SUBVENTIONIERUNG VON ELEKTROFAHRRÄDERN UND ELEKTROSCOOTERN (ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON LANDESSUBVENTIONEN) (NR. 18/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern, Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen laut Stellungnahme der Regierung Nr. 18/2002. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte der Regierung ein Lob und Dank aussprechen, dass sie diesen Bericht und Antrag so schnell erstellt hat. Damit gibt sie sämtlichen Subventionsnehmern die Möglichkeit, bereits für diese Saison ein derartiges Fahrzeug subventioniert anzuschaffen. Im Weiteren hat die Regierung bei der 1. Lesung anscheinend sehr gut zugehört, denn es sind doch einige Verbesserungen eingeflossen, so zum Beispiel die Rückwirkung, also die Pioniere, welche diese Fahrzeuge bereits vor dieser Gesetzesänderung angeschafft haben, kommen nun auch in den Genuss einer Subventionierung. Weiter wurde auch die Missbrauchmöglichkeit im Gesetz aufgeführt, und somit kann auch diese dann mittels Verordnung jedoch behoben werden. Mühe habe ich jedoch mit der Position 17.5 - sprich der maximalen Subventionierung von Elektroscootern. Diese war im ersten Bericht und Antrag auch bei CHF 2'500 limitiert, jedoch bei einem Drittel. Neu ist sie bei 50%, jedoch bei CHF 2'000 limitiert. Hier werde ich formell Antrag stellen: Der maximale Betrag der Subvention soll nicht CHF 2'000 sein, sondern CHF 2'500. Somit würde die geänderte Position 17.5 wie folgt lauten: «Immatrikulierte Elektroscooter natürlicher Personen mit inländischem Wohnsitz 50%, maximal jedoch CHF 2'500 je Fahrzeug und Person». Meinen Antrag begründe ich wie folgt: Die Subventionierung von Elektroscootern ist mit 50% definiert, jedoch auf maximal CHF 2'000 begrenzt. Gemäss Bericht und Antrag zur 1. Lesung, Seite 7, kostet ein Elektroscooter CHF 5'000. Dies bestätigt auch der Verkehrsclub des Fürstentums Liechtenstein. Ein Benzinscooter kostet zirka CHF 2'500. Daraus resultiert, dass ein Elektroscooter samt Subvention von CHF 2'000 immer noch zirka CHF 500 teuerer ist als ein Benzinscooter. Man verlangt von 16-jährigen Personen, dass sie auf den Kaufpreis eines Benzinscooters nochmals 20% mehr bezahlen, damit sie einen Elektroscooter fahren dürfen. Das zweite Argument meines Antrags: Im Weiteren liegt mit der jetzigen Gesetzesänderung eine Ungleichbehandlung zu den Elektrofahrrädern vor. Ein alltagstaugliches Elektrofahrrad kostet gemäss VCL CHF 4'000. Somit wird mit diesem Vorschlag ein alltagstaugliches Elektrofahrrad genau mit CHF 2'000 oder 50% subventioniert. Diese Änderung finde ich gut. Da in unserm Land aber ein Fahrrad aus topografischen Gründen nicht allen zugemutet werden kann, sind diese Personen benachteiligt. Im Sinne der Jugend und der Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche an erhöhter Lage wohnen und somit erhebliche Höhenunterschiede zu überwinden haben, unterbreite ich Ihnen diesen Antrag. Danke für die Aufmerksamkeit. Abg. Paul Vogt:
Ich werde auch noch einen Abänderungsantrag stellen in Bezug auf die Subvention von Leichtmotorfahrzeugen. Ich werde das aber bei der 2. Lesung machen. Vorgängig habe ich eine grundsätzliche Frage an die Regierung, und zwar geht es hier um den Vorschlag des VCL, dass auch Grenzgänger, die Elektrofahrräder oder Elektroscooter für den Arbeitsverkehr verwenden, subventioniert werden sollen. Wie stellt sich die Regierung zu diesem Antrag? Grundsätzlich halte ich das für sehr unterstützenswert.