SCHAFFUNG EINES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES (KSCHG) (NR. 74/2002), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Ich habe Ihnen folgende Abwesenheiten zu vermelden: Der Abg. Rudolf Lampert wird heute vertreten durch die stellvertretende Abg. Monica Bereiter-Amann, der Abg. Walter Hartmann durch den stellvertretenden Abg. Roland Büchel, der Abg. Elmar Kindle durch den stellvertretenden Abg. Christian Brunhart, der Abg. Otto Büchel durch den stellvertretenden Abg. Alexander Marxer, der Abg. Paul Vogt durch die stellvertretende Abg. Christel Hilti sowie Landtagsvizepräsident Peter Wolff durch den stellvertretenden Abg. Rudolf Hagen.Wir kommen zu Traktandum 26: Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes. Bericht und Antrag der Regierung Nr. 74/2002. Diesen Bericht und Antrag werden wir in 1. Lesung behandeln. Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Walter Vogt:
Herr Präsident, Damen und Herren. Guten Morgen. Der Konsumentenschutz ist heute sehr aktuell. Die Konsumenten sollen vor Täuschung und Übervorteilung bei Vertragsabschlüssen geschützt werden, vor Produkten, die Gesundheit und Sicherheit gefährden und vor der Verführung der Werbung. Konsum gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei ist zu beachten, dass die Stellung des Konsumenten oft gefährdet ist. Konsumenten sind nicht immer gleichberechtigte Partner. Sie haben nicht immer den gleichen Zugang zu den Informationen, wie zum Beispiel ein Unternehmer. Das Ungleichgewicht zwischen Verbraucher und Hersteller ist durch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eher vergrössert worden. Das zunehmende internationale Angebot an Waren und Dienstleistungen ist nicht mehr überschaubar. Es ist für den Konsumenten schwer, Vergleiche hinsichtlich Qualität, Preis und sonstiger Konditionen anzustellen. In den meisten europäischen Staaten hat heute der Konsumentenschutz einen sehr hohen Stellenwert. Dabei ist vor allem auf unsere Nachbarländer Österreich und Deutschland hinzuweisen. Gerade in Österreich existiert bereit seit 1979 ein Konsumentenschutzgesetz, welches im europäischen Vergleich ein durchaus respektables Schutzniveau erreicht. Auch in Liechtenstein ist die Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes unbestritten. Der Gedanke zum Konsumentenschutz hat aber eigentlich erst mit dem Ja zum EWR begonnen, sich zu entwickeln. Davor waren Bestimmungen in diesem Bereich zwar vorhanden, aber doch eher sehr eingeschränkt. Dabei sei auf den geschichtlichen Rückblick im Bericht und Antrag verwiesen. Seither wurden zahlreiche Richtlinien und EU-Vorschriften in diesem Bereich übernommen. Diese Rechtsakte wurden zumeist in bereits bestehende Gesetze integriert oder einfach neue Gesetze geschaffen. Eine unübersichtliche Gesetzeslage im Bereich «Konsumentenschutz» ist die Folge. Die derzeitige Situation ist weder für den Rechtsanwender noch für den Konsumenten zufriedenstellend. Um die Situation zu vereinfachen, ist es somit sinnvoll, ein Spezialgesetz in diesem Bereich zu erlassen, in welchem die konsumentenschützerischen Bestimmungen gemeinsam aufgeführt werden. Es soll nach seinen grundlegenden Intentionen dazu beitragen, die wirtschaftliche und rechtliche Unterlegenheit des Verbrauchers im Geschäftsverkehr auszugleichen. Die bisherigen konsumentenspezifischen Bestimmungen sind in diversen Einzelgesetzen zu finden - wie zum Beispiel im Gesetz über Haustürgeschäfte, im Gesetz über Pauschalreisen - oder wurden bereits in bestehende Gesetze eingebaut.Ebenfalls wird begrüsst, dass sich die Vorlage an das österreichische Konsumentenschutzgesetz anlehnt. Aufgrund der engen Verbindungen der Bestimmungen mit dem ABGB, welches in Liechtenstein ebenfalls von Österreich übernommen