität, der Untersuchung und damit im Ergebnis der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auf zeitgemässe Art und Weise begegnen zu können. Kurz gesagt: Ich begrüsse diesen Bericht. Ich habe einige mir darin wichtig erscheinende Aspekte erörtert. Ich wünsche mir - ich habe den Eindruck, dass sich das ganze Thema durchaus auf diesem Weg befindet - ich wünsche mir, dass auch weiterhin das Thema «Landespolizei» auf diese sachliche und der Sache verpflichtete Art und Weise behandelt wird. Dann bin ich auch sicher, dass wir mit der Landespolizei keine Probleme mehr haben werden.
Abg. Rudolf Lampert:
Es fällt mir jetzt schwer, diese allgemeine Harmonie etwas zu trüben. Trotzdem möchte ich doch meine Vorbehalte, die ich in dieser Form nach wie vor gegenüber der Anstellung von ausländischen Polizisten habe, hier kundtun. Die Zitate, die Sie jetzt zitiert haben, habe ich mir auch angestrichen. Und trotz Zitat von Erich Kästner heisst das nicht, dass man nicht auf seiner alten Meinung beharren darf. Ich habe nach wie vor Mühe bezüglich Anstellung von ausländischen Polizisten, und zwar aus denselben Gründen, wie sie am 25. September und 26. Oktober 2000 hier mehrfach kundgetan wurden, mehrfach auch im Zusammenhang mit dem Wort «Gewaltmonopol», dass das Gewaltmonopol in die Hände von ausländischen Polizisten gelegt werden soll. Ich stelle mich nicht konsequent gegen die Anstellung von ausländischen Staatsangehörigen bei der Polizei. Es stellt sich mir aber die Frage, ob diese Personen nicht als Spezialisten angestellt werden können, welche Aufgaben wahrnehmen, die nicht das Gewaltmonopol erfordern. Ich denke hier an Fachspezialisten im Finanzbereich, welche in der Regel sowieso keine Polizeiausbildung haben. Es ist nach wie vor das Erfordernis, so weit mir Recht ist, dass eine Polizeiausbildung absolviert werden muss. Im Grunde genommen gehen hier zwecks Durchführung der Polizeiausbildung Jahre verloren, einfach um auf Aufgaben gedrillt zu werden, die sie dann gar nie wahrnehmen müssen. Im Speziellen denke ich hier eben an Fachspezialisten im Finanzbereich. Ich wollte einfach meine Bedenken hier trotzdem anbringen.In diesem Zusammenhang habe ich noch eine andere Frage. Heute habe ich im Radio, als ich hierher gefahren bin, vernommen, dass ausländische Polizeipatrouillen neu in Liechtenstein ihren Dienst wahrnehmen werden. Ich möchte gerne von der Regierung hören: Wie ist das gemeint ist? Versehen nun ausländische Patrouillen von der Schweiz oder von Österreich hier im Land ihren Dienst? Oder wird es so sein wird - wie ich das annehme -, dass die in Begleitung von liechtensteinischen Polizisten diesen Dienst wahrnehmen? Wenn hier die Regierung vielleicht noch einige Ausführungen machen könnte. Abg. Ivo Klein:
Danke schön. Auch ich möchte mich bei der Regierung für den detaillierten Bericht bedanken. Ich glaube, wenn ein Bericht gut ist, dann darf man das auch sagen. Das hat, glaube ich, mit positiver Harmonie zu tun. Ich habe da in diesem Zusammenhang nichts gegen Harmonie. Der Bericht gibt einen guten Einblick in verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Fragen, die die Landespolizei betreffen. Der Bericht beschäftigt sich, wie bereits angetönt wurde, schwerpunktmässig mit der bei der Landespolizei verfolgten Strategie, mit der aktuellen Situation bei der Landespolizei, der Aus- und Weiterbildung sowie weiteren Personalfragen, insbesondere der Personalplanung. Wenn ich als Mitglied der Finanzkommission vielleicht auf einen speziellen Punkt noch zurückkommen darf: Im Kapitel «Raum» auf Seite 109 hält der Bericht fest, dass das Polizeigebäude bei optimaler Ausnützung für zirka 105 Personen Platz bietet. Bei der vorgesehenen Aufstockung des Personalbestandes auf die vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von total 130 Personen bis im Jahre 2007 ist eine Erweiterung des Polizeigebäudes notwendig. Für diese Aufstockung des Polizeigebäudes ist gemäss Bericht mit Kosten von zirka CHF 30 Mio. zu rechnen. Da ich nicht davon ausgehe, dass für 25 Arbeitsplätze Raumkosten von CHF 30 Mio. entstehen oder generiert werden, möchte ich die Regierung fragen: Worin sind diese erheblichen Kosten begründet?Abg. Helmut Konrad:
Der Bericht wurde schon genug gelobt. Ich möchte es trotzdem auch noch ganz kurz machen. Ich denke, man darf des Lobes eigentlich nie genug sehen. Man kann durchaus solche Bereiche doppelt und dreifach erwähnen. Der Bericht ist ausgezeichnet. Er gibt einen sehr guten Überblick über die Situation bei der Landespolizei und die allgemeinen Entwicklungen. Mir scheint es auch ganz wichtig, dass hier auch einmal Bereiche wie die strategische Ausrichtung der Landespolizei ganz klar in diesem Bericht grundgelegt sind und dass daraus abgeleitet eben auch in Bezug auf die Personalplanung nachvollziehbar ist, dass ein starker Ausbau - nächstes Jahr um 8 Personen, in den nächsten 5 Jahren dann um mehr als 30 Personen - vorgesehen ist. Es freut mich auch als Mitglied der Parlamentarischen Untersuchungskommission, dass Defiziten, die in diesem Bericht