GESETZ ÜBER DEN ELEKTRIZITÄTSMARKT (EMG) (NR. 11/2002), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 21: Gesetz über den Elektrizitätsmarkt (EMG), Bericht und Antrag der Regierung Nr. 11/2002. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Energie ist in modernen Volkswirtschaften für praktisch alle Produktions- und Konsumprozesse unverzichtbar. Deshalb stellt eine möglichst preisgünstige und ausreichende Energieversorgung eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Mit dem vorliegenden Entwurf zu einem Elektrizitätsmarktgesetz soll der Ordnungsrahmen für die liechtensteinische Stromwirtschaft neu abgesteckt werden. Im Sinne der EU-Richtlinie hinsichtlich gemeinsamer Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt wird die Liberalisierung des liechtensteinischen Elektrizitätsmarktes angestrebt. Die Vorschriften betreffen die Elektrizitätserzeugung, Übertragung und Verteilung. Sodann wird die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors, der Marktzugang sowie der Betrieb der Netze geregelt.Durch dieses Gesetz soll der Markt schrittweise geöffnet werden. Der Fahrplan in Liechtenstein sieht ab dem Jahre 2005 eine vollständige Liberalisierung vor. Ziel der Marktöffnung ist die Erhöhung der Effizienz durch Wettbewerb. Die zentralen Voraussetzungen sind die Öffnung des Marktes für die Anbieter und die freie Lieferantenwahl der Konsumenten. Hierzu muss der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz sichergestellt werden, wobei in Liechtenstein aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Landschaftsschutzes das Netzmonopol weiterhin bestehen soll. In unserem kleinräumigen Umfeld dürfte ein so genanntes natürliches Monopol vermutet werden. Das heisst, ein bestimmtes Angebot kann am kostengünstigsten durch einen einzigen Anbieter erstellt werden. Es sollen auch die Grundsätze des Service Public aufrechterhalten werden.Grundsätzlich wird in Europa davon ausgegangen, dass sich mit der Marktöffnung ein allgemeiner Preisdruck auf die Strompreise einstellen wird. Im internationalen Vergleich sind die Strompreise in Liechtenstein relativ hoch, sodass vor allem im Bereich der liechtensteinischen Grossverbraucher ein erheblicher Spardruck vorhanden ist. Die Regierung geht auch davon aus, dass die durch die Liberalisierung in Liechtenstein bewirkte Ersparnis bei den Grossabnehmern und beim Gewerbe erheblich grösser sein wird als bei den Privathaushalten. Um erneuerbare Energieformen mit rationeller Nutzung aus umweltpolitische Gründen fördern zu können, sieht der vorliegende Entwurf eine mögliche Befreiung von den Durchleitungskosten für diese Energieform vor.Was sind die Auswirkungen einerseits auf die Versorgungssicherheit und andererseits auf die Elektrizitätswirtschaft? Aufgrund der Wahlmöglichkeit unter verschiedenen Wettbewerbern wird gemäss Regierungsbericht die Sicherung der Versorgung für die Konsumenten eher weniger teuer zu stehen kommen als bisher. Sodann dürften sich generell die Strukturen der Elektrizitätswirtschaft mit der zunehmenden Marktöffnung deutlich verändern. Kosten und Produktivitätsdruck werden dazu führen, dass Spar- und Effizienzpotenziale durch vermehrte Zusammenarbeit oder Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen genutzt werden. Dazu kommt, wie die Regierung weiter ausführt, dass die Grössenvorteile eines Unternehmens immer wichtiger werden. Im Bereich der Stromerzeugung dürfte mit einer beschleunigten Konzentration von Unternehmen oder auch Allianzen und Verflechtungen mit ausländischen Partnern zu rechnen seien. Erwähnenswert in diesem ganzen Zusammenhang ist, dass - anders als in der Schweiz und den meisten europäischen Ländern - es in Liechtenstein glücklicherweise keine nicht amortisierbaren Investitionen gibt. Bei den Netzbetreibern dürfte nach der Marktöffnung ein weniger starker Konkurrenzdruck herrschen als bei den Erzeugungsunternehmen, da sie gemäss Regierungsbericht als natürliche Monopole ihre Kosten den Verbrauern überwälzen können. Auch bei den Vertriebsunternehmen werden die Grössenvorteile zu Unternehmenskonzentrationen führen. Schliesslich können sich auch Allianzen mit branchenfremden Unternehmen ergeben. So viel zu einigen Auswirkungen, die sich grundsätzlich einstellen dürften.Wie die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer anerkenne ich die Notwendigkeit eines Gesetzes über die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes und unterstütze die Zielsetzung und die Grundsätze des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Auch der Regierungsbericht selbst verdient Anerkennung, da er nicht nur ausführlich, sondern auch klar und übersichtlich geschrieben ist. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, möchte aber von der Regierung noch Auskunft über einige generelle Fragen. Ich habe vorhin einige generelle Auswirkungen der Liberalisierung auf die Energiewirtschaft dargelegt. Welche Effekte erwartet nun die Regierung für die Liechtensteinischen Kraftwerke im Speziellen? Bekanntlich ist das liechtensteinische Verteilnetz an das schweizerische Verteilnetz angebunden. Am 22. September dieses Jahres wird das Schweizer Volk über dieses Elektrizitätsmarktgesetz abstimmen. Sind die dortigen Vorschriften, insbesondere die Etappierung der vorgesehenen Marktöffnung kompatibel mit unseren EWR-rechtlichen Verpflichtungen? Entsprechen unsere Verträge mit den NOK der EWR-rechtlichen Etappierung? Was passiert, wenn das Schweizer Volk das Elektrizitätsmarktgesetz ablehnt? Hätte in diesem Fall Liechtenstein ein Durchleitungsrecht durch die Netze schweizerischer Energieversorger, wenn der schweizerische Strommarkt nicht liberalisiert wird?Ein weiterer Aspekt: Mitte März diesen Jahres haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf geeinigt, die Strom- und Gasmärkte ab 2004 für gewerbliche Kunden zu öffnen. Über eine allfällige Liberalisierung, auch für private Haushalte, soll binnen Jahresfrist erneut verhandelt werden. Haben diese EU-Beschlüsse Auswirkungen auch auf unsere Gesetzgebung? Im Regierungsbericht wird als Versorgungsalternative die Möglichkeit des Baus einer Hochspannungsleitung nach Österreich erwähnt. Wird diese Möglichkeit für eine alternative Stromversorgung durch einen direkten Anschluss an den liberalisierten Strommarkt der EU via Österreich konkret ins Auge gefasst? Gemäss Regierungsbericht wird geprüft, ob die Aufgaben der zu schaffenden liechtensteinischen Regulierungsbehörden für den Elektrizitäts- als auch für den Gasmarkt zusammengefasst werden können. Hier stellt sich zunächst einmal die Frage nach dem Fahrplan der Liberalisierung im liechtensteinischen Gasmarkt und deren Auswirkungen. Dann heisst es weiter im Bericht der Regierung: um qualifizierte Mitglieder der noch zu schaffenden liechtensteinischen Regulierungsbehörde gewinnen zu können, werde dem Landtag ein Vorschlag zu deren Entschädigung unterbreitet. Wann soll dies voraussichtlich geschehen? So weit meine grundsätzlichen Fragen zu diesem ganzen Thema.Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem uns hier vorliegenden Gesetzesvorschlag sollen im Sinne einer entsprechenden EU-Richtlinie, deren Übernahme in das EWR-Abkommen der Landtag im April 2000 zugestimmt hat, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft gesetzt werden, um die Liberalisierung des liechtensteinischen Elektrizitätsmarktes zu gewährleisten. Ziel dieser Marktöffnung ist die freie Wahl des Stromlieferanten durch den Endverbraucher - sei es Industrie, Gewerbe oder Privathaushalt - und der dadurch gebahnte Weg vom Monopol zum Wettbewerbspreis. Das Gesetz sieht den freien Marktzugang für Grosskunden mit einer Jahresenergiemenge von grösser als drei GWh ab Juni 2002 und freiem Marktzugang für alle Kunden innerhalb Liechtensteins ab Oktober 2005 vor. Standen bisher verschiedene nationale Zielsetzungen wie Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Nutzung eigener Energiequellen und Umweltverträglichkeit im Vordergrund, wird für die künftige Stromerzeugung und Stromverteilung das ökonomische Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit Vorrang haben. Die EU-Staaten ihrerseits haben diese Richtlinie bereits umgesetzt und weisen zum Teil schon hohe Elektrizitätsmarktöffnungsgrade auf. Die Schweiz ihrerseits hat dieser Entwicklung ebenfalls Rechnung getragen und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, gegen das aber das Referendum ergriffen worden ist. In Liechtenstein sind heute für die Versorgung mit elektrischer Energie die Liechtensteinischen Kraftwerke verantwortlich. Vom liechtensteinischen Stromverbrauch im Verbrauchsjahr 2000 von rund 302 GWh wurden rund 224 GWh von den NOK bezogen. Die Eigenvorsorgung betrug rund 78 GWh, was rund einem Viertel des Gesamtstromverbrauchs entspricht. Mit diesem hohen Fremdbezugsanteil sehen sich die LKW hauptsächlich in der Rolle des Stromhändlers und Netzbetreibers. Die Durchleitung der Importe elektrischer Energie aus der Schweiz erfolgt auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages zwischen den NOK und den LKW. Dieser Vertrag läuft, nur nebenbei bemerkt, noch bis ins Jahr 2005. Das Netzmonopol der LKW wird sehr wahrscheinlich bestehen bleiben, da Parallelnetze aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Landschaftsschutzes kaum in Frage kommen werden. Die durch diese Gesetzesvorlage vorgeschlagenen Rahmenbedingungen sollen trotz fehlendem Wettbewerb im Netzbereich effiziente Leistungen und einen nichtdiskriminierenden Zugang zu den Netzen ermöglichen. Das Gesetz erlegt dem Netzbetreiber die Pflichten eines öffentlichen Versorgers - Service Public - auf. Die LKW als heutige Inhaberin auch des Strommonopols in Liechtenstein haben auf die geplante Liberalisierung des Strommarktes bereits reagiert und für ihre acht Grosskunden einen neuen Bereich, das so genannte Energie-Service-Center geschaffen, um diese noch besser betreuen zu können. Auch für Otto Normalverbraucher ist geplant, entsprechende Angebote zu lancieren, wie zum Beispiel «Ländlepower aus heimischer Wasserkraft». Gemäss der Richtlinie sind bei der Stromversorgung die Öffnung des Marktes für die Anbieter und die freie Lieferantenwahl der Konsumenten die zentralen Voraussetzungen, um Wettbewerb und damit grösstmögliche Effizienz eben bei der Stromversorgung sicherzustellen. Je nach den zusätzlichen Anbietern, die auf den Markt kommen, kann dann jeder Konsument gezielt Strom aus Wasserkraft, Windkraft etc. aus dem Inland oder beliebig aus dem Ausland beziehen, wie das heute in der Europäischen Union schon möglich ist. Um erneuerbare Energieformen mit rationeller Nutzung aus umweltpolitischen Gründen fördern zu können, sieht der vorliegende Gesetzesentwurf eine mögliche Befreiung von den Durchleitungskosten für diese Energieformen vor. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Abg. Johannes Kaiser:
Der vorliegende Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt, kurz EMG, betrifft die Strommarktliberalisierung. Da dies die Umsetzung von EU-Recht angeht und der Staat Liechtenstein trotzdem zu 100% Aktionär bleibt, ist diese Wegbeschreitung auf dieser Basis legitim oder vielleicht gar ein Muss. Wichtig ist mir heute, und wichtig ist mir an dieser Stelle auch in Zukunft, dass das Netz zur Gänze im Besitz des Staates bleibt. Die Strommarktliberalisierung, um die es hier geht, ist bis Ende Mai in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund unserer Europaeinbettung ist diese Liberalisierungszielsetzung wahrscheinlich angebracht. Die Strommarktöffnung bringt sicherlich Vorteile mit sich, wobei die grösseren Industriekunden schon heute bessere Konditionen aushandeln konnten, was auch sinnvoll ist.Wie gesagt: Wichtig ist mir, dass heute und in Zukunft der Staat bei den LKW als hauptgewichtiger Aktionär das Sagen hat. Als Vorstandsmitglied der Solargenossenschaft nimmt für mich unter anderem insbesonders der Art. 2 eine wichtige Stellung ein. Im Art. 1 wird unter Abs. a die Erzeugung, Übertragung und Verteilung der Elektrizität geregelt. In Art. 2 Abs. a dient dieses Gesetz, wie es im Bericht und Antrag heisst, insbesonders der Gewährleistung einer möglichst sicheren, preisgünstigen und auch umweltverträglichen Versorgung mit Elektrizität. Es dient auch, wie weiter im Abs. c von Art. 2 festgehalten ist, einer angemessenen Berücksichtigung der Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen. Wenn wir von erneuerbaren Energiequellen im Zusammenhang mit der Elektrizität sprechen, ist die Fotovoltaik geradezu ideal. Parallel zu dieser Strommarktliberalisierung sollte sich der Landtag den Auftrag fassen, der umweltverträglichen Erzeugung von elektrischer Energie ebenfalls wirksame Unterstützung zukommen zu lassen. Das Rad muss dabei nicht neu erfunden werden. Es können beispielsweise die Fördermodelle der umliegenden Staaten - wie Österreich und Deutschland - als Vorbild genommen werden. Netzbetreiber werden dort verpflichtet, Ökostrom aus Fotovoltaikanlagen abzunehmen, und zwar zu einem förderungswürdigen Preis bis zu einem halben Euro. In unserem Land gibt es zwar ebenfalls einen Abnahmepreis der LKW für Fotovoltaikstrom, der jedoch im Vergleich zu Österreich sieben Mal tiefer und im Vergleich zu Deutschland fünf Mal tiefer liegt. Ich frage die Regierung auf dem Trittbrett dieser Gesetzesvorlage an, ob die Regierung im Bereich der umweltverträglichen Erzeugung von Elektrizität gemäss Art. 2 dieser Vorlage in Zukunft optimalere Rahmenbedingungen für die Förderung der Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, sprich Fotovoltaik, setzt, konkret die Forcierung von Förderungsmodellen, wie mindestens in umliegenden Ländern, oder noch ein bisschen mehr?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Wir sehen uns wieder einmal einer europäischen Tatsache gegenüber, die wir gemäss EWR-Abkommen umzusetzen haben, wobei der Vorwurf, dass Liechtenstein päpstlicher als der Papst sei in diesem Fall nicht zutrifft, wenn man bedenkt, dass bis Ende Mai 2002 die gesetzlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen sind. Ich muss zugestehen, dass ich dieses Ziel - Ende Mai 2002 - sogar als ehrgeizig betrachte, vor allem in Zusammenhang mit der Einsetzung einer Regulierungsbehörde. Diese Richtlinie garantiert einen freien Markt für das Produkt «elektrische Energie» und gewährleistet somit allen Bezügern einen fairen Wettbewerb, um ihre Dienstleistungen oder Produkte zu erzeugen, was in einem globalen Markt nicht zu unterschätzen ist und die Chancengleichheit wahrt.Als äusserst positiv werte ich das mehrfach bezeugte Bekenntnis zum Service Public und damit zur Versorgungssicherheit in unserem Land. Nach meinem Dafürhalten wäre es fatal, zum Beispiel Zustände wie in Kalifornien zu provozieren. In diesem Sinne befürworte ich auch die Trennung zwischen Kosten für das Netz und Kosten für die Energie. Mit dieser Massnahme ist die Qualität des Netzes auch in Zukunft gesichert und damit die konstante Versorgung aller Strombezüger gesichert. Nicht sehr einheitlich sind die Aussagen betreffend das Einsparpotenzial der einzelnen Strombezüger. In der Zusammenfassung ist erwähnt, dass die Regierung