NEUN PROTOKOLLE ZUM ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) VOM 7. NOVEMBER 1991 (PROTOKOLL «RAUMPLANUNG UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG», PROTOKOLL «BERGLANDWIRTSCHAFT»; PROTOKOLL «NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE»; PROTOKOLL «BERGWALD»; PROTOKOLL «TOURISMUS»; PROTOKOLL «BODENSCHUTZ»; PROTOKOLL «ENERGIE»; PROTOKOLL «VERKEHR», PROTOKOLL «STREITBEILEGUNG») (NR. 10/2002)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln Traktandum 18: Neun Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) vom 7. November 1991, und zwar folgende Protokolle: Protokoll «Raumplanung und nachhaltige Entwicklung», Protokoll «Berglandwirtschaft»; Protokoll «Naturschutz und Landschaftspflege»; Protokoll «Bergwald»; Protokoll «Tourismus»; Protokoll «Bodenschutz»; Protokoll «Energie»; Protokoll «Verkehr» und Protokoll «Streitbeilegung». Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 10/2002 steht zur Diskussion.Abg. Helmut Konrad:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ein paar grundsätzliche Überlegungen zu diesem Traktandum: «Die wohl bedeutendste Aufgabe der Alpenkommission muss es sein, eine internationale Alpenkonvention auszuarbeiten und für deren Annahme durch die beteiligten Länder Sorge tragen». Dieses Zitat findet sich bereits in den vorbereitenden Gründungsdokumenten der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA aus dem Jahre 1951. Es vergingen vier Jahrzehnte, bis die Zeit reif war. 1989 haben die Regierungen der Alpenstaaten und die EG auf Initiative des damaligen Umweltministers Klaus Töpfer den Impuls aufgegriffen. Zwei Jahre später, im November 1991, wurde die Alpenkonvention durch die Umweltministerinnen und Umweltminister der Alpenstaaten und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Doch trotz der langen Ausarbeitungszeit enthielt die Konvention neben der Regelung der Zusammenarbeit lediglich in ihrem Art. 2 einen Katalog von Zielvorgaben für so genannte Durchführungsprotokolle, in denen später einmal die konkreten Massnahmen vereinbart werden sollten. Sie blieb so sehr wenig konkret. Neu an dieser Vorgehensweise war aber die Behandlung von gemeinsamen Problemen dermassen unterschiedlicher Art nach einem territorialen Ansatz, also für eine grosse Region über die Landesgrenzen hinweg. Nach der Unterzeichnung dieser Rahmenkonvention dauerte es aber fast vier Jahre, bis sie in Kraft treten konnte und noch einmal fünf Jahre, bis sie für alle Vertragsparteien verbindlich war. Von den in der Rahmenkonvention vorgesehenen 12 Durchführungsprotokollen sind heute erst acht ausgearbeitet. Sie sollen im Laufe des Internationalen Jahres der Berge 2002 in den Alpenstaaten, so die Absichtserklärung, ratifiziert werden, also 11 Jahre nach der Unterzeichnung der Rahmenkonventionen.Die EU ist noch weit von einer Ratifizierung entfernt. Auch heute noch verfügt die Konvention über kein ständiges Sekretariat. Ich hoffe, dass sich das aber bald ändern wird; es wird auch im Bericht und Antrag angedeutet. Über zehn Jahre dauerte es also von der ersten Sitzung zur Formulierung eines Verkehrsprotokolls bis zur Unterzeichnung dieser wichtigen Vereinbarung. Es war gerade der harzige Prozess bei der Ausarbeitung und Verhandlung dieses Protokolls dafür verantwortlich, dass der Prozess rund um die Alpenkonvention lange stagnierte. Nun ist dieses Hindernis vor allem auch dank dem Einsatz Liechtensteins beseitigt. Wir haben ein Verkehrsprotokoll, das von allen Vertragsparteien akzeptiert wird und das den Weg in eine nachhaltige Verkehrspolitik für die ganzen Alpen, wenn nicht für ganz Europa, weist. Ich denke da etwa an die Einführung der LSVA, die aus den Alpen kam, die im Verkehrsprotokoll unter dem Begriff «Kostenwahrheit» vorgesehen ist und die sehr bald in Österreich und in Deutschland gelten wird. Ziel der Konvention und der Protokolle ist es, die Voraussetzungen für einen besseren Schutz von Natur und Kulturlandschaft zu schaffen und einen neuen Entwicklungsrahmen in den Alpen vorzugeben, der konsequent auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit ausgerichtet ist. Angesichts der ökologischen Sensibilität des Alpenraumes muss der Qualitätsstandard vieler Schutz- und Entwicklungsnormen höher liegen als in den umliegenden Flach- und Hügelländern. Es geht in der Alpenkonvention um die Anerkennung und den Vollzug des Prinzips von Schutz und Entwicklung, seit dem Rio-Gipfel besser bekannt als nachhaltige Entwicklung. Trotzdem war aus einigen Alpenregionen politischer Widerstand gegen die Alpenkonvention und jetzt die Protokolle zu vernehmen. Es handle sich um eine reine Schutzkonvention, um Schutzbestimmungen, machten diese Stimmen geltend, die wir neuerdings jetzt auch in Liechtenstein hören oder wieder hören. Diese Kritik auf der inhaltlichen Ebene hält keiner Überprüfung aus meiner Sicht stand. Auf der formalen Ebene wurde zu Recht bemängelt, dass die Informationen und vor allem auch die Beteiligungen der Regionen, der Gemeinden und der Öffentlichkeit durch die Staaten vernachlässigt wurde. Es war die CIPRA, die immer wieder auf diesen Punkt hingewiesen hat. Mit einem früheren Einbezug der Regionen und der Gemeinden und ihrer Bevölkerung, wie zum Beispiel im Netzwerk «Alpen», hätte man einen Teil der Akzeptanzprobleme vermeiden können. Sowohl bezüglich der inhaltlichen wie auch der formalen Kritik haben die Staaten gelernt. Auf Drängen, insbesondere der Schweiz, wurde der sozioökonomische Aspekt vermehrt in den Prozess der Alpenkonvention integriert. So wurde 1992 beschlossen, am Anfang eines jeden Durchführungsprotokolls auf die Absicht der Vertragsparteien hinzuweisen, die umweltspezifischen Anforderungen mit den wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen, um eine nachhaltige Entwicklung zu garantieren. Ebenfalls wurde in jedem Protokoll eingangs festgehalten, dass die ansässige Bevölkerung in die Umsetzung der Protokolle einbezogen werden solle. Dieser Schritt hat sich gelohnt, die Akzeptanz hat bei der betroffenen Bevölkerung stark zugenommen. Die Alpenkonvention hat dazu geführt, dass sich im und rund um den Alpenbogen ein gemeinsames Alpenbewusstsein herausgebildet hat. Vernetzungen verschiedenster Art, ich denke an das Gemeindenetzwerk Allianz in den Alpen, das Netzwerk alpiner Schutzgebiete und auch an die Sommerakademie, die ja bei uns im Land durchgeführt wird, sind entstanden und haben sich etabliert. Sie alle berufen sich auf die Konvention und die Protokolle und wären ohne das Vertragswerk wohl nicht entstanden. Es ist ermutigend, dass sich mitten im dichtbesiedelten Europa die Regierungen der Alpenstaaten und die EG an einen Tisch setzen, sich um eine grenzüberschreitende Problemanalyse bemühen und sich auch zu verbindlichem Handeln verpflichten. Heute sind viele Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und Regionen in den Alpen dazu übergegangen, die Alpenkonvention als Chance zu betrachten. Sie sehen dahinter weniger eine Bevormundung aus Brüssel, aus Bonn, wo auch immer, sondern immer mehr wird die Alpenkonvention eben als Chance verstanden, als ein Bemühen um eine langfristige abgesicherte Solidarität zwischen alpiner und ausseralpiner Bevölkerung. Und auf diese Solidarität könnten manche der etwa 6'000 Alpengemeinden in Zukunft vermehrt angewiesen sein, zum Beispiel in Anbetracht des Strukturwandels in der Landwirtschaft oder im Tourismus, aber auch im Hinblick auf sich abzeichnende Szenarien wie Klimaveränderung, Rückzug von Gletschern, das Auftauen von Perma-Frostböden und anderer bekannter Ereignisse.Ich sehe die Alpenkonvention - und jetzt vor allem auch die Unterzeichnung der Protokolle - als eine Chance für Liechtenstein. Liechtenstein hat als zentrales Alpenland alles Interesse daran, sich in einem immer globaler werdenden Umfeld mit anderen Alpenregionen für seine Interessen einzusetzen. Die Protokolle, über deren Ratifizierung wir heute zu befinden haben, bieten eine Chance dazu. Liechtenstein wird, so hoffe und wünsche ich, heute als erster Staat die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention beschliessen. Die Ausrichtung und die Zielsetzung der Protokolle entspricht der erklärten Regierungspolitik und dem Regierungsprogramm, wie wir es kennen gelernt haben, in dem der Grundsatz der Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung ist. Wir können damit aber auch ein Zeichen setzen und anderen Staaten zeigen, dass wir bereit sind, die wichtigen Zukunftsfragen im Alpenraum gemeinsam mit unseren Nachbarn zu lösen. Mehr als zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Alpenkonvention ist es Zeit dafür.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Alpenkonvention, welche für Liechtenstein 1995 in Kraft trat, soll die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung der Alpen schaffen. Die konkrete Umsetzung der Alpenkonvention wird in den neun dazugehörigen Protokollen geregelt, die uns jetzt vorliegen. Diese Protokolle stützen sich auf Art. 2 Abs. 2 der Alpenkonvention. Dort wird eine Reihe von Bereichen umschrieben, in denen konkrete Umsetzungsmassnahmen zu ergreifen sind. Ich begrüsse sowohl die Alpenkonvention als auch die neun dazugehörigen Protokolle als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Politik grundsätzlich, als eine Verpflichtung in Form eines Staatsvertrages, das Alpengebiet - und Liechtenstein liegt zu 100% im Alpengebiet - das Alpengebiet unter einen besonderen Schutz zu stellen mit dem Ziel, unseren Lebensraum nicht weiter zu belasten. Um speziell auf ein Protokoll, und zwar auf das Verkehrsprotokoll, zu kommen: Hier möchte ich zunächst der liechtensteinischen Delegation, die bei der entscheidenden Phase der Verhandlungen über dieses Verkehrsprotokoll von 1998 bis ins Jahr 2000 den Vorsitz führte, meinen Respekt und Dank für ihre sehr gute Arbeit aussprechen. Ihr, der liechtensteinischen Delegation, ist es zu verdanken, dass die über längere Zeit bestehende Blockade bei der Verabschiedung eben dieses Verkehrsprotokolls überwunden werden konnte. Im Verkehrsprotokoll steht nun unter Kapitel 1 Art. 1 unter dem Thema «Ziele» neben anderen Punkten Folgendes: «Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik, die Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenüberquerenden Verkehrs auf ein Mass senkt, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist». Und ein weiterer Punkt: «Sie verpflichten sich zur nachhaltigen Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes als Lebensgrundlage der im Alpenraum wohnenden Bevölkerung». In Art. 3 desselben Kapitels wird Folgendes festgelegt, ich zitiere den Regierungsbericht auf Seite 39: «Nach Art. 3 verpflichten sich die Vertragsparteien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, eine nachhaltige Mobilitätsstrategie zu entwickeln, welche es erlaubt, den Belangen der Umwelt, der Gesellschaft und der Wirtschaft Rechnung zu tragen». Und des Weiteren in Art. 11 - Bezug Strassenverkehr - wird festgelegt, dass auf den Bau neuer, hochrangiger Strassen für den alpenquerenden Verkehr verzichtet wird. Das ist für Liechtenstein, positioniert zwischen wichtigen Autobahnachsen des benachbarten Auslands, eminent wichtig. Wir müssen alles unternehmen, um eine Zunahme des Transitstrassenverkehrs, speziell des Transitschwerverkehrs, zu verhindern. Des Weiteren steht im Abs. 2 dieses Art. 11, dass für hochrangige Strassenprojekte im inneralpinen Verkehr festgelegt wird, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, bevor diese Strassenprojekte verwirklicht werden können. Auch das ist absolut zu unterschreiben. Ich erwähne hier nur den Letzetunnel. Ich kann also diese Ziele voll unterstützen und halte es für sehr positiv und eminent wichtig, dass die acht beteiligten Staaten und die EU diesen Weg einschlagen wollen. Die wirtschaftlichen Belange sind für unser Land natürlich unbestritten sehr wichtig. Aber auch die Wirtschaft fährt besser mit gesunden Mitarbeitern, um das etwas salopp auszudrücken, ganz zu schweigen von der Lebensqualität. Wir leben hier wirklich in der Verantwortung für die kommende Generation. Wie wird der Lebensraum aussehen für unsere Enkel? Wie belastet wird das Land sein durch Luftbelastung, Lärm, Schmutz - von den Unfällen ganz zu schweigen - durch eine weitere Verkehrszunahme? Da sind wir einfach in der Pflicht. Hier muss ich - und wen wundert es - die Verbindung herstellen zur Verkehrsinitiative, die von mir mitgetragen wurde und die die Bevölkerung am 8. und 10. März 2002 mit 54,5% ablehnte, eine Entscheidung, die ich selbstverständlich akzeptiere. Umsomehr erstaunt es mich, dass jetzt in dieser Regierungsvorlage mit dem Verkehrsprotokoll ein Staatsvertrag vorgelegt wird, der dieselbe Materie betrifft, nämlich die Verankerung einer nachhaltigen Verkehrspolitik, ohne ein Wort über diese Volksentscheidung zu verlieren. Wohlgemerkt: Die Bevölkerung hat die Verankerung dieses Prinzips am 8. und 10. März diesen Jahres in der Verfassung abgelehnt. Jetzt wird genau das in Form eines Staatsvertrags dem Landtag vorgelegt. Eine Nebenbemerkung: Beträchtliche Teile der Begründung für dieses Verkehrsprotokoll hier in diesem Regierungsbericht decken sich mit den Begründungen, die der Verkehrsinitiative zugrunde lagen. Dabei geht das Verkehrsprotokoll noch einen Schritt weiter. Hier ist nicht nur vorgesehen, die Belastung durch den Verkehr auf ein Mass zu begrenzen, das für Mensch und Tier erträglich ist, sondern es ist im Verkehrsprotokoll vorgesehen, eben diese Belastung durch eine nachhaltige Verkehrspolitik zu senken. Ich stelle mich überzeugt hinter diese Ziele, unterschreibe sie selbstverständlich, muss aber doch die Regierung fragen: Wie will sie mit der rechtlichen Problematik umgehen? Im Regierungsbericht steht leider davon nichts. Deshalb die konkrete Frage: Wie kann es die Regierung begründen, einen Staatsvertrag dem Landtag vorzulegen mit einem Inhalt, dessen Verankerung auf Verfassungsebene kurz zuvor von der Bevölkerung abgelehnt wurde?Daran anschliessend möchte ich noch eine Frage stellen speziell an die Frau Regierungschef-Stellvertreterin: In einem Interview im «Liechtensteiner Volksblatt» vom 8. März 2002 stellten Sie sich inhaltlich hinter die Ziele der Verkehrsinitiative, meinten aber, ich zitiere: «Es geht darum, auch künftigen Generationen die Möglichkeit zu gewähren, notwendige verkehrspolitische Massnahmen zu ergreifen und sich an die geänderten Verhältnisse anzupassen. Mit dem Initiativvorschlag würden meiner Meinung nach diese Möglichkeiten eingeschränkt. Wir brauchen die gesetzlichen Möglichkeiten, um Liechtenstein nachhaltig den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen». Und in einer Stellungnahme nach dem Abstimmungsergebnis vom 10. März 2002, nachzulesen im «Vaterland» vom 11. März 2002, ich zitiere, ist Ihre Aussage wie folgt: «Mit dem Nein zur Initiative steigen die Chancen für effiziente verkehrspolitische Massnahmen und es gibt keine Verhinderungspolitik». Vergleiche ich Ihre Aussagen, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, mit dem jetzt uns vorliegenden Regierungsbericht, so bin ich doch zumindest erheblich befremdet. Eine Verankerung nachhaltiger Verkehrspolitik in der Verfassung betrachten Sie, zumindest so ist es den Medien zu entnehmen, als Verhinderungspolitik. In Form eines Staatsvertrages ist dasselbe Ziel für Sie richtig. Dass Sie einen Staatsvertrag in seiner hohen rechtlichen Stellung ernst nehmen, davon gehe ich aus. Aber wie, bitte schön, ist Ihre Meinungsänderung zu begründen? Danke.Abg. Helmut Bühler:
Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Die Alpenkonvention beinhaltet im Wesentlichen den schonenden Umgang mit der Natur. Die Konvention ist in acht sachpolitische Ausführungsprotokolle unterteilt. Die Protokolle wurden von allen acht Alpenstaaten unterzeichnet. Das Land Liechtenstein darf stolz darauf sein, als erstes Land die Protokolle zu ratifizieren. Seit 6. März 1995 ist das Übereinkommen zum Schutz der Alpen in Liechtenstein in Kraft. Aus dem Namen allein lässt sich ableiten, dass die Alpen - leider sind die Kopien im Bericht und Antrag schlecht lesbar in der Beilage 11 und auf den Seiten 12 und 13 - nicht nur eine Gebirgskette darstellen, sondern dass sich in und um die Alpen Leben abspielt. Dieses Leben nimmt enormen Einfluss auf die Alpen. Das Besondere daran: Es sind acht Alpenstaaten, die sich zusammengeschlossen und erkannt haben, das Leben in und um die Alpen zu schützen. Die Alpenkonvention ist ein Rahmenübereinkommen zur Gewährleistung des Schutzes und einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung im Alpenraum. Die CIPRA, welche von uns mit einem namhaften Betrag unterstützt wurde, hat die Alpenkonvention massgeblich mitinitiiert und hat offiziellen Beobachterstatus bei der Alpenkonvention. Gerade die CIPRA sieht Schwachstellen in den Protokollen und der Umsetzung der Alpenkonvention. Es wird sogar von schwerwiegenden Mängeln gesprochen, wenn man die Internetseiten der CIPRA liest. So zum Beispiel: Die unzähligen Kann-Formulierungen in den Protokollen sind durch verbindliche Formulierungen zu ersetzen. Die Vertragsparteien sollten Verpflichtungen übernehmen, und nicht bloss Absichten erklären. Statt dem kleinsten gemeinsamen Nenner sollten die Protokolle den höchsten Standard einer Vertragspartei zum Ziel nehmen mit verbindlichen Realisierungsfristen für alle. Die alpenländische Bevölkerung ist stärker in den Alpenprozess einzubeziehen und am Entscheidungsprozess zu beteiligen. Die Einrichtung eines ständigen Sekretariates als Motor für die Protokolle sowie für die Umsetzung der Konvention ist dringend erforderlich. Um ein gemeinsames Alpenbewusstsein zu schaffen, ist eine kontinuierliche, alpenweite Informationskampagne notwendig. Die europäische Regionalpolitik ist mit Blick auf die Alpen zu überdenken, eine Ökologisierung der Förderpolitik drängt sich auf. Meine Frage dazu: Wie steht die Regierung zu diesen Vorwürfen?Aus dem Protokoll «Raumplanung und nachhaltige Entwicklung» ist mir eine Passage aufgefallen, welche für unseren Staat äusserst wichtig ist, da derzeit die Raumplanung öffentlich diskutiert wird. Sie lautet: «Raumplanung, vorausschauende integrale Planung und Abstimmung der daraus resultierenden Massnahmen». Vorausschauende Planung? Ich kann nur hoffen, dass wir dieses Ziel erreichen. Unsere Zukunft sieht in Sachen Verkehr düster aus. Die Alpenkonvention konnte den Letzetunnel nicht verhindern. Daher die Frage: Wenn wir die an die Alpen angrenzenden Staaten anschauen, wird die Blechlawine in absehbarer Zeit grösser und grösser. Durch die Öffnung der Nachbarstaaten werden die Menschen mobil und haben das natürliche Verlangen, die Alpen zu sehen, Sonne und Meer zu geniessen. Dadurch ergibt sich ein immenser Druck auf die Strasse, die Alpen und vieles mehr. Verhindern können wir die Reiselust nicht, aber mit der Alpenkonvention die Massnahmen lenken. Für die Alpenstaaten eine Herausforderung sondergleichen. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer stellte per Fax allen Landtagsabgeordneten eine Stellungnahme zu. Darin heisst es unter anderem, dass bei Unterzeichnung der Protokolle faktisch die politische und wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land von den Signatarstaaten bestimmt würde. Wie steht die Regierung zu diesem Vorwurf? Liest man die schweizerische Stellungnahme der Wirtschaft zur Alpenkonvention, so sieht es recht düster aus. Es wird praktisch über alle Protokolle von Legitimitätsdefizit gesprochen. Erstaunlich ist auch, dass nicht alle Alpenkantone für die Alpenkonvention sind, denn nur 62% des Staatsgebietes sind davon betroffen. Sieht die Regierung einen Zusammenhang mit den schweizerischen Bedenken der Wirtschaft? Die LIHK wirft der Regierung vor, sie habe nur zum Bereich «Verkehr» eine Stellungnahme abgeben können. Zu den anderen Themen konnte sie keine Stellungnahme abgeben. Aus welchen Gründen wurden keine weiteren Stellungnahmen von der Regierung eingeholt, handelt es sich bei der Alpenkonvention doch um sehr stark eingreifende Massnahmen in unser Staatsgebilde? Ich möchte von der Regierung wissen: Welche Auswirkungen hat die Ratifizierung auf unsere Wirtschaft? Kommt es zu einschneidenden Massnahmen bzw. wird die Entwicklung in unserem Lande dadurch beeinflusst, sodass wir abhängig von den Vertragsländern werden? Kann sich das Land solch schwerwiegende Auflagen, wenn überhaupt, leisten? Die CIPRA spricht in ihrem Forum in den Landeszeitungen von einer Mischung aus Unwahrheiten, Halbwahrheiten und Spekulationen über die Alpenkonvention, welche der schweizerische Wirtschaftsverband Economie Suisse verbreitet und auf das die LIHK hingewiesen hat. Persönlich empfinde ich die per Fax zugestellte Stellungnahme der LIHK oberflächlich und pauschalisierend. Es werden keine konkreten Fakten geboten, welche überzeugen mögen bzw. nachvollziehbar sind. Nachdem acht Länder die Protokolle unterzeichnet haben, ist nicht anzunehmen, dass sich acht Länder in ihre politische und wirtschaftliche Entwicklung dreinreden lassen. Dass sich aber acht Länder darüber sorgen, wie sie mit der Raumplanung, der Berglandwirtschaft, dem Naturschutz, dem Bergwald, dem Tourismus, dem Bodeschutz, der Energie und dem Verkehr umgehen, davon bin ich jedenfalls überzeugt und sehe die Bedenken der Wirtschaft nur als eigennützig und nicht im Sinne einer in allen Bereichen regulierenden Art und Weise, wie es die Alpenkonvention vorsieht. Ich bin davon überzeugt, dass Liechtenstein mit der Ratifizierung einen Meilenstein setzt zum Wohle der Bevölkerung Liechtensteins. Der Weg bis zur Verwirklichung und Umsetzung wird wohl oder übel noch lange sein. Ein kleiner Nachgeschmack bleibt dennoch, wenn die Nachbarstaaten die Protokolle nicht ratifizieren. Die Regierung erhält meine Zustimmung für diesen Antrag.Abg. Walter Vogt:
Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Im Gegensatz zu meinem Vorredner sehe ich wohl die Bedenken der Wirtschaft als berechtigt. Liechtenstein hat das Übereinkommen zum Schutz der Alpen am 28. Juli 1994 ratifiziert. Es ist am 6. März 1995 in Kraft getreten. Die Alpenkonvention hat zum Ziel, Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung der Alpen zu schaffen. Gemäss Art. 2 Abs. 1 der Alpenkonvention stellen die Vertragsparteien unter Beachtung des Vorsorge-, des Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen aller Alpenstaaten, ihrer alpinen Regionen sowie der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen sicher.Die konkrete Umsetzung der Alpenkonvention wird in mehreren Bereichen geregelt. Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr sowie Streitbeilegung. Der Alpenraum umfasst 100% unseres Hoheitsgebietes. Die Ratifizierung der Protokolle hat dadurch enorme Auswirkungen auf Liechtenstein. Die Folge davon ist, dass die anderen Signatarstaaten, in denen der Alpenraum zum Teil nur eine geringe Fläche einnimmt, faktisch die politische und wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land bestimmen können. Diese Situation kann weder gewollt noch als akzeptabel empfunden werden. Die Ratifizierung der Protokolle zur Alpenkonvention stellt eine signifikante Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes dar. Basierend auf dem vorliegenden Bericht und Antrag muss der Landtag eine Entscheidung treffen, ohne dass die Auswirkungen klar dargestellt werden. Vor allem für die Wirtschaft sind meines Wissens die Konsequenzen nicht untersucht worden. Im Weiteren wird im Bericht und Antrag nicht beurteilt, ob in Zukunft weitere einschränkende Massnahmen für die Unternehmen zu erwarten sind. Es wird auch nicht erwähnt, ob sich die betroffenen Ämter der Landesverwaltung im Zusammenhang mit der Alpenkonvention mit diesen oder anderen Fragen bereits beschäftigt haben oder ob solche Fragen überhaupt beantwortet werden können. Dem Gewerbe und der Industrie wird in Zukunft gerade im Zusammenhang mit den notwendig werdenden Veränderungen beim Finanzplatz noch viel mehr Bedeutung zukommen. In diesem Zusammenhang betrachtet, wird im vorliegenden Bericht nicht behandelt, welche Entwicklungen des Landes durch die Ratifizierung der Alpenkonvention verbaut werden. Das seit September 1990 in Verhandlung stehende und seit 1998 unter der Federführung Liechtensteins erarbeitete Verkehrsprotokoll wurde anlässlich der 6. Alpenkonferenz der Umweltminister am 31. Oktober 2000 in Luzern angenommen und unterzeichnet. Alle Vertragsparteien würdigten dabei in ihren Ausführungen die Leistung Liechtensteins und dankten für die grossartige und umsichtige Vorsitzführung.Mit der Verkehrsinitiative wurde von den Initianten die Verankerung des Prinzips der Nachhaltigkeit des Verkehrs in der Verfassung vorgeschlagen. Dieses Ziel entspricht dem nun dem Landtag zur Genehmigung vorliegenden Verkehrsprotokoll. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck führte dazu im Rahmen eines Interviews mit «Liechtensteiner Volksblatt» am 8. März 2002 wie folgt aus: «Ziel der Initiative ist bekanntlich, dass Menschen, Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen geschützt werden. Diese Zielvorstellung deckt sich auch mit meiner persönlichen Ansicht. Das besagte Ziel ist zudem inhaltsdeckend mit dem internationalen Verkehrsprotokoll, welches alleine acht Alpenländer und auch die EU unterstützen». Mit 54,5% wurde von den Bürgerinnen und Bürgern die Verkehrsinitiative und somit auch die Verankerung von nachhaltigem Verkehr in der Volksabstimmung vom 8. und 10. März 2002 abgelehnt. Dadurch stellt sich die Frage: Ist es dem Landtag überhaupt möglich, einen Staatsvertrag über einen Inhalt abzuschliessen, dessen Verankerung abgelehnt wurde? Würde dieser Staatsvertrag nicht sogar über oder mindestens auf der Stufe der Verfassung stehen? Wäre hier deshalb nicht die logische Konsequenz die Durchführung einer Volksabstimmung zur Frage der Ratifikation der vorliegenden Protokolle? Im vorliegenden Bericht der Regierung wird mit keinem einzigen Wort auf diese Frage eingegangen. Zur Verfassungsmässigkeit wird im Bericht lediglich pauschal ausgeführt, dass der Ratifikation der vorliegenden neun Protokolle zur Alpenkonvention keine rechtlichen Bestimmungen entgegenlägen. Ich bitte die Regierung, zu dieser grundlegenden Problematik noch Stellung zu beziehen; auch wenn die Regierung vielleicht heute schon eine erste Auskunft über den Zwischenstand der Ratifikation des Protokolls in der Schweiz und in Österreich geben könnte. Diese Frage war im Rahmen der Interpellation vom März 2002 betreffend den Letzetunnel aufgeworfen worden. Ich weiss nicht, ob wir stolz sein können, wenn wir als Erste die Protokolle unterzeichnen. Bei der Durchsicht des Regierungsberichts stellen sich einige Fragen in Bezug auf die Massnahmen der Umsetzung der Inhalte der neun Protokolle. Auf Seite 35 des Berichtes wird ausgeführt, dass derzeit im Ressort «Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft» ein Altlastengesetz in Erarbeitung ist. Wie sieht der diesbezügliche Zeitplan der Regierung aus? Gemäss Art. 5 des Energieprotokolls - siehe Ausführung auf Seite 36 des Berichts - setzen sich die Vertragsparteien für Massnahmen zur Energiesparung und rationellen Energieverwendung ein, insbesondere durch Förderung erneuerbarer Energien. Welche Massnahmen plant die Regierung zur Umsetzung dieser Bestimmung? Wie sieht der diesbezügliche Zeitplan aus?Die Alpen sind ein einmaliges Ökosystem. Der grenzüberschreitende Schutz des Alpenraumes ist grundsätzlich zu unterstützen, dies aber nur, wenn alle betroffenen Verbände und Organisationen in einem Vernehmlassungsprozess mit eingebunden waren und alle Fragen bis ins Detail abgeklärt wurden. Die Schwerpunkte, zum Beispiel des Verkehrsprotokolls, bilden das Prinzip der Kostenwahrheit und der Nachhaltigkeit. Sofern unter Nachhaltigkeit eine sinnvolle ökologische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung verstanden wird, darf die Ökologie nie das Primat über jede wirtschaftliche und soziale Komponente erhalten. Dem Naturschutz wird auf Kosten der Wirtschaft und damit dem Wohlergehen der Bevölkerung absolute Priorität eingeräumt. Gesetze, welche auf staatsvertraglicher Ebene eine umweltgerechte Entwicklung und damit auch die wirtschaftliche Erhaltung des Alpengebiets verunmöglichen, müssen mit allem Nachdruck abgelehnt werden. Ich lehne diesen Bericht und Antrag in dieser Form ab und stelle aufgrund der aufgeworfenen Fragen und zur genaueren Überprüfung den Antrag auf Zurückweisung an die Regierung.Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem unter Traktandum 18 vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung sollen die neun Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) vom 7. November 1991 genehmigt werden. Auch ich muss festhalten, ob es nicht vernünftig wäre, eine Volksabstimmung zur Frage der Ratifikation der vorliegenden Protokolle durchzuführen. Dieser Sachverhalt bleibt im vorliegenden Bericht der Regierung offen, und ich bitte darum die Regierung, die Regierung möge dazu Stellung beziehen. Weiter würde mich interessieren, wie es mit der Ratifizierung in unseren Nachbarländern Schweiz und Österreich aussieht. Auf Seite 35 des Berichts wird ausgeführt, dass derzeit im Ressort «Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft» ein Altlastengesetz in Erarbeitung ist. Wie sieht der diesbezügliche Zeitplan der Regierung aus? Wie mir bekannt ist, wurde von Seiten einer Arbeitsgruppe sehr viel Zeit in das Entwicklungs- und Erhaltungskonzept «Berggebiet» investiert. Hierzu die generelle Frage an die Regierung, ob die uns vorliegende Alpenkonvention mit dem erwähnten Konzept vereinbar ist oder ob dieses Konzept nach nur einigen Jahren seine Gültigkeit verlieren wird?Beim Durchlesen der Protokolle ist mir aufgefallen, dass sehr viel von Nachhaltigkeit die Rede ist, was begrüssenswert ist. Es ist in der Zwischenzeit sicher allen klar und bewusst, dass wir zum Leben und Überleben eine intakte Umwelt brauchen. Ich werde jedoch den Beigeschmack nicht los, dass zuletzt immer der Schutzgedanke vor die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bewohner der Alpen gestellt wird. Aber auch die Bewohner der Alpen benötigen Arbeitsplätze und eine funktionierende Wirtschaft, um in ihrer Heimat überleben zu können. Es würde mich noch interessieren: Wer von der Regierung wurde zur Stellungnahme zu welchen Protokollen eingeladen?Nun noch einige Fragen, die einzelne Protokolle betreffen: Zum Protokoll «Bergwald»: In Art. 2a heisst es: «Luftschadstoffbelastungen werden schrittweise auf jenes Mass reduziert, welches für die Waldökosysteme nicht schädlich ist. Dies gilt auch für Belastungen durch grenzüberschreitende Luftschadstoffe». Sind der Regierung bereits Richtwerte von Luftschadstoffen bekannt, welche anzustreben sind? Wenn ja: Inwieweit sind diese mit den heutigen Technologien bereits erreichbar? In Art. 10 Abs. 1 heisst es: «Die Vertragsparteien verpflichten sich, Naturwaldreservate in ausreichender Grösse und Anzahl auszuweisen und diese zur Sicherung der natürlichen Dynamik und der Forschung entsprechend zu behandeln, mit der Absicht, jede Nutzung grundsätzlich einzustellen oder dem Ziel des Reservats gemäss anzupassen». Auch hierzu die Frage: Hat die Regierung bereits solche Gebiete ausgewählt? Wenn ja: Wurden die betroffenen Gemeinden in das Auswahlverfahren einbezogen und wo liegen diese Gebiete? Weiter würde mich interessieren: Was für eine Fläche mit ausreichender Grösse ist bezogen auf unser Land gemeint?Dann zum Protokoll «Tourismus»: In Art. 12 Abs. 2 heisst es: «Neue Betriebsbewilligungen und Konzessionen für Aufstiegshilfen haben den Abbau und die Entfernung nicht mehr gebrauchter Anlagen und die Renaturierung nicht mehr benutzter Flächen vorrangig mit heimischen Pflanzenarten vorzusehen». Hierzu die Frage: Wird das schlussendlich so ausgelegt, dass für jede neue Bewilligung eine alte gestrichen werden muss? In Art. 13 Abs. 1 heisst es: «Die Vertragsparteien fördern Massnahmen, die auf eine Einschränkung des motorisierten Verkehrs in den touristischen Zentren abzielen». Aus Studien, welche in Tourismusgebieten gemacht wurden, ist bekannt, dass zirka 70% mit einem individuellen Verkehrsmittel anreisen und zirka 20% mit dem öffentlichen Verkehrsmittel die Touristenstationen erreichen. Der verbleibende Rest hat für die Anreise kein Verkehrsmittel benutzt, da es sich um Personen aus dem entsprechenden Gebiet handelt. Hierzu die Fragen. Welche Massnahmen plant die Regierung hierzu konkret? Wie gedenkt sie, diese Massnahmen umzusetzen? Ich möchte dazu noch festhalten, dass eine Touristenstation oder auch ein Naherholungsgebiet mit einer entsprechenden Infrastruktur eine gewisse Anzahl an Gästen braucht, damit die Station bzw. das Gebiet überlebensfähig bleibt. Man kann nach meiner Ansicht Gebiete auch zu Tode beruhigen. In Art. 14, im 2. Abschnitt, heisst es: «Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperiode zulassen, insbesondere, um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben». Wie interpretiert unsere Regierung diesen Abschnitt in Art. 14? Wenn man unsere Nachbarländer besucht, muss man ja immer wieder feststellen, dass dort zum Teil sehr grossflächig beschneit wird und dies bis in Höhenlagen herunter, welche sicher als kritisch einzustufen sind. Bedeutet dies für Gebiete, welche erst nach dem In-Kraft-Treten dieser Alpenkonvention ein Beschneiungsprojekt verwirklichen möchten, dass diese schlussendlich mit einem Wettbewerbsnachteil leben müssen? - oder anders formuliert: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Zum Energieprotokoll: In Art. 5 Abs. 1 heisst es: «Der Alpenraum erfordert geeignete Massnahmen zur Energieeinsparung und Verteilung sowie zur rationellen Energieverwendung. Speziell gefördert werden sollen die erneuerbaren Energien». Welche Massnahmen plant die Regierung zur Umsetzung dieser Bestimmungen? Wie sieht der diesbezügliche Zeitplan aus? Zum Schluss möchte ich noch bekannt machen, dass ich beabsichtige, einen Antrag zu stellen, über jedes dieser Protokolle einzeln abzustimmen. Besten Dank.Stv. Abg. Rudolf Hagen:
Geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ziel der Alpenkonvention ist es, Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung der Alpen zu schaffen. Gemäss Art. 2 Abs. 1 der Alpenkonvention stellen die Vertragsparteien eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen aller Alpenstaaten, ihrer alpinen Regionen sowie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen sicher. Die konkrete Umsetzung der Alpenkonvention wird in den Zusatzprotokollen geregelt. In diesen Protokollen wird den ökologischen Erfordernissen systematisch Vorrang gegenüber wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen eingeräumt. Es ist daher an das Konzept der nachhaltigen Entwicklung zu erinnern, in dessen Rahmen ausdrücklich eine ausgewogene Berücksichtigung dieser verschiedenen Ansprüche vorgesehen ist. Da die Alpen ein einmaliges Ökosystem darstellen, ist der grenzüberschreitende Schutz des Alpenraumes grundsätzlich zu unterstützen. Die Ziele der Alpenkonvention sind unbestritten. Die Ausführungsprotokolle bieten aber keine ausreichende Basis für eine differenzierte Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzungsinteressen. Den Ökologiebelangen wird eindimensional der Vorrang eingeräumt. Die Alpenregionen werden in ihren wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten behindert. Wieso soll Liechtenstein eine formelle Einschränkung seines Handlungsspielraumes sowie eine vergrösserte Regelungsdichte in Kauf nehmen? Die angestrebte Politikkoordination mit unseren Nachbarstaaten im Alpenraum ist weit einfacher und effizienter durch eine Abstimmung mit der EU-Gesetzgebung in den angesprochenen Bereichen Umwelt, Energie und Verkehrspolitik zu erreichen. Dazu bedarf es keiner Spezialarrangements für die Alpen. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, wieso Liechtenstein praktisch 100% seines Staatsgebietes grösseren Einschränkungen und Verpflichtungen unterwerfen soll. Die Konsequenzen der Ausführungsprotokolle sind nicht im Detail absehbar. Durch ihre offene Formulierung, ihre evolutionäre Ausrichtung, aber auch die Tragweite der Probleme, die sie lösen wollen, öffnen sie Tür und Tor für alle möglichen Interpretationen und Auslegungen. Die Rahmenbedingungen für die liechtensteinische Wirtschaft haben sich in den letzten Jahren tendenziell verschlechtert. Es sei hierbei an die hohen Löhne, an die hohen Kosten für Grund und Boden sowie an den sich ständig verteuernden Schweizerfranken erinnert. Eine potenziell weitere Verschlechterung der Standortfaktoren wird daher von der liechtensteinischen Industrie und Teilen des Gewerbes mit Sorge betrachtet. Ich kann diesem Bericht und Antrag betreffend diese neun Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen in dieser Form nicht zustimmen.Abg. Johannes Kaiser:
Sehr geehrte Damen und Herren. Wenn der liechtensteinische Landtag heute grünes Licht für die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention geben würde, wäre Liechtenstein das erste Land, das die Ratifizierung vornimmt. Die einen kritisieren dieses schnelle Vorgehen, die anderen sehen darin, dass das Land Liechtenstein damit ein deutliches Signal oder ein starkes Zeichen setzen kann. Ich halte meinerseits fest, dass die Alpenkonventionsprotokolle auf der ganzen Linie spruchreif sind und gerade von Liechtenstein eine hohe Zustimmung verdienen, da sie für unser Land inmitten der Alpenlandschaft auch von besonderer Bedeutung sind, dies vor allem auch als kleines Staatsgebilde im Konzert der Grossen. Die Gemeinden Schaan und Mauren sind übrigens von Seiten Liechtensteins auch Mitglieder des Gemeindenetzwerkes der Alpenkonvention, wo sie aktiv an Projekten mitwirken, derzeit an einem grenzüberschreitenden Verkehrsprojekt unter Mitwirkung der Gemeinden Mäder, Frastanz, Grabs, Schaan und Mauren. Die Konvention ist mehr als zehn Jahre zurückliegend und ist für unser Staatswesen von grossem Vorteil. Es ist eigentlich müssig zu erwähnen, dass sie deswegen gerade von Liechtenstein und damit von diesem Hohen Haus eine überzeugende Unterstützung verdient, da einzelne Protokolle, allen voran das Verkehrsprotokoll, gerade für unser Land enorm wichtig sind. Es steht Liechtenstein mehr als gut an, diese Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zügig zu unterzeichnen, da sich unser Land in der Vergangenheit zu Recht für dieses Mittel immer sehr stark gemacht hat. Es ist strategisch gesehen logisch, dass sich diejenigen Länder zusammenschliessen, die zur Durchsetzung ihrer Bedürfnisse darauf angewiesen sind, mit einer Stimme aufzutreten. Der Sinn und Zweck dieses Werkes namens Alpenkonvention ist einfach erklärt, denn die Stärke der Alpenkonvention und ihrer Protokolle betreffend Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr und andere, ist, dass gemeinsame Probleme auch gemeinsam analysiert und gemeinsam gelöst werden sollen. Wenn wir den viel zitierten Begriff «Nachhaltigkeit» mit Inhalt füllen wollen und ihn auch fachgerecht definieren, nämlich den Einklang von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten anstreben, ist die Unterstützung dieser Konvention und dieser Protokolle ein Gebot. Die Ratifikation beinhaltet das Ziel, die nachhaltige Entwicklung in unserer Region über die Grenze hinweg mit anderen Staaten zusammen zu fördern. Dabei werden die Wirtschaftsinteressen keineswegs negativ beeinflusst. Die Protokolle sind ein Leitkonzept für den Alpenraum und zwischen den einzelnen Durchführungsprotokollen gibt es naturgemäss zahlreiche Wechselbeziehungen. Da in der Alpenkonvention alle wichtigen Beschlüsse, wie etwa neue Durchführungsprotokolle oder auch Änderungen einstimmig gefällt werden müssen, ist die Angst nicht legitimiert, dass unserem Staat Liechtenstein etwas aufgezwungen wird, was er nicht will. Wie es naturgemäss in solchen Verträgen der Fall ist, gehen sie für die einen zu weit, andere wiederum wollen viel restriktivere Formulierungen. Die Gesamtthematik soll jedoch positiv angegangen werden in dem Sinne, dass man nämlich gemeinsam Lösungen für ein Problem sucht und sich dann aber auch an den gemeinsamen Nenner bzw. an diese Vereinbarungen hält. Betrachtet man die Inhalte der diversen Protokolle, so sind diese sehr offen formuliert und sie bringen zahlreiche Selbstverständlichkeiten gemeinsam zu Papier. Zahlreiche Bestimmungen und Zielrichtungen sind bereits in unserer Gesetzgebung weitestgehend verankert oder werden indirekt anvisiert. Stellvertretend dafür möchte ich das Verkehrsprotokoll nennen, das unter anderem unter dem liechtensteinischen Vorsitz entstand. Die Ratifikation der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention stellt für mich somit ein innerstaatliches Bekenntnis dar und im Weiteren wird damit der liechtensteinische politische Kurs in diesen Themenbereichen endgültig bestätigt, der schon seit mehreren Jahren in diese Richtung gegangen wird. Die Ratifizierung der Alpenkonvention heisst «Ja» sagen zu gemeinsamen Leitlinien, zu gemeinsamen Leitplanken, und sie spannt den Bogen in die Zukunft. Ein Bogen, der die nachhaltige Entwicklung der Alpenlandschaft fördert und damit auch versucht, unseren zukünftigen Generationen lebenswerte Wohnräume über die Grenzen hinweg zu garantieren. Ich gratuliere der Regierung, dass sie die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention als erstes Land dem Parlament vorlegt. Somit kann Liechtenstein mit dieser Politik ein glaubwürdiges und deutliches Signal setzen. Die Ratifizierung der Alpenkonvention ist für mich somit ein innerstaatliches Bekenntnis zur nachhaltigen Entwicklung unseres überregionalen Lebensraumes. Abg. Hugo Quaderer:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Ich freue mich zuerst einmal, dass wir bei diesem Traktandum nun uns mit einem Thema befassen können, das dem Prinzip der Nachhaltigkeit auch tatsächlich nachkommt. Das stelle ich - das nur als Klammerbemerkung - beispielsweise beim vorher behandelten Traktandum, nämlich der Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern, mehr als in Frage. Zurück aber nun zu diesem Traktandum, nämlich zur Alpenkonvention und zu den Protokollen: Die Historie der Alpenkonvention und auch die Protokolle zeigen, dass Liechtenstein stets eine treibende Kraft war und ist. Insbesondere ist dabei das Verkehrsprotokoll zu erwähnen. Die Abgeordneten Dorothee Laternser und Walter Vogt haben bereits die ausserordentlichen Leistungen Liechtensteins erwähnt. Das Engagement Liechtensteins in diesem für die Alpen zentralen Vertragswerk kann und soll nach meinem Dafürhalten weiter vorangetrieben werden, wenn wir heute in diesem Hohen Haus den neun Protokollen als erstes nationales Parlament der an der Alpenkonvention beteiligten Staaten hoffentlich die Zustimmung erteilen werden. Liechtenstein übernimmt somit ein weiteres Mal eine positive Vorreiterrolle. Ich teile denn auch die Ansicht von Mario Broggi in seinem Vorwort zum 2. Alpenrapport, wo er festhält, dass die Alpenkonvention einen Schritt zum verstärkten Alpenbewusstsein und einen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Entwicklung darstellt. Ich zitiere ihn: «Mit diesem Vertragswerk sollte nie eine Käseglocke über das Gebirge gestülpt, sondern das Leben darin gefördert werden». Die Alpenkonvention bildet in diesem Sinne ein Rahmenwerk, das mit Leben, nämlich diesen neun Protokollen, gefüllt werden muss. Andreas Goetz, der Geschäftsführer von CIPRA International, umschreibt es im 2. Alpenrapport in einer bildlichen Sprache, ich zitiere: «So wie der Hausbau erst durch das Hochziehen von Mauern, das Decken des Dachs und den Innenausbau Substanz erhält, so erhält die Alpenkonvention erst durch die Anwendungsprotokolle ihren konkreten Inhalt. Sie sind Voraussetzung für Massnahmen, Initiativen und Projekte, mit denen das Abkommen verwirklicht wird und zu leben beginnt». Nach meiner Einschätzung macht es zudem Sinn, gerade in diesem Jahr, welches von der UNO zum Jahr der Berge ernannt wurde, die Protokolle zu genehmigen und ein deutliches Zeichen zum Schutz der Alpen und zur nachhaltigen Entwicklung des Lebens innerhalb der Alpen zu setzen. Die Zustimmung zu den Protokollen ist nach meinem Dafürhalten notwendig, damit die Alpenkonvention nicht, wie es Andreas Weiss, der Präsident von CIPRA International, bezeichnet hat, «ein Katalog schöner Absichten bleibt». Ich setze da noch einen drauf und behaupte: Ohne die Protokolle verkommt die Alpenkonvention zum zahnlosen Papiertiger. Trotz meiner positiven Grundhaltung zur Alpenkonvention und den die Konvention hoffentlich mit Leben erfüllenden Protokollen erachte ich es dennoch als notwendig, einige Aspekte dieses Berichts und Antrags kritisch anzuleuchten: Zuerst zum Aspekt der Vernehmlassung: Die Regierung führt im Bericht und Antrag auf Seite 48 aus, dass bei der Ausarbeitung der einzelnen Ausführungsprotokolle und letztmals vor der Annahme eines Protokolls anlässlich einer Alpenkonferenz unter anderem die hauptsächlich interessierten Organisationen in eine Vernehmlassung mit einbezogen worden seien. Auf welche Art und Weise die Einarbeitung einer Stellungnahme der hauptsächlich interessierten Organisationen erfolgte, darüber schweigt sich der Bericht aus. Dies erstaunt dann umso mehr vor dem Hintergrund der bereits erwähnten Stellungnahme der LIHK. Darin wird ja bemängelt, dass die Stellungnahme zum Verkehrsprotokoll im Bericht und Antrag mit keinem einzigen Wort erwähnt worden sei, und andererseits bemängelt die Kammer, dass sie lediglich Gelegenheit gehabt habe, sich zum Verkehrsprotokoll zu äussern, bei allen andern Protokollen hingegen diese Möglichkeit nicht bestanden habe. Leider setzt sich die Regierung im Bericht und Antrag mit keinem Satz mit den Argumentationen der LIHK auseinander. Inwieweit allenfalls auch andere Organisationen sich zu den Protokollen positiv oder negativ geäussert haben, geht aus dem vorliegenden Bericht und Antrag ebenfalls nicht hervor. Eine kritische Auseinandersetzung ist aber notwendig und auch zwingend. Leider hat die Regierung diese Auseinandersetzung unterlassen. Ich stelle deshalb hier die Frage: Weshalb? Ganz generell ist im Bericht und Antrag festzuhalten, dass der Bericht in allen Punkten eine ausschliesslich positive Darstellung enthält. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass Liechtenstein in vielen Punkten die durch die Protokolle geforderten Massnahmen bereits umgesetzt hat und somit eigentlich gelassen diese Protokolle ratifizieren kann. Trotzdem fehlt eine kritische Auseinandersetzung. Bei der Fülle von Themen, welche durch die Protokolle abgedeckt werden und die sehr viele Lebensbereiche tangieren, ist es kaum vorstellbar, dass negative Aspekte gänzlich ausgeschlossen werden können. Ich bin aber überzeugt, dass in der Summe das Positive das Negative weit übersteigt. Trotzdem hätte man von der Regierung erwarten müssen, dass sie sich im Bericht auch mit allfälligen negativen Facetten auseinander setzt.Dann zum Stand der Umsetzung in anderen Vertragsstaaten - das wurde bereits von Vorrednern auch schon angesprochen: Ich erhoffe mir, dass die Regierung an der heutigen Debatte Auskunft gibt über den Zwischenstand der Ratifikation, insbesondere des Verkehrsprotokolls in der Schweiz und in Österreich. Der Bericht lässt diesen Aspekt leider ausser Acht. Insbesondere wäre nach meinem Verständnis eine Koordination mit der Schweiz sinnvoll. Nach meinem Kenntnisstand war ursprünglich auch geplant, das weitere Vorgehen mit der Schweiz zu koordinieren und quasi ein gleiches Tempo zu fahren. Offensichtlich ist man mittlerweile von diesem Koordinationsgedanken wieder abgekommen. Ich erhoffe mir diesbezüglich von der Regierung noch Ausführungen. Zudem ist auf der tabellarischen Zusammenstellung im Anhang des Berichts erkennbar, dass die Protokolle zum Teil bereits 1994 von verschiedenen Staaten unterzeichnet wurden, bis heute aber noch von keinem Staat auch nur ein Protokoll ratifiziert wurde. Ich bitte die Regierung um Auskunft, weshalb eine Ratifikation bis anhin ausblieb und weshalb einige Staaten bestimmte Protokolle noch nicht einmal unterschrieben haben.Zuletzt habe ich noch Fragen zu einzelnen Protokollen, hier insbesondere zum Protokoll «Bergwald»: Hier stelle ich die Frage: Sind die im liechtensteinischen Alpengebiet praktizierten Wildfütterungen vor dem Hintergrund dieses Protokolls haltbar? Art. 2 des Protokolls verpflichtet die Vertragsparteien, dass der Schalenwildbestand auf jenes Mass begrenzt werden muss, welches eine natürliche Verjüngung standortgerechter Bergwälder ohne besondere Schutzmassnahmen ermöglicht. Für Liechtenstein ist bekannt, dass vor allem der hohe Schalenwildbestand ein fortwährendes Problem darstellt. Ich stelle diese Frage auch unter Hinweis auf Art. 6 dieses Protokolls, welcher die Vertragsparteien verpflichtet, der Schutzwirkung der Bergwälder eine Vorrangstellung einzuräumen und deren forstliche Behandlung am Schutzziel zu orientieren. Könnte also somit dieses Protokoll konkrete Massnahmen in einem für Liechtenstein spezifischen Bereich bedeuten?Dann zum Protokoll «Tourismus»: Der Abg. Erich Sprenger ist auch schon auf dieses Protokoll eingegangen. Mich würde hier generell interessieren: Wird bei der Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für das Malbun auf die Inhalte dieses Protokolls Bedacht genommen? Und inwieweit beeinflusst dieses Protokoll dieses sich in Ausarbeitung befindliche Nutzungs- oder Tourismuskonzept für das Malbun?Dann zum Schluss noch eine Frage zum Protokoll «über die Beilegung von Streitigkeiten»: Das ist ein nach meiner Ansicht sehr wichtiges Protokoll, zumal man mit diesem allen anderen Protokollen die Durchschlagskraft mindert oder stärkt. Die Regierung hält im Bericht auf Seite 44 in der Kommentierung der Art. 9 bis 14 fest, dass ein Entscheid für die Streitparteien endgültig und bindend sei. Es bestehe somit kein weiteres Rechtsmittel und die Parteien seien verpflichtet, den Schiedsspruch unverzüglich umzusetzen. Auf die Frage, welche Konsequenzen die Parteien zu erwarten haben, wenn sie den Schiedsspruch nicht umsetzen, findet sich im Bericht keine Antwort. Deshalb bitte ich die Regierung, diese Frage mündlich zu beantworten. Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete. Wie die Regierung in der Zusammenfassung am Beginn ihres Berichtes und Antrages ausführt, ist die Alpenkonvention, welche am 6. März 1995 für Liechtenstein in Kraft trat, als umfassendes Rechtsinstrument zu betrachten, welches die umweltrelevanten Politiken für den Alpenraum in gesamtheitlicher Betrachtung mit zukunftsgerichteten und breit abgestützten Strategien, Konzepten und Handlungsweisen ergänzt. Auch sei sie aber ein Rechtsinstrument, welches für den unabdingbaren Ausgleich der Interessen der Ökonomie und Ökologie, insbesondere für die Entwicklung der Bergregionen unter Einbezug der dort lebenden Bevölkerung, ein langfristig tragfähiges Fundament darstellt. In einer ersten Betrachtung und Wertung darf man also von einem Vertragswerk von aussergewöhnlicher Bedeutung für alle angeschlossenen Vertragsstaaten und die EU sprechen. Die Absichten und Zielsetzungen, die dahinter stehen, und zu guter Letzt den endgültigen Inhalt können wir als sehr ambitiös und weit gehend bezeichnen. Persönlich kann ich jedoch in Hinsicht auf das angestrebte Gleichgewicht von Umwelt- und Wirtschaftsinteressen zu wenig konkrete Anhaltspunkte erkennen, sondern sehe die Schwerpunkte deutlich auf Seiten der Ökologie. Wenn ich die praktische Umsetzung auf die angeschlossenen Staaten in Betracht ziehe, kommen bei mir einige Zweifel auf, ob die vorgesehenen und für alle verbindlichen Übereinkünfte in den neun Protokollen gleichermassen auch auf alle diese Mitwirkenden angewendet werden können, ohne dass letzten Endes in ihrem Ergebnis abweichende Auswirkungen zutage treten. Mit Bezug auf die Protokolle ist es doch auch so, dass ihre Inhalte deshalb nicht die gleichen Belastungen auf die betroffenen Staaten zur Folge haben, einerseits in Folge der doch stark von einander abweichenden und damit sehr unterschiedlichen Landschaftsstrukturen, zum andern sicher auch in Bezug auf den Stand der bereits geschaffenen und bestehenden innerstaatlichen Gesetze. In dieser Beziehung steht, wenn ich die Kommentare der Regierung zu den einzelnen Protokollen richtig verstanden habe, unser Land innerhalb der teilnehmenden Staaten in einer doch guten Position. Mit dem Hinweis auf die Flächen, auf die situativen Unterschiede in den einzelnen Staaten hinsichtlich völliger Randgebiete einerseits, dann parzieller Verteilung und Lage zwischen grossflächigen Ebenen im Mittelland und Alpenlage bis hin zur zuletzt völligen und zentralen Befindlichkeit des gesamten Territoriums im Herz der Alpen kommen mir Zweifel auf, ob damit auf die Wirtschaft bezogen nicht doch zwischen kaum spürbaren Auswirkungen - hier denke ich an die grossen Staaten - bis hin - und dies auf die kleineren Beteiligten bezogen - zur offensichtlichen Einschränkung des Spielraums für eine prosperierende und dennoch kontrollierte Entwicklung alles möglich ist. Dazu kann mir die Regierung sicherlich auch ihre Sichtweise erläutern, denn auch sie ist sicher besonders interessiert daran, dass wir die bei uns gegebenen guten Standortbedingungen für die Wirtschaft mit der Industrie und dem Finanzplatz wie auch für unser Gewerbe erhalten können. Gerade auf die Kleinstaaten und damit besonders auch auf uns bezogen, möchte ich auf die Situation unserer im Verhältnis zu unseren Partnern auf engstem Raum angesiedelten Wirtschafts- und Gewerbebetriebe hinweisen. Für sie wäre es nämlich speziell nachteilig, wenn gewichtige negative Auswirkungen zutage treten würden. Ich habe keinerlei Nachweis dafür, dass schon bei der Erarbeitung staatsübergreifend auf die gleiche Verträglichkeit der angeordneten Massnahmen geachtet wurde. Ich versuche deshalb meine kritische Haltung in Bezug auf eine durchaus mögliche belastende Auswirkung auf unser Land, speziell auf die Wirtschaft, noch mit einigen Bemerkungen ausführlicher zu erläutern. Zuerst sehe ich nicht ein, dass wir als einer der kleinen Partner innerhalb dieses Vertragswerkes, insbesondere unseren direkten Nachbarländern Österreich und der Schweiz, mit der Ratifizierung vorauseilen. Gerade auch ihre Haltung ist für uns in vielen Belangen in der Vergangenheit wegweisend gewesen und wird dies auch in Zukunft sein. Weiter hat mich die eindeutig ablehnende Aufnahme dieser Vorlage in Schweizer Wirtschaftskreisen beeindruckt und nachdenklich gemacht. Ich habe einige Argumente entdeckt, welche auch für unseren Wirtschaftsraum mit seinen Verhältnissen nicht weniger zutreffend sind. In Zeiten einer auffallend schwierigen konjunkturellen Situation heisst es für uns, aktuelle Entwicklungen aufmerksam zu beobachten und alle Anstrengungen zur Erhaltung unserer Position zu unternehmen. Zusätzliche mögliche nachteilige Auflagen würden diese Ausgangsposition spürbar verschlechtern. Gerade auch die in jüngster Vergangenheit zunehmende Zahl von Entlassungen in schweizerischen und österreichischen Betrieben oder gar Betriebsschliessungen liessen aufhorchen. Dann hat auch eine von Schweizer Parlamentariern eingereichte Interpellation unter dem Begriff «Alpenkonvention und europäisches Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten» mein Interesse gefunden. Es geht dabei um das Protokoll «Streitbeilegung», welches im Kontext mit dem Europäischen Übereinkommen von 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten auch Gegenstand der Alpenkonvention ist. Mehreren Quellen zufolge soll Frankreich das Europäische Übereinkommen nicht ratifiziert haben. Dies wäre aber meiner Auffassung nach eine grundsätzliche Voraussetzung für die nachfolgende gleiche Anwendung und Einhaltung der staatsvertraglichen Vereinbarungen. Auch dieses Beispiel spricht also eher gegen einen voreiligen Entscheid Liechtensteins. Nach meiner Überzeugung ist die Ratifikation zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Aus verschiedenen Gründen lehne ich die Vorlage deshalb ab. Danke. Abg. Ivo Klein:
Danke. Die Alpenkonvention sowie die zur konkreten Umsetzung dieses Staatsvertrages formulierten neun Protokolle haben den Schutz der Alpen zum Ziel. Aufgrund der Tatsache, dass Liechtenstein mit 100% seiner Landesfläche im Alpenraum liegt, hat der Schutz der Alpen eine existenzielle Bedeutung für unser Land. Die in den Protokollen formulierten Ziele finden daher grundsätzlich meine Unterstützung. Bevor ich allerdings meine Zustimmung zur Ratifikation der neun Protokolle geben kann, bedarf es noch der genaueren Abklärung, ob die im sehr kurz gefassten Bericht und Antrag der Regierung gemachten Äusserungen in dieser Form auch umfassend, das heisst, unter Einbezug der betroffenen Interessenverbände, abgeklärt wurden. In vielen Punkten schreibt die Regierung, dass das entsprechende Protokoll auch mit den Zielsetzungen der Regierungspolitik in diesem speziellen Bereich übereinstimmt. Die Ziele der Regierung und die aktuelle Gesetzeslage sind aber nicht zwingend deckungsgleich. Obwohl die Regierung auf Seite 49 unter den rechtlichen Auswirkungen festhält, dass sich mit der Ratifikation der Protokolle keine rechtlichen Auswirkungen im Sinne der Notwendigkeit des Erlasses von Gesetzen oder Verordnungen ergeben, möchte ich doch darauf hinweisen, dass diese Protokolle der Verwaltung und den Gerichten als Grundlage für ihre Entscheidungsfindung dienen können.Ein einzelner Abgeordneter ist kaum in der Lage, insbesondere in der Kürze der zur Verfügung gestandenen Zeit, die Auswirkungen der neun Protokolle zu überprüfen und abschliessend zu beurteilen. Allerdings ist festzuhalten, dass in der Schweiz zurzeit grosse Diskussionen gerade in Bezug auf diese Protokolle stattfinden. Insbesondere die Schweizer Wirtschaft, Economie Suisse und der Schweizer Gewerbeverband, haben diese Protokolle vollumfänglich abgelehnt. Ich möchte nun die Regierung fragen: Wurden diese Protokolle einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren unterzogen? In einem Schreiben der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer vom 9. April dieses Jahres, das bereits zitiert wurde, steht nämlich zu lesen, dass sie lediglich in Bezug auf das Verkehrsprotokoll zu einer Stellungnahme eingeladen worden ist. Die Industrie- und Handelskammer lehnt das Protokoll «Verkehr» strikt ab. Diese Stellungnahme ist im Bericht und Antrag mit keinem Wort erwähnt. Ich finde einen solchen Umgang mit Stellungnahmen schlichtweg fahrlässig. Obwohl der Schutz der Alpen für unser Land eine herausragende Bedeutung hat, können kritische Stimmen der Wirtschaft nicht ungeprüft verhallen. Falls kein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist, möchte ich den Antrag des Abg. Walter Vogt unterstützen, diesen Bericht und Antrag an die Regierung zurückzuweisen mit der Bitte, dieses Vernehmlassungsverfahren nachzuholen.Abg. Paul Vogt:
Das Bekenntnis zu einer nachhaltigen Entwicklung war ein Eckstein aller Wahlprogramme. Und ich denke, die Glaubwürdigkeit dieser Aussage im Wahlkampf steht heute auf dem Prüfstein. Was ich hier von den Abgeordneten der VU gehört habe, überzeugt mich nicht mehr, dass die VU sich zu einer nachhaltigen Entwicklung bekennt. Die meisten Votanten von Seiten der VU hatten irgendetwas herumzukritisieren, es war eine kleinlich peinliche Kritik, ich werde darauf noch zurückkommen. Nachhaltigkeit kann heute nur noch in überregionaler Weise garantiert werden. Wir müssen gemeinsame, grenzüberschreitende Probleme auch gemeinsam lösen. Es geht nicht ohne Koordination, ohne Absprache, ohne Raumplanung. Hier müssen sich die Nachbarn zusammensetzen, sie müssen gemeinsame Lösungen finden. Und genau das will die Alpenkonvention für den Bereich Alpen machen. Ich gehe nun auf einige Votanten ein: Es werden leider Gottes nur Votanten der VU sein - oder Gott sei Dank - wenn ich mich korrigieren darf, denn von Seiten der FBP war die Aufnahme sehr viel freundlicher. Zunächst hat mich sehr erstaunt, dass die Abg. Laternser offenbar der Auffassung ist, dass, wer zur Verkehrsinitiative Nein gesagt habe, grundsätzlich Nein sage zu einer nachhaltigen Entwicklung. Ich weiss, dass das nicht Ihre Auffassung ist, Frau Abg. Laternser, aber aus Ihren Ausführungen konnte man das so herauslesen. Ich denke, es wäre auch falsch, wie in Vorarlberg argumentiert wurde, dass das Nein zur Verkehrsinitiative ein Ja war zum Letzetunnel, das ist viel zu kurz gegriffen. Die Gründe für ein Nein zur Verkehrsinitiative waren vielfältig und man müsste das sehr differenziert darstellen. Ich glaube deshalb auch nicht, dass man zwischen der Ablehnung der Verkehrsinitiative und dem Thema «Alpenkonvention» einen Zusammenhang derart sehen darf, dass durch die Ablehnung der Verkehrsinitiative die Akzeptanz der Alpenkonvention grundsätzlich in Frage gestellt würde.Dann zur Behauptung, dass die Unterzeichnung der Protokolle der Alpenkonvention zur Folge hätte, dass die anderen Signatarstaaten - und nun zitiere ich aus dem Schreiben der LIHK - «faktisch die politische und wirtschaftliche Entwicklung in unserem Staatsgebiet bestimmen könnten». Das ist nichts als billige Polemik. Ich möchte hier aus einem Schreiben von Andreas Goetz zitieren, dem Geschäftsführer der CIPRA, das in unsern Landeszeitungen publiziert wurde: «Die Stärke der Alpenkonvention und ihrer Protokolle ist die, dass gemeinsam Probleme analysiert und gelöst werden sollen. Die Schwäche ist der wenig bissige Charakter ihrer Bestimmungen. Deshalb wird es nicht möglich sein, Liechtenstein etwas aufzuzwingen, was nicht im Interesse des Landes oder nicht finanzierbar ist». Ich meine, das ist eine richtige Einschätzung. Die Bedeutung der Alpenkonvention bzw. der einzelnen Bestimmungen sind nicht so konkret, dass sie uns bzw. unserer Wirtschaft wirklich schaden würde. Über die Alpenkonvention und ihre Protokolle wurde so lange debattiert und verhandelt, bis sie für eine grosse Mehrheit auch akzeptabel waren. Diese Aussage der LIHK entspringt meines Erachtens einer Deregulierungsideologie, die alle Schranken für die wirtschaftliche Nutzung beseitigen will. Es geht darum, einseitig den Nutzungsgedanken in den Vordergrund zu stellen, der Gedanke des Umweltschutzes leidet darunter. Im Zentrum der bisherigen Kritik an der Alpenkonvention waren denn auch nicht die einzelnen Bestimmungen, sondern es war die allgemeine Aussage, dass man die Auswirkungen der Unterzeichnung der Protokolle der Alpenkonvention nicht im Detail kenne, man wisse nicht, was auf uns zukomme und man solle doch deshalb abwarten. Dieses Argument liesse sich für beliebig viele Staatsverträge anwenden. Wenn ich an das EWR-Abkommen denke, dann muss man auch da sagen: Wir kannten die Auswirkungen nicht, die das EWR-Abkommen auf Liechtenstein haben würde. Aber die Industrie hat sehr wohl eine grosse Chance gesehen und hat sich deshalb dafür eingesetzt. Wenn wir nachher das Elektrizitätsmarktgesetz behandeln, dann kennen wir die Auswirkungen auf die Kleinkonsumenten, auf die Arbeitnehmer, auf den Umweltschutz nicht im Detail. Aber die Industrie wird in grossem Ausmass davon profitieren. Also, ich denke, dieses Argument, dass Sie vorgebracht haben, hinkt.Nach meiner Auffassung ist es Aufgabe des Staates bzw. auf regionaler und internationaler Ebene der Staatengemeinschaft, die Rahmenbedingungen festzulegen, innerhalb denen die künftige Entwicklung und die künftige wirtschaftliche Nutzung erfolgen soll. Dies ist gerade auch heute eine zentrale Aufgabe des Staates, die unverzichtbar ist. Und wenn wir daran herumkritteln, dann brauchen wir auch nicht mehr über die Notwendigkeit einer Raumplanung zu debattieren. Ganz sicher ist es Ziel der Alpenkonvention, hier Leitplanken festzulegen, sich hier auf Grundsätze zu verständigen, die alle Staaten der Alpenregion einhalten sollen. Und schliesslich noch zum letzten Argument, es sei verfrüht, die Alpenkonvention jetzt schon zu unterzeichnen bevor das die Nachbarstaaten gemacht hätten. Ich glaube, es steht Liechtenstein sehr gut an, wenn es als Gastgeberland der CIPRA diese Protokolle auch als erstes Land unterzeichnet bzw. ratifiziert. Das hat durchaus auch symbolischen Charakter. Wir können nicht hier bei anderen Debatten grosse Sympathien für die CIPRA äussern, und wenn es dann aber darum geht, Farbe zu bekennen, sagen: Jetzt warten wir doch zu, wir schauen einmal, was in Österreich bzw. in der Schweiz passiert. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Ich muss leider den Abg. Paul Vogt etwas enttäuschen, aber er kann sich ja nachher nochmals zu Wort melden. Die Ziele der Alpenschutzkonvention und ihrer Ausführungsprotokolle wurden von verschiedenen Votanten vor mir aus ausreichend definiert, erklärt und alle stehen mehr oder weniger auch dahinter. Der Einfluss der Protokolle aber auf die zukünftigen umwelt- und wirtschaftsrelevanten Entscheide wird von den verschiedenen Interessengruppen aber sehr unterschiedlich beurteilt. Für die Wirtschaft überwiegt klar der Schutzgedanke vor dem Nutzengedanken und bildet damit eine Gefahr für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung in unserem Lande. Diese Befürchtung teile ich. Da die Ausführungsprotokolle von den Vertragsparteien geeignete Massnahmen zur Erreichung der definierten Ziele erwarten, aber in diesen Ausführungsprotokollen nicht ansatzweise definiert ist, was die Forderungen sind, was die Umsetzungsrichtlinien sind, besteht hier sehr grosse Unsicherheit.In Art. 2 Abs. 2 der Alpenkonvention werden klar eine Reihe von Bereichen umschrieben, in denen diese konkreten Umsetzungsmassnahmen zu ergreifen sind. Dort heisst es: «Im Interesse des Alpenprozesses ist es dringend geboten, eine gleichermassen energische und ernsthafte alpenstaaten-übergreifende Umsetzung der verschiedenen Protokollinhalte einzuhalten». Wenn man dann ein Detail ansieht aus diesen Protokollen, so zum Beispiel aus dem Energieprotokoll Kapitel II Art. 10 Abs. 2 - ich zitiere: «Bei Bauten von Stromleitungen und der entsprechenden Netzstationen, von Gas- und Ölleitungen einschliesslich der Pump- und Kompressionsstationen und sonstigen Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt treffen die Vertragsparteien alle erforderlichen Vorkehrungen, um die Belastung von Bevölkerung und Umwelt gering zu halten, wobei soweit wie möglich bestehende Strukturen und Leitungsverläufe zu benutzen sind». Ohne jetzt auf die sachlichen Themen einzugehen, sind hier Definitionen gewählt, die alles offen lassen und auch Hoffnungen wecken und Ansatzpunkte geben, aber auch nicht klar sagen, wo diese Grenzwerte bzw. Einhaltspunkte gegeben sind. Das Verkehrsprotokoll ist ein weiteres Beispiel: Dieses Protokoll, um das zehn Jahre gerungen wurde, scheint aus der Sicht auch der LGU eines der einzigen Protokolle zu sein, wo konkrete Ansätze enthalten sind, um dem alpenquerenden Verkehr Einhalt zu gebieten und einen Ausbau von alpenquerenden Verkehrsachsen zu verhindern. Da heisst es, ich zitiere: «Die Vertragsparteien verzichten auf den Bau neuer hochrangiger Strassen für den alpenquerenden Verkehr». Diese Einschränkung soll uns in die Lage versetzen, wie gesagt, den alpenquerenden Verkehr in die Schranken zu weisen. Den Letzetunnel werden wir vermutlich mit dieser Definition nicht verhindern können, weil in diesem Punkt die Interpretation der Alpenkonvention durch Österreich und Liechtenstein ganz unterschiedlich ist.Es zeigt also auf der einen Seite sehr grosse Hoffnungen und sehr grosse Spielräume, was die Massnahmen anbelangt, auf der anderen Seite aber auch die Angst, dass, wer immer auch politisch massgebend ist, sehr viele Einschränkungen und Hemmnisse aufgebaut werden können. Solange hier nicht einigermassen abgeschätzt werden kann, in welche Richtung es geht, ist es verständlich, dass vor allem die Wirtschaftsverantwortlichen befürchten, dass der Abbau bestehender Rahmenbedingungen, die für eine weiterhin positive Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierenden Wettstreit lebenswichtig sind, und Befürchtungen bestehen, dass die Konkurrenzfähigkeit damit wesentlich eingeschränkt wird. Hier möchte ich auf zwei Themen eingehen, die der Abg. Paul Vogt erwähnt hat. Es ist absolut nicht so, dass die Wirtschaft zum Eigennutzen hier reagiert und handelt, sondern ich getraue zu behaupten, dass die Arbeitsplätze in Liechtenstein und die Einkommen in Liechtenstein dank diesen florierenden Unternehmen wesentlich höher sind als in anderen Regionen der Welt. Es kommt also auch den Mitarbeitern dieser Unternehmungen zugute. Es kommt aber auch der Umwelt zugute, wenn Unternehmen sehr gute und profitable Unternehmen sind. Dann können Investitionen getätigt werden, die eben auch für die Umwelt wichtig sind. Ich kann da erwähnen, dass die Krupp-Presta AG in Liechtenstein das erste Unternehmen war, das im Land eine Kläranlage gebaut hat. Bevor nämlich das Land Liechtenstein die 1. Kläranlage in Betrieb nahm, hatte die Krupp-Presta AG bereits eine Kläranlage realisiert. Also, es ist absolut nicht so, dass man nur auf Kosten der Umwelt diese Rahmenbedingungen erhalten will. Solange nicht klar ist, was aus diesen Verpflichtungen für Massnahmen abgeleitet werden und für mich nicht abschätzbar ist, wie und wo in der Gesetzgebung Handlungsbedarf bestehen wird, kann ich diesen Protokollen nicht zustimmen. Für mich ist wichtig oder wäre vor allem wichtig gewesen, dass hier klar die Regierung so vorgegangen wäre, dass man einzeln über die Protokolle befunden hätte und damit auch in der Lage gewesen wäre, die Konsequenzen für das Land und die Umgebung abzuschätzen und auch sich bewusst gewesen wäre, was auf das Land und auf die Wirtschaft hier zukommt.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Es ist Zeit, Farbe zu bekennen. Und zwar nicht schwarz oder rot, sondern ja oder nein. Ja oder nein in dem Sinne, ob man bereit ist, früher abgegebene Lippenbekenntnisse zu Umweltschutz, zur Alpenkonvention, zur Verhinderung von Transitverkehr auch dann in die Tat umzusetzen, wenn man Selbstbeschränkungen auf sich nehmen muss oder ob man in dem Moment, wo es so weit kommt, zurückschreckt, von den früheren Lippenbekenntnissen nichts mehr wissen will und auf einmal nurmehr bestehende Rahmenbedingungen, Arbeitsplätze und was es sonst noch für Schlagworte gibt, in Gefahr sind. Wir haben jahrelang, zumindest seit acht Jahren, seit der Ratifikation der Alpenkonvention hier in diesem Landtag ohne die geringste Gegenstimme, ganz gleich von welcher Partei, die Alpenkonvention und vor allem deren hoffnungsfroh erwartetes Verkehrsprotokoll in den höchsten Tönen gefeiert, sei es von der Regierung, sei es von den Abgeordneten aus. Auch in den veröffentlichten politischen Meinungen in diesem Land, nicht zuletzt in den Medien, hat es nie eine Gegenstimme gegeben, dass das etwa auch Nachteile mit sich bringen könnte, dass das etwa abzulehnen sei. Um Gottes Willen, so ein Wort hätte nie jemand in den Mund genommen. Im Gegenteil: Das sollte, so hiess es immer wieder von allen Seiten, das sollte die Waffe, die rechtliche Waffe sein, um unter anderem den Letzetunnel und allfällige andere drohende verkehrsfördernde Massnahmen zu bekämpfen. Und jetzt, wie tönt es jetzt? Jetzt haben wir das Verkehrsprotokoll unterzeichnet, immerhin vor eineinhalb Jahren, jetzt liegt es zur Ratifikation auf und jetzt werden von Seiten der Wirtschaft und ihrer Vertreter hier im Landtag auf einmal jede Menge an Einwänden, an Problemen, an Überlegungen, an Verschiebungs- und Aufschiebungsszenarien hervorgehoben. Man kann schon dieser Meinung sein, da habe ich überhaupt nichts dagegen. Wenn man der Meinung ist, Vorteile für die Wirtschaft müssen unter allen Umständen immer vorrangig sein und alles andere inklusive Umweltschutz, Verkehrseinschränkung und, und, und, habe immer hintanzustehen, dann kann man diese Meinung selbstverständlich vertreten. Aber dann sollte man das auch ehrlicherweise immer tun und nicht so lange es nur um grundsätzliche Sonntagsreden geht, das Wort «Umweltschutz» im Mund führen und «Schutz der Natur» und «Schutz der Alpen» und «Einschränkung des Anwachsens der Verkehrslawine», und erst in dem Moment, wo man nur befürchtet, eigentlich nur entfernt befürchtet - denn konkrete, sofortige Massnahmen, die irgendjemand in diesem Land in seinem wirtschaftlichen Tun einschränken würden enthalten diese Protokolle sowieso nicht - nur entfernt befürchten muss, es könnte einmal irgendeine Beschränkung des Wirtschaftswachstums, des Strassenbaus oder sonst irgendeiner ähnlichen wirtschaftlichen Massnahme aufgrund der Verpflichtungen, die wir bei Ratifikation dieser Protokolle eingehen, geben, in dem Moment heisst es sofort: Nein, nein, das geht nicht; das geht natürlich nicht. Aber die andern in Vorarlberg, die sollen natürlich schon, die sollen sich ja nicht trauen, irgendeine Strasse zu bauen, irgendeinen Tunnel zu bohren, um Verkehr von ihren Städten und Orten abzulenken. Aber wir denken natürlich nicht im Traum daran, irgendetwas zu ratifizieren, was uns selbst nur irgendwann, eigentlich nur theoretisch - es gibt ja nicht einmal einen konkreten Anlass - nur theoretisch in der Zukunft uns einmal einschränken könnte. Darum sage ich: Es ist Zeit, Farbe zu bekennen. Wir können nur das eine oder das andere wählen. Wir können nicht sagen: Wir lassen uns natürlich in nichts beschränken, wir wollen auch in Zukunft in wirtschaftlicher Hinsicht und in jeder Hinsicht völlig unbeschränkt tun und lassen können was wir wollen, gleichzeitig aber von unseren Nachbarn verlangen: Ihr müsst euch selbstverständlich einschränken, ihr dürft selbstverständlich nicht einen Tunnel bauen, der möglicherweise verstärkten Transitverkehr über liechtensteinisches Gebiet in Zukunft lenkt. Entweder oder, wenn wir das den Nachbarn vorhalten wollen, wenn wir dort mitreden wollen, Einsprachrechte haben wollen, um das vielleicht doch noch verhindern zu können, dann müssen wir auch selbst Verpflichtungen übernehmen. Wenn wir das nicht wollen, dann können wir auch dem Nachbar das nicht verbieten.Noch ein Wort zu den verschiedentlich beanstandeten, fehlenden ordentlichen - oder wie es ähnlich genannt wurde - Vernehmlassungsverfahren: Wir haben hier kein Gesetz, das wir im Landtag je nach Ergebnis eines Vernehmlassungsverfahrens allenfalls korrigieren, abändern, ergänzen oder sonst etwas können. Wir haben einen Staatsvertrag, den unsere Regierung - die Regierung Mario Frick nota bene - den unsere Regierung unterschrieben hat und der nicht mehr abänderbar ist. Wir können die Ratifikation ablehnen. Selbstverständlich können wir das oder wir können ihr zustimmen. Wir können Ja oder Nein sagen. Aber wir können nicht sagen: Wir ändern das und wir ändern jenes und wir bringen dort einen Vorbehalt an und ergänzen da etwas, damit es uns besser gefällt. Ein Vernehmlassungsverfahren betreffend einen von der Regierung unseres Landes bereits unterzeichneten Staatsvertrag ist, ehrlich gesagt, völlig sinnlos. Wenn ein Vernehmlassungsverfahren, dann müsste man es vor der Unterzeichnung machen, um in den Vertragsverhandlungen, bevor etwas unterzeichnet wird, noch irgendwelche Argumente einbringen zu können. Und diese Verhandlungen wurden auch geführt, das möchte ich nur erwähnen. Es wurde hier völlig richtig von verschiedenen Votanten ja bereits erwähnt. Es wurde jahrelang gekämpft, gerungen und wurden durchaus Abstriche an den ursprünglich vorgesehenen Formulierungen gewisser Artikel, gerade des Verkehrsprotokolls, vorgenommen, um es für alle Beteiligten akzeptabel zu machen. Und gerade wir, die liechtensteinischen Politiker aller Couleurs, haben es im Herbst 2000 zu Recht als Erfolg gefeiert, dass unter massgeblicher liechtensteinischer Beteiligung an diesem Verhandlungsprozess die Einigung über dieses Verkehrsprotokoll gelungen ist und die Unterzeichnung stattgefunden hat. Wenn wir auf dem Gebiet der Beschränkung der Transitlawine in Zukunft noch einmal irgendwo die Stimme erheben und irgendetwas erreichen wollen, dann müssen wir, meiner Meinung nach, dieser Ratifikation zustimmen. Wenn uns das gleichgültig ist, ob wir die Transitverkehrslawine in Zukunft irgendwie beschränken können, dann können wir selbstverständlich auch ablehnen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Diskussion im Plenum nicht mehr gewünscht wird, dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Ospelt. Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, es ist in der Tat die Zeit da, Farbe zu bekennen, um diese Formulierung des Abg. Peter Wolff aufzugreifen. Ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen Überlegungen zu den Staatszielen und zu den Grundgegebenheiten unseres Staates stellen. Wir sind im Zusammenhang mit dieser Konvention und den zur Ratifizierung anstehenden Protokollen gefragt im Hinblick auf eine Überprüfung unseres politischen Kurses nach innen gerichtet. Dieser Kurs ist zu bestimmen im Rahmen der staatlichen Ordnung, im Rahmen unserer Verfassung mit den dort umschriebenen Zielen. Und wenn wir Aussenpolitik betreiben, vor allem auch als Kleinstaat, dann muss es in unserem Interesse sein, zu schauen, dass wir die Zielsetzungen, die wir für unser kleines Staatsgebiet, für unsere Ordnung, annehmen und geben, dass wir die möglichst auch im Umfeld, in der Begegnung und im Zusammenspiel mit den Nachbarstaaten, ja letztlich mit allen Völkern dieser Erde, umsetzen können, dass wir auch die Vorteile und Interessen nach aussen wahrnehmen können. Nun, ein Kleinstaat, der - und da komme ich jetzt auf die geopolitische Lage unseres Staatswesens zu sprechen - der inmitten dieses Raumes Alpen liegt, der in bestimmte geografische Besonderheiten - dem besondere Grundgegebenheiten zugeordnet sind - der ist besonders gehalten, darauf zu achten: Wie sehen die in diesem Raum tätigen Akteure und Staaten ihre Entwicklung? Wie definieren sie diese Entwicklung? Wenn wir zu erkennen vermögen, dass die Grundausrichtungen dieser Staaten im Wesentlichen den eigenen entsprechen, dann haben wir allen Grund, die gleichen Ziele zu verfolgen, das auch zu unterstützen und nach aussen kundzutun. Wenn wir vor allem auch feststellen können, dass die Art der Umsetzung, die Art der Erreichung dieser Ziele ebenfalls wieder Vorstellungen und Regeln entspricht, die uns letztlich als verletzlicher Kleinstaat entsprechen und berücksichtigen und uns eben nicht wesentlich tangieren, und zwar so nicht tangieren, dass das Recht des Stärkeren gilt, dann haben wir wiederum Grund, uns in der gleichen Richtung zu bewegen. Wir sind nicht nur geografisch, von der geopolitischen Lage her, darauf angewiesen, was die umliegenden grösseren Staaten mit diesem Raum «anstellen» möchten, wie sie ihn nutzen möchten, darauf zu achten, wir sind auch letztlich aus einer europapolitischen Lage heraus gesehen darauf angewiesen. Und nun komme ich auf einen zentralen Punkt zu sprechen, auf den Begriff «der Nachhaltigkeit»: Mit diesem Begriff ist eine globale Politikausrichtung mittlerweile verbunden und definiert, die in europäischen Normen und in regionalen Normen und Übereinkünften zwischen den Völkern und Regionen wiederum Übereinstimmung gefunden hat im Sinne einer gemeinsamen Willenserklärung über die Art, wie man die künftige Entwicklung steuern möchte. Und diese Zielsetzung der Nachhaltigkeit hat sich - und das ist auch in verschiedensten Bereichen mittlerweile erwiesen - hat sich eigentlich als der einzige Weg oder Ausweg erwiesen, auf dem wir die Existenz der Menschheit und auch die Existenz unseres kleinen Volkes langfristig sichern können, indem wir uns nämlich bemühen, bei jedem Entwicklungsschritt darauf zu achten, wie weit die an und für sich natürlich immer konfliktgeladenen Zielsetzungen im Bereiche der Umweltpolitik, im Bereiche der Wirtschaftspolitik und im Bereiche der Gesellschafts- und Kulturpolitik einigermassen in Einklang gebracht werden können, und zwar so in Einklang gebracht werden können, dass wir die Chancen und Lebensmöglichkeiten kommender Generationen nicht schmälern, dass wir den Spielraum, den wir heute zur Gestaltung unseres Lebens und unseres Lebensraumes haben, dass wir diesen Spielraum auch für die Nachwelt, für die kommenden Generationen, erhalten. Und nun ist diese Politik der Nachhaltigkeit - und das ist anerkannt und kommt sehr deutlich in der Konvention und in den Protokollen zum Ausdruck - darauf angelegt, dass sie auf dem Wege der Konfliktbeilegung über eine Angleichung, über den Versuch eines ständigen Ausgleichs von Interessen abläuft. Es ist aus Dutzenden von Formulierungen immer wieder dieses Bemühen zu ersehen, die verschiedenen Zielsetzungen in Einklang zu bringen. Und wenn ich nun höre, dass die Wertung dieser Grundausrichtung und dieser Protokolle eben ganz gegensätzlich ist, dann ist das auch geradezu ein Beleg dafür, dass in den Protokollen, in der Konvention, der Versuch des Interessenausgleichs dieses Dreigestirns angelegt ist. Liechtenstein hat in den Gesetzen, die in den letzten Jahren in den verschiedenen Politikbereichen beschlossen wurden, ebenfalls in den Zweckbestimmungen, im Wesentlichen und zum Teil wörtlich, Formulierungen und Definitionen vorgenommen, die den Protokollen und der Konvention entsprechen. Und von daher ist, wenn man heute die Ratifizierung, die Zustimmung zur Unterzeichnung dieser Protokolle, wenn man die heute in Frage stellt, dann meine ich, ist in vielen Fällen auch die Frage gestellt nach der Zielsetzung der in den letzten Jahren verfolgten Innenpolitik, die uns, so meine ich, aber auch nach aussen verpflichtet. Die Behördenvertreter, die Exekutiven unseres Landes haben sich in den letzten Jahren - das hat der Landtagsvizepräsident ausgeführt - haben sich in den letzten Jahren in dieser Staatengemeinschaft der Alpenländer in dieser Richtung immer wieder erklärt und haben letztlich die Konvention unterzeichnet und auch die entsprechenden Protokolle so unterzeichnet - im Bewusstsein, dass die Innenpolitik die gleiche grundsätzliche Ausrichtung hat. Darf ich einige wenige Festlegungen nochmals zu diesen Protokollen zur Alpenkonvention machen: Vielleicht zuerst zu den finanziellen und personellen Auswirkungen: Durch die Ratifizierung der Protokolle ergeben sich auf die in unserem Land bestehenden Schutzinstrumente und auch keine auf die getätigten Förderungsmassnahmen unmittelbar bestimmten Auswirkungen. Es hat direkt - das kann man bei der Lektüre dieser Protokolle nachvollziehen - keine direkten finanziellen und personellen Folgen mit Ausnahme der Aufwendungen, die für das noch zu bildende ständige Sekretariat anfallen werden, und vielleicht in einem geringen Ausmass mit den Tätigkeiten der Beobachtung und der Berichterstattung. Die in der Konvention und in den Protokollen erwähnten und enthaltenen finanziellen Verpflichtungen, die in einzelnen Politikbereichen gegenüber beispielsweise Gemeinden oder