NEUFASSUNG DES LEHRERDIENSTGESETZES (NR. 41/2002), 1.LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln die Neufassung des Lehrerdienstgesetzes in 1. Lesung. Vor der Mittagspause haben wir die Eintretensdebatte beendet. Eintreten auf die Regierungsvorlage scheint unbestritten zu sein. Dann darf ich bitten, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Obwohl ich in der Eintretensdebatte von vielen Votanten bezüglich Katecheten unterstützt worden bin, mit der Regierung für eine bessere Lösung zu diskutieren, hoffe ich da noch auf Unterstützung. Ich möchte nur jetzt einmal zu diesem Abs. 2 festhalten, damit ich es auch richtig verstanden habe, was Sie als Antwort in der Eintretensdebatte gegeben haben. Die Ausnahme gilt nur für Religionslehrer, die an den fünf Stufen der Primarschule unterrichten. Alle andern Religionslehrer des Landes, ob sie konfessionellen oder überkonfessionellen Unterricht erteilen, unterstehen diesem Gesetz. Schaffen wir dadurch nicht zwei Kategorien Religionslehrer, die den staatlichen Auftrag, den wir per Verfassung auch auf dem Gebiet der Religionen haben - möchte ich sagen - schafft es dann nicht grosse Unterschiedlichkeiten unter einer Kategorie von Lehrpersonen, nämlich den Religionslehrern? Das Zweite ist, dass wir einen Unterschied haben, dass man für die weiterführenden Schulen konfessionellen und überkonfessionellen Religionsunterricht meines Wissens aufgeteilt hat und dadurch eine bessere Lösung hat, dass man einen Teil den Kirchen überlassen kann und einen Teil - ich sage jetzt einmal - dem Staat oder der staatlichen Organisation. So etwas gibt es im Primarschulbereich, der hier von diesem Ausschluss betroffen ist, nicht oder noch nicht. Deshalb die zweite Frage: Befasst sich die Regierung mit der Idee, ein gleichartiges Projekt zu verfolgen, wie wir es in den weiterführenden Schulen haben? Mir ist seit letztem Winter bekannt, dass die Katecheten - ich weiss auch nicht, warum man diesen Religionslehrern Katecheten sagt und den andern, die unterstellt sind, Religionslehrer -, dass die ein Projekt haben, wo eine solche Aufteilung auch im Primarschulbereich diskutabel wäre. Da möchte ich von der Regierung wissen: Ist sie auf diese Vorstellungen der Katecheten im Primarschulbereich eingetreten? Wenn wir jemanden ausschliessen, müssen wir sie mit gutem Gewissen ausschliessen können respektive so lange nach Lösungen suchen, bis wir eine Lösung finden. Sonst nützt es nichts, wenn wir von einem wertvollen Beitrag dieser Personen sprechen, ein wertvoller Beitrag, den ich mit Ihnen absolut teile. Mich hat die Tatsache etwas schockiert - ich sage es jetzt einmal so -, dass die katholische Kirche und somit auch vielleicht andere Kirchen so viel Rechte haben, wenn es um die Anstellung bzw. wenn es um die faktische Beschäftigung von Religionslehrern an den Primarschulen geht. Sie haben ausgeführt, im Prinzip komme es daher, dass es Hilfspersonal des Pfarrers war oder vielleicht auch noch ist, dass sie sehr von den kirchlichen Instanzen abhängig sind. Sie haben gesagt, verfassungsrechtlich steht den Kirchen natürlich alles zu was die Inhalte betrifft. Somit reduziert sich die staatliche Mitwirkung und in dem Fall im Primarschulbereich die Mitwirkung der Gemeinden - auf die Gemeinden wollen Sie es ja verlagern oder auf den Gemeinden wollen Sie es belassen - eigentlich auf die Bezahlung dieser Lehrpersonen. Deswegen möchte ich hier wissen - das muss nicht jetzt sein, aber das sollte für die 2. Lesung sein - wie man diese Problematik lösen könnte respektive wenn wir uns als Landtag und als Regierung von dieser Aufgabe jetzt entlasten und sagen, das überlassen wir in die viel gewünschte Eigenständigkeit der Gemeinden, dann wäre es für mich jetzt eine zu billige Ausrede, das so zu entlassen. Ich möchte dann schon wissen, wie es geregelt werden kann. Für mich sind Religionslehrer im Primarschulbereich, wie sie hier ausgeschlossen werden, an sich genauso Lehrpersonen und wir müssen sie einbinden können. Ich glaube auch, die ganzen Bestrebungen - jedenfalls meinerseits - gehen dahin, dass ich die Regierung bitten will, bevor wir eine 2. Lesung durchführen oder bevor wir dieses Gesetz verabschieden, selbst auch nach Lösungen und Fortschritten in diesem Problembereich zu suchen. Wir haben noch etwas Zeit. Und ich möchte nicht, dass wir es uns zu einfach machen und sagen: Ja, aus diesen Gründen, weil die Kirche jetzt noch so viele verfassungsmässige Rechte hat, müssen wir das halt einfach so ausschliessen. Damit, glaube ich nicht, dass wir faktisch diese wertvolle Mitarbeit in der Erziehung unserer Kinder im Primarschulbereich sichern.
Stv. Abgeordnete Christel Hilti-Kaufmann:
Frau Regierungsrätin, meine Damen und Herren. Ich kann meine Vorrednerin Ingrid Hassler unterstützen in dem was Sie gesagt hat. Ich möchte aber noch darauf zurückkommen, dass Sie, Frau Regierungsrätin, heute Morgen gesagt haben, es ist seit jeher Usus, dass der Religionsunterricht in der Primarschule der Gemeinde unterstellt ist. Das war ja früher auch bei den weiterführenden Schulen so. Also, Sie haben auf die Tradition verwiesen. Ich meine, es gab auch eine andere Tradition. Diese Tradition war viel, viel älter als die Tradition des Religionsunterrichts, das ist bzw. war die Zugehörigkeit zum Bistum Chur. Und diese Tradition wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion unterbrochen. Und ich denke, seither haben sich auch die Voraussetzungen geändert. Man merkt doch immer wieder oder immer mehr, dass sich die Schere zwischen verschiedenen Pfarrherren auftut - sage ich einmal - und den Menschen oder den Eltern in der Schule, und dass es - wie ich das schon im Eingangsvotum gesagt habe - dass es einfach ganz sicher zu Unruhen kommen wird. Es wird Eltern geben, die ihre Kinder vom Religionsunterricht weghaben möchten, von einem Religionsunterricht, der nicht mehr in ihrem Sinne stattfindet. In diesem Bereich haben wir ja einige Anzeichen, dass der Religionsunterricht dann eben anders geführt wird, wenn wir die neue Situation haben. Und wenn wir dazu Ja sagen, dann wird nämlich wieder «Katechismus» im Vordergrund stehen. Und das ist etwas, was ich ganz bestimmt und mit aller Deutlichkeit nicht haben möchte. Sie haben dann auch noch gesagt, dass es nicht geht, Katechetinnen, Katecheten, Religionslehrer - ich weiss nicht, wo man da die Grenze genau zieht, aber ich glaube, im Primarlehrerbereich sind es ja vor allem Katechetinnen, die die Kinder unterrichten - die hätten fehlende Abschlüsse zum Teil und unterschiedliche berufliche Voraussetzungen und sie liessen sich nicht in eine Lehrerbesoldungsskala einfügen. Und da, denke ich, da haben Sie vollkommen Recht. Aber ich sehe nicht ein, weshalb man da nicht eine eigene Lohnskala für diesen Bereich schaffen könnte. Früher hatten wir zum Beispiel auch Handarbeitslehrerinnen und verschiedene Sachen. Also, man könnte ja zumindest als Übergang, bis wieder die Abschlüsse und die beruflichen Ausgangslagen gleich oder annähernd gleich wären, könnte man für diese Zeit eine eigene Besoldungsskala für Religionslehrerinnen und -lehrer einrichten.Meine Vorrednerin hat dann vorgeschlagen, dass man die Teilung, die man in den weiterführenden Schulen vorgenommen hat, in Ethik und dann in den konfessionellen Unterricht auch in der Primarschule machen könnte. Diese Lösung würde ich auch sehen. Wenn es keine andere bzw. wenn keine bessere Lösung, dann würde man einfach so etwas - man kann es wahrscheinlich ja nicht Ethik nennen, aber vielleicht Sozialkunde oder in die Richtung - einführen. Das wäre dann verpflichtend, ein Pflichtfach, und dann einfach noch daneben das Wahlfach «Religion», das dann von einem konfessionellen Religionslehrer unterrichtet werden könnte. Ich möchte auch unterstreichen, dass ich jetzt nicht mit dieser Regierungsvorlage und mit diesem neuen Lehrerdienstgesetz etwas zementiere, was uns wahrscheinlich in ganz kurzer Zeit sehr leid tun würde und grosse Schwierigkeiten bereiten wird. Also, ich denke, wir müssen hier bis zur 2. Lesung noch vertieft darüber diskutieren.
Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Als Abgeordneter, welcher schon über mehrere Jahre in die Gemeindearbeit eingebettet ist, liegt mir die Gemeindeautonomie doch recht stark am Herzen. Aber hier, die Katechetinnen und Katecheten an die Gemeinde abzuschieben, finde ich schon, wie es die Abg. Ingrid Hassler gesagt hat, ein bisschen billig. Ich möchte eigentlich in der Sache die Aussagen meiner beiden Vorrednerinnen unterstützen.
Abg. Helmut Konrad:
Ich teile die Sorgen um die Entwicklung im Religionsunterricht auf der Primarstufe. Die Frage, die ich mir einfach stelle, ist: Ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, wenn man jetzt sagt, mit dieser Regelung zementiert man etwas, was man nachher vielleicht bereut? Auf der anderen Seite frage ich mich: Geht es aufgrund der rechtlichen Situation, dass man jetzt etwas offen lässt oder auf eine andere Art und Weise löst, die offensichtlich aufgrund der verfassungsmässigen Konstellation nicht möglich ist - oder was auch immer? Die Trennung, die man auf der Sekundarstufe I hat, die, denke ich, ist halt nicht so gut im Bereich der Primarschule möglich, weil es dort, glaube ich, vor allem im Bereich zweite, fünfte Klasse - Sakramentsvorbereitung, Erstkommunion, Firmung - vom eigentlichen Religionsunterricht schwierig zu trennen ist. In den weiterführenden Schulen heisst es einfach «Religion und Kultur». Und dann ist das eigentlich kein Religionsunterricht mehr, der sich mit sakramentalen Fragen auseinander setzt, während in der Primarschule das eben ein wesentlicher Teil - in einzelnen Stufen zumindest - ist, nicht in allen fünf Stufen. Und dort das auseinander zu nehmen, das scheint mir doch das Problem zu sein, dass dann in diesen Bereichen - Erstkommunionvorbereitung, Firmungsvorbereitung - es eben doch die Akzeptanz der Kirche braucht, auch den Katechetinnen gegenüber, und das nicht so eindeutig von einander getrennt werden kann, wie man das als Lösung auf der Sekundarstufe I gefunden hat.Aber, noch einmal: Ich möchte damit nicht jetzt sagen: Das ist gut so. Die Sorge, die in Bezug auf den Religionsunterricht zum Ausdruck gekommen ist, vor allem auf der Primarschulstufe, diese Sorge teile ich voll und ganz.
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte das ebenfalls unterstützen, was der Abg. Konrad gesagt hat. Ich möchte auch kurz auf die Äusserungen des Abg. Erich Sprenger eingehen, dass es billig wäre, jetzt das den Gemeinden zuzuschieben. Es ist ganz sicher nicht so, dass es jemand untergeschoben wird, sondern es ist eine Zwischenlösung, um jetzt dieses Besoldungsgesetz durchzuziehen, und dort, wo es klar ist, dort, wo ein klarer Wille da ist, die Kompetenzen in die Zuständigkeiten dem Land zu übertragen, wie jetzt bei den Kindergärtnerinnen. Aber bei den Katecheten und Katechetinnen bzw. im Religionsunterricht ist es eben nicht so eindeutig, dass die Pflichten und die Aufgaben eben in eine Hand gegeben werden sollen und einem Dienstherrn unterstellt werden, während der andere Teil die Regeln oder die Inhalte bestimmt. Das ist ganz sicher nicht einfach zu lösen.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Es ist ja unbestritten bei uns allen, dass die jetzige Regelung, so wie sie jetzt vorgesehen ist bzw. wie es im Moment mit dem konfessionellen Religionsunterricht an den Primarschulen geregelt ist, dass diese Situation unbefriedigend ist. Es ist unbefriedigend für die Stellung der Katechetinnen und Katecheten selbst. Es ist unbefriedigend auch für einen Teil der Eltern und der betroffenen Kinder. Lösungen sind sicher nicht einfach zu finden, wie bereits gesagt wurde. Aber sie hängen ja auch mit der notwendigen Regelung im Hinblick auf eine Entflechtung von Staat und Kirche zusammen. Und in diese Richtung geht meine Frage an die Regierung: Wie weit ist man denn in diesen Arbeiten fortgeschritten? Wann ist denn da mit einer Regelung zu rechnen? Denn das würde uns mit der Lösung dieser Frage - je nachdem - helfen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich sehe schon, das ist ein sehr emotionales Problem und da bin ich mit Ihnen auch im Boot. Es geht mir genau gleich wie Ihnen, dass wir bemüht sind, eine Lösung zu finden, wie wir die Katechetinnen auch in Primarschulen behalten können. Aber auch auf die Gefahr hin, mich jetzt zu wiederholen: Das ist nicht so, wie der Abg. Erich Sprenger meint, dass wir das gerne an die Gemeinden abschieben würden. Faktum ist, dass die Pfarrer von den Gemeinden angestellt sind, und dass die Katechetinnen und Katecheten als Hilfspersonal der Pfarrer zugezogen wurden. Es brauchte auch das Einverständnis des Pfarrers, dass die Katechetin den Unterricht für ihn übernimmt, und genauso braucht die Katechetin die Missio canonica vom Erzbistum. Ob wir das wollen oder nicht: Das ist Kirchenrecht. Wenn wir der katholischen Kirche angehören wollen, dann müssen wir akzeptieren, dass der Inhalt der Lehre nicht von uns entschieden werden kann. Der Staat kann Einfluss nehmen im Bereich des Disziplinarrechts, er kann Einfluss nehmen im Bereich der Besoldung und im Bereich der didaktischen Mittel. Und dann kann der Staat auch noch in der Frage Einfluss nehmen, ob er Lehrmittel mitfinanziert. Aber bei der Auswahl der Lehrer kann er inhaltlicher Natur nicht eingreifen. Und die Verfassung sagt ganz klar, dass die katholische Kirche die Landeskirche ist und die Kirche unter dem Schutz des Staates steht. Da werden gewisse Bereiche tangiert, ob sie uns passen oder nicht, die sind so gegeben. Ich kann mich nur wiederholen: Wir sind redlich bemüht, dieses Problem anzugehen. Wir möchten ja auch eine Lösung. Selbstverständlich ist uns allen bewusst, dass mit der Ablösung vom Bistum Chur und mit der Schaffung des Erzbistums Vaduz die ganze Frage um das Dekanat nicht glücklich gelöst ist. Aber wir haben hier einfach eine Zwitterstellung zwischen staatlicher Aufgabe und kirchlicher Aufgabe. Ich glaube auch nicht, dass wir das so zu lösen bringen. Und im Unterschied zu den Meinungen, die vielleicht hier vorherrschen, möchte ich Folgendes ausführen: Die Vereinbarung, die mit dem Erzbistum Vaduz erzielt wird, betrifft die Sekundarstufe I. Und dort kann man das regeln, ähnlich wie es für die Oberstufe des Gymnasiums gilt, weil es dort - der Abg. Helmut Konrad hat das schon angetönt und auch der Abg. Markus Büchel hat dort nachgehakt - dort geht es nicht mehr um die Erteilung der Sakramente oder um die Sakramentsvorbereitung. Das ist nun wirklich etwas Innerkirchliches. Und dort sind wir darauf angewiesen, dass die Personen, die das vermitteln, vom Erzbistum auch akzeptiert sind.Dann zum Stand der Dinge Staat und Kirche oder Kirche und Staat: Dazu kann ich keine Ausführungen machen, weil das nicht in meinem Ressort angesiedelt ist. Aber wenn ich richtig orientiert bin, wird daran gearbeitet. Es ist nicht ganz so leicht, diesen Knoten zu lösen. Ich glaube aber, auch da sind wir uns einig.Noch eine Einschränkung: Die Abg. Frau Hilti hat immer von der Lehrerbesoldungsskala gesprochen. Die gehört nicht ins Lehrerdienstgesetz. Im Lehrerdienstgesetz geht es um Anstellungen, geht es um Rechte und Pflichten. Die Besoldung steht anderswo. Dann noch zum Katalog, warum wir eben die Katechetinnen und Katecheten hier nicht subsumiert haben: Das ist auch darauf zurückzuführen, dass im Lehrerdienstgesetz im Art. 91 klar geregelt ist, welche Anstellungserfordernisse es braucht, um an den Stufen unterrichten zu dürfen. Und dahingehend kann ich vielleicht gerade auch noch die Frage beantworten, ob auf der Sekundarstufe I und II eine ähnlich Lösung ist: Das sind vorwiegend Lehrer, die das entsprechende Lehrerdiplom auch haben, um dort andere Fächer zu unterrichten oder eine spezielle Ausbildung, aber in den Fächern auf dieser Stufe haben. Ich kann nicht ausschliessen, ob es Ausnahmen gibt. Aber in der Regel ist es so.