ABKOMMEN VOM 21. JUNI 2001 ZUR ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS VOM 4. JANUAR 1960 ZUR ERRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN FREIHANDELSASSOZIATION (EFTA) - VADUZER KONVENTION (NR. 1/2002, TEIL 1-3)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu der Behandlung von Traktandum 16: Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vaduzer Konvention, Bericht und Antrag Nr. 1/2002, Teil 1-3. Das Abkommen mit dem Namen «Vaduzer Konvention» steht zur Diskussion. Wird das Wort gewünscht?Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Seit der Unterzeichnung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) vom 4. Januar 1960 in Stockholm werden die Beziehungen zwischen den heutigen EFTA-Mitgliedstaaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz durch eben diese Konvention geregelt. Nach dem Austritt von Finnland, Österreich und Schweden aus der EFTA traten im Jahre 1995 drei der vier verbliebenen EFTA-Staaten, nämlich Island, Norwegen und Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR bei. Die Schweiz hat ihrerseits im Jahre 1999 sieben so genannte sektorielle Abkommen mit der Europäischen Union EU abgeschlossen. Bereits während den Verhandlungen zu den sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hatte der Bundesrat seine Bereitschaft erklärt, nach Abschluss der Verhandlungen die Verhandlungsergebnisse im Sinne der Gleichbehandlung auch den EFTA/EWR-Staaten anzubieten. Ein diesbezüglicher formeller Vorschlag der Schweiz zur Verhandlungsaufnahme unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Gegenseitigkeit wurde den drei andern EFTA-Staaten nach Abschluss der sektoriellen Verhandlungen unterbreitet. Dieser Vorschlag betraf nur das Verhältnis der Schweiz zu den übrigen EFTA-Staaten, da die Beziehungen der drei EFTA/EWR-Staaten unter sich und im Verhältnis zur EU bereits im EWR-Abkommen geregelt sind. So beschloss der EFTA-Ministerrat im Jahre 1999, das EFTA-Übereinkommen zu modernisieren und zu vervollständigen, um eine noch bessere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten gewährleisten zu können. Die angestrebte Verbesserung der Kooperation sollte insbesondere dem Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU entsprechen sowie die Zusammenarbeit der EFTA-Staaten mit Drittstaaten, welche nicht EU-Mitgliedstaaten sind, berücksichtigen. Schliesslich sollte den Entwicklungen auf der Ebene des multilateralen Handels, vor allem im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO, Rechnung getragen werden. Die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bildeten bei der Überarbeitung des EFTA-Übereinkommens die Referenzgrundlage. Unterzeichnet wurde das revidierte Abkommen zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der EFTA am 21. Juni 2001 bei der Zusammenkunft des EFTA-Rates auf Ministerebene in Vaduz. Anlässlich dieser Unterzeichnung kam von Seiten der norwegischen Handelsministerin Grete Knudsen der Vorschlag, das Übereinkommen künftig als «Vaduzer Konvention» zu bezeichnen.Mit der «Vaduzer Konvention» wird eine vollständige Überarbeitung des EFTA-Übereinkommens von 1996 vorgenommen. Das heisst im Besonderen:1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten werden durch das revidierte Abkommen auf ein Niveau gestellt, welches mit jenem der zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen sektoriellen Abkommen vergleichbar ist.2. Das bisherige EFTA-Übereinkommen wurde modernisiert durch die Hinzufügung von Bestimmungen in den Bereichen Dienstleistungen, Kapitalverkehr und Schutz des geistigen Eigentums vervollständigt. Hier ist nun auch die bisher fehlende Grundlage für die Aushandlung von Freihandelsbeziehungen zwischen den EFTA- und Drittstaaten vorhanden. Insbesondere die neun folgenden Bereich sind im revidierten Übereinkommen, das voraussichtlich im Mai 2002 in Kraft treten wird, betroffen. Das sind die Bereiche Warenverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse, staatliche Beihilfen und Wettbewerb, geistiges Eigentum, Personenverkehr, Handel mit Dienstleitungen und Investitionen, Land- und Luftverkehr sowie das öffentliche Beschaffungswesen. Für den für uns sensiblen Bereich «Personenverkehr» wurde ein besonderes Protokoll erstellt, das die Sonderbestimmungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz festhält. Dieses Protokoll, das integrierender Bestandteil des neuen EFTA-Übereinkommens ist, regelt die wichtigsten Grundsätze des Personenverkehrs zwischen der Schweiz und Liechtenstein sowie den Zeitplan für deren Umsetzung. In einer ersten Phase, welche bis ein Jahr nach Inkrafttreten des Übereinkommens dauert, soll die Gleichbehandlung der bereits in anderen Vertragsstaaten wohnhaften Staatsangehörigen umgesetzt sein. Weiter wird in dieser ersten Phase der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr im Bereich des Gewerbes geregelt. Die zweite Phase betrifft die Einführung der Gleichstellung schweizerischer Staatsangehöriger mit den EWR-Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in Liechtenstein und umgekehrt. Konkrete Regelungen dazu sollen frühestens zwei, spätestens drei Jahre nach In-Kraft-Treten des revidierten Übereinkommens in Kraft treten. Die zweite Phase beinhaltet wesentliche Regelungen, u.a. betreffend die Wohnsitznahme. Liechtenstein wird der Schweiz ein Modell analog zur EWR-Sonderlösung gewähren. Die Schweiz hingegen wird liechtensteinischen Staatsangehörigen die volle Freizügigkeit gewähren. Abschliessend kann somit gesagt werden, dass das neue EFTA-Übereinkommen ein modernes Instrument darstellt, mit welchem den aktuellen Bedürfnissen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen in angemessener Weise Rechnung getragen werden kann. Ich werde dem Antrag der Regierung folgen und dem Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA - Vaduzer Konvention - meine Zustimmung erteilen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Als Ende Juni letzten Jahres die Medienberichte über das Ergebnis der Treffen der EFTA-Vertreter in Vaduz erschienen, nahm man zur Kenntnis, dass hier eine neue vertragliche Regelung der Beziehungen der EFTA-Staaten untereinander als «Vaduzer Konvention» bezeichnet wird, was sicher nett und erfreulich ist, aber inhaltlich nicht unbedingt viel bedeuten muss. Man hatte damals aufgrund der von der Regierung veranlassten Presseberichte auch nicht unbedingt den Eindruck, dass diese so genannte «Vaduzer Konvention» inhaltlich eine grosse Änderung der bestehenden Rechtszustände, zumindest was Liechtensteins Verhältnis zu den EFTA-Ländern betrifft, mit sich brachte. Aufhorchen liess dann eine Bemerkung von Herrn Bundesrat Pascal Couchepin in der Beratung im Nationalrat Ende November letzten Jahres, als diese Vereinbarung behandelt wurde und als er erwähnte, dass die Vereinbarung über den so genannten freien Personenverkehr, wie er es bezeichnete, hinsichtlich Liechtensteins bedeute, dass Liechtenstein nur gerade die Niederlassung eines Schweizers pro Jahr erlauben werde, das heisst, freistellen werde ohne spezielle im Ermessen unserer Regierung stehende Bewilligung. Man konnte daher gespannt sein auf den Bericht unserer Regierung an den Landtag zu diesem Bericht. Und ich muss sagen, dass mich der so umfangreiche Bericht diesbezüglich doch etwas enttäuscht hat, da darin zwar ausführlich über all die mehr oder weniger routinemässig auf den neuesten Stand gebrachten Inhalte dieser EFTA-Grundvereinbarung berichtet wurde, aber herzlich wenig auf den Seiten 26 bis 28 über die uns vor allem interessierenden neuen Vereinbarungen mit dem für uns gesehen grossen Nachbarn, nämlich der Schweiz. Es brauchte dann auch einiges an Akribie, um in diesen drei dicken Konvoluten, die wir da bekommen haben, diejenigen Seiten - es sind konkret die Seiten 5'327 und 5'328 - ausfindig zu machen, wo die wirklich massgeblichen Regelungen drinnen enthalten sind. Und wenn man berücksichtigt, was gerade in den letzten Wochen vermehrt wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist, nämlich die Rechtslage für die liechtensteinischen Berufsleute, für die liechtensteinischen Gewerbebetriebe vor allem, die vermehrt und immer lauter darüber klagen, dass wir, das Fürstentum Liechtenstein, zwar sehr vertragstreu sind und sehr grosszügig auch gegenüber den EWR-Ländern, aber auch gegenüber der Schweiz, der wir ja schon im Jahr 1994 einige Zusicherungen gemacht haben, dass es aber im umgekehrten Fall für unsere Einwohner, für unsere Staatsbürger mit entsprechenden beruflichen Unternehmungen in der benachbarten Schweiz nicht nur sehr schwierig, sondern kaum möglich ist, Gleichartiges zu unternehmen, dann konnte man gespannt sein, was diese Vereinbarung da mit sich bringen werde. Da sind denn auch dann in der Aussenpolitischen Kommission - ich nehme an, Sie haben ja alle das Protokoll der Sitzung vom 4. März 2002 in der Zwischenzeit bekommen und gelesen - auch zahlreiche Fragen gestellt worden, die die Regierung aber nur teilweise und keineswegs in allen Punkten befriedigend lösen konnte. Und daher meine ich, obwohl die grundsätzliche Zustimmung zu dieser Konvention unbestritten ist, und auch in der Aussenpolitischen Kommission unbestritten war, daher meine ich doch, dass der Landtag und damit auch das Volk und die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf haben, auf die brennenden Fragen, die sich aus diesem Vertragswerk ergeben, zunächst einmal klare und umfassende Antworten zu erhalten, damit man auch wirklich weiss, was diese neuen Abmachungen, die unsere Regierung im Juni letzten Jahres mit den Vertretern der Eidgenossenschaft getroffen hat, im täglichen Leben bedeuten werden. Es fängt mit dem öffentlichen Auftragswesen an. Dort wurde schon in der Aussenpolitischen Kommission angefragt, wie es denn eigentlich mit der Anwendbarkeit der Gegenseitigkeit diesbezüglich sei, auch hinsichtlich der Beteiligung liechtensteinischer Unternehmen an entsprechenden Auftragsvergaben in den benachbarten schweizerischen Kantonen. Und da wurde seitens der Regierung in der Aussenpolitischen Kommission nur relativ sibyllinisch geantwortet, ich zitiere: «Die Schweiz hat insofern Schwierigkeiten, als damit zum Teil in die Kompetenzen der Kantone eingegriffen wird». Ich bin der Meinung, dass unsere Gewerbetreibenden schon einen Anspruch haben, von der Regierung klar und