SUBVENTIONIERUNG VON ELEKTROFAHRRÄDERN UND ELEKTROSCOOTERN (FINANZBESCHLUSS UND ERGÄNZUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON LANDESSUBVENTIONEN) (NR. 4/2002) 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort. Wir befinden uns bei der Behandlung von Traktandum 10: Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern, Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 4/2002. Die Eintretensdebatte haben wir abgeschlossen. Wir kommen nun zur Beantwortung der Fragen durch die Regierung.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Sehr geehrter Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Es freut mich sehr, dass die Vorlage so positiv aufgenommen und auch so zur Kenntnis genommen wurde. Die aufgeworfenen Fragen möchte ich wie folgt beantworten:Zuerst wurde eine Frage gestellt betreffend der Rückwirkung. So weit abschätzbar trifft es zu, dass zirka zehn Personen im Besitze eines Elektrofahrrades oder eines -scooters sind. Die Regierung hat daran gedacht, eine Rückwirkung vorzusehen, ist dann aber zum Schluss gekommen, dass dies nicht unbedingt berücksichtigt werden sollte. Vordergründig wird das Ziel verfolgt, so viele Neufahrzeuge mit Elektroantrieb wie nur möglich zu subventionieren. Falls aber der Wunsch des Landtags geäussert wird, die Rückwirkung ins Gesetz aufzunehmen, so wird die Regierung diesen Antrag gerne unterstützen. Haben nicht zuletzt gerade die Personen, die heute schon mit Elektrofahrrädern und -scootern unterwegs sind, eine sehr gute Vorbildwirkung und machen Gratiswerbung für dieses Projekt. Dann wurde weiter die Frage gestellt betreffend Drittel- oder 50%-Subventionierung und warum wir unterschiedliche Subventionsansätze gewählt haben: Wir wollten bewusst grosszügig fördern, um einen effektiven Anreiz zu schaffen. Der Vergleich mit Schweizer Kantonen zeigt, dass Zürich 20% finanziert, Basel nicht wie in der Finanzkommission festgestellt wurde nur 10%, sondern dort wird für ein Elektrofahrrad bis zu CHF 1900 subventioniert. Wir sind der Meinung, dass in Liechtenstein aber auch andere Voraussetzungen gelten, insbesondere was das Angebot des öffentlichen Verkehrs betrifft. Liechtenstein ist keine Stadt, sondern ein ländliches Gebilde und Gebiet, und deshalb wollten wir hier auch grosszügiger sein, weil die Feinerschliessung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bei uns nicht so gut ist wie in städtischen Gebieten.Die Dimension ist in Liechtenstein etwas grösser. Liechtenstein fördert als staatliches Hoheitsgebiet und will die ganze Landesbevölkerung ansprechen. Wir sehen hier auch eine Art Vorreiterrolle, auch in Bezug auf die grosszügige Subvention. Ursprünglich wollten wir 50% subventionieren bei den Elektroscootern. Das ist dann herausgefallen in der Diskussion. Vor allem in der Regierung wurde dann doch die Meinung vertreten, dass es besser wäre, die Fahrräder besser zu subventionieren als die Scooter. Aber auch hier sind wir gerne offen für Anträge seitens des Landtages.Eine andere Frage betraf den Missbrauch von Subventionen, wie wir das allenfalls angehen möchten: Die Verordnung zum Subventionsgesetz wird von der Regierung angepasst werden, um dem lauteren Missbrauchspotenzial entgegenzuwirken. Die geplante Änderung der Verordnung macht aber erst Sinn, sobald sich der Landtag positiv zur Gesetzesvorlage geäussert hat und das Gesetz auch durch den Landtag durch ist. Obwohl wir die Verordnung anpassen werden, bin ich persönlich davon überzeugt, dass man auch Vertrauen in die Bevölkerung haben darf. Die Verordnung werden wir jedoch auch auf Wunsch des Hohen Landtages ändern, um eventuell schwarze Schafe einzufangen. Dann war eine Frage betreffend Schadstoffausstoss und Stromproduktion: Das möchte ich vielleicht gemeinsam behandeln mit der geforderten Ökobilanz die angesprochen wurde. Zur Ökobilanz respektive zu den Vorteilen des elektrischen Fahrrads oder des Elektroscooters möchte ich folgende Ausführungen machen: In erster Linie streben wir eine Verlagerung von Fahrten von bezinbetriebenen Motorrädern, Mofas oder Autos auf Elektrobikes oder Scooter an. Elektrozweiräder weisen gemäss den Erfahrungen aus bisherigen Förderungsprogrammen heute die besten Chancen am Markt aller besonders effizienten Motorfahrzeuge auf. Ihr Potenzial im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie im Verkehr ist beträchtlich, die CO2-Einsparungen und Reduktion von Lärmimmissionen von Schadstoffen im Siedlungsgebiet, es kommt zu Flächeneinsparungen. Dann die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit; dann hat es auch eine ökonomische Nutzung teurer Standorte, Parkplatzmanagement. Es dient der Gesundheitsförderung und das Elektrobike hat auch eine soziokulturelle Dimension. Die bisherigen Versuche mit Elektrofahrzeugen haben gezeigt, dass vor allem ein Potenzial bei den Elektrozweiradfahrzeugen ist, das heisst bei Elektrobikes und bei Elektroscootern. Der Abg. Paul Vogt hat ja auch erwähnt, dass es auch aus technischen Gründen schwierig war, Automobilhersteller davon zu überzeugen, diese Projekte weiterzutreiben. Elektroscooter sind genauso flink und