davon ausgehe, dass die durch die Liberalisierung erwirkte Ersparnis bei den Grossabnehmern und beim Gewerbe erheblich grösser sein wird als bei den privaten Haushalten. Weiter ist erwähnt, dass sich das Einsparpotenzial bei den Privathaushalten in engen Grenzen halten wird. Auf Seite 27 ist dann erwähnt, dass die Preisreduktion bei Industriekunden bereits in Gang gekommen sei. Hier hätte ich einige Fragen:Wie eng sind die Grenzen für das Einsparpotenzial bei den Privathaushalten nach Ansicht der Regierung? Hat die beschriebene Preissenkung im Vorfeld nur bei den Industriekunden stattgefunden?Und wenn die bereits erfolgte Preissenkung tatsächlich nur bei den Industriekunden stattgefunden hat, wieso liegt dann bei den Privathaushalten nur ein kleines Einsparpotenzial vor?Auf Seite 18 wird weiter erwähnt, dass im internationalen Vergleich die Strompreise in Liechtenstein relativ hoch seien, aber das Sparpotenzial primär bei den Grossverbrauchern liege. Sind diese Aussagen prozentual oder absolut betrachtet? Welche Konsequenz hat die Aussage auf Seite 19, dass Erzeugungsanlagen mit hohen Gestehungskosten mit den zu erwartenden tiefen Produzentenpreisen die Vollkosten nicht mehr decken können? Was für Auswirkungen hat dies für die Stromproduktion mittels erneuerbaren Energien? Diverse Vernehmlasser haben die Befürchtung geäussert, dass künftig ökonomische Kriterien überwiegen und ökologische Aspekte das Nachsehen haben werden. Diese Vermutung wird auch nochmals in den Briefen der Solargenossenschaft Liechtenstein und der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz umschrieben, welche den Abgeordneten in den letzten Tagen zugestellt wurden. Ich teile diese Befürchtung. Die Regierung bringt als Gegenargument ein, man solle die Bürger nicht bevormunden. Ich denke mir, die Politik muss hier in einem langfristigen, gesamten Prozess denken. Ich möchte an dieser Stelle die Atomenergie erwähnen, bei welcher diverse Probleme nicht gelöst sind, so zum Beispiel die Endlagerung. Die Subventionierung der Atomenergie oder auch Verlagerung der Folgen unseres heutigen Energiekonsums auf die nächsten Generationen ist keine einheitliche Vergleichsbasis für den Konsumenten. Die Politik darf solche Tatsachen nur an die mündige Bevölkerung delegieren, wenn die Fakten auch transparent erkennbar sind, und das sind sie eben genau nicht. Deshalb ist Art. 19 Abs. 1 als Muss-Bestimmung zu formulieren. In diesem Zusammenhang wäre auch die auf Seite 38 erwähnte Verordnung interessant. Meine Fragen: Liegt diese bereits vor? Und wie wird Art. 19 präzisiert?Der Vergleich von Entschädigung für Fotovoltaikstrom im Brief der Solargenossenschaft Liechtenstein gibt mir ernsthaft zu denken. Gegenüber den Liechtensteinischen Kraftwerken bezahlt das Bundesland Vorarlberg sieben Mal mehr und Deutschland fünf Mal pro KWh, wie es bereits der Abg. Johannes Kaiser erwähnt hat. Hat es Liechtenstein tatsächlich nötig oder sind unsere Nachbarn alle irgendwie anders beeinflusst in dieser Hinsicht?Eine weitere Frage habe ich noch zu Seite 37: Hier ist nachzulesen, dass die Kraftwerke in Liechtenstein weitestgehend abgeschrieben sind und auf dem Stand der Technik seien. Damit ist es möglich, dass der in Liechtenstein erzeugte elektrische Strom zu konkurrenzfähigen Preisen verkauft werden kann. Wie werden zukünftig Erneuerungen finanziert? Sind diese noch möglich? Die letzte Frage: Unter Punkt 7 sind die personellen Folgen mit 0,25 definiert. Im Antrag der Regierung steht nichts von diesen 0,25 Stellenprozenten. Ist diese Stelle bereits vorhanden? Danke für Ihre Aufmerksamkeit und der Regierung für die klärenden Antworten. Abg. Paul Vogt:
Wir haben es hier wieder einmal mit einer EWR-Richtlinie zu tun, die der Deregulierung im Interesse der Privatwirtschaft dient. Mein Glaubensbekenntnis ist, dass Deregulierung an und für sich weder gut noch schlecht ist, wie auch Markt an und für sich weder gut noch schlecht ist, sondern es kommt immer auf die Umstände an. Ich bin aber auch der Meinung, dass dieses Elektrizitätsmarktgesetz bzw. die Deregulierung nicht zu verhindern ist, und dass man wohl gegen Windmühlen kämpfen würde, wenn man das versuchen würde. Wir verabschieden uns aber mit dieser Vorlage auch vom Gedanken einer nationalen eigenen Stromversorgung. Ich weiss, dass das schon lange nicht mehr Realität ist. Man kann den Strom in Zukunft billiger auf dem europäischen Markt einkaufen.Im Zweckartikel werden zwei Zwecke dieses Gesetzes genannt. Auf der einen Seite ist das die Versorgung mit preisgünstigem Strom, auf der anderen Seite ist das die Produktion von umweltverträglichem Strom. Ich denke, wenn man das in Zahlen ausdrückt, dann sieht es so aus, dass das, was vor dem Komma steht, den Grossabnehmern zugute kommt, und das, was nach dem Komma steht, sich mit der umweltverträglichen Stromproduktion befasst. So sehe ich die Relationen bei diesen beiden genannten Zwecken. In erster Linie kommt dieses Elektrizitätsmarktgesetz deshalb zustande, weil europaweit die Grossabnehmer von Strom darauf gedrängt haben. Sie werden es auch sein, die im grossen Mass davon profitieren können. Was mit den Kleinen geschieht, das ist fraglich. Die Zweckbestimmung Produktion von umweltverträglichem Strom kommt dann im Gesetz selber kaum mehr zum Ausdruck bzw. nur noch in Art. 19, wo es darum geht, dass die Produzenten erneuerbarer Energie vom Durchleitungspreis befreit werden können. Das ist für mich sehr mager und sehr unbefriedigend.Ich habe einige Fragen an die Regierung: Einmal geht es um die Auswirkungen auf die LKW. Inwiefern wird dieses Gesetz dazu führen, dass die LKW grundsätzlich umstrukturiert werden müssen? Hat die Privatisierung der LKW bereits begonnen? Bis wann wird das abgeschlossen sein? Was wird das für Folgen haben? Ich habe - das muss ich ehrlich sagen - keine Freude daran, wenn man Infrastruktur, die vom Staat jahrzehntelang aufgebaut wurde, nun im Interesse der Privatwirtschaft privatisiert und damit auch die Versorgungssicherheit in Frage stellt. Ich habe eine ähnliche Frage wie mein Vorredner, der die Frage gestellt hat, ob es den LKW möglich sein wird, in Zukunft mit den vorhandenen Kraftwerken konkurrenzfähigen Strom zu produzieren oder ob da die Konkurrenz von billigem Strom aus dem Ausland nicht eine zu starke Konkurrenz ist?Ich möchte auch wissen: Wie wirkt sich das auf den Normalverbraucher, also auf den Kleinverbraucher, aus? Wird er auch vom billigeren Strom profitieren können oder bleibt für den Kleinverbraucher alles beim Alten? Was mir aber ganz wichtig ist, sind die Auswirkungen für die Produzenten von erneuerbarer Energie. Da habe ich grundsätzliche Bedenken. Inwieweit ist beispielsweise in Zukunft eine Subvention von Solaranlagen noch möglich? Wäre das eine unerlaubte staatliche Förderung? Wäre das eine Diskriminierung der übrigen Stromproduzenten, welche keine Subvention erhalten? Wäre ein Impulsprogramm, wie das bis jetzt teilweise vom Staat mitfinanziert wurde, in Zukunft noch möglich oder fällt das bereits unter das Diskriminierungsverbot im Rahmen der EWR-Abkommen? Ich möchte mich hier noch der Frage meines Vorredners anschliessen: Ist es möglich, den Produzenten erneuerbarer Energie einen garantierten, höheren Preis zu garantieren, einen Preis, der die Kosten effektiv deckt?