unmissverständlich darüber informiert zu werden, wie ihre Rechtslage ist, wenn diese zusätzliche Konvention, die nicht zuletzt zusätzliche und völlig unmissverständliche Zugeständnisse Liechtensteins an die Schweiz beinhaltet, unterzeichnet bzw. ratifiziert wird, wie sich dann in Zukunft ihre Rechtslage in den benachbarten schweizerischen Regionen entwickeln wird. Wird es dann auch weiterhin so sein, dass liechtensteinische Unternehmen dort mehr oder weniger chancenlos sind, oder können sie sich dann auch auf diese Konvention bzw. auf das im Rahmen dieser Konvention zwischen der Schweiz und Liechtenstein errichtete Protokoll berufen?Ein zweiter Punkt, der auch in der Aussenpolitischen Kommission, in dieser Sitzung vor zehn Tagen, nicht abschliessend und damit letztlich nicht befriedigend geklärt werden konnte, das sind die Fragen einerseits hinsichtlich des freien Personenverkehrs und andererseits hinsichtlich der Gleichstellung schweizerischer Staatsangehöriger betreffend Berufsausübung in Liechtenstein. Hinsichtlich des freien Personenverkehrs lesen wir im Protokoll, zunächst auf Seite 5'327 oben unter Ziff. 1.1: «Liechtenstein und die Schweiz vereinbaren, dass Liechtenstein auf die schweizerischen Staatsangehörigen die Gleichbehandlung mit den EWR-Staatsangehörigen gemäss der Sonderlösung, die Liechtenstein im EWR zugestanden wird, zur Anwendung bringen wird». Da möchte ich von der Regierung wissen: Was bedeutet das konkret in Zahlen für die Behandlung Schweizer Staatsangehöriger in Liechtenstein, die hier nach der Lösung, die wir mit den EWR-Partnerstaaten vereinbart haben, um eine Aufenthaltsbewilligung im so genannten Auslosungsverfahren nachsuchen? Werden die einfach dort mit einbezogen, auch in die Zahlen mit einbezogen von zweimal pro Jahr 28 Bewilligungen, das heisst, können sich die bei den zweimal pro Jahr stattfindenden Verlosungen, die derzeit für EWR-Staatsangehörige nach verschiedenen Kategorien - Grenzgänger, Selbstständige, unselbstständig Erwerbende usw. - stattfinden, beteiligen oder bekommen schweizerische Staatsangehörige im Rahmen dieses Verfahrens ein eigenes Kontingent zugeteilt über die Zahl hinaus, die im Rahmen des EWR diesbezüglich vereinbart wurde? Und wenn ja: Wie hoch ist diese Zahl? Ich nehme an, dass die Zahl einer Bewilligung für einen Schweizer pro Jahr, wie Herr Bundesrat Couchepin im Nationalrat erwähnt hat, wahrscheinlich eher symbolisch und nicht unbedingt wörtlich gemeint war. Aber da wäre schon interessant - und das vermisse ich eigentlich völlig im Regierungsbericht, den wir hier vorliegen haben - konkrete Angaben darüber zu haben, was da zukünftig vorgesehen ist. Das interessiert einerseits natürlich die schweizerischen Interessenten für einen allfälligen zukünftigen Aufenthalt in Liechtenstein, und das interessiert natürlich auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, in welchem Umfang zusätzlich zum bisherigen Rechtszustand schweizerische Staatsangehörige hier die Möglichkeit haben, ohne die sonstigen Voraussetzungen für die Erlangung einer Jahresaufenthaltsbewilligung hier Wohnsitz nehmen zu können.Dann geht es weiter zur Ermöglichung der beruflichen Tätigkeit: Hier lesen wir unter Ziff. 2 auf Seite 5'328: «Liechtenstein wird», also das ist eine klare Verpflichtung, die nicht von irgendwelchen zusätzlichen noch zu treffenden Vereinbarungen abhängt, «Liechtenstein wird ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Übereinkommens den bereits in Liechtenstein wohnhaften schweizerischen Staatsangehörigen die Gleichbehandlung mit den in Liechtenstein wohnhaften EWR-Staatsangehörigen zuteil werden lassen». Andererseits heisst es zwei Absätze weiter unten, dass Liechtenstein und die Schweiz bis ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Abkommens die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Bereich des Gewerbes regeln. Heisst das jetzt, dass nur das Gewerbe noch eine Sonderregelung, die erst noch vereinbart werden muss, erfahren wird, und alle anderen Berufsausübungen, zum Beispiel unter Einschluss von Rechtsanwälten, Ärzten, Lehrern, Zahnärzten und was auch immer, bereits die feste Zusage im Rahmen dieses Abkommens haben, innert Jahresfrist ihren Beruf hier ausüben zu können? Das ist eine Frage, die auch schon in der Aussenpolitischen Kommission angesprochen wurde, die meiner Meinung nach - aber ich nehme an, dass die Regierung sich in der Zwischenzeit hier noch vertieft damit befasst hat - klar in der öffentlichen Landtagssitzung zur Sprache kommen sollte, damit unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger auch wissen, was sie da erwartet. Unter anderem hat die Regierung hierzu auch die etwas vage Auskunft in der Aussenpolitischen Kommission gegeben, diese Bestimmung, nämlich der Punkt 2 Abs. 3 dieses Protokolls, müsse insbesondere im Verhältnis zur Schweiz noch zu Papier gebracht werden, also die Umsetzung dieser Bestimmung. Da würde ich vom Herrn Regierungschef doch heute gerne wissen: Was hat das konkret zu bedeuten? Was muss da noch zu Papier gebracht werden? Und was ist da aus heutiger Sicht vorgesehen? Nachdem man dieses Protokoll am 21. Juni des Vorjahres unterzeichnet hat, und wie ich annehme ja in der Zwischenzeit - das sind immerhin 9 Monate - nicht völlig untätig gewesen sein wird, muss ja heute da schon näher absehbar sein, was da vorgesehen ist, wenn es nicht schon vereinbart ist, was zumindest von liechtensteinischer Seite auch vorgesehen ist. Ich möchte es einmal, um nicht da den Wagen allzu sehr zu beladen, bei diesen Fragen belassen. Ich möchte den Herrn Regierungschef doch ersuchen, bevor wir über die Zustimmung zu diesen Übereinkommen abstimmen, diese Fragen und diese Themen zu beantworten bzw. klärend Ausführungen dazu zu machen.Abg. Hugo Quaderer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich habe eine Frage zur Diplomanerkennung: Mir ist bekannt, dass schweizerische Diplome von schweizerischen Staatsbürgern im EU-Raum anerkannt werden, weil es da spezielle bilaterale Abkommen gibt. Hingegen - und das ist das Paradoxe - werden schweizerische Diplome von FL-Staatsbürgern nicht in allen Fällen anerkannt. Es besteht nach meinem Wissen eine politische Absichtserklärung, jedoch keine rechtliche Verpflichtung für die EWR-Staaten, diese Diplome anzuerkennen. Meine Fragen gehen nun dahin: Was gedenkt die Regierung in diesem Punkt zu tun? Wie soll dieses Problem gelöst werden? Und vor allem auch: Bis wann wird dieses Problem gelöst werden? Danke.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal herzlichen Dank für die grundsätzlich positive Aufnahme dieses Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung der Europäischen Freihandelsassoziation, dieses Abkommen, das ja unter dem Namen «Vaduzer Konvention» bekannt geworden ist. Der grösste Teil dieses Abkommens ist tatsächlich im Prinzip eine Aufdatierung des EFTA-Abkommens. Man bringt es auf den neuesten Stand. Das wurde hier schon ausgeführt. Vor allem das Angebot der Schweiz, auch die Verhandlungsergebnisse aus den sektoriellen Abkommen hier einfliessen zu lassen, wurde aufgenommen und wurde hier berücksichtigt. Für Liechtenstein und für das Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz aber sehr wesentlich ist das Protokoll, das zur Gleichstellung von Schweizer Bürgern zu den EWR-Bürgern unterzeichnet wurde. Wenn ich vielleicht zuerst einmal auf diese erste Frage eingehen kann: Was bedeutet das für Liechtenstein? Was bedeutet das für die Schweiz? Wie Sie wissen, haben Liechtenstein und die Schweiz schon im Jahre 1994 eine Erklärung abgegeben. Die Erklärung darf ich hier kurz zitieren. Da hiess es wie folgt: «Im Rahmen der heute unterzeichneten Vertragsanpassungen im Hinblick auf das Inkrafttreten des EWR-Abkommens für das Fürstentum Liechtenstein erklären sich die Schweizer Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein bereit, Möglichkeiten der weiteren Gleichbehandlung auf Gegenseitigkeit der beiderseitigen Staatsangehörigen und juristischen Personen zu prüfen in dem Masse, als das Fürstentum Liechtenstein im Rahmen des EWR nach Ablauf von Übergangsfristen oder infolge der Weiterentwicklung des EWR-Rechts zusätzliche Liberalisierungen vornimmt». Von Schweizer Seite kam dann immer wieder der Wunsch nach dieser Gleichstellung, der Wunsch, dass gerade in dieser engen Partnerschaft, in dieser engen Zollvertragspartnerschaft es doch möglich sein müsse, dass Schweizer Bürger den EWR-Bürgern gleichgestellt würden. Nun, hier mit diesem erneuerten Abkommen vom 21. Juni 2001 zwischen den drei EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz sollen ja auch im Personenverkehr die Regelungen übernommen werden, die die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat. Hier hat dann die liechtensteinische Regierung auf einer Sonderlösung mit der Schweiz bestanden, und zwar in dem Masse, dass unsere Sonderlösung mit der Europäischen Union bezüglich des freien Personenverkehres mit berücksichtigt werden müsse, und dass es nicht zu einer totalen Personenfreizügigkeit kommen könne.Daraus ist dieses Protokoll entstanden. In diesem Protokoll ist vorgesehen, diese Freizügigkeit in zwei Phasen anzupassen. In der ersten Phase geht es darum, schweizerische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen, in Bezug auf personenverkehrsrechtliche Aspekte im EWR mit EWR-Staatsangehörigen gleichzustellen. Das betrifft zum einen aufenthaltsrechtliche Aspekte wie Familiennachzug, berufliche Mobilität und Verbleiberecht, und es wird da auf dieser Basis des Protokolls zu einer Anpassung der Personenverkehrsverordnung kommen müssen. Da Liechtenstein aber mit der PVO im Jahr 2000 bereits eine Annäherung an den EWR-Status für Schweizer Staatsbürger unternommen hat, wird es hier also keine einschneidenden Veränderungen geben müssen.Abgesehen von den rein aufenthaltsrechtlichen Aspekten kann ferner grundsätzlich gesagt werden, dass Schweizerinnen und Schweizer die Rechtsstellung, die sie heute mit der Niederlassungsbewilligung C haben, zukünftig schon mit der Aufenthaltsbewilligung B haben werden. Das heisst, es entfällt hier die so genannte fünfjährige Frist, die da zwischen der Aufenthaltsbewilligung und der Niederlassungsbewilligung steht, das heisst, Schweizer Bürger müssen also nicht mehr wie bis anhin 5 Jahre abwarten, um zum Beispiel einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können