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe mich auch über den jetzt vorliegenden Bericht und Antrag bzw. über die Stellungnahme zum Bericht und Antrag gefreut. Mir haben sich aber immer noch Fragen gestellt, die hier nicht beantwortet sind. Beispielsweise: Unter welcher Kategorie müssen diese Fahrzeuge eingelöst werden? Ich weiss, dass das in die Verordnung gehört. Aber die Regierung hat uns versprochen, bis zur 2. Lesung hier Antworten zu liefern. Deshalb habe ich diese Antworten vermisst. Mich würde auch interessieren: Welche Voraussetzungen muss ein Lenker erbringen, damit er ein Elektrofahrrad lenken darf? Und dann hat mich etwas erschreckt, und zwar dass nicht darauf eingegangen wird, dass hier ein vereinfachtes Verfahren - im Speziellen für Elektrofahrräder - angewendet werden könnte für die Subventionserlangung, dass hier zum Verkehrsexperten der Motorfahrzeugkontrolle gegangen werden muss usw. Hier hätte ich anstelle der Regierung etwas mehr Vertrauen in die Händler gesetzt und hätte doch ein einfacheres Verfahren gewählt. Dieses Vorgehen hat Sinn gemacht, wenn die Regierung immer noch davon ausgeht, dass diese Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt werden müssen usw. Wenn wir aber davon ausgehen - und ich bin gespannt, was die Regierung hier für Ausführungen macht -, dass Elektrofahrräder nicht mehr einer speziellen Bewilligung bzw. keiner speziellen Kontrolle der Motorfahrzeugkontrolle bedürfen, dann hätte ich eigentlich hier den einfachen Weg über die Händler gesucht. Ich möchte die Regierung hier um Ausführung ersuchen und aber auch ersuchen, meine Ausführungen mit zu berücksichtigen, um hier auch wirklich Hemmschwellen bei einer Anschaffung zu beseitigen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich melde mich zu Wort zum letzten Hinweis des Abg. Rudolf Lampert. Ich unterstütze die Vorgehensweise der Regierung, wie sie es hier geplant hat. Die Regierung hat auch ein Formular mit dem Titel «Gesuch um Subventionierung» beigelegt. Ich bin allerdings anderer Ansicht. Ich hätte in diesem Formular, obwohl es jetzt nicht die Kompetenz des Landtages ist, sogar gerne gesehen, dass der Antragsteller für diese Subvention a) der Subventionsbezüger ist und das auch unterschreibt, und b) dass er mit diesem Antrag mindestens mit dem Hinweis der Verordnung über die Missbrauchsbekämpfung vertraut gemacht wird. Das heisst, er unterschreibt im Falle der Aufgabe des geförderten Fahrzeuges, welche Konditionen ihm dann auferlegt sind. Wenn er das nicht weiss, dann wird es sehr schwierig sein, die verordnete Missbrauchsbekämpfung, wie Sie es hier auf Seite 5 festgelegt haben, dann auch zu praktizieren.Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann das nur unterstützen. Ich wäre missverstanden worden, dass ich jetzt dieses Formular nicht wollte. Auch ich würde es begrüssen, wenn hier auch die gesetzlichen Bestimmungen - vielleicht auf der Rückseite oder so - aufgeführt werden. Mir geht es darum, dass, wenn ein Maurer Fahrradhändler ein solches Fahrrad verkauft, dass dann ein Termin bei der Motorfahrzeugkontrolle eingeschaltet werden muss, dass solche Hemmschwellen beseitigt werden. Ich habe gar nichts gegen diese Formulare. Mir geht es darum, dass der Weg zur Motorfahrzeugkontrolle und auch ein entsprechender Termin dort erst abgemacht werden muss. Zudem weiss der Gesuchsteller hier noch nicht, ob er überhaupt eine Subvention bekommt oder nicht. Grundsätzlich könnte man das ja auch vorgängig abklären. Hier muss aber bereits das Fahrzeug immatrikuliert sein. Es muss der Typ des Fahrzeugs und alles muss hier aufgeführt werden. Er weiss aber noch gar nicht, ob er Subvention bekommt. Wenn ich nicht weiss, ob ich Subvention bekomme, wie soll ich dann die ganze Immatrikulation schon vorgenommen haben? Also, hier, glaub ich, muss sich die Regierung schon noch über den Weg Gedanken machen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. Die aufgeworfenen Fragen beantworte ich gerne wie folgt: Zum Vorschlag des VCL betreffend der Subvention der Grenzgänger möchte ich zu bedenken geben, dass im Hohen Landtag in der 1. Lesung gerade insbesondere auf Missbrauchspotenzial im Hinblick auf die Subventionierung aufmerksam gemacht wurde. Ich kann mir schwer vorstellen, wie ich dann dieses Missbrauchspotenzial im anliegenden Ausland kontrollieren soll. Ich möchte davon absehen, dass die Grenzgänger jetzt in diesem ersten Schritt subventioniert werden. Man müsste sich überlegen, ob das vielleicht künftig eine Variante ist. Der VCL ist meiner Meinung nach auch davon ausgegangen - ich habe das aber nicht mehr ganz präsent -, dass die Unternehmen einen bestimmten Anteil übernehmen sollen und ein Teil über den Staat subventioniert werden soll. Ich gehe davon aus, dass diese Art der Subventionsmöglichkeit, wie wir sie jetzt ins Auge fassen, auch in Vorarlberg oder in St. Gallen möglich sein sollte, und dass am Wohnort eine solche Subvention beantragt werden kann, weil dann auch das Fahrzeug dort immatrikuliert wird.Zur Frage des Abg. Rudolf Lampert betreffend Fahrzeugkategorie und Voraussetzungen für Lenker und Elektrofahrräder habe ich mich insbesondere kundig gemacht im Hinblick auf die Gesetzesbestimmungen, die heute Gültigkeit haben. Dort wird in Art. 43 der schweizerischen VZV zum Mindestalter Folgendes festgehalten: «Ausländische Führerausweise dürfen in der Schweiz nur von Personen verwendet werden, die das in dieser Verordnung und von den schweizerischen Führern verlangte Mindestalter erreicht haben. Führen von ausländischen Motorfahrrädern, Kleinmotorfahrrädern und Motorrädern mit einem Zylinderinhalt bis 125 Kubik, die das in ihrem Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, sind zu Fahrten in der Schweiz zugelassen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Das Bundesamt kann in begründeten Fällen Ausnahmen vom Mindestalter ausländischer Fahrzeugführer bewilligen».Ich möchte damit auf die 1. Lesung eingehen, wo die Frage gestellt wurde, ob allenfalls ins Auge gefasst wird, dass Elektroscooter bereits ab 14 Jahren eingelöst werden könnten, also ohne einen entsprechenden Führerausweis. Ich möchte beliebt machen, dass wir uns an die schweizerische Regelung halten, auch wenn ich einiges der Intention abgewinnen kann, dass wir noch mehr Jugendliche auf Elektroscooter bringen. Aber aus Sicherheitsgründen und auch aus Gründen des gemeinsamen Wirtschaftsraums - wir haben keine Grenze, man kann jederzeit über den Rhein fahren, ein Jugendlicher könnte vergessen, dass er dann nicht in die Schweiz fahren darf und müsste eine Strafe in Kauf nehmen - deshalb möchte ich davon absehen. Wenn die Schweiz das Alter heruntersetzt, bin ich selbstverständlich die Erste, die auch diesen Antrag bei uns einbringen wird. Es wurde auch einmal darauf hingewiesen, dass das früher von Österreich her keine Probleme gegeben hat, dass die österreichischen Lenker anderer Kategorien, obwohl sie bei uns vom Alter her nicht zugelassen waren, bei uns fahren durften. Die Auskunft der MFK in dieser Frage ist, dass das heute nicht mehr möglich ist. Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob früher eine andere Regelung bestanden hat. Dann war noch die Frage: Ab wann darf ein Jugendlicher ein Elektrofahrrad benutzen? Dort ist die Eingrenzung, dass Elektrovelos ab 14 Jahren ohne die Mofaprüfung gefahren werden dürfen, wenn die elektrische Leistung weniger als 250 Watt beträgt. Wenn das Elektrovelo mit einer Leistung von grösser als 250 Watt bestückt ist, dann müsste das Alter des entsprechenden Fahrradlenkers 16 Jahre sein. Das bringt mich auch schon zum Formular. Das war mit der Grund, warum wir die Fahrräder nicht erleichtert weggegeben haben, sondern die Motorfahrzeugkontrolle