Gesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz SigG) sowie Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes - Stellungnahme der Regierung (Nr. 54/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Guten Morgen meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse Sie zum 2. Tag der September-Session. Wir kommen zu Traktandum 13: Gesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz SigG), Bericht und Antrag der Regierung Nr. 64/2002. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage als Stellungnahme der Regierung (Nr. 54/2003) in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Hugo Quaderer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Morgen. Ich habe lediglich eine Frage, die sich nicht auf einen Gesetzesartikel bezieht, sondern auf die personellen und finanziellen Auswirkungen, wie sie im Bericht auf den Seiten 130 und 131 beschrieben sind. Und dort heisst es auf Seite 131 oben, ich zitiere: «Die zusätzlichen Aufgaben als Aufsichtsstelle nach dem Signaturgesetz werden beim Amt für Kommunikation einen zusätzlichen Personalaufwand erforderlich machen» - und dann würde es noch weitergehen. Es heisst dann weiter: «Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Aufsichtsstelle auch als Ansprechpartner für die interessierten Kreise, die als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig seien oder elektronische Signaturverfahren einsetzen wollen, zu fungieren hat». Und dann kommt eigentlich das Wesentliche, wenn es heisst: «Aus diesem Grund wird es erforderlich sein, zunächst einen Juristen für diese Tätigkeiten einzustellen». Und im Weiteren heisst es auch: «Zur technischen Umsetzung der Anforderungen an die Aufsichtsstelle wird ein mit elektronischen Signaturen vertrauter IT-Spezialist zunächst zumindest als Ansprechpartner zur Verfügung stehen müssen». Meine Fragen gehen nun dahin, weil ich sehe im Antrag keinen Zusatzantrag auf diese Stellen: Gibt es diese Stellen schon oder was denkt hier die Regierung betreffend die Anstellung eines Juristen und eines IT-Spezialisten? Mich würde auch interessieren, wenn es dort im Bericht heisst: Die Erfahrungen hätten gezeigt. Da es solche Dienste bei uns bis dato gar nicht gibt, möchte ich von der Regierung gerne wissen: Was sind das für Erfahrungen? Besten Dank. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen. Zur Frage des Abg. Herrn Quaderer kann ich Folgendes ausführen: Die Erfahrungen beruhen auf dem was wir mit Österreich und der Schweiz abklären konnten. Dort gibt es solche Dienste bereits. Und dort hat es sich gezeigt, dass je nach Anzahl akkreditierter Stellen der Aufwand grösser oder kleiner ist. Wir gehen davon aus, dass wir zumindest am Anfang sicher keinen grossen Aufwand haben werden, weil es eher auszuschliessen ist, dass sich qualifizierte Zertifikationsdiensteanbieter bei uns niederlassen, sondern wir werden eher, wie es jetzt heute auch schon im Bankenbereich der Fall ist, über schweizerische Stellen mitbetreut werden. Ebenso wäre es möglich, gewisse Dienste bei der österreichischen Stelle zu beziehen, wobei wir dort auch Gutachten einfordern können, sodass wir nicht selbst Personal anstellen müssen. Zur personellen Situation beim Amt für Kommunikation: Sie ist in der Tat sehr knapp bemessen, zumal unter der alten Amtsführung 100% an Personal mehr angestellt war. Wir überlegten uns generell, ob wir nicht zum technischen Personal, das beim Amt für Kommunikation sehr gut ausgebildet ist, einen Juristen anstellen, aber wir beantragen jetzt keine Stelle, weil - Sie haben ja gesehen - eine Juristenstelle bereits ausgeschrieben wurde. Dieser Jurist sollte nämlich auch fähig sein, diese Aufgaben mit zu betreuen. Ich sehe jetzt also keinen dringenden Handlungsbedarf, eine Stelle zu beantragen. Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann das nur unterstützen, was die Frau Regierungschef-Stellvertreterin gesagt hat. Ich würde auch einer solchen Stelle nicht zustimmen, weil ich überzeugt bin, dass dieses Signaturengesetz bei uns keine grossen Wogen werfen wird, denn wir haben heute beispielsweise das Swisskey-System, das ist ja ein ähnliches System, das allerdings nicht so ausgeklügelt ist. Das wird jetzt vertrieben von der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer und von verschiedenen anderen Subvertreibern, ist aber ein schweizerisches System. Art. 24 dieses Gesetzes lässt ja zu, dass die ausländischen Zertifikate und elektronischen Signaturen Anerkennung finden, auch aus dem schweizerischen Raum. Das vor allem in Abs. 1. Ich gehe davon aus, dass unser Markt zu klein sein wird, um hier überhaupt Signaturen anzubieten bzw. diese Dienstleistung anzubieten. Es wird sich wahrscheinlich auch dort so einpendeln, dass schweizerische oder ausländische Signaturen hier in unserem Land verwendet werden. Ich würde also in keiner Weise heute eine Person anstellen, weil ich bin wirklich überzeugt, dass das bei uns im Land kein grosser Run werden wird.Abg. Hugo Quaderer:
Ja, ich denke, hier sind sich einmal Schwarz und Rot einig. Ich würde einem solchen Stellenantrag sicherlich auch nicht zustimmen. Mich hat einfach irritiert, wenn es im Bericht heisst: «Aus diesem Grund wird es erforderlich sein, zunächst einen Juristen für diese Tätigkeiten einzustellen». Aber das ist vielleicht im Gesamtkontext der Situation beim Amt für Kommunikation zu verstehen und vielleicht ein wenig unglücklich an dieser Stelle gewählt. Abg. Rudolf Lampert:
Ich gehe auch davon aus, sollte sich das jetzt wider Erwarten anders entwickeln, dass diese Stelle dann auch über entsprechende Gebühren finanziert werde kann. Wir haben eine Gebührenpflicht für die Anbieter und ich gehe davon aus, dass das dann auch darüber finanziert wird. Aber so weit, glaube ich, sind wir in einigen Jahren auch noch nicht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Morgen. Ich habe nur eine Anmerkung: In dieser Stellungnahme, deren Gesetzesvorlage wir hier lesen, hat die Regierung die ursprüngliche Gesetzesvorlage, die in 1. Lesung vor einem Jahr gelesen wurde, sehr wesentlich verändert, insbesondere wesentlich erweitert, ohne dass jedoch, wie dies sonst bei allen Regierungsvorlagen üblich ist, die neuen oder geänderten Teile hier durch Unterstreichen kenntlich gemacht wurden. Ich möchte doch anregen, zukünftig zur Erleichterung der Arbeit der Abgeordneten das nicht zu unterlassen, denn es ist gerade bei dieser Vorlage etwas mühsam, dann genau nachzuprüfen, was und warum geändert wurde. Dies auch deshalb, weil in den zwar sehr umfangreichen Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln in der Stellungnahme in der Regel überhaupt nichts drinnen steht, warum etwas jetzt anders oder neu formuliert wurde im Vergleich zur ersten Vorlage. Die ganze Stellungnahme liest sich eigentlich wie eine neue Regierungsvorlage, die jetzt in 1. Lesung gelesen werden soll, ohne grosse - mit Ausnahme des Eingehens auf einige Fragen bei der 1. Lesung und bei der Eintretensdebatte - ohne grosse Bezugnahme auf die bereits erfolgte Behandlung der ursprünglichen Regierungsvorlage. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Herr Landtagsvizepräsident. Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu, dass dies eine Unterlassung unsererseits ist und wir werden in künftigen Vorlagen diesbezüglich besser darauf achten, dass es leichter nachvollziehbar ist, was geändert wurde. Diese Vorlage wurde in der Tat grundlegend neu erarbeitet. Sie lehnt sich heute auch an das österreichische Gesetz an. Im Eingang zu den Erläuterungen steht, warum wir auf eine neue Vorlage kommen mussten. Die Notifikation, welche zwischen der 1. und der 2. Lesung bei solchen Gesetzen stattfinden muss, hat ergeben, dass wir das Gesetz zu einfach umgesetzt hätten und damit nicht ganz richtlinienkonform unterwegs waren. Darum haben wir das Gesetz auch überarbeitet. Im Text selbst wird darauf hingewiesen, welche Änderungen in der 1. Lesung vorgenommen worden sind. Dabei ging es vor allem auch um die Gleichstellung elektronischer Signaturen mit der eigenhändigen Unterschrift, wie sie auch in der 1. Lesung angesprochen war. Diese Gleichstellung kommt aber nur sicheren elektronischen Signaturen zu. Das zieht sich dann natürlich durch die ganze Vorlage durch, wenn diese Änderungen einfliessen müssen. Ein weiterer wichtiger Punkt, der umgesetzt werden musste, war, dass die Voraussetzungen für eine Akkreditierung nicht als Gegenstand des Gesetzes hervorgehoben werden dürfen, weil eine Akkreditierung auf freiwilliger Basis zu erfolgen hat und damit an keine besonderen gesetzlichen Rechtswir-kungen geknüpft werden darf. Und auch diese Änderungen haben sich dann wieder durchgezogen. Das Gleiche war mit den Signaturschlüsseln und auch das Aufsichtssystem war nicht richtlinienkonform umgesetzt worden. Wir wollten eine ganz einfache Vorlage, wie beispielsweise auch beim Zivilluftfahrtsgesetz, weil wir überzeugt waren, dass das bei uns nicht im grossen Rahmen zum Tragen kommt. Aber die Notifikation hat gezeigt, dass wir damit nicht Bestand haben können. Aber ich nehme die Kritik ernst und werde bei den nächsten Vorlagen das Augenmerk darauf legen, dass die Änderungen zwischen der 1. und 2. Lesung, gerade, wenn eine Gesetzesvorlage so massgeblich überarbeitet wird, auch nachvollziehbar sind. Abg. Rudolf Lampert:
Diese Anregung hat sicher ihre Berechtigung. Ich glaube aber, dass wir dann praktisch eine fast nur unterstrichene Vorlage gehabt hätten. Ich hatte ursprünglich sogar vor, Antrag zu stellen, diese Vorlage wie eine 1. Lesung zu behandeln, weil derart viel abgeändert wurde. Als dann aber die Regierung die Fraktionen zu einer Präsentation bzw. Klärung von verschiedenen offenen Fragen eingeladen hat - und an dieser Präsentation wurden dann auch viele Fragen behandelt und es konnte einiges aus dem Weg geräumt werden - habe ich dann von diesem Ansinnen abgesehen. Mir scheint es jetzt kein Problem zu sein, das wie eine ordentliche 2. Lesung zu lesen. Ansonsten haben wir schon des Öfteren diese Übung gemacht, dass wir praktisch eine 1. Lesung durchgeführt hätten, aber es haben sich dann eigentlich keine offenen Fragen mehr ergeben. Wenn noch Fragen auf dem Tisch waren, hat man gesagt: Diese Fragen kann man auch noch in der 2. Lesung einbringen. Das sind keine derart gravierenden Sachen. Aber ansonsten unterstütze ich das Anliegen des Landtagsvizepräsidenten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 6. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir Art. 9 lesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 11. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir Art. 13. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 15. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 17. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 20.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren fort mit Art. 24. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte hier auf ein bestehendes Problem hinweisen: In Art. 24 Abs. 1 werden ausländische Signatoren bzw. Zertifikatsanbieter zugelassen. Im Gegenzug dazu wird in Art. 17 Abs. 2 der Verordnung zum Sorgfaltspflichtgesetz festgehalten, dass die Identifikation bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung festgehalten werden kann - ich zitiere: «Die Identifikation gilt auch als erfolgt, wenn der Vertragspartner sich mittels eines qualifizierten digitalen Zertifikates ausweist. Als solche gelten Zertifikate im Sinne der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, die von einer in einem EWR-Vertragsstaat akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurden, sofern der betreffende Mitgliedsstaat diese Richtlinie bereits vollständig im Landesrecht übernommen hat und diese auf die Ausstellung und Gültigkeit des betreffenden Zertifikates anwendbar war und ist». Meines Erachtens müsste hier dieser Art. 17 in dem Sinn angepasst werden, dass Bezug genommen wird, dass sämtliche Zertifikate anerkannt sind, welche auch hier gemäss Art. 24 anerkannt sind, damit beispielsweise von schweizerischen Zertifikatsanbietern diese Identifikation gemäss Sorgfaltspflichtgesetz als gültig anerkannt wird. Das Gesetz selbst hat keine Bestimmung. Es besagt lediglich, dass die Regierung Näheres über eine Verordnung bestimmt. Und diese Verordnung müsste vor allem in Art. 17 Abs. 2 und Abs. 4 angepasst werden, ebenso in Art. 18 Abs. 3. Ich habe das bereits bei der Regierung bzw. beim Rechtsdienst hinterlegt, damit sie sich diese Sache anschaut. Aber ich wollte das einfach zu Protokoll geben, damit das nicht untergeht. Wenn die Regierung sich vielleicht darum kümmern kann. Danke schön. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen. Dann stimmen wir über Art. 24 ab. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Als wir diesen Bericht und Antrag dem Hohen Landtag zustellten, war noch nicht klar, wann die Verfassung in Kraft treten wird. In Art. 25 Abs. 2 müsste der Begriff «Verwaltungsbeschwerdeinstanz» durch den Begriff «Verwaltungsgerichtshof» ersetzt werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über Art. 25 mit dieser Änderung ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 26.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über elektronische Signaturen (Signaturgesetz; SigG) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZES
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Wir haben für diese Stellungnahme auch noch einen Änderungsantrag des Gesetzes betreffend die Beschwerdekommission eingereicht. Dieser Antrag war bei der 1. Lesung nicht dabei. Nachdem wir beim In-Kraft-Treten vorschlagen, dass dieses Gesetz, also diese Abänderung des Gesetzes, gleichzeitig mit dem Signaturgesetz in Kraft treten soll, möchte ich beantragen, dieses Gesetzes heute in 1., 2./3. Lesung zu lesen. Es handelt sich nur um einen Artikel, sodass die Beschwerdekommission als Rechtsmittelinstanz zuständig wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das scheint nicht der Fall. Dann können wir dem Wunsch der Frau Regierungschef-Stellvertreterin entsprechen und lesen dieses Gesetz in 1. und 2. Lesung inklusive Schlussabstimmung. Dann können wir mit der 1. Lesung des Gesetzes beginnen.Art. 4 Abs. 1 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung durchgeführt und wir kommen zur 2. Lesung.
Art. 4 Abs. 1 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 Abs. 1 Bst. c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage und zugleich Traktandum 13 abschliessend behandelt. -ooOoo-