oder um zum Beispiel eine Liegenschaft erwerben zu können. Das wird zukünftig also bereits mit der Aufenthaltsbewilligung B möglich sein. Das hat seine Auswirkungen auf das Grundverkehrsgesetz. Im Gewerbegesetz ist bereits eine entsprechende Bestimmung vorgesehen, dass da ein Vorbehalt ist, der auf die staatsvertraglichen Regelungen hinweist. Das hat seine Auswirkungen zum Beispiel auf das Treuhändergesetz. Also, es wird notwendig sein, diese einzelnen Gesetze nun auf ihren Änderungsbedarf hin anzusehen. Im Übrigen haben wir in dieser Phase eins, und zwar möchte ich das ausdrücklich sagen, auf liechtensteinischen Wunsch hin auch die Bestimmung aufgenommen, dass nämlich diese Gleichstellung in der vorübergehenden grenzüberschreitendenden Dienstleistungserbringung im Bereich des Gewerbes geregelt wird. Und das betrifft hier rein bewilligungstechnische Aspekte und bedarf einer Öffnung seitens der Schweiz, weil vom Gewerbe immer wieder gesagt wird, gerade in diesem Bereich der vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung würden in der Schweiz die viel strengeren Kriterien angewendet als in Liechtenstein. Das soll hier angepasst werden, sodass hier gleich lange Spiesse bestehen. Die Phase zwei beinhaltet dann im Wesentlichen die Regelung des Zuzugs, also Erteilung neuer Aufenthaltsbewilligungen sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und die geschäftliche Niederlassung auch im Bereich der freien Berufe. Im Bezug auf den Zuzug werden die Probleme vor allem in der Festlegung einer Höchstzahl für schweizerische Staatsangehörige liegen. Wenn wir nämlich die Einwohnerzahl der Europäischen Union mit der Einwohnerzahl der Schweiz vergleichen, dann kämen wir tatsächlich auf diese Regelung, die Sie, Herr Landtagsvizepräsident, genannt haben, dann würde es nämlich für die Schweiz eine Quote von einer Aufenthaltsbewilligung pro Jahr treffen. Hier wird es vor allem auch eine Sache der Verhandlungen mit der Europäischen Union sein. Wir werden sicher nicht auf diese Quote gehen wollen oder können. Wir sind heute da schon grosszügiger in unserer Personenverkehrsverordnung, die genaue Anzahl dieser Quote wird aber sicher zu verhandeln sein. Sie wird sich voraussichtlich im Bereich zwischen 10 und 20 Bewilligungen im Jahr bewegen, wobei auch heute schon rund 12 oder 13 solche Bewilligungen ausgestellt werden. Aber das ist Verhandlungsmaterie, die dann in der 2. Phase vor allem dann im Hinblick auf die Quotenregelung, die wir mit der Europäischen Union im Rahmen des EWR verhandelt haben, gesehen werden muss.Im Bezug auf die freien Berufe kann festgehalten werden, dass die Öffnung für Liechtenstein sicher nicht einfach ist. Wir beschäftigen uns im Moment mit der Problematik der Umsetzung der Richtlinie 98/5, die Niederlassungsrichtlinie betreffend Rechtsanwälte. Da werden wir demnächst eine Vernehmlassungsvorlage verabschieden, die sich mit dieser Thematik auseinander setzt. Hier wird Liechtenstein auch eine innerstaatliche Regelung treffen müssen, die die ganze Problematik dieser Niederlassungsrichtlinie im Inland abfedert. Da besteht schon seit Jahren eine Arbeitsgruppe, in der auch die entsprechenden Berufsverbände vertreten sind. Und es hat sich hier ein Konsens abgezeichnet, wie im innerstaatlichen Recht die Auswirkungen dieser Niederlassungsrichtlinie abgefedert werden können. Also, zum Beispiel mit der Trennung der Tätigkeiten des Rechtsanwalts und des Treuhänders. Aber da gibt es noch mehrere Regelungen, die in einem Vernehmlassungsverfahren jetzt dann einmal zur Diskussion gestellt werden. Und genau diese innerstaatliche Umsetzung wird natürlich auch in Bezug auf die Schweiz dann viele Probleme zumindest kleiner machen, zumindest abfedern können. Aber grundsätzlich ist es schon so: Die Vereinbarung, in der Schweizer Bürgerinnen und Bürger den EWR-Bürgern gleichgestellt werden, betrifft dann natürlich auch erstens einmal die Aufenthaltsproblematik hier in Liechtenstein. Sie betrifft dann aber auch die Möglichkeit der Niederlassung, die Möglichkeit der Berufsausübung der freien Berufe. Nur werden wir uns hier auf die Dauer entscheiden müssen. Grundsätzlich haben wir mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Absichtserklärung abgegeben, dass es in diese Richtung gehen soll. Die Schweizerische Eidgenossenschaft drängt auch sehr darauf, dass hier ihre Bürgerinnen und Bürger mit den EWR-Bürgern gleichgestellt werden, und dass natürlich dementsprechend auch liechtensteinische Bürger dann diese Rechte in der Schweiz in Anspruch nehmen können, dass also Mediziner, die in der Schweiz ausgebildet werden, dort leben können, die liechtensteinische Staatsbürgerschaft haben und auch dort eine Praxis eröffnen können. Also, man muss hier auch das gesamte politische Umfeld sehen. Sie haben hier die Frage gestellt, wie das mit der Kontingentierung aussehen würde: Das würde so aussehen, dass also für Schweizer Bürgerinnen und Bürger ein separates Kontingent neben den EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürgern geschaffen würde. Die Grössenordnung habe ich Ihnen genannt. Die genaue Zahl wird dann zu verhandeln sein.Dann, glaube ich, die Frage bezüglich der vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung ist so weit geklärt, dass es hier um bewilligungstechnische Aspekte geht, die zum Vorteil unserer Gewerbebetriebe sich auswirken werden. Dann haben Sie Bezug genommen auf das öffentliche Beschaffungswesen, wie es hier in diesem Vertrag geregelt wird: Grundsätzlich ist im Vertrag festgehalten, und zwar in Art. 5, dass ab der Höhe der Schwellenwerte der WTO die Märkte hier geöffnet werden müssen, und dass hier das Gleichbehandlungsgebot gilt. Das ist allerdings heute schon so. Liechtenstein gehört ja auch der WTO an, und ab dieser Höhe, die hier im Art. 5 benannt ist, muss heute schon international ausgeschrieben und dementsprechend vergeben werden. In Art. 7 wird dann festgehalten, was die Verfahren und Praktiken der Vergabe von Aufträgen, deren Auftragswert unter den in Art. 5 festgesetzten Schwellenwerten liegt, anbelangt. So verpflichten sich die Mitgliedstaaten, ihre Vergabestellen aufzufordern, die Lieferanten und Dienstleistungserbringer der anderen Mitgliedstaaten gemäss den Bestimmungen von Art. 17bis Abs. 2 der Konvention zu behandeln. Es geht hier dann um das Diskriminierungsverbot. Das ist hier eine politische Erklärung, wohin der Markt geöffnet werden soll. Allerdings können unterhalb der Schwellenwerte keine Rechtsmittel ergriffen werden, sodass diese Bestimmungen, wie sie hier drinstehen, sicher keine Verschlechterung der heutigen Lage bedeuten. Es wird vor allem für Liechtenstein wichtig sein, durchzusetzen, dass die Gleichbehandlung nicht nur auf kantonaler und auf nationaler Ebene in der Schweiz gewährleistet wird, sondern auch auf der Ebene der Gemeinden. Und wenn sich die Schweiz hier den entsprechenden WTO-Bestimmungen anschliesst, dann hat sie das auch innerstaatlich durchzusetzen. Aber verpflichtend gleichbehandelt werden muss ab den Schwellenwerten, die heute schon in Liechtenstein gelten, und da können dann auch entsprechende Rechtsmittel ergriffen werden, da kann Beschwerde geführt werden, wenn hier nicht nach den Vorschriften des öffentlichen Auftrags- und Vergabewesens ausgeschrieben wird. Also, ich sehe hier keinerlei Verschlechterungen zur heutigen Situation, denn schon heute haben sich Liechtenstein und die Schweiz bzw. die entsprechenden Kantone, die hier eine gemeinsame Erklärung unterschrieben haben, zu diesen Prinzipien bekannt und haben sich dazu bekannt, dass diese Prinzipien, wie sie hier drinnen stehen, auch durchgesetzt werden sollen.Dann zur Diplomanerkennung: Hier ist die Situation tatsächlich so, dass nun Schweizer Diplome in der Europäischen Union anerkannt werden. Nachdem nun die Schweiz mit der EU eine Regelung auch im Bereich der Diplomanerkennung getroffen hat, setzt Liechtenstein jetzt alles daran, dass im Rahmen des EWR nun diese formelle Anerkennung auch auf die liechtensteinischen Staatsbürger übergeht. Wir haben die entsprechende Erklärung auch deponiert und gehen jetzt dieser Frage sehr entschlossen nach. Also, da meinen wir, muss das selbstverständlich gelingen, dass dann diese Diplome auch anerkannt werden, weil das an und für sich selbstredend ist. Wenn das schon dieselben Diplome sind, dann erklärt es sich nicht, warum sie nicht für liechtensteinische Staatsbürger anerkannt sein sollen.Wenn ich irgendeine Frage nicht beantwortet habe sollte, dann bitte ich, einfach nachzuhaken.Abg. Hugo Quaderer:
Herr Regierungschef. Sie haben hinsichtlich der Personenfreizügigkeit darauf hingewiesen, dass dann die Rechte der Schweizer Bürger, die bisher an die Niederlassungsbewilligung geknüpft waren, nun auf eine nächst niedrige Stufe gehen, nämlich die Anknüpfung an die Aufenthaltsbewilligung B. So wie ich das verstehe, ist das aber die Phase eins hinsichtlich der freien Berufe. Und wie es hier in der Konvention ausgeführt ist, wird es dann in der Phase zwei so sein, dass, wie es unter Punkt 2.4 heisst, dass bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens dann also der Wohnsitz nicht mehr Bedingung sein wird, damit ein Schweizer Bürger beispielsweise in Liechtenstein einen Gewerbebetrieb eröffnen kann. Dann kann also ein Schweizer Staatsbürger, der in Buchs wohnt, in Liechtenstein einen Gewerbebetrieb eröffnen. Ist das richtig so?