Revision des Krankenversicherungsgesetzes (einschliesslich Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) (Nr. 72/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 9: Revision des Krankenversicherungsgesetzes (einschliesslich Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung). Wir haben diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung am 13.6.2003 behandelt und erhielten von der Regierung eine Stellungnahme, die Grundlage für die 2. Lesung ist. Die Stellungnahme der Regierung Nr. 72/2003 steht zur Diskussion. Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Ich habe namens und im Auftrage unserer Fraktion zu dieser Vorlage, ich meine namentlich diejenige des Krankenversicherungsgesetzes, folgende Fraktionserklärung abzugeben: In Beantwortung verschiedener Fragen, welche in einem Leserbrief an die Regierung gerichtet wurden, schreibt die Regierung, dass die ständige Kostensteigerung in unserem Gesundheitswesen voraussichtlich zu einer massiven Prämienerhöhung für das Jahr 2004 führen werde. Dies sei ausschliesslich das Resultat des heute gültigen Systems und bestätige die Notwendigkeit der Reform. Gleichzeitig führt die Regierung aus, dass mit dem neuem Gesundheitssystem keine Prämiensteigerungen verbunden seien, da insbesondere durch die weitere Startfinanzierung im Jahre 2004, ähnlich wie eine solche bei der Einführung des Hausarztsystems erfolgt ist, die Prämien auf dem heutigen Niveau gehalten werden könnten. Davon unabhängig sei jedoch von einer allgemeinen Teuerung im Gesundheitswesen auszugehen, welche allerdings nicht mit dem neuen System in Verbindung stehe. Diese Teuerung werde sich auf die Prämien auswirken. Zu diesen beiden Aussagen der Regierung hält die VU-Landtagsfraktion Folgendes fest:
Das alte System ist offenbar nach den Vorstellungen der Regierung an allem Schuld, das neue - ihr eigenes - System wird man jedoch nach Ansicht der Regierung für nichts verantwortlich machen können. Das im Jahre 2000 eingeführte Krankenversicherungssystem mit dem Hausarztmodell ist nach Ansicht der Regierung total gescheitert und alleine und ausschliesslich für die Prämiensteigerungen verantwortlich. Dem ist jedoch keinesfalls so. Es zeigt sich, dass – unabhängig davon, welches System man zugrunde legt – die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen generell und überall in vergleichbaren Ländern nicht zu stoppen sind. Welche Faktoren verursachen denn diese aus dem Ruder laufenden höheren Kosten? Jede und jeder will im Krankheitsfall - aus verständlichen Gründen - die bestmögliche Behandlung. Zudem sind im Bereich der Medizin in rascher Folge erstaunliche Fortschritte zu konstatieren. Zu generellen Kostensteigerungen - unabhängig vom jeweiligen System - trägt auch der steigende Anteil älterer Menschen bei. Die Kostensteigerungen und die damit verbundenen Prämiensteigerungen sind im Übrigen auch im benachbarten Ausland zu verzeichnen, und zwar unabhängig vom System, welches dem jeweiligen Gesundheitswesen als Grundlage dient. Es wäre begrüssenswert, wenn die Regierung diese Tatsachen in ihren öffentlichen Erklärungen transparent machen würde. Zur Verteidigung der eigenen Lösung scheint ihr jedoch jedes Mittel recht.
Die angesprochenen Antworten der Regierung zeigen auch, dass nur und ausschliesslich im Jahre 2004 die Höhe der Prämie, wie sie bisher im Hausarztsystem gilt, durch den vorliegenden Gesetzesentwurf auf dem heutigen Niveau gehalten werden kann. Dazu kommt selbstverständlich noch eine allgemeine Teuerung des Gesundheitswesens, welche - wie bereits dargelegt - nicht einem bestimmten System zugerechnet werden kann. Man fragt sich: Was ist aber nach dem Jahre 2004? Darüber schweigt sich die Regierung aus, weil sie die Antwort scheut. Weil ab diesem Zeitpunkt die heutige Startfinanzierung allenfalls wegfällt, ist mit massiv höheren, systembedingten Krankenkassenprämien zu rechnen. Wir alle sind Realisten genug, um einschätzen zu können, dass die im Gesetz vorgeschlagenen Instrumente der Kostenziele bei Weitem nicht ausreichen werden, um auf einen Schlag die heutige Startfinanzierung von immerhin über CHF 5 Mio. ausgleichen zu können. § 3 der Übergangsbestimmungen sieht zudem vor, dass die Kostenziele und die damit allenfalls verbundenen Sanktionen überhaupt erstmals im Jahre 2007 wirksam werden können.
Die VU-Fraktion hegt deshalb bezüglich der Festlegung von effektiv kostendämmenden Massnahmen erhebliche Bedenken. Als ein Beispiel aus der Praxis unter vielen kann in diesem Zusammenhang auf die Tarife für Labors ausserhalb von Arztpraxen hingewiesen werden. Die Regierung hat ohne zwingenden Grund im Jahre 2002 rückwirkend für das ganze Jahr 2002 für medizinische Labors ausserhalb von Arztpraxen einen im Vergleich mit der Schweiz um 15% höheren Tarif erlassen. An diesem Beispiel sieht man, wie ernst es der Regierung mit Kostenzielen und mit Sparen ist. Wir fragen uns auch, welche Einsparungen durch eine Anpassung der hohen FL-Tarife an die schweizerischen Arzttarife möglich wären. Es ist zudem zu bedenken, dass das neue System - mit Ausnahme der Kinder und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 20 Jahren - in der direkten Kostenbeteiligung, also der jährlichen Franchise, der prozentualen Kostenbeteiligung und dem jährlichen Höchstbetrag der Kostenbeteiligung für alle, die bisher im Hausarztsystem versichert sind, wesentliche Mehrbelastungen mit sich bringen wird, nämlich durchwegs eine Verdoppelung der bisherigen Beiträge.
Hinsichtlich der Prämien gilt es ausserdem zu bedenken, dass gemäss § 5 der Übergangsbestimmungen die Kostendeckung für die freiwillige Zusatzversicherung ab dem Jahre 2007 wegfällt und damit die Kostendeckung dieser Zusatzversicherung einzig und alleine über die Prämien der Versicherten erfolgen muss. Wir rufen in Erinnerung, dass mit der Zusatzversicherung jene Kosten gedeckt werden sollen, die einem Versicherten anfallen, wenn er einen Arzt konsultiert, welcher nur 50% seiner Leistungen über die OKP abrechnen kann. Die anderen 50% müssen in diesem Fall über eine solche Zusatzversicherung abgedeckt werden. Nach dem Wegfall der staatlichen Mitfinanzierung ist also mit beträchtlichen Prämienerhöhungen bei der Zusatzversicherung zu rechnen.
Es ist unbestritten, dass das heutige System Mängel hat. Ein solcher ist einerseits der zu wenig griffig geregelte Zulassungsmechanismus bei den Berufen des Gesundheitswesens und andererseits die hohen Verwaltungskosten. Der Zugangsmechanismus wird mit dem neuen System anders geregelt, das heisst, die Zulassung neuer Ärzte aus Liechtenstein und dem Ausland zur OKP wird eingeschränkt. Es muss dabei bedacht werden, dass auch nach Inkrafttreten dieses revidierten Krankenversicherungsgesetzes die in der Warteschlange stehenden Leistungserbringer auf einen Schlag zugelassen werden müssen, allerdings mit dem Unterschied, dass der Grossteil aufgrund der Bedarfsplanung nur eine 50-prozentige Zulassung zur obligatorischen Krankenversicherung erhalten wird. In der Summe werden aber alle neuen Zulassungen zu einer Steigerung der Gesundheitskosten führen. Was sich ohne Zulassungsstopp auf zwei Jahre verteilt hätte, wird nun mit grosser Wahrscheinlichkeit ab 2005, wenn die Startfinanzierung des Staats wegfällt, in einem einzigen Prämienjahr wirksam werden.
Hinsichtlich der Verwaltungskosten bringt die Regierungsvorlage keine Verbesserungen. Im Gegenteil: Dies zeigt beispielsweise auch die Stellungnahme der Freiwilligen Krankenkasse Balzers vom letzten Samstag. Dort wird aufgezeigt, dass das neue System an mehreren Stellen höheren Verwaltungsaufwand generiert, so zum Beispiel schon aufgrund der Tatsache, dass die Krankenkassen innert drei Jahren ein neu eingeführtes System wieder komplett umstellen müssen. Weitere Beispiele sind die geplante Versicherungskarte und die Administration gemäss § 6 der Übergangsbestimmungen, wonach Patienten, die ihren Arzt im Ausland in den letzen 3 Jahren regelmässig konsultiert haben, zwar dessen Rechnung zunächst selbst bezahlen müssen, anschliessend aber den Betrag von ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen sollen. Auch die mit Rechtsunsicherheit verbundene Administration des Ärztewechsels im Krankheitsfall gemäss Art. 18 der Vorlage wird einen hohen Verwaltungsaufwand hervorrufen.
Abgesehen von einer grossen Rechtsunsicherheit für die Versicherten bringt die unseres Erachtens vor allem parteipolitisch motivierte Systemumkehr zum jetzigen Zeitpunkt zu wenig. Die Vorteile, die für die Versicherten wegfallen, werden mit dem neuen KVG kaum bis gar nicht aufgefangen. Zusammenfassend hält unsere Fraktion dazu Folgendes fest:
1. Es werden keine brauchbaren Mittel zur effektiven Kostendämmung und somit zur Stabilisierung der Prämien durch die neue KVG-Vorlage generiert.
2. Wir haben bereits aufgezeigt, in welchen Punkten die Versicherten zusätzlich belastet werden. Dies sind insbesondere zu erwartende systembedingte Prämiensteigerungen nach Ablauf der Übergangsfristen, und zwar nicht nur im OKP-Bereich, sondern im Bereich der Zusatzversicherung gemäss Art. 16 der Vorlage.
3. Ein weiterer Nachteil für die Versicherten des bisherigen Hausarztsystems liegt in der Verdoppelung der Franchise, der prozentualen Kostenbeteiligung und des Höchstbetrages der Kostenbeteiligung bei Rentnern und Versicherten ab dem 21. Lebensjahr.
4. Der Verwaltungsaufwand kann kaum nachhaltig eingebremst werden.
5. Mit der Bedarfsplanung soll eine vernünftige Ärztedichte in Liechtenstein erreicht werden. Der auf den ersten Blick einleuchtende Vorteil wird für inländische Ärzte aber insofern wieder aufgehoben, als ihnen aufgrund des heutigen Überangebotes an ärztlichen Leistungen inskünftig der Zugang zur selbstständigen Berufsausübung stark erschwert wenn nicht gar verunmöglicht wird.
