BETEILIGUNG AN DER KAPITALERHÖHUNG DER EUROPÄISCHEN BANK FÜR WIEDERAUFBAU UND ENTWICKLUNG (EBWE) (NR. 30/1997)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 25, Beteiligung an der Kapitalerhöhung der europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, wobei ich darauf hinweisen möchte, im Bewusstsein, dass Sie alle das gelesen haben, dass dieser Antrag nicht nur die Zustimmung zu einem Staatsvertragsabschluss beinhaltet, sondern auch einen Finanzbeschluss. Hinsichtlich dieses Finanzbeschlusses wurde uns in diesem Fall etwas früher als bei Traktandum 22 eine neue Fassung vorgelegt, die wir dann nach der Diskussion über den Bericht und Antrag als solchen auch lesen werden. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Ingrid Hassler:
Aufgrund des vorliegenden Antrages wird sich unser Land an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung beteiligen. Die Aussenpolitische Kommission wie auch die Finanzkommission des Landtages unterstützen die Teilnahme an dieser Kapitalbeschaffung. Diese Bank wurde seinerzeit auf Initiative der EU gegründet. Der Beitritt Liechtensteins trat mit einem Übereinkommen 1991 in Kraft. Die EBWE wurde geschaffen, um Länder Mittel- und Osteuropas Unterstützung zu gewähren, die sich zu Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und der sozialen Marktwirtschaft bekennen. Die Bank unterstützt den Prozess des Überganges von der Planwirtschaft in die Marktwirtschaft und möchte dabei auch private und unternehmerische Initiativen fördern. Die neuen Gelder sollen besonders für die GUS-Länder bereitgehalten werden. Die jeweiligen Empfängerländer, die diese Kriterien zu erfüllen haben, erhalten von dieser Bank langfristige Darlehen zu marktnahen Bedingungen, Garantien und Kapitalbeteiligungen. Unter dieser Perspektive würde ich die Mitwirkung unseres Landes bei dieser Bank als einen Beitrag der internationalen Entwicklungshilfe zuordnen.Diese Finanzmittel sollten deshalb bei der Darstellung unserer Leistungen im Rahmen der Entwicklungshilfe berücksichtigt werden, wobei ich hier an das offene Postulat denke. Finanztechnisch ist festzuhalten, dass wir wohl einen Finanzbeschluss über die Zeichnung von ECU 2 Mio. zu sprechen haben, wobei 77,5 % als Garantieverpflichtung vorläufig nicht einbezahlt werden müssen. 22,5 % oder ECU 450'000 sind innerhalb von zwölf Jahren einzuzahlen und zwar 40 % in bar über die Jahre 1998 bis 2005, und 60 % in Schuldscheinen zwischen 1998 und 2009.Sollte auch die Garantieverpflichtung von der Bank in Anspruch genommen werden, wäre die Regierung aufgrund dieses Finanzbeschlusses berechtigt, die weiteren Einzahlungen vorzunehmen. Der Ordnung halber halte ich noch fest, dass die Beteiligung am Kapital dieser Entwicklungsbank jeweils bei Einzahlung der Zeichnungsbeträge nicht aktiviert, sondern abgeschrieben wird, so dass es faktisch eine Subventionierung ist. Genau abzuklären von der Regierung bleibt noch, dass die mit diesem Finanzbeschluss eingegangene Garantieverpflichtung von ECU 1'550'000 als Eventualverpflichtung sorgfältig ausgewiesen wird. Dies sollte für die Jahresrechnung 97 beachtet werden. Der neu ausgeteilte Finanzbeschluss, wie ich ihn hier sehe, hat dann auch die zwei Fehler eliminiert, wo ein Wort ausgelassen wurde, weil es falsch war. In der Form, wie er jetzt vorliegt, bin ich damit einverstanden. Ich möchte den Antrag unterstützen.Abg. Egon Matt:
Ich habe eine Frage an die Vorsitzende der Finanzkommission. Frau Abg. Hassler, Wenn Sie sagen, dieser Betrag wird unter Entwicklungshilfe aufgeführt, heisst das, dass er vom Konto der bisher üblichen Entwicklungshilfe weggeht oder separat dazu aufgeführt wird?Abg. Ingrid Hassler:
Ich bin, nach meiner Überlegung, überzeugt, dass er sicher nicht vom Budgetposten des LED weggeht, aber das ist etwas, was die Regierung bestätigen muss. Ich habe es deswegen so formuliert, weil ich eben glaube, dass wir über den Beitrag, den der LED, die eigentliche Entwicklungshilfe, im Jahr erhält, immer wieder Beträge sprechen über andere Konti, die ebenfalls solche Zielsetzungen verfolgen oder finanzieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung dazu das Wort?Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Ich darf gerne bestätigen, dass hierzu ein eigener Kredit in den Landesvoranschlag aufgenommen werden wird. Das werden Sie auch jährlich dann innerhalb des Budgetvoranschlags zu genehmigen haben. Und das ist also nicht Geld, dass vom Entwicklungsdienst weggeht, sondern das ist eine neue Verpflichtung, die das Land Liechtenstein eingeht. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann lesen wir den Finanzbeschluss in der heute verteilten Neufassung.Art. 1 des Finanzbeschlusses wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 des Finanzbeschlusses wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird auch nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer dem Finanzbeschluss, der eben verlesen wurde, die Zustimmung erteilen möchte, möge die Hand erheben. Abstimmung: einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer dem Antrag der Regierung, der Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und dem entsprechenden Verpflichtungskredit in Höhe von ECU 2 Mio. die Zustimmung erteilen will, möge die Hand erheben. Abstimmung: einhellige Zustimmung.
Damit haben wir dieses Traktandum behandelt.-ooOoo-