brauchen ebenso weinig Platz wie die herkömmlichen benzinbetriebenen Roller. Aber sie benötigen rund einen Drittel so viel Energie wie diese und fahren erst noch abgasfrei, wobei die Stromproduktion zu berücksichtigen ist. Aber immerhin sind sie leise. Für Elektroroller ergibt sich mit 8 Kilowatt pro Stunde auf 100 Kilometer - das sind zirka 0,8 Liter Benzin auf 100 Kilometer - ein rund viermal kleinerer Energieverbrauch als für Zweitaktmotorräder. Ein Elektrofahrrad verbraucht auf 100 Kilometer nur eine Kilowatt-Stunde Strom, also zirka 0,1 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Ein Mofa braucht für die gleiche Strecke rund 15-mal mehr Energie. Ein einziger Quadratmeter Fotovoltaikpaneel produziert den Strom für 10'000 Kilometer pro Stunde. In der Schweiz - und ich gehe davon aus auch in Liechtenstein - entfällt etwa ein Drittel des Energieverbrauchs auf den Verkehr. Da dieser Bedarf zu einem guten Teil mit fossilen Energieträgern gedeckt wird, bildet sich hier ein besonders grosses Potenzial für Einsparungen, namentlich beim klimawirksamen Co2. Neben den Einsparungen beim Energieverbrauch bieten die Elektroroller zusätzlich ein bisher wenig beachtetes Potenzial zur Verminderung der Umweltbelastung, insbesondere im Siedlungsraum an. Bei Fahrrädern werden Bleigelbatterien zum Einsatz kommen. Sie haben den Vorteil, dass die Batteriesäure geliert ist und somit beim Umfallen des Rades nicht auslaufen kann. Der Nachteil der Bleibatterien ist zweifellos die geringe Haltbarkeit: Zwei bis maximal drei Jahre - je nach Beanspruchung - halten sie. Die neuesten Batterien, die im Einsatz sind, sind so genannte Metallhybridbatterien. Und es gibt auch bereits eine neuere Generation die in Kürze herauskommen soll, die dann ähnlich wie Patronen wirken oder ähnlich wie die Batterien, die bei Natels verwendet werden. Die Beanspruchung der Zukunft heisst: So viel Strom mit so wenig Gewicht und Volumen zu speichern wie möglich, der klassische elektrochemische Weg lässt da noch viele Möglichkeiten offen. Von der aus Handys bekannten Lithium-Technologie über neuartige Zinksäureakkumulatoren, über Systeme, die zentral geladen werden, wie das israelische Zink-Luft-System. Hier muss man nur alle 1'000 Kilometer eine Zinkpatrone auswechseln, die von Ladeautomaten - zentral platziert wie Tankstellen - wieder geladen werden.Ein weiterer Vorteil ist sicher auch: Im Normalfall heulen die benzinbetriebenen Scooter nicht selten zu Nachtruhezeiten hochtourig und lautstark durch unsere Dörfer. In punkto Lärmbelastung stehen diese den Autos in gar nichts nach. Im Gegenteil: Oftmals sind diese eindeutig lärmiger als ein normaler PW. Ein Elektroscooter kann nahezu lautlos bewegt werden. Dann haben Sie heute Morgen auch schon das Projekt «New Ride» angesprochen: Die haben bereits sehr intensive Untersuchungen gemacht und konnten feststellen, dass beim Einsatz von 200 Elektrobikes und 5 Elektroscootern rund 140 Tonnen CO2-Reduktion gegenüber Benzin erreicht werden kann. Dazu kommt noch, dass zirka 60'000 Liter Benzin eingespart werden. Also, vielleicht nochmals zusammenfassend: Es trägt zur Reduktion der Luft-Schadstoffemission aber auch zur Lärmemission bei. Dann war eine weitere Frage betreffend die unterschiedliche Preislage von den im Bericht und Antrag angegebenen Zahlen zu den Preisen, die Sie vom VCL erhalten haben: Wir haben Bezug genommen auf die Broschüre von «New Ride». Dort sieht man, dass Elektrofahrräder um CHF 3'000 erworben werden können. Natürlich ist die Preisklasse nach oben offen. Es werden hier auch Fahrräder aufgeführt, die über CHF 10'000 kosten. Und ähnlich geht es mit den Scootern. Beispielsweise wird hier aufgeführt ein Peugeot-Scooter für CHF 5'695 oder eine EVT 400E für CHF 4'600. Unsere neuen Erkundigungen haben ergeben, dass Peugeot eine neue Marke auf den Markt bringen wird, allerdings erst im Jahre 2003. Dafür wird eine italienische Marke «Malaguti» - ich hoffe, dass ich es recht mitbekommen habe - in diesem Frühjahr ein neues Elektroscootermodell auf den Markt bringen. Dort wird auch die neueste Technologie berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Preise vielleicht dann etwas über CHF 5'000 für einen Elektroscooter bewegen.Dann war die Frage betreffend Grenzgänger: In einer ersten Phase waren wir der Meinung, dass ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit geboten erhalten sollen können, von Subventionsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Persönlich denke ich, dass in St. Gallen und Vorarlberg eine ähnliche Möglichkeit der Subventionierung bestehen kann, wenn das von der Politik mitgetragen wird und auch als Schonung der Umwelt taxiert wird. Dem Vorschlag der Subventionsunterstützung für private Unternehmen stehe ich nicht so positiv gegenüber, weil ich denke, dass zuerst einmal die natürlichen Personen subventioniert werden sollen, dass so viele wie möglich auch davon Gebrauch machen können. Es wurde ja vorgeschlagen beim VCL: CHF 1'000 soll der Unternehmer bezahlen und CHF 1'000 soll der Staat subventionieren. Es ist im Ermessen des Landtags, das auszuweiten oder nicht. Die