wurde, macht es Sinn, sich an die österreichische Vorlage anzulehnen. Es ist viel die Rede von einer Verbesserung des Zugangs zum Recht. Auf der anderen Seite produziert aber der Gesetzgeber in immer kürzeren Abständen immer mehr Rechtsquellen. Die Folge davon ist, dass selbst Fachleute, aber gerade auch einfache Staatsbürger vermehrt Mühe haben, sich Kenntnis von neuen Gesetzen zu verschaffen. Im Mai 2000 haben Abgeordnete der Vaterländischen Union ein Postulat eingereicht, welches zum Ziel hatte, anlässlich der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter alle den Konsumentenschutz im weiteren Sinne betreffenden inländischen Rechtsvorschriften in einem übersichtlichen und leicht handhabbaren Konsumentenschutzgesetz zusammenzufassen. Es drängte sich auf, alle Vorschriften des Bereichs «Konsumentenschutz» in einem übersichtlichen Konsumentenschutzgesetz zusammenzufassen. Ich denke, der uns vorliegende Bericht und Antrag erfüllt weitgehend diese Anforderungen.In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Konsumentenschutz nicht allein aus Gesetzen besteht. In Liechtenstein gibt es bis dato keine Personen oder Einrichtungen, welche dem Konsumenten beratend zur Verfügung stehen. Im Bericht und Antrag wird diesbezüglich auf die Gerichtspraktikanten verwiesen. Dabei möchte ich auf die Stellungnahme des Arbeitnehmerverbandes hinweisen. Diesem ist es ein grosses und wichtiges Anliegen, wenn nach Einführung des neuen Konsumentenschutzgesetzes eine unabhängige Konsumenten- oder Verbraucherschutzstelle geschaffen wird. Es müsste Ziel und Aufgabe dieser Stelle sein, die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen auch wirksam zu kontrollieren, den Verbraucher über die wichtigsten Bestimmungen gezielt zu informieren und mit geeigneten Mitteln über seine Rechte aufzuklären. Ich teile dieses Anliegen. Dies bedingt meines Erachtens nicht eine neue Einstellung. Ich denke, es könnte in den Aufgabenbereich des Amtes für Volkswirtschaft eingebettet werden. Ich bin für Eintreten.
Abg. Renate Wohlwend:
Guten Morgen, Herr Präsident, Kollegen. Heute früh, bei der Fahrt hierher, konnte ich mich gerade richtig auf das Traktandum «Konsumentenschutz» einstimmen. Ich hörte da auf dem Schweizer Radio DRS: «Neue Konsumentenfalle, Kaufangebot über SMS». Ich denke, das wird Gegenstand der Behandlung in der Umsetzung der Richtlinie über E-Commerce sein, was ja auch demnächst in den Hohen Landtag kommt. «Die wirtschaftliche Entwicklung und die gesellschaftlichen Veränderungen stellen den Gesetzgeber im Bereich des Verbraucherschutzes immer wieder vor neue Herausforderungen», heisst es im Bericht und Antrag der Regierung. Im Anhang 19 des EWR-Abkommens hat Liechtenstein zwar schon eine Reihe von Richtlinien zur Interessenwahrung der Konsumenten übernommen. Bereits vor Übernahme des EWR-Abkommens hat der Hohe Landtag im Sinne des Verbraucherschutzes das Produktehaftpflichtgesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Gesetz über Pauschalreisen sowie das Gesetz über den Konsumkredit verabschiedet. Zuletzt, im April dieses Jahres, haben wir das Fernabsatzgesetz behandelt. Mit der Schaffung eines Gesetzes gemäss der heute zu behandelnden Vorlage, eines Gesetzes zum Schutz der Verbraucher, tragen wir den Änderungen und dem schnell fortschreitenden Wandel des Marktes Rechnung, sowohl im Inland als auch - und wegen seiner Komplexität umso mehr - im EWR-Raum. Das Gesetz - mein Vorredner hat es schon gesagt - ist in Anlehnung - und nahezu wortgleich - an das österreichische Konsumentenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt 79/140 in der Fassung 2001/98 entworfen. Ausführlichst geregelt ist das Rücktrittsrecht, die Gewährleistung, Drittfinanzierungsgeschäfte, Abzahlungsgeschäfte, vor