ABÄNDERUNG DES HEILMITTELGESETZES (NR. 8/1997) [1. LESUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wir beginnen mit dem dritten Tag der Septemberlandtagssitzung. Wir fahren fort bei Traktandum 35 mit der 1. Lesung des zweiten Gesetzesentwurfes dieses Berichtes und Antrages der Regierung, nämlich des Gesetzes über die Abänderung des Heilmittelgesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Im alten Heilmittelgesetz vom 24. Oktober 1990 steht unter Art. 7 noch «Der Entzug der Bewilligung bleibt vorbehalten». Gibt es einen bestimmten Grund, wieso dieser Satz hier wegfällt?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Abg. Ospelt, von Art. 5 sprechen, nicht von Art. 7.Landtagspräsident Peter Wolff:
Er spricht von Art. 5.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es ist richtig, dass hier der zweite Satz von Abs. 7 nicht aufscheint. Wir werden überprüfen, ob an anderer Stelle der Entzug vorgesehen ist. Vorgesehen soll es auch in Zukunft im Gesetz sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also ich habe den bestimmten Eindruck, Herr Regierungschef-Stellvertreter, dass der Satz einfach vergessen wurde, da nämlich die Änderungen bei diesem Artikel sich ausschliesslich darauf beschränken, die bisherig zuständigen Behörden, Regierung bzw. Sanitätskommission, durch die Kontrollstelle für Arzneimittel zu ersetzen. Wir fahren mit der Lesung fort.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Nach der bisherigen Regelung war es so, dass nach der Registrierung bei der IKS das Heilmittel auch in Verkehr gebracht werden konnte. Jetzt braucht es eine Genehmigung der Kontrollstelle nach Begutachtung der IKS. Also dieser Automatismus fällt jetzt eigentlich weg. Warum das?Und die zweite Frage: Gilt diese Begutachtung dann auch für Medikamente aus dem EWR? Müssen die dann auch, bevor sie von der Kontrollstelle genehmigt werden, von der IKS begutachtet werden?Abg. Marco Ospelt:
Ich habe hier wieder das Gefühl, dass etwas vergessen wurde, denn im alten Gesetz steht, dass Heilmittel von dazu berechtigten Personen und Betrieben vertrieben werden könnten. Und hier sind nur noch die berechtigten Personen angeführt. Die Betriebe wurden wahrscheinlich verschluckt.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Also wir werden schauen, ob wir uns verschluckt haben oder nicht. Was die Frage des Abg. Matt angeht, so weise ich auf Abs. 2 von Art. 7 hin, wo ausdrücklich ausgeführt wird, dass die erfolgte Registrierung eines Heilmittels durch die Interkantonale Kontrollstelle als Genehmigung gilt. Also insofern ändert sich am bisherigen Zustand nichts. Die EWR-rechtliche Zulassung von EWR Heilmitteln erfolgt nach dem gestern behandelten Gesetz, das muss man strikt auseinander halten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Wieder eine Referenz zum alten Gesetz: Dort wird ausgeführt, dass für Hausspezialitäten die Publikumsreklame verboten sei.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Ich hätte nur eine Informationsfrage an die Regierung, warum hier der Text von Art. 7 wiederholt wird, weil ich kann eigentlich überhaupt von Abs. 7, nicht von Art. 7 -, überhaupt keinen Unterschied feststellen zur bisherigen Fassung.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Der Unterschied ist, dass in der letzten Zeile von Abs. 7 auch Grosshandelsfirmen erwähnt werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ah ja, danke. Wir können fortfahren mit der Lesung.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Ich nehme an, dass das im 1. Absatz ein Schreibfehler ist und dass es nur Bewilligungsverfahren heissen soll.
Abg. Egon Matt:
Das war auch mein ...Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir weiterfahren.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 49 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 57 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 58 steht zur Diskussion. Ich möchte nein, ich möchte nicht. Wir können weiterfahren.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 59 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch die 1. Lesung der von der Regierung vorgeschlagenen Abänderung des Heilmittelgesetzes beendet und damit überhaupt Traktandum 35 unserer Tagesordnung.-ooOoo-