damals aufgezeigt worden sind, hier Rechnung getragen worden ist. Ich denke hier an die Personalplanung. Das ist damals im PUK-Bericht als Defizit aufgezeigt worden, dass dort lange Jahre, wahrscheinlich - nicht nur wahrscheinlich, sondern mit Sicherheit - der Entwicklung der Landespolizei, des Aufgabenbereichs, der Herausforderung der zusätzlichen Bereiche, die Bedeutung bekommen haben, lange Jahre einfach zu wenig Rechnung getragen wurde, und dass das zu einem starken Ausbau des Personals innerhalb der Polizei innerhalb der letzten Jahre geführt hat. Und ein zweiter Bereich, den ich auch ansprechen möchte, ist die Neukonzeption der Aus- und Weiterbildung: Auch hier hat ja die PUK Defizite aufgezeigt. Stichworte: Laufbahnplanungen, Beförderungen, Ausbildungskonzepte etc. Dann, was mir auch ganz wichtig scheint, die Personalrekrutierung, zu der man sich hier Gedanken macht. Ein ganz wichtiger Aspekt aus meiner Sicht, dem in der Vergangenheit sicher auch zu wenig Rechnung getragen wurde. Regierungsrat Alois Ospelt hat auch bei der Behandlung des PUK-Berichtes angesprochen und herauskristallisiert, was die entscheidenden Punkte gewesen sind. Bei dieser Gelegenheit hat er versprochen und in Aussicht gestellt, dass eine Reaktion erfolgen werde. Ich möchte noch einmal sagen: Ich freue mich ausserordentlich, dass so rasch in einzelnen Bereichen hier auch schon Ergebnisse vorliegen. Dann ganz kurz noch ein paar Bemerkungen zur Abänderung des Polizeigesetzes und dem damit zusammenhängenden Verzicht auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft: Ich möchte auch zwei Bemerkungen machen. Es ist nicht so widersprüchlich in dem Sinn gegenüber dem, was vor einem Jahr gesagt wurde. Ich möchte auch ausdrücklich darauf noch einmal hinweisen, dass das ein sehr, sehr sensibler Bereich bleibt, dass ich mir auch heute schwer tue. Ich bin auch der Auffassung, dass im Bereich des Verzichts auf die Staatsbürgerschaft im Bereich Gewaltmonopol kein Verzicht erfolgen sollte. Auch dort, wo Begegnungen mit Bürgerinnen und Bürgern erfolgen, dass dort äusserste Zurückhaltung vorhanden sein muss. Ich sehe aber auf der anderen Seite auch eben die Tatsache, dass im Bereich der Personalrekrutierung, der Laufbahnplanungen etc. in den letzten Jahren wenig Weichen gestellt wurden. Ich denke, ein Bereich, wo Spezialisten notwendig sind, ist der Bereich der Wirtschaftskriminalität, der Wirtschaftspolizei. In diesem Bereich wurde bis Ende der 90er Jahre sehr, sehr wenig konzeptionell und mittel- und langfristig vorgedacht. Man war dann überrascht und hat jetzt durch einen gewaltigen Ausbau, der notwendig wurde, nicht die notwendigen Ressourcen. Wahrscheinlich werden wir diese Ressourcen auch künftig nicht haben, um das alles voll abdecken zu können. Aber in Teilbereichen, denke ich, oder im Grossen und Ganzen muss es nach wie vor Ziel sein, dass diese Rekrutierung ausländischen Personals wirklich die Ausnahme bildet.Ich möchte da auch, obwohl das letzte Wort beim Landtag bleibt, die Regierung ersuchen, auch hier eine sehr, sehr restriktive Handhabung an den Tag zu legen. Mir scheint das nach wie vor Gültigkeit zu haben. Aber aufgrund dieser Tatsache auch, dass in Einzelbereichen und vor allem auch aufgrund der Situation, dass wir jetzt kurzfristig in den nächsten Jahren Personal rekrutieren müssen, Spezialisten rekrutieren müssen, dass es einfach nicht möglich ist, dieses Personal mit liechtensteinischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern abzudecken. Deshalb ist diese Abänderung des Polizeigesetzes unumgänglich. Noch einmal: Er bleibt ein sensibler Bereich und ich möchte nochmals betonen: Er muss wirklich nur in äussersten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Diskussion im Plenum erschöpft ist, gebe ich das Wort an Herrn Regierungsrat Ospelt.Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte mich vorerst bedanken für die grundsätzliche Zustimmung zur Intention des Berichtes und zur vorgelegten Personalentwicklung bei der Landespolizei. Ich darf aus der Sicht der Regierung einige grundlegende Ausführungen nochmals streifen und darauf hinweisen, dass dieser Bericht nicht in sich allein steht, sondern in einer Kette eines Ablaufes. Er greift auf, was im Bericht und Antrag vom 8. August 2000 an den Landtag über die Personalentwicklung für die Jahre 2000 bis 2004 aufgezeigt wurde. Dieser Bericht seinerzeit fusste auf einer Situationsanalyse, die ein externer Berater vorgenommen hatte, und er fusst auf dem heute von einzelnen Abgeordneten auch erwähnten Reorganisationskonzept aus dem Jahre 1998. Dieser Bericht ist also auch erste Grundlage für den heute vorliegenden Bericht und Antrag. Es werden wesentliche Elemente beibehalten, aber auch fortgeführt. Ich nenne einige Stichworte: Die Bildung der Verkehrs- und Einsatzpolizei mit der Organisation eines Erstangriffs, die Verstärkung der uniformierten Aussenpräsenz, die erhöhte Sicherheit in der Landesnotrufzentrale, die entsprechende Ausstattung der Interpol-Abteilung, der Zentralstelle für die internationale