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke für die Ausführungen. Also, ich nehme an, dass meine weiteren Ausführungen, die ich gemacht habe, auch Ihrem Verständnis entsprechen, eben dass wir dann zweierlei Religionslehrer haben - wie Sie jetzt gerade erklärt haben - also die in den weiterführenden Schulen und die in den Primarschulen. Ich habe nie bestritten, dass der Inhalt der Lehre Sache der Kirchen ist. Über das müssen wir nicht mehr diskutieren. Sie haben Gott sei Dank richtig bestätigt: Es gibt noch andere Fragen, organisatorische und disziplinarische Fragen, Verfahrensfragen der Anstellung usw. Und genau um das geht es, das ist das Dienstrecht. Darüber sprechen wir jetzt und darüber diskutieren wir jetzt bei diesem Gesetz. Diese Katecheten und Katechetinnen haben keinen Anspruch, sie können keinen Anspruch auf die Rechte begründen, die hier gewährt werden. Sie sind auch nicht diesen Pflichten unterstellt. Und genau darum geht es. Das ist staatliche oder öffentliche Aufgabe. Es ist auch durch die Verfassung nicht eingeschränkt. Im Gegenteil: Der Art. 16 sagt, das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen steht - unbeschadet der Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre - unter staatlicher Aufsicht. Und genau an diesem Punkt wollte ich heute Morgen auch einhängen. Wir sollten unsere staatliche Aufsicht ausüben und das muss zum Teil auch vom Staat organisiert sein. Wir können nicht etwas beaufsichtigen, das andere organisieren. Unsere Mitwirkung möchten wir nicht verlieren. Deswegen meine ich, hat der Staat eine grössere Aufgabe, auch bei den Religionslehrern an den Primarschulen. Ich sage es jetzt so, weil es ist Religionsunterricht, der erteilt wird. Und Sie schliessen ja nur den konfessionellen Religionsunterricht an den Primarschulen im Gesetz aus. Weil er aber nicht geteilt ist, haben wir den gesamten Religionsunterricht und somit diese Lehrpersonen ausgeschlossen.Aber ich möchte wirklich die Regierung bitten, hier Bemühungen zu forcieren, dass es doch hier zu einer Lösung kommt. Und ich finde es jetzt etwas zu wenig, in der Eintretensdebatte zu sagen: Wir müssen eine Lösung finden. Und jetzt, zwei Stunden später, sagt man: Ja, wir können das doch verabschieden. Man weiss jetzt ja, man sollte eine Lösung finden, man kann das dann nachher lösen. So geht das natürlich nicht. Und deswegen möchte ich meine Frage noch einmal an Sie richten. Das ist wahrscheinlich wichtig zu wissen, ob Sie, das heisst die Regierung oder die Ämter, die für die Regierung das machen, mit den Katecheten und Katechetinnen diese Modelle für den Primarschulbereich, die ich kenne und die unter diesen Personen diskutiert worden sind und die meines Wissens auch der Regierung bekannt sind, ob mit diesen Leuten das diskutiert worden ist, ob das abgelehnt worden ist, und dass man auch in der Primarschule den Religionsunterricht, der ja amtlich und auch im Lehrplan enthalten ist - er ist nicht freiwillig - in andere Strukturen bringen könnte, so wie man jetzt meint, in den weiterführenden Schulen eine ideale Lösung als Kompromiss zwischen Kirche und Staat gefunden zu haben. Es ist für mich jetzt noch wichtig, dass wir jetzt nicht sagen: Da machen wir nichts. Wir müssen das Problem faktisch lösen und nicht nur für die Katecheten und Katechetinnen.
Stv. Abgeordnete Christel Hilti-Kaufmann:
Ich möchte auch noch einmal die Abg. Ingrid Hassler ganz unterstützen und auch in die Richtung, dass wir unbedingt eine Lösung finden müssen. Ich halte daran fest: Wir zementieren sonst einen Zustand, der wahrscheinlich mit der Zeit einfach unerträglich wird.Zur Besoldungsskala haben Sie mir die Antwort gegeben: Das ist mir schon klar, dass das nicht Bestandteil von diesem Gesetz sein kann. Aber Sie haben am Morgen auch gesagt, die Katechetinnen würden nicht da hineinpassen, weil sie ja keine abgeschlossene Lehrerausbildung aufweisen können. Und deshalb habe ich gesagt: Man könnte ja dort eine Möglichkeit finden, eine andere Besoldungsskala zu machen. Dass das nicht da hineingehört steht auf einem anderen Blatt. Das ist ganz klar. Und dann haben Sie gesagt, dass die Lehrinhalte in der Religion natürlich nicht vom Staat bestimmt werden. Das ist selbstredend. Aber, ich denke, der Staat muss doch eine gewisse Kontrolle darüber haben, was da gelehrt wird. Ich denke, diese Diskussionen hört man ja auch immer wieder im Zusammenhang mit dem islamischen Religionsunterricht, zum Beispiel in Deutschland, wo man auch weiss, dass da irgendwo der Staat eine Verantwortung hat zu wissen, was dort gelehrt wird. Und ich denke, das kann man einfach von jedem Religionsunterricht sagen. Da mache ich keine Unterschiede. Ich denke auch, deshalb sollte der Staat dieses Thema nicht einfach so leichtfertig behandeln - oder ich würde sogar sagen: Wir sollten uns so viel Zeit lassen oder nehmen, bis wir entweder diese Entflechtung oder Trennung von Kirche und Staat geordnet haben oder sonst machen wir etwas, womit wir wenigstens nicht uns eine Situation zementieren.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich möchte nur kurz darauf eingehen: Von einer leichtfertigen Behandlung kann überhaupt keine Rede sein. Ich glaube, dass sich sowohl die Regierung wie auch die involvierten Behörden in dieser Fragen sehr viel Gedanken gemacht haben. Wir haben auch sehr viel Zeit aufgewendet, genau dieser Frage nachzugehen: Wo können wir überhaupt noch einhaken? Das führt mich auch zum weiteren Punkt: Die Vereinbarung die wir auf der Sekundarstufe I erzielen - weil Sie es nochmals angeregt haben, dass ich hier eine Aussage oder eine Auskunft geben soll, eine Information, wie das die Regierung sieht: Ich sehe das auf der Primarschule in erster Linie eigentlich nicht. Ich glaube nicht, dass der Weg auf der Primarschule da richtig ist, dass wir die gleiche Trennung zwischen konfessionellem Unterricht und einem Fach «Religion und Kultur» machen. Das strebe ich seitens der Regierung nicht an. Wir haben auch mit den Gemeinden Gespräche geführt. Und die anwesenden Abgeordneten können mich berichtigen, wenn ich jetzt etwas in den Mund nehme, das ich vielleicht falsch interpretiere. Aber dort kam ganz klar zum Tragen, dass die Lösung für die Stufe der Primarschule von den Gemeinden - mit ganz wenigen Ausnahmen in den Stellungnahmen - von den Gemeinden selbst mit dem Erzbistum gesucht werden soll, und wir haben unsere Hilfe und Unterstützung angeboten seitens der Regierung, auch mit den Personen, die involviert waren bei der Ausarbeitung der Vereinbarung für die Sekundarstufe I, um sie zu unterstützen. Wir hatten auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Katecheten. Wir haben diese Fragen auch diskutiert. Das geht so weit bis zu einer Kommission, die man nun bilden könnte, und die Gespräche sind auch nicht abgebrochen worden. Das ist aber nicht allein unsere Kompetenz.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich denke, die Organisation des Religionsunterrichtes fällt schon in die Landeskompetenz, da es sich ja dort um allfällige Veränderungen des Lehrplanes handelt und die Gemeinden das nicht von sich aus machen können. Ich habe auch herausgehört, dass Sie an einer neuen, etwas gesplitteten Lösung arbeiten. Im Primarschulbereich sprechen Sie sich allerdings dagegen aus. Sie sagen zwar, man könnte schon noch darüber reden und eine Kommission gründen. Warum wurde denn diese Kommission nicht schon länger gegründet? Ich meine, die Problematik in der Bevölkerung - und jetzt spreche ich einmal aus der Sicht der Elternschaft, ich kenne dieses Problem auch aus vielen Gesprächen aus Gemeinden und auch von Gemeindevertretern - diese Problematik ist relativ gross, weil hier immer und immer wieder zugewartet wird. Ich möchte Sie deswegen fragen: Welche Vorstellungen hat die Regierung eingeleitet, um im Primarschulbereich eine Lösung zu finden? Wie diese Lösung dann immer aussieht, das muss sicher noch besprochen und diskutiert werden. Das kann man nicht 1:1 mit den weiterführenden Schulen übernehmen, das ist bekannt. Aber Sie müssen schon einmal bekennen, dass das Problem faktisch angegangen wird oder man entscheidet sich: Es bleibt so wie es ist; die Kirche hat ihre Rechte; das Inspektorat hat nur beratende Dienstaufsicht; es müssen keine staatlich ausgebildeten Personen sein; es besteht eine verfassungsrechtliche Garantie; es bleibt das Hilfspersonal des Pfarrers; die ganzen Anforderungen hängen von der kirchlichen Lehrerlaubnis ab usw. Das ist eine Entscheidung, die ich für die Zukunft des Religionsunterrichts an Primarschulen nicht bevorzugen würde. Deswegen noch einmal die Frage: Was unternimmt die Regierung im Primarschulbereich, um alternative Lösungen wirklich herbeizuführen, sofern diese Lösungen von den Gemeinden dann auch mitgetragen werden? Ich habe nicht gewusst, dass sich die Gemeinden in der Vernehmlassung gegen solche neue Ausrichtungen entschieden haben. Ich kenne ja diese Briefe nicht.