gegenüber Privaten zu übernehmen wären, sind dank bestehender Förder- und Ausgleichs- und Abgeltungsmassnahmen zum heutigen Zeitpunkt in Liechtenstein bereits erfüllt. Ich darf auch festhalten, dass das bestehende Instrumentarium, die in den Protokollen erwähnten Beobachtungen und Erhebungen durchzuführen heute aus der Sicht der Regierung als genügend zu taxieren ist. Nun zur Frage der Auswirkungen auf unser nationales Recht: Die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle erfolgt primär dadurch, dass die in der Konvention und in den Protokollen enthaltenen Zielsetzungen und Verpflichtungen in heute laufende und auch in zukünftige Projekte unseres Landes und unserer Gemeinden einfliessen. Diese Politik ist definiert, ist in Gesetzen bestimmt. Es ist nirgends abzulesen und da heraus vielleicht auch die Befürchtung: Es gibt keine Möglichkeit, jetzt zu definieren, Aussagen zu treffen, wie die Umsetzung dieser definierten Handlungsweisen und Zielsetzungen in einigen Jahren von dieser Staatengemeinschaft gesehen und gewertet und wie sie in die jeweiligen nationalen Politiken umgesetzt wird. In dem Sinne kann man auch nicht sagen, dass die Ratifizierung der Protokolle direkte volkswirtschaftliche Auswirkungen hätte. Aus den regulativen Aspekten dieser Konvention und der Protokolle sind, weil wir ja feststellen können, dass kein rechtlicher Anpassungsbedarf besteht, auch keine speziellen volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten. Das gilt auch bei den in den verschiedenen Protokollen «Bergwald», «Naturschutz und Landschaftspflege» und «Berglandwirtschaft» erwähnten und stipulierten Entschädigungen. Das wird im Rahmen des normalen Vollzugs bereits bestehenden Rechts ja umgesetzt. In dem Zusammenhang ist auch der Hinweis auf die von privaten Organisationen und vor allem auf die von Gemeinden beispielsweise im Rahmen des Gemeindenetzwerks «Allianz in den Alpen» durchgeführten Aktivitäten. Wir befinden uns ja bereits auf dem Weg in diese Richtung. Und aus diesen Aktivitäten sind zumindest aus den bis jetzt gemachten Erfahrungen eigentlich nur positive volkswirtschaftliche Auswirkungen zu vermelden, wenn wir an den Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von lokalen Produkten denken, wenn wir an die Entwicklung von alternativen Möglichkeiten für die Berglandwirtschaft denken, und auch wenn wir an bestimmte Bereiche eines nachhaltigen Tourismus denken. Vielleicht auch noch ein Hinweis auf das Verhältnis zum europäischen Recht: Wenn die Europäische Gemeinschaft diese Alpenkonvention 1996 genehmigt hat, dann hat sie sich auch zur Umsetzung dieser Grundsätze und Zielsetzungen völkerrechtlich verpflichtet und bekräftigt damit, dass die Konvention grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Und von daher, meine ich, ergibt sich auch für unser kleines Staatswesen, ähnlich wie ich das am Anfang aufgezeigt habe, eigentlich nur eine vorteilhafte Situation. Der Kleine ist wesentlich darauf angewiesen, in welche Richtung und wie sich die grössere staatliche Umwelt definiert, die wir nur in einem sehr kleinen Masse beeinflussen können. Zu rechtlichen Grundlagen: Die Alpenkonvention ist unbefristet. Aber es ist der Hinweis auch zu erlauben, wenn da grosse Befürchtungen in die Zukunft bestehen: Diese Konvention kann jederzeit gekündigt werden, und diese Kündigungsmöglichkeit gilt ebenfalls für die ebenfalls unbefristeten Protokolle. Die Kündigung der Konvention bringt naturgemäss dann auch die Kündigung der Protokolle mit sich. Es gibt auch nicht über die Konvention und die Protokolle gewissermassen einen Beitritt zu einer internationalen Organisation. Mir scheint, das ist teilweise missverstanden oder etwas verwechselt worden. Es gibt keine multilaterale Rechtsvereinheitlichung durch dieses Vertragswerk, wie wir sie beispielsweise vom EWR-Abkommen her kennen, dass in dieser Staatengemeinschaft konkrete Rechtsnormen entwickelt werden und die dann 1:1 in den einzelnen Staaten innert bestimmter Fristen umgesetzt werden sollen, sondern es wird lediglich ein Weg festgelegt, den die Staatengemeinschaft miteinander gehen möchte. Die Wahl der Mittel zur Realisierung der in den Protokollen und in der Konvention eingegangenen Verpflichtungen wird also den Vertragsparteien ganz eindeutig überlassen. Es wird kein einziger bestimmter Rechtsbereich detailliert und durch direkt anwendbare Normen geregelt. Von dieser Seite her gesehen kommt es dann eben zu den unterschiedlichen Einschätzungen auf eine Zukunft hin. Gerade, weil Normen nicht 1:1 umgesetzt werden sollen, sondern nur Wege aufgezeigt werden, Ziele aufgezeigt werden, kann man eben nicht verlässlich heute festlegen, wo sich diese Staatengemeinschaft, wo sich dieser Alpenraum, in einigen Jahren befinden wird. Aber, ich denke, in den letzten Jahren haben sich diese Staaten gefunden, sind sich eins geworden, dass bei ihrer weiteren Entwicklung eben diese Normen in den verschiedenen Politikbereichen in der nationalen Politik, im nationalen, eigenstaatlichen Bereich umgesetzt werden sollen. Vielleicht noch ein paar Hinweise zu Liechtenstein: Es ist verschiedentlich darauf hingewiesen worden: Warum soll unser Land eine Vorreiterrolle übernehmen? Es ist vielleicht nicht mehr so bekannt. Der Anfang dieser Alpenkonvention und dieser Protokolle liegt in Liechtenstein, geht auf eine 1987 definierte Initiative der CIPRA Liechtenstein zurück. Damals fand eine internationale Konferenz in Schaan statt. Dort wurden Möglichkeiten für einen verbesserten Schutz der Alpen diskutiert. Im Folgejahr fand dann eine Konferenz der Alpenstaaten in Lindau statt. Dort wurde bereits auf der Grundlage von erstellten Länderberichten damals Bilanz über die Umweltpolitik im Alpenraum gezogen und ein ganz wesentlicher Impuls für die Erarbeitung eines internationalen Rechtsinstruments zum Schutz der Alpen gegeben. Im Herbst 1988 hat dann die Bundesrepublik Deutschland die Initiative ergriffen und zu einer Sitzung hoher Beamter eingeladen, die eine Umweltministerkonferenz zu diesem Thema ausarbeiten sollte. Liechtenstein war an all diesen Konferenzen massgeblich beteiligt und auch in der Folge beteiligt. Es ist dies ein schönes Beispiel dafür, dass ein Kleinstaat durchaus in der Völkergemeinschaft eine Rolle spielen kann. Ich glaube, Liechtenstein hat diese Rolle zu Recht gespielt, weil es in seinem vitalen Interesse liegt. Wenn und gerade darum, weil seine gesamte Fläche in diesem geopolitischen, geografischen Raum liegt, ist es unser vitales Interesse, dass wir, wenn Politik die Entwicklung dieses Alpenraumes definiert, dass wir da dabei sind und massgeblich mitreden und mitsprechen können. Die Alpenkonvention hat ja seit 1994 auch immer wieder gerade den Vorwurf gehört, sie sei - nun höre man bitte zu - umweltpolitisch ein zahnloses und ein wirtschaftslastiges Instrument. Dieser Vorwurf wurde der Konvention und einzelnen Protokollen aus anderer Richtung genau gleich gemacht. In die entgegengesetzte Richtung gehen Vorwürfe und Befürchtungen der Wirtschaft. Ich denke also, Liechtenstein hat wirklich guten Grund, sich diese Politik zu eigen zu machen und sich hier zu beteiligen und auch, meine ich wiederum, ein Signal zu setzen mit der Ratifikation dieser Protokolle, mit dem Vorangehen bei der Ratifikation. Ich darf dabei an die Situation der Nachbarstaaten erinnern: Wir haben 1994 bei der 3. Alpenkonvention auch die Situation gehabt, dass drei Protokolle - Berglandwirtschaft, Raumplanung, Naturschutz- und Landschaftspflege - zur Unterzeichnung anstanden. Damals hat die Schweiz seinerzeit verzichtet aufgrund der Kritik von 10 der 15 Alpenkantone mit dem Hinweis auf die heute auch wieder geäusserte Schutzlastigkeit, und auch von Seite der Schweiz wurde darauf hingewiesen, dass zuerst die Protokolle «Tourismus» und «Verkehr» unterschriftsreif vorliegen müssten, bevor die anderen Protokolle unterzeichnet werden könnten. Österreich hat auf die Unterzeichnung damals verzichtet aus dem gerade entgegengesetzten Grund, und zwar weil der Schutz von Mensch und Natur nicht weit genug gehe und hat vor allem auf den Verkehrsbereich hingewiesen. Und in dieser Situation hat Liechtenstein dann auf die Unterzeichnung damals noch verzichtet mit Rücksicht auf die so unterschiedlich argumentierenden Nachbarn. 1995 aber, nach der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens durch die ersten drei Staaten - und jetzt ist auch wichtig festzuhalten, es waren Deutschland, Liechtenstein und Österreich - ist dann die Alpenkonvention am 6. März 1995 in Kraft getreten. Wenn wir heute über die Ratifikation der Protokolle befinden, meine ich, sollten wir diese Vorgeschichte uns doch auch vor Augen führen und uns vor allem überlegen, welche Auswirkungen beispielsweise eine Nichtratifizierung oder eine Verschiebung dieses Entscheids nach aussen hätte, welche aussenpolitischen Folgen damit verbunden wären, welche Signale wir an unsere Nachbarn mit einem solchen Entscheid richten. Ich darf konkret vielleicht auch noch einige Ausführungen machen zum Stand der Ratifizierungsverfahren nach unserem momentanen Kenntnisstand: In Deutschland sind die Protokolle von der Regierung dem Parlament bereits unterbreitet worden. Mit einer Ratifizierung ist noch vor den Parlamentswahlen, also noch im 1. Halbjahr 2002, zu rechnen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich am 26. April mit diesen Protokollen befassen, der Deutsche Bundesrat im Juni. Die Hinterlegung der Protokolle ist auf den Herbst dieses Jahres geplant. In Frankreich besteht derzeit wegen der Wahlen ein gewisser Stillstand. Hier ist mit der Ratifizierung frühestens im letzten Quartal 2002, eher 2003, zu rechnen. Der Gesetzesentwurf ist aber bereits im öffentlichen Gesetzblatt veröffentlicht. Also, die Protokolle sind bereits publiziert.In Italien: Da hat die Regierung dem Parlament die Protokolle bereits unterbreitet, sie liegen also auch dort zur Behandlung vor. Aber in Betracht der langwierigen Prozeduren des parlamentarischen Ablaufs ist hier eine Prognose schwierig zu stellen. Jedenfalls kann man festhalten, dass der Ministerrat die Genehmigung bereits getroffen hat, und dass die Protokolle dem Parlament auch zugestellt worden sind.In Monaco sind die Protokolle noch in Vorbereitung zur Übergabe an das Parlament. Es ist aber in Anbetracht der dort wieder einfacheren Prozeduren mit einer Ratifizierung noch in diesem Jahr zu rechnen. Die österreichische Regierung hat die Protokolle dem Parlament bereits unterbreitet. Noch in diesem Monat kommen sie vor den Umweltausschuss des Parlaments und dann ins Parlament. Die Ratifizierung ist auch in Österreich noch im ersten Halbjahr 2002 zu erwarten. Die Regierung hat diesem Protokollpaket bereits am 18. März zugestimmt und die Behandlung im Parlamentsausschuss ist im Juni vorgesehen. Auch in der Schweiz sind die Protokolle dem Parlament bereits zugegangen. Der Ständerat wird das Geschäft im Juni als Erstrat behandeln und im September oder Dezember wird dann der Nationalrat an der Reihe sein. Nach unserem Kenntnisstand ist die Schweiz das einzige Land, in dem ein ernsthafter Widerstand, wie er auch schon von verschiedener Seite angesprochen wurde, gegen die Alpenkonventionsprotokolle zu erkennen ist. Aber man kann davon ausgehen, dass eine Ratifikation im Herbst zu erwarten ist. Vorgesehen ist sie von der Regierung her möglichst noch vor der nächsten Alpenkonferenz. In Slowenien stehen die Protokolle in Vorbereitung. Auch dort ist vom slowenischen Umweltministerium beabsichtigt, die Ratifizierung noch vor der 7. Alpenkonferenz vorzunehmen.Die Europäische Union hat viele der Protokolle noch gar nicht unterzeichnet und eine Ratifizierung ist vorläufig nicht zu erwarten. Es ist dort so: Die Ratifizierung des Protokolls «Verkehr» ist beabsichtigt. Das ist aus einer Antwort der Kommission vom 12. März 2002 auf eine mündliche Anfrage in der Fragestunde des Europäischen Parlaments zu entnehmen. Das die gewünschten Auskünfte zur Frage der Ratifizierung.Vielleicht auch noch Überlegungen, die sich aus dem Kenntnisstand über die Bewerbungen für einen Sekretariatssitz ergeben: Allein aus dem Umstand, dass die Schweiz bereits unter vier Kandidaturen - Davos, Lugano, Luzern, Sitten - sich für Lugano entschieden hat, dass sich neben der Schweiz Österreich mit Innsbruck, Italien mit Bozen und Frankreich - da liegen auch wieder vier Kandidaturen vor, namentlich ist Grenoble zu erwähnen -, dass sich also von all diesen Staaten bereits Bewerbungen für das ständige Sekretariat auf dem Weg befinden, ist doch ganz eindeutig abzulesen, welcher Wille zur Ratifizierung der Protokolle in diesen Staaten besteht. Also, es ist sicher unbedenklich und in keine Weise anzunehmen, dass Liechtenstein, wenn es diese Protokolle ratifiziert, dann plötzlich allein als ratifizierendes Land und Parlament dastehen würde.Ich versuche nun vielleicht über diese allgemeinen Bemerkungen hinaus noch auf einige gestellte Fragen einzugehen: Wichtig scheint mir im Zusammenhang mit den Bemerkungen des Abg. Konrad der Hinweis auf die Beteiligung der Regionen und Gemeinden. Ich meine, gerade hier sind wir im Verein mit der Schweiz sicher ein Staatswesen, das über die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung in einem äusserst hohen Mass die Bevölkerung am politischen Willensprozess teilnehmen lässt. Da brauchen wir uns auf keine Art und Weise zu scheuen und zu fürchten.Auf die verschiedenen Bemerkungen zum Verkehrsprotokoll möchte ich nicht eingehen, das wird dann meine Kollegin, Frau Rita Kieber, übernehmen. Ich meine, es ist auch schwierig, auf die verschiedenen Hinweise, die recht gegensätzlich ausgefallen sind - auf der einen Seite die Hinweise auf Schwachstellen in Bezug auf eine wenig wirkungsvolle Tätigkeit dieser Konvention und auf der anderen Seite die Befürchtungen in Bezug auf die Wirtschaft, in Bezug auf entstehende Standortnachteile - einzugehen. Ich meine, ich habe sie grundsätzlich mit meinen Ausführungen etwas entkräften können. Es hängt letztlich davon ab, welchen Willen zur weiteren Entwicklung wir hier in Liechtenstein über die verantwortlichen Behörden und Organe entwickeln, und letztlich - das möchte ich auch festhalten - ist das Volk gefragt. Wenn der Ratifizierung dieser Protokolle, wenn diesem Beschluss letztlich die Zustimmung nicht erteilt wird, wenn dieser Beschluss von der Bevölkerung nicht geteilt wird, besteht die Möglichkeit, über das Staatsvertragsreferendum den Volkswillen letztlich kundzutun. Aber, ich meine auch, dann wäre die Feststellung am Platz, dass sich die bisherige über Jahre ausgeübte und ausgerichtete Politik nach der Sicht des Volkes auf dem Holzweg befunden hätte.Die Stellungnahme der Economie Suisse muss eigentlich im gleichen Zusammenhang gewertet und beurteilt werden. Wer diese Texte gelesen hat, muss, meine ich, feststellen - und ich könnte den Nachweis liefern -, dass die Beschreibung der einzelnen Protokolle, die Einschätzung der einzelnen Protokolle an und für sich positiv gehalten ist, dass bei den einzelnen Protokollen aber jeweils im Hinblick auf die durch nichts näher zu begründenden und belegenden künftigen Befürchtungen dann eine ablehnende, grundsätzliche Haltung abgeleitet wird. Es gibt dann eine weitere Einschätzung. Diese Einschätzung betrifft das Legitimitätsprinzip. Dieses kennen wir in unserem Staatswesen nicht. In der Schweiz wird vor allem darauf hingewiesen, dass in einzelnen Bereichen aus der Sicht der Economie Suisse bestimmte Friktionen zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht, Bundeshoheiten und kantonalen Hoheiten, bestehen könnten, dass ein bestimmtes Gefälle zwischen den dem Alpengebiet zugeordneten 62% der Staatsfläche und der restlichen Fläche entstehen könnten. Ich bin gefragt worden bezüglich des Altlastengesetzes: Es ist dies ein Gesetzesvorhaben, das beim Amt für Umweltschutz in Bearbeitung steht, ein Bericht und Antrag ist dort in Bearbeitung. Ich gehe davon aus, dass wir Ende dieses Jahres bzw. anfangs des nächsten Jahres eine konkrete Gesetzesvorlage dem Landtag unterbreiten können. Wenn nach konkreten Richtwerten gefragt wird in Bezug auf die Luftschadstoffe und die vorzunehmenden Reduktionen muss ich auf meine grundsätzlichen Ausführungen hinweisen. Es ist nicht daran gedacht, Normen vorzugeben, zu definieren, die dann innerstaatlich umzusetzen wären.Ich glaube, ich bin auf die verschiedenen Voten, wenigstens von der grundsätzlichen Wertung her, eingegangen. Dort, wo konkrete Befürchtungen angesprochen sind, muss ich zwangsläufig eine Antwort letztlich schuldig bleiben, denn es ist nicht einzuschätzen, wie sich die Politiken der einzelnen Staaten und der Staatengemeinschaft im Rahmen dieser Alpenkonvention und der unterzeichneten Protokolle entwickeln werden. Sollte diese Entwicklung nicht mehr von Liechtenstein, von seinen verantwortlichen Behörden, vom Volk, getragen werden, dann verbliebe letztlich die Kündigung dieser Vertragswerke. Aber, wir befinden uns, meine ich, mit der jetzigen Ausrichtung in einer wirklich guten Gemeinschaft. Und das Prinzip der Nachhaltigkeit, richtig verstanden, ist uns Garant dafür, dass es keine einseitigen Belastungen, weder in die eine noch in die andere Richtung, geben wird. So weit meine ersten Reaktionen auf die verschiedenen vorgebrachten Meinungen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort an Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber weiter.