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Wie bereits von verschiedenen Vorrednern gesagt wurde, handelt sich um eine EWR-Rechtsumsetzung, die notwendig und sicherlich in dieser Form auch sinnvoll ist. Eintreten ist daher allgemein unbestritten. Es erübrigt sich auch in Wiederholung bereits gehaltener Voten noch irgendwelche Gemeinplätze nochmals zu sagen. Ich möchte nur einige Fragen stellen. Wie gerade der Abg. Paul Vogt schon angesprochen hat, sind gewisse Fragen hinsichtlich der zukünftigen LKW-Struktur offen. Der Bericht erscheint mir da etwas verwirrend zu sein. Zunächst liest man auf Seite 13, dass in Liechtenstein eine Strategie verfolgt werde, wonach die LKW in nützlicher Frist in eine privatwirtschaftliche Rechtsform umgewandelt werden sollen. Auf Seite 38 ist dem gegenüber die Rede von einer allfälligen Umwandlung der Liechtensteinischen Kraftwerke - in was steht nicht da - und auf Seite 36 steht: «Das Land Liechtenstein beabsichtigt im Falle einer Umwandlung der LKW auch weiterhin die Aktienmehrheit des Netzes zu behalten». Da wird also angedeutet, dass es nicht nur eine Umwandlung in eine privatrechtliche Rechtsform, nämlich in eine Aktiengesellschaft, geben kann, sondern dass sogar die Aktien zumindest teilweise dem Publikum angeboten werden können, also eine Teilprivatisierung wird hier als möglich angedeutet.Da die Regierung darüber in dieser in Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung doch ausserordentlich interessierenden Frage in diesem Bericht und Antrag nichts Klärendes und nichts Ausdrückliches über ihre Absichten sagt, möchte ich den Herrn Regierungsrat doch ersuchen, sich hierzu näher zu äussern. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass schon vor zirka 2 Jahren anlässlich der Behandlung einer Interpellationsbeantwortung war es, glaube ich, im März 2000 unter anderem die Abgeordneten Alois Beck und Johannes Matt damals schon beanstandet haben, dass die Regierung damals noch nicht dem Landtag definitiv sagen konnte, was diesbezüglich zukünftig geschehen soll, und der Abg. Johannes Matt hat damals sinngemäss gesagt, dass er schon erwarte, wenn dann das damals ja schon vorgesehen gewesene Elektrizitätsmarktgesetz komme, da müsse dann klipp und klar drinnen stehen, was hinsichtlich der Struktur der LKW in Zusammenhang mit der Stromliberalisierung vorgesehen sei und was seitens der Regierung vorgeschlagen werde. Hier besteht daher zweifellos eine Bringschuld der Regierung, die ich bitte, jetzt einzulösen.Eine weitere Frage bezieht sich auf das zukünftige Schicksal von § 9 des LKW-Gesetzes. Im LKW-Gesetz heisst es in § 9 sinngemäss, dass im Versorgungsgebiet der LKW - und das ist praktisch ganz Liechtenstein - Rechte zur Durchleitung von elektrischer Energie, sei es mittels Freileitung oder mittels Kabel, nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates der LKW verliehen oder erworben werden dürfen, dasselbe gilt für die Abgabe elektrischen Stroms an Dritte. Den Unfang des Versorgungsgebiets bestimmt der Verwaltungsrat der LKW, heisst es weiter in dieser gesetzlichen Bestimmung. Diese gesetzliche Bestimmung ist inhaltlich sicher nicht gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten dieses Elektrizitätsmarktgesetzes aufrechtzuerhalten. Ich frage die Regierung daher: Warum ist in diesem Bericht und Antrag darüber nichts zu finden?Interessant ist sicherlich auch noch - das wurde auch bereits angesprochen - das Ergebnis der in der Schweiz für den 22. September diesen Jahres vorgesehenen Volksabstimmung über das Referendum gegen das schweizerische Elektrizitätsmarktgesetz. Tritt das Elektrizitätsmarktgesetz in der Schweiz in Kraft, dann wird es sicherlich kein Problem geben mit dem Strombezug und der Durchlieferung von Strom auch anderer Stromanbieter über das bestehende NOK-Netz nach Liechtenstein. Was passiert aber, falls das Volk in der Schweiz das Elektrizitätsmarktgesetz ablehnen sollte? Da möchte ich die Regierung fragen: Ist die Durchführung, die Umsetzung dieser Gesetzesvorlage, die wir auf dem Tisch haben, auch dann gewährleistet, wenn das schweizerische Elektrizitätsmarktgesetz im September vom schweizerischen Volk abgelehnt werden sollte? Ich möchte in diesem Zusammenhang die Regierung auch fragen: Ist allenfalls beabsichtigt, die 2. Lesung dieser Vorlage erst nach diesem Abstimmungstermin, somit konkret frühestens im Oktober diesen Jahres, hier im Landtag anzusetzen oder meint die Regierung, dass man das Gesetz auch durchaus schon in der Juni- oder Septembersitzung in 2. Lesung beraten und verabschieden kann?Abg. Rudolf Lampert:
Ich erschrecke jetzt über die Fragen des Landtagsvizepräsidenten, weil ich davon ausgegangen bin, dass das Elektrizitätsmarktgesetz nicht die LKW selbst regelt, sondern dass hier ausschliesslich, und zwar unabhängig von den Liechtensteinischen Kraftwerken geregelt wird, wie künftig der Strom verteilt wird, nach welchen Grundsätzen die Berechnungen stattfinden usw. Ich bin aber davon ausgegangen, dass die Liechtensteinischen Kraftwerke ein komplett eigenes, neues Gesetz erhalten werden bzw. dass die LKW in anderer Form geregelt werden. Wenn das hier implementiert werden müsste, so ist mir klar, dass wir dann ganz andere Grundsätze hier noch regeln müssten. Ich denke, für mich ist die Vollprivatisierung oder auch eine Teilprivatisierung der Liechtensteinischen Kraftwerke überhaupt noch nicht gegessen. Ich denke hier an die volkswirtschaftlichen Elemente, die sich in den Liechtensteinischen Kraftwerken befinden, in denke an die Stromproduktionen und an das Netz. Wo ich keine Probleme habe mit der Privatisierung, das ist bezüglich Stromhandel, Laden und bei den übrigen Dienstleistungen, die von den Liechtensteinischen Kraftwerken erbracht werden. Aber, der Abg. Paul Vogt hat es auch angetönt: Ich bin nicht bereit, hier vom Staat erbrachte Leistungen, erbrachte Netze, finanzierte Netze, einfach so der Privatwirtschaft auszusetzen, nicht zuletzt auch, um die Versorgung auf dem Markt absolut unter staatlicher Aufsicht zu gewährleisten. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz überhaupt noch nichts mit der Struktur der Liechtensteinischen Kraftwerke zu tun hat, sondern dass das in einer separaten Vorlage hier eingebracht wird. In diesem Gesetz steht ja nichts über die Struktur bei den Liechtensteinischen Kraftwerken. Aber selbstverständlich ist es interessant, diese Elemente dann einfliessen zu lassen, und dass auch das Elektrizitätsmarktgesetz Rücksicht nimmt auf die Gegebenheiten bei den Liechtensteinischen Kraftwerken.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Nur zur Klarstellung: Ich habe weder gesagt, dass die zukünftige Struktur oder veränderte Vorschriften für die Liechtensteinischen Kraftwerke in dieses Gesetz aufgenommen werden sollen, noch habe ich von der Regierung verlangt, dass sie das tun soll. Ich habe nur gesagt: Der Landtag sollte darüber Bescheid wissen, was die Regierung in dieser Hinsicht heute konkret vorhat.