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Gesamthaft gesehen finde ich es natürlich richtig, wenn sich die EFTA wieder einmal auf eine neue Basis stellt und diese Konvention erarbeitet hat. Aber was wir hier zur Genehmigung im Bericht an den Landtag vorgelegt bekommen, das ist wirklich, wenn man die direkten Auswirkungen jetzt in aller Deutlichkeit auch hört, sehr, sehr mager. Diese Beanstandung kann ich Ihnen nicht ersparen, wenn ich jetzt erfahre und den Durchblick auch gewinne, wie viele Gesetze wir letztlich noch zu ändern haben. Wenn ich zum Beispiel das Gewerberecht vielleicht am Beispiel der vorherigen Frage des Abg. Hugo Quaderer anspreche, das ganze Grundverkehrsgesetz, das Treuhändergesetz usw. Ich hätte erwartet, dass gerade die spezifisch liechtensteinischen Auswirkungen aus diesem grossen Vertragswerk, aus diesem aussenpolitisch wichtigen Vertragswerk gegenüber dem Landtag viel genauer hervorgehoben werden. Man hat seit Sommer letzten Jahres dazu auch noch relativ viel Zeit zur Verfügung gehabt.Ich habe noch ein paar Fragen: Sie haben gesagt, der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr - damit sprechen wir die alte Problematik an von Liechtensteiner Gewerbetreibenden mit den naheliegenden Kantonen der Schweiz - stelle keine Verschlechterung dar. Ich hätte dazu gerne gewusst: Was sagt die Gewerbe- und Wirtschaftskammer zu diesem Resultat, das sich jetzt ergibt? Und wie ist die Stellungnahme der Gewerbe- und Wirtschaftskammer zu dieser neuen Regelung ausgefallen?Die zweite Frage: Ist es dann klar, dass die Beamtenschaft und vor allem auch die Lehrer allen liechtensteinischen Beamten oder Lehrern im weiteren Sinn gleichgestellt sind, und ob auf das Ausschreiben der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft schon generell verzichtet werden muss oder respektive gar keine Bedingungen mehr gestellt werden können? Die dritte Frage betrifft die Niederlassung von neuen Betrieben in Liechtenstein: So viel ich mich jetzt auf die Schnelle erinnere, braucht es eine zweijährige Übergangsfrist für die Ansiedlung neuer Betriebe aus der Schweiz. Ich nehme nach diesen Aussagen an, dass dies jetzt auch hinfällig ist, dass sogar mit Wohnsitz in der Schweiz Firmen in Liechtenstein gegründet werden und somit betrieben werden können. Auffallend ist auch im Protokoll der Aussenpolitischen Kommission die Feststellung: «Der Landwirtschaftsbereich war ebenfalls problematisch. Die Situation in unserer Landwirtschaft ist verschieden. Ausserdem sind die Finanzströme in diesem Bereich nicht klar zu trennen. Es braucht noch eine konkrete Regelung durch einen Notenaustausch». Hier hätte ich auch gerne gewusst: Was ist im Landwirtschaftsbereich noch auszuhandeln? Und vor allem: Mit welchen Konsequenzen?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Regierungschef. Ich möchte auch an Ihren Satz anschliessen, dieser Vertrag bringe sicher keine Verschlechterung der heutigen Lage, gemeint für die Liechtensteiner in der Schweiz zum Beispiel, sei es Berufsausübung oder sonst etwas. Das glaube ich sofort. Aber ich glaube, die Frage muss ja ganz anders lauten. Die Frage muss lauten: Bringt dieser Vertrag eine Verbesserung der Lage? Denn dass die Lage bisher für unsere Berufsleute, vor allem aber auch für Berufsausübende, schlechter war als ursprünglich vorgesehen oder als wir uns das im Jahr 1994 vorgestellt haben, das dürfte wohl unbestritten sein, und zwar nicht nur gerüchtehalber oder weil man von einzelnen Beispielen hört, sondern das ist schlicht und einfach eine Tatsache. Die benachbarten Gemeinden, die benachbarten Kantone sagen: Ja bitte, was der Bundesrat sowieso im Jahre 1994 im Sinne einer Absichtserklärung oder Goodwill-Erklärung unterschrieben hat, das bindet uns nicht, wir sind da autonom, wir haben unsere Regeln, und diese Regeln sind nicht geändert. Und wenn Sie da als Liechtensteiner mit Firmensitz in Liechtenstein kommen, haben Sie hier gar kein Recht. Darum geht es doch, ob diese Lage verbessert wird. Ich meine, im Jahre 1994 waren wir, war das ganze Land froh, dass uns die Schweiz, nämlich der Bund, bei der Dreiecksregelung mit der EU sehr entgegengekommen ist, die uns den EWR-Beitritt ermöglicht hat. Und da war man damals auch richtigerweise, glaube ich, auch rückblickend betrachtet, richtigerweise grosszügig. Man hat Absichtserklärungen abgegeben betreffend Gleichbehandlung von Schweizern auf gewissen Gebieten, und an die hat man sich auch genau gehalten. Das ist in unserem Land, wenn das Land so eine Vereinbarung eingeht, auch relativ leicht durchzusetzen. In der Schweiz braucht es da vom Aufbau des schweizerischen Staates her etwas mehr. Das ist offenbar bis heute nicht erfolgt. Darum würde ich von Ihnen eigentlich gerne wissen, Herr Regierungschef: Hat sich die Regierung eigentlich vergewissert vor Unterzeichnung dieses Abkommens am 21. Juni 2001, ob dann tatsächlich die Gewissheit gegeben ist, dass dann auch unsere Gewerbetreibenden, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, dieselbe Behandlung in der Schweiz erfahren wie die Schweizer hier? Das würde ich gerne von Ihnen noch hören, was man da abgeklärt und gesichert hat vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung.Dann noch ein Wort zu den von Ihnen erwähnten Ärzten: Wie Sie richtig gesagt haben, sollen ja mit dieser Vereinbarung ebenso wie Anwälte auch schweizerische Ärzte in Liechtenstein besser gestellt werden, gleichgestellt werden mit EWR-Ärzten. Da würde mich interessieren: Hat man eigentlich der schweizerischen Seite zur Kenntnis gebracht, was Liechtenstein zwischenzeitlich auf gesetzgeberischem Gebiet erlassen hat, nämlich einen totalen Zulassungsstopp, und was die schweizerische Seite dazu meint? Ob das als vertragskonform angesehen wird, wenn man zwar sagt: Ja, der Vertrag tritt jetzt in Kraft, aber kommen könnt ihr leider nicht, denn wir haben von Gesetzes wegen einen totalen Zulassungsstopp, und das gilt für Schweizer natürlich genauso. Es darf daher kein einziger Schweizer Arzt hier irgendwie praktizieren oder seinen Beruf ausüben. Sie haben dazu bei der Aussenpolitischen Kommission gesagt: Das muss erst noch konkretisiert werden, vermutlich durch einen Notenwechsel betreffend Ärzte und Anwälte zusammen. Da würde mich interessieren: Was stellt sich die Regierung als Inhalt dieses Notenwechsels vor? Und schliesslich auch eine Frage im Anschluss an Ihre Bemerkung, es werde noch notwendig sein, die betroffenen Gesetze, wie zum Beispiel das Grundverkehrsgesetz, das Anwaltsgesetz, das Sanitätsgesetz etc. betreffend Änderungsbedarf anzuschauen. Ja haben Sie jetzt seit dem 21. Juni schon etwas angeschaut oder bisher noch nichts? Oder wollen Sie alles erst jetzt nach der Ratifikation dieser Vertragsurkunde anschauen? Das würde mich auch interessieren, wobei - und das möchte ich schon vorausschicken - es mich wundern würde, wenn man erst post festum, wenn man alles unterzeichnet und ratifiziert und sich zu allem verpflichtet hat verbindlich, erst dann daran ginge, einmal die eigenen Gesetze anzusehen, was denn das eigentlich für Auswirkungen haben werde.Schliesslich noch eine konkrete Frage: Sie haben in Zusammenhang mit der Quote an Schweizer Bürgern, die im Detail noch auszuhandeln sein werde, die durch das Verlosungsverfahren zukünftig zugelassen werden, am Anfang gesagt: Da müsse man auch mit der EU noch verhandeln. Soll das heissen, wenn ich das richtig verstanden habe, dass sich die Regierung vorstellt, die derzeitige EU- bzw. wie es formell und richtig heisst, die EWR-Bürgerquote gleichzeitig zu senken, um unterm Strich nicht mehr verloste Aufenthaltsbewilligungen abgeben zu müssen, wenn man dann zehn bis zwanzig an Schweizer Bürger abgibt oder zumindest einen teilweisen Ausgleich durch eine teilweise Senkung der EU-Quote zu erreichen - oder habe ich das falsch verstanden? Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn wir hier dieses Abkommen vor uns haben, das Abkommen vom 21. Juni 2001 betreffend die EFTA, dann ist das ein Abkommen, das ja immer zwischen verschiedenen Staaten ausgehandelt wird. Also, letztendlich ist es ein Abkommen zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. In diesem Abkommen ergeben sich für die einzelnen Länder sicher Vor- und Nachteile. Insgesamt jedoch meinen wir, dass dieses Abkommen für Liechtenstein, wenn wir das gute Funktionieren der EFTA betrachten und wenn wir daran interessiert sind, dass diese EFTA gut funktioniert, und wenn wir auch an dieser engen Partnerschaft mit der Schweiz interessiert sind, dass dieses Abkommen für Liechtenstein vorteilhaft ist.Herr Landtagsvizepräsident: Sie haben hier noch einmal das öffentliche Beschaffungswesen angesprochen. Selbstverständlich wäre es allein von der liechtensteinischen Seite her sogar wünschenswert, dass dieses öffentliche Beschaffungswesen noch weiter in diesem Abkommen herunter reguliert wäre. Aber hier hat man einmal den WTO-Standard übernommen, man hat diese Grenzwerte übernommen, und oberhalb dieser Grenzwerte ist das verbindlich. Das ist heute schon für Liechtenstein klar und das wird es auch in Zukunft sein. Darunter gibt es die politische Absichtserklärung, die man mit der Eidgenossenschaft, aber auch mit den benachbarten Kantonen und Gemeinden geschlossen hat, und darunter ist auch dieses EFTA-Abkommen nicht konkreter. Eines ist klar: Wenn die Schweiz den WTO-Standard übernimmt, dann wird sie die WTO-Regelungen auch auf die Gemeinden innerstaatlich übertragen müssen. Das wird ihr da nicht erspart bleiben. Deshalb habe ich gesagt: Das ist sicher keine Verschlechterung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Nun: Was passiert unter diesen Schwellenwerten? Da gibt es Schwellenwerte, die in Liechtenstein festgesetzt worden sind, so genannte nationale Schwellenwerte, wo national ausgeschrieben werden muss und wo dann natürlich auch Betriebe und Unternehmen aus dem Ausland eingeben können. Liechtenstein ist in dieser Hinsicht frei. Diese nationalen Schwellenwerte können wir höher setzen oder weniger hoch. Wir haben sie relativ tief angesetzt, und zwar hat die Regierung damals das unter folgendem Aspekt gemacht, dass sie gesagt hat: In Liechtenstein sind wir ja zumindest landesintern darauf angewiesen, dass wir landesweite Ausschreibungen haben, dass der Wettbewerb funktioniert, dass die verschiedenen Gewerbebetriebe auch die Möglichkeit haben, in anderen Gemeinden einzugeben. Deshalb diese relativ niedrige Schwelle bei den nationalen Schwellenwerten. Die können wir, wenn wir das liechtensteinische Gewerbe hier stärker nach aussen schützen wollen, können wir diese zum Teil anheben. Allerdings wird es wahrscheinlich dem Gewerbe insgesamt nicht zugute kommen. Deshalb werden wir das auch noch intensiv mit der Gewerbe- und Wirtschaftskammer diskutieren.Dann gibt es die so genannten Ausschlussgründe. Also, wenn in Liechtenstein niedrigere Schwellenwerte sind als im benachbarten Kanton St. Gallen oder Graubünden, ist es möglich, solche Bewerber nachher auszuschliessen. Also, es gibt hier schon Mechanismen, die spielen und die auch in Wirklichkeit spielen. Es ist nicht so, dass unsere Gewerbebetriebe hier in allen Belangen einfach benachteiligt sind, wenn es auch Benachteiligungen gibt und wenn wir auch aufgefordert sind, diese auch ausserhalb dieses Abkommens möglichst abzustellen. Also, von daher sehe ich keinen