ABÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND DIE BEZÜGE DER MITGLIEDER DER REGIERUNG, DER GERICHTSHÖFE, DER KOMMISSIONEN UND DER ORGANE VON ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES STAATES (NR. 79/2001, NR. 16/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 13: Abänderung des Gesetzes betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates. Stellungnahme der Regierung an den Landtag Nr. 16/2002. Die Stellungnahme der Regierung steht zur Diskussion.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung stellt einen Abänderungsantrag zu Art. 5 Abs. 2. Ursprünglich wollte die Regierung diesen Absatz aufheben, da sie der Ansicht ist, dass alle Kommissionen möglichst nach den gleichen Kriterien entschädigt werden sollen. Aber es gibt bestimmte Kommissionen, die die Regierung in einem anderen Gesetz regeln wollte. Das betrifft die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, die Landesgrundverkehrskommission, die Landessteuerkommission und die Beschwerdekommission für Bodenverbesserungen. Die sollte ja nach ursprünglicher Absicht der Regierung gleichzeitig in einem eigenen Gesetz mit der Entschädigung der Gerichte geregelt werden. Diese Gesetzesvorlage wurde zurückgezogen. Damit nun die rechtliche Grundlage nicht entfällt, erscheint es der Regierung nun doch richtig zu sein, diesen Abs. 2 nicht ausser Kraft zu setzen, ihn aber so abzuändern, dass er auch der Intention des Landtages entspricht, nämlich dass der Landtag für Mitglieder von Kommissionen, die er bestellt hat, eine von Art. 3 und 4 abweichende Entschädigung festsetzen kann. Also, nicht nur eine pauschale Entschädigung, wie es heute heisst, sondern eine von Art. 3 und 4 abweichende Entschädigung. Dabei wäre dann natürlich auch die Regelung beinhaltet, wie sie heute zum Beispiel vom Landtag für die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten getroffen wurde, also dass hier auch Entschädigungen pro erledigten Fall ausbezahlt werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen.Art. 3 Abs. 2 und 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 2 und 2a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 Abs. 2 und 2a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun noch zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage behandelt.-ooOoo-