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich begrüsse diese Vorlage auch. Mehr muss ich jetzt nicht mehr sagen nach den vielen Voten. Ich sehe es überhaupt an sich sehr gerne, wenn Wettbewerb entsteht. Da habe ich das Problem - es wurde angesprochen -, dass ich an sich gar nicht richtig nachvollziehen kann, warum es nicht möglich sein sollte, den Privatverbrauch, also den Haushaltsverbrauch, nicht auch noch preismässig in eine Bahn zu leiten, dass er zumindestens nicht teurer wird. Ich habe gelesen, dass es allenfalls sogar in umliegenden Ländern zu Verteuerungen kommt, während es doch absehbar ist, dass vor allem auch durch das hohe Angebot von Strom im Moment die Industrie und die Wirtschaft eher begünstigt werden. Ich finde auch, dass diese umweltfreundlichen Energien im Gesetz berücksichtigt sind. Ich möchte auch dafür plädieren, dass man doch versucht zu unterscheiden, inwieweit gewisse Fördermassnahmen für alle diese umweltfreundlichen Energien dann doch über das Energiespargesetz zu regeln sind, und dass es zu keiner Vermischung kommt.Gemeldet habe ich mich noch, um es auch gleich vorwegzunehmen, wegen zwei, drei Fragen. Einmal, wie die Aufsicht dieser Unternehmen - vielleicht ist es jetzt dann auch nur ein Unternehmen - durch die Regulierungsbehörde stattfinden wird. Ich möchte aber wissen: Welche Aufgaben kann der Staat, das heisst die Regierung, diesbezüglich doch noch über das Mass übernehmen, das er als Alleinaktionär wahrnimmt, wie ich hoffe? Ich finde nur drin, dass die Regulierungsbehörde einen Jahresbericht zuhanden der Regierung zu erstellen hat. Bezüglich der angesprochenen zweiten Vorlage - und da möchte ich dann von der Umstrukturierung der LKW sprechen: Ich denke, es handelt sich dann nicht um eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der LKW.Die letzte Frage noch zur Regulierungsbehörde: Die Regierung schlägt eine Kommission vor. Diese Kommission hat die Natur, dass sie alle vier Jahre neu gewählt wird. Ich bin nicht sicher, ob das sinnvoll ist, dass diese qualifizierten Personen, die hier notwendig sind, aufgrund der Erfahrung, die auch zusammen sind in einer Kommission, die alle vier Jahre neu zu bestellen, ob das richtig organisiert ist. Ich möchte fragen: Gibt es hier noch andere Formen gibt, die Regulierungsbehörde tätig werden zu lassen?Abg. Rudolf Lampert:
Herr Landtagsvizepräsident: Da wäre ich missverstanden worden. Ich wollte nicht sagen, dass Sie das in dieses Gesetz hineinbringen wollten. Ich wollte lediglich zusätzlich anregen, dass die Regierung dazu Ausführungen macht, dass das in einer separaten Vorlage kommt und dort noch nicht alles gegessen ist, sondern dass schon noch Gespräche stattfinden und nicht einfach eine Privatisierungsvorlage hier im Landtag erscheint. Abg. Alois Beck:
Ich habe noch eine kurze Bemerkung oder Ergänzung zum Votum des Landtagsvizepräsidenten: Er hat eine frühere Interpellation respektive die Beantwortung noch angesprochen. Ich war da auch etwas beteiligt bei dieser Interpellation. Die Situation zum damaligen Zeitpunkt war die, dass man eher davon ausgegangen ist, dass aufgrund der EWR-rechtlich geforderten Liberalisierung zwingend auch eine Umstrukturierung oder Privatisierung oder Teilprivatisierung der LKW verbunden sein würde. Das war eher die Antwort, die dazumal vorherrschte. Zwischenzeitlich ist man, glaube ich, von diesem Standpunkt abgerückt, dass man sagt, dass hier lediglich gewisse organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden müssen, gewisse Entflechtungen, Transparenz schaffen, Sparten einrichten in der Buchhaltung usw. Deshalb habe ich ja auch eingangs bei meinen grundlegenden Fragen auch die Frage gestellt: Wie wirkt sich das auf die LKW aus? Was muss grundsätzlich aufgrund der Liberalisierung gemacht werden und was nicht, im Gegensatz zu früheren Standpunkten? Und abschliessend wird das die Regierung dann später bei den betreffenden Gesetzesänderungen sicher behandeln. Aber es ist, wie gesagt, jetzt schon wichtig für den Landtag, dass er grundsätzlich sieht, wohin die Reise geht, und dass man grundsätzlich absteckt: In welchen Bereichen ist eine Privatisierung oder Teilprivatisierung zwingend erforderlich? Oder eben wie es neuerdings - zumindest habe ich das so verstanden - jetzt tönt, dass es vom EWR-rechtlichen Gesichtspunkt nicht erforderlich ist, dass man hier organisatorische Belange umsetzen muss.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Mir ist insbesondere der Zweckartikel dieses Gesetzes sehr positiv aufgefallen. Wie bereits die Vorredner gesagt haben, ist ja dort die Rede davon: Man möchte eine sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität gewährleisten und auch eine angemessene Berücksichtigung der Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen sicherstellen. Leider ist dieser Zweckartikel im weiteren Gesetzestext nicht ausreichend verfolgt worden. Aber das haben ja meine Vorredner bereits schon gesagt und deswegen möchte ich diesen Gedanken nicht weiter verfolgen. Ich möchte nur noch einige Fragen an die Regierung stellen:Im Moment beziehen wir ja drei Viertel unseres Stromes von den NOK, und das wird ja wohl auch in absehbarer Zeit so bleiben. Nur ein Viertel des Stromes wird hier im Land produziert. Im Regierungsbericht wird als Versorgungsalternative die Möglichkeit eines Baues einer Hochspannungsleitung nach Österreich erwähnt. Es ist auch die Rede von eventuellen möglichen Überlegungen bezüglich des Baues von Gas- oder Dampfturbinenwerken bzw. auf Seite 28 steht, dass weitere Möglichkeiten zur umweltfreundlichen Stromproduktion überprüft würden. Und da möchte ich einfach die Regierung fragen: Zu welcher Schlussfolgerung im Hinblick auf diese Überlegung ist die Regierung gekommen für die weitere Zukunft bezüglich Stromversorgung des Landes? Lassen sich einigermassen realistisch Alternativen entwickeln, die die hohe Abhängigkeit der liechtensteinischen Stromversorgung vom Schweizer Netz reduzieren könnten? Danke.Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Dieses Elektrizitätsmarktgesetz ist eine europäische Richtlinie, die wir in nationales Recht zu übernehmen haben, ob wir wollen oder nicht. Deswegen finde ich es nicht unbedingt notwendig, dass man dieses Gesetz bejubelt. Es ist ein Kuckucksei und damit findet meine Abneigung gegenüber dem EWR eine logische Vorsetzung. Wir können hier über Eintreten oder Nichteintreten debattieren, ich bin für Nichteintreten. Ich weiss, dass meine Aussage nur symbolischen Charakter hat. Aber es geht mir darum, dass man darüber redet. Es ist doch so, dass wir in unserem Land über - wenn auch über bescheidene - doch über gewisse Rohstoffe verfügen. Es ist die Bildung und die Jugend. Gut, wir haben in diesen Tagen einen Dämpfer hinnehmen müssen - sprich PISA-Studie. Wir haben ein bisschen Strom, wir haben Wasser und ein wenig Landwirtschaftsboden. Für das Notwendigste würde es reichen. Ich möchte ganz einfach davor warnen, alle diese Dinge aus der Hand zu geben. Wir opfern - wobei es darum geht, dass man ad Protokoll auch diese Dinge einmal anspricht - wir opfern der Liberalisierung und dem vermeintlich günstigen Strompreis einen Teil unserer Autarkie. Es werden staatliche Monopole abgebaut und private, wirtschaftliche Monopole errichtet. Es war ein Vorredner - ich denke, es war Kollege Alois Beck - der gesagt hat, dass sich da neue Zusammenschlüsse vermutlich in Zukunft ergeben werden. Natürlich, das sind neue Monopole und wieder neue Abhängigkeiten. Mir geht es einfach nur darum, dass wir uns wieder einmal in Erinnerung rufen, dass mit dem EWR-Beitritt und den permanenten Übernahmen europäischen Rechtes nicht nur goldene Zeiten angebrochen sind, sondern dass wir auch einen ganz erklecklichen Teil unserer Freiheit, unserer Autarkie und unserer Souveränität, aufgegeben haben. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Frick.