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Uns allen ist wohl bewusst, dass ohne geeignete Gegenmassnahmen der Verkehr und die damit verbundenen Umweltbelastungen zunehmen werden. Gerade aufgrund dieser gemeinsamen Erkenntnis verpflichten sich die Vertragsparteien im Verkehrsprotokoll dazu, durch eine Einigung auf eine abgestimmte Politik zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Erreicht werden soll dieses Hauptziel durch die Begrenzung des Verkehrsvolumens, eine umweltverträgliche Lenkung des Verkehrs und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrssysteme, insbesondere mit Hilfe marktkonformer Anreizmassnahmen.Die Umsetzung einer solchen Verkehrspolitik erfordert ein gemeinsames Vorgehen der Alpenländer. Dieser Grundsatz der verstärkten Kooperation auf internationaler Ebene bildet überdies ein wesentliches Element des Verkehrsprotokolls. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass bei projektierten neuen Infrastrukturen oder erheblicher Vergrösserung bestehender Verkehrsnetze Koordinationsmechanismen zwischen den einzelnen Vertragsparteien vorgesehen sind. Das Ziel der nachhaltigen Mobilität soll mit einer Reihe technischer Massnahmen erreicht werden. So verpflichten sich die Vertragsparteien insbesondere darauf, leistungsfähige und attraktive öffentliche Transportsysteme im Alpenraum zu fördern, bestehende Eisenbahnnetze, Schifffahrtswege und intermodale Transportsysteme besser auszulasten, die Kapazität der alpenquerenden Eisenbahn auszubauen mit dem Ziel, die Verlagerung des Güterverkehrs auf umweltverträgliche Transportarten zu begünstigen und auf den Bau neuer, hochrangiger Strassen für den alpenquerenden Verkehr zu verzichten. Für den inneralpinen Verkehr können dagegen hochrangige Strassenprojekte verwirklicht werden, sofern die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausfällt und die Transportbedürfnisse nicht durch eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastrukturen oder durch neue Bahnen und Schifffahrtsprojekte erfüllt werden können. Die Umweltbelastung durch den Flugverkehr ist zu senken, insbesondere durch Begrenzung des Baues von Flughäfen im Alpenraum und des Absetzens auf Luftfahrzeuge ausserhalb von Flughäfen. Verkehrsspezifische Abgabensysteme, welche die Deckung der Warenkosten ermöglichen, sind schrittweise einzuführen. Der letzte Teil des Protokolls enthält schliesslich die Verfahren für die Evaluierung seiner Durchführung sowie Mechanismen für Koordination, Forschung, Ausbildung und Information, um die Umsetzung zu begünstigen. Diesen Fakten gegenüber steht ein Schreiben der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer vom 9. April 2002 an die Damen und Herren Landtagsabgeordneten. Da darin insbesondere das Protokoll «Verkehr» angesprochen wird, nehme ich gerne dazu Stellung. Aufgrund der sehr allgemein gehaltenen Ausführungen und in den Raum gestellten Bedürfnisse kann aber diese Stellungnahme ebenfalls nur allgemein aber dennoch bestimmt sein. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer hält einleitend fest, dass die eigenen Signatarstaaten, in denen der Alpenraum zum Teil nur eine geringe Fläche einnimmt, faktisch die politische und wirtschaftliche Entwicklung in unserem Staatsgebiet bestimmen können, eine Situation, welche vermutlich kaum als gewollt und akzeptabel empfunden werden könne. Gerade, weil der Alpenraum 100% unseres Hoheitsgebietes umfasst, sind wir interessiert, für grenzüberschreitende Probleme auch grenzüberschreitend aufeinander abgestimmte Lösungen zur Verfügung zu haben. Die Alpenkonvention mit ihren Durchführungsprotokollen vermag uns als zwischenstaatlicher Vertrag diese Lösung zu bieten. In keiner Weise ist es dabei so, dass die anderen Vertragsparteien Liechtenstein quasi als fremde Vögte eine Lösung aufdrücken können. Die Verabschiedung eines neuen oder die Änderung eines bestehenden Konventions- oder Protokolltextes verlangt Einstimmigkeit. Gerne teile ich die Auffassung der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, dass die zu ratifizierenden Protokolle zur Alpenkonvention eine signifikante Weichenstellung für die Zukunft des Landes darstellen. Liechtenstein erhält als gleichberechtigter Vertragspartner im gesamten Alpenraum nämlich die Möglichkeit, die Entwicklungspolitik im gesamten Alpenbogen von Triest bis Monaco mitzubestimmen. Dass dies angesichts der grenzüberschreitenden Wirkung vieler Probleme nur als ausserordentlich positiv gewürdigt werden kann, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer hält fest, dass die Auswirkungen auf die Wirtschaft im Bericht und Antrag nicht klar dargelegt sind und wohl auch nicht untersucht wurden. Im Bericht werde auch nicht behandelt, welche theoretischen Entwicklungen des Landes mit der Ratifizierung der Alpenkonvention verbaut werden, insbesondere in Bezug auf die notwendig werdenden Veränderungen beim Finanzplatz.Ganz allgemein stelle ich dazu fest, dass es meinerseits wohl vermessen wäre, eine verbindliche Einschätzung darüber abzugeben, welche theoretischen Entwicklungen in 25 oder 50 Jahren eine Ergänzung oder Abänderung der Bestimmungen der Alpenkonvention und deren Protokolle verlangen oder welche Bestimmungen gar quer zu der heutigen Festlegung liegen. Mit Bestimmtheit kann ich aber sagen, dass ein zwischenstaatliches Übereinkommen auf eine gewisse langfristige Gültigkeit hinaus gelegt ist. Die klaren Regelungen in den einzelnen Durchführungsprotokollen bieten der Wirtschaft somit für verschiedene Sachpolitiken gerade jene Rechtssicherheit, welche diese mit gutem Grunde von der Politik immer wieder einfordert, um langfristige Entwicklungsplanungen durchführen zu können. Nur der Vollständigkeit halber füge ich noch an, dass ich in Anbetracht der im Rahmen der Alpenkonvention zur Diskussion stehenden Protokolle keinen Zusammenhang mit dem Finanzplatz erkennen kann. Gerne bestätige ich, dass die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer anlässlich einer Arbeitssitzung, zu welcher das Ressort «Verkehr» im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs der Verkehrsprotokolle eingeladen hatte, sich in allerdings sehr pauschaler Form sehr reserviert bis ablehnend äusserte und diese Haltung auch schriftlich mit Brief vom 21. Februar 2000 bestätigt hat. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass Liechtenstein zwar anlässlich der Alpenkonferenz 1998 den Vorsitz in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Verkehrsprotokolls zugesprochen erhalten und damit gleichzeitig auch den Auftrag erhalten hat, innert knapp zwei Jahren einen Konsens und beschlussfähigen Vertragstext vorzulegen. Dass das Ergebnis der Verhandlungen somit nicht ein allen liechtensteinischen Sonderwünschen Rechnung tragender Protokolltext, sondern eben ein von allen Vertragspartnern getragener und akzeptierter Kompromisstext sein konnte, liegt meiner Meinung nach in der Natur der Sache.Zur Klärung des Gewichts der Stellungnahme der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer in diesen Verhandlungen mit den acht Alpenstaaten und der EU ist ergänzend festzuhalten, dass das Ressort «Verkehr» diese Arbeitssitzung ja gerade mit der Absicht gemacht hat, liechtenstein-spezifische Anliegen im Verlaufe der internationalen Verhandlungsrunden durch den liechtensteinischen Delegierten einbringen zu können, und dies wurde auch gemacht. Zu Recht hat Landtagsvizepräsident Dr. Wolff genau auf diesen Umstand schon hingewiesen. In keiner Weise einverstanden erklären kann ich mich mit der mit keinen schlüssigen Argumenten bewiesenen oder auch nur untermalten Behauptung der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, dass im Protokoll «Verkehr» wie auch in der Konvention selbst der Schutzgedanke dem Nutzungsgedanken stets übergeordnet ist und damit vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung und Sicherung der Existenz unserer Bevölkerung nicht gebührend Stellenwert eingeräumt werde. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. Es wird wohl niemand anzweifeln, dass es das oberste Ziel der Alpenkonvention mit ihren Durchführungsprotokollen ist, die nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherzustellen und zu fördern. Damit sind als Grundsatz das gleichberechtigte Miteinander von Schutz und Nutzung sowie der Grundsatz der Erfordernisse eines Ausgleichs von ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Interessen eindeutig und verbindlich festgelegt. Gerade auf Intervention der Schweiz, insbesondere initiiert durch die Kantone des Berggebietes, erfolgte als Resultat einer ausserordentlichen Alpenkonferenz im Jahre 1994 diesbezüglich bei allen Protokollen eine sorgfältige Analyse und, sofern notwendig, ergänzende Anpassung der Protokolltexte.Abwegig erscheint mir die Behauptung der Industrie- und Handelskammer, dass diesem ausgewogenen Gleichgewicht zwischen ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Interessen im Zusammenhang mit dem Verkehrsprotokoll nicht Rechnung getragen wird. Denn beispielsweise gleich schon in Art. 1 - Ziele des Verkehrsprotokolls - verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik und halten dabei umfassend fest, was darunter zu verstehen ist. In Art. 3 - Nachhaltiger Verkehr und Mobilität - ist in weiterer Verdeutlichung von Art. 1 festgehalten, wie der Verkehr unter den Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeit zu entwickeln ist. Meine Überzeugung, dass den Grundsätzen nachhaltiger Mobilität und Verkehrsentwicklung mit den konkreten Bestimmungen des Verkehrsprotokolls effizienter und effektiver entsprochen werden kann, war es letztlich auch, welche meine reservierte Haltung gegenüber einem zwar in die gleiche Richtung zielenden jedoch nicht so klaren Verfassungsvorschlag begründete. Mein Vertrauen in die Kraft des Verkehrsprotokolls und insbesondere die anlässlich der Volksabstimmung bewiesene hohe Zustimmung zum Verfassungsvorschlag bilden für mich nun umso mehr Verpflichtung, den Zielsetzungen des Alpenprotokolls durch Vornahme umfassend greifender Strategien und Massnahmen zu entsprechen. Ich komme an dieser Stelle zu den in der Debatte aufgeworfenen Fragen:Verschiedene Votanten haben aus Interviews aus «Volksblatt» und «Vaterland» zitiert. In beiden Interviews habe ich darauf hingewiesen, dass die Forderung der Initiative, nämlich die Belastung durch den Verkehr auf ein Mass zu begrenzen, das für Mensch, Pflanzen, Tier und ihre Lebensräume erträglich ist, dass ich diesen Inhalt vollumfänglich unterstütze, dass ich diesen Inhalt aber auch im Verkehrsprotokoll abgedeckt sehe. Beim Verkehrsprotokoll handelt es sich um eine völkerrechtliche Vereinbarung, die, so hoffe ich, von allen Alpenländern mitgetragen wird. Die Ablehnung der Verkehrsinitiative steht für mich nicht im Widerspruch zur Ratifikation des Verkehrsprotokolls. Regierungsrat Dr. Alois Ospelt hat schon darauf hingewiesen: Diese Verträge sind als Staatsverträge dem Referendum unterstellt. Wenn also das Volk der Meinung ist, dass wir hier eine Fehlinterpretation vornehmen, dann kann das Referendum gegen die Protokolle ergriffen werden. Ich schliesse mich aber gleich auch der Schlussfolgerung von Regierungsrat Dr. Ospelt an: Für mich wäre das ein fatales Zeichen. Das wäre eine Bankrotterklärung der gesamten Politik der letzten - ich würde einmal schätzen - zehn Jahre. Ich glaube aber auch, dass die Gründe der Ablehnung der Verkehrsinitiative verschiedenschichtiger Natur waren. Ich fühle mich nicht berufen, an dieser Stelle eine Interpretation der Volksabstimmung zu treffen. Es ist ein demokratisch zustande gekommener Entscheid, den ich vollumfänglich respektiere. Ich hätte auch die Annahme vollumfänglich respektiert. Ich bin aber auch überzeugt, dass in der heutigen geltenden Fassung des Art. 20 Abs. 2 in Verbindung mit dem Volkswohlfahrtartikel einer nachhaltigen Entwicklung und auch dem Schutz von Menschen, Tier, Pflanzen und auch den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung getragen werden kann.Die Frage, was mich dazu bewogen hat, von einer Verhinderungspolitik zu sprechen, möchte ich wie folgt beantworten: Im Abs. 3 des vorgeschlagenen Initiativtextes wurde von «Transitkapazität» gesprochen. Sie, Frau Abg. Dorothee Laternser, haben in Ihrem eigenen Votum in der Eintretensdebatte von Transitstrassenkapazität gesprochen. Ich hätte mir mit dieser Formulierung wesentlich leichter getan, weil die Erhöhung der Transitkapazität ist nicht gleichzusetzen mit der Erhöhung der Transitstrassenkapazität oder der Erhöhung des Schwerverkehrs durch unser Land. Jede Verbindung von Grenze zu Grenze, eben auch, wenn sie mit dem Zug gemacht wird, ist eine Transitkapazität. Darum habe ich mit dem Begriff wirklich meine Mühe. Ich hoffe, dass ich auf Ihre Fragen eingehen konnte. Ich glaube aber nicht, dass wir diese Fragen abschliessend diskutieren können.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Herr Regierungsrat Frick.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Ich werde mich kurz fassen, aber trotzdem noch einige Gedanken zu den beiden Protokollen «Energie» und «Tourismus» anbringen: Regierungsrat Ospelt ist ja bereits auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen eingegangen, die die Alpenkonvention allenfalls haben könnte. Von meiner Seite ist dazu nichts mehr hinzuzufügen. Das Energieprotokoll ist meines Erachtens ein gutes Instrument, um im Alpenraum sowohl eine ökonomische Entwicklung als auch den sozialen Wohlstand der Bevölkerung zu sichern. Das Energieprotokoll trägt der Sicherstellung einer ausreichend diversifizierten, sicheren ökonomisch verantwortbaren und ökologisch tragbaren Energieversorgung Rechnung. Die liechtensteinische Gesetzgebung im Energiebereich unterstützt die Ziele dieses Protokolls. Das Protokoll «Energie» der Alpenkonvention beinhaltet Grundverpflichtungen, spezifische Massnahmen betreffend Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung, den Bereich Forschung und Bildung und Information, und im letzten Kapitel Bestimmungen zur Durchführung, Kontrolle und Bewertung.Die Ziele des Protokolls decken sich mit den Zielsetzungen der liechtensteinischen Energiepolitik. Die Umsetzung der konkreten Verpflichtungen gemäss Art. 5 sind für Liechtenstein kein Problem, da diese bereits durch das Energiespargesetz, die Energieverordnung zum Baugesetz und das Luftreinhaltegesetz umgesetzt sind. In der Schweiz wird das Energieprotokoll vor allem wegen den Bestimmungen zur Wasserkraftnutzung kritisiert. Dies würde die Entwicklung der Wasserkraft beeinträchtigen. In Liechtenstein sind die Ressourcen mehr oder weniger ausgeschöpft. Somit ist dies für uns kein wesentliches Thema.Zum Tourismus: Das Protokoll «Tourismus» stützt sich auf Bst. i) der Alpenkonvention, wobei es in Abs. 1 heisst: «Tourismus und Freizeit - mit dem Ziel, unter der Einschränkung umweltschädigender Aktivitäten, die touristischen und Freizeitaktivitäten mit den ökologischen und sozialen Erfordernissen in Einklang zu bringen, insbesondere durch Festlegung von Ruhezonen». Das Ziel des Protokolls ist es, mit einem umweltverträglichen Tourismus zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes beizutragen. Laut Beurteilung aus liechtensteinischer Sicht gemäss unserem Tourismusgesetz vom Juni 2000 orientiert sich die Förderung des Tourismus an den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung, die auf die Anliegen der natürlichen sowie gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt Rücksicht nimmt. Das Ziel des Protokolls «Tourismus» steht somit in Einklang mit der Tourismuspolitik unseres Landes. Das Protokoll «Tourismus» enthält keine Verpflichtungen, die mit dem liechtensteinischen Recht nicht vereinbar sind. Die zu treffenden Massnahmen sind meistens