Abänderung des Besoldungsgesetzes - Stellungnahme der Regierung (Nr. 63/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 14: Abänderung des Besoldungsgesetzes - Stellungnahme der Regierung Nr. 63/2003. Wir behandeln diese Regierungsvorlage ebenfalls in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Paul Vogt:
Ich habe schon bei der 1. Lesung festgestellt, dass diese Gesetzesvorlage viele gute Elemente beinhaltet. Ich möchte das hier nicht wiederholen, sondern ganz konkret auf die Besoldungen eingehen. Ich habe ebenfalls bei der 1. Lesung den Regierungschef gebeten, uns vergleichende Unterlagen mit Besoldungstabellen der Schweizer Kantone zur Verfügung zu stellen. Ich bin der Auffassung, dass, wenn diese Fragen im Gesetz geregelt werden, dass der Landtag dann auch Anspruch auf solche vergleichenden Unterlagen hat. Wenn wir keine Vergleichsmöglichkeit haben, dann bewegen wir uns auf einer grünen Wiese und entwickeln kein Gespür, was eine angemessene Höhe ist. Bedauerlicherweise haben wir von der Regierung keine solchen Unterlagen bekommen und so weit ich das beurteilen kann, hat sich auch die Finanzkommission nicht darum bemüht. Nochmals: Wenn der Landtag der Meinung ist, dass man die Besoldungshöhe in einer Verordnung regeln kann, dann braucht sich der Landtag nicht weiter darum zu kümmern, dann bleibt es der Regierung überlassen. Wenn das aber im Gesetz geregelt wird, dann meine ich, dann braucht der Landtag auch solche Unterlagen. In der Schweiz wird das übrigens - so weit ich das feststellen konnte - in der Regel in Verordnungen geregelt, also von den Kantonsregierungen. Wir haben aber ein anderes System.Nun fragt man sich natürlich: Warum hat die Regierung diese Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt? Ich bin überzeugt, dass die Regierung im Besitz dieser Unterlagen ist. In der Schweiz sind diese Unterlagen keineswegs geheim, sondern sie werden bekannt gegeben. Man kann bei jeder Staatskanzlei anfragen, was ein Regierungsrat verdient, was ein Kantonsrichter verdient und bekommt dann entweder direkt die entsprechenden Informationen oder man wird auf die entsprechenden gesetzlichen Unterlagen verwiesen. In der Schweiz wurden die Besoldungstabellen auch wiederholt publiziert. Ich verweise hier auf eine ganz aktuelle Ausgabe. Die «Sonntags-Zeitung» hat in ihrer Ausgabe vom 7. September 2003 die Löhne sämtlicher Regierungsräte in der Schweiz in absteigender Form aufgelistet - ich komme darauf noch zurück. Also, wichtig ist, dass es keineswegs vertrauliche Unterlagen sind und es von daher auch keinen Grund gibt, diese Vergleichsmöglichkeiten nicht zu gewähren. Nun habe ich mir erlaubt, diese Tabelle aus der «Sonntags-Zeitung» als Vergleichsmöglichkeit heranzuziehen und zu schauen, wo unsere Regierung da einzuordnen wäre. Dabei habe ich festgestellt, dass unsere Regierung vergleichsweise gut dasteht. Die Regierungsräte wären etwa an der achten, neunten Stelle in der Skala der Schweizer Kantonsregierungen, der Regierungschef und die Vize-Chefin wären etwa an der vierten Stelle, also hinter den Kantonen Zürich, Basel-Stadt und Baselland, und zwar immer unter Miteinbeziehung der jährlichen Pauschale, die unsere Regierungsmitglieder bekommen. In der «Sonntags-Zeitung» stand überdies - aber das nur als kleine Anmerkung -, dass darüber in der Schweiz diskutiert wird, dass die Exekutivmitglieder im Zusammenhang mit der Sparwelle Lohnkürzungen hinnehmen sollen. Zum Beispiel hat eine nationalrätliche Spezialkommission bereits eine Kürzung für die Bundesräte um 5% beschlossen. Das nur als Nebenbemerkung. Nun habe ich einfach den Eindruck erhalten, es ist kein Zufall, wenn uns diese Zahlen von der Regierung nicht bekannt gegeben werden, sondern es soll offenbar vermieden werden, dass solche Vergleiche angestellt werden. Nun wird aber im Bericht auch ausgeführt, dass diese Besoldungserhöhungen, die für die Spitzenverdiener in der Landesverwaltung und bei den Gerichten angestrebt werden, auch aufgrund eines Vergleichs mit den Schweizer Kantonen gerechtfertigt seien. Nach dem Studium dieser Zahlen, glaube ich, feststellen zu können, dass dies so nicht stimmt. Auch wenn man die Löhne der Kantonsrichter und der Spitzenbeamten anschaut, dann, glaube ich, kann man immer noch sagen, dass die liechtensteinischen Beamten im guten Mittelfeld liegen und meines Erachtens ist das genau die richtige Position, wenn wir gutes Mittelfeld sind. Die liechtensteinischen Beamten und Staatsangestellten sollen sicher nicht weniger verdienen als ihre Schweizer Kollegen, aber sie brauchen auch nicht im Vergleich zu den Schweizer Kantonen Spitzengehälter zu bekommen. Also vergleichsweise, um das noch zu präzisieren, verdienen unsere Richter im Schnitt gut so viel wie die Kantonsrichter in grösseren Schweizer Kantonen. Ich möchte Sie hier nicht mit Detailzahlen überhäufen, sondern einfach das Wesentliche herausheben. Unsere Besoldungen heute halten einem Vergleich mit Schweizer Kantonen Stand. Nun ist es klar: Was mich ärgert, ist, dass man heute vom Sparen redet, überall soll gespart werden und gleichzeitig will man die Gehälter für unsere Exekutivmitglieder, für die Richter und die wichtigsten Beamten und Staatsangestellten doch recht beträchtlich erhöhen. Bei den Staatsangestellten soll die maximale Besoldungsklasse um 25% angehoben werden, bei den Richtern und Regierungsmitgliedern etwa um 13%. Ich meine, hier sind einfach Zweifel am Sparwillen der Regierung angebracht. Insbesondere - und damit möchte ich abschliessen - insbesondere befürchte ich auch, dass die Erhöhung der Spitzeneinkommen auf Kosten der kleinen Einkommen in der Landesverwaltung passieren wird, weil einfach davon auszugehen ist, dass der Landtag dann bei der Festlegung des jährlichen Budgets für Besoldungsanpassungen sehr zurückhaltend sein wird und das ergibt dann fast automatisch, dass bei den kleinen Einkommen gespart werden muss.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Als Erstes möchte ich es nicht unterlassen, der Regierung für die ausführliche Stellungnahme zu den anlässlich der 1. Lesung gestellten Fragen zu danken. Neben der detaillierten Beantwortung der Fragen sind Anpassungen an die Privatwirtschaft im Bereich zum Beispiel einer flexibleren Teuerungslösung - diese ist jetzt ähnlich wie in den schweizerischen Kantonen - sowie eine geänderte Überstundenregelung für Amtsstellenleiter erfolgt. Einige Anmerkungen und daraus resultierende Fragen möchte ich doch noch im Rahmen dieser 2. Lesung diskutieren und einer dementsprechenden Klärung zuführen. Der erste Punkt, welcher für mich immer noch im Dunkeln schlummert, ist auf Seite 6 der Stellungnahme beschrieben, und zwar das beschriebene informatikgestützte Controlling. Hier will ich niemandem etwas unterstellen, aber Tatsache ist doch, dass dieses Informatik-Tool die Rechenaufgaben - sprich die Fleissarbeit - im Hintergrund erledigt. Die effektiv schwierige Arbeit, zum Beispiel die konkrete Beurteilung, ob die Leistung eines Mitarbeiters mittel oder gut war, kann ein EDV-Tool nicht erledigen. Im Laufe des Jahres wird jede Person, die andere Personen beurteilen muss, effektiv anklicken müssen, wie die erbrachte Leistung der zu beurteilenden Person war. Das EDV-Tool erledigt die Rechenoperationen, aber nicht die massgebende Beurteilung der Mitarbeiter. Ich möchte mit diesen Aussagen nur darauf hinweisen, dass das EDV-Tool zwar eine Hilfestellung ist, aber die entscheidenden und schwierigen Fragen nicht erledigt. In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich auch Fragen mit den Erläuterungen auf den Seiten 26 ff. zum Thema «Zukünftiger Budgetierungsprozess». Auf Seite 27 ist nachzulesen, dass das beschlossene Budget aufgrund der Richtlinien mit Hilfe eines Informatik-Tools auf die einzelnen Amtsstellen verteilt werde und basierend auf den amtsspezifischen Zahlen erfolgen dann die Lohngespräche. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die amtsspezifischen Zahlen anhand der Mitarbeitergespräche, welche gemäss Seite 27 die Beurteilung der Leistung des vergangenen Jahres beinhalten, eruiert werden? Wenn dem so ist, frage ich mich ernsthaft: Wie sollen die unterschiedlichen Leistungsphilosophien der zum Beispiel zirka 50 Amtsleiter abgeglichen werden? In Wirklichkeit sind es noch viel mehr Philosophien, da zum Beispiel auch Abteilungsleiter Leistungsbeurteilungen durchführen müssen. Ich möchte meine Befürchtungen an einem Beispiel aufzeigen: Alle leistungsbeurteilenden Personen sind nur Menschen und haben dementsprechend unterschiedliche Ansichten, was zum Beispiel eine mittlere oder gute Leistung ist. Ein Amtsstellenleiter, der zum Beispiel die Leistung seiner Mitarbeiter tendenziell gut beurteilt und somit die amtsspezifische Zahl positiv beeinflusst, wird auch einen dementsprechend grösseren Teil des beschlossenen Budgets erhalten als jener Amtsleiter, der eine kritische Haltung einnimmt und somit seine eigenen Mitarbeiter im Verhältnis zu den Mitarbeitern anderer Ämter diskriminiert. Zu diesen Befürchtungen hätte ich gerne eine Antwort, wie diese amtsspezifische Zahl eruiert wird, ohne dass innerhalb der Landesverwaltung die unterschiedlichen Leistungsdefinitionen der Amtsleiter zu einer Diskriminierung führen können. Im Weiteren frage ich mich ernsthaft: Wieso werden das Mitarbeiter- und Lohngespräch nicht zusammengelegt? Die Leistung wird im Rahmen des Mitarbeitergesprächs definiert und somit ist die Lohnanpassung nur noch vom beschlossenen Budget abhängig, welches durch den Landtag beschlossen wird. Damit ist mir nicht klar, was der Amtsleiter am Lohngespräch noch machen soll. Die Leistung wurde bereits definiert und die Summe ist fremdbestimmt. Also ist das Resultat bestimmt. Im Weiteren sind für die Lohngespräche wieder viele Stunden aufzuwenden, die man sich nach meiner Ansicht sparen könnte. Oder wie sieht das die Regierung? In diesem Zusammenhang ist weiters zu berücksichtigen, dass in jedem Rechenschaftsbericht steht: Es werden nicht in allen Amtsstellen die nötigen Personalgespräche durchgeführt - sprich - es wurden nicht einmal die Personalgespräche abgehalten. Das habe ich jetzt bei jedem Rechenschaftsbericht festgestellt, wenn man sich im Ressort Präsidium diese Aussagen ansieht. Man sieht also, das klappt bis jetzt nicht und man kann nur hoffen, dass dann dieses Problem in Zukunft klappen wird. Eine Aussage, die mich im Zusammenhang mit der Landespolizei leicht irritiert hat, ist die folgende: Die Schlüsselpositionen müssen beispielsweise für die Landespolizei gesondert ermittelt und