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Es ist ja eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten. Ich werde mich bemühen, zuerst einmal die Fragen, die am meisten aufgeworfen wurden, zuerst zu beantworten. Einmal, wenn ich gleich damit beginnen kann, das ist die Frage des Abg. Wendelin Lampert, und zwar: Wie eng ist die Grenze für das Einsparpotenzial? Hier möchte ich vielleicht einmal Folgendes sagen: Es geht ja hier um Private, nehme ich einmal an, die Grenze - so wird verschiedentlich im Bericht gesagt -, dass der Strompreis für Private eigentlich in relativ geringen Grenzen sich nach unten bewegen wird. Das hat damit zu tun, dass eben der Strompreis, wie es aus dem Bericht herausgeht, in Zukunft gesplittet ist. Es ist ein Durchleitungspreis und es ist der effektive Strompreis. Wenn wir das in Zahlen betrachten, dann ist es eben so, dass zwei Drittel des Preises der Durchleitungspreis ist und zirka ein Drittel des Preises ist der effektive Strompreis. Wie Sie sehen, ist also die Variable relativ gering, das heisst, sie ist nur ein Drittel. Die LKW kaufen heute etwa 75% des Stroms von einem Lieferanten, und die LKW, wir, das Land Liechtenstein, sind damit in der Vergangenheit auch sehr gut gefahren. Sie können davon ausgehen, dass, wenn man 75% des Stromes bei einem Lieferanten kauft, dass man dadurch einen relativ guten Preis erzielen kann. Wenn sich nun nach der Stromderegulierung der Markt öffnet und es einem Privathaushalt, einem kleinen Bezüger, sollte es ihm gelingen, nun 20% billigeren Strom zu kaufen, wie er ihn in der Vergangenheit von den LKW gekauft hat, dann sind das, wenn er also vorher 20% billiger einkauft, macht das letztendlich in der Rechnung nur 6,5% aus, oder, wenn wir es anders ausdrücken: Bis jetzt setzt sich der Strompreis so zusammen: Fünf Rappen pro Kilowatt - das nur als Beispiel - wäre der Strompreis, der Netznutzungspreis, zwei Drittel, wäre 10 Rappen. Nun kauft er also 20% billiger, das ist ein Rappen, nämlich 20% von den fünf Rappen, das heisst also, die Preisreduktion für den Strom für den privaten Haushalt, wenn es ihm gelingen würde, 20% billiger einzukaufen, macht letztendlich einen Rappen oder 6,5%. Das hat also damit zu tun, dass sich hier der Bereich eben in engen Grenzen bewegt. Und es ist so: In der EU ist das Verhältnis - da habe ich mich vorher informiert - teilweise noch schlechter. Da ist der Strompreis ein Viertel und der Netznutzungspreis drei Viertel. Also, die Netznutzungspreise bei uns werden im europäischen Durchschnitt liegen. Der Netznutzungspreis, der ja letztendlich dann von der Regulierungsbehörde kontrolliert wird, die das genauestens kontrolliert und das muss ja da gerechtfertigt sein, der enthält natürlich einen gewissen Gewinn, der eben dann Rücklagen ermöglicht, um das Netz immer auf dem neuesten Stand halten zu können.Das Strommarktliberalisierungsgesetz hat eigentlich für den Kleinverbraucher, wenn ich das einmal so sagen darf, mehr den Vorteil oder es gibt ihm die Wahlmöglichkeit, eben ökologischen Strom zu kaufen und seine Verantwortung gegenüber der Umwelt wahrnehmen zu können und nicht so sehr durch günstigeren Einkauf Geld einsparen zu können. Zur Frage der Privatisierung der Liechtensteinischen Kraftwerke: Da möchte ich gerne dieser Bringschuld nachkommen. Die Regierung beschäftigt sich derzeit mit der Erstellung eines neuen LKW-Gesetzes. Dieser Gesetzentwurf soll innerhalb des nächsten Monats, so ist es zumindest vorgesehen, zur Vernehmlassung gehen und soll dann im Herbst dem Hohen Landtag zur Beratung zugestellt werden. Dazu noch: Es ist eben vorgesehen, die Liechtensteinischen Kraftwerke in eine AG umzuwandeln, aber alle Aktien bleiben vorerst im Besitz des Staates, vor allem auch die des Netzes und dann auch die der Stromproduktion. Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind ja eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Diese Strommarktliberalisierung kann auch gesetzeskonform in der öffentlich-rechtlichen Anstalt durchgeführt werden. Es ist heute schon so: Die LKW haben sich darauf vorbereitet. Sie führen die Geschäfte schon heute strikte getrennt in vier verschiedenen Profizentren oder einfach Geschäftsfeldern, die strikte getrennt sind, auch buchhalterisch genaustens getrennt sind. Das ist ja eines der Hauptargumente, es darf keine Quersubventionierung stattfinden. Trotzdem wollen wir die LKW in eine AG umwandeln. Aber das muss nicht direkt mit der Einführung dieses Gesetzes einhergehen. Die generellen Auswirkungen auf die Liechtensteinischen Kraftwerke: Das ist einmal, dass das Geschäft in Zukunft strikte getrennt geführt wird. Es hat natürlich auch noch andere Auswirkungen, wie ich vorher gesagt habe. Es ist natürlich so, dass die Netznutzungspreise der Regulierungsbehörde unterstellt sind, das hiesst, es darf also nur mit einem relativ geringen Gewinn gearbeitet werden. Dann zur Stromproduktion Samina/Lawena: Die Anlagen sind ja relativ alt. Die zwei Turbinen, wenn ich mich richtig erinnere, gehen zurück auf das Jahr 1946. Eine andere Turbine dann auf die 60er Jahre. Also, die sind längstens abgeschrieben, werden aber immer bestens gewartet. Aber auch hier ist es möglich, den Strompreis konkurrenzfähig mit einem Gewinn zu verkaufen, der es ermöglicht, später entsprechende Verbesserungen oder Erneuerungen durchzuführen. Dann zur Frage der Hochspannungsleitung nach Österreich: Das ist eine Untersuchung, die von den LKW einmal in Angriff genommen wurde im Hinblick auf die kommende Strommarktliberalisierung. Das ist aber eine reine Abklärung, wie sich so etwas darstellen würde, was hier für Möglichkeiten bestünden. Das würde heissen, man bräuchte eine etwa 10 km lange Hochspannungsleitung und das wäre sicherlich auch mit anderen Problemen verbunden. Wenn ich mich richtig erinnere, reden wir hier von einer Investition zwischen 13 bis 17 Mio. Franken. Wenn man das ganze verkabeln würde, wäre das in etwa das Doppelte. Das ist einfach einmal eine Abklärung, um eine Alternative zu haben. Man ist in einer besseren Verhandlungsposition, wenn man eine zweite Alternative hat, um das einmal so auszudrücken. Aber ernsthaft wird das heute nicht in Erwägung gezogen, zumal eben wir nicht von zwei Lieferanten in ein Netz eingespeist werden könnten. Wenn wir auf diese Variante gingen - das ist der heutige Stand der Technik - wenn wir also eine Hochspannungsleitung Richtung Österreich legen würden, dann müssten wir den Lieferanten von der Schweiz abkappen. Es liesse sich offensichtlich nicht realisieren, dass man von beiden Seiten Strom bezieht. Das ist die Information, die ich diesbezüglich bekommen habe. Man beschäftigt sich nicht ernsthaft mit dem Gedanken, irgendwie in absehbarer Zeit dieses Projekt zu realisieren.Dann zu Art. 9 LKW-Gesetz: Die Regierung ist sich des Umstandes bewusst, dass dieser Art. 9 mit diesem Gesetz nicht kompatibel ist. Eigentlich hätte dieser Antrag hier dazu gehört, das ist richtig. Wir haben uns überlegt, wir möchten noch einen weiteren Gesetzesartikel im LKW-Gesetz ändern und möchten, dass dieser Bericht und Antrag im nächsten Landtag behandelt wird. Es geht hier noch um den Zweckartikel der LKW. Dieser Artikel sollte geändert werden, wenn wir allenfalls die Lie-Comtel in die LKW inkorporieren wollen. Deshalb möchten wir diese beiden Sachen im nächsten Landtag behandeln. Dann zur Frage, was passiert, wenn die Schweiz die Strommarktliberalisierung ablehnt? Das war auch eine Frage, die verschiedentlich gestellt wurde. Es wird dann kein einheitliches schweizerisches Netz geben. Wir wären dann in der Situation, dass wir mit dem Netzbesitzer, mit der NOK/AXPO verhandeln müssten. Der Stromhändler LKW müsste dann sich mit der AXPO auseinander setzen und spezielle Verträge aushandeln, die ihnen eine Stromdurchleitung ermöglichen. Dies ist heute nicht gewährt. Dann zur Frage der erneuerbaren Energie: Sie wird zu wenig in diesem Gesetz berücksichtigt, sie wird in diesem Gesetz zu wenig gefördert. Dieses Gesetz übernimmt eigentlich die EG-Richtlinien. Sinn und Zweck des Gesetzes ist ja die Liberalisierung des liechtensteinischen Elektrizitätsmarktes; durch