Kosten sind auch sehr schwer abzuschätzen, was das bedeuten würde, weil da hat man keine Erhebungen, die in den Betrieben gemacht wurden. Erstens ob die Betriebe bereit sind, eine Förderung von CHF 1'000 zu bezahlen und wie viele Subventionsnehmer oder -werber es dann geben würde.Dann wurde die Frage betreffend die begleitenden Massnahmen aufgeworfen: Wenn ich mich recht erinnere, hat der Abg. Rudolf Lampert ins Feld geführt, dass Zweitaktmotoren für 16-Jährige erst zugängig sind und die Scooter auch, und dass die EU ermöglicht, dass Scooter auch von 14-Jährigen gefahren werden könnten. Wir sind derzeit bei der Überprüfung der VZV, also der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Verkehr. Eine Änderung ist schon in naher Zukunft geplant, die Abklärungen und Vorbereitungen sind im Gang. Wir sind das jetzt legistisch noch am Überarbeiten. Elektrofahrräder werden gemäss der neuen Verordnung, gemäss dem Vorschlag, wie er jetzt vorliegt, als Leichtfahrräder definiert. Also, die Voraussetzung ist dann ein Veloschild und keine theoretische oder praktische Prüfung. Elektroscooter sind im jetzigen Entwurf noch nicht vorgesehen, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir parallel mit der Schweiz die Regelung einführen möchten und die dann anpassen würden. Wenn jetzt aber seitens des Landtages signalisiert wird, dass man hier die EU-Norm übernehmen sollte, dann werden wir das prüfen, was für Konsequenzen das allenfalls sonst hätte.Dann war eine Frage betreffend die Mindestdauer der Immatrikulation: Da möchte ich auf die Verordnung verweisen, wo wir festhalten werden, was für einen Rückzahlungsmodus wir festlegen.Die Frage der Rückwirkung habe ich schon beantwortet. Dann war noch eine Frage betreffend Beschränkung, warum das nur auf ein Jahr beschränkt ist: Ich habe das Protokoll der Finanzkommission dahingehend interpretiert - Irrtum vorbehalten -, dass eine klare Definition gewünscht wurde. Wir wollten das an und für sich nicht auf ein Jahr festlegen, aber ich muss natürlich das dem Landtag überlassen. Die Finanzhoheit liegt beim Landtag, wenn der Landtag entscheidet, dass wir das Projekt auch weiterziehen dürfen. Es wurde dort nur erwähnt, es hätte wiederkehrende Zahlungen zur Folge. Dann kann man ja bei der zweiten Lesung unter Punkt zwei den Absatz zwei fallen lassen und das weiterlaufen lassen. Die CHF 200'000, die wir aufgeführt haben, basieren auf Schätzungen. Das ist keine Analyse, wie viele Personen dann auch wirkliche eingeben werden. Und wir sind uns auch bewusst, wenn wir das über das Subventionsgesetz abhandeln, dass, wenn mehr Personen Subvention beantragen, dann werden wir einen Nachtragskredit stellen müssen. Also, hier sind wir seitens der Regierung offen, ob das für ein Jahr oder für länger gelten soll.Dann war eine weitere Frage betreffend der personellen Konsequenzen im Zusammenhang auch mit dem Vorschlag des VCL: Wir rechnen nicht mit anderen finanziellen Folgen. In personeller Hinsicht gibt es unserer Meinung nach keine Konsequenzen. Der anfallende bescheidene administrative Aufwand kann mit dem bestehenden Personal ohne weiteres bewältigt werden. Es wurde bereits ein entsprechendes Formular, welches den administrativen Aufwand auf ein Minimum reduziert, von der Motorfahrzeugkontrolle in Zusammenarbeit mit der Landeskasse ausgearbeitet, und es gibt ein ganz klares Prozedere, ein Ablaufverfahren, wie das mit der Antragstellung funktioniert. Es ist ein Formular, dass dann mitgegeben wird, und am Schluss bei der Motorfahrzeugkontrolle wird ja das Fahrzeug dann vorgewiesen und kontrolliert. Damit kann man auch sicherstellen, dass nicht das gleiche Fahrrad fünfmal zur Subventionierung angemeldet wird. Und wenn alle Punkte der Subventionsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Formular an die Landeskasse zur Auszahlung weitergeleitet. Die Landeskasse hat angegeben, dass diese Auszahlung nach zirka zehn Arbeitstagen erfolgen sollte. Also, Sie sehen: Die Vorarbeiten wurden so weit vorangetrieben, dass, wenn der Landtag diesem Projekt der Subventionierung zustimmt, dass dann auch nach der 2. Lesung - allenfalls nach Ablauf der Referendumspflicht - gestartet werden kann. Dann war noch eine Frage betreffend Tankstellensystem - oder es war vielleicht auch eher eine Bemerkung: Seitens der LKW besteht verdankenswerterweise die Zusage, im Gesamtprojekt als Kompetenz-Zentrum in Sachen Energie und Strom mitzuarbeiten. Derzeit laufen noch Überlegungen, wie auch umweltfreundliche Energie dazu verwendet werden könnte, um elektrische Velos und Scooter zu betanken. Im Speziellen denken wir dabei an Fotovoltaik-Technologie, welche umweltfreundliche Energiegewinnung ermöglicht. Es wurden schon sehr viele Vorgespräche geführt. Einerseits sind wir schon mit Gemeinden in Kontakt getreten, andererseits werden wir jetzt aber auch an grössere Betriebe gelangen, damit sichergestellt werden kann, dass beispielsweise auch bei öffentlichen Bauten, wie Postgebäuden oder bei Jugendzentren in den Gemeinden, Steckdosen zur Verfügung stehen. Das heisst, wenn die Jugendlichen oder die Leute, die die Elektrobikes oder