Einführung des Elternurlaubes (Abänderung des ABGB - Arbeitsvertragsrecht) (Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG) (Nr. 31/2003), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 18: Einführung des Elternurlaubes (Abänderung des ABGB - Arbeitsvertragsrechts, Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG), Bericht und Antrag der Regierung Nr. 31/2003. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Vor fast genau vier Jahren - im Juni-Landtag des Jahres 1999 - haben wir in diesem Hohen Haus über die EU-Richtlinie zur Einführung des Elternurlaubs debattiert. Ich war damals der Ansicht, dass wir diese Richtlinie weder brauchen noch wollen, jedenfalls viele von uns nicht, und die Wirtschaft schon gar nicht. Ich habe diese Richtlinie als unnötige Fernlenkungsmassnahme von Brüssel gebrandmarkt und mich vehement dagegen zur Wehr gesetzt. Verständlicherweise habe ich mir damals den Unmut verschiedener Kreise zugezogen. Sich gegen das Brüsseler Diktat zur Wehr zu setzen ist ja bekanntermassen, ausser manchmal amüsant, sinn- und zwecklos. So haben wir als logische Konsequenz der damaligen Übernahme der EU-Richtlinie die entsprechende Gesetzesvorlage auf dem Tisch. Wir dabattieren heute über ein Gesetz, von dem ich glaube, dass wir es nicht brauchen und viele von uns nicht wollen und vor allem die Wirtschaft wird damit keine Freude haben. Auch die Regierung scheint mit diesem Gesetz keine allzu grosse Freude zu haben. Sie hat den Mut, sich mit den von der Richtlinie geforderten Mindeststandards zu begnügen, wofür ich meinen Dank zum Ausdruck bringen möchte. Dieses Gesetz regelt den Elternurlaub als Massnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter Berücksichtigung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von beiden Elternteilen, also Mann und Frau. Ausserdem wird der Pflegeurlaub aus dringenden familiären Gründen geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass Mütter und Väter, die im abhängigen Erwerbsleben stehen, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes einen dreimonatigen Elternurlaub konsumieren können unter Beibehaltung der Lohnfortzahlung bei garantiertem Arbeitsplatz und unter Beibehaltung der obligatorischen Sozialleistungen und -beiträge. Wird ein Kind adoptiert, so erstreckt sich diese Frist bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. Der Arbeitgeber hat lediglich das Recht, in beschränktem Masse das Betriebswohl bei der Planung des Elternurlaubes einzubringen und zu fordern.Was den Pflegeurlaub betrifft, so haben wir diesen, wenn auch zugegebenermassen etwas amorph, so doch zumindest im ABGB geregelt. Was den Elternurlaub betrifft, so bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir ihn nicht brauchen und er der Wirtschaft schadet. Wenn man den vorliegenden Bericht und Antrag studiert und bei den Ergebnissen der Vernehmlassung innehält, dann bekommt man den Eindruck, dass manche unter einer krassen Begehrungs-Neurose leiden. Die Forderungen nach 60 Tagen Pflegeurlaub und 12 Monaten Elternurlaub dürften durchaus im Reich der Träume und der Utopien angesiedelt werden. Wenn man fordert, sollte man zumindest auch nach der Finanzierbarkeit fragen. Brüssel diktiert uns eine Richtlinie mit Gesetzesfolge und so manche in unserem Land leiten daraus unverzüglich eine masslose Forderung ab. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Es sind die Wirtschaft und das Unternehmertum, welche auf eigenes Risiko Arbeitsplätze schaffen und erhalten sowie in hohem Masse sich an der gesunden Sozialstruktur beteiligen. Nachdem der Finanzplatz Liechtenstein in den vergangenen Jahren stark unter Druck geraten ist und sich hoffentlich bald wieder stabilisieren wird, kommt künftig der mittelständischen Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu. In Zukunft brauchen wir ein Unternehmertum, das, basierend auf den heutigen gesunden Grundlagen, durch Kreativität, durch Innovation und Risikobereitschaft weiterhin prosperiert, Arbeitsplätze schafft und diese auch langfristig erhält. Das geht aber nur mit einer stabilen, zuverlässigen und kontinuierlich einsatzbereiten Belegschaft. Dieses Gesetz schadet dieser Forderung und belastet die Wirtschaft in einer im wahrsten Sinne unnötigen Weise. Im Übrigen sollten Europa bzw. Brüssel und verschiedene Nationalstaaten die Entwicklung ihrer eigenen Sozialgesetzgebung und vor allem deren Folgen noch einmal gründlich hinterfragen. Hohe Arbeitslosenzahlen, daniederliegende Wirtschaft, nicht mehr finanzierbare Sozialstrukturen und eine masslose Überschuldung lasten heute schwer auf Europa.Es liegt mir fern, mich in die Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen und meine Finger in deren Wunden zu legen. Ich sorge mich lediglich unter anderem um die wirtschaftliche und soziale Gesundheit dieses Staates und frage mich, ob wir unter den bekannten Aspekten dem Beispiel Europas blind folgen sollten. Ich meine nein. Auch wenn dieses Gesetz unvermeidlich scheint, vermisse ich in dieser Vorlage von der Richtlinie abweichende Eigenständigkeiten, welche die Sensibilität unserer Wirtschaft würdigt. Unsere blinde Hörigkeit gegenüber Brüssel scheint schon reichlich Früchte zu tragen. Ich vermisse auch einen gesunden Widerstand gegen das Brüsseler Diktat. Ich stelle Antrag auf Nichteintreten.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Der vorliegende Bericht und Antrag wurde in der Landespresse schon in den verschiedensten Beiträgen gewürdigt. Bezeichnungen von familienfreundlich und wirtschaftlich tragbar, lästige Pflichtübung, ein Schuss ins Leere, Minimallösung bis zum Verlust der Konkurrenzfähigkeit, das war alles zu lesen. Die Richtlinie hat zum Ziel, in allen EU-Ländern Mindeststandards für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen und die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu fördern. Ebenso sollen damit Mindeststandards für einen Pflegeurlaub festgeschrieben werden. Die Umsetzung der Richtlinie soll aber je nach unterschiedlichen Traditionen, Strukturen oder Gepflogenheiten jedem Land den Spielraum lassen, den eben die bestehende Situation, in der sich das Land befindet, zulässt. Wir haben in unserem Land die höchsten Arbeitskosten in Europa. Im Gegensatz zu anderen Ländern bleibt aber davon auch dem einzelnen Arbeitnehmer aufgrund der niedrigen Soziallasten auch wesentlich mehr als in anderen Staaten. Unsere Sozialversicherungssysteme sind noch funktionsfähig. Sofern wir auch auf die demografische Entwicklung Rücksicht nehmen und auch Korrekturen vornehmen, werden sie es auch in Zukunft sein. Das heisst aber: Zusatzleistungen müssen durch Zusatzabgaben finanziert werden und dürfen nicht zulasten zukünftiger Generationen ausgegeben werden. Die niedrigen Lohnnebenkosten haben uns in der Vergangenheit eine nachhaltige und positive wirtschaftliche Entwicklung beschert, was in den überregulierten Staaten eben nicht der Fall war. Unsere überschaubare und wirtschaftlich vertretbare Regelungsdichte und Regelungstiefe im Bereich der Lohnnebenkosten tragen heute neben der relativ tiefen Steuerbelastung unter anderem dazu bei, dass der Standort Liechtenstein überhaupt global noch konkurrenzfähig ist. Es ist von der Regierung verantwortungsbewusst und in Bezug auf die Arbeitsplatzsicherung sehr wichtig, wenn neue Regelungen sehr behutsam und wirtschaftlich vertretbar eingeführt werden. Es muss verhindert werden, dass die heute schon aufgrund des Wettbewerbsdruckes am Anschlag befindlichen Unternehmen durch solche zusätzlichen Regelungen zur Verlagerung gezwungen werden. Gerade in der derzeitigen nicht einfachen wirtschaftlichen Situation, in der wir uns befinden, gilt es eben, behutsam mit diesen zusätzlichen Belastungen umzugehen. Ein einmal verlagerter Arbeitsplatz wird nicht mehr in unser Land zurückfinden. Nicht nur die neuen EU-Mitgliedsländer, sondern auch Asien werden in den nächsten Jahren hunderttausende von Arbeitsplätzen aus den so genannten alten EU-Ländern abziehen. Deutschland wie auch unser Nachbar Österreich haben mit die grössten und grosszügigsten Sozialwerke. Allerdings sehen wir da auch heute schon, dass sie nicht mehr finanzierbar sind. Wir haben die niedrigsten Arbeitslosenzahlen, bis heute noch gesicherte Renten. Und damit stehen wir europaweit sicher sehr gut da. Eine Ausdehnung des Elternurlaubes oder gar die Bezahlung dieses Urlaubes ist für die Unternehmen nicht zumutbar. Diese Zusatzkosten sind nicht vertretbar, denn im internationalen Wettbewerb sind wir gefordert, jährlich mehr und bessere Qualität zu günstigeren Preisen zu liefern. Solches kann nur durch permanente Produktivitätssteigerungen realisiert werden. Durch zusätzliche Lohn- und Lohnnebenkostensteigerungen sind diese Verbilligungen aber nicht mehr darstellbar. Das Resultat wäre der Verlust von vielen Arbeitsplätzen. Ich bin übrigens nicht überzeugt, dass Eltern mit höheren Einkommen mehr Kinder haben. Die Höhe des Einkommens ist meiner Meinung nach nicht ausschlaggebend für mehr Kinder. Die Selbstverwirklichung oder die Selbstbestimmung über sich und den eigenen Körper sowie die heutige Konsum- und Spassgesellschaft sowie die Ablehnung von zusätzlicher Verantwortung sind aus meiner Sicht die Gründe, warum man sich heute für keine oder weniger Kinder entscheidet. Die Umsetzung der Richtlinie in der von der Regierung vorgeschlagenen Form ist ein wichtiger Schritt in die Richtung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und diesem ersten Schritt können weitergehende wirtschaftlich verkraftbare Schritte zur Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Politik auch folgen. Bei einer möglichen Finanzierung eines bezahlten Elternurlaubes sind wir aber alle gefragt. Der Arbeitgeber kann es aus den oben erwähnten Gründen nicht sein. Wenn wir aber alle bereit sind, durch zusätzliche Sozialabgaben einen bezahlten Elternurlaub zu finanzieren, wäre ich sicher auch dabei. Dann müsste ich aber auch generell die Forderung stellen, dass die nicht berufstätigen Mütter oder diejenigen Partner, die die Pflege übernehmen, dass diese den Berufstätigen gleichgestellt würden. Ich bin für Eintreten.Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn die Familienpolitik in den Mittelpunkt unserer Überlegungen gestellt wird, dann ist es zweifellos eine gute Idee, wenn Eltern bei der Geburt eines Kindes einen so genannten Elternurlaub erhalten. Aus familienpolitischer Sicht ist es eine schöne Vorstellung, wenn sich Eltern 3 Monate um das Kind kümmern können, unbelastet von den Problemen am Arbeitsplatz. Auf der andern Seite aber steht das Problem der Finanzierung. Zwar geht es im Moment noch um unbezahlten Elternurlaub. Doch nach diesem ersten Schritt wird der Ruf nach dem zweiten Schritt kommen. Das heisst, wenn der unbezahlte Elternurlaub einmal verankert ist, wird die Forderung nach dem bezahlten Elternurlaub folgen. Auch unbezahlter Elternurlaub verursacht Kosten für die Wirtschaft. In einem grösseren Unternehmen kann der Ausfall einer Person mit einer kurzfristigen Umverteilung vielleicht kompensiert werden, aber in einem Klein- und Mittelbetrieb ist das nicht möglich. Der kleine Unternehmer wird gezwungen, für 3 Monate einen Ersatz zu finden. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass sich bei der Vernehmlassung die meisten Wirtschaftsverbände wie Gewerbe- und Wirtschaftskammer, Industrie- und Handelskammer, Treuhändervereinigung sowie die Ingenieur- und Architektenvereinigung gegen die Einführung des Elternurlaubs ausgesprochen haben. Hinter ihren Überlegungen stehen nicht nur die Kosten, sondern auch Probleme, wie die Einstellung von Arbeitskräften für eine kurze Zeit von drei Monaten. Als EWR-Mitgliedsland hat Liechtenstein die EU-Richtlinie über den Elternurlaub zu erfüllen. Die Richtlinie lässt einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung des Elternurlaubes. Als Gewerbevertreter unterstütze ich den Vorschlag der Regierung, nur den geforderten Minimalstandard einzuführen. In diesem Sinn spreche ich mich für Eintreten auf die Regierungsvorlage aus.Abg. Paul Vogt:
Um es gleich vorwegzunehmen: Ich stelle einen Rückweisungsantrag an die Regierung und werde das noch begründen.Wir haben bis jetzt unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gehört. Zunächst die feurigen Worte des EWR-Gegners Walter Hartmann, der allerdings einen wesentlichen Punkt in dieser Vorlage nicht verstanden hat. Er geht nämlich von einem bezahlten Elternurlaub aus. Wenn es so wäre, dann würde ich diese Vorlage mit Freude unterstützen. Dann haben wir den Skeptiker aus der Industrie gehört, der, wie die Industrie es seit 200 Jahren macht, immer jammert, wenn es um soziale Verbesserungen geht und immer den Untergang des Wirtschaftsstandortes und den Verlust der Konkurrenzfähigkeit an die Wand malt. Wenn man in die Geschichte zurückschaut, dann wurde immer dieses Argument gegen jeden sozialen Fortschritt gebracht. Nicht ganz neu war vielleicht auch das Argument, dass die Misere eigentlich bei den Frauen liege, die vom Recht auf den eigenen Körper und vom Selbstbestimmungsrecht reden. Ich denke, so geht es nicht. Ich bin enttäuscht von der Vorlage der Regierung. In schönen Worten spricht man immer wieder von der Familienförderung. Das sind aber Sonntagsreden. Wenn es dann um konkrete Taten geht, dann kommt eben nichts mehr. Auch gestern haben wir gehört, die Familie sei der Kern bzw. die Keimzelle des Staates und müsse besonders geschützt und gefördert werden. Kaum liegt nun eine Vorlage auf dem Tisch, wo man nun wirklich konkrete Schritte in diese Richtung machen könnte, wird alles verhindert. Die Vorlage, die uns von der Regierung auf den Tisch gelegt wird, bringt keine wirklichen Verbesserungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es wird sich kaum eine Frau finden, die einem Erwerb nachgehen muss, die Geld verdienen muss, die dann auf diesen Verdienst verzichten kann. Die Regel wird also sein, dass man dann halt auf diesen Elternurlaub verzichtet. Ich glaube, hier zeigt sich schon, dass die Regierung zu wenig Verständnis für die Bedürfnisse der Familien hat. Es wird de facto ein Zustand zementiert, in dem Frauen zwischen Berufsarbeit und Familie wählen müssen und damit eben auch in Kauf nehmen, dass sie keine berufliche Karriere machen können. Enttäuscht bin ich vom Bericht der Regierung auch, weil sie nicht zeigt, was in andern Staaten in Bezug auf den Elternurlaub gemacht wird. Gestern mussten wir uns anhören, dass es wahnsinnig wichtig sei, dass man hier nicht vorpresche, sondern zuerst schaue, was in den benachbarten Staaten gemacht werde. Und wenn die dann das alles geregelt hätten, dann könnten wir dann - ich spreche jetzt die registrierte Partnerschaft an von Homosexuellen - dann könnten wir das bei uns auch nachvollziehen. Bei dieser Vorlage, wo es um konkrete Verbesserungen für die Familien geht, wird nicht einmal der Versuch gemacht, aufzuzeigen, was in andern Staaten in dieser Beziehung gemacht wurde. Ich denke, wir sollten nicht immer dort unter dem Zaun durchgehen, wo es am leichtesten ist. Wir müssen uns anstrengen, eine solche sozialpolitische Hürde zu nehmen. Ich denke aber nicht einfach, dass die Regierung eine Chance zur Familienförderung verpasst hat, sondern sie kommt einfach einer blossen Verpflichtung, das EWR-Recht umzusetzen, nach. Meines Erachtens lässt die Regierung mit dieser Vorlage auch politischen Weitblick vermissen. Wenn man die gesellschaftliche Entwicklung anschaut - der Abg. Markus Büchel hat von der demografischen Entwicklung gesprochen - dann ist ein Elternurlaub einfach eine Notwendigkeit. Wir müssen es erreichen, dass Familien- und Berufsleben vereinbar werden. Dies ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die auch im Interesse der Wirtschaft ist.Ich denke auch, wenn man über die Zustände in der Gesellschaft jammert, dann muss man anerkennen, dass die Betreuung von Kindern in den ersten Lebensjahren sehr wichtig ist, dass sie die Integration fördert. Das darf aber nicht auf Kosten der Frau gehen. Aus all diesen Gründen komme ich zur Überlegung, dass der einzige sinnvolle Schritt in dieser Situation der ist, dass man die Vorlage an die Regierung zurückweist und diese verpflichtet, Varianten aufzuzeigen, wie ein längerer Elternurlaub ermöglicht wird und in welchem Rahmen ein Elternurlaub eben auch finanziell unterstützt werden kann.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich ist die Einführung des Elternurlaubes begrüssenswert. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Anerkennung der Familienarbeit und ihrer Bedeutung, ein Schritt auf dem Weg zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und für Väter bedeutet der Familienurlaub eine Chance, sich in einer wichtigen Phase der Betreuung eines kleinen Kindes einzubringen. Das sind - sozusagen als Vorspann - einige grundsätzliche Überlegungen. Im Kontext dieser Überlegungen ist der vorliegende Gesetzesentwurf sehr enttäuschend. Er enthält ja zwei Elemente bzw. zwei Teile:- Der so genannte Pflegeurlaub: Das bedeutet ja, dass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt werden, kurzfristig, bei akuten schweren Erkrankungen eines nahen Angehörigen, also bei wirklich erheblichen akuten Erkrankungen. Im Vernehmlassungsverfahren war vorgesehen, dass bis zu 3 Tagen pro Erkrankungsfall ein solcher Pflegeurlaub gewährt werden kann. Das ist meiner Erfahrung nach auch weitgehend üblich heute bei uns im Lande und auch absolut notwendig. Ich möchte ein Beispiel bringen: Eine akute schwere Erkrankung eines Kindes, eventuell verbunden mit einem Spitalaufenthalt. Da ist es dringend notwendig, dass ein Elternteil von der Arbeit freigestellt wird, und zwar nicht nur 1 Tag, sondern wie ursprünglich im Vernehmlassungsverfahren vorgesehen, je nach Situation und natürlich begründet bis zu 3 Tagen pro Erkrankungsfall. Wie gesagt: Das kommt ja nur bei ernsthaften Situationen in Frage und wurde meiner Erfahrung nach bisher auch schon so von den Arbeitgebern hier im Land akzeptiert. Im Bericht der Regierung schreibt man hier: Der Pflegeurlaub soll dazu dienen, eine Stellvertretung zu organisieren. Aber eine Stellvertretung für Eltern gibt es bei kleinen schwer erkrankten Kindern schlicht und einfach nicht. Auch das schweizerische Gesetz, also das entsprechende Arbeitsgesetz - noch als Beispiel - sieht vor, dass Angestellte mit Familienpflichten, die zur Betreuung eines erkrankten Kindes erforderliche Zeit - maximal 3 Tage pro Krankheitsfall - frei bekommen. Das ist das schweizerische Recht. Ich werde dann bei der Lesung des Gesetzes noch einmal darauf zurückkommen.
- Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes betrifft den Elternurlaub: Und da ist die Vorlage einfach zutiefst unsozial. Liechtenstein ist mit der Zustimmung zur entsprechenden EWR-Richtlinie die Verpflichtung eingegangen, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu treffen. Und wie in der Zusammenfassung zum vorliegenden Bericht steht, sieht die Vorlage nur gerade eine Mindestumsetzung der Richtlinie vor, nämlich das Recht auf drei Monate unbezahlten Elternurlaub. Das ist unannehmbar, denn drei Monate unbezahlten Urlaub kann sich ein Grossteil der Erwerbstätigen einfach nicht leisten. So, wie es die Gesetzesvorlage jetzt vorsieht, käme der Elternurlaub nur wenigen, finanziell sehr gut gestellten Familien zugute. Nur sie könnten ihn in Anspruch nehmen. Das kann doch nicht der Sinn des Gesetzes sein. Will die Regierung, will der Landtag ein Gesetz, von dem nur wirklich Gutverdienende profitieren können? Es muss eine Lösung gefunden werden, jedem Arbeitnehmer, allen, und vor allem denjenigen mit geringem finanziellen Spielraum, diesen Elternurlaub wahrzunehmen. Natürlich kann und sollen die daraus entstehenden Kosten nicht - ich betone nicht - den Arbeitgebern zugemutet werden, sondern es müssen andere Wege gegangen werden.
Von Seiten der Frauenunion haben wir bereits im Vernehmlassungsverfahren 1999 die Regierung gebeten zu prüfen, ob das nicht eine Aufgabe der Familienausgleichskasse sein könnte. Ich bedaure es sehr, dass die Regierung diesen Vorschlag nicht aufgegriffen hat. Meines Wissens ist die Familienausgleichskasse finanziell so gut gestellt, dass das durchaus eine zumutbare Belastung für die FAK sein könnte, ohne dass damit die Beiträge für die Arbeitgeber erhöht werden müssten. Ausserdem würde es sehr gut in den Sinn einer Familienausgleichskasse passen. Man könnte sich vorstellen - modellartig -, dass bis zu einer bestimmten Obergrenze des Jahreslohnes, der sich an den Grenzbeträgen der betrieblichen Personalvorsorge orientieren könnte - diese Grenzbeträge sind meines Wissens im Moment bei rund CHF 75'000 Jahreslohn - also man könnte sich vorstellen, dass bis zu einem Jahreslohn in dieser Höhe 80% des Lohnes ersetzt werden könnten aus der Familienausgleichskasse. Ich möchte die Regierung bitten, das wirklich bis zur 2. Lesung zu bedenken.Wenn man den Gesetzesentwurf weiterliest und als Ganzes betrachtet, so baut er eine Hürde um die andere auf, um den Elternurlaub möglichst zu erschweren. In diesem Zusammenhang möchte ich besonders das Thema «Ferienkürzung durch den Elternurlaub» aufgreifen. Nach dem Willen der Regie-rung soll der dreimonatige Elternurlaub unbezahlt sein, und dazu soll noch, abgesehen von dem 1. Monat, soll dieser Elternurlaub zu einer Verkürzung der Ferienansprüche führen können. Man muss sich das einfach einmal überlegen. Ein Arbeitnehmer soll den gesetzlich verankerten Elternurlaub unbezahlt akzeptieren und damit gleichzeitig den gesetzlich verankerten bezahlten Ferienanspruch verlieren. Das ist ja wohl nicht zulässig. Hier, wie auch an anderer Stelle, macht es sich die Regierung sehr einfach. Sie schiebt die Last einfach auf den Arbeitgeber ab. Ich möchte zwei Beispiele dafür bringen: Im Zusammenhang mit dem Lohnfortzahlungsanspruch schreibt die Regierung, dass es ja den liechtensteinischen Sozialpartnern überlassen ist, branchenspezifische Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen aufzunehmen, welche über die gesetzlichen Normen hinausgehen. Oder an anderer Stelle schreibt die Regierung im Zusammenhang mit den Ferienkürzungen: «Den Sozialpartnern bleibt es unbenommen, mittels kollektivvertraglicher Regelung für ihren Wirtschaftszweig einen weitgehenden Schutz vor Ferienkürzung zu schaffen». Das heisst, die Regierung schiebt die eventuellen Lasten an den Arbeitgeber ab - und das ist sicher nicht richtig. Das hat die Wirtschaft nicht verdient. Es wäre sehr viel besser, man würde das über andere Wege, sei es über die Familienausgleichskasse, lösen.Ein weiterer Punkt ist, dass in dieser Vorlage nicht geregelt ist, wie die soziale Absicherung des Arbeitnehmers während des Elternurlaubes sein soll. Wer zahlt die Arbeitgeberbeiträge, dass keine Lücken entstehen? Bei der Unfallversicherung wird speziell erwähnt, dass Lücken entstehen, die der betreffende selber schliessen muss. Die Bedenken der Wirtschaft im Hinblick auf den Elternurlaub sind ernst zu nehmen. Aber bei genauer Betrachtung sieht das Gesetz doch für die Betriebe - und das ist sicher vor allem für kleine Betriebe wichtig - erhebliche verschiedene Erleichterungen vor:- Der Arbeitnehmer muss mindestens drei Monate vorher um den Elternurlaub ansuchen;
- Der Arbeitgeber kann aus berechtigten betrieblichen Gründen eine Verschiebung des Elternurlaubes verlangen;
- Der Elternurlaub kann in Vollzeit, Teilzeit und in Raten bezogen werden. Dabei muss der Arbeitnehmer auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen.
Ich denke, damit ist es für jeden Betrieb wirklich organisierbar, wenn alle diese Punkte, die in diesem Gesetz vorgesehen sind, berücksichtigt werden.Ein weiterer volkswirtschaftlicher Aspekt ist auch noch zu bedenken. Heutzutage haben Frauen und Männer sehr gute Ausbildungen. Es ist also volkswirtschaftlich einfach nicht sinnvoll, wenn man die Hälfte davon, nämlich alle die Personen, die Kinder betreuen, sozusagen wieder vom Arbeitsprozess ausschliesst. Es wäre stattdessen volkswirtschaftlich richtig, wenn man alle Erleichterungen schafft, damit diese Ausbildungsressourcen, die geschaffen wurden, auch wirklich zum Einsatz kommen könnten.Wenn man das Ganze zusammenfassend betrachtet, so sind die berechtigten Anliegen der Wirtschaft wirklich im Gesetzesvorschlag berücksichtigt. Der geplante Zeitrahmen liegt mit drei Monaten sowieso an der untersten Grenze. In seiner Ausgestaltung als unbezahlter Urlaub liegt dieser Elternurlaub aber für einen grossen Teil der Arbeitnehmer einfach völlig ausserhalb ihrer Möglichkeiten. Von daher ist der Gesetzesentwurf in dieser Form klar abzulehnen, und obwohl ich vorhin kurz von einer 2. Lesung geredet habe, möchte ich mich doch jetzt dem Antrag des Abg. Paul Vogt auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung anschliessen. Danke. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Fünfmal sind hier im Bericht und Antrag betreffend die Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG folgende Sätze aufgefallen:- Diese Mindestumsetzung schliesst jedoch nicht aus, dass die liechtensteinischen Sozialpartner branchenspezifische Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen aufnehmen, welche über die gesetzlichen Normen hinausgehen.
- Es soll aber den Sozialpartnern, wie bereits ausgeführt, unbenommen bleiben, für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen zu schaffen.
- Insbesondere ist es den Sozialpartnern unbenommen, für einen Wirtschaftszweig weiter gehende Regelungen zu treffen, Anwendungen des arbeitsrechtlichen Günstigkeitsprinzips.
- In jedem Fall gingen solche Limiten über den Mindeststandard der Richtlinien hinaus. Sie können allenfalls von den Sozialpartnern in Gesamtarbeitsverträgen festgelegt werden.
- Den Sozialpartnern bleibt es unbenommen, mittels kollektivvertraglicher Regelungen für ihren Wirtschaftszweig einen weitgehenden Schutz für Ferienkürzungen zu schaffen.
