Abänderung der Zivilprozessordnung (Gewährung von Verfahrenshilfe vor demEuropäischen Gerichtshof für Menschenrechte) (Nr.79/2003), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 10: Abänderung der Zivilprozessordnung (Gewährung von Verfahrenshilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte). Der Bericht und Antrag Nr. 59/2003 bildete die Grundlage für die 1. Lesung vom 19.9. dieses Jahres. Die Regierung hat uns nun eine Stellungnahme mit der Nr. 79/2003 unterbreitet, die wir in 2. Lesung in Behandlung ziehen. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. § 66bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 66bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 66bis einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die gerichtliche Verfahrenshilfe in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 10 behandelt. -ooOoo-