GESETZ ÜBER DEN ELEKTRIZITÄTSMARKT (EMG), STELLUNGNAHME DER REGIERUNG (NR. 52/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 19: Stellungnahme der Regierung zu den in der 1. Lesung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG) aufgeworfenen Fragen. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich würde von der Regierung gerne wissen, nachdem sie nun hier neue Vorschriften über die Beschlussfähigkeit vorschlägt, ob die Beschlussfähigkeit auch dann gegeben ist, wenn der Vorsitzende nicht anwesend ist?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ich gehe davon aus, bei einfacher Stimmenmehrheit.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Das hat ja mit der Frage der einfachen Stimmenmehrheit gar nichts zu tun. Es geht um die Beschlussfähigkeit, also wer anwesend sein muss. Bisher war nichts dergleichen vorgeschlagen, das heisst, es mussten alle Mitglieder und der Vorsitzende oder Präsident, wie es in der ursprünglichen Vorlage geheissen hat, anwesend sein. Jetzt heisst es, dass die Anwesenheit von drei dieser fünf Mitglieder genügt, damit die Regulierungsbehörde beschlussfähig ist. Und dann heisst es noch, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Also, wenn jetzt nur der Vorsitzende abwesend ist und die anderen vier Mitglieder sind anwesend, sind sie dann beschlussfähig? Und wenn ja: Hat dann jemand anderer den Stichentscheid oder hat dann niemand den Stichentscheid?Regierungsrat Hansjörg Frick:
In diesem Falle gibt es nur einen Entscheid, wenn eben eine Mehrheit besteht. Ansonsten gibt es keinen Entscheid.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich schlage vor, wie folgt zu formulieren: «Die Regulierungsbehörde ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und mindestens drei Mitglieder anwesend sind». Ich finde es irgendwie weit reichend, solche wichtigen Beschlüsse mit diesem Wortlaut zu fassen, wenn nur drei Mitglieder ohne den Vorsitzenden anwesend sein müssen, und dann noch zwei davon - die einfache Mehrheit - solche Fälle entscheiden können. Dann könnten zwei von fünf Mitgliedern die Entscheide fällen. Und das scheint mir für so eine wichtige Behörde sehr schwach zu sein. Abg. Alois Beck:
Es ist hier sicher ein gewisser Schwachpunkt vorhanden. Vielleicht könnte man das auch dahingehend lösen, wie wir das, glaube ich, auch einmal im Landtag gemacht haben. Im Zusammenhang mit den Kommissionsvorsitzenden war ja, glaube ich, auch einmal die Fragestellung: Was ist, wenn der Vorsitzende nicht anwesend ist? Vielleicht könnte man das in diese Richtung auch noch überlegen. Gemäss diesem Text steht und fällt ja vieles mit dem Vorsitzenden, der von der Regierung ernannt wird. Und da ist die Frage, wenn der Vorsitzende einmal nicht anwesend oder verhindert ist, wie kann man dann quasi einen Ad-hoc-Vorsitzenden einsetzen? Das ist, glaube ich, die zentrale Frage. Abg. Rudolf Lampert:
Ich würde von der Formulierung absehen, wie sie jetzt die Abg. Ingrid Hassler formuliert hat. Ich kann damit leben, wenn das vier Mitglieder sein müssen. Aber wenn der Vorsitzende immer anwesend sein muss, so heisst das, dass diese Kommission nie zusammentreten kann, wenn der Vorsitzende landesabwesend ist, sich den Fuss gebrochen hat oder was auch immer. Aber, ich sehe schon auch eine Formulierung, dass vielleicht vier Personen anwesend sein müssen. Aber, ich würde davon absehen, den Vorsitzenden dabei zu benennen. Im Übrigen könnte ich mir auch für den Vorsitz ebenfalls eine Lösung vorstellen wie sie der Abg. Alois Beck ausgeführt hat, dass die Kommission sich dann selbst einen Vorsitzenden für diese Sitzung wählt.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich glaube, man darf nicht übersehen, dass, anders als bei einer Landtagskommission, die ja nur vorbereitende Arbeit für den Landtag leistet, diese Regulierungsbehörde Entscheidungskompetenzen hat. Wenn der Gesetzgeber will - und das scheint mir durchaus sinnvoll -, dass nur der Vorsitzender sein kann, der oder die von der Regierung dazu bestimmt wurde, dann schiene es mir besser, im Falle so einer länger dauernden Verhinderung, wie es ja vom Abg. Lampert erwähnt wurde, es der Regierung zu überlassen, dann eben einen Ad-hoc-Vorsitzenden oder einen Ersatzvorsitzenden zu bestellen. Das ist bei der Regierung sehr kurzfristig möglich, wenn ihr diese Notwendigkeit angezeigt wird. Ich fände es nicht als glückliche Lösung, bei so einer Behörde den anderen Mitgliedern der Behörde es zu überlassen, entweder ad hoc einen anderen Vorsitzenden zu wählen oder überhaupt in relativ kleiner Besetzung und dazu allenfalls auch noch ohne den Vorsitzenden zu entscheiden. Ich glaube auch, dass der Vorschlag der Abg. Ingrid Hassler eine gute Lösung wäre.Abg. Alois Beck:
Es ist ja nicht so, dass bei parlamentarischen Kommissionen nur eine rein vorberatende Funktion ist. Die Finanzkommission hat beispielsweise ja zum Teil eigenständige Kompetenzen. Aber, ich glaube doch, dass hier eine Lösung gesucht werden könnte in dem Sinne, dass man sagt: Der Vorsitzende wird von der Regierung ernannt. Im Verhinderungsfalle bestimmt die Regierung einen Ad-hoc-Vorsitzenden aus dem Kreise dieser Mitglieder. So, in diesem Sinne, wäre das, glaube ich, eine zweckmässige Lösung. Ich würde noch gerne die Meinung der Regierung dazu hören.Abg. Rudolf Lampert:
Ich könnte mir auch eine Variante vorstellen, dass wir in Abs. 2 festlegen würden: «Die Regulierungsbehörde besteht auf fünf stimmberechtigten Mitgliedern, welche von der Regierung auf vier Jahre bestellt werden. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Regierung ernannt». Und dann in Abs. 3 einfügen: «Wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind». Bei vier Mitgliedern muss immer entweder der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sein, sonst können es nicht vier Personen sein. Ich könnte mir vorstellen, dass wir diesen Weg wählen. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die letztere Variante scheint mir eine gangbare Variante, der ich eigentlich den Vorzug geben und sagen würde: «Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Regierung ernannt», dass man das also in den Abs. 2 hineinnimmt, und dann in Abs. 3 festschreibt: «Die Regulierungsbehörde ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind, wobei der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sein muss».
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist nach meiner Ansicht dann gar nicht mehr nötig, weil, wenn die Regulierungsbehörde aus fünf Mitgliedern besteht und vier Mitglieder anwesend sind, dann ist in jedem Fall der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend. Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe noch eine Präzisierungsfrage: Müsste es dann in Abs. 3 im letzten Satz nicht heissen: «Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung die des Stellvertreters». Ist das rechtslogisch?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nein, dann ist der Stellvertreter der Vorsitzende. Wenn der Vorsitzende nicht da ist und der Stellvertreter anwesend ist, dann übernimmt der Stellvertreter die Funktion des Vorsitzenden. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Regierung: Möchte die Regierung einen Antrag einbringen, wie sie das vorgängig formuliert hat, dass Abs. 2 dann wie folgt lauten würde: «Die Regulierungsbehörde besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, welche von der Regierung auf vier Jahre bestellt werden. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Regierung ernannt».Regierungsrat Hansjörg Frick:
Einverstanden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 25 Abs. 2 in der vorgeschlagenen Fassung der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann würde zwangsläufig der Abs. 3, wenn ich die Regierung bzw. den Vorschlag des Abg. Rudolf Lampert richtig verstanden habe, würde dann Abs. 3 wie folgt lauten: «Die Regulierungsbehörde ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden». Passt diese Formulierung des Antrages? Ist die Regierung mit diesem Antrag einverstanden?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ja.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann haben wir noch über einen Antrag zu befinden. Bitte, Herr Regierungsrat Frick.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die Regierung zieht den Antrag auf eine 25%-Stelle beim Amt für Volkswirtschaft zurück.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Wird in diesem Fall der Antrag generell zurückgezogen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ja.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
In der Finanzkommission wurde noch eine zweite Frage gestellt. Im Bericht der Regierung zur 1. Lesung steht auf Seite 74 zu den finanziellen Auswirkungen: «Um qualifizierte Mitglieder der Regulierungsbehörde gewinnen zu können, wird dem Landtag ein Vorschlag zu deren Entschädigung unterbreitet». Ich habe Sie gebeten, eine Grössenordnung der Kosten bis zur 2. Lesung bekannt zu geben. Aber es kann natürlich auch so verstanden werden, dass die Regierung, wenn sie dann die Personen gefunden hat, dann dem Landtag zur Genehmigung diese Entschädigung vorlegen will. Wenn das der Fall ist, dann kann das ja nicht jetzt sein. Ich hätte dazu gerne die versprochene Auskunft. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Es ist vorgesehen, dass sich die Entschädigungen der Mitglieder der Regulierungskommission nach den bestehenden gesetzlichen Grundlagen richten. Diese Entschädigungen sind im Gesetz betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und Organe geregelt.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Das heisst: Es wird dem Landtag kein Vorschlag für die Entschädigung der Mitglieder der Regulierungskommission unterbreitet?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ja, es wird kein Vorschlag eingereicht.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir Traktandum 19 behandelt.-ooOoo-