Abschliessend kommen wir daher zum Ergebnis, dass es zum heutigen Zeitpunkt
vernünftiger und zielführender gewesen wäre, das heutige System weiterzuentwickeln, indem die erkennbaren Schwächen mit wirksamen Massnahmen, wie sie die VU der Regierung vorgeschlagen und angeboten hat, behoben worden wären. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt hätte für alle Beteiligten - namentlich die Versicherten, die Leistungserbringer und die Krankenkassen - mit Sicherheit zu einer besseren und damit befriedigenderen Lösung geführt. Entlarvend für das Vorgehen der Regierung ist der Umstand, dass einerseits das Hausarztmodell mit allen Mitteln eliminiert werden soll, die Regierung aber andererseits über die neue Möglichkeit des Artikels 16f die Möglichkeit von Hausarztsystemen wieder einführt. Für eine Fortentwicklung des heutigen Systems ist und war leider von Seiten der FBP kein Wille vorhanden. Dies beweist einerseits die Kaltstellung der Arbeitsgruppe, in der die betroffenen Leistungserbringer vertreten waren, im Sommer des Jahres 2002. Diese Expertengruppe hatte sich ganz klar für die Fortentwicklung des Hausarztsystems ausgesprochen und eingesetzt. Den kritisierten fehlenden Willen der Regierung belegt andererseits auch die nicht vorhandene Bereitschaft, auf das Angebot unserer Fraktion ernsthaft einzutreten, gemeinsam eine zukunftsträchtige Lösung für das liechtensteinische Krankenversicherungswesen zu erarbeiten. Parteipolitik ist der Regierung offenbar wichtiger als tragfähige Lösungen für ein schwieriges Problem. Eine Chance, den FBP-Slogan von der Bündelung aller Kräfte mit Leben zu erfüllen, wurde leichtfertig vertan.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Geschätzter Herr Regierungsrat. Ich komme nur auf einen kleinen Detailaspekt Ihrer Stellungnahme zurück, nämlich auf die Seiten 21 bis 23, wo Sie zu Art. 14, nämlich der von mir in der Landtagssitzung aufgeworfenen Taggeldfrage relativ ausführlich Stellung genommen haben. Es ist mir absolut klar und ich habe eigentlich geglaubt, eine Revision im Krankenversicherungswesen, das auf die Zukunft ausgerichtet ist, würde auch den 2. Bestandteil des Obligatoriums, nämlich die Taggeldversicherung, beinhalten. Das war ja nicht der Fall. Ich habe das eingebracht und ich habe ja mir dann erlaubt im Nachgang zur 1. Lesung, auch in einem ausführlichen Brief an die Regierung zu gelangen, weil mir diese Problematik sehr wichtig erscheint und ihre Antworten hierin nicht befriedigend sind. Es ist ein Kostenfaktor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Entwicklung der Kosten, die durch Art. 14 - durch die obligatorische Taggeldversicherung - entstehen, wurde gemäss diesen Ausführungen von der Regierung in der Zwischenzeit nicht weiter geprüft. Aber sie sind nach meiner Erfahrung - als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber kennt man ja diese Ansätze - auch sehr bedeutend gewesen. Wir müssen also darauf achten, dass wir auch diesen Bereich der Krankentaggeldversicherung in den Griff bekommen. Das ist ein Manko dieser Revision. Es besteht ein Regelungsunterschied. Das führen Sie aus zur Erwerbsausfallentschädigung im Falle eines Unfalles eben sehr im Gegensatz zum Fall einer Krankheit. Vielleicht sind sogar auch solche Regelungsgefälle im Falle von Invalidität vorhanden. Ich glaube, hier sollte man schon aus diesem Grund eine bessere Lösung in Betracht ziehen. Die Regierung hat meines Erachtens nur Gründe angeführt, dass sie nicht in der Lage war, das alles abzuklären. Aber die wirklichen Einwände, die ich gebracht habe, konnte sie dadurch nicht entkräften. Ich möchte deshalb hier noch einmal erwähnen, dass das, was Sie auf diesen zwei Seiten ausführen, doch als ernsthaftes Postulat in Ihre Regierungszeit mitnehmen. Sie schreiben dann am Schluss noch selbst: «Dies ist mit allen Beteiligten, nämlich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Krankenkassen, eingehend abzuklären». Und das möchte ich sehr darum bitten, das ist für mich ein wichtiger Ansatz. Meine Einwände waren ja in der Hinsicht, dass man in Art. 14 Abs. 1 unseres Gesetzes über die Krankenversicherung nur eine Taggeldentschädigung erhält, wenn der Arzt einen Versicherten mindestens 50% krank schreibt. Es gibt aber viele Fälle, wo 25 bis 30% reichen würden, das auch über längere Zeit, über Monate hinweg, also man müsste weniger zahlen. Ich glaube, dann wäre auch der Arbeitgeber befriedigt, weil dann der Arbeitnehmer vielleicht nicht für eine halbe Woche nicht am Arbeitsplatz erscheint, sondern nur für eine Viertelwoche. So lässt sich auch an einem Arbeitsplatz die Absenz leichter überbrücken. Ich glaube auch, dass durch diese Reduktion nicht nur Kostensteigerungen verursacht werden, sondern dass sich das eventuell auch kompensiert. Das heisst, wenn man nicht zwangsweise 50% verschreiben muss, weil der Arzt wie der Patient weiss, wenn er ihn 30% krank schreibt, dann bekommt er nichts. Keine Familie heutzutage mit einem mittleren Einkommen kann über Monate mit 70% des Lohneinkommens die täglichen Unkosten bestreiten. Mein Votum soll also heissen: Die Bitte an die Regierung, diese Ausführungen nicht zu vergessen und so schnell wie möglich diese Abklärungen zu treffen und eine analoge Lösung in der Krankentaggeldversicherung dem Landtag anzubieten. Ich weiss aus Kontakten mit Krankenkassen, auch mit einer grossen Krankenkasse, das dies ein Anliegen ist, das zu klären ist, da es schon seit langer Zeit pendent sei und dass gewisse Ungereimtheiten bestehen. Es soll also auch ein Interesse der Krankenkassen sein, diese Problematik einmal zu untersuchen. Abg. Markus Büchel:
Herr Abg. Sprenger. Ich werde keine Fraktionserklärung abgeben, aber ich möchte zu ein paar Punkten, die Sie erwähnt haben, meine Ansicht darbringen: Es ist richtig und da gebe ich Ihnen Recht, dass das Hausarztsystem nicht allein der Verursacher der Steigerung der Gesundheitskosten, wie wir sie heute haben, ist. Aber so weit ich mich erinnern kann und gelesen habe, hat die Regierung auch nie ausschliesslich dem System des Hausarztmodells die Schuld zugeschrieben, dass dieses System allein verantwortlich wäre für die enorme Kostensteigerung. Was ich gelesen und mitbekommen habe, ist Folgendes: Mit dem Hausarztmodell wurden die gesteckten Ziele nicht erreicht, dass es kein Kostenreduzierungsmodell ist, sondern es ist ein reines Prämienbegünstigungsmodell und dass die Kosten ge-samthaft in diesem Hausarztmodell gleich bzw. stärker als beim Modell der Freien Arztwahl gestiegen sind. Das kann also ganz sicher nicht so weitergeführt werden. Wenn man für die Versicherten im Hausarztmodell wesentliche Prämien- bzw. Beteiligungsbegünstigungen macht und trotzdem höhere Kosten verursacht, dann muss eingegriffen werden. Das Hausarztmodell war ja auch dafür geplant, dass man damit den Ärztezustrom eingrenzen könnte und man damit das Mittel zur Verfügung hätte, um den Zuzug aus dem EWR/EU-Raum einschränken zu können. Auch dieses Ziel wurde mit diesem Hausarztmodell nicht erreicht. Wenn das Hausarztmodell in sich, wenn es ganz konsequent durchgezogen wird, wie es in der Schweiz zwar ein geringer Prozentsatz betreibt, dann okay. Aber dann müssen wesentlich grössere Restriktionen her, die die Leistungsempfänger, die Leistungserbringer dermassen einschränken, dass das Interesse - ich glaube einmal - momentan in Liechtenstein nicht vorhanden wäre, weder für die Leistungsempfänger noch für die -erbringer, in solche Netze einzutreten. Aber die Regierung hat auch das berücksichtigt und es ist im Gesetz vorgesehen, dass solche Netze errichtet werden können und dass, wenn dort Kosteneinsparungen erreicht werden, dass diese sowohl den Leistungserbringern wie auch den Leistungsempfängern in Form von billigeren Prämien oder geringeren Kostenbeteiligungen zugute kommen. Sie haben gesagt, die Umstellung wäre rein parteipolitisch motiviert. Es war ganz sicher nicht der Antrieb der Regierung, aus parteipolitischen Interessen an dieses KVG-Gesetz zu gehen. Die Zwänge, um an dieses KVG zu gehen, waren im Jahre 2001 dermassen massiv, als wir den Zuzug der Ärzte aus dem EWR durch eine massive Massnahme einschränken mussten. Sie behaupten zwar jetzt, diese Ärzte werden nach der Übergangszeit, wenn der Zuzug für diese Ärzte wieder geöffnet wird, werden die genauso oder noch stärker hereinströmen. Da bin ich anderer Meinung. Da sind die vorgesehenen Massnahmen zumindest mal für den Start abschreckend und sollten sich dann trotzdem die Ärzte hier dermassen breit machen, dann können auch andere Massnahmen ergriffen werden. Allerdings nicht so, wie der Landtagsvizepräsident andeutet, aber es sind im System Möglichkeiten gegeben, um dort auch Massnahmen zu ergreifen, um das auch noch unattraktiver zu machen. Aber auch dort muss man auch immer sagen, dass es immer gegenseitig ist. Das, was wir diesen Ärzten zumuten oder was wir dort an Restriktionen einführen, dass dies auch die liechtensteinischen Ärzte oder auch die Jungärzte betreffen wird. Wir können also nicht beides haben. Die Vorschläge, die die VU zu einer anderen Lösung der KVG-Revision gemach hat: Ich habe hier das «Vaterland» vom Samstag, 4. Oktober und dort sind die Vorschläge der VU aufgeführt. Diese Vorschläge sind sehr vage und allgemein gehalten, aber konkret Vorschläge, wie man eben die Einschränkung eines Zuzugs aus dem EWR-Raum im Hausarztmodell lösen könnte, gibt es keine. Es wird nur gesagt, dass es gelöst hätte werden sollen. Es wird die Einführung von griffigen Instrumenten zur Kosteneindämmung, effektives Qualitäts- und Kostenmanagement, Budgetverantwortung usw. gefordert. Wenn wir hier aber dann Massnahmen im KVG vorgesehen haben, die vielleicht zu Mehrkosten bei den Leistungserbringern führen, zu Zielvorgaben oder zu höheren Prämien bei den Leistungsempfängern führen, dann sagen Sie auch wieder: Das ist nicht zuzumuten, das geht nicht. Also, was man auch macht, es ist nicht gut. Und weil Ihre Anregungen so allgemein gehalten sind, kann ich sie auch nicht so ernst nehmen, weil das hier vorgeschlagene System bietet die Möglichkeit für konkrete Vorschläge von Ihrer Seite, um in eine bestimmte Richtung zu lenken. Wenn Sie der Meinung sind, die Leistungserbringer bekommen zu viel, seien es nun die Labors, die Hausärzte oder wie auch immer, dann dürfen Sie hier ohne weiteres einen Antrag für Zielvorgaben für die zukünftigen Tarife oder Taxpunkte stellen, je nachdem, wie Sie es wollen. Sie können auch Antrag stellen, wenn es darum geht, in Zukunft die Leistungsempfänger zu entlasten, indem Sie klar sagen: Ich stelle Antrag, alle Leistungsempfänger werden kostenbefreit bei den Prämien oder bei der Kostenbeteiligung. Es gibt also genügend Eingriffspunkte für Sie, um die Ziele, die Sie verfolgen wollen, auch zu erreichen. Selbstverständlich müssen Sie im Landtag Mehrheiten finden - das ist so. Aber dann erst kann ich sie ganz konkret ernst nehmen, was die Ursache und die Wirkung von solchen Vorschlä-gen anbelangt. Und wenn Sie die quantifizieren und die Konsequenzen daraus auch tragen und bereit sind, diese auch mitzutragen, dann stimme ich solchen Vorschlägen gerne zu.Also, wie gesagt: Das vorliegende KVG sieht für die Beteiligten, für den Staat, die Versicherungen, die Leistungsempfänger und die Leistungserbringer wesentliche Änderungen vor. Die Änderungen sind aber im Moment des Übergangs so eingestellt, dass sie eben auf alle Beteiligten einigermassen austarierte Belastungen verursachen sollten, dass es von allen gemeinsam getragen werden kann. Aber sollte sich das dann beweisen oder bestätigen, dass damit eben diese Ziele nicht erreicht werden können, dann hat in Zukunft die Regierung die Möglichkeit, hier Massnahmen einzuleiten. Sei es nur, die Kostenziele klarer oder restriktiver zu definieren und Sanktionen auch durchzuführen, oder sei es eben, die Tarife für Ärzte, für Labors und für die Leistungserbringer so anzusetzen, dass wir Tarife haben, die mit denen in der Schweiz vergleichbar sind. Auch das ist also in Zukunft eine Möglichkeit, was bisher nicht der Fall war. Dann die Transparenz, um überhaupt Aussagen machen zu können, wer wie viel Kosten verursacht. Auch dort ist das vorgeschlagene Versicherungskartensystem ein wichtiges Instrument, um in Zukunft eben nicht im Trüben fischen zu müssen, sondern auch konkret Ansätze zu haben, wo und wie eingegriffen werden kann. Das nur ein paar Anregungen oder Beispiele, die im vorgeschlagenen KVG-Gesetz enthalten sind und die ganz klar Möglichkeiten bieten, um in Zukunft nicht eine Kostenstabilisierung zu erreichen, aber eine Kostensteigerung zu erreichen, die mit umliegenden, anderen Staaten vergleichbar ist. Dass wir das nie stabilisieren können, das ist uns auch allen bewusst. Wir werden sicher im Rahmen der 2. Lesung auf den einen oder anderen Artikel eingehen können. Dabei erwarte ich gerne von Ihnen Vorschläge, wenn Sie konkret zur Kostenreduktion oder zur Einschränkung des Ärztezustromes oder auch anderen Themen Vorschläge bringen, dass wir diese auch ernsthaft und im Detail diskutieren. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Markus Büchel. Sie sagten zu Beginn Ihrer Ausführungen sinngemäss, dass das Hausarztsystem sehr viel teurer gewesen sei oder zumindest teurer gewesen sei als das System der Freien Arztwahl. Dazu möchte ich verweisen auf Seite 10 im Bericht und Antrag der Regierung. Dort sind die Bruttoleistungen pro Versicherten im Durchschnitt der letzten drei Jahre im OKP-Bereich aufgelistet. Dort sieht man anhand der Kurve, dass abgesehen vom Bereich der Senioren, wo besondere Verhältnisse ins Spiel kommen, die beiden Kurven sich praktisch für die Freie Arztwahl und für das Hausarztsystem decken. Es steht auch im Text, dass sie praktisch im gleichen Rahmen verlaufen. Das ist Nummer eins. Zweitens: Das Hausarztsystem hätte sehr wohl optimiert werden können. Die Instrumente dazu sind vorhanden. Stattdessen werden jetzt die vorhandenen Strukturen zerschlagen und gleichzeitig will man im Art. 16f. Versorgungsnetze einführen, also die Strukturen wieder aufbauen. Das macht ja keinerlei Sinn, vor allem auch nicht im Hinblick auf den vorhandenen Verwaltungsaufwand. Und wenn Sie davon sprechen, dass es nur auf freiwilliger Basis funktionieren kann - das wurde übrigens auch im Bericht und Antrag der Regierung so geschrieben - dann muss man ja sagen, dass das jetzige Hausarztsystem auch auf einer freiwilligen Basis beruht. Keiner ist gezwungen, im Hausarztsystem zu bleiben, jeder kann in die Freie Arztwahl wechseln. Also auch von daher ist dieses Argument nicht stichhaltig. Es hätte durchaus Sinn gemacht, die vorhandenen Instrumente dort zu optimieren und die vorhandene Struktur auszubauen und auszunützen. Dann das Nächste: Sie sprachen die Kosten an, die in den Griff bekommen werden müssten. Da geht es in erster Linie um das Kosten- und Qualitätsmanagement, also der Art. 19. Der neue Art. 19b entspricht ja im Wesentlichen den bisherigen Art. 19 bis 20a. Es ist also keine wirklich wesentliche Änderung. Beim geltenden Gesetz und beim neuen Vorschlag geht es eigentlich um eine Festlegung von Kostenzielen und Qualitätstandards mit möglichen Konsequenzen. Die logische Konsequenz aber, bezogen auf die KVG-Revision von 1999, wäre folgende gewesen: Dass man sich grundsätzlich jetzt für konkrete Projekte entscheidet, dass man nicht in der Definition stehen bleibt, sondern einen Schritt weitergeht. Das heisst, dass man Projekte konkret erarbeitet, wie zum Beispiel Behandlungsrichtlinien, Fallpauschalen, Budgetverantwortung und dergleichen. Das wäre von der Regierung und ihrem Expertenteam gefordert gewesen und es wäre in unserem überschaubaren Rahmen von rund 33'000 Einwohnern auch sehr wohl umsetzbar gewesen. Das wäre jetzt der logische nächste Schritt gewesen, um nicht wieder auf der gleichen Stufe stehen zu bleiben. Das ist in meinen Augen ein klares Versäumnis und für mich ein ganz wesentlicher Grund dafür, dass ich nicht sehen kann, wie dieses KVG zu einer wesentlichen Kosteneindämmung führen könnte. Dann möchte noch eine Frage stellen an die Regierung im Zusammenhang mit den etwas verwirrenden Aussagen der Regierung zu den zu erwartenden Prämien: Im Bericht und Antrag der Regierung vom 30. September war auf Seite 9 die Rede davon, dass die Prämien für diejenigen, die bisher im Hausarztsystem sind, durch die Revision um 4% ansteigen würden und für die in der Freien Arztwahl um 6% reduziert würden. Mit einem Brief vom 9. Oktober hat die Regierung diese Aussage korrigiert. Es heisst, die Ausführungen im Bericht und Antrag seien nicht entsprechend dem Gesetzesvorschlag der Regierung. Im neuen Bericht und Antrag schreibt die Regierung, man solle diesen Abschnitt berichtigen, dass für die bisher im Hausarztsystem versicherten Personen allein aus der Revision des KVG keine Prämienerhöhung resultiere. Das ist die Aussage der Regierung vom 9. Oktober. Das heisst ja dann wohl, dass für die Personen, die bisher in der Freien Arztwahl versichert sind, infolge dieser Revision die Prämien um 10% sinken müssen, wenn die anderen gleich bleiben, da ja schlussendlich jeder die gleiche Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben muss. Meine Frage an die Regierung: Habe ich Sie diesbezüglich richtig verstanden? Und die nächste Frage: Wenn das so ist, reicht dann auch die für diese Position der bisherigen Startfinanzierung entsprechende Summe von CHF 5,3 Mio., die zusätzlich für das Jahr 2004 vorgesehen sind, um diese Prämiendifferenz auszugleichen? Und die nächste Frage an die Regierung lautet: Wie hoch ist die zu erwartende, grundsätzliche allgemeine Prämienerhöhung für 2004? Wir haben jetzt den 22. Oktober und da müsste eigentlich für die Regierung abzuschätzen sein, was ab 1. Januar 2004 diesbezüglich auf die Versicherten zukommt. In der Schweiz werden die Zahlen seit einigen Wochen ja bereits diskutiert. Danke.Abg. Markus Büchel:
Frau Abg. Laternser. Ich möchte richtig stellen: Ich habe gesagt, dass es keine Kosteneinsparungen gegenüber der Freien Arztwahl sei, sondern zum Teil sogar tendenziell eher höher. Die Durchschnittswerte für das Jahr 2002 bei Durchschnittsbruttokosten pro Versicherten im Hausarztsystem betragen CHF 2'623, die Durchschnittskosten pro Versicherten im Freien Arztwahlsystem betragen CHF 2'556. Das ist marginal, das gebe ich zu. Aber es ist ganz sicher nicht gerechtfertigt, dass jemand, der gleich viel Kosten verursacht, 10% Prämienreduktion hat und keine Kostenbeteiligung machen muss. Das ist sicher nicht gerechtfertigt. Sie haben auch erwähnt, dass es keinen Zwang gibt, ins Hausarztsystem zu gehen. Doch es gibt einen Zwang: Jeder wäre ja dumm, wenn er für die gleiche Flexibilität bzw. für die gleiche Leistung nicht das Hausarztmodell wählen würde, wenn er mit 10% günstigeren Prämien auskommt. Das ist eben nur dann sinnvoll, wenn man auf der einen Seite Restriktionen und Einschränkungen macht, damit eben die Prämienermässigungen bzw. Kostenbeteiligungen über geringere Gesamtarztkosten hereingeholt werden. Nur dann funktioniert dieses System. Es hat sich eben gezeigt, dass das nicht funktioniert, weil es nicht so gehandhabt wird, wie es ursprünglich gedacht war. Die Idee der Einschränkung des Ärztetourismus, der Spezialistenwahl usw., ist ja richtig so. Und im Ärztenetz, wie es hier im KVG vorgeschlagen ist, kann das dann von diesem Kollektiv der Teilnehmenden ganz klar beeinflusst werden, sowohl von den Ärzten, also von Leistungserbringern, wie von den Leistungsempfängern. Dann gibt es aber Einschränkungen für die Gehaltskosten zum Beispiel von Ärzten, die daran teilnehmen. Ich kenne nur das Modell aus Zürich, wo es für die Ärzte in diesem Modell ganz klar fixierte Einkommen gibt. Und nur wenn sie gesündere Patienten haben und weniger Kosten generieren, können sie zum Beispiel höhere Gehälter bekommen oder die teilnehmenden Leistungsempfänger können günstigere Prämien erhalten. Es ist also von beiden Seiten das Ziel, Kosten zu sparen, aber trotzdem nicht an der Qualität Einschränkungen zu machen. Aber diese Möglichkeit besteht auch hier im vorgeschlagenen KVG und kann jederzeit von interessierten Ärzten initiiert oder von Leistungsempfängern auch angeregt werden. Das nur zu dem. Bezüglich Projekte zur Verbesserung benennen: Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass sobald diese KVG-Revision durch ist, dass es auch dann konkrete Projekte geben muss, vor allem in präventiver Richtung. Das heisst, dass die Gesundheitsverbesserung, also die Einstellung, oder die präventiven Massnahmen dann auch ganz konkret oder verstärkter angegangen werden. Aber auch das ist ja im Bericht und Antrag erwähnt, aber selbstverständlich noch nicht in konkrete Projekte formuliert. Sie müssen der Regierung aber schon zugestehen, solange man nicht die Basis korrigiert hat und nicht einmal eine Basis hat, auf der weitergearbeitet werden kann, können Einzelprojekte überhaupt nichts bringen. Abg. Helmut Konrad:
Der Abg. Markus Büchel hat im inhaltlichen Bereich eigentlich auf alle Argumente bzw. auf alle Aussagen des Abg. Peter Sprenger in seiner Fraktionserklärung Stellung genommen, auch auf die Aussagen der Abg. Laternser. Ich möchte nur einen Punkt herausgreifen, und zwar diesen Vorwurf der Parteipolitik, die der Regierung und der FBP-Fraktion wichtiger sei als die Lösung der Probleme im Gesundheitswesen. Auch das hat der Abg. Markus Büchel angesprochen, aber das möchte ich auch mit meiner Aussage noch einmal einfach ganz klar zurückweisen. Ich kann ja genauso sagen, dass Sie nur aus Parteipolitik nicht bereit sind, an diesem Hausarztsystem einfach nicht mehr festzuhalten, sondern einzusehen, dass es eine andere Lösung braucht als die, von der man 1999 gemeint hat, die Probleme lösen zu können. Und zwar die Probleme in Bezug auf die Eindämmung der Gesundheitskosten verbunden auch mit der Eindämmung der Entwicklung der Ärzteanzahl, die sich von 1996 bis in Jahr 2001 von 33 auf 66 Ärzte verdoppelt hat. Das damalige KVG war mit ein Grund, wieso es lanciert wurde, nämlich um diese Entwicklung in den Griff zu bekommen. Und gestehen wir uns doch einfach ein, diese Erwartungen sind nicht nur teilweise nicht erfüllt worden, sondern in keiner Art und Weise. Was die Ärzte betrifft: Das habe ich vorhin schon gesagt. Dann der zweite Bereich: Wir haben höher ansteigende Gesundheitskosten als im benachbarten Kanton St. Gallen trotz Hausarztsystem, trotz des KVG's. Wir haben höhere - um 30% meines Wissens, man kann mich korrigieren - höhere Kosten pro Versicherten als es im Kanton St. Gallen der Fall ist, trotz vier Jahren KVG. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Und wenn man jetzt einfach die Augen zumacht und denkt, man kann mit diesem System, mit dieser Struktur weitermachen, dort ein bisschen was probieren, dann denke ich, dann geht diese Rechnung nicht auf. Es ist auch nicht so, dass ein radikaler Bruch gemacht wird. Es werden Elemente, die sich in diesem Hausarztsystem bewährt haben, übernommen, und es ist nicht entlarvend - wie Sie gesagt haben -, dass das Hausarztsystem abgeschafft werden soll und auf der anderen Seite wieder eingeführt werde. Es ist eine völlig andere Form, von der man in der Schweiz weiss, dass sich diese Form der freiwilligen Versorgungsnetze bewährt hat. Da machen aber weniger mit, als über Prämiensparanreize - bei uns 70 und 75%. Das ist der Grund, weshalb so viele Leute in dieses Hausarztsystem gegangen sind, weil man eben Prämien sparen konnte, halbe Jahresfranchise und halbe Kostenbeteiligung gehabt hat, und nicht die Einsicht, über ein solches Gesundheitsnetz zusammen mit den Leistungserbringern in einem geschlossenen System drinnen diese Prämienentwicklung in den Griff zu bekommen. Und dann noch eine Bemerkung: Es ist dann eben auch Parteipolitik, wenn Sie sagen, dass das Angebot der Zusammenarbeit abgelehnt worden sei. Dieses Angebot ist sehr kurz vor der 2. Lesung gekommen und meines Wissens ist der Regierungsrat Frick in der Fraktion gewesen, hat sich in der Fraktion mit diesem Entwurf des KVG auseinander gesetzt, hat aufgezeigt, warum wo, was und wie vorgesehen ist. Auf der anderen Seite ist auch vielen Kritikpunkten, die Sie in der 1. Lesung angebracht haben, jetzt in dieser Vorlage für die 2. Lesung Rechnung getragen worden. Das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Und noch einmal: Dieser Wechsel, der mit diesem KVG initiiert wird, kommt aus dieser Sorge heraus, dass wir unser qualitativ hervorragendes Gesundheitswesen langfristig, wenn wir so wei-termachen, nicht behalten können. Und da sind alle gefordert: Die Leistungserbringer, Versicherer und letztlich auch die Patienten, also die Leistungsempfänger. Und diese Prämiensorge, die Sie geäussert haben: Die haben wir mit 100-prozentiger Sicherheit, das können Sie uns glauben, die haben wir auch. Aber Tatsache auf der einen Seite ist: Wir könnten ja die Prämien noch mehr reduzieren. Dann kostet es halt das Land noch mehr Geld. Wir wissen aber auch, dass das Land nicht unerschöpfliche Mittel zur Verfügung hat. Es ist heute schon so, dass der Staat 40% der Gesundheitskosten finanziert, das heisst, mit 40% dieses Gesundheitssystem subventioniert. Trotzdem steigen diese Prämien rasch und rascher als im benachbarten Ausland an. Und auch dort können wir nicht ewig einfach nur hineinpumpen. Und weil der Staat dort so viel investiert und subventioniert, haben wir auch - und das muss man auch zur Kenntnis nehmen, ich habe auch nicht gerne, wenn die Krankenkassenprämien ansteigen - aber wir haben im Vergleich zu unseren Nachbarn trotzdem, weil der Staat so viel in dieses Gesundheitswesen einschiesst, relativ tiefe Prämien. Wir haben eine Prämienbefreiung für Kinder. Wir haben eine Sonderlösung für Jugendliche bis 20 und dergleichen. Und wenn wir jetzt diesen Schritt machen, dass man moderat - von mir aus gesehen - sozial verträglich auch die Versicherten ein wenig mit in die Verantwortung einbezieht, dann ist das auch ein Lösungsansatz. Aber es sind nicht nur die Versicherten - das ist mir ganz wichtig -, sondern es müssten auch die Leistungserbringer und die Sozialversicherer ihren Beitrag leisten. Und dazu schlägt die Regierung viele Massnahmen vor, die auch genannt worden sind. Aber das ist mir auch klar: Es braucht jetzt den Willen, diese Massnahmen auch umzusetzen. Und zwar ist die Regierung gefordert, wenn es darum geht, diese Kostenziele festzulegen und wenn sie dann eben überschritten werden, auch die entsprechenden im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dann braucht es die Bereitschaft der Ärzte, die auch gefordert sind, die teilweise in die Pflicht genommen werden. Das genügt aber meines Erachtens auch nicht. Es braucht auch eine freiwillige Mitarbeit in diesem System, um langfristig eben unser qualitativ - das möchte ich noch einmal betonen - hervorragendes Gesundheitswesen bewahren zu können. Ich möchte noch einmal betonen: Das hat überhaupt nichts mit Parteipolitik zu tun. Ich möchte das auch Ihnen nicht vorwerfen, aber ich verwehre mich dagegen, dass Sie das der Regierung oder unserer Fraktion unterstellen. Dann mache ich mit demselben Recht den genau gleichen Vorwurf und sage, wie ich es am Anfang gesagt habe: Sie machen Parteipolitik, weil Sie einfach nicht eingestehen wollen, dass das, was die Vorgänger-Regierung - teilweise mit einigen der Abgeordneten, die jetzt noch hier sind, mit der Unterstützung dieser Abgeordneten - als eine Lösung gesehen hat, die sich aber letztlich eben nicht bewährt hat, die die Erwartungen in keiner Weise erfüllt hat. Abg. Ivo Klein:
Danke. Hier wird immer wieder angeführt, dass das Hausarztmodell gescheitert ist. Ich glaube, es gibt Verbesserungsmöglichkeiten - das hat der Abg. Sprenger auch in seiner Fraktionserklärung gesagt. Ich glaube, es gäbe diesem System auch ein paar Zähne zu geben. Aber etwas, was mich massiv stört, ist die Basis, die für diese Systemänderung angeführt wird. Und zwar werden auf Seite 10 die durchschnittlichen Kosten pro Versicherten im OKP angeführt und hier wird auch der Vergleich zwischen dem Hausarztsystem und der Freien Arztwahl gemacht. Diese beiden Linien unterscheiden überhaupt nicht nach Risikogruppen. Das heisst, wer versicherungstechnische Abläufe analysiert, muss doch auch schauen, was für Risikogruppen ich da drin habe. Zum Beispiel bei der Autoversicherung, um nur ein anderes Beispiel zu nennen und nicht immer im Krankenversicherungsbereich herumzureiten, aber um das zu veranschaulichen: Wenn ich in der Autoversicherung Prämien festlege, dann schaue ich auf die Risikogruppen, die dahinter liegen. Hier wird aber einfach so getan, als ob das identische Risikogruppen wären und die Kosten werden verglichen. Und so kommt man dann zu dieser Aussage. Nach meinem Dafürhalten ist das sehr oberflächlich. Abg. Peter Sprenger:
Kollege Konrad. Natürlich können wir uns gegenseitig vorwerfen, wir machen alles nur aus parteipoli-tischem Kalkül. Sie haben zwar gesagt, Sie tun es nicht. Indirekt haben Sie uns trotzdem vorgeworfen, dass wir nur aus parteipolitischen Überlegungen am Hausarztmodell festhalten wollen. Es gibt diesbezüglich aber einfach einen ganz feinen Unterschied: Wir haben mit Leuten, die in dieser Arbeitsgruppe anfänglich mitgearbeitet haben, intensiv gesprochen. Diese Personen haben uns überdeutlich gesagt, dass selbst der hier anwesende Regierungsrat Frick, der für die Vorlage verantwortlich ist, bis zum Zeitpunkt X für die Beibehaltung, Modifizierung und Verbesserung des Hausarztmodelles Feuer und Flamme gewesen ist und - aus welchen Gründen auch immer, das entzieht sich meiner Kenntnis - diese Bereitschaft eines Tages in sich implodiert ist. Und dass wir dann diesen - aus Ihrer Optik - unschönen Schluss ziehen, dann muss ich Sie einfach darum ersuchen, dass Sie ein gewisses Verständnis haben. Abg. Alois Beck:
Wenn ich die Fraktionserklärung, wie sie der Abg. Peter Sprenger vorgetragen hat, nochmals vor Augen führe, fallen doch zwei, drei Grundsätzlichkeiten auf: Zum einen ist auffällig, dass jeweils nur eine Seite der Medaille relativ stark betont und hervorgehoben wird. Ein Beispiel: Wenn man sagt, es gibt für einzelne Gruppen bzw. für einzelne Beteiligte zusätzliche Belastungen. Man müsste vielleicht auch den anderen Ansatz sehen, dass, wenn man gewisse Anreize für verstärktes Kostenbewusstsein, für eine verstärkte, wirtschaftliche Handlungsweise sucht, muss man auch in diese Richtung etwas machen. Es ist natürlich einfach, wenn man sagt: Ja, jetzt steigt die Belastung. Aber was ist das Ziel? Das Ziel ist unter anderem, einen Anreiz für das Kostenbewusstsein und für eine entsprechende veränderte Verhaltensweise zu setzen. Man kann auch bei der Versicherungskarte sagen: Ja, so eine Karte kostet Geld für die Erstellung und den Unterhalt. Aber für was dient so eine Karte? Beispielsweise könnte sie auch dazu dienen, Mehrfachkonsultationen zu verhindern. Und das ist ja beispielsweise auch ein Ziel, welches auch im Hausarztsystem eigentlich verfolgt werden sollte. Ein anderes Beispiel: Man sagt, wenn der Zulassungsstopp nicht gemacht worden wäre hätte man diese Kosten - das heisst, die Kosten, die dadurch entstehen, dass neue Ärzte zugelassen werden - hätte man auf zwei Jahre verteilen können. Das stimmt in gewisser Weise. Aber was wäre gewesen, wenn man diesen Zulassungsstopp nicht gemacht hätte? Wir hätten jetzt schon ich weiss nicht wie viele Ärzte im Lande, wir hätten jetzt schon die Kapazitäten - ich weiss nicht für welchen Zeitraum - ausgeschöpft. Deshalb solche Widersprüchlichkeiten und in einem eigentlichen Sinne habe ich die Ausführungen auch als Wunschkonzert verstanden. Ich habe es natürlich einfach, wenn ich meine Wünsche jeweils darlege. Was aber mit diesen Wünschen jeweils auch an negativen Aspekten verbunden ist - wenn ich diese geflissentlich verschweige, dann mache ich es mir zwar einfach, aber das trägt vermutlich nicht zur Lösungsfindung bei. Das Hausarztsystem wurde genannt. Dieses System sollte optimiert werden. Nur auch eine Bemerkung am Rande: Wenn das wirklich so gewesen sein sollte, Herr Abg. Sprenger, wie Sie geschildert haben, dass der Herr Regierungsrat Frick am Anfang quasi dafür war und dann aus unerfindlichen Gründen nicht mehr, so würde selbst das davon zeugen, dass man sich ernsthaft mit der Materie beschäftigt hat. Und wenn man dann sieht, dass es innerhalb dieses Systems für gewisse Fragen keine Lösungen gibt, muss man eben nach anderen Lösungen suchen. Es würde sicher zu weit führen, jetzt in dieser kurzen Eintretensdebatte alle Alternativen zu prüfen. Aber ich möchte Sie doch konkret fragen: Nur ein Beispiel. Sie haben selbst gesagt: Im Hausarztsystem bestehen unter anderem zwei grundsätzliche Mängel, und zwar die hohen Verwaltungskosten und der Zulassungsmechanismus. Ich frage nur nach einem Kriterium, rein konzeptionell: Was sehen Sie als Alternative im Rahmen des Hausarztsystems im Sinne Ihrer zitierten Optimierung, wie regeln Sie neu den Zulassungsmechanismus für die ausländischen Ärzte? Das würde ich konkret von Ihnen wissen wollen und erwarte auch, dass Sie hier klar sagen, wie Sie das zu lösen gedenken. Alles andere bringt nichts und einfach zu sagen: Wir wünschen eine Optimierung dieses Systems. Wer wünscht das nicht? Aber wenn es dann konkret wird, dann kann man ernsthaft darüber diskutieren.Die Abg. Dorothee Laternser - wie auch die übrigen Abgeordneten der VU - haben von dieser Opti-mierung von Verbesserungsmöglichkeiten im Hausarztsystem gesprochen. Es sei geradezu entlarvend, wenn nun neu die Regierung Versorgungsnetze vorsehe. Das ist auch nicht entlarvend. Wenn man sich das genau anschaut, wird dann vielleicht entlarvend sein, ob auch die Ärzte, die sich dezidiert für dieses Hausarztsystem oder Versorgungsnetz - oder wie immer man das bezeichnet - aussprechen, ob sie ein solches dann effektiv in der Praxis umsetzen. Das wird dann die Entlarvung liefern oder nicht. Und hier kommen wir eben auf den Unterschied zur Schweiz, wo solche Netze in Betrieb sind. Und wir haben eben, wie das auch im Regierungsbericht dargestellt ist, wir haben eine gänzlich andere Grundlage. Und auch mit dieser Freiwilligkeit: Das ist eine andere Art von Freiwilligkeit. Bei uns - wie bereits erwähnt - handelt es sich um ein Prämiensparmodell und nicht wie ursprünglich anvisiert - ich nehme an aus redlichen Gründen - ein Kostensparmodell. Ich kann mich gut an die Debatten erinnern, wo man klar vorausgesagt hat, was für Einsparpotenziale hier bestehen würden. Und ich erinnere nur daran: Es kann ja nicht darum gehen, dass eine Startfinanzierung perpetuiert wird, dass sie eben nicht nur Startfinanzierung ist, sondern zur Dauereinrichtung wird. Das war ganz und gar nicht die Idee dieses Systems, als es eingeführt wurde. Man musste jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es ohne diese Finanzierung gar nicht geht. Wir hatten ja anlässlich der letzten Landtagssitzung einen kurzen Schlagabtausch beim bezüglichen Nachtragskredit zu diesem Thema. Dabei kam dann klar zum Ausdruck, dass die Kostenentwicklung beim Hausarztsystem im Vergleich zum System Freier Arztwahl nicht so abschneidet wie sich das die VU gerne wünschen würde. Und sie konnte die Zahlen nicht widerlegen - das war so. Und es kam mir dort wie auch jetzt vor wie es im berühmten Spruch von Christian Morgenstern heisst: «Dass nicht sein kann, was nicht sein darf», dass eben dieses Hausarztsystem nicht das bringt, das es sollte. Übrigens findet sich dieser Spruch - wenn mich meine Erinnerung nicht ganz im Stich lässt - im Büchlein mit dem bezeichnenden Titel «Galgenlieder». In der Schweiz - und dieser Hinweis scheint mir sehr wichtig - auf der anderen Basis, das heisst, der Basis, dass dort versucht wurde, auch beispielsweise 10-prozentige Prämienrabatte zu gewähren, hat, glaube ich, auch die Helsana gerade in der Ostschweiz gewisse Teile wieder zurückgenommen, weil diese 10-prozentige Prämienreduktion, also dieser Rabatt, im System nicht kostendeckend wieder erwirtschaftet werden konnte. Und sogar unter diesen anderen Voraussetzungen, wobei wir heute sagen, man müsste in diese Richtung gehen, hat sich das Sparpotenzial eindeutig als geringer erwiesen - ich drücke mich jetzt vorsichtig aus - als ursprünglich angenommen wurde. Solche Entwicklungen können wir nicht ausser Acht lassen. Ich habe, wie gesagt, bis jetzt nichts erkennen können, wie die hohen Verwaltungskosten heruntergeschraubt werden könnten. Gerade im Hinblick auf mögliche verstärkte Sanktionen usw. dürfte das gerade für den Verwaltungsbereich höhere Kosten generieren. Ich sehe eben keine Anreize, dass dieses System in die Richtung Kostensparmodell geht, sondern dass es weiter ein Prämiensparmodell ist. Und das ist, glaube ich, die grundsätzliche Überlegung, warum dieses Modell eben nicht zielführend ist. Und, wie gesagt: Wenn Sie anderer Ansicht sind, ist das Ihr gutes Recht. Aber für eine wirklich konstruktive Diskussion müssen bitte konkrete Vorschläge und Alternativen auf den Tisch gebracht werden. Und deshalb nochmals meine abschliessende Bitte bzw. Frage: Wie regeln Sie den Zulassungsmechanismus im Hausarztsystem als mögliche Alternative und Optimierung dieses Systems? Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Aussagen betreffend den Kostenvergleich zwischen Liechtenstein und St. Gallen nochmals ansprechen. Hier wurde erwähnt, es handle sich um 30%. Gemäss Seite 12 sind es 47%. Das heisst, der St. Galler bezahlt im Jahr CHF 1'752 und der Liechtensteiner CHF 2'580. Das macht eine Differenz von CHF 828. Das ist doch eine massive Mehrbelastung für die Bürger in diesem Staat. Dann hat mich doch an der Fraktionserklärung der VU sehr gefreut, dass sie konkret auch diese Unterschiede angesprochen hat, wieso es in der Schweiz doch um einiges billiger als bei uns ist. Ich bin da natürlich hoch erfreut, wenn wir bei der 2. Lesung auch die konkreten Lösungsansätze für diese Aussa-gen hören - sprich die Sparanträge, die da eingeführt werden sollen. Ich habe hier Worte wie Taxpunktwerte gehört, ich habe Frankenbeträge pro Taxpunktwerte gehört. Diesbezüglich bin ich noch so froh, wenn man hier einen effektiven Sparanreiz aufzeigen will, indem man ihn im Gesetz definiert. Sicherlich werde ich einer der Letzten sein, der diese Sparanstrengungen nicht unterstützen wird. Mit meinem letzten Versuch bin ich ja kläglich gescheitert. Ich kann Ihnen nur zusichern, ich werde Ihnen dabei sicherlich helfen, wenn Sie diesbezüglich einen entsprechenden Antrag einbringen werden. Ich bin auch dementsprechend gespannt.Dann wurde noch das Problem apropos Startfinanzierung angesprochen: Ich denke mir auch - der Name sagt es ja: Wieso heisst es Startfinanzierung? Man hat doch beim Hausarztmodell gedacht, eines Tages wird man durch das gute Modell Kosten einsparen und damit die Startfinanzierung hinfällig lassen werden können. Aber da hat man sich halt schlicht und einfach getäuscht. Ich denke mir, wenn wir nicht versuchen werden, auf der Aufwandseite zu sparen, werden wird auch diese Startfinanzierung, also diese CHF 5,3 Mio., bis in alle Ewigkeit bezahlen müssen, wenn wir dies nicht eines Tages den Bürgerinnen und Bürgern übergeben wollen. Und deshalb muss ich einfach sagen: Es bleibt im Prinzip nicht viel anderes übrig. Entweder wird der Staat weiterhin die nächsten tausend Jahre diese CHF 5,3 Mio. pro Jahr in das System hineinbuttern oder der Staat wird versuchen, auf der Aufwandseite dementsprechende Sparanstrengungen durchzusetzen, damit man dieses Geld sparen kann. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Der Herr Abg. Alois Beck hat gefragt, wie wir uns das vorstellen, dass man die Schwachstelle «Zulassungsproblematik» im jetzt bestehenden Hausarztsystem beseitigen könnte, weil mit dem im Moment implizierten System der Zustrom ausländischer Ärzte nicht ausreichend begrenzt werden konnte. Es ist richtig, dass das eine Schwachstelle ist. Das hatten wir ja alle schon oft genug gesagt, das ist also keine Neuigkeit. Das Problem dabei ist, dass im jetzt geltenden Gesetz ein Rechtszug vorhanden ist, der jede Art von Einflussnahme effektiv verhindert. Aber die jetzt gefundene Lösung im neuen Gesetzesvorschlag - Art. 16b Bedarfsplanung - über die Zulassungsbedingungen mit Schiedskommission ist eindeutig der bessere Weg. Das ist ganz klar. Nur, der hätte sehr wohl auch verwirklicht werden können mit dem ursprünglichen Arbeitspapier der Arbeitsgruppe vom Juli 2002 mit dem Drei-Kreise-Modell. Einfach als Zugang zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung hätte man genau dieses Instrument benützen können und hätte genau da dieses effektive Instrument gehabt, wie wir es jetzt haben. Dazu war es nicht nötig, das Hausarztsystem abzuschaffen. Das ist eine Schwachstelle, die man so vermutlich - und ich hoffe - gut beseitigen kann. Das bedeutet aber nicht, dass das Hausarztsystem abgeschafft werden muss. Das Zweite ist der Verwaltungsaufwand, der sicher im Hausarztsystem zu hoch war und der weiter reduziert hätte werden müssen. Einen Schritt hat der Landtag ja schon getan, indem die Erarbeitung der statistischen Daten über santésuisse jetzt sehr viel günstiger ist als das bisherige System von der SanaCare. Weitere Möglichkeiten hätte es dazu gegeben. Aber was mir völlig schleierhaft ist: Warum werden jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf wieder neue Instrumente eingebaut, die erneut einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten? Zum einen, also was wir bereits in der Fraktionserklärung gesagt haben, bringt jeder Systemwechsel einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Wenn man nach drei Jahren das System komplett umstellen muss, bedeutet das für die betreffenden Stellen einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Dann auch die Geschichte mit den Übergangsbestimmungen, wonach Patienten, die ihren Hausarzt im Ausland haben und in den letzten drei Jahren dort regelmässig betreut wurden, dass diese die Rechnungen zwar zunächst selber bezahlen müssen, aber dann der Krankenkasse in Rechnung stellen können. Auch das braucht wieder Verwaltungsaufwand. Ich möchte später bei der Lesung des Artikels dann auch die Regierung fragen: Wie soll das denn kontrolliert werden? Wer weiss denn, wie oft und wann ein Patient irgendwo war? Wenn Patienten ja auch die Krankenkassen wechseln, zum Beispiel auch durch Fusion der LKK und der Freiwilligen Krankenkasse Balzers, hat auch die Krankenkasse diese Übersicht nicht. Das ist sicher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Und was rein administrativ praktisch nicht durchzuführen ist bzw. sehr, sehr aufwändig und ohne Erfolg ist, das ist das, was in Art. 18a beim so genannten «Arztwechsel während eines Krankheitsfalles» vorgesehen ist. Wie soll das denn gehen? Es ist ja so, dass der Patient dann nicht mehr wie bisher im Hausarztsystem einen Hausarzt hat, bei dem er registriert ist und von dem aus der Patient weitergewiesen wird, wenn eine weitere Abklärung nötig ist, und einen Hausarzt, zu dem dann auch die Meldung zurückkommt, wenn der Patient einen anderen Arzt oder Spezialisten aufsucht. Diese entsprechende und jetzt vorhandene Infrastruktur wird ja abgeschafft und sie hätte durchaus ausgebaut werden können. Nun soll es ja so sein, dass der Patient keinen Hausarzt mehr hat, dass er zu jedem Arzt seiner Wahl im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen kann. Das heisst, er kann mit der einen Erkrankung heute zum Arzt X gehen und übermorgen mit einer anderen Erkrankung zum Arzt Y, wohlgemerkt völlig berechtigt nach diesem Gesetzesentwurf. Er ist nirgendwo mehr registriert, es gibt keinen Hausarzt, der die Übersicht hat. Der Patient kann frei entscheiden: Heute gehe ich zu diesem Arzt und morgen zu einem anderen Arzt. Auch für die Krankenkassen ist es nicht überschaubar, inwieweit der Arztwechsel aufgrund von zwei verschiedenen Erkrankungen notwendig ist oder ob es sich um zwei Behandlungen für im Grunde dieselbe Erkrankung handelt. Das kann die Krankenkasse nicht überschauen. Von daher ist der vorgesehene Art. 18a mit einem grossen Verwaltungsaufwand verbunden und völlig ineffektiv. Ich kann es vielleicht an einem Beispiel erklären: Wenn ein Patient zunächst mit einer Erkältung zum ersten Arzt geht. Dort lautet die Diagnose vielleicht «viraler Infekt» - und so wird diese Diagnose auch der Krankenkasse mitgeteilt. Im Zuge der Erkrankung entwickelt sich eventuell eine Beteiligung der Bronchien, also eine Bronchitis als Diagnose. Der Patient geht damit zu einem zweiten Arzt, der von der ersten Konsultation und Diagnose eventuell überhaupt nichts weiss. Die Krankenkasse kann dann auch nicht wissen, dass beides dasselbe ist, wenn das eine als viraler Infekt läuft und das andere als Bronchitis, die sich daraus entwickelt hat. Es ist einfach nicht nachprüfbar. Und von daher ist dieser Art. 18a ein wunderbares Beispiel, wie Verwaltungsaufwand ohne Aussicht auf Erfolg kreiert wird. Mir ist auch völlig schleierhaft, wie Krankenkassenverband und Ärztekammer da in einem Tarifvertrag vereinbaren bzw. überprüfen sollen, unter welchen Voraussetzungen ein neuer Krankheitsfall anzunehmen ist. Das geht schlicht und ergreifend nicht. Danke. Abg. Markus Büchel:
Vielleicht zu den Verwaltungskosten, die durch den Wechsel generiert werden: Der Wechsel vom ursprünglichen schweizerischen Modell zum Hausarztmodell war die grosse Umstellung für die Versicherer in unserem Land. Darum hat sich das ja auch praktisch auf die LKK - damals noch - auf die FKB und auf die Konkordia als grösste Krankenkasse reduziert. Diese hatten aber Mehraufwendungen, weil die Umstellung auf das Hausarztsystem kam. Jetzt, mit dem gleichen System wie in der Schweiz, bin ich überzeugt, dass dort wesentliches Optimierungspotenzial enthalten ist, vor allem natürlich jetzt nicht für die ausschliesslich in Liechtenstein tätige FKB. Die müssen wieder zurück zu dem System, das sie bereits einmal hatten. Das ist richtig. Im Grundsatz ist es aber eine Vereinfachung, dass wir sowohl was Informatik und Abläufe anbelangt, uns wieder dem schweizerischen System nähern und damit Synergieeffekte ganz sicher auch genutzt werden können. Bezüglich den erwähnten administrativen Aufwenden oder fast nicht lösbaren Aufwendungen bei Arztwechsel oder für die gleiche Krankheit mehrere Ärzte konsultieren: Dort ist zumindest - aus meiner Sicht - garantiert, dass nicht gleichzeitig der gleiche Arzt mit der gleichen Krankheit aufgesucht wird. Meiner Meinung nach ist es relativ stark abschreckend, wenn Ärzte wie auch Versicherungsnehmer wissen, dass, falls sie so etwas tolerieren oder so etwas machen, sie von der Krankenkasse keine Vergütungen bzw. keine Versicherungsleistungen erhalten und dass sowohl der Patient wie auch der Arzt dann aufeinander selbst losgehen müssen und nicht die Krankenkasse als Bindeglied das Inkasso betreibt. Also, es gibt dort ganz sicher auch Graubereiche, das ist klar. Es ist gerade bei Krankheiten nirgends ganz klar definiert, wo ist es jetzt das Gleiche oder wo ist es noch dasselbe. Aber das bestand ja beim heutigen Hausarztsystem auch. Darum hat es ja nicht funktioniert, weil der Hausarzt wie auch die Patienten das, was vorgesehen war, nicht so eingehalten haben, dass Hausärzte im Nachhinein bestätigt haben, dass die Überweisung an einen anderen Arzt erfolgt ist, allerdings im Nachhinein. Und