die Stellen zugeordnet werden. Nach meinen Informationen hat jeder Angestellte der Landesverwaltung eine Stellenbeschreibung und ist anhand dieser in eine gewisse Lohnklasse eingestuft. Aber anscheinend unterliege ich hier einer Information, die nicht den Tatsachen entspricht. Zur Frage betreffend die Unterstellung von selbstständigen Anstalten unter das Besoldungsgesetz führt die Regierung aus, dass dies geltendem Recht widersprechen würde und verweist auf die Kompetenz des jeweiligen Verwaltungsrates. Ich kann die Argumentation der Regierung nachvollziehen. Ich hoffe allerdings in Zukunft, dass die Spielregeln für alle die gleichen sind, ansonsten sind gewisse Entscheide nicht nachvollziehbar und wirken wenig ausgewogen. Ich denke mir, entsprechende Entscheide werden zukünftig vermehrt hinterfragt und eine unterschiedliche Behandlung wird zu Diskussionen führen, in welchen die Argumente interessant sein dürften. Das nächste Thema, das für mich Fragen aufwirft, ist die neue Regelung der Überstunden. Ich kann dem Vorschlag der Regierung zustimmen, dass bei Chefbeamten nicht nur die ersten 100 Überstunden inklusive sind, sondern alle Überstunden. Wer eine gewisse Position hat, muss auch bereit sein, Überstunden zu leisten, ohne dass diese separat bezahlt werden. Sicherlich wird man auch hier an die Grenzen stossen, aber dies ist nun einmal eine Realität in dieser Leistungsgesellschaft. Ob dies gut sei, wird die Zukunft weisen. Nach meiner Ansicht ist diese neue Überstundenregelung aber nicht primär an die Position zu koppeln, sondern an die entsprechende Lohnklasse, wie dies in der bestehenden Arbeitszeitverordnung auch der Fall ist. Wer ein gewisses Einkommen hat, soll unabhängig von seiner Position Überstunden leisten ohne zusätzliche Vergütung. Jemand, der auf der anderen Seite zum Beispiel zwar Amtsleiter ist, aber kein entsprechendes Einkommen hat, wäre unfair behandelt, wenn dieser Person die Überstunden nicht mehr ausbezahlt würden, da dieser Mitarbeiter nicht über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Von der Regierung hätte ich gerne gewusst: Wie sieht sie diesen Sachverhalt? Eine weitere Frage habe ich zu Seite 35 der Stellungnahme: Hier wird ausgeführt, dass in den letzten Wochen ein externer Experte die neue Lohnstruktur der Landesverwaltung mit zehn schweizerischen Kantonen verglichen habe. Mich würden die folgenden Fragen interessieren: Um welche zehn Kantone handelt es sich hierbei? Und nach welchen Kriterien wurden diese Kantone eruiert? Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Lohnkurve der Landesverwaltung im Mittelfeld aller verglichenen Kantone liegt. Welche Kantone lagen unter bzw. welche Kantone lagen über der Lohnkurve der Landesverwaltung? Diese Frage geht in die ähnliche Richtung wie die Frage des Abg. Paul Vogt, wobei ich mir denke, die Diskussion mit den Gehältern der Regierung ist hinfällig, da ja diese nicht angepasst werden. Ich denke mir auch, der Vergleich mit den Kantonsregierungen hapert doch in Teilbereichen, da man die Aufgaben der Regierung teilweise mit den Aufgaben des Bundes vergleichen muss. EWR, WTO, das machen nicht die Kantone, sondern das macht der Bund. Also, hier möchte ich doch darauf hinweisen. Am Schluss möchte ich es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass das vorliegende Gesamtpaket grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Wie meine diversen Fragen aber erkennen lassen, liegt der Teufel wie immer im Detail und deshalb bin ich nun auf die Äusserungen der Regierung gespannt. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich begrüsse die Überarbeitung des Besoldungsreglementes. Insgesamt beurteile ich es als sehr positiv. Es sind Änderungen eingeflossen, die in der Diskussion der 1. Lesung vorgebracht wurden. Aus meiner Sicht wurden nicht alle gewünschten, auch von mir vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigt, aber es ist für mich klar, dass es auch hier Kompromisse geben muss. Wichtig scheint mir vor allem, dass zwei, drei Punkte entschärft wurden und diesbezüglich möchte ich vor allem erwähnen: Im Geltungsbereich - Art. 1 - wurde nun eingeführt, dass das Besoldungssystem für die Polizeibeamten gelten soll, also nicht als Kann-Variante, sondern es soll gelten und es wurde eine klare Terminierung für die Einführung fixiert. Dies begrüsse ich sehr. Bezüglich der Lehrer wird erklärt, warum und weshalb sie nicht in dieses Besoldungssystem passen und auch nicht eingeführt werden. Auch diese Erklärungen sind für mich verständlich. Dann die Anpassung der Besoldung aufgrund des Alters: Hier bin ich nach wie vor der Meinung, dass eine Anpassung aufgrund des Lebensalters nicht sinnvoll ist und der Vorschlag bezüglich Erfahrungsbeurteilung aus meiner Sicht heute noch möglich praktizierbar wäre. Ich kann aber auch mit diesem Vorschlag leben. Grundsätzlich bin auch ich nach wie vor der Meinung, dass es keinen generellen Teuerungsausgleich geben soll, und auch dass das Thema «Teuerungsausgleich» aus einem Gesetz gestrichen werden sollte. Aber die Formulierung, wie sie jetzt von der Regierung gewählt wurde - wir kommen dann in der Detailberatung noch darauf zurück - wenn dort noch die eine oder andere Anpassung gemacht wird, ist es aus meiner Sicht ähnlich wie wenn es wirklich nur Bestandteil einer allgemeinen Gehaltsanpassung wäre und für die Gehaltsanpassung in der Findung der Gesamthöhe berücksichtigt würde.Dann die Grundsätze bezüglich Anpassung für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte: Die Anregungen wurden auch hier korrigiert. Es wurde Bezug genommen auf die maximale Gehaltsstufe und die Prozentsätze wurden entsprechend angepasst, was ich ebenfalls auch schon anlässlich der 1. Lesung empfohlen habe, wenn diese Anpassungen erfolgen, dass die Anpassung auf jeden Fall gestuft und abgestimmt auf die aktuelle Situation zu erfolgen hätte. Auch hier ist die Regierung diesem Antrag gefolgt und schlägt jetzt vor, dass nur im Rahmen der generellen Anpassung in den nächsten Jahren, also ab dem Jahre 2005, diese Gehälter angehoben werden, bis die Soll-Gehaltsstufen erreicht werden, wie sie in der Besoldungstabelle und im Artikel 34 auf Seite 66 beschrieben sind, wo die maximalen Löhne für Richter, Staatsanwälte und die Regierung definiert sind in Bezug auf die maximale Besoldungsklasse 20. Hier möchte ich kurz auf das Votum des Herrn Abg. Vogt eingehen: Er spricht von Verschleierung oder Verheimlichung von Besoldungsklassen usw. Ich weiss nicht, ob er den gleichen Bericht und Antrag vor sich hat, aber bei mir ist auf jeden Fall auf Seite 66 die Besoldungstabelle mit Klassen von 1 bis 20 mit den Minimal- und Maximalbesoldungen sowie der maximalen, ordentlichen Jahresbesoldung aufgeführt. Ich wüsste auch nicht, woher Sie sonst die vergleichenden Werte genommen hätten, um die Gehälter und Einkommen der Regierungsräte bzw. Kantonsräte mit unserer Regierung zu vergleichen. Ich nehme auch an, dass Sie diesbezüglich auf diese Angabe zurückgegriffen haben. Das heisst also, es ist ganz offen und klar, dass die Soll-Gehälter der Regierung, Staatsanwälte und Richter berechnet werden können für diejenigen Personen, die es auch interessiert. Sie haben sich besonders erklärt für die Leute mit den kleineren Gehältern und versuchen hier wieder sehr populistisch die Regierung und die Anpassung der Regierungsgehälter dafür zu nutzen, um die kleinen Leute bzw. die Regierung dagegen auszuspielen. Sie sind auch Amtsleiter. Mich würde interessieren, wie Sie sich verhalten, wenn es dann um die Teuerungsanpassungen geht, wo es ebenfalls ganz klar darum geht, in Zukunft Kosten zu sparen, ob Sie dort dann auch mitstimmen würden, diese Teuerung zu streichen. Ich finde das äusserst populistisch und unfair, wenn die Gehälter der Regierungsmitglieder - die, wie Sie erwähnt haben, im Rahmen bzw. im Durschnitt der Schweizer Kantonsregierungen liegen. Und wenn man hier nach zwölf Jahren ohne Reallohnanpassungen neu ein Gehalt fixiert, das als zukünftiges Soll-Gehalt definiert ist, das in vernünftigen und angemessenen Schritten im Verlaufe der nächsten Jahre angepasst wird. Wenn durchschnittlich 2,5% oder 2% Anpassungen erfolgen, werden diese Soll-Gehälter vielleich in fünf, sechs Jahren erreicht. Ich bin der Meinung, dass die Regierung des Fürstentum Liechtensteins ohne weiteres mit den Spitzenkantonen und mit den Aufgaben der Spitzenkantone vergleichbar ist und zusätzliche Aufgaben und Verantwortung dazukommen, die bei den Schweizer Kantonsregierungen nicht wahrgenommen werden. Es ist auch aus meiner Sicht angemessen, diese Anpassung in Zukunft durchzuführen. Ob die bestehende Regierung schlussendlich von diesen Soll-Gehältern überhaupt noch profitieren kann oder jemals in den Genuss kommt, das hängt davon ab, wie die wirtschaftliche Entwicklung sein wird und wie die Gehälter generell bei den Landesangestellten angepasst werden. Nochmals: Grundsätzlich begrüsse ich die Änderungen und ich kann dem Gesamtpaket insgesamt zustimmen, auch wenn ich zu den einzelnen Artikeln im Verlaufe der 2. Lesung noch Anträge stellen werde. Abg. Ivo Klein:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich wollte eigentlich vor dieser 2. Lesung des Besoldungsgesetzes mich nicht melden. Nachdem hier allerdings von anderer Seite auch grundsätzliche Überlegungen eingebracht wurden, möchte ich das auch von meiner Seite tun. Grundsätzlich begrüsse ich die gemachten Änderungen der Regierung aufgrund der Diskussion, die sich im Landtag ergeben hat. Ich glaube, sie gehen in die richtige Richtung. Auch die Stossrichtung des Gesetzes begrüsse ich ausdrücklich. Sie bringt mehr privatwirtschaftliche Elemente in diese Besoldung der Beamten. Und das eine möchte ich zum Abg. Wendelin Lampert sagen: Man kann natürlich nicht sagen: Auf der einen Seite wollen wir mehr privatwirtschaftliche Elemente, auf der anderen Seite haben wir Angst, wenn eine Beurteilung der Vorgesetzten erfolgt. Das ist natürlich dem System immanent und natürlich hat man hier ein gewisses Restrisiko. Aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass es auch ein Amt für Personal und Organisation gibt, das dann für die Ausgewogenheit dieser Beurteilung auch schauen muss und hier auch nötigenfalls korrigierend eingreifen muss bzw. die Regierung darüber auch dann zu informieren hat, wenn es hier grössere Abweichungen gibt. Also, ich glaube, wenn man das gut und geschickt aufbaut, gibt es hier sicher Korrekturmöglichkeiten, wenn etwas in die falsche Richtung läuft. Die andere Bemerkung, die Sie gemacht haben bezüglich Mitarbeiterbeurteilung und Lohngespräche, dass das getrennt wird: Ich kenne dieses System in der Privatwirtschaft und da wird das auch so gehandhabt. Das Problem ist, wenn man die Mitarbeiterbeurteilungen gleichzeitig mit den Lohngesprächen macht, dann kommt immer gleich die Sprache auf den Lohn. Man kann das nicht unabhängig dann miteinander besprechen und das erachte ich dann auch als gefährlich. Daher finde ich den vorgeschlagenen Weg als richtig. So weit zu dem. Eine Bemerkung möchte ich noch zur Besoldung der Regierung machen, nachdem es von meinen Vorrednern jeweils auch angeschnitten wurde. Hier wurde im Bericht Nr. 63/2003, also in der Stellungnahme zur Abänderung des Besoldungsgesetzes, von Seiten der Regierung auf Seite 61 moniert, dass bei der Diskussion dieser Stellungnahme im Landtag falsche Zahlen und Vergleiche kommuniziert wurden. Was mit dieser Aussage gemeint ist, kann ich nicht nachvollziehen. Auf Seite 55 des alten Berichtes Nr. 120/2002 ist nachzulesen, dass zum Beispiel das Gehalt des Regierungschefs von CHF 261'350,70 auf CHF 296'140 erhöht werden soll. Das war die Basis anlässlich der 1. Lesung und über das haben wir dann auch diskutiert. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass irgendein Abgeordneter diesbezüglich andere Zahlen zitiert hat. Weiter unten auf Seite 41 des neuen Berichtes heisst es dann, dass aufgrund der Diskussionen im Landtag vorgeschlagen wurde, die Besoldung der Regierungsmitglieder allmählich anzupassen. Was bei der Stellungnahme unerwähnt blieb, ist, dass auch in der Öffentlichkeit die 13-prozentige Lohnerhöhung, wie sie in der ursprünglichen Vorlage vorgesehen war, auf breite Ablehnung gestossen ist. In der nun vorliegenden neuen Fassung werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die nicht mehr so gute Situation bei den Staatsfinanzen berücksichtigt und die Lohnerhöhung der Regierungsgehälter der Lohnentwicklung bei der Landesverwaltung angepasst. Ich begrüsse diese neue Regelung ausdrücklich, da ich auch der Meinung bin, dass in der jetzigen Zeit eine 13-prozentige Lohnerhöhung sich nicht rechtfertigen lässt. Mit der neuen Lösung kann ich allerdings - im Gegensatz zu einem anderen Vorredner - gut leben. Einen Punkt möchte ich noch grundsätzlich ansprechen: Wir haben hier in diesem Gesetz sehr viele Verweise auf Verordnungen. Auf Verordnungsstufe werden hier sehr viele Sachen genauer bestimmt. Ich glaube, auch wesentliche Sachen und - ich kann mich erinnern - insbesondere die Abg. Hassler hat anlässlich der 1. Lesung verlangt oder gewünscht, dass mindestens die wesentlichen Verordnungen dann beigelegt werden. Leider habe ich bei dieser Stellungnahme der Regierung keine dieser Verordnungen vorgefunden. Ich gehe davon aus und so steht es auch andeutungsweise im Bericht, dass gewisse Verordnungen bereits im Entwurf vorliegen. Ich sehe eigentlich nicht ein, wieso wir diese Verordnungen nicht bekommen haben. Wie gesagt: Ansonsten bin ich grundsätzlich mit der Stossrichtung dieses neuen Gesetzesvorschlages einverstanden und werde dann konkret bei den einzelnen Artikeln auf Details eingehen. Danke.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Grüss Gott. Noch im März dieses Jahres war die Regierung der Ansicht, dass die vorgeschlagenen und auf einen Schritt vorzunehmenden Lohnerhöhungen für die Regierung gerechtfertigt seien. In der Stellungnahme schlägt die Regierung nun die Anpassung der Löhne in einer moderaten Stufenform vor. In der Stellungnahme sind jedoch keinerlei Gründe auszumachen, weshalb hier ein Systemwechsel erfolgen soll. Ich frage deshalb die Regierung: Welches sind die Gründe, die die Regierung von der ursprünglichen Haltung so diametral abweichen lässt? Die Regierung wird wohl nach wie vor der Überzeugung sein, dass die ursprünglich vorgeschlagenen Lohnerhöhungen von der Sache her gerechtfertigt sind. Was sind die Gründe der Regierung für diese inkonsequente Haltung, für diesen offensichtlichen Zickzack-Kurs? Ich persönlich bin der Meinung, dass die Regierung grundsätzlich mehr Lohn verdient, und zwar unabhängig von Personen und Parteien. Ich habe dies auch schon öffentlich artikuliert. Sie konnten das auch vor kurzem im «Volksblatt» nachlesen.Es gibt meines Erachtens auch gute Gründe dafür. Das einzige Problem, das es hier gibt, ist der gewählte Zeitpunkt. Kurz und gut: Die Regierung wollte per Inkrafttretensdatum dieses Gesetzes massiv, das heisst, um zweistellige Prozentzahlen ihren eigenen Lohn erhöhen und dies - das ist das eigentliche Kernproblem - zur Unzeit; also in einer Situation der Nullrunden bei den Löhnen, bei Beschäftigungsstopp und Stellenabbau ist dies ganz offensichtlich nicht der optimale Zeitpunkt. Und das scheint die Regierung irgendwo auch begriffen zu haben. Das ist zu begrüssen. Jetzt komme ich aber zum eigentlichen Grund meiner Wortmeldung. Was mich massiv in diesem Zusammenhang stört, ist das Folgende: Radio L verkündet seit Tagen, also mehrfach am Tag, dass die Regierung ein Zeichen diesbezüglich setzen wolle und freiwillig auf die Lohnerhöhung verzichte. In Tat und Wahrheit hat sie aber auf den so genannten Druck der Strasse reagiert, weil die FL - die Freie Liste - in ihrem «Info» eine Liste veröffentlicht hat und weil es entsprechende diesbezügliche Berichterstattungen im «Vaterland» gab. Ich finde es einfach irgendwo durchsichtig - um nicht zu sagen billig - wenn man jetzt diese späte Einsicht als grosse Zeichensetzung zu verkaufen versucht. Das ist alles, was ich dazu zu sagen habe. Abg. Paul Vogt:
Nachdem ich vom Abg. Markus Büchel persönlich attackiert wurde, erlaube ich mir eine kurze Replik: Ich bin hier als Abgeordneter und nicht als Amtsleiter. Ich weiss, es ist manchmal etwas schwierig, das auseinander zu halten. Ich muss mir manchmal die Frage stellen: Ja, soll ich das jetzt sagen oder soll ich das nicht sagen? Ich habe mir auch heute diese Frage gestellt, weil ich mir sehr wohl bewusst bin, dass ich in einer delikaten Situation bin. Trotzdem: Ich glaube, ich kann unterscheiden zwischen meiner beruflichen Situation und meiner Funktion hier in diesem Hohen Haus. Deshalb werde ich mich auch nicht auf jenen Teil Ihrer Äusserungen einlassen, der mich als Berufsperson betrifft. Wichtig ist aber sicher, dass man zwischen einer Reallohnerhöhung und einem Teuerungsausgleich unterscheiden kann. Das ist in Ihrem Votum untergegangen. Dann zu Ihrer Aussage, ich hätte der Regierung vorgeworfen, dass sie verschleiere, wie hoch die Löhne seien. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nie bestritten, dass im Bericht und Antrag klar drinsteht, wer wie viel verdient, und zwar in diesem ergänzenden Bericht, der uns heute vorliegt. Im ersten Bericht der Regierung war das noch nicht der Fall. Was ich in der 1. Lesung gewünscht habe - und ich habe das damalige Kopfnicken des Herrn Regierungschefs auch so verstanden, dass er einen Vergleich mit den Schweizer Kantonen nachliefern würde. Und diesbezüglich habe ich kritisiert, dass dieser Vergleich diesem Haus nicht ermöglicht wird, weil eben die Zahlen fehlen. Wenn wir aber über Besoldungstabellen beschliessen müssen - und das ist nun einfach einmal der Fall mit dieser Vorlage, dann möchte ich auch die entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung haben. Ob das nun zu viel oder zu wenig ist, darüber kann man sicher diskutieren. Aber wenn man überhaupt keine Vergleichsmöglichkeiten hat, dann ist es schwierig, richtige Anhaltspunkte zu geben. Abg. Alois Beck:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich bin auch der Ansicht, dass der Abg. Paul Vogt hier populistisch argumentiert hat und es ist sicher so, dass das im Volk gerne gehört wird. Das ist unbestritten. Ich möchte Ihnen vielleicht ein paar Hinweise geben, warum ich das als solches bezeichne: Erstens ist eigentlich allen klar, dass in den unteren und mittleren Bereichen die Landesverwaltung - ich sage einmal - mit den privaten Löhnen durchaus vergleichbar ist. So zumindest schliesse ich das aus Gesprächen mit Personalverantwortlichen. Dass aber im Staat doch ein Problem besteht, indem man für die höheren Chargen, aber auch für bestimmte Spezialisten ein Gehalt zahlt, das relativ chancenlos ist, wenn man die Löhne mit der Privatwirtschaft vergleicht. Und hier - das ist natürlich die Krux - müssen wir irgendwie einen Weg finden, um solche Defizite womöglich zu beheben, aber eben vor dem Lichte der generellen Sparanstrengungen. Und dieser Spagat ist nicht so leicht zu realisieren. Ich bin mir auch sicher, wenn wir Vergleiche anstellen würden nicht nur in diesen Klassen, die der Abg. Paul Vogt erwähnt hat, sondern auch in den anderen Klassen, dass wir hier nicht so schlecht gegenüber schweizerischen Kantonen abschneiden würden. Und deshalb finde ich immer dieses gegeneinander Ausspielen, wie Sie, Herr Abg. Vogt, das gemacht haben, nicht fair, nicht seriös und eben populistisch. Ein Zweites kommt hinzu: Unabhängig, welche Farben in der Regierung sind, haben wir ein Problem bei der Rekrutierung von guten Regierungsräten. Das wissen wir alle. Es gibt halt solche, die, wie Sie sagen, in der Privatwirtschaft nicht so schnell und so leicht sich auf ein Regierungsabenteuer einlassen, und dann noch zu diesen Löhnen - heisst es dann. Es ist mir natürlich auch klar, dass wir nicht diese Löhne der Privatwirtschaft heranziehen können und diese dann übernehmen müssen. Das ist, glaube ich, unbestritten. Dass wir aber mit den Löhnen der Regierung hier eine Höhe erreicht hätten, wie sie der Abg. Paul Vogt suggeriert, das kann ich nun nicht nachvollziehen. Es wurde auch der Vergleich mit den schweizerischen Kantonen herangezogen und auch mit den richtigen Hinweisen, dass zum Teil auch andere Funktionen - Stichwort Aussenpolitik - hinzukommen. Ich habe mir kurz noch die Tabelle angesehen. Da müssen wir wirklich zuerst einmal noch überprüfen, was alles enthalten ist. Sie haben gesagt, Sie haben bei der liechtensteinischen Regierung die Spesenpauschalen mit einbezogen. Bei dem von Ihnen zitierten Artikel war das zumindest nicht überall der Fall oder es wurde separat aufgeführt. Also, man müsste das, wenn man das überhaupt auf diese Art machen will, dann schon konkret vergleichbar machen und dann die Vergleichbarkeit auch grundsätzlich überprüfen. Es ist auch unbestritten, wenn man so ein Lohnsystem einführt, dass man bestimmte Bereiche angibt. Und ich bin sicher, wenn die Regierung im Bericht die Zielwerte unterschlagen hätte - hätte es dann geheissen, das werde unterschlagen - dann wäre das einer der Hauptkritikpunkte