ABÄNDERUNG DES RECHTSANWALTSGESETZES (RAG), DES TREUHÄNDERGESETZES (TRHG), DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS (PGR), DER ZIVILPROZESSORDNUNG (ZPO), DER STRAFPROZESSORDNUNG (STPO), DES LANDESVERWALTUNGSPFLEGEGESETZES (LVG) UND DES STAATSGERICHTSHOFGESETZES (STGHG) BETREFFEND DIE UMSETZUNG DER RICHTLINIE 98/5/EG (NIEDERLASSUNGSRICHTLINIE), «NIEDERLASSUNG VON RECHTSANWÄLTEN IM EWR» (NR. 68/2002, NR. 101/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes, des Treuhändergesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Landesverwaltungspflegegesetzes und des Staatsgerichtshofgesetzes betreffend die Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG genannt Niederlassungsrichtlinie, «Niederlassung von Rechtsanwälten im EWR». (Nr. 68/2002 bzw. Nr. 101/2002. Wir behandeln diese Gesetzesvorlagen in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Ivo Klein:
Herr Präsident, besten Dank. Ich möchte der Regierung für den Bericht danken, in dem sie zu den in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen Stellung nimmt. Ich habe von der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung eine Stellungnahme zu den im Landtag anlässlich der Eintretensdebatte und der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen erhalten. Unter anderem wirft die Treuhändervereinigung in ihrem Schreiben Fragen zu Art. 180a PGR auf. Sie tritt für eine strikte Trennung der beiden Berufsbilder des Rechtsanwaltes und des Treuhänders ein. Wenn man diesen Gedanken konsequent weiter verfolgt, so müsste auch eine Trennung des Berufes des Treuhänders und des Vermögensverwalters diskutiert werden, das einfach im Sinn der Fairness. Ich möchte in diesem Zusammenhang fragen: Wie steht die Regierung zu diesem Punkt? Ich erachte es doch in dieser Diskussion auch für wichtig, dass man die gesamten Berufsbilder hier betrachtet und nicht sagt: Da trennen wir und hier, und dort, wo es auch den gleichen Sinn macht, trennen wir nicht. Das wäre nur konsequent in der Haltung. Man kann nicht das eine haben und da, wo man vielleicht Nachteile hat, das will man dann nicht.Weiter nimmt die Treuhändervereinigung zum Thema «Haftpflichtversicherung» Stellung. Mit dieser Gesetzesvorlage wird, auch wie die Regierung auf Seite 18 des Berichtes schreibt, die Haftpflichtversicherung sich aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen automatisch auf die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten erstrecken. Ich spreche mich klar gegen eine Ausdehnung der Haftpflichtversicherungspflicht aus und möchte auch hierzu von der Regierung eine Antwort haben, weil sie im Bericht und Antrag auf Seite 18 schreibt, dass diese Bestimmung in der Praxis kein Problem darstellt und auch von der Treuhändervereinigung so gesehen wird. Wenn ich das Schreiben der Treuhändervereinigung lese, dann hat sie hier ganz klar eine gegenteilige Meinung. Ich wäre froh, wenn ich auch hier eine Antwort bekommen könnte. Danke.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Ich persönlich hatte beim Durchlesen dieser Stellungnahme den Eindruck, dass sie verfasst wurde, noch bevor das Landtagsprotokoll von der 1. Lesung vorlag und jemand so mehr oder weniger aus der Erinnerung ein paar Punkte aufgenommen und dann kommentiert hat. Jedenfalls fällt die Stellungnahme einigermassen dürftig aus. Auch die Kommentare der Regierung zu den angesprochenen Problempunkten fallen sehr apodiktisch aus und eine echte Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Problemen findet nicht statt respektive sucht man in der Stellungnahme vergebens. Ich mache Ihnen zwei, drei Beispiele: Zu Art. 42 wird auf den Seiten 12/13 ausgeführt: «Die Regierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die angemessene Vertretung» usw. «gegeben ist». Was «angemessen» ist und weshalb wird nicht näher ausgeführt. Ein nächstes Beispiel: Zu II. (Übergangsbestimmungen) des Treuhändergesetzes: Neu steht auf den Seiten 19/20 Folgendes: «Obwohl die Erläuterungen seitens der Regierung» - gemeint ist zur Besitzstandswahrung und unterschiedlichen Behandlung von Rechtsanwälten einerseits und kaufmännisch Befähigten andererseits - «anlässlich der 1. Lesung eine weitestgehende Klärung brachten, soll nachfolgend der Vollständigkeit halber Folgendes ausgeführt werden: «Logischer Ausfluss, dass die uneingeschränkte Besitzstandswahrung für Rechtsanwälte gewährleistet sein muss» usw. usf. Eine wirklich generelle Auseinandersetzung mit dem Thema «Besitzstandswahrung» - vergleiche die Kritik anlässlich der 1. Lesung - findet meines Erachtens in dieser Stellungnahme nicht statt.Ein drittes Beispiel zu II. (Übergangsbestimmungen) Art. 180a PGR neu steht auf Seite 24: «Nachdem bei den Rechtsanwälten die Frage nach Qualitätssteigerung oder das Vorliegen einer gewissen Mindestqualifikation kein Thema ist». Sehr wohl ist das ein Thema, nämlich dann, wenn der Rechtsanwalt als Treuhänder tätig wird. Es gäbe noch mehrere Beispiele, die ich hier zum Besten geben könnte, aber ich habe offen gesprochen keine grosse Lust, mich mit dieser Stellungnahme noch länger auseinander zu setzen. Man hat den Eindruck, dass die Regierung sich vielmehr selber zitiert, nämlich aus dem Bericht und Antrag Nr. 98/2002 als eben auf die anlässlich der 1. Lesung vorgetragenen Kritikpunkte auch wirklich einzutreten.Eine letzte Bemerkung: Weder in der Stellungnahme noch im Bericht und Antrag wird ein einziges Wort über die Schweizer verloren. Im Gegenteil: In der Stellungnahme Nr. 100/2002 Seite 9 wir lapidar ein Beispiel mit einem EWR-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz angeführt. Meine Fragen: Wie verhält sich das aber künftig? Was wird im Rahmen der Vaduzer Konvention mit den Schweizern passieren? Dies ein weiteres Beispiel, wie die Regierung über gewisse Themen einfach hinwegsieht. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zum Votum des Abg. Ivo Klein. Ihre Ausführungen bezüglich der Trennung des Berufsfeldes Treuhänder und Vermögensverwalter sind gerade jetzt im Lichte des IWF-Besuchs aktuell. Die Regierung hat auch schon einmal mit Vertretern der Vermögensverwalter hierüber ein Gespräch gehabt. Wir sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu konkreten Vorarbeiten gekommen, aber wir werden diesem Problem sicher Beachtung schenken. Was die Haftpflichtversicherung betrifft: Da haben wir auf Seite 18 noch einmal darauf verwiesen, dass gemäss unserer Einschätzung die Frage der Haftpflichtversicherung zumindest gemäss Gesprächen der Vertreter der Treuhändervereinigung in der Arbeitsgruppe doch nicht das Problem sein sollte, da hier umfassende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Also, von da her scheint es schon vertretenswert zu sein und das möchte die Regierung auch vertreten, dass diese Haftpflichtversicherung bei der Übernahme von Mandaten auch gewährleistet ist.Dann zum Abg. Peter Sprenger: Dazu ist einfach zu sagen: Selbstverständlich haben wir uns mit der Debatte in der 1. Lesung auseinander gesetzt und nehmen ja auch konkret darauf Bezug. Wenn die Regierung bei ihrer Rechtsmeinung bleibt, dann muss das durchaus möglich sein. Bezüglich der Besitzstandswahrung haben wir durchaus auf die unterschiedlichen Voraussetzungen Bezug genommen. Also, wir haben auch ausgeführt, dass man nicht alle Berufsgattungen miteinander vergleichen kann, dass es ganz unterschiedliche Ausbildungsvoraussetzungen gibt und auch ganz unterschiedliche Voraussetzungen, solche Tätigkeiten wahrzunehmen. Wenn Ihnen diese Abhandlung nicht genügt, das habe ich zu akzeptieren, aber dass wir auf die einzelnen Fragen nicht eingegangen sind, das möchte ich doch so nicht stehen lassen.Dann haben Sie bezüglich der zukünftigen Regelung oder Auswirkung der Vaduzer Konvention eine Frage gestellt: Hier beschäftigen wir uns jetzt natürlich mit dieser konkreten Umsetzung der EWR-Richtlinie. Bezüglich der Vaduzer Konvention ist zu sagen, dass es hier einen bestimmten Zeitrahmen in der Zukunft gibt, wobei in der Vaduzer Konvention ja festgehalten ist, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger in Zukunft EWR-Bürgern gleichgestellt werden sollen und dementsprechend wird man das nachher auch umsetzen müssen, wenn die entsprechenden Verhandlungen dann abgelaufen sind. Im jetzigen Zeitpunkt geht es darum, die in Liechtenstein wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer den EWR-Bürgern gleichzustellen. Abg. Ivo Klein:
Danke. Herr Regierungschef. Ich habe jetzt hier ein Problem. Sie schreiben - das ist richtig - auf Seite 18 in Ihrem Bericht - das, was Sie jetzt auch mündlich wiedergegeben haben -, dass auch die Treuhändervereinigung dahinter stehe. Ich habe ein Schreiben der Treuhändervereinigung in der Hand. Dieses Schreiben ist unterschrieben vom Geschäftsführer und vom Präsidenten - das sind also die höchsten Vertreter dieser Vereinigung. Ich lese Ihnen jetzt einfach den Text vor, damit wir auch hier Klarheit haben. Die Treuhändervereinigung schreibt zu diesem speziellen Punkt auf Seite 4 ihrer Stellungnahme: «Auf Seite 18 wird im dritten Satz seitens der Regierung festgehalten, dass die Haftpflichtversicherung sich aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen automatisch auch auf die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten erstrecken müsse. Dieser Interpretation steht die Liechtensteinische Treuhändervereinigung kritisch gegenüber bzw. man hätte es bevorzugt, wenn seitens der Regierung bzw. seitens des Landtags in den Materialien klargestellt worden wäre, dass dem eben nicht so ist und die Haftpflichtversicherungspflicht im heute bestehenden Umfang auch inskünftig gelten soll und nicht weiter ausgedehnt wird». Diese Aussage hier ist also meines Erachtens klar und das sind doch die offiziellen Vertreter dieser Vereinigung. Danke.Abg. Helmut Konrad:
Ich wollte zuerst eigentlich nichts sagen, bringe es jetzt aber doch nicht übers Herz: Doch zwei, drei Bemerkungen zum Votum des Abg. Peter Sprenger, und zwar weil es sowohl beim Traktandum 18 wie Traktandum 19 in dieselbe Richtung geht, das heisst, aus meiner Sicht einfach Kritik um der Kritik willen. In Bezug auf das Traktandum 18 bei der Frage des Beschlusses über die Richtlinie dieselbe Kritik, die meines Erachtens und auch nach Ansicht des Grossteils des Landtags daneben gezielt hat, dass man zuerst die Umsetzung der Richtlinie behandle und dann erst die Richtlinie. Es wurde Kritik geübt, man kann die Auffassung haben. Es wurde dann dargelegt, weshalb auch das ein Weg ist. Es geht einfach darum, gebetsmühlenartig zu versuchen, Missachtung des Landtags, Geringschätzung des Landtags und dergleichen zum Thema zu machen, und auch wenn man etwas zweimal sagt, wird es deshalb nicht wahr. Und zum Traktandum jetzt, zu diesem Bericht und Antrag Nr. 101/2002, den wir zur Umsetzung der Richtlinie bekommen haben, denke ich auch, dass die Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung sehr ausführlich ist. Und wenn man dann noch mit berücksichtigt, dass zu den einzelnen kritischen Punkten sehr ausführliche Darlegungen und Darstellungen schon im Bericht und Antrag enthalten gewesen sind, den wir zur 1. Lesung bekommen haben, dann zielt die Kritik meines Erachtens einfach an jeglicher Realität vorbei.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Also, ob die Stellungnahme der Regierung nicht doch noch etwas ausführlicher sein hätte können, da kann man, glaube ich, durchaus verschiedener Meinung sein. Aber in einem Punkt möchte ich der Regierung Recht geben bzw. möchte ich die Regierung ausdrücklich unterstützen, und das ist die Frage der Versicherungspflicht betreffend die Übernahme von Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandaten gemäss Art. 180a. Das ist ein typisches «Fünfer-und-Weggli-Denken» der Treuhändervereinigung. Sie will zwar einerseits das Exklusivrecht für die Wahrnehmung solcher Mandate haben, möchte aber andererseits nicht die offenbar für unangenehm angesehenen finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Bezahlung von Versicherungsprämien für diese Tätigkeit ergeben würden. Das geht natürlich nicht, denn wenn es eine Haftpflicht von Treuhändern bzw. von Verwaltungsräten und Stiftungsräten gibt, dann ist genau für diese Art von Tätigkeit des Treuhänders am ehesten die Gefahr gegeben, dass einmal Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Und genau das will man nicht versichern aus Gründen, die weder die Treuhändervereinigung noch der Abg. Ivo Klein irgendwie plausibel machen können, aber man will andererseits natürlich in Anspruch nehmen, dass niemand anderer als die als Treuhänder zugelassenen Berufsleute diese Tätigkeit ausüben können, ohne übrigens - und das erscheint mir paradox - ohne, dass die Treuhändervereinigung eine Abänderung des hierzu massgebenden Art. 12 des Treuhändergesetzes, der nämlich gar nicht Gegenstand der Vorlage der Regierung ist, beantragt. Und