allem im Zusammenhang mit dem Haustürgeschäft, Pauschal-reisen und anderes mehr, alles also Geschäftsarten, mit denen ein durchschnittlicher Konsument regelmässig zu tun hat. Es ist sehr wichtig, hier die stärkere Position des Unternehmers durch einen gesetzlichen Rahmen entsprechend zu limitieren und den redlichen Verbraucher auf der anderen Seite durch eben diesen gesetzlichen Rahmen zu schützen. Ein Normalverbraucher wird jedoch Mühe haben, seine Pflichten und Rechte zu erkennen. Es ist deshalb von grosser Wichtigkeit, dass man sich auch Gedanken über die Anlauf- und Beratungsstelle für auskunft- und hilfesuchende Konsumenten macht. Den Vorschlag der Regierung, Gerichtspraktikanten für Auskünfte anzugehen, sehe ich eher kritisch. Diese in Ausbildung stehenden Juristen sind nicht Fachleute und sie gehen auch nach einigen Monaten wieder ab, sodass selbst bei ihrem guten Willen, sich einschlägiges Wissen anzueignen, sie dieses Wissen dann mit sich nehmen. Vielmehr sinnvoll - und natürlich in der Sache auch kontinuierlich Kompetenz beweisend - würde der Fachbereich «Konsumentenschutz» vom Amt für Volkswirtschaft als so genannte «Verbraucherstelle» angeboten. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.
Stv. Abgeordnete Christel Hilti-Kaufmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich begrüsse die Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes in Liechtenstein, werde mich aber in meinem Eintretensvotum auf den Punkt beschränken, der sich sozusagen als Konsequenz aus dem Gesetz ergibt, nämlich eine Anlaufstelle für Konsumenten und Konsumentinnen in Liechtenstein. Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben bereits auch schon darauf hingewiesen. Dieses Thema wird im Bericht der Regierung immer und immer wieder angesprochen. Man ist sich offensichtlich bewusst, dass ein Konsumentenschutzgesetz ohne diese flankierende Massnahme ein Papiertiger ist und bleibt. Und obwohl der Arbeitnehmerverband sich anlässlich der Vernehmlassung klar und deutlich für die Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle für Konsumenten ausspricht, bleibt die Regierung zögerlich und will bei der bisherigen Praxis bleiben, das heisst, wenn ein rechtliches Problem besteht, sollen Gerichtspraktikanten des Landgerichtes Anlaufstelle sein. Wenn diese Gerichtspraktikanten nicht weiter wissen, bleibt der Fachbereich Konsumentenschutz beim Amt für Volkswirtschaft. Dann will man die Kundenbedürfnisse klären und weitersehen. Ich bin grundsätzlich auch dafür, dass man nicht aus dem Gefühl heraus neue Institutionen oder Amtsstellen schafft, aber eine klare Lösung sollte man den Konsumentinnen und Konsumenten unseres Landes schon anbieten. Die allgemeinen Informationen über Konsumentenrechte und Konsumentenpflichten holen sich die meisten sowieso über die gängigen Konsumentensendungen am Fernsehen. Wenn aber spezifische Probleme auftauchen, muss eine klar definierte und kompetente Stelle - auch in unserem Land - anrufbar sein. Mein Vorschlag deshalb ist, den offenbar schon bestehenden Fachbereich «Konsumentenschutz» beim Amt für Volkswirtschaft so weit ausbauen, dass er unbürokratisch und effizient Hilfeleistungen für Konsumentinnen und Konsumenten bieten kann, also Beratung und rechtliche Unterstützung, weiterführende Informationen usw. Diese Anlaufstelle muss natürlich öffentlich gemacht und der Zugang dazu muss in den einschlägigen Medien bekannt gemacht werden. Auf diese Weise wird sich dann mit der Zeit herausstellen, ob diese Art von Konsumenten- bzw. Konsumentinnenanlaufstelle genügt, oder ob nach einem anderen Modell gesucht werden muss. Ich bitte die Regierung, die Anlaufstelle für Konsumentinnen und Konsumenten - wie vorgeschlagen - als flankierende Massnahme zu diesem Gesetz zu schaffen.