gewesen. Dann hätte es sicher geheissen: Man müsse doch wissen, in welchen Zielbereichen man denkt. Das ist ja auch in der Privatwirtschaft so. Von einem Konzept verlangt man Auskünfte über die Fragen: Wie ist die Situation? Was haben wir inskünftig in den nächsten Jahren zu erwarten? Was ist die Zielrichtung? Wo bewegen wir uns? Mir ist klar, dass es hier einfach ist, mit der Strasse zu argumentieren. Ich bin auch nicht Ihrer Ansicht, Abg. Paul Vogt, wie Sie das von sich jetzt überaus löblich gemacht haben, dass Sie Ihre Funktion als Landesangestellter und Abgeordneter immer so fein säuberlich trennen. Sie haben schon in der Vergangenheit vielfach gesagt: Jetzt rede ich quasi in eigener Sache. Aber ich mache Ihnen das nicht einmal zum Vorwurf. Wir sind in einem kleinen Land. Wir haben bestimmte Funktionen. Wir haben nicht dieses Reservoir, dass wir ganz unabhängig nur tätig sein können. Sonst wäre es ja auch schwierig generell für Landesangestellte, so zu operieren. Aber dann so zu tun und sich selbst den Heiligenschein aufzusetzen, das muss ich sagen, diesbezüglich kommen Sie bei mir nicht gut an. Was würden Sie sagen, wenn es im «Vaterland» oder in der «FL-Zeitung» heissen würde: Der Amtsleiter vom Landesarchiv, also der Abg. Paul Vogt oder der Archivar Paul Vogt, erhält diesen Ziellohn. Ich weiss ja nicht, wo die genauen Zahlen ausgewiesen sind. Das spielt jetzt auch keine Rolle, das will ich auch nicht wissen, denn vielleicht würde ich sonst noch neidisch. Aber was würden Sie sagen, wenn das «Vaterland» dann berichten würde, dass Sie diesen Lohn und diese Steigerungsrate bekommen und der «normale» bzw. die anderen Landesangestellten - und auch die Regierung - relativ wenig Zuschuss für nächstes Jahr erhalten. Das meine ich mit seriöser Berichterstattung. Stv. Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich begrüsse die Überarbeitung dieser Vorlage für die 2. Lesung. Ich bin mit vielem einverstanden, aber nicht mit allem. Positiv finde ich, dass die Polizei auch mit an Bord ist, denn ab dem Jahre 2007 wird sie diesem Gesetz unterstellt. Leider kann die Lehrerschaft nicht diesem Gesetz unterstellt werden - die Regierung hat das im Detail ausgeführt. Aber was nicht ist kann ja vielleicht noch werden. Der Abg. Wendelin Lampert hat die Problematik der Überstunden ausgeführt. Ich teile seine Meinung, dass ab einer gewissen Funktion oder ab einer gewissen Lohnklasse Überstunden nicht mehr ausbezahlt werden. Ich poche allerdings darauf, dass es nicht an die Funktion allein gekoppelt wird, sondern der richtige Indikator scheint mir die Lohnklasse zu sein, weil es gibt Amtsleiter, die weniger verdienen als quasi Nicht-Amtsleiter. Dann noch zum Gehalt der Regierungsmitglieder: Es wurde viel über die Löhne von Richtern, Chefbeamten und Regierung gesprochen und vor allem auch geschrieben. Ich bin der Meinung, dass die Regierung nicht zu viel verdient. Diesbezüglich hält sie einem Vergleich mit der Privatwirtschaft sicher nicht Stand, insbesondere mit dem Finanzsektor. Wenn man sich anschaut, welches Budget die Regie-rung zu verantworten hat und wie viele Angestellte bei der Verwaltung arbeiten, darf man durchaus sagen, dass eine höhere Entlöhnung sicher angebracht wäre. Allerdings ist der Zeitpunkt nicht optimal, das jetzt umzusetzen. Ich begrüsse deshalb den Ansatz, dass man das mit der generellen, allgemeinen Lohnentwicklung koppelt. Aber die Problematik dabei ist jetzt, dass verschiedene Personenkreise in Zukunft generell mit der Teuerung - oder mit der Lohnentwicklung muss ich sagen - eine Lohnerhöhung erhalten. Der Landtag wird mit dem Budget bzw. mit den Löhnen für die Staatsangestellten nicht gerade grosszügig sein. Für die kleinen Angestellten wird da also ein Teil fehlen. Die Gefahr besteht, dass die kleinen Angestellten nicht mehr mithalten können und das auf Kosten dieser kleinen Staatsangestellten gehen wird. Ich möchte aber, dass es nicht so der Fall sein wird. Vielleicht kann der Herr Regierungschef diesbezüglich noch Ausführungen machen. Danke.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf zwei, drei Sachen der Vorredner zurückkommen. Einmal auf das Votum des Herrn Abg. Peter Sprenger: Er hat gesagt, dass die Regierung für sich die gesamte Lohnerhöhung unter einmal konsumieren wollte. Das ist in keiner Art und Weise im Bericht und Antrag, auch nicht im ersten Bericht und Antrag enthalten. Dort ist ein Soll-Gehalt definiert, das zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt erreicht werden sollte. Zur Erinnerung: Die Regierung hat nicht auf den Druck der Strasse reagiert. Wenn, dann könnte ich das für mich auch in Anspruch nehmen und sagen: Dank meines Votums und der Empfehlung an die Regierung, eine Gehaltsanpassung auf jeden Fall angemessen und moderat für die 2. Lesung vorzuschlagen. Daran können Sie sich vielleicht erinnern oder sonst können Sie es auch im Protokoll nachlesen. Es ist also nicht der Druck der Strasse, sondern es ist auch die Vernunft und schon auch die richtige Einschätzung, was eben zugemutet werden kann und was nicht. Diesen Massstab hat die Regierung ganz sicher. Dann zu den Bemerkungen des Abg. Paul Vogt: Es ist also nicht richtig, wenn er behauptet, dass im ersten Bericht und Antrag die Lohntabelle nicht enthalten ist. Sowohl die Besoldungstabelle wie auch im erwähnten Artikel ist klar definiert und errechenbar, wie hoch die Gehälter der Staatsanwälte, Richter und Regierungsmitglieder sein sollen. Auf Seite 26 unter Punkt 4.2 sind die Lohnvergleiche mit den Schweizer Kantonen aufgeführt und es wird erwähnt - ich zitiere: «Ein Vergleich der Löhne der Landesverwaltung mit den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Schaffhausen, Zug, Luzern und Zürich hat ergeben, dass sie 7% bis 10% unter dem Durchschnitt liegen». Auf der Seite 28 ist dann auch detailliert pro Funktion festgehalten, um wie viel Prozent die Regierungsgehälter bzw. die Amtsleitergehälter in welchen Kantonen differieren. Man kann hier also überhaupt nicht davon sprechen, dass irgendwelche Informationen vorenthalten wurden. Ob das dann berechtigt ist oder nicht, da akzeptiere ich, da kann jeder seine Meinung haben. Aber was richtig ist und geschrieben steht, das sollte man auch so erwähnen und nicht verdrehen oder sogar unterstellen, dass es sogar bösartig vorenthalten wurde. Dann zu den wiederkehrenden Bemerkungen, dass eine Gehaltsanpassung der Regierungsmitglieder, Richter und Amtsleiter auf Kosten der kleinen Angestellten erfolgen soll: Ich weiss nicht aus welcher Überlegung das zustande kommt. Die Regierung wird einen Betrag in Zukunft festlegen oder vorschlagen und der Landtag wird das bestätigen oder ändern, wie viel Geld insgesamt für die Anpassungen generell in Prozenten ausgeschüttet wird. Wenn wir diesbezüglich sagen: Ja, der eine Mitarbeiter wird auf Kosten eines anderen Mitarbeiters bedient, dann müssen wir das Gehaltssystem generell ändern und individuell von Anfang an die Rechnung pro Person machen, dann die Summe bilden und sagen: Okay, so viel gibt, so viel steht zur Verfügung. Aber auch dann bin ich der Meinung, dass die Amtsleiter genauso eine Anpassung verdienen, angemessen wie die Regierung und eben auch wie der kleine Mitarbeiter. Ich kann diesen Aussagen wirklich nicht folgen, was damit gemeint ist, dass die Regierung auf Kosten der kleinen Mitarbeiter Anpassungen bekommen soll.Abg. Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Markus Büchel. Wenn Sie sagen, man muss das, was so geschrieben steht, als solches auch anerkennen, dann möchte ich einfach auf Art. 34 des ersten Vorschlages hinweisen, wo die Besoldung und Entschädigung der Regierungsmitglieder geregelt werden sollte. Und wenn Sie dann bei «In-Kraft-Treten des Gesetzes» schauen, dann heisst es dort: «Art. 34 findet erstmals ab dem 1. Januar 2004 Anwendung». Also, ich glaube, Sie dürfen jetzt hier auch nicht etwas wegdiskutieren, was so geschrieben stand. Das das eine. Dann das andere: Mich freut es, dass der Abg. Beck wieder zu einer differenzierteren Betrachtung zurückgefunden hat. Ich erinnere mich einfach an die gestrige Diskussion im KVG-Bereich. Hier hat er wieder gesagt, man müsse differenzieren. Ich finde das auch richtig. Nur eine Bemerkung noch: Sie haben eine Amtsleiterfunktion mit einem Regierungsmandat verglichen. Diesbezüglich möchte ich aber doch einen wesentlichen Unterschied machen. Ein Amtsleiter ist ein Angestellter der Landesverwaltung und hat als solcher keine öffentliche Funktion in diesem Sinne, während ein Regierungsmitglied eine öffentliche Funktion hat. Und dazu muss man sich schon auch bezüglich Gehalt Fragen gefallen lassen. Das ist halt in einer Demokratie so.Abg. Peter Sprenger:
Herr Kollege Büchel. Dass die Regierung ursprünglich mehr Geld wollte, und zwar per sofort, hat der Kollege Klein ausgeführt. Ich komme nicht umhin, nochmals zusammenzufassen, um was es mir eigentlich geht: Sie, respektive die Regierung, haben auf Druck reagiert und tun heute so, als ob Sie aus eigener Erkenntnis ein Zeichen setzen wollten. Dass die Regierung reagiert hat, finde ich gut und begrüssenswert, dass man aber für sich aus der Tatsache, dass andere hinsichtlich des Zeitpunktes mehr Sensibilitäten entwickelt haben, nun noch versucht, einen Heiligenschein aufzusetzen, finde ich scheinheilig.Abg. Alois Beck:
Herr Abg. Klein. Ich bin froh, dass ich wieder zur Differenzierung zurückgefunden habe. Wir hätten gestern sicher diese Debatte etwas ausdehnen können, aber da der Abg. Hugo Quaderer schon befürchtet hat, eine vorgezogene KVG-Debatte würde anstehen, konnte ich seinem mitleidigem Blick nicht entgehen und habe das vorgezogen, dass ich nur bei den zwar Wichtigen, aber nicht im Detail ausformulierten Aussagen geblieben bin. Sie sagen, man könne jetzt nicht einen Amtsleiter mit der Regierung vergleichen, weil die Regierung eine öffentliche Position habe. Ich habe das nicht in dem Sinne verglichen wie Sie das gemacht haben. Ich habe nur gesagt: Was würden Sie sagen, wenn in der Berichterstattung auf die gleiche Art und Weise verfahren wird, wie das im «Vaterland» bekanntlich gemacht wurde, ohne die von Ihnen hochgelobte Differenzierung? Das ist bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, das muss einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden. Aus den Reaktionen der Leserbriefe - auch im «Vaterland» - war ja klar ersichtlich: Wir bekommen nächstes Jahr keine Lohnerhöhung und der Regierungschef bekommt eine solche Lohnerhöhung. Das war die Folgerung, die die Leute gezogen haben. Das ist so der Fall, da können Sie jetzt diskutieren wie Sie möchten. Das war ja - ich weiss es allerdings nicht - der Zweck der Übung. Ich finde das schade. Ich habe lediglich kritisiert, wie das kommuniziert wurde; und wenn man das beispielsweise mit dem Amtsleiter Paul Vogt gemacht hätte, er hätte vielleicht dann selbst gesehen hat, wie unseriös das ist. Das war nur beispielhaft. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte gerade bei diesem Punkt anknüpfen, den der Abg. Beck angesprochen hat. Auch ich habe bei der Berichterstattung hier gewisse Probleme. Wir haben die Stellungnahme als Abgeordnete auf dem Tisch gehabt. Darin war klar nachzulesen, dass die Regierung ja auf eine sofortige Anpassung verzichtet, dass es wirklich stufenweise oder schrittweise erfolgen soll. Und trotzdem war im «Liechtensteiner Vaterland» in einer grossen Headline nachzulesen: «32'000 Franken mehr Lohn für den Regierungschef». Und das ist für mich dann eben doch wirklich eine sehr unseriöse Berichterstattung. Es wurde der Eindruck erweckt, dass sich die Regierung deutlich mehr Lohn auszahlt zur Unzeit, wie Sie erwähnt haben, und dass die anderen Mitarbeiter der Landesverwaltung auf Lohnanpassungen verzichten müssen. Das war der zeitliche Ablauf und nicht umgekehrt. Abg. Hugo Quaderer:
Besten Dank. Zuerst einmal möchte ich mich für das Mitleid bedanken, das der Abg. Alois Beck mir gestern zu später Abendstunde entgegengebracht hat. Ich weiss das zu schätzen und werde das in Zukunft weiterhin auch würdigen.Zur Frage der Wirkung nach der 1. Lesung des Besoldungsgesetzes hinsichtlich der möglichen Erhöhung der Löhne für die Regierungsmitglieder: Für mich war die Botschaft schon eindeutig und klar, dass mit dem In-Kraft-Treten des neuen revidierten Besoldungsgesetzes, so wie es der Abg. Ivo Klein ausgeführt hat, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 diese Lohnerhöhungen vorgenommen werden sollten. Und für mich persönlich - ich spreche jetzt aus meiner Sicht und nicht für Berichterstattungen in den Zeitungen - war erst ab der Veröffentlichung des nun vorliegenden Berichtes - und der trägt das Datum vom 19. August 2003 - war erst ab diesem Zeitpunkt klar, dass die Regierung nicht diesen Weg des einmaligen Schrittes gewählt hat, sondern eine moderate Anpassung in mehreren Schritten vorsieht. Ich persönlich begrüsse diese moderate Anpassung und ich bin grundsätzlich auch der Meinung - hier habe ich nicht die gleiche Meinung wie der Abg. Paul Vogt -, dass ein liechtensteinisches Regierungsmitglied einen solchen Ziellohn, wie er hier vorgeschlagen ist, auch verdienen soll. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe Verständnis für diese Eintretensdebatte, möchte Sie aber doch bitten zu bedenken, dass wir uns in der 2. Lesung und nicht in der 1. Lesung befinden. Es ist Ihnen bekannt, dass laut Geschäftsordnung in der 2. Lesung eigentlich keine Eintretensdebatte mehr stattfindet. Ich sehe mich daher veranlasst und möchte sicher nicht kleinlich sein, aber ich möchte die Abgeordneten doch bitten, dieser Tatsache auch Rechnung zu tragen. Stv. Abg. Christian Brunhart:
Herr Landtagspräsident, besten Dank. Ich werde mich kurz halten, aber trotzdem möchte ich noch eine Replik auf das Votum des Abg. Markus Büchel anbringen. Der Abg. Büchel sieht keine Probleme mit den Löhnen der Staatsangestellten, nicht zu viel zu verdienen. Ich sehe da schon Probleme. Jetzt vor allem gibt es - wie man hört - auch Tendenzen, den Teuerungsausgleich abzuschaffen. Darauf werden wir ja noch zu sprechen zu kommen. Wenn der Landtag beschliesst, eine allgemeine Erhöhung für das Personal von X Prozent, dann ist es so, dass die Regierung und die Richter davon eins zu eins profitieren werden. Das ist auch richtig so, damit habe ich kein Problem. Und dann gibt es auch noch den Marktausgleich, der bis zu 15% der Grundbesoldung sein kann. Das wird für bestimmte Personen der Fall sein. Das heisst, ein bestimmter Teil des Geldes, das der Landtag zur Erhöhung freigibt, wird von diesem Personenkreis konsumiert. Und dann zur Leistungsbeurteilung: Hier sehe ich einfach Probleme, dass letztendlich gewisse Personenkreise dann ein bisschen unter die Räder kommen, vor allem, wenn die Teuerung dann völlig gestrichen wird. Abg. Markus Büchel:
Ich halte mich auch kurz. Ich möchte keinen Anspruch auf einen Heiligenschein erheben. Ich möchte nur kurz das vorlesen, was ich anlässlich der 1. Lesung bezüglich der Anpassung gesagt habe: «Dort, wo aufgrund Marktvergleichen Anpassungsbedarf besteht - Beispiel Richter, Staatsanwaltschaft, Regierung - und notwendig ist, sind die Anpassungsschritte nicht unter einmal, sondern in einem vernünftigen Zeitraum vorzunehmen». Das habe ich anlässlich der 1. Lesung bezüglich Anpassung der Gehälter ausgesagt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungschef Hasler.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich gehe gerne auf einzelne Voten und Argumente ein, um hier entsprechende Antworten zu geben, also eine allgemeine Einschätzung meinerseits zum Besoldungsgesetz, bevor wir dann die 2. Lesung durchführen können. Ich weiss, dass die öffentliche Diskussion bezüglich der Lohnanpassung des Regierungschefs - nicht einmal der Regierung - sehr gezielt geführt wurde. Die scheint so weit akzeptiert zu sein. Es wurde hier diskutiert, ob diese Lohnhöhe überhaupt verhältnismässig sei. Jetzt müssen wir trennen - und das hat der Abg. Sprenger auch klar zum Ausdruck gebracht - wir müssen einmal zwischen Personen und Funktionen trennen. Es geht hier um die Regierungsfunktion bzw.: Was soll eine Regierung verdienen bzw. welche Besoldung ist dieser Funktion angepasst? Diesbezüglich hat die Regierung den Auftrag gegeben, einmal Vergleiche anzustellen. Die Vergleiche mit Schweizer Kantonen, aber auch unter Einbezug der Aufgaben, die der Bund hat. Denn, das möchte ich schon betonen: Wir haben ja regelmässig Kontakte mit Schweizer Kantonalregierungen, auch mit der Regierung des Bundeslandes Vorarlberg, und die haben wesentlich andere Aufgaben wahrzunehmen. Gerade was den internationalen Bereich anbelangt, aber auch was die umfassende Staatstätigkeit anbelangt. Und da spielt es eigentlich keine wesentliche Rolle, ob der Staat grösser oder kleiner ist. Im Gegenteil: Grössere Staaten haben einen viel besser ausgebauten Unterbau als kleine Staaten. Also von daher, von diesen Vergleichen und unter Berücksichtigung, dass die letzten zwölf Jahre hier keine Reallohnanpassung erfolgt ist, war die Regierung der Ansicht, dass unabhängig von Personen diese Besoldung gerechtfertigt sei. Wir haben dann eine 1. Lesung durchgeführt. Da kamen Argumente auf und zwischen der Erstellung der Vorlage und der 1. Lesung hat sich auch einiges im finanzpolitischen Umfeld getan. Und in der 1. Lesung wurde dann auf diese Frage der Besoldungshöhe der Regierung eingegangen und ich habe auch in der 1. Lesung ganz klar mitgeteilt: Selbstverständlich, diese Frage müssen wir noch einmal überdenken und wir müssen dazu eine Lösung finden. Das auch schon eine erste Antwort auf Ihr Votum, Herr Abg. Sprenger. Wenn eine Regierung auf eine Debatte im Landtag mit ihrer Stellungnahme reagiert, dann sollte das doch normal sein. Wenn die Regierung die Argumente im Landtag würdigt und nachher zu einer Stellungnahme kommt und hier auf diese Argumente eingeht und sagt, doch das ist richtig, dann ist das völlig normal. Und da müssen wir schon zur Wirkung und Ursache der öffentlichen Debatte kommen. Ich meine, ohne da jetzt wehleidig sein zu wollen, aber diese Schlagzeile in einem öffentlichen Medium «Regierungschef verdient 32'000 Franken mehr», diese Schlagzeile ist nach dieser Stellungnahme erfolgt. Also, da hat die Regierung Stellung genommen und hat einen neuen Gesetzesartikel aufgrund der Debatte im Landtag vorgelegt. Ich finde das einen völlig normalen und demokratischen Ablauf. Und wenn der Abg. Vogt jetzt im Landtag wieder in die Kerbe dieser 13-prozentigen Lohnerhöhung schlägt, dann bitte ich einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass die Regierung hier etwas anderes vorschlägt. Sie schlägt nämlich vor: Für das nächste Jahr bleibt der Lohn gleich und nachher wird der Landtag entscheiden. Das heisst, je nach wirtschaftlichem Umfeld wird der Landtag jeweils eine Summe für individuelle Lohnanpassungen festlegen. Das kann 1% sein, das kann auch 1,5% sein. Und genau in diesem Umfang würden dann auch die Gehälter der Regierungsmitglieder angepasst werden. Das heisst, es kann auch sein, wenn das wirtschaftliche Umfeld nicht so ist, dass der Landtag sagt: Es gibt keine individuellen Lohnerhöhungen. Es ist auch durchaus möglich, dass die Regierung das auch vorschlägt. Und von daher finde ich diese Lösung sachgerecht. Wir bleiben bei der Höhe zum jetzigen Zeitpunkt, wie sie vor 12 oder 13 Jahren festgelegt worden ist. Und von daher habe ich eigentlich keinen besonderen Anlass gesehen, noch einmal alle Quervergleiche durchzuspielen, ausser wir würden sagen: Vor 12 Jahren, das war nun wirklich völlig daneben, damals wurde die Regierung viel zu hoch eingeschätzt. Aber das können wir alles in extenso nachliefern. Ich habe dann dieser Frage der Vergleiche wahrscheinlich auch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, weil wir ja bei dieser Ausgangslage bleiben und nachher der Landtag als Träger der Finanzhoheit jedes Jahr die individuellen Lohnerhöhungen festlegt. Und dann wird darüber zu diskutieren sein, ob diese Lohnerhöhungen gerechtfertigt sind oder nicht. Es ist natürlich schon daneben, wenn man jetzt das Besoldungsmaximum nimmt und sagt: Diese Anpassung kommt dem Regierungschef oder den Regierungsmitgliedern nun zugute. Hier seht ihr einmal, wie die nun abrahmen. Ich meine, dann müsste ich bei jeder Position, bei jedem Amtsleiter, auch schon die Maximalzahl nehmen und sagen: Hier erhöhen wir um CHF 40'000. Das ist doch nicht so gedacht. Und Sie wissen doch ganz genau, dass hier der Spielraum auf die nächsten 10 bis 15 Jahre gegeben sein soll, und innerhalb dieser 10 bis 15 Jahre können sich die Entwicklungen so abspielen. Es kann auch sein, dass es weniger individuelle Anpassungen gibt, je nach wirtschaftlicher Lage. Und dann wird das Gesetz nicht ausgereizt. Aber das ist doch die Absicht. Also, ich glaube, diese Absicht ist doch klar erkenntlich. Aber noch einmal: Die Frage des Vergleichs ist auch eine Frage des Selbstverständnisses, auch des Selbstverständnisses des liechtensteinischen Landtages, ob wir uns mit einem Kantonsrat bzw. mit einer Kantonsregierung vergleichen, oder ob