Diese Worte habe ich gelesen. Aber der Glaube, dass diese einmal Realität werden, fehlt mir komplett. Und wenn man sich die Wirtschaftslage zu Gemüte führt, wird dies auch ein frommer Wunsch bleiben. Sind wir doch ehrlich: Wenn ein Arbeitgeber bessere Rahmenbedingungen für seine Arbeitnehmer einführen will, so ist dies auch jetzt nicht verboten und jederzeit möglich. Aber so viel mir bekannt ist, sind die Arbeitgeber, welche einen Elternurlaub eingeführt haben, eher die Ausnahme als die Regel. Sprich: Mir ist also kein solcher Fall bekannt. Das ist die Sicht, wie sie von einigen bis jetzt auch vertreten wurde, nämlich aus Sicht der Arbeitnehmer.Schauen wir uns einmal die Sache aus Sicht des Unternehmers an, wenn der Elternurlaub vom Arbeitgeber bezahlt werden müsste: Der Unternehmer muss in seine Kalkulation der Produkte, welche er auf dem Weltmarkt vertreibt, plötzlich den Faktor «Elternurlaub» hinzurechnen, sofern er einen gleich bleibenden Gewinn ausweisen will und somit die Arbeitsplätze in seiner Firma sichern. In den Produktionsländern seiner Konkurrenten wurden die Mindeststandards der Richtlinie umgesetzt. Somit resultiert eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit jenes Unternehmers, welcher den Elternurlaub bezahlt. Wenn man den Gedanken noch weiterführt, werden Staaten mit bezahltem Elternurlaub von den Unternehmern eher gemieden werden, und Länder, die nur Mindeststandards umgesetzt haben, werden für Investitionen von Unternehmern eher attraktiver. Dementsprechend wäre dieser Regelungsdichteunterschied sogar kontraproduktiv für den Arbeitnehmer, denn den Elternurlaub kann man nur beziehen, wenn man auch eine Stelle hat. In einer sich immer schneller globalisierenden Gesellschaft müssen sich die Unternehmer auf Standorte konzentrieren, welche ihre Wettbewerbsfähigkeit garantieren - im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das war die Sicht des Unternehmers.Die Richtlinie geht in die richtige Richtung. Aber mit solchen Bestimmungen lassen sich die Wünsche der allgemeinen Erwägungen keinesfalls umsetzen, wenn im Punkt 5 der allgemeinen Erwägungen steht, dass die effiziente Chancengleichheitspolitik eine globale und integrierte Strategie verlangt, oder in Punkt 7, wo es wie folgt heisst: «Die Familienpolitik muss im Rahmen der demografischen Entwicklung, der Auswirkungen der Überalterung, der Annäherung zwischen den Generationen und der Förderung einer Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben gesehen werden». Für mich hätte bereits eine EU-weite integrierte Strategie gereicht - eine globale Strategie wäre natürlich noch besser gewesen - die die Vorgaben der allgemeinen Erwägung auf einen eindeutigen Level allen Mitgliedstaaten definiert hätte. Wenn schon Richtlinien erlassen werden, die die Familien fördern sollen, so sollte man tunlichst die Kernpunkte auch für zwingend definieren. Langer Rede kurzer Sinn: Wenn die EU mit dieser Richtlinie etwas Konkretes bewirken wollte, so hätte der Elternurlaub zumindest teilweise zwingend bezahlt werden müssen. Ansonsten ist es zwar ein frommer Wunsch, aber jenseits der Realität. Im Weitern wäre auch klar zu definieren gewesen, wer diesen Elternurlaub bezahlt - der Arbeitgeber, der Staat, die Arbeitnehmer - da dies ansonsten zu endlosen Diskussionen betreffend die bereits erwähnten Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte. Um sich einen Überblick über diese Materie zu verschaffen, wären folgende Informationen im Bericht und Antrag interessant gewesen: Zum Beispiel ein Benchmarking, welches die Umsetzung der Richtlinie in anderen Ländern aufzeigt, Finanzierungsmodelle für einen teilweise bezahlten Elternurlaub und dementsprechende Konsequenzen für die Kostenträger - oder die Kosten eines teilweise bezahlten Elternurlaubes. Zumindest in Ansätzen gibt die Stellungnahme der Bildungsarbeit für Frauen einen Hinweis. Ich möchte an dieser Stelle der Bildungsarbeit für Frauen für ihren Input danken. Dieser sieht in den einzelnen Ländern wie folgt aus, also der Vergleich über die einzelnen Länder betrachtet: In Finnland werden durchschnittlich zwei Drittel des Gehaltes aus Mitteln der Krankenversicherung bezahlt. Der Elternurlaub müsste wohl oder übel über höhere Krankenkassenprämien finanziert werden. Somit dürfte diese Variante bei uns nicht zielführend sein, wenn ich mir die aktuelle Diskussion über unser Gesundheitssystem anhöre.In Frankreich kann ein bezahlter Elternurlaub erst nach der Geburt des 2. Kindes bezogen werden und wird je nach Reduktionszeit mit einer Transferzahlung zwischen EURO 250 und EURO 480 abgegolten. Immerhin wird etwas bezahlt. Aber der Anreiz dürfte zu klein sein, denn mit CHF 720 lässt es sich nicht leben in diesem Lande.In Deutschland wird im Betreuungsfall 70% des Lohnes fortbezahlt und in Schweden wird eine der grosszügigsten Lösungen seit 1974 praktiziert. Aktuell beträgt der Elternurlaub in Schweden 1 Jahr. Im Weiteren kann dieser während den ersten 8 Jahren des Kindes genommen werden. Über die Finanzierungsmodelle in Deutschland und Schweden werden keine Ausführungen gemacht in der Stellungnahme der Bildungsarbeit der Frauen. Aber hinlänglich bekannt sind die hohen Steueransätze in diesen Ländern, ohne hier eine abschliessende Beurteilung dieser Variante vorzunehmen. Für Liechtenstein schlägt die Bildungsarbeit für Frauen folgende Variante vor: Bei Klein- und Mittelbetrieben soll die Finanzierung über die Familienausgleichskasse erfolgen und bei grossen Unternehmen wäre die Finanzierung von den Unternehmen selbst zu bewerkstelligen.Als Schlusssatz zu dieser Richtlinie ist wohl folgende Feststellung treffend: Wenn man etwas macht, sollte man es richtig machen. Ansonsten lässt man es besser sein. Ich bedaure es, dass ich diese Aussage am internationalen Tag der Familie machen muss.Abg. Walter Hartmann:
Ich möchte sagen, dass die Kritik des Abg. Paul Vogt berechtigt ist. Ich habe mich geirrt. Selbstverständlich ist der Elternurlaub, wie er in dieser Vorlage vorgeschlagen wird, unbezahlt. Ich habe zwei Dinge auf die Schnelle miteinander verwechselt.Abg. Markus Büchel:
Zum Votum des Abg. Paul Vogt: Es kommt mir manchmal vor, wie es da heisst: Sie säen nicht, sie ernten nicht und Gott ernährt sie doch. Ich habe das Gefühl, die Arbeitsplätze sind aus Ihrer Sicht einfach gegeben, sie sind vorhanden, und die Höhe der Gehälter, die man dafür bezahlt, orientiert sich einfach an den vorhandenen Ansprüchen. Es funktioniert leider nicht so. Sie sind nicht in dieser Anzahl zur Verfügung, sondern sie müssen tagtäglich erkämpft und erhalten werden. Und Sie meinen zwar, die Industrie jammert seit Jahrzehnten und wehrt sich gegen Sozialleistungen usw. Ich darf Ihnen auch hier wieder einmal sagen, dass der Gesamtarbeitsvertrag der Industrie- und Handelskammer mit dem LANV einige Verbesserungen vorsieht, die wesentlich über den gesetzlichen Bedingungen stehen. Zum Beispiel ist der Pflegeurlaub dort bereits verankert. Also es ist nicht so, dass man nichts tut. Das was möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, das wird auch in der Industrie- und Handelskammer oder in der Industrie generell gemacht. Es gibt auch diverse Anstrengungen in Richtung zur Verbesserung der Beziehung Eltern/Beruf, Kinderbetreuung usw. Es muss aber in einem Rahmen sein, wie es jedes Unternehmen für sich eben auch gewähren kann. Die heutigen Arbeitsplätze sind dermassen flexibel. Das heisst, bei den geringsten Schwankungen sind die Unternehmen gezwungen - und aber auch in der Lage - Arbeitsplätze zu verlagern. Das gilt nicht nur für Liechtenstein, sondern das gilt generell für Europa bzw. weltweit.Und dass es auf der Welt Millionen von Arbeitern gibt, die gerne zu anderen und wesentlich günstigeren Bedingungen wie wir sie stellen, arbeiten, die noch einen grossen Aufholbedarf haben, das werden wir spätestens dann feststellen, wenn die neuen in die EU eintretenden Länder erst richtig auf den Markt kommen. Ich möchte auch nicht sagen, dass es in Liechtenstein jetzt schlechte Bedingungen hat. Aber man muss frühzeitig dafür sorgen und darf das Ganze nicht überladen. Und darum wollen und müssen wir auch, wenn wir verantwortlich handeln, heute davor warnen, wenn wir etwas ausgeben wollen, was wir gar nicht haben. Es wurde erwähnt, dass man diesen Elternurlaub über die FAK finanzieren könnte. Das geht eben nicht. Die Familienausgleichskasse hat zwei Jahresleistungen, die sie im Prinzip vorhält. Dort wird keine Äuffnung betrieben, sondern diese zwei Jahresleistungen sind vorhanden, schrumpfen allerdings durch die verbesserten Leistungen in den letzten Jahren bezüglich Kindergelderhöhung, Geburtenzulagen usw. Die Familienausgleichskasse wird durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Das heisst also, wenn dort Leistungen herausgehen und ein bestimmter Mindeststand erreicht wird, dann müssen die Leistungen oder die Beiträge erhöht werden. Ich habe in meinem Votum gesagt, wenn wir bereit sind, alle solidarisch für die Bezahlung eines Elternurlaubs einzutreten, dann müssen wir auch sagen was es kostet. Dann müssen wir es finanzieren, das heisst, wir, die Arbeitenden müssen durch Beiträge dann diese Leistungen erbringen. Und dann habe ich auch kein Problem damit, weil dann belasten wir nicht eine zukünftige Kasse oder wir belasten nicht die Steuern, wir belasten nicht den Staat. Das zu den Aussagen des Abg. Vogt. Und Frau Laternser hat auch noch gesagt, dass wir uns sonst nach der Schweiz richten. Ich glaube nicht, dass in der Schweiz ein geregelter oder gesetzlich vorgeschriebener bezahlter Elternurlaub existiert. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Wir haben in Liechtenstein eine liberale Wirtschaftsordnung. Die Regelungsdichte ist bis jetzt wirklich überschaubar. Es wurde schon angetönt, wir haben eine niedrige Steuerbelastung, niedrige Lohnnebenkosten. Das Know-how ist sehr gut in diesem Lande. Die Produktivität ist sehr hoch. Wir haben wirklich Standortvorteile in Liechtenstein, die wir unbedingt beibehalten müssen. Diese Standortvorteile haben massgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung in Liechtenstein beigetragen. Ich habe den Satz gelesen in den letzten Tagen in der Zeitung von Josef Beck, dem Geschäftsführer der LIHK: «Nur gesunde Unternehmen können sichere Arbeitsplätze bieten». Das ist für mich ein ganz zentraler Satz. Wir müssen dafür besorgt sein, dass wir diese liberale Wirtschaftsordnung beibehalten, dass wir die bestehenden Standortvorteile unbedingt nützen, denn gerade diese Standortvorteile dienen auch dazu, dass die Arbeitsplätze in Zukunft erhalten werden können. Ich spreche mich klar gegen eine weiter gehende Umsetzung aus, wie dies vom Abg. Paul Vogt gefordert wurde. Ich habe auch etliche Mühe mit der Aussage der Abg. Laternser bezüglich FAK. Der Abg. Markus Büchel hat es bereits ausgeführt. Ich habe mich auch gefragt: Wer soll das bezahlen? Ist die Familienausgleichskasse neuerdings ein Goldesel? Dann können wir sie vermutlich auch für andere Ausgaben verwenden und belasten. Für mich ist auch ein zentraler Punkt: Wie steht es denn mit den Frauen, die eben nicht berufstätig sind? Auch dieser Punkt wurde schon angeschnitten in der Diskussion. Diese Frauen hätten dann ja keinen Anspruch auf einen bezahlten Elternurlaub - oder wollen Sie den dann auch bezahlen? Sie haben auch ausgeführt, Frau Abg. Laternser, dass Frauen mit guter Ausbildung vom Arbeitsprozess ausgeschlossen werden. Auch das ist mir nicht ganz klar. Es geht hier um einen Elternurlaub von drei Monaten. Bezahlt oder nicht bezahlt ist die Frage. Aber das hat nichts damit zu tun, dass hier Frauen effektiv ausgeschlossen werden sollen. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Dann noch zum Blick über die Grenzen, den der Abg. Paul Vogt gemacht hat, dass man gewisse Lösungen nicht nachvollzieht. Ich sehe hier nur den Punkt, dass man aus Fehlern lernen kann. Und wenn ich heute diese Situation in Deutschland ansehe, muss ich schon sagen: Die haben wirklich grosse Probleme und ich möchte mir diese Probleme nicht nach Liechtenstein holen. Diese Staatsverschuldung, diese Probleme mit dem Sozialstaat, dann die Probleme mit den ganzen sozialen Leistungen, die dort angeboten werden. Sie haben also wirklich enorme Probleme und man sieht klar, wohin das führt. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz antworten auf das Votum des Abg. Markus Büchel. Ich habe auf die Schweizer Gesetzgebung hingewiesen in Zusammenhang mit dem Pflegeurlaub, nicht bezüglich Elternurlaub, sondern nur Pflegeurlaub. Und dort ist im Arbeitsgesetz der Pflegeurlaub für Eltern von erziehenden Kindern oder von Kleinkindern verankert bis zu drei Tagen. Nur diesbezüglich habe ich auf die Schweiz verwiesen. Abgesehen davon, Herr Abg. Markus Büchel, bin ich mit Ihnen völlig einer Meinung, dass die Wirtschaft nicht über Gebühr belastet werden kann und soll. Und von daher ist es für mich auch unverständlich, dass die Regierung in der Vorlage die Verantwortung und die Belastung durch den Elternurlaub sehr gern auf die Wirtschaft abwälzen möchte. Ich verweise nochmal auf das, was ich bereits zitiert habe. Im Zusammenhang mit eventuellen Lohnfortzahlungen oder Ferienansprüchen hat die Regierung einfach das Argument, dass die liechtensteinischen Sozialpartner ja branchenspezifische Regelungen treffen könnten. Und das ist etwas, was ich klar ablehne. Man kann das nicht einfach der Wirtschaft aufbürden. Das werfe ich der Regierung auch vor. Deshalb eben die Frage nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten und von daher die Idee mit der Familienausgleichskasse. Und was die Familienausgleichskasse betrifft: Aktuelle Zahlen liegen mir nicht vor. Aber zumindest per Ende 2000 hatte die Familienausgleichskasse CHF 94 Mio. in der Kasse, davon CHF 81 Mio. in diversen Kapitalanlagen. Das nur eine Zahl im Jahr 2000. Und der Abg. Adrian Hasler sprach noch davon, dass er nicht sehen kann, wie ein dreimonatiger Elternurlaub den Frauen eine Hilfe sein kann. Natürlich nützen diese drei Monate allein nichts, aber es ist einfach ein Schritt auf dem Weg. Ich möchte nur ein Beispiel anführen: Frauen, die teilzeitberufstätig sind neben der Familie her, brauchen, um am heutigen Arbeitsmarkt irgendwo noch mitkommen zu können, je nachdem auch Fortbildungsmöglichkeiten. Und auch die sind nicht immer in Teilzeit möglich. Da gibt es Kurse bzw. Fortbildungsmöglichkeiten, die mal auch eine Abwesenheit von einem oder zwei Monaten am Stück erfordern. Und da wäre es sehr sinnvoll, wenn dann der andere Elternteil einspringen könnte. Wie gesagt: Es ist nur ein Puzzleteil, aber ein Schritt auf dem richtigen Weg. Und dann habe ich in den Voten all derer, die sich für die Regierungsvorlage ausgesprochen haben, völlig das Argument vermisst, dass die Ausgestaltung hier absolut unsozial ist, dass es sich jemand mit nicht allzu hohem Einkommen einfach nicht leisten kann, sondern dass diesen gesetzlich verankerten Elternurlaub nur sehr gut gestellte Familien in Anspruch nehmen können. Danke. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier ausdrücklich anerkennen, dass die liechtensteinische Sozialpartnerschaft gut ist. Sie ist aber vor allem deshalb gut, weil in den vergangenen Jahrzehnten das wirtschaftliche Wachstum sehr gross war und damit der Kuchen immer grösser wurde, den man verteilen konnte. Das hat dazu geführt, dass es zu einer relativen weit verbreiteten Zufriedenheit kam. Heute, glaube ich, werden diese Spannungen etwas stärker spürbar. Das Wirtschaftswachstum ist nicht mehr so gross. Die Wirtschaft stagniert. Und ich glaube, gerade in einer solchen Situation muss sich nun die Sozialpartnerschaft bewähren. Und für mich heisst Sozialpartnerschaft ganz elementar, dass man nicht nur die Bedürfnisse der Wirtschaft anerkennt. Wir haben es hier mit einem für die Gesellschaft sehr zentralen Thema zu tun und für mich müssen hier die Bedürfnisse der Familien sehr hoch gewichtet werden. Sie haben selber von der demografischen Entwicklung gesprochen. Die demografische Entwicklung in diesem Land ist sehr bedenklich. Die liechtensteinische Bevölkerung hat mit einer so tiefen Geburtenrate keine grosse Zukunft. Wir sind auf Einwanderungen angewiesen, wenn man den heutigen Lebensstandard halten will. Die Politik ist gefordert, hier etwas zu tun, und das heisst konkret Familienförderung. Sie haben gesagt: «Sie säen nicht, sie arbeiten nicht, aber sie ernten doch». Ich finde das - muss ich ehrlich sagen - eine Beleidigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerinnen säen, sie arbeiten. Und wenn man ihnen diese Leistungen absprechen will, dann dürfen sie nicht ernten. Die Leistungen, die mit einem verbesserten Elternurlaub an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergegeben werden sollen, diese Leistungen müssen sie selber erarbeiten. Es ist kein Geschenk des Himmels.Der Abg. Adrian Hasler hat weiter von Standortvorteilen in Liechtenstein gesprochen. Ich bin auch der Überzeugung: Die Standortvorteile der liechtensteinischen Wirtschaft sind sehr gross. Und deshalb bin ich auch überzeugt, dass die liechtensteinische Wirtschaft ihren Beschäftigten gleich viele Sozialleistungen bieten kann, und zwar gerade dort, wo es um elementare Fragen geht, wie die Industrien in den anderen europäischen Ländern.Was ich bei der Regierung vermisst habe - und ich möchte das wiederholen - ist, dass man aufzeigt: Was für Modelle gibt es? Wie kann man so etwas finanzieren? Dann wäre es am Landtag gewesen, darüber zu entscheiden, wie hoch man die Latte legen kann im Ausgleich der verschiedenen Interessen, im Ausgleich der Interessen der Familien und der Wirtschaft. Man hätte dann sinnvoll darüber beraten können. Aber einfach sagen: Die Wirtschaft darf das alles zusammen nichts kosten - dafür habe ich wenig Verständnis.Abg. Markus Büchel:
Herr Abg. Paul Vogt. Ich habe meine Aussage - Sie säen nicht, sie ernten nicht und werden doch ernährt - nicht auf die Arbeitnehmer bezogen, sondern darauf, wie Sie bestimmte Probleme sehen im Zusammenhang mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen, im Zusammenhang mit der Gewährung von neuen Leistungen. In diesem Zusammenhang habe ich dieses gesehen und auch gemeint. Die liechtensteinischen Arbeitnehmer arbeiten sehr gut, sehr motiviert und setzen sich sehr stark für die jeweiligen Unternehmen ein. Und das ist eine grosse Stärke, die wir haben, um eben auch unsere Wettbewerbsfähigkeit auch weiterhin zu erhalten. Ich bin auch überzeugt, dass die gut informierten Mitarbeiter wissen, wie viel Sozialleistungen, wie viel Abgaben, wie viel Lohnnebenkosten und wie viel Lohnsteigerungen noch zumutbar sind, um eben die Unternehmen gut und stark konkurrenzfähig zu erhalten. Die Aussage bezüglich der Kapitalbestände der FAK: Es ist richtig, dass die FAK über CHF 90 Mio. hat, die angelegt sind. Aber die jährlichen Ausgaben in der Familienausgleichskasse für Kinderzulagen, Geburtszulagen, Alleinerziehendenzulagen hat im letzten Jahr CHF 47,9 Mio. betragen. Das heisst, zwei Jahre sind abgedeckt. Da dürfen wir, wenn wir überhaupt einigermassen Schwankungen ausgleichen wollen, auf keinen Fall darunter fahren. Das heisst also, wir müssen zusätzliche Beiträge einheben, wenn wir neue Leistungen aus dieser Kasse generieren wollen. Abg. Ivo Klein:
Danke schön. Wenn wir diese Vorlage anschauen - und das wurde hier mehrmals gesagt - dann hat diese Vorlage eine Schwachstelle: Der Elternurlaub soll unbezahlt sein. Und ich möchte das auch wiederholen, was hier schon des Öftern gesagt wurde: Es sind genau die Geringerverdienenden, die sich es nicht leisten können, diesen Elternurlaub zu beziehen. Es ist hier eine grosse Diskussion entstanden: Wie kann man das finanzieren? Damit meine ich nicht die Gutverdienenden, sondern die kleinen und mittleren Einkommen sollten zumindest einen Teilausgleich für den Lohn bekommen, damit sie sich das überhaupt leisten können. Diese Frage der Finanzierung ist in diesem Bericht überhaupt nicht dargestellt. Es sind keine Möglichkeiten und Ansatzpunkte aufgezeigt, wie sich so etwas sicherstellen lässt. Und je länger ich dieser Diskussion zuhöre, umso mehr verstehe ich den Antrag des Abg. Paul Vogt. Ich komme mittlerweile selbst zum Schluss, dass man diesen Bericht an die Regierung zurückweisen sollte, um eben genau diese Frage abzuklären, ob es hier nicht Möglichkeiten gibt. Ich habe Verständnis aufgrund der momentanen Wirtschaftslage, dass vor allem Klein- und Mittelbetriebe Schwierigkeiten haben, hier die Finanzierung vorzunehmen. Aber vielleicht gibt es andere Möglichkeiten. Darum werde ich den Antrag des Abg. Paul Vogt unterstützen. Abg. Elmar Kindle:
Herr Abg. Vogt. Sie haben ausgeführt, dass es im Lande eine tiefe Geburtenrate hat und diese bedenklich sei. Ich kann es nicht beurteilen, bin aber überzeugt, dass dieses Gesetz das nicht beheben wird. Auch bin ich überzeugt, dass dieses Gesetz nicht dazu beiträgt, dass es mehr Elternteile gibt, die sich wieder mehr der Familienarbeit widmen, nur weil sie drei Monate unbezahlten Elternurlaub nehmen möchten oder können oder auch ein halbes Jahr, wie es in anderen Ländern zum Teil auch gefordert wird. In einem vorgehenden Votum haben Sie auch ausgeführt, dass die Erziehung - vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden -, dass es nicht auf dem Buckel oder auch auf Kosten der Frauen geschehen darf. Also, ich stelle fest: Wir Männer können doch gar keine Kinder bekommen. Ich weiss nicht, wer das sonst machen soll. Der Ansatz müsste, wenn schon so sein, dass jene Elternteile, ob Mann oder Frau, die sich der Familienarbeit widmen und zu Hause bleiben und nicht «den Fünfer und das Weggli» wollen, das heisst, arbeiten, dafür Geld beziehen und noch Kinder haben, dass jene Elternteile vom Staat in irgendeiner Form unterstützt werden. Und dann unterstützen wir die Familien. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Leider hat uns ja die Regierung keine Überlegungen mitgeteilt, wie die Finanzierung eines eventuellen Elternurlaubes stattfinden könnte. Deshalb muss man jetzt im Moment einfach von Annahmen ausgehen. Aber dann möchte ich das Zahlenbeispiel, das Sie, Herr Abg. Markus Büchel, vorhin brachten, weiterführen. Sie sagten, dass rund CHF 90 Mio. in der Kasse der Familienausgleichskasse sind, dass in etwa rund CHF 47 Mio. fürs Kindergeld jährlich ausbezahlt würden. Mein Vorschlag im Eintretensvotum war ja nicht, dass jeder Elternurlaub bezahlt wird, sondern nur für Familien mit geringem finanziellen Spielraum, zum Beispiel mit einer Grössenordnung von einem Jahreslohn von CHF 70'000 bis CHF 80'000. Also nicht jeder, sondern nur die Familien, die wirklich wenig Spielraum haben. Und wenn man davon ausgeht, einfach jetzt mal Annahme, dass etwa 100 Elternpaare das in Anspruch nehmen, wenn man das dann umrechnet, kommt man auf eine Grössenordnung von CHF 3 bis CHF 3,5 Mio. bis maximal CHF 4 Mio., die zusätzlich der Familienausgleichskasse zufallen würden. Das heisst, im Vergleich zum jetzt ausbezahlten Kindergeld ist es nicht einmal 10%, also ein relativ kleiner Betrag. Und von daher könnte man wirklich darüber diskutieren. Ich möchte aber doch vorschlagen, dass die Regierung uns dazu erst konkrete Zahlen liefert und wir diese Diskussion vorerst verschieben. Danke. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich habe die Frage vorhin gestellt: Wer soll das bezahlen? Es ist einfach so, dass dieses Geld heute zumindest noch nicht auf den Bäumen wächst. Also egal, ob es CHF 3, 4 oder 5 Mio. sind, irgendwer muss dieses Geld auf den Tisch legen. Anders geht es nicht. Entweder bezahlt es der Staat, es bezahlt das Unternehmen oder der Arbeitnehmer. Es gibt keine anderen Möglichkeiten. Und von daher ist, glaube ich, auch die Intention der Regierung klar, dass sie die Wirtschaftspolitik in diesem Falle vor die Familienpolitik setzt und diese EU-Richtlinie einfach im Mindestmass umsetzt, um eben keine weiter gehenden Belastungen - egal ob jetzt für den Staat, die Unternehmen oder die Privaten - zu schaffen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Frick.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst herzlichen Dank für die vielen Voten, selbstverständlich zuerst einmal die unterstützenden Voten für die Regierungsvorlage. Wir nehmen aber auch die anderen Voten sehr ernst und es wurde ja in der letzten Stunde einiges gesagt. Ich möchte trotzdem das eine oder andere nochmals wiederholen: Die Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern, die Voraussetzungen und die Modalitäten für die Inanspruchnahme dieses Rechts festzulegen. Die Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Bereits anlässlich der Behandlung des Berichtes und Antrages betreffend die Übernahme dieser Richtlinie ins Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum im Jahre 1999 wurde von den Landtagsmitgliedern eine kontroverse Diskussion über die Umsetzung dieser Richtlinie geführt. Ich habe sie zweimal durchgelesen und es wurde des Öfteren damals von überlaufenden Kassen und von Geldfülle geredet. Das zeigt sich heute nicht mehr in genau der gleichen Form. Die eingegangenen Stellungnahmen fordern einerseits einen gänzlichen Verzicht auf einen Elternurlaub, andererseits gehen andere Stellungnahmen davon aus, dass eine Umsetzung der Richtlinie ungenügend wäre, soweit lediglich Mindeststandards eingehalten würden. Insbesondere wird ein bezahlter Elternurlaub, welcher länger andauert als drei Monate, gefordert. Das war im Jahre 1999. In ähnlicher Weise wurde dieses Thema im Vorfeld zu dieser Landtagsdebatte in den Medien wieder behandelt. Von viel zu wenig Umsetzung bis zur totalen Ablehnung war alles dabei. Der vorliegende Bericht und Antrag der Regierung sieht eine Mindestumsetzung der Richtlinie vor. Erwerbstätige Frauen und Männer sollen ein individuelles Recht auf Elternurlaub im Falle der Geburt oder Adoption eines Kindes haben, damit sie sich bis zu einem bestimmten Alter des Kindes für die Dauer von drei Monaten um dieses Kind kümmern können. Dabei ist ein Lohnfortzahlungsanspruch während des Elternurlaubs nicht vorgesehen, jedoch ist eine entsprechende Arbeitsplatzgarantie einzuräumen. Diese Mindestumsetzung schliesst es jedoch nicht aus, dass liechtensteinische Sozialpartner branchenspezifische Regelungen in Gesamtarbeitsverträge aufnehmen. Das haben wir heute auch schon gehört. Aber da geht es ja der Regierung auch nicht darum, dass nun damit den Sozialpartnern die Verantwortung abgeschoben werden soll, sondern es geht ja lediglich darum, dass eben Branchen, die es sich heute noch leisten können, dass diese angehalten sind, dieses auch zu tun, wenn sie sich das leisten können.Die Regierung will die Rahmenbedingungen für unsere Volkswirtschaft nicht durch zusätzliche soziale Belastungen verschlechtern, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist. Sie ist ganz klar der Meinung, dass eine Politik, ausgerichtet auf einen maximalen Beschäftigungsgrad, auch eine gute - oder in anderen Worten ausgedrückt - die bessere Sozialpolitik ist. Wir sollten gerade in der heutigen Zeit, in der sich die