TOTALREVISION DES MUSTER- UND MODELLGESETZES (NEUER TITEL: DESIGNGESETZ) SOWIE ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES VOM 1. JUNI 1811 (ABGB) (NR. 69/2002), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr geehrte Damen und Herren. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 11: Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes (Titel: Designgesetz) sowie Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 1811 (ABGB). Bericht und Antrag der Regierung Nr. 69/2002.Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung und fahren mit Art. 19 fort. Ich bitte, Art. 19 zu verlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren mit Art. 24 fort. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren fort. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren fort. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterfahren.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Entschuldigung. Ich habe es vorhin leider verpasst. Aber es ist zweimal Bst. B vorhanden, also B. Beschwerde im Verwaltungsverfahren und B. Zivilrechtlicher Schutz. Ich glaube, das ist ein Versehen. Meiner Meinung nach müssten alle nachstehenden Hauptüberschriften um einen Buchstaben versetzt werden. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Können Sie das bitte noch einmal wiederholen.Abg. Paul Vogt:
Es ist rein redaktionell. Es ist so: Seite 34 III. Rechtsschutz, dann Bst. A. Weiterbehandlung bei Fristversäumnis, Seite 35 Bst. B. Beschwerde im Verwaltungsverfahren, und dann Seite 36 wieder Bst. B Zivilrechtlicher Schutz, und dann geht es hinten weiter mit C, D usw. Ist das ein Versehen ?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ich werde das überprüfen lassen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung wird diese Änderung veranlassen. Dann stimmen wir ab über Art. 36. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können mit Art. 38 weiterfahren.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Nur der Ordnung halber: Hier müsste es «D. Strafrechtlicher Schutz» heissen. Danach stimmen die Buchstaben wieder. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Würden Sie die Frage bitte nochmals wiederholen? Abg. Paul Vogt:
Hier müsste es «D. Strafrechtlicher Schutz» heissen und nachher stimmen dann die Buchstaben wieder.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Okay, das ist richtig.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 43 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 46 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 55 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Hier soll noch eine Änderung vorgenommen werden, und zwar in Abs. 2 soll «angemeldet oder» gestrichen werden. Es soll dann heissen: «Rechte aus Mustern und Modellen, die vor dem 28. Oktober 2001 eingetragen worden sind» usw.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Änderungsantrag der Regierung gehört. In Art. 56 Abs. 2 würde es dann heissen: «Rechte aus Mustern und Modellen, die vor dem 28. Oktober 2001 eingetragen worden sind» usw. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über Art. 56 in der von der Regierung abgeänderten Fassung ab. Wer mit Art. 56 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 57 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz von Design (Designgesetz) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage behandelt und verabschiedet. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Wird das Wort gewünscht?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich hätte noch gerne zum Gesetz, das wir soeben verabschiedet haben, eine Frage beantwortet, die der Abg. Peter Sprenger eingangs gestellt hat, und zwar betrifft dies die Genfer Akte des Haager Musterschutzabkommens. Den Bericht und Antrag hinsichtlich der Ratifizierung der Genfer Akte vom 2. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle ist in Bearbeitung. Die Regierung wird noch dieses Jahr dem Landtag beantragen, die Genfer Akte des Haager Musterschutzabkommens zu genehmigen und die Regierung zu ermächtigen, dieses Abkommen zu ratifizieren. Das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster und Modelle bezweckt, dass ein Design nicht nur national, sondern durch ein zentralisiertes System auch international hinterlegt werden kann. Die starke Anlehnung an das schweizerische Designgesetz wird gewährleisten, dass das liechtensteinische Gesetz mit den neuen Bestimmungen der Genfer Akte übereinstimmt. Das Ziel der Revision des Haager Musterschutzabkommens war, das Schutzsystem der Neuheitsprüfenden mit demjenigen der nicht prüfenden Staaten zu harmonisieren und damit die Union der Mitgliedstaaten des Haager Musterschutzabkommens gegenüber dem geltenden Haager Musterschutz geographisch bedeutend auszudehnen. Diese Zielsetzung konnte insbesondere dadurch erreicht werden, dass neu die Möglichkeit der Aufschiebung der Publikation bis um 30 Monate vorgesehen wird, was den bisher dem Musterschutzabkommen fernstehenden prüfenden Ämtern erlaubt, geheime Hinterlegung anzunehmen - bei uns im Art. 27 der Regierungsvorlage.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank für die Information. Gibt es zum Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches allgemeine Wortmeldungen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir mit der Lesung beginnen. § 1173a Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 1173a Art. 41 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Hier ist nochmals eine Änderung vorzunehmen. § 1173a Art. 41. Dann heisst es «A». Dieses «A» soll ersetzt werden durch ein «E». Also: «E. Rechte an Erfindungen und Designs».
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Änderungsantrag gehört. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit § 1173a Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
§ 1173a Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 1173a Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 1173a Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Gibt es noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die beiden Gesetzesvorlagen behandelt und verabschiedet.-ooOoo-