Grund, diesem Abkommen hier eine benachteiligende Wirkung zuzusprechen. Aber es war nicht möglich, im Verbund mit den anderen Partnern hier auch verbindliche Regelungen unterhalb dieser Schwellenwerte zu finden.Dann haben Sie bezüglich des freien Personenverkehrs gefragt: Dazu muss noch einmal gesagt werden: Wenn das Abkommen in Kraft tritt, muss das erste Jahr nach Inkrafttreten die Gleichbehandlung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die hier in Liechtenstein wohnhaft sind, erfolgen. Also, es geht in der ersten Phase um die Schweizer Bürgerinnen, die hier in Liechtenstein wohnhaft sind, dass die gleich behandelt werden mit den EWR-Bürgerinnen und Bürgern. Und wenn Sie da Bezug genommen haben zum Beispiel auf diesen Zulassungsstopp der Ärzte: Der betrifft alle Ärzte gleich. Der betrifft natürlich auch die liechtensteinischen Ärzte, der betrifft auch andere EWR-Ärzte, sodass hier die Gleichbehandlung gewährleistet ist. Und die Schweiz ist übrigens auch informiert über diesen Zulassungsstopp, das ist der Schweiz durchaus zur Kenntnis gebracht worden. Dann kommt es in der zweiten Phase zur Regelung bezüglich der Gleichbehandlung Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nicht in Liechtenstein wohnhaft sind. Dann noch einmal zur Quote: Wenn ich da gesagt habe, wir müssen auch die Regelung, die wir mit der Europäischen Union getroffen haben, bei der Festsetzung der Quote der Schweizer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, dann heisst das, dass wir selbstverständlich nicht mit der Festlegung der Quote für Schweizer Bürgerinnen und Bürger bewirken wollen, dass die Europäische Union nach dem Ablauf der Übergangsfrist kommt und sagt: Jetzt seid ihr dort viel grosszügiger gewesen, also brauchen wir eine neue Regelung, die ein erhöhtes Kontingent zur Folge hat. Das meinte ich mit Abklärung. Es muss auch in diesem Verhältnis möglich sein, hier eine Quote für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu finden. Ich meine, es lässt sich durchaus begründen, dass die nicht rein verhältnismässig gesehen wird zu den EWR-Bürgerinnen und Bürgern, weil doch das Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz durch den Zollvertrag ein sehr enges Verhältnis ist. Man kann deshalb sicher auch nachvollziehen, dass deshalb diese Quote, wenn man sie rein nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen rechnet, hier eine höhere Quote sein wird. Es ist aber nicht daran gedacht, die Quote, wie wir sie mit der EU ausgehandelt haben, diese Quote jetzt herunterzusetzen. Wir sehen übrigens das auch, dass das rein schon von der Realität her oder von der Praxis her gesehen nicht möglich wäre, denn der Zuzugsdruck ist nach wie vor sehr stark. Und von daher die Quote zu senken, wäre auch nicht realistisch.Natürlich haben die Arbeitsgruppe und die Verhandlungsdelegation, die hier dieses Abkommen verhandelt haben, gleich von Beginn weg schon die innerstaatlichen Regelungen sehr genau untersucht und haben festgehalten: Was muss innerstaatlich neu geregelt werden? Wo ist Gesetzgebungsbedarf? Das musste und muss ja auch mit der Schweiz dann abgesprochen werden. Und auch die Schweizer Seite muss ja sehen, wo sie ebenfalls Gesetzgebungsbedarf hat bzw. in welchen Bereichen sie neue innerstaatliche Regeln aufstellen muss. Das ist sicher passiert. Ich meine, die Liste kann man auch vorlegen. Ich habe diese Liste jetzt allerdings nicht vor mir, welches Gesetz einzeln hier abgeändert werden muss bzw. wo eben solche Hinweise auf staatsvertragliche Regelungen in die Gesetze eingebracht werden müssen. Das ist aber selbstverständlich geschehen und wurde auch dementsprechend abgeklärt. Diese staatsvertraglichen Regelungen haben wir nicht im Einzelnen mit der Gewerbe- und Wirtschaftskammer abgesprochen, sodass ich hier auch nicht eine offizielle Stellungnahme der Gewerbe- und Wirtschaftskammer vorlegen kann. Wir sind regelmässig in Kontakt mit der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, gerade um diese praktischen Probleme der Auftragsvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen und um auch im grenzüberschreitenden Beschaffungswesen die Lage für die liechtensteinischen Betriebe zu verbessern. Aber was das Abkommen betrifft: Hier waren die Verbände nicht in eine Vernehmlassung mit einbezogen. Insgesamt ist es auch sehr schwierig, wenn es um ein Abkommen geht, an dem letztlich mehrere Staaten beteiligt sind, dann in einzelnen Vernehmlassungen hier einzelne Punkte herauszugreifen, und - wenn immer möglich - dann einer anderen Regelung zuzuführen. Die zweite Phase, die Phase, die dann anschliessend folgt: Dazu sollen noch dieses Jahr die Verhandlungen aufgenommen werden. Aber da ist bis jetzt noch nicht konkret verhandelt worden, wie das dann im Detail umgesetzt wird.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Vielleicht habe ich es überhört. Ich hatte noch den Fragenkomplex Landwirtschaft angesprochen. Zur GWK möchte ich einfach wissen: Hat sich die GWK in diesen Gesprächen, auch wenn sie keine Stellungnahme dazu abgegeben hat, erfreut gezeigt, dass durch diese neuen vertraglichen Vereinbarungen betreffend diese alten und immer wiederkehrenden Probleme im grenzüberschreitenden Handel nun Fortschritte erzielen lassen, und, wie Sie selbst gesagt haben, dass sie sich eher verbessern?Das Zweite war dann noch die Frage nach der Lehrerschaft und nach der Gewerbeöffnung: Ist die Frist von zwei Jahren hinfällig? Zur Quote Schweiz-EU, EWR/EU-Bereich ist mir klar. Man kann nicht die Bevölkerung der Schweiz mit der Gesamtbevölkerung der EU/EWR-Staaten in Relation stellen. Trotzdem die Frage: Wird die Schweiz ein höheres Kontingent oder wird sie ein besseres Kontingent haben als zum Beispiel der gesamte EU/EWR-Raum? So habe ich Sie vorhin eher verstanden. Das heisst, dass wir hier doch grosszügig sein wollen. Aber was ich jetzt doch noch einmal sagen will: Wie die Ausgangslage uns jetzt mit den letztlich direkten Konsequenzen präsentiert wird ist für mich in dieser Form unzulässig. Auf Seite 55 haben wir das Kapitel «Rechtliche, personelle und finanzielle Auswirkungen. 6.1: Rechtliche Auswirkungen». Das ist eine halbe Seite. Wenn Sie dann sagen, dass man es natürlich sehr genau im Verhandlungswege mit den Experten angeschaut hat, in welchen Bereichen welcher Handlungsbedarf besteht, dann muss ich Ihnen jetzt sagen, dass ich es, bevor man hier zustimmt, gerne auch sehen würde, welche direkten und indirekten Konsequenzen für uns im nationalen Recht entstehen. Das heisst, diese Liste, von der Sie ja gesprochen haben und die es ja auch gibt, dass wir hier keine Aufklärung in der Hinsicht bekommen und uns das jetzt hier erarbeiten müssen, finde ich nicht richtig. Ich vergleiche dieses Abkommen in einem natürlich kleineren Rahmen, aber im Einzelfall im Vergleich mit dem EWR-Abkommen. Es sind jetzt halt vier Staaten und es ist vor allem - und das scheint mir wichtig - unser wichtigster Partner Schweiz hier sehr betroffen. Ich möchte hier schon bitten, dass wir genauere Auskunft bekommen, bevor wir in ein so grosses Vertragswerk mit so vielen offenen Vereinbarungen und Konsequenzen einsteigen. Wenn ich an die EWR-Diskussion zurückdenke - natürlich sind es jetzt schon 7 Jahre her. Da hat man doch so viele Sachen versucht auszudiskutieren, wo die Vor- und Nachteile liegen. In dieser kurzen Zeit scheint mir das hier nicht möglich. Ich möchte also schon bitten, dass der Landtag über diese notwendigen innerstaatlichen Regelungen besser aufgeklärt wird und ist, die Bereiche und die Konsequenzen einigermassen kennt, um dann beurteilen zu können, ob es auch so ist wie Sie sagen: Es ist eine ausgewogene, es ist eine gute Sache. So einfach, wie Sie es auf Seite 55 machen, mit einer halben Seite bezüglich den rechtlichen Auswirkungen, das scheint mir für ein so grosses Vertragswerk nicht würdig zu sein.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann gebe ich das Wort noch einmal dem Herrn Regierungschef.Entschuldigung: Es hat sich noch Landtagsvizepräsident Peter Wolff gemeldet.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Nein, geben Sie bitte dem Herrn Regierungschef das Wort, damit er die Fragen der Frau Abg. Hassler beantworten kann.Regierungschef Otmar Hasler:
Vielleicht müssen wir da doch noch einmal zur grundsätzlichen Frage zurückkommen, und das ist halt diese Frage der Partnerschaft mit der Schweiz, des Zollvertrags mit der Schweiz, diese enge Verbindung Liechtensteins mit der Schweiz. Da ist eine politische Willenserklärung abgegeben worden. Die Schweiz ist Liechtenstein auch bezüglich dem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum weit entgegengekommen. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass der entsprechende Wille, aber auch die entsprechende Erwartungshaltung in der Schweizer Politik da sehr klar und sehr eindeutig ist. 1994 hat man diese Absichtserklärung abgegeben und aus der Sicht der Schweizer Eidgenossenschaft ist dann eben nicht sehr viel passiert. So jedenfalls wurde das auch kommuniziert. Letztendlich gibt es das eine oder das andere, also es gibt die Gleichstellung, indem wir sagen: Wir stellen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger den andern EWR-Bürgerinnen und Bürger gleich. Was das bedeutet in der Konsequenz mit den andern EWR-Bürgerinnen und Bürgern, da haben wir jetzt ja fünf oder sechs Jahre Erfahrung. Wir wissen, was diese Gleichstellung bedeutet. Natürlich wird das noch einmal andere Auswirkungen haben, wenn es um diese enge Verbindung hier Schweiz-Liechtenstein geht. Aber vom Grundsatz her wird es hier dieses Ja oder dieses Nein geben. Die anderen EFTA-Staaten sind bereit, aufgrund der sektoriellen Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union diese gleichzustellen. Und es wäre dann im Prinzip der Zollvertragspartner Liechtenstein, der hier Nein sagen würde, denn wir sind ja, gerade was diese Personenfreizügigkeit betrifft, nicht so weit gegangen wie Norwegen und Island. Das ist mir auch klar, das hat für diese Länder nicht dieselben Auswirkungen, das ist für sie nicht von derselben Bedeutung. Sondern wir haben gesagt: Wir brauchen eine Regelung, die vergleichbar ist mit der Reglung, die wir mit der EU haben, und deshalb müssen wir hier eine Sonderregelung haben. Deshalb auch dieser Zwei-Phasenplan. 