Gesetz über die Ärzte (Ärztegesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) (Nr. 73/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 8: Gesetz über die Ärzte (Ärztegesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz). Diese Gesetzesvorlage haben wir am 12.6.2003 in 1. Lesung behandelt. Die Stellungnahme der Regierung (Nr. 73/2003) liegt vor. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage ebenfalls in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlage über die Ärzte - Ärztegesetz - beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Vielen Dank. Der vorliegende Art. 6 legt nach wie vor fest, dass die neu zu schaffende Ärztekammer für die Bewilligungserteilung zuständig sein soll. Ich habe mich bereits anlässlich der 1. Lesung zusammen mit anderen Abgeordneten gegen diesen Lösungsvorschlag ausgesprochen. Ich spreche mich dafür aus, diese Aufgabe dem neu zu schaffenden Amt für Gesundheitsdienste zu übertragen und möchte das auch noch anhand von zwei, drei Gründen begründen.Ein Vergleich mit anderen selbstständigen Berufen zeigt, dass nicht die Berufs- bzw. die Standesvertretung, sondern eine Behörde für die Erteilung der entsprechenden Bewilligungen zuständig ist. Beispiele dafür wurden auch schon anlässlich der 1. Lesung genannt. Das sind zum Beispiel die Treuhänder, die Rechtsanwälte oder alle Berufstätigen, die eine Bewilligung aufgrund des Gesetzes über die im Bauwesen tätigen Ingenieure und Architekten besitzen. Es wäre zudem das erste Mal in Liechtenstein, dass eine Standesvertretung für die Bewilligungserteilung verantwortlich ist. Die Kompetenzübertragung an die Ärztekammer hätte einmaligen Charakter und wohl auch Signalwirkung auf die anderen Standesvertretungen, welche das gleiche Recht auch für ihre Organisation reklamieren könnten. Die Kompetenzübertragung an die Ärztekammer kann zu gewollten oder auch ungewollten Interessenkonflikten führen. Die Kriterien für die Bewilligungserteilung sind im Gesetz definiert. Wer diese Kriterien erfüllt, hat Rechtsanspruch auf eine Bewilligung. Insofern ist es nicht notwendig, dass aufgrund der Beurteilung fachlicher Fragen die gesamte Kompetenz der Ärztekammer übertragen werden soll. Der Kammer soll zu fachlichen Fragen ein Anhörungsrecht zukommen. Wie bei anderen selbstständigen Berufen soll die Kammer das Recht haben, zu jedem Gesuch eingeschränkt auf die Prüfung der fachlichen Voraussetzungen eine Stellungnahme abgeben zu können. Der letztendliche Entscheid muss aber vom Amt getroffen werden können. Mit diesem Vorgehen ist auch gewährleistet, dass die fachlichen Aspekte möglichst breit begutachtet werden. Ich bin auch der Überzeugung, dass Diplomanerkennung grundsätzlich eine Aufgabe der Behörden und nicht von Kammern oder anderen beruflichen Organisationen ist. Die Diplomanerkennung gehört nach meinem Dafürhalten zur Kernkompetenz eines Amtes. Ich möchte deshalb den Antrag stellen, Art. 6 wie folgt zu formulieren: «Die eigenverantwortliche Ausübung des ärztlichen Berufes bedarf vorbehaltlich Art. 45 bis 49 einer Bewilligung des Amtes für Gesundheitsdienste. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist der Ärzteverein anzuhören». Art. 34 Abs. 2 regelt den Entzug einer Bewilligung. Konsequenterweise ist dann für den Entzug nicht die Ärztekammer, sondern gemäss meinem Antrag ebenfalls das Amt für Gesundheitsdienste zuständig. Das wäre dann beim Art. 34 auch entsprechend anzupassen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Wir haben das in den Erläuterungen nochmals erwähnt. Die vorliegende Form der Bewilligungspflicht entspricht dem österreichischen Recht. Wir haben das von Österreich übernommen. Es war auch ein dringender Wunsch des Ärztevereins und diesem Wunsch haben wir entsprochen. Seit jeher wurden die ganzen Beurteilungen vom Ärzteverein vorgenommen - und das soll weiterhin so der Fall sein. Wir sind doch der Meinung, dass die Ärzte selbst die fachliche Beurteilung besser vornehmen können als dies das Amt tun kann. Und aus diesem Grunde haben wir den Art. 6 so belassen. Abg. Ivo Klein:
Danke. Herr Regierungsrat Frick, Ihre Antwort, befriedigt mich eigentlich nicht. Es ist kein Gegenargument gegen den Antrag des Abg. Quaderer zu hören: Es war immer so und sie können es besser als eine Amtsstelle. Das scheint mir nicht sehr begründet zu sein, weil dieses Argument lässt sich natürlich bei vielen Berufsgruppen sagen, dass die Standesvertretung quasi mehr Detail-Know-how als vielleicht eine Amtsstelle hat. Das scheint mir sogar in den meisten Fällen gegeben zu sein und darum sind es ja die Interessenvertreter einer bestimmten Berufsgruppe. Ich kann daraus nicht erkennen, wieso dem Antrag des Abg. Quaderer nicht zugestimmt werden soll. Ich sehe das also nicht. Abg. Hugo Quaderer:
Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass gerade die fachlichen Aspekte mit dem Anhörungsrecht der Ärztekammer abgedeckt sind. Letztendlich muss der Entscheid nach meinem Dafürhalten aber klar beim Amt liegen und nicht bei der Standesvertretung, weil das wird über kurz oder lang zu Interessenkonflikten führen. Auch wenn die Regierung ausführt, dass beispielsweise in der entsprechenden Richtlinie die Kriterien sehr klar geregelt sind, wird es immer Interpretationsspielräume geben. Und dann muss eben, um Interessenkonflikte zu vermeiden, dann muss eben ein Amt zuständig sein für den letztendlichen Entscheid. Sonst wird das immer - da bin ich sicher - einen faden Beigeschmack haben, wenn irgendeine Berufsvertretung für den letztendlichen Entscheid zuständig ist.Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Quaderer. Ihre Argumente haben mich überzeugt und ich werde Ihrem Antrag Folge leisten. Abg. Peter Sprenger:
Meine Damen und Herren Kollegen. Mir scheint auch, dass hier die Regierung einen Weg des geringsten Widerstandes eingeschlagen hat und zu erwartende Probleme in diesem Bereich auf die - ich nenne sie einmal - bösen Ärzte abschieben will, anstatt ihrer eigenen Führungsverantwortung nachzukommen. Ich werde den Antrag des Kollegen Quaderer unterstützen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte eine Verständnisfrage stellen: Könnten Sie sich vorstellen, dass auch andere Standesvereinigungen wie die Treuhändervereinigung, für die es ja auch ein klares Gesetz über die Befähigung gibt, solche Konzessionen erteilen könnte oder im Rahmen der gewerblichen Ausübung also die Gewerbekammer, die auch eine eingetragene Kammer ist? Abg. Ivo Klein:
Ich möchte noch zu meinen Argumenten ergänzen: Ich sehe auch eine gewisse Gefahr darin, dass andere Berufsgruppen mit demselben Recht auch sagen: Ja, wir wollen das selber regeln, wir wollen die Bewilligungen selbst erteilen. Und hier sehe ich dann schon Erklärungsnotstand, wenn man es den einen gewährt und den anderen nicht. Abg. Rudolf Lampert:
Ich werde den Antrag des Abg. Hugo Quaderer auch unterstützen, aber nicht etwa, weil ich das unterstütze, was der Abg. Peter Sprenger gesagt hat, dass ich der Regierung hier mangelnde Führungsverantwortung unterstelle. Ich weiss nicht, weshalb Sie jetzt diese Brisanz hineinbringen wollen. Es ist rein parteipolitisches Geplänkel. Ich sehe die Argumentation des Abg. Hugo Quaderer für besser an und sehe auch, dass diese Argumente für sich sprechen. Wenn die Regierung nun versucht, ihre Vorlage zu verteidigen, muss ich doch nicht deshalb eine mangelnde Führungsverantwortung aussprechen. Ich weiss nicht, was das von Ihrer Seite soll. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Nochmals: Die Regierung ist nach wie vor der Meinung, dass die fachliche Beurteilung sicherlich dort besser gemacht werden kann. Sie haben selbstverständlich Recht: Sie können dazu natürlich angehört werden. Da gibt es aber noch einen anderen Aspekt: Die Ärztekammer ist künftig auch für die ganze Qualitätskontrolle, für die Einhaltung der Qualitätsvorschriften etc. verantwortlich wie sie auch in den Kommissionen vertreten ist und auch da Konsequenzen bzw. Sanktionen verhängen kann. Deshalb war die Überlegung, dass die Erteilung wie auch der Entzug bei der Ärztekammer liegen soll. Das ist die eigentliche Begründung. Dann zur Frage: Könnte man sich das auch für andere Kammern oder andere Institutionen so vorstellen? Es ist bekannt, dass natürlich auch hier schon diverse Vorstösse gemacht wurden, wobei das nicht für zweckmässig erachtet wurde. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Hugo Quaderer ab, der, wenn ich ihn richtig verstanden habe, wie folgt lautet: «Die eigenverantwortliche Ausübung des ärztlichen Berufes bedarf vorbehaltlich Art. 45 bis 49 einer Bewilligung des Amtes für Gesundheitsdienste. Die Ärztekammer ist dabei anzuhören».Abg. Hugo Quaderer:
Der Ergänzungssatz würde dann lauten: «Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist die Ärztekammer anzuhören».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist somit gutgeheissen. Wir stimmen noch über Art. 6 ab. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Frage zur Stellungnahme in den Erläuterungen auf Seite 20. Hier ist nachzulesen: «Die heutige Datenlage lässt es nicht zu, ein nach Leistungserbringern abgestuftes Verhalten herauszufiltern. Feststellbar ist nichtsdestotrotz, dass hohe Unterschiede an durchschnittlichen Bruttoleistungen pro Behandlungen zwischen Arztpraxen mit und ohne angeschlossenen Physiotherapien bestehen. Derzeit sind an sechs Arztpraxen Physiotherapien angeschlossen». Dann heisst es auf Seite 21: «Schon allein das Gebot der Wirtschaftlichkeit fordert den Arzt als Unternehmer, für eine entsprechende Auslastung auch der angeschlossenen Physiotherapie zu sorgen». Hier habe ich die Frage: Wie hoch sind die hohen Unterschiede? Anscheinend gibt es hier Zahlen, sonst könnte man nicht schreiben, es bestehen hohe Unterschiede. Und dann zur Übergangsfrist: Sind nach diesen Aussagen die zwei Jahre noch gerechtfertigt? Und wenn ja: Wieso?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch eine Frage zum gleichen Komplex, und zwar zu den Praxisgemeinschaften mit anderen Berufen der Gesundheitspflege. Da schreibt die Regierung auf Seite 20, dass dazu keine formellen Bewilligungen vorliegen. Dazu möchte ich doch fragen: Wie kommt die Regierung zu dieser Aussage? Für jede dieser Praxisgemeinschaften, also zum Beispiel für die Führung einer Physiotherapie durch einen Arzt, besteht nämlich eine erteilte Konzession, das heisst, also wirklich eine formelle Bewilligung. Und diesbezüglich stellen sich doch rechtliche Fragen, die meiner Meinung nach die Regierung nicht beantwortet hat und die in der 1. Lesung aufgeworfen wurden. Danke. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Zur ersten Frage: Wir können aus der Statistik nicht genau entnehmen, wie viele Leistungen hier aus Praxen kommen, die zusammengeschlossen sind mit Arztpraxen oder dann eben freiberuflich tätiger Physiotherapien. Dazu gibt es keine Daten. Das Einzige was heute besteht sind die Gesamtkosten für Physiotherapie. Und da ist einfach klar herausgegangen, dass die Steigerungen sehr frappant sind. Wir haben vor vier Jahren noch Physiotherapie-Kosten von ungefähr CHF 1 Mio. gehabt. Diese Kosten sind in der Zwischenzeit um das Dreifache angewachsen. Die Physiotherapie-Kosten sind in diesem Jahr um 18% angestiegen. Hier wollte man einfach ganz klar Unterschiede schaffen, und zwar bestehen natürlich gewisse Interessen, wenn ein Arzt eine Physiotherapie betreibt. Deshalb auch oben auf Seite 21, dass allein das Gebot der Wirtschaftlichkeit bzw. es natürlich für den Arzt als Unternehmer auch naheliegend ist, wenn er seine Physiotherapie entsprechend auslastet. Das ist der Grundgedanke, weshalb man gesagt hat: Man sollte dies trennen. Andererseits ist es auch so, dass jeder, der eine Physiotherapie betreibt, die entsprechenden Ausbildung haben muss und es auch einer Konzession bedarf. Selbstverständlich haben sie heute auch eine Konzession, aber nicht alle. Das ist das Problem. Ich meine, wenn jemand zwei oder drei Physiotherapeuten angestellt hat, dann braucht nicht jeder eine Konzession. Abg. Wendelin Lampert:
Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat Frick. Sie haben es bestätigt, was auf Seite 20 steht. Hohe Unterschiede bestehen, man weiss das auch. Meine zweite Frage war: Ist dann die Übergangsfrist von zwei Jahren noch gerechtfertigt? Müsste man dann nicht ein Zeichen setzen und sagen: Okay, eine Übergangsfrist, aber ein Jahr und nicht mehr?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es keine wirklichen Zahlen über die effektiv anfallenden Kosten, die in den Gemeinschaftspraxen im Vergleich zu anderen Physiotherapien generiert werden. Das heisst, Ihre Aussage, dass dort höhere Kosten pro Patient entstehen, ist eine Annahme. Das wollte ich erst einmal festhalten. Zum Zweiten: Der betreffende Betrieb, also diese einer Arztpraxis angeschlossene Physiotherapie, dieser Betrieb hat eine Konzession bzw. derjenige, der den Betrieb führt, hat diese Konzession und die wird ihm jetzt genommen. Das war meine Frage. Wenn nach zwei Jahren, also nach der Übergangsfrist, diese Praxisgemeinschaft nicht mehr weiter bestehen darf, dann soll dieser Konzessionsinhaber seine Konzession zur Führung dieser Physiotherapie verlieren. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Zur ersten Frage: Das ist richtig. Es sind keine Zahlen verfügbar, die erkennen lassen, wie viel Physiotherapie-Leistungen aus Gemeinschaftspraxen erbracht werden und wie viel aus freien Praxen. Das ist richtig. Zum Zweiten: Es ist nicht so, dass dem Physiotherapie-Betrieb nachher die Konzession entzogen wird. Der Therapeut kann die selbstverständlich weiter betreiben, aber unter eigener Verantwortung und als eigenen Betrieb. Der Arzt darf sich daran nicht direkt beteiligen. Das ist doch der Unterschied. Der Physiotherapeut, der diese Konzession hat, kann doch den Betrieb jederzeit weiterführen. Er hat ja eine Konzession dafür und der kann ja jederzeit selbst so einen Physiotherapie-Betrieb selber führen. Es geht doch darum, dass diese Praxisgemeinschaft dann nicht mehr zulässig ist. Dann noch zur anderen Frage bezüglich der zwei Jahre: Die Regierung ist der Meinung, dass eine Übergangsfrist von zwei Jahren angemessen ist und diese nicht verkürzt werden sollte. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat. Ich weiss nicht, ob wir aneinander vorbei geredet haben. Aber bisher hat ja dieser Praxisinhaber, also dieser betreffende Arzt, die Bewilligung zur Führung ei-nes Physiotherapie-Betriebes. Und diese Bewilligung wird er nach Übergangsfrist von zwei Jahren verlieren. Oder verstehe ich das nicht richtig? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ich glaube, hier haben wir wirklich aneinander vorbei geredet. Ich bin von der Konzession ausgegangen, denn auch der Physiotherapeut, der die Physiotherapie beim Arzt leitet, braucht eine Konzession. Und die behält er, hingegen der Arzt verliert sie. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann können wir über Art. 15 abstimmen. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Danke. Ich habe nur einen Schreibfehler in Abs. 2 zu vermelden, und zwar im letzten Satz: «Die Meldung hat zudem die Personalien des Arztes sowie Angaben über das von...» anstatt «vom..». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Anmerkung zu Abs. 2 und eine Frage dann zu Abs. 3: Diese Woche ging in alle Haushaltungen eine Broschüre, wobei aus der Ecke von Apotheken - muss ich gleich dazu sagen. In dieser Broschüre wird Folgendes erwähnt: «Zahlen des Bundesamtes für Statistik belegen ausserdem, dass der Umsatz der selbstdispensierenden Ärzte gegenüber demjenigen der Apotheken doppelt so stark wächst», also die Abgabe von Medikamenten. Sind diese Zahlen der Regierung bekannt bzw. sind die Zahlen in dieser Broschüre falsch? Und dann zu Abs. 3 habe ich folgende Frage: Hier wird das Heilmittelgesetz erwähnt. Wie sehen hier die Sanktionsmöglichkeiten aus, weil es hat ja hier etwas geändert im Vergleich zur 1. Lesung? Gibt es konkrete Sanktionen im Heilmittelgesetz? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Zuerst zur Selbstdispensation: Hier sind Zahlen bekannt. Mir ist diese Veröffentlichung so direkt nicht bekannt. Aber wir haben lange über Selbstdispensation in der Arbeitsgruppe diskutiert und es ist klar erwiesen - und da kann ich jetzt nur auf Schweizer Zahlen zurückgreifen -, dass kein signifikanter Unterschied besteht zwischen Selbstdispensation und Nicht-Selbstdispensation bezüglich der Medikamentenverschreibung und der Medikamentenkosten durch die Ärzte. Das dazu. Es gibt gewisse Unterschiede, die klar aufzeigen, dass zum Beispiel in welschen Kantonen oder auch im Tessin der Medikamentenverbrauch höher liegt wie in der deutschen Schweiz. Aber eine Feststellung, dass eine klare Differenz vorhanden ist, dass man also sagt, Selbstdispensation ist gleich höhere Medikamentenumsätze, die gibt es nicht. Dann zur nächsten Frage bezüglich Heilmittelgesetz und der Bestimmungen bezüglich der Kontrollen: Das Heilmittelgesetz beschreibt dies insbesondere in den Art. 45, 46 und 50. Dort gibt sie die Kompetenz der Kontrollstelle für Arzneimittel. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Im Hinblick darauf, dass ja für die Erteilung der Konzession jetzt eine Änderung gemacht wurde, müsste entsprechend wohl der Abs. 2 hier auch geändert werden.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich bin derselben Meinung wie die Abg. Laternser. Hier müsste dann das geändert werden, und zwar dahingehend, dass das Amt für Gesundheitsdienste dann die Ausübung des Arztberufes untersagt. Und dann müsste das so sein bzw. das müsste umformuliert werden, dass die Ärztekammer beantragt bzw. man müsste einfach schreiben: «so hat das Amt für Gesundheitsdienste ihm bis zur Erbringung des Nachweises...». So müsste es dann heissen. Das Wort «Ärztekammer» müsste also durch «Amt für Gesundheitsdienste» ersetzt werden. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich habe demzufolge auch eine Frage zu Abs. 1: Da steht dann ja auf Seite 65 oben: «und diese der Ärztekammer auf Verlangen nachzuweisen». Wäre demzufolge auch hier eine Änderung notwendig?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist meines Erachtens nicht zwingend. Die Kontrolle kann sehr wohl die Ärztekammer übernehmen. Sie hat ja auch die Qualitätskontrolle inne. Abg. Adrian Hasler:
Für mich stellt sich einfach die Frage: Wenn das Amt für Gesundheitswesen die Bewilligung erteilt und dann auch in Abs. 2 das Amt für Gesundheitswesen eben diese Überprüfung macht, ob dann nicht auch bei der Haftpflichtversicherung das Amt für Gesundheitswesen der Ansprechpartner ist und die-sen Nachweis verlangen kann? Abg. Alois Beck:
Es wird jetzt wahrscheinlich doch im einen oder anderen Fall ein erhöhter Koordinationsaufwand betrieben werden müssen, weil wir ja für die Konzessionserteilung das Amt eingesetzt haben. Das Gesetz ist aber nicht immer - ich sage jetzt zu 150% - auf das ausgelegt. Es wäre auch beispielsweise in Art. 9 der Fall bei dieser Ärzteliste, die dann immer die Kammer führt. Und da gibt es natürlich dann auch wieder Koordinationsbedarf. Man müsste vielleicht doch auf diesen Aspekt hier etwas achten und dass wir hier eben nicht unnötigen Aufwand produzieren. Man hätte vielleicht die Vorlage systematischer beim Antrag in der Vorbereitung auf dieses vielleicht noch abklappern sollen. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Wenn wir nochmal grundsätzlich jetzt bei dieser Sache sind, dann möchte ich mir erlauben, einige Sätze vorauszuschicken: Ich war ja, wie ich bei der 1. Lesung bei der entsprechenden Diskussion deutlich gesagt habe, entsprechend der Vorlage der Regierung dafür, dass in Art. 6 «Bewilligungspflicht», dass die Bewilligung die Ärztekammer erteilt. Und ich habe es dort auch ausführlich begründet. Jetzt hat der Landtag anders entschieden. Ich habe dabei nicht mitgestimmt. Aber wenn es nun schon mal so ist, dann steht ja in Art. 7 «Voraussetzungen» - die muss ja dann auch das Amt für Gesundheitswesen prüfen - und dort heisst es unter d: Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Dann ist es ja logisch, dass das dann auch dem Amt für Gesundheitswesen entsprechend Art. 25 Abs. 1 und 2 vorgelegt werden muss. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte aufgrund dieser Situation vorschlagen, dass wir jetzt die Behandlung des Ärztegesetzes für die Kleinen Anfragen an die Regierung unterbrechen. Die Regierung hat dann auch die Möglichkeit, mit den entsprechenden Fachstellen die einzelnen Artikel noch zu beraten. Wir werden dann mit dem nun angesprochenen Art. 25 - nach der nichtöffentlichen Landtagssitzung - fortfahren. -ooOoo-