ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS SOWIE WEITERE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE GESETZE (TOTALREVISION DES ÖFFENTLICHKEITSREGISTERRECHTS) SOWIE STELLUNGNAHME DER REGIERUNG (NR. 141/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 16: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weitere damit zusammenhängende Gesetze (Totalrevision des Öffentlichkeitsregisterrechts) sowie Stellungnahme der Regierung gemäss BuA Nr. 141/2002. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung und haben eingangs der Dezember-Landtagssitzung vereinbart, dass wir, nachdem in der 1. Lesung praktisch keine Änderungen vorgetragen wurden, bei dieser Gesetzesvorlage nur einen artikelweisen Aufruf machen. Und wenn jemand bei einem Artikel eine Änderung einfügen will, dann möchte er sich bitte sofort melden. Dieser Artikel wird dann gelesen und selbstverständlich werden wir dann über die eingereichte Änderung auch abstimmen. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der 2. Lesung. Art. 117 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 117 Abs. 3: Wer zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 118 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer Art. 118 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 120 Abs. 2 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 120 Abs. 2 bis 4: Wer zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 122 Abs. 1a und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 122 Abs. 1a und 6: Wer dem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 123 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Art. 123 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abg. Helmut Konrad:
Abs. 4.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Moment, ich gebe das Wort zuerst der Frau Regierungschef-Stellvertreterin.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Bei der Vorlage zur 1. Lesung stand dort richtigerweise Abs. 4. Wir wissen auch nicht, wie aus Abs. 4 Abs. 5 wurde. Abs. 4 ist aber richtig.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann wiederhole ich: Wer Art. 123 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Entschuldigung, es hat sich noch der Abg. Alois Beck gemeldet.Abg. Alois Beck:
Ich habe nur eine Frage: Ich weiss nicht, ob ich alles mitbekommen habe. Im Titel heisst es Abs. 1 Ziff. 3, das andere wurde ja korrigiert. Ist das hier unten korrekt wiedergegeben?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich glaube, diese Frage scheint geklärt zu sein. Dann können wir weiterlesen. Art.126 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Art. 126 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Man müsste jeweils die Zahl nennen, also einhellig, mehrheitlich. Ich bitte die Stimmenzähler, jeweils die Anzahl der Stimmen zu nennen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Mir ist noch etwas unter dem Art. 123 aufgefallen, das dürfte auch auf ein Versehen zurückzuführen sein. Es heisst ja im Titel Abs. 1 Ziff. 3 und im ursprünglichen Bericht und Antrag war der Einleitungssatz des Abs. 1 auch erwähnt mit den Worten «Die Verbandspersonen werden aufgelöst»: - und dann kam erst die Ziff. 3. In der Stellungnahme scheint nurmehr die Ziff. 3 auf. Ich möchte nur vermeiden, dass in der Gesetzesvorlage, die dann publiziert wird im Landesgesetzblatt, das so wie hier in der Stellungnahme abgedruckt wird. Das wäre nicht richtig. Und es wäre vielleicht gut - wenn ich eine Anregung machen darf, Herr Präsident - wenn Sie bei jedem Artikel wenigstens sagen würden: Der Artikel steht zur Diskussion. Weil sonst geht es so schnell, dass man nicht einmal dazu kommt, auch nur zu drücken, wenn man sich melden will.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich mache das gerne. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass in einer 2. Lesung der Abgeordnete vorbereitet ist und weiss, bei welchem Artikel er sich melden will und sich dann vorgängig beim jeweiligen Artikel meldet. Aber ich werde das gerne in Ihrem Sinne machen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich wüsste noch gerne von der Regierung betreffend das, was ich vorher angesprochen habe, ob es absichtlich weggelassen wurde. Wenn ja: Aus welchem Grund? In den Begründungen steht dazu nämlich nichts. Oder ist das eigentlich ein Versehen? Abg. Alois Beck:
Diesen Punkt kann ich nur unterstützen. Es war eigentlich auch mein Anliegen, weshalb es eben verwirrend ist, der Titel und dann unten der Text.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Korrekterweise heisst es Abs. 1 und dann wie es der Herr Landtagsvizepräsident angeführt hat: «Die Verbandspersonen werden aufgelöst.» Dann wird die Ziffer 3. aufgeführt und 4. wie es hier steht. Ich kann hier aber gerade auch noch anmerken, dass der Art. 124 irrtümlicherweise aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Stellungnahme der Regierung beim Text nicht mehr aufgeführt ist. Das heisst nicht, dass wir diesen Artikel herausfallen lassen wollen, der gehört natürlich dazu. Also, er müsste jetzt für die nächste Passage - wie es im Bericht und Antrag gelautet hat - also Art. 124 Abs. 4 und 5 bleibt bestehen. Ich möchte jetzt also keine Verwirrung stiften, aber in der Stellungnahme, die Sie wahrscheinlich vorliegen haben, mangelt es am Art. 124 Abs. 4 und 5, während er im Bericht und Antrag noch enthalten war. Das ist ein redaktionelles Versehen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Haben wir jetzt dann vorher über den Art. 124 überhaupt abgestimmt bzw. ist der aufgehoben worden?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nein, wir haben über Art. 123 Abs. 1 abgestimmt und über Art. 124 haben wir nicht abgestimmt, weil dieser Artikel da gar nicht aufscheint.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Dann möchte ich beantragen, auf den Art. 123 zurückzukommen und im Sinne eines Wiedererwägungsgesuches festzuhalten, dass der Artikel vollständig so zu lauten hat, wie es die Frau Regierungschef-Stellvertreterin gesagt hat, weil wir lesen ja die Gesetzesvorlage gemäss Stellungnahme - es ist etwas gefährlich, wenn da solche Auslassungen drinnen sind und wir aber darüber schon abgestimmt haben. Sonst kommt das Ganze dann vom Rechtsdienst wieder an das Landtagsbüro zurück - und dann erneut über diesen nunmehr gemäss Protokoll klargestellten Inhalt des Art. 123 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 4 abzustimmen und anschliessend über den Art. 124.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Rückkommensantrag des Landtagsvizepräsidenten zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Entschuldigung - der Abg. Alois Beck wünscht das Wort. Abg. Alois Beck:
Ich kann dem Rückkommensantrag zustimmen. Von mir aus gesehen hätte es diesen Antrag überhaupt nicht einmal gebraucht. Ich glaube eben, dass wir dort gar nicht abgestimmt haben. Durch meine kurzfristige Intervention vor der Abstimmung ist - so glaube ich - gar keine Abstimmung erfolgt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Alois Beck. Sie haben eine Frage an die Frau Regierungschef-Stellvertreterin gerichtet.Abg. Alois Beck:
Ich habe lediglich gesagt, dass meiner Erinnerung nach wir gar nicht über diesen Art. 123 abgestimmt haben und wir deshalb das sowieso machen müssen, weil durch meine kurzfristige Intervention dieser Abstimmungsvorgang verhindert wurde, wenn man das so sagen will. Aber wir kommen jetzt ja auf diesen Artikel zurück.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Beck. Wir haben schon abgestimmt, nur haben wir Ihr Votum nicht mehr in der Abstimmung berücksichtigt. Aber warum ich mich melde: Heisst das, dass jetzt der Art. 123 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 4 so lautet wie er im ursprünglichen Bericht und Antrag war? - damit das vielleicht klar ist.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Art. 123 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 4 ab. Wer mit diesem Artikel einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Art. 124 Abs. 4 und 5 ab. Wer mit Art. 124 Abs. 4 und 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 126 Abs. 2 wurde schon gelesen. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer dem Art. 126 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 127 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 127 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 127 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 131 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 131 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 131 Abs. 1 und 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 138 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 138 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 138 Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 139 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 139 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer Art. 139 Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 145 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 145 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 145 Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 177 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 177 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend:
Herr Präsident. Ich habe nicht zu diesem Artikel eine Frage, sondern wollte prozedural feststellen, ob wir nicht richtigerweise sagen müssten «einhellig» oder «bei 20 Anwesenden». Später im Protokoll meint man: «keine Wortmeldungen, aber nur 20 Ja bei 25 Landtagsmitgliedern». Fünf Kollegen sind abwesend und ich denke, dass das irgendwo später einmal, wenn man zurückblättert, Fragen aufwerfen könnte, warum haben nur 20 von 25 Abgeordneten Ja gesagt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist korrekt. Dann bitte ich die Schriftführer, jeweils die Anzahl der hier anwesenden Mitglieder zu nennen und dann die Zustimmung aufzuführen.
