GESETZ ÜBER DIE KOORDINATION DER SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMASSNAHMEN BEI BAUARBEITEN (BAUARBEITENKOORDINATIONSGESETZ, BAUKG) (NR. 84/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zu Traktandum 6: Gesetz über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz). Stellungnahme der Regierung an den Landtag Nr. 84/2002. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Die Stellungnahme der Regierung steht zur DiskussionAbg. Helmut Bühler:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz liegt in 2. Lesung die Stellungnahme der Regierung vor. Das Gesetz ist eine Umsetzung von Art. 3 bis 7 der EWG-Richtlinie 92/57/EWG ins nationale Recht. Die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen werden in dieser Stellungnahme beantwortet. Die Sicherheit am Bau wird durch dieses Gesetz wesentlich verbessert. Die gesetzlichen Bestimmungen können aber nur über eine effiziente, sorgfältige und rigorose Kontrolle durch das Amt für Volkswirtschaft gewährleistet werden. Hier muss Kontrolle vor Ort geschehen, ansonsten wird diesem Gesetz keine Beachtung geschenkt. Die beantragte Stelle für den Vollzug und Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Amt für Volkswirtschaft findet meine Zustimmung.Dazu möchte ich anfügen, dass es sich hierbei um eine äusserst wichtige Stelle handelt, da sie für den Vollzug und die Umsetzung dieses Bauarbeitenkoordinationsgesetzes verantwortlich ist. Gesetze, auch wenn es sich um die Umsetzung einer EWG-Richtlinie handelt, werden nur wirksam, wenn sie auch dementsprechend gelebt und belebt werden. Diese Stelle ist notwendig, da im Gesetz unter Art. 5 der Bauherr für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes verantwortlich ist. Wie schnell ist hier ein Bauherr überfordert, überträgt er diese Aufgabe nicht an seinen Architekten oder Bauleiter bzw. seinen Planungs- oder Baustellenkoordinator.In der Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 ist der Bauherr laut Art. 7 von der Verantwortung nicht entbunden, auch wenn er die Aufgaben an einen oder mehrere Koordinatoren weitergegeben hat. Man unterschätzt vielfach die Anzahl Arbeitnehmer, welche nur schon bei einem Umbau oder einer Haussanierung auf der Baustelle sind und des Öfteren die Bauleitung durch die Bauherrschaft selbst ausgeführt wird. Hier kommt in besonderem Mass die Bedeutung der zu schaffenden Stelle zum Tragen. Die Vielzahl kleiner Baustellen neben der Vielzahl mittlerer und grosser Baustellen - jeden Arbeitnehmer gilt es zu schützen, denn jeder verunfallte Arbeitnehmer ist einer zu viel. Ich bin für die Behandlung der Gesetzesvorlage und stimme dem Antrag einer Stelle beim Amt für Volkswirtschaft ebenfalls zu.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen?Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun wurde uns eine neue Version von Art. 5 verteilt. Ich gehe davon aus, dass diese Änderung von Seiten der Regierung kommt.Das trifft zu.Dann bitte ich, Art. 5 nach der neuen Fassung zu verlesen. Der Herr Regierungsrat Frick wünscht vorgängig noch das Wort.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Art. 5 wurde nochmals geändert, zumal die vorliegende Fassung hier das Gesetz verschärfen würde. Wenn wir das so beliessen, das würde dann mit sich bringen, dass bei einem Kleinumbau, bei dem zwei Arbeiter, zum Beispiel ein Maler und ein Bodenleger ein Zimmer renovieren, so müsste ein solcher Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden. Das soll damit verhindert werden. Das wäre weit über der Umsetzung der Richtlinie. Deshalb diese Änderung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank für den Hinweis. Dann lesen wir Art. 5 in der neuen Fassung.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Bühler:
Müsste es hier bei Bst. c nicht heissen: «darauf zu achten, dass Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Pflichten gemäss den in Art. 4» usw.?
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nein, das ist meines Erachtens so richtig. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber und die Selbstständigen, dass sie diese Pflichten gemäss Art. 4 und Verordnung erfüllen. Es geht hier nicht darum, dass sie der Arbeitnehmer - er muss sie letztendlich schon befolgen - aber im Gesetz heisst es, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt.Abg. Helmut Bühler:
Ich frage deshalb, weil auf Seite 7 Art. 3 Bst. e als Selbstständiger jede Person, die nicht Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist, aufgeführt ist.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Würden Sie bitte nochmals wiederholen, auf welcher Seite und in welchem Artikel?Abg. Helmut Bühler:
Auf Seite 7 Art. 3 Bst. e. Hier müsste es wahrscheinlich «f» heissen, weil zweimal «e» aufgeführt ist.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist die Beschreibung des Selbstständigen, das ist jede Person, die nicht Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist. Das ist die Beschreibung des Selbstständigen und dieser Selbstständige ist eben auch dafür verpflichtet, dass die aufgeführten Gesetze und Verordnungen erfüllt werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Frage scheint beantwortet zu sein. Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Der Herr Regierungsrat Frick wünscht noch das Wort.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Noch eine kleine Korrektur. In Art. 3 Abs. 1 Bst. e «Selbstständiger». Dieses «e» gehört ersetzt durch ein «f», da zweimal «e» vorkommt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Änderungsantrag der Regierung gehört. Es ist lediglich hier eine Änderung von einem Buchstaben, und zwar von «e» auf «f», das heisst, der Absatz e beginnt mit «Selbstständiger» in Art. 3 wird durch «f» ersetzt. Darüber müssen wir nicht mehr separat abstimmen.Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist nicht der Fall.Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann haben wir noch über einen Antrag der Regierung abzustimmen, und zwar eine Stelle für den Vollzug und Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Amt für Volkswirtschaft zu genehmigen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diese Stelle ist somit bewilligt und wir haben diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-