ABÄNDERUNG DES BESOLDUNGSGESETZES (NR. 120/2002), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich darf Ihnen für die heutige Sitzung noch folgende Absenzen bekannt geben: Landtagsvizepräsident Peter Wolff wird durch den stellvertretenden Abg. Roland Büchel vertreten, der Abg. Erich Sprenger wird vertreten durch den stellvertretenden Abg. Rudolf Hagen und der Abg. Otto Büchel wird - wie schon am Mittwoch und Donnerstag - durch den stellvertretenden Abg. Alexander Marxer vertreten. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 29: Abänderung des Besoldungsgesetzes. Wir haben gestern die Eintretensdebatte beendet. Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten und somit können wir mit der 1. Lesung beginnen. Es meldet sich noch der Abg. Elmar Kindle.
Abg. Elmar Kindle:
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe noch eine Frage: Gestern wurde ausgeführt, dass sich die Richterlöhne und die Löhne der Regierungsmitglieder erhöhen. Ich habe gestern noch einmal nachgeschaut - es war mir gestern auch nicht so bewusst. Die Richterlöhne erhöhen sich im Schnitt zwischen 5% und 13%, also im Schnitt sind das etwa 10%. Ist es gerechtfertigt, Herr Regierungschef, wenn hier von heute auf morgen - um das geht es nämlich, wenn diese Änderung angenommen wird - diese Erhöhung realisiert wird? Bei der Regierung habe ich keine Mühe. Ich denke, das ist mehr als nur gerechtfertigt. Wenn man schon - das ist meine Auffassung - wenn man hier schon solche Erhöhungen bei den Richtern macht, dann würde ich vorschlagen, dass man diese gestaffelt umsetzt, zum Beispiel in drei oder in sechs Jahren.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Regierungschef Otmar Hasler:
Guten Morgen. Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Frage wurde gestern schon kurz andiskutiert. Zu sagen ist einfach, dass diese Löhne seit der letzten Gesetzesanpassung vom 22. November 1990 nicht mehr angepasst wurden. Also, das ist jetzt doch über 12 Jahre her. Deshalb geschieht diese Anpassung hier dann in diesem Ausmass. Ob wir das gestaffelt machen oder nicht, das werden wir diskutieren und je nach der Diskussion in der 1. Lesung ist dann auf die 2. Lesung eine entsprechende Anpassung zu machen. Die Einstufung der Regierung bzw. wie die Gehälter der Regierungsmitglieder festgesetzt werden sollen, ist natürlich auch letztendlich die Frage, die der Landtag beantworten muss, auch im Vergleich mit anderen Regierungen, sei das mit Kantonsregierungen usw. Und was auch noch zu sagen ist: Wir halten uns an das System des bestehenden Besoldungsgesetzes bezüglich der prozentualen Einstufung von Regierung und Richtern.
Abg. Elmar Kindle:
Mit den Lohnerhöhungen für die Regierungsmitglieder habe ich kein Problem. Ob auf der Regierungsbank Regierungsräte von den Schwarzen oder von den Roten sitzen, ist eigentlich egal. Diese Löhne sind durchaus gerechtfertigt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir mit der 1. Lesung beginnen.
I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Morgen. Wie bereits gestern in der Eintretensdebatte ausgeführt, möchte ich noch einmal auf Abs. 1 Bst. a zurückkommen, und zwar auf die Ausnahme betreffend Polizeibeamte. Der Herr Regierungschef hat gestern sinngemäss ausgeführt, dass er auch der Meinung ist, dass die Polizei sich in dieses System integrieren lassen würde, allerdings aufgrund der bevorstehenden Restrukturierung es im Moment nicht angezeigt ist, das zu machen. Meine Frage an den Herrn Regierungschef: Wie lange dauert diese Reorganisation und wäre es nicht möglich, bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes diese Reorganisation durchzuführen? Somit müsste man hier diese Ausnahme nicht machen. Das ist das eine. Das andere ist Bst. d: Da wird das Personal der öffentlich-rechtlichen Stiftungen angesprochen. Was hier nicht erwähnt ist, sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Hier möchte ich den Herrn Regierungschef auch fragen: Sind diese von diesem Gesetz nicht betroffen? Danke.
Abg. Adrian Hasler:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, geht es auch mir um die Ausnahme der Polizeibeamten. Ich möchte die Regierung ersuchen, wie ich es beim Eintretensvotum gestern schon gemacht habe, zu prüfen, ob eben nicht eine Möglichkeit besteht, die Polizeibeamten hier in dieses Gesetz einzubinden.
Abg. Markus Büchel:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich möchte nochmals auf den Art. 1 Bst. a zu sprechen kommen, und zwar: Einbindung oder Nichteinbindung der Polizei in dieses Besoldungsgesetz? Ich bin der Meinung, dass, wenn man schon umstellt, dass man von Anfang an dieses System einheitlich führen sollte. Auch wenn es in der Zwischenzeit Lösungen gibt, wo noch keine definitive Beurteilung oder Leistungszielvereinbarung stattfindet, ist es besser, man fängt mit einem System gleich zu Beginn bei allen Betroffenen an. Eine Lösung wäre hier sicher, wenn eine Beurteilung noch nicht stattfinden kann, dass man die Durchschnittsanpassung bei den anderen Amtsstellen als generelle Anpassung bei den Polizeigehältern vorsehen würde. Also, für mich gibt es auch keinen verständlichen Grund, warum die Polizeibeamten hier nicht auch eingebunden sind.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Guten Morgen. Ich schliesse mich dieser Ansicht bezüglich Einbezug der Polizeibeamten an und wiederhole meine Frage von gestern: «Mit Ausnahme der Polizeibeamten»: Heisst das, dass alle Verwaltungsangestellten, die bei der Landespolizei beschäftigt werden, dann trotzdem unter dieses Gesetz fallen, oder sind diese auch weiterhin noch ausgeschlossen? Wir unterscheiden ja zwischen Verwaltungsangestellten und den reinen im Polizeidienst tätigen Angestellten der Landespolizei.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe ähnlich Bedenken in Bezug auf die Lehrer, wie sie hier in Bezug auf die Polizeibeamten vorgebracht wurden. Ich habe gewisse Bedenken, dass man das systematisch und gesetzestechnisch einfach so löst, dass man bei den Übergangsbestimmungen bzw. unter «III. Weitergeltung bisherigen Rechts» einfach sagt: Für die Lehrer gilt nach wie vor das alte Recht, das aber an und für sich aufgehoben wurde. Ich finde das nicht sehr elegant, besonders dann, wenn das für ein längeres Provisorium der Fall sein sollte. Von daher die Frage an die Regierung: Bis wann glauben Sie, sind Sie in der Lage, ein besonderes Besoldungsgesetz für die Lehrer zu erarbeiten? Ich würde das eigentlich für sehr ungünstig erachten, wenn ein solches Provisorium für mehrere Jahre in Kraft sein würde.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich verstehe die Forderung oder das Ansinnen sehr gut, dass die Polizeibeamten gleich schon in das neue Recht mit eingeschlossen werden. Es haben auch mehrere und intensive Gespräche mit der Polizei stattgefunden. Von da her kamen aber sehr starke Bedenken bezüglich der Übernahme dieses neuen Rechtes. Wir haben uns dann auch bei schweizerischen Polizeikorps kundig gemacht, und zwar in Kantonen, in denen ebenfalls ein ganz ähnliches Besoldungsrecht eingeführt wurde. Wir haben dort gesehen, dass doch erhebliche Schwierigkeiten im Polizeikorps aufgetreten sind, weshalb wir uns dann entschlossen haben, dem Landtag vorzuschlagen, vorläufig die Polizeibeamten noch auszunehmen. Wir denken aber, dass wir das innerhalb von 2 bis 3 Jahren überführen können und wir dann die gleichen Regelungen auch für die Polizeibeamten hätten. Im Moment ist die Restrukturierungsphase bei der Polizei mehr oder weniger abgeschlossen. Es ist aber eine sehr sensible Phase. Die Regierung hätte doch einige Bedenken, wenn wir jetzt das neue Besoldungsrecht unmittelbar einführen müssten. Wir können sicher noch vertiefte Ausführungen dazu machen. Aber vorgesehen ist ganz klar von Seiten der Regierung, dass auch die Polizei in dieses Besoldungsgesetz mit involviert wird und dieses Problem innerhalb von 2 bis 3 Jahren gelöst werden soll. So wie der Geltungsbereich hier festgelegt ist, ist es tatsächlich die Ausnahme der Polizeibeamten und nicht der Verwaltungsangestellten. Was das Personal der öffentlich-rechtlichen Anstalten betrifft: Das war bis jetzt auch nicht im Besoldungsgesetz geregelt. Ich müsste mir jetzt aber die einzelnen Spezialgesetze ansehen, wie die Besoldungsfragen dort geregelt sind. Das kann ich aber bis zur 2. Lesung gerne beantworten.Dann bezüglich der Regelung der Lehrer: Die Regierung beabsichtigt, die Lehrerbesoldung in einem eigenen Gesetz zu regeln. Wir sehen es nicht als möglich an, dass die Lehrer gemäss den Vorgaben dieses Gesetzes besoldet werden. Also die Leistungsbeurteilung, wie sie hier vorgegeben ist, da können wir uns - zumindest zum heutigen Zeitpunkt - nicht vorstellen, dass wir das genau gleich für die Lehrer regeln, denn die Leistungsbeurteilung bei Lehrerinnen und Lehrern ist doch einigermassen schwierig, objektiv festzustellen. Wir haben uns auch umgesehen, auch wieder in der benachbarten Schweiz, wo ja solche Versuche unternommen wurden und die nicht unbedingt zu einem befriedigenden Resultat geführt haben. Es ist uns jedoch bewusst, dass wir die Besoldungsreglung für Lehrerinnen und Lehrer überarbeiten müssen. Wir wollen das nicht weiter hinausschieben. Wir haben den Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und wir werden unmittelbar jetzt daran gehen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Also, es geht hier nicht um eine sehr lange Zeit, sondern es geht um eine Übergangszeit. Ich nehme an, dass innerhalb dieses Jahres eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden kann und wir dann unmittelbar daran die Vernehmlassung durchführen können. Wir haben uns aber jetzt rein aus legistischer Hinsicht entschlossen, die Regelungen für die Lehrer in eine Übergangsbestimmung zu nehmen, denn es macht auch keinen Sinn, dass wir die Regelung für die Lehrerinnen und Lehrer hier in diesem Gesetz so belassen, obwohl nachher eine andere Lösung vorgesehen ist. Aber Sie haben Recht, wenn Sie ausführen, das sollte natürlich nicht ein Zustand sein, der dann über einige Jahre hinweg dauert.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Ich habe bereits gestern ausgeführt, dass ich mich dezidiert gegen die Aufnahme des Teuerungsausgleiches in der neuen Vorlage ausspreche. Ich bin der Meinung wie die Postulanten vor rund 10 Jahren, dass das heute nicht mehr zeitgemäss ist. Ich wünsche mir, dass dieser Punkt für die 2. Lesung gestrichen wird.
Abg. Ivo Klein:
Ich bin auch der Meinung, dass der Teuerungsausgleich nicht eine gesetzlich fixierte Grösse sein sollte. Wir sollten, wie gestern angeführt, im Rahmen der Landtagsdebatte jeweils die Erhöhung der gesamten Lohnsumme fixieren. Hier aber eine gesetzliche Aufnahme des Teuerungsausgleichs festzulegen finde ich nicht zielführend.
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte hier ebenfalls meinen beiden Vorrednern beipflichten. Es geht mir dabei nicht darum, dass man jemandem etwas wegnimmt, was bisher Bestandteil gewesen ist. Dieser Bestandteil, also der teuerungsbedingte Anteil, der auch in Zukunft sicher eine Rolle spielen wird in den Gehaltsmodellen. Das ist meiner Ansicht nach keine Frage, dass das ein Faktor ist, der vor allem die soziale Komponente eines Gehaltssystems darstellt und damit auch in Zukunft ein Massstab sein wird für die Verteilung des gesamten Gehaltsanpassungsbudgets. Das ist mir ganz klar. Aber man sollte nicht etwas per Gesetz festschreiben, dass dann der grösste Teil dieser Gehaltssumme schon fixiert ist, der überhaupt zur Verfügung steht und damit jeglichen Handlungsspielraum nimmt, um situativ eben doch andere, vielleicht wichtigere Komponenten berücksichtigen zu können. Einen Teuerungsausgleich, der für die gesamte Lohnsumme ausbezahlt wird und auch für die Gehälter der oberen Klassen, finde ich nicht sozial. Also, da muss ganz klar mehr Gestaltungsspielraum sein in Zukunft für die Verantwortlichen, für die Regierung und für die Amtsleiter. Darum spreche ich mich ganz klar gegen den Teuerungsausgleich aus.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Wie ich mich in der Eintretensdebatte dazu schon äusserte, kann ich mir vorstellen, dass diese Lösung eine Weile beibehalten wird, bis man Erfahrung hat, wie sich die gesamte Umstellung des Lohnsystems tatsächlich auswirkt. Massgebend für mich ist aber die Antwort der Regierung - die Frage habe ich schon damals in der Finanzkommission gestellt - ob es der Regierung nachher, wenn der Landtag auf den Teuerungsausgleich verzichtet und der Regierung einen Poolbetrag in die Hand gibt, um diesen Poolbetrag jedes Jahr zu verteilen, ob es dann der Regierung erlaubt ist, innerhalb der Weiterverteilung dieser Gelder zum Beispiel einen fixen Betrag an alle Angestellten weiterzugeben, was letztlich und indirekt dann auch als Ersatz eines Teuerungsausgleiches - jedenfalls bei den Empfängern - verstanden werden könnte. Mit dieser Frage war zu klären, ob das rechtlich möglich ist. Ich möchte diese Antwort bis zur 2. Lesung bekommen. Und sollte die Regierung - und später in der 2. Lesung der Landtag - dieser hier sehr breit vertretenen Meinung, den Teuerungsausgleich aufzugeben, folgen, dann möchte ich jetzt schon bitten, alle Vorkehrungen in der Gesetzesvorlage zu treffen, dass der Teuerungsausgleich in der Form, wie er vorgesehen ist, für die Lehrer im Rahmen einer Übergangsbestimmung weitergeführt wird. Wir können dort ja, wie wir gehört haben, nun nicht so schnell das neue moderne System einführen und es wäre für mich unverantwortlich, wenn diese Personen mangels Revision dann auch noch auf diesen Besitzstand verzichten müssten.
Abg. Paul Vogt:
Der Abg. Markus Büchel hat gesagt, dass der Teuerungsausgleich nicht sozial sei. Ich muss sagen, ich finde diesen Angriff auf den Teuerungsausgleich nicht sozial. Der Teuerungsausgleich dient der Besitzstandswahrung. Ich denke, es sind vor allem die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Teuerungsausgleich profitieren. Die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch heute schon keine Aussicht mehr auf eine Reallohnerhöhung, weil sie in der Besoldungsstufe oben angekommen sind. Das wird auch im neuen System nicht grundsätzlich anders sein, ausser dass man früher in der Gehaltsstufe nicht mehr weiter vorrücken kann. Und wenn wir nun diesen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Teuerungsausgleich streichen, dann bedeutet das für sie einen Reallohnabbau. Ich bin im Sinne einer sozial ausgewogenen Lösung für den Teuerungsausgleich. Ich hätte natürlich gerne, wenn das gesetzlich fixiert wäre. Aber für mich wäre der Vorschlag der Regierung, dass die Regierung jedes Jahr Antrag stellt auf die Gewährung des Teuerungsausgleichs ein noch gangbarer Kompromiss. Aber dass man das grundsätzlich streicht, sehe ich nicht. Ich denke, das würde auch ganz wesentlich die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung verletzen.