eher abschwächend. Noch einige Bemerkungen zu den Punkten, die der Abg. Beck angeführt hat, zum Beispiel zu Art. 10 «Ruhezonen». Da heisst es, ich zitiere: «Die Vertragsparteien verpflichten sich gemäss ihren Vorschriften nach ökologischen Gesichtspunkten Ruhezonen auszuweisen, in denen auf touristische Erschliessung verzichtet wird». Es ist richtig, wir müssen zurzeit mehr beleben denn beruhigen. Das ist ja auch unser Bestreben mit dem Projekt «Malbun». Aber, ich glaube, diese Alpenkonvention ist auch nicht speziell auf uns so zugeschnitten. Es gibt sicherlich Gegenden, wo solche Ruhezonen angezeigt sind. Wir sind gottlob heute hier noch nicht angehalten, solche Ruhezonen ganz konkret auszuscheiden, wobei meines Erachtens auch das irgendwann gemacht werden muss. Diesbezüglich haben wir aber noch kein Problem.Dann zu Art. 12 Abs. 2: Da geht es um neue Bewilligungen und Konzessionen für Aufstiegshilfen. Ich zitiere: «Neue Betriebsbewilligungen und Konzessionen für Aufstiegshilfen haben den Abbau und die Entfernung nicht mehr gebrauchter Anlagen und die Renaturierung nicht mehr benutzter Flächen vorrangig mit einheimischen Pflanzen vorzusehen». Ich glaube, auch das ist klar. Es heisst hier nicht, dass nicht ein zusätzlicher Lift oder eine Seilbahn gebaut werden darf. Wenn aber eine nicht mehr gebrauchte Anlage irgendwo steht, dann muss diese Anlage zuerst entfernt werden, bevor dann eben eine neue Anlage gebaut wird. Das ist meines Erachtens auch richtig.Dann noch kurz zu den Beschneiungsanlagen: Hier heisst es, ich zitiere: «Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperiode zulassen, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben». Das heisst also, dass diese Ausführungen unseren Bestrebungen beim Ausbau des Projekts «Malbun» nicht entgegenstehen werden, das kann man heute schon sagen. Das ganze Projekt «Malbun» steht in Einklang mit der Alpenkonvention. Vielleicht jetzt noch eine Bemerkung zum Alpenkonventionsprotokoll «Tourismus», eine Stellungnahme vom Schweizerischen Tourismusverband: Ich darf vielleicht hier noch einige Punkte zitieren. Der Schweizerische Tourismusverband hält da fest: «Das Ziel des Protokolls stimmt mit der vom Schweizerischen Tourismusverband unterstützen Tourismuspolitik des Bundes überein, wie sie im entsprechenden bundesrätlichen Bericht an das Parlament vom 29. Mai 1996 niedergelegt ist. Es entspricht grundsätzlich auch den entsprechenden Bemühungen der Kantone». Es heisst dann weiter: «Die im Protokoll angestrebte Verbesserung des Schutzniveaus ist geeignet, dem alpinen Tourismus gegenüber der Konkurrenz anderer grosser europäischer und überseeischer Tourismusgebiete einen Konkurrenzvorsprung zu verschaffen». Und ein weiterer Satz, ich zitiere wieder: «So ist es im längerfristigen touristischen Interesse des Landes, möglichst nur landschafts- und umweltschonende Projekte zu fördern». Das noch zum schweizerischen Protokoll vom Tourismusverband.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es noch weitere Fragen an die Regierung?Abg. Hugo Quaderer:
Ich möchte der Regierung zuerst für die Beantwortung einiger meiner Fragen danken, besonders hinsichtlich der Frage des Standes der Umsetzung in anderen Vertragsstaaten. Ich habe dann aber zum Schluss meiner Äusserungen, insbesondere zu zwei Protokollen, auch konkrete Fragen gestellt. Ich wiederhole diese Fragen kurz noch einmal und erhoffe mir auch von der Regierung kurze, dafür aber treffende Antworten.Zum Protokoll «Bergwald» habe ich die Frage gestellt: Sind die im liechtensteinischen Alpengebiet praktizierten Wildfütterungen vor dem Hintergrund dieses Protokolls haltbar? Und zum Protokoll über die «Beilegung von Streitigkeiten» habe ich ausgeführt, dass gemäss Bericht und Antrag und den Protokollen ein Entscheid für die Streitparteien endgültig und bindend sein soll, es bestehe auch kein weiteres Rechtsmittel und die Parteien seien verpflichtet, den Schiedsspruch unverzüglich umzusetzen. Ich möchte von der Regierung noch wissen: Welches sind die Konsequenzen, wenn eine Vertragspartei einen solchen Schiedsspruch nicht umsetzt? Danke.Abg. Erich Sprenger:
Auch ich danke der Regierung für die Ausführungen zu dieser Alpenkonvention. Ich habe aber nochmals eine Frage und eine Bemerkung, die ich gerne nur eigentlich mit einem Ja oder Nein beantwortet hätte. Zum Protokoll «Bergwald» heisst es: «Die Vertragsparteien verpflichten sich, Naturwaldreservate in ausreichender Grösse und Anzahl auszuweisen und diese zur Sicherung der natürlichen Dynamik und der Forschung entsprechend zu behandeln mit der Absicht, jede Nutzung grundsätzlich einzustellen oder dem Ziel des Reservats gemäss anzupassen». Ich bin mir klar: Triesenberg ist einer der Hauptnutzniesser dieser Schutzfunktionen, Triesenberg wird aber auch eine der betroffenen Gemeinden sein bei der Errichtung dieser Reservate. Und da hätte ich schon noch gern eine kurze Antwort: Hat man sich bei der Regierung schon überlegt, welche Gebiete hier auszuwählen sind und was für Flächenbedarf in dieser Richtung besteht?Zum Bereich «Tourismus» habe ich in meinem Eintretensvotum erwähnt, dass es ein Entwicklungs- und Erhaltungskonzept Berggebiet gibt. Wir haben uns eigentlich in dieser Arbeitsgruppe «Malbun» immer dieses Erhaltungskonzept für das Berggebiet als Grundlage hergenommen und versucht, uns daran zu halten. Ist es jetzt richtig, dass ich davon ausgehen kann, dass unser Erhaltungskonzept und Förderungskonzept für das Berggebiet mit diesem Protokoll zu vereinbaren ist? Danke.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Zuerst ein kurzes Wort zum Votum des Abg. Paul Vogt: Ich sagte vorhin in meinen Ausführungen sehr deutlich und mehrmals, dass ich sowohl die Alpenkonvention als auch sämtliche Protokolle sehr begrüsse und unterstütze. Und jetzt einige Sätze zum Votum der Frau Regierungschef-Stellvertreterin: Zuerst nochmals zur Stellung von Staatsverträgen. Eine klare Einordnung von Staatsverträgen in die Rechtsordnung ist ja nicht einfach. Sind sie nun neben oder unter oder wo auch im Vergleich zur Verfassung zu sehen? Sicher unumstritten ist aber, dass die nationale Gesetzgebung staatsvertragskonform sein muss, ebenso wie sie verfassungskonform sein muss. Von daher sind die Auswirkungen von Verfassungsbestimmungen mit denen von Staatsverträgen vergleichbar. Regierungsrat Ospelt sagte vorhin ja auch sinngemäss, die Verpflichtungen aus Alpenkonvention und Protokollen fliessen in unsere nationale Gesetzgebung ein, und das ist ja auch richtig und wichtig so als Rahmen oder Zielvorstellungen innerhalb dessen sich unsere nationale Gesetzgebung bewegen muss. Von daher ist es für mich einfach unverständlich, wie man in einem Fall sagen kann, die nationale Gesetzgebung wird dadurch zu stark behindert, und im andern Fall ist es nicht so. Die Auswirkungen sind meiner Meinung nach von Verfassungsbestimmungen vergleichbar mit denen von Staatsverträgen. Und jetzt die Reduktion Ihrer Einwände im Hinblick auf die Verfassungsinitiative, auf den Begriff «Transitverkehr» oder «Transitstrassenverkehr»: Das ist für mich fast ein bisschen zu einfach. Das Problem geht ja weiter. Mit dem Begriff wird ja impliziert eine Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf andere Verkehrsmittel, und es ist auch lediglich eine Soll-Bestimmung, es ist keine absolute Muss-Bestimmung. Ich denke, Sie haben da einfach ein Glaubwürdigkeitsproblem jetzt gegenüber den Stimmberechtigten. Ich finde das im Hinblick auf die Bedeutung von Alpenkonvention und ihren Protokollen schade. Es schadet nämlich der Sache, es schadet diesen unterstützungswerten Projekten und den Zielen sowohl von der Alpenkonvention bzw. der Protokolle, die jetzt ratifiziert werden müssen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zum zuletzt gehaltenen Votum der Frau Abg. Laternser: Da teilen wir einfach nicht die gleiche Auffassung. Es macht wenig Sinn, wenn wir uns nochmals wiederholen.Regierungsrat Alois Ospelt:
Dann bin ich noch einige Antworten schuldig. Ich hoffe, ich kann es kurz fassen. Zur Frage nach den Wildfütterungen und dem Schalenwildbestand: Wenn man den entsprechenden Artikel des Protokolls «Bergwald» liest, dann wird es ganz eindeutig und es entspricht auch hier wieder den Zielsetzungen unserer Waldpolitik, dann entspricht es auch der Zielsetzung, wie wir das Verhältnis Wald/Wild regeln. Es heisst dort in Art. 2 Abs. b: «Schalenwildbestände werden auf jenes Mass begrenzt, welches eine natürliche Verjüngung standortgerechter Bergwälder ohne besondere Schutzmassnahmen ermöglicht». Dann heisst es weiter und das ist für uns sehr interessant: «Für grenznahe Gebiete verpflichten sich die Vertragsparteien, ihre Massnahmen zur Regulierung der Wildbestände aufeinander abzustimmen». Das ist durchaus von Vorteil für unsere Jagd- und Forstpolitik. Weiter heisst es, ich zitiere wieder: «Zur Wiederherstellung eines natürlichen Selektionsdrucks auf die Schalenwildarten sowie im Interesse des Naturschutzes befürworten die Vertragsparteien eine mit dem Gesamtbedürfnis der Region abgestimmte Wiedereinbürgerung von Beutegreifern». Jetzt habe ich zu weit zitiert, das hat mit der Frage nichts mehr zu tun. Aber, es ist nun an uns, zu überprüfen, ob Fütterungen überhaupt und das Ausmass der Fütterungen und der Standort der Fütterungen entsprechende Wirkungen haben, die dieser zitierten Absicht der Konvention, aber auch der Absicht unserer Waldpolitik entgegenlaufen oder entsprechen. Das ist die Fragestellung. Man kann daraus nicht ableiten: Aufgrund der Konvention sind Fütterungen nicht mehr möglich. Das ist im weiteren Zusammenhang zu beurteilen. Dann zur Frage der Naturwaldreservate: Ich denke, unser Land befindet sich in einer ausgezeichneten Position, was die Waldpolitik anlangt und was überhaupt den Bestand an Wäldern anlangt. Wir haben über 40% der Landesfläche bewaldet und wir haben bereits grosse Naturwaldflächen in allernächster Nähe. 20 Meter von diesem Hohen Haus entfernt beginnt ein grosses Naturwaldreservat, der Schlosswald, und es gibt eine Reihe von kleinen Waldreservaten, die bereits in Abmachung und Übereinkunft mit den Waldeigentümern getroffen worden sind. Es sind dies eine ganze Reihe von kleinen Waldflächen, vor allem von besonders schützenswerten Waldparzellen im Alpengebiet. Bestimmte Qualitäten, zum Beispiel ein bestockter Weidewald, Lärchenwaldbestand in meiner Heimatgemeinde Vaduz, Pradamee, ist mir als Beispiel geläufig. Aber es gibt eine ganze Reihe anderer solcher Standorte, also bereits realisierte umgesetzte Waldpolitik.Dann der Stellenwert des Erhaltungskonzepts «Berggebiet»: Es ist dies ein Konzept, vom Landtag verabschiedet und eigentlich durchaus vergleichbar mit der Art der Konvention. Mit diesem Konzept «Berggebiet» hat der Landtag als Volksvertretung sich auf eine Politik für den Umgang mit dem Raum unserer eigenen Alpen verpflichtet und dabei auch wieder ähnliche Formulierungen und Definitionen verwendet, wie wir sie in der Alpenkonvention und in den Protokollen wieder finden. Es stellt sich dann bei der Umsetzung die Glaubwürdigkeitsfrage. Dieses Nutzungskonzept «Berggebiet» ist für uns eine verpflichtende Handlungsanweisung als Teil der Landesrichtplanung, der Landesplanung und der Berggebietssanierung, das ist ein Teil unseres Umgangs mit dem Raum. Aber zu konstruieren, dieses Erhaltungskonzept «Berggebiet» wäre irgendwo tangiert durch die Konvention oder durch die Protokolle, das kann ich nicht nachvollziehen. Das liegt ganz in der Linie des Geistes dieser Konvention und der Protokolle.Dann zur Frage: Was geschieht nach erfolgtem Schiedsspruch? Das entsprechende Protokoll sagt darüber weitergehend nichts aus. Aber man muss sich auch die Frage stellen: Was für Themen, Streitthemen, Streitgegenstände, sind, wenn wir die Anlage dieser Konvention und dieser Protokolle uns vor Augen führen, überhaupt denkbar? Müssen wir daran denken, es können nicht Themen an und für sich sein, die konkrete Normen 1:1 über Zwangsmassnahmen im jeweiligen Vertragsstaat umsetzen können. Das liegt gar nicht in der Konstruktion dieser Konventionen und auch nicht in der Konstruktion dieser Protokolle.Man muss sich aber eine Wirkung entsprechend einfach vorstellen. Ein Schiedsgerichtsurteil, das zu Ungunsten eines Staates ausfällt: Dieser Staat steht mit dieser Feststellung einfach in der Staatengemeinschaft und muss ein Stück weit dann auch selbst wieder entscheiden, wie er sich verhalten soll. Aber konkret kann ich darauf - und das ist auch aus den Unterlagen ersichtlich - keine Antwort geben. Das ist der letzte Stand dann, der rechtlich über das Protokoll geregelt ist.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann wünscht Regierungsrat Frick noch das Wort.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident. Ganz kurz die Antwort an den Abg. Erich Sprenger zur Frage betreffend Projekt «Malbun». Das Projekt «Malbun» widerspricht in keinem Punkt der Alpenkonvention.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stehen zwei Anträge im Raum. Und zwar hat der Abg. Walter Vogt den Antrag auf Zurückweisung der Vorlage an die Regierung gestellt und gleichzeitig auch der Abg. Ivo Klein die Zurückweisung der Vorlage an die Regierung gefordert, allerdings unter dem Aspekt, sofern die Einleitung einer umfassenden Vernehmlassung nicht stattgefunden hat. Zur Frage der Vernehmlassung hat sich Landtagsvizepräsident Peter Wolff ja bereits geäussert. Nichtsdestotrotz stimmen wir zuerst über die Zurückweisung der Vorlage an die Regierung ab. Dann hat der Abg. Erich Sprenger den Antrag auf Einzelabstimmung gestellt.Zuerst stimmen wir also über die Zurückweisung ab und anschliessend über den Antrag des Abg. Erich Sprenger über Einzelabstimmung bezüglich der neun Protokolle.Wer mit dem Antrag der Abgeordneten Walter Vogt und Ivo Klein einverstanden ist, diese Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, möge das bitte mit Handerheben kundtun.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist nicht angenommen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Entschuldigung, Herr Präsident, ich hätte das auch schon früher sagen können. Ich wollte nur der Vollständigkeit halber ganz kurz sagen: Ich finde es eigentlich selbstverständlich, dass über die Protokolle einzeln abgestimmt wird, denn es ist von der Sache her durchaus denkbar, dass der eine oder andere Abgeordnete mit dem einen oder anderen Protokoll einverstanden ist, mit einem anderen Protokoll jedoch nicht, und es ist gut vorstellbar, dass auch in anderen Alpenkonventionsstaaten unter Umständen nicht alle Protokolle ratifiziert werden. Ich fände es daher richtig, wenn wir einzeln über diese neun Protokolle abstimmen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich kann dem aus meiner Sicht zustimmen. Gibt es gegen dieses Vorgehen irgendwelche Bedenken, Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit erübrigt sich eine Abstimmung und wir werden einzeln über die Protokolle abstimmen.Die Regierung stellt somit den Antrag, der Landtag wolle den nachstehenden Protokollen zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) vom 7. November 1991 zustimmen.Ich lese Ihnen jedes Protokoll einzeln vor, und wir stimmen dann über jedes Protokoll, wie bereits besprochen, einzeln ab.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir stimmen also zuerst über das Protokoll vom 20. Dezember 1994 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über das Protokoll vom 20. Dezember 1994 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über das Protokoll vom 20. Dezember 1994 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über das Protokoll vom 27. Februar 1996 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bergwald ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über das Protokoll vom 16. Oktober 1998 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über das Protokoll vom 16. Oktober 1998 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über das Protokoll vom 16. Oktober 1998 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über das Protokoll vom 31. Oktober 2000 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir noch über das Protokoll vom 31. Oktober 2000 zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 über die Beilegung von Streitigkeiten ab. Wer diesem Protokoll die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit hat der Landtag allen neun Protokollen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 18 erledigt.Wir unterbrechen jetzt die Sitzung bis 17.20 Uhr. DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 17.00 UHR)
-ooOoo-