Abg. Wendelin Lampert:
Bei den ersten Artikeln sagte ich «einhellig». Da wurde ich darauf hingewiesen, dass man bitte die Anzahl erwähnen sollte. Jetzt habe ich die Anzahl erwähnt, jetzt ist das auch nicht recht. Ich werde ab sofort das sagen, was Sie jetzt gesagt haben.Abg. Alois Beck:
Als alter Schriftführer getraue ich mich auch noch, mich zu melden. Es ist, glaube ich, ganz einfach und sollte keine Reibereien verursachen. Wenn es einhellig ist, dann braucht keine Anzahl bekannt gegeben zu werden. Anders ist es, wenn es nicht so ist. Und auch dann, wenn eine Mehrheit dafür ist, ist es einfach zur Information.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich kann mich dem anschliessen, was der Abg. Alois Beck sagt und meiner Meinung nach kann man es dem Schriftführer Wendelin Lampert leichter machen. Es entspricht auch der Geschäftsordnung. Nur bei Wahlen sieht die Geschäftsordnung vor, dass neben der Zahl der Zustimmenden auch immer die Zahl der Anwesenden genannt wird, während bei Abstimmungen die Zahl der Anwesenden zwingend gemäss Geschäftsordnung Art. 48 nur dann zu nennen ist, wenn ein Antrag mit weniger als 13 Stimmen angenommen wird. Also, wenn zwischen 17 und 24 Abgeordnete anwesend sind und alle, die anwesend sind, zustimmen, dann braucht er, zumindest nach der Geschäftsordnung, neben dem Ergebnis «einhellig» die Zahl der Anwesenden nicht zu nennen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über Art. 177 Abs. 6 ab. Wer diesem Artikel die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 188 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 188 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 188 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 191 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 191 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident, ich bin leider wiederum einen Artikel zu spät. Mir ist nämlich während dem Abstimmen zu Art. 188 Abs. 2 aufgefallen, dass da ein Unterschied im Text besteht. Und zwar sind die Worte «dort einzutragen» in der ursprünglichen Fassung nicht vorgekommen. Im ursprünglichen Bericht und Antrag hat es im letzten Halbsatz geheissen: «jedoch ist dies zur Eintragung in das Öffentlichkeitsregister anzumelden und zu veröffentlichen». Und jetzt heisst es, ohne dass es unterstrichen wäre: «jedoch ist dies zur Eintragung in das Öffentlichkeitsregister anzumelden, dort einzutragen und zu veröffentlichen». Wobei das «dort einzutragen» - nebenbei bemerkt - auch der bisherigen Fassung im Gesetz entspricht. Aber ich weiss jetzt nicht, ob das einen bestimmten Grund hat oder ob das bei der ersten Fassung vergessen wurde oder was auch immer. Ich wollte nur darauf hinweisen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Habe ich Sie recht verstanden, Sie haben eben den Gesetzestext. Dort ist das «dort einzutragen». Dann wird das beibehalten, dann ist das so korrekt, wie es jetzt hier steht.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist diese Frage beantwortet und wir können abstimmen. Wer mit Art. 191 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 233 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 233 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 233 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 234 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 234 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer Art. 234 zustimmen will, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 247 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 247 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor Art. 247 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 247 Marginalie und Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 247 Marginalie und Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 247 Marginalie und Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 248 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 248 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 248 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 280 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 280 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 280 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 285 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 285 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 285 Abs. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 286 Ziff. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 286 Ziff. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 286 Ziff. 1 und 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 288 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 288 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 288 Abs. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 290 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 290 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 290 Abs. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 291 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 291 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 291 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 291a Abs. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 291a Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich sehe hier, dass es im ursprünglichen Bericht und Antrag geheissen hat Art. 291a Abs. 2, 3 Ziff. 6 sowie Abs. 4, und jetzt heisst es nur Abs. 2 und 4. Und der Abs. 3 Ziff. 6, der ursprünglich auch in der Vorlage war, ist jetzt weg. Aber wenn ich nichts übersehen habe - Entschuldigung, da steht was. Ich habe vergessen, dass das einer der wenigen Punkte ist, die erläutert wurden. Ich habe gedacht, dass alle Änderungen unterstrichen sind. Die Frage hat sich damit erübrigt. Entschuldigung.Abg. Alois Beck:
Ich wollte nur anregen, dass es für die Abgeordneten natürlich einfacher ist, wenn die Änderungen irgendwie gekennzeichnet sind. Früher gab es diese Punkte und Klammern und man konnte die Änderungen sofort ausmachen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab. Wer dem Art. 291a Abs. 2 und 4 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 291b Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 291b Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 291b Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 295 Abs. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 295 Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 295 Abs. 7 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 295a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 295a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 295a Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 296 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 296 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 296 Abs. 5 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 296a Ziff. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 296a Ziff. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 296a Ziff. 1 und 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 299 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 299 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 299 Abs. 1 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 301a Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 301a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 301a Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 303b Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 303b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 303b Abs. 1 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 305 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 305 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 305 Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351d Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 351d Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 351d Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351h Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 351h Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 351h Abs. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351l Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 351l Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 351l Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351m Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 351m Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 351m Abs. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 352 Abs. 4 Ziff. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 352 Abs. 4 Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 352 Abs. 4 Ziff. 8 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 355 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 355 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 355 Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 355a Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 355a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 355a Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 356 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 356 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer Art. 356 Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 358 Abs. 1 Ziff. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 358 Abs. 1 Ziff. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 358 Abs. 1 Ziff. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 359 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 359 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 359 Abs. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 366 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 366 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 366 Abs. 2 und 3 zustimmen will, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 369 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 369 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 369 Abs. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 372 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 372 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 372 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 373 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 373 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 373 Abs. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 378 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 378 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 378 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 388 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 388 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend:
Das ist rein redaktionell: Nachdem ich in der ersten Vorlage diesen Schreibfehler berichtigt hatte, springt es mich jetzt an, dass wir immer sagen «zur Eintragung im Öffentlichkeitsregister» und hier ausnahmsweise «ins Öffentlichkeitsregister». In der alten Vorlage stand «im». Vielleicht könnten wir einheitlich «Eintragung im Öffentlichkeitsregister» sagen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wir werden diese Korrektur übernehmen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung übernimmt diese Korrektur. Damit stimmen wir ab. Wer mit Art. 388 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 390 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 390 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 390 Abs. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 394 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 394 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 394 Abs. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 419 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 419 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 419 Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 932a § 22 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 932a § 22 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 932a § 22 Abs. 1 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
18. Titel (Art. 944 bis 1010d) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
18. Titel (Art. 944 bis 1010d) steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer dem 18. Titel (Art. 944 bis 1010d) zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 944 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 944 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 944 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 945 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 945 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 945 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 946 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 946 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 946 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 947 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 947 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 947 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 948 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 948 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 948 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 949 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 949 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 949 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 950 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 950 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 950 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 951 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 951 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 951 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 952 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 952 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 952 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 953 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 953 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 953 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 954 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 954 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 954 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 955 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 955 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich habe nicht zu Art. 955, aber zu den im bestehenden Gesetz nachfolgenden beiden Art. 955a und 955b eine Anmerkung, die mir eigentlich erst jetzt aufgefallen ist. Mit diesem Gesetz, das wir hier verabschieden, wird ja an und für sich der Abschnitt über das Öffentlichkeitsregister vollständig neu gestaltet. Es werden die Artikel in fortlaufender Reihenfolge neu formuliert und teilweise werden gleichlautende Inhalte von anderen Artikelnummern des bisherigen Gesetzes übernommen. Was man dabei - so mein momentaner Eindruck - übersehen hat, ist, dass im heute gültigen Gesetz auch eingeschobene Artikel, wie zum Beispiel die Art. 955a und 955b existieren, die hier nicht überschrieben werden und die dadurch bestehen bleiben, weil es ja keine Totalrevision des ganzen PGR ist, sodass alles bisherige ausradiert wird. Der Art. 955a wird zum Beispiel - man kann das auf Seite 43 des ursprünglichen Berichtes und Antrages nachlesen - vom Inhalt her unverändert in den neuen Art. 958 übernommen. Aber der bisherige Art. 955a wird nirgends aufgehoben und er wird auch nicht durch etwas anderes überschrieben. Und der bisherige Art. 955b sollte, wenn ich es richtig im Kopf habe, nach der neuen Gesetzesvorlage auch inhaltlich wegfallen, er kommt inhaltlich nirgends mehr vor.Aber als Art. 955b, wenn wir ihn nicht ausdrücklich aufheben, bleibt er meiner Meinung nach bestehen. Und das ist, wie ich es sehe, sicher nicht die Absicht der Regierungsvorlage. Also, ich würde anregen, wenn die Frau Regierungschef-Stellvertreterin da nicht eine andere Erklärung für diesen Vorgang weiss und ich mich da geirrt habe, nach dem Art. 955 zwei Einschübe zu machen, zunächst Art. 955a «aufgehoben» und dann Art. 955b «aufgehoben».
