Revision des Krankenversicherungsgesetzes (einschl. Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) (Nr. 44/2003), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen zu Traktandum 20 - Revision des Krankenversicherungsgesetzes - fort. Ich gebe das Wort zur Beantwortung der Fragen an Herrn Regierungsrat Frick.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Bevor ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen komme, möchte ich noch einige generelle Äusserungen zur Vorlage und auch zur Geschichte machen, wie es zu dieser Vorlage gekommen ist: Im Jahre 2001 hat sich die Sanitätskommission vornehmlich mit Zulassungsanträgen von Ärzten befasst. Neben Anträgen für die Ausübung von anderen medizinischen Berufen waren viele Gesuche von Ärzten, dabei auch sehr viele aus dem EU-Bereich, zu bearbeiten. Es hat sich gezeigt, dass der liechtensteinische Gesundheitsmarkt trotz der Einführung des GNL mit der Bedarfsplanung nach wie vor als ein attraktiver Standort für Ärzte angesehen wird. Die Sanitätskommission hat erfolglos nach Mitteln und Wegen gesucht, um Anträge ablehnen und dadurch ein Überangebot an Ärzten zu vermeiden, auch im Wissen, dass jeder zusätzliche Arzt auch zusätzliche Kosten bedeutet. Diese Erkenntnis ist allgemein bekannt und bestätigt. Das Gesundheitswesen ist ein sehr komplexes System mit einer Vielzahl von Akteuren. Der Gesundheitsmarkt ist ein Angebotsmarkt, in welchem die Leistungserbringer die Nachfrage nach ihren Leistungen in erheblichem Masse selber bestimmten können. Der Anzahl der im Gesundheitswesen tätigen Leistungserbringer kommt daher eine grosse Bedeutung zu. Die Steigerung der Anzahl Ärzte ist auf die freie Berufsausübung im Rahmen des EWR-Abkommens zurückzuführen. Die Garantien der freien Berufsausübung innerhalb des EWR lassen indessen keine staatliche Steuerung der Zahl der berufstätigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu. Hingegen kann die Zulassung zur Tätigkeit für die Krankenversicherung und für die übrigen Sozialversicherungen unabhängig von der Freizügigkeitsregelung im EWR durch innerstaatliches Recht geregelt werden. Dies ist der Ansatz und Kernpunkt des vorgeschlagenen Reformpaketes. Der Ruf nach einem zeitlich begrenzten Zulassungsstopp für Ärzte kam deshalb von der Sanitätskommission basierend auf der grossen Besorgnis zu dieser Situation auch von Seiten des Ärztevereins. Auch andere Berufsvereinigungen im Gesundheitsbereich, die eine ähnliche Situation erleben, wollten zu dieser Zeit beim Zulassungsstopp mit eingeschlossen werden. Man kam dann aber zur Überzeugung, dass eine abgestufte Vorgangsweise besser wäre. Auf der einen Seite wollte man den Zulassungsstopp möglichst kurz halten, auf der anderen Seite war man sich über den Umfang und die Komplexität der Materie sehr wohl bewusst. Die Regierung hat sich aus diesem Grunde beim Bericht und Antrag über befristete Sofortmassnahmen, das heisst den Zulassungsstopp, auf den Ärzteberuf beschränkt. Was damit zum Ausdruck gebracht werden soll ist: Die Initialzündung zu dieser KVG-Revision lag in der Notwendigkeit, den Gesundheitsmarkt Liechtenstein vor einer ärztlichen Überversorgung und deren Auswirkungen zu schützen. Es stand nicht die Kritik am erst vor kurzem eingeführten Hausarztmodell im Vordergrund. Es war der anhaltende Druck von Ärzten von aussen, der dann noch durch den Fall der durch die Bezeichnung «Single Practice Rule» bekannten Verordnung verstärkt wurde. Deshalb ist die Neuregelung der Zulassungen der Ärzte zur Tätigkeit für die OKP der zentrale Punkt für die vorliegende Revision. Die Abkehr vom Kontrahierungszwang bringt eine Systemänderung mit sich - das wurde schon des Öfteren heute erwähnt. Einerseits müssen wir jedem EWR-Bürger, welcher eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann, die Möglichkeit bieten, seinen Beruf bei uns auszuüben. Andererseits wollen oder müssen wir unseren Markt vor Übernutzung schützen. Wir wollen dies tun und wählen dafür den Weg, den andere schon lange gehen. Auch die Schweiz bewegt sich in diese Richtung. Die vorgesehene Bedarfsplanung zur Tätigkeit für die OKP soll in derselben Methodik, wie die heutige Bedarfsplanung für das GNL, mit dem Unterschied gemacht werden, dass im neuen Kreis zirka 15 Ärzte mehr enthalten sind. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass es das System zu sehr verkomplizieren würde, wenn wir zwei Bedarfsplanungen übereinander machen würden, das heisst, wenn wir die heutige GNL-Regelung beliessen und für die 15 nicht im GNL aufgenommenen Ärzte in unserem Lande einen eigenen Kreis schaffen würden. Dieses System wäre dann für den einzelnen Versicherten nicht mehr so ohne weiteres nachvollziehbar. Wir hätten dann zugelassene Kassenärzte im Hausarztsystem, wir hätten zugelassene Kassenärzte nicht im Hausarztsystem, nicht zugelassene Ärzte im Inland, nicht zugelassene Ärzte im Ausland und zugelassene Ärzte im Ausland. Also, eine sehr komplexe, schwierige Situation. Diesen Wirrwarr wollten wir nicht schaffen. Ganz abgesehen davon hätte ein solch kompliziertes System in unserem kleinen Land zusätzliche Kostenfolgen - und das soll vermieden werden. Die letzte KVG-Revision hat einen beträchtlichen Kostenschub bei den Verwaltungskosten verursacht. Sicher können wir nicht die ganzen Kostensteigerungen der letzten Jahre dem GNL oder dem Hausarztsystem zuschieben. Es ist aber unbestritten, dass ein wesentlicher Teil der Verwaltungsmehrkosten dadurch verursacht wurde. Die Vorlage soll das System wieder vereinfachen und so die Verwaltungskosten zumindest stabilisieren, wenn möglich sogar reduzieren. Im Übrigen enthält die Vorlage neu unter Art. 4c eine Bestimmung zur Kontrolle der Verwaltungskosten. Dies ist neu und gibt der Regierung die Möglichkeit, diese Kosten zu beschränken. Zurück zum Hausarztsystem: Es wurde verschiedentlich kritisiert, man hätte diesem zu wenig Zeit gelassen, sich zu bewähren. Hierzu muss gesagt werden, dass die Zahlen zum Jahr 2001, welche den Erfolg des Hausarztsystems belegen sollen, nicht ganz korrekt sind. Darüber haben wir aber auch schon gesprochen und ich werde nachher noch einmal auf diese Zahlen zurückkommen. Aber was ich hier noch festhalten möchte: Für diesen Wirrwarr im Zahlenbereich in der ganzen Kostenerfassung ist die Regierung nicht zuständig. Wenn nun eine Gruppe von Ärzten sich zusammen mit dem LKV auf ein bewährtes HMO oder anderes Modell einigt, dann ist dies auch im Sinne des Gesetzgebers, wenn es einen Kostenspareffekt mit sich bringt, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu schmälern. Es wurden ja heute des Öfteren Beispiele von Hausarztsystemen in der Schweiz aufgezeigt, zum Beispiel eben ein Hausarztsystem mit 6'000 Versicherten und 180 Ärzten. Es ist richtig, solche Hausarztsysteme funktionieren und existieren auch schon seit langem. Aber es ist auch bekannt, dass solche Hausarztsysteme nur für ganz spezielle Leute, die sich darum kümmern und die das interessiert, dass es nur dort funktioniert. Und deshalb hat eben die Stadt Zürich etwa 1% im Hausarztsystem, aber es funktioniert nicht, wenn man alle Leute in ein und dasselbe System hineinzwängen will. Hier reden wir dann wirklich von einer wirklichen Auswahl von Leuten. Und dort funktioniert es, das ist richtig. Die Regierung hat sich diesbezüglich intensiv bemüht und Studien gelesen. Also, dies darf man nicht so in den direkten Vergleich ziehen.Mit der Aufhebung des Kontrahierungszwanges - verbunden mit der Besitzstandswahrung für im Land bereits tätige Ärzte - geniessen diese heute eine nicht zu unterschätzende Privilegierung. Deshalb wird nun eine Kompromisslösung bei der Kontrahierungsfrage vorgeschlagen und nicht zum Beispiel wie in Österreich vorgegangen, wo es nur Kassenarzt oder freien Arzt gibt, ohne die Möglichkeit zur Abrechnung. Der freie Arzt hat überhaupt keine Möglichkeit, und der Kassenarzt rechnet eben zu 100% ab. Wir haben das andere System gewählt - das ist vielleicht einmalig - wobei wir sagen: Der freie Arzt kann zu 50% mit der OKP abrechnen. Dahinter stehen folgende Überlegungen: Zum einen soll eben dem jungen Arzt trotzdem eine Chance gegeben werden, um eine Praxis einigermassen profitabel im Land betreiben zu können, trotz den verschiedenen Nachteilen, die er gegenüber dem Kassenarzt oder eben dem zugelassenen Arzt in Kauf nehmen muss. Die Bedarfsplanung wird ganz klar aufzeigen, dass in den allermeisten Fällen genügend Ärzte im FL heute tätig sind, wenn man von einigen Facharztrichtungen einmal absieht. Das heisst, die Bedarfsplanungskommission oder die Zulassungskommission wird in den nächsten Jahren nur noch für einige wenige Ärzte eine Zulassung zu den Krankenkassen erteilen können. Dies könnte sich negativ auf die Qualität der medizinischen Versorgung unseres Landes auswirken und eine Überalterung in verschiedenen Bereichen könnte sich bemerkbar machen. Auch hat ein gewisser Wettbewerb durchaus einen positiven Einfluss auf die Qualität der Leistungen. Mit der 50%-Lösung soll deshalb der Gesundheitsmarkt nicht total dicht gemacht werden. Für Ärzte im Ausland, vor allem im Grenzgebiet zur Schweiz, soll der gleiche Grundsatz gelten. Ihre Leistungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur dann zur Gänze übernommen, wenn der LKV, also der Liechtensteinische Krankenkassenverband, einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen hat. Der Krankenkassenverband ist in Abstimmung mit der Kammer angehalten, mit Schweizer Ärzten und auch österreichischen Ärzten im Grenzgebiet, welche einen substanziellen Patientenstamm aus Liechtenstein bereits betreuen, einen Tarifvertrag abzuschliessen. Damit ändert sich für den in Liechtenstein wohnhaften Patienten, der bei einem solchen Arzt Leistungen in Anspruch nimmt, nichts. Besucht er aber einen Arzt in der Schweiz, der keinen solchen Vertrag mit dem Krankenkassenverband hat, dann hat er dieselben Bedingungen, wie wenn er einen Wahlarzt im Land konsultiert, das heisst, die obligatorische Krankenpflegekostenversicherung zahlt nicht. Er muss die Kosten zu 50% selber übernehmen, also 50% wird bezahlt, und den Rest muss er übernehmen oder entsprechend eine Zusatzversicherung abschliessen.Die in Liechtenstein tätigen Krankenkassen müssen bis zum In-Kraft-Treten dieser Vorlage ein entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten. Ein Erschwernis ist es sicherlich für den Wahlarzt, dass der Versicherte der Honorarschuldner ist. Das kann für ihn, was die Ärzte bis heute nicht gewohnt sind, eine gewisses Inkassoproblem bereiten. Das ist so. Aber das ist auch im System, das wollte man ja. Man wollte ja damit auch die Attraktivität des Gesundheitsmarktes senken. Das sind die Überlegungen, die hier dahinter stehen. Nun, wie will die Regierung mit dieser Vorlage Kosten steuern? - ich sage absichtlich steuern. Diese Frage wurde auch mir natürlich des Öfteren in den letzten Wochen gestellt. Diese Gesetzesvorlagen enthalten eine ganze Reihe von Massnahmen, die zu Kosteneinsparungen führen werden und auch viele Massnahmen, die zumindest primär zu erhöhtem Kostenbewusstsein führen werden. Ich möchte aber von vornherein und ganz klar zum Ausdruck bringen: Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn auch die Bevölkerung mitmacht, denn die Gesundheitskosten sind das Ergebnis aus Tarif mal Menge. Wenn wir nun die steil ansteigende Anzahl an Arztkonsultationen pro Jahr bei praktisch gleich bleibender Anzahl an Versicherten betrachten, so können wir daraus einen Teil der jährlichen Kostensteigerungen ableiten. Wie ich am Anfang meiner Ausführungen erwähnt habe, führte der massive Druck von Ärzten von aussen, die auf unseren Markt drängen, führte zur Initialzündung für diese Gesetzesänderung. Hier sieht die Regierung die grösste Gefahr für die Kostenausweitung, denn es ist eine bekannte Tatsache, dass jeder zusätzliche Arzt auch zusätzliche Kosten in unserem Gesundheitssystem generiert. Deshalb Aufhebung des Kontrahierungszwanges und dadurch Verminderung der Attraktivität für den Praxisstandort Liechtenstein. Die Kosten steuern und sparen wollen wir vor allem, indem wir zusammen mit den Krankenversicherungen und der Ärztekammer Kostenziele aufstellen. Das heisst, wir wollen die Gesamtkosten in der OKP planbar machen und gleichzeitig den Leistungserbringern und den Kassen Ziele setzen. Diese Kostenziele sind vorerst noch keine verbindlichen Globalbudgets, bei deren Überschreitung es automatisch zu einer Senkung der Vergütungssätze kommt. Versicherer und Leistungser-bringer müssen aber jede Überschreitung der Kostenziele in Zukunft begründen. Schon diese Pflicht allein wird das Kostenbewusstsein stärken und die Diskussion über Kosten und Ursachen auslösen. Nach einer Anlaufphase soll das jeweilige von der Regierung festgelegte Kostenziel verbindlicheren Charakter bekommen und notfalls Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei wird vor allem daran gedacht, einzelne Leistungserbringer zur Rechenschaft ziehen zu können, die hauptsächlich für die Überschreitung der Kostenziele verantwortlich sind. Die Regierung ist überzeugt, dass sie zusammen mit der von der Ärztekammer zu schaffenden Qualitäts- und Kostenkommission ein Instrument bekommt, mit dem unter Zuhilfenahme der neuen statistischen Daten eine verstärkte Kostentransparenz und auch mehr Kostendisziplin geschaffen werden, was zweifelsohne auch zu Einsparungen führen wird. Durch diese erhöhte Kostentransparenz werden wir auch die in den letzten Jahren massiv gestiegenen Medikamentenkosten besser in den Griff bekommen. Auch hier ist sich die Regierung bewusst, dass sie bei der Bearbeitung dieser sehr heiklen Fragen auf das Wissen der Fachleute angewiesen sein wird. Sehr viel besser vergleichbar werden die statistischen Daten dann, wenn wir die Tarifart von der Schweiz einmal vollständig übernommen haben. Um unkoordinierte Behandlungen durch mehrere Ärzte und Doppeluntersuchungen nach Möglichkeit zu vermeiden, ist die Einführung einer Versichertenkarte vorgesehen. Mit dieser Karte soll dem behandelnden Arzt die Möglichkeit gegeben werden, zu erkennen, ob der Patient auch noch