Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk sowie der Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Nr. 76/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 11: Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk sowie der Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Am 19.9.2003 haben wir in 1. Lesung den Bericht und Antrag der Regierung behandelt und es steht nun die Stellungnahme der Regierung mit Nr. 76/2003 zur Diskussion. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Hugo Quaderer:
Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die uns vorliegende Stellungnahme der Regierung zu den in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen ist nach meinem Dafürhalten oberflächlich und beschäftigt sich nur mit organisatorischen Belangen. Es fehlt die Auseinandersetzung mit den Grundsatzfragen, die geklärt sein müssen, wenn der Landtag fundiert und ausgewogen über die beantragten Kredite schlussendlich Beschluss fassen soll. Leider und bedauerlicherweise fehlen nach wie vor verbindliche Aussagen zum Programmkonzept als öffentlich-rechtlicher Sender. Es fehlen auch Angaben zum Sendegebiet im Endausbau und zu den Senderechten. Wie stellen sich die Nachbarländer zum geplanten Sendegebietsausbau? Gerade die geplante Ausweitung des Sendegebietes ist aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen sehr wichtig, um allenfalls Mehrerträge erwirtschaften zu können. Der Landtag tappt bei all diesen Fragen im Dunkeln. Weiter ist nicht geklärt und fehlt auch eine verbindliche Einschätzung der effektiven Realisierbarkeit der budgetierten Werbeeinnahmen. Welche Auswirkungen hat alleine schon die Verstaatlichung des Radiosenders auf die Werbeeinnahmen? Nach wie vor nicht objektiv zu beurteilen ist für den Landtag der zwischen Radio L und der Regierung ausgehandelte Übernahmepreis von CHF 3,1 Mio. Auch zu dieser Frage haben wir keine Antworten, um wenigstens etwas Licht in das dunkle Radioloch zu werfen. Bezüglich der Finanzierung ist insbesondere unklar, wie es mit dem Radio nach dem Jahre 2006 weitergehen soll. Hier wird etwas über das Knie gebrochen, was zu wenig durchdacht ist. Eine breite, öffentliche Diskussion hat leider nicht stattgefunden. Wir hätten mehr Zeit für grundsätzliche Abklärungen benötigt. Zu diesem Zweck und auch damit Radio L vorübergehend hätte weiter betrieben werden können, wäre es zum Beispiel durchaus möglich gewesen, dass die Regierung beim Landtag einen Überbrückungskredit beantragt hätte. In einer solchen Übergangsphase hätten dann alle offenen Fragen wie Alternativkonzepte, Programm- und Sendekonzepte oder die Problematik der Mitbenützung der im Ausland gelegenen Sendemasten sauber geklärt werden können. Aufgrund meines heutigen Kenntnisstandes kann ich dem von der Regierung gewählten Vorgehen nicht zustimmen. Ich stelle nochmals die Frage in den Raum: Was passiert nach den ersten drei Jahren, also nach 2006, wenn gemäss Finanzbeschluss keine staatlichen Gelder mehr fliessen sollen? Wie finanziert sich Radio Liechtenstein dann? Radio L hat es nie geschafft, ein positives Jahresergebnis zu erzielen. Bis heute fährt Radio L jährliche Betriebsdefizite von bis zu CHF 3 Mio. ein. Nach dem Wegfall der staatlichen Subventionen erst recht nicht. Der Landtag wird sich spätestens im Herbst 2006 wieder mit dem Thema «Radio Liechtenstein» beschäftigen müssen. Auch dann wird es wieder heissen: Wenn das Land jetzt nicht so und so viel Mil-lionen in das staatliche Radio investiert, dann wird die «Stimme Liechtensteins» verstummen. Ich bin grundsätzlich auch für einen Radiosender in Liechtenstein, aber nicht auf diese Art und Weise und nicht zu diesem Preis. Abg. Johannes Kaiser:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Viele Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes und auch ich möchten nicht, dass Radio Liechtenstein ab dem 1. Januar 2004 verstummt, dass es ab dem 1. Januar 2004 keinen liechtensteinischen Radiosender mehr gibt und diesem die Lichter ausgehen. Das Radio L hat sich in den letzten acht Jahren eine hervorragende Akzeptanz im Sendegebiet erarbeitet und verweist auf eine bemerkenswerte Hörerschaft in unserem Land. Der Anteil des liechtensteinischen Hörermarktes liegt - wie Sie wissen - bei 50%. Das heisst, dass im Durchschnitt jede zweite Einwohnerin bzw. jeder zweite Einwohner in unserem Land täglich Radio L hört, sich von ihm informieren und unterhalten lässt. Somit ist Radio L zweifellos ein Sender von landesweiter Bedeutung. Die in der Eintretensdebatte vor Monatsfrist eingegangenen Anregungen, Ideen und Kritikpunkte betreffend das Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk sind von der Regierung eingehend geprüft worden, wobei etliche Anliegen der Abgeordneten des Landtages in der vorliegenden Rundfunkgesetzesvorlage einen Niederschlag gefunden haben. So zum Beispiel die Streichung der entsprechenden Bestimmungen betreffend die Ausschlussgründe für die Bestellung der Organe des liechtensteinischen Rundfunkes, das vereinfachte Verfahren zur Bestellung des Publikumsrates, das Recht der Gegendarstellung mittels Beschwerde auf ordentlichem Rechtswege und die asynchrone Bestellung des Verwaltungsrates, um einige beim Namen zu nennen. Der grössere Streitpunkt sind - und das ist naturgemäss - die Übernahmekonditionen. Hier möchte ich ein weiteres Mal Folgendes betonen: Die aktuelle Situation ist, dass man ein bestehendes, ein sehr gut laufendes Radio übenimmt; und dann geht es letztlich um die Bewertung, zu welchen Konditionen dieses übernommen werden kann. Diese beruhen nun auf einem Verhandlungsergebnis und dieses Verhandlungsergebnis der Regierung erachte ich unter dem Strich mit CHF 3,1 Mio. Übernahmekosten als ein sehr gutes. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, wenn man weiss, dass vorher auch von privater Seite rund CHF 12 Mio. eingeschossen wurden. Nochmals: Müsste man bei Null beginnen, die Einrichtungen, das Know-how und alles, was mit einem Radio zusammenhängt finanzieren, würden wohl an die CHF 7 Mio. investiert werden müssen. Es wäre jedenfalls fatal, den heutigen Radiosender mit hervorragender Akzeptanz und Resonanz in Konkurs gehen zu lassen und vielleicht nach sechs, acht oder zwölf Monaten in irgendeiner Form wiederum zu starten. Der Schaden wäre dann riesig und die Kosten für einen Neuaufbau sehr hoch. So weit zu den Finanzen. Nun zu einem anderen Punkt: Liechtenstein ist ein eigenständiger, souveräner Staat. Mir ist kein Staat bekannt, der kein öffentlich-rechtliches Rundfunkgesetz und damit keinen öffentlich-rechtlichen Sender hat. Die Eigenstaatlichkeit und die Souveränität eines Staates manifestiert sich auch darin. Die Glaubwürdigkeit eines Senders, die Unabhängigkeit und die Verantwortung für das Land Liechtenstein rechtfertigen es auf deutliche Weise, den heutigen Status de jure in einen Status eines Landessenders öffentlichen Rechts zu überführen. Das Rundfunkgesetz definiert den Rahmen des Radio Liechtenstein und insbesondere die Pflicht, landesweit Informationen zu vermitteln und dem Programmauftrag gemäss objektiv und umfassend zu informieren, Unterhaltung zu bieten und in Krisensituationen die Kommunikation der Öffentlichkeit zu garantieren. Das liechtensteinische Rundfunkgesetz fundiert in einem starken öffentlichen Interesse mit den Zielsetzungen der Förderung der Eigenstaatlichkeit, der Sicherstellung der Grundversorgung in Liechtenstein, kompetent und überparteilich aus dem Inland, den Gemeinden und dem Ausland zu informieren, der Service Public allgemein, liechtensteinspezifische Inhalte zu vermitteln sowie die Gewährleistung eines wesentlichen