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Auch ich habe sehr ähnliche Anliegen. Mit vollem Enthusiasmus las ich den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes, in der Hoffnung, die Interessen der Konsumenten zu vertreten. Sehr bald musste ich jedoch feststellen, dass die Materie für den Konsumenten ohne eine gewisse rechtliche Schulung eher verwirrt als zur Klärung der Fragen beiträgt. Der Bericht und Antrag versucht durchaus mit Beispielen, die Sachen zu erläutern. Aber auch in dieser Vorlage muss ich feststellen, dass Begriffe verwendet werden, die zumindest mir nicht geläufig sind. So ist zum Beispiel die Rede von «Druckwerken» - gemeint sind Zeitschriften. Für mich ist ein Druckwerk eher eine Maschine als eine Zeitschrift. Vielleicht bin ich hier auch leicht befangen durch meine technische Grundausbildung. Aber ich denke mir, auch solche Konsumenten gibt es in diesem Lande. In diesem Sinne möchte ich auf mein Hauptanliegen bei dieser Vorlage hinweisen. Ein neues Konsumentenschutzgesetz ist gut und recht. Aber wer soll dieses Gesetz den Konsumentinnen und Konsumenten näher bringen? Die Regierung schreibt im Bericht und Antrag, dass es schwierig sei, die Konsumenten zur Gründung einer privaten Organisation zu ermutigen. Diese Ansicht teile ich auch. Einig dürften wir uns mehrheitlich sein - zumindest wie es die bis jetzt gehaltenen Voten sind -, dass es eine Anlaufstelle für die Konsumentinnen und Konsumenten braucht, damit das Gesetz auch in der Praxis gelebt wird. Für die zweite Lesung erhoffe ich mir von der Regierung eine Lösung, wie dieser Service für die Konsumenten gewährleistet werden könnte. Zum Beispiel könnte die Koordination beim zuständigen Amt liegen. Kleinere Anfragen würden über die Gerichtspraktikanten erledigt. Für komplexere Fragestellungen könnte das zuständige Amt Konsumentenschutzorganisationen in Österreich oder der Schweiz beiziehen. Eventuell kristallisiert sich nach einer Einführungsphase auch ein zusätzlicher Personalbedarf beim zuständigen Amt heraus. Somit wären dann auch mit dem zusätzlichen Personal die Interessen der Konsumenten tatsächlich gewährleistet und das Gesetz würde gelebt. Eine weitere Bemerkung, die ich mir nicht ersparen kann, ist die Argumentation der Regierung zu den Vorschlägen der Vernehmlassungsteilnehmer zum Mässigungsrecht. Ich kann die Regierung nur unterstützen, wenn sie im Bericht und Antrag auf den Seiten 80 und 81 schreibt: Die Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmer können nicht berücksichtigt werden, da dies für wirtschaftlich schwächere Personen deutlich höhere Kreditkosten oder den Ausschluss eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung von der Inanspruchnahme der Kreditfinanzierung bedeuten würde. Ich finde es doch äusserst lobenswert, wenn zumindest die Politik ein gewisses Verständnis für die wirtschaftlich schwächeren Personen in diesem Land hat. Wie es scheint, ist dies an anderer Stelle zu viel verlangt. Ich finde das schade.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Diskussion im Plenum nicht mehr gewünscht wird und Eintreten unbestritten ist, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen. Aber vorher möchte der Herr Regierungsrat Frick noch ergänzende Bemerkungen machen.