Abänderung des Sachenrechtes vom 31. Dezember 1922, LGBl. 1923 Nr. 4 (Computerunterstützte Grundbuchführung) - Stellungnahme der Regierung (Nr. 58/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 16: Abänderung des Sachenrechtes vom 31. Dezember 1922, LGBl. 1923 Nr. 4. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 632a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 632b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 632c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 632d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632d einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 632e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632e steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich bin der Meinung, dass in Abs. 2 in der letzten Zeile noch sprachlich besser formuliert werden könnte, nämlich ohne das Wort «daran». Das ist eine Verdoppelung. Wenn dort schon steht «an denen ihnen Rechte zustehen» muss man nicht noch «daran» sagen. Es sollte, meine ich, sprachlich richtig, ohne dass inhaltlich dadurch etwas verändert wird, heissen: «an denen ihnen Rechte zustehen, gestatten». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das Kopfnicken seitens der Regierung bestätigt mir das. Dann stimmen wir über Art. 632e ab. Wer mit dieser Änderung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 632f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632f einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 632g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632g einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 632h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632h einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 632i wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632i einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 632k wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632k einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 632l wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 632l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 632l einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterfahren.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sachenrechtes zustimmen will, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung behandelt und verabschiedet. -ooOoo-