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte kurz Stellung nehmen zur Aussage, dass ich gesagt hätte, der Teuerungsausgleich wäre nicht sozial. Das ist- wenn - falsch verstanden worden. Es ist nicht sozial, wenn ich auf CHF 150'000 Jahreseinkommen einen Teuerungsausgleich von zum Beispiel 1,5% oder mehr zahle. Der Teuerungsausgleich soll das kompensieren, was an Kaufkraft verloren gegangen ist, und zwar auf die Lebenshaltungskosten und nicht auf das, was über dem Existenzminimum - oder sagen wir mal - über dem normalen Einkommen liegt. Es ist nicht gerechtfertigt, dass man bei Gehältern mit CHF 150'000 oder CHF 200'000 einfach nur den Teuerungsausgleich voll bezahlt. Das bezeichne ich als nicht sozial. In den Einkommensgruppen unterhalb des Bereiches von CHF 100'000 oder einer bestimmten Grösse ist es angebracht, diese Komponente zu berücksichtigen. Das wollte ich mit der Aussage «nicht sozial» aussagen.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das noch unterstützen, was der Abg. Markus Büchel gesagt hat. Der Teuerungsausgleich ist in den oberen Gehaltsstufen wirklich keine soziale Komponente und man kann dort auch nicht unbedingt von Gerechtigkeit sprechen. Wenn wir hier aber ein etwas moderneres Lohnsystem haben wollen, so bin ich der Ansicht, dass die budgetierten Mittel dann auch für den Spielraum genutzt werden, um Leistungskomponenten vermehrt zum Tragen zu bringen. Ich habe kein Problem, wenn beschlossen wird, mit den budgetierten Mitteln in den unteren Einkommensklassen aus sozialen Gründen einen Teuerungsausgleich zu zahlen. Aber dass generell ein Teuerungsausgleich zum Tragen kommt, damit bin ich nicht einverstanden. Das gehört in ein modernes Lohnsystem nicht hinein.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe vergessen zu sagen, für den Fall, dass der Teuerungsausgleich gesetzlich fällt, dass zusätzlich auch nebst den Lehrern die Polizeibeamten eine Ausnahmeregelung erfahren müssen, und vor allem im Sinne von Art. 27 und 28 vor allem auch die Pensionen dementsprechend weiter angepasst werden müssten. Sonst würden alle diese Lohn- oder Pensionsbezüger auch aus diesem System fallen.
Abg. Adrian Hasler:
Ich möchte das Votum des Abg. Markus Büchel und des Abg. Rudolf Lampert auch unterstützen. Mir geht es, wie ich schon ausgeführt habe, um die gesetzliche Verankerung, die ich eben nicht befürworten kann. Aus meiner Sicht wird damit die Flexibilität der Regierung eingeschränkt. Wir haben in der Finanzkommission dieses Thema intensiv besprochen und waren uns dort eigentlich auch einig, dass es eben Sinn machen würde, wenn ein Topf zur Verfügung steht. Und wie dieser Topf dann innerhalb der Landesverwaltung verteilt wird, da möchten wir vom Landtag her der Regierung eine grösstmögliche Flexibilität geben.
Abg. Ivo Klein:
Ich gehe auch davon aus, dass in normalen Jahren der Teuerungsausgleich dann aus diesem Topf bezahlt wird, zumindest für die unteren und mittleren Einkommen. Aber, ich glaube, mit einer flexiblen Regelung würde es auch möglich sein, in Jahren, wo die gesamtwirtschaftliche Entwicklung negativ ist, wo die finanzielle Lage des Staates vielleicht sich sehr negativ entwickelt, dass man hier nicht eine gesetzliche Pflicht hat, in jedem Fall dies zu gewähren und für alle. Ich glaube, mit dem gewährten Topf kann die Regierung dann festlegen, bis zu welchen Einkommen der Teuerungsausgleich gewährt wird und wie der restliche Teil des Topfes dann verteilt wird. Und ich glaube auch, dass das eine sehr soziale Lösung dann sein wird, auch Bedacht nehmend auf die finanzielle Lage des Staates.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben gestern schon ansatzweise über die Problematik des Teuerungsausgleiches diskutiert. Wir haben auch sehr intensiv in der Finanzkommission darüber diskutiert. Es gibt hier natürlich einige Probleme, die schon beachtet werden müssen. Ich muss das noch einmal wiederholen: Wir können die öffentliche Verwaltung natürlich nicht vollständig mit der Privatwirtschaft vergleichen. Es darf hier ja auch einmal gesagt werden: Als der Staat sehr gute Jahre hatte, da hat man ja die Beamtinnen und Beamten bzw. die Angestellten auch nicht am Erfolg beteiligt, wie das zum Teil in privaten Unternehmen der Fall war. Das sind einfach Unterschiede. Und diese Unterschiede wird es immer wieder geben. Das zum einen. Dann zum Teuerungsausgleich allgemein: Es ist tatsächlich die Frage, wie wir den Teuerungsausgleich definieren. Was ist Zweck und Sinn es Teuerungsausgleichs? Ist es ganz einfach ein Ausgleich für die Steigerung der Lebenshaltungskosten oder ist es eine Art Besitzstandswahrung, das heisst, eine Art Kaufkraftbereinigung der Löhne, dass jemand einfach kaufkraftbereinigt gleich viel verdient, wenn er den Teuerungsausgleich bekommen hat? Je nachdem, wie wir das definieren, sieht natürlich auch die Lösung anders aus. Aber ich könnte mir vorstellen, dass wir diese Problematik des Teuerungsausgleiches tatsächlich im Art. 14 lösen: Jährliches Budget für Besoldungserhöhungen. Wovor ich allerdings warnen möchte bzw. wo ich die Lösung nicht sehe, dass man einfach den Topf, den der Landtag hier zur Verfügung stellt, nämlich den prozentualen Anteil an der Gesamtlohnsumme, den er bestimmt, dass man dann sagt: Da kann ein Teil die Regierung ja für einen so genannten Teuerungsausgleich ausgeben. Ich meine, da müssen wir schon gesetzlich bestimmen, was die Regierung hier zu tun hat. Und die Regierung kann hier nach meiner Überzeugung nicht einfach je nach Jahr einmal so und einmal anders entscheiden, wie jetzt dieses Geld verteilt wird. Vor allem sollten wir vermeiden, dass wir dann den so genannten Teuerungsausgleich mit den Leistungszulagen vermischen. Das sind zwei ganz verschiedene Paar Stiefel. Hier sehe ich eigentlich noch die Problematik. Ich meine, was sinnvoll ist, dass der Landtag mit einem Beschluss das Geld zur Verfügung stellt, das ausgegeben werden kann, um entsprechende Anpassungen zu machen. Sei das für den fixen Leistungsanteil, sei das für den variablen Leistungsanteil. Aber dann müssten wir ein Element dazunehmen, was wir heute Teuerungsausgleich nennen oder was auch immer. Und dann muss gesetzlich schon zumindest das Minimale festgelegt werden, damit die Regierung nachher innerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben auf Verordnungsstufe dann festlegt, wie sie dieses Geld zu verteilen hat. Und hier kommt dann der Gleichbehandlungsaspekt, der ein sehr wichtiger Aspekt ist. Von daher plädiere ich nach wie vor dafür, dass wir die Möglichkeit behalten, hier einen Ausgleich für die Teuerung zu schaffen. Ich sehe das Problem nicht so gross, wenn die Teuerung sich in einem Rahmen von 1/2%, von 1% oder von 11/2% bewegt. Sollte es aber einmal der Fall sein, dass die Teuerung dann wieder ansteigt - 4% oder 5% - dann stehen wir vor einer ganz andern Frage. Und dann können wir nicht einfach bestimmte Kategorien berücksichtigen und andere nicht. Wir haben das auch untersucht - ich habe das gestern schon gesagt. Wir haben uns in verschiedenen Kantonen erkundigt, in denen genau aus den Überlegungen, die hier jetzt gemacht wurden, die Teuerung abgeschafft wurde. Die Teuerung wurde jedoch wieder auf gesetzlicher Stufe eingeführt, weil in der öffentlichen Verwaltung nicht genau dieselben Mechanismen funktionieren. Von daher plädiere ich schon für eine Lösung, die transparent ist, die im Gesetz festhält, wie die Regierung vorzugehen hat und die - ob sie jetzt Teuerungsausgleich genannt wird oder wie auch immer - dann auch für alle Angestellten gilt.
Abg. Markus Büchel:
Ich stimme dem Herrn Regierungschef zu. Die Probleme, die er angesprochen hat, sehe ich auch. Aber für mich war es schon klar, dass in Art. 14 Abs. 4 - dort heisst es: «Die Regierung erlässt Verteilungsrichtlinien über die vom Landtag bewilligten Gelder für Anpassungen des individuellen Besoldungsanteiles». Genau dort ist meiner Ansicht nach der richtige Ort, wo man festlegt, wie eben diese Verteilung erfolgen soll. Und dort würde ich auch nicht zu eng gehen, sondern die Grundsätze festlegen, nach welchen die Verteilung zu erfolgen hat oder die Gremien festlegen, die das dann bestimmen. Ich kann nur sagen, wie es jetzt bei uns erfolgt. Die Geschäftsführung beschliesst den gesamten Topf, wie viel für die Anpassung zur Verfügung steht. Und dann regelt oder bespricht die Personalabteilung mit der Arbeitnehmervertretung die Verteilung dieses Topfes. Dort kann ich ganz klar zusichern, dass diese Verteilung, auch ohne dass ein Teuerungsausgleich fixiert ist, sozial verträglich erfolgt und die Leistungskomponente eben dann, wenn es sehr wenig Spielraum hat, einfach geringer wird. Und da habe ich schon das Vertrauen, dass die Verantwortlichen in Regierung und auch in den Ämtern eine Lösung finden, die dann der jeweiligen Situation angepasst ist. In der Regel ist die soziale Berücksichtigung sogar stärker, wenn sie nicht fixiert ist, als wenn sie fixiert ist und man belässt es einfach dabei. Ich möchte auch darauf hinweisen: Würden bei einer Deflation dann die Gehälter auch gekürzt? Was würde dann geschehen? Also, ich empfehle wirklich, hier so viel Flexibilität wie möglich einzubauen, weil wir können nicht sagen, wie es in 5 oder 6 Jahren aussieht.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte einfach noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Unterschiede zwischen der öffentlichen Verwaltung und Privatunternehmen nicht übersehen werden dürfen. Ich denke, das Thema «Lohngerechtigkeit» ist in der öffentlichen Verwaltung sehr viel sensibler als in der Privatwirtschaft. In der Privatwirtschaft wird man sich einfach immer wieder auf den Standpunkt stellen: «Ja, wenn es dir nicht passt, wenn du nicht zufrieden bist, dann geh». Vielleicht ist das ein Vorurteil, aber ich sehe darin schon einen wesentlichen Unterschied zur öffentlichen Verwaltung. In der öffentlichen Verwaltung hat man sich in den letzten Jahren sehr um Lohngerechtigkeit bemüht: Man hat die Mitarbeiterbeurteilung eingeführt. Man hat jeden einzelnen Arbeitsplatz bewertet unter Beizug von externen Beratungsbüros und hat jeden Arbeitsplatz einer Gehaltsstufe zugeordnet. Man hat hier versucht, Transparenz zu schaffen: Warum wird jemand so und nicht anders bewertet? Warum wird jemand in dieses Lohnsystem hineingerechnet? Ich denke, das war ein Fortschritt, der wesentlich zu einer besseren Zufriedenheit in der Landesverwaltung beigetragen hat. Und wenn wir das nun wieder teilweise rückgängig machen, dann denke ich, führt das wieder vermehrt zum Gefühl, dass hier jemand ungerecht behandelt wird. Wenn man die verschiedenen Komponenten miteinander vermischt, einerseits die Leistungskomponente und auf der anderen Seite den Teuerungsausgleich, und man sagt, wir sind nicht mehr bereit, den Teuerungsausgleich zu gewähren, können aber dafür einen Bonus für gute Leistungen geben, dann werden, glaube ich, im Ergebnis einfach ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benachteiligt. Wir sehen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer manchmal nicht mehr die gleiche Leistung erbringen können, zum Beispiel wenn es um die Einführung neuer Technologien geht. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeichnen sich aber durch eine grosse Treue zur Landesverwaltung aus, sie haben sich sehr verdient gemacht. Und ich darf auch sagen, dass sie sehr guten Einsatz bringen und sehr hohe Leistungsbereitschaft zeigen. Und man sollte hier nicht diese Leute dadurch benachteiligen, dass man diese verschiedenen Systeme des Lohnsystems miteinander vermischt.
Abg. Adrian Hasler:
Herr Abg. Vogt. Ich kann einige Argumente gut nachvollziehen, die Sie vorgebracht haben. Ich verweise einfach auf Seite 21 des Berichts und Antrages. Dort ist ja klar aufgeführt, dass für die jährliche Lohnrunde dem Amtsstellenleiter eine bestimmte Summe zur Verfügung steht, die sich aus dem vom Landtag genehmigten Budget ableitet. Also, unser Ansatz ist ja genau der, dass der Landtag eben ein Budget spricht und dieses Budget dann aufgeteilt wird in der Landesverwaltung. Und hier steht auch ganz klar drin in einem Beispiel, dass zum Beispiel diese 1%-Lohnsumme aufgeteilt werden kann, dass gewisse kleine Ämter mehr profitieren und bestimmte Kategorien speziell gefördert werden usw.Also, diese Möglichkeit bzw. Flexibilität ist ja genau gegeben. Und wir sprechen uns ja genau dafür aus, dass die Regierung in Zukunft flexibel sein kann und solche Diskussionen, wie wir sie in der letzten Budgetdebatte hatten, eben nicht mehr stattfinden sollten, dass dann die Diskussion aufkommt: Ja, wir müssen X Prozent für Teuerung bereitstellen, weil sonst eben gewisse Kategorien nicht berücksichtigt werden. Wir müssen aber auch Leistungsanpassungen bzw. Leistungslöhne zahlen, damit die Leistungsträger dann auch dementsprechend entschädigt werden. Der Landtag kommt dann immer wieder in den Konflikt, dass er dann auf einmal statt einem Gesamtbudget vier oder fünf Budgets sprechen muss. Mir geht es um das.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Paul Vogt. Das, was wir versuchen zu erklären, widerspricht überhaupt nicht dem, was Sie an Intentionen haben. Die Einstufungen, die Sie vorhin erklärt haben, werden nicht abgeschafft, sondern das bildet die Basis, um hier die Löhne zu berechnen. Was wir hier machen ist lediglich eine Fortentwicklung des bestehenden Systems, in dem diese Einstufungen zur Berechnung hergezogen werden. Das heisst nicht wie Sie es vorhin gesagt haben, dass diese Einstufungen abgeschafft werden sollen, in keiner Weise, denn auch bei anderen modernen Lohnsystemen in privaten Betrieben finden genau diese Einstufungen statt. Anschliessend werden die Leistungskomponenten aufgerechnet und das ergibt dann den Lohn. Ich sehe hier überhaupt keinen Widerspruch zu dem, was Sie eigentlich wollen, mit der Ausnahme, dass nicht mit der Giesskanne ein Teuerungsausgleich verteilt werden soll, sondern auch dieses im Budget vorgesehen werden soll; und je nach Beschluss, vielleicht beschliesst die Regierung generell einen Teuerungsausgleich - und das ist dann der Topf. Wenn die Regierung aber beschliesst, nur bis zu bestimmten Einkommen die Teuerung auszubezahlen, so finde ich das gut, dass dieser Spielraum bleibt, genau so, wie es der Abg. Markus Büchel angetönt hat. Es wird niemandem etwas weggenommen. Das ist auch nicht die Intention. Das sagt schon die Überschrift von Art. 14, in dem es dort heisst: «Jährliches Budget für Besoldungserhöhungen» und nicht etwa «Besoldungsanpassungen» wie es meiner Ansicht nach heissen müsste. Aber die Intention ist nicht, irgendjemandem etwas wegzunehmen. Und ob nun die Teuerung zur Besitzstandswahrung gehört ist wirklich eine Frage.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann es mir auch nicht verkneifen, noch etwas zu dieser ganzen Diskussion zu sagen, obwohl einige jetzt mitunter denken, dass ich befangen sei. Aber ich spreche ja nicht nur für mich, sondern auch für die restliche Landesverwaltung. Und ich muss sagen, wenn ich aus meiner Sicht sprechen würde, rein auf mich betrachtet, dann müsste ich sagen: Ich könnte den Votanten, die die Teuerung abschaffen möchten oder sie in einen Leistungsanteil verwandeln, zustimmen. Aber wenn ich für die restliche Verwaltung spreche, und hier vor allem die unteren Lohnklassen, die kleinen Männer und kleinen Frauen, ich denke mir einfach, die haben ein Problem. Denn wenn der Abg. Adrian Hasler sagt, Seite 21 sei ein Topf, und der könne ja verteilt werden. Das Problem ist, die Verteilung bestimmt eben nicht der kleine Mann und die kleine Frau. Die Verteilung bestimmt eben der Amtsleiter. Ich habe einfach Angst, dass in Zukunft konkret diese kleinen Lohnsummen benachteiligt sind. Und dann habe ich lieber als Kleiner zumindest eine kleine Erhöhung als dass ich zusehen muss, wie andere - auf gut Deutsch gesagt - absahnen und sagen: Ist ja klar, meine Leistung ist phänomenal, die muss ich auch dementsprechend honorieren. Und dann bleibt halt für den Kleinen nichts mehr übrig. Und da habe ich kein Verständnis für dieses Vorgehen. Und der Regierungschef hat es ja auch schon gesagt: In den Schweizer Kantonen, wo man das eingeführt hat, hat man es wieder abgeschafft. Das wird auch nicht von ungefähr gekommen sein. Anscheinend hat man gemerkt: Es klappt einfach doch nicht so gut. Und deshalb, wie gesagt: Ich finde Ihr Vertrauen, das Sie in die Kaderpositionen haben, wunderbar. Nur anscheinend wird eben diese Flexibilität eher im negativen als im positiven Sinn genutzt. Deshalb spreche ich mich im Namen aller Angestellten des Landes doch eher für die Beibehaltung des Teuerungsausgleiches aus.
