TEILREVISION DES POLIZEIGESETZES (NR. 82/2001), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 14: Teilrevision des Polizeigesetzes, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 82/2001. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 11 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Guten Morgen. Aufgrund dieses Artikels soll in begründeten Fällen die Anstellung nicht-liechtensteinischer Staatsbürger bei der Landespolizei möglich werden. Ich kann in begründeten Fällen und falls Spezialkenntnisse erforderlich sind diesen Punkt akzeptieren. Eines möchte ich allerdings sicherstellen: Die Zustimmung des Landtages sollte vorgängig erfolgen. Dies ist in vergangenen Jahren in besonderen Fällen nicht immer der Fall gewesen. Um dies ganz klarzumachen, möchte ich beantragen, das wie folgt zu formulieren: «und mit vorgängiger Zustimmung des Landtages»; also, das Wort «vorgängig» einzufügen. Besten Dank.Abg. Rudolf Lampert:
Kurz zum Votum des Abg. Klein: Es ist nicht so, dass das in der Vergangenheit nicht gemacht wurde, denn dieser Artikel kommt jetzt erstmals zur Anwendung. Es wurde eine Übergangslösung für die Anstellung als Notlösung geschaffen, aber dort wurde vorgängig beim Landtag das Einverständnis eingeholt. Es ist also nicht so, dass in der Vergangenheit, wie Sie es ausgeführt haben, das nicht der Fall gewesen wäre. Aber ich persönlich werde diesem Artikel nicht zustimmen. Ich habe die Regierung ersucht, hier andere Lösungen zu finden und davon abzusehen, das Gewaltmonopol in ausländische Hände zu geben. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, wie ich das in der 1. Lesung dargelegt habe, dass das für unseren Staat nicht gut ist. Aber die Regierung hat hier kein Entgegenkommen gezeigt. Ich habe damals vorgeschlagen, dass diese ausländischen Polizisten für besondere Aufgaben angestellt werden könnten, ohne dass sie mit dem Gewaltmonopol versehen werden, beispielsweise für Spezialaufgaben, Recherchen usw. Dem ist die Regierung aber nicht nachgekommen. Ich werde diesem Artikel deshalb auch nicht zustimmen, weil ich dagegen bin, dass, wie ich bereits ausgeführt habe, das Gewaltmonopol in ausländische Hände kommt.Abg. Hugo Quaderer:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Guten Morgen. Ich habe bereits anlässlich der 1. Lesung ausgeführt, dass ich diesem Antrag zustimmen werde. Da hat sich auch in der Zeitspanne bis zur 2. Lesung nichts geändert, ich bleibe dabei. Ich möchte aber auf den Antrag des Abg. Ivo Klein zurückkommen und möchte diesen Antrag unterstützen. Im Sinne einer Präzisierung scheint es mir sinnvoll, wenn man hier das Wort «vorgängiger» Zustimmung einfügt, damit das auch eindeutig klar ist. Vom Sinn der Bestimmung her, denke ich, müsste es eigentlich von sich aus schon klar sein, dass der Landtag vorgängig zustimmt. Aber im Sinne dieser Präzisierung kann ich den Antrag des Abg. Klein unterstützen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte nur die Frage stellen: Hat es inzwischen überhaupt schon Ausschreibungen gegeben für Polizeibeamte, wo auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft zu verzichten wäre?Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung ist sich grundsätzlich der Sensibilität dieses Bereichs und der Frage des Verzichts auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft natürlich bewusst. Wir haben im Bericht und Antrag im Zusammenhang mit der Stellenplanung für den Zeitraum bis 2007 darauf hingewiesen. Nun zur Frage der Anstellung und des Ablaufs einer solchen Anstellung: Wir sind davon ausgegangen, dass eine Anstellung in der gleichen Art und Weise vor sich gehen und ablaufen könnte, wie es bei der Richterbestellung der Fall ist, indem vorgängig von Seiten der Regierung festgestellt wird, dass eben in einem ganz besonderen Fall, in einem begründeten Fall, keine liechtensteinische Qualifikation, keine Personen vorhanden sind, die die entsprechenden Voraussetzungen für eben eine bestimmte, spezielle Aufgabe erfüllen. Die Regierung kommt dann mit einem konkreten Antrag an den Landtag und unterbreitet dem Landtag den Antrag auf Anstellung nach erfolgter Evaluation. Ich denke, dieses Geschäft der Evaluation, der vorgängigen Abklärung, muss innerhalb des Polizeikorps in Zusammenarbeit mit dem Personalamt von der Regierung getätigt werden. Von daher habe ich jetzt spontan gewisse Bedenken mit dem Wörtchen «vorgängige» Zustimmung, weil es unter Umständen dann darauf hinausläuft, dass wir zweimal mit dem gleichen Geschäft im Landtag stehen. Nämlich ein erstes Mal, wenn wir daran denken, eine bestimmte Position, eine bestimmte Qualifikation, von der wir eben wissen, dass sie nicht auf dem inländischen Markt gedeckt werden kann, zu besetzen, und wir müssen dann in diesem Zeitpunkt an das Parlament gelangen. Und dann, wenn wir die Person definitiv evaluiert haben, die wir vorschlagen können, dann müsste das ein zweites Mal in Form der eigentlichen Anstellung wiederum geschehen. Also, die Vorstellung seitens der Regierung war, dass ad personam die Zustimmung des Landtags erfolgt, nachdem die Evaluation durch die Regierung eben bereits erfolgt ist - über eine Ausschreibung natürlich.Abg. Ivo Klein:
Also, ich habe das so verstanden, dass, bevor die Anstellung definitiv erfolgt, der Landtag begrüsst wird. Und die Evaluation ist ja kein Entscheid, also die kann trotzdem durchgeführt werden. Da sehe ich eigentlich kein Hindernis dafür. Wir müssen uns doch der Sensibilität eines solchen Artikels bewusst sein, und wie der Abg. Rudolf Lampert ausgeführt hat, geht es hier um das staatliche Machtmonopol. Und da, glaube ich, ist es zwingend notwendig, dass wir als Landtag vorgängig begrüsst werden, also vor der definitiven Anstellung.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Guten Morgen. Ich möchte den Abg. Klein unterstützen. Ich glaube, das ist so zu verstehen und ich glaube auch, dass sein Antrag so gemeint ist wie er es eben selbst gesagt hat. Es spricht nichts dagegen, wenn die Evaluation, die Sie, Herr Regierungsrat, eben erwähnt haben, vor einer Begrüssung des Landtages stattfindet. Aber vor der Anstellung, vor dem Vertragsabschluss, vor der Entscheidung der Regierung, muss die Zustimmung des Landtages eingeholt werden. Darum ist das Wort «vorgängig», glaube ich, sinnvoll. Abg. Paul Vogt:
Guten Morgen. Ich sehe hier eine kleine Schwierigkeit, und zwar in Bezug auf die Ausschreibung. Ich meine, es müsste bereits in der Ausschreibung klargemacht werden, ob ausländische Bewerber auch in Frage kommen oder nicht. Wenn die Regierung das so interpretiert, dass nur ad personam Ausländer angestellt werden können, dann ist das eine starke Einschränkung, und es muss dann schon bei der Ausschreibung klar sein, ob ausländische Bewerber allenfalls auch akzeptiert werden. Und da, denke ich, gibt es eine kleine Schwierigkeit. Im Übrigen möchte ich klarstellen: Es geht hier nicht um das staatliche Machtmonopol. Es geht nicht darum, dass das liechtensteinische staatliche Machtmonopol an Ausländer übertragen wird. Das geht weit über das hinaus, was diese Vorlage bezweckt. Es gibt weit sensiblere Bereiche, wenn ich an die Richter oder an die Staatsanwaltschaft denke, wo Teile des staatlichen Machtmonopols zur Ausübung an andere Personen übertragen werden. Also, man sollte das nicht unnötig emotionalisieren.Abg. Rudolf Lampert:
Es geht hier nicht um eine unnötige Emotionalisierung, Herr Abg. Vogt. Es geht hier darum, dass ausländische Polizisten künftig angestellt werden, und das war bisher nicht der Fall. Ich habe es für gut gefunden, dass es so war. Ich bin auch damit einverstanden, dass bei Recherchen, dass für interne Abklärungen, dass für Behandlung von Wirtschaftskriminalität ausländische Polizisten eingesetzt werden können. Es geht darum, dass ausländische Polizisten hier in unserem Land nicht das staatliche Gewaltmonopol ausüben können. Ich werde nicht hochdeutsch lernen, nur um mich mit künftigen Polizisten auf der Strasse unterhalten zu können. Ich sehe aber im Antrag des Abg. Klein ein grösseres Problem. Es kann doch nicht sein - obwohl ich gegen diese Vorlage bin -, dass der Landtag die Personen anstellt. Es muss doch so sein, dass der Landtag vorgängig angefragt wird, ob für diese Stelle eine entsprechende ausländische Person auch in Frage kommt. Aber es kann doch nicht sein, dass der Landtag dann aufgrund der Evaluation, welche die Regierung bzw. das Amt für Personal und Organisation durchgeführt hat, dass dann der Landtag bestimmt, ob nun eine Person angestellt wird oder nicht, ob uns der Herr Huber oder der Herr Meier passt oder nicht. Das kann es doch nicht sein. Wir sind hier nicht zuständig, um die Polizisten selbst anzustellen, sondern lediglich die Rahmen zu setzen bzw. einer Stelle das Okay zu geben, dass die mit ausländischen Polizisten besetzt wird oder nicht, nicht aber hier die Anstellungen vorzunehmen, wie wir das beispielsweise bei Richtern machen. Ich finde das falsch, auch wenn Sie das, Herr Landtagspräsident, jetzt begrüssen. Ich finde es trotzdem falsch, denn wir sind hier nicht da, um diese Personen zu rekrutieren, sondern wir haben die Aufgabe, die Rahmen festzulegen, wer dort angestellt werden kann. Deshalb begrüsse ich den Antrag nicht, den der Abg. Klein hier gebracht hat. Vor allem aus der Argumentation heraus, die jetzt zustande gekommen ist, begrüsse ich diesen Antrag nicht.Es gibt für mich auch eine grundsätzliche Sache. Wenn wir hier schreiben, dass in begründeten Fällen vorgängig die Zustimmung des Landtages eingeholt wird, heisst das dann, dass in anderen Passagen, wo dieses «vorgängig» nicht eingebracht wurde, dass in diesen Passagen dann bzw. in diesen Gesetzen dann der Landtag nur nachträglich begrüsst wird? Ich gehe davon aus, dass überall, wo der Landtag zuständig ist, er auch vorgängig kontaktiert werden muss. Aber, es kann doch nicht sein, dass in einem Gesetz dann «vorgängig» steht und in einem anderen Gesetz nicht. Daraus würde resultieren, dass in diesem anderen Fall, wo es nicht dabeisteht, der Landtag im Nachhinein informiert wird und eigentlich nichts mehr dagegen tun kann. Ich finde das falsch, wenn das hier hineinkommt.Abg. Paul Vogt:
Mit dem zweiten Teil Ihrer Ausführungen bin ich voll einverstanden. Ich finde es grundsätzlich auch falsch, wenn der Landtag Personalanstellungen vornimmt. Ich hätte es richtig gefunden, wenn der Landtag sagt: Bei dieser und dieser Polizeifunktion ist es auch möglich, in begründeten Fällen Ausländer anzustellen, diesen Grundsatz aufgestellt hätte, die Verantwortung für die Personalrekrutierung und Anstellung dann aber der Regierung überlassen hätte. Das wäre meines Erachtens eine adäquatere Lösung gewesen, es wäre auch eine liberalere Lösung gewesen, die der Regierung mehr Handlungsspielraum gelassen hätte. Es wäre auch nicht zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten gekommen. Das sehe ich bei dieser Lösung ad personam auch. Aber, ich muss sagen, an und für sich ist es einfach eine notwendige und sachlich richtige Lösung, dass Ausländer angestellt werden können. Und noch einmal, Herr Abg. Rudolf Lampert: Sie haben in Ihrem ersten Teil des Votums das Thema emotionalisiert. Wenn Sie sagen, Sie werden nicht hochdeutsch lernen, damit Sie mit einem Polizisten auf der Strasse reden können, dann ist das eine unnötige Emotionalisierung, wie sie eben auch am Stammtisch stattfindet.Abg. Hugo Quaderer:
Ich kann mich den ersten Ausführungen des Abg. Paul Vogt und auch den letzten Ausführungen des Abg. Rudolf Lampert anschliessen. Ich glaube, in der Formulierung liegt jetzt eigentlich die Krux drin: Soll jetzt der Landtag zuständig sein für die Anstellung dieser Personen oder soll er das Okay geben, dass bei der Ausschreibung auch Ausländer berücksichtigt werden können? Deshalb schlage ich vor oder gebe ich zu bedenken, ob man dann den Text vielleicht so abändern könnte, dass Abs. 3 wie folgt heisst: «Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen und mit vorgängiger Zustimmung des Landtags für die Aufnahme von Polizeibeamten bei der Ausschreibung von Stellen auf das Erfordernis des liechtensteinischen Staatsbürgerrechts gemäss Abs. 1 verzichtet werden». Dann ist es klar, dass der Landtag vorgängig seine Zustimmung erteilt, dass man auch Ausländer zulassen kann. Aber die Evaluation und die Anstellung wird dann vom Amt bzw. von der Regierung vorgenommen, wenn das im Sinne der Regierung auch so gedacht ist.Regierungsrat Alois Ospelt:
Zunächst nochmals zur Frage, ob man vor das Wort «Zustimmung» das Wort «vorgängig» einsetzt: So, wie es die Abgeordneten Klein und Wolff ausgeführt haben, mit diesem Verständnis ist es denkbar, dass das Wörtchen «vorgängig» eingeschoben wird. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es nicht darum geht, generell die Möglichkeit zu schaffen, auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft zu verzichten, sondern eben in ganz besonders begründeten Fällen. Der Vorgang nach Vorstellung der Regierung wäre eben der, dass die Regierung feststellt, dass für bestimmte, spezielle Aufgaben im Lande selbst die benötigten qualifizierten Kräfte nicht zu finden sind, dass entsprechend qualifiziertes Personal gesucht wird und für die entsprechende Stelle bzw. für die entsprechende Person dann die Zustimmung des Landtags eingeholt wird. Es ist dies eine sehr enge Fassung, aber sie hätte dem vorgeschlagenen Wortlaut der Gesetzesänderung, meine ich, entsprochen. Die vom Abg. Quaderer vorgeschlagene Änderung den Einschub vorzunehmen, bei der Ausschreibung von Stellen darauf zu verzichten, wäre eine Erweiterung der Kompetenzen an und für sich jetzt der Regierung, in dem lediglich für die Ausschreibung bereits festgelegt wird, «kann bei der Ausschreibung auf das Erfordernis verzichtet werden». Dann wäre aber die Anstellung selbst wieder eine Angelegenheit der Regierung, wenn die Zustimmung des Landtags für die entsprechende Ausschreibung erfolgt wäre. Das ist eine etwas unterschiedliche Vorgangsweise, die aus dieser Änderung dieser Gesetzespassage resultiert.Von daher liegt es jetzt auch im Ermessensentscheid. Wenn wir diese Änderung einfügen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass wir in dem Moment vom Vorgang her auch eine entsprechende Änderung vornehmen. Es ist dann primär bei der Ausschreibung der Stelle jeweils zu entscheiden, ob grundsätzlich auf das Erfordernis der Staatsbürgerschaft verzichtet werden kann.Vielleicht nochmals zur Frage des Gewaltmonopols: Also, man muss vollständig ausschliessen, dass uniformierte Einsatzpolizisten hier in Frage stehen. Es ist ganz eindeutig, es handelt sich hier um Qualifikationen, die wir aus bestimmten Gründen im Lande selbst nicht vorfinden, wie es auch in anderen Branchen der Fall ist. Und vor allem möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass wir im Hinblick auf die Heranziehung und Ausbildung qualifizierter liechtensteinischer Spezialisten darauf angewiesen sind, dass wir einen kleinen Kern ausländischer Spezialisten über einen längeren Zeitraum in unserem Korps haben, damit wir gerade in die Lage versetzt werden, eigene Spezialisten heranzubilden. Es ist auch im Bericht und Antrag und während der Debatte zur Vorlage mehrfach darauf hingewiesen und dargetan worden, dass eben diese Voraussetzung sehr wichtig ist, und dass diese Qualifikation nur in einem langjährigen Prozess, in einer langjährigen Praxis, erworben werden kann. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Guten Morgen. Von der Vorgangsweise oder vom Vorgehen her stimme ich absolut mit dem Abg. Hugo Quaderer überein, dass es der richtige Vorgang wäre, wenn allgemeine Zustimmung da ist, dass eben hier im Lande keine qualifizierten Personen gefunden werden können, dass man, bevor man ausschreibt, diese Entscheidung breit abgestützt macht und eine Ausschreibung nur in wirklich begründeten Fällen macht. Wenn wir natürlich nur den Entscheid fällen, auszuschreiben, ist es mir auch klar, dass wir dann schlussendlich den definitiven Entscheid verlagern und den Entscheid an die Regierung delegieren. Ich bin der Meinung, die Regierung wäre gut beraten, wenn sie so einen Schritt machen muss, dass sie vorgängig diesen Zwang im Landtag oder in den Fraktionen klar begründet, warum in dieser Funktion jetzt die Ausschreibung so erfolgen muss, aber dass die Anstellung trotzdem definitiv im Landtag gemacht wird. Ich würde diese Version, weil es ja auch in Zukunft Ausnahmesituationen bleiben werden, würde ich die jetzt vorgeschlagene Version mit dem Wissen, dass die Vorabklärung geschieht, vorziehen.Abg. Paul Vogt:
Zunächst möchte ich den Abg. Quaderer fragen, ob er einen Antrag stellen wird oder nicht oder ob er seine Anregung bereits als Antrag verstanden hat? Ich unterstütze die von ihm vorgeschlagene Regelung. Der Abg. Büchel hat vom Delegieren der Anstellung an die Regierung gesprochen. Ich meine, das ist eine grundsätzlich falsche Auffassung. Das Anstellen von Personal, das Anstellen von Polizisten ist eine Regierungsaufgabe. Wenn die Regierung das nicht wahrnimmt, dann wird der Landtag in diese Verantwortung hineingezogen. Ich finde das grundsätzlich falsch im Sinne der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung sollte möglichst klar beibehalten werden und das Prinzip der Gewaltenteilung verlangt, dass das Verwaltungspersonal wie auch Polizisten von der Regierung angestellt werden. Also, es kann nicht davon gesprochen werden, dass der Landtag diese Aufgabe an die Regierung delegiert. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat. Genau weil Sie eben sagen, dass es in keiner Weise gedacht ist, dass diese Personen mit dem Gewaltmonopol ausgestattet werden, dass diese Personen auf der Strasse ihren Dienst tun, deshalb verstehe ich nicht, weshalb Sie nicht irgendwo eine Lösung gesucht haben, dass diese Personen nicht als Polizisten angestellt werden, sondern als Fachspezialisten im Finanzbereich usw. Ich habe das letztes Mal angeregt, es wurde aber überhaupt nicht darauf eingegangen. Aber ich kann auch damit leben, es wird eine Mehrheit hier im Landtag finden. Was ich aber noch sagen wollte: Die Gefahr besteht beim Antrag. Ich war ursprünglich auch geneigt, eigentlich dem Antrag des Abg. Hugo Quaderer zu folgen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass dann beispielsweise, wenn das so ausgeschrieben wird, drei liechtensteinische Bewerber eingeben, wovon einer vielleicht auch akzeptabel wäre für diesen Posten, dann aber auch ein EWR-Bürger eingibt. Dann möchte ich einmal sehen, wenn dann das Argument, dass eben das ein liechtensteinischer Staatsbürger ist und das das Ausschlaggebende ist, um diese Person anzustellen, dann bin ich der Überzeugung, dass dann Abhilfe geschaffen wird, indem internationale Gerichte angerufen werden können bzw. wir einen EWR-Bürger nicht benachteiligen dürfen, wenn dieser ebenfalls eingibt. Wenn also ein überqualifizierter oder höher qualifizierter EWR-Bürger sich um einen Posten bemüht, der einem liechtensteinischen Staatsbürger ebenfalls zugemutet werden könnte, zugemutet in dem Sinn, dass er für diese Position auch qualifiziert wäre, und ein ausländischer Bewerber dann nicht berücksichtigt wird, dass da Tür und Tor für internationale Gerichte aufgetan werden. Er darf nämlich nicht benachteiligt werden, weil er kein Liechtensteiner ist.Abg. Ivo Klein:
Danke. Gerade auf das letzte Argument des Abg. Rudolf Lampert möchte ich entgegnen: Es gibt auch im EWR Möglichkeiten und Bereiche, die nicht dem EWR unterliegen, und das staatliche Machtmonopol gehört dazu. Das ist das eine. Das andere ist: Wenn man schon vor der Ausschreibung sagt: Ja, es gibt wahrscheinlich keinen liechtensteinischen Bewerber, ich hole mir einmal die Zustimmung des Landtages, dann finde ich, dann sagt man von vornherein schon: Wir machen eine offene Ausschreibung. Ich glaube, im konkreten Fall, wenn wir eine qualifizierte Stelle ausschreiben, und es gibt effektiv keinen liechtensteinischen Bewerber, dann geht es ja nicht darum, dass der Landtag sagt, es sollte der eine Ausländer oder der andere sein, sondern dass die Regierung kommt und sagt: Wir haben keinen qualifizierten Bewerber, wir müssen die Stelle aber dringend besetzen, bitte gebt uns die Bewilligung. Und die Regierung stellt den Antrag um Bewilligung, dass da auch ein Ausländer angestellt werden kann. Dann geht es nicht darum, dass man A oder B im Landtag auswählt, sondern dass man konkret sagt: Für diese Stelle wollen wir die Bewilligung, dass ein Ausländer angestellt werden kann. Es geht ja nur um das.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Die Bedenken des Abg. Rudolf Lampert sind dann gerechtfertigt, glaube ich, wenn diese vorgesehene Landtagsbewilligung vor der Ausschreibung erfolgen würde. Denn dann wäre das gesetzliche Hindernis der ausländischen Staatsbürgerschaft weggefallen und dann können sich fünf Liechtensteiner melden. Wenn sich aber, wie der Abg. Lampert richtig sagt, nur ein Ausländer meldet und der ist besser qualifiziert, dann muss der genommen werden. Und deshalb bin ich der Meinung, dass die vorgängige Zustimmung - vorgängig der Anstellung, aber nicht vorgängig der Ausschreibung - zu erfolgen hat. Weil dann hat es der Landtag aufgrund des Gesetzes in der Hand - und das ist auch aus den Gründen, die der Abg. Klein schon erwähnt hat, EWR-konform. Weil wenn der Landtag dann sieht, in der Ausschreibung, wenn die Regierung dann überhaupt noch mit so einem Antrag kommt, hat es auch Liechtensteiner, und das liechtensteinische Staatsbürgerschaftserfordernis nicht aufhebt, dann kann es keine Beschwerde, auch nach EWR-Recht, keine Beschwerde geben.Abg. Rudolf Lampert:
Ich wollte genau auch sagen, dass mit der vorgängigen Zustimmung der ausländischen Ausschreibung, wie es der Abg. Hugo Quaderer jetzt vorbringen wollte, dass damit genau dieser Passus wegfällt, dass es eine Stelle ist, die einem liechtensteinischen Staatsbürger vorbehalten werden kann, wie der Landtagsvizepräsident Wolff ausgeführt hat. Ich schliesse mich dem voll an.Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe noch die Frage des Abg. Paul Vogt zu beantworten: Ich habe bewusst keinen konkreten Antrag gestellt, weil ich die Meinung hier im Saal herausfinden wollte und auch die Haltung der Regierung. Ich sehe jetzt einfach aus dieser Diskussion heraus, wie unterschiedlich die Meinungen trotzdem sind. Erteilen wir nun die Zustimmung ad personam oder erteilen wir die Zustimmung vorher, damit die Regierung praktisch dann den Freipass hat, wenn man einmal sagt: Wir schreiben jetzt diese Stellen auch für Ausländer aus. Ob das ganze Verfahren nachher, wenn Ausländer bereits bei der Ausschreibung zugelassen werden, ob das dann irgendwelche EWR-rechtlichen Konsequenzen hat, das kann ich nicht beurteilen. Ich frage mich einfach, wenn es eine Zustimmung des Landtages ad personam gibt, dann muss ja die Regierung vorher von sich aus bei der Ausschreibung auch entscheiden: Öffnet sie jetzt oder öffnet sie nicht? Also, wenn Stellen ausgeschrieben werden, muss die Regierung von sich aus entscheiden: Verlangen wir die liechtensteinische Staatsbürgerschaft oder verlangen wir sie nicht? Wenn nämlich die liechtensteinische Staatsbürgerschaft als Erfordernis enthalten ist, dann werden sich keine Ausländer für diese Stelle bewerben. Ich bin mir jetzt eigentlich immer noch nicht ganz schlüssig, welchen Weg die Regierung genau gehen möchte. Ich finde aber die Diskussion hier sehr wertvoll, weil man dann mindestens später einmal in den Materialen auch nachlesen kann, was denn eigentlich gewollt war. Also, ich habe, um auf die Frage zurückzukommen, keinen konkreten Antrag gestellt. Ich habe das nur einmal so zu bedenken gegeben.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf den Vorschlag des Abg. Hugo Quaderer eingehen, der besagt, vor der Ausschreibung bereits die Zustimmung des Landtages einzuholen. Ich möchte der Regierung ein Problem in diesem Zusammenhang darstellen. Das Problem wird sein, dass sie immer in einem Beweisnotstand in diesem Haus sein wird, denn die Voten werden kommen, man hätte den Markt zu wenig sondiert und es würde durchaus fähige Liechtensteiner geben, die diesen Beruf ausüben könnten. Also, das sehe ich doch als erhebliches Problem. Denn den Markt hat man erst sondiert, wenn man eine Ausschreibung durchgeführt hat. Dann weiss man, was auf dem Markt vorhanden ist. Auf der anderen Seite muss ich das Problem anerkennen, dass natürlich in der Ausschreibung - sprich: Entweder wird die Ausschreibung geöffnet oder nicht. Sonst hat man natürlich den Markt auch nicht fair sondiert. Vor dieser Problematik möchte ich die Regierung warnen. Danke.Abg. Paul Vogt:
Der Landtagsvizepräsident hat gesagt, die von der Regierung vorgeschlagene Lösung sei EWR-rechtlich unbedenklich. Diese Meinung teile ich ganz und gar nicht. Wenn eine Bewilligung ad personam ausgesprochen wird, dann ist es meines Erachtens eine ganz klare Diskriminierung von EWR-Bürgern, dann ist grundsätzlich eine Anstellung von Ausländern für eine bestimmte Position möglich, aber eben nur mit Zustimmung des Landtages. Und wenn dann eine mögliche Anstellung nur davon abhängig gemacht wird, ob geeignete Liechtensteiner verfügbar sind oder nicht, dann sehe ich darin eine klare Diskriminierung. Das wäre dann nicht EWR-verträglich. Abg. Helmut Konrad:
Ich habe keinen Vorschlag, wie man den Passus formulieren könnte, damit er so herauskommt, dass er den Intentionen des Hauses oder zumindest meinen Intentionen entspricht. Grundsätzlich, glaube ich, gehen wir ja alle davon aus, dass das restriktiv gehandhabt werden soll. Wir wollen grundsätzlich, dass die Polizisten bei uns im Land liechtensteinische Staatsbürger sind. Deshalb scheint mir der Zeitpunkt oder das Faktum der Ausschreibung ganz entscheidend. Ich habe auch die Befürchtung, wenn man offen ausschreibt, ohne das Erfordernis der Staatsbürgerschaft, dass dann über den EWR die Situation eintreten könnte, die der Abg. Lampert dargelegt hat, dass dann, obwohl passable liechtensteinische Bewerberinnen und Bewerber vorhanden wären, aber vielleicht besser qualifizierte, höher qualifizierte ausländische Bewerberinnen oder Bewerber, dass wir der Gefahr zumindest ausgesetzt sind, dass wir dann auch über die liechtensteinischen Bewerberinnen und Bewerber hinweg den ausländischen Bewerber nehmen müssen. Ich weiss nicht, ob ein zweistufiges Verfahren sogar möglich ist, dass man zuerst wirklich grundsätzlich, wie das bisher gehandhabt wurde, ausschreibt mit dem Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft, und wenn man dann keinen geeigneten Kandidaten, keine geeignete Kandidatin findet, dass man dann an den Landtag gelangt, über diese Situation berichtet und dann die Bewilligung des Landtags bekommt, die Ausschreibung offen vorzunehmen, das heisst, auf das Erfordernis der Staatsbürgerschaft zu verzichten. Ich denke, das wäre im Sinne des Grundsatzes, der mir unbestritten zu sein scheint in diesem Haus, des Grundsatzes nämlich, dass wir primär darauf schauen müssen, dass Polizistinnen und Polizisten liechtensteinische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind.Abg. Rudolf Lampert:
Die gesetzliche Bestimmung, dass eine Stelle ausgeschrieben werden muss, hatte vermutlich die Intention, dass in Liechtenstein wohnhafte Personen für diese Stelle eingeben können. Ich weiss jetzt nicht, ob es unbedingt notwendig ist, dass eine Stelle, wenn die nun liechtensteinisch ausgeschrieben wird, niemand sich bewirbt, der Landtag dann genehmigt, dass es auch ein Ausländer sein kann, ob dann zwingend eine solche Ausschreibung wieder erfolgen muss. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man dann gezielt Personen auf dem Markt sucht, die dieses Anforderungsprofil erfüllen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass EWR-weit dann ausgeschrieben wird und sich X-Hundert Personen darauf bewerben. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn diese fruchtlose Ausschreibung keine liechtensteinische Bewerber gebracht hat, dass man dann mit vorgängiger Bewilligung des Landtages gezielt auf dem Markt Personen sucht und diese dann anstellt. Ich weiss allerdings nicht, wie gesetzeskonform das dann ist. Aber, ich glaube, die Intention dieser Bestimmung war wirklich, den in Liechtenstein wohnhaften Personen die Möglichkeit zu geben, sich für eine Stelle zu bewerben.Abg. Alois Beck:
Es wurde jetzt teilweise vorweggenommen, dass man gewisse Dinge nur wissen kann, wenn man zuerst quasi im Inland eine Ausschreibung macht und man sieht ja dann, ob sich geeignete Bewerber um diese Stelle bemühen oder nicht. Und dann, in einem zweiten Schritt, dann quasi den Landtag informiert und sagt: Wir haben im Inland keine Möglichkeit - und das eventuell dann international ausschreibt. Von mir aus gesehen ist noch eine wichtige Frage bezüglich der EWR-Erfordernisse zu klären. Man muss, glaube ich, hier unterscheiden: Im EWR gibt es ja, wie ausgeführt wurde, für bestimmte Bereiche, wo das Gewaltmonopol spielt, spezielle Gebiete, wo der EWR nicht zum Vorneherein spielt, wo die Prinzipien des EWR nicht angewendet werden müssen. Von mir aus gesehen ist hier die Frage, die ich jetzt aus dem Stegreif nicht beantworten kann - vielleicht kann das sonst jemand: Ist die Sache im EWR so geregelt, dass, wenn man das international ausschreibt, dass dann auch in Bereichen wie dem Gewaltmonopol dann die Prinzipien Anwendung finden oder ist es im EWR so geregelt, dass dann auf jeden Fall der Staat in diesem Bereich freie Hand hat? Das ist von mir aus gesehen eine zentrale Frage.Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich versuche zur letzten Frage eine Antwort zu geben. Ich denke, für die Anstellung, für die Tätigkeit in diesem sensiblen Bereich der Sicherheit eines Staates ist eben die Möglichkeit gegeben, die Tätigkeit auf eigene Staatsbürger zu beschränken, währenddem das für das weite Feld übriger Tätigkeiten eben nicht gilt und diese Stellen auch EWR-Staatsangehörigen zugänglich gemacht werden müssen. Eine internationale Ausschreibung ist in dem Moment nicht vom EWR-Recht her erforderlich, sondern könnte erforderlich sein, wenn man zum Schluss kommt, wir gelangen nur auf diesem Weg zu einer qualifizierten Person. Sonst muss ja keine internationale Ausschreibung erfolgen, sondern eine Ausschreibung kann so platziert werden, dass sie eben zum gewünschten Resultat führt, nämlich zu einer qualifizierten Besetzung dieser Stelle. Wir haben deshalb ja im Polizeigesetz im Art. 11 diese Bestimmung, dass nur liechtensteinische Landesbürger in die Landespolizei aufgenommen werden dürfen. Und nun sehen wir, dass wir von dieser Bestimmung Ausnahmen machen können sollten. Und damit vielleicht Klärung auch in dieses Verfahren bzw. in den Ablauf kommt, versuche ich jetzt, die verschiedenen Voten zusammenzufassen. Es ergibt sich eigentlich ein Vorgehen wie folgt: Dass man grundsätzlich natürlich - da sind wir uns einig - in dieser Angelegenheit sich sehr restriktiv verhält, also wirklich nur in begründeten Fällen. Damit man nun eine gewisse Sicherheit hat, dass wirklich keine geeigneten liechtensteinischen Kandidaten für eine bestimmte Tätigkeit in der Polizei gefunden werden können, müsste man jedenfalls eine Ausschreibung mit dem Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft durchführen und könnte dann bei negativem Resultat die Zustimmung des Landtags nicht zu einer erneuten Ausschreibung, sondern zur Besetzung einer Stelle mit einer qualifizierten ausländischen Kraft einholen.Abg. Paul Vogt:
Mir scheint, dass die Vorlage noch nicht entscheidungsreif ist, weil die EWR-rechtlichen Bedenken zu wenig abgeklärt wurden. Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass die gleiche Stelle einmal zugänglich ist für Ausländer und einmal nicht. Wenn eine Stelle mit einem Ausländer besetzt war und diese Stelle wird erneut ausgeschrieben, dann ist es aus meiner Sicht eine klare Diskriminierung von EWR-Bürgern, wenn diese Stelle nun nicht mehr EWR-Bürgern zugänglich gemacht wird. Ich denke, es geht ums Prinzip. Entweder ist eine Stelle zugänglich oder nicht. Und diese Bedenken müssen meines Erachtens vorgängig geklärt werden. Eine internationale Ausschreibung ist sicher nicht nötig, es genügt eine Ausschreibung in den liechtensteinischen Medien, allenfalls auch im Internet. Das wird sicher in Zukunft mehr genutzt werden. Aber es muss einfach aus der Ausschreibung hervorgehen, ob die Stelle grundsätzlich für Ausländer zugänglich ist oder nicht. Ich bin aber auch nicht der Meinung, dass, wenn dann ein Liechtensteiner einem Ausländer vorgezogen wird, dass das justiziabel ist. Ich denke, das liegt im Ermessensspielraum einer Behörde, welchen Bewerber sie schlussendlich anstellt. Was aber justiziabel ist, ist das Prinzip, ob ein Ausländer zugelassen wird oder nicht, ob das eine Diskriminierung von EWR-Bürgern ist oder nicht. Abg. Helmut Konrad:
Eine Bemerkung zu den Ausführungen von Ihnen, Herr Regierungsrat Ospelt: Die Frage des Zeitpunktes, also wann entscheidet man, wir schreiben offen aus ohne das Erfordernis der Staatsbürgerschaft. Das ist ja dann eine Frage der Parameter, die man hat, ob man einfach gefühlsmässig sagt: Es könnte schwierig sein, hier für die Stelle genügend liechtensteinische Interessentinnen und Interessenten zu haben, wir schreiben das einmal offen aus. Und wenn dann - das ist eben meine Frage oder Befürchtung, die, glaube ich, auch vom Vorredner angesprochen wurde - wenn dann sich liechtensteinische und ausländische Bewerber melden und eben der ausländische Bewerber aus irgendwelchen Gründen besser qualifiziert ist, vielleicht sogar überqualifiziert ist, ob es dann möglich ist, trotzdem den liechtensteinischen Bewerber oder die Bewerberin vorzuziehen? Wenn das nicht gewährleistet ist, dann hätte ich Mühe, wenn man einfach von vornherein aus einer Einschätzung heraus sagt: Wir schreiben einmal offen aus und schauen. Ich denke, dann ist mit Sicherheit anzunehmen, dass viele ausländischen Bewerberinnen und Bewerber da sein werden. Und wenn das geklärt ist, dass dann trotzdem die Möglichkeit ist, ohne zu diskriminieren, den liechtensteinischen Bewerber einzustellen, dann hätte ich keine Mühe. Ich frage mich nur: Ist das möglich? Es ist mir schon klar, dass wir im Bereich der Sicherheit vom EWR her nicht gezwungen sind, ausländische Bewerberinnen und Bewerber anzustellen. Aber wenn der Damm gebrochen ist im Sinne der Ausschreibung, dass es offen ausgeschrieben wird, dann frage ich mich: Gilt das immer noch?Abg. Ivo Klein:
Wenn ich jetzt den Abg. Vogt richtig verstanden habe, dann sagt er: Wenn eine Stelle einmal mit einem Ausländer besetzt ist, dann hat diese Stelle quasi eine Ausländerbewilligung. Ich meine, wir müssen schon berücksichtigen, wo wir uns hier bewegen. Ich meine, das ist eine Grundhaltung. Wollen wir das Ganze restriktiv handhaben - und der Meinung ist, glaube ich, die Mehrheit hier im Hause - oder wollen wir hier eine Liberalisierung. Und gegen eine Liberalisierung würde ich mich vehement aussprechen.Abg. Markus Büchel:
Ich kann dem nur beipflichten. Also, ich könnte auch nie die Zustimmung für diese Lösung geben, die der Abg. Paul Vogt aufgezeigt hat, dass, wenn eine Position einmal mit einem Ausländer bewilligt war, dass das dann einfach zur Besetzung dieser Position mit Ausländern einfach ein Freipass wäre. So habe ich das verstanden. Also, grundsätzlich ist es ein Liechtensteiner. Mit Ausnahmen kann in einer bestimmten Situation eine Stelle aufgrund eines Mangels auf dem liechtensteinischen Markt eben nur ausnahmsweise mit einem ausländischen Bewerber besetzt werden. Das bedeutet aber keinesfalls eine Freigabe für eine Position. Das verstehe ich auf keinen Fall darunter.Abg. Rudolf Lampert:
Genau vor solchen Vorstellungen, wie sie jetzt der Abg. Paul Vogt vorgebracht hat, graut mir. Ich bin froh, dass der Abg. Klein und verschiedene andere Abgeordnete das jetzt auch dementiert haben, dass sie genau dieser Interpretation nicht folgen. Die Konsequenz wäre nämlich: Wenn diese Stelle von einem Ausländer besetzt wird, dass diese Stelle dann für weitere Ausländer freigegeben ist. Mit welchem Argument wollen Sie denn die Stelle daneben, am selben Pult, vor Ausländern schützen? Also, ich bin mit dieser Interpretation überhaupt nicht einverstanden und bin ebenfalls dafür, wenn schon ein solches Gesetz kommt, dass das sehr restriktiv gehandhabt wird und in keiner Weise hier eine Öffnung stattfindet, wie das der Abg. Paul Vogt nun angetönt hat.Abg. Alois Beck:
Für mich stellen sich in diesem Zusammenhang grundsätzlich zwei Fragen: Die eine Frage habe ich schon aufgebracht: Wenn wir davon ausgehen, dass wir in diesem Bereich des Gewaltmonopols keine Ausschreibungen machen müssen, dass wir aber dann allenfalls eine machen, unterliegen wir dann diesen EWR-Prinzipien oder nicht? Also, wir müssen nicht, aber wenn wir das machen, unterstellen wir uns dann quasi freiwillig, aber zwingend diesen EWR-Prinzipien? Das ist eben die eine Frage, die noch abgeklärt werden müsste. Und die andere Frage ist: Wenn ich den Regierungsrat richtig verstanden habe, wäre Folgendes eine Möglichkeit: Man macht eine inländische Ausschreibung. Wenn man dann sieht, dass keine geeigneten Bewerber zur Verfügung stehen, dass dann die Regierung zwar nicht eine öffentliche internationale Ausschreibung oder eine Ausschreibung gemacht wird, wo das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft nicht verlangt wird, aber dass dann die Regierung quasi sich als «head-hunter» betätigt und irgendwo geeignete Kandidaten aufspürt und beibringt. Heisst das dann, wenn dann ein Ausländer zur Debatte stehen würde, dass dann auch andere Ausländer quasi reklamieren könnten: «Ich wäre auch ein Kandidat für diese Stelle». Das scheint mir jetzt eher unwahrscheinlich. Aber die erste Frage scheint mir doch sehr zentral zu sein. Meine Frage: Unterstellen wir uns dann freiwillig den EWR-Prinzipien oder nicht? Das wäre, glaube ich, noch wichtig hier zu wissen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Aufgrund der Diskussion kann ich dem Antrag des Abg. Ivo Klein durchaus etwas abgewinnen. Ich bin der Ansicht, dass dieser Art. 11 Abs. 3 ein reiner Ausnahmeartikel ist und auch so von der Regierung, wie wir jetzt gehört haben, gehandhabt wird. Das heisst: Im Normalfall wird für liechtensteinische Staatsbürger ausgeschrieben. Es muss aber der Regierung natürlich auch möglich sein, wenn es offensichtlich ist, dass ein Spezialist gesucht und benötigt wird, den es in Liechtenstein nun einfach nicht gibt, dass dann vorgängig der Landtag darüber informiert und begrüsst wird. Und dann sehe ich eigentlich auch keine Probleme. Grundsätzlich wird die liechtensteinische Staatsbürgerschaft verlangt. Wenn sich keine geeigneten Personen melden, dann öffnen wir. Es muss aber auch möglich sein, einmal eine Ausschreibung sogar zu platzieren, ohne zuerst den Versuch zu starten, liechtensteinische Staatsbürger zu rekrutieren. Das wird sicher die Ausnahme sein, und das wäre dann vorgängig mit dem Landtag auch abzusprechen. Also, ich persönlich könnte dem Antrag des Abg. Ivo Klein mit dem Einschub «mit vorgängiger Zustimmung» doch etwas abgewinnen, wenn es so gehandhabt wird, wie jetzt die Regierung ausführt und die Diskussion hier im Hohen Hause gelaufen ist.Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann mit diesem Antrag schon auch leben. Aber die Interpretation, die dann darauf gefolgt ist, dass wir die Personen anstellen, dem kann ich nicht folgen. Aber im Grundsatz bin ich mit dem Abg. Klein schon einig, dass hier die vorgängige Einwilligung eingeholt werden soll oder muss. Aber ich habe mich dagegen gewehrt, dass die Personen dann hier, ob es nun Herr Meier oder Herr Müller sein soll, dass diese dann hier angestellt werden. Und dieser Interpretation möchte ich vorbeugen, dass nicht wir die Personen anstellen, sondern lediglich das Okay geben, dass solche Personen angestellt werden können. Wir sollten, glaube ich, im Landtag nicht einzelne Beamte anstellen. Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, ich habe das auch deutlich ausgeführt, dass es darum geht, dass man eine Stelle bewilligen lässt für einen Ausländer und nicht sagt, ob es A oder B ist. Da bin ich auch Ihrer Meinung, Herr Abg. Lampert, dass wir ad personam anstellen. Da sind wir, glaube ich, wirklich identischer Meinung.Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich denke, wir haben mit dieser Situation «Anstellung von Polizeibeamten» nicht ein völlig neues Feld betreten. Die Situation, dass im liechtensteinischen Staatsdienst Ausländer tätig sind und sein werden, diese Situation gab es ja schon seit langem. Wir hatten diese Voraussetzung beispielsweise für die Besetzung von leitenden Amtsstellen und haben dann auch ad personam darauf verzichtet. Meines Wissens war das beispielsweise bei der Besetzung des Rüfeamtes seinerzeit der Fall. Wir haben ja die Bestimmung, dass wir staatliche Stellen nur liechtensteinischen Staatsangehörigen vorbehalten möchten. Nun hat sich im Laufe der Zeit dieser Kreis des möglichen Vorbehaltes eingeengt, er ist kleiner geworden. Wir können heute eben nur noch für den Bereich der Sicherheit und für ganz besondere Bereiche des Staates dieses Erfordernis stehen lassen. Von daher öffnen wir prinzipiell uns nicht nach aussen, wenn wir in diesem Falle, wo wir ganz klar berechtigt sind, die liechtensteinische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung zu behalten. Wenn wir dann sehen, da kommen wir nicht zum gewünschten Resultat, können wir uns in diesem einen Fall, meine ich, unbedenklich nach aussen öffnen. Das ist bis anhin so gewesen und das dürfte in diesem Fall auch in der Zukunft so der Fall sein. Wo wir uns einig sein müssen, ist, dass wir vorgängig geklärt haben - ich denke, das ist im Sinne des Landtags -, dass wirklich in diesem konkreten Falle keine qualifizierte Person in Liechtenstein gefunden werden kann. Und von daher ergibt sich nochmals das Vorgehen, dass