Elektroscooter verwenden, dort sind, dass sie dort andocken können und Strom für ihre Fahrräder oder Scooter beziehen können. Also, hier werden wir einiges noch weiter vorantreiben, sobald wir sicher sind, dass das Projekt auch wirklich lanciert werden kann.Dann war noch eine Frage zur Öffentlichkeitsarbeit, was wir schon getan haben, was wir zukünftig zu tun gedenken: Also, einmal kann man sicher sagen, dass allein aufgrund der verschiedenen Meldungen in den Medien im In- und Ausland das Ressort mit zahlreichen Anfragen und Interessensanmeldungen konfrontiert wurde. Die Resonanz aus der Bevölkerung, die wir bis anhin erfahren durften, war äusserst positiv. Die innovative, nachhaltige und zukunftsorientierte Idee wurde honoriert und auch mitgetragen. Ich bin aber überzeugt, dass Sie unserem Ansinnen folgen können, dass wir mit der Werbung der Subventionierung auf breiter Schiene zuwarten, bis wir auch grünes Licht seitens des Landtages bekommen. Die Regierung wollte nicht unnötig vorpreschen und die Finanzhoheit des Landtages untergraben. Bereits im Vorfeld wurde mit verschiedensten Interessengruppen, mit allen drei Partien, mit der LGU, mit der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, mit dem VCL, mit den LKW, mit der GWK, mit dem Bankenverband, mit der Treuhändervereinigung und der Post wurde Kontakt aufgenommen, um die Idee der Regierung bekannt und beliebt zu machen. Gerade auch der GWK teilten wir schon sehr früh mit, dass sie seitens ihrer Sektion auch die Fahrradhändler über die geplanten Subventionen informieren, sodass das Gewerbe rechtzeitig mit den entsprechenden Vorbereitungen beginnen kann. Auch aus den anderen involvierten Interessengruppen kam ausschliesslich positive Resonanz, alle Befragten sicherten ihre Unterstützung und Mitarbeit zu. Die Zusammenarbeit muss aber nach der Gutheissung durch den Landtag weiter vertieft werden. So bin ich der festen Überzeugung, dass auch in Sachen Werbung und Publizitätswirkung verschiedenste Zusammenarbeiten möglich sein werden. Der Betrag von CHF 200'000, wie wir ihn jetzt einmal vorgesehen haben - weil so ist er auch im Budget aufgeführt, wenn er dann nicht ausreicht, werden wir mit Nachtragskrediten kommen müssen - soll ausschliesslich zur Subventionierung eingesetzt werden. Gehe ich aber vom Bekanntheitsgrad des Subventionsanliegens innerhalb der Bevölkerung aus, so denke ich, dass sich die Ausgaben in Sachen Öffentlichkeitsarbeit auf ein relativ kleines Mass beschränken können. Positive Vorschläge verwurzeln sich schnell innerhalb der Bevölkerung und werden gern mittels Mund-zu-Mund-Propaganda gestreut und verbreitet. Konkret: Die anfallenden Kosten für Bewerbung und Öffentlichkeitsarbeit werden unabhängig von diesen CHF 200'000 abgewickelt, jedoch erwarten wir sowohl finanzielle als auch ideelle Unterstützung verschiedenster Partner, die sich mit diesem zukunftsträchtigen Projekt auch schon gezeigt und beteiligt haben. Dann die Frage des Abg. Peter Sprenger betreffend Gesamtverkehrskonzept muss ich nicht genauer erläutern. Die Antwort wurde schon vom Abg. Helmut Konrad vorweggenommen. Ich möchte nur noch anfügen, dass die Rückmeldung zum Zwischenbericht des Gesamtverkehrskonzepts nicht der Natur ist, dass wir davon ausgehen können, dass das allein die Basis für das Gesamtverkehrskonzept sein kann. Der Zwischenbericht ist eine sehr gute Grundlage im Sinne einer Bestandesaufnahme. Es mangelt jedoch an Visionen und auch an konkreten Massnahmen, und daran arbeiten wir. Dann noch zur Frage der Abg. Frau Hassler zur Energiekommission: Mitte Januar gelangte das Ressort Verkehr und Kommunikation mit der Bitte an die Energiekommission, das Projekt zur Subventionierung der Elektrofahrräder und Scooter zu präsentieren. Ursprünglich bestand die Möglichkeit der Präsentation am 11. März 2000, jedoch wurde in der Folge das Ressort sozusagen wieder ausgeladen, weil die Energiekommission bereits zu viele Traktanden zu behandeln hätte. Sie sehen: Der Wunsch nach Einbezug unsererseits war vorhanden, der Termin hat leider noch nicht stattgefunden. Aber ich gehe davon aus, dass das noch nachgeholt wird und möchte für die Frage der Solarenergie und vielleicht auch zur Frage der Energiekommission noch weiter an Regierungsrat Hansjörg Frick verweisen, weil das auch in seine Ressortzuständigkeit fällt. Wenn ich etwas vergessen habe, bitte nachhaken. Es waren doch sehr viele Fragen und es liegt einige Stunden zurück.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich noch Ihnen, Herr Regierungsrat Frick, das Wort zur Beantwortung der restlichen Fragen.