Weltwirtschaft generell - und das auch bei uns - in einer angespannten Situation befindet, unsere Betriebe nicht durch einen weiteren Ausbau der sozialen Gesetzgebung mit weiteren Lohn-Nebenkosten belasten und so die Wettbewerbsfähigkeit weiter einschränken. Der Abg. Paul Vogt hat schon gesagt: Wir haben in unserem Land eine gute Sozialpartnerschaft. Ich bin auch der Meinung, das haben wir seit vielen Jahren. Aber ich bin nicht derselben Meinung wie der Abg. Vogt, dass diese gute Sozialpartnerschaft nur auf der Hochkonjunktur basiert, die wir in den letzten Jahren hatten. Im Gegenteil: Ich bin der Überzeugung, dass diese gute Sozialpartnerschaft basiert auf eben einem gegenseitigen Respekt und gegenseitigem Verständnis für eben die Probleme, die man hat. Der Regierung scheint es richtig und wichtig, wenn wir uns bei der Umsetzung dieser Richtlinie auf die vorliegende Mindestumsetzung beschränken. Nun zu einer Finanzierungsmöglichkeit über die FAK, die von der Frau Abg. Laternser angesprochen wurde. Wir haben uns noch bei der Familienausgleichskasse erkundigt. Bei der FAK wurden im letzten Jahr 820 Geburtszulagen ausbezahlt. Das gibt also dann auch einen Aufschluss auf die Geburten. Und wenn wir davon ausgehen, dass davon - sagen wir einmal - 550 bezugsberechtigt wären, dann können wir das mal überschlagsmässig rechnen. Das würde heissen, das würde in etwa zwischen CHF 6,5 und CHF 7 Mio. kosten, je nach Lohnhöhe vielleicht auch CHF 7,5 Mio. Bei den CHF 48 Mio., die die Familienausgleichskasse ausschüttet, macht das dann eben 15% und nicht weniger wie 10%. Das die Rechnung, die ich von der Familienausgleichskasse bekommen habe. Diese Kosten über die Krankenkasse zu finanzieren würde automatisch zu einer massiven Prämienerhöhung führen. Also letztlich müssten das auch wieder der Staat und der prämienzahlende Versicherte ausgleichen. Dafür sieht die Regierung aber keinen Ansatz. Im Weiteren ist es auch so: Vor allem für Klein- und Mittelbetriebe würde eine erweiterte Umsetzung zu ganz massiven Problemen führen. Dieses Gesetz berechtigt zum Beispiel einen Mitarbeiter, den Elternurlaub, wie Sie ja schon vorher gesagt haben, in Raten zu beziehen. Das heisst, er oder sie können bei jedem Kind beinahe eineinhalb Jahre lang Wochenverkürzung auf vier Tage machen, alles auf Kosten Elternurlaub. Sie können aber auch den Elternurlaub stundenweise beziehen nach diesem Gesetz über eine Zeitperiode von drei Jahren. Das heisst, jeder Arbeitnehmer, der den Elternurlaub in Anspruch nimmt, hat damit bei jedem Kind drei Jahre Kündigungsschutz. Das nur einige Beispiele dazu. Das hat auch noch Nebeneffekte, die auch zu berücksichtigen sind. Und der Abg. Lampert hat das bereits gesagt: Bei so einem Kleinbetrieb mit fünf Mitarbeitern, wenn zwei junge Mitarbeiter in Elternurlaub gehen, kann der nicht mehr liefern und steht vor ganz massiven Problemen. Und es ist nicht immer möglich, dann sich binnen zwei oder drei Monaten wieder entsprechenden Ersatz wieder eben nur für drei Monate zu beschaffen. Vielleicht noch zum Beispiel dieses nordischen Staates, der den Elternurlaub schon in den Siebzigerjahren eingeführt hat. In diesem Staat habe ich auch eine längere Zeit in dieser Zeitperiode gearbeitet. Da wurden dann in den Folgejahren, also in den Achzigerjahren und in den Neunzigerjahren ganz massive Sozialabbauten durchgeführt. Das war nicht anders möglich. Und der Elternurlaub - ich weiss es nicht, wir werden uns aber nochmals bemühen - wo der noch überall in dieser Form besteht. Aber ich möchte einfach einmal ein Fragezeichen dahinter setzen, ob alle Länder, die das damals eingeführt haben, es heute wieder tun würden. Ich glaube, das dürfte man auch einmal in Betracht ziehen. Im Übrigen möchte ich auch nochmals das Votum des Abg. Markus Büchel erwähnen, der gesagt hat: Jeder Arbeitsplatz, der einmal ausgelagert wurde, kommt mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurück. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat, besten Dank. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat, Sie haben es eben bei Ihrer Schilderung, wie schwierig das für die Industrie und für die Wirtschaft werden kann, so dargestellt, als ob der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, ob er das in Raten nimmt, sozusagen über ein ganzes Jahr verteilt, wie Sie es formuliert haben. Das liegt ja nicht im freien Ermessen des Arbeitnehmers. Das Gesetz sieht eindeutig vor, dass der Arbeitgeber da mitzureden hat bzw. dass auf berechtigte Interessen des Arbeitgebers Rücksicht genommen werden muss. Es liegt also nicht im freien Ermessen des Arbeitnehmers, das über ein Jahr oder anderthalb Jahre zu verteilen. Und dann bei Ihren Berechnungen zur Familienausgleichskasse: Sie sind nicht auf mein Argument eingegangen, dass die Lohnfortzahlung begrenzt werden könnte auf Familien mit nicht allzu hohem Einkommen. Ich denke, dass die Berechnungen, die Sie uns gesagt haben, dass die alle Familien betreffen, auch die höher verdienenden Familien. Diesbezüglich möchte ich Sie nochmals um Präzisierung bitten, ob sich die Zahl nicht in etwa halbiert, wenn man nur Jahreseinkommen ab zirka CHF 70'000 bis CHF 80'000 mit berücksichtigt. Ich glaube nicht, dass wir dann bei CHF 7 oder CHF 8 Mio. landen würden für die Familienausgleichskasse. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte auch bei diesem Punkt noch einmal einhaken. Ich bedaure es noch einmal, dass Sie die nötigen Unterlagen nicht bereitgestellt haben. Jetzt bringen Sie einige Zahlen so aus dem Ärmel geschüt-telt und sagen: Ja, vielleicht würde es CHF 5 Mio., vielleicht würde es auch CHF 7 Mio. oder noch mehr kosten. Es ginge genau darum, hier verschiedene Modelle und Möglichkeiten zu zeigen, wie man es machen kann, wenn man denn will. Aber wenn man gleich sagt: Ja, das ist gar nicht finanzierbar, dann fehlt es eben auch an politischem Willen. Man muss auch nicht den Ferienanspruch voll ausbezahlen, man kann auch 30, 40 oder 50% ausbezahlen. Man muss doch schauen: Was kann man überhaupt machen? Was ist finanzierbar? Und in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen und wenn dann der politische Wille tatsächlich da ist, dann denke ich, kann man hier auch tatsächliche und effektive Verbesserungen zustande bringen. Aber das, was die Regierung uns vorschlägt, da sehe ich also höchst minimale Verbesserungen. Das nützt in der Praxis nichts. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nochmals: Diese Kostenschätzung, die ich mit diesen CHF 6,5 bis CHF 7 Mio. durchgegeben habe, basiert auf einem relativ tiefen Einkommen in der Grössenordnung von CHF 50'000, also nicht von höheren Einkommen. Wir sind ganz absichtlich bei dieser Überschlagsrechnung von tiefen Einkommen ausgegangen. Und dann noch zum Votum des Abg. Paul Vogt: Es ist richtig, dass wir nicht eine Anzahl von verschiedenen Möglichkeiten hier aufzeigen, weil wir von Vornherein überzeugt sind, dass eben diese Minimalumsetzung das Richtige ist und es zum heutigen Zeitpunkt nicht richtig wäre, wenn wir jetzt eine weiter gehende Lösung angingen. Abg. Paul Vogt:
Ich erlaube mir jetzt auch einfach, so aus dem Handgelenk mal eine Zahl zu nennen. Wenn ich sage: Wir bezahlen dann einfach nur CHF 1'000 Monatsbesoldung, wenn ein solcher Elternurlaub bezogen wird, dann macht das eine relativ geringe Summe aus. Dann sind es, glaube ich, noch CHF 1,5 Mio. - berechnet auf drei Monate. Also, wenn ich sage: Es wären 500 Eltern, die das während drei Monaten beanspruchen würden und pro Monat würden sie eine Zulage von CHF 1'000 bekommen, dann ist das keine Riesenausgabe mehr. Abg. Dorothee Laternser:
Herr Regierungsrat. Wenn Sie von einem Jahreseinkommen von CHF 50'000 ausgehen, dann möchte ich Sie fragen: Von wie viel Elternpaaren sind Sie denn ausgegangen in Ihren Berechnungen mit diesem Jahreseinkommen, die dann bezugsberechtigt wären, damit Sie auf diese CHF 6 bis CHF 7 Mio. kommen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Wenn Sie zum Beispiel mit 600 Bezugsberechtigten rechnen und drei Monate und dann eben die CHF 50'000, dann liegen wir viel, viel höher. Abg. Ivo Klein:
Aber, ich glaube - es wurde hier auch verschiedentlich erwähnt -, dass es ja gar nicht darum geht, einen vollen Lohnausgleich zu bezahlen, sondern einfach für die geringer Verdienenden überhaupt die Möglichkeit zu bieten, dass sie das in Anspruch nehmen. Mit dieser Lösung ist es heute für die kaum möglich. Um das geht es ja. Und wenn ich Sie so argumentieren höre - ich komme ja auch aus der Wirtschaft - aber wenn ich Sie so argumentieren höre, dann fehlt mir einfach ein bisschen die Ausgewogenheit beider Seiten. Es wird nur von der Wirtschaftsseite aus argumentiert. Und ich glaube, wenn man so ein Problem löst - und hier wurde verschiedentlich auch die Sozialpartnerschaft angeführt, die versuchen ja auch immer, faire, ausgewogene Lösungen zu suchen - aber in der ganzen Argumentation fehlt mir diese Ausgewogenheit. Und ich möchte nochmals die Regierung bitten, zu schauen, ob es nicht zumindest für die Kleinst- und Kleinverdiener einen teilweisen Ersatz gibt und wie eine Finanzierung möglicherweise vonstatten gehen könnte. Ich glaube, mindestens diese Abklärung müssen wir treffen, damit wir überhaupt eine konkrete Idee haben, von was wir reden. Weil jetzt kommt es mir ein bisschen so vor: Es werden Zahlen in den Raum gestellt, die wir hier alle nicht genau kennen und wofür wir auch keine Unterlagen zur Verfügung haben. Und auf dieser Basis einen Entscheid zu treffen ist mir schlichtweg nicht möglich. Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte das bekräftigen, was eben der Abg. Ivo Klein sagte. Wir bräuchten einfach Unterlagen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jedes Jahr 600 Eltern mit so tiefem Einkommen von diesem Elternurlaub Gebrauch machen könnten. Das stimmt irgendwie mit den Geburtenzahlen nicht zusammen. Also, es kommt einem nicht ganz nachvollziehbar vor. Im Übrigen habe auch ich im Eintretensvotum davon gesprochen, dass man 80% Lohnersatz machen könnte. Von 100% war auch da nicht die Rede. Aber wie gesagt: Es wäre dringend notwendig, dass die Regierung einfach Finanzierungsmodelle vorlegt, damit man konkret darüber auch reden kann.Abg. Helmut Konrad:
Nur ganz kurz eine Bemerkung dazu: Der Abg. Klein hat gesagt, dass er sich nicht imstande sehe, auf dieser Basis eine Entscheidung zu treffen. Ich denke, es ist ja auch nicht jetzt der Zeitpunkt, in dem wir eine Entscheidung treffen müssen. Ich denke, die Regierung wird in einer Stellungnahme zu dieser 1. Lesung zu diesen Fragen ja dann auch Entscheidungsgrundlagen liefern und vielleicht solche Zahlen, die jetzt einfach einmal Schätzwerte sind, uns dann auch in dieser Stellungnahme zur Verfügung stellen, um dann in der 2. Lesung eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu haben. Das auch vielleicht ein bisschen eine Antwort auf den Antrag, der, denke ich, stehen bleiben wird, dass die Vorlage bzw. der Bericht und Antrag zurückgewiesen werden soll. Ich denke, die Diskussion hat gezeigt, dass ein Teil des Landtages zumindest wünscht, die Frage von Teilunterstützung von Elternurlaub usw. einfach seriöser abklären zu lassen und ich sehe das nicht als einen Grund, um die Vorlage zurückzuweisen und das zu unterstützen. Aber ich würde das auch erwarten im Sinne von einigen Voten, die jetzt das verlangt haben, dass man noch Grundlagen bekommt, was solche Vorschläge, die jetzt da in den Raum gestellt worden sind, bedeuten würden.Abg. Ivo Klein:
Ich bin noch nicht so lang im Landtag. Aber, ich glaube, eines ist klar: Je nachdem, für was wir uns entscheiden oder mit welchem Vorschlag die Regierung dann schlussendlich kommt, gibt es vielleicht noch ein anderes Gesetz, das man in diesem Zusammenhang noch anpassen muss. Und wir können doch nicht jetzt die 1. Lesung durchführen, ohne zu wissen, wohin der Zug geht oder mit welchen Zahlen die Regierung kommt, und dann die 2. Lesung von diesem machen, ohne dass wir das andere Gesetz dann hätten. Also, darum glaube ich, das gehört zusammen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Vielleicht noch ergänzend: Zu dieser Vorlage wird ja auch dann noch der Pflegeurlaub eingeführt. Das wurde auch schon erwähnt. Die entsprechende Bestimmung sieht ja vor, dass dem Arbeitnehmer bei Krankheit oder Unfall der in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitglieder Freizeit im Umfang eines Tages pro Pflegefall zu gewähren ist, damit die Pflege anderweitig organisiert werden kann. Zur Klarstellung: Hier ist natürlich dann ein bezahlter Tag gemeint.Und dann noch zum Schluss: Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in § 1173 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Für die Ausarbeitung der entsprechenden Bestimmungen wurde Prof. Stöckli von der Universität Basel beigezogen. Er ist ein ausgewiesener Experte im Arbeitsrecht. Das wurde allerdings schon von der Vorgängerregierung gemacht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stehen zwei Anträge im Raum. Einmal ein Rückweisungsantrag des Abg. Paul Vogt, der Abg. Dorothee Laternser und des Abg. Ivo Klein einerseits, andererseits ein Antrag auf Nichteintreten des Abg. Walter Hartmann. Ich möchte zuerst abstimmen lassen über den Rückweisungsantrag: Wer dem Rückweisungsantrag an die Regierung Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht Folge geleistet. Dann stimmen wir noch über den Antrag des Abg. Walter Hartmann ab, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Auch diesem Antrag ist nicht zugestimmt.Dann treten wir auf die Gesetzesvorlage ein und ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Sachüberschrift vor Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe ja bereits im Eintretensvotum begründet, warum ich der Meinung bin, dass, wie in der Vernehmlassungsvorlage, der Pflegeurlaub drei Tage pro Pflegefall betragen sollte, vor allem zumindest für Eltern von Kindern unter 10 Jahren. Ich möchte die Regierung bitten, Stellung zu nehmen, warum das geändert wurde. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Hier wird eigentlich nur geltendes Recht noch geklärt. Es wurde nirgends etwas zurückgenommen. Es ist also nicht eine Verschlechterung. Im Normalfall ist es sowieso im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass hier im Notfall eben bei Erkrankung eines Kindes Urlaub gewährt wird. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Hier geht es darum, dass eben dieser Tag pro Fall zur Organisation einer Pflege bezahlt wird. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich wohl nicht ganz deutlich ausgedrückt. Sie haben natürlich Recht. Im geltenden Recht war das bisher nicht verankert. Ich meine aber die Diskrepanz zur Vernehmlassungsvorlage. Und als Vergleich möchte ich nochmal die Rechtslage in der Schweiz heranziehen, die ich bereits zitiert habe. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke. Wir werden die Rechtslage in der Schweiz nochmals genau ansehen, wie es sich da verhält und nachher in der 2. Lesung allenfalls nochmals darauf zurückkommen respektive dies ändern, wenn dem wirklich so ist oder wir dann zur Meinung gelangen, es müsse auf drei Tage erhöht werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 31 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. In der Erklärung zu diesem Artikel steht, dass damit impliziert ist, dass der Elternurlaub, der über einen Monat hinausgeht, zu einer Ferienverkürzung führen kann. Und wie ich bereits in der Eintretensdebatte gesagt habe, ist das für mich unverständlich. Hier in der Vorlage geht man von einem unbezahlten Elternurlaub aus und die Inanspruchnahme des unbezahlten Elternurlaubs soll nach der Vorstellung der Regierung zu einer Kürzung der gesetzlich verankerten, bezahlten Ferienzeit führen. Wie lässt sich das begründen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Der Ferienanteil, den er aufgrund seiner Anwesenheit am Arbeitsplatz zugute hat, wird nicht gekürzt, sondern nur für die zwei Monate, die er eben zusätzlichen Elternurlaub bezieht. Einen Monat hat er Urlaubsanspruch, die anderen zwei nicht unbedingt. Es werden also in dem Moment, wenn eine Person Elternurlaub in Anspruch nimmt und von einem Jahr drei Monate im Elternurlaub ist, verliert diese Person eben adäquat den Urlaub von zwei Monaten.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Sachüberschrift vor Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir können weiterlesen.
Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir können weiterlesen.
Art. 34b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir können weiterlesen.
Art. 34c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir können weiterlesen.
Art. 113 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 113 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte die Regierung fragen: Wie ist das gedacht? Was bedeutet das: Das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraf? Soll es Übergangsbestimmungen geben oder haben dann alle Eltern, deren Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht drei Jahre alt ist, Anspruch auf Elternurlaub oder nur die, deren Kind nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes geboren wird? Wie gesagt: Wird die Regierung hier Übergangsbestimmungen vorsehen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Bis jetzt sind keine Übergangsbestimmungen vorgesehen. Abg. Dorothee Laternser:
Dann möchte ich meine Frage wiederholen: Wer hat dann Anspruch auf dieses Gesetz? Alle Eltern, deren Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht drei Jahre alt ist oder nur die Eltern, deren Kinder nach In-Kraft-Treten des Gesetzes geboren sind?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Kinder, die nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes geboren wurden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage behandelt. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung bis 17.15 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 17.00 Uhr).
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