Abg. Markus Büchel:
Ich habe nichts gegen die kleinen Leute, überhaupt nicht. Ich bin auch der Meinung, dass die Arbeitnehmervertretung eben genau die Gruppen, die im unteren Lohnniveau liegen, zum Beispiel bei der Festlegung einer solchen Verteilung sicher vertreten würden. Es ist mir schon klar, dass man Grundrichtlinien für die Verteilung festlegen muss. Das geschieht aber auch in der Privatwirtschaft. Es ist nicht so, dass ein Vorgesetzter einfach hingehen kann und aufgrund seines Gutdünkens einfach diese Verteilung vornehmen kann. Es gibt dort also Grundsätze. Und wenn es dann bei der Verteilung heisst, dass generell für dieses bestimmte Jahr beschlossen wird, dass es für alle eine 1,5 oder X Prozent anteilige Summe gibt, dann ist das ein Beschluss der Regierung, gemeinsam gefällt mit der Arbeitnehmervertretung. Oder wenn beschlossen wird, dass es 50 Franken Lohnerhöhung generell in einem bestimmten Jahr gibt, das bis zu einem bestimmten Sockel und dann nichts mehr, auch diese Regeln müssen und können fixiert werden, und zwar auf die jeweilige Situation angepasst. Und bei der Festlegung dieser Regeln müssen die Arbeitnehmer vertreten sein, dort haben sie Einfluss. Es ist, wie gesagt, kein Freibrief. Dann möchte ich noch auf das Votum des Abg. Paul Vogt eingehen: Es hört sich immer so an, als ob in der Privatwirtschaft ohne Rücksicht auf Alter oder Leistungsfähigkeit brutal vorgegangen und gesagt wird: Ja, wenn ihr nicht könnt oder nicht wollt, dann geht einfach. Diese Einstellung herrscht also ganz sicher nicht, auch nicht in der Privatwirtschaft, weil dort eben auch sehr wichtig ist, dass wir motivierte Mitarbeiter haben, dass wir Mitarbeiter haben, die gemeinsam mit der Geschäftsführung am Firmenziel arbeiten und am Fortkommen des Unternehmens interessiert sind. Ihre Arbeitsplätze hängen davon ab. Und da möchte ich auch ganz klar sagen: Für mich ist der Unterschied zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft nur dort im Produkt oder im Ergebnis, das eben erwirtschaftet oder nicht erwirtschaftet wird, dort ist der Unterschied. Aber von der Lohngerechtigkeit oder von der Lohnsystematik und der Verteilung dieser Gehaltsanpassungen oder Gehaltssysteme, da gibt es meiner Meinung nach überhaupt keinen Unterschied, mit der Ausnahme, dass einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung nicht gekündigt werden kann. Aber sonst sehe ich keine Unterschiede. Es gibt eine Leistung und eine Aufgabe, und die muss erledigt werden. Und wenn sie gut gemacht wird, dann soll sie honoriert werden können und nicht einfach pauschal Verteilungen vorgenommen werden. Leistung bezeichne ich übrigens nicht nur in Bezug auf wie schnell kann ich etwas erledigen, sondern Leistung ist ein Gesamtbegriff für alles das. Es gilt da die Erfahrung, das Wissen, die Loyalität, die Teamarbeit, alle diese Faktoren fliessen in den Begriff «Leistung» ein. Und da bin ich auch Ihrer Meinung, dass gerade ältere Mitarbeiter sehr viel mitbringen und sehr viel an Erfahrung haben, was in den letzten Jahren sicher generell etwas unterschätzt wurde, auch in der Privatwirtschaft, aber generell auch in der Gesellschaft, dass diese Erfahrung, die ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, für das Weiterkommen eines Unternehmens sehr wertvoll ist.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte zuerst die Meinung des Herrn Regierungschefs Otmar Hasler unterstützen, wenn er sagt, dass, wenn der Teuerungsausgleich gesetzlich eliminiert wird in dieser direkten Form, wie er vorgesehen ist, dass er, das heisst die Regierung, dann entsprechende gesetzliche Hinweise braucht, wie man entsprechende Verteilungen, auch wenn sie nur bis zu einer gewissen Lohngrenze nötig sind, über diesen Topf ausrichten könnte. Das ist ganz klar. Dazu eignet sich möglicherweise Abs. 4 von Art. 14. Nur, wie man sieht, sind diese bewilligten Gelder dort ausdrücklich für Anpassungen des individuellen Besoldungsanteiles - sprich des Leistungsanteiles - vorgeschrieben. Das muss viel weiter gefasst werden. Als Zweites möchte ich eigentlich wissen: Wo wäre in diesem Modell im Gegensatz zur Privatwirtschaft letztlich die Arbeitnehmervertretung, wie sie der Abg. Markus Büchel für seine Firma aufgeführt hat, vertreten? Wo könnte sie in dieser Hierarchie, wie Sie es beschrieben haben, in diesem Falle mitwirken? Ich habe diese Basis nicht gefunden.Und das Dritte - ich sage es jetzt einmal so: Ein Teil dieses Berichtes ist für mich gestorben, nicht mehr zulässig in der Begründung, wenn wir diese Umstellung machen. Die Analogie wird etwas in Frage gestellt. Und wenn ich eben gerade Seite 21 und Seite 22 diesbezüglich lese, dann ist ganz klar festgehalten, dass dieser Pool den Amtsstellenleitern oder der Regierung zur Verfügung gestellt wird, wobei die Leistungsbeurteilung die Basis bildet. Punkt. Und da hat einfach gar nichts anderes mehr Platz. Und wenn wir das umbauen, muss das noch einmal in aller Gründlichkeit im ganzen Konzept durchgedacht werden. Das betrifft dann natürlich auch die Gesetzesvorlage.
Abg. Ivo Klein:
Das Votum des Abg. Wendelin Lampert ist für mich so rübergekommen, als wie man die Leistungsentlöhnung als Gesamtes in der Landesverwaltung noch einmal diskutieren müsste. Auch die Abg. Hassler hat ein bisschen in diese Richtung argumentiert. Ich meine, es geht ja nicht nur darum, dass der einzelne Amtsleiter da mit seinem Pot umgehen kann, wie er will. Ich glaube, auch das Amt für Personal und Organisation hat eine Aufgabe. Die Aufgabe ist nämlich die, zu schauen, ob über die gesamte Landesverwaltung hier Gerechtigkeit herrscht. Und wenn nicht, dann muss es reagieren und muss mit der Regierung das auch besprechen. Ich glaube, das ist einfach die Verantwortung. Und wenn wir glauben, dass das nicht funktioniert, dann müssen wir das ganze System irgendwann neu diskutieren. Auf ein Votum des Abg. Paul Vogt möchte ich auch noch einmal zurückkommen: Ich glaube, es geht nicht darum, den kleinen und mittleren Einkommen etwas wegzunehmen, auch nicht den oberen Einkommen. Ich glaube auch, dass kleine und mittlere Einkommen in der Regel einen Teuerungsausgleich bekommen müssen, um nicht eine Reallohneinbusse zu haben, was auch zu grosser Unzufriedenheit führen würde und auch sozial nicht gerecht wäre. Es geht hier lediglich darum, Flexibilität zu bekommen. Die Regierung wird ja jedes Jahr beim Landtag die Gesamterhöhung der Lohnsumme beantragen und innerhalb dieser Lohnsumme kann man dann sicher auch die Verteilung diskutieren. Heute ist es einfach so, dass quasi ein Zwang besteht auszugleichen, egal wie das wirtschaftliche Umfeld bzw. die finanzielle Situation des Staates ist. Und das steht zur Diskussion. Und noch etwas: Es wird hier vom Abg. Paul Vogt so getan, wie wenn bei uns in der Privatwirtschaft ein «Hire and fire»-System vorherrscht. Ich glaube, jede Führungskraft, die bei uns ein solches System anwenden würde, würde die Kultur eines Unternehmens und die Motivation der Mitarbeiter völlig zerstören. Ich glaube, eine gute Leistung kann nur dann erbracht werden, wenn eine positive und konstruktive Stimmung in einem Unternehmen herrscht. Das erreichen Sie sicher nicht, indem Sie unsozial mit Mitarbeitern umgehen. Das kann ich Ihnen versichern.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Gleich auf das Votum des Abg. Ivo Klein: Also, das Leistungsmodell ist für mich unbestritten. Das ist ein guter und richtiger Ansatz. Das muss eingeführt werden. Nur ist einfach die Komponente, die ich der Leistung zuteilen würde, kleiner - sprich sie wäre reduziert um den Teuerungsausgleich. Ich habe es vorher schon gesagt: Ich habe einfach Angst, dass die niedrigen Einkommensklassen einen Reallohnverlust hinnehmen müssen und somit ihre Kaufkraft reduziert wird. Dann zum Abg. Markus Büchel: Im Prinzip sind wir uns über das Ziel einig, nur der Weg ist unterschiedlich. Sie sagen: Diese Grundrichtlinien geben dann diesen Spielraum. Dann die Abg. Hassler hat es auch schon angeführt: Wo sind denn da die ArbeitnehmervertreterInnen? Wo sind die da involviert in diesen Prozess? Und ich muss einfach sagen: Wenn ich so einer Lösung zustimmen kann, dann muss ich wissen, wie diese Grundrichtlinie ausgestattet ist. Das möchte ich einfach wissen, damit ich doch sicherstellen kann, dass - wie bereits schon mehrmals erwähnt - auch über die niedrigen Einkommensklassen eine gewisse Sicherheit vorhanden ist, dass sie hier nicht einen Verlust erleiden. Solchen Sachen kann ich einfach nicht zustimmen. Ich denke, man könnte sagen: Okay, unter CHF 100'000 Jahreseinkommen wird der Teuerungsausgleich bezahlt und oberhalb von CHF 100'000 müssen wir diskutieren. Ich denke mir auch: Oberhalb von CHF 100'000 kann man sicher geteilter Meinung sein, ob es da noch den Teuerungsausgleich braucht oder nicht. Aber da müssen wir wissen, was für Spielregeln gelten und nicht hier einfach sagen: Ja, das wird dann schon gut rauskommen. Das werden dann die Amtsvorstände und diese Kommissionen schon richtig machen. Auf das verlasse ich mich nicht.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich wollte mich zuerst eigentlich aus grundsätzlichen Erwägungen zu diesem Traktandum nicht äussern, aber der Reigen der Votanten aus der Landesverwaltung ist jetzt eröffnet. Deshalb erlaube ich mir noch 2, 3 Bemerkungen zur Frage des Teuerungsausgleiches: Veranlasst hat mich eigentlich - meine Bereitschaft, mich jetzt zu äussern - eine Äusserung der Abg. Ingrid Hassler, die in ihrem ersten Votum von heute Morgen gesagt hat, es sei hier im Hause eine breit vertretene Meinung vorhanden, den Teuerungsausgleich abzuschaffen. Ich möchte mit meinem Votum dieser Meinung etwas Gegensteuer geben. Ich unterstütze insofern die Ausführungen des Regierungschefs zu dieser Regierungsvorlage und auch die Ausführungen des Abg. Paul Vogt sowie meines Schriftführerkollegen Wendelin Lampert. Was mich zudem bewegt, mich für die Beibehaltung des Teuerungsausgleichs zu äussern, ist auch die Tatsache, dass eine breite Vernehmlassung durchgeführt wurde in der Landesverwaltung und diese zum klaren Ergebnis gekommen ist, dass aus diesen Erwägungen, wie sie heute und auch gestern in der Eintretensdebatte zu Wort geführt wurden, an diesem Teuerungsausgleich festgehalten werden soll. Es wurde auch viel von Flexibilität gesprochen. Nach meiner Ansicht ist diese Flexibilität auch in Zukunft gewährleistet, und zwar in der Form eines Kompromissvorschlages, wie es der Abg. Paul Vogt heute genannt hat - ich glaube, es ist in Art. 27. Es ist ja so, dass die Regierung jedes Jahr einen Antrag an den Landtag stellt. Und dort ist nach meinem Erachten die Flexibilität dann da, damit die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden können.Dann noch ein Wort zum Votum des Abg. Markus Büchel: Er hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, eigentlich gesagt, dass es kaum einen Unterschied gibt zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Ich glaube, sinngemäss, mit dem Unterschied, dass man praktisch, wenn man in der öffentlichen Verwaltung arbeitet, nicht entlassen werden kann, dass also die Arbeitsplatzgarantie sehr hoch ist. Dieses Argument stimmt also sicherlich. Für mich gibt es aber einen grossen Unterschied zwischen Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung: Das ist eben die Tatsache, dass öffentliche Verwaltungen im Vergleich mit der Privatwirtschaft nicht die Möglichkeiten haben, auf grosse Schwankungen wie in der Privatwirtschaft in kurzer Zeit zu reagieren. Das Staatssystem ist im Vergleich mit der Privatwirtschaft um vieles träger. Die Teuerung berücksichtigt nach meinem Dafürhalten wenigstens und einigermassen die aktuellen Entwicklungen. Beispielsweise ist es ja in der Privatwirtschaft möglich, die Mitarbeiter an positiven Geschäftsergebnissen partizipieren zu lassen, diese Möglichkeiten gibt es in der öffentlichen Verwaltung nicht. Ich weiss nicht, wie diese Diskussion ausschauen würde, wenn wir sie vor 3 oder 4 Jahren geführt hätten. Die Meldungen in der Privatwirtschaft haben sich überschlagen: Wieder Bonuszahlungen, wieder Erfolgsbeteiligungen. Damals konnte ein Staatsangestellter natürlich nur mit wässrigen Augen in die Privatwirtschaft blicken.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Eine entscheidende Aussage ist gefallen: Es darf keine Reallohneinbussen geben. Das ist ein guter Ansatz. Da möchte ich jene bitten, die das vertreten, für eine gesetzliche Ordnung zu sorgen, dass das einfach nicht passiert, ob das dann über einen Pool ist und die damit verbundenen Verteilungsrichtlinien oder über diesen festgeschriebenen Teuerungsausgleich. Meine Frage wäre aber: Wenn der Staat hier wieder eine Vorreiterrolle spielen soll, wie wirkt sich das dann auf die Gemeinden aus? Die Gemeinden haben auch öffentliche Bedienstete und haben ihre eigenen Reglemente - nehme ich an. Die Gemeinden haben sicher auch ihre eigenen Lohnsysteme - das weiss ich eigentlich gar nicht so genau im Einzelnen. Ich möchte die anwesenden Gemeindevertreter einmal fragen: Ist es ganz einfach, wenn der Teuerungsausgleich in dieser klaren Form abgeschafft wird für die Landesangestellten? Hat das Konsequenzen für die öffentlich Bediensteten auf den Gemeindeebenen?
Abg. Elmar Kindle:
Wenn ich die Diskussion so verfolge, dann bekomme ich den Eindruck, dass hier in der Landesverwaltung das Lohnniveau so tief ist, dass man sich fast im Existenzminimum bewegt. Das kann es doch wirklich nicht mehr sein. Ich meine, wenn man die Realität anschaut: Diese Löhne, die hier gemäss Besoldungstabelle im Anhang aufgeführt sind und somit ausbezahlt werden, sind doch bei weitem nicht so schlecht, wie das einige Abgeordnete hier in diesem Saal meinen. Ich meine, wenn Sie das wirklich mit der Privatwirtschaft vergleichen - und da nehme ich jetzt einmal das Gewerbe und die Industrie her, der Finanzdienstleistungsbereich ist für mich ausser Klammer, weil da werden Löhne in nicht verifizierbaren Höhen bezahlt, aber das ist ja auch nicht der Massstab, den wir anzunehmen haben. Aber wenn ich das anschaue, würde ich meinen elften Finger abschlecken, wenn ich einen hätte.