wir uns nicht doch auch mit einem Nationalrat in der Schweiz, was die Aufgaben anbetrifft, vergleichen müssten, und ob die Regierung da nicht auch zum Teil zumindest fairnesshalber mit den Aufgaben einer Regierung eines anderen Landes verglichen werden müsste. Es geht immer um die Aufgaben und um die Funktionen. Deshalb verstehe ich Ihre Intention nicht, die Sie diesbezüglich haben. Ich kann diese monierten Tabellen gerne für Sie zusammenstellen lassen. Ich kann Sie Ihnen auch gerne zustellen lassen, vielleicht noch ergänzt mit dem, was in der «Sonntagszeitung» - mit allen Nebeneffekten - war. Nur, ob wir das im öffentlichen Bericht und jeweils so in extenso machen sollen - die anderen Kantonsregierungen mit der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zu vergleichen - ist eine andere Frage. Dann möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal kurz auf das Votum des Abg. Peter Sprenger eingehen: Was war der Grund der Regierung? Wir haben keinen Systemwechsel vorgenommen. Wir sind nicht diametral abgewichen, sondern die Maximalzahl bleibt stehen. Wir sind aber aufgrund der Debatte im Landtag und auch aufgrund meiner Äusserungen - diese können Sie gerne nachlesen - sind wir dann über die Bücher gegangen und haben gesagt: Doch, das ist richtig, zum jetzigen Zeitpunkt soll der Lohn stehen bleiben, und nachher soll er in dem und dem Umfang angepasst werden. Das einfach zu dieser Diskussion bezüglich der Löhne.Dann wird immer wieder aufgebracht, dass wir auf Kosten der so genannten «Kleinen» sparen würden, wobei mit «Kleinen» einfach diejenigen Personen gemeint sind, die in den unteren Besoldungsklassen der Landesverwaltung eingestuft sind. Ich denke, wir sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass wir die Minimalansätze der Grundbesoldung nur unwesentlich erhöht haben, und vor allem haben wir sie unten erhöht und oben sind wir sogar niedriger gefahren. Ich weiss nicht, wo man da erkennen will, dass wir bei den niedrigen Löhnen sparen wollen. Das ist auf keinen Fall so. Die Zahlen sprechen diesbezüglich eine andere Sprache. Und ich sehe auch im System die Gefahr nicht, dass man jetzt dort spart und bei den andern nicht. Das ist überhaupt nicht die Absicht, das soll sie auch nicht sein. Was wir aber haben: Wir haben in den oberen Bereichen zum Teil - und ich sage wirklich in Ausnahmen - zum Teil Probleme mit der Lohntabelle, wie wir sie heute haben, wenn es darum geht, Spezialisten anzu-stellen, die wir unbedingt brauchen. Das ist nicht in sehr vielen Fällen der Fall, aber es gibt solche Fälle immer wieder. Und da würde doch beschränkt eine Möglichkeit geboten, wenn das unbedingt notwendig ist, dass diesbezüglich auch ein gewisser Spielraum besteht.Also noch einmal: Wenn da jetzt suggeriert wird, die Regierung hätte nur auf äusseren Druck reagiert, dann nimmt man einfach die Rolle des Landtages nicht ernst, dann nimmt man die erste Debatte nicht ernst, dann übersieht man die Äusserungen der Regierung. Wir haben darauf reagiert und haben dementsprechend die Stellungnahme erstellt. Und wenn dann nach Versendung der Stellungnahme immer noch solche Dinge behauptet werden, dann hält man sich einfach nicht an die Vorlage, wie sie hier dem Landtag zur abschliessenden Beratung vorgelegt wird. Das zu diesem Thema.Dann kamen Fragen des Abg. Wendelin Lampert bezüglich Controlling-System und EDV-Tool zur Sprache: Dazu muss einfach gesagt werden, dass der gesamte Lohnerhöhungstopf, wie in der Vorlage zur 1. Lesung auf den Seiten 21/22 ausgeführt, in erster Linie im Verhältnis zur Lohnsumme der Amtsstellen auf die einzelnen Amtsstellen verteilt wird. Man schaut also einmal die Lohnsumme der Amtsstellen an und verteilt dementsprechend. Das Informatik-Tool ermöglicht grundsätzlich die Verteilung der Gesamtlohnsumme. Bei dieser Verteilung können dann noch Gewichtungen vorgenommen werden, wobei zum Beispiel kleinere Ämter, je nachdem, wie sie zusammengesetzt sind, gezielt gefördert werden. Aber die Grundverteilung hat jetzt noch nichts mit der Mitarbeiterbeurteilung zu tun. Es wird ja nur der Betrag pro Amtsstelle festgelegt. Und erst in einer zweiten Stufe wird aufgrund der Mitarbeiterbeurteilung ein Verteilungsvorschlag für die einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erstellt, der dann aber von den Amtsleitern noch verändert werden kann, weil sie ja die Gespräche geführt haben bzw. weil sie die detaillierten Informationen besitzen.Dann ist eine Ihrer Fragen sicher eine sehr berechtigte Frage, und zwar: Quervergleich, wie funktioniert das mit zirka 50 Amtsstellen? Das haben Sie auch ausgeführt. Für uns ist es klar: Erstens einmal muss die Leistung der Mitarbeiter von den Vorgesetzten beurteilt werden. Es kann eigentlich niemand sonst diese Leistung beurteilen. Die Schulung der Vorgesetzten ist sehr wichtig. Und was sicher richtig ist: Dem Amt für Personal und Organisation kommt eine wichtige Rolle im Sinne des Controllings und damit der Gewährleistung eines einigermassen einheitlichen Massstabes zu, wobei es die perfekte Lösung niemals geben wird. Das ist mir klar, dass es hier immer Unterschiede geben wird. Aber diesbezüglich muss das Amt für Personal und Organisation dementsprechend eingreifen. Wir müssen auch sagen, dass die Erfahrungen mit den bisherigen Personalbeurteilungen zeigen, dass das System zum überwiegenden Teil gut funktioniert. Es gibt immer Ausnahmen. Es gibt Amtsleiter, die sehr streng beurteilen, dann gibt es Amtsleiter, die sehr grosszügig sind. Und hier wird aber heute schon interveniert vom Amt für Personal und Organisation. Denn wenn einmal diese Lohnerhöhungsanträge auf die Regierung kommen, dann ist es der Regierung ja faktisch unmöglich, das alles nachzukontrollieren und zu verifizieren. Dann muss man davon ausgehen, dass das vorher von den zuständigen Personen auch richtig beurteilt wurde. Die Trennung des Mitarbeiter- und des Lohngespräches hat ihre Gründe. Wir wollen das Beurteilungs- und das Lohngespräch deshalb trennen, weil zuerst einmal alle Gespräche geführt werden müssen, damit auch die Amtsleiter eine Gesamtbeurteilung des Amtes vornehmen können. Also erst nachdem sie alle diese Gespräche geführt haben, wird es ihnen auch leichter fallen, eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen. Es ist bei der Mitarbeiterbeurteilung auch noch nicht abschliessend möglich, über Lohnerhöhungen zu sprechen, denn es ist immer dem Landtag vorbehalten, letztendlich das Budget festzusetzen und dort auch die budgetären Mittel für individuelle Lohnanpassungen zu sprechen. Und das muss ja noch einmal umgesetzt werden. Und je nachdem steht eben mehr oder weniger zur Verfügung. Erst dann können die anstehenden Lohngespräche abschliessend geführt werden. Diese Lohngespräche können dann allerdings auch sehr kurz ausfallen, weil die Beurteilung ja gemacht ist. Nachher hat man die finanziellen Mittel und diese müssen aufgeteilt werden. Also, ich denke mir, von daher ist es sicher richtig. Ich glaube auch, dass das Argument nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei den Beurteilungsgesprächen nicht gleich der Lohn schon im Mittelpunkt stehen darf und soll, sondern die Erreichung der Zielsetzungen im Mittelpunkt stehen muss.Dann ist es tatsächlich so - Sie haben darauf hingewiesen -, dass das System in ein paar wenigen Amtsstellen heute nicht zufriedenstellend angewendet wurde. Das wird jetzt natürlich zum absoluten Zwang, denn mit dem neuen Lohnsystem wird es ohne Beurteilungen keine Lohnerhöhungen geben können. Hier wird der Druck also so oder so vorhanden sein. Es wird auch durchgesetzt werden, dass diese Beurteilungsgespräche stattfinden.Bei der Landespolizei ist diesbezüglich tatsächlich noch einiges nachzuholen. Die Landespolizei ist eine der wenigen Amtsstellen, die nur teilweise über Stellenbeschreibungen verfügt, nämlich nur beim zivilen Personal, aber nicht bei den Polizisten. Das hat natürlich auch einen Zusammenhang mit der Reorganisation und damit mit der Klärung von Zuständigkeiten. Diese Stellenbeschreibungen werden also gemacht werden müssen. Deshalb auch der Vorschlag der Regierung, dass wir das Besoldungssystem zeitlich verzögert bei der Landespolizei einführen, damit alle Beschreibungen und Zuordnungen auch sauber geregelt werden können.Dann zur Überstundenregelung: Die derzeit geltende Überstundenregelung orientiert sich am Arbeitsgesetz und damit dem Grundgedanken, dass alle Arbeitnehmer, die Überstunden machen müssen und nicht selber über ihre Arbeitszeit entscheiden können, dementsprechend gesondert entschädigt werden. Die Regierung denkt aber daran, auch im Sinne der Führungsverantwortung, dass die Amtsleiter nun diese Überstunden nicht mehr in Anspruch nehmen können. Wir werden dann sicher über die Einstufungen reden müssen. Wir sehen ja auch die einzelnen Belastungen, und diese sind natürlich sehr unterschiedlich. Wir denken uns aber auch, dass wir uns nicht nur an die Funktion des Amtsleiters halten können, sondern dass wir hier eine Lösung finden müssen, die sich auch am Lohnsystem orientiert, also ab einer bestimmten Klasse oder Summe - zum Beispiel Lohnklasse 20 -, dass ab dort keine Überstunden mehr ausbezahlt werden. Dann haben Sie nach dem Vergleich, wie wir stehen, gefragt: Folgende 10 Kantone wurden in den Vergleich mit einbezogen: Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Zug. Der Lohnvergleich wurde von einem ehemaligen Personalchef eines Schweizer Kantons durchgeführt. Im Rahmen seiner Arbeit hat er die verschiedenen Kantone angeschrieben, wobei die Auswahl der Kantone aufgrund des Interesses erfolgte. Sie müssen natürlich auch mitmachen und bereit sein, bei einem solchen Unterfangen auch mitzumachen.Es wird erwähnt, dass die Lohnkurve der Landesverwaltung im Mittelfeld liegt. Wir können aber von uns aus nicht feststellen - diesbezüglich müsste ich nachfassen - welche Kantone über der Lohnkurve der Landesverwaltung liegen. Die Resultate liegen uns in anonymisierter Form vor und der jeweilige Auftraggeber, also der jeweilige Kanton oder das Land, sieht wohl seine eigenen Daten sehr genau und ob sie über oder unter dem Mittel liegen. Aber man müsste diesen Vergleich aufgrund der öffentlichen Lohntabellen einmal machen. Ich zweifle aber nicht an dieser Untersuchung, die hier gemacht wurde und die uns eigentlich bestätigt.Also noch einmal: Wir haben keine Bedenken, wenn sowohl die Besoldungstabelle wie auch die Gehälter der Regierungsmitglieder verglichen werden. Wenn das wirklich gewünscht ist und wenn wir die Arbeit auf uns nehmen sollen, können wir das im Detail noch nachholen. Aber ich denke mir, wir orientieren uns an der bestehenden Besoldungstabelle. Geringfügige Anpassungen sind gemacht worden - und diese Anpassungen sind so weit auch in Ordnung. Was den Teuerungsausgleich betrifft: Ich glaube, wir kommen dann in der Detailberatung noch darauf zu sprechen, wie dieser Ausgleich ausgestaltet werden soll. Für den Fall, dass ich eine ganz bestimmte Frage nicht beantwortet haben sollte, möchte ich Sie bitten, nachzufassen.Abg. Peter Sprenger:
Herr Regierungschef. Nur ganz kurz: Ich danke Ihnen, dass Sie mir bestätigen, dass die Regierung auf Druck reagiert hat und dazu auch in der Lage ist. Sie sagen zwar auf Druck der Voten, die hier im Landtag gefallen sind. Ich denke, dass es halt ein Gesamtdruck war. Und wenn ich den Begriff «Druck der Strasse» verwendet habe, war das ein Bild. Ich möchte einfach dazu festhalten und zu Protokoll geben: Es gibt natürlich auch Beispiele, bei denen die Regierung auf noch so gute Argumente des Landtages, insbesondere der Opposition, nicht reagiert hat, sondern die ursprüngliche Position mit 13 Stimmen durchgeboxt hat. Ich könnte Ihnen diesbezüglich schon eine längere Liste präsentieren.Abg. Paul Vogt:
Ich habe nur noch eine Verständnisfrage: Im ersten Bericht und Antrag Nr. 120/2002 ist auf den Seiten 27/28 ein Vergleich angeführt, auf den schon der Abg. Markus Büchel hingewiesen hat. Mir ist eigentlich nie klar geworden, was da miteinander verglichen wird. Können Sie irgendwelche Ausführungen dazu machen?Regierungschef Otmar Hasler:
Zuerst noch eine kurze Replik zum Votum des Abg. Peter Sprenger: Ich kann dieses von Ihnen erwähnte Bild nicht stehen lassen. Unter «Druck der Strasse» versteht man etwas anderes als ein Parlament. Und im Parlament selber habe ich auch argumentiert und habe gesagt: Doch, das passen wir an, das ist richtig. Dass Parlamentsberatungen aber auch Einfluss auf Gesetzesvorlagen haben, ist doch Normalität.Das Zweite: Herr Abg. Vogt: Meinen Sie diese Tabelle hier? Abg. Paul Vogt:
Ja.Regierungschef Otmar Hasler:
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin dieser Tabelle nicht mehr nachgegangen, ich kann aber gerne weitere Ausführungen machen. Weil wir ja bei der heutigen Lohnhöhe bleiben, habe ich das nicht mehr detailliert abklären lassen. Wenn Sie das aber interessiert, kann ich Ihnen das gerne nachliefern. Ich muss einfach beim entsprechenden Amt noch nachfragen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht der Abg. Paul Vogt noch das Wort?Abg. Paul Vogt:
Ich denke, es macht keinen grossen Sinn, dass man das im Nachhinein noch bearbeitet. Aber für mich macht diese Tabelle den Anschein, dass man hier irgendwelche internen Unterlagen bearbeitet hat, die möglicherweise Daten aus den anfangs zitierten Kantonen St. Gallen, Graubünden, Schaffhausen, Zug, Luzern und Zürich enthalten. Dieser Vergleich wird aber einfach suggerieren, dass die liechtensteinischen Löhne darunter liegen. Aber inwiefern das nun dem schweizerischen Durchschnitt entspricht, geht aus dieser Tabelle nicht heraus. Und ich denke, auch die von Ihnen vorher erwähnte Lohnkurve ist mit diesen Zahlen nicht identisch. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir mit der 2. Lesung des Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes beginnen.Überschrift vor Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte an den Herrn Regierungschef eine Verständnisfrage stellen: In der 1. Lesung habe ich zum Bst. d die Frage nach dem Einschluss der Anstalten gestellt. Sie haben damals geantwortet, dass verschiedene Anstalten aufgrund eigener Regulative nicht darunter fallen. Das habe ich verstanden. Ich erwähnte aber als Beispiel damals die Klärung der neu unselbstständigen Anstalt, also der LBA. Das ist ein anderes Konstrukt. Jetzt frage ich Sie: Ist das Personal einer unselbstständigen Anstalt am Beispiel der LBA - vielleicht gibt es ja noch mehrere solche Beispiele - unter dem Bst. a, nämlich den Beamten und Angestellten der der Regierung unterstellten Amtsstellen inkludiert - was ich allerdings eher nicht glaube - oder hätte es dann doch im Bst. d diese Erweiterung gebraucht? Konkret also die Frage: Sind diese Angestellten diesem Gesetz unterstellt oder nicht?Regierungschef Otmar Hasler:
Das ist eine schwierige Frage. Ich denke jetzt gerade darüber nach, ob es eine unselbstständige Anstalt ist. Gibt es eine andere unselbstständige Anstalt?Ich bin allerdings der Meinung, dass, wenn wir Art. 1 lit. d ausweiten, um ganz sicher zu sein - «des Personals der öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Anstalten, sofern spezialgesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen» - dann wären wir auf der sicheren Seite. Bei allen anderen Anstalten haben wir nämlich spezialgesetzliche Bestimmungen. Ich schlage vor, um hier auch sicher zu gehen, die Anstalt doch hineinzunehmen. Und wir haben ja die Ausnahme mit den «spezialgesetzlichen Bestimmungen» enthalten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann nimmt die Regierung in Art. 1 lit. d die Anstalt noch dazu, das heisst, lit. d würde dann wie folgt heissen: «des Personals der öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Anstalten, sofern spezialgesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen». Ist das so richtig? Regierungschef Otmar Hasler:
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über Art. 1 abstimmen. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 5.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 6.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 7.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 7a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 10.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 12.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage bezüglich Abs. 1 lit. a: Da heisst es: «die allgemeine Lohnentwicklung in den öffentlichen Verwaltungen». Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, was damit gemeint ist. Ich meine, wegweisend für die öffentlichen Verwaltungen - sprich die Gemeinden und das Land - ist das Land. Und wo sich das Land dann da noch orientieren will, ist mir hier nicht klar.Abg. Paul Vogt:
Ich hätte gerne noch eine Definition der Begriffe «Systempflege» und «Systemwartung». Ich denke, das ist nicht dasselbe wie der Unterhalt der entsprechenden EDV-Systeme. Nur damit das auch klar festgehalten ist.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn hier davon gesprochen wird, dass man die allgemeine Lohnentwicklung in den öffentlichen Verwaltungen mit berücksichtigt: Wenn ich jetzt darüber nachdenke, frage ich mich, ob wir es in einem liechtensteinischen Gesetz so stehen lassen können. Wir haben natürlich auch an den Blick über die Grenze gedacht, weil wir ja im selben Wirtschaftsraum wie die Schweiz sind. Wir bekommen jährlich, wenn es um den Teuerungsausgleich geht, auch Zahlen von Schweizer Kantonen und schauen diese Zahlen auch an: Wie entwickeln sich die öffentlichen Verwaltungen? Und hier ist dieser Quervergleich gemeint, weil die Gemeinden orientieren sich im Normalfall dann wieder am Land.Die Systempflege ist tatsächlich nicht die Pflege der EDV, sondern hier geht es zum Teil um Einstufungen, die neu gemacht werden müssen, damit es keine Verzerrungen gibt. Das ist damit gemeint. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen über Art. 14. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe noch eine Frage, aber nicht zu diesem Artikel, sondern zu Art. 13. Muss ich einen Antrag stellen?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, Sie müssen zuerst einen Rückkommensantrag stellen, es sei denn, Ihre Frage zu Art. 13 hängt mit Art. 15 zusammen.Abg. Hugo Quaderer:
Nein, ich habe nur gesehen, dass der Abs. 4 neu eingefügt wurde. Und dieser Absatz ist nicht markiert. Ich habe erst jetzt gemerkt, dass dieser Absatz neu ist. Eigentlich wollte ich die Regierung nach der Bedeutung fragen. Aber dann stelle ich einen Rückkommensantrag auf Art. 13, damit ich dort meine Verständnisfrage auch stellen kann.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Rückkommensantrag des Abg. Hugo Quaderer zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann bitte ich Sie, Ihre Frage zu stellen.Abg. Hugo Quaderer:
Vielen Dank. Am Beginn dieser Gesetzesvorlage heisst es ja, dass die Abänderungen unterstrichen bzw. markiert sind. Das ist beim Abs. 4 eben nicht der Fall und deshalb habe ich erst jetzt gemerkt, dass dieser Abs. 4 neu eingefügt worden ist. Ich möchte die Regierung fragen: Was sind die praktischen Konsequenzen dieses Abs. 4? Aufgrund dieser Formulierung kann ich mir jetzt nämlich nichts Konkretes darunter vorstellen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke schön.Abg. Paul Vogt:
Ich weiss nicht, will die Regierung zuerst diese Frage beantworten oder soll ich meine Fragen stellen?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich denke, Sie stellen zuerst Ihre Fragen.Abg. Paul Vogt:
Dann habe ich diverse Anmerkungen, zunächst zum letzten Satz. Also, ich rede jetzt von Art. 15.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir sind jetzt aber wieder bei Art. 13. Dann bitte ich doch den Herrn Regierungschef, die Frage des Abg. Hugo Quaderer kurz zu beantworten.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Abs. 4 nicht markiert ist und deshalb vielleicht auch übersehen wurde. Konkret geht es eigentlich um folgende Fälle: Es kann ja sein, dass eine bestimmte Zuordnung einer Stelle nicht mehr als richtig angesehen wird bzw. dass ganz neue Anforderungen bei dieser Stelle dazukommen, obwohl die Stelle an und für sich selber bestehen bleibt. Theoretisch gesagt: Eine Stelle, die bestimmte Aufgaben wahrgenommen hat und zum Beispiel durch den EWR-Beitritt neu ganz andere Funktionen aber in der gleichen Stelle nun gefragt sind. Das heisst, dann wird diese Stelle einer anderen Richtposition zugeordnet. Das würde heissen, dass der Minimallohn ansteigt, dass aber die entsprechende Person noch ausgebildet werden muss und diese Person deshalb im Moment der Höherzuordnung noch nicht den Minimallohn erhält, dass sie aber nachher aufholen kann.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, damit ist diese Frage beantwortet. Dann kommen wir wieder zu Art. 15. Da hat sich der Abg. Paul Vogt zu Wort gemeldet.Abg. Paul Vogt:
Ich habe zu Art. 15 diverse Anmerkungen. Zunächst zum Abs. 2, also zum letzten Satz. Wenn man diesen Satz so liest, wie er hier steht, dann ist er unverständlich: «Bei der Anpassung des individuellen Besoldungsanteils der ihnen nicht direkt unterstellten Staatsangestellten wirken die direkten Vorgesetzten mit». Da ist das Pronomen «ihnen» interpretationsbedürftig. Man muss sich dann überlegen, wer denn eigentlich damit gemeint ist, eben nicht die direkten Vorgesetzten, sondern die Amtsstellenleiter, Mitglieder der Regierung und der Landtagspräsident. Ich kann das nicht anders verstehen. Sonst macht der Satz keinen Sinn. Das ist nicht logisch.Ich wollte noch zwei weitere Bemerkungen machen: Ich wollte einerseits einen Abänderungsantrag stellen, und zwar in dem Sinn wie sich auch der Abg. Markus Büchel in seinem einleitenden Votum geäussert hat, nämlich zu Abs. 3. Dazu möchte ich den Antrag stellen, diesen wie folgt zu formulieren: «Die ordentliche Besoldung wird jeweils nach Vollendung des 5., 10., 15. und 20. Dienstjahres auf Beginn des folgenden Kalenderjahres um den Erfahrungsanteil von 3% der Grundbesoldung erhöht». Das ist die alte Diskussion: Was soll man nun honorieren? Sind das die Dienstjahre, also ist das eine Anerkennung für die Diensttreue, oder ist das einfach das Lebensalter? Wenn man das Lebensalter als Bezug nimmt, dann, denke ich, nimmt man den älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, davon zu profitieren. Wer also erst mit 40 oder 45 in den Staatsdienst eintritt, der hat dann nie mehr die Möglichkeit, von einer solchen Treueprämie zu profitieren. Ich würde das sehr bedauern.Abg. Ivo Klein:
Ich habe hier eine andere Meinung. Ich würde es so belassen, wie die Regierung das geschrieben hat. Die Überlegung meinerseits lautet wie folgt: Mehr Lohn braucht man ja vor allem im Alter, wo man Kinder hat. Das ist in der Regel nicht mit 60 bis 65, sondern in diesen Alterskategorien, die hier ange-führt werden. In diesem Alter braucht man in der Regel auch mehr Geld. Und wenn man diesen sozialen Aspekt mitberücksichtigt, dann finde ich die von der Regierung vorgeschlagene Lösung besser.Abg. Markus Büchel:
Ich wollte nur noch etwas richtig stellen: Meine Intention ging in die Richtung, dass nicht generell das Dienstalter beurteilt wird, sondern die Erfahrung in dieser Funktion. Und die Erfahrung in der entsprechenden Funktion ist nicht gleichbedeutend mit dem Dienstalter. Es kann jemand die Funktion wechseln und in dieser neuen Funktion absolut keine oder wenig Erfahrung aus der vorherigen Tätigkeit mitbringen. Wenn Sie zum Beispiel einen Controller einstellen, der im Kanton St. Gallen eine ähnliche Funktion gehabt und dort auch Erfahrungen gesammelt hat, dann bin ich dafür, dass diese Erfahrung bereits bei der Einstellung mit berücksichtigt wird. Es stimmt also nicht genau mit dem überein, wie Sie jetzt den Antrag formuliert haben, dass es ausschliesslich am Dienstalter aufgehängt wird.Abg. Paul Vogt:
Ja, ich war vorhin noch nicht ganz fertig und wurde ausgeklinkt. Aber das macht nichts. Das gibt mir jetzt gerade die Gelegenheit, auf das Votum des Abg. Klein noch einzugehen: Wenn man Art. 13 anschaut, dann ist da ja eines der Bemessungskriterien für die Anfangsbesoldung auch die Berufs- und Lebenserfahrung, die Familienjahre usw. Das wird also bereits irgendwo berücksichtigt, während die Diensttreue nicht berücksichtigt wird. Aber das ist sicher eine politische Frage, die man unterschiedlich bewerten kann, was man hier nun belohnen soll. Mir scheint es einfach sinnvoll, dass man auch die Interessen älterer Dienstnehmer berücksichtigen kann.Was ich noch gerne geklärt hätte, ist: Wenn man hier diese Besoldung um 3% erhöht, ob das dann noch einer Richtposition zugeordnet werden muss oder gibt es dann eine Vielzahl von individuellen Löhnen in der Landesverwaltung? Also, erfolgt diese Erhöhung der Grundbesoldung um jeweils 3% strikt nach dem mathematischen Grundsatz, dann ist man nicht mehr bei einer Richtposition, oder wird das einer Richtposition zugeordnet?Abg. Hugo Quaderer:
Ich schliesse mich bei der Argumentation bei Abs. 3 den Ausführungen des Abg. Ivo Klein an, weil, ich glaube, die Diensttreue wird ja mit anderen Mitteln abgegolten. Da gibt es spezielle Reglemente bei der Landesverwaltung. Diesbezüglich gibt es vom Blumenstrauss bis zur Flasche Wein und zum Monatslohn verschiedene Möglichkeiten. Also, das wird je nach Diensttreue abgegolten. Ich denke, diese Diensttreue wird gebührend berücksichtigt.Abg. Markus Büchel:
Nach dieser Regelung, wie sie hier vorgeschlagen ist, haben ja alle älteren Mitarbeiter ab 45 Anspruch auf diese 12%. Das heisst, es ist auch für die älteren Mitarbeiter bereits in der Gehaltsfestlegung berücksichtigt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zu Art. 15 Abs. 2 letzter Satz, wo es heisst: «Bei der Anpassung des individuellen Besoldungsanteils der ihnen nicht direkt unterstellten Staatsangestellten wirken die direkten Vorgesetzten mit». Für mich bedeutet das: In grossen Ämtern werden die Mit-arbeitergespräche nicht alle von den Amtsleitern durchgeführt, sondern im Prinzip auch von Abteilungsleitern. Aber letztendlich sind die Angestellten in diesem Amt dem Amtsleiter unterstellt. Und mitwirken werden hier beide müssen, denn der direkt Vorgesetzte und der Amtsleiter müssen ja damit einverstanden sein. Was den Art. 15 Abs. 3 betrifft: Diesbezüglich kann man eine unterschiedliche Argumentation haben. Wir haben im ursprünglichen Bericht und Antrag ausgeführt, dass es uns wichtig erscheint, auf die Lebenssituation der Angestellten Rücksicht zu nehmen. Und von daher schlägt die Regierung diesen Turnus vor, nämlich eine 3-prozentige Lohnerhöhung, die übrigens innerhalb des Lohnbandes erfolgt. Das muss also nicht neu zugeordnet werden. Wir haben ein bestimmtes Lohnband und in diesem Lohnband wird dann automatisch diese Erhöhung stattfinden. Und wir gehen da auch aus Gründen der einfachen Praktizierbarkeit, aber vor allem aus Gründen der Lebenssituation dieser Angestellten doch auf die Zuteilung nach Lebensjahren. Die Regierung bleibt also bei diesem Antrag.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte nur noch zum Abg. Paul Vogt die Frage bezüglich der Anpassung dieser jeweils 3% ausführen: Art. 9 Abs. 3 besagt, dass dieser Erfahrungsanteil als individueller Besoldungsteil zu gelten hat. Und da ist dann die Spanne - ich habe jetzt die Prozentzahl nicht mehr im Kopf - aber da haben wir bis zu 20 oder 30% Spanne zur Verfügung, und innerhalb dieser Spanne hat sich dieser Erfahrungsanteil zu bewegen. So leite ich das zumindest aus Art. 9 Abs. 3 ab.Dann noch zu einem Satz, der mich irgendwie stutzig gemacht hat: Dieser Zuschlag von 3% auf die Grundbesoldung - einfach damit das klar ist: Meines Erachtens wird jetzt nicht mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetz dann plötzlich jemand, der diesen Zuschlag bisher nicht gehabt hat, plötzlich um 12% eine Lohnerhöhung haben, nur weil er das 45. Altersjahr überschritten hat. Sie haben ausgeführt, Herr Abg. Büchel, dass das im bestehenden Lohn enthalten ist. Ich möchte das nur klären und nicht dass jemand auf die Idee kommt: Jetzt bin ich ja 45 Jahre alt, ich habe die vier Zuschläge vorher nicht bekommen, also habe ich jetzt Anspruch auf 12% Lohnerhöhung. Das ist also nicht so gemeint.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Davon gehe ich aus. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, das ist selbstverständlich richtig. Ihre Interpretation ist richtig. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, haben wir zuerst über den Antrag des Abg. Paul Vogt abzustimmen, der Art. 15 Abs. 3 wie folgt abändern will: «nach Vollendung des 5., 10., 15. und 20. Dienstjahres». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist nicht gutgeheissen. Dann stimmen wir noch über Art. 15 ab. Wer dem Art. 15 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Überschrift vor Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Christian Brunhart:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage. Hier in Art. 16 Abs. 3 wird von den «unmittelbaren Vorgesetzten» gesprochen. Im vorhergehenden Art. 15 Abs. 2 Bst. c heisst es «die direkten Vorgesetzten». Sind das die gleichen Vorgesetzten oder wird da eine neue Kategorie geschaffen?Regierungschef Otmar Hasler:
Nein, die unmittelbaren Vorgesetzten sind die direkt Vorgesetzten. Also, ich denke, in einem grossen Amt können das die Abteilungsleiter sein. Das sind die unmittelbaren Vorgesetzten der Mitarbeiter in dieser Abteilung.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Der stellvertretende Abg. Christian Brunhart wünscht noch das Wort.Stv. Abg. Christian Brunhart:
Trotzdem noch eine Frage: Sollte man nicht den gleichen Begriff, also «direkter Vorgesetzter» bzw. «unmittelbarer Vorgesetzter» verwenden, damit es immer gleich heisst? Gemäss Ihren Ausführungen führen Fachbereichsleiter beispielsweise ja keine Mitarbeitergespräche durch, sondern nur die Abteilungsleiter. Das heisst, also nur auf dieser Ebene.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich muss Ihnen jetzt diesbezüglich zugestehen, dass ich in der Detailorganisation der 45 bis 50 Amtsstellen nicht so informiert bin, dass ich jede Funktion hier jetzt erklären könnte. Aber gedacht ist es schon so, dass die unmittelbaren Vorgesetzten die Beurteilungsgespräche führen, wie auch immer die Amtsstellen organisiert sind. Darum haben wir die offene Formulierung mit «entsprechender organisatorischer Gliederung». Behaften Sie mich jetzt aber nicht. Wenn ich an bestimmte Ämter denke, so meine ich schon, dass nicht der Amtsleiter alle Mitarbeiterge-spräche führen soll und kann, sondern diejenigen Personen, die auch für die Abteilungen verantwortlich sind, führen diese Mitarbeitergespräche. Wenn ich jetzt an grössere Amtsstellen denke oder später dann die Polizei, wenn sie dann einmal auch involviert ist, da kann ich Ihnen heute nicht sagen, wie genau das heruntergebrochen werden kann, weil dort ja die Reorganisation auch noch läuft. Und je nachdem wird das dann nachher festgelegt werden. Aber unmittelbar und direkt, das ist dasselbe in einem Wort, also können wir hier auch «an die direkten Vorgesetzten» formulieren. Dann haben wir die gleiche Diktion wie in Art. 15 und es sollte keine Interpretationsschwierigkeiten geben.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir noch über Art. 16 abstimmen: Wer mit dieser Präzisierung durch den Regierungschef mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14.30 Uhr. Wir fahren nach der Mittagspause mit Art. 17 der Abänderung des Besoldungsgesetzes fort. Mittagspause (von 12.40 bis 14.30 Uhr)
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