Beitrages zur Medienvielfalt in Liechtenstein. Als sehr wichtig erscheint mir für die Zukunft des Radio Liechtenstein Folgendes zu sein: Es sind junge, liechtensteinische Medienschaffende im Bereich des Radiomachens und des Moderierens rundum im Radiometier auszubilden. Die Stimme beim Radio L muss nicht ausschliesslich von Liechtensteinern sein, doch von einem klaren Grossteil. Ich bin überzeugt und ich weiss, dass es viele junge Leute in unserem Land gibt, die die Begabung, das Talent, die Freude, einfach das Potenzial mitbringen, in diesem Mediensektor des Radiomachens zu wirken. Es ist vom zukünftigen Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung, sofern das Radio L am Leben erhalten bleibt, dafür zu sorgen, dass ein Ausbildungsprogramm, eine gezielte Ausbildungsmöglichkeit, eine Förderung von einheimischen, jungen, talentierten, aufgestellten Leuten aufgebaut und garantiert wird. So wird nicht nur die Stimme des liechtensteinischen Radiosenders aufrechterhalten, sondern die «Stimme Liechtensteins» auch vermehrt durch Leute aus unserem Land. Diesen jungen Menschen kann somit eine medienschaffende Ausbildung bzw. eine Radiolaufbahn mit guter Ausbildung eröffnet werden. Diesen Wunsch bzw. diese Forderung verbinde ich mit meiner Unterstützung der vorliegenden Anträge der Regierung. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich stehe voll hinter dem Votum des Abg. Johannes Kaiser, möchte dazu einfach noch ergänzende Bemerkungen, vor allem zur Aussage des Abg. Hugo Quaderer, machen. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Stellungnahme. Es sind dort die Antworten gegeben, die in der Zeit und aus heutiger Sicht einfach beantwortbar sind. Die Forderungen bzw. das Fehlen, das der Abg. Hugo Quaderer bemängelt, wie verbindliche Aussagen zum Programm: Diesbezüglich wäre es ganz sicher nicht möglich und auch nicht sinnvoll, heute ein detailliertes Programm festzulegen und zu sagen, was dann alles im nächsten Jahr laufen soll. Erstens einmal fehlte die Zeit und die Funktionen, um so ein Programm zu bestellen oder zu definieren, sind nicht besetzt oder werden eventuell anders besetzt werden. Also, von dem her ist es sicher nicht sinnvoll, hier detailliert schon voraus solche Aussagen zu machen. Die Rahmenbedingungen allerdings für die Gestaltung dieses Programmes sind gegeben. Einmal vom Rundfunkgesetz her und zum anderen auch von der Leistungsvereinbarung, die ja bis jetzt schon mit diesem Sender bestand sowie auch von den finanziellen Möglichkeiten, von den personellen Ressourcen, die im Bericht und Antrag erwähnt sind. Und Grundstrukturen sind auch jetzt schon aufgezeigt, was rein theoretisch möglich ist an Eigenproduktionen, an Nachrichten, Musik usw. Von dem her genügen mir diese Aussagen also absolut, um entscheiden zu können, ob die Bestückung dieses Senders mit diesen 23,5 Personen und der finanziellen Ausstattung sinnvoll ist. Auch eine klare Aussage bezüglich Sendeanlagen, glaube ich, ist aus der heutigen Sicht nicht möglich. Man kann wohl die Wünsche oder die Ziele definieren, was sinnvollerweise gemacht werden möchte. Aber dort schon definitiv bis auf abgeschlossene Verträge oder wie auch immer eingehen zu können, dazu reicht die Zeit ganz sicher nicht. Die Werbeeinnahmen, die Sie bemängelt haben, dass sie nicht aufgeführt sind: Im Anhang zum ursprünglichen Bericht und Antrag sind zu erwartende Werbeeinnahmen aufgeführt. Diese belaufen sich auf netto CHF 1,9 Mio. die so angenommen wurden aufgrund der vergangenen zwei, drei Jahre und aufgrund der Einschätzung der zukünftigen konjunkturellen Entwicklung. Dann haben Sie den Übernahmepreis bemängelt, dass darüber keine Aussagen gemacht werden können. Gut, er steht jetzt mit CHF 3,1 Mio. zur Diskussion. Wie sich diese CHF 3,1 Mio. zusammensetzen hat die Regierung erklärt wie das ungefähr etwa sein könnte oder wie das zustande kam, aber schlussendlich ist entscheidend, zu welchem Preis der jetzige Hauptaktionär bereit ist, diesen Sender abzugeben. Und wenn das die CHF 3,1 Mio. sind und nicht mehr und nicht weniger, dann nützt es auch nichts, wie man zu dieser Berechnung kommt und wie man diese CHF 3,1 Mio. ermittelt. Wenn er sagt, das ist mein letztes Wort, dann kann man da hineinpacken, was eben in den CHF 3,1 Mio. Platz hat. Und wenn man bedenkt, dass ein voll funktionierender Sender, der etabliert ist, der eine so hohe Einschaltquote oder Hörerquote hat - der Abg. Johannes Kaiser hat es bemerkt, dass im Lande 50% täglich dieses Radio Liechtenstein hören und das über eine Stunde lang und dass im nahen Umfeld, also in der Schweiz, das 39'000 Personen sind - dann muss man sich bewusst sein, dass, wenn eben diese Stimme nicht mehr da ist, dass garantiert etwas fehlt, und zwar einer grossen Anzahl von Leuten. Und da komme ich auf einen Vorschlag zurück: Ein Überbrückungskredit, wie Sie das vorschlagen, ist aus meiner Sicht das Todesurteil, weil damit können diese heute angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert nicht gehalten werden und es ist nur eine Frage der Zeit bis die Besten - sage ich jetzt einmal - sich Alternativen suchen und abspringen. Und dann haben wir den Überbrückungskredit gesprochen und das Geld ist ausgegeben und schlussendlich haben wir nur noch eine Hülle ohne Inhalt. Und das war die Absicht auch der Regierung und findet auch meine Unterstützung: Entweder spricht man jetzt das aus und sagt: Wir wollen diesen Weg gehen und investieren das. Und ich bin auch überzeugt davon, dass das der richtige Weg für die Zukunft ist, ein parteipolitisch unabhängiges Medium in Liechtenstein zu haben, das eben die Grundbedürfnisse der Bevölkerung als auch Information in Krisensituationen einfach abdeckt. Aus diesen Gründen spreche ich mich ganz klar für diesen Antrag aus und würde es begrüssen, wenn wir auch in Zukunft gemeinsam mit diesen vielen Leuten - 12'000 Personen tagtäglich - auch diesen Sender hören könnten. Abg. Ivo Klein:
Danke. Ich glaube, ich unterscheide mich wieder grundsätzlich von den zwei vorangegangenen Voten. Hier wird gesagt: Ja, man hat jetzt eigentlich gar keine Wahl gehabt. Entweder gibt es weiterhin Radio Liechtenstein oder Radio L, wie es heute heisst, oder es gibt es eben nicht. Wir müssen das jetzt investieren, die Konditionen sind zweitrangig. Ich glaube eben genau, dass dem nicht so ist. Man sollte sich nicht so unter Druck setzen lassen - auch als Staat nicht. Ich bin der Meinung, wir hätten das sorgfältiger abklären müssen. Dass jetzt von der 1. Lesung auf die 2. Lesung nicht alle grundsätzlichen Fragen abgeklärt werden konnten ist mir klar. Dies hätte halt im Vorgang passieren müssen. Ich gewinne den Eindruck - und das habe ich das letzte Mal schon gesagt -, dass wir das jetzt einfach durchziehen wollen. Die Konditionen sind zweitrangig. Und für mich gibt es einfach ein paar grundsätzliche Überlegungen, wieso ich diesem Bericht und Antrag und auch den damit verbundenen Finanzbeschlüssen nicht zustimmen kann. Ich möchte das zusammenfassen, weil diese Überlegungen ja zum Teil schon sehr detailliert vom Abg. Hugo Quaderer genannt wurden. Der erste Grund ist: Von Seiten der Regierung wurden keine Alternativen zur vorliegenden Lösung geprüft bzw. sie sind nicht im Bericht und Antrag ersichtlich. Weiter: Der Wert der übernommenen Aktiven in der Höhe von CHF 3,1 Mio. ist für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar. Die geplante Ausweitung des Sendegebiets und somit auch die budgetierten Werbeeinnahmen stehen für mich auf sehr wackligen Füssen. Aufgrund der meines Erachtens unausgereiften Lösung besteht die erhebliche Gefahr, dass wir in den kommenden Jahren mit den vorgesehenen staatlichen Zuschüssen nicht hinkommen. Vielmehr besteht das Risiko, dass Radio L unter staatlicher Obhut die geplanten Kostenreduktionen nicht umsetzen kann und wir weitere Mittel zuschiessen müssen. Aufgrund dieser grundsätzlichen Überlegungen sehe ich mich zum jetzigen Zeitpunkt ausser Stande, diesem Bericht und Antrag bzw. dem Gesetz und den Finanzbeschlüssen zuzustimmen. Abg. Erich Sprenger:
Danke schön, Herr Präsident. Auch von meiner Seite noch ein paar kritische Bemerkungen, auch eher anzusiedeln im Bereich der Kosten, die durch diese Übernahme verursacht werden, und weniger im Bereich des Textes zum Rundfunkgesetz: Eines der Hauptargumente zur Übernahme von Radio L ist immer wieder die Möglichkeit zur Information der Bevölkerung im Katastrophenfall. Ebenfalls wird immer wieder herausgehoben, dass Radio L von jedem zweiten Liechtensteiner regelmässig gehört wird. Dazu gibt es aber keine Informationen, ob diese Zuhörer Radio L bewusst einschalten und welche Sendungen sie sich anhören, oder ob dies lediglich als Hintergrundgeräusch dient. Zum Punkt der öffentlichen Information steht immer noch im Raum, ob es nicht möglich wäre, mit anderen privaten Radios im Sinne einer Leistungsvereinbarung diese Information an die Bevölkerung zu übermitteln. Betrachtet man die Budgets anderer Privatradios, so stellt man fest, dass die CHF 750'000, welche Ra-dio L aufgrund der Leistungsvereinbarung erhält, bei diesen rund 40% des Gesamtbudgets abdecken würden. Bei Radio L ist dies unter 20%. Auch bei dem dem Bericht und Antrag Nr. 65/2003 beiliegenden Budget für das Jahr 2004 sind dies nur rund 25%. Wie verhält sich unser Land, wenn dann etwa neue Technologien wie Digital Audio Broadcasting den Durchbruch schaffen? Muss dann hier mit allen dazu notwendigen finanziellen Mitteln mitgezogen werden? Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist für mich der Übernahmepreis von den CHF 3,1 Mio. zu hoch. Wenn ich anlässlich der 1. Lesung die Zahlen richtig notiert habe, so werden lediglich für CHF 1,2 Mio. Sachwerte übernommen. Der Rest wird für das Online-Projekt, Werbeverträge, Weiterführung und die Marke aufgewendet. Da es ohne Übernahme oder weitere Unterstützung von privater Seite zum Konkurs kommen würde, darf nach meiner Ansicht ein Goodwill nicht Gegenstand des Übernahmepreises sein. Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Risiko für den Betrieb des neuen Radios, basierend auf den uns vorgelegten Planzahlen, ist die noch nicht gesicherte Ausweitung des Sendegebietes. Dies ist nach meiner Meinung zur Sicherung der geplanten Werbe- und Werbe-Sponsoring-Einnahmen in einem hart umkämpften Werbemarkt jedoch sehr wichtig. Wenn ich richtig informiert bin, liegen zumindest beim BAKOM Beschwerden zur Behandlung vor. Auch die politischen Signale von unseren Nachbarn sind nicht eindeutig positiv. Dadurch sind nach meiner Auffassung die budgetierten Werbeeinnahmen nicht als gesichert zu betrachten. Ich bin ganz klar der Meinung, dass ein privates Radio bessere Chancen hätte, sein Sendegebiet auszuweiten, als dies für ein staatliches Radio möglich sein wird. Der Idealfall zur Erhaltung eines Radios in unserem Lande wäre nach meiner Ansicht die Sanierung des bestehenden Radios sowie die Weiterführung auf privater Basis mit einer Leistungsvereinbarung mit dem Land, welche entsprechend entschädigt wird. Dazu müsste man aber willens sein, die Kosten den zu erzielenden Einnahmen anzupassen. Dass dies nicht unmöglich ist, dafür gibt es in der angrenzenden Region mehr als nur ein Beispiel. Danke.Abg. Hugo Quaderer:
Besten Dank. Das Votum des Abg. Markus Büchel veranlasst mich auch, das eine oder andere noch zu bemerken. Zum Ersten haben Sie gesagt, dass es nicht möglich sei bzw. dass ich praktisch gefordert hätte, dass hier nun ein Programm im Detail vorgestellt werde. Das habe ich natürlich nicht gefordert. Ich habe ein Grundkonzept gefordert, wie das Programm inskünftig aussehen könnte, wie Radio Liechtenstein allen Ansprüchen als öffentlich-rechtlicher Sender überhaupt gerecht werden möchte. Ich denke da beispielsweise nur schon an das Musikprogramm. Und dazu fehlen hier - aber wir haben da diametral unterschiedliche Sichtweisen - da fehlen mir die grundsätzlichen Aussagen. Und dann auch zu den Sendeanlagen: Dort haben Sie gesagt, dass es jetzt nicht möglich sei, solche Aussagen zu machen. Das ist eben bedauerlich, dass es hierzu keine Aussagen gibt und dass man nicht abschätzen kann, wie wir dort weiterfahren können, weil das ist eine entscheidende Frage für die Finanzierung. Wenn ich mir den Bericht, vor allem der 1. Lesung, in Erinnerung rufe: Dort hat es immer geheissen, ein Hauptargument sei, die Pendlerströme zu versorgen. Aber wenn wir keine Sendeanlagen haben im Ausland, dann können wir auch diese Pendlerströme nicht mit dem Radioprogramm versorgen. Dann zum Übernahmepreis: Dort hat mich schon erstaunt, dass Sie gesagt haben, den Entscheid, zu welchem Preis man dieses Radio übernehme, fälle der hauptverantwortliche Hauptaktionär. Also, ich stelle einfach die Frage in den Raum: Wurde hier überhaupt verhandelt oder hat man sich hier einer Doktrin hingegeben? Ich habe einfach den Eindruck, dass Sie offensichtlich bereit sind, zu jedem Preis das heutige Radio L zu verstaatlichen. Ich habe in meinem ersten Votum gesagt, dass ich auch grundsätzlich für ein liechtensteinisches Radio bin, aber einfach nicht zu allen Konditionen und auch nicht zu Gesamtkosten von CHF 9 oder 10 Mio. Dazu kommt, dass wir nicht wissen, wie es nach dem Jahre 2006 weitergeht. Das habe ich in meinem ersten Votum bemängelt und das möchte ich hier auch nochmals herausstreichen. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke, Herr Präsident. Die Stellungnahme, die die Regierung anerkanntermassen in sehr kurzer Zeit erstellen musste, klärt einige organisatorische Fragen auf, die der Landtag gestellt hat. In der Zusammenfassung kann man es erkennen, es geht um fünf Bereiche, aber sie nimmt keineswegs Stellung zu einer Reihe von grundsätzlichen Fragen, die sich an eine erstmalige Etablierung eines staatlichen Senders gestellt hätten und die auch vom Landtag gestellt wurden. Der Abg. Hugo Quaderer hat sie in seinem Votum zu Beginn dieser Sitzung noch einmal wiederholt. Es sind Fragen aus dem technischen Umfeld, dann eventuell die Möglichkeit eines Verbundes mit anderen Sendern, die Probleme der regionalen Ausstrahlung oder die Zulässigkeit der Werbung usw. Was mich wirklich enttäuscht hat: Wir haben in der 1. Lesung stundenlang Fragen zur Finanzsituation gestellt, also zur alten, zur jetzigen, zur neuen, zur finanziellen Zukunft, über die Zusammensetzung von verschiedenen Beträgen und einen genauen Businessplan usw. Dazu nimmt der Bericht auf den Textseiten keinerlei Stellung. Das ist offen geblieben. Diesbezüglich möchte ich die Frage stellen: Gehen Sie davon aus, dass wir ab dem 1.1.2006, also nach den beiden Investitionsjahren 2004 und 2005, wo wir insgesamt CHF 750'000 zur Genehmigung für die Investitionen beantragt bekommen, keinerlei Investition in eine solche Sendeanlage mehr zu tätigen hätten? Da allein würde man erkennen, dass der finanzielle Plan für die geplanten drei Jahre nicht ausreichend ist. Natürlich - ich betone das noch einmal - der Gesellschaft steht ein Dotationskapital von CHF 2,5 Mio. zur Verfügung. Gemäss dem Plan, der im Anhang 2 ist, sollte das nach drei Jahren noch erhalten sein. Aber natürlich könnte man davon dann auch solche Investitionen oder nicht zuletzt Verluste abdecken. Ein weiterer Punkt, wo ich meinte, dass Sie noch einmal Stellung nehmen sollten, sind die