ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES (FERNWIRKUNG VON GESAMTARBEITSVERTRÄGEN) (NR. 144/1996) 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 22. Ich bitte mit der Lesung zu beginnen.Art. 105 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 105 steht zur Diskussion. Ich möchte an die Regierung die Frage stellen, was die Verteilung eines neuen blauen Blattes betreffend den Text der Regierungsvorlage praktisch in dem Moment, in dem mit der 2. Lesung begonnen wird, zu bedeuten hat?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es ist der Versuch, den Wünschen des Landtages 100 %-ig gerecht zu werden. Bei der 1. Lesung wurde zu Recht kritisiert, dass die Titelüberschrift dieses Artikels falsch ist, und es wurde auch noch eine kleine legistische Anpassung in Ziffer 2 der Vorlage gemacht. Inhaltlich wurde gar nichts geändert, so dass Sie getrost die eine oder die andere Vorlage hernehmen können. Es geht um reine legistische Übungen. Wir wollten Ihnen einfach die wirklich korrekte, auch formal korrekte Vorlage vorlegen und sicher keine Verwirrung stiften.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss trotzdem grundsätzlich sagen Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich bin nicht einverstanden mit dieser Vorgangsweise, dass, wenn der Schriftführer schon zu lesen beginnt, ihm plötzlich ein Blatt mit einem neuen Text hingehalten wird, ohne dass irgendeine Erklärung seitens der Regierung im Vorfeld der Vorlage eines solchen Abänderungsantrages erfolgt. Wenn man sich nicht selbst erkundigt, kann dadurch - ich meine in diesem Fall wird das nicht sein, weil es offenbar nur um Kleinigkeiten geht -, kann dadurch erst recht grösste Verwirrung geschaffen werden bei der Frage, die gerade den Rechtsdienst der Regierung interessieren sollte, was ist nun tatsächlich beschlossen und verabschiedet worden. Im Protokoll wäre das in gar keiner Weise ersichtlich gewesen ohne meine Rückfrage jetzt, dass überhaupt ein neuer Text gelesen wurde. Ich möchte Sie daher bitten, solche Vorgängezukünftig besser vorzubereiten. Wird sonst das Wort gewünscht zu Art. 105? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 105 ABGB in dieser abgeänderten Fassung einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-