BESCHLUSS NR. 171/2002 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES (RICHTLINIE 2001/84/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 27. SEPTEMBER 2001 ÜBER DAS FOLGERECHT DES URHEBERS DES ORIGINALS EINES KUNSTWERKS) (NR. 3/2003)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 27: Beschluss Nr. 171/2002 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2001/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks). Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 3/2003 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Die dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zugrunde liegende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates handelt vom Folgerecht des Urhebers eines Kunstwerkes. Dieses Recht, auf das im Voraus nicht verzichtet werden kann, lässt den Hersteller eines Werkes der bildenden Künste und bis 70 Jahre nach seinem Tod die Rechtsnachfolger am Verkaufspreis im Falle der Weiterveräusserung partizipieren. Künstler und auch deren Rechtsnachfolger, die Staatsbürger eines Drittstaates sind, können das Folgerecht im EWR-Raum nur dann beanspruchen, wenn ihr Heimatstaat den Schutz des Folgerechts für Urheber aus den Mitgliedsländern anerkennt. Für mich stellt sich hier die Frage, obwohl das nur rein theoretisch ist - weil wir erst später ein Gesetzgebungsverfahren zur Implementierung dieses Beschlusses haben werden - aber einmal schon rein theoretisch: Ist das ein Recht, das sich von der Staatsbürgerschaft des Künstlers her auf den EWR-Raum oder ein Recht, das sich auf das Kunstwerk, welches sich im EWR-Raum befindet, bezieht? Da wird man wahrscheinlich bei der Gesetzgebung sehr prägnant dann prüfen und festlegen müssen. Es ist vorgesehen, dass ein Mitgliedsland entweder fakultativ oder obligatorisch vorsehen kann, dass die Wahrnehmung des Folgerechts einer Verwertungsgesellschaft übertragen wird. Auch das ist meines Erachtens ein speziell dann später bei der Gesetzgebung zu berücksichtigender Punkt: Wollen wir in unserer Kleinheit und eigentlich Überschaubarkeit eine Verwertungsgesellschaft involvieren oder könnte das zum Beispiel beim Amt für Volkswirtschaft angesiedelt werden? Das nur einmal rein theoretische Überlegungen, weil das, glaube ich, heute noch nicht zur Diskussion steht. Aber ich wollte es schon deponiert haben. Ich glaube, für heute, wo wir dem Beschluss die Zustimmung erteilen sollen, gibt es keine Hindernisse und keine Gründe, die dagegen sprechen. Ich werde also dem Antrag der Regierung folgen und meine Zustimmung erteilen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung das Wort?
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Danke für den Hinweis. Die Regierung hat diesen Hinweis zur Kenntnis genommen und wird bei der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes dieses berücksichtigen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gibt es noch eine Wortmeldung des Abg. Rudolf Lampert.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe doch noch eine Frage: Die Regierung plant hier eine in Liechtenstein ansässige Firma über Ausschreibung zu ermitteln, die dann das Inkasso dieser Urheberrechtsgebühren durchführt. Wir haben festgestellt, dass im Zuge der Urheberrechtsgebühren im Zusammenhang mit Kopiergeräten auch eine inländische Firma beauftragt wurde. Diese Firma hat zwar einen Sitz hier, aber es wird weder Rechenschaft noch sonst irgendwas in Liechtenstein abgelegt. Zumindest ist mir nichts bekannt. Ich habe dazu folgende Fragen: Wird über diese Firma dann eine spezielle Kontrolle stattfinden? Und werden diese Gelder abgeliefert? Der Presse, vor allem auch der Schweizer Presse, ist nämlich zu entnehmen, dass genau diese Firma, die bei uns das Inkasso durchführt, relativ einen grossen Anteil der einkassierten Beträge für sich selbst, für Verwaltung usw., beansprucht. Wie wird hier eine Kontrolle durchgeführt werden?
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Regierung ist mit dieser Firma im Gespräch. Es werden demnächst Verhandlungen diesbezüglich aufgenommen. Was diese Beträge, die für Kopien eingehoben werden, betrifft: Demnächst wird diesbezüglich verhandelt. Das ist richtig. Aber wer letztendlich dann als Konsequenz aus der Anpassung des vorliegenden Berichts und Antrages diesen Auftrag bekommt, ist noch nicht bestimmt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich Ihnen den Antrag der Regierung bekannt: «Der Landtag wolle dem Beschluss Nr. 171/2001 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 20 Stimmen bei 22 anwesenden Mitgliedern
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 27 erledigt.-ooOoo-