wir zunächst eine Ausschreibung, wie es im Polizeigesetz auch vorgesehen ist, mit dem Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft vornehmen müssen, um dann die sichere Feststellung machen zu können: Es gibt keine qualifizierten Personen auf dem liechtensteinischen Arbeitsmarkt. Und dann, in einem zweiten Gang, müssen wir den Landtag entsprechend begrüssen, das Resultat dieser Situation darstellen und auf dem Wege der Berufung die entsprechende Qualifikation erreichen und besetzen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, frage ich trotzdem noch die Regierung: Es steht der Antrag des Abg. Ivo Klein, den ersten Absatz wie folgt zu ergänzen: «Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen und mit vorgängiger Zustimmung des Landtags» etc. Folgt die Regierung diesem Antrag? Folgt die Regierung diesem Antrag nicht? Oder schlägt die Regierung nach wie vor die in der Regierungsvorlage formulierte Fassung vor?Regierungsrat Alois Ospelt:
Dem Einschub des Wortes «vorgängiger» kann ich zustimmen, auch im Sinne der geführten Debatte.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann hat die Regierung den Antrag des Abg. Ivo Klein übernommen und wir können abstimmen.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte von der Regierung noch einmal klar hören, welche Auffassung sie jetzt vertritt, ob das ad personam ist, wie das von Ihnen, Herr Regierungsrat, ursprünglich erklärt wurde, dass jede Anstellung nur ad personam erfolgen kann, oder ob das so gedacht ist, wie das der Abg. Klein und auch der Abg. Lampert formuliert hat, dass nur über den Grundsatz entschieden wird, ob eine Stelle für Ausländer offen ist oder nicht. Persönlich muss ich bemerken, dass ich wirklich der Ansicht bin, die Vorlage ist noch nicht ausgereift. Ich habe wirklich Bedenken in Bezug auf die EWR-Verträglichkeit und kann daher entgegen meiner ursprünglichen Absicht im jetzigen Zeitpunkt dieser Vorlage nicht zustimmen, obwohl ich grundsätzlich - und das möchte ich ausdrücklich betonen - für eine liberale Lösung bin. Ich habe diese Bedenken nicht, dass hier zu grosszügig Ausländer angestellt werden. Ich denke, jede Regierung wird in diesem sehr sensiblen Bereich grosse Zurückhaltung ausüben.Abg. Jürgen Zech:
Betreffend den Vorschlag «vorgängig» möchte ich nur noch einbringen, das heisst, nach meinem jetzigen Verständnis, dass der Landtag die Stelle vorgängig bewilligen muss. Dann schliessen wir meiner Meinung nach die Möglichkeit aus, dass zum Beispiel ein Schweizer oder ein österreichischer Bürger, der hierher gezogen ist und eine Liechtensteinerin geheiratet hat, aber noch die ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, in den Polizeidienst - zum Beispiel als Verkehrspolizist - aufgenommen wird, weil die Stelle vorgängig ausgeschrieben werden muss. Ich werde aus diesem Grund dem Einschub «vorgängig» nicht zustimmen. Ich bin dafür, dass der Landtag nach der Ausschreibung die Möglichkeit hat, entweder Ja oder Nein dazu zu sagen. Dem Vorschlag «vorgängig» einzufügen stimme ich nicht zu.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte die Diskussion nicht erneut entfachen. Aber der Abg. Vogt hat jetzt gesagt, ob diese Stelle für einen Ausländer offen ist. Mir geht es darum, ob diese jetzige Besetzung dieser Stelle für einen Ausländer offen ist und nicht, dass generell diese Stelle dann für einen Ausländer offen ist. Wir haben die Intention vorhin gehört, die er gebracht hat. Mir geht es darum, dass diese jetzige Besetzung, die dann vakant ist, an dieser Stelle für einen Ausländer offen ist und nicht grundsätzlich die Stelle, so wie er es ausgeführt hat.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nur klarstellen, dass ich meinem Votum keine Intention zugrunde gelegt habe, sondern ich habe EWR-rechtliche Bedenken geäussert. Das ist zweierlei. Ich möchte das zuhanden des Protokolls klargestellt haben. Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich möchte nochmals klarstellen: Im Sinne der jetzt geführten Debatte handelt es sich dann um die zu besetzende Funktion bei der Landespolizei, für die keine qualifizierte liechtensteinische Kraft gefunden werden konnte.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich kann diesem Argument folgen und für mich ist es eigentlich selbstverständlich. Das ist auch eine zeitliche Einschränkung. Es ist ja durchaus möglich, dass in 5 Jahren in der gleichen Stelle bei einem Stellenwechsel wieder ein Liechtensteiner die Qualifikation hat und dann eben der Liechtensteiner diese Stelle besetzt und nicht die Stelle jetzt einmal geschaffen und auf die nächsten 50 Jahre geöffnet wird. Also, ich glaube, zum Teil wird hier wirklich um Kaisers Bart gestritten. Ich bin der Ansicht, dass die Regierung in diesem Sinne, wie jetzt die Diskussion gelaufen ist, auch handeln wird. Und aus dem Grund, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, möchte ich nun über Art. 11 Abs. 3 abstimmen lassen, der dann wie folgt lautet: «Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen und mit vorgängiger Zustimmung des Landtags für die Aufnahme von Polizeibeamten auf das Erfordernis des liechtensteinischen Staatsbürgerrechts gemäss Abs. 1 verzichtet werden». Abg. Jürgen Zech:
Aber dann möchte ich bitten, dass Sie zuerst über den Antrag konkret abstimmen, das Wort «vorgängig» einzufügen. Ich kann dem Absatz, so wie er dasteht, zustimmen. Ich kann nur dem Einfügen des Wortes «vorgängig» nicht zustimmen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist nach meiner Ansicht nicht notwendig, da die Regierung den Vorschlag des Abg. Ivo Klein in die Regierungsvorlage übernommen hat. Somit stimmen wir jetzt über den abgeänderten bzw. ergänzten Vorschlag von Art. 11 Abs. 3 ab. Wer mit Art. 11 Abs. 3 in der ergänzten Form einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist Art. 11 Abs. 3 zugestimmt worden. Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir diese Gesetzesvorlage behandelt und damit Traktandum 14 erledigt.-ooOoo-