nach dem Art. 12 ist es sonnenklar und keine Frage der Interpretation, die irgendwie durch Bemerkungen in den Materialien beeinflusst werden könnte, dass der Treuhänder alle gesetzlich ihm zugewiesenen Tätigkeiten zu versichern hat. Und wenn gemäss Vorlage der Regierung - gegen die ich im gewissen Umfang aus anderen Gründen, die mit der Versicherungspflicht nichts zu tun haben, bin - aber wenn der Landtag beschliessen sollte gemäss Antrag der Regierung, dass die Übernahme von Organmandaten gemäss Art. 180a Abs. 1 PGR zukünftig nurmehr von Treuhändern vorgenommen werden kann, dann gibt es gar keine andere vertretbare Lösung, als dass das von den Treuhändern dann natürlich auch zu versichern ist. Abg. Peter Sprenger:
Ich will es kurz machen. Herr Kollege Konrad: Sie machen Ihren Job und werfen sich schützend vor die Regierung. Ich versuche meine Arbeit zu machen und kritisiere die Regierung. Aber wenn Sie dann das plakativ als Kritik um der Kritik willen oder ich sei jenseits von jeglicher Realität apostrophieren, dann finde ich meinerseits, dass das etwas kurz greift und meinen Bemühungen auch nicht ganz gerecht wird.Abg. Alois Beck:
Ich sage jetzt nicht, dass ich mich eigentlich nicht zu Wort melden wollte, denn ich wollte mich eigentlich schon früher zu Wort melden. Wir haben doch in der letzten Sitzung oder wann auch immer das behandelt und es wurde ausführlich darüber debattiert. Es war damals schon überhaupt nicht ersichtlich, warum man das gewählte Vorgehen der Regierung als eine Geringschätzung und eine Verletzung der Verfassung - oder was auch immer - hier bezeichnete. Aus Ihren Ausführungen wurde überhaupt nicht klar, wo hier eine Verletzung sein soll bzw. warum das Vorgehen nicht zielführend und zweckmässig ist. Und es wurde hier nochmals - vermutlich ausdrücklich nochmals - in dieser Stellungnahme betont, warum das so gewählt wurde. Und das ist ja auch sinnvoll. Deshalb verstehe ich nicht, jetzt einfach wieder die Formulierung «Geringschätzung des Landtages» aufzutischen. Wie gesagt: Es wird nicht wahrer, wenn man es zweimal bringt. Aber der Vorteil ist vielleicht, dass es dann zweimal in der Zeitung steht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef: Wünschen Sie noch das Wort? Regierungschef Otmar Hasler:
Der Abg. Ivo Klein hat auf diesen Widerspruch in der Stellungnahme der Treuhändervereinigung im Regierungsbericht hingewiesen. Allerdings sehe ich hier, dass auch in der Stellungnahme der Treuhändervereinigung doch eine relative Zurückhaltung geübt wird, dass sie damit nicht glücklich sei, wenn diese Haftpflichtversicherung auf die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten ausgedehnt wird. Aber ich kann mich hier nur wiederholen: Die Regierung erachtet das als absolut notwendig und wird deshalb auch keine Abänderung des Gesetzes beantragen. Abg. Peter Sprenger:
Herr Kollege Beck. Ein Satz: Sie haben mir auch schon vorgeworfen, ich könne Kritik und andere Meinungen schlecht ertragen oder zur Kenntnis nehmen. Was Sie jetzt hier aufführen geht genau in diese Richtung.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte anregen, dass die Regierung sich überlegt, wenn die Regierungsvorlage, die wir heute beraten, gemäss Antrag der Regierung angenommen wird, dann Art. 12 des Treuhändergesetzes dahingehend auszuweiten, dass die Mindesthaftpflichtsumme von CHF 1 Mio. auf CHF 5 Mio. erhöht wird, denn wir dürfen uns keinen Illusionen hingeben. Wenn es Haftpflichtfälle gibt, und zwar Haftpflichtfälle mit der Übernahme von Organmandaten gemäss Art. 180a PGR, die wirklich nach einer Versicherung rufen, weil sonst die Geschädigten möglicherweise keine Deckung mehr haben, dann sind das nicht immer, aber immer öfter Schadenersatzansprüche, die durchaus über die Summe von CHF 1 Mio. hinausgehen. Das ist jetzt ein Artikel, der in der Regierungsvorlage nicht enthalten war. Neue Abänderungsanträge hierzu können daher heute nicht mehr gestellt werden, da sie nicht innert zehn Tagen vor der heutigen Sitzung eingebracht wurden. Ich selbst habe absichtlich bisher keinen solchen Antrag gestellt, weil ich ja mit dieser Aufnahme der 180a-Tätigkeit - wie aus der 1. Lesung bekannt ist - gar nicht einverstanden bin. Darum möchte ich die Regierung nur, wie gesagt, vorsorglich ersuchen: Wenn es zu einer solchen Gesetzesänderung kommt, dann sollte man sich das überlegen nach entsprechender Überprüfung und Vernehmlassung bei der Treuhändervereinigung und anderen interessierten Vernehmlassungsteilnehmern, denn sonst wird über kurz oder lang diese Grenze von CHF 1 Mio. die ganze Versicherungspflicht und vor allem die damit in Aussicht genommene Deckung für allfällige Geschädigte zukünftiger Haftpflichtansprüche illusorisch, weil dann werden wirklich nurmehr relativ bescheidene Ansprüche dadurch gedeckt.Abg. Alois Beck:
Herr Kollege Peter Sprenger. Ob man Kritik erträgt oder nicht, das ist, glaube ich, sekundär. Wichtig ist doch, ob hinter der Kritik wirkliche Argumente stecken oder ob man einfach etwas vorträgt. Ich konnte an der letzten Sitzung keine solchen Argumente ausmachen und kann es auch heute nicht. Ob die Stellungnahme im nötigen Umfang ausgefallen ist, das ist meistens Ansichtssache und vielfach geleitet von der Vorstellung: Sind diese Anliegen, die man selbst vertritt, berücksichtigt oder nicht? Abg. Ivo Klein:
Ich möchte noch kurz Stellung nehmen zum Votum des Abg. Wolff: Er hat gesagt, man müsse auch die Abänderung des Art. 12 des Treuhändergesetzes überprüfen. Ich glaube, man kann grundsätzlich immer alles überprüfen. Ich möchte hier einfach auch noch ins Feld führen, dass das wirtschaftliche Umfeld der Treuhänder sich wesentlich verändert hat, dass es schwieriger geworden ist und die Tätigkeit eines Treuhänders sicher nicht mehr so ertragsreich ist, wie das auch schon der Fall war. Und jetzt einfach hier neue und erhöhte Pflichten mit erheblichen Kostenfolgen zu postulieren, das müsste man - meiner Meinung nach - dann auch wirklich sehr sorgfältig prüfen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte beginnen.Art. 1 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. c und e bis h und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. c und e bis h und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. c und e bis h und Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 Abs. 1 und 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 3 Abs. 1 Bst. b, c und d (neu) und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 1 Bst. b, c und d (neu) und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 Abs. 1 Bst. b, c und d (neu) und Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 5 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 6 Abs. 1 und 4 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 Abs. 1 und 4 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 Abs. 1 und 4 (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 7 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 21 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 39 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 42 Abs. 1 und 3 Bst. f und m wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Abs. 1 und 3 Bst. f und m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 Abs. 1 und 3 Bst. f und m einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschriften vor Art. 45 werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor Art. 45 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschriften vor Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 46 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschriften vor Art. 54 werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor Art. 54 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschriften vor Art. 54 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54b einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54d einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54e einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 54f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 54f steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor Art. 54f einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54f (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54f (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54f (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54g (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54g (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54g (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54h (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54h (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54h (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54i (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54i (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54i (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Sachüberschrift vor Art. 54k wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 54k steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Sachüberschrift vor Art. 54k einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54k (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54k (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54k (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54l (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54l (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54l (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 54m wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54m steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich habe eine redaktionelle Anmerkung: In Abs. 1 ganz am Schluss, in der Klammer, da stimmt etwas nicht ganz.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Das stimmt schon. Es heisst Art. 54f fortfolgende. Darum sind die drei f, die dort stehen, mit dem Abstand zwischen dem ersten und zweiten schon richtig. Abg. Alois Beck:
Sie haben mich überzeugt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 54m einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 55 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 55 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 56 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 57 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 57a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 57a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 58 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 59 Abs. 1, Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. d, Abs. 3 und 4 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59 Abs. 1, Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. d, Abs. 3 und 4 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 59 Abs. 1, Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. d, Abs. 3 und 4 Bst. a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 60 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 61 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 62 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 66 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 78a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 78a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 78a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Die Regierung schreibt auf Seite 3 des Berichtes Nr. 100/2002 über die Zustimmung zur Einführung der Niederlassungsrichtlinie, die wir vorher behandelt haben, dass sicherzustellen sei, dass die Umsetzungsmassnahmen hinsichtlich der gegenständlichen Richtlinie vor dem In-Kraft-Treten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses bereits Geltung haben. In den Umsetzungsgesetzen wird aber durchwegs - so auch hier - beantragt, dass das Gesetz nicht vor, sondern gleichzeitig mit diesem Beschluss erst in Kraft treten soll. Ich frage mich - ich stelle keinen Antrag, aber ich frage mich: Wäre es nicht sinnvoller, als In-Kraft-Tretens-Datum den 1. Februar 2003 anzuführen, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Richtlinie frühestens am 1. März 2003 in Kraft treten wird? Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Grundsätzlich geht es einfach darum, dass gesichert ist, dass bei In-Kraft-Treten der Richtlinie auch die Gesetzesbestimmungen in Kraft treten. Da waren wir beim Bericht und Antrag bezüglich der Übernahme der Niederlassungsrichtlinie nicht ganz exakt. Es geht einfach darum, dass gleichzeitig diese Gesetze in Kraft treten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem Sie, Herr Landtagsvizepräsident, keinen Antrag auf Änderung dieser Bestimmung IV. gestellt haben, stimmen wir über IV. In-Kraft-Treten ab. Wer mit IV. In-Kraft-Treten einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht. Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann unterbrechen wir jetzt die Sitzung bis 14.45 Uhr.MITTAGSPAUSE (VON 12.55 BIS 14.45 UHR)
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