bei einem andern Arzt in Behandlung steht. Er soll dann den Patienten auf die finanziellen Konsequenzen einer Doppelbehandlung aufmerksam machen. Dadurch, dass der Versicherte im Krankheitsfall im Gegensatz zum heutigen System einen bestimmten Arzt direkt aufsuchen kann, ohne vorher den Hausarzt konsultieren zu müssen, können Kosten gespart werden. Selbstverständlich kann der Versicherte auch weiterhin zuerst seinen Hausarzt aufsuchen, was durchaus sinnvoll sein kann, da er seinen Patienten am besten und meistens auch am längsten kennt. In der letzten Woche hat der Schweizerische Bundesrat beschlossen - das wurde heute auch schon erwähnt - die Franchise von CHF 230 auf CHF 300 und den Selbstbehalt von CHF 600 auf CHF 700 zu erhöhen. Davon erhofft er sich eine Entlastung der Prämien. Sie sollen im nächsten Jahr um 3,2% weniger steigen. Die Franchise wurde in der Schweiz 1998 zum letzten Mal erhöht, und zwar von CHF 150 auf CHF 230. In der Zwischenzeit sind in der Schweiz die Kosten um 30% gestiegen, und in Liechtenstein betrug die Kostensteigerung im gleichen Zeitraum zirka 35%. Zurück zur Franchise: Damit sollen laut Bundesrat die Anreize für kostenbewusstes Verhalten bestärkt werden. Gleichzeitig betrage die Mehrbelastung für den Versicherten gerade mal CHF 6 pro Monat. Die Arbeitsgruppen, welche die Vorarbeiten für diese Vorlage geleistet haben, kamen nach langen Diskussionen zur Empfehlung, die Franchise zu verdoppeln. Da der Wegfall der Halbierung der Kostenbeteiligung im GNL für die Mehrzahl der Versicherten aber ohnehin zu einer Erhöhung der Kostenbeteiligung führen wird, verzichtet die Regierung bei der Vorlage auf die Erhöhung der Franchise, wie das ursprünglich von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde. Der Sinn der Kostenbeteiligung ist, das Kostenbewusstsein beim Versicherten zu steigern. Und wenn das so ist - und das ist das Mittel, das generell in ganz Europa angewendet wird - dann ist nicht einzusehen, warum dieses Mittel beim grössten Teil der Versicherten, nämlich eben bei den Versicherten im Hausarztmodell, nicht oder nur zum Teil angewendet wird. Das ist auch der Grund, weshalb die Arbeitsgruppe zum Schluss kam, dass es nicht sinnvoll ist, eine Kostenbeteiligung wieder zu reduzieren. Dann nimmt man ihr ja wirklich letztlich die Funktion. Alle Versicherten zwischen 20 und AHV-Rentenalter haben nach dieser Vorlage eine Kostenbeteiligung in Form eines festen Betrages pro Kalenderjahr von CHF 200 und in Form eines Selbstbehaltes von 10% bis zum Höchstbetrag von CHF 600 in Zukunft. Das ist praktisch dasselbe, was die Versicherten ausserhalb des GNL haben, ist aber weit unter dem, was in der Schweiz zum Beispiel gang und gäbe ist. Hier wird ja jetzt davon gesprochen, im nächsten Jahr von CHF 230 auf CHF 300 zu gehen. Wir sind also hier noch darunter. Im Weiteren ist es ja vorgesehen, dass diese Kostenbeteiligung für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahre und für Leute im Rentenalter, dass diese Kostenbeteiligung halbiert wird. Dann reden wir also noch von CHF 100 und dann eben obere Grenze von CHF 300. Meines Erachtens führt das nicht zu Problemen. Und wenn das doch der Fall sein sollte, haben wir ja für Leute mit geringerem Einkommen noch diese Prämienreduktion. Im Weiteren gibt es auch noch das Sozialhilfegesetz, das heute schon für Prämien - zwar nicht in sehr grossem Masse - aber doch in Anspruch genommen wird. Um den Versicherten einen Anreiz zu geben, dem Hausarztmodell beizutreten, und um Einschränkungen der freien Arztwahl in Kauf zu nehmen, wurde eine Prämienreduktion gewährt. Das haben wir ja heute schon diverse Male diskutiert. Diese Massnahme ist ohne weiteres einzusehen, denn dieses Geld sollte, so war es zumindest damals vorgesehen, nach einer Einführungsphase durch das System wieder eingespart werden. Nun ist es aber so, dass dieses System die Einsparungen nicht brachte. Die Startfinanzierungen sind nach wie vor in derselben Höhe, Tendenz steigend. Also, kann man sagen, diese 10-prozentige Startfinanzierung oder die Prämienermässigung waren an sich ein Geschenk an die Leute, die eben dem Hausarztmodell beigetreten sind.Nun, bei der Kostenbeteiligung und beim Selbstbehalt verhält es sich anders. Dies sind Instrumente, wie ich schon vorher gesagt habe, die auch anderswo eingesetzt werden, um die Versicherten zum bewussteren Umgang mit den ärztlichen Leistungen anzuregen - oder mit anderen Worten - um die immer häufigere Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe auch bei Bagatellen etwas zu bremsen. Soll dieses Mittel nicht für alle gleich eingesetzt werden? Einer diesbezüglichen Reduktion der finanziellen Belastung bei jungen Versicherten unter 20 und bei Rentnern stimme ich ohne weiteres zu. Wirkungslos aber wird das Instrument wirklich, wenn ich es auch noch beim grösseren Teil der erwerbstätigen Bevölkerung halbiere. Dies ist auch keine soziale Leistung. Ganz im Gegenteil: Wir halbieren damit die Kostenbeteiligung von vielen Versicherten mit mittleren und hohen Einkommen, für die solche Entlastungen nicht gedacht sind. Diese grosszügigen Entlastungen wurden vor 3 Jahren zu einer Zeit eingeführt, als die Staatseinnahmen noch jährlich wuchsen und die Überschüsse geäufnet werden konnten. Ich weiss nicht, ob die Vorgänger-Regierung diese Vorschläge auch unter den heute herrschenden finanziellen Bedingungen machen würde. Ganz abgesehen davon, dass diese Massnahme am Sinn vorbeizielt. Diese Konsequenzen, die sich aus der Auflösung des Hausarztsystems ergeben, haben meines Erachtens nichts mit Sozialabbau zu tun. Eine verantwortliche Sozialpolitik ist eine Politik, die dafür Sorge trägt, dass das gute soziale Netz, das wir heute haben, erhalten bleibt und die den Mut hat, auch einmal eine Fehlentwicklung zu korrigieren. Wobei das, was hier vorgesehen ist, nur geringe finanzielle Auswirkungen für den einzelnen Versicherten haben wird. Zum Schluss möchte ich noch zum Ausdruck bringen, dass es der Arbeitsgruppe gelungen ist, eine ausgewogene Vorlage zu erarbeiten, die recht offen gestaltet ist und - wenn notwendig - einige griffige und wirksame Steuerungs- und Sparinstrumente enthält. Die vorgegebenen Ziele können wir damit erreichen, ohne dass wir einen Qualitätsverlust im Gesundheitswesen in Kauf nehmen müssen. Dies scheint mir wichtig. Wir haben ein gutes, ein ausgezeichnetes Gesundheitswesen, von dem die ganze Bevölkerung profitiert. Und dies gilt es zu erhalten. Nun gehe ich auf die Fragen ein, die in der Eintretensdebatte gestellt wurden, möchte aber auch vielleicht das eine oder andere Votum noch kommentieren, obwohl es nicht eine direkte Frage enthält. Zuerst die Frage: Weshalb kein Gesundheitsnetz Liechtenstein mehr? Hier hiess es, dass dem zu wenig Zeit gegeben wurde. Das ist sicherlich richtig so. Nun, Sie wissen alle, wie die Situation war, wie die Ärztezahl angestiegen ist. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück. Die Regierung war gezwungen, zu handeln, und sie hat gehandelt. Und dann hatten wir jetzt eineinhalb Jahre - oder nach der Verlängerung haben wir insgesamt 2 Jahre Zeit, um ein neues System einzuführen. Hier haben wir nicht mehr die Zeit, weitere 5 Jahre zu warten um zu sehen, ob sich das GNL wirklich bewährt oder nicht.Dann zu den Zahlen: Offensichtlich gibt es Abgeordnete, die die Zahlen schon vor mir bekommen haben. Ich habe nur einige wenige Zahlen zur Verfügung. Hier heisst es, dass die Kostensteigerung im Jahre 2002 ungefähr bei 5,4% liegen wird. Das haben wir heute schon gehört. Was aber hier interessant ist: Die gesamten OKP-Leistungen erhöhen sich auf CHF 94 Mio. Dabei wurde deutlich, dass die Leistungen in der freien Arztwahl um knapp 10% abnahmen, hingegen die Kosten im Hausarztsystem um 11% stiegen. Dazu muss man allerdings noch sagen, dass in der freien Arztwahl gemessen an Versicherungsmonaten ein geringer Rückgang und im Hausarztsystem eine leichte Zunahme zu verzeichnen ist. Also, das muss man schon noch ausgleichen. Dann muss man vielleicht auch in Betracht ziehen, dass im Hausarztsystem versicherungstechnisch die schlechteren Risiken sind. Aber alles in allem können wir aus diesen Zahlen, die ich heute vorliegen habe, auf jeden Fall nicht ableiten, dass sich das Hausarztsystem hier wirklich bewährt hätte. Das zu den Zahlen. Im Weiteren ist dazu zu sagen, dass anlässlich dieser Arbeit, die zusammen mit der Arbeitsgruppe in vielen Workshops geleistet wurde, da war diese Begeisterung für das Hausarztmodell sicherlich mehr wie beschränkt. Es gab einige Personen, die haben es verteidigt, andere haben es rundweg abgelehnt. Es war also nicht einhellig so, dass alle sich da einig waren: Das Hausarztmodell muss erhalten bleiben. Im Weiteren möchte ich dazu noch erwähnen, dass wir nur eine Sitzung dieser Arbeitsgruppe hatten, bei der die Ärzteschaft nicht eingeladen war. Dabei ging es im Wesentlichen um legistische Fragen und um Fragen der weiteren Vorgangsweise. Über die Resultate dieser Besprechung und auch weitere dann im kleineren Rahmen gemachte Äusserungen oder Vorschläge wurde die Ärzteschaft laufend informiert. Dieses System wurde nicht ausserhalb oder ohne, dass die Ärzteschaft mit dabei war, gemacht. Die Leute, die dabei waren, werden das Ihnen ohne weiteres auch bestätigen.Dann möchte ich kurz auf die Voten des Abg. Hartmann eingehen: Er hat ja in sehr blumigen und teilweise polemischen Worten ausgeführt, dass wir in einigen Jahren keine liechtensteinischen Ärzte mehr haben werden. Ich verstehe das Ganze nicht, ich kann das nicht nachempfinden. Ich weiss auch nicht, weshalb das so sein soll. Dazu haben Sie auch keine Äusserungen gemacht, das ist jetzt eine reine Vermutung von Ihnen. Sie sagen zum Beispiel, dass sie bei der Ausbildung benachteiligt wären. Weshalb wird die Ausbildung der Jungärzte durch dieses Gesetz benachteiligt? Diese Ärzte geniessen heute schon ihre Ausbildung vornehmlich im Ausland. Im Weiteren lässt dieses Gesetz es nach Art. 5 Abs. 3 Ärztegesetz ohne weiteres zu, dass jeder Arzt, der eine entsprechende Bewilligung dazu hat, einen Assistenzarzt zu Ausbildungszwecken einstellen kann. Wenn das heute nicht gehandhabt wird, dann sind die Gründe anderswo. Aber es hat nichts mit dieser Gesetzesvorlage zu tun. Dann, ich meine, es ist müssig, wenn wir hier und heute diskutieren, ob der EWR-Beitritt nun Schuld ist an dem Dilemma oder nicht. Faktum ist doch, dass wir im EWR sind, dass wir Mitglied sind im Europäischen Wirtschaftsraum und eben diese Situation haben. Folglich bleibt uns nichts anderes übrig, wie entsprechende Gesetze zu schaffen, um hier so gut wie möglich aus dem Dilemma zu kommen. Und dann muss ich noch dazu sagen, anstatt, wie Sie ausgeführt haben, dass es eine Lösung wäre, dass man den jungen Medizinstudenten schon heute mitteilt, sie sollen ihr Studium aufgeben bzw. sie sollen etwas anderes studieren, um nicht nachher dazustehen und ihren Traumberuf nicht ausführen zu können: Dazu gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Man könnte ihnen auch empfehlen, wenn sie ihr Studium beendigt haben, hier bei uns sich zu melden und sich in die Reihe zu stellen. Und wenn sie das gleich machen, dann ist die Liste so lang, das heisst, dann kommen für viele Jahre überhaupt keine ausländischen Ärzte zum Zuge. Sie müssen sich nur gleich melden und sich einmal in die Reihe stellen, und dann ist das ja gleich blockiert. Dieses Problem sehe ich also nicht in der Weise, wie Sie das sehen, Herr Abgeordneter.Dann eine andere Frage oder Erläuterung, die von der Abg. Laternser abgegeben wurde. Sie hat gesagt, man hätte doch den Kontrahierungszwang machen können, das aber auf die GNL-Ärzte, also auf das heutige Hausarztsystem beschränken und dann eben diesen Kreis belassen. Das hätte mit sich gebracht, dass man am Ende des Jahres dann also nur noch die Kontrahierung, also die Zulassung zur Kasse, dann an 50 oder 51 Ärzte gibt. Wie wir alle wissen, haben wir in der Zwischenzeit aber 68 Zulassungen. Nun könnte es doch ohne weiteres sein, dass zum Beispiel auch liechtensteinische oder ausländische Ärzte, die sich zum Beispiel in den letzten 3 Jahren eine Praxis aufgebaut haben, Investitionen ge-macht und gleichzeitig einen Patientenstamm aufgebaut haben - wie soll man dann hergehen, und denen die Kontrahierung wegnehmen und sagen: «Ihr seid nicht mehr dabei, ihr müsst euren Patienten im Januar Folgendes mitteilen: Sie können schon zu mir kommen, aber Sie brauchen eine Zusatzversicherung oder müssen 50% selbst bezahlen». Im Übrigen ging man das letzte Mal, als dieses Hausarztmodell eingeführt wurde, ging man genau so vor. Damals hatte man auch Besitzstandswahrung gemacht. Schon damals wusste man, dass für das Hausarztmodell an sich keine 50 Ärzte notwendig gewesen wären, sondern wesentlich weniger. Und trotzdem hat man gesagt: Es geht nicht anders, es geht nur Besitzstandswahrung. Und daran hat sich auch die jetzige Regierung gehalten. Und wir sehen hier, ganz abgesehen einmal von der rechtlichen Situation, keine Möglichkeit, so etwas zu tun. Hier haben wir also keinen Lösungsansatz gefunden. Und wir haben gesagt: Es geht nur so, dass wir Besitzstandswahrung machen und alle, die heute kontrahiert sind, bleiben kontrahiert. Und alle andern sind nachher der neuen Bedarfsplanung unterworfen. Dann noch ganz kurz: Wenn man sagt, man hätte mit diesem System zirka 20 Zulassungen zur Krankenkasse für liechtensteinische Ärzte sparen können, wenn wir also hergehen, und jetzt die Kassenärztezulassung, also diese Aufhebung des Kontrahierungszwanges machen. Das ist eine ganz klare Diskriminierung, das wissen wir. Und die ist nur zulässig, wenn wir das für alle machen. Wir können nicht hier einfach wie im GNL sagen: Das ist nur für Liechtensteiner und die andern kommen nicht in Frage. Da hätten wir in Kürze Probleme mit der ESA. Das wurde auch schon früher abgesprochen. Dieses Systems der GNL-Zulassungsbeschränkung wäre nicht zulässig.Dann vielleicht noch ganz kurz zu den Zahlen: Wie viele Ärzte waren es denn 1996? Wir wissen es alle, es waren damals 33 Ärzte. Und dann kam eben der EWR und 2000 waren es