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte auch kurz auf das Votum des Abg. Hugo Quaderer zurückkommen: Es ist schon so, dass es in jeder Zeit Auswüchse gibt in jede Richtung und es hat in den vergangenen Jahren in einem bestimmten Segment oder in einem bestimmten Zweig der Wirtschaft Auswüchse gegeben. Aber ich kann Ihnen versichern: Der grösste Teil der im Land aktiven Bevölkerung im Arbeitsprozess hat von diesen Auswüchsen nichts gespürt. Wenn ich die Gehälter und die Gehaltsentwicklung in der Industrie oder auch im Gewerbe anschaue, dann kann ich Ihnen versichern, dass es im Vergleich zu den Gehältern in der Landesverwaltung absolut im Rahmen ist. Ich habe gestern schon gesagt, dass die Gehälter beim Land sicher nicht schlecht sind - und das aus eigener Erfahrung - und ich kenne die Gehälter - zumindest - in der Industrie. Ich bin also der Meinung, dass auch das System, das wir bisher hatten, grundsätzlich funktioniert hat und dass wirklich eine marktgerechte Entlöhnung auch bei der Landesverwaltung stattgefunden hat, auch mit den bestehenden Löhnen. Aber was nicht stattgefunden hat und wo wir jetzt versuchen, Terrain aufzuholen, ist bei der individuellen und leistungsbezogenen Komponente, das heisst, alles, was damit zusammenhängt, dass wir versuchen, diese Komponente zu erweitern, um den Spielraum zu geben. Wir wollen keinen Sozialabbau betreiben, sondern wir wollen flexibler reagieren können. Die Feststellung oder eine Garantie, dass es keinen Reallohnabbau geben darf, diese Garantie können wir auf keinen Fall abgeben, die können wir auch in der Privatwirtschaft nicht abgeben, weil wir nicht im Griff haben, wie sich die Konjunktur entwickelt und wie viel Arbeitsplätze wir in Zukunft haben werden. Da können wir nicht eine Reallohngarantie geben, das ist unmöglich, das wäre komplett gegen eine Arbeitsplatzsicherung. Diese Verantwortung haben die Verantwortlichen in der Privatwirtschaft, dass die Arbeitsplätze gesichert werden, auch ohne Garantie eines Reallohneinkommens. Arbeit ist wichtiger als zum Beispiel in Deutschland die garantierten Tarifanpassungen, die laufend permanent Arbeitsplätze kosten. Sie bringen zwar den in dieser Tarifrunde vertretenen Mitarbeitern Gehaltsanpassungen in Dimensionen von fünf und mehr Prozent, kosten aber gleichzeitig Hunderttausende von Arbeitsplätzen. Und das ist eine Politik, die komplett gegen die arbeitende Bevölkerung geht. Das ist gegen die Schichten, die eben auf Arbeit angewiesen sind.
Abg. Adrian Hasler:
Ganz kurz zur Vernehmlassung in der Landesverwaltung: Ich glaube, wenn man heute eine Umfrage macht in der Landesverwaltung, ob die Löhne um 20% oder 30% erhöht werden sollten, werden Sie ganz klar auch Zustimmung erhalten. Man wäre ja dumm, wenn man da Nein sagen würde; genauso wenn man mich fragen würde, ob ich den Teuerungsausgleich will oder nicht. Ich würde natürlich auch Ja und nicht Nein sagen. Man muss also schon wirklich berücksichtigen, wen man diesbezüglich anfragt. Dann zum Thema «keine Reallohneinbussen»: Dieser Meinung bin ich natürlich nicht, dass man das dann gesetzlich verankern sollte. Es gibt auch in der Privatwirtschaft immer wieder Jahre, in denen es eben schlecht geht bzw. in denen Nulllohnrunden gefahren werden. Es muss auch beim Staat möglich sein, wenn schon die Einnahmen nicht mehr so wie in den vergangenen Jahren fliessen, dass man dann auch eine Nullrunde machen kann. Zuletzt noch ein paar Worte zum Vergleich zwischen Finanzdienstleistungsbereich und Staat, der ein paar Mal angezogen worden ist: Ich glaube, es ist nicht zulässig, wenn man immer die absoluten Ausnahmen einzelner weniger Personen heranzieht. Man muss wirklich die breite Masse anschauen. Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, dass eben dort diese Unterschiede nicht so gravierend sind, wie sie immer wieder kommuniziert werden. Nicht umsonst gibt es ja immer wieder Mitarbeiter der Banken oder anderer Betriebe im Finanzdienstleistungsbereich, die zum Staat wechseln. Also, so markant unterschiedlich kann es gar nicht sein.
Abg. Walter Vogt:
Es gibt auch überfraktionelle Übereinstimmungen. Ich gehe mit dem Abg. Elmar Kindle überein. Wenn man über Vergleiche redet, muss man schon anschauen, welchen Sektor der Privatwirtschaft man meint. Und wenn wir natürlich mit gewisse Kreisen - Finanzdienstleistungen, Banken - vergleichen, dann hängt das sicher manchmal. Aber wenn wir die unteren Lohnklassen, also den kleinen Mann und die kleine Frau mit dem Handwerker oder Gewerbe vergleichen, dann braucht die Landesverwaltung den Vergleich nicht zu scheuen. Im Gegenteil: Da gibt es in der Landesverwaltung eher Vorteile als im kleinen Mittelbetrieb.
Abg. Donath Oehri:
Ich möchte kurz auf die Frage der Abg. Ingrid Hassler betreffend Auswirkungen auf die Gemeinden antworten: Es ist in der Tat so, dass die Gemeinden sich in der Regel auch an das Besoldungssystem des Landes anlehnen, vor allem auch bei der Ausrichtung des Teuerungsausgleiches. Und in diesem Sinne hätte diese Regelung natürlich auch sehr wahrscheinlich auf die Gemeinden Auswirkung. Ich persönlich spreche mich für einen gewissen Automatismus bei der Ausrichtung des Teuerungsausgleiches aus, dass so vor allem für die unteren Lohnklassen unserer Mitarbeiter eine gesicherte Reallohngewährleistung ermöglicht wird. Dabei würde ich mich aber für ein Sockelsystem aussprechen, also für ein ausgeprägtes Sockelsystem bei der Ausrichtung des Teuerungsausgleiches.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich möchte noch kurz zurückkommen auf das Votum des Abg. Markus Büchel: Er hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, gesagt, dass man hier gesetzlich keine Reallohngarantie festlegen dürfe. Ich denke, die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Lösung ist ja keine Reallohngarantie, weil die Regierung ja dem Landtag einen Vorschlag macht und dann der Landtag darüber entscheidet. Und ich glaube, das beste Beispiel war das letzte Jahr, als die Teuerung bei 1,4% lag und der Landtag dann 1% Teuerungsausgleich beschlossen hat. Das war also keine Reallohngarantie.
Abg. Wendelin Lampert:
Zum Votum des Abg. Elmar Kindle: Er hat es doch ein bisschen zu allgemein definiert, denke ich mir, denn es kommt einfach doch darauf an, was für eine Ausbildung ich habe und was für eine Verantwortung ich in meinem Job zu tragen habe. Wenn ich da die Lohntabelle anschaue - ich weiss nicht, ob er zum Beispiel mit 3'000 in der Klasse I mit der höchsten Besoldung CHF 3'044 glücklich wäre. Also, das kann man natürlich nicht so pauschal sagen. Es kommt einfach schon darauf an: Was habe ich für eine Funktion? Was ist meine Verantwortung? Was ist meine Ausbildung? Dem Abg. Vogt Walter muss ich insofern auch Recht geben. Ich denke mir auch, dass in gewissen Bereichen - gerade im Vergleich zum Gewerbe bzw. in den unteren Einkommensklassen ist es sicherlich so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung nicht schlecht bezahlt sind. Ich muss aber auch hier auf Seite 26 des Berichts und Antrags verweisen: Hier spricht man natürlich wieder von den oberen Kadern und hier ist einfach zumindest gemäss diesem Bericht und Antrag ein Unterschied zwischen dem Land und den Kantonen in der Schweiz von 7 bis 10% - sprich ist der Lohn tiefer im Lande Liechtenstein als in den Kantonen. Und dann wird auf der nächsten Seite auch noch darauf hingewiesen, dass ein Kanton natürlich keine Bundesaufgaben hat. Aber bei uns muss die Landesverwaltung die Verhandlungen mit der EU, EWR und anderen Organisationen bearbeiten und dementsprechend vorbereiten. Und es ist einfach schon ein Unterschied. Kanton ist nicht gleich Land. Bund ist gleich Land - würde ich hier einmal sagen. Dann hat der Abg. Adrian Hasler gesagt, wenn man ihn fragen würde - das hat er zum Glück noch gesagt - würde er dem Teuerungsausgleich auch sofort zustimmen. Ich denke mir, das ist menschlich, wir werden das dann auch bei der LBA noch sehen, das ist nun einmal so. Aber ich möchte auch darauf hinweisen - der Abg. Hugo Quaderer hat es auch schon gesagt: Als man die Teuerung reduziert hat, zumindest ich für meine Person, wenn ich da so konsequent gewesen wäre, hätte ich gesagt: Nein, ich stimme der Reduktion nicht zu, ich möchte für alle 1,4%. Da habe ich zumindest gesagt: Nein, ich sehe das auch so, bei den Staatsfinanzen muss man reduzieren. Also, gerade so einseitig darf man das schon nicht anschauen. Ich denke mir doch, man muss die Zeichen der Zeit erkennen und auch dementsprechend handeln. Eine Frage an den Regierungschef habe ich noch. Jetzt haben wir schon zigfach darüber diskutiert: In den schweizerischen Kantonen, die die Teuerung abgeschafft haben, wurde sie wieder eingeführt. Ich weiss nicht, ob es im Bericht steht. Ich hätte gerne gewusst: Welches waren die Argumente, dass man sie wieder eingeführt hat? Oder was hat da nicht funktioniert, seit man die Teuerung abgeschafft hat?
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte zurückkommen auf das Votum des Abg. Hugo Quaderer: Es ist nicht so, dass ich im Bericht und Antrag hier gelesen hätte, dass es eine Reallohngarantie geben sollte. Die Abg. Frau Ingrid Hassler hat das in ihrem letzten oder vorletzten Votum erwähnt, dass, wenn es eine Abschaffung des Teuerungsindex geben würde, dass dann schon entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass es eine Reallohngarantie in Zukunft geben soll. Ich habe mich nur auf dieses Votum bezogen. Dann der Vergleich bezüglich Unterschied zu Kantonen: Es ist natürlich immer so, dass man bei einem Vergleich feststellt, dass es Firmen im oberen Segment gibt. Es gibt aber auch Firmen im unteren Segment und in der Mitte ist die grosse Anzahl, wenn es gut oder normal läuft. Und die Aufgaben - da bin ich mit Ihnen einig, Herr Abg. Wendelin Lampert - das Land Liechtenstein hat auch andere zusätzliche Aufgaben, die es in den Kantonen nicht gibt. Nur um wie viel diese jetzt mehr wert sein oder mehr honoriert werden sollen, das ist eine Frage, die man nicht einfach rechnerisch oder analytisch machen kann, sondern das ist das, was man sich leisten will und wie man eben diese Aufgaben im Vergleich zur Privatwirtschaft in diesem Lande honorieren will. Wenn wir uns mit den Gehältern in Zürich vergleichen, dann könnten uns unsere Augen auch wässrig werden, auch in unserer Branche. Das ist ganz klar, da wird es immer Unterschiede geben. Aber es gibt auch andere Kosten, die dort anfallen. Es gibt dort andere bzw. höhere Lebenshaltungskosten und es gibt diverse andere Faktoren, die eben dann auch hineinfliessen müssen. Das zu den Vergleichen. Mich würde auch interessieren, warum die Kantone wieder auf den Teuerungsausgleich zurückgekommen sind. Das wäre sicher interessant zu wissen, würde aber an meiner Meinung nichts ändern, dass wir das in Liechtenstein auf jeden Fall abschaffen sollten.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Noch eine kleine Korrektur zum Abg. Markus Büchel: Ich habe bei meinem Votum bezüglich Reallohneinbussen Bezug genommen auf Aussagen von Befürwortern, die den Teuerungsausgleich abschaffen wollen und gleichzeitig gesagt haben, es dürfen keine Reallohneinbussen entstehen. Und diese wollte ich beim Wort nehmen und sagen: Dann suchen wir bitte ein Modell, das dieses dann auch bewerkstelligt. Ich nehme jetzt aber zur Kenntnis, dass Sie und einige andere damit leben können, dass es Reallohneinbussen geben wird.
