ABÄNDERUNG DES ABGB (ARBEITSVERTRAGSRECHT/BETRIEBSÜBERGANG) (NR. 8/2002), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 23: Abänderung des ABGB, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 8/2002 zur Schaffung eines Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht). Wird das Wort dazu gewünscht?Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen. Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 43a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43a steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe eine Frage zu Abs. 1, 2 und 3: Auf eine Anregung der Rechtsanwaltskammer wurde in Abs. 1 die Mehrzahl gewählt bei dem Begriff «Arbeitnehmervertretungen». Bei den Abs. 2 und 3 hat man das dann aber nicht übernommen. Ich frage mich einfach: Warum? In Abs. 2 und 3 heisst es nur noch «die Arbeitnehmervertretung». Und meine zweite Frage richtet sich nach den rechtlichen Konsequenzen, wenn man diesem Unterrichts- und Anhörungsrecht nicht nachkommt: Was hat das für rechtliche Konsequenzen? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Zur ersten Frage: Es ist richtig, es muss auch in Abs. 2 und Abs. 3 «Arbeitnehmervertretungen» heissen. Dann zu den rechtlichen Konsequenzen: Das ist mir im Moment nicht bekannt. Da muss ich noch einmal darauf zurückkommen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Die Frage wird bis zur 2. Lesung abgeklärt.
Art. 43b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 113 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 113 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Zunächst eine kleine Anmerkung in legislativer Hinsicht: Wir haben ja heute schon eine Abänderung von Art. 113 Abs. 1 von § 1173a ABGB beschlossen, und zwar im Rahmen der Datenschutzgesetzvorlage. Dort war es aber sinnvollerweise so formuliert, dass es geheissen hat in Abs. 1: Wird nach Art. sowieso das und das eingefügt - das war eine Zeile - und jetzt hat der arme Landtagssekretär zwei Seiten an Artikelbezeichnungen lesen müssen, obwohl nur ein einziger davon neu ist, nämlich Art. 43 Abs. 8. Also, zweckmässiger wäre es in legislativer Hinsicht, glaube ich hier, wie wir es bei der Vorlage Nr. 5/2002 auch gemacht haben, gemäss Antrag der Regierung zu sagen Art. 113 Abs. 1: «In Abs. 1 wird nach Art. 41 Abs. 4 Folgendes eingefügt» und dann «Art. 43 Abs. 8». Und damit wäre es erledigt. Das nur nebenbei. Was ich vor allem sagen wollte, aber auch im Zusammenhang mit der Datenschutzgesetzvorlage, was hier jetzt natürlich nicht berücksichtigt ist, was wir aber bei der Beschlussfassung dann bei der 2. Lesung berücksichtigen müssen, dass der Art. 113 Abs. 1 eben diese Erweiterung schon gefunden hat mit Art. 28a. Also, hier auf der Seite 25, müsste man nach Art. 28 (Schutz der Persönlichkeit bei Hausgemeinschaft) in der nächsten Zeile einfügen: «Art. 28a (Schutz der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Personendaten)». Das ist die heutige Beschlussfassung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich gehe davon aus, dass die Regierung das mit auf den Weg nimmt bis zur 2. Lesung. Dann können wir weiterfahren.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich habe eine ganz ungewöhnliche Bemerkung. Es hat nichts mit dem Inkrafttreten zu tun, sondern hier steht in der Vorlage «gez. Hans-Adam». Das ist auch bei den meisten Landesgesetzblättern seit langer Zeit so. Mich wundert das eigentlich, weil S. D. der Landesfürst unterschreibt mit «Hans-Adam Liechtenstein». Warum wird da nur immer «Hans-Adam» von der Regierung geschrieben?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber das wird sicher auch bis zur 2. Lesung abgeklärt. Ich kann darauf keine Antwort geben. Es war ja, wie ich soeben gehört habe, bisher so Usus.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches betreffend das Arbeitsvertragsrecht absolviert.-ooOoo-