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Ganz kurz: Es wurde ja die Frage von verschiedenen Abgeordneten gestellt, was die Regierung zur Förderung der Fotovoltaik zu tun gedenke. Und dann möchte ich auch noch kurz Stellung nehmen zur vorher angesprochenen «Ausladung» der Energiekommission.Die Energiekommission hat am 11. März einen ersten Workshop abgehalten mit dem Ziel, bis Ende dieses Jahres ein neues Energiekonzept zu erstellen. Das bestehende Energiekonzept ist ja in der Zwischenzeit in die Jahre gekommen und muss dringend überarbeitet werden. Im Mai will die Energiekommission dann einen ersten Bericht zuhanden der Regierung erstellen. Die Fotovoltaik wird sicherlich dann im neuen Energiekonzept wieder ein Punkt sein, vor allem dann beim Thema «erneuerbare Energie», und hier wird dann sicherlich ein neues Fördermodell vorgeschlagen werden. Bis dahin wird noch einige Zeit vergehen. Wie wir von der Solargenossenschaft erfahren haben, ist das im vergangenen Jahr durchgeführte Impulsprogramm erfolgreich abgeschlossen worden. In der Zwischenzeit wären nochmals ebenso viele Interessenten vorhanden wie im letzten Jahr teilgenommen haben. Die Regierung wird deshalb das Gespräch aufnehmen mit den Gemeinden und den Liechtensteinischen Kraftwerken und abklären, ob sie allenfalls wieder bereit wären, dieses Programm nochmals in der gleichen Form zu unterstützen.Ausserdem sind wir im Gespräch mit den Kraftwerken, den Kilowattpreis für Fotovoltaikstrom zu erhöhen, was das Erstellen solcher Anlagen dann auch interessanter machen wird, was ohnehin - allerdings ausserhalb des Impulsprogramms - in geringerer Form schon gefördert wird. Das dazu, was die Regierung bezüglich Fotovoltaik vorhat. Dann noch: Die Energiekommission wird auf keinen Fall das Ressort Verkehr ausladen. Wir werden das Ressort Verkehr auf jeden Fall benötigen bei der Erstellung eines neuen Energiekonzeptes, denn ein Energiekonzept ohne Berücksichtigung des öffentlichen und privaten Verkehrs wäre nur ein halbes Konzept. Abg. Markus Büchel:
Ich möchte kurz zur Bemerkung der Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber bezüglich der Aussage im Protokoll der Finanzkommission über die Höhe der Subvention des Gesamtrahmens für die Subventionierung dieser Fahrzeuge etwas klärend antworten, wenn es aus dem Protokoll zu wenig genau hervorgeht. Die Kommission hat nicht entschieden oder empfohlen, auf keinen Fall mehr als CHF 200'000 für dieses Projekt auszuschütten oder das in irgendeiner Form damit zu begrenzen, sondern es standen verschiedene Aussagen aufgrund der Auskunft der Regierung oder des vorliegenden Papiers im Raum, die sich widersprochen haben. Zum einen hiess es: Im Kreditrahmen von CHF 200'000 für das Projekt will die Regierung auf jeden Fall bleiben. Wenn es mehr Anträge gibt als Geld vorhanden ist, dann würde nach dem Prinzip «first come first serve» gehandelt. Das war die eine Aussage. Und die andere Meinung war, dass das Subventionsgesetz geändert werden sollte nach Vorschlag unbefristet auf diese Subventionsbeiträge. Das bedeutet, dass damit jeder auch Anspruch gehabt hätte nach dem Subventionsreglement. Damit bestand einfach ein Widerspruch und diesen Widerspruch wollten wir einfach geklärt haben. Aber es war nie die Rede von einer Begrenzung auf die CHF 200'000 auf jeden Fall. Das zu dieser Aussage.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich habe das Protokoll der Finanzkommission auch so verstanden wie es der Abg. Markus Büchel gerade interpretiert hat, und ich habe mich auf der Basis eigentlich gewundert einerseits über die heute früh abgeänderte Vorlage und andererseits auch teilweise über die Ausführungen der Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ich habe ein wenig den Eindruck, als ob die Regierung sich nicht recht im Klaren darüber ist: Will sie jetzt im Sinn eines Verpflichtungskredits eine ganz bestimmte betragliche Zusage wie bei einem Finanzbeschluss vom Landtag für ein abgegrenztes, zeitlich umfangmässig abgegrenztes Projekt, oder will sie eine Gesetzesänderung, mit der gemäss den Lobeshymnen, die am Vormittag angestimmt wurden, in mutiger Weise neue Schritte auf dem Wege der Verkehrspolitik beschritten werden sollen?Das muss dann natürlich nicht nur bis zum 31.12. diesen Jahres sein, sondern das muss für unbestimmte Zeit sein so wie alle anderen Positionen des Subventionsgesetzes auch. Dass der Budgetbetrag von CHF 200'000 eine vorläufige betragliche Beschränkung für das laufende Jahr darstellt, das ist klar und wie bei allen anderen budgetierten Beträgen auch. Wie bereits richtig gesagt wurde, gibt es ja hiefür das Mittel des Nachtragskredites, wenn das nicht ausreichen sollte. Aber, ich glaube, so überoptimistisch müssen wir nicht sein. Hunderte von solchen Elektrorädern und Scootern werden nicht gerade in einem halben Jahr gekauft werden, denn dieses Gesetz wird grössenordnungsmässig etwa Mitte des Jahres in Kraft treten, und dann sind es gerade noch sechs Monate bis zum Jahresende. Also, trotz der anfänglich originellen Idee mit dieser Subventionierung kommt mir die Regierung jetzt fast ein wenig zaghaft vor, muss ich sagen, und ich möchte doch anregen, diesen Abs. 2 von II. doch wieder fallen zu lassen und das als normale Position in das Subventionsgesetz aufzunehmen. Ich verstehe auch nicht ganz, warum man erst in einer Art Probephase, wie es in der Einleitung zum Bericht und Antrag sinngemäss heisst, den Bedarf abklären oder sehen will wie das ankommt. Auch wenn sich jetzt - nehmen wir einmal an - nur 50 Subventionswerber melden in den ersten sechs Monaten, dann sollte das doch kein Grund sein, um zu sagen: Wir lassen das Ganze wieder, weil das nicht sofort sprühende Begeisterung in allen Kreisen findet.