Abg. Markus Büchel:
Danke, Frau Abg. Hassler. Ich habe den Zusammenhang der Reallohngarantie und der Entwicklung vielleicht auch nicht richtig verstanden bzw. dass Sie Bezug genommen haben auf die Voten der Gegner des Teuerungsausgleiches. Es ist aber nicht so, dass wir heute davon ausgehen und das uns wünschen oder befürworten, dass es Reallohneinbussen in Zukunft gibt. Es ist in keiner Weise unser Wunsch oder unsere Absicht, das zu erreichen oder durchzusetzen. Wir wollen alle, dass es Reallohngarantien in Zukunft gibt. Aber sollte der Fall eintreten, dass es notwendig ist, auch ein, zwei Jahre oder über eine bestimmte Zeit auf Reallohnerhöhungen zu verzichten im übergeordneten Sinne, dann befürworte ich auch das, dass man eine bestimmte Zeit auf diese Reallohnanpassungen verzichten kann und auch jedem Angestellten das bewusst ist, wenn das richtig kommuniziert wird.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Um gerade beim letzten Votum anzuschliessen: Das müssen wir hier natürlich auch sagen, dass auch in der Vergangenheit die Landesverwaltung zum Teil Reallohneinbussen in Kauf genommen hat. Wir haben die Teuerung nicht immer voll ausgeglichen. Das einfach dazu.Dann zur Vernehmlassung in der Landesverwaltung: Ich finde es schon wichtig, dass der Arbeitgeber bzw. die Regierung ein solches Lohnsystem mit der Verwaltung entwickelt. Und ich muss sagen, dass die Vernehmlassung hier auch sehr verantwortungsvoll benutzt wurde. Wir haben eine Klausurtagung mit den Amtsleiterinnen und Amtsleitern gemacht. Es kam nachher zu einer Vernehmlassung und das muss hier auch gesagt werden: Es wird grundsätzlich ja auch akzeptiert. Erstens einmal wurde die Reduktion des Automatismus, also des Vorrückungsautomatismus, akzeptiert. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Es wird grundsätzlich akzeptiert und sogar begrüsst, dass der Leistungsanteil eine grössere Bedeutung bekommt. Das ist sehr positiv und wird auch mitgetragen. Hier zeigt sich also, dass diese Vernehmlassung wirklich sehr verantwortungsvoll wahrgenommen wurde. Was die Entlöhnung in der Landesverwaltung anbetrifft: Ich möchte sagen, dass der Staat ein guter Arbeitgeber ist und dass im Grossen und Ganzen die Besoldung auch in Ordnung ist. Aber das wird auch immer wieder gesagt und das wird auch in der Landesverwaltung so gesehen: In bestimmten Berufssegmenten haben wir allerdings grosse Probleme. Wir haben da grosse Probleme, entsprechende Berufsleute zu rekrutieren. Da ist dann einfach die Konkurrenz zur Privatwirtschaft gegeben, ob wir das wollen oder nicht. Das sieht auch nicht immer gleich aus, je nach Wirtschaftslage selbstverständlich. Also, noch einmal: Was ist das Ziel dieser Besoldungsvorlage? Das Ziel ist eindeutig, die Flexibilität zu erhöhen, das Ziel ist eindeutig, die Leistungskomponente zu stärken, damit auch Motivation zu schaffen. Denn wer gute Leistung bringt, der soll dementsprechend auch berücksichtigt werden und soll dementsprechend seinen Lohn auch beeinflussen können. Das ist unbestritten. Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Es gibt diese Unterschiede und die können wir nicht wegdiskutieren. Die Regierung kann nicht mit irgendeinem Arbeitgeber verglichen werden. Und es ist schon wichtig zu sagen: Die Regierung hat sich strikt an das Legalitätsprinzip zu halten. Sie braucht einen genügend bestimmten gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen sie sich bewegt und da kommt dann eben auch die Transparenz zum Vorschein. Es ist wichtig, dass das Handeln der Regierung sehr transparent ist. Das hat dann mit der Lohngerechtigkeit zu tun, mit dem Empfinden der Angestellten, ob hier Gerechtigkeit herrscht, und die Regierung hat sich ja auch öffentlich zu verantworten gegenüber dem Landtag und gegenüber der Öffentlichkeit. Wenn wir heute die gesetzliche Lage anschauen, haben die Angestellten der Landesverwaltung Anspruch auf eine Teuerungszulage. Ob wir nun diesen gesetzlichen Anspruch, wie er heute besteht, abschwächen, dass wir sagen: Wir richten zwar grundsätzlich eine Teuerungszulage aus, aber es hat von Fall zu Fall der Landtag zu entscheiden, ob sie ausgerichtet wird und in welcher Höhe, oder ob wir einen Schritt weitergehen und uns hier privatwirtschaftlichen Modellen noch weiter annähern und nicht mehr von einem Teuerungsausgleich sprechen, sondern hier einfach einen Topf zur Verfügung stellen, der dann benutzt wird, um das nachher dementsprechend an die Angestellten weiterzugeben, ist ein wesentlicher Unterschied.Ich glaube, eines sollten wir mit diesem Gesetz jetzt nicht tun. Wir sollten hier nicht zwei Dinge miteinander vermischen, die nicht zusammengehören. Wir wollen die Leistungsbeurteilung vermehrt ins Zentrum stellen, wir wollen den Leistungsanteil vergrössern. Und wenn der Landtag eine bestimmte Summe zur Verfügung stellt, um diese Summe dann so zu verteilen, dass sie entsprechend der Leistung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugute kommt, dann sollten wir hier drin nicht die Teuerung mit involvieren, weil sonst gibt es eine Mischrechnung, die ich zumindest nicht aufzulösen vermag. Und deshalb frage ich mich schon: Was spricht denn dagegen, dass der Landtag zwar eine Gesamtlohnsumme spricht, aber innerhalb dieser Gesamtlohnsumme es einen Teil für den fixen und variablen Leistungstopf gibt? Dieser wird dort verteilt und es gibt einen Teil für einen Kaufkraftausgleich. Und dann kann von Jahr zu Jahr entschieden werden, wie hoch dieser Anteil ist und die Regierung wird dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag machen und der Landtag hat dann darüber zu befinden, ob er diesem Vorschlag folgt.Wir haben die Kantone angeschaut, die ebenfalls ein Besoldungssystem mit einem erhöhten Leistungsanteil eingeführt haben. Und Sie haben gefragt: Welches waren im Detail die Argumente, warum man wieder auf die Teuerung zurückgekommen ist? Ich habe jetzt nicht alle Argumente im Detail im Kopf, aber es geht immer wieder um dieselben Aspekte. In einer öffentlichen Verwaltung muss entsprechende Transparenz herrschen, es müssen entsprechende gesetzliche Vorgaben vorhanden sein; und um das Empfinden für eine Lohngerechtigkeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen, wird eben auch grosser Wert darauf gelegt, dass der Kaufkraftverlust allgemein ausgeglichen wird. Wir werden uns sicher mit dieser Frage jetzt noch einmal vertieft auseinander setzen. Wir werden heute wahrscheinlich auch nicht auf eine endgültige Lösung kommen. Ich meinerseits möchte aber doch beliebt machen, dass wir die Teuerung mit der Einführung dieses Systems nicht völlig streichen. Wenn wir sie vielleicht auch im Art. 14 unterbringen und vielleicht hier auch etwas relativieren. Aber ich würde doch beliebt machen, dass wir die Teuerung weiterhin als einen Bestandteil beibehalten.
Abg. Adrian Hasler:
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef. Ich möchte noch ganz kurz auf Ihre Aussagen bezüglich Vernehmlassung zu sprechen kommen: Sie haben ausgeführt, dass das sehr seriös gemacht wurde. Daran zweifle ich nicht. Was mich aber doch verwundert ist die Erwartung der Belegschaft, die auf Seite 15 im Bericht aufgeführt wird. Ich kann das kurz vorlesen, ich zitiere: «Automatische Lohnvorrückung nicht abschaffen, stärkere Gewichtung der Leistungsbeurteilung im Lohn». Und weiter heisst es: «Teuerungsausgleich immer per Ende Jahr, unabhängig von der Höhe der Teuerung». Also, für mich sind das genau diese Erwartungen, die ich gestern mit der «Fünfer-und-Weggli-Mentalität» bezeichnet habe. Hier will man also beides. Man möchte die bestehenden Vorteile nutzen und gleichzeitig möchten die Leistungsträger dementsprechend für ihre Leistung noch zusätzlich honoriert werden.
Regierungschef Otmar Hasler:
Natürlich ist es so, da muss ich Ihnen Recht geben. Natürlich ist es so, dass die Regierung nicht allen Wünschen nachkommen kann. Das ist mir schon klar. Aber vom Grundsatz her wird das System mitgetragen. Natürlich gibt es hier unterschiedliche Wertungen. Und dass man an einem gesetzlichen Anspruch, den man hat, festhalten möchte, ist für mich schon verständlich.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lesen wir weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Ich stimme dem zu. Es ist eine Grundvoraussetzung, dass es für gleiche Arbeit den gleichen Lohn gibt. Das gilt für alle Mitarbeiter. Das gilt für Personen, die in Liechtenstein wohnen, das gilt für Grenzgänger und Aufenthalter, also für Frau und Mann. Ich habe auch nirgends festgestellt, dass es eine Tabelle oder eine Einstufungstabelle gibt, wo unterschieden wird zwischen Frau und Mann. Das heisst, in den Stufungen sind geschlechtsneutrale Funktionen enthalten, die diesen Grundsatz im Prinzip garantieren. Für mich ist dieser Grundsatz aber nicht notwendig, weil er vom System her schon gar nicht Unterschiede zulässt.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wichtig ist ja, dass wir derselben Überzeugung sind, dass es keinen Unterschied geben darf. Ob das legistisch hier notwendig ist, dass wir das im Gesetz festhalten, wie es vom Grundsatz her auch schon im bestehenden Gesetz war, werde ich gerne noch überprüfen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 7a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe eine Frage zum Begriff «periodisch»: Gibt es da einen fixen Zeitraum oder ist das eher so zu verstehen: Wenn sich die Marktgegebenheiten stark verändert haben?
Regierungschef Otmar Hasler:
Wenn hier gesagt wird, die Regierung überprüft periodisch das Lohngefüge, so wird in bestimmten Abständen sicher über die Marktkonformität des Lohngefüges zu sprechen sein. Wobei ich mir schon denke: Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich verändern, wird diese Überprüfung kürzer ausfallen. Hingegen wenn sich die Rahmenbedingungen dann wesentlich verändert haben, wird man ja auch im Sinne einer Anpassung an den Landtag gelangen müssen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Auch hier nochmals mein Hinweis: «Sie achtet auf die Gleichstellung der Geschlechter» ist im Prinzip zur vorherigen Aussage, dass es eben funktionsbezogen ist und unabhängig von Geschlechtern, zu überdenken.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich sehe, dass bei der Anstellung die Familienjahre berücksichtigt werden sollen. Ich nehme an, dass das im Positiven berücksichtigt wird, weil sehr oft werden bei Anstellungen die Familienjahre als negativ berücksichtigt. Gerade bei Frauen, wenn man sagt: Jetzt, wo sie 20 Jahre nicht mehr im Beruf gewesen sind, wissen wir nicht, wie wir das einstufen sollen. Und wenn Sie mir erlauben, Herr Präsident, dass ich noch einen Satz zum Art. 12 sage: Dort hätte mich interessiert, ob es dort auch eine Besitzstandswahrung beim Abs. 1 gibt, wenn durch die Zuordnung der Stellen zu den Richtpositionen aufgrund des neuen Gesetzes und aufgrund einer neuen Richtordnung diese dann plötzlich Veränderungen erfahren, also Veränderungen im Negativen, dass also die Zuordnung einer bestehenden Stelle plötzlich durch die Neubeurteilung in eine tiefere Klasse fallen sollte. Die Besoldung ist ja dann mit Art. 46 garantiert. Aber es geht mir auch darum, ob dann bestehende Positionen rückgestuft werden dürfen.
Abg. Adrian Hasler:
Die Abg. Ingrid Hassler hat bereits auf den Begriff «Familienjahre» kurz verwiesen. Ich habe mich gefragt, ob dieser Begriff überhaupt notwendig ist, wenn man ja Berufs- und Lebenserfahrung berücksichtigt. Ich hätte das gerne noch von der Regierung geklärt.
Abg. Ivo Klein:
Ich vertrete die Meinung und habe das eigentlich schon in der Finanzkommission gesagt, dass die Familienjahre hier erwähnt werden sollen. Ich finde das ist ein guter Ansatz, dass für Wiedereinsteiger - seien es Hausmänner oder Hausfrauen - hier die Landesverwaltung eine Vorreiterrolle übernimmt und ich begrüsse das ausdrücklich. Ich würde diesen Begriff im Sinn einer Zeichensetzung so stehen lassen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich würde auch empfehlen, den Begriff «Familienjahre» stehen zu lassen. Es ist in der Zwischenzeit ein Begriff geworden. Es gibt verschiedene Modelle diesbezüglich, die hier sicher von der Landesverwaltung dann auch verwendet werden können, um das Ganze zu interpretieren. Das Gleichstellungsbüro verfügt über solche Modelle, die geprüft worden sind. Und was mir sehr, sehr wichtig erscheint, ist, dass diese Familienjahre nach einem bestimmten Modell nicht nur bei der Anfangsbesoldung in Art. 13 Beachtung finden, sondern - sehr viel mehr für mich - beim Art. 9, wo unter Abs. 3 in Bst. a der Erfahrungsanteil als erster grösster Anteil angerechnet wird. Und wenn der Abg. Adrian Hasler schon sagt, man könnte das auch unter Erfahrungsanteil subsumieren, dann erwarte ich, dass die Familienerfahrung auch bei der individuellen Besoldung dann ebenfalls Berücksichtigung findet.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hier in Art. 13 ist es schon so gedacht, dass die Familienjahre positiv berücksichtigt werden sollen. Die Regierung schlägt vor, diesen Begriff doch hier stehen zu lassen, und zwar auch als eine Art gesellschaftspolitisches Zeichen, dass wir die Arbeit, die in der Familie verrichtet wird, auch dementsprechend einschätzen und berücksichtigen wollen. Dann noch zu Art. 12 - Zuordnung der Stellen: Es ist nicht daran gedacht, im Rahmen der Einführung dieses Gesetzes Stellen anders zu bewerten. Es gibt natürlich aber keine Besitzstandsgarantie in die Zukunft gesehen. Wir müssen Stellen immer wieder neu bewerten, je nachdem, wie sich die Aufgaben verändern.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Vielleicht eine redaktionelle Anpassung: Müsste man nicht in Art. 14 im Titel schreiben: «Jährliches Budget für Besoldungen». Ich würde das ganz neutral formulieren. Es kann ja sein, dass wir einmal eine Nullrunde beispielsweise haben usw. Anpassungen können wir dadurch vermeiden, dass wir noch neutraler sind. Dann gibt es noch weniger Diskussionen.
Abg. Paul Vogt:
Ich bin der Meinung, dass man in Abs. 1 die Bst. a, b und c streichen kann, weil sich der Landtag hier nicht unnötig selber einschränken muss.
Regierungschef Otmar Hasler:
Zur ersten Wortmeldung: Ja, da bin ich einverstanden: «Besoldungen». Dann ist es die Frage des Landtags, ob er sich hier Richtlinien geben will oder nicht. Das kann man natürlich auch so sehen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Entschuldigung - der Abg. Ivo Klein hat sich noch gemeldet. Ich wäre Ihnen dankbar, meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn Sie sich rechtzeitig melden würden.
Abg. Ivo Klein:
Rechtzeitiger war leider nicht möglich, weil es auf das Votum des Abg. Paul Vogt noch eine Frage gibt. Er sagt Bst. a, b und c in Abs. 1 könne man streichen. Ich glaube, dass das als Leitlinie zu verstehen ist. Es heisst ja «Massgebend sind insbesondere». Und nach meinem Rechtsverständnis, obwohl ich nicht Jurist bin, heisst das, dass dies eine nicht abschliessende Aufzählung ist. Und in diesem Sinne, glaube ich, ist es eine Leitlinie und als solche vertretbar und nicht unnütz.
Abg. Adrian Hasler:
Ich möchte das Votum meines Vorredners hiermit unterstützen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Eine Anmerkung zu Abs. 4: Hier ist die Erhöhung des fixen Leistungsanteils geregelt. Weiter im Absatz ist aufgeführt, dass nebst der Leistungsbeurteilung eben auch das Alter und die Erfahrung berücksichtigt werden sollten. Ich bin der Meinung, dass diese Komponenten nicht Bestandteil der Erhöhung des fixen Leistungsanteils sein sollten.
Abg. Markus Büchel:
Ich habe eine Bemerkung zu Abs. 3, zur Vorrückung altersbezogen oder Anpassungen um jeweils 3% in diesen Altersstufen: Ich habe das schon in meinem Eintretensvotum gesagt, dass ich der Meinung bin oder empfehlen möchte, doch noch einmal zu prüfen, ob es Sinn macht, einfach Alter mit Erfahrung gleichzusetzen und eine Anpassung um jeweils doch 3%, weil man diese Altersgrenze erreicht, zu gewähren. Meiner Meinung wäre es sinnvoller, wenn man die Erfahrung in diesem Beruf oder in dieser Funktion nach Jahren berücksichtigt und dann Anpassungen vornehmen würde. Diese Erfahrung kann man auch in einer anderen Firma, in einem anderen Unternehmen oder auch in der öffentlichen Verwaltung in einer anderen Funktion gesammelt haben und könnte meiner Meinung nach schon beurteilt werden. Das vielleicht noch als Hinweis.
Abg. Alois Beck:
Vielleicht im Anschluss an das Votum des Abg. Markus Büchel, ob hier schon genügend die Unterscheidung Alter und Dienstalter berücksichtigt wurde: Es ist klar, dass das Alter generell einen gewissen Erfahrungsschatz mit sich bringt. Ich weiss aber nicht, ob man noch bei einzelnen Sachen spezifisch das Dienstalter prüfen müsste, wo man eben bestimmte spezifische Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat und das dann Berücksichtigung finden müsste.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zum Votum des Abg. Adrian Hasler zu Abs. 4: Wichtig ist ja, dass neben der Leistungsbeurteilung auch die bisherige Lohnentwicklung und das Lohnniveau berücksichtigt werden können. Ich meine, das Alter und die Erfahrung haben ja direkt und indirekt Auswirkung auf eine Leistungsentwicklung, sodass wir das gerne noch einmal überprüfen, ob das hier überhaupt stehen soll. Dann zum Abs. 3: Da haben wir uns auch lange überlegt, wie differenziert das gehandhabt werden soll. Heute haben wir ja den Turnus der Erhöhungsschritte, der vorgeschrieben ist. Und die Unterscheidung Alter und Dienstalter ist sicher eine Möglichkeit. Wir stellen einfach fest, dass wir gerade auch bei Einstellungen externe Faktoren mit berücksichtigen müssen. Also, was hat ein Bewerber vorher getan? Was hat eine Bewerberin vorher für einen Beruf ausgeübt? Und welche Erfahrung bringt sie oder er mit? Und je nachdem verändert sich der Einstellungslohn. Und von daher wollten wir ein System vorschlagen, das möglichst einfach zu handhaben ist, denn das Amt für Personal und Organisation muss doch rund 1'000 Leute betreuen. Aber ich kann dieser Frage gerne noch einmal nachgehen und abklären, ob wir das nicht spezifizieren mit Erfahrung im Beruf oder in der Funktion, gleich ob extern oder dann in der Landesverwaltung, und inwieweit das Alter und Dienstalter zu unterscheiden sind. Dann ebenfalls noch die Frage, ob das markante Auswirkungen hat: Wir werden dieser Frage also noch einmal nachgehen.