Werbeeinnahmen: Sie sind ganz klar ausschlaggebend für den finanziellen Erfolg des Senders. Da sind CHF 2 Mio. drin, das scheint mir sehr hoch, das sind die jetzigen Einnahmen. Da möchte ich einfach noch einmal hören, ob Sie überzeugt sind, dass diese Werbeeinnahmen bei einem Sender, der ja auch verkleinert wird - das ist offensichtlich - nachhaltig erhalten bleiben können, wenn man vielleicht vom konjunkturellen Einfluss, der aber seinen Tiefstpunkt überschritten haben soll, absieht. Dann haben Sie keine Stellung bezogen zu diesen vielfältigen Diskussionen zum Online-Geschäft, ob wir jetzt diese CHF 450'000 noch bezahlen sollen für das ganze Know-how oder Einrichtung. Wir wollen es nicht betreiben, das haben Sie selbst gesagt. Die Regierung empfiehlt, das nicht zu betreiben. Trotzdem wird dieser Einkauf bzw. diese Investition gemacht, zumal keiner der Finanzbeschlüsse von Ihnen diesbezüglich eine Abänderung erfahren hat. Ich habe dann noch gelesen in einem Artikel in der Zeitung vom 17. Oktober, wo es um die Qualität des neuen liechtensteinischen Rundfunkes geht. Dort wird geschrieben - ich zitiere: «Die Verantwortlichen sind aber überzeugt, dass auch ein attraktives Radio möglich sei, wenn man Budgetkürzungen zu verkraften habe». Ich möchte Sie zum jetzigen Zeitpunkt fragen - ich sage jetzt - zwei Monate vor Inbetriebnahme: Wer ist da gemeint? Wer ist jetzt verantwortlich? Um welche verantwortlichen Personen handelt es sich, die heute diese Überzeugung darlegen? Ist das die Regierung, die Regierungsvertreterin selbst oder gibt es hier ein Team oder eine Gruppe, die diese Überzeugung so öffentlich macht? Und demzufolge die gleiche Frage: Wer agiert jetzt eigentlich bei der Umsetzung dieses Gesetzes?Eine letzte Frage bezieht sich auf die Personalseite dieses neuen Landesrundfunkes: Ich möchte Sie fragen: Kommt es per 1.1.2004 beim LRF zu Neuanstellungen oder werden zum 1.1.2004 nur gerade Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die angestellt sind jetzt bei der Radio TV AG, also der privatrechtlichen Betreiberin, werden nur dort angestellte Personen in die öffentlich-rechtliche Anstalt übernommen oder kommt es auch noch zum Teil dazu zu Neuanstellungen von Personen bzw. Mitarbeitern, die eben jetzt nicht dort beschäftigt sind?Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Noch zwei, drei Bemerkungen zu den Ausführungen des Abg. Hugo Quaderer: Zu den Preisverhandlungen: Ich kann selbstverständlich nicht sagen, wie diese Verhandlungen geführt wurden. Ich kann nur aus den Unterlagen entnehmen, dass die Einschätzung eines Revisionsunternehmens die Bewertung gemacht hat, dass das um die rund CHF 7 Mio. betrage für einen solchen Sender, wie er hier vorliegt, und dass schlussendlich die Regierung nach langen Verhandlungen - oder zumindest nach intensiven Verhandlungen - einfach zum Schluss kam, dass CHF 3,1 Mio. gezahlt werden müssen. Und «müssen» ist ja nicht in dem Sinn, dass der Verkäufer sagt: Ihr müsst das zu CHF 3,1 Mio. nehmen, sondern ich kann mir vorstellen, dass er sagt: Ich gebe es für CHF 3,1 Mio. Wenn ihr das wollt, dann okay, und sonst schliessen wir das. Aber es ist nicht so, dass er das aufdrängt oder dass die Regierung sagt: Dürfen wir noch etwas mehr zahlen? Ich gehe also davon aus, dass wirklich sehr hart und intensiv verhandelt wurde. Und dass es unter der Hälfte des Schätzwertes erworben wird ist für mich schon eine Aussage, um sagen zu können, dass es sicher ein gutes Verhandlungsergebnis ist. Sie sagen auch, ein nicht möglicher Ausbau der Sendeanlagen würde verhindern, die Pendlerströme zu versorgen. Es werden heute sehr viele Pendler versorgt. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn dort noch mehr Gebiete empfangbar gemacht werden könnten, um eben dort noch weiter senden zu können zum einen, aber auch zum anderen, wenn dort die Positionen besetzt werden können zum heutigen Zeitpunkt mit diesen Sendeanlagen, dann haben wir den Status. Ob das in zwei, drei Jahren dann noch möglich sein würde, das steht in den Sternen. Die Frequenzen sind sehr begehrt. Und darum ist es aus dieser Sicht strategisch langfristig einfach wichtig, dass man hier erweitert, aber nicht, um unbedingt mehr Werbeeinnahmen generieren zu können. Und wie weiter im Jahre 2006? Ich bin schon der Meinung oder der Auffassung, dass die Regierung so schnell wie möglich überlegen muss, wie es nach 2006 weitergehen soll. Und dass man dort auch ganz klar sagt, was - nach dem 1. Jahr vielleicht der Erfahrung - die Ziele sind. Wollen wir wirklich weiterhin CHF 1,5 Mio. jährlich investieren oder sagen wir nicht, wir wollen in den Bereich kommen, wie es ursprünglich laut Leistungsvereinbarung war, dass wir rund die heutigen Zahlen erreichen würden mit den rund CHF 900'000, die wir bis jetzt schon in Form von Leistungsvereinbarungszusagen und auch weiteren Zahlungen bereit waren, jährlich zu bezahlen? Und da bin ich überzeugt, dass sie rechtzeitig dem Landtag auch wieder berichten oder Anträge stellen werden für ein Konzept für die Zukunft dieses Radio L. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann gebe ich das Wort Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerne auf die Frage des Abg. Hugo Quaderer eingehen, welcher fragt: Was passiert mit der Finanzierung nach dem 1.1.2006? Die Regierung beantragt mit ihrem Finanzbeschluss eine dreimalige jährliche Zahlung. Wir haben jetzt Radio L, sofern der Landtag zustimmt, zu übernehmen und in Radio Liechtenstein als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt überzuführen. Das bedeutet, dass es auch eine Konsolidierungsphase braucht und darum wollen wir auch Gewissheit geben, dass die Verantwortlichen von Radio L - nämlich der Verwaltungsrat und auch die Intendanz - wissen, mit wie viel staatlichen Fördermitteln sie jährlich rechnen dürfen. Es geht weder aus dem Bericht und Antrag noch aus Voten, die ich anlässlich der 1. Lesung gehalten habe, hervor, dass nach 2006 keine staatliche Unterstützung mehr notwendig sein wird. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, dass staatliche Unterstützung für jedes Radio, das dem Status eines Landessenders nachkommen muss und damit auch die Aufgaben eines Landessenders zu übernehmen hat, dass das sich in Liechtenstein auch aufgrund der Kleinheit und der Region nicht so etablieren kann, dass es gewinnbringend tätig sein kann. Diese Annahme wäre ganz sicher eine Illusion. Aber ich bin auch überzeugt: Wenn wir einen guten Verwaltungsrat wählen, eine gute Intendanzleitung haben, dann ist es möglich, mit wenig finanziellen Mitteln gutes Radio zu betreiben und auch den Anforderungen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerecht zu werden. Betreffend die Sendenetz-Ausweitung, die Sie jetzt wiederholt angesprochen haben: Dazu kann ich nur nochmals - wie bereits anlässlich der 1. Lesung - Stellung nehmen: Es haben mittlerweile auch Gespräche mit dem BAKOM stattgefunden. Das BAKOM hat Verständnis für unsere Situation; und im Unterschied zum Votum des Abg. Erich Sprenger, der davon ausgeht, dass ein privates Radio bessere Aussichten hätte, das Sendegebiet auszuweiten: Diese Ansicht kann ich klar widerlegen. Das BAKOM wird für Liechtenstein nur Frequenzen oder weitere Standorte zur Verfügung stellen, wenn es sich um einen Landessender handelt. Die einzige Verhandlungsposition, die wir mit dem BAKOM haben, ist, dass wir ein souveränes Land sind und auch Anspruch auf Frequenzen erheben. Es sind in der Tat beim BAKOM weitere Anfragen eingereicht worden seitens der privaten Rundfunkanstalten, namentlich Radio Ri und Radio Grischa. Wie Sie auch wissen, ist Radio Ri ein Teil der