damit wurde die Idee des Hausarztmodells komplett verwässert. Das haben auch Ärzte eingestanden und das hat man aufgrund von Berichten auch von Patienten tagtäglich vernehmen können, dass das sehr einfach geht, dass man damit keine Einschränkungen hat und Prämien sparen kann. Ich sehe also mit dem Umstieg schon einen wesentlichen Vorteil, das besser in den Griff zu bekommen, vor allem, wenn wir die Versichertenkarte haben und dort zeitaktuell ganz klar wissen, wer bei welchem Arzt zurzeit in Behandlung ist. Dann noch zurückkommend auf eine Äusserung des Abg. Klein: Er hat gesagt, der Vergleich der Risikogruppen bzw. der Vergleich der Systeme wäre nicht richtig, weil zum Nachteil des Hausarztsystems dort besondere Risiken drin wären. Sie sehen auf der Seite 5 die Tabelle «Altersklassen». Dort sind die im Hausarztsystem befindlichen Versicherten und die in der Freien Arztwahl befindlichen Versicherten aufgeführt. Und die besonders günstigen Versicherten, also das heisst, die Jugendlichen bis 20 Jahre, die nur einen Bruchteil der Kosten von den älteren Personen oder vielleicht eben von den über 60-Jährigen verursachen, die sind - sagen wir - zu 90% im Hausarztsystem enthalten und entlasten damit die Statistik ganz wesentlich. Wenn wir auf das Mittelfeld gehen, also von 20 bis 64 Jahre, dort ist die Kurve im Prinzip fast identisch. Wenn man sie korrigiert ist es sogar so, dass die Freie Arztwahl höher ist. Und damit die Risikogruppe auch hier ist in etwa ganz sicher vergleichbar. Und in der weiteren Folge dann sehen Sie auch die besonders hohen Risiken über 64, die die grössten Kosten verursachen, die sind vergleichbar. Die Linie verläuft im Prinzip fast parallel. Hier kann man wirklich sagen: Die Struktur dieser beiden Versicherungsmodelle ist in etwa vergleichbar und kann diese Kostenverfälschung nicht verursachen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte zu ein paar Punkten meinen Kommentar abgeben. Zuerst: Der Abg. Wendelin Lampert sagte soeben, wir sollen doch einmal ruhig vorschlagen, wie wir uns zum Beispiel vorstellen, dass die günstigeren Schweizer Tarife, also die Taxpunkte, auch auf unser System übertragen werden, um Kosten zu sparen. Das ist tatsächlich eine gute Idee. Mein Verständnis ist aber das, dass es nicht der Landtag hier per Gesetz festzulegen hat, sondern das ist eine Tarifverhandlung zwischen dem Krankenkassenverband und den Leistungserbringern. Allerdings hat meines Wissens die Regierung das zu genehmigen und ich werde gerne prüfen, ob die Regierung einen Einwand gemacht hat, wenn die beiden Geschäftspartner dann nicht günstigere Taxpunkte vereinbaren aufgrund der notwendigen Neuregelung. Das ist jetzt gerade eine Aufgabe, wo ich dann froh bin, wenn die Regierung auch die Konsequenzen zieht bzw. ziehen will. Ich habe irgendwo jetzt gelesen, dass man einen Artikel hat, dass man auch aufgrund staatsvertraglichen Regelungen Personen versichern muss, die im Ausland leben. Das ist im Rahmen des EWR richtig. Es soll Krankenkassen geben, die die gleichen Prämien für diese verlangen und nicht unterscheiden zu den unsrigen, obwohl wir jetzt einen Artikel einführen, dass man das unterschiedlich berechnen könnte, obwohl für diese Versicherten die Leistungen des Auslandes zu begleichen sind. Also Leistungen im Ausland, die hochwertiger sind. Als Beispiel wird aufgeführt: In Österreich werden hier auch die Zahnarztkosten vergütet. Das würde ich jetzt zum Beispiel nicht einsehen, dass die gleichen Tarife gelten. Es wird so ausgeführt, es sei Sache der Krankenkassen, dass für höhere Leistungen - bedingt durch einen Staatsvertrag - die gleich günstigen Prämien für Inländer zu bezahlen wären. Das wäre eine Ungerechtigkeit und eine unnötige Spesenbelastung für unsere Kassen. Dann hätte ich gerne eigentlich gewusst, wie hoch die Verwaltungskosten wirklich sind. Gibt es hier eine genaue Statistik, sodass man es dann auch verfolgen kann, wie sich diese Kosten weiter entwickeln werden? Auf die Schnelle habe ich es in den Berichten nicht gefunden, zumindest die Verwaltungskosten für die letzten Jahre. Grundsätzlich war man bei der letzten Revision nach meiner Erinne-rung auf die Idee gekommen, man kann das auch prozentual zum Prämienaufkommen vergleichen und gut verfolgen. Natürlich, wenn wir jetzt kein obligatorisches Hausarztmodell mehr haben werden, sondern die durchgehende Freie Arztwahl, dann werden wir auch nicht mehr vergleichen können, ob sich das Hausarztmodell mit der Zeit doch besser entwickelt hätte. Das muss man schon sehen. Deswegen ist die Diskussion mit dem Tod des Hausarztmodelles in unserem Sinn auch per heute bzw. per 1.1.2004 beendet. Es wird die freiwillige Hausarztmodellstruktur in der Schweiz erwähnt. Diese befürworte ich auch. Ich unterstütze dieses Modell, wenn es dann angewendet wird. In der Schweiz ist es teilweise - ich kenne eines davon - erfolgreich, finanziell gesehen, für alle Beteiligten. Allerdings in der Schweiz schon verbreitet sind es jetzt gerade 8% und das ist doch recht wenig. Im Vergleich zu einem Hausarztmodell, das wir auf etwa auf 70% der Bevölkerung anwenden konnten, ist das dann eben auch da nicht vergleichbar. Bei der Versichertenkarte: Dass diese Karten Kosten, Umstände und Umtriebe verursachen werden ist wohl vorprogrammiert. Ich lese gerade auch in einer Zeitung, dass die Regierung den «gläsernen Patienten» hinter dieser Karte nicht sieht. Diesbezüglich sieht die Regierung gar keine Gefahr. Die medizinischen Daten seien auch weiterhin nur per Arzt und Patienten bestimmt und die Datenhoheit würde stets beim Patienten liegen. Schliesslich könnte so eine Einführung einer Versichertenkarte ohne medizinische Daten zwar eine Menge Geld kosten, aber keinen Nutzen erbringen. Was sagen Sie zu dieser Feststellung? Dann dieser Art. 18a, der gerade von der Abg. Dorothee Laternser ausgiebig dargestellt wurde: Das sehe ich auch so. Es dient sicher nicht zum Bremsen des «doctor shoppings», wie wir bei der letzten Revision diesen Begriff geprägt haben. Für mich ist das auch nicht besonders gut operabel. Ich denke auch, der jetzt betriebene und vom Abg. Markus Büchel in der 1. wie 2. Lesung immer wieder aufgebrachte Missbrauch in diesem jetzigen Hausarztmodell ist weiterhin vorprogrammiert und die Verwaltungskosten werden bei der Überwachung dieses Systems bzw. dieses Artikels sicher nicht geringer. Der reine Begriff «Hausarzt» hat heute noch einen besseren Namen, einen besseren engeren Verbund mit dem Patienten als die Lösung, die hier ist, die lediglich wegen einer anderen Diagnose bereits erlaubt, einen anderen Arzt - da wird gar nicht mehr von einem Hausarzt gesprochen - aufzusuchen. Das nur ein paar Repliken zu Ausführungen, die vielleicht etwas detailliert sind, aber doch auch in der Schlussabrechnung dieses neuen Modells von Bedeutung sein können. Abg. Peter Sprenger:
Danke, Herr Präsident. Ich sehe mich veranlasst, wegen einer Frage, die ich in der 1. Lesung gestellt habe und wenn ich nicht - unabsichtlich - das überlesen habe, keine Antwort gefunden hat in der Stellungnahme der Regierung, nachzufassen. Aus mir persönlich wichtigen Gründen hatte ich den Herrn Regierungsrat gefragt, wer namentlich zu Beginn Mitglied der heute mehrfach angesprochenen Expertenkommission war, und zwar von Beginn bis zu deren Kaltstellung im Sommer des Jahres 2002, und wer danach noch mitgemacht hat. Wenn Sie mir das bitte noch gelegentlich sagen könnten.Abg. Ivo Klein:
Danke. Ich möchte noch eine Antwort geben zum Votum des Abg. Markus Büchel: Er hat angeführt, dass auf Seite 5 ja eine kleine Grafik drin ist, wo man die Unterschiede sieht. Ich muss Ihnen sagen, ich kann die Ursachen hieraus nicht lesen, denn die Kurven weichen in gewissen Altersbereichen voneinander ab. Dann ist es auch wichtig, welche Kosten in dieser Altersgruppe anfallen. Das ist im Bericht und Antrag nicht entsprechend aufgezeigt. Und dann muss man auch innerhalb der Altersgruppen wieder schauen, welche Patienten sind in welchem Modell drin. Also, für mich als Laie in diesem System, ich kann daraus überhaupt nicht erkennen, wo und warum die Kosten wo angefallen sind. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Abg. Hassler: Der schwarze Peter wird hier doch arg strapaziert; er wird hin und her geschoben. Niemand will die Verantwortung übenehmen. Das finde ich einfach sehr schade. Ich war sehr erfreut über die VU-Fraktionserklärung. Da hat man gesagt, man sieht explizit, dass es Differenzen zwischen der Schweiz und Liechtenstein gibt. Und jetzt, wo man konkret wird und das Problem sieht, frage ich mich: Warum beheben wir dieses Problem nicht? Nein, jetzt sagt man wieder: Da sollen doch zuerst einmal die Ärzte mit dem Krankenkassenverband sprechen und dann wird es die Regierung absegnen. Beim letzten Gesetz, also bei Art. 39, hat mir Bst. h gar nicht gefallen. Genau da beginnt nämlich das Schlamassel - wenn wir gerade ehrlich sein wollen - und so werden wir einfach nie etwas sparen. Ich habe es ja vorhin gesagt: Wir werden die Startfinanzierung bis zum St. Nimmerleinstag gebrauchen, weil wenn man auf der Aufwandseite nicht spart, dann weiss ich wirklich nicht, woher wir dieses Geld nehmen sollen, wenn nicht vom Staat. Und dann muss ich einfach sagen: Geben Sie diesem KVG-Tiger doch noch ein paar Zähne, dann kann er vielleicht auch ein bisschen zubeissen. Sonst wird er sich zu Tode hungern. Abg. Markus Büchel:
Herr Abg. Klein. Die Grafik auf Seite 5 zeigt die Mengenverteilung der Mitglieder im Hausarztsystem und der Mitglieder der Freien Arztwahl von 0 bis 90 oder 100 Jahren nach rechts und die Mengen eben aufgezeigt zu Beginn bis zum Jahre 20. Sehen Sie dort die durchgezogene schwarze Linie mit den Vierecken? Diese zeigt die Mitglieder im Hausarztsystem an. Und dann können Sie auf der Seite 10 sehen, welche Bruttoleistungen pro Versicherten im Durchschnitt in den letzten drei Jahren pro Altersklasse aufgewendet wurden. Das heisst, Sie sehen dort, die Kurve der Kosten pro Altersklasse bewegt sich eigentlich fast deckungsgleich mit Ausnahme vor allem der über 70-Jährigen. Dort ist sogar die Freie Arztwahl günstiger als wie die im Hausarztsystem Befindlichen. Und wenn Sie feststellen, dass unter 20 praktisch keine Personen in der Freien Arztwahl sind, aber dort die geringsten Kosten pro Versicherten anfallen, dann ist das einmal schon ein positiver Effekt für das Hausarztmodell bzw. für die Durchschnittskosten. Und die Entwicklung sehen Sie dann. Im Hausarztsystem hat es in der jüngeren Gruppe von 20 bis 40 mehr Mitglieder als in der Freien Arztwahl und dort ist ebenfalls das Risiko wesentlich günstiger. Das heisst also, man kann diese beiden System ohne weiteres miteinander vergleichen, ohne dass man grosse Verfälschungen zu Ungunsten des Hausarztsystems hat. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Herr Abg. Wendelin Lampert. Ich kann nicht einen Vorschlag machen, wie die Taxpunkte für die einzelne Leistung sind und sie im Gesetz festschreiben. Das ist nun mal eine Verhandlung der Partner. Die Regierung kann das aber bei der Genehmigung dann einfach prüfen, ob sie günstigere Tarife ansetzen will oder nicht. Das hat nichts mit dem Hin- und Herschieben des schwarzen Peter zu tun. Das ist eine Tatsache, ein Regulativ, das wir in die Obhut und in die Entscheidung der Exekutive geben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Frick. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Es ist jetzt eine grosse Anzahl Fragen gestellt worden. Ich möchte aber trotzdem zuerst mit einigen allgemeinen Ausführungen beginnen, weil es ist doch zu Beginn dieser Debatte vom Fraktionssprecher der Vaterländischen Union ein Statement abgegeben worden, das quer durchgeht, und dazu möchte ich doch noch etwas sagen. Ganz am Anfang aber möchte ich einmal feststellen, an was denn unser Gesundheitswesen krankt und ich möchte versuchen, das in einigen Sätzen darzustellen. Es ist nämlich so: In einem funktionierenden, freien Markt sinken die Preise von alleine bei einem Überangebot und fallen die Einkommen und Margen, bereinigen teure und alte Strukturen auto-matisch. So ist das nicht im Gesundheitswesen, hier spielt dieser Mechanismus nicht. Das Einkommen der Leistungserbringer ist durch den Vertragszwang weitgehend sichergestellt und nicht direkt abhängig von Qualität und der Notwendigkeit.Die in unserem Lande geübte, grosszügige Subventionspraxis verschärft diese Situation zusätzlich. Und was sind letztendlich die Folgen? Weiter steigende Überkapazitäten, Mengenausweitungen und daraus resultierend stetig steigende Prämien. Aus dieser Erkenntnis heraus haben wir dann eben die neue Vorlage geschaffen und da haben wir die drei folgenden Punkte ins Zentrum gestellt. Nämlich: Die Aufhebung des Vertragszwangs, die Zulassungsbeschränkung durch Bedarfsplanung und das Setzen von Kostenzielen. Das zum Anfang, das ist der Kern unserer Vorlage. Das heutige System - das wurde ja schon öfters gesagt und muss nicht mehr wiederholt werden - hat sich bezüglich des Stopps der Ärztezuwanderung nicht bewährt und es ist aber auch nicht bekannt, dass dies genau der Grund war, weshalb wir diese KVG-Revision gestartet haben. Es waren also damals nicht so sehr die Kostensteigerungsraten, die uns dazu bewogen haben, hier anzusetzen, sondern der Ursprung war ja damals im Zulassungsstopp. Und nachdem der Zulassungsstopp dann erwirkt war, hat die Regierung sofort eine Arbeitsgruppe zusammengestellt. Und diese Arbeitsgruppe - und da lege ich Wert darauf, das nochmals so festzustellen - die war mehr wie nur neutral zusammengestellt, diese Arbeitsgruppe war sicherlich überparteilich, denn die Spezialisten, die mir zur Verfügung gestanden haben, die waren praktisch alle schon bei der letzten Regierung involviert in der Schaffung der letzten KVG-Revision. Damit komme ich gleich zum Vorwurf oder zur Erklärung des Abg. Peter Sprenger: Er hat gesagt, dass ich am Anfang Feuer und Flamme für das Hausarztsystem war. Ich werde Ihnen schnell noch sagen, wie sich diese Gruppe der Experten zusammengesetzt hat. Das gehört hier mit dazu. Das waren die drei Spezialisten aus der Schweiz. Das war einmal Dr. Baumberger, dann Frau Märki und Dr. Moser. Diese Personen waren schon bei der Schaffung des heute gültigen Gesetzes dabei. Dann waren von der Ärzteseite der Präsident des Ärztevereins, Herr Dr. Hilty, sowie die Herren Dr. Müssner und Dr. Walch dabei. Dann war von der Versicherung LKV-Präsident, Herr Beck, dabei. Vom Amt für Volkswirtschaft waren Dr. Büchel, Frau File und Herr Gassner mit dabei, dann waren Frau Hiebl und von der Regierung mein Stellvertreter Dr. Risch und ich in dieser Arbeitsgruppe. So hat sich diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt. Am Anfang standen keine Zahlen zur Verfügung. Wir haben uns wirklich intensiv mit diesem System beschäftigt und ich gebe ohne weiteres zu: Ich war am Anfang sehr dafür, dass man dieses System genauestens betrachtet und ich habe auch damals gesagt, dass die Ansätze richtig sind und in etwa gleich wie in den Hausarztsystemen sind, wie sie in der Schweiz gang und gäbe sind. Das ist alles richtig. Damals waren auch noch keine Zahlen vorhanden und das Ganze war zu jung. Diejenigen Zahlen, die verfügbar waren, waren nicht brauchbar. Zuerst musste einmal der Datenpool geschaffen werden. Nachdem dann vom Datenpool Zahlen gekommen sind, hat sich dann das Bild ziemlich schnell verändert. Wir haben dann das Drei-Kreise-Modell angeschaut. Wir haben alles genauestens beobachtet und gesagt: Was ist nun das Richtige? Und wir sind zum eindeutigen Entschluss gekommen: Das wird zu kompliziert. Und wie dann mehr Zahlen dazukamen, war es nicht die Regierung alleine, die zu dem Schluss kam: Das Hausarztsystem weiter zu pflegen ist nicht sinnvoll. Es war die Gruppe und da standen ziemlich alle dahinter. Nun noch ganz kurz zur Aussage «diese Experten und die Ärzte kaltgestellt»: Dem war nicht so. Wenn Sie den Regierungsantrag anschauen, da war ganz genau ein Auftrag durch Regierungsantrag erteilt worden, nämlich das bestehende System genauestens zu analysieren und Vorschläge für ein neues KVG zu machen. Und dazu wurde ein Termin gesetzt und dieser Termin hiess Ende Juni 2002. Ende Juni 2002 wurde dieser Bericht abgeliefert und damit war die Arbeit dieser Gruppe getan. Also, diese Mitglieder wurden nicht einfach kalt abserviert, weil sie nicht das gebracht haben, was man gewünscht hat. Im Gegenteil: Wir haben auch nachher die Ärzte und den LKV und alle weiter dazugenommen. Wer nicht mehr in der Gruppe war, das waren zwei Schweizer Experten, weil wir der Meinung gewesen sind, die brauchen wir nicht mehr. Diese Gruppen haben aber weiter getagt, aber nicht mehr als grosse Arbeitsgruppe, sondern in kleinen Gruppen und die Ärzte waren immer dabei. Sie haben mich das letzte Mal gefragt, wann genau man sie wieder involviert hat: Das war - ich habe nachgeschaut - im Oktober. Ich habe mit ihnen einen Arbeitslunch gehabt und dann haben wir über die Erhaltung oder Abschaffung des Hausarztsystems diskutiert. Wir hatten dann am 3. November - auf jeden Fall war es anfangs November - hatten wir wieder eine grosse Besprechung der Arbeitsgruppe mit Ärzten und mit anderen Personen. Dabei war eines der Hauptthemen die Erhaltung oder die Verabschiedung des Hausarztsystems. Damals gab es keine Voten von Seiten der Ärzte. Für sie stand damals hauptsächlich im Zentrum der Diskussion die Erhaltung der Selbstdispensation und nicht so sehr die Erhaltung des Hausarztsystemes. Das dazu. Das Hausarztsystem - es ist heute schon gesagt worden - ist heute noch freiwillig. Wir wissen aber doch genau, das Hausarztsystem wurde damals auch geschaffen, weil man zwei Fliegen auf einen Streich erledigen wollte. Nämlich: Auf der einen Seite ein Hausarztsystem mit einer Bedarfsplanung schaffen und ausserhalb dieses Systems sollte es eben dann so unattraktiv sein, dass keine Ärzte aus dem Ausland hereinkommen. Das sollte den Gesundheitsmarkt Liechtenstein schützen. Und das hat es letztlich ja nicht getan - wie wir alle wissen. Das war aber die Absicht. Und mit dieser Absicht wird doch wohl jeder Arzt, der hier seine Praxis hat, in das Hausarztsystem hineingehen, wenn schon die Absicht besteht, draussen eben Wüste werden zu lassen. Das ist doch nicht mehr freiwillig. Da hat man jeden hineingezogen und auf der anderen Seite hat man die Patienten respektive die Versicherten mit Prämien hineingezogen. Ich meine, da sind ja die 10-prozentigen Prämienermässigungen. Und dann aber zum Zweiten: Da waren ja auch noch die Prämienermässigungen für niedrige Einkommen, es war die Kostenbeteiligung, die halbiert wurde, es waren verschiedene Sachen. Man hat die Leute also hineingezogen, Ärzte genauso wie Patienten, die aber nicht überzeugt waren vom Hausarztsystem und das hat sich dann ja auch gezeigt: Weder Ärzte noch Versicherte haben sich daran gehalten. Es ist schade darum. Das sage ich auch. Aber es ist nun einmal ein Faktum und es ist so. Und wenn wir die letzten Zahlen zu den Kosten anschauen: Sie haben mich darum gebeten, auch noch Zahlen vorzulegen. Ich habe die Kosten von den ersten drei Quartalen jetzt zur Verfügung. Das sind die neuesten Zahlen und die Zahlen sind die Jahresauswertung aus dem GNL, was die Kostensteigerung per Ende September sind. Das heisst, in der ambulanten, ärztlichen Behandlung haben wir ein Plus von 16,77%, in der Spitalbehandlung stationär haben wir 16,54%, bei den Medikamenten haben wir 18,8%, Spitalbehandlung ambulant sind 37,8%. Das sollte man aber hier nicht so mit einbeziehen, weil da hat sich - vor allem in der Schweiz - einiges geändert. Da werden die stationären Tage verkürzt und dadurch werden Nachbehandlungen vermehrt. Die Physiotherapie ist auch um 18,08% gestiegen. Das sind also die aktuellen Zahlen. Und wenn man die Statistik über die letzten Jahre betrachtet, hat sich das im 4. Quartal auf keinen Fall reduziert, sondern eher noch nach oben korrigiert - wenn man das einmal so sagen darf. Das zu der Situation. Damit möchte ich aber keine Prognose über die Prämie 2004 abgeben. Das ist nicht Aufgabe der Regierung. Sie wissen, zuerst kommen die Krankenkassen bzw. der LKV mit einem Vorschlag und mit den entsprechenden Berechnungen an das Amt für Volkswirtschaft. Das Amt für Volkswirtschaft prüft das und übergibt das dann zur Genehmigung der Regierung. Also, ich werde hier keine diesbezügliche Äusserung machen. Sicherlich entsprechen diese Zahlen nicht den zu erwartenden Steigerungen, denn hier gehen ja - Gott sei Dank - noch die ganzen Subventionen weg. Und dann hat ja auch die Krankenkasse noch ein gewisses Kapital, das heisst, sie kann da je nachdem ausgleichen. Ich möchte hier keine diesbezügliche Äusserung machen, aber wir müssen davon ausgehen, dass es im Bereich des Doppelten wie in der Schweiz mindestens sein wird. Das dazu.Dann wurden noch die Verwaltungskosten angesprochen: Die Verwaltungskosten waren 1999 zum Beispiel etwa bei CHF 7 Mio. Zwei Jahre später, also 2001, waren sie bei CHF 12 Mio. Die Ursache dafür war das Hausarztsystem. Da gibt es keine andere Erklärung oder vielleicht kann mir jemand eine andere Erklärung dafür geben. Tatsache ist, dass die Verwaltungskosten pro Versicherten in Liechtenstein dreimal so hoch sind wie in der Schweiz. Ein Teil davon ist sicher damit zu begründen, dass eben hier der liechtensteinische Markt viel kleiner ist und dadurch auch höhere Kosten gerechtfertigt sind. Aber das Dreifache scheint uns allen doch hoch, zumal eben die Steigerung von CHF 7 auf 12 Mio. in etwa mit derselben Versichertenanzahl geschehen ist. Das muss mit dem System zu tun haben. Nun, wir können heute nicht versprechen, dass diese Kosten heruntergehen. Es ist aber ein Ziel, dass die Verwaltungskosten stabil gehalten werden, und zwar dadurch, dass wir uns wieder an das Schweizer System annähern und dadurch eben eher wieder den Schritt zurück machen können. Das werden wir in verschiedenen Belangen machen. Das sind nicht meine Ideen, das sind die Ideen der Arbeitsgruppe und dort waren auch die Krankenkassen mit involviert. Dann haben Sie, Frau Abg. Laternser, gesagt, der Art. 18a ist ein Artikel, der uns eher zu erhöhten Verwaltungskosten führen wird. Diese Aussage von Ihnen haben uns die Krankenkassen in keiner Weise bestätigt. Ihnen vielleicht schon, uns jedoch nicht. Sie waren immer mit dabei. Dann vielleicht noch einige Worte zur Versichertenkarte: Die Versichertenkarte ist eine moderne Einrichtung. Diese Versichertenkarte ist nicht eine Erfindung von uns. Das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Es gibt einen Beschluss in der EU, dort wird diese Karte eingeführt. Die Schweiz wird diese Versichertenkarte auch einführen. Es gibt Länder in Europa wie auch in Asien, wo die Versichertenkarte mit Erfolg längst eingeführt wurde. Die elektronische Vernetzung von Kassen mit Leistungserbringern und letztlich auch mit dem Patienten ist die Zukunft. Wir können aber noch eine Zeit lang warten, dann verpassen wir halt den Anschluss. Hier liegen aber riesige Einsparpotenziale drin. Wir wissen doch, dass die Ärzte heute grosse Unkosten mit der ganzen Verwaltung und mit der Abrechnung haben. Mit dieser Versichertenkarte kann man alles damit vereinfachen, aber man sollte nicht von vornherein schon einmal dagegen sein. Der Vater des Gedankens, diese Versichertenkarte einzuführen, war sicherlich zuerst einmal ein gewisses Controlling herbeizuführen, und eben das Gatekeeping, das normalerweise das Hausarztsystem hätte übernehmen sollen - was aber nicht funktioniert hat - das will man jetzt mit der Versichertenkarte erwirken. Das ist eine Möglichkeit, die sicherlich auch funktioniert. Selbstverständlich müssen