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungschef-Stellvertreterin: Sie sagten mir, der Stand der Dinge im Hinblick auf Entflechtung von Staat und Kirche sei Ihnen nicht genau bekannt, weil es nicht Ihr Ressort betreffe. Das ist mir klar, selbstverständlich, das gehört ins Ressort Präsidium. Aber die Bereiche gehören zusammen oder berühren sich zumindest. Und ich finde es sehr schade, wenn jetzt gerade im Bildungsbereich ein Trennstrich gezogen wird. Auf der einen Seite das Ressort Bildung - in diesem Fall geht es um das Lehrerdienstgesetz, aber es gibt auch andere Sachen - und auf der anderen Seite im Ressort Staat und Kirche. Da spielt so vieles ineinander, dass es verzahnt bearbeitet werden muss. Und dahin hat auch meine Frage gezielt. Wenn wir wüssten, wie weit da der Stand der Dinge ist oder welche Überlegungen angestellt oder welche Kompromisse und Lösungen in den Verhandlungen mit der katholischen Kirche bzw. mit dem Erzbistum gefunden werden, kämen wir vielleicht auch ein Stück mit unserem Problem mit den Katecheten und Katechetinnen weiter. Und deshalb möchte ich Sie bitten, bis zur 2. Lesung uns über diese Frage doch auch Aufschluss zu geben. Das gehört einfach zusammen und muss als ein Paket gesehen werden.
Abg. Helmut Konrad:
Was mich ein wenig stört ist der Eindruck, der so fast ein wenig im Raum steht, dass man sich nicht um Lösungen bemüht habe, wenn ich jetzt vorhin von der Abg. Hassler gehört habe, das Problem muss angegangen werden. Ich denke, man hat wirklich - ich weiss das auch aus der beruflichen Erfahrung -, dass man seit Monaten bzw. Jahren intensiv an Lösungsansätzen dran ist, wie man das Problem am besten in den Griff bekommen kann. Es ist nicht nur eine grüne Wiese, in der jemand bestimmen kann, das machen wir jetzt, sondern es gibt eben auf der andern Seite das Erzbistum, das seine legitimen Ansprüche aufgrund der Verfassung, aufgrund der gesetzlichen Grundlage, aufgrund der Tradition, die in den letzten Jahrzehnten einfach da gewesen ist, auch hat oder zumindest in den Raum stellt. Das muss man berücksichtigen. Es ist aber intensiv an diesen Fragen gearbeitet worden. Und auf der anderen Seite, wenn man diese Fragen im Dienstgesetz regeln will, kann man wegen dieser Frage nicht das Dienstgesetz - wir haben ja gehört, wie lange in anderen Fragen auf dieses Dienstgesetz gewartet wurde - einfach zurückstellen. Also, es gibt hier auch eine zeitliche Dringlichkeit. Und auf der andern Seite, denke ich, ist es auch für die Katechetinnen über lange Zeit nicht zumutbar, diesen Zustand der Ungewissheit ein Stück weit bestehen zu lassen. Das Problem ist, denke ich, deponiert, und wir kommen heute in dieser Diskussion wahrscheinlich nicht weiter. Das Problem liegt auf dem Tisch. Die Sorge dieses Hauses - ich habe niemanden anderen gehört - um die Entwicklung des Religionsunterrichts ist bekannt. Diese Sorge hat die Regierung aber auch vorher schon gekannt und jetzt noch einmal gehört. Und wenn sich etwas in die Richtung, in der es hier gerne gesehen würde, bewegen lässt, dann bin ich sehr, sehr froh. Wir können aber diese 2. Lesung dann nicht auf Jahre hinaus verschieben, bis wir - ich weiss nicht - sogar übergeordnet das Verhältnis Kirche und Staat entflochten haben. Ich denke, das geht einfach nicht.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich hoffe, dass ich zumindest für heute abschliessend noch etwas zu diesem Punkt sagen kann. Der Lehrplan für den konfessionellen Unterricht ist nicht allein in der Kompetenz des Staates. Also, es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass wir hier einfach auf der grünen Wiese einen Lehrplan machen und dieser Lehrplan wird dann so abgehandelt. Das Gleiche gilt für die Lehrerfordernis für die Erteilung des konfessionellen Unterrichts. Auch dies ist nicht in staatlicher Hand. Wir bieten überall dort Hand, wo wir eine Möglichkeit haben, uns einzubringen. Darum haben wir jetzt zumindest die Sekundarstufe I auch forciert. Das ist etwas, was wirklich auf Regierungsebene forciert werden kann. Und ich wiederhole mich jetzt noch einmal: Der konfessionelle Unterricht auf der Primarschulstufe ist in der Kompetenz der Gemeinde, wenn es in einer öffentlichen Aufgabe steht. Und die Gemeinden haben klar signalisiert, dass sie selbst Verhandlungen mit dem Erzbistum führen wollen. Wir können dort wirklich nicht mehr als unsere Unterstützung, unsere Mitwirkung und Mithilfe anbieten.Abg. Donath Oehri:
Ich möchte noch ein Wort zu den Gemeinden sagen: Die Stellungnahmen der Gemeinden betreffend die damals vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Land und dem Erzbistum gingen dahin, dass man diese Vereinbarung als nicht gut erachtet hat. Deshalb haben sich die Gemeinden mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Regierung alles, was die Gemeinden betrifft, aus dieser Vereinbarung herausnehmen soll, und die Gemeinden eben selbst versuchen, mit dem Erzbistum Verhandlungen zu führen. Es ist nicht so, dass die Gemeinden nicht dafür zu haben sind, eben neue Lösungen zu erreichen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Stv. Abgeordnete Christel Hilti-Kaufmann:
Danke, Herr Präsident. Ich habe schon in meinem Eintretensvotum gesagt, dass ich möchte, dass man in Art. 5 Abs. 2 anstelle der 40% neu 30% schreibt. Ich habe das auch begründet und möchte mich jetzt nicht mehr wiederholen.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ebenso wie die Abg. Hilti habe ich im Eintretensvotum für eine Reduktion des Beschäftigungsgrades auf ein Drittel plädiert. Das möchte ich ebenfalls nicht wiederholen, sondern nur die Frage an die Regierung wiederholen, und zwar folgendermassen: Laut Regierungsbericht auf Seite 31 wird 39,5% des Anstellungspensums in Teilzeit verrichtet. Mich würde interessieren, zu wie viel Prozent diese Teilzeitlehrkräfte arbeiten, also eine nähere Aufschlüsselung der Zahl von 39,5%.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die Aufschlüsselung der genauen Zahlen, wie es zu diesen 39,5% kommt, also wie viele Lehrerinnen oder Lehrer beispielsweise 20%, 45% oder 70% arbeiten, kann ich Ihnen jetzt nicht anbieten. Ich habe diese Zahlen auch nicht hier, das müsste zusammengestellt werden. Also, wenn Sie dort genaue Daten brauchen bzw. wissen möchten, wie viele das genau betrifft, dann müsste ich das bis zur 2. Lesung nachreichen. Dann zum Beschäftigungsgrad mit weniger als 30% oder ein Drittel, was 33% entsprechen würde, da möchte ich nur anregen: Es gibt schulorganisatorische Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Wenn Sie eine Schule haben, in der dann nur noch vorwiegend Teilzeitangestellte oder eine grosse Anzahl der Lehrpersonen um die 30% arbeiten, dann wird das schulorganisatorisch sehr schwierig, einen Stundenplan für die Klasse oder für die gesamte Schule zu erstellen. Denn dann kommen genau die Bedingungen: Ich kann nur am Dienstagnachmittag unterrichten, ich kann nur am Freitagmorgen unterrichten, ich kann nur von 10 bis 12 Uhr unterrichten, und der Katalog der Wünsche wird sehr, sehr gross. Und es ist auch immer schwieriger, wenn wir mit so kleinen Pensen Fixangestellte als unbefristete Anstellungsverhältnisse haben, mit diesen überhaupt noch zu kalkulieren. Es kann sein, dass einmal eine Klasse zusammengelegt werden muss. Sobald die Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse auch mit kleinen Pensen sehr gross wird, wird es einfach von der Organisation her sehr schwierig. Dann kommt auch noch dazu, dass es nicht nur in der Schule zur Administrierung kommt, sondern auch bei den Behörden selbst. Drei Lehrpersonen, die ein 100%-Pensum teilen: Das gibt einfach auch mehr Arbeit, das zu verarbeiten, sei das die Löhne zu bestimmen, auszubezahlen, sei das das Gespräch zu führen, die Inspektion, sei das die Lehrerbeurteilung generell. Also, der Aufwand steigert sich. Und wir haben lange überlegt: Wo ist eine Grenze, damit die Richtlinie nicht unterschritten wird? Es heisst dort ganz klar, dass es begründbar sein muss. Also, es heisst ja auch in der Richtlinie selbst, man muss nicht jedes Dienstverhältnis unbefristet machen, sondern sobald organisatorische Gründe dafür sprechen, kann man dort mit befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten. Wir haben das gut angeschaut und sind zum Schluss gekommen, dass 40% eine sehr gute Lösung ist, die auch für die Schulen und für die Behörden mit einem vertretbaren Aufwand überhaupt noch lösbar ist.Ich möchte auch nicht mit einem Antrag an den Hohen Landtag kommen und sagen, dass wir jetzt aufgrund der Administrierung eine neue Stelle beantragen müssen. Bei der bestehenden Lösung - das zeigt sich auch im Antrag selbst - kommen wir mit den personellen Ressourcen aus.