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das unterstützen was der Landtagsvizepräsident Peter Wolff gesagt hat. Wenn man an diese Sache glaubt, dann soll man sie richtig machen und nicht einfach dann aufhören, wenn es eigentlich ins Rollen kommt. Der Termin Sommer ist eigentlich denkbar schlecht, denn wer kauft sich im Sommer ein Elektrobike, das dann im Herbst in die Garage gestellt wird, weil der Winter kommt. Grundsätzlich wäre ja der Frühling der richtige Zeitpunkt, um eine solche Aktion zu starten. Aber das wollte ich eigentlich nicht sagen. Der Landtagsvizepräsident hat mich auf diese Idee gebracht, weil es einfach grundsätzlich nicht gut ist, diese Aktion jetzt im August oder im September dann, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist, zu starten. Aber ich wollte auf die Altersbeschränkung für Roller und Fahrräder noch zu sprechen kommen. Weshalb die Roller auf 14 Jahre? Weil dann die Mofazeit beginnt, die Jugendlichen kaufen sich in der Regel dann ein Mofa, und genau da kann man einsetzen, das verhindern und den richtigen Weg beschreiten. Deshalb diese Altersgrenze von 14 Jahren wie sie in einigen Ländern von Europa üblich ist. Bei den Fahrrädern habe ich schon eher meine Bedenken, diese als Fahrräder zu deklarieren und für jedes Alter freizugeben. Da sehe ich schon ein Problem, dass das auch bei 12 Jahren vielleicht beschränkt werden muss. Ganz einfach darum, weil die Gefahr dieser sich selbstständig machenden Fahrzeuge bei Sieben- bis Achtjährigen dann gross ist im Interesse der Verkehrssicherheit. Dann die Immatrikulation als Fahrrad, das haben Sie ausgeführt. Sie haben aber auch ausgeführt, dass diese Aktion bzw. diese Altersreduktion in naher Zukunft möglich sei. Für mich muss das schon mit diesem Gesetz einhergehen. Die nahe Zukunft - das weiss ich von Fahrrad- und Mofahändlern - wurde schon in der Vergangenheit öfters angetönt, dass diese Altersbeschränkung auf 14 Jahre gesenkt werden soll. Ich weiss, dass die Händler schon Jahre darauf warten, nämlich praktisch seit Inkrafttreten dieser Bestimmungen im EU-Raum. Immer wurde ihnen gesagt: Ja, das kommt jetzt dann im Frühling - inzwischen sind einige Frühlinge vergangen.Dann haben Sie über die Administration ausgeführt, dass diese Elektrofahrräder bei der Motorfahrzeugkontrolle angemeldet bzw. vorgeführt werden müssen, um die Administration zu bewältigen. Da sehe ich genau ein Problem, dass hier wieder Administrationen und Hemmschwellen aufgebaut werden. Ein normales Fahrrad, wenn es als solches immatrikuliert werden kann, kann bei der Gemeinde angemeldet werden. Ich würde hier doch etwas Vertrauen in die Händler setzen, dass diese Händler diesen Stempel auf dieses Formular bringen können, und dass damit dann belegt ist, dass dieses Fahrrad gekauft worden ist, dass nicht dasselbe Fahrrad zweimal verkauft wird. Das Fahrrad kann eine Rahmennummer bekommen und dann ist das eigentlich auch erledigt. Wir haben ja hier auch bei der Motorfahrzeugkontrolle vor zwei Jahren neu eingeführt, dass die Nachkontrollen der Fahrzeuge auf die Garagen überwälzt wurde und nicht mehr eine Neuvorführung stattfinden muss. Und genau so könnte man hier das auf die Fahrradhändler machen, dass diese die Bestätigungen abgeben - konzessionierte Fahrradhändler selbstverständlich -, dass das so stattfinden könnte.
Abg. Peter Sprenger:
Frau Regierungschef-Stellvertreterin: Sie haben eine meiner Fragen zwar angesprochen, aber nicht wirklich beantwortet. Ich hatte gesagt, dass Sie im Gesamtverkehrskonzept in Ihrem einen Jahr Amtszeit, das Sie denn bald einmal feiern, keinen Schritt weitergekommen sind. Ich erinnere mich einfach an die erste Phase der Amtszeit Ihres Vorgängers. Da wurde aus Reihen der FPB-Fraktion Ihr Amtsvorgänger des Öfteren drangsaliert - ich höre es heute noch. Ziemlich wörtlich wurde dann gesagt: In einem Jahr muss da doch etwas möglich sein. Deshalb möchte ich die Frage wiederholen: Wie weit sind Sie mit diesem Konzept? Und bis wann ist mit der Präsentation desselben zu rechnen?
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte einen Vorbehalt machen zur Frage der Herabsetzung der Altersgrenze generell auf 14 Jahre. Es ist ja eigentlich nicht gerade heute unser Thema, aber es wurde schon mehrmals angesprochen. Bisher gibt es ja bei uns eine Unterscheidung. Die kleineren, schwächeren, langsameren Mopeds - Töffs - dürfen ab 14 gefahren werden. Die schnelleren und grösseren ab 16. Das hat durchaus seinen Sinn, und zwar einfach wegen der Gefahr im Strassenverkehr, wegen der Unfallträchtigkeit. Ich möchte sehr davor warnen aus all der Erfahrung heraus, die Altersgrenze einfach auf 14 Jahre herunterzusetzen für Fahrzeuge, die eventuell 45 km/h oder schneller fahren. Nur das am Rande. Meine eigentliche Wortmeldung richtet sich aber an die Frau Regierungschef-Stellvertreterin, und zwar wollte ich Sie bitten, doch noch meine Frage zu beantworten: Welche weiteren Modelle für alternative Verkehrsmöglichkeiten werden von der Regierung geprüft bzw. sind in Arbeit? Danke.