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Guten Morgen, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. In verschiedenen Eintretensvoten wurden ja schon ausführlich auf die Geschichte und auf den Sinn und Zweck des Gesetzes eingegangen. Ich möchte deshalb dieses nicht wiederholen. Ich möchte lediglich noch kurz auf den geschichtlichen Teil eingehen: Der Konsumentenschutz war ja früher in Liechtenstein insofern kein Thema infolge der geographischen Ausdehnungen. Jeder kannte den andern und somit war eigentlich dieses Konsumentenschutzgesetz kein eigentliches Bedürfnis. Diese Situation hat sich geändert und wir haben deshalb diese Vorlage nun hier. Es wurde auch schon erwähnt, dass diese Vorlage sich sehr stark an das österreichische Konsumentenschutzgesetz anlehnt, daher aber auch diese Terminologie. Ob es nun «Drucksachen» oder «Druckwerk» heisst, dieses sind sicherlich Ausdrücke, die bis zur 2. Lesung zur besseren Lesbarkeit bzw. zur besseren Anpassung an unseren Sprachgebrauch noch gemacht werden können.Dann noch zu dieser überall gewünschten Anlaufstelle: Die Regierung hat dieselbe Meinung, dass hier etwas geschaffen werden muss. Aber um zuerst einmal einige Erfahrungswerte zu sammeln und um zu sehen, inwieweit dies überhaupt einem Bedürfnis in der Bevölkerung entspricht, wäre es der Vorschlag der Regierung, zuerst eben einmal diese Fachstelle für Konsumentenschutz beim Amt für Volkswirtschaft anzusiedeln. Dort ist eine Juristin, die diese Vorlage ausgearbeitet hat und vorzüglich dafür geeignet ist, hier der Bevölkerung Auskunft zu geben. Ich würde vorschlagen, dass man hier dann zuerst einmal eine Adresse, dann eine Telefonnummer und allenfalls eine E-Mail-Adresse einrichtet und somit diese Stelle schafft, um dann auch zu sehen: Wie weit besteht ein Bedürfnis in der Bevölkerung? Allerdings muss ich dazu sagen, dass diese Lösung zwischen Regierung und dem Amt bis heute nicht besprochen wurde. Aber der Amtsleiter sitzt ja auch hier im Hohen Hause und wird das ja dann auch mit unterstützen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Alois Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube auch, dass es sinnvoll ist, dass wir eine Anlaufstelle - wie sie auch immer ausgestaltet ist - einrichten. Ein blosses Gesetz wird die Leute weniger ermuntern, dieses zuerst peinlichst genau zu studieren und dann etwas in die Wege zu leiten. Es muss etwas Sichtbares vorhanden sein. Und wie das halt so ist bei solchen Dingen: Die Nachfrage kommt mit dem Angebot, also mit dem Angebot einer Anlaufstelle. Davon bin ich überzeugt. Aber hier gilt es generell zu beachten, dass zuerst einmal - und da gehe ich mit den Ausführungen des Herrn Regierungsrats Frick einig - hier muss zuerst einmal geschaut werden, wie das einmal anläuft. Und bevor über eine Aufstockung, wie es zum Teil schon angetönt wurde, nachgedacht wird, müssen natürlich zuerst die bestehenden Ressourcen nach Möglichkeit ausgeschöpft werden. Wenn das beispielsweise bei der betreffenden Stelle nicht möglich sein sollte, kann man ja auch in der Landesverwaltung intern versuchen, gewisse Umlagerungen vorzunehmen. Aber grundsätzlich dürfte das doch - von meiner Warte aus gesehen - nicht nur hier, sondern generell, eben das letzte Mittel sein. Und der Versuch muss natürlich mit den bestehenden Ressourcen gemacht werden können.Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte meinen Vorredner in dieser Angelegenheit ganz klar unterstützen. Ich finde es absolut sinnvoll, dass die Regierung diesen Weg geht und zuerst Erfahrungen sammeln möchte, bevor bereits wieder neue Stellen geschaffen werden. Mich erstaunt es immer wieder, mit welcher Leichtfertigkeit gewisse Abgeordnete neue Stellen fordern und anschliessend dann bei der Budgetierung sich melden und ausrufen: Ja, wir müssen Stellen einsparen, wir müssen Kosten sparen.Ich glaube, der Landtag muss sich jetzt schon bewusst sein, dass, wenn gewisse Forderungen gestellt werden, dass das dann auch Konsequenzen hat. Ich bin mir absolut bewusst, dass es sinnvoll ist, dass der Konsument geschützt wird. Ich möchte das auch klar hier deponieren. Man muss einfach wissen, welche Konsequenzen man schafft, wenn solche Forderungen gestellt werden.