dieses Gesetz wird der Markt schrittweise geöffnet. Das Ziel ist eine Effizienzerhöhung durch den Wettbewerb. Es regelt den Marktzugang sowie den Betrieb der Netze. Das nochmals zum Zweck. Dieses Gesetz ist aber kein Förderungsgesetz wie das auch schon die Abg. Hassler erwähnt hat. Dieser Aspekt muss vermehrt Eingang finden im Energiespargesetz und nicht in diesem Gesetz, und dessen sind wir uns bewusst. Dieses Gesetz aber stärkt schon wesentlich die erneuerbaren Energieträger, und zwar tut es das in Art. 2 und in Art. 12, in Art. 19 und 40, das heisst, erneuerbare Energie wird kostenfrei übertragen, also der Durchleitungspreis ist ja praktisch vom Preis befreit. Und das ist eine sehr starke Förderung, bin ich der Meinung. Aber eine Preisregulierung vorzunehmen oder Fotovoltaik zu fördern, dafür ist dieses Gesetz nicht da.Dann möchte ich vielleicht zu einigen Detailfragen kommen: Das mit dem Preis sollte so weit geklärt sein. Ich meine, dass Grossabnehmer mehr profitieren, das ist eigentlich ganz klar, das ist ein ganz allgemeines Gesetz des Marktes. Wer eben in grossen Mengen kauft, bekommt bessere Bedingungen. Übrigens haben ja die Grossabnehmer, die heute, also ab dem Datum, wenn das Gesetz in Kraft tritt bis zum September 2005, das sind ja diese über drei Gigawattkunden, die haben eben heute schon spezielle Verträge mit den LKW, also die haben heute schon bessere Preise. Wenn man das einmal von der Seite betrachtet, wird sich für diese durch dieses Gesetz nicht viel ändern.Dann war die Frage der mit der Strommarktliberalisierung einhergehende Marktbereinigung, das heisst der Wettbewerb. Da werden einige Produzenten auf der Strecke bleiben. Das hat eigentlich auf die Produzenten von erneuerbarer Energie keinen Einfluss, zumal die ohnehin, wenn man das vergleicht mit Produzenten von Nuklearstrom, Kohle, Öl oder Wasser, dann sind die ohnehin nicht wettbewerbsfähig und müssen anderweitig gefördert werden, damit sie auf dem Markt bestehen können. Dann zur anderen Frage: Die Verordnung liegt noch nicht vor. Wir werden sofort an die Erstellung der Verordnung gehen und wir werden zur 2. Lesung einen Entwurf vorlegen.Die 25%-Stelle, eine weitere Frage, also dieses Sekretariat der Regulierungsbehörde: Das ist noch unklar, wo sie organisatorisch am besten aufgehängt wird. Es ist ja in Art. 30 geregelt, dass die Aufwendungen durch Gebühren verrechnet werden können. Und somit könnte es sein, dass man die Ansiedelung dieses Sekretariats vielleicht am besten beim Netzbetreiber hat, aber das ist noch nicht klar. Es ist auch noch nicht bestimmt, aber es würde sehr viel Sinn machen, diese Regulierungsbehörde für das Netz genauso zusammenzulegen, dieselbe Regulierungsbehörde auch für das Gasnetz zu nehmen. Aber so weit sind wir heute nicht, zumal eben, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wird ja die Regulierungsbehörde zuerst noch keine Funktion haben, ausser eventuell als Schlichtungsbehörde, weil ja die Grossbezüger über 3 Gigawatt ohnehin schon separate Verträge haben und die komplette Öffnung des Strommarktes ja dann erst im September 2005 stattfinden wird, wo es dann wirklich darum geht, dass man die Netznutzungskosten genauestens festlegt. Vielleicht jetzt noch zur Frage der Abg. Dorothee Laternser: Drei Viertel des Stromes werden heute von der Schweiz eingekauft, das heisst, von NOK/AXPO und ein Viertel ist Eigenproduktion, wobei hier das meiste wieder Wasserkraft ist. Es gibt einige kleine Solaranlagen; das macht etwa 0,05% des Gesamtbedarfes aus. Dann sind einige Blockheizkraftwerke dabei. Aber der Löwenanteil der Eigenproduktion ist ganz klar die Wasserkraft. Wir sind im Moment dabei, ein neues Energiekonzept zu erstellen, und da ist ein Teil davon zu sehen, wie viel Strom wir aus erneuerbarer Energie in Zukunft produzieren können. Wir werden uns ein Ziel setzen. Wir sind uns aber noch nicht klar, ist es zu ehrgeizig, wenn wir sagen, wir möchten bis in 10 Jahren zusätzlich zum heutigen, das heisst also, wenn wir heute 25% haben, zusätzlich zur Wasserkraft 15% des Strombedarfes aus erneuerbarer Energie im Lande abdecken. Wir haben konkrete Projekte schon im Studium. Wir sind sie noch nicht angegangen, das ganze ist noch ein Vorprojekt. Aber wir sind dabei, hier ein Projekt «Biogas» in Angriff zu nehmen, und das nächste Projekt wird dann nochmals ein Projekt «Stromproduktion mit Biomasse» sein. Also, hier geht schon etwas. Die Fotovoltaik wird selbstverständlich nicht vergessen. Hier werden wir auch diskutieren, ob wir eventuell das Impulsprogramm nochmals wiederholen. Das sehe ich zweifelsohne. Man wird sich auch überlegen, wie man eine neue Vereinbarung mit den LKW trifft, sodass die Abgeltung für Fotovoltaikstrom besser wird. Aber, ich glaube nicht, dass wir so weit gehen werden wie unser Nachbarland Vorarlberg. Die sind da sehr fortschrittlich, sehr vorbildlich. Das ist aber mit Abstand eine Ausnahme in Europa. Deutschland ist auch noch sehr grosszügig. Im Gegensatz dazu tut die Schweiz in der Richtung praktisch nichts. Aber das ist keine Erklärung irgendwie, weshalb wir auch Fotovoltaikstrom in Zukunft stärker fördern wollen. Aber auch das ist eine Sache vom Energiekonzept und nicht von diesem Gesetz.Habe ich noch irgendwelche Fragen vergessen?Abg. Alois Beck:
Vorerst vielen Dank für die Beantwortung. Ich weiss nicht, ob ich einiges überhört habe oder Sie dazu keine Ausführungen gemacht haben. Zum einen: Wie steht es mit der Liberalisierung der Gasmärkte? Wie ist da der Fahrplan? Da wird ja auch noch etwas zu erwarten sein. Dann stellt sich noch die Frage bezüglich der EU. Wie ich ausgeführt habe, wurde ja Mitte März beschlossen, dass die Strom- und Gasmärkte ab 2004 für gewerbliche Kunden zu öffnen sind. Hat dieser Beschluss wiederum Auswirkungen auf unsere Situation und auf unsere Gesetzgebung? Dann vielleicht noch eine Frage bezüglich der Schweiz: Es ist ja so, dass bereits in der Vergangenheit gewisse Liberalisierungstendenzen im Gange sind, unabhängig vom noch zu beschliessenden Strommarktgesetz auch in der Schweiz, dass die Märkte und Strukturen teilweise jetzt schon in Bewegung sind. Und bezüglich der Durchleitung, was ja für uns auch eventuell eine zentrale Frage ist, habe ich irgendwo gelesen, glaube ich, die schweizerische Wettbewerbskommission war es, die solche Fragen schon zu behandeln hatte. Da gab es Klagen bezüglich Durchleitungsrechte, und dass bereits jetzt im Vorfeld der formellen Liberalisierung solche Durchleitungsrechte vereinzelt gewährt wurden. Aber ich bin da auch nicht mehr im Detail informiert. Aber eventuell sind das doch Fragen, die uns dann später direkt tangieren werden, weil wir eben auch auf formell gesicherte Grundlagen zurückgreifen können sollten.Abg. Wendelin Lampert:
Danke für die Ausführungen. Ich habe noch drei Anmerkungen oder Fragen: Meine Frage betreffend die 25 Stellenprozente betrifft Seite 74, Punkt 7: Personelle und finanzielle Auswirkungen. Hier ist nachzulesen, dass dieses Sekretariat vom Amt für Volkswirtschaft geführt wird. Der personelle Bedarf wird zirka 0,25 Stellen betragen. Und dann auf der nächsten Seite, auf Seite 75, ist im Antrag der Regierung von dieser Stelle nichts zu sehen. Daher kam meine Frage. Dann der zweite Punkte: Ihre Anmerkung betreffend den Durchleitungspreis für erneuerbare Energien habe ich sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen. Ich bin höchst erfreut, dass Sie Art. 19 als Muss-Bestimmung auslegen, wenn ich es richtig gehört habe. Dementsprechend werden wir dann auch in der 2. Lesung den Artikel ändern.Die 3. Anmerkung: Sie haben gesagt, dieses Gesetz dient dazu, um die EU-Richtlinie umzusetzen. Hier muss ich anmerken: Auch EU-Richtlinien sind nicht perfekt und wir dürfen uns durchaus einmal vornehmen, hier gewisse Leitplanken für erneuerbare Energien vorzusehen und somit diesen Energieformen einen Vorteil zu verschaffen. Sie sagen ja selbst: Damit wird Konkurrenz gefördert, sprich erneuerbare Energien werden es immer schwerer haben, um bei den derzeitigen Preisen konkurrenzfähig zu bleiben. Mein Beispiel aus dem Eintretensvotum betreffend Atomenergie war ziemlich treffend - würde ich einmal sagen. Danke.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe zwei Fragen gestellt, und zwar: Inwieweit übernimmt oder hat die Regierung noch Aufsichtsaufgaben zu übernehmen, die über die Kenntnisnahme des Jahresberichtes, den die Regulierungsbehörde zu erstellen hat, hinausgehen könnten? Und das Zweite war: Gibt es noch andere Modelle, die Regulierungsbehörde zu organisieren, als die von Ihnen vorgeschlagene Kommission? - wobei ich davon ausgehe, dass sie dann alle vier Jahre wieder zur Disposition steht, sehr im Gegensatz zum Amt für Kommunikation, das im Bereich der Telekommunikation Regulierungsbehörde ist. Das ist ein Amt, das es gemäss dem Bericht ablehnt, dass eine Kombination zwischen Stromversorgung und Telekommunikationsversorgung stattfinden soll. Abg. Johannes Kaiser:
Ich möchte doch nochmals bei der erneuerbaren Energiequelle nachhaken. Und zwar heisst es im Zweckartikel: «Dieses Gesetz dient insbesondere» - und dann der Bst. c - «einer angemessenen Berücksichtigung der Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen sowie der rationellen Energienutzung unter Abwägung umwelt- und wettbewerbspolitischer sowie wirtschaftlicher Kriterien». Die Strommarktliberalisierung hat ja mit Preisen zu tun, und die Spiesse für erneuerbare Energiequellen sind schon klein und werden sozusagen immer noch kleiner. Meine Frage geht dahin, wie Sie eingehend angesprochen haben, ob eine Anhebung von Annahmepreisen bei den LKW ein Ziel ist, oder ob dies ein Thema des Energiekonzepts ist? Und wie intensiv wird diese Forderung oder dieses Anliegen beim Energiekonzept zur Implementierung kommen? Das ist die erste Frage. Meine zweite Frage betrifft das Impulsprogramm, das ja mit den 10 Förderungsprojekten sehr gut angekommen ist. Wie konkret ist dies, wird eine 2. Etappe in Zukunft umgesetzt oder hat ein solches Impulsprogramm überhaupt nochmals Chancen? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Darf ich anfangen mit den zwei Fragen der Abg. Hassler. Die Aufsicht: Selbstverständlich hat die Regierung weiterhin die Aufsicht, wie sie sie bisher der Landtag über die öffentlich-rechtliche Anstalt hatte. Die AG wird wahrscheinlich nachher direkt von der Regierung beaufsichtigt. Diese Aufsicht besteht weiterhin. Also, es ist vorgesehen, dass der Verwaltungsrat der AG durch die Regierung bestellt wird und die Regierung soll dann die Aufsicht über die LKW im üblichen Rahmen wahrnehmen. Also, die Regulierungsbehörde beaufsichtigt die Netznutzungspreise und hat auf der einen Seite die Funktion als Schlichtungskommission, als Schlichtungsbehörde. Beantwortet dies Ihre Frage?Dann die Fragen des Abg. Johannes Kaiser: Die Erhöhung von Fotovoltaikstrom und auch anderen elektrischen Energien aus erneuerbaren Quellen ist dann sicherlich Sache der LKW, vom Stromhandel. Der Stromhandel wird dann verschiedene Stromqualitäten anbieten, das heisst, es wird dann eben «Oekostrom» oder «Ländlepower», wie ich das in der Zeitung gelesen habe, oder eben dann Billigstrom, der hauptsächlich aus Nuklearstrom besteht, anbieten. Also, es ist dann hauptsächlich eine Angelegenheit des Stromhandels. Sicher hat dann die Energiekommission die Möglichkeit, Fotovoltaikstrom nochmals separat zu fördern. Auf der anderen Seite können wir natürlich dann mit dem Energiespargesetz auch die Erstellung von Fotovoltaikanlagen separat noch fördern. Ist damit Ihre Frage beantwortet?Dann nochmals zurück zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Da ging es um die 25%-Stelle. Im Bericht und Antrag heisst es, dass diese zu schaffende Stelle beim Amt für Volkswirtschaft angesiedelt werden soll. Das ist richtig. Das ist aber noch nicht definitiv, wie ich eben vorher ausgeführt habe, wo diese Stelle organisatorisch am besten angesiedelt wird. Da existiert noch nichts. Wie hiess jetzt gleich Ihre 2. Frage?Abg. Wendelin Lampert:
Art. 19 war eine sehr erfreuliche Feststellung. Meine Frage ging mehr in die Richtung: Braucht es die 0,25 Stellenprozente: Ja oder nein? Und wenn es sie braucht, wieso ist die Stelle im Antrag der Regierung nicht integriert? Und die anderen beiden Anmerkungen meinerseits waren Feststellungen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es wird sehr wahrscheinlich ein Sekretariat benötigt werden, davon gehen wir aus, aber speziell, wenn man später auch die Gasregulierung mit demselben Sekretariat betreut. Jetzt noch zur anderen Frage - Befreiung vom Durchleitungspreis, Art. 19: Wir kommen nachher noch auf diesen Artikel sicher zu sprechen. In Art. 19 heisst es: «Strommengen von unabhängigen Erzeugern und Eigenerzeugern aus erneuerbaren Energien oder Formen der rationellen Energienutzung können vom Durchleitungspreis für die Strommenge, die sie zur Selbstversorgung benötigen, befreit werden. Das Nähere regelt die Regierung durch Verordnung». Das heisst also, eben die Selbstversorgung, jemand kann Strom aus erneuerbarer Energie von unabhängigen Erzeugern und Eigenerzeugern, der eben diesen Kriterien entspricht, beziehen, und diese Energie wird vom Durchleitungspreis befreit. Hingegen aber hat die Regierung die Möglichkeit, das per Verordnung zu regulieren, das heisst, sie kann sie ganz oder eben teilweise vom Preis befreien. Es könnte ja auch der Fall sein, dass ein Grossverbraucher erneuerbare Energie in grossem Stil einkauft. Und wenn diese Energie dann eben vom Durchleitungspreis befreit wäre, dann wird das mitunter natürlich sehr, sehr billiger Strom werden. Auf der anderen Seite belastet das natürlich die Netzkosten, die dann eben die anderen bezahlen müssen. So wird man nach oben per Verordnung eine Begrenzung einführen müssen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es noch weitere Fragen aus dem Plenum? Abg. Alois Beck:
Herr Regierungsrat: Sie haben mich, glaube ich, wieder vergessen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Entschuldigung, Herr Abg. Beck. Es geht hier um die Frage, Strom- und Gasmärkte ab 2004 für gewerbliche Kunden zu öffnen: Hier ist es ja so, dass eigentlich innerhalb der EU jetzt schon der Strommarkt und auch der Gasmarkt sukzessive geöffnet wird. Was wir hier machen, läuft ja schon kongruent mit dem, was hier geschieht. Es hat also auf uns im Jahr 2005 dann keinen Einfluss.War noch eine zweite Frage offen?Abg. Alois Beck:
Die Frage der Gasliberalisierung.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Bei der Gasliberalisierung sind wir dabei, das entsprechende Gesetz ist vorbereitet, es geht jetzt in die Vernehmlassung und kommt spätestens nach den Sommerferien - im Herbst - in den Landtag. So hoffe ich.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, stimmen wir noch über den Antrag des Abg. Walter Hartmann ab, auf diese Regierungsvorlage nicht einzutreten. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht stattgegeben. Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 19.20 Uhr.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 18.50 UHR)
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