BESCHLUSS NR. 86/2002 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES (RICHTLINIE 2001/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES VOM 27. SEPTEMBER 2001 ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIEN 78/660/EWG, 83/349/EWG UND 86/635/EWG DES RATES IM HINBLICK AUF DIE IM JAHRESABSCHLUSS BZW. IM KONSOLIDIERTEN ABSCHLUSS VON GESELLSCHAFTEN BESTIMMTER RECHTSFORMEN UND VON BANKEN UND ANDEREN FINANZINSTITUTEN ZULÄSSIGEN WERTANSÄTZE) (NR. 81/2002)
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