Amtshilfe, die damals schon postulierte Schaffung eines Polizeipostens, dann die Bildung und der Ausbau der EWOK, der Hinweis auch auf die zentrale Rechungsführung und vor allem das Daten-Controlling, die einheitliche Erfassung, Bearbeitung und Weiterentwicklung von Daten innerhalb der gesamten Belegschaft, die Thematik des Staatsschutzes, der Informatik, die Bedeutung des Umganges mit den Medien und auch der damals schon angesprochene aber nicht vollumfänglich realisierte oder realisierbare doppelt besetzte Aussendienst, die Thematik der Verkehrsüberwachung und auch die Einrichtung eines so genannten Überhanges im Stellenplan.Damals war vorgesehen eine jährliche Erhöhung um durchschnittlich 6 Stellen, damals von 68 Stellen auf 99 respektive 104 Stellen, wenn man den Überhang von 5 Stellen einrechnet. Die Regierung genehmigte damals nicht alle Personalanträge, die vorgelegen hatten. Es sollte damals die Entwicklung abgewartet, und erst später sollte dann eine weitere Standortbestimmung vorgenommen werden. Der Rekrutierungsplan, welcher damals aufgezeigt wurde, wurde auch als Richtlinie angesehen, und auch damals wurden - je nach Erfordernis - geringfügige Abweichungen erwartet. Was ist nun neu im vorliegenden Bericht und Antrag? Ich denke, da ist vor allem darauf hinzuweisen, dass das Thema «Sicherheit» gerade durch die jüngsten Ereignisse im Herbst dieses Jahres ganz neue zusätzliche Dimensionen erreicht hat. Wir haben eine veränderte internationale Lage, und diese veränderte Lage verlangt auch in Liechtenstein zusätzliche Sicherheitsanstrengungen. Ein weiterer neuer Aspekt, denke ich, ist der Umstand, dass wir von der Regierung die Ergebnisse des PUK-Berichtes wesentlich berücksichtigt und aufgenommen haben, und zwar in auch hier bereits aufgezeigten Bereichen. Zunächst wurde aufgegriffen der Umstand, dass Personalknappheit, Personalnot, Hauptursache für Probleme war, die bei der Landespolizei aufgetreten sind. Diese Personalknappheit hat zu einer Überlastung beim Personal, zu Spannungen und Konflikten geführt, sie hat dazu geführt, dass kein Spielraum da war für eine Aus- und Weiterbildung, vor allem war auch eine Rekrutierung von Spezialisten, eine eigene Rekrutierung von Spezialisten nicht möglich unter diesen Umständen, und es war auch eine mangelnde Einsatzbereitschaft hinzunehmen, zum Beispiel hinsichtlich des 24-Stunden-Patrouillendienstes.Ein weiterer Umstand war das fehlende Aus- und Weiterbildungskonzept, auf das ja der PUK-Bericht hingewiesen hat. Nun wird ein Rohkonzept aufgezeigt. Personal wird benötigt für die Umsetzung dieses Konzeptes. Dieses Konzept soll nun die ebenfalls nicht vorhandenen oder nicht aufgezeigten, nicht durchführbaren Führungs- und Fachkarrieren nun ermöglichen. Wesentlich ist auch der Umstand im vorliegenden Bericht und Antrag, dass die Polizei von innen heraus gestärkt werden soll. Eine Kulturänderung, ein Wachsen, eine Reform lässt sich nicht von oben, von aussen, einfach anordnen oder verordnen. Sie muss von jeder einzelnen Person letztlich verstanden, akzeptiert und getragen werden. Eine solche Grundhaltung einer Veränderung lässt sich nur erreichen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben in die Diskussion um die Strategie, um die Zielsetzung der eigenen Stelle, der eigenen Tätigkeit, einbezogen sind. Das war während eines Jahres so der Fall. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in das Reorganisationskonzept einbezogen, wurden mit den bereits vorliegenden Reformvorhaben und Reformvorstellungen kombiniert. Zusätzlich neu und dem vorliegenden Bericht und Antrag grundgelegt sind umfangreiche und detaillierte Analyseberichte für Spezialbereiche, und zwar einerseits für den Spezialbereich Interpol, internationale Polizei, polizeiliche Amtshilfe und für den Spezialbereich Kriminalpolizei und EWOK. Diese detaillierten Analysen sind im Bericht und Antrag zusammengefasst dargestellt und haben auch zu neuen erweiterten Aussagen in Bezug auf den weiteren Ausbau der Landespolizei geführt. Man muss festhalten, dass der Ausbau mit den Zielsetzungen vom August 2000, wie er vorgesehen war bis zum Jahr 2004, eben nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann, sondern dass ein Ausbau bis 2007 auf insgesamt 130 Stellen gemäss vorgelegtem Rekrutierungsplan notwendig ist. Nur auf diesem Weg lässt sich ein Hauptziel polizeilicher Arbeit erreichen, nämlich generell zu einer Präventionswirkung zu gelangen. Polizeitätigkeit soll nicht beschränkt sein auf Reaktion, auf reaktives, nachträgliches Handeln, sondern Polizeiarbeit soll wesentlich auch präventiv akzentuiert sein. Und nur mit dieser Stellenerhöhung gemäss Rekrutierungsplan und begleitenden Massnahmen lässt sich auch generell eine erhöhte Qualität der Leistungen erzielen. Wenn wir die Personalentwicklung vergleichen, dann können wir festhalten, dass im Zeitraum von 2000 bis 2004 durchschnittlich pro Jahr gleich viel zusätzliche Stellen vorgesehen waren wie in der neuen Periode jetzt bis 2007. Es sind also in der Hinsicht - im Gesamten gesehen - keine