Abg. Alois Beck:
Vielleicht noch ein Gedanke, um ihn in diese Überlegungen einfliessen zu lassen: Es ist ja auch so, dass eine Stelle bewertet wird. Die ganze Funktionsbewertung ist natürlich auch darauf aufgebaut, dass bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten und in dem Sinne auch eine Erfahrung - ich sage einmal - fast Voraussetzung ist und das hier auch dort schon berücksichtigt wird. Es ist natürlich schwierig, dann aufgrund bestimmter Erfahrungen in anderen Bereichen gleich darauf zu schliessen, dass es hier auch eingebracht werden kann. Einfach noch ein Gedanke, der hier Berücksichtigung finden könnte.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich auch zum Abs. 3 äussern: Ich spreche mich dafür aus, dass man hier weggeht vom Altersjahr und zum Dienstalter wechselt. Ich denke, damit kommt zum Ausdruck, dass das eine Belohnung für die Treue ist, die man gegenüber dem Arbeitgeber erbringt. Ich sehe darin auch den Vorteil, dass man damit die zunehmende Erfahrung abgelten kann. Es hängt dann nicht einfach nur vom Lebensalter ab, das quasi automatisch ist, sondern es ergibt sich effektiv aus dem Arbeitsverhältnis. Und nicht zuletzt sehe ich mit diesem Wechsel vom Altersjahr zum Dienstalter auch die Möglichkeit, dass man ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls in den Genuss dieser zusätzlichen Prämien kommen lassen kann. Wenn also jemand beispielsweise mit vierzig oder mit fünfzig in ein Dienstverhältnis in der Landesverwaltung eintritt, dann wird er ja kaum mehr von dieser Lohnerhöhung profitieren können, wenn man beim Lebensalter bleibt.
Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, die Grundsatzfrage hier ist: Was will man erreichen? Es gibt die Zielsetzung, dass man die Treue zum Arbeitgeber belohnen will. Dann ist es sicher richtig, dass man das Dienstalter berücksichtigt. Dann gibt es auch die Möglichkeit, dass man die Berufserfahrung belohnt. Dabei könnte man sich ein anderes Modell vorstellen. Aber es gibt auch eine andere Überlegung, die hier vielleicht auch eingebracht werden sollte, und zwar wenn man überlegt: Wann braucht man welches Geld im Leben eines Menschen? Dann ist es doch dieses Alter, wo man Kinder hat, wo vielleicht die Frau zu Hause ist und die Kinder betreut. In einzelnen Fällen ist es vielleicht auch der Mann. Und dann braucht man mehr Geld als vielleicht mit sechzig Jahren, wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Berufsausbildung abgeschlossen haben. Aus dieser Sicht gibt es vielleicht auch ein Argument, diese Lösung, die die Regierung vorschlägt, auch in Betracht zu ziehen. Es gilt einfach zu berücksichtigen: Was will man damit erreichen? Ich glaube, man sollte das überprüfen.
Abg. Alois Beck:
Das war eigentlich auch die Intention meines Votums. Gerade in der Privatwirtschaft ist es ja auch so, dass nicht eine ausschliessliche Abstellung auf das Alter oder auf das Dienstalter gemacht wird, sondern es fliessen beide Komponenten aufgrund dieser Überlegungen, die hier vorgebracht wurden, ein. Und es ist klar, das sind einfach Anhaltspunkte, das sind Indikatoren, die als Hilfsmittel dienen und die etwas zum Ausdruck bringen sollen, eben wie das Dienstalter, eine gewisse Loyalität und sicher auch ein gewisses angesammeltes Wissen und die Erfahrung. Und auch das andere stimmt. Das wird auch in der Privatwirtschaft so gehandhabt, dass man bestimmte Rücksichtnahmen auf verschiedene Phasen im Lebenszyklus eines Arbeitnehmers und auf die verschiedenen finanziellen Bedürfnisse nimmt. Das waren eigentlich die Anregungen. Ich glaube, das ist hier breit abgestützt, dass hier vielleicht versucht wird, nochmals das ganze System zu überlegen und diese Anhaltspunkte mit zu berücksichtigen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Wir haben hier natürlich auch die Praxis untersucht. Wenn wir uns allein auf das Dienstalter in der Landesverwaltung abstützen möchten, dann haben wir enorme Probleme bei der Rekrutierung. Wenn wir gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel im Alter von 35 Jahren gewinnen wollen, dann haben die eine entsprechende Erfahrung, die sie schon mitbringen. Wenn wir diese Erfahrung beim Einstufungslohn nicht berücksichtigen können, das heisst, dass wir praktisch diese Komponente nicht schon mit einrechnen, dann grenzen wir uns natürlich wieder ein bzw. dann sind wir weniger konkurrenzfähig. Deshalb sind wir auf das Lebensalter gekommen, dass wir gesagt haben: Externe Erfahrungen müssen wir auf jeden Fall mit einrechnen bei der Einstufung, damit wir überhaupt eine Chance haben, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Wir werden aber sicher diese Fragen noch einmal abklären.
Abg. Rudolf Lampert:
Vielleicht gäbe es die Alternative, wie das in verschiedenen Betrieben gemacht wird: Wenn wir hier von Dienstalter reden, dass das als Erfahrungswert gewichtet wird. Und wenn sie beispielsweise in einer gleichartigen Tätigkeit bei einem anderen Betrieb sind, dass, wenn sie dort 15 Jahre in diesem Beruf gearbeitet haben, dass ihnen dann zehn Jahre als Erfahrungswert angerechnet werden. Das bedeutet, dass wir hier nicht vom Alter ausgehen, sondern das Gewicht vielmehr auf Erfahrungswert legen. Und dann haben Sie diese Flexibilität, die Sie vorhin angesprochen haben.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe Ihre Äusserungen nicht ganz nachvollziehen können, Herr Regierungschef. Das, was Sie jetzt in Ihrer letzten Äusserung gesagt haben, ist eigentlich in Art. 13 schon geregelt. Da heisst es ja, dass beim Anfangslohn auch die Berufs- und Lebenserfahrung mit eingerechnet wird. Das wird ja bei der Festsetzung des Anfangslohns berücksichtigt. Ich meine, konsequenterweise müsste man dann hier diesen Abs. 3 im Prinzip als Ausdruck und Anerkennung der Treue zum Arbeitgeber einstufen. Und noch einmal: Ich finde es wichtig, dass man diese Treue zum Arbeitgeber auch berücksichtigen kann. Das ist vor allem auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Staat kommen, ein wichtiger Anreiz, indem auch ihre Treue zum Arbeitgeber anerkannt wird. Ich glaube, das ist auch psychologisch wichtig, dass man diese Möglichkeit hat, weil man sonst in der Situation ist, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in einer Position sehen, wo sie nicht mehr mit normalen Lohnerhöhungen rechnen können.
Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, es hat natürlich schon einen Zusammenhang. Wenn wir neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, dann sind sie ja zugeordnet. Sie sind ja einer Richtposition zugeordnet. Und hier sprechen wir ja bei Art. 15 von der Grundbesoldung und die Grundbesoldung kann man viermal anpassen. Und wenn wir das mit berücksichtigen können und sagen: Doch, wir rechnen diesen Erfahrungsanteil an, ob wir den voll oder zum Teil anrechnen, wie wenn er in der Landesverwaltung gearbeitet hätte, dann haben wir natürlich schon einen bestimmten Spielraum, der lohnwirksam ausfällt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Überschrift vor Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Ich bin der Meinung, dass generell der direkte Vorgesetzte das Mitarbeitergespräch führen sollte - es sollte nicht der Fall sein, dass dort eine Stufe übersprungen wird - und nur in solchen Fällen, wo grössere organisatorische Einheiten sind, der Amtsstellenleiter delegiert. Das Mitarbeitergespräch bzw. die Ziele und Leistungsbeurteilung sollten generell vom direkten Vorgesetzten gemacht werden - als Kontroll- oder zusätzliche Instanz, dass der Amtsleiter das gegenprüft oder auch dabei ist. Aber der direkte Bezug zum Vorgesetzten muss da gegeben sein.
Abg. Ivo Klein:
Ich möchte das Votum des Abg. Markus Büchel unterstützen. Ich glaube auch, es ist der direkte Vorgesetzte, der die Leistung des Mitarbeiters am besten beurteilen kann.
Abg. Alois Beck:
Ich kann das auch unterstützen. Alles andere macht eigentlich wenig Sinn und es kommt dann, wenn man das nicht so handhaben würde, eben erst recht zu unterschiedlichen Auffassungen und wenig Kommunikation. Das ist einfach ganz praktisch und einfach zu lösen, indem man das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten führt, dass aber die anderen Stufen, beispielsweise, wenn es ein Abteilungsleiter ist, das der Amtsleiter zwingend zur Kenntnis zu nehmen hat. Und später, so nehme ich an, wird das dann beim APO abgelegt. Das ist einfach praktisch und wird auch in privaten Betrieben so gehandhabt. Das macht so auch Sinn.
Abg. Paul Vogt:
Ich interessiere mich für die Vorgesetztenbewertung. Ich kann mir das in der Praxis noch schlecht vorstellen. Vielleicht könnten Sie dazu nähere Ausführungen machen, wie das aussehen würde. In der Landesverwaltung habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Mitarbeiterinnen auch Bedenken haben, um nicht zu sagen Angst haben, Ihre Kritik gegenüber Vorgesetzten vorzutragen, und ich denke, hier müsste eine Form gefunden werden, dass eine solche Kritik ohne Angst vor Repressionen oder schlechterer Qualifizierung durch den Vorgesetzten vorgebracht werden könnte. Hat sich die Regierung schon Gedanken gemacht, wie eine solche Vorgesetztenbewertung über die Bühne gehen würde?
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir werden die Voten, die hier zur Leistungsbeurteilung gefallen sind, überprüfen. Es macht tatsächlich Sinn, dass der direkt Vorgesetzte das Leistungsgespräch und die Leistungsbeurteilung macht, denn es kann ja nur von einer Person vorgenommen werden, die die Leistung auch entsprechend kennt. Die Vorgesetztenbewertung müssen wir sicher noch einmal anschauen. Es ist hier im Gesetz auch relativ vorsichtig formuliert. Im Sinne einer guten Führungskultur ist es natürlich schon sinnvoll, wenn der Vorgesetzte auch Rückmeldungen von seinen Unterstellten bekommt, wie sie die Führungsfunktion wahrnehmen und wo sie Probleme haben. Anders wird es keine gute Führungskultur geben können. Ich sehe aber natürlich auch die Problematik, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bedenken haben, offen zu kommunizieren, weil sie nachher ja auch wieder beurteilt werden. Von daher ist das Problem noch ungelöst. Deshalb ist hier auch eine Kann-Bestimmung eingeführt. Ich kann mir aber allerdings auch ein Pilotprojekt vorstellen, gerade in kleineren Amtsstellen, wo aber das entsprechende offene Gesprächsklima auch vorhanden ist und wo diese Bedenken eben nicht vorhanden sind. Ich nehme an, dass zum Teil auch schon praktiziert wird, dass Amtsleiterinnen und Amtsleiter durchaus ein offenes Gehör haben, wenn auch Kritik an der Organisation oder an der Führungskultur vorgebracht wird. Aber es ist tatsächlich eine sehr schwierige Thematik, vor allem kann sie nie flächendeckend gleich gelöst werden. Also, wir können da auf die 2. Lesung noch einmal entsprechende Ausführungen dazu machen, ob wir daran festhalten wollen als Kann-Bestimmung, sicher aber nicht als Muss-Bestimmung. Noch einmal: Im Sinn einer guten Führungskultur ist es natürlich wünschenswert, dass diese Kommunikation auch von unten nach oben funktioniert.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich finde diese Vorgesetztenbeurteilung sehr gut, so wie sie hier stipuliert ist. Ich finde auch die Formulierung gut. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Wir haben das bei uns im Betrieb vor Jahren eingeführt und es führt zu keinerlei Problemen. Es ist eine freiwillige Angelegenheit. Ich gebe den Mitarbeitern diese Bögen ab. Die Bögen werden nicht an die Personalabteilung gesandt, sondern der Mitarbeiter bzw. der Vorgesetzte hat irgendwo auch eine Sicherheit bzw. er bekommt Hinweise, wo er selbst Verbesserungspotenzial hat. Ich finde das eine sehr gute Sache. Es ist auch bei uns so, dass es nicht zwingend ist. Ich finde das gut, dass es nicht zwingend ist, denn es benötigt ein gewisses Vertrauensverhältnis zu seinen Mitarbeitern und man muss sich nicht zu schade sein, auch Kritiken entgegenzunehmen. Es geht nicht darum, den Vorgesetzten zu beleidigen, sondern dem Vorgesetzten Hinweise zu geben, wo er sich verbessern kann. Ich finde diese Formulierung, so wie sie hier steht, sehr gut.
Abg. Alois Beck:
Man kann ja jeweils beifügen, dass es nicht persönlich gemeint ist. Das nur am Rande. Zum Teil hat jetzt der Abg. Rudolf Lampert das vorweggenommen, was ich auch deponieren möchte. Grundsätzlich ist es ja so, dass diese Gespräche eigentlich dazu dienen, überhaupt ins Gespräch zu kommen. Meistens mangelt es eben an der mangelnden Kommunikation in den Betrieben oder hier in der Landesverwaltung und solche Instrumente dienen dazu, diesen Mangel zu beheben oder doch in Angriff zu nehmen, um hier Verbesserungen zu machen. Ich begrüsse hier auch diese Bestimmung. Ich finde es, obwohl sie vorsichtig formuliert ist, auch mutig, dass man hier das angehen will und ich finde es richtig, dass man hier auch nicht versucht, gleich mit der Türe ins Haus zu fallen, sondern bestimmte Erfahrungen sammeln möchte usw. Meistens erlebt man dann durchaus positive Überraschungen durch das Gespräch, dass dann Dinge erstmals zur Sprache kommen, dass man weiss: Aha, der andere hat das gedacht und der andere wieder ganz etwas anderes und viele Dinge können sich da klären. Die Erfahrung zeigt eben auch: bei Vorgesetzten und Mitarbeitern, wo es reibungslos funktioniert, bräuchte es im Prinzip keine solchen verordneten Gespräche. Das ist halt so. Und wo es eben nicht funktioniert, da werden diese Gespräche auch möglichst vermieden. Deshalb muss man hier versuchen, einem Mittelweg zu finden, dass diese, welche nicht unbedingt das Gespräch suchen, eben doch kommunizieren müssen. Deshalb finde ich das sehr wichtig und richtig, wie es hier vorgeschlagen wird.
Abg. Paul Vogt:
Ich hoffe, dass man mein Votum nicht so verstanden hat, dass ich mich gegen die Vorgesetztenbewertung wende. Das war absolut nicht die Intention, sondern ich sehe das Problem dann, wenn eine solche Vorgesetztenbewertung eben nicht auf freiwilliger Basis in einer offenen Kommunikation passiert, sondern wenn das quasi von aussen reglementiert wird. Dann hätte ich Bedenken, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich nicht frei fühlen, das wirklich auch so zu formulieren, wie sie das empfinden. Ich weiss nicht, worin die Lösung besteht oder ob man hier eine Schlichtungsstelle - ich denke hier vor allem auch an Konfliktfälle - einrichten müsste, wo dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Beschwerden vorbringen könnten. Aber das ist jetzt einfach so ins Blaue hinaus gesagt.
Regierungschef Otmar Hasler:
Die Intention dieses Abs. 5 ist natürlich eine andere. Sie ist tatsächlich im Sinne einer umfassenden Führungskultur gedacht, dass es hier zu Gesprächen kommt. Es ist eigentlich nicht daran gedacht, jetzt praktisch eine Beschwerdestelle einzurichten. Das wäre dann eine andere Frage, die hier aber mit diesem Artikel sicher nicht gelöst werden kann.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich finde diesen Aspekt in der neuen Ordnung tragbar. Abhängig ist es natürlich, wie stark dieser Artikel dann gelegentlich zur Anwendung kommt. Um mir ein Bild zu machen, wie er sich prozentual zur gesamten Staatsverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt auswirkt, möchte ich die Regierung zur 2. Lesung bitten, dem Landtag bekannt zu geben, für wie viele Angestellte bei Umstellung des Gesetzes Antrag gestellt werden müsste im Sinne, dass eben Marktausgleich schon bezahlt worden ist, und für wie viele Angestellte eine Anpassung ohne Bewilligung erfolgt, indem man die neuen erhöhten Maximaljahresbesoldungen ausnützt, um diesen bereits vielleicht vorhandenen Marktausgleich bei gewissen Spitzenbeamten zu rechtfertigen. Das würde helfen, um ein Verhältnis zu bekommen, in welchen Fällen das angewendet wird. Es ist nämlich hier nichts umschrieben, aus was für Gründen der Art. 17 mit einer 15-prozentigen Erhöhung über der Grundbesoldung zu rechtfertigen ist. Es steht hier nur «zur Gewinnung und Erhaltung von Staatsangestellten».