Stv. Abgeordnete Christel Hilti-Kaufmann:
Es verwundert mich jetzt wirklich, dass man plötzlich von neuen Stellen spricht. Ich habe bis anhin überhaupt nicht gehört, dass ein Votant eine neue Stelle verlangt hat. Einmal kann es ja vielleicht der Fall gewesen sein, aber die anderen Votanten haben alle gesagt, sie möchten die vorhandenen Stellen ausbauen. Ich ganz persönlich meine, dass es zusammengeführt werden sollte, dass es nicht auf der einen Seite bei den Gerichtspraktikanten und auf der andern Seite beim Amt für Volkswirtschaft liegt, sondern dass man das in das Amt für Volkswirtschaft integriert, damit man eine Stelle als Anlaufstelle hat. Und ich denke, wir sollten jetzt nicht anfangen, das so zu zerreden, dass man von neuen Stellen spricht und am Schluss hat man überhaupt nichts. Danke.Abg. Walter Vogt:
Ich kann meine Vorrednerin nur unterstützen. Ich habe in meinem Votum ganz klar ausgedrückt, dass eine solche Stelle sein muss, aber dass diese Stelle im Amt für Volkswirtschaft eingebettet sein kann, ohne eine neue Stelle zu schaffen.
Abg. Wendelin Lampert:
Ja, das kann ich nur bestätigen. Der Abg. Walter Vogt hat das explizit so gesagt. Ich habe einfach einen Vorschlag gemacht. Mein Vorschlag kommt auch nicht von ungefähr, denn ich habe mit der zuständigen Dame gesprochen. Diese Frau hat zu mir gesagt, es wäre möglich, im Monat vielleicht einen Nachmittag für diese Koordinationsaufgabe zu übernehmen. Und meine Aussage war auch ganz klar: Eventuell kristallisiert sich nach einer Einführungsphase auch ein zusätzlicher Personalbedarf heraus. Das heisst aber nicht, dass es so kommen muss. Aber wenn der Bedarf da ist, dann ist zu reagieren. Denn nur ein schönes Gesetz zu machen und es nicht zu leben finde ich nicht sehr sinnvoll. Aber ich denke mir auch, das heisst nicht, dass wir jetzt sofort eine zusätzliche Person brauchen. Jetzt schauen wir einmal zu, wie es sich einspielt, und dann kann man die Konsequenzen ziehen. Das würde ich als richtig erachten.Dann hätte ich noch eine Frage an die Regierung: Ist geplant, dass man eventuell mit einem Flyer versucht, das Gesetz dem Konsumenten näher zu bringen und somit auch die Möglichkeiten aufzeigt, die er mit dem neuen Gesetz hat? Danke für die Antwort.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke. Ich würde auch nochmals gerne auf diese Frage «Anlaufstelle» zurückkommen: Ich bin im Gegenteil sehr gegen eine Personalaufstockung in dieser Abteilung des Amtes für Volkswirtschaft. Ich denke, dass diese Abteilung personell gut dotiert ist und jetzt nach Ausschaffung des Gesetzes, was sicher zeitintensiv war, durchaus den Arbeitsrhythmus so haben kann, dass es eben die praktische Umsetzung dieses Gesetzes betreut und im Rahmen dessen auch als Anlaufstelle für Konsumenten dient.Abg. Alois Beck:
In diesem Falle sind wir uns ja im Grundsatz einig. Das war meine Absicht. Und zumindest hat sich keiner der Votanten gegen eine solche Anlaufstelle ausgesprochen, um dem Gesetz wirklich auch zur Anwendbarkeit zu verhelfen. Wenn hier generell die Haltung ist, dass das innerhalb des bestehenden Betriebes bewerkstelligt werden kann, sind wir uns einig. Und ich sehe hier keine grösseren Probleme.Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Ich möchte mich für diese klaren Worte bedanken. Es ist genau meine Intention, dass man in diese Richtung geht. Ich bin froh, dass jetzt für die Regierung auch klar ist, in welche Richtung diese Thematik weiterverfolgt werden sollte.