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Zunächst noch einmal: Ich weiss nicht, ob ich Sie ganz richtig verstanden habe. Also, meine Richtung geht nicht auf Dienstverhältnisse unter einem Drittel, sondern ab einem Drittel, also dass die untere Grenze eben ein Drittel ist und nicht 40%. Und wenn ich Sie nach Detailzahlen gefragt habe, dann interessiert natürlich in erster Linie: Wie viele Lehrkräfte würde diese Senkung von 40 auf 33% betreffen? Um diese Frage wirklich abschliessend beurteilen zu können, wäre diese Zahl sehr nützlich. Deshalb habe ich Sie auch danach gefragt.Dann, dass eine Senkung von 40% auf 33% oder auch 30% - das spielt jetzt keine grosse Rolle -, dass das den administrativen Aufwand erheblich vergrössern soll, kann ich mir schwer vorstellen. Aber auch da spekulieren wir, wenn wir keine Zahlen haben. Insofern ist die Frage für mich wirklich wichtig. Umgekehrt muss man sagen, dass es für die Betroffenen - je nachdem - wahrscheinlich einen Unterschied der Arbeitsstundenzahl von 1 bis 2 Stunden ausmacht. Wahrscheinlich sind es im Primarschulbereich statt 11 etwa 9 Stunden, die sie denn mit dem Drittelpensum zu bewältigen haben. Und das spielt für die Betroffenen, zum Beispiel für Frauen, die sich zwischen Beruf und Familie teilen müssen, spielt das schon eine Rolle. Und Sie sagten ja selbst, dass das Dienstrecht dort Möglichkeiten gibt, wo es organisatorisch schwierig wird, die Verträge denn doch nicht unbefristet auszurichten. Das heisst, der Arbeitgeber hat immer noch Spielraum, um die Administration in unzumutbaren Fällen einzugrenzen. Aber dass man grundsätzlich deshalb die Grenze auf 40% hochlegt, das ist mit der Begründung nicht nachvollziehbar.
Stv. Abgeordnete Christel Hilti-Kaufmann:
Frau Regierungschef-Stellvertreterin: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass ein Heruntergehen auf 30% anstatt 40%, dass das die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten noch erhöhen würde. Sie sagen, Sie haben das nicht so gemeint, okay. Also, dann ist da ja kein Unterschied. Sie hätten einfach anstelle von jemand, der oder die 40% arbeitet, zum Beispiel 33%, wenn man bei einem Drittel bleiben will. Und da sehe ich wirklich nun keinen grossen Unterschied für die Schule selbst, aber für die teilzeitarbeitenden Lehrer und Lehrerinnen sehr wohl. Und Sie sagen ja in Art. 7 Abs. 3, dass die Regierung mit Verordnung festlegen kann, wie gross der Anteil befristeter Dienstverhältnisse und der Anteil von Dienstverhältnissen mit einem Beschäftigungsgrad unter 70% für jede öffentliche Schule sein kann. Also, Sie haben hier auch noch einen Mechanismus in der Hand, um das zu steuern. Ich denke nicht, dass das ein Grund sein kann, auf diesen 40% sitzen zu bleiben. Und wie ich hier gehört habe - ich kenne die Vernehmlassung nicht - war ja im Vernehmlassungsbericht von einem Drittel - so viel ich jetzt verstanden habe - die Rede. Und in dieser Vorlage spricht man von 40%. Und das erklärt mir eigentlich auch, weshalb die Lehrerinnen und Lehrer jetzt wieder aktiv geworden sind und uns Landtagsabgeordnete angefragt haben, dass wir auf diese 30% - oder von mir aus können es auch 33% sein - aber dass wir darauf bestehen sollen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich bin mit Art. 8 Abs. 1 an sich nicht einverstanden. Wir wollen mit der Umstellung durch das Gesetz eine Verbesserung beim Stellenplan erzielen, indem auch Teilzeitlehrer in den Stellenplan bzw. in den Bewilligungsplan durch das Land aufgenommen werden. Jetzt steht hier: Bei nichtständigen Stellen, die zwar auf drei Jahre befristet sind - das ist mir klar - kann man «bei Bedarf» - und zwar geht es um diese beiden Worte - ein Dienstverhältnis begründen. Da möchte ich schon wissen, ob dieser Bedarf auch irgendwo eine Limite kennt, weil es sonst wieder möglich wäre, die nichtständigen Stellen - ich sage jetzt nicht grad beliebig, aber stärker auszubauen, als dass es vielleicht durch die Bewilligung Sinn macht. Der zweite Grund, warum ich mich gegen eine solche offene Lösung ausspreche, ist, dass dann in diesen nichtständigen Stellen - die eben gemäss Art. 9 in Abs. 2 nicht öffentlich auszuschreiben sind - wenn das Dienstverhältnis ausserhalb des Stellenplanes begründet ist, erfolgt keine Ausschreibung dieser Stelle. Und das führt dann drei Jahre später, wie ich es jetzt schon immer in der Zeitung lese, zwar zur öffentlichen Ausschreibung, aber es steht dann schon dabei: Die Stelle ist faktisch schon besetzt. Und das finde ich nicht das richtige Vorgehen. Diesem Vorgehen möchte ich entgegenwirken, dass es dann nicht zu viele nichtständige Stellen gibt. Ich bitte die Regierung, diese beiden Problematiken noch einmal zu behandeln.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die nichtständigen Stellen haben ja genau die Funktion: Wenn es zum Beispiel aufgrund der Schülerzahlen zu einer Teilung kommen würde oder es nicht voraussehbar war, ob zum Beispiel auch - ich nenne jetzt eine Stufe - auf der ersten Klasse der Oberschule künftig zwei oder nur eine Stelle geschaffen wird. Der Stellenplan wird ja im Vorjahr mit der Budgetierung aufgelegt. Und dann kann es bis zum Juli oder August des Folgejahres, für das die Budgetierung eigentlich gilt, zu einer Verschiebung kommen. Eine gewisse Flexibilität muss möglich sein. Spätestens nach drei Jahren muss das ja in eine ständige Stelle übergeführt werden und auch im Stellenplan Aufnahme finden. Es kann aber auch ein anderer Grund auftreten. Beispielsweise bei der Integration von behinderten Kindern, dass aufgrund dessen es dann zu einer Teilung kommt und das vielleicht zwei oder drei Jahre betrifft und man im Voraus schon weiss, dass die Dauer dieser Integrationsmassnahme drei Jahre lang zu einer zusätzlichen Stelle führt. Also, ich appelliere schon an den Landtag, dass diese Flexibilität gegeben ist. Es ist gar nicht daran gedacht, dass man etwas am Landtag vorbeimanövrieren will, sondern es sind wirklich Situationen, die man auch begründen kann.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Also, ich darf Ihnen sagen, dass ich verstanden habe, um was es hier geht. Eine bestimmte Flexibilität ist sicher. Ich habe es auch in meinem Eintretensvotum betont. Das ist mir ganz klar: Wo es zu Veränderungen kommt, dass es dort auch die eine oder andere nichtständige Stelle braucht. Das heisst aber für mich auch, eine Erklärung abzugeben, was man sich dann auch mengenmässig darunter vorstellt. Wenn man sagt: Wir haben hier einen Stellenplan und nun kommt der Notfall X in der Schule durch Klassenteilung oder durch ein besonderes Ereignis, dann ist eine solche Stelle im Prinzip auch nur ein Jahr nichtständig zu besetzen und nicht für drei Jahre, weil man ja dann im nächsten Stellenplan, der ein Jahr später kommt, sagen kann: Ja, diese Stelle hat es vor einem halben Jahr gebraucht, also müssen wir diese Stelle auch schaffen. Also, ich bin für die Flexibilität, aber nicht für eine beliebige Flexibilität. Und die Formulierung «bei Bedarf» ist einfach interpretierbar einzig und allein dann durch das Amt. Daran hängt auch keine Bedingung. Ich möchte nicht, dass man hier das Tor wieder öffnet, um den Stellenplan mit nichtständigen Stellen zu stark ausweiten zu können. Es müssen schon Begründungen vorliegen. Das hat dann wieder zur Folge, dass diese Stellen nicht ausgeschrieben werden müssen und dann die Konsequenz mit sich bringen, dass diese Stellen belegt sind und bei der Ausschreibung dann halt weitgehend besetzt sind. Diesem Umstand sollte man schon Rechnung tragen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe es zur Kenntnis genommen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir mit der Lesung fortfahren.