GESETZ ÜBER DIE LUFTFAHRT (LUFTFAHRTGESETZ; LFG) (NR. 15/2002), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 22: Gesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz; LFG), Bericht und Antrag der Regierung Nr. 15/2002. Wir lesen die Gesetzesvorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Wie in einem Notenaustausch zwischen Liechtenstein und der Schweiz vereinbart, finden in Fragen der zivilen Luftfahrt schweizerische Gesetze Anwendung und die Aufsicht über die Luftfahrt wird von Schweizer Behörden ausgeübt. Wir sollten den Luftfahrt-Acquis des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bereits bis 31. Dezember des letzten Jahres umsetzen. Auch die Schweiz wird im Rahmen ihrer bilateralen Abkommen mit der EU den Zivilluftfahrt-Acquis übernehmen, und wie ich der heutigen «Zürcher Zeitung» entnehme, hat auch die EU dieses zivile Luftfahrtabkommen ratifiziert, sodass es per 1. Juni 2002 in Kraft tritt. Wenn wir heute diese Gesetzesvorlage behandeln und darauf eintreten, dann werden wir bald ein liechtensteinisches Luftfahrtgesetz haben. Es soll dann auch beim Amt für Zollwesen eine Dienststelle für Zivilluftfahrt eingerichtet werden. Vorausgesetzt, die Schweiz bleibt uns als stets hilfsbereiter und dienstbarer Partner treu, wird sich jedoch in der Praxis nicht viel ändern. Die hier einzurichtende Dienststelle dient nur als Anlaufstelle. Anträge, wie zum Beispiel auf Betriebsgenehmigung oder auf Anerkennung von Lizenzen werden auch künftig materiell vom Schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt geprüft werden. Auch führt das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt weiterhin das liechtensteinische Luftfahrzeugregister. Betreffend Untersuchungen von Unfällen und Störungen wird unsere Dienststelle mit dem schweizerischen Büro für Fluguntersuchungen zusammenarbeiten, dies aufgrund einer besonderen Verwaltungsvereinbarung.Aufgrund dieser kurzen Ausführungen, die ich gemacht habe, sehen Sie und sehe ich selbst, dass es sich bei diesem Gesetz wohl um eine aus der EWR-Mitgliedschaft resultierende Pflichterfüllung handelt. Ich spreche mich also für Eintreten auf diese Vorlage aus.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Eintreten auf die Gesetzesvorlage scheint unbestritten zu sein. Dann beginnen wir mit der 1. Lesung dieses Gesetzes über die Luftfahrt.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterfahren.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe eine Frage zum 2. Satz in diesem Artikel: Dort heisst es, dass die Betriebsgenehmigung auf Antrag hin erneuert wird. Das ist so formuliert, wie wenn ein automatischer Rechtsanspruch hier bestehen würde. Aber ich gehe schon davon aus, dass die Voraussetzungen wieder neu geprüft werden und nur dann eine Genehmigung erteilt wird, wenn die Voraussetzungen auch weiterhin erfüllt sind.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Das ist auch konkret der Grund, warum man das erste Mal sagt «höchstens auf fünf Jahre» und dann auf Antrag die Erneuerung, weil sich ja die Situation verändern kann, und die Voraussetzungen sollen ja gegeben sein. Also, Sie haben das richtig interpretiert.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe eine Frage zum Begriff der «schweren Störungen»: Ist irgendwo definiert, was eine «schwere Störung» ist?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Also, ich muss jetzt wirklich passen, ich kann das jetzt nicht genau sagen. Aber ich werde das für die 2. Lesung, wenn es keine weiteren Fragen gibt, werde ich diese Frage mündlich und sonst schriftlich beantworten.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Das steht in Art. 3 Ziff. 3 Bst. k der Richtlinie 94/56/EG.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterfahren.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke. In Art. 7 stellen wir fest, dass Betriebsgenehmigungen auf sieben Jahre befristet sein sollen. Ich würde anregen, dass man auf diese spezielle Bestimmung auch Rücksicht nimmt. Sollte es Betriebsgenehmigungen vor In-Kraft-Treten des Gesetzes geben, die auf längere Zeit als fünf Jahre erteilt worden waren, diese zu erfassen und festzustellen, dass man nach fünf Jahren die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Genehmigung überprüft.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich nehme die Anregung entgegen. Ich werde prüfen, ob das möglich ist.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz) in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-