Sprünge zu verzeichnen. Wir müssen für den Zeitraum 2000/2004 von der Basis 68 auf 104 gehen, und 2002/2207 von 87 auf 130 Stellen. So weit einige grundlegende Feststellungen zum vorliegenden Bericht und Antrag. Ich darf jetzt vielleicht auf einzelne der gestellten Fragen eingehen. Im Zentrum der Diskussion hier - und das ist verschiedentlich angesprochen worden - steht ja die Frage der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft, die Erfordernis bildet für die Tätigkeit im liechtensteinischen Polizeidienst. Auch die Regierung ist sich der Sensibilität dieses Bereiches durchaus bewusst. Man muss aber wirklich auf den begrenzten inländischen Arbeitsmarkt, auf die fehlenden personellen (liechtensteinischen Ressourcen) hinweisen, und vor allem darauf, dass Spezialistenwissen teilweise eben nur im Ausland - oder besser gesagt - nur in grösseren ausländischen Polizeikorps erworben werden kann. Im Bericht ist ja aufgezeigt, dass wir vor allem dieses Spezialwissen im Polizeikorps nur bilden können, wenn wir auf lange Zeit eine Kooperation erfahrener, ausländischer Spezialisten zusammen mit auszubildenden liechtensteinischen Neueinsteigern, Quereinsteigern, erreichen. Man kann also sagen: Nur mit Einsatz ausländischer Spezialisten ist es überhaupt möglich, liechtensteinischen Staatsbürgern diesen Einstieg in die Polizeitätigkeit überhaupt zu öffnen, indem eben innerhalb der Landespolizei diese Möglichkeiten aufgezeigt und geboten werden.Ich darf in dem Zusammenhang vor allem auch auf die Gesetzgebung in der benachbarten Schweiz hinweisen. Selbst der Bund ist nicht in der Lage, allein mit schweizerischen Staatsbürgern die eigenen Bedürfnisse, Spezialbedürfnisse, abzudecken, und in der Bundespolizei sind ausländische Spezialisten bereits tätig. Die Polizeigesetze verschiedener Schweizer Kantone nehmen auch Abstand vom Erfordernis des Schweizer Staatsbürgerrechtes in bestimmten, besondere Fällen. So gilt das für den Kanton Basel Land. Ausnahmsweise kann dort auf das Erfordernis des Schweizer Bürgerrechts verzichtet werden. Im Kanton Schwyz ist festgehalten, dass das das Polizeikommando ausnahmsweise vorschlagen kann. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist vorgesehen, dass Personen mit Schweizer Bürgerrecht durch Wahl der Sicherheitsdirektion in die Kantonspolizei definitiv aufgenommen werden, sofern sie die polizeiliche Grundschule erfolgreich absolviert haben. Diese Sicherheitsdirektion kann auf das Erfordernis verzichten.Sie sehen, diese gesetzlichen Bestimmungen in der benachbarten Schweiz sind weniger restriktiv gefasst als der Ihnen heute unterbreitete Vorschlag, der im Einzelfall die Entscheidung dem Landtag letztlich überlässt, ob eine Anstellung erfolgen soll. Damit beantworte ich auch eine Frage, die bezüglich des Ablaufes gestellt wurde. Ich denke, dass anlässlich des jährlich zu behandelnden Stellenplanes in Bezug auf die Stellen der Landespolizei entsprechende Angaben gemacht werden und dann im Besonderen die Zustimmung des Landtages zu einer vorgesehenen Anstellung vorgenommen werden könnte.Erlauben Sie mir aber auch eine andere generelle Feststellung im Zusammenhang mit der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft: Ich habe im Ressort Inneres regelmässig Einbürgerungsgesuche zu behandeln. Ich hege hie und da meine Zweifel, ob der liechtensteinische Pass per se ein Nachweis dafür ist, ob die Identität, die Übereinstimmung, die Einstellung zum Staatsganzen, allein durch diesen Umstand vollumfänglich gegeben ist. Für meine Begriffe ist es wesentlich für den Dienst im Staat, in der Landesverwaltung und aber auch wesentlich in der Landespolizei, dass die Bereitschaft, für das liechtensteinische Gemeinwesen einzustehen, vorhanden ist, dass ein besonderer Bezug zu diesem Gemeinwesen da ist und vor allem, dass die Person Liechtenstein als Lebensmittelpunkt hat und dementsprechend ein Handeln an den Tag legt, eine Gesinnung, eine Einstellung. Das, meine ich, ist vielleicht eine Überlegung, die in die weitere Zukunft greift. Die hat jetzt direkt mit dem vorliegenden Thema nichts zu tun. Aber die Frage, ob die Staatsbürgerschaft allein vom Abstammungsprinzip her, vom Blut her, definiert sein soll - ich weiss, das geht jetzt etwas sehr weit, aber solche Überlegungen sind, meine ich, in dem Zusammenhang irgendwo doch erlaubt. Das zur Frage, die verschiedentlich angesprochen wurde: Verzicht auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft.Eine weitere Thematik, die verschiedentlich angesprochen wurde, ist diejenige des Raumes: Es war schon bei der Behandlung des letzten Berichts und Antrages dargelegt worden, dass das Polizeigebäude bei einer optimalen Ausnutzung Platz - damals festgehalten - für zirka 75 bis 80 Personen bietet und die damals vorgesehene Erweiterung auf 104 Stellen eben eine Aufstockung des Gebäudes erfordert. Das ist also damals schon festgehalten worden. Bereits die Vorgänger-Regierung hat Planungsarbeiten unverzüglich in Angriff genommen und einen Umbau-Abschluss bereits für das Frühjahr 2003 erwartet. Es