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte anregen, dass in Art. 10 Abs. 1 Bst. c gestrichen wird genauso wie der Abs. 3. Das ist etwas, was im Vernehmlassungsverfahren von der Primarschule Triesenberg bereits angeregt wurde. Ich sehe keine Notwendigkeit für diese beiden Artikel bzw. Unterartikel. Also, Abs. 1 Bst. c und Abs. 3.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke. Mir scheint der Ausbildungsnachweis eine sehr wichtige Voraussetzung. Und ich frage deswegen: Könnte man nicht in Abs. 4 Bst. e streichen? Ausnahmsweise kann von den Anstellungsbedingungen gemäss Abs. 1 Bst. d und f abgesehen werden.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe eine ähnliche Bemerkung zu Abs. 4, weil es dort heisst, dass man auch ausnahmsweise von Qualifikationen gemäss Bst. f in Abs. 1 absehen kann. Und für mich ist die Beherrschung der deutschen Sprache schon ein wesentliches Element. Ich möchte die Regierung einladen, das nochmals zu überprüfen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Der Abs. 4 scheint mir schon wichtig. Es gibt Situationen, gerade, wenn wir davon ausgehen, dass einmal auf einer bestimmten Stufe ein extremer Lehrermangel sein könnte - das gab es auch früher schon. Es ist dann von Vorteil, dass dann jemand, der in der Lehrerausbildung steht, kurzfristig - zumindest für ein Semester oder für ein Jahr - als Stellvertretung einspringen kann. Ich finde das besser, als keinen Lehrer oder keine Lehrerin zur Verfügung zu haben. Das wird ja auch nur in Ausnahmefällen und wenn die Stelle anders nicht besetzt werden kann, verwendet. Wenn ich die Frage des Abg. Hugo Quaderer recht verstanden habe, dann würden Sie auf die deutsche Sprache verzichten?
Abg. Hugo Quaderer:
Nicht verzichten.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ja, da bin ich Ihrer Meinung.
Abg. Helmut Konrad:
In Bezug auf das Erfordernis der Beherrschung der deutschen Sprache - diese Anregung teile ich. Dann der Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Ausbildung: Das haben Sie dargelegt, und das kann ich aus der Praxis wirklich bestätigen, dass es diese Flexibilität braucht, wie es diese Flexibilität übrigens auch vorhin im Artikel «nichtständige Stellen» braucht. Das ist befristet. Es ist nicht so, dass jemand dann jahrelang - da wird jetzt wirklich Sorge getragen dafür - dann ohne Anstellungserfordernis oder Nachweis einer erforderlichen Ausbildung im Schuldienst bleibt. Aber es ist in der Tat so, zum Beispiel jetzt auch durch den Ausbau der Informatik, dass es im Bereich der Informatik einfach nicht genügend ausgebildete Lehrpersonen gibt. Und dann zum Beispiel am Gymnasium genügt es vielleicht einmal, dass man jemanden mit einer Fachausbildung, mit einem Lizenziat oder was auch immer einstellt, der aber die pädagogische Ausbildung nicht hat, um eine Lücke zu schliessen. Aber es ist wirklich eine Ausnahme und soll eine gewisse Flexibilität ermöglichen.Abg. Ivo Klein:
Ich möchte noch einen Punkt zur Ausnahme bezüglich der deutschen Sprache anbringen. Ich glaube im Gegensatz zum Kollegen Quaderer schon, dass es Ausnahmefälle geben kann, in denen auf die deutsche Sprache verzichtet werden können muss. Zum Beispiel kann es bei einem Fremdsprachenlehrer doch vorkommen, dass man einen solchen anstellt, der jetzt in Deutsch nicht sehr gut ist. Ich würde diese Möglichkeit im Ausnahmefall beibehalten.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Der Ausnahmefall ist in Abs. 4 geregelt. Dort ist Bst. f - Beherrschung der deutschen Sprache - auch drin.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte nur die Frage stellen, ob in den umliegenden Ländern, aus denen wir ja auch sicher immer wieder Lehrpersonen beschäftigen werden, die Ausbildungsstandards, wie sie hier verlangt werden, vergleichbar sind, dass also gewährleistet ist, dass der EWR-Raum, die Schweiz und Liechtenstein keinerlei Diskrepanzen haben, auch mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es ist gerade die Intention dieses Artikels, dass wir an die umliegenden Länder angleichen. Wir haben dort die Lehrerausbildung in der Schweiz berücksichtigt und auch die Lehrerausbildung von Österreich und Deutschland. Das ist eigentlich das Gros der Lehrer, die bei uns unterrichten.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zur Seite 34 Bericht und Antrag: Dort ist die Rede vom neuen Lehrerbildungssystem, das eine Neuregelung der Platzsicherung mit den Schweizer Schulträgern erfordere. Und im letzten Satz dieses Absatzes ist die Rede vom Zugang zu allen Lehrerausbildungs-Institutionen der Schweiz, der weiterhin vollumfänglich gesichert werden solle. Mir ist nicht ganz klar, was mit diesem Absatz gemeint ist. Laufen hier noch Verhandlungen oder sind die entsprechenden Vereinbarungen noch nicht getroffen? Ich wäre froh, wenn Sie dazu ein paar Sätze sagen könnten.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Gerade die Primarlehrerrausbildung befindet sich in der Schweiz in einem starken Wandel. Und bis 2005 oder 2006 wird die Lehrerausbildung nach dem alten Modell, wie es bis anhin war, nicht mehr angeboten. Das bedingt, dass künftig die Lehrerausbildung auf Fachhochschulen oder Hochschulen stattfindet. Und dort müssen die Vereinbarungen wieder neu gemacht werden. Wir gehen allerdings davon aus: Wir haben ja eine Fachhochschulvereinbarung mit der Schweiz, dass darunter dann auch die pädagogischen Fachhochschulen fallen. Aber das klären wir ab, damit die Plätze auch wiederum gesichert sind.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich wollte fragen, ob die Personen, die eine nichtständige Stelle für 3 Jahre belegen und keine eigentliche Stelle zur Verfügung haben, damit automatisch auch dieses dreijährige Provisorium ablegen, oder ob diese nichtständigen Stellen in diesen Ausnahmefällen eigentlich nur im weiteren Sinne Aushilfsstellen sind?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich gehe davon aus, dass ein Provisorium auch gilt, wenn es eine nichtständige Stelle ist. Aber das werde ich noch abklären.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Wenn sich sonst niemand meldet, dann mache ich das. Die Frage möchte ich einfach noch einmal in den Raum stellen, und zwar zu Abs. 2, ob diese Prüfungen, mit denen diese Kurse in Landeskunde und Schulrecht abgeschlossen werden müssen, ob diese Prüfungen wirklich notwendig sind. Von mir aus gesehen würde es genügen, dass die Verpflichtung zum Besuch dieser Kurse in Landeskunde und Schulrecht besteht, aber nicht die Notwendigkeit, diese Kurse dann mit einer Prüfung abzuschliessen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die Regierung möchte eigentlich an der bestehenden Regelung festhalten, weil wir auch glauben, dass es einen bestimmten Schutz hat. Liechtensteiner oder Bürger bzw. Einwohner, die in Liechtenstein aufgewachsen sind und hier zur Schule gegangen sind, haben gegenüber auswärtigen Personen ohnehin einen Vorteil, dass sie von der Materie schon Kenntnis haben. Also, ich empfinde das nicht als Hürde. Es gibt auch andere Länder, die solche Prüfungen verlangen. Wir haben keine eigenen Ausbildungsstätten und ich empfinde das nicht als stossend, auch im Sinne der Kontinuität. Man hat das jetzt immer verlangt. Es stand ja schon öfters zur Diskussion. Die Regierung regt eigentlich an, diesen Passus beizubehalten.Abg. Alois Beck:
Ich möchte doch die Gelegenheit nutzen, dem Fraktionssprecher hier zu widersprechen. Es ist, glaube ich, eine menschliche Eigenschaft, dass halt ohne Prüfung hier nicht viel gelernt werden wird. Und ich sehe dann eben die Schwierigkeit, dass man dann auch noch fast auf die Kurse verzichten kann. Man weiss das aus eigener Lebenserfahrung, mit welchem Ernst das dann noch betrieben wird. Etwas Heimat- oder Landeskunde kann wirklich nicht schaden.
