Revision des Krankenversicherungsgesetzes (einschliesslich Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) (Nr. 72/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse Sie zum zweiten Tag der Oktober-Sitzung. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 9: Revision des Krankenversicherungsgesetzes einschliesslich Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Wir haben gestern Abend die Eintretensdebatte zum Krankenversicherungsgesetz abgeschlossen und kommen nur zur 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage. Ich bitte, mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlage zu beginnen. I. - Titel - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. - Titel - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
12 Stimmen bei 23 Anwesenden. Damit ist I. - Titel - angenommen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 2 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 2 und 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 2 und 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 Abs. 2 und 3 (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 4b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4b (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 4c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4c (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 1a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Abs. 1a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 Abs. 1a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 13 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 14 Abs. 3 und 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 Abs. 3 und 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 16 Abs. 2 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.
Art. 16a Abs. 2a (neu) und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16a Abs. 2a (neu) und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16a Abs. 2a (neu) und 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 16b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 16c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16c (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Fragen: Die erste Frage bezieht sich auf Abs. 1: Hier ist eine neue Definition betreffend die Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hineingekommen. Wie sehen hier die Konsequenzen auf Seiten der Krankenkasse aus? Das würde mich interessieren. Entsteht hier ein Mehraufwand oder zu was wird das führen?Dann ein Anliegen, das ich gestern bereits angesprochen habe, und zwar zu Abs. 8: Wenn man sich hier einmal die Erläuterungen in der Stellungnahme zu Gemüte führt, so ist zum Beispiel auf Seite 28 Folgendes nachzulesen: «Grundsätzlich soll sich der liechtensteinische Taxpunktwert am schweizerischen orientieren. Es kann aber aufgrund besonderer Rahmenbedingungen in Liechtenstein der Fall sein, dass ein vom schweizerischen Taxpunktwert abweichender Wert gerechtfertigt ist. Für diesen Fall soll die Möglichkeit bestehen, eine vom schweizerischen System abweichende Regelung in Liechtenstein festlegen zu können». Hier hätte ich die Frage: Erstens einmal: An welchen schweizerischen Taxpunktwerten soll sich die liechtensteinische Lösung orientieren? Ich denke mir, hier hat ja jeder Kanton einen anderen Wert. Das würde mich interessieren. Es ist natürlich auch relevant, ob ich Genf, Zürich oder St. Gallen hernehme. Solche Vergleiche mit schweizerischen Kantonen hatten wir in anderen Gesetzen ja auch schon.Weiter würde mich interessieren: Was sind denn die besonderen Rahmenbedingungen in Liechtenstein? Und zu was führen diese besonderen Rahmenbedingungen, also zu höheren oder zu tieferen Taxpunktwerten oder Kosten? Wenn es zu höheren Kosten führt, würde mich dann interessieren: Wieso?Dann auf Seite 31 wird ja explizit erwähnt: «Zudem ist der liechtensteinische Tarif oft auch höher als der Krankenversicherungstarif im benachbarten Ausland». Dazu kann ich nur sagen: Wenn man sparen will, müsste man hier auch einmal ein Zeichen setzen. Und wenn wir dann noch das Ärzte- und Sanitätsgesetz nehmen, so kann man zum Beispiel auf Seite 19 Folgendes nachlesen: «Schliesslich stellt sich im Hinblick auf den nach wie vor sehr attraktiven Gesundheitsmarkt Liechtenstein die Frage...». Hier ging es um die juristischen Personen. Also, ich denke mir, es ist zigfach ausgeführt: Wir sind teurer, es ist immer noch sehr attraktiv. Und dann muss man hier noch lesen: Aber zukünftig werdern wir eventuell noch höhere Taxpunktwerte haben. Diese Logik kann ich also bei weitem nicht teilen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte bei dieser Gelegenheit einfach nochmal auf die Diskrepanz hinweisen zu Art. 39 des Ärztegesetzes: Dort haben wir unter «Zweck und Aufgaben der Ärztekammer» den Abschluss von Tarifverträgen mit den Trägern der Sozialversicherungen festgelegt. Und hier in Abs. 5 wird ausgeführt: «Die Tarifverträge bedürfen der Genehmigung der Regierung». Ich möchte die Regierung fragen: Wie funktioniert das in der Praxis? Kann die Ärztekammer diese Tarifverträge nun abschliessen oder nicht? Was passiert, wenn die Regierung diese Tarifverträge nicht genehmigt, obwohl es abgeschlossene Verträge sind?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst zu den Taxpunktwerten: Vorerst sind einmal dieselben Tarife und dieselben Taxpunktwerte noch gültig, zumal das Verträge zwischen Leistungserbringern und dem Krankenkassenverband sind. Diese werden mit dem neuen Gesetz nicht geändert. Neue Tarife respektive Tarifverhandlungen können frühestens auf Anfang 2005 ausgehandelt werden, da diese Tarifverträge durch einen der Vertragspartner zuerst gekündigt werden müssten. Wie schon gestern erläutert, soll - und das ist die Absicht der Regierung - das neue Tarifsystem, das in der Schweiz per 1.1.2004 eingeführt wird, auf 1.1.2005 auch in Liechtenstein eingeführt werden. Das heisst, Tarifverträge müssen dann also frühzeitig gekündigt werden, entweder von der Ärztekammer oder vom Kassenverband, oder nach dem neuen KVG kann das natürlich auch die Regierung dann tun. Und dann wird neu verhandelt. Es heisst hier im Gesetz, dass die Regierung Tarifverträge, bestimme Tarifarten bzw. bestimmte Tarifstrukturen vorschreiben kann. Und das zielt genau auf die neue Abrechnungsart, also auf die Tarifverträge der Schweiz, ab. Das heisst also mit TARMED, dem neuen Schweizer Abrechnungssystem, das kostenneutral sein soll. Anstelle von 26 kantonalen Berechnungssystemen tritt ein einheitliches gesamtschweizerisches Tarifsystem. Hingegen gibt es beim TARMED genauso wie bisher verschiedene Taxpunktwerte von Kanton zu Kanton. Und hier - und das ist heute schon so - hier ist dann natürlich noch Verhandlungsspielraum im nächsten Jahr. Das ist klar, dann werden Taxpunktwerte neu festgelegt. Aber für 2004 ist das praktisch nicht möglich, jetzt schon hier Tarife neu zu regeln. Es ist richtig, dass im Vergleich zum Kanton St. Gallen die Tarife hier in Liechtenstein signifikant höher sind. Dann zur Frage, was das Ziel der Regierung ist: Wir werden uns an einem Durchschnittswert der Schweiz und nicht nach dem Kanton St. Gallen orientieren. Dann zur Frage nach den Tarifverträgen: Kann die Regierung bzw. können die Tarifpartner Verträge abschliessen? Es ist richtig, die Verträge werden zwischen den Tarifpartnern abgeschlossen, werden aber zuerst von der Regierung genehmigt. Sie sehen hier einen gewissen Widerspruch. Aber das ist so. Die Regierung wird diese prüfen und sehen, ob die dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und den Anforderungen der Qualitätssicherung entsprechen. Und wenn die dann das Okay gibt, dann können die Verträge zwischen Krankenkassenverband und der Ärztekammer abgeschlossen werden. Aber die Vertragspartner sind die beiden Sozialpartner. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich wollte nur kurz etwas zu den Rahmenbedingungen sagen: Wenn das Thema «Rahmenbedingungen» angesprochen wird, dann darf man auch nicht vergessen: Zu den Rahmenbedingungen gehört auch das allgemeine Preisniveau im Lande Liechtenstein, das heisst, Löhne, Mieten von Räumlichkeiten und dergleichen. Auch das darf im Vergleich mit dem Kanton St. Gallen nicht vergessen werden, dass das Niveau höher liegt als auf der anderen Seite des Rheins.Und dann zu dem Thema «Tarife, Tarifverhandlungen»: Wie bereits der Herr Regierungsrat sagte, hat ja die Regierung sehr weitgehende Kompetenzen. Im Art. 16c Abs. 5 heisst es, dass die Tarifverträge der Genehmigung der Regierung bedürfen und nur dann gültig werden, wenn sie genehmigt sind. Das sagt ja schon einmal, dass es ohne das nicht geht. Und darüber hinaus hat die Regierung ja im Abs. 4 noch die Kompetenz, nach Anhören des Krankenkassenverbandes und der betroffenen Leistungserbringer eine bestimmte Tarifart und bestimmte Tarifstruktur vorzuschreiben. Das verschärft die Situation noch. Von daher ist der Spielraum von Krankenkassenverband und Leistungserbringern sehr gering und die Verantwortung für die Kostenentwicklung in dieser Hinsicht trägt die Regierung.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungsrat Frick für die Antworten. Die Frage betreffend die Rahmenbedingungen hat mir allerdings die Abg. Laternser jetzt beantwortet. Dazu kann ich nur sagen, sie hat jetzt alles aufgezählt, was zu höheren Kosten führen würde. Per Zufall haben wir auch noch tiefe Steuern. Und ich denke mir einfach, summa summarum würde sich das bei weitem ausgleichen, zum Beispiel auch die Löhne. Sie gehen in die Zeitung, suchen jemanden. Man kann sich dann selbstverständlich die verschiedenen Bewerbungen einmal ansehen und dann wird man dann sehen, wo der Lohn liegt. Der Markt in die Schweiz ist also offen. Wenn Sie mit Bodenpreisen kommen, dann habe ich Verständnis. Aber, wie gesagt: Von mir aus gesehen wird das durch die Steuern bei weitem relativiert. Aber da hätte ich von der Regierung schon noch gerne gehört, wie man zukünftig höhere Taxpunktwerte irgendwie noch mit gutem Gewissen bewerkstelligen kann oder dann in eine Verordnung schreiben kann.Dann, meine Befürchtungen von gestern werden einfach bestätigt. Man wird nichts ändern. Die Kosten werden sich dementsprechend auch nicht reduzieren, frühestens im Jahr 2005. Ich hoffe, dass spätestens dann ein Zeichen gesetzt werden wird. Der TARMED - das haben Sie ausgeführt - der kommt dann. Das ist ein Durchschnittswert. Wobei Sie haben dann wieder gesagt: Die Taxpunktwerte werden auch im TARMED zwischen den Kantonen unterschiedlich sein. Und wenn Sie dann wieder sagen, Sie nehmen den Durchschnittswert aus der Schweiz, dann ist für mich einfach relevant: Welche Kantone fliessen in diese Durchschnittswerterechnung ein? Ich habe es ja gesagt: Wenn ich Zürich und Genf nehme - ich habe auch Beispiele hier - dann ist selbstverständlich, dass man relativ hoch ist. Aber wenn man natürlich andere Kantone hernimmt, wie man es bei anderen Gesetzen auch gemacht hat - das muss ich hier schon einmal sagen - dann würde man durchaus ein gewisses Sparpotenzial aufzeigen können, sofern der Wille dazu überhaupt besteht. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das schon auch noch unterstützen. Ich kann das mit den höheren Mieten und Löhnen einfach nicht gelten lassen. Wenn der Staat eine Arbeit ausschreibt, keinem einzigen Handwerker wird ein Zuschlag gewährt. Er kann nicht 10% nur mit der Begründung höher sein, dass er ja auch einen höheren Bodenpreis hat. Ich sehe jetzt einen Fensterbauer vor mir, wenn dieser in der Offerte eingibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er deshalb den Zuschlag bekommt, weil ein Freibetrag von 10, 12 oder 15%, wovon hier aktuell die Rede ist, dass er dann diese Arbeit noch bekommt. Er scheidet einfach als zu teuer aus. Und hier muss ich einfach sagen, dass vom Staat noch eine Ausnahme subventioniert wird von den Tarifen, das kann ich überhaupt nicht mittragen. Ich hoffe auch, dass mit der Einführung des TARMED dann wirklich auch klare Verhältnisse geschaffen werden und die Tarife analog der benachbarten Schweiz - und ich betone der benachbarten Schweiz - angewendet werden.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Nur eine Bemerkung zum Abg. Wendelin Lampert: Mit der Ablehnung der Rechtsform einer juristischen Person bei der Führung von Praxisgemeinschaften wurde ja ein Instrument abgelehnt, das eine wirtschaftlichere Geschäftsführung hätte möglich machen können.Aber ich wollte eigentlich etwas anderes sagen: Ich finde, man macht es sich hier jetzt wirklich zu einfach, wenn man die Kostendämmung im Gesundheitswesen auf die Gestaltung der Tarife reduziert. Es muss deutlich gesagt werden: Wenn wirklich Kosten gespart werden sollen im Gesundheitswesen, sind alle in der Verantwortung, also Versicherungen, Leistungserbringer und Patienten, jeder Einzelne. Und so lange diese Bereitschaft nicht von allen Seiten vorhanden ist, kann sich nichts ändern. Die Anspruchshaltung an das Gesundheitswesen ist sehr hoch. Und so lange nicht auch da eine Änderung eintritt, wird die Kostendämmung nicht wirklich möglich sein.Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Laternser. Bitte begraben Sie diese Mär von der wirtschaftlicheren Geschäftsführung. Das können Sie erzählen wem Sie wollen, aber nicht hier im Landtag. Wir haben das in der 1. Lesung schon diskutiert. Es stimmt einfach so nicht, dass es wirtschaftlicher ist, wenn der Arzt in einer AG arbeiten kann. Wirtschaftlicher ist es nicht. Es gibt sicher Positionen, die er dann nicht mehr abführen muss. Das hat aber dann soziale Komponenten, ist aber nicht wirtschaftlicher. Das glaube ich einfach nicht.Die Abgeordneten Wendelin Lampert und Rudolf Lampert haben klar ausgeführt, dass diese Rahmenbedingungen zwischen dem Kanton St. Gallen und Liechtenstein in vielen Punkten ähnlich sind. Da sind die Spiesse in vielen Punkten wirklich gleich lang. Wenn Sie irgendwo Praxishilfen benötigen, dann haben Sie einen Markt in der Schweiz wie in Österreich. Wir haben heute in vielen Arztpraxen Leute, die eben nicht in Liechtenstein wohnen. Ich glaube auch nicht, dass die dann überall wirklich die höheren Löhne zahlen. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Abg. Alois Beck:
Guten Tag, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Die Frau Laternser hat sicher Recht, dass alle Beteiligten - seien es nun Leistungserbringer, Versicherte oder Krankenkassen - hier ihr Schärflein dazu beitragen müssen, dass es zu einer Eindämmung der Kosten oder zumindest zu einer Eindämmung des Kostenwachstums kommt. Aber dann muss man natürlich auch im Grundsatz bereit sein, dass alle Beteiligten dann irgendwie Anreize und Rahmenbedingungen bekommen müssen, dass es auch in diese Richtung geht. Ich finde es richtig und zweckmässig, wie die Regierung vorgeschlagen hat, dass dann mit der Einführung dieses TARMED dann wirklich grundsätzlich über die Bücher gegangen werden muss und vorher aus Gründen der Nicht-Vergleichbarkeit usw. wahrscheinlich keine wirklich zielführenden Diskussionen in dieser Kürze gemacht werden können. Ich glaube, hier ist die Regierung auf dem richtigen Weg. Es ist aber meiner Ansicht nach auch klar zum Ausdruck gekommen, dass der Landtag hier die Regierung unterstützen wird, wenn es dann im Rahmen der Neuverhandlungen darum geht, auch hier eben aus Sicht des Staates und im Sinne dieser allgemeinen Zielsetzung darauf hinzuwirken, dass auch hier der Hebel bei den Leistungserbringern angesetzt wird. Ich glaube, hier besteht Einigkeit. Wie stark der Hebel angesetzt werden muss, dazu gibt es naturgemäss Unterschiede. Da muss ich schon vielleicht einmal grundsätzlich sagen, Frau Abg. Laternser, das ist natürlich ein Teufelskreis. Wenn wir jeweils wieder auf die allgemeinen Lebenshaltungskosten verweisen, und dann sagen: Aufgrund dieser höheren Lebenshaltungskosten sind auch höhere Tarife usw. gerechtfertigt. Wie setzen sich diese Lebenshaltungskosten zusammen? Aus vielen Komponenten. Eine ist eben unter anderem - und das sieht man auch in der Schweiz -, dass die so genannten administrierten Preise relativ hoch sind. Und bei uns - wir haben es gehört - gerade in diesem Bereich sind wir noch signifikant über der Schweiz. Und es ist sicher nur ein Teilbereich daraus. Aber wenn man bei jedem dieser Bereiche darauf hinweist: Ja, wir haben generell höhere Kosten, dann bringt man dieses generell höhere Niveau nie auf ein Mass wie vergleichsweise in der Schweiz. Und das ist ja auch nicht tief. Und wie gesagt: Ein starker Punkt - zumindest kennt man das aus schweizerischen Untersuchungen - ist, dass diese so genannten administrierten Preise - und das ist so ein Preis - eben wesentlich dazu beitragen, dass diese allgemeinen Kosten so hoch sind. Ich glaube, deshalb müssen wir hier schon darauf achten, dass wir den Finger klar darauf legen. Und wie gesagt: Das Vorgehen ist richtig. Aber wenn man dann den Vergleich mit der Schweiz auch anstellen kann im Sinne der Zielsetzung der Regierung, dann ist sicher Handlungsbedarf gegeben.Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Laternser. Wir sind uns einig, dass alle ihren Beitrag leisten müssen, also die Patienten, die Prämienzahler. Die Steuerzahler berappen das Ganze mit über die Subventionen und auch die Krankenkassen leisten ihren Beitrag. Das wird in diesem Gesetz geregelt. Deshalb bin ich dafür, dass auch die Ärzte in diesem Gesetz in die Pflicht genommen werden. Es soll keine einseitige Belastung für die Ärzte sein. Aber auch die Ärzte müssen - und das kann nur über die Tarife passieren und deshalb sprechen wir hier über die Tarife - auch die Ärzte müssen ihren Beitrag an die Senkung bzw. zumindest Beibehaltung der gleichen Höhe der Prämien leisten. Es soll in keiner Weise hier eine Jagd auf die Ärzte sein. Ganz im Gegenteil: Ich bin überzeugt, dass wir gute Ärzte und gute Praxen haben, aber dass einfach jeder sein Schärflein beitragen soll und auch muss. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Diverse Vorredner haben es angesprochen. Alle sind gefordert. Diesbezüglich unterstütze ich Sie vollauf, werte Kollegin Laternser. Aber ich denke mir einfach: Die Patienten fordern wir, die Franchise wird verdoppelt, der Selbstbehalt wird auch verdoppelt, also die Patienten müssen im wahrsten Sinne des Wortes bluten. Und dann auf der anderen Seite die Ärzte: Ich habe ja gestern schon die Selbstdispensation bei den Medikamenten angesprochen. Ich habe auch die Statistikzahlen des Bundesamtes für Statistik erwähnt, wo es heisst, dass eine Verdoppelung feststellbar ist. Die Regierung sagt zwar, dass sie diese Zahlen nicht kenne. Ich habe es ja gesagt: Diese Broschüre kommt aus der Ecke der Apotheker. Es ist mir auch bekannt, dass hier gewisse Interessenkonflikte bestehen. Aber wenn man sich zum Beispiel das «Volksblatt» von gestern zu Gemüte führt, dann ist auch ersichtlich, dass bei den Medikamenten halt wieder einmal eine Zunahme um 18,8% zu verzeichnen ist. Ich denke mir, hier hätte man zum Beispiel noch weiteres Einsparpotenzial zur Verfügung gehabt. Man hat es aber nicht durchgezogen. Aber dann sollte man jetzt zumindest bei den Tarifen einen Punkt setzen. Solche Aussagen wie auf Seite 28 der Stellungnahme irritieren mich dann doch sehr. Bei den Rahmenbedingungen hat man es angesprochen. Ich denke, die Märchenstunde mit den Gebrüder Grimm ist ad acta gelegt. Ich hoffe auch, dass diese Botschaft bei der Regierung angekommen ist. Hier muss man jetzt einfach ein Zeichen setzen. Ich zumindest werde hier ein wachsames Auge darauf halten und mich mit Kleinen Anfragen auf dem Laufenden halten, ob hier wirklich etwas unternommen wird. Es kann doch nicht angehen, dass man jetzt wieder nur den Patienten eine gewisse Mehrbelastung gibt. Auch auf der anderen Seite muss ganz einfach auch ein gewisses Sparpotenzial resultieren. Abg. Helmut Konrad:
Ganz kurz auch eine Replik, eine Ergänzung oder ein Kommentar zu diesem Appell, Frau Abg. Laternser, dass alle einbezogen werden müssen, dass alle in die Verantwortung genommen werden müssen: Ich habe das gestern fast wörtlich auch so gesagt. Wenn ich jetzt aber analysiere, was ich aus Ihrem persönlichen Votum und aus der Fraktionserklärung gestern gehört habe, dann frage ich mich schon: Wie? Sie wehren sich jetzt dagegen, wenn man in der Tarifpolitik eine Möglichkeit sieht, die Ärzte mit in die Verantwortung einzubeziehen. Sie wehren sich gegen den Einbezug der Patienten, der Leistungsempfänger, der Leistungsnehmer, indem Sie gestern auf eine populäre Art und Weise - zugegebenermassen - die Sorge zum Ausdruck gebracht haben, über Jahresfranchisen und Kostenbeteiligungen würden die Patienten belastet. Ich teile diese Sorge. Ich sehe aber ein übergeordnetes Ziel, unser Gesundheitswesen so, wie es ist, qualitativ über die Runden zu bringen. Ich habe gestern auch gesagt, wenn wir so weitermachen, wird das nicht gelingen, sowohl von Seiten der Ärzte wie auch von Seiten der Leistungserbringer. Wenn ich jetzt noch einen weiteren Aspekt einbeziehe: Wir haben in der 1. Lesung aus Ihrer Fraktion Stimmen gehört, die sich sogar gegen diese Beschränkung der Zulassung ausgesprochen haben. Wir haben von Berufsverboten und dergleichen gehört. Auch dagegen hat man sich also ausgesprochen. Dann frage ich mich schon: Wo ist Ihr Beitrag? Es ist mir bewusst, Sie brauchen keine Verantwortung zu übernehmen, Sie können sagen: Ja, man darf die Leistungsempfänger nicht mit in die Verantwortung einbeziehen, man darf die Leistungserbringer nicht einbeziehen. Aber wie das Problem schlussendlich gelöst werden soll, das frage ich mich mit dieser Grundhaltung schon.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Konrad. Ich empfinde das als eine Unterstellung, uns das Gefühl für die Verantwortung abzuschreiben. Ich bin mir sehr wohl der Verantwortung bewusst, die wir zu diesem Thema haben. Ich möchte das ganz klar und deutlich sagen.Die Ärzte werden ja in die Pflicht genommen im Hinblick auf die Kosten und sie sind dazu absolut bereit. Das wurde von Seiten der Ärzteschaft bzw. vom Ärzteverein oft genug dokumentiert und bei der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe war das auch sehr deutlich zu sehen. Und das kommt ja auch zum Ausdruck im eben diskutierten Art. 16 mit den verschiedensten Möglichkeiten der Regierung, Einfluss zu nehmen. Es kommt auch weiterhin darin zum Ausdruck - und das kann mir der Herr Regierungsrat bitte bestätigen -, dass die Taxpunktwerte seit vielen Jahren unverändert in ihrer Höhe sind. Das heisst also, dass im Hinblick auf die reale Kaufkraft es zu einer Verringerung gekommen ist. Das ist der nächste Punkt.Dann, wenn man immer wieder mit der Geschichte mit den Selbstdispensationen mit den Medikamenten in den Arztpraxen kommt: Wir hatten das ja ausführlich diskutiert, dass es einfach tatsächlich zum Vorteil des Patienten ist, wenn er direkt bei der Konsultation in der Arztpraxis die Medikamente bekommt. Das ist für die Patienten ein Bedürfnis, und zwar ein legitimes Bedürfnis. Und ganz abgesehen davon: Die Medikamentenpreise sind nach der Spezialitätenliste der Schweizer Spezialitätenliste festgelegt. Das Medikament kostet in der Arztpraxis für die Krankenkasse genau denselben Preis wie in der Apotheke - mit einem kleinen feinen Unterschied. In der Apotheke wird zusätzlich eine Beratungsgebühr den Krankenkassen verrechnet, sodass der Preis nachher effektiv höher liegt als bei der Abgabe in der Arztpraxis. Wohlgemerkt, in der Apotheke ist eine Beratungsgebühr mit vorgesehen. Das nur zur Klarstellung.Dann noch etwas Grundsätzliches: Unser Problem bei den Kosten im Gesundheitswesen ist nicht zuletzt die Mengenausweitung und der Fortschritt der Medizin mit den enormen technischen Möglichkeiten. Und von daher gibt es seit langem einen Vorschlag der Ärzteschaft und den habe ich hier im Landtag schon zigmal gebracht: Man müsste eben klarere Strukturen schaffen im Hinblick auf Behandlungsrichtlinien, Fallpauschalen und dergleichen. Da wäre wirklich ein Potenzial, wo man zum Vorteil des Patienten die Behandlung optimieren könnte und gleichzeitig Doppelspurigkeiten und Kosten eindeutig sparen könnte. Und das vermisse ich in dieser KVG-Revision. Danke schön.Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Morgen. Ich habe an den Herrn Regierungsrat zu diesem Thema eine Frage, und zwar: Mit welcher sachlichen Begründung wird dem liechtensteinischen Labormonopolisten ein wesentlich höherer Tarif - und dies auch noch rückwirkend - gewährt, wie dies in der benachbarten Schweiz üblich ist? Danke.Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Die letzte Frage des Abg. Hartmann ist eigentlich gestern Abend ausführlich von der Regierung beantwortet worden, ebenfalls das weitere Vorgehen. Aber der Herr Regierungsrat kann sich diesbezüglich sicher nochmals äussern. Ich möchte nur noch zwei, drei Bemerkungen zu den Vorrednern machen: Es wurde gesagt: Die Belastung unserer Versicherten: Ich glaube, es ist von der Zielsetzung her unbestritten, dass, wenn man ein grösseres Kostenbewusstsein generieren möchte, dass in diese Richtung entsprechende Anreize gemacht werden müssen. Die Regierung hat das anhand der Franchise ausgeführt. Die Schweiz geht ja auch in diese Richtung. Und es ist halt nunmal so, dass die menschliche Natur meistens auch auf monetäre Anreize reagiert. Das ist so. Und auch hier, wenn das vielleicht nicht von allen gerne gehört wird, aber man muss vielleicht auch hier einmal Vergleiche anstellen, und man muss auch hier einmal schauen, gerade auch im Vergleich zur Schweiz, dass wir bezüglich Prämien durch die Subventionen immer noch deutlich unter dem schweizerischen Niveau liegen, auch in der unmittelbaren Nachbarschaft. Das sind Tatsachen, und diese lassen sich nicht wegdiskutieren. Das, glaube ich, muss auch in die Relation gesetzt werden, in das Gesamtbild der Zielsetzungen oder Eindämmung der Kosten. Die Frau Abg. Laternser hat gesagt, dass bei den Ärzten - und das stimmt auch nach meinem Kenntnisstand - die Taxpunkte in den letzten Jahren nicht angepasst wurden, dass die Ärzte also eine reale Kaufkrafteinbusse hatten. Das stimmt wahrscheinlich. Man muss aber natürlich schon auch die Höhe anschauen und man muss vor allem auch das im Zusammenhang, also im Reigen aller Beteiligten sehen. Diesbezüglich haben sicher die Versicherten mit den Prämienerhöhungen in der Vergangenheit bezüglich Kaufkraft sicher mehr Einbussen erleiden müssen.Ziel dieser Reform ist, dass alle Beteiligten ihren Beitrag dazu leisten müssen. Das kann aus sachlichen Gründen meiner Ansicht nach vielleicht nicht vom 1. Januar 2004 bei allen in gleichem Ausmasse geschehen. Aber wie gesagt: Wenn das sachlich begründet ist, ist das so in Ordnung. Wichtig ist aber, dass sich alle bewusst sind - und ich glaube, das ist im Landtag klar zum Ausdruck gekommen -, dass letztlich alle Beteiligten ihren Beitrag dazu leisten müssen. Die Frau Laternser hat noch ausgeführt, dass zwei grundsätzliche Probleme zur Kostensteigerung beitragen, zum einen der medizinisch-technische Fortschritt. Dann hat sie aber auch die Mengenausweitung dargelegt. Und hier, glaube ich, hatten wir in der Vergangenheit genügend Stoff für Diskussionen. Die Mengenausweitung muss man natürlich auch im Zusammenhang mit dem Zuzug der Ärzte sehen. Und gerade die Weigerung, beim Ärztestopp mitzumachen, löste - zumindest bei mir - etliche Verwunderung aus, obwohl ja unbestritten ist, dass das eigentlich den Hauptanteil der Mengenausweitung darstellt, also die so genannte angebotsinduzierte Nachfrage. Das sind halt auch Dinge, die sich nicht wegdiskutieren lassen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Zu dieser Diskussion betreffend das Gefälle zwischen den liechtensteinischen und schweizerischen Tarifen: Ich habe es in der 1. Lesung kurz angesprochen. Es könnte sich schon dann zumindest erledigen oder in Bewegung kommen, je nachdem, was die Regierung die nächsten 12 bis 16 Monate im Rahmen der Vaduzer Konvention über die Zulassung von Schweizer Personen in Liechtenstein aushandelt, auch deren Berufstätigkeit, ähnlich dem, was wir mit dem Zustrom von EWR-Ärzten erlebt haben. Je nach Ausgang dieser Zulassung wird es dann sicher nicht verantwortbar sein, diesen Ärzten, wenn sie zuziehen, nebst den günstigen Steuern auch noch attraktive Tarife zu gewähren. Ich möchte noch einmal das Augenmerk auf diese Verhandlungen legen. Ich habe es in der letzten APK-Sitzung angesprochen, aber diesbezüglich sind die Entwicklungen noch nicht so weit. Das Zweite ist: Ich mache mir schon Sorgen, wie immer wieder nicht auszuschliessen ist - um es vorsichtig zu sagen - mit wie viel grenznahen Ärzten Tarifverträge abgeschlossen werden. In meinen Augen werden sie abgeschlossen, weil es sich faktisch erfordert - Sie haben es auch gesagt - und dadurch eigentlich das Ärztekontingent zur vollen Zulassung zu unserem OKP sehr ausgeweitet wird, über die Ausweitung hinaus, die wir jetzt automatisch schon haben, also über diese jetzt 69 Ärzte hinaus. Auch da muss man ja mit den unterschiedlichen Tarifen klarkommen.Auf die Aussage bezüglich der Beratungsgebühr, die die Apotheker auf ihre Medikamente berechnen, habe ich eine Frage: Wurde von der Regierung im Rahmen dieser Massnahmen, die sich ja auf alle Segmente der Kostenträger erstreckt, mit den Apotheken gesprochen, eventuell auf diese Beratungsgebühr zu verzichten? Ich kenne den genauen Hintergrund natürlich nicht. Mir fällt die Aussage jetzt erst hier im Landtag auf. Üblicherweise ist bekannt, dass die Verkaufsmargen auf Medikamente ja nicht so gering sind. Diese Margen sind in anderen privatwirtschaftlichen Betrieben sicher viel geringer. Also, noch einmal: Wie rechtfertigt sich diese Beratungsgebühr? Und hat man hier etwas unternommen, um eventuell auch hier den Handlungsbedarf zu erkennen?Abg. Rudolf Lampert:
Die Fragetechnik verschiedener VU-Abgeordneter scheint System zu haben. Gestern schon hat der Abg. Peter Sprenger nur erwähnt, dass höhere Tarife für ein Labor bezahlt werden. Heute fragt der Abg. Hartmann, weshalb höhere Tarife bezahlt werden. Diese Frage stellt sich mir tatsächlich auch. Nur muss man die Frage dann fairerweise auch wie folgt stellen: Weshalb haben wir für Ärzte und Labors höhere Tarife im Fürstentum Liechtenstein? Diesbezüglich hätte ich schon noch gerne eine Antwort des Herrn Regierungsrats. Die Abg. Laternser hat uns eine Erklärung geliefert. Diese scheint anscheinend aber nicht für Labors zu gelten, so wie ich dann die Folgefrage des Abg. Hartmann verstanden habe. Aber wenn hier doch die Regierung noch Ausführungen machen könnte, weshalb diese Tarife für Ärzte und Labors höher sein sollen bzw. höher sind.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich beginne gleich mit den Tarifen für Labors ausserhalb der Arztpraxis. Ich habe diesbezüglich an sich nichts Neues zu berichten. Ich wiederhole, was ich gestern schon gesagt habe: Der Labortarif ist seit Jahren der Schweiz angepasst. Er ist nach den BSV-Richtlinien geregelt. Es entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, ob das 1995 oder 1996 war. Damals hat die Schweiz den Tarif für verschiedene Analysen gesenkt. Liechtenstein hat damals aber diese Tarifsenkung nicht mitgemacht, sondern hat den Tarif auf diesem Niveau belassen. Das war damals ein Agreement zwischen Labor und dem damaligen Präsidenten des LKV. Später ist das Ganze dann zur Frage geworden: Hat das seine Richtigkeit? Das war allerdings noch unter der Vorgänger-Regierung. Die haben dann eine Übergangsfrist gewährt. Man hat sich aber nicht geeinigt. Die heutige Regierung hat den Tarif nicht gesenkt, sie hat ihn aber auch nie erhöht. Die heutige Regierung hat dann aber im Dezember 2002 eine neue Verordnung erlassen. Die Verordnung gibt diesem Tarif eine rechtliche Grundlage und ist zeitlich bis Endes dieses Jahres begrenzt. Die Regierung hat einen Expertenkredit bewilligt. Es ist der Auftrag an Fachspezialisten erteilt worden, diesen Tarif nochmals genau zu untersuchen. Ende des Jahres wird hier die Regierung entscheiden, ob der Tarif beibehalten, gesenkt wird oder was auf der Basis einer Untersuchung von schweizerischen Laborexperten zu tun sein wird. Das ist der Stand der Dinge zu dieser Frage. Dann zu den Medikamentenpreisen: Die Apotheken haben einen gewissen Zuschlag für die Beratung. Das ist richtig. Vor etwa zwei Jahren wurde dieser Zuschlag - genannt LOA - in der Schweiz eingeführt. Diese Vergütung für Beratung ist Teil eines neuen Systems. Liechtenstein hat hier mitgemacht. Wie schon vorher gesagt wurde: Die Medikamente werden nach der Spezialitätenliste des BSV berechnet, und da ziehen wir mit der Schweiz praktisch gleich. Nun, grössere Einsparpotenziale sind nach Meinung der Regierung bei den Medikamenten eben dann in Art. 16c Abs. 8 beschrieben, wo es heisst - ich zitiere: «Die Regierung erlässt mit Verordnung Bestimmungen über die Vergütung von Arzneimitteln, von Medizinprodukten und von Analysen». Hier sind gewisse Einsparpotenziale enthalten. Hier können Anreize geschaffen werden für verstärkte Verwendung von Generikas und auch andere Möglichkeiten sind hier gegeben. Und das wird auch so ausgeführt. Diese Verordnung ist noch nicht geschaffen. Es besteht aber bereits ein entsprechendes Modell diesbezüglich auch in der Schweiz. Je nachdem, werden wir uns dort anlehnen.Dann zur Frage der Taxpunktwerte: Es ist richtig, was die Frau Abg. Laternser gesagt hat. Ich kann das nur bestätigen. Die Taxpunktwerte - das wurde in diesem Hohen Hause schon öfters gesagt - wurden seit 8 Jahren nicht mehr erhöht. Die sind also gleich. Was nicht gleich ist, sind die Mengen, und die machen es aus. Das ist richtig. Aber für dieselbe Leistung bekommt der Arzt seit 8 Jahren dasselbe Honorar.Die Fallpauschale wurde schon zweimal erwähnt, dass da grosse Potenziale enthalten wären: Das mag sehr wohl der Fall sein. Die Regierung ist jetzt gerade dabei, mit dem Landesspital einen neuen Abrechnungsmodus auf der Basis von Fallpauschalen einzuführen. Das hat verschiedene Gründe. Auf der einen Seite möchten wir mehr Transparenz bekommen und die Vergleichbarkeit mit den Spitälern über dem Rhein. Das wird also per 1.1.2004 eingeführt. Nun, das Gesetz lässt es aber offen, Frau Abg. Laternser, auch in dem ambulanten Bereich Fallpauschalen zu studieren und auch allenfalls einzuführen. Da gehe ich mit Ihnen einig. Nur, Sie müssen wissen, dass die Kapazitäten auch bei der Regierung im Ressort Gesundheit irgendwo limitiert sind und wir sehr gut beschäftigt waren in den letzten Monaten mit der Erarbeitung der im Moment in Behandlung stehenden Vorlagen.Abg. Alois Beck:
Ich möchte nur nochmals etwas wiederholen, auch im Lichte der gestrigen Debatte, als ich das eben als Wunschkonzert bezeichnet habe: Die Mengenausweitung mit dem Zuzug der Ärzte hätten wir in einem massiven Ausmass schon jetzt, wenn dieser Ärztestopp nicht verfügt worden wäre. Und das Zweite ist - und das haben wir auch in Zukunft zu beachten: Wir sind Mitglied des EWR und können uns diesen Prinzipien nicht entziehen. Wir können hier nicht eine Fünfer-und-Weggli-Politik betreiben und müssen eben eine diskriminierungsfreie Praxis entwickeln. Es wäre sicher angenehm, wenn man für liechtensteinische Jungärzte hier spezielle Sachen vorsehen könnte, aber man muss einfach sehen: Das geht in dieser Form, wie wir uns das vielleicht früher gewohnt waren, nicht. Wir haben hier den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu beachten. Das sind solche Rahmenbedingungen, die es eben nicht leicht machen, einem unbegrenztem Wunschkonzert stattzugeben. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat Frick. Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich weiss jetzt nicht, ich habe einfach noch nichts von Ihnen zu Seite 28 gehört, also zu den besonderen Rahmenbedingungen, die im Land Liechtenstein herrschen. Mir kommt vor: Der Landtag ist sich mehr oder weniger einig, aber wenn ich die ganzen Erläuterungen durchlese, merke ich einfach, dass hier doch gemäss diesen Erläuterungen eine andere Ansicht besteht. Und da habe ich dann einfach Angst. Art. 16c ist zwar wunderbar. Aber wenn man dann natürlich wieder die Erläuterungen hernimmt, dann ist die Schlussfolgerung einfach wieder auf dem Tisch, dass wir trotzdem diese 15% höheren Tarife hier im Land haben. Und diesbezüglich möchte ich einfach wissen: Beabsichtigt die Regierung die höheren Tarife? Oder sagt die Regierung: Nein, die Rahmenbedingungen sind sogar derart positiv im Land, dass sogar tiefere Tarife gerechtfertigt wären? Das führt mich zur Frage: Wohin soll hier die Reise gehen? Also, da werde ich jetzt doch nachhaken. Sollte ich es überhört haben, möchte ich mich dafür entschuldigen. Ansonsten hätte ich dann doch gerne eine Antwort auf diese - von mir aus gesehen - eben zentrale Frage. Das ist der Scheidepunkt. In eine Richtung wird es dann gehen: Höher, tiefer oder gleich? Diese Frage muss ich deshalb für mich einfach beantwortet haben, damit man auch weiss, wohin wir dann uns in Zukunft bewegen werden.Dann, der Abg. Rudolf Lampert hat es bereits richtig angesprochen: Man darf natürlich nicht nur von den Laborpreisen sprechen. Ich kann damit leben, wenn man sagt: Diese sind 15% höher, das ist nicht akzeptabel. Okay, dann muss man aber sagen: Bei den Ärzten gelten die gleichen Spielregeln. Es sitzen alle im gleichen Boot. Und da kann man nicht nur sagen: Die Labors sind diejenigen, die profitieren. Nein, ich denke mir, man muss es für alle betrachten. Mich würde dann auch wundernehmen, was der Experte zu diesen höheren Preisen herausfindet bzw. wie diese Preise gerechtfertigt sind. Und damit sind wir genau auch wieder bei meiner Kernfrage: Was sind die speziellen Rahmenbedingungen hier in diesem Lande, die einen höheren Preis rechtfertigen? Das würde mich wundernehmen. Diese Aussagen werden sicherlich interessant werden.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Lampert. Die Regierung hat die Botschaft sehr wohl gehört. Die Regierung hat auch Stellung dazu bezogen und ausgeführt, dass es jetzt nicht möglich ist, kurzfristig etwas zu unternehmen. Aber, wie gesagt: Mit der Einführung des TARMED wird man diese Frage auch diskutieren. Und wenn ich das jetzt so gehört habe, dann wird das nicht dabei bleiben. Es ist aber auch im Erläuterungsbericht erwähnt, dass es Ziel der Regierung ist, zuerst einmal die Steigerungsrate an die heranzubringen, wie sie in der Schweiz heute vorherrscht. Und zum Zweiten dann, das auch real auf dasselbe Niveau des Schweizer Durchschnitts zu bringen. Und diese Latte liegt für uns im Moment relativ hoch. Diesbezüglich werden verschiedene Massnahmen notwendig sein. Wir können das nicht alleine über die Tarife machen, sondern hier müssen auch andere Massnahmen greifen. Wir sind uns, glaube ich, darüber einig. Diese Sache wird man aber genauestens untersuchen, wie weit das gerechtfertigt ist, und entsprechende Korrekturen vornehmen. Abg. Wendelin Lampert:
Ich bin Ihnen dankbar, dass wir uns jetzt einig sind. Das wollte ich nämlich auch mit dieser ganzen Diskussion im Prinzip provozieren. Und Sie haben es gerade gesagt: Wir möchten maximal die Steigerung der Schweiz. Dann können wir aber keine höheren Tarife haben - das wissen wir auch - sonst wird dieses Schiff sinken, bevor es jemals aus dem Hafen fährt. Und für mich ist es einfach wichtig und im Protokoll ist es jetzt auch so festgehalten: Die «besonderen Rahmenbedingungen» sind im Prinzip, zumindest wenn man sich hier die breite Diskussion angehört hat, nicht existent. Das muss ich einfach hier festhalten und dementsprechend sind dann auch keine höheren Tarife durchsetzbar. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stimmen wir über Art. 16c ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 16d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16d steht zur Diskussion.
Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich beantrage, den Abs. 3 ersatzlos zu streichen, und beziehe mich im Wesentlichen auf die in der 1. Eintretensdebatte gemachten Begründungen. Ich wiederhole hier stichpunktartig ganz kurz, worum es mir geht: Die Ärzte haben im Wesentlichen die kürzeste Lebensarbeitszeit aller Berufsgruppen, sie haben lange, kostspielige Ausbildungen und so in etwa um die Lebensmitte herum oder später hohe Investitionskosten. Sie gründen in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt die Familie, haben also zu einem fortgeschritteneren Alterszeitpunkt noch relativ jungen Nachwuchs. Das heisst, es gibt hier möglicherweise noch höhere finanzielle Verpflichtungen zum fraglichen Zeitpunkt der vor der Regierung vorgesehenen Zwangspensionierung. Ich halte diesen Abs. 3 für einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit einer bis anhin als freiberuflich geltenden Berufsgruppe. Abg. Alois Beck:
Ich bin dafür, dass dieser Abs. 3 so belassen wird. Bei allem Verständnis für Ihren Berufsstand, Herr Abg. Hartmann, glaube ich nicht, dass die Ärzteschaft so systematisch durch diesen Artikel benachteiligt wird, wie Sie das soeben dargestellt haben. Ich möchte auch noch eine andere Begründung liefern: Wir haben im Sinne der aufgezeigten Rahmenbedingungen des EWR gesagt: Man darf keine Diskriminierung machen. Andererseits haben wir aber auch ein Interesse, dass junge Liechtensteiner Ärzte den Zugang dennoch in unser System finden. Und von mir aus gesehen ist das eigentlich auch ein Grund, dass man hier eine Möglichkeit schafft, den Jungen einen Zugang zu finden, nicht dass die bestehenden Ärzte über Gebühr ihre Position halten. Ich sehe das auch in diesem Licht. Ich kann mich auch erinnern: Wir hatten ja früher vor etlichen Jahren schon im Landtag Diskussionen, allerdings über einen anderen Berufsstand, nämlich den Nährstand, also die Landwirte. Damals ging es ja auch darum, die Frage zu diskutieren: Soll ein Bauer, wenn er das AHV-Alter erreicht hat, nicht mehr bezugsberechtigt sein? Und man hat diesbezüglich, glaube ich, gesagt, dass die Basisbeiträge gemäss Direktzahlungsgesetz nur bis zum AHV-Alter bezahlt werden sollen. Man hat dann auch noch eine Übergangsfrist von 4 oder 5 Jahren eingebaut. Diese Frist ist jetzt, glaube ich, abgelaufen. Und damals war die Begründung - zumindest von der Regierung: Man muss den jungen Landwirten auch die Möglichkeit geben, dass sie sich auf den Höfen niederlassen können usw. Und im Gegensatz zu den Landwirten, wo ja eher Nachwuchsprobleme in dem Sinne bestehen, dass weniger junge Leute sich bereit finden, diesen wichtigen Beruf auszuüben, haben wir hier natürlich ganz eine andere Situation, in der relativ viele hineindrängen - Stichwort EWR usw. Aus all diesen Begründungen bin ich dafür, dass wir diesen Abs. 3 hier so belassen. Ich kann jetzt hier aber nicht erkennen, dass die Ärzteschaft hier über Gebühr eine Benachteiligung im Sinne der Ausführungen des Abg. Hartmann erleiden soll. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen. Auch ich bin dafür, dass dieser Absatz drinbleibt und dass Ärzte, die das 64. Altersjahr vollendet haben, dass diese also nicht mehr im OKP sein können. Das ist absolut keine Zwangspensionierung, wie es der Abg. Walter Hartmann auch schon bei der 1. Lesung vorgebracht hat, sondern es ist einfach ein Ausscheiden aus dem OKP. Dieser Arzt kann weiterhin praktizieren. Er praktiziert dann einfach unter den gleichen Bedingungen, die junge Ärzte, zum Beispiel mit Familie haben, dass sie einfach nur 50% über den OKP abrechnen können. Die Belastungen dieser Ärzte, die nach Ihrer Definition in Pension gehen, ist ganz sicher nicht so dramatisch. Es gibt ja auch noch die Absicherung, dass der Berufsverband zustimmen muss. Sollte wirklich ein Arzt dann einmal in eine soziale Härte kommen, dass er dann wirklich Probleme bekommt, könnte der Berufsverband immer noch dagegen Einspruch erheben oder diesem Entzug nicht zustimmen. Es sind also genügend Absicherungen vorhanden, um bestimmte soziale Härten abzufedern, wenn sie denn überhaupt einmal auftreten sollten. Aber ich bin auch hier der Meinung, dass wir gerade in Richtung von jungen Ärzten vorsorgen müssen, dass diese einfach auch eine realistische Chance haben, in irgendeinem vernünftigen Zeitraum in das OKP eintreten zu können. Und darum bin ich sehr stark für die Beibehaltung dieses Artikels.Abg. Walter Hartmann:
Herr Kollege Beck. Sie werden doch wohl nicht allen Ernstes behaupten wollen, dass es junge Landwirte aus dem EU-Raum gibt, die liechtensteinische Betriebe beanspruchen. Das heisst, Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen. Im Wesentlichen kann ich auch zu diesem Punkt auf die 1. Eintretensdebatte verweisen. Ich habe dort hinlänglich begründet, weshalb ich auch für den eben gestellten Antrag bin. Hier geht es - und daran halte ich fest - nur um die Diskriminierung der jungen liechtensteinischen Ärzte, auf die wir in Zukunft verzichten werden müssen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir in eineinhalb bis zwei Generationen keine liechtensteinischen Ärzte mehr haben werden, und zwar aus folgendem Grund: Rein aus dem Zeitfaktor heraus betrachtet werden all jene Ausländer, die sich auf der Warteliste platzieren lassen, eine wesentlich umfangreichere Ausbildung haben wie es dem Sinn dieses Gesetzes entspricht, also vom Zeitfaktor her gesehen, sodass zwangsläufig jeder Liechtensteiner hier durch den Rost fällt. Und zum anderen wurde auch schon in der 1. Eintretensdebatte festgehalten, dass es einfach unmöglich ist, dass ältere liechtensteinische Kollegen, wenn sie hier frühzeitig ausscheiden, eine Platzhalterfunktion für einen Wunschkandidaten halten zu können. Abg. Alois Beck:
Ich habe vier Bemerkungen: Herr Abg. Hartmann, wenn Sie zugehört hätten: Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass die Gefahr besteht, dass EU-Landwirte sich in grossem Masse hier ansiedeln wollen. Ich habe sogar gesagt, dass dort dieses Argument, dass man junge Liechtensteiner nachziehen wollte - weil die Jungen nicht so ein Interesse haben in diesem Ausmass wie das hier der Fall ist -, dass im Nährstand eher in diesem Sinne Nachwuchsprobleme bestehen. Weiter bin ich doch sehr erstaunt, dass Sie sagen, dass die ausländischen Ärzte quasi die bessere Ausbildung haben. Das ist jetzt doch für mich überraschend. Ich ging davon aus, dass unsere Ärzte mindestens auf gleichem Niveau sind. Ich möchte hier aber keinem Arzt unterstellen, wie Sie das indirekt machen, dass die inländischen Ärzte quasi weniger gut ausgebildet sind. Also, das verstehe ich gerade von Ihrer Warte nun doch überhaupt nicht. Und dass dadurch die inländischen Ärzte einen schwierigeren Zugang hätten, darüber bin ich also sehr erstaunt. Das muss ich sagen. Dann noch zum Zulassungsstopp: Wenn man Ihrer Politik gefolgt wäre, dann hätten wir jetzt das Fass so voll, dass alle schon drin wären und die Bedarfsplanung wäre von mir aus gesehen vorderhand nicht mehr zu machen, weil der Deckel wäre jetzt schon etwas über dem Fass. Wenn wir diesen Zulassungsstopp nicht gemacht hätten, dann hätten wir diese Situation schon jetzt. Und wie gesagt: Der Zugang bis auf absehbare Zeit gemäss Bedarf wäre eigentlich nicht mehr vorhanden. Und dann sagen Sie die Platzhalterfunktion: Aber jetzt komme ich wieder auf den EWR zu sprechen. Ist es überhaupt möglich, dass dann einer sagen kann: Ich habe jetzt hier eine Praxis. Ich bleibe bis 70, weil dann kommt - ich sage mal - mein Sohn? Der hat bis dann sein Studium abgeschlossen und kommt dann in meine Praxis. Das wäre ja ein Anspruch, der auch im Sinne des EWR doch so nicht mehr gesichert ist. Also, meiner Ansicht nach gehen Sie von ganz falschen Vorstellungen aus. Wir können nicht auf der einen Seite die EWR-Prinzipien durchhalten - und zu diesen sind wir bekanntermassen verpflichtet - und dann unsere eigenen Spielregeln durchbringen. Hier sehe ich also doch etliche Widersprüche. Abg. Rudolf Lampert:
Ich bin schon auch erstaunt, Herr Abg. Hartmann, aus Ihrem Munde zu hören, dass die liechtensteinischen Ärzte den Qualifikationen der europäischen Ärzte nicht standhalten. Sie werden das im Protokoll dann auch nachlesen können. Sie haben selbst gesagt, dass, wenn die Qualifikation bzw. die Ausbildung zum Tragen kommt, dass dann die liechtensteinischen Ärzte nicht in die Rangierungen kommen. Art. 16b, in welchem die Bedarfsplanung geregelt wird, besagt, dass die Regierung nach Anhörung der beteiligten Organisationen durch Verordnung die Kriterien festlegt, welche für die Reihung von mehreren Bewerbern zu beachten sind. Die Kriterien berücksichtigen insbesondere die fachliche Eignung der Bewerber. Ich weiss nicht, wieso liechtensteinische Ärzte hier eine schlechtere fachliche Eignung nachweisen sollen. Sie sagen, dass die liechtensteinischen Ärzte dann das Nachsehen hätten. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Es ist relativ müssig, mit Ihnen sachlich zu diskutieren, weil Sie einem bewusst das Wort im Mund umdrehen, um in aller Öffentlichkeit einen falschen Eindruck entstehen zu lassen. Ich habe ausdrücklich betont, dass vom Zeitfaktor her - Sie können es im Protokoll nachlesen - vom Zeitfaktor her die Liechtensteiner ungünstigere Bedingungen haben. Ich wiederhole mich von der Eintretensdebatte her: Es ist ganz klar, es braucht, um in Liechtenstein ein Jus Praktikandi zu erhalten, eine so genannte postpromotionelle Ausbildung. Und diese postpromotionelle Ausbildung können wir de jure in ganz Europa beziehen, nur bekommen wir sie nicht, weil es in anderen Ländern gelungen ist, Faktoren aufzubauen, um die eigenen Leute zu schützen, was bei uns im Lande - aus welchen Gründen auch immer - leider nicht passiert ist. Deswegen hat der liechtensteinische Arzt, wenn er kein Glück hat, nach der postpromotionellen Ausbildung, die ihm aufgrund verschiedener bilateraler Verträge zusteht, keine weitere Möglichkeit, sich ausbilden zu lassen. Und deswegen ist der ausländische Arzt, der eine wesentlich längere Ausbildungszeit hat, im Sinne dieses Gesetzes für die Auswahlkriterien eben im Vorteil. Und das habe ich gemeint. Ich habe das ganz eindeutig und klar so auch zum Ausdruck gebracht, dass vom Zeitfaktor her der EU-Arzt, der ausländische Arzt, gegenüber dem liechtensteinischen Arzt im Vorteil ist. Nichts anderes habe ich gesagt. Ich möchte mich dagegen verwahren, dass hier ein falscher Eindruck entsteht. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Noch ganz kurz zur Platzhalterfunktion, die der Abg. Hartmann erwähnt hat: Der Abg. Beck hat bereits ausgeführt, dass es eine Diskriminierung gegenüber EWR-Ausländern ist. Ich gehe hier noch einen Schritt weiter und sage: Es ist auch eine Diskriminierung gegenüber anderen Liechtensteinern. Es kann ja sein, dass ein Liechtensteiner unter Umständen die bessere Ausbildung hat, aber vielleicht nicht die entsprechende Beziehung zu einer Arztpraxis hat. Und gemäss Ihrem Votum, Herr Abg. Hartmann, würde dann dieser junge Liechtensteiner, der eine gute Ausbildung hat, diese Chance eben nicht bekommen. Und das kann es dann auch nicht sein, wenn wir von einer Bedarfsplanung im OKP sprechen.Abg. Erich Sprenger:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube schon, dass im EWR nichts entgegensteht, das die Übergabe einer Arztpraxis oder auch eines Gewerbebetriebes an einen selbst ausgewählten Nachfolger verhindern könnte. Abg. Alois Beck:
Wir haben ja ein neues System. Und hier kann ja nicht mehr neu jeder, der Arzt ist, auch sagen: Ich habe jetzt Zugang zum OKP. Es gibt eben neu nicht mehr einen Kontrahierungszwang. Und das ist der Punkt, und zwar EWR-unabhängig. Das andere stimmt natürlich auch und das, was der Abg. Adrian Hasler gesagt hat, wollte ich auch zum Ausdruck bringen. Vielleicht habe ich mich da nicht klar ausgedrückt. Nicht nur gegenüber EWR, sondern auch gegenüber Inländern, also die Nichtdiskriminierung gilt natürlich auch im Inland. Aber eben, neu ist die Situation, dass wir nicht mehr Fünfer und Weggli haben können, um damit allen den Zugang automatisch zu gewähren. Und dann gibt es natürlich im Gefolge dieser notwendigen Massnahme auch Aspekte, die für den Einzelfall nicht wünschbar sind. Mit dieser Konsequenz müssen wir aber eben leben. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nochmals nachdoppeln, Herr Abg. Sprenger. Wir haben eine Bedarfsplanung und das ändert die Ausgangslage grundlegend. Wenn wir das nicht haben, wenn Sie sich dagegen aussprechen, dann haben wir kein Problem. Dann kann jeder die Arztpraxen oder andere Betriebe weitergeben wie er will. Nur haben wir dann eben diese Konsequenz, dass der Ärztezustrom weiterhin markant zunehmen wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, frage ich die Regierung: Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Abs. 3 von Art. 16d wurde intensiv diskutiert, auch mit dem Ärzteverein. Und der Ärzteverein hat sich dahingehend ausgesprochen, dass er mit der Formulierung, wie sie hier vorliegt, sehr gut leben kann, und zwar deshalb, weil es hier ja wie folgt heisst: «nach vorgängiger Zustimmung durch den entsprechenden Berufsverband». Das heisst also, es ist letztlich die Entscheidung des Berufsverbandes, wie lange der Leistungserbringer den OKP-Vertrag behält oder eben nicht behält. Insofern hat ja hier die Ärztekammer die Möglichkeit zu sagen: Dieser Kollege behält den Vertrag oder eben nicht. Dann habe ich eine Frage zum vorherigen Artikel der Abg. Hassler noch nicht beantwortet. Sie hat Bedenken bezüglich der Zulassungen zur OKP bzw. bezüglich Verträgen mit Schweizer Ärzten geäussert. Ich habe das schon früher einmal ausgeführt. Es ist letztlich in der Kompetenz der Ärztekammer, zusammen mit dem LKV entsprechende Zulassungsverträge auch noch im Rahmen der Bedarfsplanung mit Schweizer Ärzten zu machen. Ich gehe nicht davon aus, dass wir da sehr grosszügig sein werden. Aber letztlich ist die Zulassungskommission dafür zuständig. Dann verstehe ich auch nicht die Aussage des Abg. Walter Hartmann. Ich habe mitgeschrieben, dass er gesagt hat: Wir haben in zwei oder drei Generationen wahrscheinlich keine liechtensteinischen Ärzte mehr. Das wäre allerdings sehr bedauerlich. Aber ich kann mir echt nicht vorstellen, warum so ein Fall eintreten sollte. Sie haben wortwörtlich gesagt: EU-Ärzte hätten eine umfangreichere Ausbildung. Und hier kann ich Ihren Äusserungen nicht ganz folgen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dazu noch weitere Erklärungen abgeben könnten, weshalb letztlich ausländische Ärzte eine umfangreichere Ausbildung als liechtensteinische Ärzte haben sollten. Sie haben vorher den Zeitfaktor angeführt. Diesbezüglich kann ich Ihnen einigermassen folgen. Nun, Sie sehen, wir haben jetzt im neuen KVG die Möglichkeit eingebaut, dass Assistenzärzte auch in Liechtenstein diese Assistenzjahre absolvieren können. Das ist neu. Man hätte das allerdings auch vor 10 Jahren schon machen können. Abg. Walter Hartmann:
Herr Regierungrat. Gerne antworte ich auf Ihre Frage. Ich habe es zwar schon vorher in aller Deutlichkeit und Lautstärke versucht zu übermitteln. Aber Sie haben es offensichtlich nicht gehört. Ich habe lediglich den Zeitfaktor ins Feld geführt. Ich sage Ihnen jetzt ein Beispiel, dann geht es vielleicht durch. Wenn ein deutscher Arzt 10 Jahre Chirurgie betrieben hat, und ein Liechtensteiner aufgrund seiner beschränkten Möglichkeiten, sich postpromotionell betätigen zu können, nur 5 Jahre, dann sprechen wir von einem Zeitfaktor. Und der Zeitfaktor von 5 Jahren spricht halt in Gottes Namen einmal für den deutschen Kollegen und deswegen hat er eine umfangreichere Ausbildung. Das heisst aber nicht, dass er deshalb auch besser qualifiziert sein muss. Aber im Sinne dieses Gesetzes und der Auswahlkriterien steht er halt besser da. Dieses Gesetz schafft Diskriminierung für Inländer. Das ist für mich keine Frage. Dann noch zur Frage, warum in eineinhalb bis zwei Generationen: Wir rechnen für eine Generation 20 Jahre. Ich denke, dass in 40 Jahren keiner mehr von den liechtensteinischen Kollegen, die ich kenne, praktizieren wird. Aufgrund dieses Gesetzes werden naturgemäss wesentlich mehr Ausländer auf der Liste stehen wie Liechtensteiner, die, wenn die Kriterien dieses Gesetzes ernst genommen werden, vermutlich die besseren Chancen haben, einen Kassenvertrag zu bekommen. Danke.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe nur noch eine Frage. Die Ausführungen des Herrn Regierungsrates haben mich darauf gebracht: Ist es klar, dass in Art. 16d Abs. 3 mit der Bezeichnung «durch den entsprechenden Berufsverband», dass hier die Ärztekammer gemeint ist? Weil es gibt ja auch andere Berufsverbände. Ich denke, die Physiotherapeuten haben einen eigenen Verband. Ist hier tatsächlich die Ärztekammer gemeint oder ist unter dem entsprechenden Berufsverband eventuell auch ein Unterverband gemeint? Ich habe die Physiotherapeuten angesprochen. Vielleicht gibt es in anderen Sparten ebenfalls entsprechende Berufsverbände. Und meine Frage lautet: Ist das klar, oder müsste man hier nicht die Ärztekammer erwähnen? Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident. Mir ist noch eingefallen, dass ich eigentlich auf eine Aussage des Kollegen Adrian Hasler bezüglich der Platzhalterfunktion noch antworten wollte. Ich habe diese Frage auch in der Eintretensdebatte zur 1. Lesung bereits dem Kollegen Rudolf Lampert beantwortet. Mir geht es ja nicht darum, dass ein schlecht qualifizierter Günstling irgendwo einen Kassenvertrag bekommt, sondern dass ich, wenn ich eine Praxis besitze, schon mitbestimmen möchte, wer meine Nachfolge einmal antreten wird. Das ist unter Platzhalterfunktion zu verstehen. Wenn das ein hoch qualifizierter EU-Bürger oder ein hoch qualifizierter Liechtensteiner ist, dann werde ich natürlich schauen, dass ich auf jeden Fall den Liechtensteiner und nicht einen Ausländer bei mir in der Praxis unterbringe. Das ist doch ganz klar.Abg. Alois Beck:
Das können Sie auch, Herr Abg. Hartmann, wenn dieser eben die Zulassung gemäss Bedarfsplanung usw. erfüllt. Aber es ist halt so: Nicht mehr jeder kann automatisch zugelassen werden. Wenn wir diesen Grundsatz wieder aufheben, haben wir halt in andern Bereichen wieder gewaltige Probleme. Und wie gesagt: Gewisse Einschränkungen der Handlungsfreiheit müssen in Kauf genommen werden, ansonsten das gesamte System eben nicht mehr steuerbar ist. Das ist halt so.Dann noch zur Frage des Abg. Rudolf Lampert: Ich glaube, das muss schon hier so belassen werden, weil man spricht generell von Leistungserbringern und nicht nur von den Ärzten. Infolgedessen kann man nicht nur einen Verband von den Leistungserbringern herausnehmen. Also, meiner Ansicht nach ist es klar, weil man Leistungserbringer generell hier im Visier hat und nicht nur die Ärzte. Deshalb muss das so allgemein gehalten werden.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz zum Votum des Abg. Alois Beck: Es ist schlussendlich nach diesem Gesetz, also nach Art. 16b Abs. 2 so, dass ein Praxisinhaber, wenn er altershalber ausscheidet, nicht mitbestimmen kann, wer den Platz ausfüllen kann. Es steht im Abs. 2 des gegenständlichen Artikels: «Die Ärztekammer und der Kassenverband entscheiden gemeinsam über die Besetzung einer aufgrund der Bedarfsplanung freien Stelle». Das heisst, die Besetzung der freien Stelle wird von beiden Gremien gemeinsam entschieden. Natürlich muss der betreffende Praxisinhaber dem neuen Kollegen die Praxis nicht als solche übergeben, aber er hat keine Möglichkeit zu sagen: Ich möchte den oder jenen auf meinem Platz haben. Das geht nicht. Und das ist mehr als ein Wermutstropfen, der von Seiten der Ärzteschaft geschluckt werden muss. Es bleibt keine andere Möglichkeit. Aber es ist ein Fakt, dass ich als Praxisinhaber keine Chance habe, das an jemand Bestimmten weiterzugeben. Es wird nach Bedarfsplanung, fachlicher Qualifikation und zeitlicher Reihenfolge der Bewerbungen usw. entschieden, wer nach Bedarfsplanung die freie Stelle besetzen darf. Aber gemeldet habe ich mich eigentlich aus einem andern Grund, und zwar möchte ich das Votum des Abg. Rudolf Lampert aufgreifen und den Antrag stellen, dass in Art. 16d Abs. 3 der Text wie folgt abgeändert wird: «Der Kassenverband kann den Vertrag nach vorgängiger Zustimmung durch die Ärztekammer frühestens auf das Ende des Monats» usw. «kündigen». Das heisst, dass die Worte «durch den entsprechenden Berufsverband der Leistungserbringer» durch das Wort «Ärztekammer» ersetzt wird.Abg. Rudolf Lampert:
Ich zweifle, ob das dann richtig ist. Der Herrn Regierungsrat hat vorhin ausgeführt: Der Kassenverband kann den Vertrag nach vorgängiger Zustimmung der Ärztekammer auflösen. Und ich bin nicht überzeugt, dass das damit gemeint ist. Wenn dem so sein sollte, dann bin auch überzeugt, dass man das so hineinschreiben sollte, nicht damit plötzlich andere Unterverbände hier ins Spiel kommen.Abg. Alois Beck:
Kurz zu den Ausführungen der Abg. Laternser: Das Gesundheitswesen ist eben keine reine Marktwirtschaft. Wir haben hier zum Teil planwirtschaftliche Elemente enthalten. Und man kann das - und das ist, glaube ich, unbestritten - nicht allein dem Markt überlassen. Wenn man das könnte, dann könnte auch zukünftig jeder Praxisbesitzer seinen Platz jedem Beliebigen dann anbieten. Das ist aber einfach nicht mehr möglich. Er muss eben die Zulassung haben. Er ist natürlich auch nicht verpflichtet, jemanden aufzunehmen, das ist auch klar. Es gibt ja auch auf der andern Seite keinen Anspruch. Aber das ist, wie gesagt, im Lichte der neueren Entwicklungen unabdingbar und sicher für den einzelnen Arzt auch ein Wermutstropfen. Das ist zugegeben. Aber aus systematischen Gründen kann man hier von dieser Bestimmung nicht abgehen, weil sonst das ganze System zu Fall gebracht würde, weil dann wirklich jeder Einzelne wieder autonom handeln könnte. Das ist aber nicht mehr möglich. Und wir müssen uns vielleicht schon einmal vor Augen führen, obwohl man bei den Ärzten von einem freien Beruf spricht, wie viele Elemente hier doch staatlich verordnet sind. Und das gilt es halt jetzt zu berücksichtigen. In diesem ganzen Zusammenhang gibt es halt je länger je mehr nicht nur Vorteile, sondern eben auch für den Einzelnen gewisse Nachteile. Aber wenn man insgesamt die Situation in Liechtenstein anschaut, muss man halt auch ehrlich sein und sagen, dass wir im Vergleich zu andern Ländern immer noch für alle Beteiligten sehr gute Umstände haben. Ich glaube, das muss auch einmal gesagt werden, um hier nicht in einer einseitigen Nabelschau gewisse Dinge zu verkennen. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen, und zwar wird hier vermischt einerseits die Zulassung zur OKP und andererseits die Ausübung des Berufes als Arzt. Aus meiner Sicht spricht ja nichts dagegen, dass die Praxis an eine Person weitergegeben wird, die man selbst auswählt. Nur ist dann eben die OKP-Zulassung nicht gegeben. Das sind zwei Aspekte. Also die Stelle, die Sie angesprochen haben, Frau Abg. Laternser, da geht es ja primär um die Bedarfsplanung um die Zulassung zur OKP. Wenn ein Arzt aber bereit ist, dass er ausserhalb der OKP praktiziert und dort sein Auskommen findet, dann kann er ohne weiteres sich hier niederlassen, eine Praxis aufmachen oder eine Praxis übernehmen.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Das ist bei der Ärztedichte, die wir hier im Land haben, absolut utopisch. Kein junger Arzt kann hier mit einer Praxis anfangen, wobei er nur zu 50% über die Kasse abrechnen kann. Das lässt sich - rein rechnerisch - ganz einfach nicht machen. Das ist Utopie, das ist nur auf dem Papier möglich.Abg. Alois Beck:
Aber das hat auch nichts mit dieser Bestimmung hier zu tun. Das ist unabhängig. Und wie gesagt: Mit der bereits getätigten Mengenausweitung, die wir schon erlebt haben, die durch den Ärztezulassungsstopp unterbrochen wurde und jetzt so gut als möglich in geordnete Bahnen gelenkt werden muss, ist das eigentlich eines der Grundanliegen. Es gibt mindestens zwei Seiten der Medaille.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Nochmals zurück zum Abs. 3 von Art. 16d: Hier wurde angefragt, ob das Wort «Berufsverband» nicht ersetzt werden sollte durch das Wort «Ärztekammer». Die Regierung ist der Meinung, dass das Wort «Berufsverband» hier richtig ist, weil unter Berufsverband auch die Ärztekammer zu verstehen ist. Es ist aber auch vorgesehen, dass später andere Verbände, wie zum Beispiel die Physiotherapeuten, dass auch diese eine Bedarfsplanung einführen und dann gilt derselbe Abs. 3 bezüglich der Abrechnung und der Altersbeschränkung. Deshalb möchte die Regierung hier «Berufsverband» stehen lassen.Abg. Rudolf Lampert:
Aber dann haben wir doch das Problem mit Art. 16b, wo die Liechtensteinische Ärztekammer explizit und der Kassenverband zusammen die Bedarfsplanung erstellen. Dort ist also explizit die Ärztekammer erwähnt. Wenn Sie jetzt also neue Verbände in die Bedarfsplanung einbeziehen wollen, dann heisst das, dass diese irgendwo über Art. 16b ausgeschlossen sind. Abs. 1 und Abs. 2 von Art. 16b sprechen von der Ärztekammer und nicht von Berufsverbänden und praktisch das gesamte Gesetz ist ausgelegt auf die Ärztekammer und nicht auf weitere Berufsverbände. Aber wenn klar ist, dass das im Moment die Ärztekammer ist, dann kann ich damit leben. Aber ich wollte nur auf diese Diskrepanz hinweisen, dass einmal von der Ärztekammer gesprochen wird, welche die Bedarfsplanung festlegt, und dann beim Ausschluss eines Leistungserbringers aus dem OKP - hier infolge Alters - ist plötzlich der Berufsverband gefragt. Meine Frage war: Ist das dasselbe?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich wollte dasselbe Argumentarium bringen wie der Abg. Lampert. Meiner Meinung nach ist das was wir hier besprechen eindeutig auf die Ärzte als Leistungserbringer ausgerichtet. Und wenn die Regierung später Verbände anderer Leistungserbringer mit einbeziehen will, müssen sowieso gesetzliche Änderungen stattfinden. Und das wäre dann zu diesem Zeitpunkt angebracht. Ich würde das Votum des Abg. Rudolf Lampert hier also unterstützen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Art. 16d spricht von Berufsverbänden. Und ich sehe nicht, wo hier die Ärztekammer aufscheint, sondern hier heisst es generell Berufsverband. Abg. Rudolf Lampert:
Sie haben das vielleicht nicht richtig gehört, ich sagte Art. 16b: Dort wird die Bedarfsplanung über die Liechtensteinische Ärztekammer geregelt. Und in Art. 16d wird plötzlich vom Berufsverband der Leistungserbringer gesprochen. Das ist die Diskrepanz. Wenn dasselbe gemeint ist, sollten wir das auch identisch benennen, wenn nicht dasselbe meint ist, dann können wir das natürlich stehen lassen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Mit «Berufsverband» ist dasselbe gemeint. Das ist klar.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, haben wir über zwei Anträge abzustimmen. Der erste Antrag des Abg. Walter Hartmann, den Abs. 3 von Art. 16d ersatzlos zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht stattgegeben.Dann haben wir einen weiteren Antrag der Abg. Dorothee Laternser vorliegen. Darf ich Sie nochmals bitten, Frau Abg. Laternser, Ihren Antrag zu formulieren.Abg. Dorothee Laternser:
Mein Vorschlag ist, dass der Satz folgendermassen lauten möge: «Der Kassenverband kann den Vertrag nach vorgängiger Zustimmung durch die Ärztekammer frühestens auf das Ende des Monats, in welchem die Altersgrenze erreicht wird, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen». Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das grundsätzlich unterstützen, möchte aber die Frau Abgeordnete fragen, ob in Abs. 4 dann das nicht auch Ihrer Meinung nach abgeändert werden müsste «mit dem betreffenden Verband». Wenn sie sich nicht einigen können, müsste eigentlich auch die identische Formulierung verwendet werden.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Regierung ist nach wie vor der Meinung, dass das mit «Berufsverband» abgedeckt und diese Änderung nicht notwendig ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut. Das heisst, dass die Regierung die Vorlage, wie sie hier vorliegt, weiterhin stützt. Abg. Alois Beck:
Das Anliegen des Antrages ist ja im Prinzip schon enthalten. Und wenn eben beabsichtigt ist, mit anderen Leistungserbringern so etwas zu machen, wäre es schade, wenn dann extra eine Gesetzesänderung gemacht werden müsste. Ich bin dafür, dass man das hier in dieser allgemeinen Form belässt, dass man die Leistungserbringer hier erwähnt. Und dann hat man auch mehr Spielraum. Deshalb lehne ich diesen Antrag ab.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über den Antrag der Abg. Dorothee Laternser ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht stattgegeben.Dann stimmen wir über den Art. 16d ab. Wer mit Art. 16d einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
12 Stimmen bei 20 Anwesenden. Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 16e (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16e (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
12 Stimmen bei 19 Anwesenden. Wir können weiterlesen.Art. 16f (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16f (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
12 Stimmen bei 19 Anwesenden. Dann können wir weiterlesen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 18a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine konkrete Frage zu Art. 18a: Ich habe es bereits bei der 1. Lesung erwähnt und auch gestern wurde es wieder in diversen Eintretensvoten angesprochen: Wie soll dieser Artikel funktionieren? Mein Vorschlag in der 1. Lesung war eine schriftliche Mitteilung. Dazu schreibt die Regierung in ihren Erläuterungen, das sei zu kompliziert. Aber ich denke mir: Wieso macht man nicht ein Standardformular? Es geht ja nur darum: Welche Krankheit wird von wem unterbrochen? Dazu braucht es ja nicht einen grossen Brief. Ich frage mich einfach: Wie soll das hier funktionieren, ohne dass man es schriftlich festhält? Wenn man es schriftlich machen würde, dann hätten auch die Krankenkassen einen Beleg in der Hand und dann könnte man diesen Artikel in der Praxis auch durchsetzen. Und die Aussage der Regierung, es sei zu kompliziert: Dazu denke ich mir, mit einem Standardformular würde sich das doch umgehen lassen. Wie sieht das die Regierung?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich der Frage meines Vorredners anschliessen. Wie ich bereits bei der 1. Lesung und gestern Abend bei der erneuten Eintretensdebatte noch einmal deutlich gesagt habe, ist mir auch völlig schleierhaft, wie das mit einem vernünftigen Verwaltungsaufwand funktionieren soll. Es ist ja so, dass der Patient jederzeit das Recht hat - und das ist sein gutes Recht - die Behandlung bei einem Arzt abzubrechen. Der Patient kann auch jederzeit frei wählen, wenn er den Arzt wechselt. Und wenn jetzt die Regierung vorsehen möchte, dass der Versicherte den Arztwechsel dem behandelnden Arzt mitteilen muss für die gleiche Krankheiten und er ansonsten nur die Hälfte des anwendbaren Tarifes vergütet bekommt, dann stellt sich für mich einfach die Frage: Wie will man das registrieren? Wie soll da ein Apparat aufgebaut werden, der das erfasst, und zwar ohne die Rechte des Patienten zu schmälern? Und wie will man überhaupt definieren, was die gleiche Krankheit ist? Das ist in vielen Fällen einfach nicht möglich.Abg. Alois Beck:
Wie ich das verstanden habe, muss man hier bezüglich dieser Mitteilung unterscheiden. Die Mitteilung des Versicherten: Dazu wird, glaube ich, im Bericht oder sonstwo ausgeführt, dass das am Beispiel von älteren Menschen vielleicht nicht so zumutbar ist, dass diese einen Brief schreiben und dann quasi die mündliche Mitteilung per Telefon reicht. Dass aber nachher innerhalb des Systems das dann schriftlich gemacht wird, von dem gehe ich einmal aus. Das war auch mein Verständnis dieses Artikels. Aber wenn man sich die Praxis anschaut - und das wird ja auch jetzt beim jetzt gültigen Hausarztsystem nicht viel anders gewesen sein - wenn hier eine Mitteilung gemacht wurde, dann sicher nachträglich und im besten Fall per Telefon. Das ist so die praktische Erfahrung. Und es würde meiner Ansicht nach vielleicht auch zu weit führen, wenn man hier zu viele Formalismen einfügt. Aber dann innerhalb des Systems gehe ich schon davon aus, dass das schriftlich dann festgehalten wird. Das ist mein Verständnis dieser Bestimmung. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Es ist richtig: Wie dieser Wechsel mitgeteilt wird ist letztlich nicht Sache der Regierung oder jetzt des Gesetzes. Es steht hier einfach «die Mitteilung». Wenn nachher die Krankenkassen entsprechende Formulare kreieren und die den Versicherten zur Verfügung stellen, dann wäre das eine gute Lösung für dieses Problem. Wie es dann letztlich angewandt wird ist eine andere Frage. Das ist aber auch eine Herausforderung an die Krankenkassen.Dann «dieselbe Krankheit», das ist richtig. Das ist ein Problem, das schwer in den Griff zu bekommen ist. Dieses Problem haben aber nicht nur wir in Liechtenstein, sondern auch andere Systeme. Das können wir so nicht lösen. Aber das ist dann eben wieder eine Vertrauenssache. Der Arzt hat die Möglichkeit, irgendetwas noch anzugliedern. Es ist auch sonst recht schwierig zu sagen, was nun dieselbe Krankheit ist. Sie haben es gestern ausgeführt. Das hat vielleicht mit einer Erkältung begonnen und hat nachher - wenn ich mich richtig erinnere - in einer Bronchitis - oder was auch immer - geendet. Das führt dann natürlich zur Frage: Ist das nachher noch dieselbe Krankheit? Dieses Problem werden wir aber immer haben. Er kann dann aber den Arzt wechseln. Das ist das gute Recht jedes Einzelnen. Er soll dann mitteilen, dass er die Behandlung abgebrochen hat und zu einem anderen Arzt gegangen ist. Und dann ist das Problem eigentlich gelöst.Nur, hier geht das Gesetz noch etwas weiter. Angenommen, er unterbricht die Behandlung bei einem zugelassenen Arzt, geht dann zu einem nicht zugelassenen Arzt und meldet das nicht, dann hat er nach Abs. 2 nur noch den Anspruch auf ein Viertel der Vergütung.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage, die mir eigentlich bei der 1. Lesung auffallen hätte müssen: In Art. 18a Abs. 2 wird ausgeführt, dass - ich lese den Satz kurz vor: «dass dem Versicherten nur die Hälfte der Vergütung, welche dem Arzt oder dem Spital bei der Behandlung nach Abs. 1 geschuldet wäre, vergütet wird». Und meine Frage ist: Weshalb wird hier eigentlich dem Versicherten eine Vergütung vorgenommen, weil der Versicherte ist ja gar nicht der Schuldner des Betrages beim Arzt? Er befindet sich ja im OKP und wir sprechen ja über das OKP. Eigentlich müsste dem Leistungserbringer nur die Hälfte überwiesen werden und nicht dem Versicherten. Ich weiss nicht, ob das jetzt rübergekommen ist. Ich als Patient, wenn ich im OKP versichert bin, habe nichts zu bezahlen, denn der Leistungserbringer erhält sein Geld im OKP von der Krankenkasse. Hier wird aber gesagt, dass die Krankenkasse dem Versicherten nur die Hälfte überweist. Es müsste doch heissen «dem Leistungserberinger nur die Hälfte überweist» und nicht «dem Versicherten». Ich als Versicherter habe eigentlich dabei gar keine finanzielle Funktion, denn die Zahlungen und die Verträge werden ausschliesslich zwischen Leistungserbringer und Kassenverband abgeschlossen.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Also jetzt nimmt meiner Meinung nach die Diskussion absurde Züge an. Wir gehen ja davon aus, dass ein Arztwechsel ohne Meldung erfolgt. Und im Sinne, so wie dieses Gesetz hier vorsieht, sollte das nicht passieren. Das heisst, der zweite behandelnde Arzt weiss davon nichts. Der Patient kommt mit einer Erkrankung und wird behandelt. Der betreffende Arzt weiss ja nicht, dass zwei Tage vorher ein anderer Arzt involviert war. Woher soll er das wissen? Und dann kann es ja wohl nicht so sein, dass dann die Leistung des Arztes dem Arzt nicht vergütet wird. Das kommt mir also absurd vor. Aber ich wollte auf etwas anderes kommen, was der Herr Regierungsrat sagte. Sie sprechen jetzt plötzlich in Abs. 2 von nicht zugelassenen Ärzten. Davon ist hier nicht die Rede. Bei dem ganzen Abschnitt geht es um Arztwechsel innerhalb der OKP.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Langsam kommen wir auf das Problem zu sprechen, denn ich habe für mich klar bei Abs. 2 notiert: Negative Konsequenzen für den Patienten. Denn wie wird es sein? Der Patient weiss das mitunter nicht und geht zum zweiten Arzt. Dann, eines Tages, kommt die schöne Rechnung des Arztes. Vergütet wird ihm nur die Hälfte von der Krankenkasse und den Rest kann er selbst bezahlen. Dann wird das grosse Dilemma bei Abs. 1 beginnen, ob er eben beim ersten Arzt gesagt hat: Ja, ich suche mir einen zweiten Arzt oder eben nicht. Deshalb sage ich ja: Wieso machen wir es nicht schriftlich? Dann wäre es für alle bekannt. Herr Regierungsrat Frick. Sie haben dann gesagt: Ja, dann soll dann doch die Krankenkasse usw. Und da bin ich mir sicher, dann kommt ein findiger Jurist oder Rechtsanwalt und sagt: Aber im Gesetz steht nichts von schriftlich, es gilt auch mündlich, dass ich zum zweiten Arzt gehe. Und dann haben wir das mögliche Einsparpotenzial wieder nicht genutzt. Der Abg. Alois Beck hat es auch erwähnt. Das ist, denke ich mir, genau ein Hauptproblem beim Hausarztsystem, dass eben genau diese Mitteilung zu spät, im Nachhinein, sie wird dann einfach einmal gemacht, dass alle gut wegkommen. Damit werden wir aber halt kein Einsparpotenzial erarbeiten. Aber wenn sie eben dann schriftlich wäre, dann wäre es für alle klar. Und ich denke mir auch, ob das nicht in Zukunft eventuell mit dieser Karte gelöst werden könnte, weil dann sind doch die ganzen Behandlungswege aufgezeigt. Dann haben wir eine Lösung. Aber jetzt, denk ich mir, daran krankt das Hausarztsystem. Und da habe ich eben genau auch das Problem oder die Angst, dass es dann auch hier kranken wird und das Einsparpotenzial dementsprechend nicht genutzt werden kann.Abg. Rudolf Lampert:
Dass der Arzt das nicht weiss - Sie haben das angetönt - soll ja dann über die Versicherungskarte geregelt werden. Aber ich spüre, dass ich komplett missverstanden worden bin. Vielleicht habe ich das auch falsch gesagt. Die Ärzte haben für ihre Leistung Anspruch auf eine Entschädigung. Hier wird gesagt, dass, wenn der Arzt sich da schuldhaft bzw. wenn die Behandlung als Zweitarzt durchgeführt worden ist, dass dem Versicherten die halbe Leistung überwiesen wird bzw. geschuldet ist. Meines Erachtens hat der Versicherte aber überhaupt kein Guthaben, denn der Arzt hat ein Guthaben von der Krankenkasse. Deshalb scheint es mir hier verfehlt, dem Versicherten nur die Hälfte zu überweisen. Der Arzt hat ein Guthaben von der Krankenkasse und nicht der Versicherte. Darum geht es mir. Wenn hier nun dem Arzt das Honorar gekürzt werden sollte, so finde ich das grundsätzlich nicht in Ordnung, ausser er macht sich wirklich schuldig, dass er ihn nicht darauf hingewiesen hat, dass er das selbst zu bezahlen hat. Aber der Arzt muss sich darauf verlassen können, dass er die Beträge der Krankenkasse bekommt und nicht der Versicherte. Darum geht es, damit dieses Abrechnungssystem zwischen Arzt und Versicherung spielt und nicht zwischen Versicherung und Patient. Hier wird geregelt, dass der Versicherte die Hälfte bekommt und nicht der Arzt.Abg. Markus Büchel:
Jetzt sind wir nämlich genau dort, wo es um Verpflichtungen geht, wo es um die Pflicht geht, sowohl des Patienten wie auch des Arztes, verantwortlich zu handeln. Und da müssen wir eben beide in die Pflicht nehmen. Wenn wir das wie bisher laufen lassen, dass die Krankenkassen einfach die Aufgabe haben, das im Nachhinein zu klären und das im Nachhinein zwischen den beiden Partnern abzumachen, dann erreichen wir null und nichts. Wenn wir aber diese beiden Partner in die Pflicht nehmen, sodass der Arzt den Patienten darauf hinweist und ihn auch fragt, ob er zu diesem Krankheitsfall irgendwo in Behandlung ist, und er dann von diesem Patienten ganz klar die Auskunft bekommt, ja, ich bin oder ich bin nicht, dann darf der Arzt davon ausgehen, dass das auch stimmt. Aber wir müssen den Patienten in die Pflicht nehmen, wenn er eine Falschaussage macht, dass er für das haftet, und zwar für die gesamte Behandlung, und dass er nur dann von der Krankenkasse eine Gutschrift bekommt, und zwar nur die 50%. Wenn wir diese Schwelle nicht einbauen, können wir das ganze System vom OKP wieder vergessen. Wir müssen die Verpflichtung dem Patienten übergeben, dass er als Schuldner auftritt.Abg. Alois Beck:
Ich möchte in eine ähnliche Kerbe schlagen. Das ist ja eigentlich das mögliche Einsparpotenzial, dass hier klare Anreize und eben auch Sanktionen gesetzt werden, dass der Versicherte von sich aus einen Anreiz hat, dieses zu melden oder sonst die Vorschriften zu erfüllen. Selbstverständlich muss der Ver-sicherte grundlegend über diesen Sachverhalt aufgeklärt werden. Und was Sie gemeint haben, Herr Abg. Wendelin Lampert, da geht es, glaube ich, eher darum, im Sinne der Beweisführung für Beweiszwecke diese Mitteilung dann eben hieb- und stichfest zu machen, nicht dass der Arzt sagt: Ich habe nichts bekommen, und der andere Teil sagt dann: Ich habe aber die Assistentin angerufen. Diese hatte vielleicht eine schwache Stunde und hat diese Mitteilung aber nicht notiert. Und so kann das leicht entstehen. Ich glaube, das ist Ihr Punkt. Und hier gilt es, vielleicht einen Weg zu finden.Diese Optimierungen im Hausarztsystem, die wir ja gestern ausführlich besprochen haben, und mögliche Sanktionen, das wäre natürlich auch dort so ein Punkt, eine Sanktion - ich weiss nicht, vielleicht würde hier die VU-Fraktion sogar noch eine Verschärfung vorschlagen -, dass das noch besser funktioniert. Aber ich sage mal, das ist jetzt unabhängig von dieser Revision. Das wäre im Hausarztsystem genauso ein Punkt, der geklärt werden müsste, dass in diesem Fall eher der Versicherte einen klaren Anreiz hat, sich kostengerecht und kostenbewusst zu verhalten. Und meistens ist es halt so bei den Menschen, dass nur das Geld dann wirklich den Ausschlag gibt. Und das würde hier dann zum Zuge kommen. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich erlaube mir, mich zu dieser Diskussion dahingehend zu melden, dass ich auch gestern zu diesem Artikel allergrösste Bedenken hatte und dass diese Form des Arztwechsels nur mit sehr, sehr viel Glück einen Fortschritt bringt, um dem Doktor-Shopping, wie wir es früher genannt haben, auch entgegenzuwirken. Die Verwaltungskosten werden auch massiv steigen, wenn man es so rigoros handhaben kann, wie der Abg. Markus Büchel sich das wünscht. Ich glaube auch, dass mit den Verwaltungskosten hier keine Einsparungen zu machen sind. Und dieser Mangel in der Diagnose, also im Krankheitsbild, dass das immer richtig transportiert und unterschieden wird, das wird keinem Patienten aber auch keiner Krankenkasse gelingen, das jedes Mal ganz genau zu differenzieren. Dann wurde die Versicherungskarte wieder als Allheilmittel in der Klärung dieser Fragen eingebracht. Ich habe Sie gestern zweimal dazu gefragt und keine Antwort bekommen. Darum wiederhole ich meine Frage noch einmal: Sind auf der Versicherungskarte - allenfalls entgegen einer Meldung in der Presse - die medizinischen Daten eines Arztbesuches festgehalten oder nicht? Der Zeitung war zu entnehmen, dass diese Daten nicht festgehalten sind, sondern dass sie in den Karteien der Ärzte verbleiben. Das ist dann der entscheidende Unterschied. Wenn es nur ein Register ist über meine Personalien und vielleicht über das Datum meines Arztbesuches, dann nützt diese Karte mindestens in diesem Fall bzw. zu diesem Art. 18a nichts.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Es ist jetzt in der Diskussion immer wieder die Rede davon, wie der Wunsch des Patienten, bei welchem Arzt er in Betreuung sein möchte, erfasst werden kann. Im bestehenden Hausarztsystem ist diese Infrastruktur bzw. das zugehörige EDV-System vorhanden, auch wenn die Instrumente bisher nicht optimal eingesetzt wurden. Aber das wäre eine Frage, die man ändern könnte. Aber eben: Diese Infrastruktur ist in sämtlichen Arztpraxen und bei den Krankenkassen vorhanden. Und genau diese Struktur wird jetzt wieder zerschlagen, um ein neues System aufzubauen. Da sind wir wieder genau an dem Punkt, dass es für mich keinen Sinn macht, vorhandene Strukturen abzuschaffen und auf eine kompliziertere Art und Weise und mit mehr Aufwand das Gleiche wieder erreichen zu wollen. Mit einer Optimierung des Bestehenden und mit wesentlich weniger Aufwand hätte das auch erreicht werden können. Danke.Abg. Alois Beck:
Langsam muss ich - ehrlich gesagt - schon lachen. Jetzt werden immer diese Potenziale im Hausarztsystem aufgezeigt und was diesbezüglich bei den Verwaltungskosten noch optimaler wäre. Warum wurde das nicht gemacht? Und wenn das gemacht wird, glaube ich doch, dass dann Instrumente vorgesehen werden müssen. Da werden Sie wahrscheinlich nicht drum herumkommen, so etwas wie eine Versicherungskarte einzuführen - wie man das auch immer nennen mag. Sie werden nicht darum herumkommen, gewisse Sanktionsmechanismen festzulegen, wie das hier der Fall ist. Sie werden nicht darum herumkommen, gewisse Dinge zu formalisieren - Mitteilungen usw. - und das klar festzuhalten. Demzufolge werden Sie auch nicht darum herumkommen, im administrativen Bereich zunächst auch Strukturen neu zu schaffen. Das ist auch im Hausarztsystem so. Sonst würde mich interessieren, wie Sie dort ohne Erhöhung des Verwaltungsaufwandes diese alle Ihre Ziele, also diese Optimierungen, erreichen wollen. Und gerade diese Versicherungskarte dient dazu, Mehrfachkonsultationen zu verhindern. Das ist unter anderem auch ein Hauptanliegen des Hausarztsystemes. Wir sind in vielen Dingen gar nicht so weit voneinander entfernt, ob man das nun Hausarztsystem oder sonstwie nennt. Es ist auch nicht so, wenn man das Hausarztsystem abschafft, dass es in dem Sinne keinen Hausarzt mehr gibt. Der durchschnittliche Bürger wird sich eben so oder so verhalten, dass er zu seinem Haus- oder Vertrauensarzt geht. Und da werden ja nicht Dinge zerschlagen, was in der Presse alles herumgegeistert ist. Man muss einfach auch von der Praxis ausgehen, wie das gehandhabt wird. Und hier wird eine konkrete Sanktion vorgeschlagen. Auch in den Vorschlägen der VU-Fraktion hiess es, glaube ich, Sanktionen einzuführen, ansonsten das nichts bringen würde. Und Sanktionen nur irgendwo - ohne konkrete monetäre Auswirkungen - festzuschreiben ist meiner Meinung nach für die Füchse.Abg. Wendelin Lampert:
Der Abg. Alois Beck hat es soeben nochmals angesprochen und er hat dann auch zu mir gesagt, mir ging es um den Beweis, dass man das eben nachweisen kann. Und das ist eben im jetzigen Abs. 1 für mich nicht gegeben. Das wird dann zu erheblichen Diskussionen führen, die dann wiederum dazu führen werden, dass man das nicht durchsetzen kann. Ich habe es gerade mit meinem Schriftführerkollegen Hugo Quaderer durchgespielt. Konkret wird es gemäss Abs. 2 so ablaufen: Man hat den Arztwechsel nicht bekannt gegeben, man erhält die Rechnung des Arztes über CHF 2'000. CHF 1'000 erhält man von der Krankenkasse und die andern CHF 1'000 muss ich selbst bezahlen. Und dann beginnt eine Diskussion und es wird die Behauptung in den Raum gestellt: Ja, man hat den Arztwechsel telefonisch bekannt gegeben. Und dann ist das ein Hin und Her. Darum sage ich, wenn das schriftlich fixiert würde, dann wäre es klipp und klar und man würde keine endlosen Diskussionen herbeiführen. Die Regierung schreibt aber berechtigt: Bei älteren Personen mag das ein Problem sein. Aber, ich denke mir, das wird nicht nur bei älteren Personen ein Problem sein, sondern auch bei anderen Personen. Mit einem Standardformular, das relativ einfach auszufüllen wäre, hätte man den Beweis dann halt in der Hand. Und wenn man den Beweis hat, kann man eben die Sache auch durchsetzen und dementsprechend gewisse Einsparpotenziale generieren.Dann möchte ich mich auch noch der Frage der Abg. Ingrid Hassler anschliessen. Wir kommen zwar erst in Art. 20b dazu. Aber ich habe mir natürlich dazu auch Notizen gemacht. Hier geht es übrigens auch um die Versicherungskarte. Wenn man sich die Erläuterungen auf Seite 35 ansieht, dann steht dort wieder, dass eine Versicherungskarte «ohne zusätzliche Angabe über Grund und Diagnose» geplant ist. Dann frage ich mich einfach: Wie soll denn ein Arzt zum Beispiel eine Mehrfachbehandlung beurteilen können, wenn er den Grund und die Diagnose nicht kennt? Ich sehe schon, es ist schwierig, und zwar wegen dem Datenschutz. Aber wenn man die Mehrfachbehandlung unterbinden will, dann brauchen die Ärzte einfach gewisse Informationen. Sonst frage ich mich wirklich: Wie soll das gehen? Und in diesem Fall bei Art. 18a möchten wir ja die Mehrfachbehandlung irgendwie unterbinden. Dementsprechend sollten die Spielregeln auch so sein, dass es auch beweisbar ist. Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich hätte von der Regierung gerne gewusst, warum die Regierung eigentlich ihre Formulierung in Abs. 2 geändert hat, nämlich geändert in dem gestern verteilten Schreiben der Regierung mit einigen zusätzlichen Änderungsvorschlägen, so wie sie dann auch heute gelesen wurden. Bisher hat es ja in der Regierungsvorlage am Schluss von Abs. 2 geheissen: «vergütet die Kasse dem Versicherten nur die Hälfte des anwendbaren Tarifes». Das scheint mir eigentlich klar und richtig, denn der Anspruchsberechtigte gegenüber der Kasse ist nicht der Arzt, sondern der Versicherte. Und die Kasse hat gemäss Art. 26 des Gesetzes, der ja nicht verändert werden soll, nur die Möglichkeit. Sie kann die Leistungen, die sie eigentlich ihrem Versicherungsnehmer schuldet, auch direkt an den Arzt entrichten. Aber anspruchsberechtigt als solcher und zum Beispiel im Streitfall klageberechtigt ist nur der Versicherte und nicht etwa der Arzt oder ein anderer Leistungserbringer. Und jetzt formuliert die Regierung neu - und wenn ich nichts überhört habe ist es nicht näher begründet worden warum - statt der zuvor von mir zitierten Formulierung: «entrichtet die Kasse dem Versicherten nur die Hälfte der Vergütung, welche dem Arzt oder dem Spital bei einer Behandlung nach Abs. 1 geschuldet wäre». Und mir ist, ehrlich gesagt, nicht ganz klar, was die Regierung damit für eine Absicht verbindet. Soll das eine andere Art der Berechnung sein, als die Hälfte des anwendbaren Tarifes, oder was wird damit beabsichtigt?Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat. Sie brauchen sich nicht den Kopf zu zerbrechen, wie Sie mir das erklären. Ich habe die Erklärung für meine Einwände bereits gefunden, denn in der alten Vorlage - auf Seite 53 - ist erläutert, dass, wenn sich der Versicherte nicht an die Regelung hält, dass dann der gleiche Grundsatz zur Anwendung kommt wie bei der Behandlung durch einen nicht zugelassenen Arzt. Und das ist ja dann in Art. 18 geregelt. Dort wird ausgeführt, dass der Versicherte dem Arzt den vollen Rechnungsbetrag schuldet und nicht die Krankenkasse. Für mich hat sich die Sache somit erledigt. Danke.Abg. Alois Beck:
Zur Versichertenkarte: Natürlich sind wir hier in einem Spannungsverhältnis zwischen Kontrolle und Persönlichkeitsdatenschutz und was auch immer. Aber wenn auch dort nur ganz rudimentäre Angaben sind, wie zum Beispiel, dass in der vorigen Woche ein Arzt konsultiert wurde und ohne nähere Angaben, gehe ich doch davon aus, dass der nun behandelnde Arzt sich zunächst einmal die Frage stellt: Ja, letzte Woche waren Sie dort. Gibt es sonst noch etwas zu berichten? Und wenn dann einer sagt: Nein, das geht Sie nichts an, das war irgendeine andere Krankheit, dann sieht man eigentlich schon den Wert dieser Karte - ausser man will ihn nicht sehen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Beck hat gerade darauf hingewiesen: Diese Karte soll ja in drei Stufen aufgebaut werden. In der ersten Stufe ist wirklich nur die Versichertennummer enthalten. Das ist laut Krankenkassen und Leistungserbringer eine grosse Hilfe, da sie zum Beispiel bei einem Namenswechsel immer Probleme haben. Dann kann damit festgestellt werden, dass, wenn ein Patient einen Leistungserbringer besucht, dass er sieht: Ja, der Patient oder der Versicherte war vor einem, zwei oder drei Tagen bei einem anderen Leistungserbringer in Behandlung oder zur Konsultation. Und dann kann er den Versicherten fragen: Geht es um die gleiche Krankheit oder ist es etwas anderes? Und damit ist dann schon einmal klar: Eine Parallelbehandlung findet also statt. Das ist der Sinn und Zweck. Es ist natürlich geplant, dass später wesentlich mehr Information in diese Karte kommt. Aber das ist dann im Interesse des Patienten, aber auch in seiner Kompetenz. Er gibt die Daten frei oder lässt sie gesperrt. In der dritten Stufe wäre natürlich schon daran gedacht, dass Krankheitsdaten, Medikamente usw., dass solche Information in der Karte gespeichert werden. Und wenn irgendetwas passiert, kann das dann auch ein grosser Schutz für die jeweilige Person sein, weil hier sehr viele Informationen, die im Notfall notwendig sind, gleich verfügbar sind. Deshalb soll auch eine Karte geschaffen werden, die auch mit anderen europäischen Systemen kompatibel ist, sodass man dann auch jeweils Zugriff hat. Das zu dieser Karte.Dann zur Frage des Landtagsvizepräsidenten, warum dieses geändert wurde: Es ist richtig, wenn man jetzt sagt: Es gilt nur unter den zugelassenen Ärzten. Dann hätten diese 50% und die Formulierung, wie sie hier gewählt wurde, ausgereicht. Wir haben das aber weiter diskutiert und im Falle, dass ein Versicherter die Behandlung ohne zu melden abbricht und nachher einen nicht zugelassenen Arzt wählt, der eben von vornherein nur zu 50% Anspruch hat, dann reduziert sich das nochmals, weil es eben heisst: «Vergütung, welche dem Arzt oder dem Spital geschuldet wäre». Das würde sich dann das erste Mal schon um 50% reduzieren, weil er ohne Benachrichtigung den Arzt wechselt, und wenn er dann zu einem nicht zugelassenen Arzt geht, dann reduziert sich das nochmals um 50%. Das heisst dann, die Kasse schuldet ihm letztlich nur noch 25%. Das ist der Grund, weshalb wir das nochmals kurzfristig geändert haben. Damit wollten wir das noch etwas klarer darstellen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Aufgrund dieser Erläuterung, Herr Regierungsrat, muss ich schon noch eine Frage nachschieben: Diese Bestimmungen betreffen ja, wie man aus der Einleitung von Art. 18a Grundsatz - und hier haben wir 18a - b) Arztwechsel während eines Krankheitsfalles - sieht eigentlich nur Vorgänge in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. In einem Fall, wie Sie ihn jetzt geschildert haben, im Sinn von Art. 18a Abs. 2, dass ein Versicherter zuerst bei einem in der obligatorischen Krankenpflege zugelassenen Arzt behandelt wird und dann aber, ohne den Abbruch der Behandlung mitzuteilen, zu einem nicht in der obligatorischen Krankenpflege zugelassenen Arzt wechselt, dann wechselt er ja aus dem System der OKP in das freie System. Und warum er dann plötzlich nur noch 25% von der Krankenkasse vergütet bekommen soll, obwohl sonst der Grundsatz im Gesetz steht, bei dem nicht OKP-zugelassenen Arzt bekommt er 50%, das ist also nicht recht einzusehen. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das wäre dann also klar die Kumulation von Art. 18 und 18a, die dann passiert.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Aber, Herr Regierungsrat, um ein anderes Beispiel zu bringen. Der Versicherte, der von vornherein zu einem in der OKP nicht zugelassenen Arzt geht, der hat ja dort auch keine Verpflichtung. Wenn er sich entschliesst, ohne den Abbruch der Behandlung mitzuteilen, zu einem anderen nicht in der OKP zugelassenen Arzt zu gehen, hat er ja überhaupt keine Folgen zu befürchten, da diese Sanktionen ja für die obligatorische Krankenpflege gelten. Warum soll er dann, wenn er von der obligatorischen Krankenpflege in die freie Arztwahl wechselt, warum soll er dann da quasi zusätzlich mit einer doppelten Kürzung bestraft werden? Dahinter sehe ich überhaupt keinen begründbaren und logischen Sinn.Abg. Markus Büchel:
Aus meiner Sicht eben schon. Wenn er einen Arzt besucht, der nicht im OKP ist, hat er trotzdem auf 50% Anspruch aus dem OKP. Er ist also nicht ganz draussen, sondern er ist immer noch zu 50% im OKP beteiligt. Und wenn er jetzt als Patient dann auch noch gegenüber dem Gesetz falsch handelt, dann soll er zusätzlich noch bestraft werden, weil sonst würde er ja besser behandelt als einer der im OKP ist. Also, ich bin der Meinung, dass es richtig ist, dass das drin ist, weil er einfach nicht sich komplett aus dem OKP herausbefördert, indem er in die freie Arztwahl geht und die Kasse auch weiterhin 50% bezahlt. Meiner Meinung nach ist das richtig.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Im Zuge dessen, Herr Regierungsrat, was Sie eben ausführen, möchte ich Sie bitten, denn zu sagen, wie dann die Zusatzversicherung nach Art. 16 Abs. 2 (neu) hier mit ins Spiel kommt. Wie viel muss diese Zusatzversicherung dann bezahlen, wenn diese Rechnung, die Sie eben aufgemacht haben, zum Zuge kommt?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Hier geht es nicht um die Zusatzversicherung. Hier geht es doch um die Fälle, wenn jemand - auch der keine Zusatzversicherung hat -, dass genau diese Personen normalerweise zu 100% vom OKP übernommen werden. Dann wechselt er den Arzt und meldet den Abbruch nicht. Dann werden eben nur noch 50% bezahlt. Und die zweiten 50% muss er selber bezahlen, ausser er hat diese Zusatzversicherung. Das ist natürlich dann anders, wenn er die Zusatzversicherung hat. Hat er sie aber nicht, dann reduziert sich der Betrag nochmals, wenn er nach aussen geht.Abg. Dorothee Laternser:
Danke. Darf ich dazu eine Anschlussfrage stellen? Und der Patient, der die Zusatzversicherung hat, wie wird da vorgegangen, wie viel Prozent muss diese Zusatzversicherung dann von der ursprünglichen Höhe der geforderten Leistung bezahlen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Diejenige Person, die die Zusatzversicherung hat, kann zum Vornherein schon zum nicht zugelassenen Arzt gehen. Sonst habe ich Sie nicht richtig verstanden. Die Hälfte wird ja ohnehin von der Zusatzversicherung bezahlt. Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, genau für diesen Punkt ist diese Änderung in diesem Art. 18a eingeführt worden, und zwar, dass die Vergütung, welche dem Arzt oder dem Spital bei der Behandlung geschuldet wäre, das wären dann 100%, weil er ja zusatzversichert ist, und wenn er dann innerhalb der gleichen Krankheit den Arzt wechselt, dann kommen wieder diese 50% vom geschuldeten Betrag. Und der wäre ja 100%.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es noch weitere Wortmeldungen?Abg. Dorothee Laternser:
Herr Regierungsrat. Dürfte ich Sie einfach bitten, mir das noch einmal vorzurechnen. Sie sagten vorhin, wenn ein Patient erst innerhalb der OKP bei einem Arzt ist und dann den Arzt wechselt - bei der gleichen Krankheit, wohlgemerkt - ohne Mitteilung usw., dass er dann ja an und für sich nur die Hälfte des Betrages vergütet bekommt. Wenn er wechselt, sagten Sie, zu einem Arzt ausserhalb der OKP, wird noch einmal nur die Hälfte von der Krankenkasse bezahlt, also schlussendlich nur 25%. Dann bleiben 75% übrig. Und wenn jetzt derselbe Patient diese Zusatzversicherung nach Art. 16 Abs. 2 hat, bezahlt dann diese Zusatzversicherung diese 75%?Regierungsrat Hansjörg Frick:
In diesem soeben dargestellten Rechnungsbeispiel bezahlt die Zusatzversicherung 50% und nicht 75%. Aber: Der Patient hat keine Zusatzversicherung, wechselt vom 100% zugelassenen Arzt - und ohne den Abbruch zu melden - zu einen zugelassenen Arzt, dann schuldet die Kasse dem Versicherten 50%. Dann wird er ja dadurch der Honorarschuldner als Patient und schuldet also 50%. Jetzt geht er aber nicht zu einem voll zugelassenen Arzt, sondern zu einem nicht zugelassenen Arzt. Dann schuldet eben die Kasse auch wieder von diesen 50% wieder nur noch die Hälfte. Und das macht dann eben diese 25% aus. Das ist dann das Problem des Versicherten. Aber die Zusatzversicherung - gemäss Art. 16 - bezahlt 50%. Das ist meine Interpretation.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Regierungsrat. Das ist meiner Meinung nach aber ein Widerspruch zu dem bereits beschlossenen Art. 16 Abs. 2, auf den Sie sich ja auch beziehen, denn dort heisst es, dass die Kassen den Versicherten eine freiwillige Versicherung anbieten müssen, welche die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommenen Vergütungen bis mindestens zur Höhe der in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geltenden Tarife übernimmt. Das heisst, die Differenz - ganz gleich wie viel die ist, ob die 50% oder 75% ist - die Differenz zwischen dem was die OKP übernimmt - in unserem Beispiel 25% - und mindestens der Höhe der geltenden Tarife, also sprich 100%, das muss die Versicherung abdecken nach dem Art. 16 Abs. 2 und nicht nur 50% in dem Beispiel, wie es die Frau Kollegin Laternser formuliert hat. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ich habe dies bis anhin anders interpretiert. Sie gehen dann davon aus, dass es heisst: «bis mindestens zur Höhe der obligatorischen geltenden Tarife». Aber da gibt es keine Ergänzung. Abg. Alois Beck:
Dieser Art. 18a ist eine Spezialbestimmung. Ansonsten könnte man ja, wenn man den allgemeinen Grundsatz durchhalten würde, überhaupt keine Sanktionsmöglichkeiten im Sinne von monetären Anreizen setzen. Ich sehe hier eigentlich kein Problem. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 18a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
12 Stimmen bei 21 Anwesenden. Wir können weiterlesen. Art. 19 Abs. 2a (neu), 3a (neu) und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 Abs. 2a (neu), 3a (neu) und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
12 Stimmen bei 21 Anwesenden. Dann können wir weiterlesen.Art. 19b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19b (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 19c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19c (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 20b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20b (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Eine Frage an die Regierung: Wie ist es geplant, wer soll diese Karten führen und pflegen? Wer nimmt das Ganze in die Hand und welche finanziellen Auswirkungen wird das haben? Danke.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Wie ich schon einmal ausgeführt habe, Frau Abgeordnete, hat die Regierung eine diesbezügliche Arbeitsgruppe eingesetzt. Es sind Fachleute mit dabei, die das Ganze von der elektronischen Seite und von der Organisation her studieren. Es sind aber auch zwei Mitglieder des Ärztevereins und auch ein Mitarbeiter der Regierung mit dabei. Übrigens ist auch der Kassenverband mit involviert. Diese Personen evaluieren und erkundigen sich, welche Systeme es bereits gibt und welches System allenfalls für unser Land in Frage kommen würde. Diesbezüglich ist also noch keine Entscheidung gefallen. Bevor eine Entscheidung fällt, muss auch noch abgeklärt werden, wo der Zentralrechner zu stehen kommt. Da gibt es natürlich entsprechende Firmen in der Schweiz, die diesen Dienst anbieten. Es wäre aber auch möglich, dass das dann über einen kleinen Host hier im Land gemacht wird. Aber das ist alles noch nicht so weit ausdiskutiert. Das Projekt läuft und ist noch nicht abgeschlossen. Zu den Kosten kann ich deshalb heute noch keine Angaben machen.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat. Ich denke, Sie haben mich vielleicht missverstanden oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Meine Frage hat nicht auf die Arbeitsgruppe gezielt, die das Projekt jetzt erarbeitet, sondern, nachher muss dieses System ja von irgendjemandem geführt werden. Meine Frage zielt in die Richtung: Wird das entsprechende Programm dann zum Beispiel von Amt für Gesundheitsdienste geführt? Die ganzen Karteien müssen ja elektronisch angelegt werden, sie müssen dauernd verändert und gepflegt werden. Das wird ein sehr hoher Aufwand sein. Meine Frage geht also dahin: Welche Vorstellung hat man da? Wird eventuell das Amt für Gesundheitsdienste diese Aufgabe übernehmen müssen?Abg. Markus Büchel:
Ich bin da nicht der Meinung, dass das ein dauernder und sehr hoher Aufwand sein muss. Fast jede Bibliothek hat heute schon Mitgliederkarten in elektronischer Form und es gibt Kaufhäuser, die solche Karten für die Kunden führen usw. Diesbezüglich bin ich also nicht der Meinung, dass das sehr viel kosten darf. Auf keinen Fall darf es so viel kosten, dass es nicht mehr wirtschaftlich ist. Abg. Alois Beck:
Ich gehe davon aus, dass eine solche Versicherungskarte schlussendlich einmal europaweit eingeführt wird. Das ist ja, glaube ich, schon beschlossene Sache. Und es wäre in jedem Fall geraten, eine solche Karte zu machen. Ich sehe diese Frage also unabhängig vom zu wählenden System und gehe auch davon aus. Um effektive Verbesserungen im Hausarztsystem machen zu können, ist eine solche Karte mittel- bis langfristig ebenfalls unabdingbar. Nur um einen gewissen Eindruck hier zu vermitteln: Es entstehen nur Kosten. Und dann gibt es ja auch positive Effekte und diese werden schlussendlich eindeutig überwiegen. Und wie gesagt: Um dem Eindruck ein bisschen entgegenzutreten: Es wird jetzt etwas quasi mit dem Systemwechsel neu administrativ aufgebaut, das es sowieso nicht braucht. Das finde ich also nicht zielführend, weil eine solche Karte wird sich in jedem System mittel- bis langfristig durchsetzen müssen. Und wie gesagt: Wenn man eben nicht nur die reinen Kosten sieht, wird per Saldo der Nutzen eindeutig überwiegen.Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens kann es ja auch keinen grossen Aufwand geben, um die ganzen Versicherten zu erfassen, denn sämtliche Daten der Versicherten - inklusive Geburtsdatum und anderer Daten - sind bei den Krankenkassen ja schon erfasst. Diese Daten können ja dann auf einen Zentralrechner überspielt werden, weil sie ja bereits elektronisch vorhanden sind. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Zur Frage, wer dann letztlich dieses System unterhält: Ich gehe nicht davon aus, dass das Amt für Gesundheitsdienste das machen wird. Diese Frage muss auch noch ausdiskutiert werden, ob dafür allenfalls eine kleine Gesellschaft - zwischen Ärztekammer, LKV und allenfalls der Regierung - gegründet wird. Wie das schlussendlich gehandhabt werden wird ist noch offen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer Art. 20b (neu) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 20c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 22 Abs. 2a (neu), 3 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 Abs. 2a (neu), 3 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 24 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 24a Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24a Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 24b Sachüberschrift, Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24b Sachüberschrift, Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 26a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 26b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 28 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.III. - § 1 - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. - § 1 - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 2 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. In den Erläuterungen der Regierung auf Seite 42 steht, dass der Betrag von CHF 5,3 Mio. in etwa dem Ausgleich des Ertragsausfalls im Hausarztsystem entspricht und von daher diese Höhe des Betrages gewählt wurde. Diesbezüglich möchte ich noch einmal eine Frage aufwerfen, die ich gestern schon an den Herrn Regierungsrat gestellt habe und die er mir nicht beantwortet hat. Es geht dabei um Folgendes: Nach Aussagen der Regierung soll die Systemumstellung für die Versicherten im Hausarztsystem zu keiner Prämienerhöhung führen. Dann muss ja logischerweise die Prämie im Bereich der Freien Arztwahl - auf den Systemwechsel bezogen - um 10% sinken, damit nachher alle die gleiche Prämie haben. Gehe ich in dieser Annahme richtig? Ich möchte den Herrn Regierungsrat noch einmal bitten, mir diese Frage zu beantworten. Und wenn das so ist, mit welchem Betrag oder in welcher Form soll dann diese finanzielle Einbusse den Krankenkassen vergütet bzw. wo soll die aufgefangen werden? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Dieser Betrag von CHF 5,3 Mio. wurde nochmals vom Amt für Volkswirtschaft neu errechnet. Es wurde uns bestätigt, dass dieser Betrag ausreicht, um einen vollen Ausgleich finanzieren zu können.Dann noch zur Frage, die gestern offensichtlich von mir nicht beantwortet wurde: Es ist schon so, dass dann eine einheitliche Prämie sein wird. Das heisst also, die Grundprämie wird auf dem Niveau der heute im Hausarztsystem Versicherten festgelegt. Das hat zur Folge, dass die Personen in der Freien Arztwahl im kommenden Jahr etwas günstiger kommen. Das ist richtig. Das wird aber sehr wahrscheinlich durch die Prämienerhöhung grösstenteils wieder ausgeglichen. Im Gegensatz dazu werden dann die Personen im anderen System etwas mehr durch diese Prämienerhöhung zu bezahlen haben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer dem § 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.§ 6 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6 (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Herrn Regierungsrat bitten, zu erläutern, was in diesem Artikel mit dem Wort «regelmässig» gemeint ist. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte wissen, was das heisst «wählt ein in Liechtenstein Versicherter zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens einen Arzt im Ausland». Wenn ein Patient in den letzten Jahren regelmässig einen Schweizer Arzt aufgesucht hat, wie lange hat er dann die Möglichkeit, diesen Arzt weiterhin zu konsultieren? Muss er das jetzt beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bekannt geben oder kann er auch in einem halben Jahr sagen: Das ist oder das war mein Hausarzt, ich will weiterhin von dem behandelt werden. Meine Frage: Wie lange kann er das machen? Kann er den 20 Jahre lang konsultieren oder ist das zeitlich begrenzt? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es gibt eine diesbezügliche Übergangsbestimmung, wobei es heisst, dass er mindestens für ein Jahr wie bis anhin einen Leistungserbringer jederzeit im benachbarten Ausland aufsuchen kann. In dem Fall, wie eben vom Abg. Paul Vogt beschrieben, ist das auf die nächsten fünf Jahre begrenzt. Dann muss der Versicherte allerdings eine Lösung finden. Entweder macht er eine Zusatzversicherung oder er wählt einen anderen Arzt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Frage der Abg. Dorothee Laternser ist, glaube ich, noch nicht beantwortet. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich kann es vielleicht noch einmal wiederholen. Meine Frage war: Wie ist der Passus, ein Arzt im Ausland, der ihn bereits in den drei Jahren vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes regelmässig behandelt hat, wie ist dieser Passus zu verstehen bzw. was heisst «regelmässig»?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ich gehe davon aus, dass hier gemeint ist, dass er nicht nur ein- oder zweimal in den letzten Jahren bei diesem Arzt war, sondern dass das wirklich sein behandelnder Arzt ist. Das ist meine Interpretation. Wie da die Regelmässigkeit definiert wird kann ich im Moment auch nicht sagen. Es gibt aber sicherlich Versicherte, die einmal beim einen Arzt und einmal bei einem anderen Arzt in den letzten drei Jahren waren. Wenn er dadurch dann für die nächsten fünf Jahre diese Ärzte frei zur Verfügung hätte, wäre das eine zu starke Ausweitung. Das wollte man mit diesem Wort «regelmässig» eingrenzen, wenn man sagt, wenn jemand seinen Hausarzt oder Arzt des Vertrauens, den er regelmässig in den letzten drei Jahren besucht hat. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte meine Frage etwas enger fassen: Im Gesetzestext hier ist ja die Rede von Arzt und nicht von Hausarzt. Fällt darunter dann auch das Beispiel, wenn ein Patient zu einem Spezialisten geht, den er regelmässig alle zwei Jahre aufsucht? Ist das dann die regelmässige Behandlung nach diesem Gesetzesartikel? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ich denke schon. Dann ist es eben ein Facharzt, den er da regelmässig aufsucht. Aber nochmals: Ich meine, Hausärzte gab es schon bevor es das heutige Hausarztgesetz gab. Hausärzte gibt es schon seit 50 Jahren. So gesehen kann man doch auch weiterhin von Hausärzten sprechen. Und das war damit gemeint, der Arzt seines Vertrauens. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat Frick. Ich sehe das überhaupt nicht so, dass das, was die Frau Abg. Laternser ausgeführt hat, regelmässig ist. Alle zwei Jahre einmal ist für mich gemäss diesem § 6 nicht die Regelmässigkeit, die hier gefordert wird. Dann der zweite Punkt, den ich auch noch gerne diskutiert hätte: Wer entscheidet, ob das regelmässig ist oder nicht und ob diese Kosten bezahlt werden? Ist das die Krankenkasse? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist die Krankenkasse, um die letzte Frage gleich zu beantworten. Und wenn ich auf die Frage gesagt habe, es gibt Fachärzte, die man in gewissen Zeitintervallen eben regelmässig besucht, dann bin ich diesbezüglich der Meinung, wenn das schon seit einer gewissen Zeit so der Fall war, dann soll das auch noch weiter so sein können. Wenn das nun ein Frauenarzt oder ein Ohrenarzt oder was auch immer ist, also ein Facharzt, der den Patienten bereits kennt, dann soll das weiter so gemacht werden können. Das ist in meinen Augen hier der Sinn.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann stimmen wir über § 6 ab. Wer dem § 6 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Ich beantrage, die soeben beschlossene Gesetzesnovelle der freiwilligen Volksabstimmung im Sinne von Art. 75 lit. a des VRG zu unterstellen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren. Sie haben den Antrag gehört. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Anscheinend hat es System, das zu beantragen. Wir werden das vermutlich jetzt die nächste Zeit noch mehrmals so vernehmen. Ich bin ganz klar dagegen, dass wir jedes zweite oder dritte Geschäft - das ganz klar in die Kompetenz des Landtages fällt - dem Landtag diese Kompetenz systematisch wegnehmen, indem wir jeden Entscheid des Landtages freiwillig der freiwilligen Volksabstimmung unterstellen. In Liechtenstein haben wir - und das wurde uns sogar vom Monitoring-Komitee bestätigt - ein sehr ausgeprägtes, direkt demokratisches Element. Dieses direkt demokratische Element steht jedem Bewohner bzw. jedem Stimmbürger zu, das er benutzen und das Referendum ergreifen kann. Wir sind da im Vergleich zu den meisten europäischen Staaten sehr, sehr extensiv, wie das dort beschrieben wird. Und ich bin ganz klar aus diesen beiden Gründen dagegen, dass wir das freiwillig der Volksabstimmung unterstellen. Damit schmälern wir auch die laut Verfassung zugestandenen Volksrechte nicht. Wie mir bekannt ist, wurde das KVG - wie es heute besteht - bei der Einführung auch nicht der freiwilligen Volksabstimmung unterstellt. Die Änderungen, die wir hier durchführen, sind nicht so grundsätzlich und fundamental, dass man da der Meinung sein müsste wie bei einem Raumplanungsgesetz, dass das der Bevölkerung freiwillig zur Volksabstimmung unterstellt werden sollte. Ich spreche mich also gegen den Antrag des Fraktionssprechers Peter Sprenger aus. Abg. Rudolf Lampert:
Ich spreche mich auch dagegen aus. Der Abg. Markus Büchel hat schon einige Argumente gebracht. Damals, als das jetzt gültige KVG bzw. das Hausarztsystem eingeführt wurde und die Versicherungen eingeschränkt wurden auf praktisch zwei Versicherungen in diesem Land, indem ein derartiger Systemwechsel vorgenommen wurde, dass die Versicherungen sich in der Folge dann zurückzogen, damals wurde auch keine Volksabstimmung durchgeführt. Ich verstehe eigentlich gar nicht, weshalb Sie das jetzt durchführen wollen. Ich sehe hier keinen grossen Systemwechsel gegenüber früher, denn was wäre noch übrig geblieben, wenn man all diese Einschränkungen eingeführt hätte, die wir jetzt durchziehen müssen, damit die Kosten wieder auf einen vernünftigen Rahmen reduziert werden. Ich sehe überhaupt keinen Grund, hier eine Volksabstimmung durchzuführen. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, diesen Antrag zu stellen. Abg. Peter Sprenger:
Gerade Ihre letzte Ausführung, Herr Kollege Lampert Rudolf, beruhigt mich doch einigermassen und ich verwahre mich dagegen, wenn der Kollege Büchel sagt, dass wir bei jeder - er hat gesagt bei jeder - Vorlage eine freiwillige Volksabstimmung beantragen. Ich meine, er weiss selber, dass das nicht der Fall ist. Bei sehr wichtigen Sachen nehmen wir uns das Recht, einen solchen Antrag zu stellen, wie er schon in Art. 66 der Verfassung und eben im zitierten Artikel des VRG vorgesehen ist. Ich weiss nicht, warum man nicht bei derart wichtigen Sachen wie bei einem Systemwechsel, der hier ganz offenbar gemacht wird, eine Volksabstimmung machen soll. Das Hausarztsystem war eine Grundsatzentscheidung und nun will man innert dreier Jahre wieder davon weg. Das hat massive Auswirkungen auf Versicherte. Wir haben dieses Problem in der Fraktionserklärung von gestern dargelegt. Und dass man hier jetzt Zeter-mordio schreit, wenn man solche grundsätzlichen Entscheidungen auch einmal dem Souverän unterbreiten will, das kann ich definitiv nicht verstehen. Abg. Helmut Konrad:
Ich werde mich auch gegen diesen Antrag aussprechen. Es sind einige Gründe von den Abgeordneten Markus Büchel und Rudolf Lampert genannt worden. Ich denke auch vom Selbstverständnis des Landtages aus, dass es nicht sinnvoll ist, in solchen Sachfragen Volksabstimmungen zunehmend - und der Abg. Markus Büchel hat nicht gesagt, bei jeder Gelegenheit oder wie Sie das jetzt ihm unterstellt haben, sondern er hat diese zunehmende Tendenz festgestellt. Ich erinnere hier nur an den letzten Landtag in Bezug auf den Finanzbeschluss des Erwerbs einer Residenz in Berlin. Das war das letzte Beispiel - und heute wieder. Vielleicht kommt noch einmal ein Traktandum, in dem dieser Antrag gestellt wird. Das ist die zunehmende Tendenz, die feststellbar ist. Und das ist nicht vereinbar mit meinem Selbstverständnis, das ich in Bezug auf den Landtag habe. Wir sind Volksvertreter und ich denke, dass wir in solchen Sachfragen unsere Entscheide treffen können und dass dann jedem es unbenommen ist, über das direkte Mittel eines Referendums gegen einen solchen Entscheid des Landtags vorzugehen und einen anderen Entscheid zu erwirken. Das ist auch in der Vergangenheit so gewesen, dass man Sachabstimmungen sehr zurückhaltend direkt einer Volksabstimmung zugeführt hat. Wo es eine Geschichte hat, wo es eine Tradition hat, das ist in Bezug auf die Abänderung von Volksrechten, als wir das Wahlalter herabgesetzt haben und in solchen Fällen, da ist es für mich ganz klar. Aber ich denke, nur auch in anderem Zusammenhang von der Stärkung des Landtags zu sprechen und dann sich auf diese Art zu schwächen, indem wir - und ich bestätige das nochmal zunehmend, habe ich auch den Eindruck - zunehmend uns dieser Verantwortung entziehen, indem wir solche Anträge stellen. Damit kann ich nichts anfangen. Noch einmal: Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Abg. Markus Büchel:
Nur ganz kurz zur Häufigkeit der angekündigten oder gewünschten Volksabstimmungen: Ich habe, wie der Abg. Konrad soeben gesagt hat, nicht gesagt, jedes Geschäft, sondern jedes zweite oder dritte Geschäft. Dann noch zum materiellen Teil: Ich bin schon etwas überrascht. Wenn die Änderungen, die wir heute im Detail besprochen haben, so wirklich gravierend wären sowohl für die Leistungserbringer wie die Leistungsempfänger, die Versicherer, dann hätte ich erwartet, dass bei jeder Änderung, die wir heute abgesegnet haben, ein Aufschrei oder Gegenanträge eingebracht worden wären, die dann entweder zur Reduzierung von Belastungen oder zur Reduzierung von Leistungen ganz klare Auswirkungen in die Richtung gehabt hätten, wie Sie sie jetzt angekündigt bzw. prognostiziert haben. Es scheint also nicht so dramatisch zu sein, weil die Anträge, die heute eingebracht wurden, materiell nicht so wesentlich waren. Abg. Alois Beck:
Nur noch eine Bemerkung: Mit dieser Begründung, die Sie geliefert haben, Herr Abg. Sprenger, frage ich mich: Warum haben Sie im Jahre 2000, als man auf das Hausarztsystem geschwenkt hat, keine freiwillige Volksabstimmung beantragt? Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen seitens des Plenums mehr gibt, spreche ich mich klar in dieser Angelegenheit gegen eine freiwillige Volksabstimmung aus. Ich attestiere selbstverständlich, dass jeder Abgeordneter/jede Abgeordnete in diesem Hohen Hause aufgrund des Volksrechtegesetzes Art. 75 jederzeit berechtigt ist, einen Antrag auf eine freiwillige Volksabstimmung zu stellen, den der Landtag dann zu behandeln hat. Das werden wir jetzt auch tun: Wer dem Vorschlag des Abg. Peter Sprenger zustimmen will, eine freiwillige Volksabstimmung anzuberaumen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben. Wir haben somit die erste von fünf Gesetzesvorlagen zu diesem Traktandum verabschiedet. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14.30 Uhr.Mittagspause (von 12.30 bis 14.30 Uhr)
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Statistik
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 9 und kommen nun zur Behandlung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Statistik. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Statistik einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 53 Abs. 1 und 1a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 Abs. 1 und 1a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 12 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 12 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 47 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 12 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 4 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 4 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 3sexies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3sexies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese letzte Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-