bzw. zumindest eine Beteiligung davon hält das Medienhaus Vaduz. Es hat also verschiedene Interessenten, die alles daran setzen würden, dass wir die Frequenzen oder die Standortausweitung nicht bekommen. Es wird ein Gespräch geben am 7. November zwischen dem BAKOM, diesen zwei Unternehmen und unserem Amt für Kommunikation. Ebenso wird das Ressort dabei vertreten sein. Und die Signale, die ich erhalte, die gehen in die Richtung, dass beim BAKOM Verständnis herrscht, dass Liechtenstein das eigene Sendegebiet abdecken muss und auch ein Interesse hat, die Pendlerströme bedienen zu können. Den Zusammenhang zwischen Sendenetz-Ausweitung und Werbeeinnahmen haben wir eigentlich bewusst ausgeblendet. Unsere Prognosen gehen von einem normalen Wirtschaftswachstum aus und wir haben ja sogar tiefer budgetiert bei den Werbeeinnahmen als dies beispielsweise letztes Jahr oder vorletztes Jahr der Fall war. Ich bin kein Prophet, ich kann Ihnen die Wirtschaftssituation nicht voraussagen. Vielleicht kann das jemand anderer hier im Hohen Haus. Aber ich gehe davon aus, dass die Wirtschaft eher anziehen wird, als dass sie nochmals rückgängig sein wird. Darum bin ich überzeugt, dass die Budgetierung der Werbeeinnahmen - wie vorgesehen - gerechtfertigt ist. Wir haben auch jetzt schon Werbeverträge für das nächste Jahr abgeschlossen. Die gehen nahezu schon in Richtung von CHF 1Mio. Dann hat die Frau Abg. Hassler nochmals das Online-Geschäft angesprochen: Im Unterschied zu heute werden wir das Online-Geschäft sicher nicht mit sechs Personen betreuen können, aber ich finde es wichtig und richtig, dass man darauf nicht vollends verzichtet. Eine Internet-Seite gehört heute zu jedem Medium dazu, das ist keine überzogene Ausgabe. Man sieht das auch bei Print-Medien. Jeder hat heute einen gewissen Bereich «Online-Betrieb», auch kleinere Unternehmen leisten sich eine Internet-Seite. Wir haben keine Ausgaben für den Online-Betrieb budgetiert, aber wir übernehmen selbstverständlich die gesamte Infrastruktur dazu, weil wir den Verwaltungsrat in die Möglichkeit versetzen möchten, dass, wenn die Werbeeinnahmen grösser sind als wir jetzt angenommen haben und sich die Situation für Radio L verbessert, dass er auch dort einen gewissen Handlungsspielraum hat. Dann haben Sie den Bericht vom 17. Oktober im «Wirtschaft regional» angesprochen: Ich weiss auch nicht genau, von wem die Journalistin ihre Informationen bezogen hat. Es war für mich aber auch sehr treffend, dass sie ihre Aussage dahingehend tätigt, dass sie die Namen nicht nennen kann. So etwas finde ich komisch, aber ich lasse das einmal dahingestellt. Die Verantwortlichen derzeit bei Radio L sind nach wie vor der Intendant, die Geschäftsleitung generell. Sie sind im engen Kontakt mit dem Ressort und so lange wir nicht wissen, ob es mit Radio L als Radio Liechtenstein weitergehen kann, können wir auch keine definitiven Gespräche vereinbaren. Es ist jedoch vorgesehen, dass im Laufe der nächsten Woche mit dem Ressort ein Gespräch stattfinden wird, sofern der Landtag den Beschlüssen und dem Gesetz zustimmt, dass wir das weitere Vorgehen besprechen und auch festlegen können. Aber ganz sicher wird für die Übergangszeit, wenn es zu einem Radio Liechtenstein als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kommt, vom Ressort aus ein Projektleiter eingesetzt werden, der das weite-re Vorgehen betreut und auch hilft, umzusetzen. Es haben mittlerweile mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche seitens des Intendanten stattgefunden. Zu meiner grossen Freude darf ich auch mitteilen, dass alle, die angefragt worden sind, ihr Interesse an einem Weiterbestehen von Radio L bekundet haben und sich auch sehr gerne weiter als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Liechtenstein sehen würden. Natürlich können wir nicht den gesamten Bestand übernehmen. Es kann aber auch nicht erwartet werden, dass die Regierung die Selektion trifft. Und da komme ich wiederum auf den Bericht der Journalistin aus «Wirtschaft regional»: Es gibt ganz entgegen ihrer Darstellung keine Liste der Regierung, wer angestellt werden soll oder wer nicht angestellt werden soll. Das ist eine pure Lüge. Diese Behauptung stellt sie zwar auf, sie stimmt jedoch nicht. Es gibt die Liste, die der Intendant zusammengestellt hat, und zwar ohne Absprache mit dem Ressort, auch nicht mit meinen Mitarbeitern. Die Frage betreffend Neuanstellungen anderer Journalisten oder neuer Mitarbeiter: Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. So lange wir nicht wissen, ob es weitergeht mit Radio L als Radio Liechtenstein, können wir auch keine definitiven Gespräche führen. Zum Programm: Diesbezüglich möchte ich einfach nochmals darauf hinweisen: Die Programmgestaltung obliegt gemäss dem vorliegenden Rundfunkgesetz grundsätzlich dem Intendanten und muss durch den Verwaltungsrat genehmigt werden. Sie hat sich nach dem im Rundfunkgesetz festgehaltenen Programmauftrag zu orientieren. Und als Grundlage für den Bericht und Antrag und insbesondere für das Budget und die Personalplanung wurde das neue Programm in den Grundzügen ausgearbeitet. Inzwischen wurde das neue Programm so gestaltet, dass auch Schwerpunkte gegeben sind. Natürlich hat dies auch Einschränkungen aufgrund der budgetären Mittel, die wir zur Verfügung stellen, zur Folge. Das neue Programm konzentriert sich vor allem auf die tagesaktuelle Informationsleistung. Das heisst, auf Nachrichten und Beiträge aus und über Liechtenstein und auch über die Region. Vorerst sieht es so aus, dass wir die Sendung «Rampenlicht» und «Brennpunkte» nicht weiterführen können. Die Live-Events werden stark reduziert werden. Genauso wird Radio L nicht mehr an allen Sportanlässen anwesend sein können und vor allem in den Abendstunden wird das Programm reduziert werden. Dann war noch eine weitere Frage betreffend die Alternativen, die scheinbar nicht geprüft worden sind unsererseits oder beispielsweise wurde auch der Überbrückungskredit angesprochen: Aus der Sicht der Regierung sind durch den Aufschub, welcher ein Überbrückungskredit bieten würde, keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Die Regierung ist Käufer und nicht Verkäufer der Radio TV AG. Wenn die Aktionäre der Radio TV AG das Unternehmen einer anderen Organisation hätten anbieten wollen, so hätten sie dies vor Aufnahme der Verhandlungen der Regierung mit der Radio TV AG gemacht und hätten nicht, wie Sie auch aus dem Bericht und Antrag zur 1. Lesung entnehmen können, uns nur mitgeteilt, dass sie den Sender per 15.8.2003 einstellen werden. Die Regierung sieht es auch nicht als ihre Aufgabe an, für eine private Firma einen privaten Verkäufer zu suchen. Das bedeutet eigentlich auch, dass mit mehr Zeit nicht mehr Klarheit erreicht wird. Und der Staat müsste je nachdem, ob mit dieser Lösung Radio L oder die redimensionierte Variante Radio Liechtenstein fortgesetzt würde, einen bestimmten Betrag, der wahrscheinlich eher in die 2-Millionen-Höhe gehen würde, aufwenden, um den Radiosender weiter bestehen lassen zu können. Mit dieser Lösung würde jedoch keineswegs sichergestellt, ob Radio L nachher auch wirklich noch betrieben werden könnte. Für den Staat entsteht dadurch sicher kein Mehrnutzen - das Gegenteil ist eher der Fall. Der Staat müsste einen Überbrückungskredit bezahlen, jedoch ohne die Gewissheit zu haben, dass damit ein nachhaltiger Wert geschaffen wird. Damit verbunden wäre auch eine Subventionierung einer privaten Gesellschaft ohne Aussicht auf Rückzahlung eines Kredites. Die Erbringung eines Überbrückungskredites an die Radio TV AG stellt eine direkte Subvention des Betriebs dar, da es sich in der