Abg. Helmut Konrad:
Sie kennen die Lehrerinnen und Lehrer nicht.Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, es tut den Lehrerinnen und Lehrern auch gut, wenn sie wieder einmal eine Prüfung ablegen müssen. Dann können sie sich in die Schüler hineinfühlen, die Prüfungen machen müssen.Abg. Donath Oehri:
Ich möchte von meiner Seite für einmal den Fraktionssprecher der FBP, Helmut Konrad, unterstützen. Ich denke auch, dass diese Prüfungen nicht nötig sind, sondern dass ausgiebige Kurse ausreichen würden.
Abg. Markus Büchel:
Das wundert mich jetzt aber schon sehr, dass sich die Lehrer dermassen einsetzen, dass keine Prüfungen gemacht werden müssen. Ich würde jetzt dieses Kapitel abschliessen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Stv. Abgeordnete Christel Hilti-Kaufmann:
Ich möchte die Frau Regierungschef-Stellvertreterin bitten, abzuklären, ob man hier konsequenterweise auch aus den 40% die 30% oder ein Drittel machen müsste.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Frau Regierungschef-Stellvertreterin hat diese Anregung entgegengenommen. Wir setzen die Lesung mit Art. 15 fort.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Entsprechend der Voten zu Art. 5 und Art. 14 möchte ich auch hier in Art. 17 anregen, dass es in Abs. 1 letzter Satz wie folgt heissen soll: der Beschäftigungsgrad mindestens 30% oder ein Drittel beträgt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe es im Eintretensvotum bereits ausführlich begründet und möchte deshalb jetzt hier darauf verzichten und nur Folgendes sagen: Ich schlage vor, dass der Art. 20 Abs. 2 folgendermassen ergänzt wird, dass im gesamten Pflichtschulbereich in der gleichen Schulstufe die Pflichtlektionenzahl dieselbe ist.Und dann noch eine kleine Frage zum Abs. 5: Dort ist die Rede davon, dass längstens für ein Schuljahr zu einer Mehrarbeit verpflichtet werden kann. Ich denke, dass das in der Besoldung dann berücksichtigt wird.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich kann die Anliegen der Abg. Laternser unterstützen. Ich möchte die Regierung jedoch bitten, hier eine kostenneutrale Lösung vorzuschlagen. Also, für mich heisst Angleichung der gleichen Pflichtstundenzahl nicht unbedingt Angleichung nach unten, sondern irgendwo einen Mittelweg zu finden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Wie ebenfalls im Eintretensvotum ausreichend begründet, möchte ich anregen, dass im Art. 21 Abs. 1 zusätzlich erwähnt wird, dass Klassenlehrpersonen wegen ihrer zusätzlichen Verpflichtungen mit einer Lektion entlastet werden.
Abg. Erich Sprenger:
Ich möchte eigentlich diesen Antrag der Abg. Dorothee Laternser unterstützen und frage mich nochmals - ich habe mir hier die Klassenanzahlen in der Primarschule, Oberschule, Realschule und Gymnasium aufgeschrieben - ob das dann wirklich CHF 1,5 Mio. Mehrausgaben verursachen kann, wenn man hier für die Klassenlehrer eine Pflichtstunde pro Woche wegnehmen würde.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zur Frage des Abg. Erich Sprenger, ob das CHF 1,5 Mio. ausmacht: Das kann weniger oder mehr sein, es kommt darauf an. Wenn das sehr viele Gymnasiallehrer trifft, die in einer anderen Lohnkategorie sind und vielleicht vom Alter her auch schon in der höchsten Stufe sind, oder es trifft einen Primarlehrer, der gerade neu anfängt, dann ist dort eine Diskrepanz. Ich kann es jetzt so nicht sagen. Man müsste das in einem Jahr einmal durchrechnen und schauen was es ausmacht. Aber das können wir bis zur 2. Lesung beantworten, damit wir dort Klarheit haben. Ich gehe eher davon aus, dass es vielleicht unter CHF 1,5 Mio. ist.Wenn ich die Abg. Frau Laternser richtig verstanden habe, dann möchten Sie beim Art. 21 Abs. 1 in der dritten Zeile eingefügt haben «insbesondere Tätigkeiten wie Leitung einer Klasse, Leitung einer Schule und Durchführung einer besonderen schulischen Massnahme». Wenn das angenommen richtig ist, wie ich das jetzt interpretiert habe, dann dürfte ich bitte vielleicht noch eine Meinung vom Hohen Landtag haben, ob das jetzt zusätzlich zu den bestehenden Entlastungen kommt, also dass wir Besitzstandswahrung machen bei den Entlastungen die heute stattfinden und das zusätzlich einführen. Das ist nur eine Frage, damit wir das für die 2. Lesung auch richtig platzieren.
Abg. Helmut Konrad:
Nur eine Anmerkung zur Frage des Abg. Erich Sprenger: Ich glaube, diese CHF 1,5 Mio. - zwischen CHF 1,5 und 2 Mio. - beziehen sich auf eine über alle Schulstufen hinweg bezogene Reduktion um eine Stunde. Das würde CHF 1,5 bis 2 Mio. kosten. Die Klassenstunde würde meines Erachtens weniger kosten. Das ist die Grössenordnung zwischen 22 und 28 Stunden drin, wie die Pensen sind, und eine Schulklasse hat 34 Pflichtschulstunden. Also, sind es meines Erachtens von diesem Betrag so Handgelenk mal Pi gerechnet etwa 60 bis 70% dieser CHF 1,5 bis 2 Mio., aber sicherlich sind es nicht diese CHF 1,5 bis 2 Mio. Das wird aber die Regierung ausrechnen.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Die Frau Regierungschef-Stellvertreterin hat exakt den Landtag gefragt, wie man sich das vorstellt. Da fühle ich mich doch aufgerufen, darauf zu antworten. Das ist im Moment schwierig. Wenn man die Zahlen nicht kennt, was das finanziell für Betroffene, für den Staat bzw. für die öffentliche Hand bedeutet, lässt sich diese Frage kaum beantworten. Ich denke, das sollte dann ein Thema für die 2. Lesung sein, wenn die Zahlen dann auf dem Tisch liegen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Eine Frage zu Abs. 2 «bei längerfristiger Abwesenheit». Was heisst hier «längerfristig»?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Das kann man schon auch begründen mit normaler Abwesenheit infolge Krankheit, wo nach drei Tagen ein Arbeitszeugnis über einen Arzt erfolgt. Das ist darunter sicher nicht zu verstehen. Darunter ist zu verstehen, wenn jemand einfach längere Zeit wegbleibt und wieder wegbleibt und es verlängert sich nochmals, damit man doch sicherstellen kann, ob eine andere Art von Ersatz gesucht werden muss. «Langfristig» heisst sicher Monate über den normalen Verlauf einer Krankheit hinaus.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung bitten, den Abs. 3 nochmals zu überdenken. Und zwar ist da die Rede von einer Disziplinarkommission, die drei bis fünf Mitglieder enthalten solle. Davon soll mindestens ein Mitglied der Kommission als Lehrer im Schuldienst tätig sein. Wenn es eine Kommission von drei Mitgliedern ist und einer davon ist ein Lehrer, dann ist das für mich gut nachvollziehbar. Wenn es fünf Mitglieder in der Kommission sind und es ist nur ein Lehrer aus dem Schuldienst dabei, dann habe ich da Mühe, und zwar einfach im Sinne der Parität. Und von daher würde ich doch bitten, dass man das nochmals überdenkt, eventuell auch die Frage, ob man die Standesvertretung der Lehrer hier einbezieht.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterfahren.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich denke, man darf feststellen, dass Religionslehrer der Primarschule durch diese Form der Übergangsbestimmungen keine Bestandesrechte sichern können wie es alle anderen erhalten respektiv sie verlieren sie, weil sie ausgeschlossen sind. Das muss man sich hier dann bewusst sein, weil man jetzt doch Gemeindeangestellte wie Kindergärtnerinnen in diese Bestandesaufnahme nach neuem Recht in der Übergangsbestimmung berücksichtigt, im Gegensatz zu Religionslehrern an der Primarschule. Das Zweite ist, dass ich die Differenz nicht verstehe, warum bei der Übergangsbestimmung bei den Kindergärtnerinnen zur Aufnahme eine ausschliesslich vollzeitliche Tätigkeit nötig ist, um sie anzurechnen im Abs. 1 wie im Abs. 2, also bei den bestehenden wie bei neuen, während bei allen anderen Lehrpersonen, selbst bei Teilzeitlehrern, ein Teilgrad oder gar kein Beschäftigungsgrad Voraussetzung ist. Ich möchte erfahren, womit sich die Ungleichbehandlung der teilzeitlich beschäftigten Kindergärtnerinnen bei der Übergangsbestimmung rechtfertigt.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich kann mir nur vorstellen, dass es daher rührt, dass sie erstmals beim Land angestellt sind, während die Primarlehrer vorher schon beim Land angestellt waren und es ja auch keine einheitliche Regelung gegeben hat, zu welcher Besoldung sie angestellt werden. Aber ich werde dies, wenn es eine andere Begründung dafür gibt, noch abklären.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte darum bitten, dass dies geprüft wird, wobei ich Ihre Argumentation nicht als einen Grund erachte, eine Vollzeitbeschäftigung hier vorauszusetzen. Es werden gerade dann sehr viel Kindergärtnerinnen sein, die wegen der Vollzeitbeschäftigung diese Bestandeswahrung nicht erhalten werden. Man weiss auch, dass viele Kindergärtnerinnen, die jahrelang keine Stelle hatten und sich mit Zwischenlösungen zufrieden geben mussten, teilweise auch im Ausland beschäftigt waren. Also, ich möchte hier nicht diesen Grund anrechnen, dass sie bis jetzt nicht beim Land angestellt werden. Das müsste denn schon eine andere Begründung haben, um sie dermassen ungleich zu behandeln.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über das Dienstverhältnis der Lehrer - Lehrerdienstgesetz - in 1. Lesung behandelt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 16.45 Uhr.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 16.25 UHR)