Abg. Wendelin Lampert:
Ich kann es mir nicht ganz ersparen, denn für mich ist natürlich die Einigkeit relativ. Das muss ich schon sagen. Man hat natürlich gehört: Es gibt einige Votanten, die sagen: Okay, die Gerichtspraktikanten sind sehr wohl dazu fähig. Andere Votanten haben wiederum gesagt, sie würden den Vorschlag nicht sehr gut finden. Man muss sich einfach bewusst sein: Wenn es der Gerichtspraktikant oder die Gerichtspraktikantin nicht macht, wer soll es denn machen? Der Heilige Geist wird es wohl kaum machen, also wird es jemand anders machen müssen. Und dann wird halt die Diskussion beginnen. Aber ich habe meinen Vorschlag präsentiert, den ich auch mit der zuständigen Amtsstelle besprochen habe. Und jetzt überlasse ich das weitere Vorgehen der Regierung.Abg. Alois Beck:
Ich zähle nach vor auf den Heiligen Geist, denn bis dato haben wir noch keine Trennung zwischen Staat und Kirche. Ich habe ja ausgeführt: Eine Aufstockung ist für mich eine ultima ratio. Und wir müssen uns grundsätzlich - nicht nur hier - grundsätzlich eben Gedanken machen: Gibt es jetzt nicht nur in den eingefahrenen Strukturen des Staates - das ist kein Vorwurf - Möglichkeiten, solche Probleme zu lösen, und zwar nicht nur, wie Sie gesagt haben, Herr Abg. Lampert, beispielsweise mit den Gerichtspraktikanten? Es kann ja beispielsweise auch so gelöst werden: Wenn man wirklich sieht, innerhalb des Amtes sind die Kapazitäten ausgeschöpft, dass dann innerhalb der gesamten Landesverwaltung irgendwo eine Tätigkeit, die seit Jahrzehnten ausgeführt wird, vielleicht nur deshalb, weil man das immer so gemacht hat - aber unter den neuen Gegebenheiten kann ja vielleicht auch eine Neudefinition von Aufgaben gemacht werden. Und in diese Diskussion müssen wir spätestens jetzt einsteigen. Man hat das zuvor vielleicht etwas immer theoretisch abgehandelt. Aber, ich glaube nicht, dass wir die Situation von den Finanzen oder was auch immer her grundsätzlich beleuchten müssen. Aber eine gewisse Flexibilität müssen wir an den Tag legen, dass sich auch die Regierung Gedanken macht: Wo können wir an bestimmten Stellen eben etwas weniger tun, ohne den Auftrag zu verletzen, um eventuell neue Bedürfnisse aufzunehmen? Und dieser Konsumentenschutz ist von mir aus gesehen ein klares Bedürfnis, um hier eventuell Ressourcen zu schaffen. Ich glaube, damit kann die relative Einigkeit wirklich etwas absoluter gemacht werden.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es ist schön, hier zu hören, dass eigentlich grosse Einigkeit besteht, dass so eine Stelle respektive eine Anlaufstelle beim Amt für Volkswirtschaft geschaffen werden soll, das heisst, dass also der Vorschlag der Regierung auf Zustimmung gestossen ist. Dass die Gerichtspraktikanten sehr wahrscheinlich hier nicht die geeignete Stelle sein werden, da gehe ich absolut mit Ihnen einig. Das hat aber nicht mit der Qualifikation dieser Damen und Herren zu tun, sondern schon eher damit, dass das Gericht nicht die richtige Stelle ist. Dann zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Es ist schon vorgesehen, dass wir nach der 2. Lesung einen Flyer ausarbeiten werden, der die für den einfachen Konsumenten relevanten Punkte dieses Gesetzes herausgreift und erklärt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, beginnen wir mit der 1. Lesung.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Ich wollte gerade das, was vorgelesen wurde, noch bereinigen. Am Schluss von Abs. 2 muss es «von einer Schuld befreit worden ist» heissen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke. Dann können wir weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, Damen und Herren: Ich habe eine Frage. In Art. 25 Abs. 1 steht ein Betrag von CHF 330. Das ist irgendwie ein bisschen ein spezieller Betrag. Man könnte sich Beträge von CHF 300 bzw. CHF 350 sicher besser merken. Es ist auch in Art. 21 ein Betrag von CHF 34'000. Ich möchte fragen oder beliebt machen, dass man da irgendwelche rundere Beiträge einsetzt. Danke.