Abg. Rudolf Lampert:
Hier soll eingeführt werden, dass die Finanzkommission praktisch bei Löhnen mitredet. Ich finde das grundsätzlich nicht gut. Es ist eine Aufgabe der exekutiven Organe. Meines Erachtens wäre es, sofern dieser Abs. 2 drinbleibt, auch zu klären. Es ist nämlich so, wie es formuliert ist, nicht klar, ob pauschal dieser Marktausgleich durch die Finanzkommission genehmigt werden soll oder ob jede einzelne Stelle genehmigt werden soll. So wie es hier steht und auch in den Erläuterungen habe ich nichts darüber gefunden, dass das vielleicht noch geklärt wird, wie das gemeint ist, ob die Liste dieser Marktausgleichsstellen bzw. Personen, die diesen Marktausgleich bekommen, genehmigt werden muss oder eine Pauschale. Aber ich bin grundsätzlich nicht ein Befürworter, dass hier exekutive Funktionen auf den Landtag übertragen werden, auch wenn es indirekt nur über die Finanzkommission ist.
Abg. Paul Vogt:
Ich nehme an, die Intention dieses Abs. 2 war, diese Marktausgleichszulagen nur sehr zurückhaltend zu gewähren und möglichst grosse Transparenz zu schaffen. Ich verstehe diese Intention, trotzdem bin ich eigentlich aus grundsätzlichen Überlegungen - und da kann ich mich dem Abg. Rudolf Lampert anschliessen - gegen diese Lösung. Ich denke, das ist eine exekutive Aufgabe und das muss von der Regierung wahrgenommen werden. Sie kann dann im Rahmen einer Berichterstattung dem Landtag oder der Finanzkommission regelmässig Auskunft geben, wie das gehandhabt wird. Und das müsste ausreichen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich würde den Abs. 2 insofern beibehalten, obwohl ich verstehe, dass es ganz leicht in die Exekutive geht. Die Regierung hat in der Finanzkommission letztes Jahr diesbezüglich darum gerungen, hier eine saubere Lösung zu finden, weil es ein neues Segment ist und die Einführung nicht ganz klar war. Die Finanzkommission und die Regierung haben sich nach meiner Erinnerung einhellig dann geeinigt, dass diese Vorgehensweise die richtige ist. Und darum ist in Absprache mit der Finanzkommission des Landtages dieser Abs. 2 in die Vorlage gekommen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dieser Art. 17 soll effektiv nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen. Er soll sehr zurückhaltend eingesetzt werden und bei der Umstellung auf das neue Recht sehe ich jetzt im Moment überhaupt keinen Anlass, diesen Marktausgleich zu geben. Wir werden das aber noch untersuchen, damit ich hier definitiv Auskunft geben kann. Aber das neue Besoldungsgesetz würde uns ja auch wieder Spielraum geben, um entsprechend, wenn notwendig, Anpassungen zu machen. Es kann aber Situationen geben und das hat es in der Vergangenheit gegeben, und zwar wenn ganz bestimmte Spitzenpositionen besetzt werden müssen, die halt in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen, dass man dann keine Möglichkeit hat, entsprechend qualifizierte Leute zu gewinnen. Dass dieser Marktausgleich sehr restriktiv eingesetzt werden muss, scheint mir auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Lohngerechtigkeit innerhalb der Landesverwaltung klar. Also, der wird sicher nur in Ausnahmefällen gewährt und wir haben ja auch im Gespräch in der Finanzkommission gespürt, dass hier darum gerungen wurde, wie man vorgehen soll bzw. wie man gewährleisten kann, dass hier sehr restriktiv mit diesem Instrument umgegangen wird. Und deshalb ist dieser Kompromiss zustande gekommen, den die Regierung eingegangen ist. Von der Gewaltentrennung her ist klar: Das ist eine Aufgabe der Regierung und das hier ist praktisch ein Instrument, um aufzuzeigen, dass hier sehr restriktiv vorgegangen wird.
Abg. Rudolf Lampert:
Mir geht es um die Intention, die dahinter steckt. Ich kann sie nachvollziehen und auch mitbegründen. Dass aber die Finanzkommission entscheiden soll, darum geht es mir. Die Finanzkommission soll informiert werden, damit kann ich gut leben. Dass der Entscheid aber in der Finanzkommission liegt, das scheint mir nicht richtig, weil es eine exekutive Aufgabe ist. Und dass es solche Marktausgleiche braucht, ist richtig. Ich kann mich in der Vergangenheit erinnern - heute haben wir eine etwas bessere Situation -, dass man irgendeine Schlüsselstelle - es braucht nicht einmal eine Kaderfunktion zu sein - eine Schlüsselstelle in der Informatik mit einer Person besetzen muss, die nicht auf dem Markt ist, und diese Person muss man praktisch über den Preis hereinholen. Dann kann es auch passieren, dass unter Umständen eine solche Stelle sogar höher dotiert ist als die Stelle des Vorgesetzten, und zwar ganz einfach darum, weil der Markt diese Stelle sonst nicht hergibt. Ich kann gut damit leben, dass die Finanzkommission hier informiert wird, ich finde es auch richtig. Aber dass der Entscheid in der Finanzkommission gefällt wird, finde ich nicht richtig.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Wenn die Finanzkommission nicht entscheidet und nur informiert wird, dann müsste ich sagen, dann müsste die Regierung die Geschäftsprüfungskommission und nicht die Finanzkommission informieren, weil letztlich handelt es sich dann um einen abgeschlossenen Akt, der vom Landtag nicht mehr beeinflusst werden kann. Für mich war es damals ein Grund, diesen Wortlaut zu unterstützen, weil ich glaube, wenn hier Ausnahmeregelungen - und solche sind es ja - geschaffen werden, dann hat es die Regierung wahrscheinlich leichter, wenn ein Teil des Landtages - eben die Finanzkommission - Mitverantwortung trägt, dass man eben in diesem Ausnahmefall zu dieser Regelung gekommen ist, die das Lohngefüge im Verhältnis zu anderen Angestellten doch verändert.
Abg. Alois Beck:
Wir haben das ja eigentlich gesetzlich vorgesehen. Von daher sehe ich keine Probleme. Ich würde begrüssen, wenn die Regierung entscheiden kann, doch die Finanzkommission und nicht die Geschäftsprüfungskommission zu begrüssen. In der Praxis wird es ja auch so ablaufen, dass die Regierung die Finanzkommission informiert und nicht erst dann, nachdem der Braten schon gegessen ist, sondern sie wird das wahrscheinlich zum Voraus zur Kenntnis bringen und auch ein Stimmungsbild - wie das so üblich ist - einholen. Von daher ist, glaube ich, eher die Finanzkommission dafür prädestiniert. Aber wie gesagt: Ich erachte dies auch als exekutive Aufgabe.
Abg. Adrian Hasler:
Als Mitglied der Finanzkommission muss ich sagen, dass die Argumente der Abgeordneten Beck und Lampert für mich nachvollziehbar sind. Ich kann verstehen, dass es aus ihrer Sicht Sinn macht, eine Trennung zwischen den operativen Aufgaben herbeizuführen. Und dementsprechend kann ich mich also dem ohne weiteres anschliessen, dass eben die Finanzkommission nicht entscheiden soll, aber zumindest informiert wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Eine solche Bestimmung ist sicher sinnvoll. Aber sie ist natürlich auch sehr offen formuliert. Und bei allen Schwierigkeiten, hier die Dinge etwas näher zu fassen, möchte ich doch der Regierung ans Herz legen, einen Versuch zu unternehmen, auch aus rechtsstaatlichen Gründen, weil hier nicht Tür und Tor geöffnet werden soll. Irgendwelche Richtlinien oder Leitplanken wären sicher von Vorteil. Ich weiss nicht: War das vorher im bestehenden Gesetz schon enthalten? Wenn hier die Regierung vielleicht noch zusätzliche Ausführungen machen könnte. Im Bericht ist ja auch nicht viel mehr erwähnt.
Regierungschef Otmar Hasler:
Wir können gerne auf die 2. Lesung dazu noch Ausführungen machen, ob wir den Artikel noch präzisieren können. Es gibt natürlich immer wieder Gründe, dass Staatsangestellte den Anforderungen ihrer Stelle nicht mehr gewachsen sind - das können gesundheitliche oder auch psychische Gründe sein - und dass man dann Sonderregelungen finden soll. Aber ich glaube, es macht Sinn, dass wir auf die 2. Lesung dazu Ausführungen machen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 19 bis 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 bis 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 26 Abs. 1 Bst. c und d und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 Abs. 1 Bst. c und d und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Ich habe eine Frage zum Bst. d «an Staatsangestellte im diplomatischen Dienst, welche ihren Dienst im Ausland leisten»: Müssten die Zulagen, die dort gewährt werden, nicht über das Kompensationsmodell abgedeckt sein, dass sie hier nicht nochmals aufgeführt werden müssen?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte der Regierung vorschlagen, in der Verordnung gemäss Abs. 2 auch zu regeln, wie diese ganzen Funktionszulagen unter Bst. d vor allem steuerlich zu behandeln sind.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das hier ist natürlich die gesetzliche Grundlage für ein Kompensationsreglement. Der andern Frage werden wir nachgehen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich möchte noch auf einen Punkt zurückkommen, der im Votum der Abg. Ingrid Hassler gefallen ist, und zwar die steuerliche Regelung: Ich finde es falsch, wenn in einem Besoldungsgesetz steuerliche Aspekte geregelt werden. Das gehört ins Steuergesetz und im Einzelfall wird es dann auch von der Steuerverwaltung ausgelegt. Ich finde es nicht gut, wenn wir hier Sachen vermischen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Wie gesagt: Ich habe schon vorhin ausgeführt, dass wir diese Frage auf die 2. Lesung abklären werden. Es hat natürlich etwas für sich - das ist richtig -, dass die steuerlichen Belange im Steuergesetz geregelt werden müssen und auch dann von der Steuerverwaltung durchgesetzt werden müssen.
Abg. Adrian Hasler:
Ich gehe jetzt zu Art. 27, den wir bereits gelesen haben. Der guten Ordnung halber ist hier das Thema «Teuerung» wieder aufgeführt. Es sollte dementsprechend dann behandelt werden.
Abg. Rudolf Lampert:
Mein Votum hat sich gerade erledigt.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Demzufolge wiederhole ich auch, dass dieser neue Grundsatz in die Übergangsbestimmungen gesetzt werden müsste, sollte den beiden vorhergehenden Anträgen in der 2. Lesung Rechnung getragen werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 28 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Mein vorgängiges Votum gilt auch für diesen Artikel.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich bin nicht der gleichen Meinung, dass auf die Pensionen kein Teuerungsausgleich stattfinden soll. Pensionen und laufende Besoldungen haben für mich eine andere Grundlage. Ich möchte die Regierung bitten, dann bei der 2. Lesung zu erklären, ob sie hier auch eine unterschiedliche Betrachtungsweise bezüglich teuerungsbedingter Anpassung sieht und ob es eventuell dem Pensionskassengesetz widerspricht.
Abg. Markus Büchel:
So weit ich hier feststellen kann, handelt es sich um den Bereich der Pensionen, die eben vorzeitig erfolgt sind, also vorzeitige Pensionierungen. Dort bin ich schon der Meinung, dass dieses Modell, das wir hier beim Staat haben, schon dermassen grosszügig ist. Wenn wir dort noch indexieren, also das fix an den Teuerungsindex anhängen, dann ist das dann schon zu viel des Guten.
Abg. Adrian Hasler:
Ich sehe das genau so wie mein Vorredner Markus Büchel. Es geht hier einerseits um die Anpassung des fixen Teils der ordentlichen Besoldung und eben andererseits um Pensionen aus vorzeitiger Pensionierung. Und da bin ich wirklich der gleichen Meinung, dass das nicht unbedingt so sein muss.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 29 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident. Ich habe am Morgen schon ausgeführt, dass ich diese Anpassungen als zu hoch erachte. Ich denke, hier müsste es gestaffelt stattfinden, dass man hier vielleicht mit 102% anfängt und dann hochrechnet. Ich denke, die Regierung könnte vielleicht bis zur 2. Lesung eine andere Lösung präsentieren.
Abg. Paul Vogt:
Ich weiss, dass man hier das Modell aus dem bisherigen Gesetz übernommen hat, glaube aber, dass dieses Modell eigentlich in sich widersprüchlich ist. Wenn man von einer maximalen Besoldung spricht und dann gleich im nächsten Artikel definiert, dass man über diese maximale Besoldung hinausgeht, dann macht das Wort «maximal» keinen Sinn mehr. Ich frage mich auch schon lange, wozu denn eigentlich die Besoldungsklasse 20 gut sein soll. Wer kommt denn überhaupt in den Genuss der Besoldungsklasse 20, wenn sich die Einstufung des Regierungschefs nach Besoldungsklasse 19 richtet? Also, es ist zwar rein technisch, was mir hier vorschwebt, aber ich denke, wenn man von 110 und 130% spricht, die einem Regierungsmitglied zustehen, dann sollte man das nicht über die maximale Grenze hinaus so vorsehen, sondern man sollte das innerhalb einer bestimmten Besoldungsklasse sehen.Im Übrigen möchte ich bei dieser Gelegenheit doch auch erwähnen, dass von dieser Besoldungsrevision in erster Linie die Richter und die Regierungsmitglieder profitieren werden. Wenn man die finanziellen Auswirkungen anschaut, dann sieht man, dass zwischen CHF 800'000 und CHF 900'000 zugunsten der Regierungsmitglieder und der Richter und Staatsanwälte entfallen werden.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Neu aufgenommen, angefangen bei der Überschrift bis hin zur Besoldung in Art. 32, sind die Staatsanwälte. In der Zwischenzeit sind es ja nicht wenige. In welchen Kategorien wurden die Löhne bzw. die Besoldungen der Staatsanwälte bis jetzt geregelt? Erfahren die Löhne der Staatsanwälte durch diese Gesetzesänderung bzw. dadurch, dass sie in diese Besoldungskategorien aufgenommen werden, eine dermassen starke Aufwertung, dass es zu diesem hohen Mehrkostenaufwand pro Jahr für die Richter kommt?
Abg. Paul Vogt:
Ich habe noch eine Bemerkung vergessen: Inwieweit wurden die finanziellen Auswirkungen auf die Übergangsentschädigungen bereits bei diesen Zahlen, die hier als finanzielle Konsequenzen erwähnt werden, mit berücksichtigt?
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist tatsächlich so, dass wir das bisherige System hier übernommen haben und die Richter sowie Regierungsmitglieder Anspruch auf eine Besoldung haben, die in Prozent der maximalen fixen Besoldung festgesetzt wird, wie das heute auch der Fall ist. Es ist natürlich selbstsprechend und klar, dass, wenn man eine fixe Besoldung festsetzt, dass der variable Leistungsanteil nicht berücksichtigt werden kann. Denn entweder man berücksichtigt den gesamten Leistungsanteil, dann gibt es aber keinen fixen Lohn. Nun ist es selbstverständlich so, dass wir hier es mit einer Steigerung des Lohnes zu tun haben, die auffällt. Aber wir müssen auch berücksichtigen: Die letzten zwölf Jahre haben die Richterinnen und Richter keine Vorrückung gehabt. Der Automatismus hat dort natürlich nicht gespielt. Es wäre wahrscheinlich richtig, wenn man Anpassungen in kürzeren Abständen machen würde und es nicht plötzlich zu einer dementsprechenden Anpassung kommen müsste. Warum haben wir die Besoldungsklasse 19 und nicht 20 gewählt? Es gibt natürlich Amtsvorstände, die in die Besoldungsklasse 20 kommen. Das wäre heute der höchste B-Lohn. Die Besoldungsklasse 19 haben wir deshalb gewählt, damit die Lohnsteigerung nicht höher ausfällt. Also, man ist deshalb auf 19 gegangen, auch im Sinne eines Kompromisses. Und letztlich ist das die Frage, ob wir dieses System so beibehalten wollen, oder ob wir noch einmal eine Lohnklasse für die Richter und die Regierung schaffen. In der Auswirkung wird es auf dasselbe herauskommen. Jetzt ist es einfach so, dass der prozentuelle Abstand zwischen Richtern und Regierung derselbe ist, wie er im heutigen Recht ist.Was das Profitieren der Regierung und Richter anbetrifft: Wenn Sie hier eine Lohnsumme von CHF 800'000 nennen, ist es schon von der Personenanzahl her klar: Der grösste Teil entfällt auf die Richter. Ob die Regierung hier richtig entlöhnt wird: Dazu können wir gerne Vergleichstabellen machen, damit Sie einmal sehen, wo Regierungsmitglieder des Fürstentums Liechtenstein mit ihrer Entlöhnung und wo entsprechende Regierungsmitglieder von Kantonen stehen. Wir haben natürlich diese Vergleiche gemacht, wollten aber in diesem Bericht und Antrag nicht die Löhne von Regierungsmitgliedern der Kantone darstellen. Aber es ist dann Sache des Landtags zu sagen: Doch, das ist jetzt die richtige Entlöhnung oder nicht. Da ist die Regierung selbstverständlich offen. Sie geht einfach davon aus, dass sie zumindest nicht schlechter entlöhnt wird als die führenden Beamten im Staat.Dann die Frage nach den Staatsanwälten: Die Staatsanwälte werden heute gleich entlöhnt wie die Richter. Und jetzt haben wir das so ins Gesetz übernommen.Vielleicht noch eine Ausführung bezüglich der Auswirkungen auf Übergangsentschädigungen: Das müssen wir auf die 2. Lesung abklären. Ich kann Ihnen jetzt aus dem Stegreif dazu keine Auskunft geben. Ich glaube, hier im Bericht ist es nicht ausgeführt.