hat sich anerboten, dass sie die Kontrolle auch macht, ob ein solches Elektrofahrrad ab 14 oder erst ab 16 gefahren werden darf, also aufgrund der Leistungsstärke. Nach der Auskunft des Amtsleiters ist es nicht immer sehr einfach zu unterscheiden: Wo beginnt der Elektroscooter - je nach Ausstattung und je nach Betrieb? Darum möchte ich eigentlich dabei bleiben, dass die Motorfahrzeugkontrolle das Formular auch durchcheckt. Sie haben sich anerboten, dass das ohne finanzielle Konsequenzen für die antragstellende Person vonstatten geht. Also, man muss keine Gebühr bezahlen dafür, dass die Motorfahrzeugkontrolle das Fahrzeug anschaut, die einzelnen Voraussetzungen prüft und ebenfalls die Registernummer aufnimmt. Das beugt übrigens für uns auch vor, dass Missbrauch getrieben wird, dass das gleiche Fahrzeug öfters immatrikuliert wird. Ich nehme aber sehr gerne die Anregung auf, dass wir die Verordnung auf der Rückseite - die entsprechende Passage - dazu abdrucken und vom Subventionsantragsteller auch unterschreiben lassen, damit er diese auch gelesen hat.Ich weiss jetzt nicht, ob ich alle Frage beantwortet habe. Sonst bitte ich, nochmals nachzuhaken. Abg. Paul Vogt:
Es ist sicher nicht sinnvoll, dass wir das Formular im Detail hier im Landtag diskutieren. Aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass es sich hier eigentlich um eine Vermischung zwischen einem Gesuch und einem Entscheid handelt. Auf der einen Seite müsste das Formular so gestaltet werden, dass es ein Gesuch ist, das der Antragsteller auch unterschreiben muss, und auf der anderen Seite ist es ein Entscheid der MFK, der dann auch von einem Mitarbeiter der MFK unterschrieben werden muss. Ich denke, diese beiden Schritte müssten klargemacht werden. Übrigens fehlt auf diesem Antragsformular auch die Frage, ob das Fahrzeug schon einmal subventioniert wurde. Das ist ja auch eine Bedingung, die gestellt wird, dass ein Fahrzeug nur einmal subventioniert werden kann. Was ich aber hinterfragen möchte ist die Bestimmung, dass eine Person nur einmal gefördert werden kann. Ich meine, es müsste doch sinngemäss heissen, dass innerhalb der Lebensdauer eines Fahrzeugs eine Person nur einmal gefördert werden kann. Wenn eine Person heute gefördert wird und ein solches Fahrzeug eine normale Lebensdauer von sieben, acht Jahren hat - ich weiss es nicht -, dann müsste es doch möglich sein, dass nach dieser normalen Lebensdauer eines Fahrzeugs eine solche Person wiederum gefördert werden könnte.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die Lebensdauer werden wir in der Verordnung festlegen. Wir wollen ja auch, dass diese Art von Fahrzeugen gegenüber anderen Fahrzeugen bevorzugt wird. Das heisst aber nicht, dass wir per se ausschliessen, dass eine Person später nochmals subventioniert werden kann. Es wird in der Verordnung auch festgehalten wie lange die Lebensdauer ist. Das ist meiner Meinung nach genau auch ein Vorteil dieses Formulars, damit man die Sicherheit hat, dass ein Fahrzeug nicht öfters subventioniert wird. Ich möchte auch hier gerne zu Protokoll geben, dass es unsere Absicht ist, dass wir nicht gebrauchte und schon einmal geförderte oder subventionierte Fahrzeuge nochmals subventionieren, weil es könnte der Fall eintreten - also, das möchte ich niemand unterstellen - aber es könnte der Fall eintreten, dass das in der Familie weitergegeben wird bis es fremdfinanziert ist. Das ist sicher nicht die Intention dieses Vorschlags.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir mit der Lesung der Gesetzesvorlage beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. Anhang Position 17.4 und 17.5 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Wie in meinem Eintretensvotum bereits erwähnt, stelle ich hiermit den Antrag, die Position 17.5 auf maximal CHF 2'500 zu definieren.