Stv. Abg. Roland Büchel:
Ich möchte noch einmal zurückkommen auf die Subventionshöhen und auf die bestimmten Typen, also Räder oder E-Roller. Ich rege schon an, dass wir uns über die Subventionsgrenze von CHF 2'000 nochmals Gedanken machen, auch wenn es in Bezug auf die Elektro-Fahrräder günstigere Modelle gibt. Aber wir haben ja heute schon gehört, und ich glaube, das ist auch verstanden worden, dass gerade bei unserer Topografie eben die günstigeren Modelle nicht geeignet sind. Wenn man das hier nicht berücksichtigt und den Leuten hier vielleicht etwas vormacht, indem man von tieferen Kosten ausgeht, geht eigentlich das Projekt dann am Schluss eigentlich unter Umständen in die falsche Richtung. Bei uns sind eben wirklich nur bestimmte Modelle geeignet und die kosten in Grössenordnung von ca. CHF 4'000.Dann: Sie haben gesagt, wir streben eine Verlagerung auf E-Scooter an. Das finde ich wichtig und richtig und vor allem, weil es auch heute schon mehrfach gesagt wurde. Da findet ja wirklich geradezu ein Boom bei den Jugendlichen statt und da ist es dann eben auch wichtig, dass die Subventionshöhe so ist, dass die Elektroscooter attraktiv sind für wirkliche Interessenten, wo auch das Geld eine gewisse Rolle spielt. Sonst bleiben nämlich am Schluss wirklich nur die paar Interessenten übrig, die vielleicht nur aus Umweltschutz- oder aus Umweltbewusstseinsgründen angesprochen werden. Ich schlage also vor, dass man sich überlegt: Zum Beispiel 50% für E-Bikes und E-Roller zu berücksichtigen, aber das in beiden Fällen auf maximal CHF 2'000 nach oben zu begrenzen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zur Intervention des Herrn Landtagsvizepräsidenten betreffend zurückkrebsen oder vorsichtig sich äussern meinerseits oder wie es der Abg. Rudolf Lampert erwähnt hat, also bei voller Fahrt dann den Wind aus den Segeln nehmen: Das ist an und für sich überhaupt nicht mein Ziel und war auch nicht meine Intervention. In diesem Fall habe ich das Protokoll der Finanzkommission eben doch etwas anders interpretiert, vor allem auch auf dem Hintergrund dessen, was meine Mitarbeiter aus der Sitzung zurückgebracht haben. Nichtsdestotrotz: Ich bin sogar sehr froh darüber, wenn wir den Abs. 2 streichen können. Ich werde das von mir aus auch gerne so vorlegen bis zur 2. Lesung. Es geht mir in keiner Art und Weise darum, hier nur ein Pilotprojekt von einem Jahr zu starten.Vielleicht hat es auch damit zu tun, das Hin- und Herziehen, dass wir im Ressort eigentlich von Anfang an relativ zügig und grosszügig gefördert haben, und aufgrund der Rückmeldungen dann eher etwas zurückgekrebst haben. Dann zur Frage der Roller, ob 14 Jahre oder nicht: Das werde ich abklären. Die VZV sollte nach meinem Dafürhalten im Mai in Kraft treten können. Die Vorarbeiten sind so weit gediehen. Allerdings, jetzt das mit den 14 Jahren ist nicht enthalten. Darum muss ich das noch separat prüfen lassen. Dann zur Frage des Abg. Peter Sprenger und zur Frage der Abg. Frau Dorothee Laternser: An und für sich habe ich den Eindruck, dass das Gesamtverkehrskonzept und auch die alternativen Verkehrsmittel eigentlich nicht Bestandteil dieses Berichts und Antrags sind, den wir hier jetzt heute behandeln. Ich hätte mir vorgestellt, wenn das von Interesse ist, dass das eher im Rahmen einer Kleinen Anfrage gestellt worden wäre. Darum gebe ich jetzt auch nur sehr marginal Auskunft: Alternative Verkehrsmittel prüfen wir in der Tat. Wir erarbeiten im Moment verwaltungsintern, das ist in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt, mit der Stabsstelle Verkehr, dem Ressort Verkehr und teilweise ist auch eine Person vom Bauamt beigezogen, prüfen wir erstens einmal, welche Arten von alternativen Verkehrsmitteln überhaupt möglich sind, wir wollen ein Verkehrsmittel das bodensparend ist, das sehr schnell ist, das entwicklungsfähig oder ausbaufähig ist und das vor allem eine hohe Kapazität hat im Transport von Personen. Und ich möchte dazu anfügen: Das ist gedacht komplementär zum bestehenden Bussystem. Welches Fahrzeug das sein wird, das ist immer noch in der Evaluierungsphase - und vielleicht um Ihre Frage dahingehend auch noch etwas abzurunden: Es wurde noch keine Studie extern in Auftrag gegeben, es ist noch keine Ausschreibung erfolgt.Dann zum Gesamtverkehrskonzept: Auch dort sind wir an den Arbeiten. Dazu gehört eben auch die grenzüberschreitende Arbeitsgruppe die wir installiert haben betreffend Ausbau des Fahrradnetzes zwischen Vorarlberg und Liechtenstein, nicht zuletzt auch gerade als zusätzliches Angebot für Freizeit und auch Arbeitsverkehr. Auf dem Gesamtverkehrskonzept aufbauend kann ja auch nur das alternative Verkehrsmittel ins Auge gefasst werden. Also, darum sind wir dort auch schon relativ weit. Ich gehe davon aus, dass Sie gegen Ende Jahr das Verkehrskonzept vorliegen haben.
