Gesetz über die Ärzte (Ärztegesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) (Nr. 73/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln das Gesetz über die Ärzte (Ärztegesetz) in 2. Lesung. Aufgrund der Änderung durch den Landtag in Art. 6 «Bewilligungspflicht», dass die eigenverantwortliche Ausübung des ärztlichen Berufes vorbehaltlich Art. 45 bis 49 einer Bewilligung des Amtes für Gesundheitsdienste unterstellt wird, ergeben sich verschiedene Änderungen in bereits behandelten und gutgeheissenen Artikeln. Der Herr Regierungsrat möchte Rückkommensanträge stellen. Ich bitte den Herrn Regierungsrat Frick, mit dem ersten Rückkommensantrag zu beginnen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Die Regierung stellt einen Rückkommensantrag auf Art. 8. In Art. 8 soll es wie folgt heissen: Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, wir haben zuerst noch formell abzustimmen. Wer diesem Rückkommensantrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann bitte ich Sie, die Änderung zu Art. 8 vorzutragen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke. Die Änderung zu Art. 8 Abs. 1 lautet wie folgt: «Anträge auf Erteilung der Bewilligung zur eigenverantwortlichen Ausübung des ärztlichen Berufes sind mit den erforderlichen Nachweisen nach Art. 7 dem Amt für Gesundheitsdienste einzureichen».Dann Abs. 2: «Ärzte, die beabsichtigen, ihren Beruf freiberuflich auszuüben, haben dem Amt für Gesundheitsdienste ihren Berufssitz im Inland bekannt zu geben» usw. Dann Abs. 3: «Der Arzt, der seinen Beruf in einem Anstellungsverhältnis auszuüben beabsichtigt, hat der Ärztekammer und dem Amt für Gesundheitsdienste bekannt zu geben, in welchem Betrieb der Gesundheitspflege er tätig sein wird».Das sind die drei Änderungen zu Art. 8.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat, in Abs. 2 müsste ja die Ärztekammer auch mit drinnen sein. Es kann also nicht nur heissen «dem Amt für Gesundheitswesen ihren Berufssitz im Inland bekannt zu geben», sondern sie müssen die Ärztekammer schon auch mit hineinnehmen. Schliesslich muss sie Meldelisten führen, muss Notfalldienste organisieren usw. Also dann müsste es in Abs. 2 auch heissen «haben der Ärztekammer und dem Amt für Gesundheitsdienste» usw.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es kommen natürlich noch einige andere Änderungen. Und konsequenterweise, wenn wir jetzt diese Kompetenz der Bewilligungserteilung von der Kammer wegnehmen und an das Amt übertragen, dann sind wir der Meinung, dass es dann auch richtig ist, wenn man das Führen der Ärzteliste auch dem Amt überträgt. Das ist das einzig Richtige und das wurde auch so jetzt nochmals mit der Arbeitsgruppe und mit der Legistik besprochen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich muss der Abg. Laternser Recht geben. Wenn wir das in Abs. 3 einfügen, müsste das auch in Abs. 2 enthalten sein oder wir lassen es auch in Abs. 3 weg. Abs. 2 regelt Ärzte, die ihren Beruf freiberuflich ausüben - dort haben wir diese Bestimmungen - und dann haben wir Ärzte, die ihren Beruf in einem Anstellungsverhältnis ausüben. Hier müssten doch meines Erachtens dieselben Kriterien angesetzt werden bezüglich der Information an die Ärztekammer. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Also so, wie das jetzt aussieht nach Ihren Ausführungen, Herr Regierungsrat, gibt das ja grundsätzliche Änderungen in den Kompetenzen oder Zweck und Aufgaben der Ärztekammer. Und da möchte ich Sie doch bitten, bevor wir jetzt über jeden einzelnen Artikel abstimmen, dass Sie grundsätzlich sagen, was geplant ist bzw. wie die weiteren Änderungen lauten, damit man einen Überblick bekommt, um was es eigentlich geht. Denn offensichtlich ist das doch nicht - wie soll ich sagen - eine weiter reichende Verschiebung von Aufgaben von der Ärztekammer, wie sie jetzt im Gesetzesentwurf geplant sind, in Richtung Amt für Gesundheitsdienste. Abg. Alois Beck:
In Art. 6 haben wir die Bewilligungspflicht abgeändert, dass nicht mehr die Ärztekammer, sondern das Amt zuständig ist. Art. 8 heisst «Antrag auf Erteilung der Bewilligung». Und ich sehe das so, dass im Zusammenhang mit der Erteilung der Bewilligung dieser Artikel zu sehen ist. Deshalb bin ich schon der Auffassung der Regierung, dass das hier durchgängig so gemacht wird. Wie man sich dann nachher koordiniert, das ist, glaube ich, nicht Sache des Gesetzgebers. Aber wir müssen jetzt schon eine Linie durchhalten und sonst produzieren wir dann wirklich mehr Aufwand als uns lieb ist. Und das ist so meine Befürchtung. Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte ausnahmsweise auch den Herrn Regierungsrat unterstützen, und zwar deshalb, weil das verständliche Anliegen der Abg. Laternser ohnehin durch eine andere gesetzliche Bestimmung abgedeckt wird, nämlich durch Art. 39 Abs. 4. Dort heisst es nämlich in Zusammenhang mit der Ärztekammer, dass die Ärztekammer befugt ist, die persönlichen und berufsbezogenen Daten der Ärzte zu ermitteln und zu bearbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Da geht es um die ureigenen Aufgaben der Ärztekammer, die mit der Bewilligungserteilung nichts zu tun haben. Und etwas später - in Art. 42 - ist dann auch davon die Rede, dass die Ärztekammer eine Geschäftsordnung erlässt. In dieser Geschäftsordnung, die dann für alle Mitglieder der Ärztekammer - und das sind ja alle konzessionierten Ärzte - verbindlich ist, da kann dann auch selbstverständlich drinnen stehen, dass die Mitglieder der Ärztekammer ihren Berufssitz im Inland bekannt zu geben haben, damit die Ärztekammer die Aufgaben erfüllen kann, die die Abg. Laternser erwähnt hat. Abg. Rudolf Lampert:
Ich gebe meinen beiden Vorrednern insofern schon Recht. Nur in Abs. 3 wird plötzlich die Ärztekammer und das Amt gemäss Antrag der Regierung aufgeführt. Und das ist eigentlich das Störende daran. Sie haben vollkommen Recht, dass hier eine Linie durchgehen soll. Aber in Abs. 3 ist meines Erachtens die Ärztekammer nicht richtig am Platz, sondern auch dort müsste es das Amt sein. Abg. Alois Beck:
Wie ich den Herrn Regierungsrat verstanden habe, hat er genau das beantragt, dass auch in Abs. 3 statt Ärztekammer ..Landtagspräsident Klaus Wanger:
...undAbg. Alois Beck:
Dann habe ich das falsch verstanden.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ich komme dem Antrag gerne entgegen, aber im Prinzip beziehen sich diese ganzen Änderungen nun auf diese Kompetenzverschiebung der Bewilligung. Und wie Sie hier sehen, schon in Abs. 1: Anträge auf Erteilung: Diese müssen dieser Stelle zugesandt werden, die letztlich die Bewilligung erteilt. Das hat doch sicherlich seine Richtigkeit. Dann zum Abs. 2: Da geht es um eine Information. Selbstverständlich besteht eine Informationspflicht zwischen Gesundheitsamt und Ärztekammer. Hingegen geht es beim Abs. 3 auch um die zeitliche Abfolge. Da ist es richtig, wenn eben Ärztekammer und Amt gleichzeitig informiert werden. Hingegen einen Berufssitz bekannt zu geben, das kommt doch auf einige Tage nicht an. Das sind die Überlegungen, die dahinter stehen. Aber generell sind wir der Meinung, dass diese Funktionen, wie die Führung der Ärztelisten usw., dann dem Amt zufallen. Selbstverständlich hat dann das Amt die Informationspflicht. Es geht ja nicht nur darum, dass das Amt die Bewilligung erteilt, sondern dann letztlich die Bewilligung auch entzieht. Und hier sind deshalb noch einige Änderungen notwendig. Abg. Ivo Klein:
Wenn ich jetzt das alles richtig verstehe, dann ist der freiberufliche Arzt verpflichtet, das nur dem Amt mitzuteilen, während der Arzt im Angestelltenverhältnis das sowohl der Ärztekammer als auch dem Amt mitzuteilen hat. Ist das konsequent?Abg. Helmut Konrad:
Ich denke nicht. Ich bin auch der Auffassung des Abg. Rudolf Lampert, dass es in allen drei Fällen eigentlich nur das Amt sein muss. In Bezug auf Abs. 1 ist es, glaube ich, ausser Diskussion. Dann in Bezug auf Abs. 2: Die diesbezüglichen Bedenken der Abg. Laternser hat ja der Landtagsvizepräsident mit Hinweisen auf Art. 39 ff. widerlegt. Und in Bezug auf Abs. 3 geht es auch einfach um die Bewilligung. Im Sinne der Bedarfsplanung usw. muss man wissen, in welchem Betrieb der Gesundheitspflege er tätig sein wird. Es genügt dort meines Erachtens das Amt für Gesundheitswesen und nicht zusätzlich noch die Ärztekammer.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Sicherlich ist es auch möglich, hier diese Informationspflicht der Ärztekammer zu streichen, und das Ganze wird trotzdem funktionieren. Dann muss einfach das Amt für Gesundheitsdienste gleichentags oder am Tag danach mindestens die Ärztekammer darüber informieren. Das ist dann eine Vereinfachung für die Ärzte. Aber ansonsten bleibt alles beim Gleichen.Abg. Alois Beck:
Ich weiss nicht, habe ich das überhört: Wieso muss in Abs. 3 die Ärztekammer dies quasi unmittelbar auch wissen müssen - im Gegensatz zu Abs. 2? Was ist hier die Erklärung dafür?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Ärztekammer hat noch weitere Funktionen. Das kommt nachher zum Ausdruck, wenn wir das Gesetz lesen, dass diese Ärzte, die im Anstellungsverhältnis arbeiten, die sind auch gewissen Auflagen unterworfen. Und deshalb sollte an sich das die Ärztekammer auch gleichzeitig wissen. Aber, wie gesagt: Man kann auch diese Informationspflicht der Ärztekammer hier herausnehmen. Und das wird trotzdem spielen. Das ist dann einfach die Informationspflicht des Amtes an die Kammer.Abg. Ivo Klein:
Ich bin der Meinung, entweder macht man das für beide Ärztearten gleich, also für den freiberuflichen Arzt und den angestellten Arzt, das heisst, er meldet an das Amt. Und das Amt ist dann dafür besorgt, dass die Ärztekammer die nötige Information erhält. Oder man macht gleichzeitig an beide Institutionen eine Meldung. Aber für die eine Gruppe das eine und für die andere Gruppe das andere scheint mir nicht sinnvoll zu sein.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nun, die genauen Begründungen, die die Arbeitsgruppe heute diesbezüglich noch vorgebracht hat, sind mir entfallen. Aber ich gehe davon aus, dass man in Abs. 3 die Formulierung «hat der Ärztekammer» streicht und dann wie folgt formuliert: «hat dem Amt für Gesundheitsdienste bekannt zu geben».Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat. Erlauben Sie mir eine kurze Zwischenfrage: Sie haben erwähnt, dass die Arbeitsgruppe jetzt im Laufe dieser Nachmittagsstunden kurzfristig die entsprechenden Artikel überarbeitet habe - wenn ich Sie richtig verstanden habe. Darf ich wissen, wer so kurzfristig dazu aufzubieten war, also wer an dieser Überarbeitung teilgenommen hat?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Selbstverständlich darf man das wissen. Zwei Juristen waren dabei. Ein Jurist von der Legistik und Frau Dr. Hiebel, die massgebend bei der Erarbeitung des Gesetzes mitgearbeitet hat. Dann war meine Mitarbeiterin im Ressort, Frau Marxer, die auch intensiv an der Erarbeitung des Gesetzes mitgearbeitet hat, dabei und natürlich ich als zuständiger Regierungsrat. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann möchte ich doch für das Protokoll nochmals wiederholen oder besser gesagt, Herr Regierungsrat, es betrifft jetzt alle drei Absätze von Art. 8. Ich habe aber seitens des Plenums keinen Änderungsantrag bekommen, dass in Art. 8 Abs. 1, 2 und 3 überall die Formulierung «die Ärztekammer» durch «Amt für Gesundheitsdienste» ersetzt wird. Das würde dann auch für Abs. 3 von Art. 8 zutreffen. Ist das richtig?Regierungsrat Hansjörg Frick:
In Abs. 3 würde es dann wie folgt heissen: «Der Arzt, der seinen Beruf in einem Anstellungsverhältnis auszuüben beabsichtigt, hat dem Amt für Gesundheitsdienste bekannt zu geben» usw. Die Formulierung «der Ärztekammer und» würde dann gestrichen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das Wort «Ärztekammer» würde also sowohl in Abs. 1 und Abs. 2 ersetzt. Und wie Sie jetzt ausgeführt haben, auch in Abs. 3. Und die Formulierung «und Ärztekammer» entfällt nun in Abs. 3. Ist das richtig? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist richtig.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann haben Sie die Abänderungsanträge gehört. Ich möchte noch abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann hat der Herr Regierungsrat weitere Rückkommensanträge.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Der nächste Rückkommensantrag betrifftLandtagspräsident Klaus Wanger:
Moment, der Abg. Rudolf Lampert meldet sich noch zu Wort.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, Herr Präsident. Ich glaube, wir sollten über den Artikel selbst auch noch abstimmen. In der Regel, wenn Abänderungsanträge kommen, muss zuerst über diese Abänderungsanträge und dann noch über den Artikel abgestimmt werden.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Hier ist es ja so, dass die Regierung ihre Vorlage geändert hat, nachdem man auf den Artikel zurückgekommen ist. Darüber muss nicht abgestimmt werden. Nur muss über den Artikel als solchen neu abgestimmt werden. Und das haben wir gemacht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Herr Regierungsrat, dann nennen Sie uns bitte den nächsten Artikel, auf den Sie einen erneuten Rückkommensantrag stellen möchten. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Art. 9: Erteilung der Bewilligung. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Können Sie bitte die gewünschten Änderungen vorbringen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Änderungen sind wie folgt: In Abs. 1 wird das Wort «Ärztekammer» wieder ersetzt durch «Amt für Gesundheitsdienste». Dann in Abs. 3: Hier wird auch wieder das Wort «Ärztekammer» durch «das Amt für Gesundheitsdienste» ersetzt. Und Abs. 5 soll wie folgt lauten: «Das Amt für Gesundheitsdienste führt die Ärzteliste und hält diese auf dem aktuellen Stand. Es informiert die Ärztekammer regelmässig über den aktuellen Stand der Ärzteliste».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben diese Änderungsvorschläge gehört.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal bemerken: Die ursprüngliche Änderung von Art. 6 zieht jetzt eine ganze Reihe von Kompetenzverschiebungen von der Ärztekammer zum Amt für Gesundheitsdienste nach sich. Und ich hatte das ursprünglich befürchtet und auch in der 1. Lesung entsprechend ausgeführt. Ich finde es äusserst bedauerlich, dass bei diesen kurzfristigen Überlegungen von heute Nachmittag zu den Änderungen dieser Gesetzesartikel der jetzige Ärzteverein nicht mit einbezogen wurde. Ich weiss nicht, ob der Versuch gemacht wurde. Das ändert jetzt aber die Situation grundsätzlich.Abg. Ivo Klein:
Unter «Ärzteliste» - einfach in Bezug auf die vorhergehende Diskussion - verstehen wir beide Listen, also sowohl für die freiberuflich tätigen Ärzte als auch für die angestellten Ärzte. Es gibt da also zwei Listen. Das ist das Verständnis. Abg. Helmut Konrad:
Frau Abg. Laternser. Ich denke, es braucht nicht den Ärzteverein. Ich denke, wenn die Arbeitsgruppe, die dieses Gesetz massgebend ausgearbeitet hat, beieinander gewesen ist, die Konsequenzen des Antrages des Abg. Hugo Quaderer berücksichtigt hat und die Artikel, die in der Konsequenz der Abänderung von Art. 6 abzuändern sind, dann genügt mir das. Es braucht aus meiner Sicht für diese Abklärungen jetzt nicht spezifisch den Ärzteverein.Abg. Dorothee Laternser:
Herr Abg. Konrad. Da muss ich Sie berichtigen. Die Ausarbeitung dieses Gesetzes ist in enger Kooperation entstanden, und zwar nicht nur allein mit den Mitgliedern, die der Herr Regierungsrat jetzt aufgezählt hat. Im gegenseitigen Einverständnis hat man diese Form gefunden, um eine optimale Versorgung der Bevölkerung im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Und von daher macht das schon einen Unterschied. Deshalb auch meine Frage, ob Vertreter der Ärzteschaft bei diesen Gesprächen von heute Nachmittag eingebunden waren. Danke. Abg. Jürgen Zech:
Ich verstehe jetzt die Besorgnis der Abg. Laternser. Wenn wir jetzt bei Art. 9 Abs. 5 schauen: Wir ersetzen «Ärztekammer» durch «Amt für Gesundheitsdienste». Und dann heisst es anschliessend im 2. Satz: «Sie informiert das Amt für Gesundheitsdienste». Aber ich denke, wenn wir diese Vorlage sorgfältig durchgehen, werden wir diese Probleme ausräumen können. Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, wir müssen jetzt etwas unterscheiden. Es ist nicht diese reduzierte Arbeitsgruppe, die dieses Gesetz jetzt abändert, sondern der Landtag hat mit grosser Mehrheit Art. 6 abgeändert und damit diese Systemänderung vorgenommen. Es ist also nicht diese Arbeitsgruppe. Wir haben schon sehr viele Vorlagen hier gehabt, die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurden und der Landtag hat sie dann abgeändert - und nichts anderes. Die Regierung hat sich verdankenswerterweise zur Verfügung gestellt, uns behilflich zu sein, damit ein Gesetz entsteht, das auch vollziehbar ist. Ich würde jetzt aber nicht dieser Arbeitsgruppe den Vorwurf machen, dass nicht alle Beteiligten eingebettet waren. Diesen Vorwurf müssen wir uns gefallen lassen und wir haben jetzt einfach die Konsequenzen zu tragen. Und wenn die Regierung uns behilflich ist - dann herzlichen Dank dafür. Aber Art. 6 hat nicht die Regierung abgeändert, sondern wir als Landtag haben das gemacht. Abg. Hugo Quaderer:
Ich möchte mich noch den Voten der Abgeordneten Helmut Konrad und Rudolf Lampert anschliessen. Ich habe heute Morgen diesen Antrag gestellt, das ist richtig. Und das habe ja schlussendlich dann nicht nur ich allein beschlossen, sondern es ist der Wille des Landtages, dass wir hier das System ändern. Ich denke nicht, dass wir hier noch eine Arbeitsgruppe mit einbeziehen müssen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Regierung und den zuständigen Fachstellen für die zusätzliche Arbeit im Zusammenhang mit dieser doch von mir kurzfristig hervorgerufenen Verwirrung bedanken. Ich denke, wir sollten jetzt einfach auch im Vertrauen auf diese Fachstellen die vom Herrn Regierungsrat vorgebrachten Änderungs- und Abänderungsvorschläge jetzt hier nachvollziehen. Diese Personen hatten nämlich Zeit, haben sich vier oder fünf Stunden unterhalten und haben die gesamten Konsequenzen der einzelnen Bestimmungen durchdacht. Und ich denke, wir sind hier in dieser kurzfristigen Betrachtungsweise nicht in der Lage, bessere Vorschläge einzubringen. Ich habe da volles Vertrauen in diese Fachstellen und hoffe, dass die Mehrheit des Landtages sich meinen Ausführungen anschliessen kann.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über die Änderung von Art. 9, die wie folgt lauten würde, abstimmen. In Abs. 1 zweite Zeile würde «das Amt für Gesundheitsdienste» das Wort «Ärztekammer» ersetzen. Dann in Abs. 3 würde es im letzten Satz wie folgt heissen: «hat das Amt für Gesundheitsdienste in Form» usw. Und in Abs. 5 würde es dann wie folgt heissen: «Das Amt für Gesundheitsdienste führt die Ärzteliste und hält diese auf dem aktuellen Stand. Sie informiert die Ärztekammer regelmässig über den aktuellen Stand der Ärzteliste». Herr Regierungsrat, ist das so richtig?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ja, das ist richtig.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben die Änderungsanträge seitens der Regierung gehört. Abg. Ivo Klein:
Ich habe noch eine Frage gestellt. Und bei meiner Frage hat der Herr Regierungsrat genickt. Aber das Nicken steht, wie wir schon einmal gehört haben, nicht im Protokoll. Könnten Sie bitte noch kurz bestätigen, dass die Ärzteliste sowohl die freiberuflichen als auch die angestellten Ärzte betrifft. Abg. Alois Beck:
Nur eine kleine redaktionelle Anmerkung. Es müsste dann natürlich heissen: «Es informiert die Ärztekammer», also das Amt und nicht «sie». Nicht, dass das irgendwie zur Verwirrung in Abs. 5 beiträgt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Helmut Bühler:
Ich meine «sie» in Abs. 3 verstanden zu haben, also das Amt für Gesundheitswesen und nicht das Amt für Gesundheitsdienste. Ich nehme an, das ist Zweierlei.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Richtig, besten Dank für den Hinweis. Dann können wir über Art. 9 abstimmen. Wer mit den von der Regierung eingebrachten Änderungen einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, Herr Abg. Ivo Klein, Ihre Frage ist immer noch nicht beantwortet. Das war jetzt mein Fehler, weil ich zu schnell vorangegangen bin. Herr Regierungsrat Frick, ich gebe Ihnen das Wort. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es gibt meines Erachtens eine Ärzteliste, die alle im Land tätigen Ärzte enthält, ob sie nun freiberuflich oder als Angestellte arbeiten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann bitte ich Sie, Herr Regierungsrat, uns weitere Rückkommensanträge zu nennen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Der nächste Rückkommensantrag betrifft Art. 10.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer mit dem Rückkommensantrag, auf Art. 10 zurückzukommen, einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun bitte ich Sie, die gewünschte Änderung vorzutragen. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Änderung betrifft Abs. 2. Auch hier wird das Wort «Ärztekammer» ersetzt. Der letzte Satz heisst: «Das Amt für Gesundheitsdienste:».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es keine weiteren Änderungen zu Art. 10? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann haben Sie die Änderung gehört. Art. 10 Abs. 2 letzter Satz würde dann heissen anstatt «die Ärztekammer» «das Amt für Gesundheitsdienste». Ist das richtig?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist richtig. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer mit dieser Änderung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte um weitere Rückkommensanträge. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Der nächste Rückkommensantrag betrifft Art. 11: Berufsbezeichnungen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Rückkommensantrag zu Art. 11 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte nennen Sie die Änderungswünsche. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Änderung soll vorgenommen werden in Abs. 5 zweitletzte Zeile. Da wird auch wieder «Ärztekammer» durch «das Amt für Gesundheitsdienste» ersetzt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben die Änderung gehört, in Art. 5 «Ärztekammer» durch «das Amt für Gesundheitsdienste» zu ersetzen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat, haben Sie weitere Anträge? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Der nächste Rückkommensantrag betrifft Art. 19: Meldepflichten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer mit dem Rückkommensantrag zu Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Und die Änderung lautet bitte wie?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Hier soll ein Abs. 3 eingefügt werden, der wie folgt lautet: «Die Ärztekammer unterrichtet das Amt für Gesundheitsdienste umgehend über Meldungen nach Abs. 1 und 2».Abg. Alois Beck:
Ich habe noch eine Frage: Haben wir bei der bisherigen Lesung von Art. 12, haben wir das schon abgeändert gehabt? Also, haben wir das bei der 1. Lesung schon gemacht? Beispielsweise in Art. 12 Abs. 1 heisst es: «im Rahmen der Fortbildungsrichtlinien der Ärztekammer laufend fortzubilden». Gemäss Art. 10 ist ja das Amt auch für die erforderliche Aus- und Weiterbildung zuständig usw. Oder macht das dann effektiv die Ärztekammer? Wahrscheinlich hat es noch andere Artikel.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nein, das wurde so bereits genehmigt und das hat auch seine Richtigkeit. Die Fortbildungsrichtlinien sind explizit Aufgabe der Ärztekammer und nicht des Amtes. Wir haben uns also bei diesen Änderungen ganz absichtlich beschränkt. Es soll nur dort geändert werden, wo es um Bewilligungsverfahren oder dann eben um den Entzug von Bewilligungen geht. Alles andere soll bleiben wie es ist und war. Abg. Ivo Klein:
Wir sind jetzt wieder bei Art. 19.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, wir sind jetzt bei Art. 19.Abg. Ivo Klein:
Dann habe ich eine Frage: Wieso wird hier in Abs. 1 «die Ärztekammer» belassen? Wenn wir die Listenführung beim Amt haben, müssten dann nicht die Meldungen der Veränderungen auch über das Amt laufen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das wurde wohl überlegt und wir sind zum Schluss gekommen bzw. es ist unten dann deshalb der Abs. 3: «Die Ärztekammer unterrichtet das Amt für Gesundheitsdienste umgehend über Meldungen nach Abs. 1 und 2». Wir wollten, dass hier die Kammer direkt angegangen wird und die dann das weitermeldet, weil an sich bei solchen Meldungen die Kammer doch auch in erster Linie betroffen sein wird. Abg. Ivo Klein:
Ich sehe das nicht so. Wenn wir jetzt die ganze Listenführung beim Amt haben, dann sollte die Meldung auch beim Amt eingehen, denn die weitere Information der Ärztekammer - wie die grundsätzliche Bewilligung und die Aufnahme in die Liste usw. - ist ja neu jetzt auch beim Amt. Und dann müssten die Veränderungen doch auch beim Amt eingehen. Das ist doch dasselbe. Diese Begründung kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nachdem hier Abs. 3 eingefügt wurde und wir der Meinung sind, dass doch die Ärztekammer in all diesen Fällen möglichst mit eingebunden sein soll, haben wir das auf diese Art gelöst. Aber selbstverständlich könnte man das auch auf die andere Art machen. Es ist an sich nicht so existenziell wichtig, aber wir sind der Meinung gewesen, dass wir einfach die Ärztekammer so stark wie möglich eingebunden haben sollten.Abg. Rudolf Lampert:
Ich finde, dass es eigentlich mit diesem Abs. 3 schon richtig gelöst ist. Im Unterschied zu den früheren Artikeln, die wir besprochen haben, geht es hier weder um Änderungen der Konzession noch um irgendwelche andere bewilligungspflichtige Änderungen. Bst. a bis f des Abs. 1 sind alles Änderungen, die keiner Bewilligung bedürfen, sondern die einfach mitgeteilt werden müssen. Das ist, glaube ich, der grosse Unterschied zu den früher abgeänderten Artikeln.Abg. Markus Büchel:
Ich möchte meinen Vorredner unterstützen. Ich bin der gleichen Meinung. Wenn die Regierung das mit den Fachleuten durchgearbeitet und auf die Bewilligung und den Entzug beschränkt hat, wenn jetzt zusätzlich wieder andere Bewilligungsverfahren oder andere Meldepflichten einbezogen werden, dass es dann zu aufwändig und zu kompliziert wird. Es ist besser, das mit dem Abs. 3 zu regeln, dass das dann von der Ärztekammer weitergeht. Ich nehme an, das gibt es noch bei weiteren eventuellen Punkten. Abg. Alois Beck:
Ich kann mich diesen Ausführungen anschliessen und möchte auch zu bedenken geben: Wenn wir das zu weit ausdehnen und nicht nur die Themen «Bewilligung und Konzessionsentzug» hier im Auge haben, dass dann bald einmal die Stellenprozente vielleicht beim Amt wieder in Diskussion kommen könnten und die sagen: Wir brauchen viel mehr Leute. Also wir müssen auch - von mir aus gesehen - hier ein wenig aufpassen, dass wir dann nicht in diese Diskussion hineinkommen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weitere Diskussion mehr gibt, dann bitte ich doch noch einmal den Herrn Regierungsrat für das Protokoll den neu eingefügten Abs. 3 zu formulieren.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Gerne. Abs. 3 lautet wie folgt: «Die Ärztekammer unterrichtet das Amt für Gesundheitsdienste umgehend über Meldungen nach Abs. 1 und 2».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wer mit diesem zusätzlichen Abs. 3 in Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Rückkommensanträge, Herr Regierungsrat?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Der nächste Rückkommensantrag betrifft Art. 20: Anzeigepflicht.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer mit dem Rückkommensantrag auf Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann bitte ich um den Korrekturvorschlag.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Änderung betrifft die 1. Zeile von Abs. 2: «Die Ärzte sind weiters verpflichtet, dem Amt für Gesundheitsdienste und der Ärztekammer Anzeige zu erstatten» usw.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Und...Regierungsrat Hansjörg Frick:
«und der Ärztekammer».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Vorschlag gehört. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Rückkommensanträge?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Jetzt kommen wir zu Art. 25, über den noch nicht abgestimmt wurde.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Moment, das wäre dann kein Rückkommensantrag mehr, sondernRegierungsrat Hansjörg Frick:
Das wäre dann ein Änderungsantrag.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren nun weiter und behandeln Art. 25, der bereits gelesen wurde. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Hier ein Änderungsantrag, der auch wieder die Ursache in der Änderung von Art. 6 hat. Die Änderung betrifft die letzte Zeile von Abs. 1: «während der Dauer seiner Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten und diese dem Amt für Gesundheitsdienste auf Verlangen nachzuweisen». Und dann Abs. 2, zweite Zeile: Hier wird wieder «die Ärztekammer» ersetzt. Es heisst dann wie folgt: «so hat das Amt für Gesundheitsdienste ihm bis zur Erbringung des Nachweises über die Erfüllung dieser Verpflichtung die Ausübung des Arztberufes zu untersagen».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben die Änderungsvorschläge gehört. Wer mit diesen Änderungsvorschlägen einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit können wir weiterlesen.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Hier soll es in der 2. Zeile von Abs. 4 neu wie folgt heissen: «Die Ärztekammer und das Amt für Gesundheitsdienste sind vom Obergericht über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ein Mitglied der Ärztekammer sowie über dessen Ausgang zu verständigen». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den ergänzten Art. 28 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
In der drittletzten Zeile von Art. 33 soll auch das Wort «Ärztekammer» durch «dem Amt für Gesundheitsdienste» ersetzt werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über Art. 33 ab. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
In Art. 34 soll Abs. 2 wie folgt lauten: «Die Bewilligung zur Ausübung des ärztlichen Berufes wird nach Anhören der Ärztekammer vom Amt für Gesundheitsdienste entzogen, wenn» usw.Abg. Alois Beck:
Braucht es in Abs. 4 nicht auch noch eine Änderung?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nein, meiner Meinung nach braucht es hier keine Änderung. Hier geht es lediglich darum, dass ein Verzicht der Ärztekammer zu melden ist.Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens ist es richtig, dass hier «die Ärztekammer» stehen bleiben muss. Ich nehme Bezug auf Art. 19 Abs. 1, wo wir genau diese Fälle geregelt haben, die dann der Ärztekammer gemeldet werden müssen und die Ärztekammer unterrichtet das Amt umgehend über Änderungen nach Abs. 1 und 2. Meines Erachtens sind das also genau diese Punkte.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
In Art. 35 - Verfahren - werden zwei Änderungen vorgeschlagen: Abs. 1 soll wie folgt lauten: «Auf das Verfahren finden die Bestimmungen des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege Anwendung». Hier hat der Legistiker noch eine Korrektur angebracht. Und dann in Abs. 2 soll «Ärztekammer» ersetzt werden: «setzt das Amt für Gesundheitsdienste dem Arzt eine Frist» usw.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen über Art. 35. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
In Art. 36 soll in der 2. Zeile die Formulierung «auf Antrag der Ärztekammer» gestrichen werden. Der Satz lautet dann wie folgt: «In Wahrung des öffentlichen Wohles und bei Gefahr in Verzug hat das Amt für Gesundheitsdienste nach Eröffnung eines Verfahrens zum Entzug der Bewilligung Ärzten die Ausübung des Berufes einstweilig zu untersagen, wenn» usw.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Ich weiss jetzt nicht, ob Sie das Wort versehentlich eingebracht haben. Sie haben gesagt «einstweilig zu untersagen».Regierungsrat Hansjörg Frick:
«Einstweilig» gehört dazu wie oben im Titel.Abg. Rudolf Lampert:
Weil hier haben wir es nicht im Text drin. Es war also kein Versprecher von Ihnen. Das Wort «einstweilig» wollen Sie drin haben.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Richtig.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab über Art. 36. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
In Art. 37 soll wieder in der dritten Zeile «Ärztekammer» ersetzt werden durch «dem Amt für Gesundheitsdienste», und dann in der letzten Zeile soll es wie folgt heissen: «..so hat das Amt für Gesundheitsdienste den Ärzteausweis zwangsweise einziehen zu lassen».Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich hätte gerne einen Antrag gestellt auf Ergänzung des Art. 37 Abs. 2, und zwar würde ich vorschlagen, dass man folgenden Text verabschiedet: «Ist der Ärzteausweis infolge Pensionierung oder Ruhens infolge Art. 34 Abs. 3a abzuliefern, so ist dieser mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen und dem Inhaber wieder auszufolgen». Dies mit folgender Begründung: Im Art. 34 Abs. 3a steht, dass man für die Dauer von höchstens zwölf Monaten auf die Berechtigung zur Ausübung des Berufes verzichten kann, sei es, dass man zur Fortbildung im Ausland ist oder familiäre Pflichten oder dergleichen hat. Aber der Arztausweis ist für einen Arzt, wenn er sich im Ausland befindet, relativ wichtig, dass man Medikamente bekommt und dergleichen. Und dann könnte man beim Ruhen - genau so wie bei der Pensionierung von der Berufstätigkeit - von einem Jahr den Ausweis mit einem Vermerk versehen und ihn dem Inhaber wieder ausfolgen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage zu Ihrem Antrag: Das würde aber doch bedeuten, dass, wenn dieses Ruhen eintritt, dass einem weiteren Arzt unter Umständen eine Bewilligung erteilt wird, weil ja diese Planstelle frei wird. Und nach einem Jahr käme dann dieser Arzt zurück und möchte seine Stelle wieder antreten. Oder wie stellen Sie sich das vor?Abg. Dorothee Laternser:
Das hat mit dieser Frage überhaupt nichts zu tun, sondern es geht nur darum, dass man als Arzt, genau wie die Regierung vorne im Bericht und Antrag auch schreibt und wie ich bei der 1. Lesung sagte, dass man oftmals darauf angewiesen ist, einen Ausweis zu haben, dass man Mediziner bzw. Arzt ist, sei es, dass man die Familie behandelt, sei es, dass man im Ausland in einer Apotheke Medikamente benötigt und dergleichen. Und das geht nur, wenn man einen Ausweis hat. Aus diesem Grund hatte ich das bei der 1. Lesung schon eingebracht. Und die Regierung ist dem nachgekommen, indem sie für die Pensionierung diesbezüglich einen speziellen Passus gefunden hat. Dasselbe könnte man doch machen: Wenn jemand freiwillig für 1 Jahr auf die Berufsausübung verzichtet, ist er nach wie vor Arzt und berechtigt, irgendwo als Arzt Medikamente zu beziehen und dergleichen. In diesem Fall könnte man doch den Ausweis genauso mit einem Vermerk versehen. Nur das meinte ich.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Regierung kann dem Antrag ohne weiteres folgen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann bitte ich Sie, nochmals für das Protokoll in Art. 37 Abs. 2 Ihre Formulierung vorzutragen.Abg. Dorothee Laternser:
Abs. 2 soll wie folgt lauten: «Ist der Ärzteausweis infolge Pensionierung oder Ruhens entsprechend Art. 34 Abs. 3a abzuliefern» und dann geht der Text weiter wie bisher.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über den Abänderungsantrag ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist gutgeheissen.Dann stimmen wir über Art. 37 ab. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe eine Frage zum Bst. h: «der Abschluss von Tarifverträgen mit Trägern der Sozialversicherungen». Auf Seite 30 finden wir keine weiteren Ausführungen, weshalb dieser Absatz eingeführt wurde. Es wird dort lediglich festgehalten, dass er eingeführt wurde, aber nicht warum. Mich würde interessieren: Wer hat denn bisher, wenn dieser Bst. h nicht drinsteht, wer ist dann für den Abschluss von Tarifverträgen mit den Trägern der Sozialverischerungen zuständig? Und weshalb wurde dieser Bst. h eingefügt?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich den Fragen des Abg. Rudolf Lampert anschliessen. Ich denke mir auch, es kann doch nicht sein, dass explizit die Ärztekammer die Tarifverträge mit den Sozialversi-cherungen abschliesst. Nach meinem Dafürhalten wäre hier die Regierung zuständig. In anderen Bereichen ist es doch auch nicht so, dass derjenige, der konkret die Leistungen definiert, gleichzeitig gerade diese auch abschliesst. Das wäre also doch sehr unglücklich. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an die Stellungnahme der Freiweilligen Krankenkasse Balzers vom 17.10.2003 erinnern. Hier wird aufgeführt: «Dies wird in der Praxis zu langwierigen Verfahren führen, die schlussendlich bei der Regierung oder einem Schiedsgericht landen werden». Ich denke mir, das ist für mich reine Verzögerungstaktik und bringt nicht sehr viel.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, der Punkt, den der Abg. Lampert eben vorgebracht hat, da reden wir dann nicht mehr von denselben Verträgen, sondern da geht es eher um die Bedarfsplanung, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Aber Tarifverträge werden zwischen der Ärztekammer und dem LKV abgeschlossen. Das sind die beiden Vertragspartner und nicht mit der Regierung. Das ist kein Dreiecksverhältnis, sondern das ist also wirklich ein Vertrag und die beiden Parteien haben das auszuhandeln. Es ist nicht so, wie Sie eben gemeint haben, dass die Kasse und die Ärzte sich miteinander so auf einfache Art und Weise einigen. Das sind wirklich die beiden Kontrahenten, die das aushandeln sollen. Im Weiteren - das sehen Sie auch dann im KVG, dort ist das enthalten, dass die Verträge vorher der Regierung vorgelegt werden müssen. Aber letztlich werden die Verträge zwischen den Sozialpartnern abgeschlossen. Somit hat Bst. h seine Richtigkeit.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sind die Fragen beantwortet?Abg. Rudolf Lampert:
Sie haben meine Frage noch nicht beantwortet. Wer wäre zuständig für den Abschluss der Tarifverträge, wenn es nicht hier drinsteht bzw. wer hat das bisher gemacht?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Bisher gab es kein Ärztegesetz und da sind jetzt die Aufgaben der Ärztekammer drin. Bisher war das im KVG verankert. Dort heisst es explizit, dass die Verträge zwischen dem Ärzteverein und dem LKV abgeschlossen werden.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich kann nur unterstützten, was der Herr Regierungsrat eben gesagt hat, das war bisher schon so und ist keine Änderung gegenüber dem, was bisher so geregelt ist, und zwar im bestehenden KVG, und auch im neuen bzw. im revidierten KVG so vorgesehen ist. Und der wesentliche Punkt dabei ist ja, dass diese abgeschlossenen Verträge der Genehmigung durch die Regierung jetzt schon bedürfen und auch in Zukunft weiter bedürfen. Das ist also so geltendes Recht.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich wollte ebenfalls auf den Art. 16c (neu) im KVG hinweisen. Dort ist unter Tarife und Preise eben festgehalten: «Die Leistungserbringer erstellen ihre Rechnungen für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Tarifen und Preisen. Diese werden in Tarifverträgen zwischen dem Kassenverband und den Verbänden der Leistungserbringer vereinbart oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen von der Regierung vereinbart oder festgelegt. Die Leistungserbringer dürfen für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keine weiter gehenden Vergütungen berechnen». Hier ist es also festgehalten.Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens müsste, wenn schon die Regierung das genehmigen muss, hier als Aufgabe drinstehen «Vorlage der Tarifverträge an die Regierung zur Genehmigung», weil es sonst nirgends festgehalten ist. Dieses Gesetz ist ein Gesetz, das für sich steht. Und hier könnten abschliessend die Tarifverträge abgeschlossen werden. Abg. Helmut Konrad:
Ich habe auch ein Problem in dieselbe Richtung. Das, was die Frau Abg. Laternser gesagt hat, ist für mich viel klarer gewesen als das, was Sie gesagt haben, Herr Regierungsrat. Die Frau Abg. Laternser hat gesagt, dass diese ausgehandelten Tarife in jedem Fall durch die Regierung bewilligt oder genehmigt werden müssen. Sie haben gesagt, sie müssten vor der Vertragsunterzeichnung der Regierung vorgelegt werden. Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Frage - vorgelegt und genehmigt - und dass dann letztlich erst der Vertrag zwischen den Leistungserbringern und den Sozialversicherungen rechtsgültig wird. Und der Hinweis des Abg. Markus Büchel auf Art. 16c im KVG: Was ist dort gemeint mit «ausser in den vom Gesetz bestimmten Fällen»? Ich habe diesen Artikel jetzt nicht vorliegen, aber was ist dort mit dieser Einschränkung gemeint? Abg. Wendelin Lampert:
Ich habe unter lit. h einfach mit dem Wort «Abschluss» Mühe, denn das heisst für mich: Es ist abgeschlossen, daran gibt es nichts mehr zu rütteln. Wenn ich dann den Art. 16c anschaue, der jetzt zitiert wurde: Dort heisst es «vereinbart». Hier steht aber «abgeschlossen». Wenn etwas abgeschlossen ist, was soll man dann im Nachhinein noch korrigieren? Sonst müsste zumindest, wie es der Abg. Rudolf Lampert gesagt hat, noch ein Querverweis angebracht werden, dass es klar ist und im Endeffekt nicht zu riesigen Diskussionen bzw. auch noch zu Prozessen führen wird. Solche Sachen sollten wir hier nicht noch fördern, wenn man sie mit einem klaren Querverweis regeln kann. Ich denke mir, wir sind uns grundsätzlich einig; dann sollten wir es doch auch klipp und klar so umschreiben. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Die Frage ist im KVG ganz klar geklärt. Es ist im geltenden KVG schon so und ich lese im Moment aus dem neuen Text vor, weil es identisch ist: Art. 16c Abs. 5: «Die Tarifverträge bedürfen der Genehmigung der Regierung». Danke schön. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf den Art. 39 hinweisen: Dieser Artikel beschreibt «Zweck und Aufgaben» der Ärztekammer. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, dass hier alle Details, die dann ja im KVG geklärt werden, dass die hier auch alle enthalten sind. Aber, damit es klar ist: Diese Tarifverträge werden zwischen den Leistungserbringern und dem LKV abgeschlossen. Und das andere ist - wie gesagt - vielleicht habe ich mich da falsch ausgedrückt: Die Verträge müssen vorher von der Regierung genehmigt werden. Dann noch zur Ergänzung - diese speziellen Fälle: Das sind dann Verträge mit Heilanstalten. Diese werden abgeschlossen zwischen der Regierung und den Heilanstalten. Und hier steht dann auch wieder im KVG: Das kann die Regierung an den LKV delegieren. Das ist damit gemeint. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über Art. 39 abstimmen. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 43 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 46 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bevor wir über Art. 47 befinden, habe ich noch gesehen, dass sich der Abg. Alois Beck zu Art. 46 gemeldet hat. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an die Regierung: Hier geht es ja auch um Fragen der Zulassung, allerdings im freien Dienstleistungsverkehr. Müsste hier nicht auch das Amt für Gesundheits-dienste wieder zum Zuge kommen statt die Ärztekammer? Ich habe es jetzt nicht mehr im Detail durchgesehen. Was ist hier die Begründung?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Begründung ist die, dass wir der Meinung sind, dass diese Dienstleistungserbringung Angelegenheit der Kammer ist. Und wenn ein Arzt bzw. eine Ärztin grenzüberschreitend arbeitet, ist er oder sie, so lange er/sie in Liechtenstein diese Dienstleistung erbringt, praktisch der Kammer unterstellt. Abg. Alois Beck:
Gibt es da nicht Berührungspunkte, wenn er oder sie auch nur temporär Dienstleistungen erbringt wegen der ganzen Überwachung usw.? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist der eigentliche Grund, weil die Kammer die Qualitätskontrolle und alles das bewerkstelligt. Das war die Überlegung.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Art. 47 haben wir bereist gelesen. Gibt es zu Art. 47 noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Art. 50 - Rechtsmittel: Hier soll eine Ergänzung in Abs. 1 angebracht werden, und zwar soll es wie folgt heissen: «Gegen Entscheidungen oder Verfügungen der Ärztekammer oder des Amtes für Gesundheitsdienste» usw. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben die Ergänzung seitens der Regierung gehört. Dann stimmen wir über Art. 50 ab. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Art. 55 - Konzessionen nach bisherigem Recht - soll in Abs. 1 wie folgt geändert werden: «Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes konzessionierten Ärzte sind ohne Rücksicht darauf, ob sie zu diesem Zeitpunkt den Arztberuf ausüben oder nicht, von Amtes wegen in die vom Amt für Gesundheitsdienste zu führende Ärzteliste einzutragen. Das Amt für Gesundheitsdienste legt für diese Ärzte binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Verfügung den Tätigkeitsbereich im Sinne von Art. 10 fest». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben die Änderungsanträge der Regierung gehört. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, dann stimmen wir über Art. 55 ab. Wer mit Art. 55 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Auch in Art. 56 soll das Wort «Ärztekammer» durch «Amt für Gesundheitsdienste» ersetzt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Änderungsantrag der Regierung gehört. Wer mit Art. 56 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe es bereits bei Art. 15 Abs. 2 angesprochen, also die Ausführungen auf Seite 20 der Stellungnahme der Regierung. Hier wird explizit auf die hohen Unterschiede hingewiesen, je nachdem, ob eine Arztpraxis mit oder ohne angeschlossene Physiotherapie bestehe. Und dann auf Seite 21 noch die weiteren Äusserungen. Es ist hier nachzulesen - ich zitiere: «Schon allein das Gebot der Wirtschaftlichkeit fordert den Arzt als Unternehmer, für eine entsprechende Auslastung auch der angeschlossenen Physiotherapie zu sorgen». Deshalb denke ich mir, dass die zwei Jahre nicht gerechtfertigt sind und stelle den Antrag auf ein Jahr. Ich habe Verständnis für eine Übergangsfrist, aber nicht für zwei Jahre, wenn man schon explizit in der Stellungnahme nachlesen kann, dass es hohe Unterschiede gibt. Oder wie sieht das die Regierung? Auf jeden Fall stelle ich den Antrag auf ein Jahr.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wendelin Lampert. Wir haben ja bereits heute Mittag schon darüber diskutiert und der Herr Regierungsrat hat bestätigt, dass keine Zahlen vorliegen. Es ist also nicht so einfach zu belegen, sondern es sind Annahmen. Das ist das eine. Und das Zweite ist: Das sind Betriebe mit einer gültigen Konzession der Sanitätskommission, denen diese Konzession jetzt also aufgrund dieses Artikels entzogen werden soll. Und von daher lehne ich den Artikel als solchen, wie ich bereits sagte, sowieso ab und die Reduktion auf ein Jahr ist also für die Betriebe ganz sicher unzumutbar. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich denke mir, alleine die Ausführungen auf Seite 21, die in Gotten Namen eine marktwirtschaftliche Tatsache darstellen, sagen im Prinzip alles aus. Ich denke mir, deshalb müssen wir hier möglichst versuchen, auch ein Sparpotenzial aufzuzeigen. Sie sagen, die Zahlen seien nicht vorhanden und es würden den Betrieben die Konzessionen im Prinzip nicht mehr verlängert oder auslaufen. Aber die Leute dürfen ja nicht, nur weil sie nicht mehr in der Praxisgemeinschaft sind, diesen Dienst nicht mehr anbieten. Sie können diesen Dienst selbstverständlich anbieten, aber nicht mehr in dieser Praxisgemeinschaft. Mich stört einfach dieses Abhängigkeitsverhältnis und das möchte ich möglichst schnell eliminieren.Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube doch, dass wir auch einen Betrieb sichern müssen. Wir können also nicht einem Betrieb, der seit Jahren besteht, einfach sagen: Ab nächstes Jahr bzw. innerhalb eines Jahres hast du die ganzen Voraussetzungen zu erfüllen. Er muss unter Umständen jemanden weiter ausbilden, damit er überhaupt diese Praxis übernehmen kann. Mir scheinen diese zwei Jahre mindestens gerechtfertigt, denn es gibt auch eine Besitzstandswahrung. Wir gehen hier tiefer als die Besitzstandswahrung. Da bin ich auch einverstanden. Zumindest eine genügende Übergangszeit muss aber verbleiben. Ich kann mich Ihrem Antrag auf keinen Fall anschliessen.Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte das unterstützen, was der Abg. Rudolf Lampert eben sagte. Es sind, wie gesagt, Betriebe mit einer gültigen Konzession, die sich auf eine Rechtssicherheit verlassen haben, die Investitionen getätigt haben, diesen Betrieb aufgebaut haben und nun innerhalb dieses festgelegten Zeitrahmens ihre Konzession verlieren sollen. Und das ist ein erheblicher Eingriff in die selbstständige Berufstätigkeit. Das möchte ich doch zu bedenken geben. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte auch dafür plädieren, dass wir diese zwei Jahre stehen lassen, weil bei einer so grundsätzlichen Änderung sollte man doch auch eine gewisse Übergangszeit geben. Eine solche Neuorientierung bedarf doch gewisser Sachen und ein Jahr geht schnell vorbei, wenn sie berufstätig sind. Ich würde diesbezüglich also auch für die zwei Jahre plädieren. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Die Regierung bleibt auch bei diesen zwei Jahren, weil sie auch der Meinung ist, dass das angemessen ist und nicht verkürzt werden sollte. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Wendelin Lampert ab, der Art. 57 dahingehend ändern will, dass es wie folgt heissen soll: «...müssen binnen einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Voraussetzungen von Art. 15 Abs. 2 entsprechen». Wer diesem Abänderungsantrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht stattgegeben. Dann stimmen wir über Art. 57 ab. Wer mit Art. 57 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
15 Stimmen bei 17 Anwesenden. Dann können wir weiterlesen.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
In Art. 58 soll auch das Wort «Ärztekammer» durch «das Amt für Gesundheitsdienste» ersetzt werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Änderungsantrag seitens der Regierung gehört. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über Art. 58 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 59 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Ärzte (Ärztegesetz) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 20.30 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 19.50 bis 20.30 Uhr).
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz). Wir behandeln diese Gesetzesvorlage ebenfalls in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 2 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 4 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 4 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 4 und 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Sachüberschrift vor Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Hier sollte es wie folgt heissen: Art. 6 «a) Errichtung». Hier fehlt das a.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir ab. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich im Zuge der 1. Lesung bei diesem Artikel dafür stark gemacht, dass die Aufgaben im Hinblick auf Verhütung von Krankheiten und Unfällen noch detaillierter in diesem Artikel verankert werden. Jetzt hat die Regierung auf Seite 34 dazu Ausführungen gemacht, die mir nachvollziehbar erscheinen, und zwar folgendermassen, dass eine Analyse und Bestandesaufnahme der gegenwärtigen Anbieter, Kooperationen und Aktivitäten in diesem Bereich erst erarbeitet werden sollen, um dann eine für Liechtenstein optimale gesundheitspolitische Stossrichtung festlegen zu können. Das erscheint mir schlüssig. Und des Weiteren schreibt die Regierung, dass das spätestens im Zuge der geplanten Totalrevision des Sanitätsgesetzes umgesetzt werden soll. Meine diesbezügliche Frage: In welchem Zeitrahmen sieht die Regierung diese Totalrevision des Sanitätsgesetzes? Danke. Abg. Paul Vogt:
Wenn der Regierungsrat vorher bei «Errichtung» den Buchstaben a eingefügt hat, dann müsste hier wahrscheinlich der Buchstabe b eingefügt werden. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Paul Vogt hat bereits darauf hingewiesen. Der Buchstabe b gehört vor «Aufgaben». Es soll also wie folgt heissen: Art. 7, b) Aufgaben.Dann zur Beantwortung der Frage bezüglich Zeitrahmen: Es ist geplant, dass die Totalrevision des Sanitätsgesetzes im nächsten Jahr in Angriff genommen wird. Ob dann die 2. Lesung im Herbst schon erfolgen kann, möchte ich jetzt und hier nicht versprechen. Aber wir gehen diese Arbeit gleich an. Wir wissen, einige Sachen sind noch verbesserungswürdig und müssen in Angriff genommen werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann bitte im Protokoll zu berücksichtigen, dass Art. 7 mit b) Aufgaben ergänzt wird. Dann stimmen wir ab über Art. 7. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 7a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 7b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 7c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 11 Abs. 1, Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 Abs. 1, Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 12 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 13 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 16 Einleitungssatz und Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 Einleitungssatz und Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 18 Abs. 1 und Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 Abs. 1 und Abs.4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 20.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 22 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 42 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 46 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 47 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 49 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 51 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, ich korrigiere:Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 57a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 57c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 57d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 57e Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57e Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 58 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich glaube, die Erwähnung von Abs. 1 muss wegfallen, weil ja jetzt der ganze Art. 58 erneuert wird, auch der Abs. 2. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Es hat sich erledigt. Abs. 1 muss, wie der Landtagsvizepräsident ausgeführt hat, gestrichen werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Art. 58 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 63 Abs. 1 Bst. c und h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 Abs. 1 Bst. c und h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 63 Abs. 1 Bst. c und h einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 63a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit IV. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann beantragt die Regierung noch, für das Amt für Gesundheitsdienste 240 Stellenprozente (bisheriges Landesphysikat) zu genehmigen. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Darf ich die Stimmenzähler bitten, das Abstimmungsresultat nochmals bekannt zu geben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch das Sanitätsgesetz abschliessend behandelt und gleichzeitig die 240 Stellenprozente genehmigt. -ooOoo-