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte einen zusätzlichen Punkt aufnehmen, und zwar die Subvention von Leichtmotorfahrzeugen. Ich habe mich bei der MFK erkundigt, wie viele Elektrofahrzeuge es in Liechtenstein gibt. Ich habe die Auskunft erhalten, dass es nicht ganz klar festzustellen sei, wie viele Fahrzeuge es gibt. Aber insgesamt konnten sie 13 Elektrofahrzeuge feststellen, davon sind sieben Personenwagen und sechs so genannte Leichtmotorfahrzeuge. Das sind die Twikes und MINI-ELS usw., wie die alle heissen. Ein Leichtmotorfahrzeug wird definiert als Fahrzeug bis 550 kg. Das sind die eigentlich innovativen Elektrofahrzeuge, also jene Fahrzeuge, die speziell entwickelt werden als strombetriebene Fahrzeuge. Ich denke, es müsste die Intention eines solchen Gesetzes sein, gerade diese Fahrzeuge, die innovativ und alternativ sind, speziell zu fördern. Die meisten Elektroautos seien umgebaute Benziner und seien nicht besonders innovativ, und daher auch nicht besonders förderungswürdig.Es geht also konkret darum, dass auch Leichtmotorfahrzeuge gefördert werden sollen. Wie gesagt: Momentan sind das etwa sechs. Ich stelle daher den Zusatzantrag: Position 17.6 - Immatrikulierte Leichtmotorfahrzeuge für den Personenverkehr natürlicher Personen usw., wie das dann auch da folgt, je nachdem, ob der Ansatz von CHF 2'500 bewilligt wird oder nicht, dann das ebenfalls auf diese CHF 2'500 anzusetzen, oder dann, wenn es nicht bewilligt wird, bei den CHF 2'000 zu belassen. Ich werde den Antrag gerne noch einmal vorlesen, wenn er zur Abstimmung kommt.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe mich hier nicht zu äussern.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben sich nicht zu äussern. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir zuerst über den Antrag des Abg. Wendelin Lampert ab, der beantragt, in Anhang Pos. 17.5 die Subventionshöhe auf maximal CHF 2'500 zu erhöhen. In der Regierungsvorlage ist dieser Wert mit CHF 2'000 ausgewiesen. Wer also mit dem Antrag einverstanden ist, unter Pos. 17.5 die immatrikulierten Elektroscooter natürlicher Personen mit inländischem Wohnsitz auf 50%, maximal jedoch auf CHF 2'500 je Fahrzeug und Person zu erhöhen, möge bitte die Hand erheben.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Ivo Klein: Möchten Sie sich speziell zu diesem Antrag melden?Abg. Ivo Klein:
Ich wollte eigentlich zur Feststellung oder zur Aussage der Regierungschef-Stellvertreterin Kieber etwas anmerken, und zwar, dass sie zum Antrag des Abg. Paul Vogt nichts zu sagen hätte. Mich würde in dieser Frage bzw. zum Antrag des Abg. Vogt schon interessieren: Wie stellt sich die Regierung zu diesem Antrag?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dürfen wir zuerst über den vorher formulierten Antrag des Abg. Wendelin Lampert noch abstimmen, und dann gebe ich gerne nochmals das Wort zurück an die Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Anschliessend kommen wir dann zum Antrag des Abg. Paul Vogt.Sie haben meinen formulierten Antrag des Abg. Wendelin Lampert gehört. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist somit nicht angenommen. Dann steht noch ein Antrag des Abg. Paul Vogt im Raum. Der Abg. Ivo Klein wünscht jedoch noch von der Frau Regierungschef-Stellvertreterin eine grundsätzliche Stellungnahme zum Antrag des Abg. Paul Vogt.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Im Unterschied zum Abg. Paul Vogt konnte ich mich auf dieses Votum nicht vorbereiten. Es ist für mich jetzt auch relativ schwierig zu sagen, was unter Leichtmotorfahrzeugen wirklich subsumiert werden kann. Deshalb möchte ich es dem Landtag überlassen, ob Sie diesem Antrag zustimmen oder nicht. Ich habe auch nichts dagegen einzuwenden. Mir sind aber die Daten jetzt nicht bekannt: Was wird darunter subsumiert und welche Konsequenzen und Auswirkungen das hat? Ich habe auch keine Ahnung, was so ein Fahrzeug kostet, ob der Antrag angemessen ist oder nicht. Deshalb habe ich mich nicht zu Wort gemeldet.Abg. Helmut Konrad:
Ich wollte mich eigentlich auch in eine ähnliche Richtung dann, wenn der Antrag noch einmal gestellt wird, äussern. Ich habe grundsätzlich keine Probleme mich solchen Intentionen, wie sie im Antrag vom Abg. Vogt zum Ausdruck kommen, anzuschliessen. Aber ich habe hier auch das Gefühl, dass das im Rahmen einer 2. Lesung etwas ist, was doch eine neue Dimension darstellt. Wir haben meines Wissens in der 1. Lesung mit keinem Satz darüber gesprochen, wir haben keine Abklärungen machen können. Wenn ich jetzt ehrlich sage, weiss ich auch nicht einmal ganz genau, was unter Leichtmotorfahrzeugen zu verstehen ist, wie die Kosten grundsätzlich solcher Fahrzeuge bei der Anschaffung sind usw. Aus diesem Grund habe ich Mühe, diesem Antrag zuzustimmen, aber nicht in der grundsätzlichen Intention, dass wir solche Fahrzeuge im Bereich der Zielsetzung des Umweltschutzgedankens etc. fördern.Abg. Rudolf Lampert:
Ich bedaure auch, dass dieser Antrag jetzt so auf diese Weise hier eingelangt ist. Ich stelle fest, dass praktisch im Landtag die Intention vorhanden ist, solche umweltschonenden Verkehrsmittel zu fördern. Ich würde es aber bedauern, wenn ein solcher Antrag jetzt eine Ablehnung erfahren würde - ich werde diesem Antrag zwar auch nicht zustimmen, obwohl ich grundsätzlich positiv dem gegenüber eingestellt bin - ich würde es bedauern, wenn ein solcher Antrag jetzt eine Ablehnung erfahren würde, obwohl man grundsätzlich dem Antrag gegenüber positiv eingestellt ist. Das ganz einfach deshalb, weil die Voraussetzungen, die Abklärungen und das Drumherum nicht vorgenommen werden konnten. Ich ersuche den Abg. Paul Vogt, diesen Antrag jetzt fallen zu lassen und diesen Antrag in irgendeiner anderen Form wieder einzubringen. Ich würde es schade finden, jetzt einem positiven Anliegen gegenüber eine Absage zu erteilen, nur weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind, sich hier jetzt positiv dafür auszusprechen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich denke, es ist auch aufgrund der Geschäftsordnung problematisch, über diesen Antrag jetzt überhaupt abzustimmen. Denn in der Geschäftsordnung ist klar festgelegt, dass Unteranträge sich auf die Gesetzesvorlage beziehen müssen und keine neuen Anträge in dieser Form in einer 2. Lesung eingebracht werden können. Ich stelle das aber gerne zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich bin auch dieser Meinung, Herr Präsident. Meiner Meinung nach ist der Antrag geschäftsordnungswidrig. Art. 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung sieht vor, dass solche Abänderungs- oder Zusatzanträge, die Artikel betreffend, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, zehn Tage vorher beim Landtagssekretariat eingebracht werden müssen. Wir sprechen zwar hier nicht von Artikeln, sondern von Positionen des Anhangs des Subventionsgesetzes. Aber vom Rechtscharakter her ist es dasselbe wie ein Artikel in einer Gesetzesvorlage. Und wie sich schon aus den Diskussionsschwierigkeiten über diesen Antrag ergibt, ist es genauso ein Fall, für den man bei der letzten Geschäftsordnungsänderung vorgesehen hat, dass sie eben nicht völlig überraschend bei der 2. Lesung neu in die Diskussion eingebracht werden können. Das hat nichts mit dem Inhalt des Antrages zu tun. Es ist ja gerade nach der neuen Geschäftsordnung sehr einfach; auch ein einzelner Abgeordneter kann jederzeit eine Gesetzesinitiative einbringen und da kann eine solche Position zusätzlich in Vorschlag gebracht werden. Aber heute finde ich es nicht richtig, über so einen Antrag zu befinden.Abg. Paul Vogt:
Ich sehe eigentliche keine technischen Schwierigkeiten, dass man diesen Antrag hier behandelt, weil es, wie gesagt, nicht um eine Abänderung des Gesetzes geht, sondern um eine zusätzliche Position in einem Anhang. Das ist meines Erachtens etwas grundsätzlich anderes. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es ohne weiteres möglich ist und von der Sache her auch stichhaltig wäre, wenn ich einfach eine Ergänzung der Pos. 17.5 beantrage in dem Sinn: «Immatrikulierte Elektroscooter und Leichtmotorfahrzeuge für den Personenverkehr» usw., den Rest unverändert stehen lassen würde, das käme aufs Gleiche heraus. Es wäre nach meiner Information auch von der Sache her durchaus möglich, da Leichtmotorfahrzeuge wie Motorräder behandelt werden. Also, sie haben ein Motorradschild und Elektroscooter meines Wissens auch.Zu den Kosten: Ein Leichtmotorfahrzeug ist sehr teuer. Es kostet CHF 25'000 und mehr. Von daher wäre ein Beitrag in der Höhe von CHF 2'000 eher eine symbolische Unterstützung, die aber von denjenigen, die ein solches Leichtmotorfahrzeug bereits haben, sehr begrüsst würde. Ich denke, es wäre auch eine Förderung im Sinne dieses Gesetzes. Ich habe zudem, um Missbrauchsmöglichkeiten auszuschliessen, die Formulierung gewählt «Leichtmotorfahrzeuge für den Personenverkehr», damit klar ist, dass es nicht irgendwelche Leichtmotorfahrzeuge sind, sondern Fahrzeuge, die für den Personenverkehr gedacht sind. Da ich aber sehe, dass einige Abgeordnete diesem Anliegen zwar grundsätzlich positiv gegenüberstehen, dass der Widerstand gegen ein solches Anliegen aber kleiner wird, wenn ich das zurückziehe und einen separaten Antrag mache, folge ich gerne dieser Anregung. Abg. Alois Beck:
Ich hatte mich schon vor einiger Zeit gemeldet und wollte auch auf die Geschäftsordnung und auf die Schwierigkeiten hinweisen. Obwohl es dort nur heisst «die Artikel betreffen», glaube ich doch, dass man das hier analog auch anwenden kann und auch muss, weil wir dann sonst wirklich in eine Vermischung kommen. Ich nehme jetzt an, dass der Abg. Paul Vogt seinen Antrag zurückzieht. Was ich gar nicht gut fände, wäre, wenn nun versucht würde, den Antrag in Pos. 17.5 zu integrieren. Da müsste man sich dann wirklich fragen, was dann für Vermischungen allenfalls und Konsequenzen sich auftun würden, weil wir eben dieses hier nicht abschätzen können mit den gegebenen Informationen. Aber, ich gehe jetzt davon aus, dass der Antrag zurückgezogen wird und hätte das auch begrüsst, wenn das schon in der 1. Lesung eingebracht worden wäre und eine umfassende Prüfung stattfinden hätte können.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nur richtig stellen, dass das in der 1. Lesung mit keinem Wort erwähnt worden sei. Ich habe selbstverständlich in der 1. Lesung von der Möglichkeit der Subventionierung von Elektrofahrzeugen respektive von Elektroautos gesprochen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, der Antrag des Abg. Paul Vogt zurückgezogen wurde und der Antrag des Abg. Wendelin Lampert keine Mehrheit gefunden hat, dann können wir über den Anhang Pos. 17.4 und 17.5 abstimmen. Wer mit dieser Vorlage, mit diesem Anhang Pos. 17.4 und 17.5, einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes betreffend Elektrofahrräder und Elektroscooter die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage behandelt und verabschiedet. Ich unterbreche jetzt die Sitzung. Wir fahren mit den Beratungen um 14.00 Uhr fort.MITTAGSPAUSE (12.10 BIS 14.00 UHR)
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