war damals vorgesehen, dass wir ab dem Jahr 2001 bereits extern Raum zumieten müssten. Nun hat man unter Beizug einer Fachkraft die Raumnutzung in unserem bestehenden Polizeigebäude optimiert und den im Bericht erwähnten Nachweis für maximal 105 Stellen nachgewiesen. Das ist nun aber sicher äusserst eng und knapp bemessen und keine Lösung von Dauer. Die Planung wird entsprechend vorangetrieben und sie ist auch im Hochbautenbericht erwähnt. Es wird dann Sache eines separaten Antrags an den Landtag sein, dieses Umbauprojekt vorzustellen und definitiv in die Wege zu leiten. Nach Vorstellungen, wie sie beim Hochbauamt bestehen und in der Regierung diskutiert werden, könnte dann der Umbau im Jahre 2005 abgeschlossen werden. Wenn wir von Baukosten - von diesen CHF 30 Mio. - sprechen, dann ist das eine Schätzung. Man muss vor allem die beiden Phasen auseinander halten. Es geht einerseits um die Aufstockung des MFK-Gebäudes in einer ersten Phase, und dann in einer zweiten Phase um eine Aufstockung des eigentlichen Polizeigebäudes, wobei nur mit der Realisierung beider Phasen die benötigten Räume bereitgestellt werden können. Es ist richtig, dass mit diesem zusätzlichen Aufwand natürlich nicht allein Platz für die - sagen wir - 25 oder 30 mehr Personen geschaffen wird, sondern mit dem Erweiterungsbau ist auch die Realisierung von so genannten Asservaten-Räumen vorgesehen: Lagerräume, Rapporträume, Einvernahme- und Befragungszimmer und verschiedene Fachräumlichkeiten. Also, man darf diese Erweiterung nicht eng begrenzt einfach nur auf Büro-Arbeitsplatz für Polizistinnen und Polizisten sehen und betrachten. Eine weitere Frage, die gestellt wurde, war diejenige nach der Bedeutung des Staatsschutzes: Ich denke, im Bericht ist dazu ausgeführt, dass dieser Aufgabe bis anhin und mit den jetzigen Kräften zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet werden konnte. Gerade was den Staatsschutz anbelangt, ist präventive Tätigkeit notwendig, gilt es, entsprechend vorausschauend tätig zu sein, Entwicklungen zu verfolgen, um entsprechend agieren zu können. Hier genügt reaktives Verhalten sicher nicht. Was die Rehabilitierung des ehemaligen Kaders anbelangt, möchte ich dem Landtag mitteilen, dass das Ressort der Regierung eine entsprechende Erklärung in Bezug auf die Rehabilitierung vorschlagen wird. Der Herr Regierungschef und ich haben mit diesem Kader bereits ein erstes vertieftes Gespräch geführt. Ich muss Ihnen sagen: Ich war erschüttert bei dieser Begegnung, denn es ist offensichtlich feststellbar, dass diese Personen im Kern ihrer Persönlichkeit durch den damaligen Entscheid und die plötzliche nicht vorbereitete Absetzung getroffen wurden. In diesem Sinne wird die Regierung eine entsprechende Erklärung abgeben. Was geschehen ist an Verletzung kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Regierung kann als Vertretung des Landes und in Vertretung der Öffentlichkeit eine entsprechende Erklärung den Personen gegenüber machen und darüber hinaus auch Überlegungen anstellen, wie weit es möglich ist, auch an eine materielle Wiedergutmachung zu denken und sie auch konkreter zu fassen. Dann zur Frage des Abg. Hugo Quaderer, wie weit eine Stellvertretung durchgehend nötig sei: Ich denke, es ist ein Grundprinzip eines geordneten guten Betriebes, dass sämtliche wesentliche Funktionen vertreten werden. Das muss nicht immer jeweils eine Person sein, aber die Stellvertretung an und für sich, die Stellvertretung wichtiger Funktionen, muss ständig im entsprechenden Ausmass gegeben sein, das heisst, es braucht neben der Stellenbeschreibung für die einzelnen Personen eben auch die Stellvertretungsregelung für sämtliche für den Betrieb wichtigen Tätigkeiten und Aufgaben.Dann zur Frage nach möglichen Synergien im Bereich der Informatik: Die Landespolizei hat eine Grössenordnung, die es sicher rechtfertigt und gerechtfertigt hat, eine eigene Informatikabteilung, eigenes Spezialwissen in dem Bereich dort anzusiedeln. Das schliesst nicht aus - und das ist auch der Fall und wird so praktiziert -, dass mit der Abteilung des Amtes für Personal und Organisation entsprechend zusammengearbeitet wird, und dort wo es möglich und sinnvoll ist, auch nach wie vor gemeinsame Lösungen erarbeitet und praktiziert werden.Was den Einbezug der Gemeindepolizei betrifft: Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinde- und Landespolizei. Es ist ja bereits so, dass die Ausbildung der Gemeindepolizisten wesentlich mit durch die Landespolizei geleistet wird. Bei der Ausbildung und auch bei der Tätigkeit und Ausübung des Dienstes ist eine Kooperation selbstverständlich. So weit die Gemeindepolizei im Verkehrsbereich selbstständig tätig wird, tut sie dies eben auch im Aufgabenbereich, der der Gemeinde zugeordnet ist. Ich denke da im Speziellen bei der Verkehrserziehung und bei der Verkehrssicherung, Schulwegsicherung der lokalen Schulen und für die lokalen Schulkinder oder für die Bevölkerung der Gemeinde.Dann haben Sie gefragt, Herr Abg. Quaderer, nach der Prüfung, die im Herbst 2002 seitens der Interpol