ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS SOWIE WEITERE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE GESETZE (TOTALREVISION DES ÖFFENTLICHKEITSREGISTERRECHTS) SOWIE STELLUNGNAHME DER REGIERUNG (NR. 102/2002, NR. 141/2002), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 16: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weitere damit zusammenhängende Gesetze. Wir treten ein in die Behandlung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Gerichts-, Öffentlichkeitsregister- und Grundbuchsgebühren. Wir behandeln auch diese Vorlage in 2. Lesung. Ich bitte, nach dem gleichen Modus vorzugehen, das heisst, mit dem artikelweisen Aufruf der einzelnen Artikel.I. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer I. Titel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 Bst. f und g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Bst. f und g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 Bst. f und g einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 Abs. 1 Bst. d einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 Abs. 1 Bst. a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 Abs. 1 Bst. c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 Bst. a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 bis 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 bis 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 43 bis 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Im Bericht und Antrag hat es geheissen «am Tage der Kundmachung». Das hat die Regierung jetzt gestrichen und es stehen nurmehr 4 Pünktchen da.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Am Tag der Kundmachung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft. Dann stimmen wir über II. ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung betreffend die Gerichts-, Öffentlichkeitsregister- und Grundbuchsgebühren einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES SACHENRECHTS
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur nächsten Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung des Sachenrechts. Wir lesen auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung und im gleichen Modus durch Aufruf der Artikel.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit I. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 547 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 547 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 547 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall.Dann stimmen wir ab. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Sachenrechts einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die Gesetzesvorlage in 2. Lesung behandelt und verabschiedet.-ooOoo-