dann, glaube ich, deren 52. Es kamen also laufend neue Ärzte und dieser Druck hat sich dann noch verstärkt. Als die heutige Regierung die Verantwortung übernommen hat, hat sie nach 8 Monaten reagiert und hat diesen zeitlich beschränkten Zulassungsstopp erwirkt. Das hat die Bürgerpartei von sich aus mit ihrer Mehrheit durchgedrückt, also gegen die VU-Stimmen. Ich weiss nicht mehr, wie es damals bei der Freien Liste war. Aber ich möchte da schon noch einmal darauf hinweisen: Hätte man das damals nicht gemacht, dann hätten wir heute nicht 20 Ärzte mehr - wie Sie sagen - sondern dann hätten wir heute garantiert - das ersieht man ja schon allein an den vorliegenden Anträgen - gegen 90 Ärzte. Also, hier muss man schon sagen, hat die Regierung alles getan und schnell reagiert, um diese Situation in den Griff zu bekommen. Und jetzt komme ich gleich zum nächsten Punkt: Es wurde heute vorgeschlagen, eine Landtagskommission zu bilden und das Ganze in einer Kommission weiter zu bearbeiten. Ich finde das überhaupt nicht zielführend, denn Ende dieses Jahres läuft dieser Zulassungsstopp aus. Die «Vaterländische Union» hat damals bei der Einführung grosse Bedenken bezüglich der nachkommenden Jungärzte geäussert, man könnte diese nicht zu lange aussperren. Es wurden Bedenken geäussert gegenüber der ESA. Und dann haben wir es nochmals für ein halbes Jahr verlängert. Und jetzt wieder zu verlängern finde ich nicht zielführend und auch nicht gut. Ich bin von der Vorlage überzeugt und glaube auch, dass wir damit ein gutes Instrument in der Hand haben. Deshalb spreche ich mich auch dagegen aus. Das ist meine Meinung. Letztendlich entscheidet das selbstverständlich aber der Landtag. Nun, ich muss vielleicht doch eines nochmals ganz klar zum Ausdruck bringen: Die Regierung hat hier bei der Ausarbeitung dieser Vorlage eine ganz klare Sachpolitik betrieben. Sie nimmt die Interessen aller Beteiligten dabei wahr. Die Regierung verteidigt nicht die Interessen einiger, seien es nun Leistungserbringer oder was immer, die ihr nahe stehen. Die Anliegen der Leistungserbringer sind auch der Regierung ein Anliegen. Wir wissen auch, dass ein solches System nur funktioniert, wenn wir alle mit im Boot haben. Aber diese Entscheidung jetzt, das GNL nicht weiter zu betreiben, das war ganz klar nicht eine politische Entscheidung, sondern das war eine sachliche Entscheidung, weil die Regierung überzeugt war, anders geht es nicht. Zwei Systeme übereinander sind zu kompliziert. Sie verursachen auch nur Mehrkosten und das Ganze bringt nicht den gewünschten Erfolg, sondern Verwirrung. Das noch zu diesem Punkt.Dann wurde ich noch zur Ärztezahl gefragt. Ich habe mich während der Pause kurz noch erkundigt. Der Landesphysikus hat mir diese Zahlen kurz zusammengezählt. Er schätzt, dass wir zirka 54 Ärzte im Land haben, die zu 100% arbeiten. Die anderen Ärzte sind eben nur in Teilzeit tätig.Gibt es noch Fragen, die ich nicht beantwortet habe?Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe Sie noch gebeten, eine vorsichtige Einschätzung über das Kostenpotenzial der nächsten Jahre abzugeben. Sie haben es mit Kosten/Steuern begründet. Das lässt viele Wege zu. Können wir von stagnierenden Kosten im Gesundheitswesen ausgehen oder müssen wir von weiter steigenden Kosten ausgehen?Und ich habe Sie um eine Einschätzung gefragt - andere Abgeordnete übrigens auch, vielleicht habe ich es auch überhört - in welcher Grössenordnung man rechnet bzw. schätzt, dass diese Zusatzversicherung für einen erwachsenen Versicherten zu stehen kommt, wenn man sich eben doch - ich sage jetzt - für eine wirklich freie Arztwahl entscheidet und diese braucht, sei man jetzt vielleicht ins Ausland orientiert oder einen der Ärzte im Inland beansprucht, der nicht Kassenarzt ist? Diese Zusatzprämie, die man zu bezahlen hat, finde ich für die Beurteilung sehr entscheidend, ob wir dann - wie gesagt - das System dann auseinander bringen. Die einen, die es vermögen, die können sich dann das alles leisten, und die andern eben nicht. Diesbezüglich habe ich überhaupt keine Vorstellungen, um welchen Betrag es sich dort pro Monat handeln könnte. Dann habe ich noch eine Zusatzfrage: Die einkommensabhängigen Unterstützungen, die wir auf die Prämien geben, die haben wir damals eingeführt. Kann die Regierung jetzt oder zur 2. Lesung resümieren, ob das System reibungslos funktioniert, ob dort auch gewisse Entwicklungen erkennbar sind, die einer Änderung - positiv oder negativ - bedürften? Sie haben herausgehoben, dass die Halbierung der Franchisen für Versicherte zwischen 20 und 64 Jahren, die zu Glanzzeiten des Staatshaushaltes und auch der Einkommen der Bevölkerung eingeführt wurden, dass das unsozial sei, dass man das so gemacht habe und es somit eigentlich sozial ist, wenn man es jetzt wieder aufhebt. Ist das ein bedeutender Anteil an Einsparungen, die wir hier diesen Versicherten wieder abverlangen? Ich muss doch noch dagegenhalten, dass in der Alterskategorie 20 bis 64 sehr viele Familien sind, die nicht gerade zu den mittelgut oder sehr gut Verdienenden gehören. Deswegen war auch die Frage, ob die einkommensorientierte Subventionsförderung diesbezüglich standhält. Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich habe auch die Frage nach der Höhe der Zusatzversicherung gestellt, die nicht beantwortet wurde. Dann habe ich eine Frage nach dem Ärzteeinkommen gestellt, also wie hoch die Ärzteeinkommen sind. Und das habe ich nicht so explizit als Frage gestellt, aber ich möchte es jetzt als Frage nachholen: Inwiefern werden durch diese Neuregelung die staatsvertraglichen Beziehungen mit der Schweiz - also die gegenseitige Zulassung von Medizinalpersonen - tangiert? Das betrifft übrigens auch Art. 49 des Ärztegesetzes. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe zunächst eine Frage zu den Ausführungen des Herrn Regierungsrates über Verträge mit Leistungserbringern im Ausland: Sie sagten - und es ist auch auf Seite 26 im Bericht und Antrag geschrieben -, dass die Versicherer beim Krankenkassenverband Tarifverträge abschliessen könnten. Im Bericht steht: Es besteht Vertragsfreiheit, aber die Verträge sollen im Rahmen der Bedarfsplanung abgeschlossen werden. Dazu möchte ich fragen: Wie soll ich das jetzt verstehen? So wie ich es verstanden habe, ist ja zumindest im Hausarztbereich der benötigte Bedarf bereits abgedeckt. Das heisst, wenn man von einer Bedarfsplanung ausgeht, können Verträge mit Hausärzten im grenzna-hen Ausland nicht abgeschlossen werden, sonst würde man die Ärztezahl im OKP über den Bedarf noch weiter ausdehnen. Das heisst, Versicherte, die ihren Hausarzt auf der anderen Seite des Rheins oder im Vorarlberg haben, hätten nicht den Vorteil, dass ihre Ärzte in das Tarifgefüge einbezogen werden. Oder wie soll ich es verstehen? Ich dachte an und für sich, das gelte nur für Spezialisten, die hier im Land den Bedarf nicht abdecken und wo die Bedarfsplanung noch nicht erfüllt ist. Aber dann wird, wenn es so nicht ist, wenn es auch die Hausärzte betrifft, wird die Bedarfsplanung ad absurdum geführt. Das war Frage Nummer 1.Dann das Zweite war: Sie sprachen von geringen finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen, wenn das Hausarztsystem aufgehoben wird. Da möchte ich nur ganz kurz ein Beispiel ausführen: Eine vierköpfige Familie, zwei Kinder zwischen 16 und 20, zwei Erwachsene, bisher waren alle im Hausarztsystem. Das Hausarztsystem mit seinen Vergünstigungen fällt jetzt weg. Das heisst, 4-mal 10% höhere Prämien als bisher für jedes Familienmitglied und 4-mal eine Verdoppelung der Kostenbeteiligung, nämlich für die beiden Jugendlichen von 0 auf CHF 400 und für die Erwachsenen von CHF 400 auf CHF 800. Das heisst, die vierköpfige Familie hätte 4-mal die doppelte Kostenbeteiligung und 4-mal 10% höhere Prämie. Das nur zu den in Ihren Augen geringen finanziellen Auswirkung für die Familien.Dann noch zu den Zahlen, die Sie über die Kosten im OKP-Bereich gebracht haben: Sie haben die Zahl von CHF 94 Mio. bzw. Kostensteigerungen in Einzelbereichen berechtigterweise selber relativiert. Ich denke, dass man die Zahlen wirklich auch in diesem Sinne relativieren muss und dass die vom Abg. Vogt genannte Zahl von rund 5,4% Erhöhung im GNL gut begründet ist. Aber das ist nicht der Punkt, auf den ich kommen möchte, sondern der Punkt ist folgender: Diese Zahlen sind ganz neu. Und Ihre Entscheidung, das Hausarztsystem abzuschaffen, ist schon im letzten Herbst gefallen, also bevor irgendwelche Zahlen für das Jahr 2002 vorlagen, denn der Vernehmlassungsbericht kam ja schon Anfang dieses Jahres. Also, Ihre Entscheidung kann nicht auf diese Zahlen von 2002 abgestützt gewesen sein. Man hat also nicht zwei volle Jahre im Hausarztsystem abgewartet.Und dann der nächste Punkt: Sie sagten, die Arbeitsgruppe sei in die ganzen Arbeiten mit einbezogen gewesen, es habe nur eine Sitzung ohne die Vertreter des Ärztevereines gegeben. Dazu muss ich Folgendes sagen: Die vollständige Arbeitsgruppe war dabei, und zwar so lange, bis die Lösung im Juli letzten Jahres stand. Aber ab dem Zeitpunkt, wo das Hausarztsystem aus der Lösung herausfiel, war weder der Ärzteverein noch der Krankenkassenverband beteiligt. Beide waren also nicht beteiligt.Und dann haben Sie mir entgegnet, man könne nicht ohne weiteres die Aufhebung des Kontrahierungszwangs auf die 51 oder 52 Ärzte des GNL begrenzen. Aber schliesslich hat die Arbeitsgruppe mit Ihrem Einverständnis, mit Einverständnis der Regierung, zumindest bist Juli letzten Jahres eine Lösung entwickelt, wo es verschiedene Kreise gab, also eine Art Zwischenlösung. Und für mich ist immer noch unverständlich, wieso die Regierung danach in der zweiten Hälfte des Jahres 2002 plötzlich umgeschwenkt ist. Denn bis Juli letzten Jahres war das Hausarztsystem im Lösungsansatz der Arbeitsgruppe noch integriert. Danke.Abg. Hugo Quaderer:
Vielen Dank. Ich habe auch eine Frage zur Bedarfsplanung: Herr Regierungsrat, Sie haben ausgeführt, dass praktisch die jungen Ärzte, die dann mit der Ausbildung fertig sind, es eigentlich ganz einfach hätten. Sie sollen sich einfach in die Reihe stellen - und dann kommen sie dann schon dran. Das scheint mir aber ein wenig blauäugig. Ich möchte jetzt aber auch einmal wissen: Wie sieht diese Bedarfsplanung eigentlich heute aus? Nach den Informationen im Bericht und Antrag haben wir heute, glaube ich, 64 Ärzte, die auch den Beruf ausüben, und 5 Ärzte haben noch eine Zulassung, sind aber nicht tätig. Das sind dann total 69 Ärzte. Und dann gibt es auch noch offensichtlich 29 pendente Gesuche. Ich frage mich einfach, wenn diese alle dann auf die Warteliste kommen: Wo und wie sollen dann die jungen Ärzte in Ausbildung überhaupt noch eine Chance haben? Mir fehlt in diesem Bericht auch eine detailliertere Bedarfsplanung. Also, gehen wir heute davon aus, dass diese 69 Ärzte den Markt bereits abdecken. Das ergibt die Frage: Ist der Markt bereits gesättigt? Oder werden einige von diesen 29 Ärzten dann auch noch eine Zulassung bekommen? Das scheint mir schon entscheidend zu sein. Ich weiss auch nicht, in welchen Fachbereichen heute bereits der Bedarf abgedeckt ist und bei welchen Fachbereichen das noch nicht der Fall ist. Ich denke mir, um auch irgendwie die Zukunftschancen der jungen Menschen einschätzen zu können, sollte hier die Regierung schon noch weiter reichende Informationen liefern.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Es gab noch einige weitere offene Fragen: Wie stark sollen die Praxislabors ihre eigenen Arbeiten einschränken? - respektive die Regierung wird ja verordnen, auf was sie sich einschränken müssten. Mir geht es dort bei der Abgrenzung darum, dass man dann nicht unnötig Patienten zweimal zum Arzt beordern muss, weil eben Analysen, die vielleicht die Praxis selbst machen könnte, nach auswärts zu vergeben sind. Das wäre ein Unfug an Kosten. Kosten, die nicht nur auf die Krankenkassenrechnung schlägt, sondern durch die Abwesenheit auch auf die Arbeitsleistung.Das Zweite war bei den Unfällen: Ich habe es so verstanden, dass auch im Falle eines Unfalles, wenn ein Arzt gebraucht wird, das gleiche System herrscht. Entweder habe ich eine Zusatzversicherung, dann habe ich relativ freie Arztwahl, ansonsten auch das Regime der 50-prozentigen Eigenleistung, dass in dem Sinne auch die Unfallversicherungskosten eine Einschränkung erfahren. Über das Thema wird aber nichts geschrieben. Ich finde, wir reden nur von Arztbesuch und Krankheit. Dann haben Sie erwähnt: Die Regierung ist nicht für die Kosten zuständig. Sie meinten wahrscheinlich: Die Kosten errechnet jemand anders. Das mag durchaus so sein, aber die Regierung muss die Kosten genau kennen. Ich wüsste nicht, wie sie sonst die jährlichen Subventionen ausrichtet. Und dann hätte ich gerne gewusst, was Sie vom Vorschlag des Abg. Markus Büchel halten, mit einer Einmaleinlage den Nachteilen der aufgelösten Hausarztversicherten zu begegnen bzw. um was für einen Kostenpunkt es sich dabei handelt. Das heisst: Sind das höhere Millionenzahlen oder Bagatellbeträge? Und zum Schluss die Feststellung mit dem regionalen grenzüberschreitenden Arztbesuch: Natürlich wäre es eine elegante Lösung, wenn die Ärzte - vor allem im nahen Rheintal - Tarifverträge mit unseren Kassen machen, um den in Liechtenstein Versicherten, die dort zum Arzt gehen, diese 50%-Eigenleistung oder die Zusatzversicherung zu ersparen. Aber das unterhöhlt hier ja dann die ganze Bedarfsplanung. Dann lassen wir anderswo Leistungen zu und hier klemmen wir ab. Also, so schön diese Antwort auch war, aber diese Lösung funktioniert meines Erachtens nicht so gut. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich beginne mit der ersten Frage bezüglich Kostenpotenzial. Ich nehme an, Sie meinen damit das Einsparungspotenzial durch die neue Vorlage. Das ist nicht sehr einfach zu beantworten. Die Regierung hat nie von Einsparungen in dem Sinn gerechnet, sondern sie hat gesagt, wir wollen die Kosten in den Griff bekommen. Wir sind uns völlig im Klaren, dass es nicht möglich sein wird, die Kosten zu senken. Das hat verschiedene Gründe. Wir wollen ja auch in Zukunft von der modernen Medizin, die Geld kostet, weiterhin profitieren. Dann auch die demographische Entwicklung, es gibt verschiedene Gründe, die sicherlich einen weiteren moderaten - so hoffen wir - Anstieg der Gesundheitskosten verursachen. Die Regierung möchte vor allem die Kosten in den Griff bekommen, bzw. die Kosten berechenbar machen, nicht ein Jahr später die Mitteilung erhalten, wie viel nachzuschiessen ist - um wie viel teurer es denn letztes Jahr wurde - sondern dem Gesundheitssystem von vornherein einen Betrag bzw. ein Kostenziel vorgeben. Und dieses Kostenziel wird aufgrund der letztjährigen Kosten berechnet. Dann ist es an der Regierung, die den Vorschlag an den Landtag macht. Der Landtag entscheidet dann schlussendlich, wie viel ins Gesundheitssystem eingeschossen werden soll. Darum geht es. Diese Kosten sollen berechenbar werden, das heisst, diese Kosten sollen auch budgetiert werden können. Das ist der wesentliche Unterschied und nicht im Nachhinein einfach bezahlen, was an Kosten angefallen ist. Hier erhoffen wir uns durch die Setzung von Kostenzielen, dass man zusammen mit einer Qualitäts- und Kostenkommission, in der die Ärzte als auch der Krankenkassenverband vertreten sind, dass hier mehr Transparenz hineinkommt und dies dadurch auch vermehrt zur Kostenverantwortung beitragen wird. Das ist der Hauptansatzpunkt am Ganzen. Und hier ist es natürlich schwierig auszuführen, wie hoch nun die Einsparpotenziale sind. Dann zur Zusatzversicherung: Ein konkretes Angebot von den Versicherungen liegt bei der Regierung nicht vor. Wir haben diverse Male uns über diese Versicherung unterhalten. Ich habe bis jetzt eine Zahl für diese Zusatzversicherung genannt bekommen von der grössten Versicherung, die im Lande tätig ist. Und die haben mir gesagt, die Versicherung wird voraussichtlich zwischen CHF 40.00 und CHF 50.00 pro Monat zu stehen kommen. Aber, wie gesagt: Das ist keine verbindliche Zahl. Das ist einmal eine Richtzahl, die ich dazu bekommen habe. Dann zur einkommensabhängigen Unterstützung, also zur Prämienverbilligung: Das System läuft so weit gut, es wird auch rege benutzt und es ist keine Änderung vorgesehen. Zur Frage der Ärzteeinkommen kann ich keine Auskunft geben. Ich habe hier wirklich keine Angaben vorliegen. Und wenn ich diese Angaben zur Verfügung hätte, könnte ich sie hier nicht einfach so bekannt geben. Es liegen mir aber in Tat und Wahrheit wirklich keine Angaben vor. Ich habe allerdings einmal in Erfahrung gebracht, dass hier die Spanne extrem gross sein soll. Dann die nächste Frage war, inwieweit diese Neuregelung, diese Vorlage, das Verhältnis zur Schweiz, tangiert: Sie können sich vorstellen, das war einer der Gesprächspunkte anlässlich meines Besuches in Bern. Die Damen und Herren waren sehr an unserem 50%-Modell interessiert. Sie sehen aber überhaupt keine Probleme damit, dass das unsere Abkommen tangiert oder stören sollte. Im Gegenteil: Die Schweiz hat vor, genauso diesen Kontrahierungszwang aufzulösen oder ist dabei, dieses zu tun. Das heisst, auch in der Schweiz wird es in Zukunft kontrahierte und nicht-kontrahierte Ärzte - wie auch in Österreich - geben. Nur, sie werden die totale Lösung gehen, also gar nichts oder 100%. Das sind die Informationen, die ich bekommen habe. Dann zu den Verträgen mit Leistungserbringern in der benachbarten Schweiz und Österreich: Hier ist vorgesehen, dass Ärzte, die heute schon einen ansehnlichen Kunden- bzw. Patientenstamm aus Liechtenstein haben, vor allem aber werden dies Ärzte sein, die auf speziellen Gebieten tätig sind, die ein gewisses Vertrauensverhältnis auch benötigen - da spricht man von Psychiatern, Spezialärzten, Frauenärzten etc. -, dass man diesen auch eine Kontrahierung gibt, damit sie zu 100% abrechnen können. Der Unterschied zum heutigen Prinzip liegt darin, dass diese Ärzte in der Schweiz dann nur nach den am Ort üblichen Tarifen und nicht nach liechtensteinischen Tarifen abrechnen können. Es ist aber Angelegenheit dieser Kommission respektive Ärztekammer, zusammen mit dem Krankenkassenverband zu bestimmen, mit welchen Ärzten diese Verträge abgeschlossen werden sollen. Damit soll in keiner Weise diese Bedarfsplanung verwässert bzw. gar ad absurdum geführt werden. Diese Anzahl an Ärzten im benachbarten Ausland wird sich in engen Grenzen halten. Dann zur nächsten Frage, zu den Prämien: Hier beziehe ich mich auf das Beispiel der Abg. Laternser mit dieser vierköpfigen Familie: Hier kommt es natürlich darauf an, wie alt diese Kinder sind. Wenn sie über 16 Jahre alt sind, dann bezahlen sie, aber wenn sie unter 16 Jahre alt sind, sind sie als Kinder ja ohnehin frei. Und die 10-prozentige Prämienermässigung, heute durch die Startfinanzierung vom Hausarztsystem bezahlt, da sehen Sie, wenn Sie die Vorlage auf Seite 101 § 2 - Staatsbeiträge im Jahr 2004 - anschauen: Das sieht nämlich genau diese Kompensation vor, dass dieser Betrag, der heute in der Startfinanzierung ist, dass der auf diese Berechnung eingerechnet wird. Das heisst dann schon, wenn man das genauso macht, wie es hier vorgesehen ist, dass derjenige, der heute nicht im Hausarztsystem ist, in der Prämie etwas sinkt, und derjenige, der im Hausarztsystem war, wird etwas mehr be-zahlen müssen, weil eben dieser Betrag dann auf 100 verteilt wird und nicht auf 75. Also, das wird hier ausgeglichen, und so ist das zumindest hier vorgesehen. Nun, wenn der Hohe Landtag sagt: Wir kompensieren den ganzen Betrag, wir schiessen hier so viel Geld ein, dass auch der heute im Hausarztsystem Versicherte keine zusätzliche Belastung bekommt, dann kostet es noch etwas mehr. Aber im Grossen und Ganzen wird das etwas unter dem Startfinanzierungsbetrag liegen, weil im Betrag der Startfinanzierung sind CHF 500'000 für SanaCare mit eingeschlossen, also für diese Statistik. Diesen Betrag werden wir natürlich nicht mehr zu bezahlen haben. Dann die Frage, weshalb die Regierung vom Hausarztsystem im Juni weggegangen ist: Das war nicht nur eine Entscheidung der Regierung allein, sondern das war nach wie vor die ganze Gruppe. Das war damals, wie man darüber diskutiert hat, wie man das Ganze letztendlich organisieren soll. Macht es denn letztlich Sinn, zwei Bedarfsplanungskreise übereinander zu legen? Ein Kreis wäre dieses Hausarztmodell mit 51 Ärzten. Dann kam man zum Schluss, dass ein Kontrahierungszwang nur für diese nicht geht, das heisst, dass man die einen kontrahiert und die anderen nicht. Und dann hat man im Zuge dieser Diskussionen gesagt: So wird es nicht funktionieren. Es war nicht so, dass hier die Regierung nachher im stillen Kämmerlein beschlossen hat: Nein, wir fahren mit dem Hausarztsystem nicht weiter; dies ist im Dialog zusammen mit den Schweizer Experten und den Krankenkassen entstanden.Dann ist noch die Frage mit den 69Ärzten bzw. den pendenten Gesuchen offen: Darunter sind natürlich eine ganze Reihe relativ alter Anträge. In der Zwischenzeit gibt es zehn wirklich aktuelle Anträge. Man muss auch sehen, inwieweit hier ausländische Anträge vorliegen und inwieweit diese, wenn sie sich in diese Liste eintragen, ein Vorrecht haben. Dazu möchte ich aber heute keine Stellung beziehen.Dann zum Praxislabor, zur Frage der Abg. Ingrid Hassler: Hier ist auch eine Änderung vorgesehen. Wir werden uns an die schweizerischen Regelungen angleichen. Es sind hier keine grossen Änderungen vorgesehen. Aber damit werden wir wieder konform mit der Schweizer Regelung, also mit dem BSV.Dann bezüglich Unfallversicherung: Das muss ich auf die 2. Lesung verschieben. Ich werde Ihnen die Antwort dann geben oder irgendwann in schriftlicher Form. Hierzu kann ich nicht Stellung nehmen. Dann noch die Feststellung der Frau Abg. Ingrid Hassler bezüglich Zuständigkeit der Regierung für die Kosten: Sie haben selbstverständlich Recht: Die Regierung ist zuständig für die Kosten. Aber sie ist nicht dafür zuständig, dass das damalige Erfassungssystem eben nicht mehr weiter gepflegt wurde. Das wurde ja von den schweizerischen Krankenkassen gekündigt. Dieser Vertrag wurde gekündigt, eben weil Liechtenstein damals ein neues System aufgebaut hat und es dann verpasst wurde, die statistischen Daten sicher zu stellen. Und dafür kann die jetzige Regierung nicht verantwortlich gemacht werden. Das war nur die Meinung dazu. Und hier haben wir jetzt ein bisschen ein Problem, dass man die Zahlen, die man nachträglich zusammengestellt hat, nicht mit grosser Sicherheit vergleichen kann. Wenn ich diese Zahlen hinterfrage, dann heisst es gleich: Vorsicht, das sind verschiedene Grundlagen, die können nicht so ohne weiteres gegenübergestellt werden. Die letzte Frage, also Verträge mit Ärzten im Ausland: Diese Frage habe ich, so glaube ich wenigstens, auch schon beantwortet. Gibt es noch eine Frage, die ich allenfalls vergessen habe?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich muss einfach noch einmal auf die Arbeit der Arbeitsgruppe zurückkommen: Wenn Sie sagen, die Entscheidungen seien alle in der Arbeitsgruppe gefällt worden, dann muss es einfach so gewesen sein, dass eine so genannte Restgruppe der Arbeitsgruppe den Entscheid gefällt hat, dass das Hausarztsystem nicht mehr weitergeführt werden soll. Denn zu dem Zeitpunkt, als diese Entscheidung gefällt wurde, waren weder Ärzteverein noch Krankenkassenverband in der Arbeitsgruppe involviert. Das einfach als Tatsache. Ich wollte aber noch einmal auf die Frage der Zusatzversicherungen zu sprechen kommen: Wir haben ja heute schon mehrmals gesagt, dass die Ausgestaltung der Zusatzversicherung bzw. die Höhe der Prämie entscheidend für den Erfolg des von Ihnen angestrebten Systems ist. Wenn die Prämie relativ nieder ist und damit für den grossen Teil der Bevölkerung der Zugang möglich ist, dann wird das System unterlaufen. Ist die Prämie relativ hoch, dann kann sich das nur ein geringer Teil der Bevölkerung leisten. Und von daher ist es einfach dann nicht mehr der gleiche Zugang zum Gesundheitssystem - also der erste Schritt zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Von daher ist es für mich ein Stück weit eine politische Entscheidung die wir treffen müssen, also die Regierung mit ihrer Vorlage und der Landtag in seiner Entscheidung. Ein Stück weit wird diese politische Entscheidung zum Beispiel auch im vorgesehenen Art. 9 gefällt. Im Bericht und Antrag heisst es dort: «Die Kassen müssen Bewerber unabhängig von deren Alter in die freiwillige Versicherung nach Art. 16 Abs. 2 aufnehmen». Diesbezüglich sagt der Krankenkassenverband natürlich völlig mit Recht: Wenn in diese Zusatzversicherung jeder aufgenommen werden muss, unabhängig von Alter, Vorgeschichte usw., dann muss automatisch die Prämie um einiges höher liegen, einfach weil das Risikopotenzial wesentlich grösser ist. Schon von daher wird vom Gesetzgeber eine politische Richtung vorgegeben. Und dann glaube ich nicht, dass sie sich in der Höhe halten kann, wie Sie vorhin angedeutet haben. Der nächste Punkt ist noch: Sie haben gesagt, dass die Verträge mit Leistungserbringern im nahen Ausland gemacht würden und dass alle anderen Leistungen, die von Ärzten erbracht werden, die keinen Vertrag haben, dass da von den Krankenkassen nur 50% des dortigen Tarifs ersetzt werden müssen. Das ist relativ leicht machbar, wenn es sich um Ärzte in der nahen Region handelt. Aber es wird genügend Patienten geben, die ihren Spezialarzt in weiterer Entfernung haben, in Salzburg - oder was weiss ich wo. Und dann ist es für die Krankenkassen ein erheblicher Aufwand, wenn sie jeweils die Tarife vor Ort ermitteln müssen. Die Einsparung wird sicher geringer sein als der Verwaltungsaufwand, der dann betrieben werden muss. Und von daher kann ich nicht verstehen, dass der diesbezügliche Einwand des Krankenkassenverbandes, wenn die Berechnungen nach den Tarifen vor Ort erfolgen sollen, dass das ein unsinniger Verwaltungsaufwand bedeutet, dass dieser Einwand des Krankenkassenverbandes nicht ernst genommen wurde. Es wäre wesentlich einfacher - verwaltungstechnisch - und von daher kostengünstiger, wenn man von den Tarifen bei uns hier ausginge.Und dann noch als letzten Punkt: Die Kollegin Ingrid Hassler hat die Unfallversicherungen angesprochen. Das ist ein ganz wesentlicher Bereich, der in der Vorlage nicht auftaucht. Und zwar ist ja nicht nur die Frage nach den Unfällen, die normal über die Krankenkassen laufen, sondern es gibt ja auch noch Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherungen. Wo sind denn diese Unfallversicherungen im neuen System zu sehen? Danke.Abg. Hugo Quaderer:
Vielen Dank. Ich möchte wegen der Bedarfsplanung hier nochmals nachhaken, weil ich denke, man sollte hier gegenüber der Ärztejugend schon mit offenen Karten spielen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe - und sonst korrigieren Sie mich bitte - entnehme ich Ihren Ausführungen den Schluss, dass heute mit 69 Ärzten der Bedarf gedeckt ist, dass jetzt aber zirka Grössenordnung 10 Ärzte in diese Kategorie fallen, die dann altersbedingt ausscheiden, dass also praktisch heute der Markt gedeckt ist, und nur wenn ein Arzt altersbedingt ausscheidet, praktisch wieder ein Platz frei wird. Ich habe Ihre Ausführungen so verstanden. Ist das richtig?Abg. Peter Sprenger:
Herr Regierungsrat Frick. Ihre Freude-Friede-Eierkuchen-Schilderung, wie es zur Entscheidung kam, das Hausarztmodell aufzuheben oder aufzugeben, steht in eklatantem und sehr diametralem Widerspruch zu allen Aussagen der Ärzte, mit denen ich gesprochen habe. Und das waren einige, das kann ich Ihnen versichern. Irgendjemand hat hier ein offensichtliches Glaubwürdigkeitsproblem. Und ich er-suche Sie einfach schlicht, uns in der Stellungnahme zur 2. Lesung mitzuteilen, wer von den 14 Personen, die auf Seite 18 der Vorlage genannt sind, zu diesem Zeitpunkt noch in der Arbeitsgruppe sass und wer nicht.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke, Herr Regierungsrat. Ich habe ein paar Fragen streichen können, lege aber Wert auf ein paar weitere Antworten, weil wir alle das ja auch in der Öffentlichkeit ab morgen früh zu verantworten haben. Also diese Richtzahl von CHF 40 bis CHF 50 Zuschlag für die Zusatzversicherung, wenn ich ausserhalb des Kassasystems mich behandeln lasse, ist 25% von der jetzigen Prämie - so über den Daumen gerechnet. Das scheint mir so erstrangig hoch genug, dass wir hier zwei Klassen schaffen können. Meine Verständnisfrage ist jetzt so: Jetzt bezahle ich vielleicht CHF 170 bis CHF 180 für die normale Versicherung ohne GNL im Monat. Neu, um die gleichen Leistungen zu bekommen, also um nicht an einen Kassaarzt gebunden zu sein, würde ich dann einfach diese gleichen CHF 170 bezahlen und diese CHF 40 bis CHF 50 dazu? Also meine ordentliche Prämie im neuen System wäre dann einfach um diese Zusatzversicherung höher, damit ich zum gleichen Angebot komme, wenn ich mir das wünsche, wie ich es jetzt ausserhalb des GNL habe. Und diese Differenz, die ich jetzt hier mehr bezahle - also ich und wahrscheinlich noch einige andere, also die anderen 28% der Bevölkerung - die wären dann die Erhöhung, die wir beitragen, um das System zu entlasten. Diese Frage ist für mich wichtig, ob diese Rechnung von mir jetzt so stimmt, unabhängig davon, ob es dann CHF 40 oder CHF 50 sind. Das Zweite ist: Können dann neu alle Versicherten im OKP, also alle 100% einkommensabhängige Subventionen beziehen? Bisher war es doch auf die Hausarztversicherten eingeschränkt. Damit möchte ich wissen: Wenn sich jemand einfach diesen Zusatz aus irgendwelchen Mitteln, die er hat, leistet, und sein Einkommen oder sein Alter, vor allem bei Rentnern, doch noch ausreicht, um die Subvention zu beantragen, da könnte er auch dann diese Subvention bekommen? Welche Massnahme wurde gesetzt, um die einkommensabhängigen Subventionen dem neuen System anzupassen? Bis jetzt war es ja eingeschränkt.Dann zur Unfallversicherungssituation: Hier bin ich froh, wenn Sie es bis zur 2. Lesung gut untersuchen. Ich denke, das könnte einen direkten Einfluss haben. Und dann ist noch die Frage, wenn wir das Hausarztsystem zum 1.1.2004 aufgeben und durch das neue System gemäss Gesetzesvorlage ersetzen, dann werden doch am 1. Januar 72% der Versicherten in die Lage versetzt, ab sofort ihren so genannten Hausarzt wechseln zu können. Die sind ganz frei und können sagen: Endlich bin ich nicht mehr gebunden, habe zwar nicht mehr die 10% Vergünstigung, die muss ich bezahlen. Da kann es natürlich bei diesen vielen Versicherten zu Arztwechseln kommen, die wir eigentlich mit dem Art. 18a gerne verhindern würden. Also, da beginnt vielleicht jeder Dritte oder Vierte dann doch bei einem neuen Arzt. Er wird also freigestellt. Wir haben das nicht im Griff. Aber das muss man sich schon bewusst sein. Ist diese Vermutung richtig?Und das Letzte: Ich habe Sie noch gebeten, eine Abschätzung zu machen, was der Vorschlag des Abg. Markus Büchel bezüglich dieser Einmaleinlage in etwa ausmachen könnte.Abg. Paul Vogt:
Ich komme noch einmal mit den Ärzteeinkommen. Ich meine, die Ärzteeinkommen sind ein wichtiges Eckdatum bei einer Gesundheitsreform. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regierung die Tarife festlegt, ohne dass sie sich erkundigt, was denn die Ärzte verdienen. Es ist so, dass unter den Abgeordneten verschiedene Zahlen herumschwirren, was die Ärzte durchschnittlich verdienen. Die Zahlen, die ich bekommen habe, sind wesentlich tiefer als das, was die VU offenbar mitbekommen hat. Die Tendenz ist aber klar: Die Ärzteeinkommen sind deutlich über dem, was die durchschnittlichen Schweizer Ärzte verdienen. Es ist aber auch klar, dass die Ärzteeinkommen in den letzten Jahren offenbar deut-lich gesunken sind. Und weiter ist klar, dass die jungen Ärzte wesentlich weniger verdienen als die älteren Ärzte. Ich möchte Sie ersuchen, hier bis zur 2. Lesung einige Angaben zu machen. Es ist in der Schweiz absolut selbstverständlich, dass man solche Zahlen bekannt gibt. Es gibt absolut keinen Grund, wieso man das als Staatsgeheimnis behandelt. Ich denke, das sind Zahlen, über die man offen diskutieren muss, wenn man über so eine tief greifende Reform des Gesundheitswesens diskutiert. Die Öffentlichkeit ist daran interessiert und sie hat ein berechtigtes Interesse.Eine weitere Bemerkung zu den Zusatzversicherungen: Sie haben nun verdankenswerterweise bekannt gegeben, in welcher Prämienhöhe die Concordia sich eine solche Zusatzversicherung vorstellt. Meine Befürchtung ist nun, dass die kleineren Krankenkassen da nicht mithalten können, weil sie weniger entsprechende Versicherung abschliessen würden. Das könnte natürlich dann wiederum das Kräfteverhältnis unter den Krankenkassen entscheidend verschieben, das heisst, dass die Concordia sehr viel attraktiver würde und die anderen Krankenkassen in Probleme geraten würden. Wie stellen Sie sich dazu?Und eine letzte Bemerkung, auf die Sie nicht reagiert haben, ich möchte es aber trotzdem aufgreifen: Es ist hier auch von einem Referendum gesprochen worden. Es steht also eine entsprechende Drohung im Raum, was mir nicht unwahrscheinlich erscheint. Was passiert, wenn diese Gesundheitsreform dann in einer möglichen Volksabstimmung scheitert? Wie sieht es dann aus mit einer Verlängerung des Ärztestopps? Ist dann das das letzte Hilfsmittel? Das vielleicht in Erwiderung zu Ihren Ausführungen zu meinem Vorschlag, eine Landtagskommission zu bilden. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Zu Ihrer letzten Frage gleich zu Beginn: Ein Referendum kann die Regierung nicht verhindern, wenn es dazu kommt. Aber was ist nachher, wenn es zu einem Referendum kommt? - das ist eine berechtigte Frage. Wenn wir keine Lösung bis Ende dieses Jahres haben, dann bricht mitunter der Damm und dann haben wir wahrscheinlich ein grösseres Problem. Dann wird uns, wenn wir vorerst beim heutigen System bleiben, dann werden wir in Kürze 80, 100 - ich weiss nicht wie viel - Ärzte haben. Das ist dann eine Konsequenz, dass die Kosten dann auch entsprechend steigen werden. So sehe ich das zumindest.Dann zur Frage der Zusatzversicherung, dass die grössere Krankenkasse ein attraktiveres Angebot machen kann: Diesbezüglich kann ich im Moment keine Stellung nehmen, da ich von der kleineren Krankenkasse bis jetzt kein Angebot bekommen habe. Das wird noch eine oder mehrere Besprechungen benötigen. Aber ich muss nochmals darauf zurückkommen: Es wurde schon im Laufe dieser Diskussion heute Nachmittag von einer Monopolsituation bezüglich der Krankenkassen gesprochen. Wie ist es zu dieser Monopolsituation gekommen? Eben durch das GNL. Damals ist die zweite grössere Schweizer Krankenkasse ausgezogen, weil sie gesagt hat: Das lohnt sich nicht mehr. Und das hat ja dazu geführt. Was wollen wir jetzt mit dieser Vorlage? Wir wollen genau das: Wir wollen uns wieder verstärkt dem Schweizer System angleichen, um mit der Zeit wieder ein attraktives Versicherungsgebiet auch für andere Kassen zu werden. Die andere Möglichkeit wäre, wie Sie heute schon einmal angetönt haben, dann eben die Einheits-OKP. Aber das steht im Moment nicht zur Debatte. Aber Sie haben völlig Recht: Es kann ohne weiteres natürlich passieren, dass eine grössere Kasse ein etwas günstigeres Angebot in der Zusatzversicherung abgeben kann. Aber hier kann ich keine detaillierten Auskünfte geben, weil ich keine diesbezüglichen Informationen von der FKB zur Verfügung habe.Dann zum Ärzteeinkommen: Wir haben diesbezüglich wirklich überhaupt keine Informationen. Die Regierung wird sich erkundigen, ob solche Informationen erhältlich sind bzw. ob solche errechnet werden können. Wir werden anlässlich der 2. Lesung auf diesen Punkt eingehen.Dann ist noch die Frage des Abg. Quaderer bezüglich Bedarfsplanung: Es ist also schon so, im Moment sind es, glaube ich, 64 oder 65 Ärzte, die tätig sind. Dann haben noch einige Ärzte zwar eine Konzession, haben aber ihre Tätigkeit nicht aufgenommen. Nun, mit diesen 64 Ärzten ist der Bedarf mehr wie gedeckt. Das ist richtig. Sehr wahrscheinlich werden dann aber immer wieder für spezifische Fachärzte noch Stellen frei werden. Man muss aber davon ausgehen, dass für Allgemeinärzte für die nächste Zeit der Bedarf gedeckt ist. Aber diese Situation hätten wir genauso, ob wir jetzt mit dem GNL weiter machen oder was immer wir tun. Wenn wir planen, dann haben wir die Situation, dann haben wir irgendwo eine Bedarfsplanung und eine Beschränkung. Und darum kommen wir nicht herum. Dann zur Frage bezüglich Hausarzt: Es ist so, das Angebot, wie Sie es eben vorgerechnet haben, wird in etwa so sein. Das ist richtig. Wenn diese Vorlage zum Gesetz wird, dann ist es auch so, dass jeder Versicherte frei ist in seiner Arztwahl. Aber ich gehe nicht davon aus, dass es zu einem grossen Wechsel kommt, denn wechseln kann er heute auch schon, wenn er mit seinem Hausarzt nicht zufrieden ist, dann hat er den Hausarzt ohnehin gewechselt. Ich glaube nicht, dass das irgendwie grössere Veränderungen geben wird.Dann noch die letzte Frage bzw. diese Abschätzung zum Vorschlag des Abg. Markus Büchel: Diese Abschätzung kann ich von hier aus nicht machen. Ich werde diese Abschätzung nachliefern oder dann in der 2. Lesung einbringen.Abg. Walter Hartmann:
Danke, Herr Präsident. Sie haben vorher gesagt, dass das neue hier vorliegende KVG deswegen auf die Beine gestellt wurde, um sich wieder mehr an der Schweiz anzulehnen, so nach dem Motto «zurück zur Swisscom». In diesem Fall müsste es «zurück zur SWICA» heissen. Das ist eine Nebenbemerkung. Es ist sicherlich davon auszugehen, dass es zu einem Referendum kommen wird. Wenn ich mir die rege Beteiligung der FBP-Fraktion an dieser wichtigen Vorlage anschaue, dann gehe ich davon aus, dass die Meinungen bereits gemacht sind, dass absolut keine Bewegungsmöglichkeit vorhanden ist. In diesem Fall müssen wir uns halt auf anderem Wege wehren. Wenn ein Referendum zustande kommen sollte, dann ist es durchaus nicht so, dass dann die Dämme brechen. Es gibt immerhin die Möglichkeit - und das ist die Aussage vieler, die vom Hausarztmodell überzeugt sind - einer Anpassung des Hausarztmodells; die ist in der Beseitigung des Rechtsmittelszuges bei den Zulassungsverfahren durchaus gegeben. Also so hilflos, wie Sie das jetzt versucht haben darzustellen, so quasi als die Rute im Fenster, ist die Situation sicherlich nicht. Dann haben Sie ganz zu Anfang, als Sie meine blumigen Worte zum Beginn der Eintretensdebatte gewürdigt haben, gesagt, diese Sache wäre für die jungen liechtensteinischen Ärzte gar nicht so aussichtslos. Zum einen könnten sie sich ja auf die Liste setzen lassen. Nur, man kann sich erst auf die Liste setzen lassen, wenn man dazu berechtigt ist. Das wissen Sie auch. Dazu muss das Studium abgeschlossen sein, dazu muss auch die Zulassungsberechtigung bestehen. Wenn Sie heute jungen Liechtensteinern sagen: Sie können sich ja auch ausserhalb des OKP niederlassen, sie würden ja mit 50% der Kosten, die sie generieren, ja auch beglückt, dann sagen Sie mir bitte auch, wie sie das finanzieren sollen. Das wäre vielleicht noch interessant für die jungen Leute zu wissen, wie das finanziert wird. Dürfen sie damit rechnen, dass sie auch für die Miete nur 50% bezahlen - oder bezahlen sie für die Kredite auch nur 50%? Wie schaut das dann aus? Und noch einmal meine Replik: Es ist in Tat und Wahrheit so, dass die liechtensteinischen Mediziner diskriminiert sind. Nennen Sie mir bitte ein Land, in dem der Liechtensteiner die gleichen Chancen hat sich niederzulassen, wie es der EU-Bürger in diesem Land hat. Dann werde ich mich zufrieden geben. Und im Übrigen: Es muss mir schon erlaubt sein, meiner Freude über den EWR immer wieder Ausdruck zu verleihen, weil ich bin absolut der Überzeugung, dass der EWR in verschiedenen Belangen eine durchaus dilematöse Situation schafft. Das sind ganz einfach Tatsachen, an denen wir nicht vorbeikommen. Danke vorerst. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Eine Antwort ist noch offen geblieben, wobei ich es so annehme, dass in Zukunft alle 100%-OKP-Versicherten, also alle Versicherten bei liechtensteinischen Krankenkassen, Anrecht auf einkommensabhängige Subventionen erhalten werden und nicht nur jene Personen, die jetzt durch die Mitgliedschaft im GNL sind. Und anschliessend natürlich die Frage: Was hat das für Konsequenzen, wenn sich dieses System dann so ausweitet, vor allem, wenn dann auch solche Personen noch abrechnen können, die dann auch eine Zusatzversicherung oder Ähnliches trotzdem vermögen? Und noch einmal zum sauberen Verständnis: Eines meiner grössten Probleme ist noch dieser Besuch eines regionalen Allgemeinpraktikers, also die vielen Leute, die im nahe gelegenen Rheintal ihren Hausarzt haben, nicht den Facharzt wie Frauen- oder vielleicht Kinderarzt. Habe ich Sie da richtig verstanden: Wenn der Kassenverband mit solchen Ärzte aus der Region Tarifverträge abschliesst, dann haben die Leute dort Zugang zum ganz normalen Schweizer Tarif, der auch zu 100% entschädigt wird, als ob sie in Liechtenstein zum Arzt gegangen wären. Wenn das stimmt, ohne dass sie dafür die Zusatzversicherung zu bezahlen brauchen, sie bekommen 100% der Kosten vergütet und der Arzt kann sogar direkt mit der Kasse in Liechtenstein abrechnen, dann weiten wir die Ärztemenge, die wir hier schon mehr als genügend hoch haben - wie Sie selbst auch immer sagen - aus, um jene Tarifärzte aus Buchs. Und das ist für mich nicht die Lösung einer Bedarfsplanung. Wenn aber diese Versicherten die Zusatzversicherung zu bezahlen haben, damit sie dort zu 100% abrechnen können, dann wissen wir, dass diese Versicherten einfach diesen Nachteil in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihren Hausarzt jetzt halt nicht in Liechtenstein haben. Welche der beiden Lösungen ist jetzt richtig?Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Erlauben Sie mir nach dieser doch schon sehr ausgiebigen Eintretensdebatte ein persönliches Fazit dazu. Ich erachte diese Reform als notwendig. Faktisch haben sich doch die Kosten pro Versicherten in den Jahren 1996 von CHF 1'843 auf CHF 2'580 im Jahre 2001 erhöht. Dies entspricht einer Zunahme von 40%. Das ist ein Fakt. Weiters haben sich die jährlichen Staatsbeiträge erhöht im ungefähr gleichen Masse von CHF 20,7 Mio. im Jahre 1996 auf CHF 40 Mio. im laufenden Jahr. Das ist für mich ein klares Zeichen, dass sich die Kostensteigerung durch das Hausarztsystem nicht hat einschränken lassen. Auch der Zuzug von ausländischen Ärzten wurde dadurch nicht weniger attraktiv. Zu bedenken geben möchte ich auch, dass in der Schweiz keine Staatsbeiträge an die Gesundheitskosten geleistet werden. Auch die Arbeitgeber leisten keine Beiträge an die Krankenversicherungskosten für die Angestellten in der Schweiz. Das ist ein Grund, warum bei uns die Krankenversicherungskosten noch deutlich niedriger sind als in der Schweiz, entgegengesetzt dazu die Arztkosten. Dann möchte ich kurz auf zwei Punkte des Abg. Hartmann betreffend die Möglichkeit der Zulassung für liechtensteinische Nachwuchsärzte eingehen: Bitte bedenken Sie, dass mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes der Zulassungsstopp aufgehoben ist. Und die Bedarfsplanung richtet sich dann an die Zulassung als Krankenkassenarzt. Es hat aber jeder Liechtensteiner die Möglichkeit, sich in Liechtenstein als Arzt niederzulassen und eine Praxis zu eröffnen. Und dann, sagen Sie mir, hat doch der Liechtensteiner ganz klar einen Startvorteil bei diesem neuen System. Er ist sicherlich besser gestellt als ein Arzt aus der EU - aufgrund seiner Verwandtschaft, seiner Bekanntschaftsverhältnisse und seiner besseren Verwurzelung im Land. Das schleckt jetzt keine Geiss weg - würde der Abg. Alois Beck sagen, wenn er hier wäre. Ich habe selber einen Cousin, der ausgebildeter Arzt ist und zurzeit seine Assistenzjahre in der Schweiz leistet. Und ich sage Ihnen: Ich wäre einer der ersten, der diese Zusatzversicherung abschliessen und ihn dann als meinen zukünftigen Arzt benennen würde. Auch der Punkt, den Sie erwähnt haben betreffend das eiskalte Abservieren vitaler Ärzte beim Erreichen des Pensionsalters sticht für mich nicht. Die jetzt der Kasse angehörigen Ärzte werden beim Erreichen des Pensionsalters nicht wie Sie es, Herr Abg. Hartmann, so feinfühlig ausdrücken, mit einem faktischen Berufsverbot belegt und in die Wüste geschickt, sondern sie können lediglich die Möglichkeit der Zugehörigkeit zur Kasse verlieren. Sie können aber weiterhin praktizieren. Und das ist dann immerhin noch eine fruchtbare kleine Oase in dieser «Hartmannschen Wüste». Und zudem ist das für mich ein ganz klarer Widerspruch. Sie erwähnen in Ihren polemischen Worten, dass man die jungen Ärzte ausschliesst, kämpfen aber nachher im zweiten Hauptargument für die Beibehaltung des Standes für die schon lange praktizierenden Ärzte - auch nach dem Erreichen des Pensionsalters. Da stimmt - meiner Meinung nach - dann irgendwo die Argumentation nicht mehr ganz. Für mich ist diese Reform ein tauglicher Weg, die Kostensteigerung einzudämmen, wobei sowohl Leistungserbringer, also die Ärzte, als auch wir Leistungsempfänger einen angemessenen Beitrag dazu leisten müssen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und klar gegen die Einsetzung einer Kommission. Das ist für mich ein politisch legitimer Versuch, die Gesundheitsreform bis zum St. Nimmerleinstag hinauszuzögern. Abg. Helmut Konrad:
Im Prinzip hat mein Vorredner das meiste gesagt. Nur eine Antwort auf den Abg. Walter Hartmann: Sie haben immer wieder die Gabe, in eine an sich sachliche Diskussion mit Ihren spitzen und manchmal deplatzierten Bemerkungen Unsachlichkeit hineinzubringen. Das haben Sie auch vorhin wieder gemacht und im Prinzip auch schon in Ihrem ersten Votum. Und wenn Sie sagen, die Meinungen seien gemacht, dann kann ich das vielleicht an Ihre Adresse auch sagen. Wenn man nur auf Fragenstellen usw. abstellt unter Berücksichtigung auch der Tatsache - und das wage ich jetzt einfach auch einmal zu behaupten -, dass Sie von vornherein dieser Revision des KVG keine Chance geben. Was diese Regierung an Ruinen, Wüsten und Trümmerfeldern angetroffen hat, als sie ihre Position vor zwei Jahren übernommen hat, was aufgegriffen wurde, was gemacht wurde, es ist fast eine reflexartige Bewegung von Ihrer Seite erkennbar. Das heisst, es wird einfach per se abgelehnt. Und da können Sie jetzt noch zwei Stunden lang Fragen stellen und der Herr Regierungsrat kann aus meiner Sicht einleuchtende und nachvollziehbare Argumente aufführen: Es nützt nichts, an Ihrer Haltung ändert sich nichts. Das hat auch die zynische Bemerkung in Bezug auf die Swisscom bedeutet. Die ganze Telekommunikationspolitik ist auch eine dieser erwähnten Ruinen gewesen. Das Verhalten war dasselbe, wie es jetzt in Ansätzen auch erkennbar ist. Ich würde Ihre einführenden Bemerkungen, vor allem in Bezug auf die Frage der 50 in Ausbildung befindlichen Ärzte nicht als blumig, sondern als scheinheilig bezeichnen. Sie haben eine erste Gelegenheit als Fraktion fahrlässig verpasst - ich sage jetzt einmal - aus parteipolitischen Gründen, diesen Ärztestopp einfach zu negieren und auf von mir aus gesehen nicht nachvollziehbare Art und Weise in den Wind zu schlagen. Wir haben vorhin gehört, es werden zirka 90 Ärzte im Land prognostiziert. Und wenn Sie im gleichen Atemzug so tun, als ob Sie sich diese immensen Sorgen für diese 50 in Ausbildung befindlichen Ärzte machen würden, dann nehme ich Ihnen das einfach nicht ab. Es wäre ganz sicher für jeden von uns hier und für die Regierung auch ein primäres Anliegen, dass wir junge Leute, die wir in Ausbildung schicken, die sehr viel Kraft und Energie in ihre Ausbildung investieren - auch der Staat investiert in diese Leute -, dass wir für alle auch eine Stelle zur Verfügung hätten. Wir wissen aber auch, dass es eine gewisse Grenze gibt und eine Überversorgung einfach letztlich zum Kollabieren des Gesundheitssystems führt. Und das, was hier vorgelegt wird, ist der Versuch, diesen jungen Leuten - damit wir eben diese Überflutung unsere Landes durch Ärzte nicht haben -, dass man hier versucht, eine Bedarfsregelung zu finden, die dann mittelfristig - nicht für alle, das geht leider nicht, ich sage es noch einmal - aber mittelfristig doch ein Betätigungsfeld ermöglicht. Und wenn Sie sagen, wer bezahlt es jetzt aus der Sicht dieser jungen Ärzte, wenn man mit einer nur 50%-Kostenbeteiligung von der Krankenkasse auskommen muss, was die Patienten anbetrifft, dann muss ich halt auch fragen: Wer bezahlt es, wenn wir 120 oder 140 Ärzte hätten? Es geht schlicht und einfach nicht. Ich habe Ihnen auch das Beispiel in einer Diskussion unter vier Augen genannt, wenn Lehrpersonen keine Stelle bekommen. Dann könnten wir, wenn ich es auf das Gesundheitswesen über-trage, einfach die Klassen halbieren. Dann hätten auch alle Lehrpersonen eine Stelle. Aber es geht halt nicht. Dann kollabieren eben die Kosten im Bildungswesen. Und es kommt leider auch im Bildungswesen vor, dass junge Leute leider keine Anstellung bekommen, weil halt im Fachbereich soundso keine freien Stellen zur Verfügung sind. Das ist bedauerlich, ich möchte das wirklich nicht negieren oder marginalisieren, überhaupt nicht. Aber es ist halt ein Zielkonflikt vorhanden, auf der einen Seite diesen jungen Leuten Arbeit zu geben, und auf der anderen Seite aber auch verantwortbare Kosten zu generieren. Und dass die gestiegene Anzahl an Ärzten in den letzten Jahren Kosten generiert hat, ist nun einfach nicht ausser Zweifel zu stellen. Und eine andere Bemerkung, auch wenn wir versuchen, diese Kosten in Griff zu bekommen: Ich sehe - nebst dem Versuch der Lösung, die Überversorgung zu verhindern - in dieser Gesetzesvorlage durchaus hoffnungsvolle Ansätze. Das heisst, Ansätze, die mich hoffen lassen, dass wir im Bereich der Kostenentwicklung gewisse Verbesserungen erreichen können. Es ist auch der Versuch erkennbar, dass alle in diese Verantwortung einbezogen werden. Und wenn Sie dann kommen und grundsätzlich sagen: Die Versicherten müssen mehr zahlen - auch dort, ich bin der Erste, der es wünschen würde, geringere Prämien und keine Kostenbeteiligungen usw. zu haben. Aber auch das ist ein Instrument, mit dem man hofft, eine Sensibilisierung in der Tatsache zu erreichen, dass man einfach zu häufig zum Arzt geht, zu viele ärztliche Leistungen beansprucht und dergleichen. Und auf der andern Seite wehren Sie sich grundsätzlich dagegen, wenn es darum geht, auf der Seite der Leistungserbringer Beschränkungen vorzunehmen. Das Einzige - wobei ich das von Ihnen nicht einmal gehört habe - das Einzige, was sonst unbestritten gewesen ist: Es besteht Handlungsbedarf. Ich möchte die Zahlen nicht noch einmal nennen. Aber wir haben per se und isoliert betrachtet einen nicht verkraftbaren Anstieg der Gesundheitskosten. Und wenn man ihn dann noch in Relationen sieht zu Entwicklungen bzw. zu den Steigerungsraten in der Schweiz, dann gibt es einem noch mehr zu denken.Und noch einmal: Mit gutem Willen kann man auf dieses Gesetz einsteigen. Man kann von mir aus noch Verbesserungen vornehmen. Der Abg. Markus Büchel hat eine Verbesserung genannt, um die Leistungsempfänger nicht über Gebühr zu strapazieren, wobei man auch da Fragen stellen kann, ob das hier der Fall ist. Aber diese Fragen kann man diskutieren. Aber per se einfach sagen: Kommt nicht in Frage - und noch einmal: Genau so haben Sie es bisher in allen andern Bereichen, die man angegangen hat, gemacht, wo man versucht hat, Verbesserungen anzubringen. Das ist auch keine Haltung, das ist keine Oppositionspolitik. Und wenn Sie es an der Redezeit messen, dann ist das noch weniger Oppositionspolitik.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Im Prinzip ist alles gesagt worden. Jedoch ich handle jetzt nach dem Prinzip «steter Tropfen höhlt den Stein». Vielleicht verstehen es dann einige umso besser. Ich habe mir von Anfang an Notizen zu den einzelnen Rednern gemacht. Und bereits im Eintretensvotum des Abg. Hartmann sind mir zum Beispiel folgende drei Punkte aufgefallen, immer mit dem Vergleich, dass im Prinzip eben die nachrückenden jüngeren Ärzte diskriminiert würden. Hier muss ich einfach sagen - der Regierungsrat Frick hat es auch gesagt, aber eben, ich wiederhole es jetzt -, dass in Österreich diese 50-prozentige Lösung nicht besteht. Das heisst, wenn man nicht im OKP ist, hat man immerhin noch die Chance, dass man 50% bekommt. Aber diese Möglichkeit gibt es in Österreich nicht. Also sind wir hier schon einmal besser. Damit stelle ich einfach fest: In dem Fall diskriminieren die Österreicher ihre jungen Ärzte noch wesentlich mehr als wir.Dann, das nächste Argument hat der Abg. Jürgen Zech bereits auch schon gesagt. Diejenigen Ärzte, die im Pensionsalter sind, soll man nicht in Pension schicken und wundert sich dann, dass es für die jungen Ärzte keinen Platz gibt. Also, so geht es natürlich nicht. Wir sind uns einig, der Markt ist übersättigt, es hat keinen Raum mehr. Dann müssen wir halt in Gottes Namen diejenigen Ärzte, die im Pensionsalter sind, auch in Pension schicken. Man kann nicht alles haben, sondern man muss auch einmal einen Kompromiss eingehen können. Und wenn man da schon die jungen Ärzte unterstützen will, das finde ich ja gut, aber man kann nicht alles haben. Das geht nun einmal in Gottes Namen nicht. Dann haben Sie in Ihrem Eintretensvotum explizit gesagt, es sei nur eine Diskriminierung von Einheimischen. Das ist natürlich nicht richtig. Das geht nicht, die Schleuse ist zu, und zwar für die In- und Ausländer. Und das hat der Regierungsrat Frick auch gesagt: Wir können in Gottes Namen als EWR-Mitglied nicht Einheimische so explizit bevorzugen. Das wäre ja dann lächerlich. Das geht einfach nicht.Dann wird immer wieder ins Feld geführt, man würde hier ein Zwei-Klassen-System einrichten. Ich denke mir, das Hausarztsystem geht für mich in die gleiche Richtung. Die Abg. Dorothee Laternser hat es selbst gesagt. Es sind 51 konzessionierte Ärzte. Und wenn ich mit diesem System nicht zufrieden bin, muss ich halt mehr bezahlen, wenn ich nicht im Hausarztsystem bin. Das geht für mich also auch schon in Richtung Zwei-Klassen-System.Dann hat der Abg. Peter Sprenger gesagt, die Ärzteschaft stimme hier nicht zu. Ich denke mir, es ist natürlich schwierig; wenn man irgendwo gewisse Rechte einschränkt, dann habe ich dafür schon Verständnis, dass die Ärzteschaft damit nicht einverstanden ist. Nur, wir müssen natürlich im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger handeln, nicht nur im Sinne der Ärzte. Und hier muss man halt gewisse Einschnitte vollziehen, ansonsten werden wir es nie schaffen, auch ein Einsparpotenzial zu generieren.Dann zum Abg. Paul Vogt: Er hat vom «Gatekeeper» gesprochen. Hier halte ich es mit dem Abg. Markus Büchel. Ich denke mir auch, der Gatekeeper hat nicht funktioniert. Um es gleich vorwegzunehmen: Ich möchte diesbezüglich keine Namen nennen. Aber das ist für mich auch offensichtlich. Dann zu seinem Votum betreffend die Kommission: Dazu denke ich mir natürlich auch: Der Stopp wird am 1.1.2004 auslaufen. Was sollen wir dann tun? Die Kommission hätte bis dann keine Lösung. Und das nochmals zu verlängern, ich denke mir, das wäre mit äusserst umfangreichen Aufwendungen mit der ESA verbunden. Da sehe ich also erhebliche Probleme. Dann hat er auch noch gesagt, die Verwaltungskosten bei den Krankenkassen seien erheblich gestiegen. Das mag sein, wir wissen auch wieso: Der Verwaltungsaufwand für das Hausarztsystem. Da hat er aber auf der andern Seite wieder gesagt, zukünftig sei es sehr wichtig, dass die Krankenkassen eben diese Kontrollfunktionen wahrnehmen. Ich denke mir das auch. Aber es ist halt auch hier so: Auf der einen Seite sagt man: Krankenkassen, macht bitte die Kontrollen, und auf der anderen Seite sagt man wieder: Der Verwaltungsaufwand soll aber nicht steigen. Man kann auch nicht beides haben. Einmal muss man halt auch sagen was man will. Und wenn ich die Ärzte von den Krankenkassen kontrolliert haben will, dann muss ich den Krankenkassen auch dementsprechend das Personal zur Verfügung stellen. Und daraus resultieren halt wieder einmal Kosten. Das sind ja die alten Debatten in diesem Hohen Hause. Dann zum Referendum, das hier ins Feld geführt wird: Da kann man durchaus argumentieren. Es ist ja auch das gute Recht in jeder Demokratie, dass man das Referendum ergreift. Nur, ich sage Ihnen eines: Die Rechnung wird relativ einfach sein, denn der Stimmbürger hat die Option. Entweder bezahlt er die Kosten des Gesundheitssystems, die 100 Ärzte produzieren, und das wird er mit seiner Prämie bezahlen, oder der Stimmbürger sagt: Nein, jetzt vollziehen wir diese Revision. Wir machen das neue Gesetz und damit werden wir die Ärzte limitieren. Ich denke mir, das hat ja der Fraktionssprecher der VU auch gesagt: Wenn man dem Liechtensteiner bzw. der Liechtensteinerin an den Geldsäckel geht, dann wird es extrem. Und ich denke mir, das ist das Argument. Entweder bezahlen wir die Ärzte, die da uneingeschränkt walten und ihre Arbeit verrichten, oder wir sagen: Nein, das geht einfach nicht mehr. Wir müssen eine Schranke ziehen und dementsprechend versuchen, die Kosten wenigstens zu plafonieren. Ich denke mir auch, die Kosten zu reduzieren wäre utopisch.Abg. Peter Sprenger:
Herr Regierungsrat Frick. Sie haben jetzt zweimal treuherzig erklärt, die Regierung kenne die durchschnittlichen Einkommen und auch die Spitzeneinkommen bzw. die tiefsten Einkommen der Ärzte nicht. Sie lassen mir genau zwei Möglichkeiten offen: Ich glaube es Ihnen. Dann muss ich Ihnen aber den Vorwurf machen, eine Revision im teilweisen Blindflug zu machen. Die zweite Möglichkeit ist: Ich glaube es Ihnen nicht, und dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie es uns sagen.Abg. Hugo Quaderer:
Ich möchte noch eine Replik auf das Votum des Abg. Helmut Konrad machen: Er hat dem Abg. Walter Hartmann mit seinen Worten Polemik vorgeworfen. Wenn ich dann aber sein Votum höre, dann strotzt das nur so von Polemik. Er sollte sich eigentlich an den eigenen Worten messen. Er hat, denke ich, sich auch in der Wortwahl vergriffen. Er hat Worte wie «Leichen» und «Trümmerfelder» verwendet, er hat sich also hier der Kriegssprache befleissigt. Das hat der Abg. Helmut Konrad wortwörtlich so gesagt. Ich denke, das ist dann aber auch nicht das Niveau, auf dem wir in diesem Hohen Hause weiter diskutieren sollten. Ich zumindest bin nicht bereit, auf diesem Niveau weiter zu diskutieren.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Zech. Wir sind uns alle einig, dass eine Reform nötig ist. Wir sind uns genauso einig, dass es eine Bedarfsplanung braucht. Und wir haben auch nicht vor, wie Sie sinngemäss sagten, diese Lösung sozusagen auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Aber wir wollen eine bessere Lösung. Und zum Kollegen Konrad: Sie haben in Ihrem Votum wie schon andere Redner der FBP-Fraktion bzw. der Regierung hervorgehoben, wie sehr für die steigenden Kosten die steigende Anzahl der Ärzte verantwortlich sei. Dabei haben Sie vergessen zu erwähnen, was im Bericht und Antrag auf Seite 15 steht, nämlich, dass im Zeitraum von 1996 bis 2001 die Zunahme der Kosten in der OKP insgesamt 47,5% war, und dass die Arztkosten im selben Zeitraum nur um 28% gestiegen seien. Das heisst, die Zunahme der Arztkosten in den 5 Jahren war wesentlich geringer als die allgemeine Zunahme. Da stehen 28% versus 47,5%. Und für diese hohe Steigerung von 47,5% sind ja nicht unwesentlich die Heilanstalten verantwortlich, die ja im Gesetzesvorschlag überhaupt nicht weiter einbezogen sind. Selbstverständlich, weil wir diesbezüglich in Sachen Verträge mit ausländischen Spitälern in Schwierigkeiten sind. Aber trotzdem darf es nicht vergessen werden. Und dann zum Abg. Wendelin Lampert: Ihr Vergleich mit der Zwei-Klassen-Medizin im Hausarztsystem hinkt. Ins Hausarztsystem kann jeder, der will, gehen. Das ist völlig unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten. Das ist einfach nur die Frage: Möchte ich dieses System akzeptieren oder nicht? Aber es hat nichts mit meinem Geldbeutel zu tun. Aber das, was jetzt kommt, ist eine Frage: Wer kann sich die Zusatzversicherung leisten oder nicht? Das ist wirklich eine Frage der Finanzierung. Und da fangen die beiden Klassen an. Das ist ein ganz entscheidender Unterschied. Und dann möchte ich noch einmal auf die Altersbegrenzung von 64 Jahren zurückkommen: Das ist mit der freien Berufstätigkeit schlicht und ergreifend nicht vereinbar, hat auch keinerlei Berechtigung und wäre sicher zum Nachteil der Patienten. Denn, wie gesagt: Die Erfahrung der älteren Ärzte zum Vorteil des Patienten ist nicht zu unterschätzen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte mich auch gegen die Tadelung des Abg. Helmut Konrad verwehren, dass wir VU-Abgeordnete der Regierung jetzt hier Löcher in den Bauch fragen bei einer vorgefassten Meinung. Ich denke, jeder weiss, es muss erlaubt sein, auch wenn es jetzt für andere zum Geduldsspiel wird, dass man auch Fragen stellt, weil man Antworten auf diese Fragen braucht. Die Redezeit ist für mich dabei unwichtig. Akzeptiert und gelebt muss das neue Gesetz von den Betroffenen im Volk werden. Und die haben ein Anrecht auf unsere Arbeit als ihre Vertreter, also auf Antworten, die jetzt halt nur von einem Teil des Landtages angefordert werden. Das Ziel, das ich verfolge, ist eine komplexe Materie zu verstehen und sie in ihrer Konsequenz auch zu verantworten. Und deswegen, denke ich, kann man - Meinung hin oder her - fragen. Ich bin auch dankbar dafür, dass der Herr Regierungsrat uns auch immer wieder so geduldig die Antworten gibt. Danke.Abg. Markus Büchel:
Ich möchte kurz nochmals auf den Pensionierungszwang eingehen: Es ist ja nicht so, dass jemand in Pension geschickt wird und damit den Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern, wenn der LKV gemeinsam mit der Ärztekammer der Meinung ist, dass es sinnvoll ist, dass ein Arzt jetzt mit dem Erreichen des Pensionsalters ausscheidet, dann muss diese Person den Arztberuf nicht aufgeben, sondern diese Person wird dann einfach gleichgestellt mit allen eben nicht kontrahierten Ärzten und kann auch so weiter praktizieren, wenn die Patienten eben eine Zusatzversicherung abschliessen. Und das ist sicher auch im Sinne eben dazu da, dass für junge nachkommende Fachleute wieder eine Chance gegeben ist, dann in unser System einzusteigen.Der Anstieg der Arztkosten und der Arzneikosten hat sich unterschiedlich verhalten. Das ist richtig. Aber ganz sicher hat auch die Anzahl der Ärzte und auch die Praxis Einfluss, nach welcher Methode bzw. Bereitschaft man eben Arzneimittel abgibt. Das ist für den Anstieg der Arzneimittelkosten sehr entscheidend. Dann zur Bildung einer Kommission: Es wurde von meinen Vorrednern schon darauf hingewiesen. Diesbezüglich bin ich auch der Meinung, dass vor allem die zeitliche Komponente sehr entscheidend ist. Nach meiner Einschätzung gehen wir einfach das Risiko ein, dass wir per 1.1.2004 dann alle negativen Effekte schlucken müssen. Das heisst: Zunahme der Ärzte und dass wir keine Lösungen haben, um überhaupt im Bereich der Kostensteigerung reagieren zu können. Dieses Risiko ist mir wirklich zu hoch. Aus der Diskussion lässt sich ja auch feststellen, dass die grundsätzlichen Auffassungen bezüglich des Vorschlages der Regierung zum Teil sehr eindeutig hervortreten. Ich glaube auch nicht, dass dann in einer so kurzen Zeit ein Konsens gefunden würde über eine Lösung, die von allen mit gutem Gewissen getragen werden könnte. Ich bin der Meinung, dass das System, wie es heute hier vor uns liegt, genügend Ansätze bietet, um die Bedürfnisse oder die Anliegen der unterschiedlichen Votanten zu berücksichtigen. Wie gesagt: Wenn jemand der Meinung ist, dass es sozial nicht verträglich ist, dass man Kostenbeteiligung einführt oder dass man für bestimmte Gruppen, die bis heute davon nicht betroffen waren, die Franchise einführt, dann kann man hier im Landtag auch Änderungsanträge stellen. Dann ist aber jeder Einzelne hier im Landtag gefordert, da einzusteigen oder nicht. Das System als solches bietet Möglichkeiten, diese Anliegen vorzubringen. Und darum bin ich der Meinung, dass die Einsetzung einer Kommission uns im Moment überhaupt nichts hilft und wir auf jeden Fall auf diese Vorlage eintreten müssen. Abg. Jürgen Zech:
Frau Abg. Laternser. Ich akzeptiere und respektiere Ihre Argumente als Fachfrau voll und ganz. Aber wenn Sie wirklich zu einer besseren Lösung beitragen wollen, dann haben Sie jetzt doch die beste Gelegenheit dazu. Mit Nichteintreten auf diese Vorlage können Sie Ihre Argumente nicht einbringen. Bis jetzt habe ich von Ihrer Fraktion mehr oder weniger nur gehört, was Sie nicht wollen, aber nicht sehr viele verbessernde Elemente zu dieser Vorlage. Und irgendwann muss sich die Regierung doch entscheiden, einen Weg einzuschlagen. Ich frage Sie: Wann wollen Sie die bessere Lösung haben?Noch kurz zum Abg. Hugo Quaderer: Ihre Entrüstung tut mir leid. Ich habe Mühe, Sie zu verstehen. Ich verstehe allerdings, dass Sie sich als Fraktionskollege hinter den Abg. Walter Hartmann stellen. Aber Fakt ist, dass er begonnen hat - und nicht das erste Mal - mit seinen polemischen Ausführungen die Debatte anzuheizen. Ich frage mich, ob Sie, wenn Sie mit solcher Entrüstung hinter den Worten des Abg. Konrad stehen, ob Sie dann die polemischen Ausführungen des Abg. Hartmann akzeptieren können? Ich denke, es wäre einmal eine Rüge an diese Stelle angebracht. Abg. Helmut Konrad:
Ich habe auch nur ganz kurz zwei Bemerkungen zur Abg. Hassler und auch zu den Aussagen des Abg. Quaderer: Frau Hassler, die Redezeit ist für mich auch unwichtig. Ich habe das auch zum Ausdruck gebracht. Ich habe von einer guten, sachlichen Diskussion über diese Revision des KVG gesprochen. Ich habe in keinster Weise etwas von sinnlosem Löcher-in-den-Bauch-fragen - oder was auch immer Sie daraus gemacht haben - gesagt, in keinster Weise. Lesen Sie das bitte im Protokoll nach. Ich habe genau auf eine solche Bemerkung bezüglich Redezeit des Abg. Walter Hartmann reagiert. Und dann noch eine Bemerkung zum Abg. Hugo Quaderer: Wenn Sie aus meinen drei Begriffen aus dem vorherigen Votum - Wüste, Ruine, Trümmerfelder - wenn Sie daraus Kriegsassoziationen hören, dann entschuldige ich mich dafür. Das wollte ich nicht. Ich habe diese Assoziation nicht gehabt. Und wenn Sie daraus Niveaulosigkeit folgern, dann ist das Ihre Sache. Wenn Sie diese Assoziationen haben, dann hätte ich das auch in andern Worten ausdrücken können. Aber es war eine Reaktion auf ein Votum.Abg. Adrian Hasler:
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Abg. Alois Beck würde jetzt sagen: Es wurde schon alles gesagt, aber nicht von allen. Das Ziel, das wir vor uns haben, ist ja, die Kosten in den Griff zu bekommen. Und wie wir bereits aus der Diskussion gehört haben, ist dieses Ziel nicht unbedingt einfach zu erreichen. Wir haben sehr unterschiedliche Stossrichtungen und haben - vor allem von der Oppositionsseite - auch sehr viel Kritik gehört. Zum Teil ist diese Kritik auch diametral. Also, wenn ich höre, dass man 40 bis 50 jungen Ärzten quasi ein Berufsverbot auferlegen würde, auf der andern Seite aber wieder argumentiert, dass man Ärzte, die ein Leben lang sicher gut verdient haben, mit 65 dann von der Krankenkassenabrechnungsmöglichkeit ausschliessen möchte, dass das dann eben eher zum Nachteil für die Patienten gereicht, dann sind es für mich doch relativ grosse Widersprüche. Schlussendlich haben wir steigende Kosten. Diese Kosten können wir nur in den Griff bekommen, wenn wir wirklich konkrete Massnahmen setzen, wenn wir an gewissen Punkten eine Bremse einlegen. Dass von Seiten der Ärzte dieses Gesetz nicht mit grossen Hurra-Schreien aufgenommen wird, ist für mich schon klar, weil eben doch gewisse Ansatzpunkte enthalten sind, um eben dort gewisse Abstriche vorzunehmen. Das heisst, die Ärzte wissen genau, dass mit Annahme dieses Gesetzes dann unter Umständen gewisse Verdienstmöglichkeiten eben nicht mehr wie heute vorhanden sind. Wir haben in früheren Debatten, als es um den Zulassungsstopp ging, auch schon das Wort «Opfersymmetrie» gehört. Es geht wirklich darum, dass alle am gleichen Strange ziehen. Ich bin schon der festen Überzeugung, dass wir wirkliche griffige Möglichkeiten nutzen müssen, um diese Kosten auch in den Griff zu bekommen. Wenn ich die Kostenentwicklung anschaue: Der Gesamtaufwand der OKP hat sich von 1996 bis 2001 um rund CHF 30 Mio. erhöht, also plus 47,5% - wie das ausgeführt worden ist. Es ist ja wirklich offensichtlich, dass durch die Zunahme der Ärzte diese Kosten massgeblich gestiegen sind, auch wenn es vielleicht einige nicht wahrhaben wollen. Dieser Konnex zwischen mehr Ärzten und mehr Kosten ist für mich wirklich offensichtlich. Wir müssen also zu irgendeiner Lösung kommen, um diese Zulassungen einzuschränken. Und diesbezüglich sehe ich genau den Ansatzpunkt in diesem Gesetz. Der Herr Regierungsrat Frick hat für mich wirklich einleuchtend ausgeführt, dass mit dem jetzigen System das nicht möglich ist und wir deshalb zu einem neuen System kommen müssen.Mich würde - genauso wie mein Vorredner das ausgeführt hat - interessieren, wo denn nun die konkreten Lösungsmöglichkeiten von Seiten der Opposition gesehen werden. Auch ich habe bis jetzt nur Kritikpunkte gehört. Zum Teil wurden auch gute Fragen gestellt - das attestiere ich auf jeden Fall. Ich bin auch der Meinung, dass die Sachen klar und transparent gemacht werden müssen. Aber ich habe noch keinen vernünftigen Vorschlag gehört, wie wir diese Kosten in den Griff bekommen bzw. wie wir die Zulassung einschränken können.