die Ärzte und auch die Patienten genauso wie im Hausarztsystem mit arbeiten, sonst funktioniert alles miteinander nicht. Diesbezüglich gehe ich mit Ihnen einig. Im Weiteren ist es auch so, dass die Regierung eine Expertengruppe mit der Aufgabe betraut hat. Es ist aber noch keine Entscheidung gefallen, wann, wie und wo. Es ist ganz genau festgelegt, dass diese Versichertenkarte nur im Einvernehmen mit den Ärzten und mit den Kassen eingeführt wird, ansonsten lassen wir es sein. Wir werden sicherlich nicht eine Insellösung anstreben, sondern wir werden eine kompatible Lösung finden, die mit der Schweiz zumindest, wenn möglich aber sogar europakompatibel sein wird. Diese Karte wird grosse Vorteile bringen. Davon sind wir überzeugt. Dann noch zur Kostenbeteiligung: Es ist richtig, die Kostenbeteiligung, wie wir sie heute haben in der Freien Arztwahl, also die Franchise CHF 200 und dann die Kostenbeteiligung CHF 400, das ist ja heute bereits eingeführt. Das ist ja ein Teil vom Hausarztsystem respektive vom heutigen KVG. Das wurde aus der Schweiz übernommen und das ist meines Erachtens ein gutes System. Die Vorgänger-Regierung, die das eingeführt hat, die hat sich dabei etwas gedacht, weil eben eine Kostenbeteiligung die Versicherten kostenbewusst macht. Und das ist ein System dazu. Ohne das werden wir in Zukunft die Kosten nicht in den Griff bekommen. Wir müssen irgendein solches Instrument einführen. Die Vorgänger-Regierung hat das gemacht, war dann aber wieder inkonsequent und hat sie für einen grossen Teil der Versicherten wieder halbiert und damit eben genau diesem Instrument die Zähne gezogen. Das war falsch. Und was tun wir heute? Für die Bevölkerung zwischen 21 und 64 wird die Kostenbeteiligung zur Gänze eingeführt. Entweder glaubt man an den Effekt einer Kostenbeteiligung und dann sollen alle an der Kostenbeteiligung beteiligt sein und nicht nur ein Teil, oder man glaubt nicht daran und dann soll man sie aber ganz abschaffen und auch weglassen. Das andere ist ganz einfach inkonsequent. Deshalb sagen wir, wir werden die Kostenbeteiligung wieder auf die volle Grösse nehmen - und das ist das einzig Richtige. Die Schweiz erhöht die Kostenbeteiligung. Die Kostenbeteiligung ist dort heute schon höher und sie wird noch höher ausfallen. Sie gehen auf CHF 300 bzw. total auf CHF 1'000. Das ist uns allen bekannt. Und was tun wir? Wir lassen sie bei CHF 200, beteiligen aber die Erwachsenen heute im Hausarztsystem. Das ist der Unterschied und meines Erachtens ist das nicht mehr als konse-quent und richtig. Nur mit dem Verteilen werden wir die Kosten nicht in den Griff bekommen. Das wäre es für den Moment.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke. Abg. Peter Sprenger:
Herr Regierungsrat. Danke für Ihre Ausführungen. Mir bleiben zwei Bemerkungen: Ich bin einerseits erstaunt über Ihre Aussage, dass Sie sich derselben Experten wie die Vorgänger-Regierung bedient haben, die ein ach so schlechtes Modell wie das Hausarztsystem der Vorgänger-Regierung empfohlen haben. Das erstaunt mich doch einigermassen. Und das Zweite: Sie haben als eines Ihrer Kredos dieser Revision erwähnt, dass Sie sich den Schweizer Verhältnissen angleichen wollen. Dazu habe ich die folgende Frage: Gedenkt die Regierung, den von uns angesprochenen im Vergleich mit der Schweiz um 15% höheren Ansatz für Labors ausserhalb von Arztpraxen auf Schweizer Niveau zurückzuholen?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich auch im Hinblick auf die vorgeschrittene Stunde auf zwei kurze Bemerkungen beschränken: Herr Regierungsrat. Sie sagten völlig richtig, dass im Juli 2002 die Arbeitsgruppe ihre Arbeit beendet hatte. Der Schlussbericht hat ja das Hausarztsystem im Drei-Kreise-Modell weiter empfohlen. Es entspricht ebenso meinem Wissensstand, dass Sie mit Vertretern der Ärzteschaft im Oktober und November je einmal kurz zusammentrafen und dass dabei über die Abschaffung des Hausarztsystems informiert wurde. Es kann aber nicht davon die Rede sein, dass bei den zwei Treffen das jetzt vorliegende Gesetzesprojekt gemeinsam weiter erarbeitet wurde. Das ist einfach nicht so der Fall. Und dann noch zu Ihrer Aussage, dass der Krankenkassenverband sich nie dazu geäussert habe, dass Art. 18a aus Sicht des Krankenkassenverbandes nicht sinnvoll sei: Ich möchte Sie erinnern an ein Schreiben des Krankenkassenverbandes an die Regierung vom 3. April 2003 betreffend die Vernehmlassung betreffend die Revision des KVG. Und da schreibt eben der Krankenkassenverband an Ihre Adresse zu Art. 18a: «Gemäss den Erläuterungen verfolgt die vorgeschlagene Regelung den Grundgedanken, unkoordinierte Behandlungen durch mehrere Ärzte und unnötige Wiederholungen von Untersuchungen zu vermeiden. Dieser Zielsetzung stimmen wir selbstverständlich zu. Wir sind aber der Auffassung, dass das angestrebte Ziel mit der vorgeschlagenen Regelung nicht erreicht werden kann». Dann kommen mehrere Punkte, in denen der Krankenkassenverband genau erläutert, warum sie meinen, dass es so nicht gehen kann. Danke. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte die Bemerkungen des Abg. Sprenger noch weiterführen. Er hat die Regierung gefragt, ob sie gedenkt, die Tarife für Labors den benachbarten schweizerischen Gegebenheiten anzupassen. Ich fordere die Regierung auf, das auch zu tun, aber nicht nur für die Labors, sondern auch für die Ärzte. Wir können nicht nur eine Sparte herausnehmen, denn auch bei den Ärzten haben wir eine massiv höhere Tarifstruktur wie in der Schweiz. Wenn wir dieses Gesetz einführen, werden wir künftig Vergleichswerte zur Verfügung haben, und dann können wir mit diesen Vergleichswerten auch entsprechende Massnahmen treffen. Es gibt ja in der Schweiz auch keine Einheitstarife. Meines Erachtens müsste die benachbarte Schweiz als Referenz hergezogen werden und nicht etwa der Raum Zürich oder Genf, wo massiv höhere Tarife gelten. Ich fordere also die Regierung auf, hier etwas zu unternehmen. Ich weiss auch, dass die Regierung etwas unternehmen wird. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Das zuletzt Gesagte wollte ich auch in den Mund nehmen, ob die Regierung gedenkt, nicht nur die Labortarife zu übernehmen, sondern auch die Arzttarife, weil in verschiedenen Artikeln ja Ausnahmen bei uns formuliert werden müssen, weil man dann eben auch die Tarife in der Schweiz dann anwenden will bei Besuch von Ärzten in der benachbarten Schweiz. Meine Fragen sind, immer vorausgesetzt, dass ich es nicht überhört habe: Haben Sie mir einen Kommentar zu meiner Intervention über die Revision der Taggeldversicherung gegeben? Diese ist für mich einfach auch wichtig. Man muss jetzt versuchen, Kosten zu überprüfen und zu sparen wo immer es möglich ist. Dann bezüglich der viel diskutierten Versichertenkarte: Ist es richtig, dass diese ohne medizinische Daten in Umlauf gebracht werden? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich beginne mit der Frage, weshalb die Regierung die Experten wieder geholt hat, die schon das letzte bzw. das heute gültige KVG gemacht haben: Der Grund war ganz einfach. Wir standen unter Zeitdruck. Sie wissen alle, wir haben uns damals 18 Monate Zeit gegeben und da wollten wir nicht irgendwelche Leute holen, die keine Ahnung vom liechtensteinischen Gesundheitssystem haben, sondern wir wollten die Experten, die das letzte KVG schon gemacht haben, die alles kennen und mit deren Wissen weiter aufbauen. Und das haben wir auch gemacht. Ansonsten hätten wir einige Monate gebraucht, nur um die Leute auf den Stand zu bringen, dass sie einmal wissen, wie das liechtensteinische Gesundheitssystem überhaupt läuft. Und das waren die Konstrukteure des Hausarztsystems. Wenn Sie den Bericht kritisch lesen, dann sehen Sie, dass auch dort schon sehr kritische Bemerkungen zum Hausarztsystem in diesem Bericht enthalten sind. Es ist richtig, dass diese offizielle Arbeitsgruppe aufgelöst wurde, nachdem die Regierung den Bericht zur Kenntnis genommen hat. Aber wie ich schon vorher gesagt habe: Der eine oder andere Experte - auch aus der Schweiz - wurde immer wieder sporadisch dazugerufen. Genau dasselbe geschah mit den Ärzten. Ich habe die zwei Daten genannt, weil ich diese Daten noch in Erinnerung habe. Wir haben bei dieser Sitzung explizit mit den Ärzten über dieses Thema bzw. nur über das Thema «Zukunft des Hausarztsystems - ja oder nein?» diskutiert. Es ist aber nicht so, dass die Ärzte ab dem Monat Juli nicht mehr involviert gewesen wären. Dann zur Frage der Schweizer Tarife: Sie wissen alle und wir haben es heute schon einmal kurz andiskutiert. Tarife bzw. Tarifverträge werden zwischen dem Krankenkassenverband und dem Ärzteverein abgeschlossen. Diese Tarife können aber nicht so ohne weiteres hinauf- oder heruntergeschraubt werden. Das liegt gar nicht im Kompetenzbereich der Regierung. Einer der Vertragspartner müsste zuerst einmal den laufenden Vertrag kündigen und dann müsste neu verhandelt werden. Wenn die beiden Vertragsparteien nicht zu einem Ergebnis kommen, legt die Regierung den Tarif fest. Neu im KVG hat dann die Regierung jetzt diese Möglichkeit, heute hat sie diese Möglichkeit jedoch nicht. Also müssen wir zuerst dieses KVG haben, um das eben auch machen zu können. Es ist klare Absicht der Regierung, im Jahre 2005 den «Tarmed», also das neue schweizerische Abrechnungssystem, zu übernehmen. Wir wollen das nicht jetzt gleich machen, sondern mit einem Jahr Verzug. Das ist unser Absicht und diesbezüglich wird noch einiges notwendig sein. Dann kommt der Zeitpunkt, wo man dann den heute gültigen Vertrag kündigen muss und dann wird auch der Tarif ein Teil davon sein, der verhandelt werden kann bzw. verhandelt werden muss. Aber mehr kann ich dazu heute nicht sagen. Dann zum Labortarif: Da muss ich Sie korrigieren, Herr Abg. Sprenger. Die Regierung hat diesen Tarif nicht erhöht. Die Regierung hat lediglich den Tarif auf dem Niveau, wo er heute ist und wo er schon vor fünf Jahren war, belassen. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist so: Der Tarif war früher schon auf dieser Höhe. Die Schweizer haben dann diesen Tarif gesenkt und der damalige LKV-Präsident und der Laborinhaber haben sich geeinigt, dass dieser Tarif so bleibt und nicht wie in der Schweiz gesenkt wird. Später ist man dann darauf gekommen und hat festgestellt: Das Ganze hat eigentlich gar keine gesetzliche Grundlage. In der Folge gab es dann eine längere Diskussion mit der Vorgänger-Regierung. Und was hat die heutige Regierung gemacht? Sie hat den Tarif einfach noch so belassen, sie hat die Verordnung so gemacht, dass der Tarif noch bis Ende dieses Jahres eine Grundlage hat, und dann muss der Tarif neu festgelegt werden. Dazu haben wir jetzt einen Experten engagiert. Dieser Experte soll nochmals eine wirtschaftliche Untersuchung machen und der Regierung einen Bericht abliefern, wie der Tarif festzulegen ist. Das zum Labortarif. Ich bin noch einen Kommentar zur Taggeldregelung schuldig: Es ist richtig, diesbezüglich haben wir nicht allzu viel gemacht. Wir haben lange diskutiert und dann hiess es: Diese Frage muss intensiv mit den verschiedenen Sozialpartnern besprochen werden. Die Regierung hat Ihr Votum vernommen und wir werden das jetzt zügig an die Hand nehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, dann glaube ich, sagen zu können, dass wir die so genannte Eintretensdebatte für die 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage beendet haben. Ich möchte jetzt die Sitzung unterbrechen. Wir fahren morgen um 9.00 Uhr mit der Behandlung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung fort und behandeln dann diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Besten Dank. Damit schliesse ich die heutige Sitzung und wünsche Ihnen eine gute Nachtruhe. Die Sitzung ist geschlossen (um 23.05 Uhr).
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