Abg. Elmar Kindle:
Herr Regierungschef. Sie haben ausgeführt, dass die Lohnerhöhung, also die 10% im Schnitt für die Gerichte damit begründet sind, dass sie die letzten 12 Jahre keine Lohnvorrückung erhalten haben. Die Teuerung haben sie aber doch erhalten. Das kann ja auch als eine «Lohnerhöhung» betrachtet werden. Es ist schon nicht ganz richtig, dass die da immer auf dem gleichen Stand waren wie von 1986 oder 1988.
Abg. Paul Vogt:
Ich erlaube mir auch noch einmal eine kurze Replik: Zunächst einmal wäre ich dankbar, wenn Sie diese Vergleichstabellen beschaffen würden. Ich denke, das wäre im Sinne einer vermehrten Transparenz sehr wünschenswert und wir müssen dann auch nicht unterschwellig - oder wie auch immer - quasi Vorwürfe in den Raum stellen. Das war übrigens nicht meine Intention. Ich anerkenne sehr wohl, dass die Regierung im Vergleich zur Privatwirtschaft Anspruch auf einen solchen Lohn hat. Aber das ist meine persönliche Meinung. Dann möchte ich noch einmal kurz aufgreifen, dass man hier die Besoldungen der Regierung in Prozentzahlen zur Besoldungsklasse 19 berechnet. Ich finde das einfach wenig sinnvoll, sondern es sollte hier auch optisch zum Ausdruck kommen, dass man das in Prozentzahlen der Besoldungsklasse 20 berechnet. Es soll optisch zum Ausdruck kommen, dass die Regierung das oberste Führungsorgan der Landesverwaltung ist. Ohne dass man frankenmässig am Betrag, den dann das einzelne Regierungsmitglied erhält, etwas ändert, könnte man dann einfach sagen - ich bin jetzt zwar vielleicht einen Sprung weiter, als ich das gewollt habe, aber es ist ja egal, es betrifft auch den Art. 32 - man könnte dann auch sagen: Der Obergerichtspräsident bekommt dann halt - ich habe es jetzt nicht ausgerechnet - anstelle von 110% der Besoldungsklasse 19 102% der maximalen Besoldungsklasse 20. Dies einfach, um optisch zum Ausdruck zu bringen: Das sind die obersten Führungsorgane.
Abg. Elmar Kindle:
Ich unterstütze die Intention des Abg. Vogt, die Regierung mit der Besoldungsklasse 20 aufwärts zu beurteilen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Noch einmal zu meinen Ausführungen zu den Richtern: Ich wollte damit nur sagen: Sie hatten keinen Automatismus, das heisst, sie kommen nicht in den Genuss von Stufenvorrückungen. Die Teuerung wurde selbstverständlich immer für alle gleich ausbezahlt. Ich habe die Ausführungen, die Sie gemacht haben, Herr Abg. Vogt, durchaus nicht als irgendwelchen unterschwelligen Vorwurf verstanden. Ich bin auch dafür und sagte es ja auch: Der Landtag muss letztendlich entscheiden, wie er die Regierungsmitglieder entlöhnen will. Auch im Sinne der Transparenz machen wir hier gerne Vergleiche. Dann liegt es offen und dann kann man sich auch entsprechend entscheiden. Bezüglich der Referenz, der Bezugnahme auf die Besoldungsklasse 19: Da sind wir vielleicht tatsächlich zu pragmatisch vorgegangen. Wir wollten einfach nicht diese Steigerung haben. Dann haben wir geschaut: Würde sich das Problem lösen, wenn wir statt auf die Besoldungsklasse 20 auf die Besoldungsklasse 19 Bezug nehmen? Aber rein optisch - da haben Sie natürlich schon Recht - ist es richtig, wenn man diesen Bezug auf die Besoldungsklasse 20 nimmt. Das würde einfach bedeuten, dass wir die Prozentzahlen dann dementsprechend anpassen müssten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann können wir weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte in Abs. 2 fragen, ob es richtig ist, dass es hier heisst: «Besoldung der hauptamtlichen Regierungsmitglieder». Müsste es da nicht heissen «nebenamtlichen Regierungsmitglieder»?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich stosse auf die gleiche Problematik. Ich finde sogar das Wort «nebenamtlich» etwas verfehlt, weil wenn es nur eben 80% sind statt 100 als Beispiel, dann ist es für mich nicht mehr würdig, bei einem solchen Regierungsmitglied von Nebenamt zu sprechen. Vielleicht gibt es hier noch einen besseren Begriff. Aber warum ich mich melde: Der Landtag setzt nicht die Besoldung dieser Mitglieder fest, sondern eigentlich nur ihren Arbeitsgrad, also den Anteil. Die Besoldung ist doch festgelegt im Art. 33 und analog dazu im Art. 34 Bst. c. Da ist die Basis für die Besoldung festgelegt, da spreche ich vom Lohn. Was man im Abs. 2 festlegen will ist der Beschäftigungsgrad. Der Landtag setzt also auf Vorschlag den Beschäftigungsgrad der nichtvollamtlichen Regierungsmitglieder in Prozenten nach sowieso für alle Regierungsmitglieder fest. Und «für alle Regierungsmitglieder» ist im Prinzip dann, glaube ich, auch nicht richtig, sondern damit sind nur wieder die Regierungsräte gemeint. Ich möchte die Regierung bitten, diesen Abs. 2 dahingehend zu überprüfen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Wir müssen diese Frage tatsächlich auf die 2. Lesung überprüfen, denn es stimmt natürlich, dass der Landtag den Beschäftigungsgrad der Regierungsmitglieder festlegt. Das hat dann auch unmittelbare Auswirkungen auf die Besoldung. Aber das sind zwei verschiedene Fragen. Das müssen wir hier sauber abklären.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 35 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich frage mich, inwieweit hier mit Bst. a auch die Möglichkeit geschaffen wird, über die Besoldungstabelle hinauszugehen, zum Beispiel bei besonderen Anstellungsverhältnissen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Eigentlich ist nicht daran gedacht, über die Besoldungstabelle hinauszugehen. Ich kann aber auch diese Frage noch abklären. Es war einfach daran gedacht, dass es hier oft auch Ausnahmefälle gibt, die man einer besonderen Regelung zuführen muss. Ich werde das auf die 2. Lesung noch überprüfen lassen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe mich gefragt, ob für diese Angestellten, vor allem die nichtständigen Staatsangestellten, für die man hier besondere Vorschriften - wir sprechen jetzt hier immer von der Besoldung - arrangieren kann, ob für die dann tatsächlich auch der Art. 46, nämlich die Besitzstandswahrung, zusätzlich noch gelten soll. Dort steht: «alle diesem Gesetz unterstellten Personen». Ich finde es also nicht richtig. Hier hat man für die Festangestellten die Besitzstandswahrung und für die anderen eine Besitzstandswahrung plus noch separate Regelungsmöglichkeiten. Das geht mir irgendwie nicht zusammen. Ich möchte bitten, das zu prüfen, ob das homogen wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung wird das bis zur 2. Lesung prüfen. Dann lesen wir weiter.
Art. 36 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 40 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Wie ich bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt habe, spreche ich mich gegen die Schaffung einer Personalkommission aus.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 43 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Hier stellt sich mir die Frage, ob diese Besitzstandswahrungen in Zukunft bei Vorrückungen und Lohnerhöhungen usw. wieder partizipieren können, oder ob das nur bis zu einer eventuellen Neueinstufung oder was auch immer dann passiert bzw. ob diese dann auf diesem Besitzstandslohn gehalten werden. Wie sieht die Regierung das? Es ist hier nicht ausgeführt, beispielsweise die Dienstalterszulagen oder bisher waren es ja Alterszulagen. Werden diese dann noch aufgeschlagen, obwohl der Lohn schon weit über dem Systemlohn liegt? Wie sieht das aus?
Abg. Alois Beck:
Ich möchte auch noch die Frage stellen: Das ist hier unabhängig von den Einstufungen der Mitarbeiter, weil da kann es ja aufgrund anderer Einstufungen zu anderen Besoldungen kommen.
Regierungschef Otmar Hasler:
Diese Besitzstandswahrung ist ja gedacht für die Überführung des alten Rechts in das neue Recht. Wir sehen hier eigentlich auch keine allzu grossen Probleme, denn wir haben Stellenbeschreibungen und wir haben heute schon Richtpositionen. Wir vermindern die 40 Besoldungsklassen auf 20. Und wie wir gesehen haben - wir haben ja diese Problematik auch studiert - können wir das eigentlich recht gut überführen, das heisst, es wird hier sowieso nicht zu allzu grossen Fragen, was die Besitzstandswahrung anbetrifft, kommen. Aber es ist natürlich auch so, dass spätere Lohnreduktionen - zum Beispiel aufgrund der Übernahme einer Stelle mit niedrigerem Anforderungsgrad - dann nicht mehr unter die Besitzstandswahrung fallen können, sondern es geht jetzt um die Überführung des alten Rechts in das neue Recht.
Abg. Rudolf Lampert:
Sie schliessen somit aus, dass bei der Überführung vom alten in das neue Recht praktisch solche Besitzstandswahrungen in grösserem Stil vorkommen, da ja - wie der Abg. Paul Vogt bereits ausgeführt hat - in der Vergangenheit verschiedenste Neueinstufungen vorgenommen wurden. Dann hat sich das Problem wahrscheinlich erledigt.
Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, ich gehe davon aus, dass es also nicht zu Besitzstandswahrungsfällen in grösserem Ausmass kommt, weil wir ja die Stellenbeschreibungen regelmässig überprüfen und diese Stellenbeschreibungen dann auch immer wieder von der Regierung genehmigt werden, sodass wir hier doch recht aktuell sind. Ich gehe also nicht davon aus, dass das allzu grosse Probleme geben wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Ich frage die Regierung: Wäre dieser Artikel noch weiterhin notwendig, wenn die Teuerung wegfallen würde?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Dieser Artikel wird in den Übergangsbestimmungen nötig sein, wenn der Artikel über den Teuerungsausgleich fallen sollte.
Regierungschef Otmar Hasler:
Diese Problematik müssen wir jetzt natürlich zusammen anschauen, denn wir haben ja noch die Lehrer und Polizisten. Und da wird er auf jeden Fall notwendig sein. Aber ich denke auch, dass die Regierung sich noch ausführlich zum Teuerungsausgleich äussern wird. Wie Sie ja wissen, schlägt die Regierung vor, dass wir in der einen oder anderen Form den Teuerungsausgleich gewähren. Aber, wie gesagt: Wir werden im Lichte dieser Debatte, die hier im Landtag geführt wurde, die ganze Problematik noch einmal aufarbeiten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte einfach die Verständnisfrage stellen: Macht es faktisch auf lange Sicht Sinn, wenn wir eine solche Regelung treffen? Das heisst, diese Regelung für die Lehrer und Polizisten muss - wie angekündigt - für einige Jahre aufrechterhalten bleiben. Wir überschreiben mit dem heute behandelten Gesetz eine Reihe von Artikeln und erklären unter Kapitel III., dass aber auch das bisherige Recht unter den genau gleichen Artikeln noch Bestand in der täglichen Anwendung haben soll. Ich weiss nicht, ob wir uns hier rechtstechnisch nicht in etwas hineinmanövrieren, weil es ja nicht um eine kleine Übergangszeit geht, wo das bisherige Recht Bestand haben soll. Angenommen, ich drucke im Rechtsbestand in einem Jahr dieses neue Besoldungsgesetz aus und lese in Art. 5 oder Art. 22 und denke: Ja, so ist er richtig, so ist er auch gültig. Und da muss man immer wissen, dass ganz hinten am Schluss dieses Gesetzes noch ein angehängtes Kapitel III. über die Weitergeltung alten Rechtes für gewisse Kategorien massgebend ist, was eigentlich aus dem Rechtsbestand verschwunden ist. Das bisherige Recht wird ja hier überschrieben. Ich meine schon, im Staat besteht es noch, der Staat weiss, dass er dieses alte Gesetzblatt noch findet und auch anwendet. Aber für die Rechtsinformation nach aussen ist das sehr, sehr irreführend. Und ich wollte die Regierung fragen: Ist das eine zielführende Vorgehensweise ist, bisheriges Recht in Kraft zu lassen, vor allem, wenn die entsprechenden Artikel durch neues Recht direkt überschrieben worden sind oder gäbe es hier allenfalls eine saubere, bessere Lösung?
Abg. Adrian Hasler:
Ich unterstütze das Votum der Abg. Ingrid Hassler voll und ganz. Ich glaube auch, dass wir uns mit dieser Variante doch etliche Schwierigkeiten einhandeln könnten. Zudem möchte ich der Form halber die Regierung einfach bitten, falls dann gewisse Anpassungen gemacht werden, dass diese dann auch bei diesem III. berücksichtigt werden.
Regierungschef Otmar Hasler:
Wir haben diese Frage auch schon mit dem Rechtsdienst diskutiert: Wie können wir die aufgeführte Problematik am besten lösen? Bis anhin ist ja die Besoldung der Lehrer im Besoldungsgesetz geregelt. Nun soll aber die Besoldung für Beamte und Angestellte einem völlig neuen System unterworfen werden. Und daher macht es ja in legistischer Hinsicht keinen Sinn, die Art. 16 bis 22 betreffend die Lehrer bzw. Art. 23 betreffend die Polizeibeamten für welche - wie ich ausgeführt habe - in naher Zukunft eine eigene gesetzliche Regelung geschaffen werden soll, in den neuen Bestimmungen des Besoldungsgesetzes zu belassen. Würde man die Artikel aufrecht belassen, so wie sie jetzt drin sind, dann würde das heissen, dass im neuen Besoldungsgesetz zwei allgemeine Teile mit verschiedenen Besoldungssystemen einschliesslich einer anderen Berechnungstabelle integriert werden müssten. Und das ist natürlich ein Problem. Daher schlagen wir im Sinne eines Übergangsrechtes vor, die bisherigen formell im Besoldungsgesetz aufgehobenen Artikel 16 bis 23 sowie die damit zusammenhängenden Bestimmungen betreffend das bisherige Besoldungssystem - immer betreffend die Lehrer und Polizeibeamten - bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Gesetzgebung weiterhin anzuwenden und das in der Übergangsregelung so auch zu stipulieren. Für die Lehrer und Polizeibeamten selbst ändert sich nichts, ausgenommen die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich. Und dazu müssen wir ja jetzt noch die Abklärungen bis zur 2. Lesung machen. Also, ich denke mir schon, dass das die zielführendste Lösung ist, so wie wir sie hier vorschlagen, wenn sie auch auf den ersten Blick ein wenig kompliziert erscheint.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes durchberaten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Mittagspause und wir setzen unsere Beratungen um 14 Uhr mit Traktandum 30 - Neufassung des Luftreinhaltegesetzes - fort. MITTAGSPAUSE (VON 12.00 BIS 14.00 UHR)
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