Abg. Peter Sprenger:
Dieses Jahres?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ja, Ende dieses Jahres.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich noch zum Votum des Abg. Roland Büchel äussern. Sein Votum betreffend die Subventionierung von Elektrofahrrädern kann ich nur unterstützen, sprich die 50%-Subvention bei maximal CHF 2'000. Aber bei der 50%-Subvention bei den Elektroscootern und diese auf CHF 2'000 zu limitieren habe ich doch erhebliche Probleme. Wie ich heute Morgen ausführlich erklärt habe, kostet ein Elektroscooter zirka CHF 5'000, ein Benzinscooter kostet CHF 2'500 . Wenn wir die Subvention auf CHF 2'000 limitieren, gibt es einen Mehrpreis von CHF 500 für einen Elektroscooter. Ich habe es heute Morgen auch schon gesagt: Der 16-Jährige wird die ökonomische Tatsache in seinem Portmonee seinem ökologischen Gewissen vorziehen müssen. Deshalb werde ich in der 2. Lesung sicher beantragen, bei den Elektroscootern auf 50% zu erhöhen, jedoch maximal auf CHF 2'500. Der zweite Punkt, den ich noch ansprechen möchte, sind die Äusserungen von Regierungsrat Hansjörg Frick betreffend eine neue Energiegesetzgebung. Hier hätte ich eine Frage betreffend Energiespargesetz betreffend die Fotovoltaikanlagen: Besteht hier die Absicht, diese Förderung zu erhöhen? Und auch hier möchte ich das gleiche Beispiel in den Raum stellen. Es müsste so gefördert werden, dass es nicht bloss einen Anreiz darstellt, sondern dass es im Prinzip für jeden, der eine Abwägung macht, einen klaren Entscheid darstellen müsste, dass er ja - sprich die Fotovoltaikanlagen auf seinem Dach installieren muss. Ich weiss nicht, in welche Richtung sich die Regierung da begeben will. Ich wäre dankbar für eine Klarstellung. Danke.Abg. Paul Vogt:
Ja, ich möchte nochmals die Frage stellen betreffend den Wiederverkauf, der bereits mehrfach angesprochen wurde. Ich habe darauf noch keine schlüssige Antwort gehört. Wie steht es bei einem Wiederverkauf innerhalb des Landes? Wird dann allenfalls ein solches Elektrofahrzeug mehrfach subventioniert? Wie steht es bei einem Weiterverkauf ins Ausland? Wenn das nicht mehrfach subventioniert wird, wo wird das geregelt? Wo wird ein Wiederverkauf ins Ausland oder ein Weiterverkauf ins Ausland geregelt? In diesem Vorschlag ist nichts enthalten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich gebe zuerst dem Herrn Regierungsrat Hansjörg Frick das Wort, um die Frage des Abg. Wendelin Lampert zu beantworten.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz: Wir werden ein neues Energiekonzept erarbeiten und nicht ein neues Energiegesetz. Es wird darin ein neues Fördermodell geben. Man wird da sehen, wie weit man hier gehen kann. Einen Zwang zur Installation von Fotovoltaikanlagen auf dem Dach kann ich mir heute nicht ohne weiteres vorstellen. Aber es kann ohne weiteres sein, dass man natürlich Alternativenergien aus erneuerbaren Rohstoffen noch stärker fördert.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte natürlich niemand zu seinem Glück zwingen, Herr Regierungsrat Frick. Ich habe auch nicht gesagt «zwingen». Jedoch, wenn er die Güterabwägung macht, dann müsste er nach Adam Riese zum Entschluss kommen: Es ist logischer - sofern er noch einen Funken grünen Verstand in seinem Hirn hat -, dass er es machen würde.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Also, ich äussere mich jetzt nicht zum «Funken grünen Verstand», sondern zur Frage des Abg. Paul Vogt: Wir werden eine Verordnung erlassen basierend auf dem Art. 15 des Subventionsgesetzes betreffend Unterhalt, Entfremdung und Veräusserung. Und dort wird es klar geregelt, wie zum Beispiel eine Subvention zurückgezahlt werden müsste, was bei einem Verkauf passiert usw.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Wir werden beim neuen Energiekonzept natürlich nicht nur die Fotovoltaik betrachten, wenn es um erneuerbare Energien geht, sondern es gibt sicher sehr viele andere Möglichkeiten und immer mehr neue Technologien, die wir hier zu berücksichtigen haben werden. Also, Fotovoltaik wird meines Erachtens nur ein Bruchteil dessen sein, was das neue Energiekonzept dann fördert und enthält.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten scheint, dann bitte ich, mit der ersten Lesung zu beginnen. Wir haben heute von der Regierung eine neue Regierungsvorlage bekommen betreffend die Abänderung des Subventionsgesetzes. Ich bitte, diese neue Regierungsvorlage zu verlesen.I. Anhang Pos. 17.4 und 17.5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. Anhang Pos. 17.4 und 17.5 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Entschuldigung, dass ich mich so spät melde. Heute Morgen wurde bei der Eintretensdebatte die Frage des rückwirkenden Inkrafttretens gestellt. Ich möchte hier die Anregung machen, dass man die Absätze wie folgt formuliert: «sofern der Erwerb des Fahrzeugs nach dem 1.1.2002 erfolgte». So würde jetzt schon ein Anreiz bestehen, diese Fahrzeuge eben in diesem Frühjahr noch anzuschaffen, wie das auch vom Abg. Rudolf Lampert aufgegriffen wurde.
Abg. Rudolf Lampert:
Die Anregung des Abg. Rudolf Lampert ging weiter, nämlich diese Personen, die jetzt diese Vorreiterrolle spielen, und nicht nur die Personen, die jetzt im 2002 etwas anschaffen, dass man praktisch diejenigen Personen, die jetzt ein solches Fahrzeug haben, dafür belohnen kann, und dass sie nachträglich diese Subvention bekommen. Also, ich weiss jetzt nicht, wann diese Fahrzeuge in Betrieb genommen wurden, aber ich gehe davon aus, dass man praktisch diese ein, zwei Jahre, die jetzt diese Fahrzeuge schon im Betrieb sind, dass man das abklärt, wann diese in Betrieb genommen wurden und eventuell den Inkrafttretens-Artikel auf diesen Zeitpunkt festlegt. Selbstverständlich gehe ich auch nicht davon aus, dass das zehn Jahre zurück sein kann, sondern schon in einem vernünftigen Rahmen. Zudem wurde ja bereits in den Zeitungen propagiert, dass auch rückwirkend diese Fahrzeuge subventioniert werden können. Es ist dann in diesem Gesetz herausgefallen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. Abs. 1 und 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. Abs. 1 und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe den Abs. 2 eigentlich streichen wollen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, damit nehmen wir zur Kenntnis, dass die Regierung II. Abs. 2 ersatzlos streicht.Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage beendet.-ooOoo-