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES SCHULGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Schulgesetzes. Ich bitte, die Gesetzesvorlage zu verlesen.Art. 7 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29a steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Christel Hilti-Kaufmann:
Herr Präsident. In Abs. 1 heisst es: «Die Regierung bestellt auf Vorschlag des Gemeindeschulrates für jeden Primarschulbezirk» etc. Da möchte ich den Vorschlag machen, ob man sich nicht überlegt, ob man hier noch «nach Vorschlag des Gemeindeschulrates und im Einvernehmen mit der Lehrerschaft» hinzufügen könnte. Ich denke, das wäre dann doch schon ein bisschen ein Einvernehmen zwischen den Lehrern und dem Gemeindeschulrat.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Frau Regierungschef-Stellvertreterin hat das zur Kenntnis genommen. Dann können wir weiterfahren.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 51a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 52h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 58a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 90 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 und 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 91 und 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift von Art. 93 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 93 bis 100 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 93 bis 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 101 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 101 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 106 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 Bst. f und g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 106 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 Bst. f und g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 106a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 106a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 108 Abs. 1 Bst. d und o wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 108 Abs. 1 Bst. d und o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 110 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 110 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 111 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 111 steht zur Diskussion.
Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Hier möchte ich nochmals auf den Abs. 1 Bst. c zu sprechen kommen. Meiner Meinung nach kann es nicht angehen, dass der Schulrat die Mitverwendung der Öffentlichkeit von Räumen einer Schule, wie zum Beispiel einer Turnhalle, bestimmen kann. Das muss Sache der zuständigen Gemeindebehörden oder des Gemeinderates sein.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe Mühe mit Abs. 1 Bst. a: Genehmigung eines Jobsharings im Kindergarten und in der Primarschule, dass das die Aufgabe des Gemeindeschulrates ist. Ich denke, ob das für die Kinder richtig ist oder nicht richtig bzw. pädagogisch vertretbar oder nicht, kann am besten die Schulbehörde entscheiden, also das Schulamt. Ich halte es für sehr viel sinnvoller, wenn der Gemeindeschulrat dort ein Mitspracherecht bzw. Mitwirkungsrecht hat, aber nicht die alleinige Entscheidungsgewalt. Und es wäre für mich auch schlüssiger, wenn man weiterliest, dass ja im Abs. 2 dem Gemeindeschulrat Mitwirkungsrechte beim Vorschlagsrecht der Bestellung der Kindergarten- und Primarschulleitung zukommt. Auch da hat der Gemeindeschulrat ein Mitwirkungsrecht. Und genau auf dieser Ebene würde ich auch die Frage bezüglich Jobsharing sehen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte das Votum des Abg. Erich Sprenger unterstützen. Ich glaube, es wäre zweckmässig, wenn man hier klarstellen würde, dass die Kompetenz zur Bewilligung der Mitverwendung von Schulgebäuden sich auf eigentliche Schulräume bezieht und nicht auf sonstige Anlagen, die im Zusammenhang mit Schulgebäuden existieren, und dass auch klargestellt wird, dass es sich um ein Bewilligungsrecht während der Schulzeit handelt, während ausserhalb der Schulzeit der Gemeindeschulrat da wohl nicht unbedingt diese Kompetenz haben muss. Auch generell - ich weiss zwar nicht genau, wie man das hier einbauen soll, bei Abs. 1 lit. b eventuell - sollte klargestellt sein, sofern das nicht als selbstverständlich angesehen wird, dass der Gemeindeschulrat keine Kompetenzen hat, die finanzielle Belastungen für die Gemeinde zur Folge haben können. Abg. Donath Oehri:
Ein Wort zum Jobsharing, das die Abg. Dorothee Laternser angezogen hat: In Wirklichkeit wird es ja so sein, dass die ganze administrative Vorbereitung für die Einrichtung einer Stelle im Jobsharing vom Schulamt vorbereitet wird. Es ist sicher richtig, dass danach der Gemeindeschulrat ein entsprechendes Entscheidungsrecht hat, da es doch ein Eingriff in die örtliche Schulorganisation bedeutet. Ich könnte mir hier ein einvernehmliches Entscheidungsrecht vorstellen. Dann möchte ich das Anliegen des Abg. Erich Sprenger betreffend die Schulräumlichkeiten auch unterstützen. Abg. Ivo Klein:
Drei Vorredner haben das bereits erwähnt. Ich will das aus praktischer Erfahrung auch noch bestätigen. Ich bin auch noch Funktionär eines Sportvereins und wir haben immer grössere Diskussionen mit der Lehrerschaft bezüglich Benützung von Turnhallen, Sportmaterial usw. Und ich würde diesen Antrag oder diese Vorstellung auch unterstützen.
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte diesen Anträgen zur Entscheidungsfindung bzw. die Entscheidung bezüglich Verwendung der benötigten Räumlichkeiten für schulische Zwecke ganz klar beim Schulrat belassen, auch wenn es ausserhalb der Schulzeit ist. Die Räumlichkeiten müssen am anderen Tag wieder für schulische Zwecke verwendet werden. Und da bin ich der Meinung, da soll auch dieses Gremium entscheiden, ob sie ausserhalb der Schulzeiten verwendet werden können. Anders kann das sein, wenn es sich um eine Mitbenutzung für schulische Zwecke handelt, zum Beispiel bei Turnunterricht oder bei Gebäulichkeiten, die nicht ausschliesslich für den schulischen Zweck verwendet werden, dass dort die Gemeinde entscheidet. Dies aber nicht bei Schulräumlichkeiten.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich nehme diese Anregungen entgegen und werde schauen, wie wir das einbauen können, dass wir Konsens finden. Allerdings, die letzte Wortmeldung des Abg. Markus Büchel möchte ich gerne unterstützen. Ich glaube, das ist schon auch für ausserschulische Zwecke genau aus den von ihm erwähnten Gründen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 112 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 112 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 131 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 131 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Das «2002» muss sicher weg. Wir werden sehen, wie sich das jetzt zeitlich verhält. Aber in diesem Jahr werden wir wohl kaum das Gesetz so durchbringen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann haben wir das Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes in 1. Lesung beraten.-ooOoo-