in Vaduz vorgesehen ist: Es ist so, dass gemäss entsprechenden Abkommen, die Liechtenstein eingegangen ist, die einzelnen Staaten mit ihren Interpolabteilungen entsprechende Standards erfüllen müssen bei der Bearbeitung der gestellten Anfragen und Daten und entsprechende Minimalstandards eben nachweisen müssen. Die könnten wir - und das ist im Bericht dargetan - beim jetzigen Stand der Dinge nicht nachweisen. Deshalb ist auch vorgesehen, für das kommende Jahr die entsprechenden Anstellungen vorzunehmen - gerade in dem Bereich - um dort den Nachweis liefern zu können. Sie haben dann in Zusammenhang mit der Verkehrs- und Einsatzpolizei gefragt, wie weit hier die Entwicklungen in der Schweiz eben konkrete Auswirkungen hätten: Wenn ich mich recht entsinne, ist damit vor allem der Umstand gemeint, dass auch in schweizerischen Polizeikorps in der modernen und neueren Entwicklung dieses Dreiteilungsmodell praktiziert wird, dass eben die Spezialdienste nicht mit Einsätzen vor Ort belastet werden, um frei zu sein für ihre eigene Tätigkeit, für die sie eben auch spezielle Kenntnisse haben und über dieses spezielle Fachwissen verfügen. Das ist der eine Bereich. Der andere Bereich ist sicher derjenige der regionalen Zusammenarbeit. Dann müsste man aber an und für sich auch auf den Nachbarn im Norden, auf den österreichischen Nachbarn, hinweisen. Und dann bin ich bei der Frage des Abg. Rudolf Lampert, wenn ich von den Nachbarn in der Schweiz und in Österreich rede: Aufgrund dieses Polizeikooperations-Vertrages sind nun gemeinsame - ich betone - gemeinsame Streifendienste Wirklichkeit geworden, wobei diese Streifen immer doppelt besetzt sind und im jeweiligen Staat, in dem diese Streife Dienst macht, der Polizist des entsprechenden Staates dann, falls irgendwelche Amtshandlungen sich während dieses Dienstes ergeben, tätig würde und nicht der ausländische Kollege. Dieser wäre dann höchstens im extremsten Ernstfall gehalten und berufen, auch einzugreifen und tätig zu werden, aber sicher nicht als erste Amtshandlung. Es ist keineswegs vorgesehen, dass Streifen aus dem Kanton St. Gallen plötzlich in Liechtenstein auftauchen und allein ihren Dienst und Gewalt ausüben würden, sondern es geht um gemischte Streifen, um vor allem - und das ist auch ein Umstand der neueren Entwicklung - um über die Grenzen hinweg zu kooperieren, gemeinsam zu kooperieren. Und darum geht es. Kriminelle Tätigkeit hört eben auch an der Grenze nicht auf, und das Gleiche muss dementsprechend auch für die Zusammenarbeit der Polizeiorgane gelten.Ich denke, ich bin auf die meisten der gestellten Fragen eingegangen. Ich möchte abschliessend einfach nochmals festhalten: Dieser Aufbau und Ausbau der Landespolizei ist eine weitere und wesentliche Etappe. Wir haben aus dem PUK-Bericht - wie angekündigt - eigentlich noch zwei wesentliche Aspekte weiter zu berücksichtigen und zu verfolgen. Das ist der bereits angesprochene Bereich der Rehabilitation für das ehemalige Kader, und das ist auch die abschliessende Evaluation des Standes der 1998 eingesetzten Reorganisation.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Herr Regierungsrat: Ich möchte für Ihre Ausführungen danken und habe noch eine Verständnisfrage: Wenn die ausländische Staatsbürgerschaft angewendet werden soll, müsste ich mich über das Vorgehen noch einmal genau aufklären. Ich habe es so verstanden, dass der Landtag entscheidet, wenn sie - also die Regierung - keine andere Möglichkeit mehr sieht, so wie sie es schreibt, unter gewissen Voraussetzungen eine Person mit ausländischer Staatsbürgerschaft - oder ich könnte jetzt vielleicht auch sagen - mit ausländischem Wohnsitz anzustellen. Umgekehrt haben Sie gesagt, dass wir diese Entscheidung aus der Sicht des Landtages schon beim Stellenplan fällen sollten. Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.Jetzt geht es darum: Wie gehen Sie bei der Ausschreibung der Stellen bezüglich das Erfordernis der Staatsbürgerschaft vor? Vom technischen Ablauf ist das jetzt für mich die entscheidende Frage. Sie können es auch so beantworten: Wir haben jetzt 8 Stellen zu bewilligen. Diese Stellen werden Sie in Kürze für das nächste Jahr ausschreiben. Hier würde ich jetzt gerne wissen: Werden alle 8 Stellen ohne dieses Erfordernis ausgeschrieben? Ich glaube, da werden sich für alle Bereiche Fachkräfte aus Österreich, der Schweiz und vielleicht auch aus Deutschland melden. Da wird es dann auch so sein, dass sich für alle Bereiche etablierte Fachkräfte melden, und dann auch die Qualifikation zum Beispiel der Bewerbungen, die wir vom Inland bekommen, auch an den Qualifikationen der ausländischen Fachkräfte gemessen. Können Sie mir den Ablauf dieser möglichen Anstellungen bitte noch einmal erklären?Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich denke, es wird in erster Linie demnächst darum gehen, in dem Bereich, in dem wir bereits ausländische Spezialisten auf Zeit angestellt haben, diesen die Möglichkeit einer Beschäftigung auf Dauer zu verschaffen, um, wie es im Bericht ausgeführt ist, eben diese Basis zu schaffen. Und nur in den speziellen Bereichen, denke ich, wird die Regierung bzw. das Personalamt bei einer Ausschreibung auf die liechtensteinische Staatsbürgerschaft verzichten können. Noch einmal: Nur in den Fällen. Wir werden nicht generell, wenn das zu erwarten ist, für den ordentlichen normalen Polizeidienst die liechtensteinische Staatsbürgerschaft nicht mehr als Erfordernis anführen.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine ähnliche Frage: Sie haben ausgeführt, dass die Verbundenheit zum Land nicht nur über den liechtensteinischen Pass gegeben ist, sondern auch wie man sich hier integriert hat usw. Wird auch das Wohnsitzerfordernis dann zum Tragen kommen? Werden also diese ausländischen Polizisten dann hier ihren Wohnsitz nehmen müssen oder wie sieht das dann in der Praxis aus?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Heisst Ihre Antwort, dass Sie das Nichterfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft eigentlich nur auf diese inzwischen gewährten befristeten EWOK-Stellen beschränken wollen? Regierungsrat Alois Ospelt:
Was den Wohnsitz anbelangt, denke ich, man sollte davon ausgehen, dass der Wohnsitz im Lande sein sollte. Dann was die Anstellung der EWOK-Spezialisten betrifft: Dieser Bereich ist ja Hauptanlass gewesen, um von diesem Erfordernis Abstand zu nehmen. Wir werden sicher auch hier zuerst ansetzen und eine entsprechende Basis schaffen, wie ich es auch ausgeführt habe. Aber das heisst nicht, dass nicht in dem Bereich auch künftig und darüber hinaus eben es sich zeigt, dass wir auf den Verzicht auf das Erfordernis eingehen oder auch, wenn sich Rekrutierungschwierigkeiten ergeben, künftig entsprechende Anträge unterbreiten werden - auch in einem anderen Umfeld, wie es auch im Bericht aufgezeigt wurde.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Wenn Sie bei diesen EWOK-Stellen eine Umwandlung in unbefristete Stellen vornehmen, werden diese Stellen dann noch einmal neu ausgeschrieben, damit wir eventuell doch inländische Bewerber noch einmal berücksichtigen könnten? Man darf auf dem Gebiet sagen, dass es in den Jahren Erfahrungen und Fortschritte gegeben hat.Regierungsrat Alois Ospelt:
So weit ich jetzt die Stellen, wie sie heute besetzt sind, kenne, vor allem das Kernwissen und die Schlüsselstellen, müssen wir nach wie vor davon ausgehen, dass diese nicht durch inländische Kräfte ersetzt werden können, und dass es sich bei diesen Fällen um eine Umwandlung des Anstellungsverhältnisses handeln wird. Das schliesst aber nicht aus - das ist auch im Bericht aufgezeigt -, dass sukzessive im Laufe der Zeit eben mehr liechtensteinische Spezialisten herangezogen werden und in einem späteren Fall dann eben nicht nur eine Umwandlung - wenn wir befristete Stellen hätten - vorgesehen wäre.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Dann muss der Landtag beim Stellenplan entscheiden, welche neu zu bewilligenden Stellen, also in diesen heute jetzt die 8 Stellen, nächstes Jahr wieder 8 Stellen, wo Sie ohne Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft ausschreiben, oder wird das Recht des Landtages, wie es die Gesetzesvorlage es sieht, erst wirksam, wenn Sie mit der definitiven Anstellung solcher Personen, wo man die Staatsbürgerschaft nicht gewährleistet, an den Landtag gelangen?Regierungsrat Alois Ospelt:
Es ist jetzt schwierig, das so abschliessend und definitiv zu beantworten. Ich denke, dass die Einzelfälle so behandelt werden könnten, wie wir in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Richterbestellung oder bei der Besetzung leitender Beamtenposten, im Landtag vorgegangen sind.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Diskussion beendet ist, dann lesen wir das Gesetz betreffend die Abänderung über die Landespolizei (Polizeigesetz).Art. 11 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Noch ein, zwei Bemerkungen anschliessend an die zuletzt geführten Voten, die eigentlich nicht in die Eintretensdebatte gehört haben, sondern zu dieser Bestimmung in die 1. Lesung. Die letzte Antwort des Herrn Regierungsrates ist schon nicht ganz erhellend, weil gerade die Anstellung ausländischer Richter einerseits und Besetzung wesentlicher Beamtenstellen mit Ausländern andererseits in der Vergangenheit sehr verschieden gehandhabt worden ist. Richter sind immer ad personam dem Landtag vorgestellt und vom Landtag in der Regel bewilligt worden. Bei Beamten war dies leider ganz und gar nicht so, sondern es sind in den letzten Jahren einige Beamte in wichtigen Positionen angestellt worden, ohne dass der Landtag begrüsst worden ist. Dies in der Regel mit der Begründung, das seien keine definitiven Beamtenernennungen gewesen, sondern nur befristete Anstellungen, obwohl man das in einigen Fällen, auf die ich jetzt hier nicht näher eingehen will, mit Fug und Recht nach etlichen Jahren in Zweifel stellen kann.Also, ich stelle mir schon vor, dass mit dieser Bestimmung gemeint ist - so habe ich den Bericht und Antrag auch verstanden - dass, wenn die Regierung der Auffassung ist, für eine bestimmte