1. Phase: Wir stellen einmal die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in Liechtenstein den EWR-Bürgern gleich, und dann kommt die zweite Phase. Mit der 2. Phase werden sie rechtlich gleich gestellt wie alle andern EWR-Bürger.Also, es hier natürlich zuerst einmal diese grundsätzliche Frage, ob wir das machen oder nicht. Wir können nicht nur von unserem Vorteil ausgehen. Es gibt auch den gemeinsamen Vorteil. Es gibt diese Partnerschaft, die an und für sich für Liechtenstein ein grosser Vorteil ist. Ich sage damit nicht, dass diese Partnerschaft jetzt nicht weiter Bestand haben könnte, wenn wir hier gesagt hätten: Nein, wir sind nicht einverstanden. In diesem Bereich kann das Übereinkommen nicht abgeschlossen werden. Die Verhandlungen mussten hier doch relativ zäh geführt werden. Denn an und für sich ist die Schweiz davon ausgegangen, dass wir ihren Bürgerinnen und Bürgern die gleiche Rechtsstellung geben, die auch Norwegen und Island ihren Bürgerinnen und Bürgern gibt. Wir haben sie aber hier überzeugen können, dass wir im freien Personenverkehr diese Regelung des Kontingentes wählen müssen, weil das sonst für uns nicht grössen- oder kleinheitsverträglich ist. Das ist eigentlich die Ausgangslage, vor der Liechtenstein als Nachbarstaat zur Schweiz stand. Das einfach der Gesamtrahmen. Es wird auch hier, wenn die einzelnen Fragen kommen, wird es auch hier bei der Lehrerschaft so sein. Übrigens ist dieses Anliegen schon längst bei der Regierung deponiert, dass man Schweizer Lehrerinnen und Lehrer gleichstellen soll. Jetzt werden sie den EWR-Bürgern gleichgestellt. Wenn sie Aufenthalt in Liechtenstein haben, wenn sie hier Wohnsitz haben, werden sie in der ersten Phase gleichgestellt, sonst in der zweiten Phase.Dann noch einmal: Sie haben die Frage aufgeworfen: Können wir überhaupt noch die liechtensteinische Staatsbürgerschaft verlangen? Das wird bei den Ausschreibungen je nachdem darauf ankommen, was in der Landesverwaltung ausgeschrieben wird. Es gibt natürlich die hoheitlichen Befugnisse, die hier vorbehalten sind. Also, das bleibt sich im Grundsatz gleich. Nur haben Schweizer Bürgerinnen und Bürger jetzt den gleichen Zugang wie die andern EWR-Bürger.Dann noch einmal zur Quote: Ich habe versucht, das zu erklären. Wir gehen davon aus, dass diese Quote nicht genau die gleichen Relationen hat wie das im Verhältnis zur Europäischen Union ist, sonst wäre es nämlich diese eine Bewilligung, die wir geben müssten, wenn man das grob hochrechnet. Wir gehen davon aus, dass gerade diese enge Nachbarschaft und das doch enge Zusammenwachsen der beiden Länder hier es ermöglichen muss, dass die Quote praktisch den heutigen Gegebenheiten schon angepasst wird. Also, heute ist es schon so, dass rund - ich kann mich jetzt nicht genau an die Zahl erinnern - aber die letzten Jahre, dass man rund 10 bis 12 solche Bewilligungen erteilt hat. Das wird sich irgendwo in dieser Grössenordnung herum bewegen.Dann vielleicht noch zur Landwirtschaft: Herr Regierungsrat Ospelt wird dazu jetzt Ausführungen machen.Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Vielleicht eine Vorbemerkung zum Landwirtschaftsbereich: Der Landwirtschaftsbereich ist ja aus dem ERW-Abkommen ausgeklammert. Wir haben hier vor allem vom Verhältnis Schweiz-Liechtenstein, wie es im Zollvertrag festgelegt ist, auszugehen. Mit den bilateralen Verhandlungen, die die Schweiz mit der EU führt, u.a. auch im Landwirtschaftsbereich, ändern sich die Agrarnormen in der Schweiz, die dann aber grösstenteils über den Zollvertrag für uns wieder anwendbar werden. Bereits 1999 im Vorfeld dieser anvisierten Verhandlungen mit der EU ist die Schweiz an Liechtenstein herangetreten und hat bei den Vorabklärungen festgestellt, dass im gemeinsamen Landwirtschaftsmarkt Liechtenstein in einem nun detailliert bezifferbaren Ausmass vom schweizerischen Beilagen- und Zuhilfesystem profitiert und hat eine entsprechende Rechnung aufgemacht. Es sind dann ja Verhandlungen geführt worden und im März 2001 ist es zu einem ersten Protokoll gekommen, in dem festgehalten wurde, dass über einen Notenwechsel diese Beteiligung Liechtensteins am schweizerischen Beihilfen- und Zulagensystem im Agrarbereich vertraglich gefasst und festgelegt wird, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2000.Nun zum Stand dieser Verhandlungen: Die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist eine letzte Zusammenkunft der beiden Delegationen vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungen wirklich spätestens vor der Sommerpause abgeschlossen sein werden. Zum Inhalt des anvisierten Notenaustausches: Er enthält primär den Hinweis auf die in Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages anwendbare schweizerische Landwirtschaftsgesetzgebung und hält fest, dass sich Liechtenstein an den Massnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik in den Bereichen Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und ebenfalls an den Ausgaben des Bundesamtes für Landwirtschaft in den Bereichen Grundlagenverbesserung, Produktion, Absatz und Verwaltung beteiligt. Liechtenstein wird im Gegenzug auch an den mit dieser Marktregulierung zusammenhängenden Einnahmen des Bundesamtes für Landwirtschaft beteiligt. Der Notenwechsel enthält dann Regelungen in Bezug auf die verwaltungstechnische Abwicklung dieser Angelegenheit. In Anhängen wird die recht komplexe Materie der Anwendbarkeit des 8. und 9. Titels der schweizerischen Landwirtschaftsgesetzgebung definiert. Die einzelnen Normen, die zur Anwendung kommen, werden aufgelistet. Das ist Gegenstand der Verhandlungen, um jeweils zu einer abschliessenden Liste zu kommen. Festgehalten ist auch, dass Liechtenstein eigene Massnahmen im Agrarbereich treffen kann. Das ist für uns sehr wichtig. Es gilt dabei aber die Voraussetzung, dass von diesen liechtensteinischen Massnahmen keine wesentlichen Marktstörungen ausgehen. Liechtenstein wird zusätzliche Stützungsmassnahmen angehen, um substanzielle Milchpreisdifferenzen zwischen der Region Ostschweiz und Liechtenstein kompensieren zu können, und es wird ebenfalls eigene Massnahmen ergreifen können, um die Vorwärtsintegration der eigenen Milchwirtschaft in Richtung EU zu betreiben. Wir müssen uns ja auf den Zeitpunkt der Aufhebung der Milchkontingentierung in der Schweiz und der Öffnung gegenüber der EU entsprechend vorbereiten, auch im Bereich eben der Landwirtschaft und hier vor allem im Bereich der Milchwirtschaft, die ja das Rückgrat der liechtensteinischen Landwirtschaft bildet.Der Verteilschlüssel ist ebenfalls festgehalten. Der Verteilschlüssel orientiert sich am Verhältnis der Einwohnerzahl Liechtensteins zur Gesamtzahl der Einwohner beider Länder nach der jeweiligen letzten Volkszählung. Festgehalten wird in diesem Notenwechsel auch, dass zukünftige Massnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik ebenfalls wiederum von Seiten Liechtensteins mitberücksichtigt werden in diesem Rahmen, wie er definiert ist.Nun zur Materie selbst: Ich nenne nur die Hauptgruppen, ohne auf die einzelnen Normen einzugehen. Es geht konkret um die Beteiligung Liechtensteins an den Zulagen für verkäste Milch, an den Zulagen für Fütterung ohne Silage, an den Inlandbeihilfen für Butter, ebenfalls an denjenigen für Magermilch und Milchpulver, an die Inlandbeihilfen für Käse. Das Anteilbetreffnis Liechtensteins ist im Umfang derzeit von 0,45% festgelegt, und man geht davon aus, dass der Anteil Liechtensteins sich mit knapp 2 Mio. Franken jährlich bemessen wird. Das im Wesentlichen meine Informationen zur Frage nach dem Stand der Verhandlungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Agrarbereich.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Nach diesem landwirtschaftlichen Intermezzo möchte ich noch einmal - ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist - aber ich möchte es doch noch einmal versuchen, auf den mir wesentlich erscheinenden Punkt zurückzukommen. Herr Regierungschef: Es tut mir leid, aber wenn ich Ihre vorherige Antwort an die Kollegin Hassler Revue passieren lasse, dann reden Sie jetzt konsequent an der Sache vorbei. Es argumentiert doch hier niemand gegen die Einräumung der von der Schweiz längst erwarteten Gleichstellung schweizerischer Staatsangehöriger mit EWR-Staatsangehörigen und damit auch nicht im Wesentlichen gegen den Inhalt dieser Vereinbarungen, die uns hier vorliegen, und denen der Landtag zweifellos zustimmen wird. Es geht uns doch um die rechtzeitige und vollständige Information des Landtages. Die Tätigkeit des Landtages gemäss Art. 8 Abs. 2 der Verfassung - Zustimmung zu wesentlichen Staatsverträgen - soll doch nicht nur eine Formaltätigkeit sein, wo einem langatmig auf vielen hundert Seiten alle möglichen Vorschriften auf den Tisch gelegt werden, die zum Grossteil, zu mehr als 95% in der politischen Realität - leider muss man das so hart sagen - weitgehend uninteressant sind, weil sie ohnehin nur bereits längst eingeführte Rechtsvorschriften in ein besseres vertragliches Kleid bringen. Es geht doch hier, nicht nur dem Landtag, sondern auch der liechtensteinischen Öffentlichkeit um das Wesentliche, nämlich um den konkreten Inhalt, die konkrete Bedeutung und die konkreten Auswirkungen der Neuregelung von so wesentlichen und sensiblen Themen wie Personenfreizügigkeit im Vergleich mit der Schweiz, wie die Möglichkeit der Berufsausübung wechselseitig durch die wechselseitigen Staatsangehörigen im jeweils anderen Land. Und wenn ich sehe, dass wir hier einen dreibändigen Bericht und Antrag haben mit, wie bereits erwähnt, vielen hundert Seiten Inhalt, und davon heisst es ganz lapidar und nebenbei auf Seite 56 im Kapitel «Rechtliche Auswirkungen», wie die Kollegin Hassler bereits erwähnt hat, dass da hinsichtlich der Regelungen im Bereich der Personenfreizügigkeit dann noch irgendwelche Gesetzesänderungen nötig sein werden. Genaueres wird nicht gesagt. Und in der allein dreiseitigen Einleitung und Zusammenfassung des ganzen Berichtes und Antrages ist es gerade ein Satz auf Seite 6 mit dem lapidaren Inhalt: «Besondere Bestimmungen gelten im Bereich der Personenfreizügigkeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz». Was die beinhalten, darüber wird gar nichts gesagt. Der einzelne Abgeordnete wird sich selbst überlassen und kann mühsam - ich habe es schon erwähnt - wenn er so fleissig ist und so weit kommt, auf Seite 5'328 dann die Bestimmungen finden, die tatsächlich interessant