Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk sowie der Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Nr. 65/2003), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen nun zu Traktandum 30: Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk sowie der Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Bericht und Antrag Nr. 65/2003 steht zur Diskussion. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Seit der Behandlung und Verabschiedung des Medienförderungsgesetzes hat sich der Landtag in seiner bisherigen Geschichte noch nie mit einem medienpolitischen Thema von dieser Tragweite dieses vorliegenden Antrages zur Überführung des privaten Landessenders Radio L in einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass wir dabei parteipolitische und privatwirtschaftliche Interessen hintanstellen und dass gesamt-liechtensteinisches Denken unsere Beschlüsse leiten lässt. Meines Erachtens sind wir aufgrund verschiedener Entwicklungen mit der Chance konfrontiert, die Zukunft des 1. liechtensteinischen Radiosenders, der in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil unserer Medienlandschaft geworden ist, endgültig zu sichern. Die Regierung unterbreitet uns einen Antrag zur Schaffung eines Rundfunkgesetzes und damit verbunden die Überführung des bisher privaten Liechtensteiner Landessenders Radio L in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Erlauben Sie mir bitte einen kurzen Rückblick: Versuche zur Schaffung eines Radiosenders in Liechtenstein liegen bald 7 Jahrzehnte zurück. Das erste Projekt für ein Radio Liechtenstein Ende der 30er Jahre kam über eine Probesendung nicht hinaus. Es scheiterte nicht zuletzt wegen dem damals heiklen aussenpolitischen Umfeld kurz vor dem Ausbruch des 2. Weltkrieges. Anfang der 70er Jahre wurde der Gedanke eines eigenen liechtensteinischen Radios von privaten Initianten wieder aufgegriffen. Es gab hoch fliegende Pläne, die davon ausgingen, die Gemeinden unseres Landes in die Trägerschaft des neuen Mediums einzubeziehen. Die Idee, so reizvoll und viel versprechend sie aus medienpolitischen Gründen für unser Land auch war, wurde vom zuständigen schweizerischen Bundesrat abgeblockt, und zwar mit der Begründung, dass Liechtenstein mit dem PTT-Besorgungsvertrag aus dem Jahre 1921 auch die Radio- und Fernsehhoheit an die Schweiz abgetreten habe. Aufgrund dieser Rechtsauffassung, die von unserer damaligen Regierung übrigens nicht geteilt wurde, entrichteten die Liechtensteiner für das Aufstellen von Radio- und Fernsehgeräten die diesbezüglichen Monopolgebühren in die Schweiz. Der neue PTT-Besorgungsvertrag, unterzeichnet im Jahre 1978, anerkannte neu die Souveränität Liechtensteins auf dem Gebiet von Radio und Fernsehen, freilich mit der gegenseitig vereinbarten Einschränkung, dass Liechtenstein keinen eigenen Radiosender mit Werbeausstrahlungen bewilligen dürfe, so lange auch die Schweiz auf Radiostationen mit Werbung verzichte. Diese Klausel wurde mit dem neuen schweizerischen Radio- und Fernsehgesetz hinfällig, das ab 1985 neben den öffentlich-rechtlichen Sendern der SRG auch private Sender konzessionierte, die unter anderem mit Werbeeinnahmen finanziert wurden, so wie es zum Beispiel das öffentlich-rechtliche Fernsehen der Schweiz bereits praktizierte und wie es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk unseres österreichischen Nachbarlandes, beim ORF, der Fall ist. Damit war für unser Land der Weg offen, für die Schaffung eines eigenen Radios als komplementäres und schnelles Medium, das als Stimme Liechtensteins über unsere Landesgrenzen hinaus dauerhaft wahrnehmbar ist. Aufgrund des neu geschaffenen Radio- und Fernsehgesetzes stand und steht es der Regierung frei, einen öffentlich-rechtlichen Sender - mit oder ohne Werbeeinschaltung - nach dem Muster unserer Nachbarländer zu gründen und zu betreiben oder einer privaten Gesellschaft die Konzession für einen Radiosender zu erteilen. Nachdem von Seiten der Regierung keine Initiative für die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Radios oder Fernsehsenders ausging, bemühten sich in der Folge mehr als ein halbes Dutzend privater Bewerber um die Erteilung einer Konzession. Nach einem entsprechenden Regierungsantrag und der Zustimmung des Landtages vom 15. September 1994 erhielt die Radio TV AG, Vaduz, den Zuschlag. Der Konzessionserteilung lagen sowohl Gutachten der späteren Betreiberin sowie auch der Regierung vor. Beide Gutachten kamen damals unabhängig voneinander zum Schluss, dass das geplante Radio ohne staatliche Zuschüsse, also allein mit Werbeeinnahmen, wirtschaftlich überlebensfähig sei. Der Senderbetrieb wurde am 15. August 1995 aufgenommen. In der Praxis bestätigten sich die diesbezüglichen Prognosen allerdings nicht. Es zeigte sich schon nach kurzer Zeit, dass die Kosten für den Betrieb eines Senders mit dem von der Konzession geforderten hohen Anteil eigener Informationssendungen wesentlich höher als geplant waren. Für einen Sendebeitrag von drei Minuten ist bis zu drei Stunden Aufwand erforderlich. Gleichzeitig dauerte es wesentlich länger als erhofft, bis sich die Werbeeinnahmen in der erwarteten Höhe einstellten. Schliesslich zahlte der junge Sender auch in manch anderer Hinsicht Lehrgeld, sodass er schon nach wenigen Monaten insolvent war. Das Experiment Radio L wäre früh gescheitert, wenn es nicht eine private Sponsorengruppe gegeben hätte, die den Sender am Leben erhielt und schliesslich die materielle Basis für seine erfolgreiche Entwicklung legte. Insgesamt flossen auf diese Weise in den letzen 8 Jahren bis zu CHF 12 Mio. von privater Seite in den Sendebetrieb und in diese Infrastruktur. Dafür, dass die Sponsorengruppe, die von Justizrat Dr. Peter Ritter vertreten wurde, diese Gelder ausschliesslich aus ideellen Gründen und ohne jeden eigenen materiellen Nutzen zur Verfügung stellte, gebührt ihr Dank und öffentliche Anerkennung. In der parteipolitischen Unabhängigkeit liegt sicher auch mit ein Grund des inzwischen nachgewiesenen grossen Erfolges von Radio L. Heute wird Radio L täglich von rund der Hälfte aller erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes regelmässig gehört. Dazu kommen rund 38'000 Hörer in der unmittelbar benachbarten Schweiz und eine zwar noch nicht formell erfasste, aber offenbar beachtliche Hörerzahl in Vorarlberg. Wenn auch nicht Inhalt der Konzession, so war es doch von vornherein vereinbart, dass Radio L ohne staatliche Zuschüsse auskommen muss. Der Staat verlangte in seiner Konzession von Radio L zwar einen ziemlich umfassenden Service public, wollte sich aber nicht einmal an der Infrastruktur für die Sendeanlagen finanziell beteiligen. Im Gegenteil: Liechtenstein entrichtete an die schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft bis zum Jahre 1997, also noch zwei Jahre nach dem Start von Radio L, freiwillig und ohne Gegenleistung einen jährlichen Beitrag von CHF 250'000. Noch grösser waren die Beiträge an die schweizerische PTT, die sich die Betreuung der technischen Infrastruktur zum einwandfreien Empfang der Schweizer Sender in Liechtenstein mit CHF 14,5 Mio. abgelten liess. Auf Antrag der Regierung verzichtet das Land seit 1999 auf den Einzug von Monopolgebühren für das Aufstellen eines Radio- bzw. Empfangsgerätes. Anstelle der nun nicht mehr fliessenden Gebühreneinnahmen, die in unseren Nachbarländern zum einen Teil für Programmleistungen der öffentlich-rechtlichen und der privaten Radio- und TV-Sender und zum anderen Teil für die technische Infrastruktur der Sendeanlagen eingesetzt werden, schuf die Regierung Mario Frick ein Gesetz über die Förderung und Abgeltung von Leistungen an die Medien. Mit diesem Gesetz gab sich die Regierung ein neues Instrument, um die Medien für ihre Berichterstattung zu belohnen bzw. Leistungen von Medien - namentlich im Sinne des Service public - finanziell zu fördern. Die Vorgänger-Regierung anerkannte die mediale Bedeutung von Radio L, nicht nur, indem sie dem Privatradio den Status eines Landessenders zubilligte, sondern auch durch die Erarbeitung einer Leistungsvereinbarung, die kurz vor den Landtagswahlen 2001 unterschriftsreif vorlag. Die Leistungsvereinbarung der Vorgänger-Regierung ging von einem jährlichen Staatsbeitrag für Radio L in der Höhe von CHF 750'000 aus. Die neue Regierung übernahm diesen Vorschlag. Damit erhielt Radio L erstmals vor zwei Jahren öffentliche Mittel für seine Leistungen als Landessender, dem notabene auch Sonderaufgaben für die Information der Bevölkerung in Krisen- oder Notsituationen übertragen sind. Um seinen umfassenden Informationsauftrag gemäss Konzession zu erfüllen, war Radio L neben den Einnahmen aus der Werbung und den seit zwei Jahren fliessenden öffentlichen Mitteln auch weiterhin auf die Unterstützung von privaten Sponsoren angewiesen. Schon 1998 musste die Revisionsstelle feststellen, dass die Fortführung des Unternehmens wegen den bestehenden Liquiditätsschwierigkeiten und einer unbefriedigenden Ertragslage gefährdet sei. Trotz eingeleiteter Sanierungsmassnahmen konnte die Radio TV AG auch in den folgenden Jahren nur mit Verlusten den Sender betreiben. Auch mit den ab dem Jahre 2000 ausbezahlten Beiträgen für den Mehrinhalt gemäss der Leistungsvereinbarung war der Sendebetrieb auch weiterhin defizitär und konnte nur durch die grosszügigen Spenden und die Finanzierungsbereitschaft der Sponsoren aufrechterhalten werden. Diese Situation war der Regierung mehr oder weniger von Anfang an und durch all die Jahre, seit es Radio L gibt, auch bekannt. Aber trotzdem war es für die Regierung überraschend, als anlässlich eines Gespräches am 25. Juni 2003 die Radio TV AG das Ressort Verkehr und Kommunikation informierte, dass der Hauptsponsor beabsichtige, seine Zahlungen für das Radio L auf Ende Juni 2003 einzustellen.Der Regierung ist es aber gelungen, in mehreren Verhandlungen den Hauptaktionär zu bewegen, den Sendebetrieb bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten und von geplanten Kündigungen abzusehen, damit über Alternativen nachgedacht und die Zukunftschancen seitens der Regierung abgeklärt werden können. Hier muss ganz klar festgehalten werden, dass es der Regierung - und natürlich auch der Bereitschaft des Hauptsponsors - zu verdanken ist, dass bei Radio L nicht schon im Juni oder August die Lichter ausgegangen sind. Die Regierung entschied sich dafür, alles zu unternehmen, um den Weiterbetrieb des Senders zu erreichen. Sie hat gemeinsam mit den Mitarbeitern und den Verantwortlichen von Radio L durch einen beispiellosen Einsatz ein Konzept ausgearbeitet, welches dem Sender den Fortbestand sichern soll.Was auch immer die Politik oder Strategie der Verantwortlichen für den Sender in der Vergangenheit gewesen ist, ich kann und möchte mich nicht darüber äussern. So lange der Hauptsponsor für die finanziellen Folgen aufkam, war es auch nicht unsere Verantwortung. Wichtiger erscheint mir die Tatsache, dass die in den 8 Betriebsjahren getätigten Investitionen und gemachten Erfahrungen es ermöglicht haben, eine gesunde Senderstruktur, ein stabiles Sendernetz, eine gute Programmstruktur und das notwendige Know-how der Mitarbeiter aufzubauen. Radio L braucht in punkto Qualität keinen Vergleich mit ausländischen Radiostationen zu scheuen. Radio L wurde dank dem grossen Einsatz seines Teams und dank der selbstlosen Förderung seiner privaten Gönner zu einem liechtensteinischen Landessender, auf den wir stolz sein dürfen. Radio L nimmt als Landessender eine wichtige Aufgabe für unser Land wahr. Durch einen staatlichen Sender wird die Eigenstaatlichkeit gefördert; als bislang einziger Sender in Liechtenstein prägt er die Stimme Liechtensteins und ist ein starkes Identifikationsmittel für die Bevölkerung. Ein unabhängiges elektronisches Medium gehört zum Selbstverständnis fast aller zentraleuropäischen Staaten. Und auch für Liechtenstein ist es wichtig, über ein entsprechendes Medium zu verfügen, welches die Meinungsvielfalt nach innen darstellt und gleichzeitig auch als Stimme in der Region wahrgenommen wird. Als souveräner Staat hat Liechtenstein damit ein grosses Interesse, einen staatlichen Radiosender zu etablieren. Damit kann der Staat seine Pflicht zur Information der Bevölkerung sowie zur schnellstmöglichen Reaktion in Katastrophenfällen nachkommen. Neben den Printmedien, welche ganz klar parteipolitisch dominiert sind, ist es sehr wichtig, ein neutrales Medium zu haben. Gerade weil das Radio L ein sehr starkes, schnelles und flächendeckendes Medium ist, ist diese Neutralität ausserordentlich wichtig. Diese Neutralität wird bei einem öffentlich-rechtlichen Konstrukt primär durch eine kluge Verankerung im Rundfunkgesetz gewährleistet. Ich bin der festen Überzeugung, dass durch das Rundfunkgesetz, welches wir heute mit behandeln werden, die Neutralität und Eigenständigkeit des Senders gewährleistet ist. Daher habe ich wenig Verständnis dafür, dass Stimmen - wie zum Beispiel das Schreiben vom Vaduzer Medienhaus vom 4. September 2003 an alle Abgeordneten - aus dem staatlich, ebenfalls grosszügig geförderten Printmedienbereich laut werden, die einem künftig auf öffentlich-rechtlichen Füssen stehenden Landessender von vorneherein politische Parteilichkeit unterstellen. Ich kann es auch schwer nachvollziehen, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender eine grösseren Konkurrenz auf dem Werbemarkt darstellt, als dies bei einem Privatradio der Fall wäre. Da es in Liechtenstein kaum einen weiteren Sender geben wird, bin ich der Auffassung, dass dieser eine Sender auf jeden Fall unabhängig von bereits bestehenden inländischen Medien und auch komplett unabhängig von ausländischen Sendern sein muss. Schliesslich ist mir gänzlich unverständlich, wie man einem öffentlich-rechtlichen Radiosender in Liechtenstein von vornherein den Vorwurf machen kann, er trete in werbliche Konkurrenz mit den Privatradios in unserer Nachbarschaft. Wie ich dem Protokoll der Finanzkommission entnehmen kann, wurde von den Mitgliedern einstimmig die Stossrichtung, das heisst, staatlicher unabhängiger Radiosender befürwortet. Einzig die Anlage, Übernahmewerte sowie die zeitliche, das heisst, kurzfristige Übernahme wurde nicht von allen Mitgliedern vertreten. Bezüglich der Übernahmewerte liegt eine neutrale Bewertung vor, welche den Neustart eines solchen Senders mit CHF 7 Mio. beziffert. Der Übernahmepreis liegt weit unter diesen geschätzten CHF 7 Mio., und zwar bei CHF 3,1 Mio. Weiters ist ein Investitionsbetrag von CHF 750'000 für den Ausbau der Sendestationen vorgesehen. Damit sollten Versorgungslücken geschlossen werden und darüber hinaus die Versorgung an den wichtigsten Hauptverkehrswegen nach Liechtenstein, auf denen zirka 16'500 Pendler täglich von und nach Liechtenstein verkehren, ausgebaut werden. Der Verlustbeitrag von jeweils CHF 1,5 Mio. für die nächsten drei Jahre ist rund CHF 600'000 höher als die bisher laut Leistungsvereinbarung und für die ordentliche und ausserordentliche Medienförderung geflossenen Mittel. Ob und in welcher Höhe nach diesen drei Jahren Defizite gedeckt werden müssen, wird sich noch zeigen. Die vorgesehene Restrukturierung ist eine erste Massnahme zur Reduktion des Defizits. Es muss aber darüber hinaus ein Ziel der verantwortlichen Organe sein, dieses Defizit noch weiter zu vermindern. Durch ein konsequentes Kosten-Controlling wird es abzusichern sein, dass bei negativen Entwicklungen frühzeitig Gegenmassnahmen ergriffen werden, um den Rahmen von CHF 1,5 Mio. auf keinen Fall zu überschreiten. Radio L ist aber vor allem auch ein Arbeitgeber, welcher auch in Zukunft interessante und für unser Land einmalige Arbeitsplätze im Medienbereich anbietet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Kapital eines jeden Unternehmens sind und den Sender ausmachen, gilt es nun, durch ein rasches und sorgfältiges Handeln zu halten und ihnen auch für die Zukunft Perspektiven aufzuzeigen. Gerade im Interesse der ohnehin schon hart auf die Probe gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio L, die trotz der teils unfairen Kritik, die von verschiedener Seite am Sender geübt wird, einen ausgezeichneten Job machen, wünsche ich mir eine faire Debatte und so schnell wie möglich einen gesicherten Arbeitsplatz.Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich bin der Meinung, dass Liechtenstein unter anderem aufgrund seiner Eigenstaatlichkeit über einen Radiosender verfügen soll. Die vorhandene Chance, einen solchen Sender zu erwerben, sollte demzufolge durch den Staat entsprechend seiner bestehenden Möglichkeiten ergriffen werden. Radio L konnte sich seit seinem Sendestart im Jahre 1995 zweifelsohne entsprechende Akzeptanz in Liechtenstein und im gesamten Sendegebiet verschaffen. Radio L stellt für Liechtenstein ein wichtiges Forum bzw. Medium für die Bereiche direkte Information, Kommunikation, Wirtschaft und Unterhaltung dar. Obwohl ich den Initianten und dem jetzigen Hauptaktionär von Radio L keinesfalls Leistung und Einsatz absprechen möchte, gilt es doch zu bedenken, dass sich die geleistete Pionierarbeit meines Erachtens stark relativiert, wenn man die finanzielle Seite betrachtet. Ganze CHF 12 Mio. wurden investiert, mit dem Ergebnis, dass jedes Jahr erneut rote Zahlen geschrie-ben wurden. Das kann im Bericht auf Seite 11 bei den effektiven Betriebsverlusten der letzten 5 Jahre von 1999 bis 2003 nachgelesen werden. Es wurden in den vergangenen Jahren seit Bestehen des Radiosenders sicherlich bestimmte Visionen verwirklicht, doch kann zum heutigen Zeitpunkt bestimmt von einer Misswirtschaft - unter anderem bedingt durch eine wirtschaftlich untragbare und unverhältnismässige Personalpolitik - gesprochen werden. Für mich hat dadurch der derzeitige Hauptaktionär aus betriebswirtschaftlicher Sicht seine Aufsichtspflicht vernachlässigt. Dasselbe gilt auch für den Verwaltungsrat. Ich weiss, dass das Radio L privat organisiert ist und war und demzufolge auch wirtschaften konnte, wie es wollte. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, dass es doch Ziel eines Unternehmens sein soll, wenigstens eine ausgeglichene Rechnung zu erzielen. Von diesem Ziel war man weit entfernt. Ich denke, das darf und muss gesagt werden, auch wenn es unangenehm ist. Nun zur Zukunft: Aufgrund des öffentlichen Interesses und der gewachsenen Bedeutung für das Land Liechtenstein soll Radio L als unabhängiger Sender in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts und basierend auf einem neuen Rundfunkgesetz weiter betrieben werden. Die Grössenverhältnisse müssen jedoch zwingend wieder den Bedürfnissen des Landes und der Bevölkerung angepasst werden. Die personalbezogene Messlatte muss wieder um einiges tiefer zu liegen kommen. Dass dies möglich ist, schreibt die Regierung auch auf der Seite 20 des Berichtes. Dort steht unter anderem auch geschrieben, dass - ich zitiere: «dass trotz der genannten kostenbedingten Reduktion ein qualitativ hochwertiges und den Auflagen des Rundfunkgesetzes entsprechendes Radioprogramm realisiert werden kann». Eine finanzielle und organisatorische Neuausrichtung bzw. Strukturierung sollte meines Erachtens auch eine komplette personelle Neubestellung in der Führungsebene beinhalten. Nur so ist es möglich, alte Strukturen zu entflechten und neue wirtschaftliche Aspekte umzusetzen. Zum privatwirtschaftlichen Aspekt bzw. zur Geldsprechung: CHF 3,1 Mio. werden dem Hauptaktionär respektive der Radio TV AG als Übernahmepreis bezahlt. Hinzu kommt die Defizitgarantie für die nächsten drei Jahre in Höhe von maximal CHF 1,5 Mio. jährlich. Das vorgeschlagene Dotationskapital beträgt CHF 2,5 Mio. So sieht es die Regierung vor.Meiner Meinung nach bedarf es hier einer Reduktion. Um dem wirtschaftlichen Aspekt eine Bedeutung zukommen zu lassen, ist es aus meiner Sicht notwendig, die jährliche Defizitgarantie von CHF 1,5 Mio. zu reduzieren. Der Staat muss einen Anreiz schaffen, um dem neuen Landessender klar zu signalisieren, kostensparend und kostendeckend zu arbeiten. Es darf nicht sein, nur weil das Land neu Hauptaktionär ist, zu glauben, dass Geld keine Rolle spiele und man einfach kommen kann, wenn das Geld ausgeht. Ich hoffe, dass sich die Verantwortlichen dessen bewusst sind. Ich frage deshalb die Regierung: Ist zum Beispiel eine gestaffelte Reduktion der Defizitgarantie, so wie es in der Finanzkommission besprochen wurde, möglich? Weiter möchte ich die Regierung fragen: Lässt es der Finanzplan zu, eine Reduktion des Dotationskapitals ins Auge zu fassen? Damit scheint mir zumindest sichergestellt, dass ein Anreiz geschaffen wird, sich nach der Decke zu strecken und nicht darüber hinaus. Ich betone nochmals: Mir erscheint die Übernahme des Senders durch den Staat in eingangs erwähnter Form sinnvoll, da dadurch die Eigenstaatlichkeit Liechtensteins unterstützt, das Nachrichteninformationsangebot sichergestellt und auch wichtige Berichterstattungen, wie zum Beispiel im Bereich des Katastrophenschutzes, optimal gewährleistet sind. Ich spreche mich für ein Radio aus, das für Liechtenstein grössenverträglich und angemessen ist. Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Radio L ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, nachdem sich der bisherige private Hauptgeldgeber entschieden hat, seinen finanziellen Einsatz zu beenden. Nachdem die Regierung Frick im Jahre 1999 dem privat organisierten Radio L den Status eines Landessenders verliehen hat, erscheint es jetzt als folgerichtig, wenn der Staat in dieser Situation in die Bresche springt, um den Radiosender zu erhalten. Heute dürfte es sehr schwierig sein für einen Privatsender, einen oder mehrere Investoren zu finden, die bereit sind, über Jahre hinaus ein Defizit zu tragen. Der Staat hat andere Aufgaben und andere Interessen, als private Investoren. Die Umwandlung des Radiosenders in eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist deshalb konsequent und wird den Weiterbestand des einzigen Radiosenders in unserem Land sichern. Natürlich ist die Übernahme des Senders nicht ohne Kosten und auch finanziell unterstützen wir ihn laut Regierungsbericht jedes Jahr mit CHF 1,5 Mio. Von einem teuren Prestigeobjekt zu reden oder die Kosten für 10 Jahre zusammenzuzählen und dann von einem hohen Aufwand von CHF 18 Mio. sprechen, wie das in den letzten Tagen in den Oppositionszeitungen gemacht wurde, erscheint mir aber nicht sehr hilfreich. Letztlich geht es um die Frage: Wollen wir weiterhin Radio Liechtenstein oder nicht? Zur Entscheidung liegt uns der Bericht der Regierung mit dem Gesetz und den Finanzanträgen vor. Zur Entscheidungsfindung sind wir Abgeordnete zusätzlich noch vom Vaduzer Medienhaus mit einem Schreiben ausgestattet worden. Auf zwei Aspekte aus diesem Schreiben möchte ich eingehen: Das Medienhaus macht sich Sorgen, dass das künftige «Staatsradio» den Wettbewerb mit den Privatradios in der Nachbarschaft verzerre. Ich denke, wir sollten daran denken, dass wir ein eigenes Land sind. Radio L und Radio Ri haben schon bisher unterschiedliche Voraussetzungen gehabt. Beispielsweise erhält Radio Ri Förderungsbeiträge aus dem so genannten Gebührensplitting der Radiogebühren in der Schweiz. Radio L erhielt nichts davon. Weiters heisst es in diesem Schreiben des Vaduzer Medienhauses, ich zitiere: «Auch ordnungspolitisch ist die Entscheidung, Radio L zum Staatssender zu machen, falsch. Der Staat soll nur dort in die Wirtschaft eingreifen, wo er dies besser und effizienter kann als die Privaten».Grundsätzlich erscheint dieses Argument vernünftig, aber sollen wir deswegen alle unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten auflösen und privatisieren? Zudem möchte ich daran erinnern, dass von Seite der VU schon andere Ansichten vertreten wurden. Als dem Landtag eine befristete Konzession für die LIGHA im Jahre 1990 vorgelegt wurde, sagte der damalige VU-Fraktionssprecher - ich zitiere: «Radio Liechtenstein soll ein nationales Radio mit regionaler Ausstrahlung werden». Im gleichen Zusammenhang sprach er damals auch von einem teilweisen Zurverfügungstellen der jährlichen Einnahmen aus den Radio- und Fernsehkonzessionsgebühren, sofern es für Radio Liechtenstein eine Trägerschaft mit staatlicher Beteiligung gebe. Im Unterschied zu heute ging die VU damals von einer Beteiligung des Staates aus, denn in einer VU-Fraktionserklärung vom 15. November 1988 heisst es - ich zitiere nochmals: «In Bezug auf die Trägerschaft von Radio und Fernsehen in Liechtenstein gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich diesen Bereich der freien Marktwirtschaft zu überlassen oder aber eine möglichst hohe Mitwirkung der öffentlichen Hand anzustreben. Nach Auffassung der VU-Fraktion haben sowohl Radio wie Fernsehen in unserem Land nur dann eine Chance, sich zu behaupten, wenn die Bevölkerung die angebotenen Programme akzeptieren kann. Dies ist aber nur möglich, wenn die Trägerschaft dieser Medien sich nicht von kommerziellen Überlegungen leiten lässt, sondern die staatliche Identität, das Zusammengehörigkeitsgefühl, im Vordergrund steht. Die VU-Fraktion denkt deshalb an eine breite Trägerschaft, wo neben Privaten auch der Staat und die Gemeinden mitwirken sollen, damit auf dieser Grundlage Radio und Fernsehen in der liechtensteinischen Bevölkerung integriert werden kann». So weit meine kurzen Abstecher in die Vergangenheit. Ich wollte damit die veränderte Position von gestern und heute aufzeigen. Jetzt wieder zurück zum Regierungsantrag: Ich werde den Finanzanträgen der Regierung zustimmen und begrüsse, dass die Regierung in kurzer Zeit einen Gesetzesentwurf für ein Rundfunkgesetz erarbeitet hat. Ich denke, vorerst geht es um die Weiterführung von Radio L oder Radio Liechtenstein. Eine allfällige Privatisierung oder Teilprivatisierung kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch gemacht werden, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Künftig wird Radio L als Radio Liechtenstein zu hören sein, was sicher dazu führen wird, mehr als bisher das Liechtensteinische - im Programm und in der Rekrutierung der Mitarbeiter - zu betonen. Gerade das Heranziehen junger Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner für dieses Medium mit entsprechender Ausbildung stellt eine wichtige Aufgabe dar. Radio L hat in den letzten Jahren die liechtensteinische Medienszene belebt und hat sich als neue Stimme in der Medienlandschaft behaupten können. Ich stimme hier der Einschätzung der Regierung zu und spreche mich für die Zustimmung zu den Finanzbeschlüssen und Eintreten auf die Gesetzesvorlage aus. Stv. Abg. Roland Büchel:
Danke, Herr Präsident. Wer kennt ihn nicht, den Werbeslogan «Power für drei Länder». Nun fehlt der Radio TV AG bzw. Radio L jene finanzielle Power, die sie bisher von einem privaten Hauptsponsor erhalten hat, denn seit seiner Gründung war es Radio L nie gelungen, schwarze Zahlen zu erwirtschaften. Jahr für Jahr wurden Verluste realisiert, die bis anhin durch grosszügige private Zuschüsse von total rund CHF 12 Mio. seit Sendebeginn und Beiträge des Landes Liechtenstein gedeckt wurden. Allein im letzten Jahr leistete das Land Beiträge von CHF 925'000 und in den Vorjahren 2001 und 2000 Beiträge von zusammen CHF 1,5 Mio. Wie dem Bericht und Antrag entnommen werden kann, ist seit dem 25. Juni 2003 die Katze aus dem Sack. Anlässlich eines Gesprächs vom 25. Juni 2003 informierte nämlich die Radio TV AG das Ressort Verkehr und Kommunikation, dass der Hauptsponsor beabsichtigt, seine Zahlungen für Radio L planmässig auf Ende Juni einzustellen. In Anbetracht der Auswirkungen einer solchen Schreckensnachricht für die derzeit 41 Arbeitnehmer ist anzuerkennen, dass die Verhandlungen der Regierung mit dem Hauptaktionär dazu geführt haben, den Sendebetrieb bis auf Weiteres aufrechtzuhalten, von Kündigungen abzusehen, um alternative Möglichkeiten und Zukunftschancen seitens der Regierung zu prüfen und allenfalls aufzeigen zu können. Ganz so überraschend, wie dies im Bericht und Antrag dargestellt wird, dürfte die schlechte Nachricht aber für die Regierung als Konzessionsbehörde, welche die Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt, aber nicht gekommen sein. Überraschend auch deshalb nicht, weil seit dem Sendestart von Radio L am 15. August 1995 ein Konkursverfahren immer wieder nur verhindert werden konnte, indem der eigentliche jährliche Betriebsverlust jeweils durch à fonds perdu geleistete Sponsoringbeträge verhindert wurde. Im Jahre 1999 schliesslich war die finanzielle Situation bzw. die Sanierung von Radio L auch im Landtag ein Thema, als es darum ging, dem Radio für die Jahre 1995/96 bis 1998 einen Landesbeitrag von CHF 875'000 zu gewähren. Im Sanierungskonzept, über welches der Landtag informiert wurde, wurde damals die Zusammenlegung der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG versprochen, dies mit dem Ziel, eine Verbesserung der Rentabilität zu erzielen. Diese Zusammenlegung ist, obwohl versprochen, nie passiert, weshalb gemäss Bericht und Antrag zur Verstaatlichung des Radios sowohl die Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG übernommen werden sollen. Dass das Sanierungskonzept nicht umgesetzt wurde, müsste der Regierung bei der Prüfung der Jahresrechnung bzw. Jahresberichte eigentlich aufgefallen sein. Es müsste ihr aufgefallen sein, dass die Sanierung nicht plangemäss läuft, wenn stetig steigende jährliche betriebliche Verluste von Radio L ausgewiesen wurden. Vom Jahr 2001 auf das Jahr 2002 von CHF 1,7 auf CHF 2,3 Mio. und vom Jahr 2002 auf das Jahr 2003 von CHF 2,3 auf CHF 3 Mio., und das obwohl Radio L seit dem Jahr 2000 CHF 750'000 jährlich aufgrund einer Leistungsvereinbarung sowie zusätzlich ordentliche und ausserordentliche Medienförderung vom Land erhalten hat. Nun hat die Regierung, wie es den Anschein macht, doch gehandelt bzw. aufgrund der Ankündigung der Radio TV AG vom 25. Juni 2003 handeln müssen; und wie die alternativen Möglichkeiten und Zukunftschancen betreffend Radio L aussehen, wissen wir seit Kurzem mit dem Erscheinen des heute zur Behandlung durch den Landtag anstehenden Berichts und Antrags der Regierung. Die einzige Alternative, denn eine andere findet sich in der Regierungsvorlage nicht, lautet, es soll ein neues Rundfunkgesetz geschaffen werden, das den liechtensteinischen Rundfunk konstituiert und mit einem Programmauftrag sowie mit Organen ausstattet. In anderen Worten: Liechtenstein soll ein Staatsradio erhalten. Um die Zukunftschancen zu gewährleisten, sollen für die Übernahme und den Weiterbetrieb neben dem Dotationskapital von CHF 2,5 Mio. in den nächsten drei Jahren CHF 3,1 Mio. als Übernahmepreis, CHF 750'000 als Investitionsbeitrag für die Jahre 2004 und 2005 sowie ein Verlustbeitrag von maximal CHF 4,5 Mio. für drei Jahre vom Staat entrichtet werden. Also CHF 10,85 Mio. für die Verstaatlichung von Radio L. Man dürfte eigentlich erwarten, dass in Anbetracht der vorgeschlagenen radikalen Kursänderung, einer Umwandlung von Radio L in einen Staatssender und der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen für den Staat im Bericht und Antrag substanzielle Aussagen betreffend die Zukunftschancen und die Sanierung gemacht werden. Es fehlt jedoch im Bericht und Antrag ein Programmkonzept, aus dem hervorgeht, wie das Radioprogramm von Radio Liechtenstein als öffentlich-rechtlicher Sender gestaltet werden soll. Es fehlen auch Angaben über das Sendegebiet im Endausbau. Es fehlt ein Übernahmekonzept zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs des Sendebetriebs. Betreffend den Landeskanal, der gemäss Vorlage in die öffentlich-rechtliche Anstalt zu einem späteren Zeitpunkt nicht nur integriert, sondern auch geöffnet werden soll, fehlt ebenfalls ein Konzept. Damit bleibt die Frage offen, was für ein Programm der zukünftige Landeskanal erhalten soll, was die Integration kosten wird, und wer diese Kosten tragen soll. Für mich stellen sich neben einer Reihe weiterer Fragen zwei Hauptfragen, nämlich: Braucht Liechtenstein ein Radio? Und wenn ja: Mit welcher Rechtsform? Ich kann für mich die erste Frage mit einem grundsätzlichen Ja beantworten. Ich denke, dass ein liechtensteinisches Radio als Identifikationsmittel für die Bevölkerung Sinn macht und dass es Vorteile bietet, wenn liechtenstein-spezifische Sendeinhalte für die Öffentlichkeit verbreitet werden. Nicht einverstanden bin ich mit der Aussage im Bericht und Antrag - ich zitiere: «dass es zum Selbstverständnis des Staates gehört, ein öffentlich-rechtliches Rundfunkprogramm zu verbreiten, wie dies sämtliche zentraleuropäische Staaten tun und deshalb über eine entsprechende Institution verfügen». Hier wird unter anderem ausser Acht gelassen, dass die Entwicklung in anderen Ländern eben anders verlaufen ist und dass sie eine andere Tradition in Sachen Staatsradio haben. Mit dem Aufkommen der privaten Sender im Radio- und TV-Bereich in den letzten Jahren geht die internationale Entwicklung in eine andere, nämlich in die Gegenrichtung. Das heisst, eher weg vom Staat. Ich bin einverstanden mit der Aussage, dass ein liechtensteinisches Radio zur Bereicherung der Medienvielfalt beiträgt. Eine Aufgabe sehe ich auch darin, dass ein Radio dazu prädestiniert ist - vorausgesetzt es verfügt über das erforderliche Sendernetz - um Nachrichten, Wissenswertes und Reportagen aus und über Liechtenstein im Ausland zu verbreiten. Die im Bericht und Antrag gemacht Feststellung, dass mit einem liechtensteinischen Radio die Bevölkerung schnellstmöglich und flächendeckend über Notlagen und Krisenfälle informiert werden kann, ist zwar richtig, sie lässt aber ausser Acht, dass es dazu keinen eigenen Radiosender braucht, sondern dass diese Aufgabe mit einem klaren Leistungsauftrag und gegen eine entsprechende Abgeltung auch an einen ausländischen Sender - wie zum Beispiel Radio DRS - delegiert werden kann. Dieses Thema wirft die Frage nach der Verfügbarkeit der heutigen Grundversorgung der Bevölkerung in Not und Krisenzeiten auf. Ist diese heute rein technisch gesehen über Radio L gewährleistet? Ist heute sichergestellt, dass der Sendebetrieb von Radio L in Notlagen aufrechterhalten werden kann? Oder anders gefragt: Verfügt Radio L zum Beispiel über ein Notstromaggregat? Ich hoffe, dass dies der Fall ist. Einerseits aus Gründen der Sicherheit, aber auch weil Radio L gemäss Leistungsvereinbarung im Bereich des Katastrophenschutzes und der Landesversorgung in Not- und Krisenzeiten diese Aufgabe übertragen und abgegolten bekam. Allerdings frage ich mich dann, warum gemäss Bericht und Antrag - Anhang 4 - ein Investitionsbeitrag von CHF 27'800 für Notstromgeneratoren ausgerichtet werden soll, wenn die Versorgung bereits gewährleistet ist. Die jetzt zur Diskussion stehende Frage der Rechtsform bzw. die Schlussfolgerung der Regierung, dass die einzige Lösung sei, Radio L zu verstaatlichen, kann ich nicht teilen. Ich sage bewusst einzige Lösung, da ich im Bericht und Antrag keine Aussagen dazu finde, dass Alternativen wirklich geprüft wurden, obwohl die Regierung gemäss ihrer Aussagen im Bericht und Antrag dies tun wollte. Dies wäre auch unabdingbar gewesen, um wirklich eine gute und in der Öffentlichkeit breit abgestützte Lösung zu finden, statt ein Vorgehen zu wählen, das medienpolitisch, finanzpolitisch und im Sinne des freien Wettbewerbs riskant ist. So wäre beispielsweise abzuklären gewesen, sei es von der Radio TV AG oder von der Regierung, die den Ball spätestens anlässlich des Gesprächs vom 25. Juni 2003 übernommen hat, ob vielleicht private Betreiber bereit gewesen wären, Radio L zu übernehmen oder sich in entsprechender Form zu beteiligen. Das Risiko Privater wäre heute sogar, nachdem man weiss, dass ein gewisses Hörer- und damit ein gewisses Werbepotenzial besteht, kleiner als anfangs der 90er Jahre, als sich verschiedene Interessenten für die Sendefrequenzen beworben haben. Mit dem Vorgehen einer Verstaatlichung gemäss Bericht und Antrag ist diese mögliche Alternative obsolet, eine öffentliche Diskussion ausgeschlossen und vielleicht eine Chance verpasst. Wenn der Landtag dem von der Regierung vorgeschlagenen Weg zustimmt, werden wir das nie wissen. Was aber heute schon klar ist, ist, dass die vorgesehenen Massnahmen mehr Fragen aufwerfen als beantwortet werden. Unlogisch erscheint mir zum Beispiel, dass im Vergleich zum bisherigen Radio L programmliche und organisatorische Anpassungen vorgenommen werden sollen - sprich ein Abbau von Leistungen - damit ein Einsparungspotenzial von CHF 800'000 erzielt werden kann. Dies widerspricht dem Anspruch gemäss Bericht und Antrag, der LRF soll unter dem Namen «Radio Liechtenstein» einen Radiosender betreiben, der einen substanziellen Anteil an selbstproduzierten, auf Liechtenstein fokussierten Nachrichten, Berichterstattungen und Reportagen verbreitet. Es sind eben genau die Eigenproduktionen, die teuer sind. Deshalb bezweifle ich, dass diese Einsparungen wirklich eintreten werden. Ein beträchtliches Risiko sehe ich in einer möglichen Wettbewerbsverzerrung gegenüber regionalen Medien. Meine Damen und Herren Abgeordnete. In jedem Businessplan findet sich eine Swot-Analyse. Ich habe im Bericht und Antrag keinen Businessplan finden können und muss folglich davon ausgehen, dass es keinen gibt und damit auch unter anderem keine Risikoanalyse. Das wäre ein Versäumnis von Tragweite und würde erklären, warum zum Beispiel für die Problematik der Wettbewerbsverzerrung die notwendige Aufmerksamkeit nicht aufgewendet wurde. Dieser Punkt ist insbesondere von Brisanz, weil die prognostizierte Entwicklung der Erträge von zirka CHF 1,9 bis CHF 2,1 Mio. massgeblich davon abhängt, dass im vorgesehenen Sendegebiet, also auch im angrenzenden Ausland, Werbeeinnahmen akquiriert werden. Was aber, wenn die Erträge nicht kommen? Wer kommt dann für die fehlenden Mittel auf? Da gemäss Bericht und Antrag ein maximaler Verlustbeitrag in der Höhe von jährlich CHF 1,5 Mio. über die nächsten drei Jahre vorgesehen ist, liegt die Vermutung nahe, dass die Kann-Bestimmung nach einer Erhebung einer Rundfunkgebühr bei den Einwohnerinnen und Einwohnern Liechtensteins zum Tragen kommen wird. Das würde bedeuten, dass der Bevölkerung weitere Kosten übertragen werden. Kosten, die vor allem jene hart treffen würde, die finanziell weniger gut gestellt sind. Kosten für eine Leistung, die viele vielleicht gar nicht wollen. Ich glaube nicht, dass ein solches Szenario dazu beitragen würde, einem neuen staatlichen Sender die Akzeptanz zu ermöglichen, die er braucht, um sich behaupten zu können bzw. die eigen erwirtschafteten Mittel zu erarbeiten, die er braucht, um überleben zu können. Was dann? Weitere finanzielle Unterstützung vom Staat? Ein Fall ohne Boden? Dieses Negativszenario von fehlenden Werbeeinnahmen ist realistisch, wenn man bedenkt, dass ein zukünftiges liechtensteinisches Staatsradio gemäss Bericht und Antrag, Art. 13, 172 Minuten Werbung pro Tag ausstrahlen soll und damit in direkten Wettbewerb mit den Privatradios aus der Nachbarschaft tritt. Die Verzerrung entsteht dort, wo sich ein staatlich massgeblich finanziell unterstützes Radio um denselben Werbekuchen wie ein privates Radio streitet, das diese Unterstützung eben nicht hat. Offen bzw. im Bericht und Antrag nicht wirklich beantwortet ist die Frage der ausländischen Sendernutzung. Der Regierungsvorlage ist nur zu entnehmen, dass mit den Nachbarländern Schweiz und Österreich umfassende Gespräche aufgenommen wurden. Eine klare und positive Antwort dahingehend, dass die bis zum Endausbau geplanten fünf schweizerischen und drei österreichischen Sendeanlagen auf dem Hintergrund einer möglichen Wettbewerbsverzerrung wirklich genutzt werden können, fehlt. Wie schon gesagt: Ich würde es bedauern, wenn Liechtenstein kein Radio mehr hätte. Ich frage mich aber, meine Damen und Herren Abgeordnete: Tun wir der liechtensteinischen Medienlandschaft, der liechtensteinischen Bevölkerung, dem Steuerzahler und den über 40 Angestellten von Radio L einen Dienst, wenn hier ein Gesetz zur Beratung vorliegt, das nach meiner Meinung zu wenig ausgereift ist und zu viele wichtige Fragen und Problemstellungen unzureichend beantwortet? Ich bin überzeugt, dass Liechtenstein eine besser durchdachte Lösung braucht als die vorliegende. Diese Vorlage weist schwer wiegende Mängel auf. Die Frage eines Radios für Liechtenstein, die grundsätzlich zu bejahen ist, verdient eine grundsätzliche Neubegutachtung der Situation. Diese Chance hätte die Regierung mit einem Rückzug der jetzt vorliegenden Vorlage. Die Regierung hätte damit Gelegenheit, bis zur nächsten Behandlung die notwendigen Abklärungen zu treffen und Verbesserungen anzubringen. Ich habe aber dennoch einige Fragen, wobei ich die Regierung bitten möchte, diese zu beantworten. Diese Fragen lauten wie folgt: Hat die Regierung Alternativen zur Verstaatlichung des Radios gesucht, geprüft? Und wenn ja: Welche und mit welchem Ergebnis? Kann die Regierung garantieren, dass die 172 Werbeminuten auch im Ausland verkauft werden können bzw. dass ein Verkauf nicht durch mögliche Klagen von Privaten gefährdet wäre? Bestehen Zusagen der schweizerischen und österreichischen Behörden, dass deren Sendeanlagen einem liechtensteinischen Staatsradio, das im Sendebereich von privaten Anbietern Werbung verkauft, langfristig zur Verfügung gestellt werden? Ist die Grundversorgung in Notlagen durch Radio L heute gewährleistet?Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren. Mit Bericht und Antrag Nr. 65/2003 legt uns die Regierung eine Vorlage zur Schaffung eines neuen Gesetzes über den liechtensteinischen Rundfunk sowie die Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Als weiteren Teil meiner Einleitung möchte ich ausführen, dass ich nicht prinzipiell gegen ein staatliches Radio bin, aber was hier, wie es mir scheint, in einer Nacht- und Nebelaktion aus dem Boden gestampft wurde, mag nun wirklich nicht zu überzeugen. Als Randbemerkung möchte ich hier auch vermerken, dass ich nicht so der Überzeugung bin, dass ich Radio L nicht so neutral wahrnehme, wie das andere in diesem Hause tun. Betrachtet man die jüngere Entwicklung des Radios in unserem Land, so stellt man fest, dass im Jahr 1991 mit dem Medienbericht und einer anschliessenden Diskussion im Landtag die Voraussetzungen umschrieben wurden, welche ein privates liechtensteinisches Radio erfüllen muss, um eine Konzession zu erhalten. Da Liechtenstein nur 5 UKW-Frequenzen zur Verfügung hat, war auch von Anfang an klar, dass es nur eine Konzession geben konnte. Nach In-Kraft-Treten der Verordnung zum Gesetz über Radio und Fernsehen erfolgte anfang 1992 die öffentliche Ausschreibung der Radio-Konzession in den Zeitungen. Dies hatte zur Folge, dass drei Gesuche bei der Regierung eingingen. Im September 1994 stimmte der Landtag der Konzessionserteilung an Radio L zu. In der gleichen Sitzung stimmte der Landtag einem Verpflichtungskredit von CHF 950'000 zu. Dieser diente der Errichtung der Sendeanlagen, der Erschliessung des Studios sowie Einrichtungen von UKW-Umsetzern an den Standorten Vaduz, Nendeln, Rüthi und Trübbach. Die damalige PTT errichtete die Anlagen im Auftrag der Regierung. Eigentümerin dieser Anlagen ist das Land Liechtenstein. Gemäss Art. 1 des noch heute geltenden Gesetzes über Radio und Fernsehen aus dem Jahre 1978 geht hervor, dass der Staat das ausschliessliche Recht hat, Sende- und Empfangseinrichtungen für Radio und Fernsehen zu erstellen, welche den Zweck haben, den Empfang durch die Allgemeinheit zu ermöglichen. Die damals investierten Anlagekosten beliefen sich schlussendlich auf CHF 722'974,40 und wurden dem Medienfonds entnommen. Die jährlichen Kosten für die Mitbenutzung in Höhe von CHF 90'000 wurden jeweils an Radio L weiterverrechnet. Zum Staatsfeiertag im Jahre 1995 ging Radio L auf Sendung. Bald stellte sich jedoch heraus, dass die erhofften Werbeeinnahmen im kleinen Markt nicht den Prognosen gemäss realisiert werden konnten. Ebenfalls lag der Programmaufwand über den prognostizierten Werten der mit der Konzessionserteilung vorgelegten Finanzplanung. Ein Konkursverfahren konnte praktisch vom Start weg nur durch à fonds perdu geleistete Sponsorenbeiträge verhindert werden. Im Jahre 1998 beantragte die Radio TV AG bei der Regierung eine Ausschüttung von CHF 750'000 als rückwirkenden Gebührenanteil sowie den Erlass der bisher aufgelaufenen Betriebs-, Unterhalts- und Mietkosten. Im November 1999 stimmte der Landtag einem Landesbeitrag in der Höhe von CHF 1,225 Mio. an die Radio TV AG für die seit Sendebeginn bis Ende 1999 erbrachten programmlichen Leistungen zu. Ebenfalls im November 1999 erteilte der Landtag seine Zustimmung zu einer Abänderung des Radio- und Fernsehgesetzes. Mit die-ser Änderung wurde auf die Einhebung von Radio- und Fernsehgebühren verzichtet. Es waren damals CHF 180 pro Konzessionär. Auch im November 1999 stimmte der Landtag der Schaffung des Medienförderungsgesetzes zu, von welchem auch die Radio TV AG profitiert. Im Jahre 2001 schloss die Regierung eine rückwirkende Leistungsvereinbarung für die Jahre 2000 und 2001 mit Radio L ab. Radio L erhält dadurch pro Jahr CHF 750'000 aus dieser Leistungsvereinbarung. Im Jahre 2002 erhielt Radio L neben der üblichen Unterstützung noch weitere CHF 90'000 ausserordentliche Medienförderung für die Installation für RDS-Software. Mit Bericht und Antrag Nr. 65/2003 beantragt die Regierung beim Landtag weiters mit vier Finanzbeschlüssen total CHF 10,85 Mio. zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG sowie zum Aus- und Aufbau der Sendeanlagen der LRF sowie Gewährung eines Landesbeitrages an die liechtensteinische Rundfunkanstalt für den Betrieb des Radio Liechtenstein und die Genehmigung eines Nachtragskredits zur Widmung des Dotationskapitals an die Anstalt Liechtensteiner Rundfunk LRF. Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Regierung mit diesem Bericht und Antrag einen wirklichen Schnellschuss vorlegt. Es liegt weder ein klares Programmkonzept noch eine abschliessende Beschreibung des Sendegebiets im Endausbau vor. Zur Verdeutlichung, wie die Regierung hier gearbeitet hat, sei noch erwähnt, dass den Abgeordneten anlässlich der Konzessionserteilung an Radio L eine genaue Karte vorlag, in welcher das zu erreichende Sendegebiet von Radio L aufgezeigt wurde. Was Radio L betrifft, fehlt im Bericht und Antrag ein Konzept zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs des Sendebetriebs. Ausführungen zur geplanten Integration des Landeskanals in die öffentlich-rechtliche Anstalt fehlen ebenfalls gänzlich. Es wäre auch sinnvoll gewesen, die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes aus dem Jahre 1978 gleichzeitig mit der Schaffung des Gesetzes über den liechtensteinischen Rundfunk zu erledigen. Aufgrund der fehelenden Überarbeitung des Radio- und Fernsehgesetzes müssten nun die notwendigen Werbebestimmungen ins Gesetz über einen öffentlich-rechtlichen Sender eingefügt werden. Die finanzielle Situation und die Sanierung von Radio L waren bereits Thema im Landtag, als es 1999 darum ging, Radio L einen Landesbeitrag zu gewähren. Im damaligen Sanierungskonzept, über welches der Landtag informiert wurde, wurde die Zusammenlegung der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG versprochen. Dies, um eine Verbesserung der Rentabilität zu erzielen. Aus diesem Grund erstaunt es mich umso mehr, dass jetzt zu lesen ist, dass bei der Verstaatlichung des Radios sowohl die Aktiven der Radio TV AG und die der Radio L Werbe AG zur Debatte stehen. Entgegen dem Sanierungskonzept gibt es beide Gesellschaften also heute noch. Warum hat die Regierung hier nicht schon früher eingehakt? Es ist doch so, dass die Regierung als Konzessionsbehörde jedes Jahr den Jahresbericht und die Jahresrechnung von Radio L prüft und zur Kenntnis nimmt. Laut Aussagen auf Seite 11 im Bericht betrug der Betriebsverlust im Jahre 2001 CHF 1,7 Mio., im Jahre 2002 CHF 3,2 Mio. und für das Jahr 2003 wird gar mit einem solchen von CHF 3 Mio. gerechnet. Die Frage sei hier erlaubt: Wurden hier überhaupt ernsthafte Sanierungsversuche unternommen? Wie gesagt: Es fehlt ein Programmkonzept, aus dem hervorgeht, wie man sich Radio L als öffentlich-rechtlichen Sender künftig vorstellen muss. Es fehlt auch ein Programmkonzept für den Landeskanal, der ja in die öffentlich-rechtliche Anstalt nicht nur integriert werden soll, sondern gemäss Angaben der Regierung auch geöffnet werden soll. Ein weiterer Punkt der Kritik ist die Übertragung des Programms von Radio L als öffentlich-rechtlicher Sender von Sendeanlagen aus, welche sich nicht auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet befinden und deren Mitbenutzung noch nicht endgültig abgeklärt und in Vereinbarungen niedergeschrieben ist. Ein Argument für die Übernahme ist immer wieder die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen in Krisenzeiten. Ist es rein technisch gesehen gewährleistet, dass Radio L dieser Informationspflicht flächendeckend nachkommen kann, und ist sichergestellt, dass Radio L den Sendebetrieb auch in Krisenzeiten aufrechterhalten kann? Meines Erachtens muss auch die Einnahmequelle der Werbung hinterfragt werden. In der Stellungnahme zum Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages Nr. 121/1999 wird sowohl die finanzielle Situation der Radio TV AG als auch der Radio L Werbe AG beleuchtet. Dort ist ausgeführt, dass die Radio L Werbe AG den Zweck hat, Werbeaufträge einzuholen und so die Trägerfirma von Radio L zu finanzieren. Sie sei mangels unzureichender Erträge und relativ hoher Kosten defizitär und wies damals im Jahre 1999 folgenden Vermögensstatus aus: Umlaufvermögen CHF 673'776,93, Anlagevermögen CHF 85'684,47, Fremdkapital CHF 2'386'929,05, was zu einer Unterbilanz von CHF 1'627'428,10 führte. Eine damalige Erfolgsrechnung der Radio L Werbe AG für den Zeitraum vom 1.7.1998 bis 31.3.1999 zeigte ebenfalls ein ernüchterndes Bild. Bei einem Totalaufwand von CHF 1'898'755 und einem Totalertrag von CHF 1'284'151 wird ein Verlust von CHF 614'604 ausgewiesen. Diese Ausführungen stellen für mich die Einhaltung der Planzahlen, welche im Bericht und Antrag anhängen, mehr als nur in Frage. Die Feststellung ruft geradezu nach der Ausarbeitung eines wirklich detaillierten Businessplanes. Wie mir mitgeteilt wurde, wurden in der Vergangenheit solche Projekte von Experten überprüft, also zumindest wurde dem Landtag eine Stellungnahme der Stabsstelle Finanzen vorgelegt. Dies ist hier ebenfalls nicht der Fall. Sie werden sicher verstehen, dass ich der Aussage, dass das Radio L ab 2007 keine staatlichen Mittel mehr erhalten soll, sehr kritisch gegenüberstehe. Das Radio soll bis zu diesem Zeitpunkt kostendeckend sein. Es sei die Frage erlaubt: Wie soll das genau funktionieren - oder plant die Regierung auch heute schon die Wiedereinführung von Radio- und Fernsehgebühren? Dazu führt die Regierung auf Seite 26 in ihrem Bericht und Antrag auch bereits aus, dass Durchführungsmodelle für die Erhebung von Rundfunkgebühren zu erarbeiten seien. Im Bericht und Antrag werden für die Übernahme der Aktiven von Radio L CHF 3,1 Mio. und für Investitionen ins Sendenetz CHF 620'000 als Kosten ausgewiesen. Kann die Regierung hier eine Aufschlüsselung, vor allem zum Übernahmepreis der Aktiven von Radio L, geben? Dazu sei erwähnt, dass Radio L per 31.3.1999 - ich möchte hier erwähnen, dass das leider die einzigen Zahlen sind, welche für mich verfügbar waren - Totalaktiven von CHF 1'213'028,09 in den Büchern ausweist. Diese teilen sich auf in ein Umlaufvermögen von CHF 594'774,49 und in ein Anlagevermögen von CHF 618'253,60. Wie erklärt sich die Differenz der 1999 vorhandenen Aktiven von CHF 1,2 Mio. zum Kaufpreis von CHF 3,1 Mio.? ich setzte nun einmal voraus, dass die Aktiven der beiden Gesellschaften auch heute nicht wesentlich mehr wert sind, als es damals ausgewiesen wurde. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass Radio L aufgrund der finanziellen Situation, in welcher es sich befindet, grössere Investitionen vorgenommen hat. Trotzdem will die Regierung nun einen Betrag von CHF 3,1 Mio. für die Übernahme der Aktiven der beiden Gesellschaften ausgeben. Es sei die Frage erlaubt: Ist hier etwa bereits ein Teilbetrag für die Übernahme des Verlustes aus dem Jahre 2003 enthalten? Ein weiteres Argument zur Übernahme der Aktiven von Radio L sieht die Regierung darin, dass der Neuaufbau eines Radiosenders zirka CHF 7 Mio. kosten würde (siehe Seite 15 des Berichts). Eine Aufschlüsselung der CHF 7 Mio. sucht man jedoch vergebens. Kann die Regierung hierzu noch ergänzende Angaben machen? Trotz all dieser ungelösten Problematiken möchte ich zum Schluss nochmals festhalten, dass ich nicht generell gegen ein Radio in unserem Lande bin. Ich möchte die Regierung aber auffordern, das Paket zurückzunehmen, zu überarbeiten sowie Alternativen zum vorliegenden Vorschlag auszuarbeiten. Zum Schluss möchte ich nochmals die Fragen wiederholen, die zum Teil schon in der Grundaussage enthalten waren, aber auch noch neue Fragen aufführen, die zu den bereits gestellten Fragen noch dazukommen: - Lohnt sich die Akquisition von Werbung überhaupt, wenn man die hohen Kosten für die Auftragsbeschaffung und die relativ geringe Grösse des Sendegebietes betrachtet?
- Sind die im Anhang aufgeführten Planzahlen einhaltbar?
- Was geschieht, wenn dies nicht möglich ist?
- Wie wurden von der Regierung in der Planung die Kosten für den Aufbau der neuen Marke «Radio Liechtenstein» berücksichtigt?
- Wurde das Projekt von Fachleuten oder von der Stabsstelle Finanzen überprüft und liegt eine Stellungnahme vor?
- Ist die Wiedereinführung von Radio- und Fernsehgebühren vorgesehen?
- Ich bitte die Regierung um Ausführung zur Zusammensetzung der CHF 3,1 Mio. als Kaufpreis der Aktiven in Anbetracht der Werte, welche in den Büchern der Gesellschaften ausgeführt sind. Sind in dieser Summe immaterielle Werte oder ein Verlustbeitrag für das laufende Jahr enthalten? Wenn ja: Ist nach Meinung der Regierung der Kauf eines Goodwills in diesem Fall überhaupt gerechtfertigt? Die Gesellschaft hat ja bereits einiges an öffentlichen Geldern bezogen.
- Ist die Regierung in der Lage, eine Aufschlüsselung der CHF 7 Mio. für den erwähnten Neuaufbau eines staatlichen Radios zu geben? Wenn ja: Wie sieht diese aus?
- Gibt es ein Programmkonzept?
- Gibt es eine Beschreibung des genauen Sendegebietes im Endausbau - oder noch besser - eine Karte darüber?
- Gibt es ein Konzept für den reibungslosen Übergang des Sendebetriebes?
- Gibt es ein Konzept für die Integration des Landeskanals in die öffentlich-rechtliche Anstalt?
- Wann wird das Radio- und Fernsehgesetz aus dem Jahre 1978 überarbeitet?
- Hat die Regierung nachgeforscht, warum die Zusammenlegung der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG nicht - wie im Sanierungskonzept vorgesehen - erfolgt ist? Wenn ja: Was sind die Gründe dafür?
- Warum hat die Regierung nicht auf der Umsetzung des Sanierungskonzepts bestanden?
- Hat die Regierung bei Überprüfung der Jahresrechnung festgestellt, dass die Sanierung nicht planmässig verlief und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen?
- Gibt es ein Konzept, wie sich der öffentlich-rechtliche Sender in Zukunft präsentieren soll?
- Welchen Informationsgehalt wird das Programm künftig haben?
- Wird der Informationsgehalt insgesamt mit Liechtensteinbezug gegenüber heute ausgebaut oder reduziert?
- Gibt es ein Konzept zur Integration des Landeskanals sowie ein Programmkonzept zur Öffnung des Landeskanals?
- Ist die Ausstrahlung des Programms des verstaatlichten Radios von Sendeanlagen, welche sich im Ausland befinden, vertraglich geregelt?
- Ist es gesichert, dass Radio L die Grundversorgung an Informationen für die Bevölkerung sowohl in technischer wie auch in flächendeckender Sicht erbringen kann?
- Kann Radio L im heutigen und künftigen Markt das Werbebudget von CHF 2 Mio. erfüllen? Wie ja bekannt ist, liegt die Auftragsgrösse zwischen rund CHF 2'000 und CHF 5'000.
- Ist die Regierung überzeugt, dass die Kosten für die Beschaffung der Werbung nicht den ganzen Ertrag aus den Werbeauträgen wieder aufbraucht? Besten Dank.
Abg. Walter Vogt:
Danke, Herr Präsident. «Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern»: Dies kommt einem in den Sinn, wenn man den uns vorliegenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines neuen Gesetzes über den liechtensteinischen Rundfunk sowie der Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts liest. Der damalige Fraktionssprecher der FBP und heutige Aussenminister, Ernst Walch, sagte anlässlich der Landtagsdebatte im Mai 1991 über den Medienbericht der Regierung - ich zitiere: «Ein künftiges liechtensteinisches Radio soll möglichst staatsfern betrieben werden. Eine Beteiligung des Staates oder der Gemeinden an einem künftigen liechtensteinischen Radio kommt daher für die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei nicht in Frage. Der Staat soll sich darauf beschränken, den Zugang und die Organisation des Rundfunk- und Radiowesens zu regeln. Mit der Schaffung eines entsprechenden Aufsichtsorgans kann die Einhaltung dieser Regelung kontrolliert werden». Für die jetzige FBP-Regierung und die FBP-Mehrheit gilt dies anscheinend alles nicht mehr. Anders kann man den vorliegenden Bericht und Antrag nicht interpretieren. Im Medienbericht von 1991 und in der entsprechenden Diskussion im Landtag wurden die Voraussetzungen umschrieben, welche ein privates liechtensteinisches Radio erfüllen muss, um eine Konzession zu erhalten. Bei der Definition dieser Voraussetzungen wurde berücksichtigt, dass es in Liechtenstein nur einen einzigen Radiosender geben konnte, und mit der Konzessionierung eines privaten Senders gleichzeitig keinen zweiten - beispielsweise öffentlich-rechtlichen Sender - mehr geben konnte. Einen einzigen Sender deshalb, weil Liechtenstein insgesamt 5 UKW-Frequenzen zur Verfügung hat und davon allein Radio L vier benutzt, um die Versorgung des liechtensteinischen Gebietes sicherzustellen. Im September 1994 hat der Landtag einer Konzessionserteilung an Radio L zugestimmt. Am Staatsfeiertag 1995 war Sendestart. Er gestaltete sich schwieriger als dies die Radio TV AG erwartet hätte. Das Programm konnte von Anfang an die Erwartungen der Öffentlichkeit nicht oder nur ungenügend erfüllen. Auch stellte sich heraus, dass die erhofften Werbeeinnahmen im kleinen Markt nur zu einem Drittel realisiert werden konnten. Ausserdem lag der Programmaufwand über den Prognosewerten der mit der Konzessionserteilung vorgelegten Finanzplanung. Ein Konkursverfahren seit Sendebeginn konnte nur durch jährliche Sponsoringbeiträge verhindert werden. Selbst die Medienförderungen, welche das Land Liechtenstein in den letzten Jahren an Radio L ausbezahlt hat, haben keine Besserung gebracht. Heute stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Weil man nicht imstande war - aus welchen Gründen auch immer - ein wenigstens selbsttragendes Radio zu produzieren, gelangt man nun an den Staat. Und der soll es richten. Es ist für jeden Unternehmer, welcher in schwierigsten Zeiten jedes Risiko allein trägt, ein Schlag ins Gesicht, dass hier ein defizitärer Privatbetrieb vom Staat ohne Wenn und Aber übernommen werden soll. Die Regierung rühmt sich selber damit, dass sie in Sachen Radio L sehr speditiv gearbeitet habe. Dem kann ich nur beipflichten. Man merkt es dem Bericht und Antrag auch an. Der Landtag hat einen Bericht und Antrag vorliegen, welcher dilettantischer nicht sein kann. In einem Hauruck-Verfahren soll er über CHF 10 Mio. befinden, welche in den nächsten Jahren für ein defizitäres Radio investiert werden sollen. So nach dem Motto, schnell, schnell, wir haben keine Zeit, soll der Landtag in einem Schnellverfahren zu allem Ja und Amen sagen. Die Qualität des Berichtes und der Gesetzesvorlage lässt einiges zu wünschen übrig. Die Vorlage ist zum Teil widersprüchlich, schlecht durchdacht und lässt unzählige Fragen offen. Liegt ein Programmkonzept vor? Wie sieht das Sendegebiet im Endausbau aus? Wie sieht das Übernahmekonzept zur Sicherstellung eines reibungslosen Überganges des Sendebetriebes aus? Angaben zur geplanten Integration des Landeskanales, zum Beispiel Programmkonzept, Finanzierung etc. in die öffentlich-rechtliche Anstalt fehlen gänzlich. Im Bericht und Antrag fehlt ein Programmkonzept, aus dem hervorgeht, wie man sich das Radioprogramm von Radio Liechtenstein als öffentlich-rechtlichen Sender künftig vorstellen muss. Wird der Informationsgehalt insgesamt und der Liechtensteinbezug des Radioprogrammes gegenüber heute ausgebaut oder reduziert? Weiter ist von Richtlinien betreffend den inhaltlichen Grundversorgungsauftrag, wie sie von der Regierungschef-Stellvertreterin in einem «Volksblatt»-Interview in Aussicht gestellt wurden und die von einem Privatradio nicht umzusetzen wären, nirgends etwas zu sehen. Ein Programmkonzept für den Landeskanal, welcher in die öffentlich-rechtliche Anstalt nicht nur integriert, sondern auch gemäss Angaben der Regierung auch geöffnet werden soll, fehlt komplett. Das Sendegebiet im Endausbau wird nicht näher beschrieben. In der Zusammenfassung ist die Rede davon, dass Radio L im Rahmen der Leistungsvereinbarung im Bereich des Katastrophenschutzes und der Landesversorgung in Not- und Krisenzeiten Aufgaben übertragen wurden. Ist dies heute - rein technisch gesehen - über Radio L gewährleistet? Es ist im Bericht und Antrag weiter hinten zu lesen, dass zur Sicherstellung der Grundversorgung im Bereich des Katastrophenschutzes ein Investitionsbeitrag ausgerichtet werden soll. Eine Frage dazu: Ist heute überhaupt sichergestellt, dass der Sendebetrieb in Not- und Krisenzeiten aufrechterhalten werden kann, oder wurde eine Leistung abgegolten, die von Radio L - technisch gesehen - überhaupt nicht erbracht werden kann? Bei der auf Seite 17 aufgelisteten Tabelle stellt sich die Frage nach dem Sendegebiet im Endausbau. Wie soll dieses Sendegebiet insgesamt ausgeweitet werden? Wollen wir uns eine Versorgung des nördlichen und südlichen Rheintales über einen neuen Sender in Feldkirch, auf dem Pfänder und Valzeina leisten? Wollen wir dies uns leisten, nur um einen grösseren Werbemarkt zu haben oder um unsere Nachbarregionen mit Informationen aus Liechtenstein zu beglücken? Wird für diese ein öffentlich-rechtliches Liechtenstein-Programm, das gegenüber dem heutigen Programm wohl eher mehr Liechtenstein-Infos als Dreiländer-Infos enthalten wird, noch attraktiv sein? Was wollen wir uns leisten, die Abdeckung des liechtensteinischen Gebietes oder eine möglichst grosse Ausdehnung des Sendegebietes ins nahe Ausland? Wie sieht es mit der Werbung aus? Gemäss Angaben soll der neue Sender 172 Minuten pro Tag Werbung senden. Laut Ausführungen von Radio L ist dies nur mit sehr grossem Aufwand verbunden und hat nicht rentiert. Soll dies nun auf wundersame Weise bei einem staatlichen Radio anders sein? Wird dazu das Sendegebiet ausgeweitet? Was sagen unsere Nachbarn dazu? Was sagen die betroffenen Sender, welche ohne staatliche Unterstützung auskommen müssen und nur auf Werbung angewiesen sind? Dies nur einige Fragen. Fragen über Fragen, welche vor einer Entscheidung unbedingt geklärt werden müssen und dazu auch entsprechende Zeit benötigen. Zeit will man sich jedoch keine nehmen, anders kann ich mir diesen Hoppla-hopp-Stil nicht vorstellen. Ich bin nicht gegen ein liechtensteinisches Radio. Im Gegenteil: Ich bin jedoch dagegen, dass man ein defizitäres Privatradio mit Steuergeldern verstaatlichen soll. Von Anfang an war Radio L defizitär. Da muss man sich schon fragen: War das Management fähig oder überhaupt willens, eine Sanierung durchzuführen? Oder spielte man von Anfang an mit dem Gedanken: Wenn es nicht klappt, übernimmt uns der Staat? Wenn man die politische Nähe der führenden Leute von Radio L zur heutigen Regierungsmehrheit betrachtet und die tendenziös einseitige Berichterstattung hört, verstärkt sich diese Annahme. Ich werde den Finanzbeschlüssen nicht zustimmen und stelle Antrag auf Nichteintreten, damit die Regierung auf die vielen offenen Fragen Antwort geben und alles nochmals überarbeiten kann.Stv. Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Seit dem Sendestart am 15. August 1995 konnte sich Radio L eine grosse Akzeptanz erarbeiten. Laut der neuesten Hörerumfrage hört jeder zweite erwachsene Einwohner Liechtensteins Radio L. Das ist ein absoluter Traumwert und wird von Radio DRS 1 und von Radio Ri in ihrem angestammten Sendegebiet im St. Galler Rheintal nicht annähernd erreicht. Radio L ist mittlerweile die Stimme Liechtensteins geworden. Aus den erwähnten Gründen ist für mich klar, dass die Stimme Liechtensteins erhalten werden muss. Ich teile die Meinung der Finanzkommission, die die Stossrichtung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrüsst. Es wurde von verschiedenen Seiten vorgeschlagen, Radio L soll sich mit anderen Sendern zusammenschliessen. Das kommt für mich nicht in Frage, denn dann wäre es nicht mehr die Stimme Liechtensteins. Ausserdem wurde in der Presse geschrieben, man solle einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Werbung verbieten. Ich möchte daran erinnern, dass der österreichische Rundfunk auch Werbung ausstrahlt. Man muss sich im Klaren sein, dass sich der Fehlbetrag ohne Werbung um zirka CHF 2 Mio. erhöhen wird, was nicht tragbar ist. Gemäss Vorlage soll Radio L einen Unkostenbeitrag von jährlich CHF 1,5 Mio. erhalten. Dieser Betrag sollte nicht dazu führen, dass nicht auf die Kosten geachtet wird. Die Macher von Radio Liechtenstein müssen die Kosten möglichst tief halten und allenfalls diese CHF 1,5 Mio. nicht ausschöpfen. Der heutige Internetauftritt, welcher übrigens sehr professionell ist, kann meiner Meinung nach nicht mehr in diesem Umfang finanziert werden. Das Internet muss aus Kostengründen reduziert werden, allenfalls auf das absolut notwendigste Minimum. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung fragen: Erhalten die Privatsender im benachbarten Ausland auch Fördermittel oder finanzieren sie sich ausschliesslich privat?Der bisherige Betreiber von Radio L wird den Sendebetrieb per Ende dieses Jahres einstellen. Der Übernahmepreis von CHF 3,1 Mio. lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Sendebetrieb nahtlos weiterbetrieben werden kann. Andernfalls verfallen die Werbeverträge und die Einnahmen reduzieren sich beträchtlich. Das Zeitfenster für die Weiterführung von Radio L ist nicht lange offen, denn wenn der Landtag den bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht eine Perspektive bietet, werden sie sich eine neue Stelle suchen und das Know-how ist verloren. Der Landtag ist also aufgerufen, ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszusprechen. Andernfalls schliesst sich das Zeitfenster und die Stimme Liechtensteins verstummt im Januar 2004. Ich möchte noch eine Replik auf das Votum des Abg. Roland Büchel geben: Er hat erwähnt, dass man Radio DRS, also dem schweizerischen Radio, auch Beiträge für eine Ausstrahlung übermitteln könnte, insbesondere von Meldungen im Katastrophenfall. Ich möchte nur daran erinnern, dass seine Fraktion - die Vaterländische Union - diesen Beitrag von CHF 250'000 gestrichen hat. Im Übrigen bin ich für Eintreten.Abg. Paul Vogt:
Bei der Konzessionserteilung im Jahre 1994 ging man von einem Privatradio aus, das sich selber finanzieren sollte. Ich war damals wohl der einzige Abgeordnete, der mit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt geliebäugelt hat. Das Experiment Privatradio ist gescheitert. Radio L hat sich nicht so entwickelt, wie damals erwartet wurde. Ich glaube, man kann feststellen, dass ein Privatradio in unserem Land mit den heutigen Lebensbedingungen nicht lebensfähig ist. Es kann ökonomisch nicht überleben. Ich unterstütze deshalb eine Umwandlung von Radio L in eine öffentlich-rechtliche Anstalt, da ich das öffentliche Interesse an einem liechtensteinischen Radio anerkenne und als gegeben erachte. Meines Erachtens gehört es zum Service public, dass der Staat ein Radio fördert oder selber unterhält. Ich habe gesagt, Radio L ist gescheitert. Die Erwartungen und Hoffnungen, die wir damals alle geäussert haben, konnten nicht erfüllt werden. Gescheitert ist es sowohl finanziell wie auch inhaltlich. Zunächst zu den finanziellen Aspekten: Radio L hatte von Anfang an Defizite, die gewachsen sind. Die Werbeeinnahmen entsprachen nicht den Erwartungen, während bei den Ausgaben nicht gespart wurde. Oft wurde geklotzt und nicht zu gering. Radio L musste die modernsten Infrastrukturanlagen haben. Ohne diese ging es offenbar nicht. Der verantwortliche Verwaltungsrat hat es unterlassen, die nötigen Sparmassnahmen zu setzen. Ich denke, hier wurde auch ein bisschen darauf spekuliert, dass irgendwann, wenn es dann nicht mehr geht, der Staat einspringen muss, weil dann einfach das Bedürfnis nach einem eigenen Radio vorhanden und es politisch nicht mehr verkraftbar wäre, wenn man sich darüber heute hinwegsetzen würde. Ich denke, hier wurde bewusst auch ein gewisser Zwang geschaffen. Ich denke auch, dass diejenigen Personen, die so operiert haben, jetzt in gewissem Sinn auch Recht bekommen. Die staatlichen Zuschüsse sind ständig gestiegen und ich bin mir ziemlich sicher, dass die heute prognostizierten CHF 1,5 Mio. in Zukunft nicht reichen werden. Der Programmauftrag, der im Gesetzesentwurf enthalten ist, ist ein toller Programmauftrag, es ist ein sehr umfassender Auftrag. Man hat sich da am Programmauftrag orientiert, den grössere Staaten ihren Radios gegeben haben. Ich unterstütze diesen Programmauftrag. Ich bin froh, dass die Regierung den Mut hat, einen so umfassenden Auftrag zu formulieren, aber ich bin der festen Überzeugung, dass ein solcher Programmauftrag mit den heutigen Mitteln und mit den selber erwirtschafteten Mitteln nicht erfüllt werden kann. Es soll ein Radio werden, das alle Interessen abdecken soll, das über Kultur berichtet, das über Politik berichtet, das über Sport berichtet, das allen Altersschichten gerecht wird usw. Das kann mit dem heutigen Aufwand nicht gemacht werden. Ich sage trotzdem Ja zum Radio und nehme damit auch bewusst in Kauf, dass später höhere finanzielle Ansprüche auf uns zukommen werden. Wo ich Nein sage, ist bei den Radiogebühren. Ich denke, das sollten wir nicht machen. Wenn wir Radiogebühren beschliessen, dann denke ich, dann sollten wir ernsthaft Alternativen prüfen.Für mich ist Radio L nicht nur finanziell gescheitert, sondern auch inhaltlich. Ich habe gesagt, es seien sehr hohe Erwartungen und Hoffnungen damit verbunden gewesen. Ich habe zum Beispiel nachgelesen, was der heutige Regierungschef damals gesagt hat. Diese Erwartungen haben sich leider nicht erfüllt. Beispielsweise wurde das kulturelle Angebot von Radio L abgebaut. So, wie ich das heute sehe, wird im kulturellen Bereich praktisch nichts mehr gemacht. Im politischen Bereich - muss ich sagen - sind meine Enttäuschungen gross. Für mich ist Radio L in der politischen Berichterstattung sehr schmalbrüstig. Man macht praktisch keine Recherchen. Man beschränkt sich weitgehend darauf, Telefoninterviews mit Politikern zu führen. Man fragt nicht nach, man kritisiert nicht, man ist bei Radio L sehr regierungsfreundlich und bringt alles 1 : 1 durch, wenn irgendein Regierungsmitglied den Wunsch hat, irgendetwas über den Äther zu lassen. Und dazu kommt, dass Radio L in der politischen Diskussion ausgesprochen langweilig ist. Das hängt damit zusammen, dass sich die beiden Redaktoren in der Sendung Rampenlicht immer wieder selber in den Mittelpunkt setzen. Es ist auch die einzige Diskussionssendung, die ich kenne, die von zwei Moderatoren moderiert wird, obwohl grosse Sparanstrengungen angezeigt wären. Offenbar kann man es sich leisten, die beiden Chefredaktoren damit zu beauftragen, was für mich völlig unsinnig ist. Man ist konfliktscheu und man hat hier auch gewisse Kreise - ich verwende jetzt diesen Begriff auch einmal - bewusst ausgegrenzt. Gescheitert ist Radio L für mich aber auch deshalb, weil es nicht genügend gelungen ist, zur liechtensteinischen Identitätsbildung beizutragen. Man hat letztlich den Mut nicht gehabt, auch bewusst auf liechtensteinische Moderatoren zu setzen. Wir haben einen grossen Verschleiss an Moderatoren erlebt. Man ist offenbar der Meinung, dass es für den Markt besser ist, wenn hier mehrheitlich - und ich denke, das wäre eigentlich durch die Konzession nicht abgedeckt - wenn mehrheitlich Moderatoren mit einem geschliffenen Hochdeutsch am Mikrophon sitzen. Wie gesagt: Da müsste man bei der Regierung kritisch nachfragen, ob damit die Konzessionsbestimmungen noch eingehalten werden. Nach meinen Informationen nicht. Ich denke auch, dass die Abhängigkeit von einem Hauptsponsor ein grosses Problem war. Damit waren nach meinen Informationen auch gewisse Konflikte im Hintergrund verbunden. Dieser Hauptsponsor hat sicher auch Einfluss auf die Ausrichtung des Radios genommen. So viel zu meinen Enttäuschungen und meinen Hoffnungen, die ich in den letzten 8 Jahren mit Radio L gehabt habe. Ich komme zum Schluss: Wir stehen vor einem Neubeginn. Ich sage Ja zu Radio Liechtenstein. Ich habe wiederum sehr grosse Hoffnungen und Erwartungen. Ich hoffe auf ein dynamisches, auf ein offenes und innovatives Radio, ein Radio, das meinungsbildend sein wird. Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung muss ich auch Kritik am Vorgehen der Regierung äussern. Natürlich möchte auch ich gerne wissen, wie Radio Liechtenstein ausgestaltet werden soll. Dazu fehlen viele Angaben. Wir haben eine sehr vage Idee, was Radio Liechtenstein sein könnte. Leider - ich sehe hier die objektiven Zwänge, die gegeben sind, weil Radio L auf Ende Jahr aufhören will - leider stehen wir unter einem sehr grossen Zeitdruck. Trotzdem, glaube ich, dass es möglich gewesen wäre, früher mit einer öffentlichen Meinungsbildung zu beginnen und die öffentliche Diskussion über Radio Liechtenstein früher einsetzen zu lassen. Ich kann mich gut erinnern: Ich habe am Morgen in der Zeitung gelesen, dass es nun ein Radio Liechtenstein geben soll und am gleichen Tag habe ich dann auch den Bericht und Antrag der Regierung erhalten. Ich denke, dass es auch unter Berücksichtigung dieses zeitlichen Drucks möglich gewesen wäre, früher darüber zu diskutieren. Ich halte die Diskussion für sehr wichtig, wenn es um so lang-fristige Entscheidungen geht. Der Landtag wird zweifellos in einem Hauruck-Verfahren dieses Gesetz verabschieden und auch die Mittel dafür bewilligen. Ich werde zustimmen. Das Vorgehen finde ich aber trotzdem nicht richtig.Abg. Johannes Kaiser:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das Radio L hat sich in den letzten 8 Jahren eine hervorragende Akzeptanz im Sendegebiet erarbeitet und verweist auf eine bemerkenswerte Hörerschaft in unserem Land. Der Anteil des liechtensteinischen Hörermarktes liegt - mittlerweile wissen es alle - bei 50%. Das heisst, dass durchschnittlich jeder zweite Einwohner/Einwohnerin Liechtensteins täglich Radio L hört. Radio L ist somit zweifellos ein Sender von landesweiter Bedeutung. Im Bericht und Antrag weist die Regierung neben der hohen Akzeptanz auf eine weitere sehr relevante Aufgabe eines landesinternen Mediums, wie das Radio, hin, nämlich die Kommunikationsfähigkeit bei Krisensituationen. Wörtlich heisst es im Bericht und Antrag der Regierung: «Aufgrund der gewachsenen Bedeutung für das Land Liechtenstein konnten mit der ab dem Jahr 2000 jährlich ausgehandelten Leistungsvereinbarung die Informationsleistung von Radio L nochmals gesteigert und Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes und der Landesversorgung in Not- und Krisenzeiten übertragen werden». Damit ist unter anderem die Überführung in einen öffentlich-rechtlichen Sender mit begründet. Mir ist - mindestens in Europa - kein Staat bekannt, der kein öffentlich-rechtliches Rundfunkgesetz und damit keinen öffentlich-rechtlichen Sender hat. Die Eigenstaatlichkeit, die Souveränität eines Staates manifestiert sich auch darin. Die Glaubwürdigkeit eines Senders, die Unabhängigkeit, die Verantwortung für das Land Liechtenstein rechtfertigen es auf deutliche Weise, den heutigen Status de jure in einen Status eines Landessender öffentlichen Rechts zu überführen. Das Rundfunkgesetz definiert den Rahmen von Radio Liechtenstein und insbesonders die Pflicht, landesweite Informationen zu vermitteln, mit dem Programmauftrag, objektiv und umfassend zu informieren, Unterhaltung zu bieten und in Krisensituationen die Kommunikation der Öffentlichkeit zu garantieren. Das Liechtensteiner Rundfunkgesetz fundiert in einem starken öffentlichen Interesse mit den Zielsetzungen: Förderung der Eigenstaatlichkeit, Sicherstellung der Grundversorgung in Liechtenstein, Service public allgemein, liechtensteinspezifische Inhalte zu vermitteln sowie die Gewährleistung eines wesentlichen Beitrages zur Medienvielfalt in Liechtenstein. Mit der Übernahme wird auch die Zielsetzung der Sendenetzkonsolidierung verfolgt, die sich mit dem Thema der Sendegebietserweiterung, Informationen für Pendler, die täglich zu Tausenden in unser Land kommen usw., befassen. Was die Grundversorgung anbetrifft hat ein souveräner Staat daran nicht nur ein zentrales Interesse, sondern gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern Liechtensteins eine grosse Verantwortung. Früher war Liechtenstein über Radio DRS abgedeckt. Mit der damaligen Gebührenabschaffung wurde an Radio DRS von Seiten Liechtensteins kein Beitrag mehr geleistet und so kam Radio DRS logischerweise dieser Pflicht der Grundversorgung auch nicht mehr nach. Der stellvertretende Abg. Christian Brunhart hat es angetönt. Der stellvertretende Abg. Roland Büchel meinte, diese Aufgabe könne gerade diesem Radio DRS, dem von liechtensteinischer Seite vor fünf bzw. sechs Jahren der Rücken gekehrt wurde, übertragen werden. Das heisst mit anderen Worten, dass der stellvertretende Abg. Roland Büchel in Liechtenstein wiederum die Radiogebühren einführen würde. Ich weiss nicht, ob diese Gebühreneinführung für das Radiohören in Liechtenstein nur die Meinung des Abg. Roland Büchel ist oder die Forderung der gesamten VU-Fraktion. Ohne Pardon hat der Staat Liechtenstein diese Grundversorgung, insbesondere auch bei Katastrophen und in Krisenzeiten, auf deren Verschonung wir innigst hoffen, zu gewährleisten. Sofern wir dieses Selbstverständnis haben, ist ein Landessender notwendig. Dass, wenn Radio L den Status eines Landessenders haben würde, es nicht interessant, unflexibel usw. sei - wie dies in der Presse zu entnehmen war - trifft nicht zu und ist Polemik. Es sind auch falsche Meldungen gestreut worden, so beispielsweise der Konnex von öffentlich-rechtlichen Sendern und Werbeausstrahlungen. Ich verweise dazu an den Österreichischen Rundfunk ORF. Ein Wort zur Qualität: Es kommt auf die Menschen an, die einen Radiosender betreiben. Es kommt auf die Qualität und Kompetenz der Radiomacher an, so insbesonders auch auf den zukünftigen Verwaltungsrat sowie die Geschäftsführung. Ich bin überzeugt, dass diese Qualität auch in Zukunft Radio Liechtenstein auszeichnen wird. Die Ausgangslage mit dem Ausstieg des bisherigen Sponsors und dem beschränkten Werbepotenzial in unserem ländlichen Einzugsgebiet muss ich nicht nochmals darstellen und wiederholen. Diese Ausgangslage wurde in verschiedenen Voten gründlich und pointiert dargelegt. Es hat sich auch gezeigt, dass ein Privatradio den Ansprüchen, welche an einen Landessender gestellt werden, auf Dauer selbsttragend nicht gerecht werden kann. Fakt ist, dass es fatal wäre, den heutigen Radiosender mit dieser grossen Akzeptanz - jeder zweite Einwohner und darunter auch viele junge Menschen hören regelmässig Radio L - diesen breit akzeptierten Radiosender Konkurs gehen zu lassen und vielleicht in einem halben Jahr oder in 10 Monaten in irgendeiner Form wiederum zu starten. Der Schaden wäre riesig und die Kosten für einen Neuaufbau sehr hoch.Die aktuelle Situation ist, dass man ein besonderes, bestehendes, sehr gut laufendes Radio übernimmt. Und dann geht es letztlich um die Bewertung, zu welchen Konditionen dieses übernommen werden kann. Müsste man bei Null beginnen, die Einrichtungen, das Know-how und alles, was mit einem Radio zusammenhängt, finanzieren, dafür würden wohl an die CHF 7 Mio. investiert werden müssen. Es liegt von der Regierung in den Übernahmekosten von CHF 3,1 Mio. ein gutes und adäquates Handlungsergebnis vor. Für die zukünftige Weiterführung ist es wichtig, dass ein attraktives Programm aufrechterhalten werden kann. Von einem zukünftigen Verwaltungsrat sowie von der Geschäftsführung erwarte ich eine unternehmerische Führung dieses Mediums. Diesbezüglich stimme ich denen in diesem Hause zu, die dies ebenfalls einfordern. In der Finanzkommission wurde die vorliegende, von der Regierung vorgeschlagene Richtung, nämlich Richtung öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gehen, in der Sitzung vom 4. September 2003 einstimmig gutgeheissen. Einzelne Mitglieder vertraten lediglich in der zeitlichen Abfolge sowie betreffend Einzel- und Teilbereichen der Übernahmekosten unterschiedliche Meinungen. Es ist irgendwie - ich würde sagen - amüsant, dass von allen Vorrednern beteuert wird: «Ich bin nicht gegen Radio L, Liechtenstein braucht ein Radio, das Radio ist ein hervorragendes Identifikationsmittel, das Radio trage zur Vielfalt bei». Im gleichen Atemzuge wollen aber einige Redner das heutige Radio L hopsgehen bzw. verstummen lassen. Zusammenfassend halte ich fest, dass ein Staat, der grossen Wert auf die Souveränität legt und stolz auf seine Eigenstaatlichkeit ist, über ein öffentlich-rechtliches Rundfunkgesetz mit eigenem Sender verfügen sollte oder gar muss. Dies auch aus verantwortungspolitischen Gründen, was die Grundversorgung bei Katastrophen und Krisenzeiten betrifft. Ein Radiosender muss auch objektiv, unabhängig und glaubwürdig sein. Radio L ist ein hervorragend funktionierendes Medium, das sich in Liechtenstein und der Region auf hervorragende Weise etabliert hat und auf eine hohe Hörerakzeptanz - wie gesagt, jeder 2. Einwohner ist täglich bei Radio L voll aufgeschaltet - verweisen kann. Den durch die Regierung gut verhandelten Übernahmekonditionen und damit den Anträgen der Regierung stimme ich zu. Radio L darf in Liechtenstein mit dem Selbstverständnis eines eigenstaatlichen und souveränen Staates nicht von der Bildfläche verschwinden. Der Staat Liechtenstein und die Hörerschaft, also Liechtensteins Einwohnerinnen und Einwohner, können und wollen auf einen eigenständigen Radiosender nicht verzichten. Ich bin aus all diesen Begründungen nicht dafür, dass wir Radio L flop gehen lassen. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ton aus! Sie lachen jetzt, aber es wäre nicht mehr zum Lachen, wenn es einmal so weit kommen würde. Und es wäre bereits so weit gekommen - das müssen Sie sich bewusst sein - wenn die Regierung nicht eingeschritten wäre und etwas unternommen hätte. Zumindest, wenn sie uns nicht diesen Bericht und Antrag in der vorliegenden Form präsentiert hätte. Selbstverständlich kann man kritisieren und sagen: Ja, das sollte viel besser sein. Aber Sie wissen ganz genau: Die Zeit drängt. Wer die Seite 12 liest, Punkt 2, Anlass: Am 25. Juni wurden erste Gespräche geführt. Ende Juni hat der aktuelle Geldgeber gesagt: Ich stelle den Betrieb ein. Dann wäre Ende der Musik gewesen. Das ist eine Tatsache und ich denke mir, diese Tatsache lässt sich auch nicht aus der Welt diskutieren. Dann komme ich vielleicht gerade noch zu den Fragen, die da zum Teil in den Raum gestellt wurden. Wenn der stellvertretende Abg. Roland Büchel oder auch der Abg. Erich Sprenger sagt: Ja, das hätte die Regierung doch bei den Jahresrechnungen sehen müssen. Ja, meine Herren, dann muss ich hier sagen: Man kann nicht erahnen, wann sich der Hauptsponsor zurückzieht. Das ist sein freier und privater Wille. Und in Gottes Namen hat man halt nicht diese Erkenntnisse, was die anderen Leute so denken.Dann zum Stand der Dinge: Ich denke mir, die Zahlen sprechen für sich. Das wurde auch schon von diversen Abgeordneten erwähnt. Wenn man sich die Tragweite von Radio L ansieht, so ist es im Inland achtmal mehr als zum Beispiel von Radio Ri oder dreimal mehr als von DRS 1. Sogar die Tragweite zum Beispiel im Kanton St. Gallen: Auch hier ist Radio L höher als der Lokalsender Radio Ri. Ich denke, das sind doch beachtliche Zahlen, die im Prinzip den Erfolg - zumindest, wenn man ihn unter der Ansicht der Anzahl Hörer beachtet - dann sprechen diese Zahlen für sich. Dann habe ich mir einmal kurz die Vorteile notiert - sie wurden zum grössten Teil auch schon erwähnt - aber: Was spricht für die ganze Angelegenheit? Es werden auch nach der Reduktion der Stellen immer noch 26 Stellen vorhanden sein. Das gibt Arbeitsplätze, das gibt auch jungen Leuten eine Chance, um sich im Medienbereich weiterzubilden oder überhaupt eine Grundausbildung zu machen. Das ist sicher sehr positiv. Dann natürlich die spezifisch liechtensteinischen Inhalte, zum Beispiel die Berichterstattung über die Landtagssitzungen, aber auch sonst über kulturelle oder andere politische Veranstaltungen. Ich denke mir, das ist doch kein Luxus. Dann wurde es auch schon angetönt, und zwar die Eigenstaatlichkeit. Als Kleinstaat im Herzen von Europa denke ich mir doch, dass es sehr schade wäre, wenn die bereits mehrfach erwähnte Stimme Liechtensteins plötzlich nicht mehr zu hören wäre. Dann wurde auch der Katastrophenschutz in Krisen- und Notzeiten angesprochen. Selbstverständlich kann man jetzt hier sagen: Ja, es wird schon nie was passieren. Aber ich denke mir doch, das wäre ein falscher Ansatz. Es könnte einmal etwas sein, und dann ist es sehr wichtig, dass dem so ist. Da bin ich doch noch froh, dass der stellvertretende Abg. Roland Büchel auch die Anlage 4 des Berichts und Antrags gelesen hat. Dort sieht man ja auch, dass die Investitionen - sprich für die Notstromversorgung - getätigt werden. Dann wird weiter als Vorteil im Bericht und Antrag die schnelle und flächendeckende Grundversorgung ausgeführt. In diesem Fall ist natürlich auch der ganze Service public zu erwähnen und auch - ich denke mir - die Pendlerströme. Wir wissen alle, wir haben sehr viele Pendler in diesem Land, dass man die bereits abholen kann, um gewisse Verkehrssituationen möglichst frühzeitig zu kommunizieren. Dann ist auch weiter die Medienvielfalt erwähnt. Ich denke mir doch, das ist auch ein Argument, das für sich spricht, dass wir noch andere Medien haben als die bestehenden oder plötzlich eines weniger. Dann das Weitere, was auch bereits aufgeführt wurde: Wenn man selbst ein neues Radio aufbauen möchte, müsste man CHF 7 Mio. in die Hand nehmen. Jetzt zahlen wir CHF 3,1 Mio. Dabei darf man auch nicht vergessen: Immerhin hat der private Sponsor bis jetzt CHF 12 Mio. aus privater Tasche bezahlt. Dann die Nachteile: Solche gibt es natürlich auch, das gebe ich ehrlich zu. Die Zahlen wurden schon mehrfach genannt. Einmal die Übernahme der Radio TV AG für CHF 3,1 Mio., dann das Dotationskapital von CHF 2,5 Mio., der Ausbau der Sendeanlagen von CHF 750'000 für die Jahre 2004 und 2005 sowie der Defizitbeitrag von CHF 1,5 Mio. die nächsten drei Jahre. Diesbezüglich ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass wir ja bereits bis jetzt zwischen CHF 750'000 und CHF 925'000 jedes Jahr beigesteuert haben. Dann, was vielfach auch in den teils kritischen Voten durchschimmert, ist, dass man sich gar nicht die Mühe gemacht hätte bzw. man hätte einfach im Prinzip den Stand X übernommen und gar kein Einsparpotenzial gesucht. Ich denke mir doch: Es sind ja X Beispiele aufgeführt, wo Einsparpotenziale resultieren, so zum Beispiel beim Abbau von Nachrichtenblöcken an Randzeiten. So wird zum Beispiel in den Nachtstunden reduziert. Ich denke mir, das ist ein Ansatz, wo einmal gespart wird. Dann auch die Reduktion der Zahl der Moderationen von vier auf drei: Hier reduziert man immerhin um ein Viertel. Weitere Reduktionen erfolgen bei Infobeiträgen, bei Aussenreportagen, bei Abendveranstaltungen und auch in anderen Sendegefässen. Auch der stellvertretende Abg. Christian Brunhart hat bereits eine Reduktion im Bereich des Internets erwähnt. Ich denke mir auch: Hier wird der Sparwillen ganz klar bewiesen. Dann noch zum Allgemeinen, zum Werbemarkt: Ich denke mir, das ist auch eine Tatsache. Der Markt in der Stadt Zürich ist natürlich nicht mit dem Markt hier im Lande zu vergleichen. Dass man diesbezüglich Probleme bekommt, ob man 30'000 oder 300'000 Personen erreicht, das ist einfach ein riesiger Unterschied. Deshalb sind natürlich auch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten - denke ich mir - durchaus verständlich, wobei - und das möchte ich auch noch sagen - nicht in diesem Umfang. Dann wird vielfach auch im Schreiben vom 4. September immer wieder auf das Werbeverbot, das eventuell einmal eintreten könnte, hingewiesen. Das wurde auch bereits jetzt in den verschiedenen kritischen Voten schon ausgeführt. Ich denke mir, wenn man es noch lange in die Welt hinausposaunt, könnte es dann tatsächlich einmal eintreten und die Leute glauben es am Schluss noch. Ich würde mich dazu nicht weiter äussern. Ich habe heute übrigens auch noch im Pressespiegel nachgesehen. Da ist ja die gleiche Meldung in der Werbewoche News-Mails gekommen. Auch hier werden wieder die gleichen Äusserungen gemacht. Ich finde es staatspolitisch nicht sehr klug, denn die Zeche werden, wenn es einmal so weit kommen sollte, die Bürger bezahlen. In diesem Zusammenhang ist mir auch noch ein schöner Zeitungsbericht vom 2. September aufgefallen. Ich habe die diesbezüglich Überschrift gelesen. Und hier heisst es in fetten Lettern: Dann lieber kein Radio. Dann habe ich mir einmal gedacht: Jetzt lese ich doch einmal kurz, was diese 9 Personen zu diesem Thema sagen. Ich werde diese Aussagen Ihnen jetzt auch zu Gemüte führen: Die erste Person hat gesagt: «Ich finde es gut, dass wir über Radio L inländische Informationen erhalten, Nachrichten, Diskussionsrunden und dergleichen». Dann die zweite Person: «Liechtenstein braucht auf jeden Fall einen eigenen Radiosender. Ich finde das super». Dann die dritte Person: «Liechtenstein braucht nicht unbedingt einen eigenen Radiosender. Ich finde es aber schön, dass es Radio L gibt. Bevor der Staat den Sender ganz übernimmt, ist mir gar kein Radio lieber». Dann die vierte Person: «Ich höre Radio L nicht oft. Für liechtensteinische Nachrichten, denke ich mir, gehört ein eigener Radiosender zum Lande». Dann die Nummer 5: «Ich finde es gut, dass auch Liechtenstein als eigenes Land in der Öffentlichkeit durch ein Radio vertreten ist. Die Art und Weise, wie das geschieht, finde ich aber nicht korrekt». Dann die 6. Person: «Ich denke schon, dass Liechtenstein einen eigenen Radiosender braucht. Wieso eigentlich nicht? Radio L sollte auf eigenen Beinen stehen. Aber wenn der Sender Probleme hat, finde ich es gut, dass auf jemanden zurückgegriffen werden kann, der hilft». Die siebte Person hat gemeint: «Liechtenstein braucht unbedingt sein eigenes Radio. Was andere Länder haben müssen, kann sich Liechtenstein auch leisten». Also summa summarum kann ich Ihnen Folgendes sagen: Von den neun Aussagen waren 8 positiv, eine Aussage war negativ. Wie man dann zu diesem Titel kommt entzieht sich meiner Kenntnis. Papier ist geduldig und die Fantasie ist anscheinend auch unbeschränkt. Ich habe natürlich auch - und das muss ich ehrlicherweise auch zugestehen - einige Fragen zu diesem Bericht und Antrag: Punkt 1, der mich interessieren würde, lautet: Wie können sich andere private Radios über Wasser halten, zum Beispiel ein Radio Grischa oder auch das Radio Ri? Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, ob die Regierung diesbezüglich auch entsprechende Zahlen zur Verfügung hat. Dann sind mir die Defizitzahlen auch sauer aufgestossen. Von 1995 bis 1998 ist ein gesamtes Defizit von CHF 0,8 Mio. entstanden, und von 1999 bis 2003 ein Defizit von CHF 11,2 Mio. Das Defizit hat sich in einer ähnlichen Periode also vervierzehnfacht. Das gibt also sicherlich zu denken. Dann - das wurde auch schon mehrmals angesprochen: Wie soll das Programm zukünftig aussehen? Ich denke mir auch, die Interessen, die an dieses Radio zukünftig gestellt werden, werden sehr verschieden sein. Diesbezüglich würde ich auch gerne hören: Wie stellt man sich das vor, damit man auch alle Schichten der Bevölkerung zufriedenstellen kann? Dann, diese Frage wurde auch schon gestellt, und zwar auf Seite 17. Hier wird auf den Ausbau der Sendeanlagen verwiesen. Auch hier würde mich einmal inter-essieren: Wie sollen in Zukunft die Anzahl Zuhörer und auch die Sendegebiete aussehen? Dann habe ich eine Frage zur Rundfunkgebühr: Wie hoch war diese Gebühr im Jahre 1998? Dann ist auf der Seite 27 ausgeführt, dass die Nachbarländer ein UKW-Moratorium für 15 Jahre eingeführt haben. Da hätte ich gerne gewusst: Weiss die Regierung etwas Genaueres und wieso? Dann habe ich noch eine Frage zum Publikumsrat: Hier ist ja ein Auslosungsmodell vorgesehen. Wie kann man in diesem Auslosungsmodell garantieren, dass auch gewisse Schichten der Bevölkerung in gleichem Masse Vertreten sind? Das heisst, dass nicht nur junge oder nicht nur alte Personen - oder was auch immer - vertreten sind. Aber, ich denke, das könnten wir dann auch noch im Rahmen der 1. Lesung, wenn wir dazu kommen, diskutieren. Grundsätzlich möchte ich sagen: Radio L, wenn ich die Berichterstattung zum Beispiel über die Landtagssitzungen ab und zu höre, finde ich es sehr gut. Das muss ich ehrlicherweise zugestehen. Das höre ich auch von aussen und Leute sagen mir oft: Es war sehr interessant, was da berichtet wurde. Ich denke mir einfach, wir können es uns nicht erlauben, die Stimme Liechtensteins nun auszulöschen und die Lautsprecher verstummen lassen. Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Mein Vorredner, der Abg. Wendelin Lampert, hat es schon ausgeführt. Wenn Sie, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, nach dem Willen einiger VU-Mandatare nach dem 1.1.2004 die Frequenz 96.9 einstellen, werden Sie in Tat und Wahrheit nur noch ein höchstens leises Rauschen vernehmen können. Aufgrund der - ich möchte sagen - verfahrenen Situation bei der Radio L Werbe AG hat die Regierung in einer Hauruck-Aktion in der Zeit von Ende Juni bis heute den uns vorliegenden Bericht und Antrag sowie das Rundfunkgesetz erstellt. Und dafür, denke ich einmal, ist auch einmal ein Kompliment angebracht. Dass aber aufgrund der kurzen Zeitspanne, die dafür zur Verfügung stand, in diesem Bericht und Antrag nicht alles perfekt ist, das dürfte - kann man sagen - jedem logisch sein. Ich möchte dazu sagen, dass auch ich nicht glücklich bin über diese Situation. Tatsache ist aber, dass wir ein kleines Land sind und entsprechend auch nur einen sehr kleinen Werbemarkt haben. Ein privates Radio mit einem entsprechenden Programm wird in unserem Land dadurch - meiner Meinung nach - niemals selbsttragend sein können. Alle Zahlenspielereien hin oder her: Ohne staatliche Gelder gibt es dadurch in naher und wohl auch in ferner Zukunft kein liechtensteinisches Radio mehr. Der Kaufpreis für die Einrichtung von CHF 3,1 Mio. scheint für mich real. Auch die Investitionen für den Ausbau der Sendestandorte mit CHF 0,75 Mio. macht für mich Sinn. Das Dotationskapital von CHF 2,5 Mio. erscheint mir angemessen. Kernpunkt für mich in dieser Vorlage sind aber die pauschalen Verlustbeiträge für die Jahre 2004 bis 2006 von jeweils maximal CHF 1,5 Mio. Über diese Beträge gilt es - denke ich - hauptsächlich zu sprechen. Diese Beträge scheinen mir persönlich zu hoch zu sein. Aber irgendwie sollte es doch unbedingt weitergehen. Ich spreche mich darum dafür aus, ein bescheideneres Radio als bisher zu fahren, um die Kosten entsprechend reduzieren zu können. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, den Programmauftrag zu reduzieren. Aber, ich denke, ein generelles Nichteintreten auf diese Vorlage löst das Problem nicht und bringt in Zukunft nur Stille. Darum bin ich für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Ivo Klein:
Danke schön, Herr Präsident. Es wurde sehr viel gesagt und sehr viele Fragen wurden aufgeworfen. Wenn ich das ein bisschen Revue passieren lasse, dann kommt mir sinngemäss ein Satz des Abg. Peter Lampert in den Sinn, der gesagt hat: Wollen wir weiterhin Radio Liechtenstein oder nicht? Nach meinem Dafürhalten geht es eben nicht nur um ein Ja oder Nein, egal zu welchen Kosten, sondern genau um diese Konditionen geht es meines Erachtens. Die Regierung möchte einen Gesamtbetrag von CHF 10,85 Mio. - verteilt auf die nächsten drei Jahre - für das Radio in Liechtenstein aufwenden und es gleichzeitig in staatlichen Besitz überführen. Ich bin der Meinung, dass Informationen in der heutigen Gesellschaft zur Grundversorgung gehören und ich spreche mich grundsätzlich für ein Radio in Liechtenstein aus. So weit bin ich von den Kollegen, die das Finanzkommissionsprotokoll zitiert haben, richtig widergegeben worden. Aber natürlich - und das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen - -nicht gehauen oder gestochen. Weil, auf der anderen Seite darf man doch auch nicht vergessen: Wenn man vor allem die finanziellen Aspekte anschaut, dann geht es ja unserem Staat aufgrund der rückläufigen Staatseinnahmen nicht mehr so gut wie in den 90er Jahren. Ich glaube, darum müssen auch die finanziellen Aspekte beachtet werden. Wenn wir eine Verstaatlichung des liechtensteinischen Radios ins Auge fassen, so sind auch die finanziellen Konsequenzen, die damit für die öffentliche Hand langfristig verbunden sind, zu prüfen. Und da bin ich mit dem Abg. Jürgen Zech völlig einig. Ich glaube, das scheint mir ein Kernpunkt zu sein. Und genau darum bin ich der Meinung, sollte man das nicht in so einem Schnellverfahren machen, sondern man hätte eine Überbrückungslösung suchen sollen.Wenn ich auf die finanziellen Punkte zu sprechen komme, dann fällt zuerst der Kaufpreis in Höhe von CHF 3,1 Mio. auf. Als Bestandteil dieses Kaufpreises werden die Sender und das Sendernetz aufgeführt. Dieses Netz wurde vom Land Liechtenstein erstellt und daher möchte ich die Regierung fragen: In welchem Eigentum befinden sich die Sender und das Sendernetz? - oder anders ausgedrückt: Gibt es hier seitens von Radio L überhaupt etwas zu verkaufen? Als weiteren Bestandteil des Kaufpreises wird das Know-how aufgeführt. Wenn das Land - wie die Regierung schreibt - nicht die Gesellschaft übernimmt, sondern nur einzelne Aktiven, dann kann für das Know-how nicht ein im Bericht nicht genauer bezifferter Betrag bezahlt werden. Zudem empfinde ich es als eine Zumutung an den Landtag, dass die Frau Regierungschef-Stellvertreterin einen Kredit in der Höhe von CHF 3,1 Mio. bewilligt bekommen will, ohne den Landtagsabgeordneten detailliert über die Zusammensetzung der zu kaufenden Aktiven Auskunft zu erteilen. Ich meine, es kann doch nicht sein, dass man diese Liste der Finanzkommission schnell austeilt und sagt: Ihr könnt jetzt ein paar Minuten hineinschauen. Und dann wird aufgrund des Arguments der Vertraulichkeit diese Liste wieder eingezogen und alle anderen Abgeordneten haben nicht die Möglichkeit, Einsicht in diese Liste zu nehmen. Ich finde, das ist ein Verhalten gegenüber Abgeordneten, das einem Misstrauen gleichkommt. Zukünftig soll also, wie angeführt, Radio L - oder wie es zukünftig heissen soll - Radio Liechtenstein mit einem jährlichen Verlustbeitrag von CHF 1,5 Mio. eine ausgeglichene Rechnung erzielen. Dafür sind gemäss Planrechnung der Regierung Werbeeinnahmen in der Höhe von rund CHF 2 Mio. notwendig. Angesichts des rückläufigen Trends bei den Werbeeinnahmen zeigt die Regierung nicht auf, wie die Erhöhung dieser Ertragsposition gegenüber dem laufenden Jahr konkret bewerkstelligt werden soll. Aus meiner Sicht steht diese Zahl auf sehr wackligen Füssen. Im Weiteren wird im Bericht mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass von der Schweizer Seite hier möglicherweise mit einer Klage zu rechnen ist. Hier ist es eben schon nicht so, wie der Abg. Wendelin Lampert sagt, dass man das nur laut hinausposaunen sollte, dann kommen die anderen dann schon drauf. Ich glaube, das wird heute diskutiert auf der anderen Seite des Rheins. So einfach ist das also wirklich nicht. Wenn die Planzahlen der Regierung sich als nicht richtig herausstellen sollten, so wäre das Land Liechtenstein als Besitzer von Radio L gezwungen, weitere Geldmittel einzuschiessen. Dass dieses Szenario nicht von der Hand zu weisen ist, zeigt auch die Aussage des bisherigen Sponsors Dr. Peter Ritter im «Volksblatt» vom 23. August - ich zitiere - alle finanziellen Schätzungen hätten in den letzten Jahren restlos daneben gelegen. Das Haftungsrisiko würde in Zukunft also vollumfänglich der Staat als Eigentümer zu tragen haben. Zudem möchte ich die Regierung noch fragen: Wurden Alternativen zur vorliegenden Lösung geprüft? Ich stelle mir zum Beispiel die Frage: Braucht es im St. Galler Oberland und bei uns jeweils ein eigenes selbstständiges Radio, oder wären nicht gerade hier Kooperationsmöglichkeiten vorhanden? Meines Erachtens wären daher auch andere Geschäftsmodelle zu prüfen gewesen. Zuletzt möchte ich die Regierung noch fragen: Wie kann sichergestellt werden, dass keine politische Einflussnahme auf die Programminhalte durch die jeweils regierende Partei genommen wird? Bekanntlich befiehlt ja auch wer zahlt. Zudem stellt sich für mich eine Frage aufgrund der Traktandenliste. Gemäss Traktandenliste - Punkt 30 - müssen wir heute auch über die Finanzbeschlüsse befinden. Und da frage ich mich schon - und früher war es so, dass zuerst die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, und erst nachher wurde über die Finanzbeschlüsse befunden. Und dieses Vorgehen erscheint mir doch jetzt ein bisschen sonderbar. Ich bin auch - wie verschiedene meiner Vorredner - der Meinung, dass die Vorlage wenig ausgereift ist, dass wir uns hier auf ein finanzielles Risiko einlassen, ohne ein Sanierungskonzept und einen ausreichenden Businessplan zur Verfügung zu haben. Wollen wir in dieser Sache nicht eines Tages vor weiteren finanziellen Forderungen von Seiten von Radio L stehen, so können wir diese Finanzbeschlüsse, die ich vorher angesprochen habe, nicht aufgrund der nun vorliegenden Grundlage fällen. Dann möchte ich noch auf zwei oder drei Aussagen meiner Vorredner eingehen: Der Abg. Markus Büchel hat gesagt, er möchte sich nicht mehr zur Vergangenheit äussern. Ich kann mich erinnern, dass er damals in einem Zeitungsinterview - ich glaube, es war im «Volksblatt» - gesagt hat, dass man eine ähnliche Misswirtschaft wie früher verhindern sollte durch ein aktives Kostencontrolling. Ich glaube, man kann jetzt nicht sagen: Zum Schlechten sage ich nichts - sondern man muss auch deutlich sagen, was da Sache war. Das hat dann der Abg. Elmar Kindle auch gemacht. Er hat auch die Frage nach der Neubestellung der Führung gestellt. Und diese Frage möchte ich auch unterstützen. Diesbezüglich hätte ich auch gerne noch Auskunft von der Regierung.Dann hat der Abg. Johannes Kaiser dem stellvertretenden Abg. Roland Büchel in den Mund gelegt, dass er wieder für eine Gebühreneinführung einstehe. Ich glaube, das ist dann sehr weitgehend, was der Abg. Kaiser hier sagt. Der Abg. Roland Büchel hat lediglich gesagt, dass man in Bezug auf Not- und Krisenszenarien auch andere Lösungen prüfen müsste. Eine Möglichkeit wäre, das mit Radio DRS zu machen. Das heisst aber nicht zwingend, dass man Gebühren zahlt, sondern das kann man mit einem Leistungsvertrag in irgendeiner Form auch regeln. Also, hier wurde dem stellvertretenden Abg. Roland Büchel etwas in den Mund gelegt, was er wirklich nicht gesagt hat. Dann auch noch zu den einzelnen Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert bezüglich den zitierten Leuten in der Zeitung: Ich meine, man kann das schon zitieren. Ich glaube aber auch, es geht hier auch um repräsentative Umfragen. Und eine Umfrage mit 10 Personen ist für mich einfach nicht repräsentativ. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Ivo Klein. Sie haben mich direkt mit der Frage angesprochen, wie das vorgehen soll. Sie haben das Vorgehen als sonderbar bezeichnet. Ich werde wie folgt vorgehen: Wir werden, sofern Eintreten beschlossen wird, die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage durchführen. Anschliessend beabsichtige ich, die Finanzbeschlüsse zur Diskussion bzw. zur Abstimmung zu bringen. Und vielleicht haben Sie das noch nicht bemerkt: Die Finanzbeschlüsse wurden Ihnen in geänderter Form nachgereicht und diese Finanzbeschlüsse treten gleichzeitig mit dem Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk in Kraft. Die Finanzbeschlüsse werden also erst in Kraft treten, wenn auch über das Rundfunkgesetz in 2. Lesung mit der Schlussabstimmung abgestimmt ist.Abg. Ivo Klein:
Da ich noch auf Sendung bin, möchte ich Ihnen noch eine Antwort geben: Nach meinem Dafürhalten sollten wir zuerst die gesetzliche Grundlage schaffen und wissen, wie diese ausschaut. Und wir sollten erst über die Finanzen befinden, wenn wirklich alle Fragen geklärt sind.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist eine Ansichtssache. Aber wenn die Finanzbeschlüsse so gefasst werden, dass sie nur dann in Kraft treten, wenn auch das Gesetz verabschiedet wird, sehe ich eigentlich keine Diskrepanz im Vorfeld. Aber darüber können wir uns ja dann noch unterhalten. Stv. Abg. Roland Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich bin im Verlaufe der bisherigen Debatte einige Male angesprochen worden. Einmal auch vom Abg. Wendelin Lampert. Er hat gesagt, die Regierung hätte den Zeitpunkt des Rückzugs des Sponsors nicht wissen können. Das mag schon sein, dass man das nicht weiss. Mich stört aber im Bericht und Antrag, wenn ich auf Seite 12 ein kleines Wörtchen lese, nämlich das Wörtchen «planmässig». Und ich möchte der Regierung hier auch die Gelegenheit geben, dass sie uns vielleicht dieses unscheinbare Wort «planmässig» hier erklärt. Dann hat der Abg. Lampert versucht, mich zu belehren, dass die Investitionen in Bezug auf die Notstromaggregate jetzt ja getätigt würden. Das habe ich schon gesehen, das hat er richtig zitiert. Ich habe aber gefragt, warum man diese erst jetzt tätigt, warum diese Summe jetzt budgetiert ist, insbesondere darum, weil genau diese Versorgung in Krisenzeiten ein Teil des Leistungsauftrages ist - und der wird ja bekanntlich abgegolten. Und dazu habe ich ja vorhin schon eine diesbezügliche Frage an die Regierung gestellt. Mich würde es in diesem Zusammenhang gerade auch noch interessieren, falls es dieses Aggregat gibt: Seit wann gibt es dieses Aggregat? Dann wurde ich auch vom Abg. Johannes Kaiser angesprochen: Der Abg. Ivo Klein hat bereits einiges richtig gestellt. Das hätte ich auch gemacht und möchte das hier nicht wiederholen. Ich möchte aber schon noch einmal darauf hinweisen mit dieser Gebührenabschaffung oder -einführung, die er der VU hier unterstellt: In Tat und Wahrheit ist es so, dass die Regierung Frick die Gebühren auf den 1. Januar 1999 abgeschafft hat und sie sind es bis heute. Gebühren wieder einzuführen stellt die Regierung Hasler jetzt wieder in Aussicht. Wenn man auf den Seiten 25/26 nachliest, heisst es dazu im Bericht und Antrag wörtlich: «Als Alternative zur Deckung der erwarteten Betriebsverluste mittels Verlustbeitrag ist im Rundfunkgesetz die Erhebung einer Rundfunkgebühr als Kann-Bestimmung enthalten. Die Erhebung einer Rundfunkgebühr könnte damit den jährlich anfallenden Verlustbetrag ersetzen und bei entsprechender Höhe die LRF finanziell selbsttragend machen». Wenn man das liest, dann bitte ich einfach darum, dass man auch bei der Sache bleibt. Danke.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz auf Ihr Votum, Herr Landtagspräsident, von eben zurückkommen: Sie sagten unter der Voraussetzung, dass auf die 1. Lesung eingetreten wird, würden Sie anschliessend die Finanzbeschlüsse zur Abstimmung bringen und dass Sie diesbezüglich keine Diskrepanz sehen würden. Ich sehe diese Diskrepanz schon, denn wenn heute über diese Finanzbeschlüsse abgestimmt wird, dann wird dem Landtag vorgegriffen. Heute, nach der 1. Lesung, weiss noch niemand, wie die endgültige Fassung des Gesetzes aussehen wird. Von daher kann auch nicht gesagt werden, welche Finanzbeschlüsse in welcher Formulierung und in welcher Höhe dann anstehen. Von daher ist es ein klarer Vorgriff auf die Entscheidung des Landtages und klar abzulehnen. Gemeldet habe ich mich aber eigentlich aus einem anderen Grund. Ich werde auf mein vorgesehenes Votum verzichten, um nicht einen Teil dessen zu wiederholen, was bereits gesagt wurde. Zwei Fragen möchte ich aber trotzdem stellen, die, so glaube ich, noch nicht aufgeworfen wurden. Falls dies doch der Fall sein sollte, möge man mir es bei der Fülle der Fragen nachsehen. Die erste Frage lautet wie folgt, und zwar eine Frage nach den Aktiven, die mit CHF 3,1 Mio. von der Regierung angegeben werden: Liegt für diese Zahl bzw. für diese Aktiven eine Bewertung einer anerkannten Revisionsgesellschaft vor? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Warum wird diese Bewertung der Revisionsgesellschaft dem Landtag nicht vorgelegt? Und die zweite Frage: Diese so genannten Aktiven sollen laut Bericht und Antrag auf Seite 15 den Übernahmepreis bestimmen. Dazu heisst es im Text - ich zitiere: «In diesem Betrag sind sämtliche Sachanlagen, insbesondere Sender und Sendenetz usw., enthalten». Meine Frage ist nun: Welche Sender sind damit gemeint? Die Sender hier im Lande gehören ja bereits nach Art. 1 des Radio- und Fernsehgesetzes dem Staat. Danke.Abg. Markus Büchel:
Danke schön, Herr Präsident. Zur Aussage des Abg. Ivo Klein: Ich möchte mich dafür bedanken, denn das gibt mir hier die Möglichkeit, das richtig zu stellen. Wie des Öfteren das eben in der Hitze des Gefechtes vorkommen kann, sind Redaktoren auch nicht immer 100-prozentig korrekt beim Zitieren. Ich habe mich auch wie heute in meinem Eintretensvotum nie auf die Vergangenheit bezogen und dort jemandem Misswirtschaft vorgeworfen. Wie ich erwähnt habe: Wenn jemand für die Unkosten aufkommt, dann kann er Visionen haben und Vorstellungen entwickeln, wie ein Sender bzw. das Programm gestaltet wird, also ganz wie es ihm beliebt. Das liegt also bei ihm, wenn er für das Defizit aufkommt. Ich habe mich auf die Zukunft bezogen, weil ich gefragt wurde: Wie kann man verhindern, dass die CHF 1,5 Mio. als Defizitbeitrag nicht ausreichen? Und dazu habe ich gesagt: Nur durch ein gezieltes, aktuelles und sehr strenges Kostencontrolling ist es auch möglich, so etwas zu verhindern. Man muss auch früh genug eingreifen, um zu verhindern, dass die Kosten aus dem Ruder laufen. Das war meine Aussage. Diesbezüglich wurde ich also etwas falsch zitiert, und zwar im «Volksblatt». Dann haben Sie gesagt: Wer zahlt befiehlt - oder auch umgekehrt. Ich bin auch der Meinung: Wer zahlt, befiehlt, was die Kosten anbelangt. Was allerdings die Erfüllung des Auftrages anbelangt, da soll die Regierung die Aufsicht haben und soll auch klar sagen, wie weit und wohin das geht. Aber bei der Programmgestaltung bin ich der Meinung - wie es eben im Rundfunkgesetz ganz klar definiert ist -, dass dort keine Einmischung von der Regierung oder von politischen Parteien generell erfolgen darf. Und das soll eben durch die Struktur bzw. durch die Organe des Rundfunkrates dann in Zukunft gewährleistet werden. Ich bin auch überzeugt, dass das funktionieren wird. Es funktioniert auch in anderen Ländern. Und da komme ich auf eine weitere Aussage zu sprechen, und zwar, dass die Entwicklung in anderen Ländern anders verlaufe, also weg vom Staat. Also, ich getraue mich heute zu behaupten, dass weder in der Schweiz, noch in Deutschland, noch in Österreich, die geringste Chance bestünde, einen heute öffentlich-rechtlichen Sender zu privatisieren. Davon bin ich überzeugt. Das ginge unter keinen Umständen und würde niemals eine Mehrheit finden. Die Entwicklung, auch in anderen Bereichen, in den letzten Jahren geht genau in die umgekehrte Richtung. Dort, wo es eben Aufgabe des Staates ist, die Grundbedürfnisse abzudecken, muss der Staat diese Aufgabe auch wahrnehmen. Dann zum rückläufigen Trend bei den Werbeeinnahmen: Es wurde ausgeführt, dass Dr. Peter Ritter diesbezüglich gesagt hat, dass diese nicht oder nur zum Teil eingetroffen sind. Diesbezüglich können wir in der gesamten Medienlandschaft die letzten zwei Jahre hernehmen und werden feststellen, dass unter anderem auch renommierte Printmedien wie «NZZ» oder «Tagesanzeiger» gravierende Rückläufe bei den Werbeeinnahmen zu verzeichnen hatten und zum Teil in die roten Zahlen gerutscht sind, nur weil sich die Konjunktur bzw. die Wirtschaft ganz anders entwickelt hat. Und da darf man Radio L sicher keine Vorwürfe machen, dass darauf zu wenig geachtet wurde oder das sogar Eigenverschulden wäre. Dann noch zur Frage: Senderausbau, warum? Unsere geografischen Grenzen sind ganz klar gegeben. Aber, wie schon öfters erwähnt: Wir haben 16'000 Pendler, die tagtäglich nach Liechtenstein kommen. Und es ist wichtig, dass diese Pendler bei der Herfahrt zu den Arbeitsplätzen aber auch vor Ort, dass die Familien dieser Pendler informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich über den Standort zu informieren, wo ihre Väter und Mütter arbeiten und ihr Geld verdienen und wissen wollen, wie sich dort die Wirtschaft entwickelt, was in der Politik usw. geschieht. Aus dem Grund ist es für mich sehr wichtig, dass diese Aktivitäten bezüglich Senderausbau auf jeden Fall weiter betrieben werden, und zwar so weit, wie es eben jetzt geplant ist. Und zu den Werbeeinnahmen oder zu den möglichen Problemen, die entstehen können, wenn wir mit einem staatlichen Sender zukünftig Werbung machen: Ich glaube, die Grenzen sind dort schon längst aufgegeben. Die Schweiz sendet über Sender, die in Liechtenstein stehen in die Schweiz, Radio L sendet über Sender, die in der Schweiz stehen nach Liechtenstein. Und da gibt es ganz sicher keine Einschränkungen, weil sonst würden dort massive zwischenstaatliche Probleme entstehen, wenn dort ein Staat sagen würde: Ihr dürft jetzt nicht mehr senden.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Der unmittelbare Anlass meiner Wortmeldung ist Ihre Ankündigung, bei diesem Traktandum des Landtags nach der 1. Lesung bereits über die von der Regierung gleichzeitig mit der Regierungsvorlage vorgelegten vier Finanzbeschlüsse nach deren Lesung abstimmen zu lassen. Das überrascht mich nun doch einigermassen, denn das wäre - meiner Erinnerung nach - zum ersten Mal in der Geschichte des Landtags, dass solche Begleitbeschlüsse für ein völlig neues Gesetz, für ein völlig neues Vorhaben im Rahmen der liechtensteinischen Landesverwaltung schon zur Verabschiedung bzw. zur Beschlussfassung gebracht würden, bevor überhaupt das Grundgesetz dazu, nämlich hier das Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk, verabschiedet wurde. Alle diese vier Finanzbeschlüsse sind ja nur dann notwendig und nur für den Fall von der Regierung beantragt worden, dass es zu einem solchen Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk kommt. Das wurde heute noch verdeutlicht durch die Änderung der Inkrafttretens-Bestimmung, indem geändert wurde, dass diese Finanzbeschlüsse nicht am Tage der Kundmachung in Kraft treten sollen, sondern erst - und nur gleichzeitig - mit einem zu erlassenden Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk. Ich kann mir beim besten Willen als Beweggrund - ich gehe schon davon aus, dass der Anstoss zu dieser Vorgangsweise von der Regierung kommt - ich kann mir als Beweggrund dafür beim besten Willen nichts anderes vorstellen, als dass man den Landtag heute schon betonieren und einschwören will auf diese Ausgabe von CHF 10,85 Mio., sodass man dann bei der 2. Lesung - bei der nächsten oder übernächsten Landtagssitzung - sagen kann: Ja, was wollt ihr, das Geld haben wir ja schon gesprochen. Jetzt kann es höchstens noch um Details in der Gesetzesausformulierung gehen, aber der Entscheid ist getroffen. Da muss ich schon mit aller Deutlichkeit sagen - ich finde, das sollte man jetzt schon sagen und nicht erst, wie Sie gemeint haben, man könne dann darüber diskutieren, wenn wir so weit seien - da möchte ich schon mit aller Deutlichkeit sagen, dass ich das nicht für richtig finde. Es ist nicht rechtlich unzulässig, die Geschäftsordnung sagt darüber nichts, aber es ist völlig unüblich und auch vom Inhalt her, von der Sache her, im Grunde genommen durch nichts gerechtfertigt. Und wie gesagt: Ich fände das nicht richtig, so vorzugehen, um nicht zu sagen unseriös. Aber, es gibt auch noch anderes zu diesem Geschäft zu sagen - und das will ich bei dieser Gelegenheit auch noch gerade tun. Nachdem ich mir die meisten der Voten - am Anfang war ich ja noch nicht da - zu diesem Traktandum angehört habe, kommt es mir bei einer ganzen Reihe von Voten so vor, als ob man hier als Landtagsabgeordneter einfach nur der Meinung sei, das ist doch ein nettes Radio, die bieten ein angenehmes Programm, die Musik ist auch nett und jetzt sind sie aus irgendwelchen Gründen, die man nicht näher untersuchen will und von denen man lieber gar nicht mehr reden will, in Schwierigkeiten gekommen - und da müsse man doch helfen. Und wer da nicht bereit sei, mit noch so viel Millionen einzuspringen, der sei dann schuld, dass das Radio eben hopsgehe. Das ist ja wohl eine Verkehrung, meine ich, von Ursache und Wirkung. Wenn ich mich zurückerinnere an den September 1994 - Sie waren damals auch dabei, Herr Landtagspräsident - dann wurde dem Landtag damals von der zuständigen Regierungsrätin Cornelia Gassner - und Sie hat das sicher auch geglaubt und mit 100-prozentiger Sicherheit ehrlich gemeint - blumig und mehrfach und eindringlich versichert, dass dieses Radio vom Wirtschaftlichen her so konzipiert sei, dass es mit Sicherheit keine staatliche Unterstützung brauche, dass mit Sicherheit die Finanzierung des vorgesehenen bescheidenen Aufwandes durch eigene Einnahmen gesichert sei, weil sie genau wusste und vor allem, weil die Betreiber des Radios, das Management, genau wussten, dass der Landtag sonst die Konzession gar nicht erteilen wird. Das wurde im Landtag damals auch ganz klar gesagt, wenn nicht sichergestellt sei, dass dies eintreten werde. Nun, sicherstellen kann man so etwas natürlich mit 100-prozentiger Garantie nie, aber in diesem Fall, meine ich - und ich rede jetzt, wie gesagt, nur von den wirtschaftlichen Begleitumständen und nicht von der Qualität des Gebotenen - tatsächlich war es insofern besonders krass, als vom ersten Jahr an nur Verluste gemacht wurden und - und das kommt für mich persönlich, wenn ich das aus finanzpolitischer Verantwortung heraus als Landtagsabgeordneter Revue passieren lasse - es kommt noch dazu, es wurde in einer Überschau über diese acht Jahre gesagt: Es wurde im Grunde genommen nie vom Management ein wirklich ernsthafter Versuch unternommen, die ständig überschwappenden Kosten und die ständig in relativ hohen Sphären sich bewegenden jährlichen Defizite in den Griff zu bekommen. Und als es dann so weit war, dass man aufgrund des Medienförderungsgesetzes an den Staat gelangte, um auf diese Art und Weise, wenn möglich, das jährliche Defizit einbremsen oder gar abdecken zu können, musste man wohl oder übel - es hat damals einiges gebraucht in den Jahren 1998/99 vor allem, um das Management des Radio L überhaupt dazu zu bringen, das zu machen - aber sie mussten dann wohl oder übel schon aufgrund der Überwachungsfunktion der ESA einen Sanierungsplan vorlegen, einen Sanierungsplan, mit dem dargetan werden sollte, dass es sich um vorübergehende Hilfestellung handelt und nicht etwa um ein allenfalls EWR-widriges und auf Dauer angelegtes Subventionieren eines privaten Radios. Ich habe nie etwas davon gehört und ich kann diesen Ausführungen im Bericht der Regierung nichts, aber schon gar nichts davon entnehmen, dass dieser Sanierungsplan, der damals zwar vorgelegt wurde, auch nur in irgendeiner Weise umgesetzt wurde, oder dass auch nur versucht worden wäre, diesen umzusetzen. Ich muss heute rückblickend nach vier Jahren annehmen, dass der Sanierungsplan nur zum Schein erstellt und nur zum Schein vorgelegt wurde, um keine Schwierigkeiten mit der Regierung und mit der ESA zu haben und dass man in Wirklichkeit frisch-fröhlich genauso weitergewirtschaftet hat wie vorher. Und wie wir an den Defizitzahlen der letzten vier Jahre in diesem Bericht und Antrag der Regierung sehen, wurden Jahr für Jahr satte siebenstellige Defizite eingefahren. Das Radio L war jahrelang so glücklich, einen sehr spendierfreudigen Sponsor zu haben, der - nicht immer mit einem Lächeln auf den Lippen, aber doch - während vieler Jahre diese Defizite ausgeglichen hat, in den letzten vier Jahren zusammen mit den staatlichen Beiträgen gemäss Medienförderungsgesetz. Und jetzt heisst es auf einmal, weil der Sponsor - wie ich meine aus verständlichen Gründen - irgendwann einmal von dieser Form der Misswirtschaft - und das ist in finanzieller Hinsicht eine Misswirtschaft - genug hat und nicht mehr bereit ist, weiter zu spenden, jetzt muss natürlich der Staat einspringen, damit alles im Wesentlichen so weitergehen kann wie bisher. Denn auch die von der Regierung - wie ich annehme, allein von der Regierung und nicht etwa vom Management - angekündigte Beschränkung von 35 auf 23 Stellen ist in meinen Augen, nachdem noch keine näheren Konzepte über die zukünftige Art und Weise der Führung vorliegen und vor allem des Umfangs des Radio-Betriebs wie von anderen Abgeordneten ja schon mehrfach gesagt wurde, keineswegs eine Garantie dafür, dass solche Defizite nicht auch weiterhin eintreten. Und zwar, wenn ich Defizite sage, meine ich über die CHF 1,5 Mio. hinaus, die laut Vorschlag der Regierung hier von vornherein als Defizitgarantie zugesagt werden sollen. Und wenn ich im Protokoll der Finanzkommission als Aussage der Regierung lese, mit CHF 1,5 Mio. könne der Sender durchkommen: Das sind Formulierungen - muss ich Ihnen sagen - wenn man sich nicht nur in diesem Fall, wie ich schon erwähnt habe, an das Jahr 1994 erinnert, sondern auch an andere Fälle von Unternehmen bzw. von Institutionen, die sich wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten irgendwann einmal dann doch an den Staat wenden, ist doch heute mit Händen schon greifbar, wenn es heute schon nur heisst: Ja, damit werden sie wahrscheinlich schon durchkommen können, dass, wenn nicht nächstes Jahr, dann spätestens übernächstes Jahr von einem Durchkommen keine Rede mehr ist und wir hier uns faktisch verpflichten sollen, auf unabsehbare Zeit in ein Loch ohne Boden zu investieren. Und das mag man, wenn man der Meinung sei, ein eigenes liechtensteinisches Radio sei so wichtig, dass jeder Betrag dafür gerechtfertigt ist, mag man das gutheissen. Dann soll man das aber bitte auch sagen und soll nicht glauben, dass mit den Beträgen, die hier konkret zur Diskussion stehen, die Sache ein Ende hat. Das wird sie sicher nicht haben. Denn auch nach den Anträgen der Regierung ist ja - klarerweise muss man sagen - vorgesehen, dass die CHF 1,5 Mio. nicht etwa nur für die nächsten drei Jahre, sondern auf unabsehbare Zeit hin bezahlt werden sollen, auch wenn ein formeller Nachfolgefinanzbeschluss für drei Jahre - oder für welchen Zeitraum auch immer - später immer wieder möglich sein wird. Aber wir wissen alle ganz genau: Wenn der Landtag so einem Finanzbeschluss einmal den Segen erteilt hat, dann wird es unmöglich, aber wirklich unmöglich sein, in drei Jahren zu kom-men und zu sagen: Jetzt haben wir eigentlich genug, wir zahlen nichts mehr. Mit anderen Worten: Der Defizitbeitrag wird bleiben und ich traue mich sehr viel zu wetten, dass es nicht bei CHF 1,5 Mio. bleiben wird. Ich persönlich bin der Meinung, dass es eigentlich, wenn man richtig - wenn ich das sagen darf - wenn man «richtig» diskutieren würde, nicht um die Frage geht, wollen wir in Liechtenstein ein Radio oder wollen wir keines, denn ich glaube, ein Radio wollen wir eigentlich alle, sondern es geht doch darum: Was für ein Radio wollen wir und um welchen Preis? Während, was mich stört bei vielen Voten, die hier zu hören waren, ist, dass davon gar keine Rede ist, sondern das hört sich so an wie: Wir wollen um jeden Preis das Radio weiterlaufen lassen so wie bisher, und was es kostet zahlen wir halt, wir haben es ja. Von Sparanstrengungen, von denen man vor allem bei der letzten Budgetdebatte seitens der Regierung sehr viel gehört hat, ist hier in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rede mehr, sondern hier werden, wie ich schon gesagt habe, auf unabsehbare Zeit hinaus Millionenlöcher aufgerissen. Ich bin der Meinung, ein liechtensteinisches Radio, vor allem eines vom Staat indirekt über eine öffentlich-rechtliche Anstalt betriebenes, muss ein bescheidenes Radio sein. Es muss ein Radio sein, das das Notwendige erbringt - das wurde auch schon vielfach gesagt, eine Informationsfunktion in Katastrophen- bzw. in Notfällen und bei ähnlichen Anlässen wahrnimmt, erfüllt, ein Radio, das im Übrigen so bescheiden und auf so kleiner Flamme wie möglich laufen gelassen wird, so wie dies andere Lokalradios - und das wird immer ein Lokalradio sein und nicht ein nationales Radio von der Grössenordnung eines ORF und eines Radio DRS - auch schaffen. Denn dann, wenn man das Geld nicht bekommt, wenn man sich mit dem bescheiden muss, was man tatsächlich selbst erwirtschaften kann, dann geht es nämlich. Siehe Beispiele aus der benachbarten Schweiz und aus dem benachbarten Vorarlberg. Es ist daher nicht so, wie manche unserer Kollegen zu glauben scheinen, dass ohne diesen wieder typisch liechtensteinischen, sehr reichhaltigen, finanziellen Zustupf, der hier garantiert werden soll, dass es ohne das überhaupt kein Radio geben kann. Diese Frage wurde - auch das wurde schon gesagt - von der Regierung überhaupt nicht überprüft, uns hier überhaupt nicht näher vorgestellt, und es ist daher - meiner Meinung nach - im heutigen Zeitpunkt, wenn man seine Aufgabe als Landtagsabgeordneter, der für das Schicksal der Staatsfinanzen zumindest auch in einem gewissen Sinne mitverantwortlich ist, richtig und ernsthaft wahrnimmt, ist es im heutigen Zeitpunkt aufgrund des informativen Inhalts dieses Berichtes, der nämlich leider zu wenig informativ ist, nicht möglich, hier eine gute, eine abschliessende Entscheidung zu treffen. Es sind einfach zu viele Fragen offen. Ich will nur einige der wichtigsten Fragen - ich glaube, die meisten wurden schon gestellt - nochmals anführen: Es ist meiner Meinung nach unzumutbar, dem Landtag einen Finanzbeschluss für den Erwerb von Aktiven im Umfang von immerhin CHF 3,1 Mio. vorzulegen, ohne im Geringsten - ausser, dass man allgemeine Gattungsbegriffe angibt - im Detail zu sagen, welche konkreten Sachen zu welchem konkreten Detailpreis hier gekauft werden sollen. Ich möchte in diesem Zusammenhang der Frau Regierungschef-Stellvertreterin die Frage stellen: Ist es richtig, dass in diesem Betrag von CHF 3,1 Mio. auch eine Zahlung des Landes an die Radio TV AG für das Weiterbetreiben des Radio L bis zum 31.12.2003 inbegriffen ist? Eine solche Information hat uns, der VU-Fraktion, nämlich der Intendant Heer vom Radio L heute vor 10 Tagen in einer Fraktionssitzung erteilt. Er hat uns gesagt, darin sei seines Wissens auch ein solcher Betrag inbegriffen. Nur damit sei das Radio L, also die Radio TV AG, überhaupt bereit gewesen, den Betrieb nach dem 30. Juni diesen Jahres fortzusetzen. Eine weitere Frage richtet sich danach auch im Zusammenhang mit der Aufteilung dieser CHF 3,1 Mio.: Im Finanzbeschluss und auch an einer Stelle, glaube ich, des Berichts auf Seite 15 im Gegensatz zu einer anderen Stelle auf Seite 76 heisst es: «Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio Werbe AG». Nun würde mich schon interessieren: Was hat denn die Radio Werbe AG für wichtige Aktiven, die das Land hier übernehmen soll? Und wenn ja: Zu welchem Preis? - denn das werden wohl nicht die Art von Aktiven sein, wie sie die Regierung in ihrem Bericht beispielsweise aufführt. Schliesslich auch an eine Bemerkung des Abg. Roland Büchel anschliessend würde mich schon interessieren: Wie ist der Begriff «planmässig» auf Seite 12 des Berichtes denn zu verstehen? Normal sprachlich müsste man ihn so verstehen, dass es eigentlich schon längere Zeit geplant gewesen sei, dass das Sponsoring aufhört und daher irgendeine neue Lösung gefunden werden muss. Und dann wäre es umso stossender, dass die Verantwortlichen der Radio TV AG sich erst fünf Tage vorher an die Regierung wenden und sagen würde: Ja übrigens, uns fällt gerade ein, in fünf Tagen geht uns ja das Geld aus, ihr müsst uns jetzt sofort, und zwar mit satten Millionenbeträgen unter die Arme greifen, sonst hört man einfach - wie es hier geheissen hat - nur mehr ein Rauschen auf 96,6. Und das führt mich auch zu dem Hinweis - damit Sie mich nicht falsch verstehen: An all dieser Misere ist weder die Regierung, noch der Landtag, noch irgendeine politische Partei schuld, sondern eine private Gesellschaft namens Radio TV AG bzw. deren Management - und um dem Ganzen auch einen Namen zu geben: Es ist, wie wir alle wissen, im Wesentlichen Herr Walter Bruno Wohlwend, der diese Gesellschaft seit vielen Jahren führt, und zwar in der Weise führt, wie ich es vorher zu charakterisieren versucht habe. Und das noch dadurch zu belohnen, indem man sagt: Selbstverständlich, wir stellen dir alles was immer irgendwie möglich und notwendig ist zur Verfügung, damit alles so flott weitergeht wie bisher, das fände ich ein schlechtes Signal. Ein schlechtes Signal für die staatliche Finanzpolitik, wenn sie nicht bessere Begründungen anbieten kann als bisher, nämlich die Regierung in diesem Bericht, und auch ein schlechtes Signal für zukünftige Begehrlichkeiten. Denn wenn der Staat unter diesen Umständen solche Beträge zu sprechen bereit ist, ja dann kann es viele andere Anspruchsteller auch noch geben, die auch sagen: Was wir machen oder was wir gerne machen würden ist für das Land auch wichtig, interessiert auch viele Menschen; warum sollen für uns nicht auch ein, zwei Millionen herausschauen? Das Letztere mag Ihnen jetzt etwas übertrieben erscheinen, aber so abwegig ist es nicht. Diesen Eindruck bekommen die Menschen in unserem Land, wenn man das Gefühl hat, wenn einer sein Schiff in finanzieller Hinsicht mehr oder weniger sehenden Auges an die Wand gefahren hat - ich rede immer nur über das Finanzielle, nicht über das Programm - dann kann er sich darauf verlassen, dass zum Schluss die Regierung schon einspringen wird, damit alle zufrieden und in Freude sagen können: Ja, es geht alles so weiter wie bisher, der Staat muss ja irgendwas bezahlen, stört uns nicht, ist ja nicht unser Geld. Ich glaube nicht, dass es eine gute Idee wäre, einem solchen Eindruck Vorschub zu leisten, indem man hier ohne all die näheren Abklärungen, die von vielen anderen Abgeordneten schon gefordert wurden, getroffen zu haben und all diesen Anträgen bedenkenlos Folge zu geben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Landtagsvizepräsident. Ich möchte noch kurz zu Ihren Äusserungen betreffend das Vorgehen bei der Behandlung dieser Vorlage Stellung nehmen: Das Vorgehen wird ja, wie hier aufgezeigt, unter anderem durch die Änderung der Finanzbeschlüsse auch durch die Regierung getragen. Vielleicht kann dann die Frau Regierungschef-Stellvertreterin meine Ausführungen noch ergänzen. Sie haben von einem völlig ungewöhnlichen Weg gesprochen. Über das kann man sicher diskutieren. Sie haben aber auch zugestanden - sonst hätte ich Ihnen nämlich die Frage gestellt - Sie haben nämlich auch gesagt: Gesetzlich absolut zulässig. Was ich jedoch nicht im Raum stehen lassen kann, ist Ihre Aussage, dass das Vorgehen unseriös ist. Herr Landtagsvizepräsident, für mich wäre ein Vorgehen dann unseriös, wenn eine Beratung der Gesetzesvorlage - in unserem Fall des Rundfunkgesetzes - dadurch präjudiziert würde, denn Sie wissen ganz genau, dass die hier vorliegenden Finanzbeschlüsse ganz klar in Art. 2 alle samt und sonders die gesetzliche Grundlage haben: «Dieser Finanzbeschluss tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom ... und dem Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk in Kraft». Das heisst, es fliesst kein Franken und es präjudiziert - nach meiner Ansicht - die Diskussion dieser Gesetzesvorlage doch nicht. Es gilt lediglich: Der Finanzbeschluss wird auf Eis gelegt und kommt nie zum Tragen, wenn wir die Mittel sprechen, bis dieses Rundfunkgesetz in 2. Lesung und mit Schlussabstimmung verabschiedet wird. Ich sehe aus diesem Grund Ihre Aussage, dass das Vorgehen unseriös sei, absolut nicht. Man kann sicher darüber diskutieren, dass dieses Vorgehen vielleicht nicht dem normalen Vorgehen entspricht. Aber dass das Vorgehen unseriös ist, kann man nicht behaupten. Ansonsten bitte ich Sie, mir die Frage zu beantworten: Wo sehen Sie konkret die Unseriosität in diesem Vorgehen?Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Weil es keinen sachlichen Grund dafür gibt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Aber ist es dann unseriös?Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Das ist eine Auffassungssache. Unseriös heisst nicht gesetzwidrig, heisst nicht geschäftsordnungswidrig. Aber wenn ohne jeglichen sachlichen Grund, bevor das Gesetz überhaupt verabschiedet ist, bereits die Finanzbeschlüsse verabschiedet werden, die erst notwendig werden, wenn das Gesetz verabschiedet ist, dann fällt mir nichts Besseres als das ein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich glaube, Herr Landtagsvizepräsident, wir müssen uns diesbezüglich nicht mehr unterhalten. Ich kann es so nicht stehen lassen. Unseriös wäre es dann, wenn dieses Vorgehen die Beratung der Gesetzesvorlage - in unserem Fall des Rundfunkgesetzes - präjudizieren würde oder den Abgeordneten den Spielraum, den sie bei den Beratungen haben müssen, in irgendeiner Weise einschränken würde. Wir haben anscheinend zum Wort «unseriös» ganz unterschiedliche Definitionen. Das Wort «unseriös» ist für mich eine starke Aussage. Wenn man sagt, das Vorgehen ist unseriös, das ist für mich eine sehr starke Behauptung und diese kann ich in dieser Form nicht stehen lassen. Dass man auch einen anderen Weg gehen kann, da gebe ich Ihnen Recht. Ich möchte vielleicht noch die Frau Regierungschef-Stellvertreterin fragen, ob sie das noch ergänzen will oder ob sie uns noch mitteilen will, warum die Regierung diesen Weg gewählt hat. Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Nur ein letzter Satz, Herr Präsident. Um das zu entkräften, möchte ich Sie dann bitten, zu begründen, warum Sie zu diesem völlig ungewöhnlichen und bisher völlig ungebräuchlichen Entschluss gekommen sind. Es muss doch irgendeinen Grund haben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesen Grund habe ich nicht vorgegeben. Sie wissen ganz genau, dass heute noch Änderungen bezüglich Finanzbeschluss seitens der Regierung gekommen sind. Diesen Finanzbeschluss habe nicht ich geändert, das wissen Sie so gut wie ich. Dann frage ich halt die Regierung: Warum sind diese Änderungen gekommen? Aber aufgrund dieser Änderungen kam für mich das Signal, dass diese Finanzbeschlüsse auch heute in Behandlung zu ziehen sind. Sonst macht das ja keinen Sinn. Wenn wir nämlich die Gesetzesvorlage verabschieden und dann die Finanzbeschlüsse genehmigen, dann müssen die Finanzbeschlüsse diese Änderung nicht aufweisen. Dann können wir den Satz so stehen lassen, wie er im alten Finanzbeschluss enthalten war: «Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Also, dann ist meine Annahme richtig, dass es nur auf Wunsch der Regierung - ohne näheren sachlichen Grund - geschah.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das kann ich nicht sagen, das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Ich habe heute wie Sie auch die Änderungen auf den Tisch bekommen. Sicher ist, wenn die alte Formulierung geblieben wäre, hätte ich nie und nimmer diese Finanzbeschlüsse durchgezogen. Dann wäre es ja sinnlos. Man kann ja keine Finanzbeschlüsse verabschieden, die dann am Tage der Kundmachung rechtswirksam werden, wenn dann vielleicht drei, vier Monate später erst die gesetzliche Grundlage dafür besteht. Darf ich vielleicht das Wort der Frau Regierungschef-Stellvertreterin geben.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Wenn ich Sie richtig verstehe, soll ich jetzt einfach einmal zu dieser Frage Ausführungen machen, und den Rest nach der jetzt laufenden Debatte beantworten.Das gewählte Vorgehen der Regierung, Ihnen heute andere Beschlüsse zu unterbreiten, wurde mit dem Rechtsdienst eingehend erörtert und es spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Beschlüsse - auch in einer 1. Lesung - so gefasst werden. Was war der Grund der Regierung, diese Beschlüsse abzuändern? Fairness gegenüber den 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unser Plan sieht vor, dass zumindest 23 Vollstellen auch weitergeführt werden könnten. Uns war es einfach wichtig, dass wir ein Signal geben können, ob mit Radio L überhaupt als künftigem Radio Liechtenstein weitergefahren werden kann und soll, ob das überhaupt auch der Wunsch des Landtages ist. Und dazu ausschlaggebend ist natürlich auch die Frist, welche jetzt noch bis Ende Jahr läuft. Sie haben das bereits angesprochen. Ich werde dann auf diese Frage auch später noch eingehen. Die Frist für die Weiterführung läuft Ende Jahr aus. Das wurde so mit der Radio TV AG verhandelt. Das bedeutet aber auch, dass die Radio TV AG den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - zumindest aus ihrer Sicht - kündigen muss. Und wenn wir ein gutes Programm führen wollen, dann brauchen wir sehr gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn wir allerdings bis Dezember zuwarten, dann sind diese Leute vielleicht weg und sie sind nicht mehr für die Weiterführung zu gewinnen, weil hinter diesen 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Familien stehen oder sie müssen sich selbst verhalten. Und das war eigentlich im Sinne der Fairness diesen Personen gegenüber gedacht, weil mit dem Tag der Kundmachung die Referendumsfrist läuft. Man kann also davon ausgehen, wenn das Referendum ergriffen wird und es zu einer Volksabstimmung kommen sollte, ist das in dieser Frist, die wir betreffend Weiterführung aushandeln konnten, auch möglich. Es geht um gar nichts anderes. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für das Abendessen und fahren um 20.00 Uhr mit den Beratungen fort. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19.30 Uhr).
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 30: Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk sowie der bezüglichen Finanzbeschlüsse.Zu Wort gemeldet hat sich der Abg. Johannes Kaiser.Abg. Johannes Kaiser:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Vor dem Abendessen hat sich noch Landtagsvizepräsident unter anderem dazu geäussert, wie der Zeitfaktor bezüglich der Entscheidungsfindung entstanden ist, vor allem, wer diesen vorlegte. Ich möchte ganz kurz auf das Argument der Zeitachse, wie diese vorher auch vom Abg. Ivo Klein und anderen seit der Korrespondenz ihrer Herren anders interpretiert wird, mindestens seit der FKO-Sitzung vom 11. September, darauf eingehen. Der Zeitaspekt, das heisst, das Argument einer Entscheidungsverlängerung wird immer wieder von den VU-Abgeordneten ins Feld geführt. Wenn ich richtig mitgehört habe, hat neben den Befürwortern des Eintretens unter anderem auch der Abg. Paul Vogt betont, dass die zeitliche Limite ein schnelles Vorgehen voraussetzt oder verlangt, oder dass dieses Vorgehen angesagt ist. Betrachtet man die Zeitachse seit Anfang dieses Monats, so ist interessant zu beobachten, zu welchem Zeitpunkt die zeitliche Aufschiebung ins Spiel gebracht wurde. In der Finanzkommissions-Sitzung vom Donnerstag, 4. September, wurde von allen Mitgliedern diese Richtung der Vorgehensweise befürwortet, wie dies dem betreffenden Protokoll zu entnehmen ist. Dann zirkulierte die erwähnte Korrespondenz und prompt war von da an das Zeitargument der Rettungsanker für diese Landtagsvertreter. Dann noch zu den Ausführungen des Abg. Ivo Klein, der sich voreilig vor den stellvertretenden Abg. Roland Büchel stellte und sich für ihn gewehrt hatte, der dies sicher auch selbst tun kann, wie er dann anschliessend gezeigt hat. Der stellvertretende Abg. Roland Büchel hat gesagt, dass er Radio DRS wiederum anrufen möchte. Meinen Sie, Herr Büchel, dies würde Radio DRS umsonst machen, nachdem damals der DRS-Radio-Anstalt sämtliche Kostengutsprachen gegenüber dem schweizerischen Nachbarn gestrichen wurden? Dies war von der damaligen Regierung kein freundlicher Akt gegenüber dem Schweizer Nachbarn und insbesonders nicht gegenüber Radio DRS. Dies führte auch zu Verstimmungen über den Rhein. Es ist eine weitere Mär, zu verkünden, wie dies der stellvertretende Abg. Roland Büchel ausführte, die Regierung Hasler führe Radiogebühren ein. Eine Kann-Bestimmung ist keine Einführung, sondern eine gesetzesformale Formulierung, um nächsten Generationen Handlungsspielraum offen zu lassen und nicht mit Muss-Bestimmungen sie in eine Richtung zu zwängen. Von Radiogebühren-Einführung war nie die Rede. Deshalb sprechen wir auch von diesen vorliegenden und von der Regierung seriös eruierten Zahlen. Fakt ist: Radiogebühren gibt es keine. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich zu zwei Voten äussern, die direkt mein Votum betroffen haben. Konkret: Das erste Votum bezieht sich auf den Abg. Ivo Klein. Er hat zum Bericht, den ich zitiert habe - so habe ich es zumindest vernommen - gesagt, der Bericht sei repräsentativ oder ich hätte das gesagt. Das, denke ich mir, war nicht meine Intention. Ich wollte eigentlich nur sagen: Wie kann man auf den Titel «Dann lieber kein Radio» kommen, wenn unten acht von neun Personen sagen: Doch, im Prinzip sind wir doch lieber für das Radio. Ich sage nicht, dass das repräsentativ ist. Und Sie haben dann auch noch erwähnt: Ab zehn Personen wäre es für Sie akzeptabel. Jetzt kann ich Sie trösten. Oben im Vorspann steht: «Ganz und gar abgeneigt von der Idee der Verstaatlichung ist ein in Liechtenstein ansässiger Deutscher, der es vorzieht, anonym zu bleiben». Damit wären wir bei zehn Personen - und damit steht es acht zu zwei. Aber, ich meine, es ist nicht repräsentativ. Lassen wir das Spiel. Aber, die Frage ist: Wie kommt man zu diesem Titel? Das entzieht sich halt eben meiner Kenntnis. Dann der zweite Punkt: Das betrifft Landtagsvizepräsident Peter Wolff und den Abg. Roland Büchel. Sie haben das Wort «planmässig» von Seite 12 im Bericht und Antrag angesprochen. Hier denke ich mir: Der Plan ist wunderbar. Nur, es nützt nichts, wenn nur der Hauptsponsor von diesem Plan weiss. Und das hat dann doch auch Landtagsvizepräsident Peter Wolff in seinem Votum durchschimmern lassen, dass das natürlich dann schon das Problem des Hauptsponsors und nicht der Regierung ist, denn ein Plan nützt nichts, wenn die Regierung nichts davon weiss. Aber, ich denke mir, diesbezüglich wird uns die Frau Vizeregierungschefin noch genauere Erläuterungen geben. Aber es ist eindeutig: Vom Plan wusste der Hauptsponsor und die Regierung konnte nicht erahnen, was der Hauptsponsor in seinen Gedanken vorhat. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Zuerst vielleicht noch zwei Sätze zur Aussage des Abg. Johannes Kaiser: Die Zeitachse ist wirklich gar keine Argumentation. Es sind schlicht und einfach die vielen Unklarheiten und Fragen, die hier im Raum stehen. Ein bisschen Hoffnung habe ich, wenn wir die Regierung noch hören. Dabei wird sich sicherlich noch etwas klären. Aber den Vorwurf, mich von einem Brief beeinflussen zu lassen, weise ich zurück. Ich komme nicht mehr auf die vielen Themen und Fragen zurück, denn ich habe selbst noch einige offene Fragen. Ich spreche die mangelnde Projektierung an, das heisst, eine Art von fehlender Vernehmlassung. Konkret: Wurde die Medienkommission um eine Meinung gefragt, wie ein staatliches Radio in unsere Medienlandschaft passt, oder wer sonst an interessierten, beratenden oder involvierten Kreisen - vielleicht sehr nahe liegende Kreise, zum Beispiel die Stabsstelle Finanzen oder Vertragspartner - wurde informiert oder wenigstens um eine Meinung zu diesem Projekt angefragt, das uns auf Anhieb jetzt einmal einen Finanzbeschluss von über CHF 10 Mio. beschert? Zu den Radiogebühren, die gemäss Art. 39 wieder eingeführt werden können, und zwar laut Aussage der Regierung mit einer Kann-Bestimmung: Die FBP-Fraktion, vertreten durch den Abg. Johannes Kaiser, hat klar gesagt: Wir führen keine Radio- und Fernsehgebühren ein. Dazu möchte ich einfach auch die Regierung zur Sicherheit noch fragen: Wird das wirklich nicht beabsichtigt? Das lässt dann ja auch die Finanzierung des staatlichen Radios in einem anderen Licht erscheinen. Die dritte Frage bezieht sich auf die Werbeeinnahmen: Im «Volksblatt» von Ende August hat jemand behauptet, dass, wenn man einen monopolistischen Landessender schafft, dass dann keine Radiowerbung betrieben werden darf. Ich möchte einfach fragen: Gibt es technische bzw. rechtliche Hemmnisse, die dem zu gründenen Staatsradio im Weg stehen könnten, damit es diese Werbung betreiben kann respektive die budgetierten Werbeeinnahmen von rund CHF 2 Mio., die glaube ich, in etwa jetzt in der Grössenordnung sind wie sie Radio L jetzt einnimmt, dann auch nicht in Frage stellen? Es wird auch immer wieder, auch in einem Zeitungsartikel, von Wettbewerbsverzerrung gesprochen, wenn ein staatliches Unternehmen Werbeangebote macht. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn ich mich aber an die LKW-Interpellationsbeantwortung vom Mittwoch erinnere, stehen privatwirtschaftliche Ansätze innerhalb eines staatlichen Unternehmens sehr im Gegensatz zu den dort geäusserten Grundsätzen, was die Kernaufgaben des Staates sind. Ich möchte mich durch eine Aussage der Regierung darauf verlassen können, dass die budgetierten Werbeeinnahmen, die eigentlich über die Hälfte des Budgets ausmachen, realistisch erzielbar sind, sei es durch den notwendigen Umsatz oder durch Nichtbehinderung von irgendwelchen rechtlichen Elementen, wie sie hier in Zeitungsartikeln aufgezeigt werden. Der vierte Punkt sind die berühmten CHF 3,1 Mio.: Ich möchte wissen, ob immaterielle Werte darin enthalten sind, ob solche Werte abgegolten werden oder ob es sich wirklich um die Übernahme von Infrastrukturanlagen handelt, also um feste Aktiven, und dass die Frage ganz klar geklärt ist, welche Sendeanlagen eigentlich schon dem Land gehören respektive vom Land schon einmal finanziert worden sind. Ich hatte bis dato keine Zeit, das zu eruieren. Ich erinnere mich aber auch an Finanzbeschlüsse in den letzten zehn Jahren, dass das Land hier schon mitfinanziert hat. Wichtig für mich ist - und das habe ich auch schon zum Ausdruck gebracht - noch einmal ein ganz klares Bild zu haben, ob es sich um eine Übernahme von Radio L oder um einen Neuaufbau eines staatlichen Radios unter Verwendung der vorhandenen Infrastruktur handelt. Das spreche ich deswegen an, weil angemahnt bzw. empfohlen wurde - vielleicht auch zu Recht, ich kann das nicht beurteilen: Wir brauchen eine neue Führungscrew und der Name wird geändert. Das tönt also nicht nach Übernahme des jetzigen Radio L, so wie es die Konsumenten bzw. die Hörer gewohnt sind. Dann wurde auch von Arbeitsplatzsicherung gesprochen, aber gleichzeitig von Abbau von Stellen - vermutlich aus Kostengründen. Ein anderer Punkt ist - ich glaube, der Abg. Wendelin Lampert hat es gesagt: Ein Neuaufbau, ohne dass wir mit Radio L etwas jetzt arrangieren, kostet uns CHF 7 Mio. Hin-gegen, wenn wir eine Übernahme vornehmen, kostet es uns CHF 3,1 Mio. Ich möchte die Regierung fragen: Wurde diese Rechnung vom Abg. Wendelin Lampert richtig aufgemacht? Für mich sieht der Vergleich so aus, dass wir rund CHF 6,3 Mio. mit den vier Finanzbeschlüssen bezahlen, um dieses Unternehmen aufzubauen, und CHF 4,5 Mio. noch dazu für drei Jahre des Staatsdefizits von CHF 1,5 Mio. bewilligen. Der direkte Vergleich ist dann also diese CHF 6,3 Mio. zu den CHF 7 Mio. Sonst ist der Vergleich, dass wir alle Anlagen neu aufbauen und das nicht übernehmen; das wären die CHF 7 Mio. Dieser Vergleich muss noch geklärt werden.Eine letzte Frage ist die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2003 inklusive Medienförderung: Dies ist auch wieder wahrscheinlich im Rahmen von etwa zusammen CHF 900'000. Dort habe ich die Frage: Ist diese Förderung schon ausbezahlt worden bzw. verfügt Radio L über diese Mittel? Wurde dieses Geld schon gebraucht oder verbraucht, oder könnte man die Leistungsvereinbarung, die normalerweise Ende des Jahres - wie ich weiss - zur Überweisung kommt, nicht jetzt vorher ausrichten, um eben diesen Umstand der Liquidität dieses anscheinend in grossen Schwierigkeiten stehenden Unternehmens zu überbrücken? Das wäre doch ein erheblicher Betrag, der dem Unternehmen vielleicht für irgendetwas anderes nützen könnte, wenn es diesen Betrag im Dezember zur Verfügung erhält. Bis vor einer Stunde habe ich gehofft, dass der Landtag eine bessere Qualität an Entscheidungsgrundlagen und Informationen bis zur 2. Lesung erhält, bevor der Landtag einem Gesetz - und vor allem - den beantragten finanziellen Auswirkungen von total etwas über CHF 10 Mio. seine Zustimmung zu geben hat. Erschrocken eigentlich und überrascht war ich von der Ankündigung des Landtagspräsidenten, dass er diese vier Finanzbeschlüsse noch heute Abend durchziehen will. Mir ist ganz klar, dass mit dem Art. 2 ein Regulativ eingebaut ist, dass das Geld eben nur dann fliessen kann, wenn das Gesetz auch verabschiedet ist. Und wenn ich auch das Wort «unseriös» in den Mund nehme, dann müssen Sie das in dem Sinn verstehen, dass wir heute - mit «wir» meine ich jetzt mich als Abgeordnete, vielleicht geht es den 13 Abgeordneten besser, weil sie einfach näher an der Regierung sind und somit mehr Gelegenheit hatten, sich über alle die Details, die mich noch beschäftigen, zu informieren. Das kann durchaus der Fall sein, aber mir geht es so. Ich fühle mich aber aufgrund des heutigen Standes der Dinge nicht in der Lage, diese finanziellen Auswirkungen seriös abzuklären. Für mich sind dieses Auswirkungen nicht nachvollziehbar. Und wenn wir am Gesetz etwas ändern - und das sollte ja die 1. Lesung und dann die 2. Lesung mit der Verabschiedung bringen, das sollte dann vor allem die Stellungnahme der Regierung zur 2. Lesung bringen, dann könnte man das sicher auch besser beurteilen. Und je nachdem, wie das ausfällt, sind auch die Kredite vielleicht nicht das, als das sie heute vorgeschlagen sind. Kurzum: Es fehlt ganz einfach die Grundlage, diese Kredite heute sich zu erklären. Wir müssen auch wissen, dass wir hier ein neues Gesetz in einer für uns eigentlich neuen Materie schaffen. Es ist nicht so eine einfache Gesetzesvorlage bzw. nicht eine einfache finanzielle Auswirkung, abgesehen von der Höhe auch inhaltlich. Das ist ein Unterschied, als wenn wir ein bestehendes Gesetz, ein bestehendes Geschäft, einfach zu verändern hätten. Und nicht zuletzt ist es - und das sieht man heute und das ist auch im Publikum so herübergekommen - es ist zu allem ein eher umstrittenes Geschäft. Alle Ideen, Fragen und Chancen, die diese Debatte im Landtag bringt - und ich glaube fast aus allen drei politischen Lagern, ich habe überall Fragen und Kritiken gehört, die in diesen Sanierungsfall eingebracht werden - die fliessen dann nicht mehr ein, weil man die finanziellen Auswirkungen anscheinend hier und heute beschliessen lässt. Für mich ist das auch unlogisch und ich fühle mich irgendwo mit diesem Vorgehen in meiner Art und Weise, Finanzbeschlüsse zu prüfen, auf irgendeine Art betrogen. Und, wie gesagt: Die Dokumentation für die finanzielle Zukunft dieses staatlichen Radios ist auch mangels Businessplan, der mehrfach angemahnt wurde, sehr schwach. Deswegen verantworte ich nicht, auf keinen Fall auf dieser Basis, wie sie sich heute darstellt, Staatsgelder von über CHF 10 Mio. zu bewilligen. Ich möchte den Herrn Präsidenten wirklich noch einmal bitten, sich dieses Vorgehen, das - wie gesagt - auch aus meiner Erfahrung, so weit ich mich erinnere, das erste Mal in einer sehr schwierigen Frage vorkommt, doch noch einmal zu überlegen, und die Genehmigung der Finanzbeschlüsse auf die Oktober-Sitzung respektive nach Vorlage der Antworten zu verschieben. Danke.Abg. Rudolf Lampert:
Ich wollte eigentlich nichts sagen, aber nachdem der Landtagsvizepräsident den mangelnden Sparwillen moniert hat, der auf unserer Seite nicht vorhanden sei bzw. der mangelnde Sparwille, der vorhanden sei, möchte ich doch noch dazu etwas sagen: Ich habe bereits bei der Konzessionserteilung hier in diesem Hause - Sie waren selbst auch dabei, Herr Landtagsvizepräsident, Sie haben das angetönt - habe ich hier die Buchhaltung angezweifelt. Ich habe damals die Zahlen angezweifelt. Ich kann mich an einen Satz noch sehr gut erinnern. Ich habe ausgeführt, dass ein Versuch aktiviert wurde mit etlichen CHF 100'000. Ich habe gesagt, dass das einfach nicht zulässig wäre. Es ist dann darüber hinweggefegt worden. Ich kann mich genau an den Satz erinnern: «Die Bilanz ist nun in sich stimmig». Diesen Satz vergesse ich nie mehr, weil das irgendwo ein Novum - auch für buchhalterisch versiertere Personen - war. Denn, dass Soll und Haben in einer Bilanz übereinstimmen, war für mich auch selbstverständlich. Aber es wurden keine weiteren Argumente gebracht und ich habe damals auch gezweifelt und deshalb auch bei der Erteilung der Konzession nicht mitgemacht, weil diese ganze Finanzierung damals schon unklar war. Sie haben das aber vorhin auch schon so ausgeführt. Aber dass der Sparwille jetzt nicht vorhanden sei, das kann ich so nicht stehen lassen, denn bereits einige Abgeordnete haben angetönt, dass sie sparen und Anträge einreichen wollen, die entgegen diesen Finanzbeschlüssen lauten, nämlich, dass wir jetzt einen Sanierungsbeitrag sprechen und anschliessend dann Reduktionen wollen, einfach auch um ein Signal zu setzen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil ich auch am guten Willen zweifle, den vor allem die Führungscrew bei Radio L an den Tag legt. Ich habe selbst ein Interview gehört. Dabei wurde vom Intendanten ausgeführt, dass er kaum sieht, dass mit dieser reduzierten Variante ein Radio L weitergeführt werden kann. Ich habe das selbst gehört. Ich weiss leider den exakten Wortlaut nicht mehr, sonst könnte ich ihn hier zitieren. Aber inhaltlich hat er angezweifelt, dass auf diese Art Radio zu machen ist. Wenn die Führungscrew nicht dahintersteht, dann muss man entsprechende Massnahmen setzen, damit jemand dort steht, der auch hinter diesem Konzept steht. Das einfach zum Sparwillen. Dann noch zur Abstimmung, ob nun über den Finanzbeschluss abgestimmt werden kann oder nicht: Für mich macht eigentlich das Gesetz überhaupt keinen Sinn, wenn die Finanzen nicht zur Verfügung stehen, denn wir machen hier speziell ein Gesetz für genau diesen Rundfunk. Das Gesetz können wir eigentlich vergessen, wenn der Finanzbeschluss nicht gefällt wird. Also, wozu sollen wir dann überhaupt noch eine 2. Lesung durchführen? Das macht für mich irgendwo schon Sinn, dass die Finanzen gesprochen werden. Wir hatten ähnliche Beispiele, wo allerdings das Geld schon zur Verfügung stand. Beispielsweise bei der Liechtenstein Bus Anstalt. Als diese gegründet wurde, wurden die budgetären Mittel einfach auf die Liechtensteiner Bus Anstalt verlagert, aber die Mittel waren vorhanden. Hier würden wir eine Gesellschaft gründen bzw. ein Gesetz für eine Gesellschaft erlassen, die dann ohne Mittel dasteht. Das Gesetz macht keinen Sinn, wenn wir die Mittel nicht zur Verfügung stellen. Dann noch zum Märchen, dass Rundfunkgebühren eingeführt werden sollen: Es steht in diesem Gesetz nichts anderes als schon heute gültiges Recht. Im Gesetz über Radio und Fernsehen steht nämlich in Art. 14, dass Gebühren erhoben werden können bzw. Gebühren erhoben werden, und dann werden in der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz unter Art. 11 Gebühren aufgeführt. Es ist einfach eine Tatsache, dass die Gebühren nicht eingehoben wurden. Aber grundsätzlich besteht heute schon die genau gleiche gesetzliche Grundlage, diese Gebühren einzuführen bzw. einzufordern, was einfach nicht gemacht wurde. Ich war damals auch in diesem Hohen Hause, als man diese Gebühren abgeschafft hat. Aber so zu tun, als ob das nun ein Novum wäre, verstehe ich nicht. Wir haben dieselben gesetzlichen Bestimmungen in diesem Gesetz und ich sehe nicht ein, weshalb jetzt plötzlich diese eingeführt werden sollen. Die Gebühren sind zwar gesetzlich vorhanden, aber sie werden nicht eingefordert. Der gesetzliche Zustand ist also derselbe wie es schon heute der Fall ist. Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Geschätzte Regierungsvertreter. Radio: Ja oder nein? Das ist eine Frage. In dem Bereich bin ich grundsätzlich ein Anhänger eines Privatradios, falls es auch finanzierbar ist in unserem Land. Ich finde es auch mühselig, dass das ins Haus stehende Staatsradio als Kind einer De-facto-Nötigung der bisherigen Betreiber daherkommt. Ich muss aber an dieser Stelle auf etwas zu reden kommen, was von den beiden Kolleginnen Hassler und Laternser und auch vom Landtagsvizepräsidenten Wolff stark kritisiert wird. Was hier im Vorgehensbereich abgeht, hat Neuheitswert, allerdings in einem stark negativen Sinne und das ist definitiv eine andere Frage. Wenn das von Ihnen in Aussicht gestellte Vorgehen von der Vorgänger-Regierung gewählt worden wäre, und zwar unter dem Motto «das Geld muss raus, und zwar so schnell wie möglich, bevor der gesetzliche Rahmen klar ist», dann wäre in diesem Hause die Hölle los gewesen. Gebhard Hoch selig und auch andere Abgeordnete, auch Sie, Herr Landtagspräsident, hätten die geistige Gesundheit und die Seriosität der Regierung massiv in Frage gestellt. Seien Sie einmal ganz ehrlich: Heute schweigen Sie dazu - oder noch schlimmer: Sie tun so, als ob das die absolute Normalität wäre. Was Sie hier tun wollen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FBP, das ist für mich die Übersteigerung der Arroganz der Macht. Sie haben jegliche Bodenhaftung verloren. Wenn Sie die Finanzbeschlüsse hier und heute durchstimmen, ist das eine ungehörige und unrühmliche Singularität in der Geschichte der Landtages. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte kurz auf zwei, drei Äusserungen eingehen: Der Herr Abg. Lampert hat das vorher kurz angesprochen, und zwar hat der Landtagsvizepräsident gesagt, die FBP-Fraktion würde überhaupt keinen Kostenrahmen kennen. Sie würden sagen: Wie viel darf es sein bzw. darf es noch etwas mehr sein? Dem möchte ich ganz klar widersprechen. Der vorliegende Antrag der Regierung reduziert schon wesentlich die bisherigen Aufwendungen, vor allem im Personalbereich. Was einige Kollegen meiner Fraktion anbelangt, die schon angetönt haben, dass sie auch diesem Vorschlag nicht zustimmen werden und Anträge zur Reduzierung des Defizits stellen werden, zeigt ganz klar, dass das Kostenbewusstsein in unserer Fraktion bzw. bei meinen Kollegen vorhanden ist. Das heisst, zuerst einmal bei der Regierung vorhanden war und auch hier in der Fraktion vorhanden ist. Wir wollen ganz klar die Kosten in den Griff bekommen und wollen nicht, dass das ein undurchschaubares Gebilde ist, vor dem wir uns hier befinden oder über das wir diskutieren. Das zeigt auch ganz klar das Budget für das Geschäftsjahr 2004. Dort sehen wir die wesentlichen Kostenkomponenten, Drittleistungen, ebenso auch den Personalaufwand. Der Personalaufwand ist der grösste Posten in dieser Rechnung und dieser Personalaufwand wird natürlich ganz klar darüber beeinflusst, wie der Auftrag an den Sender sein wird. Und da hat der Herr Abg. Paul Vogt natürlich Recht: Wenn wir auf dem ganzen Programm bestehen, das im Rundfunkgesetz enthalten ist, und sagen, dieses Programm an Leistungen muss zu 100% für alle und jeden erfüllt werden, dann bin ich auch seiner Meinung, dann werden wir mit diesen Personalkosten von CHF 2,24 Mio. im nächsten Jahr nicht auskommen. Wir müssen also dort Abstriche machen, und zwar in den Forderungen, in den Leistungen an den Sender, und dann können wir diese Personalkosten beeinflussen. Das, was hier vorgeschlagen ist, ist ein vernünftiger Rahmen in Berücksichtigung der Vergangenheit und für das, was wir auch in Zukunft erwarten. Es wird nicht mehr so viele Leistungen geben können mit diesem Personalaufwand bzw. mit diesem Personalbestand, aber die Regierung ist der Meinung, dass damit ein qualitativ doch akzeptabler Stand auch in Zukunft gemacht werden kann. Und da kann man also absolut nicht davon sprechen, dass wir kein Kostenbewusstsein und kein Verantwortungsbewusstsein haben und wir als Landtagsabgeordnete nicht wüssten, über was wir diesbezüglich eigentlich entscheiden. Wir entscheiden über die Übernahme von CHF 3,1 Mio. Es wurde auch schon von mehreren Kollegen argumentiert, dass es im Vergleich zu dem, was man aufwenden muss, wenn man von Null aus startet, etwas unter der Hälfte liegt, was da gerechnet und kalkuliert werden muss. Dann zur Misswirtschaft in der Vergangenheit und dass wir diejenigen, die für diese Misswirtschaft verantwortlich sein sollen, noch belohnen: Davon kann also wirklich keine Rede sein. Der neue Verwaltungsrat ist noch nicht bestimmt, die Verantwortlichen in diesem Gremium sind nicht bestimmt. Darüber wird der Landtag bzw. die Regierung entscheiden. Und wenn wir von Belohnung red-en: Diejenigen, die bisher verantwortlich waren, bekommen von dem, was wir heute sprechen, nichts, sondern davon profitiert in erster Linie eben der Bürger, der ein Bedürfnis hat, über dieses Medium Informationen zu empfangen. Es profitieren die Mitarbeiter, die sich eingesetzt haben und auch weiterhin eine Aufgabe und einen Arbeitsplatz haben, für das, was sie bis jetzt geleistet haben, aber es profitieren auf keinen Fall die bisherigen Verantwortlichen. Und das kann man wirklich nicht gegeneinander ausspielen. Die Rundfunkgebühren wurden schon angespochen, aber ich mache das gerne auch noch einmal: Ich habe das auch schon ganz klar einer Zeitung bzw. einem Journalisten gesagt, dass ich damit nichts am Hut habe und ich im Moment mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass man Rundfunkgebühren einführt. Zur Prüfung von verschiedenen Varianten: Diesbezüglich besteht ganz einfach die Zeit und die Möglichkeit nicht, alle möglichen Varianten abzuklären, weil dieser Termin einfach gesetzt ist. Und darum müssen wir auch das Vorgehen, das hier so stark kritisiert und als unseriös bezeichnet wurde, oder dass sich Landtagsabgeordnete sogar als betrogen vorkommen, das kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Wenn man «ungewöhnlich» sagt: Okay, damit bin ich einverstanden, aber jede Situation erfordert eben die Massnahmen, die zur Realisierung einer Vorstellung notwendig sind. Und diese Massnahmen, die wir hier vorschlagen, sind wirklich nicht unseriös, sondern sind angemessen und wirklich überschaubar. Stv. Abg. Roland Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine kurze Replik zu Aussagen des Abg. Johannes Kaiser: Herr Abg. Kaiser. Ich muss Sie korrigieren, einfach um der Wahrheit Gehör zu verschaffen, denn ich lasse mir keine falschen Aussagen in den Mund legen. In Bezug auf Radio DRS habe ich wörtlich gesagt, dass bezüglich der Information in Notlagen und Krisenfällen die Regierung ausser Acht lässt, dass es dazu keinen eigenen Radiosender braucht, sondern dass diese Aufgabe mit einem klaren Leistungsauftrag und gegen eine entsprechende Abgeltung auch an einen ausländischen Sender, wie zum Beispiel Radio DRS, delegiert werden kann. Das habe ich gesagt und nichts anderes. Zu den Gebühren: Auch diesbezüglich haben Sie mir einiges in den Mund gelegt. Dazu habe ich wörtlich gesagt, dass die Regierung Frick die Gebühren auf den 1. Januar 1999 abgeschafft hat und sie es bis heute sind, und die Regierung Hasler jetzt in Aussicht stellt, Gebühren wieder einzuführen. Und das steht nun einmal einfach wörtlich so mit einer Kann-Bestimmung auf den Seiten 25/26 des Bericht und Antrags. Die Regierung sagt sogar auch schon wofür. Sie sagt nämlich hier im Bericht: «Die Erhebung einer Rundfunkgebühr könnte damit den jährlich anfallenden Verlustbeitrag ersetzen und bei entsprechender Höhe den LRF finanziell selbsttragend machen». Man kann es auch so interpretieren: Die jährlichen Defizite würden dann, falls das eintreten würde - es ist ja eine Kann-Bestimmung - an die Bevölkerung überwälzt. Abg. Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch noch eine Anmerkung zum Votum des Abg. Kaiser: Herr Abg. Kaiser. Es hat System, dass Sie Aussagen anders Denkender nicht zur Kenntnis nehmen. Ihre Art zu politisieren ist in diesem Hause mittlerweile hinlänglich bekannt. Ich möchte daher auf Ihr erneut polemisches Votum nicht eingehen. Ich will mich lediglich dagegen verwehren, dass ich aufgrund eines Briefes reagiert habe. Ich und auch mein VU-Kollege in der Finanzkommission, der Abg. Erich Sprenger, haben anlässlich der zwölften Sitzung der Finanzkommission gegen die Finanzbeschlüsse auf den vorliegenden Grundlagen gestimmt. Es wurde auch im Protokoll vom 11. September so festgehalten und kann somit nachgelesen werden. Abg. Walter Vogt:
Ich habe zwei, drei Sachen: Erstens an die Frau Regierungschef-Stellvertreterin: Sie geben für das seltsame Vorgehen die Sorge um die 40 Radio-Mitarbeiter an, um sich die Kredite schon bei der 1. Lesung zusichern zu lassen. Nun, ich frage Sie: Machen Sie sich die gleichen Sorgen, wenn morgen meine 14 Mitarbeiter vor Ihnen stehen oder vielleicht die 60 oder 70 Mitarbeiter des grössten Fensterbauers im Lande? Es geht grundsätzlich hier darum, eine defizitäre und private Firma zu übernehmen. Um nichts anderes geht es, ob das nun eine «Stimme Liechtensteins» ist oder nicht. Und da möchte ich mich dem Votum des Abg. Ivo Klein anschliessen. Der Abg. Johannes Kaiser wirft der Opposition immer wieder und bei passender und unpassender Gelegenheit Populismus vor. In dieser Angelegenheit, Herr Abg. Kaiser, kann ich Ihnen nur sagen: Die letzte Periode war Ihre Partei in der Opposition. Und was Populismus anbelangt hatten wir einen sehr guten Lehrmeister. Und ich kann Ihnen versichern: Der Lehrling ist noch lange nicht so weit. Dann komme ich nochmals auf meinen Antrag auf Nichteintreten zurück: Ich nehme diesen Antrag zurück und stelle einen Antrag auf Zurückweisung an die Regierung. Somit hat die Regierung die Möglichkeit, die ganze Angelegenheit nochmals genau und exakt zu überarbeiten. Es sind noch viele Fragen und viel Wenn und Aber aufgetaucht. Und ich appelliere hier an die Vernunft und an das Verantwortungsbewusstsein der Mehrheitspartei und der kleinen Oppositionspartei. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz auf das Votum des Abg. Rudolf Lampert kommen: Sie sagten sinngemäss, wenn wir zuerst das Gesetz verabschieden und dann die Finanzbeschlüsse beschliessen, dann würden wir - sinngemäss gemäss Ihrer Aussage - ein Gesetz für eine Gesellschaft ohne Mittel machen. Das steht ja überhaupt nicht zu Debatte, das ist völlig abwegig. Natürlich müssen und werden Mittel gesprochen werden, wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist. Aber erst dann. Es ist ja durchaus denkbar und es ist liegt in der Freiheit des Landtages - so hoffe ich doch zumindest -, dass ein Gesetz verabschiedet wird, das einen Kostenrahmen für ein günstigeres Radio bewirken wird, also für ein Radio mit einem engeren Auftrag, was ich mir sehr gut vorstellen könnte. Für mich ist zum Beispiel der Art. 4 und Art. 6 im vorgesehenen Gesetzesentwurf - «Zweck und Tätigkeiten» sowie «Versorgungsauftrag» - viel zu weit gefasst. Wieso wollen wir schon wieder ein Radio haben, das Online-Dienste anbietet? Sogar Veröffentlichung von Druckwerken und Fernsehen usw. steht dort drin. Also, ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein Gesetz verabschiedet wird mit sehr viel engerem Rahmen - und natürlich hätten dann die Finanzbeschlüsse auch eine andere Höhe. Die Summe, die der Landtag mit den Finanzbeschlüssen sprechen wird, hängt von der Ausgestaltung des Gesetzes ab. Und deshalb ist es einfach sinnwidrig, die Finanzbeschlüsse zu verabschieden, bevor das Gesetz dazu beschlossen ist. Danke. Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Ich möchte nochmals kurz auf das Votum des Abg. Markus Büchel reagieren, wobei er ausgeführt hat, dass keine Zeit mehr für Alternativen bleibe. Ich habe dieses Thema in der Finanzkommission schon einmal kurz angezogen und gefragt, ob es eine Möglichkeit wäre, Radio L mit einem Überbrückungskredit von Seiten des Staates für zirka ein weiteres halbes Jahr am Leben zu erhalten, um die ganze Vorlage besser auszuarbeiten und auch Alternativen zu prüfen. Aber man ist damals in der Finanzkommission schon nicht darauf eingegangen und ich möchte das hier jetzt halt im Landtag nochmals zur Diskussion stellen. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Walter Vogt. Für mich macht Ihr Rückweisungsantrag an die Regierung überhaupt keinen Sinn. Keinen Sinn deshalb, weil keine einzige Frage mehr - mit Ausnahme der jetzt von der Abg. Frau Laternser gestellten Frage - zum Gesetz erfolgt ist, denn praktisch sämtliche Fragen, die jetzt im Raum stehen, behandeln die Finanzierung des jetzigen Radio L. Ich kann mich nicht an eine einzige offene Frage erinnern, die sich auf das Rundfunkgesetz bezogen hat. Also, wenn wir jetzt an die Regierung zurückweisen, sollte die Regierung doch Ansätze haben, wo wir die Kritikpunkte an diesem Gesetz haben bzw. was sich daran ändern soll. Für mich macht eine Rückweisung an die Regierung nur dann Sinn, wenn sie irgendwas aus den Eintretensvoten einbauen kann. Aber wir haben uns bezüglich des Gesetzes in keiner Weise geäussert, dass irgendetwas am Gesetz schlecht sein soll. Also, ich kann mich nicht an ein einziges diesbezügliches Votum erinnern. Die Rückweisung an die Regierung macht doch nur Sinn, wenn wir beispielsweise die 1. Lesung durchführen und dann sagen: Die Regierung muss das überarbeiten bzw. sie muss die Vorlage nach der 1. Lesung ja sowieso überarbeiten. Aber ihr Antrag macht für mich so für sich jetzt keinen Sinn. Was soll die Regierung denn mit dem zurückgewiesenen Gesetz?Abg. Walter Vogt:
Ich denke schon, dass es Sinn macht, weil es wurde doch in mehreren Voten ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass das, was man vor sich hat, nicht brauchbar ist. Man hat viele Fragen gestellt - und das weiss die Regierung auch. Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Aber wenn ich an die vielen Fragen denke, die Sie gestellt haben, diese Fragen beziehen sich alle auf Radio L und nicht auf das Rundfunkgesetz. Das möchte ich damit nur sagen. Auch der ganze Fragenkatalog des Abg. Sprenger hat sich ausschliesslich auf Radio L bezogen. Ich kann mich an keine konkrete Frage erinnern, die jetzt nicht beantwortet werden könnte oder die sich irgendwie auf das Gesetz bezogen hat. Also, für mich macht dieser Rückweisungsantrag - wie schon gesagt - keinen Sinn. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann gebe ich das Wort der Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte in aller Deutlichkeit betonen, dass die Regierung der Überzeugung ist, dass eine Weiterführung bzw. ein Weiterbetrieb von Radio L in Liechtenstein insbesondere auch im Sinne der Medienvielfalt wichtig und richtig ist. Liechtenstein ist ein souveräner Staat. Als souveräner Staat steht es ihm sicher an, eine eigene «Stimme» über Liechtenstein und aus Liechtenstein zu haben. Wir können alle täglich mitverfolgen - täglich ist vielleicht etwas übertrieben, aber regelmässig - wie ausländische Medien über unser Land berichten, und zwar nicht nur schlecht, sondern falsch. Und ich finde es enorm wichtig, dass ein Landessender auch die Funktion wahrnehmen kann, Sachen schnell richtig zu stellen, denn es ist kaum ein Medium schneller als das Radio. Dann finde ich es unbedingt erforderlich, dass wir ein unabhängiges Radio haben, damit es ein Meinungsklima gibt, und zwar kein frostiges, sondern ein offenes Klima. Ich spreche mich deutlich gegen einen Parteisender aus, egal welcher Couleur und ich finde, dieses müssten wir auch zum Wohle des Staates unbedingt verhindern. Unabhängigkeit, Meinungsklima und Meinungsfreiheit - es genügt nicht, diese nur als Lippenbekenntnisse abzugeben, wir müssen auch etwas tun und etwas dafür unternehmen. Radio L als privates Radio - und das möchte ich hier auch einmal deutlich betonen - hat medienpolitisch eine grosse Leistung, eine Pionierleistung erbracht, und das alles unter Aufbringung von grossen privaten Investitionen. Ich glaube, es ist zweifellos die Professionalität, mit der heute Radio L be-trieben wird. Diese Professionalität lässt sich sehen, hier müssen wir uns nicht schämen, da mag unser Radio in der Region immer bestehen. Es wurde vermehrt angesprochen, ob denn aus der Situation nicht auch andere Alternativen eruiert worden hätten werden können, welche Alternativen es gegeben hätte und ob überhaupt nach Alternativen gesucht wurde: Grundsätzlich ist die Radio TV AG die Verkäuferin und hat aufgrund unserer Intervention den Staat auch als möglichen Vertragspartner, als Käufer, angesehen. Es stand der Radio TV AG immer frei, und zwar bevor wir mit ihr Kontakt aufgenommen haben, auch andere Partner zu suchen, das Radio an Private abzugeben oder Beteiligungen zu suchen. Es ist aber sicher nicht die Aufgabe des Staates, die Funktion der Verkäuferin für die Radio TV AG zu übernehmen. Wir haben trotzdem verschiedene Alternativen geprüft, die aber aus folgenden Gründen ausgeschieden sind: Die wirtschaftliche Selbstständigkeit eines Privatradios mit dem Status und den Aufgaben eines Landessenders ist nicht nachhaltig bzw. nur mit massiv höheren Zuschüssen seitens des Staates in eine private Firma möglich. Das Abspecken auf einen Minimalsender oder einen reinen Musiksender ist weder für den Staat im Sinne der Grundversorgung noch für das Publikum im Sinne eines Informationsmediums tauglich. Die Unparteilichkeit und die Medienvielfalt ist gefährdet, wenn bestehende Medienhäuser einen Landessender übernehmen. Einem schweizerischen oder einem österreichischen Privatradio den Status des FL-Landessenders zuzuerkennen sah die Regierung als nicht zielführend an. Aufgrund des öffentlichen Interesses wird der Weiterbetrieb von Radio L mittels Überführung in eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts im Bericht und Antrag auch vorgeschlagen. Dann wurde wiederholt darauf hingewiesen, ob man doch nicht noch das Zeitfenster erweitern könnte, noch etwas mehr Aufschub gewähren könnte: Die Chance, ein bestehendes und zwar qualitativ hochstehendes und etabliertes Radio zu günstigen Konditionen übernehmen zu können, muss jetzt ergriffen werden. Die private Trägerschaft hätte ohne die Aufnahme von Verhandlungen den Sendebetrieb spätestens per 15. August eingestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt, also wenn Radio L vom Sender geht, dann müsste der Staat mindestens CHF 7 Mio. aufwenden, um ein ähnliches Radio von Grund auf neu aufbauen zu können. Ein Hinausschieben bringt also ausser Mehrkosten gar nichts und die Fakten liegen auf dem Tisch. Hätte die Regierung nicht aus souveränitätspolitischen, aber auch aus medienpolitischen Erwägungen nach Bekanntwerden der Absicht des Verwaltungsrates der Radio TV AG, den Betrieb umgehend einzustellen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen zu wollen, versucht, Radio L - das aus Sicht der Regierung aus der Medienlandschaft Liechtensteins als «Stimme Liechtensteins» nicht mehr wegzudenken ist und das bisher schon die Aufgaben des Landessenders, und zwar analog anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wahrgenommen hat - müssten wir heute nicht mehr über diesen Bericht und Antrag beraten, denn Radio L hätte - spätestens seit dem 15.8.2003 - keinen O-Ton mehr. Ich bin überzeugt, die Regierung hat ihre Verantwortung wahrgenommen und genau deshalb liegt auch heute dieser Bericht und Antrag vor. Es wurde wiederholt in den Voten darauf hingewiesen, dass jede zweite erwachsene Person Radio L hört. Ich glaube, im Bericht und Antrag ist auch ausgeführt, wie die Umfrage der Publica Data AG - und das ist eine Organisation, die das regelmässig im Auftrag der SRG macht - durchgeführt wird. Und in der Region selbst sieht man auch, dass Radio L sehr stark verankert ist, auch wenn man das vergleicht mit Radio DRS, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Schweiz oder auch im Vergleich mit den Privatradios, sei das Radio Ri oder auch andere. Wir sind überzeugt, dass wir die Kosten in den Griff bekommen. Wir haben wirtschaftlich gerechnet und das Ganze auch durchstudiert. Es wird im Bericht und Antrag auf Seite 18 folgende auch klar dokumentiert, wo wir Einsparungspotenzial sehen. Damit haben wir zwar einen abgespeckten Sender, aber wir sind überzeugt, dass wir nach wie vor ein qualitativ hochstehendes Radioprogramm produzieren können. Noch ein Satz zum Programm: Es ist nicht Aufgabe der Regierung, das Radioprogramm zu gestalten. Hierfür ist der Intendant und der Verwaltungsrat zuständig. Und ich denke eigentlich auch, dass der Landtag kein Interesse hat, ein Radioprogramm auf die Beine zu stellen. Jede Alternative wäre mit Sicherheit teurer, wenn wir heute ein Radio aufbauen möchten. Und noch etwas was uns wichtig ist: Die Regierung will diesbezüglich nun wirklich kein Abenteuer eingehen. Ferner wurde noch die Frage aufgeworfen, wie das bei anderen Privatradios ausschaut bzw. wie die mitfinanziert werden? Ich habe im Internet einen «Fact»-Artikel vom 4.9.2003 gefunden. Für die Richtigkeit dieser Aussage kann ich allerdings keine Gewähr geben - ich zitiere: «Unter dem Namen Förderung der Randregionen ist Lebrument der grösste Profiteur der Gebührengelder, die für kommerzielle Veranstalter abgezweigt werden. In den vergangenen fünf Jahren hat er für seine Radiostationen Grischa und Piz insgesamt CHF 3,8 Mio. garniert. Alleine im laufenden Jahr erhält er CHF 838'380, obwohl das Regionalfernsehen heute nur beschränkt aus dem Gebührentopf bedient wird, kassiert Lebrument auch dafür kräftig. Tele Südostschweiz erhält in diesem Jahr CHF 647'680». Die Auskunft des Bakoms und das sind Zahlen aus dem Jahr 2000, die neueren Zahlen seitens des Bakoms sind momentan nicht abrufbar - der entsprechende zuständige Mitarbeiter ist auf einer internationalen Konferenz und konnte diese nicht verifizieren - aber aus dem Jahr 2000 kann er darstellen, dass der staatliche Beitrag für Radio Grischa und Piz CHF 450'000 und CHF 270'000 betragen haben, exklusive Mehrwertsteuer. Und wenn man das hinaufrechnet, dann ist es in etwa ein solcher Betrag. Es wird klar gesagt, dass auch solche Privatradios ohne staatliche Unterstützung nicht überleben können. Ein neues CH-Radio-TV-Gesetz ist in Überarbeitung. Hier werden auch Gespräche geführt, ob die Gebühren angepasst werden. Durchschnittlich erhält von den zirka 25 Privatradios in der Schweiz jedes Radio zirka CHF 310'000, dies ohne Mehrwertsteuer. Dann wurde eine Frage zum UKW-Moratorium gestellt: Der Grund dafür war, dass man DAB - Digital Audio Broadcasting - einführen wollte oder mit dieser neuen Technologie Radio gestalten wollte. Und so wurde unter anderem in der Schweiz ein Moratorium für UKW eingeführt, weil man auch noch nicht sicher war, wie die Auswirkungen dieser neuen Technologie sind. Heute ist festzustellen: Die Wirkung ist eher gering, da die Technologie DAB noch nicht so weit ist. Aber es ist sicher die Zukunft und wir sprechen das auch im Bericht und Antrag an, dass man in der Zukunft auch mit solchen Entwicklungen rechnen kann, was allerdings unbestrittenermassen auch den Vorteil hätte, dass mehrere Radios in dieser Region Konzessionen bekommen könnten. Dann wurde eine Frage gestellt betreffend Notstromversorgung bzw. bezüglich der Aggregate: Hier muss man unterscheiden. Die Radio TV AG hat ein Notstromaggregat. Was noch nicht voll implementiert ist, sind die Notstromaggregate auf den Sendern. Seit drei Jahren gibt es eine Arbeitsgruppe, an der auch Radio L beteiligt ist. Wenn ich vorher Radio Ri gesagt habe, dann möchte ich das in Radio L ändern. Ich bin mir jetzt allerdings nicht mehr sicher. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Personen des Landesführungsstabs, des Amtes für Zivilschutz und der Landesversorgung zusammen. Und das Konzept soll auch umgesetzt werden. Genau in diesem Zusammenhang wurde ja auch für den Landesführungsraum ein entsprechendes Notstromaggregat eingeplant. Bis ins Jahr 2004 sollen diese Schritte umgesetzt sein. Das was Radio L bei ihnen vor Ort machen kann, wurde gemacht. Der Rest liegt auf den Sendern und die Sender sind ja nicht im Eigentum von Radio L. Wobei man auch dort unterscheiden muss: Es gibt Anlagen darauf, die dem Sender auch gehören. Also die Antenne und die Zusatzteile sind wiederum in anderer Hand. Dann wurde die Frage gestellt - ich habe jetzt gerade den Fragenkatalog des Abg. Erich Sprenger vor mir und ich versuche, diese Fragen einmal abzuhandeln: Zur Frage, ob es sich lohnt, Akquisition von Werbung überhaupt zu machen: Der Aufwand für die Agenturen und die Kommissionen betragen zirka CHF 100'000 und der Personalaufwand zirka CHF 300'000. Das heisst also, die Aufwendungen seitens Radio L betragen zirka CHF 400'000. Der Ertrag wird mit rund CHF 2 Mio. eingesetzt. Das heisst, netto bleiben CHF 1,6 Mio., über die Radio L verfügen kann. Dann haben Sie gefragt, ob die im Anhang aufgeführten Planzahlen einhaltbar sind: Hier können wir mit gutem Gewissen sagen: Bei normalen Konjunkturbedingungen und bei einer Weiterentwicklung wie jetzt können diese Zahlen auch eingehalten werden. Dann haben Sie die Frage aufgeworfen: Wie wurden von Radio L in der Planung die Kosten für den Aufbau der Marke Radio L berücksichtigt? Die Marke «Radio L» bleibt erhalten. Bisher hat ja schon Radio L das Wort «Liechtenstein» im Logo. Hier haben wir also keinen Anpassungsbedarf. Hier können wir uns grosse Kosten sparen, aber selbstverständlich haben wir auch für dieses Logo einen gewissen Goodwill mitbezahlt, weil sich die Marke in der Region sehr etabliert hat. Radio L hat einen sehr guten Ruf und es ist auch bekannt. Es wäre eigentlich unseres Erachtens unklug, daran etwas zu ändern. Dann zur nächsten Frage: Wurde das Projekt von der Stabsstelle Finanzen überprüft und liegt eine Stellungnahme vor? Die Stabsstelle Finanzen war in unserer Projektgruppe integriert und auch die Stabsstelle EWR hat eine Stellungnahme dazu abgegeben. Die Stabsstelle EWR begrüsst diese Umwandlung ausserordentlich. Ab einem bestimmten Beitrag des Staates an private Radios wäre es gefährlich, sodass das Medienförderungsgesetz nicht mehr vollumfänglich eingehalten werden könnte und die ESA solche Zahlungen nicht akzeptieren würde. Die Stabsstelle EWR befürwortet also diesen Schritt deutlich. Dann ist die Frage aufgeworfen worden betreffend die Einführung von Radio- und Fernsehgebühren: Der Abg. Rudolf Lampert hat schon darauf hingewiesen. An und für sich handelt es sich ja bei diesem liechtensteinischen Rundfunkgesetz um ein Spezialgesetz und wir berücksichtigen dabei nur die bestehende Gesetzgebung. Die Rahmengesetzgebung ist ja das Radio-TV-Gesetz. Es ist Art. 14 - wenn ich mich recht erinnere - der nach wie vor in Kraft ist. Dazu gibt es auch eine entsprechende Gebührenverordnung und der entsprechende Art. 11 wurde nicht aufgehoben. Anlässlich der Schaffung des Medienförderungsgesetzes wurde einfach der Einzug der Gebühren sistiert. Und wir sind der Meinung, dass man dann auch im Spezialgesetz die Kann-Bestimmung aufführen bzw. aufnehmen muss. Aber die Regierung ist dezidiert nicht der Ansicht, dass Rundfunkgebühren eingeführt werden sollen. Allerdings ist auch etwas klar: Wenn wir keine staatlichen Mittel, also keine Beiträge, geben wollen, dann müsste das ja irgendwie finanziert werden und dann wäre das die Alternativlösung. Aber wir streben das nicht an und darum haben wir auch einen Finanzbeschluss für drei Jahre vorgeschlagen. Erstens, damit das neue Radio auch eine gewisse Kontinuität hat und planen kann, und auf der anderen Seite aber auch, damit man sich grundsätzlich Gedanken machen kann, welche Veränderungen möglich wären. Aber noch einmal: Die Regierung hat nicht die Absicht, Radio- und Fernsehgebühren einzuführen. Dann haben Sie mich ersucht, den Kaufpreis von CHF 3,1 Mio. zu erklären: Dazu ist zu sagen, dass es eine Unternehmensbewertung von einem unabhängigen Unternehmen, einem Schweizer Büro, gegeben hat, das schon öfters genau im Medienbereich Unternehmensbewertungen gemacht hat. Ein Teil der Unternehmensbewertung handelt die Weiterführung von Radio L ab, und der zweite Teil behandelt die Frage: Wie viel müsste der Staat in die Hand nehmen, um Radio L als öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der bestehenden Art zu finanzieren, ohne beispielsweise den Finanzbeschluss, den wir zur Schaffung der Sendenetzkonsolidierung erwirken möchten. Natürlich auch ohne Dotationskapital, sondern einfach nur was an Sachanlagen und an Know-how einfliessen müsste, damit wir einen öffentlich- rechtlichen Rundfunk auf die Beine stellen könnten, der das Format von Radio L - beispielsweise, wie er heute sich darstellt - hat. Es stand ausser Zweifel, dass die Radio TV AG unter keinen Umständen die Firma zu Liquidationswerten veräussern würde; sie hatten uns ja auch nicht angefragt. Wir sind nämlich auf sie zugegangen, nachdem wir erfahren haben, dass sie den Sendebetrieb vollumfänglich einstellen wollen. Und dann führt man wie bei jedem anderen Vertrag Vertragsverhandlungen. Wir konnten uns bei CHF 3,1 Mio. einigen. CHF 1,2 Mio. sind reine Sachanlagen, CHF 450'000 ist die Bewertung des Online-Projektes. Für das kommende Jahr wurden bereits jetzt Werbeverträge im Umfang von CHF 650'000 ausgehandelt, die wir übernehmen können. Und die Weiterführung, die damit bis Ende Jahr gesichert ist, wurde mit CHF 600'000 bewertet. Und CHF 200'000 sind Goodwill für den Aufbau der Marke, die Gesamtkonzeption, alles was an immateriellen Werten investiert wurde. Die CHF 600'000 betreffend Weiterführung gehen auf volles Risiko der Radio TV AG. Wenn also der Landtag den Beschlüssen nicht zustimmt, ist es das Risiko der Radio TV AG. So setzt sich die Zahl des Kaufpreises zusammen. Dann war Ihre Frage noch: Ist nach Meinung der Regierung der Kauf eines Goodwills in diesem Fall überhaupt gerechtfertigt? Diese Frage beantworte ich mit Ja, selbstverständlich, denn Radio L hat sich in der Region etabliert, hat sich einen Namen geschaffen. Ich denke, die CHF 200'000 Goodwill, die wir hierfür aufbringen, sind gerechtfertigt, vor allem wenn man auch noch bedenkt, dass private Sponsoren bisher CHF 12 Mio. in Radio L eingeschossen haben, damit es so funktioniert, wie es heute dasteht. Eine Frage war die Aufschlüsselung der CHF 7 Mio. in der Unternehmensbewertung, wie das zustande kommt betreffend einen erwähnten Neuaufbau eines staatlichen Radios: Die Sachanlagen werden mit CHF 2,5 Mio. angegeben, der Online-Betrieb mit CHF 0,5 Mio., dann für Leistungsstrukturen CHF 1,4 Mio., für das Know-how CHF 2 Mio. und für die Netzwerk-Struktur CHF 0,5 Mio. Zum Programmkonzept habe ich schon Ausführungen gemacht. Zuerst muss sichergestellt sein, ob der Landtag ein öffentlich-rechtliches Radio will. Dann müssen die Formalitäten erfüllt sein und dann kann das Programm auf die Beine gestellt werden. Das ist dann Aufgabe des Intendanten und des Verwaltungsrates. Im Gesetz sind klare Programmgrundsätze enthalten und an diese hat sich der Intendant und auch der Verwaltungsrat zu halten. Sie fragen auch noch, ob es eine Beschreibung des genauen Sendegebietes im Endausbau oder noch besser anhand einer Karte gebe: Diese Beschreibung ist seit längerem in Arbeit. In der Schweiz wurde diese mit dem Bakom abgesprochen und das Bakom ist grundsätzlich auch einverstanden. Mit Österreich sind die Abklärungen noch nicht so weit gediehen. Die Frage nach dem Konzept des reibungslosen Übergangs des Sendebetriebs kann ich nur so beantworten, dass nach der 1. Lesung und nach einem grundsätzlichen Signal, ob man überhaupt einen öffentlich-rechtlichen Sender will, dieses in Angriff genommen wird. Dann zur Frage: Gibt es ein Konzept für die Integration des Landeskanals in die öffentlich-rechtliche Anstalt? Die Arbeitsgruppe ist bereits eingesetzt. Betreffend Landeskanal existiert eine Arbeitsgruppe, die ein neues Konzept ausarbeitet, aber das Konzept ist noch nicht definitiv. Und wie Sie dem Gesetz entnehmen können, handelt es sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Wir wollten das liechtensteinische Rundfunkgesetz so ausgestalten, dass wir, wenn wir den Landeskanal ausbauen bzw. öffnen, nicht ein neues Gesetz schaffen müssen, sondern dass dieses Gesetz dann nach wie vor Gültigkeit hat. Aber es ist auch keine Muss-Bestimmung. Es ist im Moment nicht vorgesehen, dass dieser Bereich jetzt in den nächsten drei Monaten in Angriff genommen wird. Dann die Frage, wann das Radio- und Fernsehgesetz aus dem Jahre 