Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte (Übergangsbestimmung betr. die Rechtsanwälte und Rechtsagenten) (Nr.30/2003), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der Landtagssitzung von heute Donnerstag. Wir kommen nun zu Traktandum 14: Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte (Übergangsbestimmung betreffend die Rechtsanwälte und Rechtsagenten), Bericht und Antrag der Regierung Nr. 30/2003. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der Lesung zu beginnen.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage behandelt und verabschiedet.-ooOoo-