ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES VOM 1. JUNI 1811 [UMSETZUNG DER RICHTLINIE 1999/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 25. MAI 1999 ZU BESTIMMTEN ASPEKTEN DES VERBRAUCHSGÜTERKAUFS UND DER GARANTIEN FÜR VERBRAUCHSGÜTER] (NR. 70/2002) (NR. 89/2002) 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 8: Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 1811 [Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter]. Bericht und Antrag Nr. 70/2002 sowie die Stellungnahme der Regierung an den Landtag über die Abänderung des PGR und die in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen. Die Stellungnahme trägt die Nummer 89/2002. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Wird das Wort gewünscht?Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.§ 922 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 922 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 922 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 924 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 924 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 924 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 932 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 932 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 932 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 933 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 933 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 933 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 933a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 933a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 933a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 933b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 933b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 933b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 1155 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 1155 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 1155 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer mit IV. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-