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Sprecher
MARKENRECHTSVERTRAG VOM 27. OKTOBER 1994 (NR. 54/1997)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 26: Markenrechtsvertrag vom 27. Oktober 1994. Bericht und Antrag der Regierung betr. den Markenrechtsvertrag vom 27. Oktober 1994 steht zur Diskussion.
Abg. Volker Rheinberger:
Herr Präsident. Auf die Bedeutung der Marke und des Markenschutzes wurde in der Debatte zur Revision des Markenschutzgesetzes bereits hingewiesen. Diese Debatte hat am 19. September 1996 stattgefunden. Gerade für die liechtensteinische exportorientierte Industrie ist es wichtig, ihre Marken in allen relevanten Märkten zu registrieren. Registrierte Marken bieten Schutz vor Nachahmung, sichern Exklusivität und stellen damit einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsfaktor dar.
Wenn man sich vor Augen führt, wieviel Aufwand in die liechtensteinische Hochtechnologie und die damit verbundenen Exportprodukte geht, so scheint es selbstverständlich, dass solche Produkte auch via Markenschutz abgesichert werden müssen.
Durch unterschiedliche nationale Vorschriften war in der Vergangenheit immer ein beträchtlicher Aufwand mit der Registrierung von Marken verbunden. In diesem Sinne muss ich jede Vereinfachung begrüssen. Eine solche Vereinfachung stellt der vorliegende Markenrechtsvertrag zweifelsohne dar, wobei diese Vereinfachung leider nur Verfahrensformalitäten betrifft. Wünschenswert wäre natürlich gewesen, wenn analog zum Madrider Markenabkommen eine Bündelung des Anmeldeverfahrens bei einer Zentralstelle mit Gültigkeit für alle Mitgliedstaaten resultiert hätte.
Wir müssen uns also mit einer Vereinfachung des Markeneintragungsverfahrens zufrieden geben, allerdings mit dem Vorteil, dass einige Signatar-Staaten zu unseren wichtigsten Exportmärkten gehören - ich nenne hier beispielhaft USA und Japan. Das sind also Staaten, die bisher nicht dem Madrider-Abkommen und Protokoll beigetreten sind. In diesem Sinne begrüsse ich diese Vorlage.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer dem Antrag der Regierung, der Landtag wolle dem Markenrechtsvertrag vom 27. Oktober 1994 seine Zustimmung erteilen, zustimmt, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
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23. Oktober 1997