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Das ist korrekt, weil die gehen in anderen Artikeln auf. Demzufolge gehören sie also aufgehoben. Ich beantrage das Gleiche.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir zuerst ab über Art. 955. Wer mit Art. 955 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann fügen wir Art. 955a mit «aufgehoben» ein. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wer mit Art. 955a «aufgehoben» einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann fügen wir noch Art. 955b «aufgehoben» ein. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit Art. 955b aufgehoben einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 956 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 956 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 956 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 957 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 957 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 957 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 958 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 958 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 958 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 959 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 959 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 959 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 960 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 960 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 960 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 961 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 961 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 961 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 962 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 962 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 962 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 963 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 963 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 963 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 964 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 964 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 964 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 965 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 965 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 965 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 966 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 966 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 966 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 967 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 967 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 967 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 968 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 968 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 968 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 969 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 969 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 969 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 970 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 970 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 970 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 971 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 971 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich habe hier bei der 1. Lesung aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus angeregt, die Auflösungsmöglichkeit des Abs. 1 Ziff. 5 - bisher war das Art. 986 Abs. 1 Ziff. 4 - zu den mit gerichtlicher Klage geltend zu machenden Auflösungsanlässen des Art. 124 zu nehmen. Die Regierung vertritt jetzt in der Stellungnahme die Auffassung, dass es sich hier um eine Entscheidungsbefugnis typisch politischer Natur handle und man das deshalb der Regierung überlassen solle und diese Kompetenz hier belassen soll. Ich kann mich grundsätzlich damit einverstanden erklären. Ich möchte nur nochmals dazu anmerken, dass es, wenn man diese Kompetenz zurückhaltend wahrnimmt und diese Kompetenz wirklich nur ausgeübt wird, wenn feststeht, dass eine Gesellschaft irgendwelche rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen begangen hat oder überhaupt zum Beispiel ein rechtswidriges Ziel hat und dadurch die liechtensteinischen Landesinteressen schädigt usw., wie es da heisst, dann ist das völlig in Ordnung, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Gegen was ich mich nur wende und warum ich mich überhaupt bei der 1. Lesung dazu zu Wort gemeldet habe, ist eine gewisse Tendenz, die ich manchmal in der Vergangenheit - in den letzten Jahren allerdings nicht mehr - seitens des Rechtsdienstes der Regierung festgestellt habe, dass man, wenn nur irgendein Beschwerdebrief von irgendjemand gekommen ist, der sich durch eine liechtensteinische Gesellschaft aus dem Ausland her geschädigt gefühlt hat und gesagt hat, das ist nicht in Ordnung, dass die das machen, dass dann der Rechtsdienst manchmal sofort geschrieben hat: Wenn Sie das nicht einstellen, dann werden Sie gelöscht gemäss - wie es damals war - Art. 986, ohne dass überhaupt geprüft worden ist, ob die Vorwürfe überhaupt stimmen. Darum meine Anmerkung, die Regierung sollte diese Kompetenz nur dann ausüben, wenn der Grundtatbestand, um den es geht, feststeht oder sei es gerichtlich festgestellt worden ist, sei es zugestanden ist, sei es, dass es aus den Unterlagen wirklich völlig zweifelsfrei erkennbar ist. Und auf das hin kann dann sicherlich eine politische Wertung erfolgen, ob neben den üblichen Rechtswidrigkeitsfolgen eines solchen Handelns auch diese aus politischen Gründen für richtig gehaltene zwangsweise Löschung erfolgt. Ich wollte also nur nochmals festhalten, dass man diese Bestimmung, wenn man sie hier belässt, nicht so verstehen darf, dass damit anstelle einer gerichtlichen Austragung, einer Auseinandersetzung, einfach von der Regierung aus eine Firma, nur weil irgendwelche Behauptungen aufgestellt werden, irgendwelche Vorwürfe erhoben werden, gleich gelöscht werden kann.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Einverstanden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab über den Art. 971. Wer mit Art. 971 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 972 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 972 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 972 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 973 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 973 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 973 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 974 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 974 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 974 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 975 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 975 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 975 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 976 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 976 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 976 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 977 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 977 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 977 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 978 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 978 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 978 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 979 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 979 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 979 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 980 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 980 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 980 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 981 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 981 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 981 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 982 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 982 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 982 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 983 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 983 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 983 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 984 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 984 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 984 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 985 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 985 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 985 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 986 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 986 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 986 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 987 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 987 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 987 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 988 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 988 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 988 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 989 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 989 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 989 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 990 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 990 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 990 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1013 Abs. 2 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1013 Abs. 2 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1013 Abs. 2 und 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1025 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1025 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1025 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1027 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1027 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1027 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1045 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1045 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1045 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 65 Abs. 3 (Schlussabteilung) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 65 Abs. 3 (Schlussabteilung) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 65 Abs. 3 (Schlussabteilung) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 66 Abs. 2 (Schlussabteilung) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 66 Abs. 2 (Schlussabteilung) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 66 Abs. 2 (Schlussabteilung) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung.Wir fahren um 15.00 Uhr mit der 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Gerichts-, Öffentlichkeitsregister- und Grundbuchsgebühren weiter.MITTAGSPAUSE (VON 13.10 BIS 15.00 UHR)
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