BERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND LSVA UND EWR-KOMPATIBILITÄT (NR. 89/2001)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 25: Bericht der Regierung betreffend LSVA und EWR-Kompatibilität, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 89/2001. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es handelt sich hierbei nicht um den Bericht und Antrag, sondern den Bericht über die LSVA und die EWR-Kompatibilität. Dieser wurde vor zwei Tagen vom Joint Committee in Brüssel beschlossen und tritt am 1.1.2002 in Kraft.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich korrigiere mich. Die Vorlage der Regierung beinhaltet ausschliesslich den Antrag, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich begrüsse die Lösung, die die Regierung hinsichtlich der LSVA-Diskrepanzen - wollen wir einmal sagen - mit dem EWR-Recht gefunden hat und bin auch mit dem vorgelegten Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, der vorgestern gefasst wurde, vollumfänglich einverstanden. Es gibt nur eine kleine Differenz in der Rechtsauffassung zwischen der Regierung und mir, und das ist die Zustimmungsbedürftigkeit des Landtages. Wir haben über dieses Thema schon anlässlich der letztwöchigen Sitzung der EWR-Kommission diskutiert. Die Regierung vertritt die Auffassung, dass dieser Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses nicht zustimmungsbedürftig sei im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Verfassung, weil er kein Gesetzesrecht ändere. Ich bin nicht dieser Auffassung und habe das bei der Sitzung des EWR-Ausschusses auch begründet. Und wir haben dann keinen Beschluss gefasst, sondern es wurde vorgesehen, dass die damals anwesenden Mitarbeiterinnen der Stabsstelle EWR die Argumente, die vorgebracht wurden, näher überprüfen würden und sich dann wieder melden würden. Ich habe dann am Freitagabend ein Fax von der Stabsstelle EWR der Regierung bekommen. Da heisst es: «In der Beilage erhalten Sie die neuerliche Information der Regierung sowie den Zirkularbeschluss der EWR-Kommission. Dürften wir Sie bitten, den Zirkularbeschluss zu unterzeichnen und zu retournieren». Die Begründung der Regierung enthält allerdings nichts Neues gegenüber dem was von den Mitarbeiterinnen der EWR-Stabsstelle schon anlässlich der Sitzung am 4. Dezember aus den Unterlagen, die sie vorliegen hatten, vorgelesen wurde. Ich habe daher der Stabsstelle auch zurückgeschrieben, dass ich mich nicht in der Lage sehe, diesen Zirkularbeschluss zu unterschreiben, da die Begründung der Regierung nicht überzeugend ist und wesentlich ist - und das ist auch heute meine Meinung -, dass durch diesen Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses der Inhalt unseres LSVA-Gesetzes sehr wohl verändert wird, nämlich in seinem Artikel 9, wo es bisher heisst, dass sich die Abgabe nach den gesamten gefahrenen Kilometern bemisst. Und nach diesem Beschluss des EWR-Ausschusses würde es ja neu jetzt so sein, dass sich die LSVA-Abgabe nach den gefahrenen Kilometern abzüglich jeweils 3 Kilometer für jede Überschreitung der Grenze in Tisis/Schaanwald bemisst. Das ist eine direkt anwendbare - wie die Regierung schreibt - teilweise Derogation des LSVA-Gesetzes. Und der Staatsgerichtshof schreibt dazu in seinem Gutachten StGH 1995/14 vom 11. Dezember 1995, dass Rechtsakte, die liechtensteinisches Gesetzesrecht ändern, in jedem Fall der Zustimmung des Landtag zu unterbreiten sind. Ich glaube, dass hier ein Missverständnis seitens der Regierung vorliegt insoweit, als ein Rechtsakt, der liechtensteinisches Gesetzesrecht ändert, das ist nicht nur ein solcher, der es erforderlich macht, dass wir hier im Landtag formell eine Gesetzesänderung beschliessen, sondern das ist auch ein solcher, der inhaltlich liechtensteinisches Gesetzesrecht derogiert, dieses teilweise aufhebt oder abändert, wie es hier, wie die Regierung ja sinngemäss selbst in ihrem Bericht schreibt, durch diesen Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses und die dort gefassten Änderungen geschieht. Ich stelle daher den Antrag, der Landtag möge dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 11. Dezember 2001, den wir hier auf dem grünen Papier im Anhang zum Bericht der Regierung im Entwurf zugestellt bekommen haben, und der, wie ich den Ausführungen des Herrn Regierungsrates entnehme, genau in dieser Weise beschlossen wurde, der Landtag möge diesem Beschluss im Sinne Art. 8 Abs. 2 der Verfassung zustimmen. Mir ist es deshalb darum getan, dass eine solche Beschlussfassung erfolgt, damit es hier kein Präjudiz gibt, dass dann, wenn man der Meinung ist, ach, das sei ja eine Kleinigkeit und das sei ja nicht notwendig und es seien ja ohnehin alle damit einverstanden, dass dann dieses Recht des Landtages, solchen völkerrechtlichen Abmachungen dieser Qualität seine Zustimmung zu erteilen, damit sie gültig in Kraft treten können, dass das hier missachtet und damit aufgeweicht wird.Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ein paar Worte zur LSVA: Das liechtensteinische Transportgewerbe ist sehr froh, wenn mit der von der Regierung vorgelegten Lösung die EU-Kompatibilität gewährleistet ist. Das liechtensteinische Transportgewerbe hat sich im Vorfeld gegen die LSVA ausgesprochen, weil diese EU-Kompatibilität nicht gewährleistet war und die Liechtensteiner Transportunternehmer, wie sich jetzt zeigt, mit Recht Retorsionsmassnahmen der anderen Länder befürchten mussten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass gerade das liechtensteinische Transportgewerbe vor Einführung der LSVA eine Lösung mit einem automatischen Kilometerabzug gefordert hat, dies aus technischen Gründen, wie es damals hiess, jedoch nicht möglich war. Nachdem die LSVA nun eingeführt ist, muss unbedingt gewährleistet werden, dass den liechtensteinischen Unternehmen aufgrund der LSVA keine Nachteile in andern Staaten erwachsen. Eine Lösung dieses Problems wird daher auch vom liechtensteinischen Transportgewerbe sehr begrüsst. Danke.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Zu den Ausführungen des Herrn Landtagsvizepräsidenten will ich sagen, dass ich prinzipiell mich zwar der Meinung der Regierung anschliessen würde und auch feststelle, dass das Joint Committee schon vor 2 Tagen Beschluss gefasst hat, aber ich auch seinem Antrag, dass der Landtag der Ordnung halber noch zustimmen sollte, etwas abgewinnen kann. Ich glaube, es wäre eine gute Gelegenheit, da wir heute schon versammelt sind, auch noch der Ordnung halber unsere Zustimmung zu erteilen, denn das würde es wahrscheinlich in einer ganzen Legislaturperiode nur einmalig geben, dass widerstreitende Meinungen sich anlässlich einer Landtagssitzung treffen, zu der noch dazu der zuständige Regierungsrat eine wunderbare Vorlage vorbereitet hat, sodass alle sie ja schon studieren konnten und auch kein Problem haben, jetzt dafür oder dagegen sich auszudrücken.Also, persönlich meine ich, ist das unter guten Vorzeichen, dass die Damen und Herren Abgeordneten des Hauses noch - sozusagen der Ordnung halber - ihren Sanktus zu dem geben, was eigentlich schon beschlossen ist.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube auch, dass zumindest, wenn sich Zweifel ergeben, ob der Landtag zuständig ist oder nicht, dass der Landtag dann sich eigentlich das Recht vorbehalten sollte, diese Zustimmung zu erteilen. Wir waren uns früher vielleicht nicht ganz einig und man hat dann eigentlich immer den sicheren Weg gewählt, dass der Landtag seine Zustimmung erteilt. Ich glaube, es fällt keinem Abgeordneten ein Zacken aus der Krone, wenn wir hier dem Antrag des Landtagsvizepräsidenten folgen und unsere Zustimmung erteilen. Ich glaube, dass inhaltlich das Ganze unbestritten ist, dass es nicht irgendwie ein inhaltlicher Krieg ist, ob man dem zustimmt oder nicht.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über den Antrag des Landtagsvizepräsidenten abstimmen, der Landtag möge dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 11. Dezember im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Verfassung zustimmen und den Bericht somit nicht nur zur Kenntnis nehmen, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 25 erledigt. Entschuldigung.Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, wir haben jetzt abgestimmt, ob wir abstimmen, aber die Abstimmung selber müssen wir noch machen. Zuerst müssen wir abstimmen, ob wir überhaupt abstimmen wollen, und dann müssen wir abstimmen, ob wir dafür sind oder nicht.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich habe das so verstanden: Der formulierte Antrag des Landtagsvizepräsidenten hat für mich schon die Zustimmung beinhaltet. Aber ich möchte den Antragsteller, Landtagsvizepräsident Peter Wolff, fragen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ja, ich habe Sie eigentlich so verstanden, Herr Präsident, dass Sie den Landtag gefragt haben, ob der Landtag meinem Antrag, den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 11. Dezember 2001 nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern diesem Beschluss zuzustimmen, ob der Landtag dem zustimmt? So habe ich die Frage verstanden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Und so habe ich nach meiner Ansicht auch die Frage gestellt.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Aber wenn es Abgeordnete gibt, die meinen, Sie hätten noch nicht über das abgestimmt, dann können wir nochmals abstimmen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir gerne nochmals abstimmen. Wer also dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zustimmt, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist Traktandum 25 erledigt.-ooOoo-