ABÄNDERUNG DES BANKENGESETZES (STREICHUNG VON ART. 16 ABS. 3 SATZ 3) (NR. 21/2002) 1. LESUNG
Art. 16 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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