Stelle müsse ein bestimmter ausländischer Polizist, ein fachspezifischer Ermittler oder was auch immer angestellt werden, dass sie dann mit diesem Namen und mit seiner Qualifikation in den Landtag kommt, damit der Landtag sich auch ein Bild machen kann - das ist ja der Sinn, glaube ich, dieser Bestimmung - von der Qualität und allenfalls auch von der Landesverbundenheit dieses Menschen und dann seinen Zustimmungsentscheid fällen kann. Also, ich stelle mir das ganz und gar nicht so vor, dass beim Stellenplan in der November-Sitzung gesagt wird: Nächstes Jahr müssen fünf Ausländer bei der Polizei angestellt werden, die werden in Bausch und Bogen bewilligt, und dann kann angestellt werden wer will. Das nur zur Klarstellung. Und noch ein Satz zu einem Absatz in der Begründung des Berichtes: Grundsätzlich wird diese Änderung des Polizeigesetzes mit der Notwendigkeit begründet, vor allem für bestimmte Abteilungen der Polizei - Stichwort vor allem EWOK, Sie haben das auch jetzt gerade angesprochen, Herr Regierungsrat - die befristet bereits Tätigen könnten jederzeit abspringen, wenn sie gewärtigen müssten, spätestens in vier Jahren wieder gehen zu müssen und das könnte uns bei der Polizei, vor allem in den nächsten Jahren, wieder in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Für solche sachliche Notwendigkeiten ist das gedacht. Die Regierung bringt hier auf Seite 111 aber auch etwas ganz anderes vor, indem sie sagt, es sei auch an Fälle gedacht, wo aufgrund familiärer Gegebenheiten, aufgrund von Eheschliessungen mit ausländischen Polizisten es doch quasi zweckmässig erscheine, wenn der eine Liechtensteinerin geheiratet habe und der ausländische Polizist dann gleich hier bei der Polizei tätig werden kann. Und da ist nun die Notwendigkeit von der Polizei her betrachtet nun sicher nicht gegeben. Das mag für diese Familie, für diesen ausländischen Polizisten, mag das interessant sein, das glaube ich gerne. Aber das ist meiner Auffassung nach nicht der Zweck dieser Gesetzesänderung, damit dann aus solchen Umständen heraus am Polizeidienst in Liechtenstein interessierte Ausländer hier gerade auch noch bei der Polizei unterkommen können. Das wird im Einzelfall dann Sache des Landtages bei der jeweiligen Bewilligung sein. Aber ich möchte das nur im Vorhinein schon deponieren, dass mein Verständnis der Notwendigkeit dieser Ausnahmebestimmung nicht die sein kann, wie sie hier auf Seite 111 so quasi als Alternativbegründung angeführt wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung der vorliegenden Gesetzesvorlage behandelt. Die Regierung stellt noch einen Antrag. Sie hat uns heute eine geänderte Fassung vorgelegt. Ich bitte, diesen Antrag zu verlesen.Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag der Regierung steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte wie schon im Rahmen meines Votums in der Eintretensdebatte anregen, die Ziff. 2 dieses Antrages dahingehend abzuändern, dass es lauten sollte: «Den Stellenplan der Landespolizei mit 130 vorgesehenen Stellen per 2007 und den Rekrutierungsplan wie folgt zur Kenntnis nehmen» und dann die einzelnen Aufstellungen. Das würde eine Klarstellung mit sich bringen, dass die Bewilligung, wie es dann ja auch später eigentlich heisst in Ziff. 5, die eigentliche Stellenbewilligung für die Jahre 2003 bis 2007 im jeweiligen jährlichen Stellenplan vorgenommen wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat: Ihrem Kopfnicken entnehme ich, dass Sie mit dem Vorschlag des Landtagsvizepräsidenten Peter Wolff einverstanden sind.Regierungsrat Alois Ospelt:
Ja, das trifft zu. Wenn wir festhalten können, dass wir diese Intention, die im Stellenplan festgehalten ist, die Intention eines Ausbaues auf 130 Stellen grundsätzlich akzeptieren, aber dann jeweils jährlich schauen: Wo stehen wir? Was ist im Einzelnen notwendig?, dann passt diese Änderung und ist eine weitere Präzisierung, der ich zustimmen kann.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich komme zurück auf die geführte Diskussion bezüglich der Ausschreibung. Ich möchte Sie jetzt fragen bei den unter Punkt 4 zu bewilligenden 8 Stellen: Welche dieser 8 Stellen werden Sie schon jetzt, vor oder nach In-Kraft-Treten des abgeänderten Polizeigesetzes - das wird ja noch bis zum nächsten Jahr dauern für die 3. Lesung - mit oder ohne Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft ausschreiben?Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich gehe davon aus, dass die hier für 2002 vorgesehenen Stellen alle mit dem Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft ausgeschrieben werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, dann stimmen wir über den Antrag mit der eingebrachten Änderung bzw. Präzisierung des Landtagsvizepräsidenten ab.Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage durchgeführt und den Antrag der Regierung gutgeheissen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17.40 Uhr.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 17.20 UHR)
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