Abg. Renate Wohlwend:
Dazu darf ich sagen, dass diese Beträge jeweils auf Richtlinienbestimmungen beruhen. Da gibt es diese Richtlinie zum Verbraucherkredit, und dann sind bestimmte Beträge vorgesehen, innerhalb welcher der Schutz so oder eben anders gilt. Das muss die Regierung schon gewissenhaft prüfen, bevor wir, weil es uns kosmetisch nicht gefällt, die Beträge beliebig ändern.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Meine Damen und Herren. Diese Beträge - die CHF 34'000 in Art. 21 oder dann hier in Art. 25 die CHF 330 - wurden so aus dem österreichischen Gesetz übernommen. Dort drin sind ATS 310'000 oder ECU 20'000 genannt. Diese können aber sicherlich auf 35'000 erhöht werden, oder, wenn es der Meinung des Hohen Hauses entspricht, auch auf 30'000 reduziert werden. Bei höheren Beträgen in diesen Fällen kommen dann ja ohnehin die Kreditrichtlinien zum Spielen. Auch bei den CHF 330 besteht sicherlich die Möglichkeit, das auf- oder abzurunden. Die Regierung nimmt das zur Kenntnis und prüft das und macht allenfalls Änderungen bis zur 2. Lesung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
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Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
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Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Roland Büchel:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Frage genereller Natur zum Kapitel «Pauschalreisevertrag»: Die Vorlage orientiert sich ja bekanntlich sehr stark am österreichischen Konsumentenschutzgesetz. Nun ist es ja so, dass liechtensteinische Unternehmen - Reisebüros, Reiseveranstaltungsgeschäfte - vorwiegend mit Schweizer Partnern zusammenarbeiten. Ich möchte die Regierung daher fragen: Wurde auch geprüft, ob es Unterschiede zwischen der österreichischen und schweizerischen Rechtslage im Zusammenhang mit Pauschalreiseverträgen gibt? Wenn ja: Welche Unterschiede gibt es? Und wie würden sich diese Unterschiede allenfalls in der Praxis auf liechtensteinische Betriebe auswirken?
Regierungsrat Hansjörg Frick:
«Pauschalreisevertrag» nach Art. 43 ist bei uns bereits gültiges Recht. Das ist eine Übernahme, also es ist einfach ein Einbau dieser Richtlinie in das Konsumentenschutzgesetz. Wir werden dies aber gerne prüfen, inwieweit das mit dem schweizerischen Reiseveranstaltungsgesetz übereinstimmt oder ob hier Differenzen bestehen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Roland Büchel:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. In der Stellungnahme der Regierung zu dieser Vorlage wird darauf hingewiesen, dass ein erster Entwurf dieser Verordnung diesem Bericht und Antrag zur Information beigeschlossen sei. Ich kann nicht feststellen, dass das der Fall ist. Vielleicht täusche ich mich auch. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Aber ich jedenfalls finde diesen Entwurf zur Verordnung in dieser Vorlage nicht.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Wir werden diese Verordnung nachliefern. Ich hatte diese Passage auch nicht gesehen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, Damen und Herren. Mir ist aufgefallen, dass in diesem Gesetz vielfach Ausdrücke verwendet werden, die in unserem Sprachraum selten oder nicht verwendet werden. Ich möchte «die Druckwerke» in Art. 30 erwähnen, aber auch «Unterfertigung», «Einrede» und «aushaftenden Teilzahlungsforderungen». Ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung das Gesetz nochmals durchzukämmen und überall - wo möglich - Bezeichnungen zu verwenden, die wirklich in unserem Sprachraum geläufig sind, damit der Konsument das Gesetz auch einigermassen verstehen kann. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat diese Anregung zur Kenntnis genommen. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher - Konsumentenschutzgesetz - beraten.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Dann können wir weiterlesen.Art. 9 Abs. 4 bis 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Abs. 4 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DEN VERBRAUCHERSCHUTZ BEI VERTRAGSABSCHLÜSSEN IM FERNABSATZ (FAG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zum Gesetz über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der Lesung beginnen.Art. 10 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch das Gesetz über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-