Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Sorgfaltspflichtgesetzes (Anti-Terrorismuspaket) (Nr. 74/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 7: Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Sorgfaltspflichtgesetzes (Anti-Terrorismuspaket), Stellungnahme der Regierung Nr. 74/2003. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.§ 20 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 20 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 20 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
§ 20b Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 20b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 20b Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
§ 20c Abs. 1 Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 20c Abs. 1 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 20c Abs. 1 Ziff. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
§ 64 Abs. 1 Ziff. 9, 10 und 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 64 Abs. 1 Ziff. 9, 10 und 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 64 Abs. 1 Ziff. 9, 10 und 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 165 Abs. 1, 2 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 165 Abs. 1, 2 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 165 Abs. 1, 2 und 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
§ 278a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 278a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 278a Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.
§ 278b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 278b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 278b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.§ 278c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 278c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 278c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
§ 278d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 278d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 278d einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer mit der Verabschiedung des Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung (StPO)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.§ 96 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 96 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 96 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.
§ 97a Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 97a Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 97a Abs. 1 Einleitungssatz einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.
§ 98a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 98a steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Danke. In Abs. 2 wird hier die Übermittlung von Daten auch in elektronischer Form für zulässig erklärt. Ich begrüsse diesen Einschub der Regierung ausdrücklich.Ich möchte nur auf einen Punkt im Bericht und Antrag hinweisen: Hier wird Bezug genommen auf die Richtlinie 2002/1 der Stabsstelle für Sorgfaltspflichten. In dieser Richtlinie geht es um die Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Dieser Bezug ist meines Erachtens falsch, weil es im Sorgfaltspflichtsgesetz darum geht, dass man Transaktionen von Kunden überwachen muss und nicht um die Führung selbst, während es im Art. 98 um die Führung dieser Kundenverbindungen selbst geht. Aus diesem Grund ist einfach der guten Ordnung halber zu erwähnen, dass das nicht im direkten Zusammenhang steht im engeren Sinne mit dieser Richtlinie. Ich möchte das einfach erwähnen, damit später bei einer Auslegung das nicht falsch verstanden wird.Abg. Alois Beck:
Ich kann mich den Ausführungen des Vorredners anschliessen, möchte aber auch noch auf Abs. 3 hinweisen. Es ist wie bei Abs. 2 wichtig, dass das in den Materialien dann klar zum Ausdruck kommt. Deshalb muss man vielleicht auch gerade für den Abs. 3 noch erwähnen, weil das in der 1. Lesung - glaube ich - auch diskutiert wurde. Diese Frage wird jetzt von der Regierung dahingehend beantwortet, dass das vorgesehene zeitlich unbefristete Mitteilungsverbot die Banken nicht daran hindert, Vermögenstransaktionen durchzuführen, sodass dem Kunden gegenüber kein Erklärungsnotstand entsteht. Hier bestand ja eine Unklarheit. Es ist gerade für die Praxis äusserst wichtig, dass das hier in den Materialien so festgehalten wird, dass es dann später nicht zu Unklarheiten kommen kann, die doch zum Teil gravierende Auswirkungen haben könnten.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich nehme die zwei Klarstellungen zur Kenntnis. Bei der Überwachung von Geschäftsbeziehungen, wie in der Richtlinie der Stabsstelle für Sorgfaltspflichten geregelt, handelt es sich um einen Überbegriff zur Herausgabe von Daten einer Geschäftsverbindung. Aber wie Sie den Bezug jetzt herstellen, das lasse ich jetzt stehen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer mit § 98a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung der Strafprozessordnung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch dieses Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur Behandlung des Gesetzes über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der 2. Lesung. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.
Art. 20 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer mit dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese drei Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt und Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-