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Büchel. Ich kann Sie ja wohl vorhin nicht richtig verstanden haben, dass Sie die - verglichen mit der Steigerung im gesamten Gesundheitswesen - relativ geringe Zunahme der Arztkosten negativ mit der Zunahme der Medikamentenkosten belegt haben. Es ist doch einfach so: In den beschriebenen Jahren von 1996 bis 2001 sind die Arztkosten um 28% gestiegen im Vergleich mit einer Gesamtzunahme der Kosten von 47,5% im OKP-Bereich. Das ist einfach eine Tatsache, diese Zahl steht hier schwarz auf weiss.Das Zweite ist die Zunahme der Medikamentenkosten von 71,5% im Vergleichsraum. Dazu fehlen ganz einfach die Aufschlüsselungen der Zahlen. Von Seiten des Ärztevereins ist die Regierung öfters gebeten worden, diese Zahl genauer zu präzisieren. Ich weiss nicht, ob der Herr Regierungsrat es jetzt machen kann. Aber ein kleines Beispiel möchte ich trotzdem dazu bringen, dass die Medikamentenkosten ganz sicher wesentlich in den Jahren gestiegen sind. Ich möchte dazu ein einfaches Beispiel bringen: Bei einer Herzschwäche eines Patienten haben vor fünf, sechs, sieben Jahren die Medikamente, die es zu der Zeit dafür gab, pro Tag einige Rappen gekostet. Heutzutage hat es sehr viel wirksamere Medikamente für eine Herzschwäche eines Patienten. Und da liegen die täglichen Kosten im Bereich von sechs bis acht Franken. Es wird ja keiner ernsthaft verlangen, dass man dem Patienten diese Medikamente vorenthält. Diese Weiterentwicklung im Bereich der Medikamente bzw. der Pharmazie ist ganz erheblich - und die hat ihren Preis. Und dann zu den Argumenten der Herren Kollegen Jürgen Zech und Adrian Hasler: Wir haben sehr wohl Vorschläge zur Verbesserung in unseren Eintretensvoten gebracht, und zwar eine ganze Menge. Wir haben gesagt, wohin es gehen soll. Wir haben eine ganze Reihe von Punkten aufgeführt, die anders geregelt werden sollten. Aber, ich denke - und die anderen Kollegen, die für Nichteintreten votiert haben, ebenso - ich bin einfach der Meinung, dass sie in diese Vorlage nicht sinnvoll eingebaut werden können, sondern dass es sehr viel mehr Sinn macht, wenn die Regierung die Vorlage zurücknimmt und im September dem Landtage eine neue Vorlage vorlegt. Dann haben wir immer noch Zeit bis im Dezember, um die 3. Lesung zu machen. Und es geht so auch zeitlich über die Bühne. Über die Sommerpause wäre das also sehr wohl möglich. Und wenn Sie sagten, Herr Kollege Hasler, wir hätten keine vernünftigen Vorschläge gemacht, wie es anders gehen kann, möchte ich ich Folgendes antworten: Das ist sehr wohl geschehen, und zwar zum Beispiel mit der Fortführung des Hausarztsystems, mit der Beseitigung seiner Schwächen im Zulassungsbereich, mit dem Einbezug der Bedarfsplanung, mit der Minimierung des Verwaltungsaufwandes usw. Diesbezüglich sind also sehr viele und ernsthafte Vorschläge gekommen. Danke.Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Es geht mir ganz konkret um diese Bedarfsplanung. Wenn Sie diese Planung im Hausarztsystem umsetzen wollen, wie würden Sie das dann machen? Wenn wir die bestehenden Ärzte im GNL nehmen und die andern Ärzte ausschliessen, dann verstossen wir - aus meiner Sicht - ganz klar gegen Treu und Glauben bei den übrigen Ärzten. Diese Ärzte haben, wie der Herr Regierungsrat Frick auch ausgeführt hat, in der Vergangenheit investiert, haben ihre Praxis aufgebaut und hätten dann plötzlich nicht mehr die Möglichkeit, über die Krankenkasse abzurechnen. Zudem wären Sie dann genau gleich weit, Sie hätten auch eine Bedarfsplanung, hätten einen Stopp. Also auch dort gäbe es nicht die Möglichkeit, dass Sie dann blindlings einfach das Ganze aufbrechen könnten. Sie müssen sich auf irgendeine Grössenordnung fixieren. Das wiederum hat aber zur Konsequenz, dass die 40 bis 50 jungen Ärzte, die in Ausbildung stehen, auch nicht einfach so hoppla-hopp in dieses System aufgenommen werden können. Also, da hätte ich schon gerne eine konkrete Aussage Ihrerseits. Es tönt immer so, als ob das neue System jetzt nur darauf aus sei, diesen 40 bis 50 jungen Ärzten ein Berufsverbot aufzuerlegen. Sie sprechen aber auch von einer Einschränkung, kommen aber zu einer andern Lösung. Also, mich würde schon interessieren, wie das nun umgesetzt werden soll, dass diese 40 bis 50 jungen Personen, die in Ausbildung sind, dann doch in dieser Bedarfsplanung Platz finden, ohne dass man die älteren Ärzte mit 64 pensioniert und das Ganze ausweitet.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Kollegin Laternser. Ich habe zwei konkrete Fragen: Ihr Votum mit der 28% Steigerungsrate bei den Arzt- und 73% bei den Medikamentenkosten hat in die Richtung getönt, als ob diese Steigerungsrate bei den Medikamenten nur auf die teuren Medikamente zurückzuführen wären. Aber sind wir doch ehrlich: Es ist eben genau so, wie es auf der Seite 16 steht - und das wird ja immer wieder ins Feld geführt: Die angebotsinduzierte Nachfrage. Die 28 Ärzte hatten mitunter auch zu wenig Klientel. Und dann muss man halt auch sehen, wie man noch gewisse Einkommen generieren kann. Und diesbezüglich denke ich mir einfach: Es kann doch nicht sein, dass die 73% nur Teuerung sind, sondern ich denke mir einfach - und es steht ja auch auf Seite 16 - es ist die angebotsinduzierte Nachfrage. In Gottes Namen, das wird sich nicht aus der Welt diskutieren lassen.Dann der zweite Punkt, den Sie immer wieder aufführen, das Pensionsalter: Ich finde es richtig, wenn Sie versuchen, die jungen Ärzte diesbezüglich zu schützen. Aber natürlich geht es mit diesen Argumenten einfach nicht. Die älteren Ärzte sollte man nicht in die Pension gehen lassen. Wie sonst, denn, wenn man den Bedarf irgendwo einmal fixiert hat, die älteren Ärzte gehen nicht, der Bedarf ist fixiert, dann wird es nie Platz für jüngere Ärzte geben. Also, ich denke mir einfach, es kann doch nicht sein. Ich verstehe Sie als Spezialistin auf diesem Gebiet hier wirklich nicht. Sie müssen doch auch sagen: Die Rechnung geht nicht auf. Wenn oben nichts weggeht, kann unten nichts nachkommen, wenn es in der Mitte immer konstant bleibt. Das ist relativ trivial.Abg. Dorothee Laternser:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Kollege Wendelin Lampert, dann haben Sie ja eben gesagt, dass zur Umsatzsteigerung sozusagen von Ärzten einfach Medikamente verschrieben werden. Das ist eine polemische Unterstellung, eine Beleidigung, die ich energisch zurückweisen möchte. Das hat mit sachlicher Argumentation gar nichts mehr zu tun.Dann zur Frage des Kollegen Adrian Hasler an mich persönlich, also was für andere Lösungen es gibt: Die Arbeitsgruppe, in der die Regierung involviert war: Sämtliche Verbände und Experten hatten letztes Jahr im Juli eine Lösung. Diese Lösung wurde uns als Landtagsabgeordnete jedoch nicht zur Verfügung gestellt. Vielleicht kann sie uns der Herr Regierungsrat Frick noch präsentieren. Aber da gab es eine Lösung, wo diese Problematik auf andere Weise gelöst war. Ich möchte den Herrn Regierungsrat jetzt fragen: Können Sie uns diesen Vorschlag präsentieren? Einzelheiten kenne ich nicht. Ich kenne nur den groben Rahmen. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich hätte noch eine ganze Reihe Fragen hier zu beantworten. Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen: Einmal war es die Abg. Hassler, die mich bezüglich Kontrahierungen mit Ärzten im Ausland gefragt hat: Hier ist es schon so, wie ich schon ausgeführt habe: Es ist in der Kompetenz der Bedarfsplanung respektive der Ärztekammer zusammen mit der LKV. Diese bestimmen, mit welchen Ärzten ein Vertrag gemacht wird. Das soll sich aber wirklich nur auf Ärzte beziehen, die zu einer ganzen Reihe von liechtensteinischen Patienten spezielle Beziehungen haben, also Fachärzte bzw. Spezialärzte. Dann natürlich und was hier noch nie erwähnt wurde, ist, dass die verschiedenen Spitäler, mit denen unser Land einen Vertrag hat - diese Ärzte sind auch kontrahiert. Das ist so weit klar. Es ist also nicht die Absicht, hier die Bedarfsplanung ad absurdum zu führen. Ganz im Gegenteil: Es ist gedacht, dass man diese Möglichkeit noch bietet.Dann noch ganz kurz zum Alter 64: Wenn man auf Seite 90, Art. 16d, Abs. 3, liest, dann heisst es dort: Der Kassenverband kann den Vertrag nach vorgängiger Zustimmung durch den entsprechenden Berufsverband der Leistungserbringer kündigen. Das heisst, letztendlich hat es der Berufsverband in der Hand. Wenn der Berufsverband sagt: Hier wird nicht gekündigt, der bleibt, dann bleibt der. Und somit ist das Ganze ja entschärft. Aber auf der andern Seite hatte auch früher schon der Verband der Leistungserbringer das Problem, dass ein Leistungserbringer seine Tätigkeit nicht aufgeben wollte und sie keine Handhabe hatten. Aber das ist wirklich so: Die Ärztekammer hat das im Griff, ob sie jemanden dann die Zulassung zur Krankenkasse weiterhin gewähren will oder nicht, ist ganz klar Teil des Gesetzes. Dann zum Gatekeeping: Die Gatekeeping-Funktion wurde auch schon zum x-ten Male angesprochen, ob sie funktioniert oder eben nicht funktioniert hatte. Der Grundgedanke der neuen Vorlage zum Gatekeeping ist genau der, dass man dies mit der Versichertenkarte gewährleisten möchte. Dass man hier von vornherein dagegen ist, verstehe ich nicht. Das ist nicht ein System, das noch nirgends eingeführt ist. Ganz im Gegenteil: Die Schweiz und Liechtenstein stehen hier hintenan. Diese Versichertenkarte gibt es bereits in Österreich und in Slowenien, die gibt es in ganz Nordeuropa. Diese Versichertenkarte ist praktisch überall eingeführt. Es ist also nicht so, dass das etwas Neues ist, wo wir - die Liechtensteiner - wieder einmal vorangehen. Das ist überhaupt nicht der Fall. Ein Mitglied dieser Arbeitsgruppe hat soeben an einer Messe mit verschiedenen Vorträgen zu diesem e-Health-System teilgenommen. Dabei kam ganz klar zum Ausdruck, dass wir hier hintenan hinken und nicht irgendwie eine Art Pionierfunktion einnehmen. Dann möchte ich noch kurz auf die Aussage oder die Frage des Abg. Peter Sprenger eingehen: Es gibt zwei Möglichkeiten, also ich glaube es oder ich glaube es nicht. Man könnte es auch anders ausdrücken. Aber das lassen wir. Ich stehe dazu und es ist so: Ich habe keine Angaben und keine Kenntnisse, weder über obere, mittlere oder untere Einkommen. Ich möchte mich aber verwehren, wenn man sagt: Eine Regierung, die das Einkommen der Ärzte nicht kennt, macht eine Revision im Blindflug. Das ist nicht so. Wir zielen bei der Revision und beim neuen KVG ja nicht auf das Einkommen der Ärzte ab, sondern wir schauen: Was wird wo geleistet? Wie setzen sich denn die Kosten zusammen? Und ob nun der eine oder andere Arzt etwas mehr verdient, kann ja nicht das Ziel sein, um hier und dort die Einsparpotenziale zu suchen. Das war nie unsere Absicht und das wird es auch nie sein. Wir kennen wohl die Umsätze. Aber aus den Umsätzen - und das wissen auch Sie - kann man kein Einkommen errechnen. Das ist nun einmal so.Es wäre komplett falsch. Dann hätten die Leistungserbringer auch Recht, wenn wir diese Revision nur gezielt auf das Einkommen ausrichten bzw. wenn wir sagen würden: Da und da kann reduziert werden, da ist es berechtigt. Das ist nicht das Ziel und wird es auch nicht sein.Es wird ja von den Leistungserbringern auch immer wieder in den Zeitungen veröffentlicht, dass sie der Meinung sind, dass die Reform auf ihrem Buckel ausgetragen wird. Dem ist nicht so. Es wird ja von allen Seiten hier opponiert und gesagt: Diese oder die anderen Gruppen werden zu stark zur Kasse gebeten. An sich ist das ein gutes Zeichen für eine solche Reform. Das zeigt ja auch, dass alle irgendwie etwas beitragen müssen, damit wir schlussendlich auch zu einem entsprechenden Resultat kommen. Dann möchte ich nochmals zur Frage bezüglich der Ärzte zu sprechen kommen, weil der Eindruck erweckt wurde, dass die Regierung die Kontakte zum Ärzteverein abgebrochen hat: Ich kann nur darauf hinweisen, dass wir regelmässige Kontakte hatten und die Ärzte, wenn Diskussionen mit Gästen aus dem Ausland stattgefunden haben, auch mit dabei waren. Wir hatten zum Beispiel zweimal eine Ex-pertengruppe aus Österreich zu Gast, wo es genau um Zulassung, Zulassungssysteme, Bestimmungen und Kriterien ging. Dazu waren immer alle, also der ganze Verein, eingeladen. Daran wurde auch rege teilgenommen. Und da war der Fall schon klar: Das war nicht neu. Man kann hier nicht so tun, als ob wir mit der Vernehmlassungsvorlage die Ärzte überrascht hätten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Abg. Peter Sprenger:
Herr Regierungsrat. Ich bitte Sie, sich nicht zu echauffieren. Ich handle genau im Sinne der Kollegin, die links hinter mir sitzt. Ich möchte einfach die Sache etwas besser verstehen und stelle dazu Fragen. Zum Ersten, wer dabei war, habe ich Ihnen ganz klar gesagt: Sagen Sie mir in der Stellungnahme dann zur 2. Lesung: Wer war zum Zeitpunkt, als der Entscheid gefallen ist, noch in dieser Gruppe dabei? Dort sind 14 Personen aufgezählt. Sie können mir dann sagen oder schreiben, wer noch anwesend war und wer nicht. Das zum Ersten.Dann zum Zweiten, also zum Einkommen: Es tut mir leid, aber das ist für mich eine wichtige Kennzahl und auch ein Eckwert, den - so meine ich - eine Regierung zu kennen hat. Und sonst bleibe ich dabei: Ich habe nicht «in einem Blindflug» gesagt, sondern «in einem teilweisen Blindflug». Wenn Sie diese Angaben nicht kennen, dann befinden Sie sich diesbezüglich «in einem teilweisen Blindflug». Sie können das im Protokoll nachlesen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Herr Regierungsrat, danke für Ihre Antwort. Die Anschlussfrage zum Geheimnis, das Sie verraten haben, also etwas, was noch niemand gefragt hat, heisst: Kann man im OKP ohne Zusatzversicherung und bei voller Kostenfolge für die Krankenkasse die Privatsprechstunden besuchen von Ärzten, zum Beispiel im Spital Grabs, Chur oder Feldkirch aufgrund des Umstandes, dass es Ärzte an Vertragsspitälern sind und sie daher keinen neuen Vertrag mit der Ärztekammer bzw. dem Krankenkassenverband abschliessen müssen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Ärzte in den Spitälern, die Sprechstunden haben, aber nur bei den Vertragsspitälern des Landes, diese Ärzte sind kontrahiert. Dort können Sie genau so zur Sprechstunde gehen. Das ist richtig.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, dann stimmen wir jetzt über Eintreten ab. Vom Abg. Paul Vogt ist noch ein Antrag, auf dem Tisch - wenn ich das richtig mitbekommen habe: Der Abg. Vogt ist für Eintreten, möchte aber im Anschluss an die 1. Lesung dann die Bildung einer Kommission mit der Zielsetzung vorschlagen, das Hausarztsystems grundsätzlich beizubehalten. Ist das richtig? Abg. Paul Vogt:
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke. Ihr Antrag wird dann nach der 1. Lesung zur Abstimmung kommen.Wir stimmen jetzt ab: Wer für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 20.45 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 20.15 Uhr).
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