1978 überarbeitet wird, kann ich gerne beantworten: Wir sind jetzt an der Umsetzung des neuen Telekommunikationspackages. Nach Abschluss dieses Paketes werden wir das Radio-TV-Gesetz in Angriff nehmen. Dann wurde die Frage gestellt, ob die Regierung nachgeforscht habe, warum die Zusammenlegung der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG nicht wie im Sanierungskonzept vorgesehen erfolgt ist: Organisatorisch ist sie erfolgt. Die Räumlichkeiten sind jetzt alle bei Radio L. Die Synergien werden genutzt. Die Kosten konnten gesenkt werden. Rechtlich ist es noch nicht vollzogen. Es sind nach wie vor eigene juristische Konstrukte. Dann zur Frage: Hat die Regierung bei Überprüfung der Jahresrechnung festgestellt, dass die Sanierung nicht planmässig verlief und was hat sie zur Umsetzung unternommen? Die Jahresrechnungen wurden immer auch der Stabsstelle Finanzen weitergeleitet. Die Stabsstelle Finanzen hat regelmässig in der Finanzkommission Auskunft gegeben, insbesondere der Bericht 1999 wurde behandelt. Dann zur nächsten Frage: Gibt es ein Konzept, wie sich der öffentlich-rechtliche Sender in Zukunft präsentieren soll? Ja, wir sehen vor, dass wir einen Landessender haben und dieser ist im liechtensteinischen Rundfunkgesetz geregelt. Dann die Frage: Welchen Informationsgehalt wird das Programm künftig haben? Der Programmauftrag ist fest definiert im Rundfunkgesetz. Wie gesagt: Die Verantwortung liegt beim Intendanten und beim VR. Es sollte Bedacht darauf genommen werden, dass die Unabhängigkeit und die Selbstständigkeit gewährleistet werden können. Zur nächsten Frage: Wird der Informationsgehalt insgesamt und mit Liechtensteinbezug gegenüber heute ausgebaut oder reduziert? Der Informationsgehalt soll qualitativ bestehen bleiben. Aus Kostengründen müssen aber gewisse Reduktionen durchgeführt werden. Diese führen wir auch auf im Bericht und Antrag. Wir werden es uns sicher nicht leisten können, einen Vierschichtbetrieb weiterzufahren. Dieser sollte redimensioniert werden auf den Dreischichtbetrieb. Das macht einen recht grossen Posten aus im Personalaufwand. Dann haben wir eindeutig kommuniziert, dass der Online-Betrieb im Budgetplan nicht berücksichtigt ist, also dass dafür auch gar keine Aufwände berechnet worden sind. Das soll im Ermessen des Verwaltungsrates sein. Wenn er mehr Werbeeinnahmen generiert oder andere Einsparungen findet, dann soll er die Möglichkeit haben, den Online-Betrieb weiterzuführen. Aber unser Businesscase sieht das nicht vor. Also das Land spricht mit dem Betrag, mit den maximal CHF 1,5 Mio., die wir jährlich als Defizitbeitrag vorsehen, keine Gelder für den Online-Betrieb. Ich möchte aber auch deutlich kommunizieren, dass ich es eigentlich bedaure, denn dieser Online-Betrieb ist sehr professionell, er ist sehr gut, inhaltlich sehr gut, aber wir müssen uns halt auch nach der Decke strecken. Nicht alles was wünschbar ist, ist auch machbar. Dann haben Sie gefragt, ob die Ausstrahlung des Programms des verstaatlichten Radios von Sendeanlagen aus, die sich im Ausland befinden, vertraglich geregelt ist: Auf dem Erbli ist zum Beispiel Radio DRS 1, 2 und 3 und sendet in die Schweiz. Und ich finde es für einen souveränen Staat eigentlich angemessen, dass er die gleichen Rechte beanspruchen darf wie ein anderer souveräner Staat. Aufgrund des Postvertrages haben wir früher alles abgetreten. Heute erfüllen wir diese Aufgaben auch eigenständig und es ist eigentlich unbestritten, dass auch Liechtenstein als souveräner Staat einen Anspruch auf Frequenzen hat. Es ist nicht so leicht, diese zu bereinigen, weil natürlich auch die Forderungen aller anderen da sind und jeder möchte gerne noch mehr ausbauen. Aber es besteht im Bakom das Verständnis, dass der liechtensteinische Landessender darauf angewiesen ist, dass wir flächendeckend in unserem Land das Programm ausstrahlen können, weil sonst kann der Landessender ja genau die Funktion nicht wahrnehmen, in Krisensituationen auch alle bedienen zu können. Man hat das beispielsweise gesehen im Fall des Lawinenabgangs in Malbun. Nachher war es auf einmal möglich, auch dort empfangbar zu werden. Ich finde es schon auch wichtig, dass wir nicht nur geben, sondern auch etwas erhalten. Wir geben der Schweiz ja auch etwas ab. Betreffend Werbeeinnahmen gewähren wir Gegenrecht. Wenn DRS 1, 2 und 3 Werbeeinnahmen generieren wollen, dann ist es ihnen freigestellt. Der österreichische Rundfunk als öffentlich-rechtlicher Sender lebt auch von Werbeeinnahmen. Genauso geht das mit anderen europäischen Rundfunkanstalten. Wir gewähren Gegenrecht und ich gehe eigentlich davon aus, dass das auch uns zugestanden wird. Vertragliche Vereinbarungen habe ich vorher schon angesprochen. Wir haben Verständnis beim Bakom und das Einverständnis ist vorhanden, unterschrieben ist aber noch nichts. Was betont werden muss ist, dass die Verhandlungen mit dem Bakom nur so gut vorangegangen sind, weil wir für Radio L als Landessender verhandelt haben. Wenn wir für Radio L als reines Privat- oder Regionalradio verhandelt hätten, wären wir nicht weitergekommen. Es sind also souveränitätspolitische Gründe, die dafür sprechen. Zur nächsten Frage: Ist es gesichert, dass Radio L die Grundversorgung an Informationen für die Bevölkerung sowohl in technischer Hinsicht wie flächendeckend erbringen kann? Diesbezüglich habe ich schon Ausführungen gemacht.Dann noch die Frage: Kann Radio L im heutigen und zukünftigen Markt das Werbebudget von CHF 2 Mio. erfüllen? Wie bekannt ist, liegt die Auftragsgrösse zwischen CHF 2'000 und CHF 5'000; also bei normaler konjunktureller Entwicklung gehen wir davon aus. Sie sehen das aus den Planzahlen, die wir geliefert haben, und auch im Bericht und Antrag. Es hat schon Zeiten gegeben, in denen die Werbeeinnahmen CHF 2,5 Mio. betrugen. Die schlechte konjunkturelle Situation in den letzten Jahren hat natürlich auch dazu geführt, dass eher weniger Einnahmen geflossen sind. Ihre letzte Frage habe ich eingangs schon beantwortet. Die Sanierungsfrage habe ich ebenfalls schon beantwortet.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frau Regierungschef-Stellvertreterin, besten Dank. Es hat weitere Fragen aus dem Plenum. Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Nur zwei kurze Ergänzungsfragen, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, zur Zusammensetzung des Kaufpreises von CHF 3,1 Mio.: Sie haben gesagt, CHF 650'000 für Werbeverträge, die bereits für nächstes Jahr vorliegen - wenn ich es richtig verstanden habe. Heisst das, dass Werbeverträge, die von der Werbe AG - wie ich annehme - akquiriert wurden und die ja dann vom neuen Staatsrundfunk - wenn man mal so sagen darf - erfüllt werden müssen, also ausgestrahlt werden müssen, dass die im vollen Umfang, also der vereinbarte Ertrag, dieser heutigen Trägerschaft bezahlt werden? Wenn nein: Wie sind die CHF 650'000 sonst zu verstehen? Und zu den CHF 600'000 für die Weiterführung des heutigen Betriebes von Radio L bis Jahresende frage ich mich und leite diese Frage gewissermassen an Sie weiter: Ist das nicht eine versteckte Subventionierung über die Vorschriften des Medienförderungsgesetzes hinaus? Abg. Dorothee Laternser:
Danke. Ich habe auch drei kurze Fragen bzw. Anmerkungen, und zwar: Wenn ich es nicht überhört habe, dann haben Sie mir bisher nicht auf die Frage geantwortet, ob die Aktiven von einer anerkannten Revisionsgesellschaft geprüft wurden? Das Zweite: Sie sagten, die Zusammenführung der Radio TV AG/Radio L Werbe AG sei auf organisatorischer Ebene erfolgt, also in Zusammenhang mit Räumlichkeiten usw., aber noch nicht vollständig in rechtlicher Hinsicht. Das heisst: Ist das so zu verstehen, dass nach wie vor zwei Verwaltungsräte agieren, Geld kosten usw.? Und meine dritte Frage - da hoffe ich, dass ich Sie falsch verstanden habe. Aber ich gehe davon aus, dass ich richtig gehört habe, dass Sie in den CHF 3,1 Mio., die bezahlt werden, CHF 450'000 für den Online-Betrieb bezahlen. Gleichzeitig schreiben Sie auf Seite 19 im Bericht und Antrag - ich zitiere: «Der im Frühjahr 2003 aufgebaute Online-Bereich, obwohl inhaltlich und technisch auf sehr hohem Niveau, wird auf ein Minimum reduziert und scheint deshalb weder aufwands- noch ertragsmässig im Budget 2004 auf». Und dafür bezahlen Sie CHF 450'000? Kann das sein? Danke. Stv. Abg. Roland Büchel:
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Vielleicht zuerst etwas Grundsätzliches zu Ihrer Einleitung. Ich möchte, dass das einfach auch so festgehalten ist. Sie haben so getan, als ob man hier die «Stimme Liechtensteins» in Frage stellen würde. Das stimmt doch einfach nicht. Es wurde in zahlreichen Voten gesagt, dass ein Radio eine gute Sache ist. Aber zu welchem Preis? Und vor allem wurden jetzt sehr viele Fragen gestellt und dies zu Recht, weil in diesem Bericht und Antrag und auch jetzt nach der Beantwortung einfach noch zu viele Fragen offen bleiben. Dann zu den Alternativen: Sie haben nur Gründe aufgezeigt, warum es keine Alternativen gegeben hat. Eine Alternative selbst haben Sie aber nicht erwähnt. Man bekommt einfach den Eindruck, dass man diese Alternativen gar nicht wollte, weil man hier einfach eine Lösung verfolgt hat, nämlich die, mit Geldmitteln des Staates ein privates Unternehmen zu übernehmen. Ich hätte erwartet, dass man wirklich aufgezeigt hätte, welche Alternativen es ganz konkret gibt.Zum Programm: Wenn Sie dem Landtag sagen, der Landtag möchte doch kein Programm erstellen, da haben Sie natürlich schon Recht, das möchte er wirklich nicht. Der Landtag hat aber das Recht zu wissen, was für ein Programm geplant ist, insbesondere auch darum, weil die Erträge massgeblich vom Programm abhängen. Und wenn es um öffentliche Gelder geht, steht der Landtag in der Verantwortung, die Chancen und Risiken dieses Unternehmens zu kennen bzw. zu bewerten. Eine Frage nochmals zum Aggregat: Ich habe die Frage gestellt: Ist die Grundversorgung in Notlagen durch Radio L heute gewährleistet? Sie haben gesagt, dass Radio L ein Aggregat hat, aber dass es mit den Aggregaten auf den Sendern noch hapert. Daraus schliesse ich, dass die Information in Notlagen heute nicht möglich ist. Ich verstehe das vielleicht zu wenig, das müssen Sie mir eben noch erklären. Aber was nützt es, wenn man zwar ein Notstromaggregat im Keller hat, über die Sender aber gar nicht senden kann? Das ist, wie wenn man einen Krankenwagen anschafft, aber ohne Räder. Trotzdem, wenn das stimmt was Sie sagen, wieso sind dann in der Investitionsplanung 2004 bis 2006 CHF 27'800 für Notstromgeneratoren geplant? Also, irgendetwas stimmt hier für mich nicht. Dann zu den Sendeanlagen und Werbeeinnahmen: Zu Ihren Ausführungen bezüglich Geben und Nehmen gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Es leuchtet mir auch ein, dass die grossen Sender DRS und ORF keine Probleme mit der Situation haben, wenn man in ihr Gebiet über ihre Anlagen strahlt. Für diese Sender ist das liechtensteinische Radio keine ernsthafte Konkurrenz. Probleme geben könnte es allerdings bei den kleineren Privatradios - wie Radio Ri und Radio Antenne etc. Also für mich ist diese Frage eben darum nicht beantwortet, weil es werden sehr wahrscheinlich genau diese kleinen Sender sein, die, um zu überleben, ihre Ansprüche - und ich würde sagen auch zu Recht, weil sie über den privaten Markt ihre Einkünfte bestreiten müssen - sich zu Recht wehren. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke für die verschiedenen Auskünfte. Ich habe es aufgrund Ihrer Angaben so verstanden, teilweise allerdings auch aus dem Internet, dass die 25 Privatradios in der Schweiz im Durchschnitt etwa mit CHF 310'000 unterstützt werden, während bei uns das Dreifache - also etwas über CHF 900'000 - nicht zum Überleben ausgereicht hat. Dann, mir ist bei der Budgetbeurteilung wichtig - wir haben leider ja nur für ein Jahr die Ausgaben bekommen und haben keine Vergleiche zum Vorjahr und keine Perspektiven für die weiteren Jahre mit diesen Details - noch einmal zu diesen CHF 2 Mio. Werbeeinnahmen als wesentliche Position bei den Einnahmen: Glauben Sie, dass Sie diese Zahl halten können, wenn die Konjunktur jetzt nicht mehr schlechter wird? Und vor allem auch - und das war der Grund meiner Frage: Glauben Sie, dass wir diese Position halten können, auch wenn wir das Programm verändern, weil wir es verändern müssen? Die Personalkosten, was den Radiobetrieb betrifft, wurden ja von CHF 3 Mio. auf CHF 1,5 Mio. halbiert. Das ist für mich eine sehr wichtige Frage. Ich glaube, letztlich hängt es sehr stark von dieser Zahl ab. Die dritte Frage ist zu diesen CHF 3,1 Mio. für das Online-Projekt, die Werbeeinnahmen: Aber es war dann mittendrin noch eine Zahl von CHF 600'000 - Sie waren zu schnell, ich habe nicht mitgeschrieben - was war das nach den Werbeeinnahmen und vor der Abgeltung der Marke mit CHF 200'000? Dann: Die Marke gelten wir ab. Radio L, ich glaube, das ist jetzt ein Begriff, ein Label, aber ich habe es so verstanden, dass wir ein neues Label machen. Mit Radio Liechtenstein sind wir in einer anderen Dimension. Ich habe Sie noch gefragt: Welche Sendeanlagen, die wir mit diesen CHF 3,1 Mio. übernehmen, wurden schon früher vom Land finanziert oder mit finanziert? Wurde das abgeklärt respektive wurden diese vom Kaufpreis ausgeschlossen? Dann zur Frage: Bleibt die Rundfunkanstalt im Jenny-Spoerry-Komplex in Triesen oder zieht sie in eine neue Lokalität um? Wichtig für mich ist auch dieser Kauf der Infrastruktur, so weit es Infrastruktur in diesen CHF 3,1 Mio. ist. Kauft das das Land, also der Staat, schreibt es sofort wieder ab und schenkt er es dann der Anstalt, stellt es ihr einfach zur Verfügung, oder geht das in die Aktiva der Anstalt über? Zu welchem Wert wird es dann dort vielleicht auch bewertet und abgeschrieben? Da hätte ich es eben so gesehen, dass man dann das Dotationskapital entsprechend ansetzt, und zwar so wie wir es immer gemacht haben, auch bei der Post und so. Und dann lassen wir aus diesem Kapital die Infrastruktur kaufen bzw. anschaffen, jetzt in dem Fall einen Teil übernehmen und abschreiben. Was wirklich nicht gut ist, ist, wenn Sie sagen müssen, dass Radio L und die Radio TV AG natürlich die Bilanzen und Revisionsberichte der Stabsstelle Finanzen der Regierung zur Verfügung stellen und gleichzeitig sagen: Das letzte Mal war das im Jahre 1999. Können wir jetzt nicht wirklich einmal einen Abschluss 2002 auch erkennen? Ich habe zusammen mit dem Landtagspräsidenten als damaligen Kollegen in der Finanzkommission lange Erfahrungen gemacht, wie diese Produkte ausgesehen haben und wie mühsam es war, sie nicht nur zu bekommen, sondern auch zu interpretieren. Das würde das Ganze noch ein bisschen transparenter machen. Oder umgekehrt: Hat die Stabsstelle Finanzen ein positives Urteil zum Jahresabschluss 2002 abgegeben, um den Vergleich zu haben, was die Übernahme wert ist? Ich wollte von Ihnen auch noch wissen: Wie stellt sich die Medienkommission eine solche Lösung in der Medienlandschaft unseres Landes vor? Und dann war noch die Frage: Wurde die Leistungsvereinbarungszahlung für 2003 vielleicht schon gemacht oder wollen Sie diese vielleicht jetzt machen, um einen allfälligen Liquiditätsengpass dieses Unternehmens zu überbrücken oder zu stützen?Abg. Ivo Klein:
Danke. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, hat eine externe Unternehmung eine Unternehmensbewertung gemacht. Auf der anderen Seite steht hier auf Seite 15, dass wir einzelne Aktiven übernehmen. Für mich ist es eben schon ein Unterschied, ob wir ein ganzes Unternehmen übernehmen oder einzelne Aktiven, die wir daraus kaufen. Dann bei der Frage bezüglich Sender und das Sendernetz: Da sind Sie nach meinem Dafürhalten ein bisschen ungenau gewesen. Die Frage war: Gibt es Bestandteile - und wie viel sind sie wert - die effektiv im Besitze von Radio L sind, die wir hier kaufen, weil hier im Bericht ebenfalls auf Seite 15 steht, dass wir auch insbesondere für Sender und Sendernetz etwas bezahlen. Die anderen Fragen wurden schon gestellt. Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Der Abg. Roland Büchel hat nochmals nach den geprüften Alternativen nachgefragt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch eine Aussage der Regierung haben, ob es auch geprüft wurde, dass es eine Alternative wäre, mit einem Überbrückungskredit ein weiteres halbes Jahr Radio L zu überbrücken und dann diese geprüften Alternativen auch nach den finanziellen Auswirkungen für den Staat zu untersuchen, um vielleicht so eine bessere Lösung zu bekommen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich fange hinten an: Ein Überbrückungskredit ist keine Alternative. Wie wir auch ausgeführt haben, hat ja die Absicht bestanden, den Radiobetrieb spätestens per 15.8. einzustellen. Wir haben ein Time-out erwirken können, um nach Lösungen zu suchen, die allenfalls möglich sind. Ich habe ja ausgeführt: Die Regierung war sich einig, wir wollen kein Parteiradio, und zwar keiner Couleur. Dann zu Radio L: Den Auftrag eines Landessenders an ein anderes Regionalradio abzutreten, sahen wir überhaupt nicht als zielführend. Wir wollen, dass aus Liechtenstein hinaus gesendet wird und nicht aus dem Ausland nach Liechtenstein hinein und zudem nur das, was schlussendlich gesendet werden will. Wir wollen einen Programmauftrag, wie er auch im Gesetz dargelegt ist, und dass der Radiosender von Liechtenstein aus sendet. Dann haben Sie nochmals Seite 15 - Sender und Sendernetz - angesprochen: Darunter ist das Produzieren der einzelnen Meldungen oder Sendungen und dann das Senden mit den Receivers zu verstehen. Dann gibt es natürlich auch verschiedene Anlagen, die mit übernommen werden. Also, wir haben natürlich auch das Hauptstudio, wir haben die Telefonstudios, die Musikanlagen, das ganze Mobiliar, die ganzen PCs, die ganze Soft- und Hardware und die ganze Technik, die damit verbunden ist. Darunter versteht man nicht nur Sendermasten, sondern alle Anlagen, die es braucht, damit ein Sender überhaupt senden kann. Dann zum Einbezug der Medienkommission: Der Bericht und Antrag wurde am 22. August verschickt, also in den Sommerferien. Aber ich hatte ein Gespräch mit dem Präsidenten der Medienkommission. Die Frage betreffend Standortbeibehaltung im Jenny-Spoerry-Areal: Wir führen dazu aus, dass wir mit der Gemeinde Triesen, sofern der Landtag diesem Antrag zustimmt, dass wir einen Landessender haben, Verhandlungen aufnehmen möchten. Wir finden den Standort sehr gut. Er ist auch sehr gut eingerichtet. Es gibt für uns kein anderes adäquates Gebäude, wo wir jetzt wüssten, dass es frei ist und wo man besser nutzen könnte. Wir gehen auch davon aus, dass wir mit der Gemeinde Triesen gute Verhandlungen führen können. Dann haben Sie noch gefragt, wenn bei Privatradios CHF 300'000 staatliche Förderung ausreichen, warum dann bei uns nicht: Radio L hat nicht nur in der Leistungsvereinbarung spezielle Aufträge für den Landessender, sondern auch die Konzession war von Anfang an so ausgestaltet, dass zwar ein Privatradio einen Landessender führt, bei den Aufgaben in der Konzession sieht man aber, dass diese weit über das hinausgehen, was ein Privatradio an Aufträgen erfüllen muss. Das kann auch im Bericht und Antrag betreffend die Konzessionserteilung aus dem Jahre 1994 nachgelesen werden.Bezüglich Werbeeinnahmen gehe ich schon davon aus, dass sich diese im Umfang von zirka CHF 1,92 Mio. einpendeln könnten. Die Signale sind auch nicht so, dass sie rückläufig wären. Dann wurde die Frage von zwei Seiten nochmals aufgeworfen betreffend die CHF 3,1 Mio.: Wir haben einen Kaufvertrag ausgehandelt, wobei bei der Verhandlung klar gesagt wurde, was wir übernehmen. Wir übernehmen Aktiven, wir übernehmen die Sachanlagen, wir sind auch bereit, etwas für den Goodwill bzw. für die Marke zu bezahlen. Wir haben aber nicht auf den Franken genau verhandelt, was welcher Teil ist. Die Unternehmensbewertung zu Fortführungswerten sagt detailliert aus, dass wir CHF 3,5 Mio. aufbringen müssten. Und wir haben gesagt: Das sind wir nicht bereit. Wir wollten aber auch einen Radiosender auf den 1. Januar 2004 übernehmen, der in der Qualität adäquat dem entspricht, was wir heute haben. Es soll also kein Abbau an Qualität stattfinden und er soll auch so weitergeführt werden können. Und darum haben wir auch gesagt, dass wir einen Teil des auflaufenden Defizits in Form des Goodwills ansehen. Also man müsste dann vielleicht den Goodwill ausdehnen. Wir haben nicht explizit gesagt die CHF 600'000. Für uns war das die Aufspaltung, weil das die Kosten sind, die ganz sicher noch anfallen werden. Wie wir jetzt auch bei den Verträgen sehen können, gibt es noch sehr, sehr viele Überstunden, die abgebaut werden müssten oder dementsprechend dann auch ausgeglichen werden. Und unser klarer Auftrag ist: Das Programm darf keine Qualitätseinbussen bis zum 31.12.2003 erleiden. Also wir bezahlen eigentlich, damit wir das Radio in der Konsistenz und Qualität übernehmen, wie es heute dasteht. Ich glaube, wenn Radio L nur einen Tag vom Sender ist, sind die Werbeverträge weg. Niemand bezahlt, wenn keine Kontinuität gewährleistet ist. Dann zur Frage der rechtlichen Fusion zwischen der Radio TV AG und der Werbe AG: Also ich muss jetzt gestehen, ich weiss nicht genau, ob überhaupt zwei unterschiedliche Verwaltungsräte sind oder ob es die gleichen Verwaltungsräte sind. Das kann ich jetzt hier nicht sagen. Demzufolge kann ich auch nicht mit abschliessender Sicherheit sagen, ob dort noch Gelder aufgehen. Aber wir haben ganz bewusst keinen Aktienkauf gemacht. Das hätte auch zur Folge, dass alles, was mit dem Aktienkauf übernommen werden muss, auch die Schulden, irgendwie unter unserer Ägide hätte bereinigt werden müssen. Und das wollten wir nicht. Wir übernehmen also Radio L schuldenfrei, ohne Verpflichtungen, ohne Forderungen Dritter auf 1. Januar 2004, sofern der Landtag diesen Beschlüssen und dem Gesetz zustimmt. Zum Aggregat, wenn es eventuell missverständlich war: Diese Notabsicherung ist nicht vollumfänglich in jeder Region gewährleistet. Darum wurde aber auch die Arbeitsgruppe mit der Gruppe des Zivilschutzes und des Landesführungsstabes eingesetzt. Und wie ich bereits ausgeführt habe: Bis Ende 2004 sollte alles umgesetzt sein. Ich möchte aber auch deutlich betonen, die Leistungsvereinbarungen, die Leistungen, die wir gefordert haben, die hätten eigentlich CHF 1,6 Mio. ausgemacht, und wir haben ja für die Leistungsvereinbarungen das Entgeld von CHF 750'000 bezahlt. Einiges musste auch über Webeeinnahmen finanziert werden. Sie sind also bei weitem nicht kostentragend, schon gar nicht gewinnbringend. Zum Programm kann ich nur nochmals wiederholen: Das Gesetz gibt klare Rahmenbedingungen vor und wir können nicht ein Programm ins Leere gestalten. Aber in diesem Zusammenhang: Das Programm wird trotz reduziertem Auftrag ganz sicher Qualität haben, sodass auch die Werbeeinnahmen dementsprechend sein können.Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Ich habe noch eine Zusatzfrage oder Zusatzbemerkung: Sie haben ausgeführt, dass für CHF 650'000 Werbeverträge übernommen wurden. Die erste Frage, die sich für mich als Nichtjurist stellt: Sind diese Werbeverträge für die Werbepartner von Radio L auch für die neue öffentlich-rechtliche Anstalt noch bindend? Und wenn nein: Sind da dann Reserven eingerechnet worden nach unten, wenn gewisse von diesen Werbepartnern dann abspringen und sagen: Unter diesen neuen Gegebenheiten mache ich da nicht mehr mit? Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Sie haben zwar bei meiner Frage nach den CHF 450'000 Übernahmepreis für das Online-Projekt durch Nicken Zustimmung signalisiert. Ich möchte Sie aber doch bitten, nochmals zu begründen, wieso Sie für ein Projekt CHF 450'000 bezahlen wollen, das Sie, wie Sie selber schreiben, auf ein Minimum reduzieren wollen und das deshalb weder aufwands- noch ertragsmässig im Budget 2004 erscheint. Danke. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte jetzt die verschiedenen Fragen, die Sie noch nicht beantwortet haben, nicht noch einmal stellen. Mir ist aber bei Ihrer Antwort Folgendes aufgefallen: Sie sagen, Sie hätten ein Gespräch mit dem Präsidenten der Medienkommission gehabt bzw. Sie hätten eine Beurteilung oder einen Bericht der Stabsstelle Finanzen vorliegen. Sie sagen zwar, Sie hätten das zur Verfügung, aber Sie sagen nie, was die dann gesagt haben bzw. welche Meinung die vertreten haben. Das hätte mich eigentlich interessiert. Dann lassen wir es halt dabei. Was auch noch ist: Wenn es jetzt bis zum Jahresende Qualitätseinbussen bei Radio L geben sollte, was machen Sie dann? Den Wunsch in dieser Richtung, den Sie geäussert haben, verstehe ich durchaus. Das ist eigentlich die Voraussetzung zum Ganzen. Was machen Sie aber dann, wenn es diese Qualitätseinbussen wirklich gibt und die Finanzbeschlüsse sind - heute vielleicht schon - gefällt?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe auch noch eine andere Frage von Ihnen nicht beantwortet, nämlich die Frage betreffend die Auszahlung der Leistungsvereinbarung: Die Leistungsvereinbarungen beinhalten einen ganz klaren Passus, dass sie halbjährlich, also in zwei Tranchen, ausbezahlt werden, und zwar immer erst nach erbrachter Leistung und nachdem die Leistung auch aufgrund von Sendeprotokollen überprüft werden konnte. Das heisst also, wir haben fürs erste Halbjahr die Hälfte der Leistungsvereinbarung, also die CHF 375'000 per Juni - wie das auch vorgesehen ist - ausbezahlt. Das haben wir auch bei den Printmedien so gehandhabt. Und die zweite Tranche wird nach dem Vertrag erst auf 31.12.2003 wiederum fällig, also auch wieder erst nach Erbringung der Leistung und nachdem das auch überprüft werden kann. Dann noch zum Online-Betrieb: Wir übernehmen natürlich die Hard- und die Software, die dazu notwendig ist. Es gehört heute einfach zu jedem Medium dazu, dass man eine Homepage hat und in einem Minimum muss dieser Online-Betrieb auch weitergeführt werden. Aber, wir sind nicht bereit, für Personalkosten oder Aufwendungen etwas zu budgetieren. Diesbezüglich müssten sie es andernorts einsparen. Das sind rein die Anlagen, die wir mit übernehmen, und das dahinter stehende Konzept. Dann war noch die Frage betreffend die Werbeverträge: Diese Werbeverträge wurden jetzt in den letzten Wochen, also innert wirklich einer ganz kurzen Zeitspanne ausgehandelt und die sind schon so gestaltet, dass diese bei einer Weiterführung des Senders auch weiter bestehen. Es sind mittlerweile eigentlich auch schon wieder mehr. Aber das war das, was jetzt angestanden ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frau Regierungschef-Stellvertreterin, besten Dank. Somit scheint die Eintretensdebatte beendet zu sein. Wir kommen nun zur Behandlung des Rundfunkgesetzes. Es steht ein Rückweisungsantrag der Gesetzesvorlage an die Regierung im Raum, und zwar ein Antrag auf Rückweisung der Gesetzesvorlage an die Regierung, den der Abg. Walter Vogt gestellt hat. Wer diesem Rückweisungsantrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dieser Antrag ist nicht gutgeheissen. Dann stimmen wir über Eintreten auf diese Gesetzesvorlage ab. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist Eintreten beschlossen und wir können mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe hier eine Frage, und zwar: Der Sitz der Anstalt soll in Vaduz sein, die Studios sind aber in Triesen. Ist das so gewollt und was ist der Grund dafür?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die meisten Sitze der Anstalten werden offiziell im Handelsregister mit Vaduz eingetragen. Der Standort, von wo aus gesendet wird, muss nicht am gleichen Ort sein. Das ist bewusst so gewählt. Abg. Ivo Klein:
Ich bin kein Gesellschaftsjurist, aber ist normalerweise nicht der Sitz dort, wo die Verwaltung ist?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wir haben uns hier sehr lange Gedanken gemacht. Wenn wir den Vertrag mit der Gemeinde Triesen nicht auf längere Zeit verhandeln können und ein Standortwechsel stattfinden würde, dann müsste das Öffentlichkeitsregister wieder einen neuen Sitz führen. Der Produktionsstandort kann auch bei anderen Gesellschaften ganz woanders sein. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch eine Frage zu Abs. 2: Hat das irgendwelche finanziellen Konsequenzen positiver oder negativer Art?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Nein, ich denke nicht.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf das Eintretensvotum des Abg. Elmar Kindle eingehen. Er hat dort ja angeregt, ob es möglich wäre, das Dotationskapital allenfalls auf CHF 2 Mio. zu reduzieren oder generell zu reduzieren. Meine Frage stellt sich jetzt nochmals hier konkret: Wie sieht die Regierung die Situation bezüglich Reduktion des Dotationskapitals?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Wir haben diese Frage auch in der Finanzkommission diskutiert und wir haben versucht aufzuzeigen, was es bedeutet. Die Regierung vertritt nach wie vor die Meinung, dass man die Liquidität nicht zu eng fassen sollte. Man müsste dann wirklich tranchenweise Beträge geben können. Wir möchten jetzt dem Radio nicht den Rahmen so einengen, dass immer wieder Liquiditätsprobleme entstehen könnten, wenn sie auch nur kurzfristig oder kurzer Natur sind. Abg. Dorothee Laternser:
Also, ich möchte die Anregung der Abgeordneten Hasler und Kindle unterstützen. Was wollen wir eigentlich? Es soll ein Radio sein, das den Zweck erfüllt, aber das - wie soll ich sagen - wirtschaftet. Und da ist für mich der erste Punkt, dass man auch wirklich aufs Geld schaut und rechnen muss. Und von daher würde ich die Anregung unterstützen, ob man das Dotationskapital nicht auf CHF 2 Mio. heruntersetzen kann. Wie gesagt: Es ist eine grundsätzliche Frage für mich. Wollen wir wirklich ein zweckmässiges, effizientes Landesradio ohne Schnickschnack und Luxus drum herum, oder wollen wir das nicht? Und wenn wir das wirklich wollen, fängt es an diesem Punkt an. Abg. Elmar Kindle:
Wenn ich Ihre Ausführungen so höre, kann ich davon ausgehen, dass es möglich wäre, CHF 0,5 Mio. herunter zu streichen, wenn man in Tranchen auszahlen würde. Das würde vielleicht heissen: Anfangs Jahr einen Teil und dann Ende Jahr nochmals einen Teil. Ist das richtig so?Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube aber, wir dürfen dabei nicht vergessen - es wurde vorhin ausgeführt -, dass die Zahlung der Medienbeiträge bzw. des Defizitbeitrages, dass diese Zahlung im Nachhinein erfolgt. Wenn wir jetzt im Nachhinein diese Medienbeiträge erst bezahlen und das verzögern unter Umständen bis zu einem Jahr, bis alle Abklärungen da sind, dann sehe ich schon Liquiditätsprobleme. Das heisst ja nicht, dass deshalb in der Ertragsrechnung nur noch herumgewurstelt werden soll. Aber wenn schon Liquiditätsengpässe zu Beginn bzw. beim Start bestehen, dann sehe ich Probleme, dass man überhaupt vernünftig arbeiten kann. Wir sprechen hier von Liquidität und deshalb nicht etwa von grossen Ausgaben, die generiert werden müssen. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Die Idee des Abg. Rudolf Lampert ist zu bedenken. Nur, fällt mir gerade ein, bei allen anderen Anstalten - nehmen wir die LBA mit ihrem Defizitbeitrag von CHF 11 Mio. oder das Kunstmuseum - das wird doch im Budget zum Jahresanfang festgelegt und die bekommen das Geld dann doch auch nicht ein Jahr später. Die bekommen doch das im Budget 2003 festgelegte Geld irgendwo vielleicht in Tranchen im Januar, Juni und Oktober - ich weiss nicht, wie die Regierung das macht. Die CHF 1,5 Mio. werden ja dann auch ins Budget aufgenommen und da bekommen die nicht wie jetzt im Fall der Leistungsvereinbarung zweimal 50% im Jahr, sondern schon für dieses Jahr dann auch zur Verwendung, sodass ich denke, diese Gesellschaft bekommt CHF 4 Mio. aufgrund der anstehenden Beschlüsse zum 1.1.2004, ausser die Regierung macht die Subventionen in Tranchen. Im Kopf habe ich, sie macht am Anfang des Jahres 80%, schaut dann, wie sich das Unternehmen entwickelt, und gibt ihnen dann aufgrund eines Zwischenberichtes im August den Rest. Ich kenne solche Fälle. Zum Beispiel im Rahmen der Erwachsenenbildungsstiftung. Deswegen ist dieser Engpass für mich nicht gegeben. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Hassler. Es ist eben insofern doch gegeben, als im Antrag der Regierung die Verlustabdeckung von maximal CHF 1,5 Mio. spricht. Das heisst, die Regierung wird kaum von sich aus schon im Vornhinein den ganzen Betrag ausschütten. Das Einzige, was machbar wäre, dass vielleicht eine Akontozahlung gemacht würde, die Hälfte oder so, und dass dann eben so die Liquidität sicher überbrückt werden könnte. Aber es kann nicht sein, dass der Staat am Anfang des Jahres den vollen Verlustbeitrag abgilt, wenn der Verlust noch gar nicht eingefahren worden ist. Also, mit dieser maximalen Bestimmung ist da sicher noch ein bisschen der Wurm drin.Abg. Rudolf Lampert:
Ich wollte genau darauf hinweisen. Wir reden von einem Verlustbeitrag und nicht etwa von einer generellen Subvention wie bei der Liechtenstein Bus Anstalt, die Sie als Beispiel gebracht haben. Dort werden die Leistungen abgegolten, die jetzt erbracht sind. Hier haben wir aber einen Verlustbeitrag, und dieser wird erst bei Entstehung des Verlustes fällig - so wie ich das verstehe. Die Beträge, die wir ja jetzt sprechen, die zur Abgeltung der Hardware usw. bzw. zum Kauf anstehen, diese Beträge fliessen ja nicht in die Gesellschaft, sondern diese fliessen an den Verkäufer - sprich - wer immer dann diese Person ist. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Also, mir war dieser Maximalbetrag schon bewusst. Ich gehe davon aus, dass im Budget 2004, das wir jetzt dann im November bekommen, diese CHF 1,5 Mio. einfach darin sind und dann steht das mal so zur Verfügung und dann ist die Regierung verpflichtet, danach diesen Betrag abzurechnen. Aber es ist jetzt wirklich die Entscheidung der Regierung. Ich habe auch die Regierung gefragt, wie sie solche Fälle handhabt. Sie muss entscheiden, ob sie Akontozahlungen macht, ob sie das alles erst - ich sage jetzt - nächstes Jahr, ein Jahr später im März nach der Revisionsstellenprüfung abliefert. Das ist jetzt die Antwort der Regierung. Möglich ist auch, dass die Regierung sagt: Nein, das ist logisch, die sollen die Hälfte im März bekommen. Das kenne ich nicht. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte hier noch festhalten: Wir reden hier von Verlustbeitrag. Und bei der LBA, die als Beispiel herangezogen wurde, ist das kein Verlustbeitrag. Das ist ein Budget, das zur Verfügung gestellt wird. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es wird auch hier eine Akontozahlung geben. Wahrscheinlich wird am Anfang - ich sage jetzt - 50% ausbezahlt, aber sicher nicht mehr. Und am Schluss, also nach Vorlage der Abrechnung, fliesst der Rest. Man muss natürlich auch wissen: Die Abrechnung verschiebt sich dann sogar ins neue Jahr hinein. Die wird ja selten vor Februar bzw. anfangs März fertig sein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Bei diesem Artikel wie auch später beim Art. 6 - aber man kann es ja gleichzeitig zusammenfassen - stellt sich für mich grundsätzlich die Frage: Was wollen wir? Ich habe es vorher, glaube ich, schon ein- oder vielleicht sogar zweimal gesagt: Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wenn wir hier jetzt von einer schlanken, effizienten Radioversion abgehen. Hier ist im Abs. 2 lit. a, lit. b und lit. c aufgezählt, was alles gemacht werden sollte: Veranstaltungen, Verbreitung von Rundfunk usw. Rundfunk umfasst auch Fernsehen. Später, im Art. 6, also im Versorgungsauftrag, kommt es nochmals. Wieso soll dieses Radio Fernsehen machen können? Wenn wir den Landeskanal ganz eingeschränkt meinen, dann bitte ich darum, es hier zu sagen. Aber ich wehre mich dagegen, dass da eine breite Palette eröffnet wird, die nachher wieder finanzielle Dimensionen annehmen kann, die keiner hier will. Ich hoffe es zumindest. Also, ich will es sicher nicht. Genau das Gleiche gilt für lit. b: Hier kommen schon wieder die Online-Dienste. Für mich allmählich ein Reizwort. Was haben denn Online-Dienste mit einem Radio zu tun? Ich muss nochmals auf die vorherige Debatte kommen. Also, das bisherige Radio L hat da wahrhaftig ein fürstliches Geschenk bekommen mit CHF 450'000 für eine Investition, die finanzpolitisch sicher nicht vertretbar war und an Grössenwahn erinnert. Dafür bekommen sie jetzt CHF 450'000. Das nur nochmals zur Eintretensdebatte zu sagen. Und jetzt haben wir hier unter lit. b schon wieder die Online-Dienste drin, obwohl Sie vorhin sagten, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, man wolle es auf eine Homepage reduzieren. Genau das Gleiche gilt für die Veröffentlichung von Druckwerken. Wieso soll ein Radio Druckwerke veröffentlichen? Ich bin einfach dagegen, dass man da wieder Tür und Tor für alles Mögliche öffnet und am Schluss haben wir ein Fass ohne Boden - und der Staat zahlt es. Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich dem Votum meiner Vorrednerin anschliessen. Ich denke, wir sollten uns jetzt auf das Radio beschränken und nicht die Möglichkeit für eine Verbreitung eines Fernsehprogramms eröffnen. Ich sehe auch diese Diskrepanz zwischen Art. 4 und Art. 6. Ich denke, wenn man den Landeskanal mit einbeziehen will, dann soll man das hier sagen und wirklich darauf beschränken. Ich weiss auch nicht, was das soll, dass Teletext hier separat erwähnt wird. Also, das zur Unterstützung des Votums meiner Vorrednerin. Und dann habe ich eine Bemerkung zum Abs. 3: Ich denke, der Einschub «insbesondere des benachbarten Auslandes» ist überflüssig. Mit wem soll denn Radio Liechtenstein zusammenarbeiten, wenn nicht mit Radiosendern des benachbarten Auslands? Sicher nicht mit einem amerikanischen Sender oder weiss ich mit wem. Also, das ist, glaube ich, überflüssig, ist aber eine rein redaktionelle Anmerkung. Inhaltlich möchte ich nochmals überprüfen lassen, ob es Sinn macht, dass ein Radio Liechtenstein nur mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern zusammenarbeiten kann. Ich denke, es sollte hier auch die Möglichkeit eröffnet werden, dass man mit Privatradios in der Region zusammenarbeitet, sofern - und wie das da hier am Schluss auch formuliert ist - sofern die Grundsätze dieses Gesetzes gewahrt bleiben und die Selbstständigkeit des LRF dadurch nicht gefährdet wird. Abg. Rudolf Lampert:
Was das Verbreiten von Fernsehen anbelangt unterstütze ich auch das Votum der Abg. Laternser. In Bezug auf Kooperationen mit anderen Stationen schliesse ich aber nichts aus. Wenn ich daran denke, dass beispielsweise Radio Vorarlberg, das auch einen relativ engen und begrenzten Markt zur Verfügung hat, dass die eine Stunde für Minderheiten senden, wo sie beispielsweise fremdsprachige Sendungen für eine Stunde ausstrahlen, die von irgendeinem Radiosender für seine Personen im Ausland verbreitet wird, wie wenn Radio Zürich zum Beispiel eine Sendung für in Zürich lebende Liechtensteiner machen würde. So kann genauso eine Sendung gemacht werden, die von einem befreundeten Sender zugekauft wird. Zum Beispiel, wenn jetzt viele Englisch sprechenden Personen hier leben würden, dass dann vielleicht eine Stunde bei BBC eingekauft wird usw., die dann vielleicht nicht einmal etwas kostet, sondern einfach eine Dienstleistung an die fremdsprachigen Personen hier im Land ist. Ich möchte das also vor allem in Bezug auf solche Minderheiten nicht ausschliessen. Dann, was das Veröffentlichen von Druckwerken anbelangt: Hier sehe ich doch die Möglichkeit: Es geht ja auch nicht darum, Bücher zu verbreiten, sondern eventuell ein Radioprogramm in einem zweiseitigen Druckwerk aufzulegen. Dazu braucht es eine Bewilligung und diese Möglichkeit, zum Beispiel, wenn ein spezielles Programm für den Staatsfeiertag abgegeben wird, dass dann diese Druckwerke auch aufgelegt werden können. Das sollte meines Erachtens nicht untersagt werden. Abg. Dorothee Laternser:
Ich habe nur noch einen kleinen Nachtrag: Im Abs. 2 lit. b ist ja das RDS speziell erwähnt. Dazu wollte ich fragen: Wieso wird das hier explizit genannt? Es gibt ja auch noch andere Verbreitungstechnologien, die Radio L eventuell nutzen will. Mir ist das zu eng. Also, wenn man überhaupt etwas erwähnt, dann muss man die ganzen modernen Technologien erwähnen und nicht nur gerade das RDS-System.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Der Verbreitung dieser Online-Dienste wurde nicht nur von der Regierung vorläufig eine Absage erteilt, zumal ja auch bestätigt worden ist, dass es nicht einmal im Ausgabenrahmen, den wir heute behandeln, ab 2004 inbegriffen ist. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum wir dann diese Dienstleistung mit CHF 450'000 einkaufen bzw. abgelten. Für mich muss der Kredit von CHF 3,1 Mio. um diesen Betrag gekürzt werden. Sollte dann der Verwaltungsrat, wie Sie denken, später in der weiteren Entwicklung und weil es hier im Zweck mindestens jetzt noch drin ist, dieses aus Gründen, die sich dann halt entwickeln, aufnehmen, dann finde ich es die richtige Vorgehensweise, wenn es dann zu dem Zeitpunkt als Aufwand ins Budget - das ich annehme, dass das jährlich auch vorgelegt wird der Regierung - als neues Projekt aufgenommen wird. Dann weitet sich der Ausgabenrahmen unter Einbezug des Landtages über die Budgethoheit auch aus. Und dann kann man wieder sagen: Ja, das ist eine gute Sache. Aber wenn man heute von der Regierung aus sagt: Nein, das wollen wir nicht, der Landtag sagt jetzt hier quer durch die Fraktionen Nein, das soll nicht sein, dann gehört das auch nicht eingekauft. Abg. Paul Vogt:
Zum Votum des Abg. Rudolf Lampert: Ich denke, unter Druckwerken ist nicht ein Flugblatt oder ein Leaflet zu verstehen, das in den Haushaltungen verteilt wird, sondern unter Druckwerk würde ich schon eine Programmzeitschrift sehen. Und da sehe ich nicht ein, dass das von Radio Liechtenstein herausgegeben werden muss. Es ist ja zu befürchten, dass das defizitär ist. Was Sie zum Abs. 3 ausgeführt haben: Das steht in keinem Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe. Also, ich habe nur vorgeschlagen, dass man den Einschub «insbesondere des benachbarten Auslands» streicht. Das wäre ja eher in Ihrem Sinn.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe das falsch verstanden. Ich dachte, Sie wollten «das benachbarte Ausland» speziell hervorheben, dass es nur damit möglich ist, weil Ihre weiteren Ausführungen waren, dass es selbstverständlich ist, dass man mit dem benachbarten Ausland diese Kooperationen eingeht. Das wollte ich nur etwas erweitern. Ich danke Ihnen für die Berichtigung. Bezüglich der Internet-Seite möchte ich doch darauf hinweisen, dass ohne grossen Aufwand, nämlich einfach, dass die Infrastruktur besteht, es möglich ist, dass beispielsweise ein Student in Wien im Internet Radio L empfangen kann, und das auf der ganzen Welt, ohne dass irgendjemand gross zusätzliche Infrastruktur benötigt. Aber damit ich in Wien oder irgendwo auf der Welt Radio L empfangen kann, kann ich das nur über die Internet-Seite tun. Ich wüsste nicht, wie ich dort sonst einen solchen Sender empfangen kann. Ich glaube, dass diese Möglichkeit auch weltweit genutzt wird. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Wir können doch nicht für einen einzelnen Hörer in Wien oder in Indien - oder was weiss ich wo - den Internet-Betrieb aufrechterhalten. Das erscheint mir also schlichtweg und ganz milde gesagt absolut übertrieben. Wir wollen hier sparen, wir wollen nicht wieder einen Defizitbetrieb haben, wie er jetzt in den letzten 9 oder 10 Jahren funktioniert hat. Es soll anders werden und dabei muss man sich wirklich auf das Kerngeschäft beschränken. Und das Kerngeschäft sind die Radiohörer hier im Land und vielleicht noch hier in der Region. Basta. Aus. Und sonst gibt es wieder einen riesigen Defizitbetrieb.Abg. Rudolf Lampert:
Das ist jetzt Ihre Ansicht und Sie müssen mir vielleicht auch meine Ansicht gelten lassen. Das ist jetzt Ihre Ansicht und der Landtag wird dann entscheiden, was er will. Ich bin auch überzeugt, dass die Haupthörerschaft hier ist. Aber wir haben x-hundert Studenten weltweit, die unterwegs sind und die Radio L hören. Davon bin ich überzeugt. Wenn Sie das diesen jungen Menschen nicht geben wollen, okay. Damit habe ich kein Problem. Ich bin aber der Ansicht, dass es das wert ist, dass beispielsweise irgendwo in einer Schulklasse - oder wo auch immer - dann ein Liechtensteiner am PC sitzt, Radio Liechtenstein aufrufen und seinen Kollegen auch zeigen kann, dass es Liechtenstein gibt. Diesbezüglich gehen die Ansichten vielleicht auseinander. Aber ob jetzt ein «Basta» gilt oder nicht wird schlussendlich der Landtag entscheiden. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Radio Data Systems, also RDS, ist ein technologie-neutraler Begriff und es wird auf der Seite 31 ausgeführt, was heute aus dem technischen Stand darunter subsumiert werden kann. Diesen Begriff sollten wir beibehalten, denn es gibt verschiedene Systeme, die so funktionieren. Das ist ein Überbegriff. Dann betreffend Online-Dienst: Ich persönlich bin überzeugt, dass Internet heute zu einer Standard-Ausrüstung eines jeden Mediums gehört, nicht nur der Zeitungen, sondern auch der Radios und der Fernsehstationen. Und wenn Sie im Internet schauen, ist eine Homepage also wirklich etwas, was überall zur Verfügung steht, wie der Abg. Rudolf Lampert angemerkt hat. Sie können ORF aufrufen, Sie können DRS aufrufen. Ich finde es wichtig, dass wir auch nach aussen hin zeigen, dass es uns gibt. Und wenn die Soft- und die Hardware einmal vorhanden ist, kann in einem vernünftigen Rahmen sehr viel gemacht werden. Dieser Online-Betrieb wurde natürlich sehr expansiv in diesem Jahr aufgebaut und wir haben festgehalten: Wir sind nicht bereit, jetzt diese Gelder auszugeben, aber die Hard- und die Software soll übernommen werden. Wenn man das später nochmals neu aufbauen muss, muss man diese Beiträge mindestens im gleichen Umfang nochmals investieren. Und wir möchten ja dem Verwaltungsrat die Bandagen nicht zu eng legen, dass er auch Entwicklungspotenzial im Rahmen der Finanzen, die der Landtag gewährt, hat. Also, wenn die Werbeeinnahmen grösser sind als wir jetzt prognostiziert haben und der Verwaltungsrat entscheidet, doch, wir möchten uns etwas mehr öffnen, dann soll die Möglichkeit bestehen. Was ich hier betonen möchte: Bei «Fernsehen» wurde nicht an Fernsehen wie ORF oder ARD oder ZDF oder so etwas gedacht. Ganz und gar nicht, sondern es geht effektiv um die Öffnung des Landeskanals. Und das ist ja ein Rahmengesetz. Es heisst ja explizit «der LRF ist berechtigt», das heisst noch lange nicht, dass er muss oder soll. Aber man sollte das Gesetz auch nicht so eng fassen, dass jedes Mal, wenn etwas Neues dazukommt, gleich eine Gesetzesänderung gemacht werden muss. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Mich interessiert jetzt eigentlich nicht ausschliesslich das Rahmengesetz, ob man das da drin hat oder nicht, sondern noch einmal die andere Frage, dass wir Infrastruktur für CHF 450'000 einkaufen, die technisch hochwertig ist. Ich bezweifle das jetzt gar nicht. Diese Dinge sind aber sehr schnelllebig und wir setzen sie dann ein, zwei oder sogar drei Jahre, je nach Entscheid des Verwaltungsrates, vielleicht gar nicht ein. Aber wie immer das ist, ich finde es einfach nicht richtig, dass man sagt: Das wollten wir jetzt aus staatlicher Sicht gar nicht machen. Es ist im Aufwand nicht enthalten und irgendwann kommt es doch hinein und wir haben keine Ahnung, was das eigentlich kostet. Das sind eben diese ersten Anzeichen dafür, warum ich an dieses Budget nicht glaube. Dann, um noch einmal auf die Diskussion zum Dotationskapital zurückzukommen: Ich bin froh, wenn die Regierung strikte den maximalen Verlust von CHF 1,5 Mio. für die 3 Jahre einhält, aber dieses Dotationskapital prägt dann einfach die weiteren Verluste. Das kann dann fallen, da können wir gar nicht mehr viel machen. Das wird dann einfach über die Landesrechnung entsprechend auf den Wert, den es noch hat, abgeschrieben. Ich weiss also nicht, wo Sie da bei dieser Maximalvariante im Finanzbeschluss die strikte Linie ziehen wollen. Es müssen dann wieder Entscheide gefällt werden, dass gespart wird. Aber es kann sein, dass wir das Dotationskapital abschreiben müssen, wenn es nicht mehr vollständig vorhanden ist am Ende eines Bilanzjahres. Nur um das einmal zu zeigen, dass es schon Ecken gibt, wo es noch anders laufen könnte. Abg. Rudolf Lampert:
Ich stelle fest, Sie haben mir bei der Eintretensdebatte versucht zu erklären, dass das Rundfunkgesetz unabhängig von Radio L ist und diese zwei Beschlüsse grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben. Wir verfallen jetzt aber meines Erachtens immer wieder in den Fehler, dass wir dieses Rahmengesetz mit Radio L und dem Budget von Radio L in Verbindung bringen. Ich glaube, das ist verfehlt. Wenn wir einen liechtensteinischen Rundfunk gestalten möchten und ein Rahmengesetz für einen liechtensteinischen Rundfunk machen wollen, müssten wir uns tatsächlich lösen. Davon bin ich jetzt auch überzeugt, damit ein liechtensteinischer Rundfunk verschiedene Angebote anbieten kann, und zwar unabhängig davon, ob das Radio L wäre oder nicht. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe genau diese Differenzierung vorgenommen. Einerseits habe ich gesagt, wir zahlen CHF 450'000 für eine Anschaffung, die wir aus Sicht der Regierung bzw. aus Sicht des Landtages nicht einsetzen wollen. Das ist die Seite der Radio-L-Geschichte, des Übernahmevertrages von CHF 3,1 Mio., wobei ich meine, das müssten wir nicht abgelten. Dann haben wir die Seite unseres Gesetzes, aus dem dann dieses Budget aus Anhang 1 im Sinne eines Betriebes dieses liechtensteinischen Rundfunks resultiert. Und dort fehlt die Aufwandposition, die wir dann durch die Ausübung der Online-Dienste, durch die Ausübung dieser Infrastruktur, die wir für Jahre vielleicht gekauft haben - das läuft neu an und läuft einige Jahre - einsetzen wollen. Und diesbezüglich wollte ich wissen: Der Aufwand ist nicht budgetiert, also wollen wir etwas machen, das uns gleich schon teurer kommt. Und das geht dann über den Verlust, den wir abdecken, aber, wenn der limitiert ist bei CHF 1,5 Mio. - aber er ist doch höher - dann leidet das Dotationskapital in dem Jahr darunter. Und das müssen wir dann in unseren Aktiven, in der Staatsrechnung, über den Laufenden Aufwand abschreiben, weil es nicht mehr voll vorhanden ist. Das sind die zwei Geschichten. Die eine Geschichte hört mit Radio L durch den Übernahmevertrag auf und die andere Geschichte beginnt mit den Finanzbeschlüssen, die mit den anderen drei zu fassen sind. Abg. Elmar Kindle:
Auf Seite 14 steht geschrieben: «Wesentliche Kosteneinsparungen sind im Bereich des Sendeprogrammablaufs, des Online-Bereichs und des Verwaltungsaufwands geplant». Es steht nirgends geschrieben, dass es keinen Online-Bereich mehr geben wird. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Elmar Kindle hat es im Prinzip bereits vorweggenommen. Ich denke mir auch: Man reduziert den Online-Bereich. Aber die Investitionen von CHF 450'000 sind nicht für nichts, sondern exakt wie es der Abg. Rudolf Lampert erwähnt hat. Das stelle ich mir jetzt einmal so vor, dass man zumindest noch das Radioprogramm empfangen kann. Aber vielleicht gibt es dann bei Abstimmungen keine Online-Umfragen mehr usw. Dort wird das Programm meiner Ansicht nach reduziert. Aber nicht, dass man auf der ganzen Welt das Programm hören kann. Im Prinzip ist die Website bei weitem nicht mehr so attraktiv. Abg. Rudolf Lampert:
Genau davon bin ich ausgegangen, dass der bestehende Stand einfach eingefroren wird. Damit meine ich, dass einfach nicht mehr irgendwelche Gelder hineingesteckt werden. Wenn das kostenneutral weitergeführt werden kann - und davon gehe ich aus - ausser, dass der Unterhalt vielleicht noch dazukommt. Aber ich sehe das nicht mit grossen Kosten verbunden. Wenn nichts gross weiterentwickelt wird, dann ist es für mich kein Problem, dass dieses online bestehen bleibt. Es muss aber kostenneutral sein. Da gebe ich Ihnen Recht. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Das Rundfunkgesetz umschreibt den Versorgungsauftrag. Die Pflicht ist, ein landesweit empfangbares Radioprogramm zu gewährleisten. Nach Massgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit kann dann noch RDS, Online-Betrieb oder Teletext - oder wie immer Sie das nennen - und ein Fernsehprogramm gestaltet werden. Ich verstehe jetzt eigentlich die Diskussion nicht. Wir machen ja nicht das Gesetz allein für Radio L, sondern die Entwicklung soll ja auch längerfristig gesehen werden. Wir haben ja mehrere elektronische Medien in der Landesverwaltung. Wir haben neben dem möglicherweise öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch noch den Landeskanal, wir haben ein Portal der Landesverwaltung. Und dann muss man einfach auch sehen, dass man enorme Synergien mit einem Online-Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen kann. Das Gesetz ist auf mehrere Jahre angelegt, nicht nur auf jetzt genau diesen Fall, also auf den 1. Januar 2004. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Walter Vogt:
Im Abs. 1 heisst es, dass der LRF auf die liechtensteinische Rechtsordnung und auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit Bedacht zu nehmen hat. Muss es nicht auch hier heissen, dass der LRF deren Einhaltung zu gewähren hat? Und dann in Abs. 2 wird bei den Grundsätzen gesagt, dass der LRF im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht auf Gewinn gerichtet sei. Sollte bei den allgemeinen Grundsätzen nicht auch generell gesagt werden, dass der LRF nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Kriterien zu führen ist? Und dann verstehe ich nicht, was das heisst: Der LRF ist in seinem Bestand gesichert. Abg. Paul Vogt:
Meine Frage betrifft genau den letzten Teil der Frage meines Vorredners. Was heisst das: Der LRF ist in seinem Bestand gesichert? Ich befürchte, dass das möglicherweise eine finanzielle Aussage ist. Egal, was der LRF macht, der Staat hat das zu finanzieren. Wenn das nicht so gemeint ist, kann man diesen letzten Teilsatz nicht einfach streichen?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wir wollten damit kommunizieren, dass das Budget im Rahmen der Finanzbeschlüsse, die der Landtag genehmigt, beispielsweise in Form eines maximalen Deckungsbeitrages, dass dieses auch eingehalten wird. Aber wir sind uns auch bewusst, dass der liechtensteinische Rundfunk in der Region, in der wir uns befinden, und mit dem Hörerpotenzial der Region nicht kostentragend sein kann - und darum auch nicht in dem Sinn auf Gewinn ausgerichtet ist. Sonst kann man nichts mehr machen. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte das Votum des Abg. Walter Vogt aber schon noch unterstreichen. Ich finde, auch wenn es ein staatliches Unternehmen werden sollte, dass man auch diesbezüglich das Ganze effizient und betriebswirtschaftlich gestalten sollte. Und «in seinem Bestand gesichert», unter dieser Formulierung, wie ich es hier verstehe, kann man, glaube ich, beide Seiten sehen. Ich finde das, wie es hier steht, eine gefährliche Äusserung. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte der Debatte nicht vorgreifen, aber in Art. 32 wird dann ein Verweis explizit auf Art. 5 Abs. 2 gemacht. Und dort heisst es dann eben auch genau auf die Frage des Abg. Ivo Klein «nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wahrzunehmen». Also: «Wenngleich seine Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist (Art. 5 Abs. 2), hat der LRF die ihm übertragenen Aufgaben nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wahrzunehmen». Es gibt also doch einen gewissen Hinweis, wohin die Reise geht. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Meine Einwendung erübrigt sich. Ich wollte auf das hinweisen. Es gilt doch für jede Anstalt das Erfordernis, dass man sich an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientiert.Abg. Rudolf Lampert:
Ich wäre aber doch froh, wenn dieser Nachsatz «und in seinem Bestand gesichert» noch irgendwo ausgeführt werden könnte; ob das eine Staatsgarantie bedeutet oder was damit gemeint ist. Ich wäre schon froh, wenn das bis zur 2. Lesung geklärt werden könnte.Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Art. 5 ist mit «Grundsätze» überschrieben. Und von daher würde ich es doch begrüssen, wenn dann diese allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätze dort eben auch aufgeführt wären und nicht dieser Satz, dass das nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Mir gefällt das auch nicht so besonders. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Frau Regierungschef-Stellvertreterin hat das zur Kenntnis genommen. Wir lesen weiter.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 1: Hier steht «unter dem Namen "Radio Liechtenstein"». Ist das so zu verstehen, dass wir hier von einer neuen Marke «Radio Liechtenstein» sprechen oder ist geplant, dass dann Radio L weitergeführt wird unter dieser Marke?Abg. Paul Vogt:
Ich möchte zunächst wieder auf ein grammatikalisches Problem hinweisen, indem in Abs. 1 nicht das gesagt wird, was eigentlich gemeint ist. Hier heisst es: «Der LRF hat mindestens ein landesweit empfangbares Programm zu verbreiten». Das heisst, wenn man es wörtlich nimmt, der LRF kann auch mehrere landesweit empfangbare Programme verbreiten. Gemeint ist aber meines Erachtens: Der LRF hat ein mindestens landesweit empfangbares Programm zu verbreiten, das man also auch über die Grenzen Liechtensteins hinaus empfangen kann. Aber es ist meines Erachtens sicher nicht gemeint, dass er ein, zwei oder sogar mehrere Programme verbreiten kann. Das zweite Problem, das ich anschneiden will - und das hängt dann auch mit Abs. 3 zusammen: Ich sehe nicht ein, wieso im ganzen Land die gleiche Qualität gewährleistet sein muss. Also, wieso muss man im hinteren Valorsch dieses Radioprogramm in der gleichen Qualität empfangen können wie im Rheintal. Ich denke, das macht wenig Sinn und ist nur mit erheblichen Kosten verbunden. Dann hätte ich gerne in Abs. 2 Auskunft darüber, ob es Sinn macht, wenn da vorgesehen ist, dass der LRF auch ein landesweit empfangbares Fernsehprogramm veranstalten und verbreiten kann. Ich sehe die Möglichkeit, dass man hier schreibt: «Er kann einzelne Fernsehsendungen veranstalten». Aber ein ganzes Programm, also eine kontinuierliche regelmässige Versorgung mit Fernsehsendungen, sehe ich nicht ein, dass wir das jetzt und zu diesem Zeitpunkt ins Gesetz aufnehmen. Wir machen ja nicht ein Gesetz, das für die nächsten 100 Jahre gelten soll, sondern wir können dieses Gesetz dann ergänzen, wenn man es wirklich braucht oder unsere Nachfolger können das einmal tun. Dann auch wieder hier beim Bst. b, beim Teletext: Ich weiss nicht, wieso das jetzt in dieses Gesetz hineinkommen soll. Ich denke, Abs. 3 hat grundsätzlich die gleiche Intention wie die Formulierung «ein landesweit erreichbares Programm». Hier in Abs. 3 kommt wirklich nichts Neues inhaltlich zum Ausdruck. Und dann würde ich anregen, dass man in Abs. 4 die Bestimmung «hat» - also in den Sätzen 2 und 3 - durch eine Kann-Formulierung ersetzen soll, nämlich dann, wenn es machbar ist. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Betreffend die Frage Marke Radio L: Radio L hat heute schon den Begriff «Liechtenstein» in seinem Logo. Wir denken, dass wir bei diesem bleiben, weil es auch bekannt ist. Im Öffentlichkeitsregister wird es als Radio Liechtenstein eingetragen, aber in der Umgangssprache wird es vermutlich weiterhin als Radio L bezeichnet, weil man auch gewöhnt ist, für alles Abkürzungen zu verwenden. Dann zum Votum des Abg. Paul Vogt betreffend Abs. 1: Abs. 1 ist eher so zu verstehen, dass, wenn künftig DAB-Systeme möglich wären, auch mehr Raum für mehrere Radiosender gegeben wäre. Wir wollten das einfach offen lassen. Aufgrund der sehr knappen Frequenzen haben wir gar keine Möglichkeit, überhaupt jemandem Frequenzen zu geben, ohne dass wir Gefahr laufen, dass Radio L nicht landesweit empfangbar ist. Landesweit bedeutet für mich im Siedlungsgebiet, das heisst, nicht auf den Drei Schwestern. Also ich sehe das nicht flächendeckend und in dem Sinn, dass im letzten Ecken überall der Empfang gewährleistet werden muss. In diesem Fall müssten wir wesentlich mehr Antennen aufstellen. Aber im Siedlungsgebiet soll Radio L überall in guter Qualität empfangbar sein, also auch in Malbun. Dann betreffend Fernsehprogramm oder Fernsehsendungen: Wir führen in den Erläuterungen aus, dass dabei wirklich nur an eine allfällige Integration des Landeskanals gedacht wird. Und dort kann es schon sein, dass es auch Programmabläufe geben kann, wenn der Landeskanal geöffnet werden soll. Abg. Paul Vogt:
Tut mir leid, aber dieses Mikrophon funktioniert heute nicht einwandfrei. Ich weiss nicht, ob das bei anderen Abgeordneten auch so ist. Sie sagen, die Intention von Abs. 1 ist, dass man hier die Möglichkeit offen lässt, mehrere Programme zu verbreiten. Das wundert mich schon, weil ich denke, am Anfang sollten wir uns nicht übernehmen. Dann zum Begriff «landesweit»: Der Begriff «landesweit» ist für mich klar; das ist nicht nur das Siedlungsgebiet. Wenn Sie das Siedlungsgebiet meinen, dann müssen Sie das so hineinschreiben. «Landesweit» ist ein flächendeckender Auftrag. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Im Moment wäre es gar nicht möglich, ein zweites Programm für Radio L zu fahren. Abg. Paul Vogt:
Die Frau Regierungsrätin hat ausgeführt, dass man daran denke, dass ja dieses Radio sich auch in Zukunft Radio L nennen werde. Ich finde das eine bedenkliche Diskrepanz. Wenn man findet, dass der Name Radio L eben geiler, fortschrittlicher und dynamischer ist, dann sollte man das auch so hineinschreiben. Wenn man aber findet, dass das nun wirklich als Radio Liechtenstein auftreten soll, dann muss das auch in der Werbung von Radio Liechtenstein so zum Ausdruck kommen. Also, es muss dann immer Radio Liechtenstein und nicht Radio L angekündigt werden. Und dann wird sich auch dieser Name einbürgern. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Also, nur um Ihren Begriff aufzunehmen: Ich habe nicht gesagt, dass Radio L «geil» ist. Aber ich möchte nur sagen: In der Umgangssprache werden halt einfach häufig Kürzel verwendet. Wir wollen das Radio «Radio Liechtenstein» nennen. Es wird auch so im Öffentlichkeitsregister eingetragen. Abg. Ivo Klein:
Hier geht es ja um den Brand. Und diese Brand-Fragen sind ja, wie ich auch beruflich einmal erfahren musste, nicht ganz unproblematisch. Meine Frage dazu: Wurde zu dieser Brand-Frage schon einmal ein so genannter Experte beigezogen? Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Da wir naturgemäss mit den finanziellen Ressourcen sparsam umgehen, haben wir nicht ganze Abhandlungen oder Gutachten schreiben lassen, bevor wir überhaupt wissen, ob wir Radio L übernehmen und in einen Landessender Radio Liechtenstein überführen können. Darum haben wir auch explizit aufgeführt, dass wir diesen Sender Radio Liechtenstein nennen möchten. Und das ist möglich als öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Abg. Ivo Klein:
Ich will auch diese Diskussion jetzt zu dieser späten Stunde nicht verlängern. Ich bin einfach der Meinung, dass das so genannte Brand, wie es heute auf Neuhochdeutsch heisst, etwas sehr wichtiges ist. Und es geht hier für mich auch nicht um irgendwelche langen Abhandlungen - wie Sie ausgeführt haben. Mir geht es einfach darum, dass man sich grundsätzlich einmal mit einem Experten darüber unterhält, wie das Ganze ausschaut, weil das kann schon einen Einfluss haben. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Eine letzte Frage zu diesem Thema: Ist geplant, das Logo zu ändern?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wir haben nicht geplant, das Logo zu ändern. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Walter Vogt:
Danke, Herr Präsident. In Abs. 1 Bst. a würde ich noch vorschlagen, auch die «unparteiliche Information» aufzunehmen. Und dann in Abs. 3 sind für mich die Rundfunkteilnehmer die Hörer. In Abs. 4: Wie stellt sich die Regierung ein ausgewogenes Gesamtprogramm mit anspruchsvollen Inhalten vor? Welche Qualitätskriterien muss dieses nach Ansicht der Regierung erfüllen? Dann zu Abs. 5: Wie muss man sich die speziell hohe Qualität für Kultur- und Wissenschaftssendungen vorstellen? Weshalb werden keine Qualitätskriterien formuliert, die dann für die gesamte Berichterstattung gelten? Könnten in diesem Sinne nicht Abs. 1 und Abs. 6 zusammengefasst werden? Und dann in Abs. 6: Wie muss man sich das Ausmass der Informationen vorstellen? Weniger, mehr oder gleich viel wie heute? Dann zum Programmkonzept: Konsequenzen bei einer Änderung, beispielsweise Übertragung von Landtagssitzungen in voller Länge, auf Reichweite und Werbeeinnahmen etc. Und in Abs. 7 heisst es: «Der LRF hat bei Nachrichtensendungen die Amtssprache in ihrer Standardform zu verwenden». Was bedeutet das, Schrift- oder Hochdeutsch?Abg. Erich Sprenger:
Danke. Ich muss betreffend Abs. 4 nochmals auf die Finanzen zu sprechen kommen und frage deshalb nochmals: Reichen die Mittel, wenn man dann auf Seite 38 in den Erläuterungen liest, dass nach Abs. 4 anspruchsvolle Inhalte, die auch mit einem entsprechenden redaktionellen Aufwand erstellt worden sind, zu veranstalten und vornehmlich zu Hauptsendezeiten auszustrahlen sind?Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Sprenger hat meine Frage praktisch vorweggenommen. Auch mir geht es um die Abs. 4 und 5. Hier wird von anspruchsvollen Inhalten und von hoher Qualität gesprochen. Für mich stellt sich hier auch die Frage: Inwieweit kann das budgetmässig so eingehalten werden? Dann stellt sich für mich noch gesamthaft bezüglich Programmauftrag die Frage: Wie soll denn das Programm wirklich aussehen? Ich meine, gibt es dann ein wildes Durcheinander von allen möglichen Stilrichtungen, zum Beispiel auch bei der Musik, oder ist geplant, dass dann Radio L auf der Schiene, wie jetzt gesendet wird, weiter sendet und auch ein ähnliches Publikum anspricht? Ich meine, man kann nicht alle Altersgruppen und alle Personen gleichermassen ansprechen. Und das ist auch genau der Reiz eines Radios. Aus meiner Sicht muss man sich schon bewusst sein, welchen Personenkreis man speziell ansprechen möchte. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich beginne mit dem Begriff «Unparteilichkeit» des Abg. Walter Vogt: Objektiv heisst, dass man unparteiisch berichtet, sonst ist man nicht objektiv. Also das impliziert das ganz sicher. Dann zur Frage des Abg. Adrian Hasler betreffend Musikausrichtung oder Stil: Wir erwarten, dass man ein möglichst breites Publikum anspricht, man soll aber nicht Gefahr laufen, dass man jetzt denkt: jede Altersschicht muss vollumfänglich und immer zu jeder Tages- und Nachtzeit abgedeckt werden. Das kann niemand machen. Es muss einen Programmstil bzw. eine Programmrichtung geben, die ein möglichst grosses Publikum anspricht. Und vielleicht gibt es auch ein Fenster an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Zeit, wo eine andere Schicht angesprochen werden kann. Aber das Kriterium ist: Die Hörerschaft, die Radio L heute hat, soll auch mit dem künftigen Programm und Ausrichtung erreicht werden können. Wir gehen also von einer Ausweitung und nicht von einer Reduktion der Hörerschaft aus. Und es ist natürlich eine grosse Aufgabe für den Intendanten und den Verwaltungsrat, ein Programm zu entwickeln, das auf möglichst breite Akzeptanz stösst. Ich bin mir auch bewusst, gerade im kulturellen Bereich von Qualität zu sprechen, ist sehr schwierig. Qualität empfinde ich als Grundsatz, den jeder Journalist für sich auch leben muss. Also, gute Beiträge heisst nicht lange Beiträge, sondern gute Informationen. Viel Information bedeutet auch nicht, dass man am Abend an jede Veranstaltung muss, sondern das, was im Rahmen des Budgets möglich ist. Eine ausgewogene Berichterstattung: also nicht nur über Sport oder nur über Musik, sondern von allem etwas. Und das wird wahrscheinlich auch die Schwierigkeit sein, ein Programm zu gestalten, das die Hörerschaft anspricht und das auch noch informativ ist. Es soll kein Musiksender werden, weder volkstümlich, noch klassisch, noch Jazz. Es braucht ein ausgewogenes Programm. Und ich gehe davon aus, dass die Inhalte, die Reportagen oder auch Interviews gute Qualität haben müssen, um eine grosse Hörerschaft binden zu können. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Sie haben die Frage von mir bezüglich Abs. 4 und 5 noch zu wenig ausgeführt. Ich glaube auch, der Abg. Erich Sprenger hat die Frage gestellt bezüglich anspruchsvollem Inhalt und Qualität und das in Bezug gesetzt zum Budget. Und dann möchte ich nochmals nachhaken betreffend Musikstil: Also heisst es, dass der heutige Musikstil in etwa beibehalten werden wird oder ist diesbezüglich eventuell eine Änderung geplant? Denn ich sehe eben schon die Situation heute so oder schätze sie so ein, dass Radio L primär von den bis 35-Jährigen, vielleicht bis 40-Jährigen gehört wird, dass es die Musikrichtung ist, die vor allem diese Alterskategorie anspricht. Wenn diesbezüglich dann etwas geändert wird, könnte das für die Attraktivität des Senders schon massive Konsequenzen haben. Abg. Erich Sprenger:
Danke. Betreffend die finanzielle Realisierung der anspruchsvollen Programme hat der Abg. Adrian Hasler schon nachgehakt. Ich habe noch einen weiteren Widerspruch entdeckt in den Erläuterungen zu diesem Art. 4. Eine der Haupteinnahmequellen des zukünftigen Radio Liechtenstein sollen ja die Werbespots und das Werbesponsoring sein. Und dann liest man auf Seite 38, dass eine Quotenmaximierung nicht um jeden Preis das Ziel sein kann. Darin sehe ich doch einen gewissen Widerspruch, denn jemand, der Werbung macht, möchte damit ja möglichst viele Hörer erreichen.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte schon darauf hinweisen, dass in diesem Artikel einerseits ein sehr hoher Anspruch formuliert wird. Darum gefällt er mir auch gut. Man könnte vielleicht die eine oder andere redaktionelle Vereinfachung vornehmen, aber grundsätzlich ist es ein sehr umfassender Auftrag, den das neue Radio Liechtenstein bekommt. Meines Erachtens ist darin auch ganz klar der Auftrag enthalten, nicht nur den Mainstream zu berücksichtigen - wie man das auf Neudeutsch sagt -, sondern dass hier auch Minderheiten berücksichtigt werden, beispielsweise mit Jazzsendungen oder irgendwelchen Sendungen, die eben häufig nur einen kleinen Teil der Hörerschaft interessieren. Für solche Minderheiten muss es aber auch Fenster geben. Deshalb machen wir ein öffentlich-rechtliches Radio. Und nur wenn solche Fenster überhaupt gemacht werden, lässt sich überhaupt über Gebühren diskutieren. Man kann nicht ein öffentlich-rechtliches Radio machen, das aber nur beispielsweise - wie das der Abg. Adrian Hasler formuliert hat - den jungen Leuten bis 35 gerecht wird. Dann muss man ein Privatradio machen, aber kein öffentlich-rechtliches Radio. Abg. Ivo Klein:
Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Als ich Ihnen so zugehört habe bezüglich Ihrer Ausführungen ist mir ein Bild gekommen, und zwar das der eierlegenden Wollmilchsau zum Spartarif. Ich weiss nicht, ob das so geht. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe Sie jetzt nicht ganz recht verstanden, ob Sie die eierlegende Wollmilchsau mit dem gemeint haben, was ich gesagt habe, oder das Sammelsurium der Voten ansprechen. Ich gehe aber schon davon aus, dass ein ausgewogenes Programm auch verschiedene Nischen berücksichtigt. Betreffend Musik würde ich es nicht wagen, einen Auftrag zu erteilen und zu sagen, welche Musikrichtung am gefälligsten für die grösste Hörerschaft ist. Darum bin ich der Meinung, es muss Fenster geben, die verschiedene Themen und Diskussionen über Problembereiche auch zulassen. Ich bin auch noch eine Frage schuldig geblieben betreffend den Abs. 7, also die Amtssprache: Die Amtssprache ist für mich Schriftdeutsch, nicht Dialekt, weil sonst müssten wir uns dann noch einigen, ob das Triesenberger Dialekt ist oder eventuell Maurer Dialekt. Dann: Schriftdeutsch und Hochdeutsch ist für mich das Gleiche. Also, Ihre Frage war wahrscheinlich: Dialekt oder die Schriftsprache? Die Frage des Abg. Adrian Hasler betreffend die Qualität und die finanziellen Auswirkungen ist sehr schwierig zu beantworten. Wir können nur den Auftrag geben, dass das Programm so ausgewogen wie möglich ist und ein möglichst breites Publikum anspricht. Und darum finde ich es auch gefährlich, wenn man sich auf eine Stilrichtung im Musikbereich festlegt. Ich kenne sehr viele Leute in meinem Alter, die mögen nur ländliche Musik, und dann kenne ich wieder ältere Leute, die praktisch nur Jazz mögen. Also, die Frage lautet: Wo und wie findet man die richtige Mixtur, die allen passt? Ich kann Ihnen hierzu keine definitive Antwort geben. Wir müssen uns im Rahmen der Finanzen, die zur Verfügung stehen, bewegen. Wenn mehr Werbeeinnahmen da sind, ist mehr möglich, wenn weniger Werbeinnahmen da sind, ist weniger möglich. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte es nicht in die Länge ziehen. Es geht mir eigentlich nur um die Aussage, die auf Seite 38 zu Abs. 4 gemacht wird. Und da steht eben auch geschrieben, dass die anspruchsvollen Inhalte mit einem entsprechenden redaktionellen Aufwand erstellt werden. Das heisst für mich, dass also gerade bei diesen Inhalten dann eher noch mehr Aufwand als bei herkömmlichen Beiträgen anfallen wird und das natürlich dann im Gegensatz dazu steht, dass die Kosten etwas tiefer sind. Es geht im Prinzip genau um diesen strittigen Punkt. Wir haben ein tieferes Budget, auf der anderen Seite erwarten wir anspruchsvolle Inhalte, hohe Qualität. Und da muss sich die Regierung natürlich im Klaren sein, wie das umgesetzt bzw. wie das zusammengebracht werden kann. Abg. Ivo Klein:
Auch ich möchte diese Diskussion nicht in die Länge ziehen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man das Programm je nach Eingängen der Werbeaufträge anders gestaltet bzw. umfangreich oder weniger umfangreich. Ich glaube, es braucht auch da eine gewisse Kontinuität im Programm.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich wäre diesbezüglich missverstanden worden, wenn es im Bereich der Kontinuität zu Schwankungen kommen sollte. Wenn, dann ist eher ein Ausbau möglich; wenn man sieht, dass die Wirtschaftslage anzieht, dass die Finanzen auch auf mehr als ein Jahr hinaus von der Prognose her es zulassen, dass man etwas ins Programm aufnimmt. Zum Statement des Abg. Adrian Hasler: Guter Journalismus bedeutet wirklich, dass auch recherchiert wird. Und das hat natürlich auch Mehraufwendungen zur Folge. Aber, ich denke, gerade in den verschiedenen Informationssendungen ist es besser, dass wir einen guten Journalismus haben und vielleicht weniger solche Sendungen machen, als wir machen viele solche Sendungen und die Qualität ist mittelmässig bis schlecht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu lit. a: Dort heisst es: «andere wichtige Meldungen». Ich kann mir nicht recht vorstellen, was damit gemeint ist. Es ist die Frage, ob man das überhaupt braucht. Und dann wollte ich noch zum Thema «Sendezeit» anregen: Von Deutschland her weiss ich, dass es bei den öffentlich-rechtlichen Sendern unterschiedliche Sendegefässe gibt, wobei den Parteien vor Wahlen oder Abstimmungen zu Äusserungen ihres Standpunktes bestimmte Sendezeiten zur Verfügung gestellt werden. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass da politische Werbespots gemacht werden, sondern einfach zur Information, was die eine und die andere bei der Wahl antretende Partei vorhat. Und diesbezüglich wollte ich die Regierung einladen, ob sie nicht bis zur 2. Lesung sich da ein Modell überlegen könnte. Das gehört in den Bereich bezüglich Sendezeiten hinein. Danke.Abg. Adrian Hasler:
Glauben Sie nicht, dass das ziemlich nahe bei der Werbung ist? Also, ich habe das Gefühl, wenn vor einer Wahl politische Parteien im Radio - ich sage einmal - Propaganda betreiben, auch wenn man dabei die Ziele vorstellt, dann ist das für mich politische Werbung. Abg. Dorothee Laternser:
Ich würde meinen, es wäre ein gewisser Ausgleich gegenüber grösseren und kleineren Parteien, weil naturgemäss grössere Parteien mehr Möglichkeiten haben, sich vor Wahlen zu präsentieren, sei es über die eigenen Medien, über die eigene Presse usw. Kleinere Parteien haben mehr Schwierigkeiten. Und das wäre ein Schritt für mich in Richtung Ausgleich der Chancen. Wie das dann benutzt wird, das ist eine Frage, wie der entsprechende Journalist das gestaltet bzw. welche Vorgaben da den einzelnen Parteien gegeben werden. Aber mir geht es einfach darum, dass jede Partei gleich viel Zeit zur Verfügung hat, um sich zu präsentieren. Danke schön.Abg. Paul Vogt:
Also, ich denke, man muss hier schon auseinander halten zwischen politischer Werbung - die ist ja nach Art. 15 dann verboten - und der Vorstellung von politischen Ideen und politischen Parteien. Ich denke, das ist ein selbstverständlicher Bestandteil eines jeden öffentlich-rechtlichen Mediums, dass Parteien präsentiert werden und dass man denen auch hilft und Möglichkeiten bietet, Ideen unters Publikum zu bringen. Das gehört mit zum Informationsauftrag.Abg. Adrian Hasler:
Ich habe grundsätzlich kein Problem damit. Für mich ist einfach schwierig, wo dort die Grenze liegt. Also, ich kann mir im Moment nicht klar vorstellen, wo die Grenze zwischen der Werbung und eben einer Vorstellung einer Partei liegen soll.Abg. Paul Vogt:
Das liegt zunächst einmal in der Bezahlung. Das heisst, dass man für Werbesendungen zu bezahlen hat und dann kann jeder im Werbeblock erzählen was er will. Wenn man politische Ideen oder Partein präsentiert, dann gibt es einen Moderator, der Fragen stellt, und diese Fragen muss man dann beantworten. Also, da ist man nicht frei, was man macht, sondern dabei geht es wirklich darum, auch unter Mithilfe bzw. Mitarbeit des Moderators, diese Ideen und Programme zu präsentieren. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Diese Frage werde ich bis zur 2. Lesung abklären, weil es mir auch wichtig scheint, genau den Unterschied zwischen politischer Werbung, die wir explizit ausnehmen, und dem, was möglich ist, zu definieren. Wir werden auch vergleichen, wie das andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten machen, ob dort eventuell Kriterienkataloge zur Verfügung stehen bzw. was noch zugelassen ist und was nicht. Zur Frage, was mit «andere wichtige Meldungen» gemeint sein könnte: Beispielsweise bei Verkehrsunfällen, wenn ein Gebiet grossräumig umfahren werden soll oder wenn in einem Gebiet ein grösserer Unfall passiert ist, dass man solche Informationen, die von öffentlichem Interesse sein könnten, sendet. Dann in Bezug auf Leib und Leben: Bezüglich Gesundheit ist ja explizit der Abs. b aufgeführt. Sonst wird eher in die Richtung gedacht, wenn es zum Beispiel um das Blutspenden geht. Wir wollen das Ganze aber nicht so eng fassen. Es gibt Situationen, wo es möglich sein soll, dass sich jemand auch melden kann. Abg. Rudolf Lampert:
Werbung wird hier nicht als Werbung gekennzeichnet, beispielsweise bei Parteien. Werbung wird einfach eingespielt, ohne dass sie gekennzeichnet wird. Wenn wir an den österreichischen Rundfunk denken: Dort heissen diese Politsendungen «Belangsendungen». Und im ORF wird dann zum Beispiel im Vorfeld ausgestrahlt: «Dies ist eine Belangsendung der ÖVP» - oder wie auch immer - und als solche gekennzeichnet. Dann ist es nicht als Werbung deklariert, sondern beispielsweise als Präsentation dieser Partei. So wird das beim ORF gehandhabt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Es gibt aktuelle Sendegefässe im Radio L, bei denen Firmen vorgestellt werden. Fällt das nun unter den Abs. 3 von «Product Placement» im Sinne von Darstellung von Dienstleistungen, von Namen usw.? Also, ist das Werbung oder ist das keine Werbung?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich werde genau dieser Frage noch nachgehen. Ich würde das aber nicht als Werbung in dem Sinn sehen, wie das in Art. 3 gemeint ist. Dort werden eher auch die Werbeplakate bzw. die Bandenwerbung mit einbezogen. Ich werde der Frage nachgehen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Danke. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 lit. c - Publikumsrat: Gibt es hier Erfahrungen aus dem Ausland, ob sich ein Publikumsrat in der vorgestellten Art und Weise auch gelohnt hat? Ich habe schon gehört, dass diese Publikumsräte schlussendlich nicht das bringen, was man allgemein von ihnen erwartet. Haben Sie diesbezüglich Informationen aus dem benachbarten Ausland?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Dies wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Die einen lassen beispielsweise Nominationen von Sozialpartnern bzw. von bestimmten Interessenverbänden usw. zu. Andere handhaben das Verfahren ähnlich wie wir das tun. Unser Verfahren ist etwas reduziert, damit es auch vom Umfang her überhaupt noch machbar ist. Es sollte eigentlich einen guter Querschnitt aus der Bevölkerung geben. Allerdings, wenn das Los entscheidet, kann es halt auch der Fall sein, dass jemand dabei ist, der wohl Interesse hat, aber sich nicht einbringt. Es sollten sich Leute melden, die Interesse am Rundfunk haben, die mit gestalten möchten, Ideen haben, die auch sehr darauf achten, dass ein ausgewogenes Programm geliefert wird. Der Publikumsrat kann zwei Verwaltungsräte nominieren, entweder aus den eigenen Reihen oder aber auch externe Fachleute. Er hat auch verschiedene andere Funktionen. So kann er zum Beispiel bei der Medienkommission beantragen, dass etwas überprüft wird, er kann Vorschläge beim Verwaltungsrat einbringen. Der Publikumsrat ist nur so gut wie es die Zusammensetzung der Personen zulässt. Es ist sehr schwierig zu sagen, wie sich das schlussendlich auswirken wird. Auf der anderen Seite werden Instrumente in fast jedem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewählt, die eine breite Palette von Ständen, Interessenvertretungen usw. einbringen. Und wir haben jetzt dieses System gewählt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Anmerkungen. Die erste Anmerkung ist zum Abs. 1 bezüglich Qualifikation: Ich glaube, die Qualifikationsanforderungen sind hier im Gesetz etwas hoch geraten, denn einerseits geht es um einschlägige Berufserfahrung in den vom Verwaltungsrat zu besorgenden Angelegenheiten und um Kenntnisse des liechtensteinischen und internationalen Mediengeschehens. Und ich frage mich schon: Muss hier wirklich alles vorhanden sein? Sie schreiben auch im Kommentar, dass eben in der Regel Medienfachleute, Juristen oder Ökonomen gefragt sind. Und das ist wirklich für mich die Frage: Müssen dann alle alles können? Dann der zweite Punkt ist zu Abs. 5. Es geht um die Funktionsperiode des Verwaltungsrates: Diese beträgt gemäss Vorlage vier Jahre. Ich hätte da eine Anregung, ob es nicht ein Modell gäbe, dass man alternierend vielleicht alle zwei Jahre irgendwo dann gewisse Mitglieder neu wählt. Man könnte dann vielleicht die ersten Mitglieder für zwei Jahre wählen und damit einen gewissen Rhythmus hineinbekommen, dass eben nicht auf einen Stichtag hin immer alle Mitglieder wieder zur Wahl stehen. Damit wäre auch eine gewisse Kontinuität gewährleistet. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte beide Anregungen unterstützen und noch zwei Fragen stellen: In Abs. 4 lit. b: Hier sind die Personen, die nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden können, aufgeführt. Ich möchte fragen: Was passiert diesbezüglich mit den freien Mitarbeitern? Solche gibt es ja sicher auch. Und unter Bst. d - Funktionäre und Angestellte einer politischen Partei: Bei den Angestellten ist das, glaube ich, klar. Sie haben ja einen Arbeitsvertrag. Wie weit geht der Begriff «Funktionär»? Ist zum Beispiel ein Funktionär auf Ortsgruppenstufe hier auch gemeint? Wie weit geht das?Abg. Rudolf Lampert:
Sie setzen die Qualifikationen sehr hoch an, schliessen aber das halbe Land praktisch aus, das hier überhaupt im VR mit dabei sein könnte. Sie verlangen Medienkenntnisse, gleichzeitig schliessen Sie aber alle aus, die mit Medien zu tun haben, und zwar nicht nur jetzt, sondern auch die letzten vier Jahre. Irgendwo haben wir dann plötzlich niemanden mehr, der in diesen Verwaltungsrat kann. Denn Sie sagen, er darf die letzten vier Jahre nicht eine dieser Funktionen ausgeführt haben. Ein Redaktor bei irgendeiner Zeitung - er muss nicht einmal von einer liechtensteinischen Zeitung sein - kann hier nicht eingeben, weil er bei einem anderen Medium tätig war. Das scheint mir einfach praktisch unmöglich. Wenn Sie irgendeinen Chefredaktor von einer - ich sage jetzt - renommierten Zürcher Zeitung hier anstellen wollen, so ist das unmöglich, weil er die letzten vier Jahre dort gearbeitet hat. Das funktioniert dann nicht ganz, wenn Sie eben die Qualifikationen so hoch setzen und die Hälfte der Personen ausschliessen, die mit diesen Medien zu tun haben. Dann habe ich eine Frage zu Bst. f: Sie sagen, Personen, die dem Verwaltungsrat des LRF bereits während insgesamt acht Jahren angehört haben. Das bedeutet, dass, wenn jemand mit 30 in diesem Verwaltungsrat war, dann geht er 15 Jahre ins Ausland, kommt zurück, dann hat er keine Möglichkeit mehr, in diesen Verwaltungsrat zu gehen, weil er irgendwann einmal schon acht Jahre im VR war. Ich finde das eigentlich - gerade wenn solche Fachleute vielleicht vom Ausland wieder zurückkommen - die sind ausgeschlossen, einfach weil sie irgendwann mit 30 oder mit 25 Jahren - gewählt vielleicht durch den Hörerrat oder wie er heisst - dann gibt es keine Möglichkeit mehr. Ich würde hier vorschlagen, dass man wie folgt formuliert: «Personen, die dem Verwaltungsrat des LRF bereits während der vergangenen acht Jahre angehört haben», sodass nach einem Unterbruch dann die Möglichkeit besteht, dass eine solche Person wieder in den Verwaltungsrat gehen kann.Dann frage ich mich, ob die Periode mit vier Jahren klug ist. Vier Jahre bringe ich immer auch wieder mit politischen Wahlen ins Spiel. Wenn wir als Beispiel drei Jahre wählen würden - das ist übrigens auch bei der Landesbank so gewählt worden - damit nicht ständig bei ändernden Mehrheitsverhältnissen beispielsweise im Landtag dann der halbe Verwaltungsrat durch den Landtag ausgewechselt wird. Mir persönlich würden hier drei Jahre besser passen. Das heisst dann aber auch, dass wir nach drei oder nach sechs Jahren jemanden auswechseln können. Es würde dann allerdings bedeuten, dass wir im Bst. f auf neun Jahre anstatt acht Jahre gehen, weil dieses Mitglied dann einfach drei Mandatsperioden dabei sein kann. Das bedeutet auch eine bestimmte Gewähr bzw. Kontinuität in diesem Verwaltungsrat, weil eben sukzessive Personen vielleicht nach sechs Jahren und so ausgewechselt werden können und zwei Mitglieder können weitermachen. Damit ist auch eine Kontinuität gegeben.Dann habe ich eine juristische Frage - ich weiss das nicht: Heisst der Bst. e - «Verurteilung aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens», dass beispielsweise aufgrund eines Autounfalls ein Verwaltungsrat austreten muss? Das heisst, wenn er verurteilt wird, weil er einen Fehler gemacht hat. Das möchte ich noch gerne wissen. Abg. Adrian Hasler:
Ich möchte den Abg. Rudolf Lampert bezüglich Abs. 4 Bst. g unterstützen. Diese Bestimmung würde ich am liebsten als Anregung auch streichen. Dann zu seinem Vorschlag bezüglich drei Jahre für den Verwaltungsrat: Diesbezüglich hätte ich eigentlich lieber meine Version mit dem alternierenden Modell. Das gefällt mir einfach besser und dann ist auch ganz klar, dass es nicht mit irgendwelchen politischen Legislaturperioden gekoppelt wird. Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte mich entschuldigen, ich bin nicht ganz sicher, ob der Abg. Rudolf Lampert auch lit. c erwähnt hat, wo die Angestellten der Landesverwaltung erwähnt sind. Meiner Meinung nach ist auch das nicht ohne weiteres durchzuziehen. Es ist utopisch bei unserem Kleinstaat. Das Land hat allmählich tausend Angestellte so in etwa. Und wenn man diese alle auch mit den Argumenten, die der Abg. Lampert schon gebracht hat, ausschliesst, wird allmählich der Kreis derjenigen, die in den Verwaltungsrat können, relativ klein. Abg. Rudolf Lampert:
Ich bin damit einverstanden, wenn sie ausgeschlossen werden, so lange sie in der Landesverwaltung arbeiten, aber nicht, wenn sie vier Jahre früher einmal dort gearbeitet haben. Das ist ja der Bst. g. Wenn vier Jahre vorher jemand bei einer Zeitung gearbeitet hat, kann er nicht in den Verwaltungsrat. Das schliesst nun wirklich das halbe Land aus. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die Anregung betreffend alternierende Lösung für den Verwaltungsrat finde ich persönlich eigentlich auch einen guten Weg, weil damit Kontinuität gewährleistet werden kann. Ich möchte mich jetzt nicht festlegen, ob auf drei oder vier Jahre. Beides kann seine Vorteile haben. Die Ausführungen zum Bst. g nehme ich einfach einmal zur Kenntnis. Dann betreffend Funktionäre: Ich denke eigentlich schon, dass Obleute in einer Gemeinde zu den politischen Funktionären zählen, genauso wie Gemeinderäte.Die Frage betreffend den Ausschluss der Beamten und Angestellten der Landesverwaltung: Das haben wir bewusst gewählt, weil wir der Meinung sind, wenn wir schon ganz unabhängig sein wollen, dann sollte auch das ausgeschlossen werden. Und ich habe es eigentlich mit dem Abg. Rudolf Lampert. Wenn jemand nicht mehr in der Landesverwaltung arbeitet oder nicht mehr angestellt ist, spricht ja nichts dagegen. Aus meiner Sicht haben wir diesen Artikel auch relativ eng gefasst aufgrund der Erfahrungen, die wir mit der Medienkommission gemacht haben. Dort wäre eigentlich auch vorgesehen, dass Leute, die bei oder für Medien tätig sind, nicht als Verwaltungsrat Einsitz nehmen. Und das wird leider nicht so gehandhabt. Aber das Abberufungsrecht ist nicht bei der Regierung angesiedelt und wir hatten diese Diskussion bereits bei der Nachbesetzung der Verwaltungsräte im letzten Jahr. Wir werden bis zur 2. Lesung darauf achten, wo wir möglicherweise, um trotzdem die Unabhängigkeit gewährleisten zu können, eine offenere Lösung finden, wahrscheinlich auch was die Qualifikation betrifft, damit wir Personen nicht nur im Ausland rekrutieren müssen. Das nehme ich gerne so mit. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte noch einmal, weil Sie mich jetzt stutzig gemacht haben, auf Funktionäre und Angestellte einer politischen Partei zu sprechen kommen, weil Sie die Gemeinderäte erwähnt haben. Wenn Sie jetzt alle Gemeinderäte ausschliessen, sämtliche Personen, die in der Landesverwaltung arbeiten und sämtliche für die Landesparteien aktiven Personen ausschliessen, dann haben Sie nur noch Personen, die sich hinter dem Ofenbank verkriechen, weil sie ja sonst irgendwo aktiv in einem dieser Gremien mitarbeiten. Das kann es also doch wirklich nicht sein. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich dieser Frage gerade auch anschliessen, denn das hat mich jetzt auch stutzig gemacht. Sie haben gesagt, die Obmänner wären solche Funktionäre. Wie steht es dann mit dem Vorstand einer Ortsgruppe? Wo setzen Sie dann die Schwelle fest? Sagen Sie dann: Okay, diese Personen sind jetzt noch zulässig und diese nicht mehr? Also, ich denke mir auch, am Schluss werden dann nur noch wenige Leute zur Verfügung stehen, die noch irgendwie in diesen Kreis gelangen können. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung wird das bis zur 2. Lesung nochmals besprechen.Dann lesen wir weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich habe etwas Mühe mit dieser Regel in Abs. 1, dass sämtliche Stellen ausgeschrieben werden, und dann in Kombination mit Abs. 2, dass ausschliesslich die fachliche Qualifikation massgebend ist. Schlussendlich geht es ja um den liechtensteinischen Rundfunk. Wenn jetzt dort dann praktisch nur noch ausländische Moderatoren arbeiten, hätte ich dann schon meine Schwierigkeiten. Eine zweite Frage, die sich für mich noch stellt, lautet: Beim Start der ganzen Geschichte: Werden dann auch sämtliche Stellen ausgeschrieben oder werden diese dann übernommen, unabhängig von diesem Art. 24?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zur Frage betreffend die Staatsbürgerschaft: Der Passus in der Konzession, der ehemals bei Radio L aufgenommen wurde, dass die Hälfte der Mitarbeiter liechtensteinischer Nationalität sein müssen, hält seit dem Beitritt zum EWR nicht mehr Stand. Eine solche Regelung, die besagt, wie viel Prozent Liechtensteiner dort arbeiten müssen, dürften wir gar nicht aufnehmen. Man muss es sehr offen formulieren. Ich gehe aber schon davon aus, dass Leute, die hier in Liechtenstein leben, was die fachliche Qualifikation betrifft, zumindest ein Wissen mitbringen, das jemand - ich will jetzt aber niemanden abqualifizieren - aus Berlin nicht hat, weil er die Situation bei uns im Land nicht einschätzen kann. Und das ist ja auch eine Art der Qualifikation. Ich würde das jetzt aber nicht auf des Messers Schneide setzen und sagen: Die fachliche Qualifikation ist nur das, was er oder sie auf dem Papier mitbringt bzw. welche Ausbildung er oder sie hat. Abg. Adrian Hasler:
Dieser Punkt ist mir eben doch sehr wichtig und darum habe ich auch nachgefragt. Diese EWR-Bestimmung ist mir schon bekannt, dass man das so nicht umsetzen kann bzw. dass das nicht hält. Aber es könnte zum Beispiel der Fall sein, dass der liechtensteinische Dialekt als Vorgabe bzw. als Anforderung gestellt wird oder irgend so etwas. Man muss sich also schon überlegen, dass man dort einen gewissen Heimatschutz berücksichtig und sich auch diese Frage überlegt, dass eben auch Leute von hier eine Chance bekommen und Personen aus anderen Ländern dann vielleicht mit einer besseren Bildung halt unterliegen. Für mich ist es doch wichtig, dass eben hier auch die in Liechtenstein wohnhaften Bewerber eine gewisse Chance haben. Natürlich ist für mich das Qualifikationsprinzip wichtig, aber eben nicht ausschliesslich. Und den zweiten Teil meiner Frage haben Sie noch nicht beantwortet. Abg. Ivo Klein:
Sie haben argumentiert, wieso man das übernehmen muss, und Sie sind auch mit der Ausbildung junger Liechtensteiner ins Feld gezogen. Ich glaube aber schon, dass es hier eine Regelung gäbe. Ich weiss nicht, ob der liechtensteinische Dialekt oder die Vertrautheit mit den liechtensteinischen Gegebenheiten die richtige Formulierung wäre. Ich glaube, in dieser Richtung wäre es dann eher einmal noch möglich, dass man das auch EWR-konform formulieren könnte. Man sollte versuchen, eine Formulierung zu finden, die diesem Aspekt auch Rechnung trägt. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wir haben uns bei dieser Formulierung überlegt, wie man einen gewissen «Liechtenstein-Protektionismus» einbringen könnte. Aber es ist uns wirklich sehr schwer gefallen, etwas zu formulieren, das nicht gleich an EWR-rechtliche Regeln stösst und als Diskriminierung ausgelegt wird. Und ich glaube, wenn Sie den liechtensteinischen Dialekt ansprechen: Es gibt sehr viele Leute, die bei uns im Land wohnen, auch schon in der 2. Generation, und die sprechen heute noch keinen typisch liechtensteinischen Dialekt und sind mindestens so integriert und identifizieren sich mit unserem Land. Ich glaube, an dem kann man es allein nicht aufhängen. Aber wir werden uns Gedanken machen, was im Rahmen der EWR-rechtlichen Bestimmungen möglich ist. Dann noch zur Frage, die ich vorher nicht beantwortet habe: Wir haben uns nicht explizit Gedanken gemacht, ob man gewisse Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Radio L in dieser Übergangsphase nicht anbinden sollte. Darum haben wir hier nicht darauf Bezug genommen. Es ist sehr schwierig, wenn die Mitarbeiter aufgrund der Übergangslösung ihre Kündigungen erhalten, damit die Firmen liquidiert werden können, sodass wir nachher neu starten können. Eigentlich möchte ich davon absehen, dass eine Verpflichtung postuliert wird, dass jetzt alle Stellen ausgeschrieben werden müssen, weil dann laufen wir wirklich Gefahr, dass wir vielleicht die guten Leute, die wir brauchen, um ein gutes Radio auch ab 1. Januar 2004 weiterzuführen, dass wir diese Leute verlieren. Abg. Adrian Hasler:
Die Frage ist einfach: Ist es dann auch gesetzeskonform? Vielleicht müssten Sie die Geschichte nochmals abklären, ob sie nicht diesem Art. 24 widersprechen. Abg. Markus Büchel:
Meine Frage hat sich mit der Antwort des Abg. Adrian Hasler erledigt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Wenn ich das in der Eintretensdebatte richtig mitbekommen habe, ist das die so genannte «Lex Heer». Ich nehme das einmal an. Ich bin der Meinung, dass auch hier die Qualifikation etwas angepasst werden muss. Insbesondere Abs. 2 Bst. f kann aus meiner Sicht so nicht belassen werden. Wenn er von der Regierung nicht herausgestrichen wird, werde ich den Antrag bei der 2. Lesung stellen, diesen Buchstaben zu streichen. Abg. Ivo Klein:
Ich habe zwei Fragen: In Abs. 1 Bst. a heisst es: die persönliche und fachliche Qualifikation durch entsprechende Vorbildung - das ist mir klar - oder eine zehnjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Ich verstehe nicht: Wenn einer das obere hat, was dann das untere noch soll. Und im Abs. 3 heisst es: «und kein anderes Gesellschaftsmandat ausübt». Müsste man das nicht spezifizieren, irgendwie Medienbereich oder so? Wenn er zum Beispiel noch in einem Familienunternehmen beteiligt ist und dort ein Verwaltungsratsmandat ausübt, das der Medienbranche völlig fremd ist, dann sollte ihm das ja nicht verwehrt sein. Abg. Rudolf Lampert:
Hier gelten eigentlich sinngemäss dieselben Argumente wie beim Art. 21 über den Verwaltungsrat. Wir schliessen hier auch wieder einen Personenkreis aus - und das auch in den kommenden vier Jahren. Bst. f ist für mich also absolut deplatziert. Es kommt einem Berufsverbot gleich. Es kann niemand von einem anderen Medium direkt in dieses Radio wechseln. Dieser Buchstabe f mit den Fristen von vier Jahren scheint mir einfach deplatziert. Dann habe ich noch eine andere Frage: In Abs. 2 wird festgehalten, dass sowohl der Intendant, der stellvertretende Intendant und auch die leitenden Angestellten diese Kriterien erfüllen müssen. Und nun gibt es aber leitende Angestellte in einem Betrieb, die überhaupt nichts mit dem Radiomachen zu tun haben. Ich denke dabei an Techniker, ich denke an einen Leiter der Buchhaltung und an andere Personen. Also, wenn diese Personen einmal im Landtag waren, dürfen sie beispielsweise die nächsten vier Jahre hier nicht als Buchhalter arbeiten. Und das scheint mir einfach auch wieder deplatziert. Es kommt eigentlich auf dieselben Argumente wie beim Verwaltungsrat heraus, wo man sich Gedanken machen muss, ob man nicht Kreise ausschliesst, die man eigentlich integrieren möchte, weil sie sonst schon aktiv sind und sich in der Öffentlichkeit beschäftigen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich nehme die Anregungen entgegen. Sie sehen aber ja bei genau diesen zwei Artikeln, dass wir uns redlich bemüht haben, so wenig wie möglich Politik und andere Medien hineinzunehmen. Es ist immer schwierig, die Grenzen zu finden. Hat man jetzt zu viel politischen Einfluss oder ist dieser Einfluss gerade noch tragbar? Wie schaut es mit dem Einfluss anderer Medien aus? Ich habe ja in meinem Eingangsstatement auch angemerkt: Wir möchten auch kein Parteiradio daraus machen, also das Radio nicht bei einem Parteiorgan ansiedeln. Wir befinden uns hier wirklich in einem Spannungsverhältnis. Ich merke das schon und wir möchten ja auch nicht unsere Leute vor Ort ausschliessen. Bis zur 2. Lesung werden wir uns eine Lösung einfallen lassen, die offener gestaltet ist. Betreffend den Abs. 3 mit der Nebenbeschäftigung: Ich bin schon der Meinung, man sollte das ausschliessen können, denn wenn jemand zu 100% seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, ist er im Normalfall auch ausgelastet. Und ich finde es nicht gut, wenn bei 100%-Beschäftigungen auch noch Nebenjobs gemacht werden. Es schaut anders aus, wenn jemand eine Teilzeit-Stelle wahrnimmt. Das ist die Hauptintention, die dahinter steckt. Wir handhaben das in der Landesverwaltung auch so. Abg. Ivo Klein:
Ich bin auch der Meinung, dass, wenn jemand zu 100% bei einem staatlichen oder staatsnahen Betrieb angestellt ist, dann sollte er nicht auch noch einen Nebenjob haben. Aber hier geht es um Gesellschaftsmandate. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben: Sie kommen aus einer Familie mit einem Bauunternehmen. Sie haben mit dem Bauunternehmen grundsätzlich nichts zu tun, sitzen als Familienmitglied aber im Verwaltungsrat. Und dann haben Sie hier diese Funktion. In diesem Falle müssen Sie aber dieses Verwaltungsratsmandat abgeben. Ich glaube, es geht nicht um einen Nebenjob, sondern es geht um effektive Mandate, die Sie haben. Und diesbezüglich bitte ich Sie doch auch, noch einmal über die Bücher zu gehen. Das sollte ja dann nicht ausgeschlossen sein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich der Frage des Abg. Ivo Klein zum Art. 19 anschliessen und hier spezifisch auf Abs. 3 verweisen. Ich habe es bereits im Eintretensvotum auch schon erwähnt. Ich frage mich einfach: Könnte die Auslosung, wenn man hier gar keine weiteren Spielregeln definiert, nicht unglücklich herauskommen? Sprich, dass am Schluss nur junge oder nur alte Personen in diesem Publikumsrat vertreten sind. Der Abg. Ivo Klein hat ja gefragt: Gibt es im Ausland nicht ein Modell, das auch praktikabel ist? Ich habe mir jetzt überlegt: Wieso macht man zum Beispiel nicht verschiedene Töpfe mit Alterskategorien? Aber es ist mir schon bewusst, dann hat man wieder nur das Alter geregelt und nicht das, was man sonst noch alles regeln könnte. Diesbezüglich gibt es natürlich sehr unterschiedliche Ansichten. Aber, ich habe einfach die Angst, dass, wenn man hier einfach das Zufallsprinzip walten lässt, dass es dann unglücklich herauskommen könnte. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich bin natürlich nicht sehr bewandert in der Zuteilung, was in ein Gesetz und was in eine Verordnung gehört. Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass in diesem Art. 29, vor allem in den Abs. 4 und 6, sehr viele Einzelheiten in diesem Gesetz geregelt sind. Und vielleicht könnte man überlegen, ob nicht manches einfach auf Verordnungsebene gehört. Das Gesetz ist hier ungeheuer detailliert. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Wir haben uns lange Gedanken gemacht, wie wir eine bessere Lösung finden können. Es gibt Lösungen in anderen Ländern, die sind aber sehr kompliziert. Wir haben versucht, einen Mix zu finden, der für unsere Kleinheit gerade noch tragfähig erscheint, also auch aus organisatorischer Sicht. Natürlich gehen wir das Risiko ein, dass vielleicht von den 20 Personen fünf sehr junge Leute dabei sind und vielleicht zwei oder nur eine Person im Bereich zwischen 30 und 40 oder zwischen 40 und 50. Wenn man es dann aber auch noch auf Töpfe usw. aufgliedern muss, dann müssten wir das wirklich, wie die Abg. Frau Laternser gesagt hat, eher auf Verordnungsstufe regeln. Noch mehr sollten wir nicht in dieses Gesetz packen. Nominationen über Interessenvertretungen sind allenfalls eine Variante. Wir haben jetzt einfach diesen Weg gewählt, um ein breites Spektrum zuzulassen und doch nicht nur über Interessenvertretungen nominieren zu lassen. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte hier auch wieder anregen, den Buchstaben d aus denselben Begründungen, die wir vorher ausgeführt haben bzw. auch zusätzlich den Buchstaben f zu überdenken. Dort ist auch wieder diese 4-Jahres-Frist aufgeführt. Wir kommen immer wieder auf dieselben Argumente zu sprechen. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Zuerst möchte ich sagen: Das Votum der Abg. Laternser ist durchaus berechtigt. Ich denke mir auch, hier hat man etwas ins Gesetz geschrieben, das eher in die bezügliche Verordnung gehören würde. Dann: Sie haben bis jetzt nicht konkret ausgeführt, ob es Beispiele im Ausland gibt, wie man diese Frage dort regelt. Mein Vorschlag mit den Alterskategorien, dass man drei Töpfe macht: Ich denke mir, das wäre nicht so ein Aufwand, die Karten nach den Jahrgängen einzustufen. Dann hätte man zumindest gewährleistet, dass gewisse Alterskategorien im gleichen Umfang vertreten sind.Stv. Abg. Christian Brunhart:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 3: Hier geht es um die Teilnehmerkarten: Die Teilnehmerkarten sind an alle Haushaltungen im Inland zu versenden. Ich frage mich: Gäbe es nicht eine einfachere Möglichkeit, dass man diese Karten zum Beispiel bei der Gemeindekanzlei abholen könnte oder dass man die Teilnehmerkarten sogar aus dem Internet holen könnte? Aber dann funktioniert das mit dem Amtsstempel in Buchstabe e nicht. Aber meine Frage ist: Was für ein Amt ist denn das mit dem Amtsstempel? Vielleicht habe ich diesbezüglich auch etwas im Vorfeld nicht ganz verstanden. Abg. Rudolf Lampert:
Also, ich muss sagen, das mit diesem Publikumsrat ist mir irgendwo alles zu umständlich. Ich weiss nicht, wir haben so viel Räte. Und hier geht es doch darum, dass jemand Vorschläge einbringt und sich bewirbt. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn das ein Inserat in der Zeitung ist, das man herausnehmen kann und womit man sich auch anmelden kann. Ich würde das einfach nicht zu umständlich machen. Und das mit den Töpfen scheint mir auch problematisch. Dann möchte man Studierte und Nicht-Studierte, Deutschsprachige und Nicht-Deutschsprachige. Und schlussendlich machen wir für jede Minderheit auch noch einen Topf. Ich sehe das einfach nicht so. Ich glaube, man muss das einfach möglichst unkompliziert regeln. Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, wer diese Ausführungen für einen Publikumsrat eines kleinen Radios liest, muss schon sagen: Recht kompliziert. Und ich frage mich auch bezüglich der Kosten: Wenn das dann wirklich an jeden Haushalt verschickt werden soll, ob das wirklich die effizienteste und kostengünstigste Variante ist. Vielleicht könnte man das auch nochmals prüfen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ja, wir prüfen das. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 1: Hier ist der «angemessene Ersatz» erwähnt. Gibt es hier bereits Zahlen, um was für Beträge es sich hierbei handelt?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Das sind die fünf Personen. Es werden 20 Personen ausgelost. 15 davon werden Publikumsräte und fünf Personen sind Ersatz, damit man beim Ausfall von einer oder zwei Personen nicht gleich eine Nachwahl abhalten muss. Abg. Wendelin Lampert:
Mich würden aber die finanziellen Aspekte interessieren. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Generell ist es ein Ehrenamt. Es werden nur die Spesen ersetzt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich stelle mir hier die Frage: Wieso verweisen wir auf EG-Richtlinien und nicht auf die nationale Gesetzgebung? Abg. Adrian Hasler:
Ich würde vorschlagen, dass wir hier die Vorschriften für besondere Gesellschaftsformen, also zum Beispiel für eine Aktiengesellschaft, anwenden. Wir haben diese Diskussion in der Vergangenheit schon des Öfteren geführt. So zum Beispiel bezüglich LKW-Rechnung usw. Ich wäre froh, wenn wir bei einem neuen Gesetz dann auch entsprechende Vorschriften hätten, die eben dem True-and-fair-view-Prinzip auch entsprechen.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich nehme die Anregung gerne entgegen; wir prüfen diesen Artikel nochmals. Bei Art. 3 geht es nur darum, dass man die Transparenz-Richtlinie einhält. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Danke. Hier komme ich wieder mit etwas, was ich schon bei anderen Gesetzen bemängelt habe: Hier wird die Revisionsstelle von einer anderen Stelle bestellt als von der, die die Jahresrechnung zu genehmigen hat. Ich finde das einfach systemwidrig. Und ich bitte diese Frage, weil wir sie ja schon in anderen Gesetzen besprochen haben, einmal von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Spezialisten auf diesem Gebiet prüfen zu lassen, damit wir hier nicht immer wieder dieselben Diskussionen führen müssen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, meinen Sie von einem anderen Organ. Also, von welchem Organ soll sie bestellt werden?Abg. Ivo Klein:
Die Jahresrechnung wird ja gemäss diesem Gesetz vom Landtag genehmigt. Und nach meinem Dafürhalten muss dann auch der Landtag die Revisionsstelle bestellen. Ich komme wieder mit den Argumenten, die ich schon einmal ausgeführt habe: Wenn wir zum Beispiel sagen, den Revisionsbericht bzw. die Arbeit der Revisoren finden wir nicht so gut, dann haben wir gar keine Möglichkeit, etwas zu verändern, weil wir die ja auch nicht bestellen. Also, ich finde das systemwidrig. Abg. Rudolf Lampert:
Ich muss das übersehen haben. Aber können Sie mir sagen, wo ausgeführt ist, wer die Revisionsstelle bestellt? Ich habe das nicht gefunden. Ich habe jetzt beim «Verwaltungsrat» bzw. unter den «Aufgaben des Verwaltungsrates» gesucht. Ich muss es aber übersehen haben. Mir ist nicht klar, wer die Revisionsstelle bestellt. Abg. Ivo Klein:
Art. 46 Bst. c: «Der Regierung obliegt die Ernennung der externen Revisionsstelle».Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wir werden das abklären.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe hier eine Frage: Bedeutet diese Formulierung auch, dass die Revisionsstelle die Geschäftsführung prüfen muss?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.Abg. Ivo Klein:
Bedeutet diese Formulierung in Art. 37 auch, dass die Revisionsstelle die Geschäftsführung zu prüfen hat? Die Formulierung «ob die Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Verordnungen eingehalten worden sind» ist ja eine sehr weitgehende Prüfung. Es geht ja dabei nicht mehr nur um die Bücher, sondern auch um die Frage, ob sämtliche Gesetzesbestimmungen eingehalten sind. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es geht also sicher nicht so weit, dass die Revisionsstelle prüfen muss, ob der Programmauftrag erfüllt ist, sondern was die Rechnung bzw. die Bilanzierung betrifft und ob das auch mit den Beschlüssen des Verwaltungsrates übereinstimmt. Ich gehe davon aus. Die Aufgaben der Revisionsstelle sind ja für diese Anstalt des öffentlichen Rechts keine anderen als beispielsweise für die LKW. Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe dieses Revisionsmandat schon weiter gehend. Es soll ja dann schlussendlich den Organen Entlastung erteilt werden. Dadurch muss auch gewährleistet sein, dass sie sich an die gesetzlichen Vorschriften, an die Bestimmungen, an die internen Reglemente usw. gehalten hat. Also, mir geht das schon weiter und es ist auch üblich so, ansonsten kann doch keine Entlastung erteilt werden. Es kann die Buchhaltung geprüft und gesagt werden, dass die Buchhaltung stimmt. Aber eine Entlastung kann doch nur dann erfolgen, wenn alle diese übrigen Sachen auch geprüft sind. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich werde dazu Ausführungen machen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Meine Anmerkung gilt nur für das Protokoll. Ich spreche mich grundsätzlich gegen die Erhebung oder Einhebung von Rundfunkgebühren aus. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Hinsichtlich Abs. 6 betreffend die rechtlichen Möglichkeiten des Betroffenen, wenn der LRF die Gegendarstellung nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise bringt, plädiere ich dafür, es bei der Regelung im PGR zu belassen, dass nämlich das Gericht zuständig ist für die Durchsetzung der Rechte des Betroffenen. Mir scheint das für den Betroffenen wirkungsvoller zu sein als eine Beschwerde an die Medienkommission.Abg. Ivo Klein:
Ich frage mich grundsätzlich bezüglich dieses Artikels der Gegendarstellung. Das ist ja im PGR schon geregelt. Wieso muss hier noch eine Spezialregelung gefunden oder festgesetzt werden?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Man möchte im Gesetz abbilden, wie eine Gegendarstellung erfolgen kann. Und es ist auch gerechtfertigt, wenn Falschdarstellungen oder wirklich schlimme Berichte erstattet werden, dass der Einzelne das Recht hat, sich zu wehren. Wir haben das hier eingefügt, weil wir der Meinung waren, dass die Medienkommission die Beschwerden behandeln könnte, auch nach den Grundsätzen, wie sie sonst Beschwerden behandeln. Aber ich werde gerne prüfen, ob die Gerichtszuständigkeit nicht sogar ein stärkeres Mittel wäre, wobei die Gerichtszuständigkeit ja selbst immer noch gegeben wäre. Abg. Ivo Klein:
Ich glaube bezüglich der Gegendarstellung grundsätzlicher Art, dass diese Möglichkeit bestehen muss. Diesbezüglich gehen unsere Meinungen nicht auseinander. Ich habe nur die Frage gestellt, weil es ja im PGR schon geregelt ist, ob man hier nochmals eine Regelung, die leicht abweicht, haben muss, oder ob man da nicht auf das PGR verweisen könnte, damit man für Medien nicht verschiedene Regelungen der Gegendarstellung hat. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich werde das nochmals anschauen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk in 1. Lesung behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für zehn Minuten bis 00.30 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen (um 00.20 Uhr).
-ooOoo-