sind. Und Ihnen, Herr Regierungschef - entschuldigen Sie, wenn ich das so unhöflich sage - muss man in der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission und heute in der Landtagssitzung die interessanten Informationen nach und nach förmlich aus der Nase ziehen, denn von sich aus scheint es die Regierung nicht für wichtig zu halten, dem Landtag vor einer doch Entscheidung mit weitgehenden Auswirkungen auf die Zukunft in diesen Lebensbereichen in diesem Land diese Auskünfte von sich aus zu geben. Das ist der Grund für die wiederholten Wortmeldungen und Fragen etc. in Zusammenhang mit der Behandlung dieses Traktandums. Und ich würde mir wünschen Herr Regierungschef - und das gilt nicht nur für dieses Geschäft und auch nicht nur für das Gebiet der Aussenpolitik - ich würde mir wünschen, dass diese Regierung von sich aus offener wird, nicht nur Jubelmeldungen verbreitet über angeblich erreichte tolle Errungenschaften und angeblich unterschriebene wunderbare Verträge, sondern auch die nicht immer angenehmen Inhalte oder vielleicht teilweise sogar unangenehmen Botschaften, die solche Themen, solche Verträge, ja in der Regel meistens auch beinhalten, auch von Anfang an klar und mit allen nötigen Informationen, sodass insbesondere die Abgeordneten wissen, was es bedeutet, wenn sie hier jetzt die Hand hochrecken und zustimmen, bekommen. Darum geht es mir. Ich werde diesem Vertrag zustimmen, weil der für Liechtenstein wichtig ist, weil es vor allem im Verhältnis zur Schweiz - wie Sie, Herr Regierungschef, auch zutreffend gesagt haben - nur selbstverständlich und anständig ist, wenn wir auch unsere rechtlich vielleicht noch nicht verbindlichen aber im Sinn einer Absichtserklärung schon vor sieben Jahren gegebenen Zusicherungen einlösen. Aber, wie gesagt: Es wäre ringer und runder gegangen, wenn die Regierung von Anfang an, schon von den Pressemitteilungen am 22. Juni des vergangenen Jahres beginnend, auch dem Volk klar gesagt hätte: Unterm Strich ist das positiv für uns - es ist auch sicher richtig, Herr Regierungschef, wie Sie gesagt haben - zusammenfassend unterm Strich sicherlich auch für uns positiv, auch für uns als Verbesserung anzusehen. Ihr müsst aber auch zur Kenntnis nehmen, es hat auch einige Sachen drin, die werden euch vielleicht im einen oder anderen Punkt nicht so gefallen. Damit muss man leben. Und ich finde es richtiger, das von vornherein zu sagen, als zunächst nur so zu tun, als ob alles nur Friede, Freude, Eierkuchen wäre, und dann, wenn man schlussendlich mit dem vollen Text vors Parlament muss, die vielleicht nicht so tollen oder nicht so angenehmen Inhalte, wenn möglich, irgendwie zu verstecken und so zu tun, als ob die gar nicht drin sind. Das ist jetzt etwas überspitzt ausgedrückt, ich weiss schon. Aber, ich glaube, Sie wissen, wie ich es meine. In diesem Sinne spreche ich mich - nicht voller Begeisterung, aber vernunftbedingt - für die Zustimmung zu diesem Vertrag aus und hoffe, dass wir so bald wie möglich und nicht erst wieder im allerletzten Moment, wenn die hier vereinbarten Fristen kurz vor dem Ablaufen sind, dann auch die mit Sicherheit nötigen Gesetzesänderungen auf den Tisch bekommen.Abg. Helmut Konrad:
Den Schluss möchte ich so stehen lassen. Er wäre eigentlich Anlass vielleicht nichts zu sagen. Das was Sie vorher gesagt haben möchte ich aber doch nicht so ganz einfach im Raume stehen lassen. Ich denke, wenn Sie jetzt sagen, es wurde nur eine Stimmung «Friede, Freude, Eierkuchen» vermittelt, es seien nur positive und die angenehmen Botschaften vermittelt worden, dann weiss ich, ehrlich gesagt, nicht, was damit gemeint ist. Es ist gesagt worden, dass diese Vaduzer Konvention unterzeichnet worden sei, was sie bedeute im Bereich freier Personenverkehr, im Bereich des Marktzugangs, der in Bezug auf die Schweiz geöffnet werden müsse analog dem was wir zum EWR haben, im Bereich der grenzüberschreitenden oder allgemein der Dienstleistungen, das ist doch alles mit kommuniziert worden. Und was das bedeutet wissen wir vom EWR her, was das bedeutet in Bezug auf den freien Personenverkehr, in Bezug auf den Marktzugang und in Bezug auf die Dienstleistungen. Und wenn ich jetzt einfach eine Wertung der von Ihnen gestellten Fragen mache, dann kommt halt doch irgendwo zum Ausdruck, dass man versucht, zumindest immer nur das Negative aufzuzeigen, ein wenig Ängste auch zu provozieren, was das alles für eine Bedrohung für Liechtenstein oder für Gefahren für Liechtenstein mit sich bringen könne. Das ist mein Eindruck gewesen, ohne jetzt damit zum Ausdruck bringen zu wollen, dass ich diese Sorgen nicht ernst nehme. Das wissen wir seit dem EWR, dass der Druck auf Liechtenstein gross ist in Bezug auf den Personenverkehr, in Bezug auf die anderen heiklen Bereiche, die auch in diesem Vertragswerk mit der Schweiz thematisiert werden. Durch diese Gleichstellung mit der Schweiz erhöht sich dieser Druck in diesen Bereichen. Das ist diskussionslos richtig. Aber, ich denke auch, dass das, was jetzt in dieser Vaduzer Konvention realisiert wird - das ist jetzt auch einige Male gesagt worden -, dass das nicht einfach etwas ist, das man jetzt macht, sondern dass wir da ein Stück weit auch im Wort gestanden haben seit 1994 der Schweiz gegenüber, den schweizerischen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, der Schweiz als Land die gleichen Rechte zu geben, gleich zu behandeln letztlich mit den EWR-Ländern. Und das wird jetzt gemacht.Und wenn Sie sagen, dass man im Prinzip als Landtagsabgeordneter hier fast die Katze im Sack bekomme, dass man etwas zustimmen muss, das man nicht kennt, dann kann ich diesen Eindruck in keiner Weise teilen. Wir haben in der Aussenpolitischen Kommission teilweise ähnliche Fragen gestellt, Antworten bekommen. Im Übrigen war dort nicht Regierungschef Otmar Hasler anwesend, sondern der Aussenminister Ernst Walch und der Leiter des Auswärtigen Amtes, Roland Marxer. Wir haben auch die Gelegenheit genutzt, Roland Marxer zu uns in die Fraktion einzuladen, um über das Vertragswerk noch genauer informiert zu werden. Es werden viele oder alle Bereiche eigentlich des Personenverkehrs, der Dienstleistungen, des Marktzugangs, im Bericht und Antrag im ersten Teil angesprochen. Es wird dort aber auch zum Ausdruck gebracht, dass nicht alle Fragen im Detail überhaupt schon geklärt sind. Ich denke aber, diese Erfahrung haben wir mit dem EWR damals auch gemacht. Man hat den EWR-Vertrag abgeschlossen und viele Bereiche sind offen geblieben, die es dann im Verlaufe der Zeit auszuhandeln galt. Und hier hat der Regierungschef in den Antworten auf Ihre Fragen meines Erachtens die Richtung in allen Bereichen -Personenverkehr, grenzüberschreitender Verkehr und dergleichen - beantwortet, so weit sie sich zur jetzigen Zeit beantworten lassen, und die Richtung, in die es geht in diesen heiklen Bereichen, ist meines Erachtens deutlich zutage gekommen. Es ging doch wirklich nicht darum, nur «Halleluja» zu rufen. Ich möchte aber gleichzeitig auch deutlich zum Ausdruck bringen, was Sie auch ergänzend dann dazu quasi hinten angestellt gesagt haben, dass ich das auch ausdrücklich begrüsse, dass wir die Schweiz in Bezug auf die EWR-Bürger jetzt gleichstellen. Das Beispiel, das der Regierungschef aus dem Lehrberuf heraus genannt hat, das habe ich am Gymnasium als Lehrer jahrelang erlebt, dass wir dort schweizerische Kolleginnen und Kollegen hatten, die Jahrzehnte dort waren und immer nur befristete Verträge gehabt haben, und Kolleginnen und Kollegen aus Österreich oder aus welchen EWR-Staaten auch immer, relativ kurze Zeit da gewesen sind und als Hauptlehrer unbefristete Verträge bekommen haben. In solchen Bereichen begrüsse ich ausdrücklich, dass wir den schweizerischen Kolleginnen jetzt im Bereich des Lehrberufes oder allgemein schweizerischen Bürgerinnen und Bürgern diese Gleichberechtigung geben können.Dann noch etwas zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr im Bereich des Beschaffungswesens und dergleichen: Ich denke, dort lässt sich auch nicht alles einfach nur auf vertraglicher Basis regeln. Ich denke, es muss die Praxis dann nachher zeigen, wie das gelebt wird. Das lässt sich auch nicht mit Buchstaben, Bestimmungen und anderem mehr letztlich festlegen, sondern letztlich muss das dann nachher im gemeinsamen Gespräch, in der gemeinsamen Umsetzung dieser Erklärungen, die diese Verträge letztlich sind, das muss man dann letztlich dort umsetzen und dem muss man dann letztlich dort Leben verleihen.Noch einmal: Ich begrüsse diese Gleichstellung der Schweiz, die in diesem Vertragswerk zum Ausdruck kommt, auch im Hinblick auf das, dass die Schweiz für uns Jahre bzw. Jahrzehnte ein ganz wichtiger Partner gewesen ist, dass wir in dem Sinn in vielen Bereichen von der Schweiz profitieren. Und dann stellt sich für mich eben die Frage nicht mehr so drastisch, ob wir hier jetzt auch noch profitieren oder ob wir hier einfach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit nachleben und letztlich der Schweiz denselben Status geben, den wir EWR-Staaten gegeben haben.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich melde mich zum Schluss auch noch einmal zu Wort. Ich nehme die Mahnungen des Herrn Regierungschef, dass ich es vielleicht etwas zu genau nehme und den wirklichen Inhalt des ganzen Beschlusses nicht verstanden habe zum Anlass zu sagen, dass ich sehr wohl verstanden habe, wie unser Verhältnis zur Schweiz ist. Für das arbeite ich in diesem Hause schon viel zu lange an den Entwicklungen, auch an guten Entwicklungen, mit. Mir ist die Absichtserklärung bekannt. Ich möchte auch keinen Widerstand gegen die Gleichstellung der schweizerischen Bevölkerung, die bei uns lebt, leisten, und auch die Vorteile nicht missen, die Liechtensteiner brauchen und haben, wenn sie in der Schweiz wohnen. Der regionale Gedanke ist ohne Zweifel hier auch das Mass der Dinge. In dem Sinn wollte ich einfach noch einmal sagen: Wenn man eine so langfristig entstandene grundsätzliche Frage mit einem heutigen Ja zu einem grossen Vertragswerk besiegelt, dann hat man auch die Konsequenzen zu tragen. Ich möchte einfach immer die Konsequenzen auch als Milizpolitikerin kennen und verstehen. Und wenn wir zum heutigen Bericht Ja sagen, dann haben wir konsequenterweise in Zukunft zu vielen Gesetzesänderungen mit der gleichen Überzeugung Ja zu sagen, vielleicht auch zu Staatsverträgen. Das müssen wir heute verantworten. Darum habe ich Sie gebeten, Herr Regierungschef, wenn es nicht im Bericht steht, uns möglichst viel Informationen zu geben. Verantwortung heisst für mich, die Konsequenzen beurteilen zu können und nicht eben nur unkritisch über die Bücher zu gehen. So war das zu verstehen. Ich hoffe, dass wir einige Antworten haben, und dass dieses Vertragswerk wirklich zum Gelingen der guten Kooperation von zwei Staaten beiträgt. Danke.Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Es ist mir ein Anliegen als langjähriger Delegationsleiter, zum EFTA- und dann auch EWR-Parlamentarierkomitee auch noch einige Anmerkungen anzubringen. Ich versichere Ihnen, es sind keine technischen Details, sondern vielmehr gesehen aus meiner Position im Kreise der ganzen EFTA. Ich begrüsse das Vertragswerk, das wir zur Genehmigung vorgelegt bekommen haben. Ein Werk, das doch zwischen den vier Staaten Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein eigentlich vereinbart wurde, und das auch demnach eine für uns bestimmt überhöhte und grosse Bedeutung hat. Nur zu gerne hätte ich natürlich den allgemeinen Teil, wo es keinerlei für uns sensible Bereiche gibt, vorab schon freigegeben und genehmigt. Aber es sind, wie wir jetzt aus den verschiedenen Wortmeldungen gesehen haben, doch vor allem einige Anpassungen speziell zwischen der Schweiz und Liechtenstein erforderlich als Konsequenz aus diesem angepassten EFTA-Übereinkommen, aber auch als Folge der von der Schweiz mit der EU geschlossenen bilateralen Verträge. Und wenn die EFTA sich jetzt bemüht hat, auf diesem Bereich nun eine möglichst hohe Komptabilität herzubringen zwischen den Verträgen Schweiz-EU und dem EFTA-Übereinkommen innerhalb der Mitgliedsländer, dann war das sicher auch keine ganz einfache Aufgabe, wie das vorangehend schon für die Aushandlung der schweizerischen Verträge mit der EU auch nicht der Fall war. Ich denke, es sind einige Regelungen offen, die im Notenaustausch mit der Schweiz jetzt konkret umgesetzt werden müssen und für uns intern, wie insbesondere vom Herrn Landtagsvizepräsidenten erwähnt, einiges an Gesetzesanpassungen erforderlich machen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir auf diesem Bereich der Optimierung und der Neuabstimmung der Vereinbarungen zwischen der Schweiz und unserem Land doch auch zu einer Einigung kommen und, wie der Herr Regierungschef gesagt hat, zu einer kleinheitsverträglichen und passenden Regelung, mit der wir eigentlich gegenseitig sicher auch leben werden können. Ich begründe das vor allem auch damit, dass insbesondere auch die Schweiz unsere Verhältnisse ganz besonders gut kennt und versteht. Ich erinnere mich bei diesem Punkt gerne auch zurück an die Situation im Jahre 1992 nach den EWR-Abstimmungen. Ich denke an die Hilfestellung, die uns im Anschluss an diese EWR-Abstimmung geboten wurde, insbesondere auch von der Schweiz aus für die beidseitigen Regelungen, die wir als das Nonplusultra dann erreichen konnten; einmal die Beibehaltung des Zollvertrages und einmal unsere Mitgliedschaft im EWR. Meine persönlichen Erfahrungen in der EFTA-Familie seit 1993 sind nur positiv. Man spricht natürlich dort auf Parlamentarierebene sehr selten von so technischen Details. Aber was mir von Anfang an Eindruck gemacht hat, ist immer die Gleichbehandlung trotz markanter Grössen- und sonstigen Verschiedenheiten innerhalb der Länder Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein. Ganz zu Beginn waren ja bekanntlich auch noch Schweden, Finnland und Österreich mit dabei. Es waren für uns stets - früher war mein Kollege Alois Beck in dieser Delegation mit dabei, heute bin ich mit dem Abg. Jürgen Zech dort zusammen - es waren immer freundschaftliche Kontakte auf diesem Gebiet. Ich denke, Liechtenstein wurde auch immer sehr geschätzt und anerkannt und hat auch dort die Bestätigung erbracht, dass Liechtenstein seine Hausaufgaben in diesem Kontext auch macht. Darum ist es für mich abschliessend keine Frage, dass wir diesem gesamten Übereinkommen mit Dankbarkeit und Vertrauen, dass auch weiterhin die Kontakte nur und - ich würde sagen - zum Vorteil aller Beteiligten funktionieren können, die Zustimmung erteilen. Ich danke Ihnen.Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte zum Votum des Kollegen Konrad einfach eine ganz kurze Replik machen und auch einen gewissen Kontrapunkt zu seiner Bemerkung setzen, dass hier frühzeitig, offen, sehr direkt und leicht nachlesbar kommuniziert worden sei. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Es wäre mir als Nicht-APK-Mitglied nie und nimmer gelungen, auch bei noch so grossem Einsatz, wenn mir nicht der Kollege Wolff eines Tages in der Fraktion gesagt hat: Des Pudels Kern kannst du auf der Seite 5'327 finden, nämlich die Gleichstellung der schweizerischen Bürger. Und ich sage Ihnen das auch sehr direkt: Ein solcher Hinweis hätte in die Zusammenfassung gehört, nämlich genau so wie ich es jetzt gesagt habe: Des Pudels Kern ist auf Seite 5'327. Wenn das fehlt, dann kann man sich halt den Gedanken, die der Kollege Wolff und die Kollegin Hassler geäussert haben, nicht ganz verschliessen, dass man hier nicht in dieser Offenheit, Direktheit, Schnelligkeit und Nachvollziehbarkeit informiert hat. Danke.Abg. Helmut Konrad:
Auch auf die Gefahr hin, dass es dann noch einmal eine Entgegnung gibt: Ich habe diese Offenheit in Bezug erstens einmal auf das Votum des Landtagsvizepräsidenten gemeint, der aus meiner Sicht das zurückdatiert hat bis fast im Juni, dass dort das Vertragswerk mit Friede-Freude-Eierkuchen-Stimmung vermittelt worden sei, ohne dass man damals auf negative Begleitumstände in heiklen Bereichen hingewiesen habe, was Liechtenstein eben auch an Nachteilen mit Verzicht zu tragen habe etc. Und das Zweite, diese Bestimmungen im grünen Teil, sind für mich nicht so zentral, dass man jetzt ohne diese gelesen zu haben das Ganze nicht versteht. Wir haben ja im ersten Teil den begleitenden Kommentar zum Abkommen. Und dort steht: Zur Landwirtschaft, zum Warenverkehr, zum geistigen Eigentum. Zum Personenverkehr stehen ja Ausführungen, was im Vertragswerk drin enthalten ist und welche Bedeutung das für Liechtenstein hat. Es stehen Kapitel drin: Personenverkehr, dann Personenverkehr im engeren Sinn, Sonderbestimmungen im Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz, und so geht das weiter. Ohne letztlich den Wortlaut des Vertragstextes zu lesen, in dem man nur die 57 Seiten Kommentar liest, hat man einen Eindruck, was im Bereich des Personenverkehrs, im Bereich des Warenverkehrs usw. aufgrund dieses Vertragswerkes auf Liechtenstein zukommt. Wenn man sich dann noch die Mühe macht und diese Hunderte von Seiten Vertragswerk durchschaut und dort die Bestimmungen sucht, dann ist das eine zweite Ebene. Aber, ich denke, was auf das Land zukommt, wie das Sonderverhältnis in der Schweiz mit dem Personenverkehr geregelt ist etc., das haben wir alles im 1. Teil drinnen.Regierungschef Otmar Hasler:
Geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal möchte ich mich für die signalisierte Zustimmung zu diesem Vertragswerk bedanken. Ich meine, das ist ein Zeichen, auch an unseren Zollvertragspartner Schweiz. Das ist ein Zeichen, dass wir diese Partnerschaft sehr schätzen, und dass Liechtenstein auch anerkennt, wie wichtig diese Partnerschaft gerade für den kleinen Partner Liechtenstein ist. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ich verstehe Kritik. Es ist auch das Recht des Parlaments, der Opposition, Kritik zu üben, auch überspitzt zu üben. Ich bin der Meinung: Es gibt immer Verbesserungsmöglichkeiten und man kann sich in seiner Arbeit immer verbessern und man soll sich auch verbessern. Aber ich möchte auch ausdrücklich dem Abg. Helmut Konrad für den Hinweis danken, dass diese Problematik nicht einfach versteckt wurde. Es gibt einen ersten Teil, einen Bericht über das Abkommen. Das Abkommen selbst ist sehr verschachtelt und sehr kompliziert zu lesen. Aber es gibt einen Bericht, und da wird auf diese Probleme eingegangen. Es wird auf den Personenverkehr eingegangen, es wird auf diese zwei Phasen eingegangen, dann auf alle anderen Probleme die sich daraus ergeben wie Regelungsprobleme, wie die soziale Sicherheit usw., Sonderlösungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz werden hier aufgeführt. Was aber richtig ist: Das Vertragswerk und die Umsetzungslösungen liegen hier noch nicht im Detail vor. Das heisst nicht, dass unsere Verhandlungsdelegation nicht gleichzeitig schon an diese Umsetzungsproblematik gegangen ist und zuerst einmal den Handlungsbedarf in Liechtenstein festgestellt hat. Die Schweizer Delegation hat den Handlungsbedarf in der Schweiz festgestellt. Und dann ist man wieder zusammengekommen, damit man nun nach den Umsetzungsmöglichkeiten im Detail jetzt sucht, dass hier nun Lösungen gefunden werden. Wir müssen einfach auch sehen: Zuerst ging es einmal um den Grundsatz. Dann ging es darum, in diesem Protokoll, was den Personenverkehr betrifft, eine Lösung zu finden, die sowohl von der Schweiz wie auch von Liechtenstein akzeptiert wurde. Das waren recht schwierige Verhandlungen, denn ich habe einiges Verständnis auch für die Schweiz, die da vorgebracht hat: Ihr behandelt uns doch gleich wie die anderen EFTA-Partner. Allerdings, wenn man dann das Problem genauer angesehen hat, ist es auch der Schweizer Delegation einsichtig gewesen, dass das nicht dieselbe Lösung für Liechtenstein sein kann. Und deshalb ist es zu diesem Protokoll gekommen. Es wird jetzt an der Umsetzung gearbeitet und wir werden rechtzeitig an den Landtag gelangen, soweit hier gesetzliche Änderungen notwendig sind. Es liegt mir aber daran, noch einmal zu danken, dass grundsätzlich dieses Verständnis oder diese Bereitschaft vorhanden ist, in der Partnerschaft mit der Schweiz die Gleichbehandlung der jeweiligen Bürger auf der Ebene dieses Vertrages durchzusetzen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort aus dem Plenum nicht mehr gewünscht wird, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag der Regierung, dem Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Abänderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA - Vaduzer Konvention genannt - seine Zustimmung erteilen will, möge das bitte mit Handerheben bezeugen.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 16 erledigt.-ooOoo-