Vergangenheit ja zeigte, dass Radio L diese finanziellen Mittel benötigt und keine Aussicht bestünde, dass diese Mittel an den Staat zurückfliessen. Ich erinnere nur nochmals, dass private Sponsoren in den vergangenen Jahren bereits nahezu CHF 12 Mio. investiert haben. Das Verhandlungsergebnis kann nicht auf andere Interessenten übertragen werden. Die Radio TV AG hat mit der Regierung den Verkauf der Mobilien und den Übernahmepreis ausgehandelt. Die ersten Preisvorstellungen waren wesentlich höher, die haben sich dann eher im Bereich von weit über CHF 4 Mio. angesiedelt. Wir haben Verhandlungen geführt und es gibt halt immer ein Angebot und eine Annahme. Wir können niemanden zwingen, uns etwas zu einem tieferen Preis zu verkaufen. Das Angebot war dann schlussendlich bereinigt auf CHF 3,1 Mio. und die Regierung ist der Ansicht, dass dieser Preis gerechtfertigt ist. Es kann also auch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass jemand anders zu den gleichen Konditionen Radio L übernehmen kann. Der Wille des Verkäufers muss berücksichtigt werden und ich bin auch sicher, die heutigen Sponsoren oder diejenigen, die bis heute gesponsert haben, vermögen es ohne Weiteres, zu liquidieren oder das Geschäft auch beiseite zu lassen. Die Praxis der Führungsverantwortung wirft damit dann aber auch weitere Fragezeichen auf. Die Führung, also der Verwaltungsrat der Radio TV AG, müsste neu bestellt werden, da es ja nicht sein kann, dass der Staat so viel in eine Übergangsgesellschaft investiert, ohne Einfluss auf das Geschäftsgebaren und die Verwendung der Mittel zu haben. Gemäss liechtensteinischem Rundfunkgesetz ist der Programmauftrag, das Budget und die Finanzierung genau geregelt. Für die privatrechtlich organisierte Radio TV AG gilt das natürlich nicht. Zudem haben die Aktionäre der Radio TV AG klar umrissene Rechte und Pflichten. Wer soll die Radio TV AG führen? Wer soll in den Verwaltungsrat? Wer soll in die Geschäftsführung? Wem ist die Gesellschaft rechenschaftspflichtig? Wer soll die Aktien übernehmen? Soll die Regierung Einsitz nehmen, was wohl kaum der herrschenden Meinung entsprechen wird, oder ein anderes Medienhaus? Dies ist ebenso klar im Sinne einer Übergangslösung zu verneinen. Das bedeutet aber schlussendlich auch noch längere Unsicherheiten ohne klare Aussicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio L. Das Hinauszögern würde nur die Phase der Unsicherheit verlängern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nun so rasch wie möglich Klarheit über den Weiterbestand - aus unserer Sicht in einer redimensionierten Form oder im anderen Fall über die definitive Aufgabe - des Sendebetriebs von Radio L haben. Aufgrund der Intervention der Regierung konnte mit Dr. Peter Ritter ausgehandelt werden, dass er den Sendebetrieb nicht per 15.8.2003 einstellen lässt, sondern diesen bis Ende Jahr aufrechterhält. Da Dr. Peter Ritter definitiv nicht bereit ist, weitere private Mittel in Radio L zu investieren, hat er vorsorglich auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Ende Jahr gekündigt. Die ausgehandelte Zeit sollte, sofern der Landtag dem Gesetz und den Finanzbeschlüssen seine Zustimmung erteilt, ermöglichen, den Betrieb ohne Unterbrechung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überzuführen, und vor allem sollte auch damit sichergestellt werden, dass Radio L nicht vom Sender geht. Es ist ungewiss, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Risiko eingehen würden und auch motiviert wären, Radio L ein weiteres Jahr zu überbrücken, jedoch im Wissen, dass ihre persönliche Zukunft und auch die Zukunft des Senders ungewiss ist. Ferner wären aber mit einem solchen Vorgehen die Werbeeinnahmen massiv gefährdet. Die budgetierten Einnahmen sind nur realistisch, wenn möglichst schnell Klarheit besteht und auch Kontinuität gewährleistet werden kann. Ein Jahr der Unsicherheit, dazu mit unbestimmten Ausgang, gefährdet die budgetierten Werbeeinnahmen hochgradig. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten, die ebenfalls gedeckt werden müssten, lassen sich zwar nicht genau beziffern, schlagen allerdings voll auf den zu erwartenden Verlust durch und müssten deshalb durch den neuen Eigentümer - egal ob privat oder staatlich - zusätzlich übernommen werden. Mir ist auch die Höhe des Überbrückungskredites, den sich die Opposition vorstellen würde, unklar. Im Gegensatz zu der von der Regierung vorgeschlagenen Lösung mit einem nach oben begrenzten Verlustbeitrag von maximal CHF 1,5 Mio. jährlich ist die notwendige Kredithöhe davon abhängig, welche Strategie und welches Konzept weiter verfolgt würde. Beim Konzept «Radio Liechtenstein» könnte man mit einem Überbrückungskredit von vermutlich CHF 1,5 Mio. auskommen. Wenn man aber das Konzept von Radio L weiter verfolgen würde, dann müsste man mehr als CHF 2 Mio. investieren. Ferner haben natürlich auch unsererseits Abklärungen mit der EWR-Stabsstelle stattgefunden. Gemäss ihren Auskünften wäre bei einem Überbrückungskredit auf jeden Fall Kapitel 10 der ESA-State-Aid zum Tragen gekommen. Im vorliegenden Fall sind alle Kriterien einer staatlichen Beihilfe erfüllt. Die Kreditgewährung erfolgt ja dann durch das Land Liechtenstein. Die Mittel kommen einem bestimmten Unternehmen, nämlich Radio L, zugute. Dieses wiederum verbessert dann sicher auch die Wettbewerbssit-uation des Senders und beeinträchtigt darüber hinaus den grenzüberschreitenden Handel mit anderen EWR-Vertragsstaaten. Somit würde die Kreditgewährung eine staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 61 EWR-Abkommen darstellen und müsste somit vorab der ESA notifiziert werden. Diese würde innerhalb von zwei Monaten Stellung dazu beziehen. Gemäss Einschätzung der Stabsstelle EWR sind die Erfolgsaussichten auf Genehmigung äusserst gering. Dies aber auch unter der Annahme, dass ja der Kredit grösser als CHF 150'000 ist, würde die de-minimis-Grenze überschritten. Ein Überbrückungskredit könnte nicht als Rettungshilfe bezeichnet werden, da Radio Liechtenstein die vorzuschreibenden marktüblichen Zinsen nicht leisten könnte. Eine Umstrukturierungsbeihilfe scheidet ebenso aus, da die Umstrukturierung aus bekannten Gründen sinnvoll nur in einem Erwerb des Unternehmens durch das Land Liechtenstein bestehen kann, da sich der bisherige private Investor ja zurückgezogen hat; und aus den gleichen Gründen ist der Kredit auch nicht als Beihilfe für kleine Unternehmen genehmigungswürdig. Genau aus all diesen geschilderten Gründen kam die Regierung bei der Erstellung des Berichts und Antrags zum Schluss, dass die Überführung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt am zielführendsten ist. Und ich denke, wir sind uns zumindest in diesem Punkt einig: Aus souveränitäts- und auch aus medienpolitischen Gründen soll Liechtenstein auch weiterhin eine Stimme in Form eines Radios haben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ihre Ausführungen veranlassen mich zu zwei Bemerkungen bzw. Fragen: Sie haben in Ihrem Votum artikuliert, dass man insbesondere bei Gesprächen mit künftigen Mitarbeitern sich eine berechtigte Zurückhaltung auferlege und zuerst die Beschlüsse des Landtags abwarten wolle. Umso mehr erstaunt hat mich dann, dass schon anfangs dieser Woche Inserate für das zukünftige Radio Liechtenstein mit dem Slogan «Hörbar besser im Service» geschaltet wurden. Was hat sich die Regierung dabei gedacht? Und meine zweite Bemerkung ist die Folgende: Ein Fossil der liechtensteinischen Medienlandschaft, ein gewisser Herr Walter Bruno Wohlwend, ist mir mehrfach als nicht besonders heller Stern am Radio-L-Himmel aufgefallen. Vor allem moderiert er jeweils am Sonntagmorgen in der «Rampenlicht»-Sendung nicht neutral, sondern versucht in der Regel durch seine Redebeiträge seine Sicht der Dinge durchzubringen und scheut sich auch nicht, Leute zu unterbrechen oder Gesprächsteilnehmer mit süffisanten Bemerkungen anzugehen. Da man auf der FBP-Seite - auch Sie haben das gemacht - mehrfach artikuliert hat, dass man ein parteipolitisch neutrales Staatsradio wolle, möchte ich festhalten, dass eine Weiterbeschäftigung von Herrn Walter Bruno Wohlwend der Erreichung dieses Zieles abträglich wäre. Ich möchte deshalb die Regierung fragen: Ist eine Weiterbeschäftigung von Herrn Walter Bruno Wohlwend in irgendeiner Funktion bei einem neuen Staatsradio beabsichtigt? Gibt es diesbezüglich Vereinbarungen oder Zusagen?Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke für die Auskünfte. Ich habe drei Punkte: Den Online-Betrieb haben Sie jetzt erklärt. Das steht allerdings im Widerspruch zu den Aussagen zur 1. Lesung. Ich nehme das zur Kenntnis. Da haben Sie gesagt: Das wollen wir nicht weiter betreiben, wir haben es auch nicht in den laufenden Kosten budgetiert. Trotzdem kaufen wir das ein. Wenn wir dann Überschüsse haben, kann man das dann in reduziertem Stil betreiben. Das Zweite ist, da kann ich Sie beruhigen und da kann ich Ihnen auch wünschen, dass Sie cool bleiben, wie der Herr Landtagspräsident gemeint hat. Dieser Artikel, den ich zitiert hatte, die Verantwortlichen, das ist nicht ein Regionaljournal, von dem weiss ich nichts. Ich habe das «Liechtensteiner Volksblatt» vom 17. Oktober mit Peter Kindle als Redaktor zitiert. Dann war noch meine Frage zu den Investitionen: Der laufende Betrieb ist in Ordnung. Den kann man kalkulieren, der ist variabel. Die Investitionen kann man vielleicht etwas besser abschätzen. Haben Sie mir da die Antwort gegeben? Habe ich die Antwort überhört? Ich sehe einfach, dass wir für 2004/2005 insgesamt CHF 750'000 gemäss den Plänen investieren. Das ist, wenn man die Technologie, ein bisschen verfolgt und weiss, dass vielleicht die letzte Zeit nicht alles investiert wurde, ein nicht grosser Betrag. Für das dritte Jahr 2006 haben Sie dann nicht mehr viel drin, also CHF 130'000. Dazu meine Frage: Sind die Investitionen mit diesem Betrag zukunftsorientiert geplant oder ist das dann halt auch nur jetzt eine dreijährige Übergangsphase, also eine Konsolidierungsphase, wo man das Nötigste macht? Gerade in dem Punkt der Investitionen - das scheint ja der heikle Bereich zu sein - möchte ich noch eine klare Antwort. Abg. Hugo Quaderer:
Ich bedanke mich ebenfalls für die ausführlichen Erläuterungen von der Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ich habe jetzt - und das habe ich vorher anders verstanden, da bin ich froh, dass Sie das klargestellt haben - es wird also auch nach dem Jahre 2006 notwendig sein, Radio Liechtenstein mit staatlichen Subventionen zu unterstützen. Dann auch das, was die Abg. Ingrid Hassler erwähnt hat, zum Online-Geschäft: Das ist also entgegen Ihren Ausführungen anlässlich der 1. Lesung. Dieses Online-Geschäft soll also weitergeführt werden. Das nehme ich so zur Kenntnis. Ich habe allerdings noch Fragen zu Ihren Ausführungen bezüglich Alternativkonzepte und Überbrückungskredite: Sie haben dort ausgeführt, dass Sie es insbesondere EWR-rechtlich abgeklärt hätten, dass es praktisch aus EWR-Rechtssicht nicht möglich wäre, einen solchen Überbrückungskredit zu sprechen. Dort darf ich einfach einschieben: Wo ein Wille, dort gibt es auch einen Weg. Da bin ich überzeugt davon. Weil Sie wissen so gut wie ich, dass auch die heutigen staatlichen Subventionen mit der Medienförderung für das heutige Radio L nach meinem Dafürhalten sehr bedenklich ist und dass wir uns auch dort eigentlich am Rande der ERW-rechtlichen Zulässigkeit bewegen. Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Ich habe eine ähnliche Frage betreffend die Investitionen, wie das von der Abg. Frau Hassler schon angetönt wurde: Ich habe hier das Beispiel der Digital-Audio-Broadcasting-Technologie erwähnt. Wie sieht es denn aus, wenn solche neuen Technologien sich durchsetzen? Ist dann der Landtag gezwungen, zum Beispiel das Dotationskapital der öffentlich-rechtlichen Radioanstalt zu erhöhen? Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich beginne mit der letzen Frage: Die Frage der Investitionen wurde von zwei Abgeordneten gestellt. Einmal möchte ich dazu ausführen, dass die CHF 750'000 alles inkludieren, was absehbar ist. Wenn der technische Fortschritt sich so rasant weiterentwickelt, wie vielleicht jetzt der Abg. Erich Sprenger annimmt, dann kann ich keine definitive Aussage machen. Aber gerade die neue Technologie, Digital Audio Broadcasting, von dieser Technologie redet man ja schon so lange und sie ist noch nicht verfügbar. Also, ich möchte nicht gerne etwas pro futuro budgetieren müssen oder etwas dazu aussagen müssen, wobei wir selber noch nicht wissen können, wie schnell sich der Entwicklungsstand verändern wird. Aber noch einmal: Die CHF 750'000 inkludieren alles, was absehbar ist und das ist unseres Erachtens sehr realistisch budgetiert und festgesetzt worden. Betreffend Online-Betrieb möchte ich gar nicht rechthaberisch sein. Ich habe den diesbezüglichen Protokollentwurf vor mir. Dazu habe ich gesagt - ich zitiere: «Ich bin persönlich schon auch überzeugt, dass das Internet heute zu einer Standardausrüstung eines jeden Mediums gehört, nicht nur der Zeitun-gen, sondern auch der Radio- und der Fernsehstationen». Weiter unten betone ich dann aber auch, dass der Online-Betrieb natürlich sehr expansiv ausgebaut worden ist im Jahr 2003 und dort sage ich - ich zitiere: «Wir sind nicht bereit, jetzt diese Gelder weiter auszugeben, aber die Hardware und Software wollen wir übernehmen». Und ich habe auch bei der 1. Lesung angetönt, dass wir die Internetseite weiterhin haben wollen, aber wir werden den Online-Betrieb nicht ausbauen. Und natürlich auch nicht, wie es bis jetzt aufgrund des Aufbaus und Umbaus war, speziell Personen dafür einstellen. Radio L hatte dafür einen Personalbestand von sechs Personen. Das wird neu nicht vorgesehen. Ein Mitarbeiter wird die Internetseite natürlich mit betreuen. Dann zur Frage des Abg. Peter Sprenger: Es gibt weder Vereinbarungen noch Zusagen, und zwar betreffend keinem Mitarbeiter von Radio L. Dann die Frage betreffend die Inserate: Es fällt mir manchmal schon schwer. Gerade Sie machen mir immer wieder den Vorwurf, dass ich zu wenig informiere. Jetzt habe ich einmal ein Inserat geschaltet, damit die Bevölkerung auch sehen soll, was wir beabsichtigen. Dabei haben wir uns textlich an den Bericht und Antrag angelehnt - nichts ist parteipolitisch motiviert, gar nichts, die Inserate sind in beiden Zeitungen erschienen, in beiden Landeszeitungen - und wir wollen informieren, warum wir überhaupt eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ins Auge fassen, welche Vorteile wir sehen. Ja und jetzt - ich nehme es zur Kenntnis - ist es halt wieder nicht recht. Das kann ich leider nicht ändern. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Kritik folgt auf den Fuss.Abg. Peter Sprenger:
Eine ganz allgemeine Bemerkung: Ich sehe es nicht als meine primäre Aufgabe an, Ihnen das Leben leicht zu machen. Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Wenn ich diese Information in den Zeitungen so betrachte, habe ich schon das Gefühl, das befindet sich eher auf der Seite der Werbung denn auf der Seite der Information. Abg. Dorothee Laternser:
Danke. Mir ist spontan derselbe Satz wie dem Abg. Erich Sprenger eingefallen. Ich finde es ausserordentlich interessant, dass ein Inserat eine Information sein kann bzw. soll. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Aber gemeldet habe ich mich aus einem anderen Grund: Wenn ich Sie richtig verstanden habe in Ihrem ersten Votum, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, dann sagten Sie doch sinngemäss, dass erfreulicherweise die angefragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Bereitschaft erklärt hätten, jetzt bei Radio L und später beim Landesradio weiter mitzuarbeiten. Wie verträgt sich das mit Ihrer Aussage eben auf die Frage des Abg. Peter Sprenger?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Zur Frage der Abg. Frau Laternser: Diese Anfrage hat der Intendant gestartet, und zwar aus folgendem Grund: Wir müssen ja auch wissen, ob die Mitarbeiter allenfalls Interesse hätten oder ob sie alle schon auf dem Sprung in Richtung andere Anstellungen sind, was eigentlich legitim wäre. Dabei stellt sich die Frage: Wer kann es sich schon leisten, einfach nach drei Monaten arbeitslos dazustehen? Es gibt keine Vereinbarungen mit ihnen. Es wurde nur ihre Absicht erfragt. Man hat mit ihnen Gespräche geführt, ob sie allenfalls Interesse hätten. Und diese Gespräche sind sehr positiv aufgenommen worden. Und wenn jetzt der Abg. Peter Sprenger sich gleich wieder meldet und fragt: Wurden mit Walter Bruno Wohlwend solche Gespräche geführt? Dazu kann ich Ihnen nur antworten: Ich weiss es wirklich nicht. Ich habe die Liste nicht erstellt. Also, wenn ich sage, ich habe die Liste nicht erstellt: Das ist ja der Vorwurf, der uns laut Zeitung gemacht wurde. Abg. Peter Sprenger:
Wenn Sie schon eine Frage hören wollen, dann kriegen Sie auch eine Frage: Sie haben gesagt, dass mit allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gesprochen wurde. Hat Herr Walter Bruno Wohlwend Interesse bekundet? Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Abg. Peter Sprenger. Sie können mich jetzt auf den Kopf stellen. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir auf die Behandlung der Gesetzesvorlage eintreten, die wir in 2. Lesung behandeln. Dann bitte ich, mit der Verlesung des Gesetzes über den liechtensteinischen Rundfunk zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Meiner Meinung nach müsste es in Abs. 4 wie folgt heissen: «Soweit nach diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist» usw. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Vorerst einmal möchte ich mich bei der Regierung bedanken, dass sie Bst. g in der ursprünglichen Vorlage gestrichen hat. Dasselbe spielt sich dann in den Art. 28 und 29 ab. Ich begrüsse es auch dort, dass die Regierung diesen Personenkreis nicht weiter einschränkt, dass das nicht auf Personen ausgedehnt wird, die rückwirkend die letzten vier Jahre ein solches Amt ausgefüllt haben. Ich möchte aber trotzdem noch anregen bzw. ich habe einen Abänderungsantrag zum Bst. f: Dort wird ausgeführt - ich zitiere: «Personen, die dem Verwaltungsrat des LRF bereits während insgesamt acht Jahren angehört haben». Ich habe bereits bei der 1. Lesung angetönt, wenn jemand mit - ich sage jetzt einmal - mit 30 in diesem Verwaltungsrat ist, irgendwann im Ausland dann ein Studium macht und das eventuell sogar auf Publizistik abschliesst und dann mit 45 oder 50 wieder ins Land zurückkehrt, dann soll ihm plötzlich verwehrt werden, dass er wieder in einen solchen Verwaltungsrat gehen kann. Ich stelle hier den Antrag, dass Bst. f wie folgt abgeändert wird: «Personen, die dem Verwaltungsrat des LRF bereits während der vorangegangenen insgesamt acht Jahren angehört haben». So ist zwingend, dass nach acht Jahren jemand ausscheidet, aber es besteht dann immerhin die Möglichkeit, dass er später wieder in diesen Verwaltungsrat Einsitz nehmen kann, wenn er unterbrochen hat. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich auch auf diesen Bst. f beziehen: Mir scheint, wenn man unsere kleinen Verhältnisse berücksichtigt, ist das sehr, sehr restriktiv. Wir werden nur wenige Leute finden können, die tatsächlich fachlich qualifiziert sind, solche Verwaltungsratsmandate auszuüben. Diesbezüglich scheint es mir einfach eine unangemessene Einengung zu sein, wenn man die Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat auf acht Jahre beschränkt. Ich beantrage daher, diesen Absatz überhaupt zu streichen. Dann möchte ich noch eine Bemerkung anbringen zu Abs. 2 Bst. b: Da müsste es meines Erachtens «im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks» heissen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Abg. Vogt. Meinen Sie Abs. 2 Bst. b? Abg. Paul Vogt:
Ja. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, das ist richtig.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir über zwei Anträge abzustimmen. Der Abg. Paul Vogt beantragt, in Abs. 4 Bst. f ersatzlos zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Dann haben wir noch einen Antrag des Abg. Rudolf Lampert zu behandeln. Ich bitte Sie, Ihre Formulierung noch einmal vorzutragen. Abg. Rudolf Lampert:
Bst. f würde wie folgt lauten: «Personen, die dem Verwaltungsrat des LRF bereits während der vorangegangenen insgesamt acht Jahren angehört haben».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit zugestimmt und wir stimmen nun über Art. 21 ab. Wer Art. 21 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich spreche mich gegen die Einführung von Rundfunkgebühren aus und beantrage daher die Streichung von Bst. i in Abs. 1 und später dann auch von Art. 39. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat anlässlich der 1. Lesung klar kommuniziert, dass wir nicht beabsichtigen, Rundfunkgebühren einzuführen. Ich bin aber für Beibehaltung dieses Artikels, weil er einfach konsistent mit dem Radio/TV-Gesetz geht und auch mit der Gebührenverordnung. Dort wurden die entsprechenden Bestimmungen auch nicht aufgehoben. Darum sollte es auch im Spezialgesetz geregelt bleiben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen, in Abs. 1 lit. i ersatzlos zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben. Dann stimmen wir über Art. 23 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
12 Stimmen bei 21 Anwesenden. Dann können wir weiterlesen.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:15 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:45 Uhr).
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln nach wie vor die Gesetzesvorlage über den liechtensteinischen Rundfunk in 2. Lesung. Wir kommen nun zu Art. 25 der Gesetzesvorlage. Ich bitte, Art. 25 zu verlesen. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich beantrage, in Abs. 1 Bst. a das Wort «zehnjährige» durch «mehrjährige einschlägige Berufserfahrung» zu ersetzen. Ich denke, wenn man davon ausgeht, dass sich auch Liechtensteiner dafür bewerben können sollten, dann sollte man diese Latte nicht so hoch anlegen, dass Liechtensteiner zum Vornherein ausgeschlossen sind. Auch bei der abgeschwächten Formulierung «mehrjährig» wird diese Qualifikation noch sehr schwer nachzuweisen sein. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann hat die Regierung Ihren Vorschlag übernommen. Dann stimmen wir über Art. 28 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Danke. Ich habe hier eine rein praktische Frage: Wie lange müssen die Teilnahmeabschnitte aufbewahrt werden? Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe hier zwei Anregungen, allerdings nicht zum Inhalt. Zum Ersten möchte ich die Regierung bitten, künftig nur die veränderten Stellen zu unterstreichen. Es ist sehr mühsam, dieses Gesetz zu lesen. Wir haben das auch in vorangegangenen Artikeln gesehen. Sie haben nur ein Wort geändert und es sind ganze Seiten unterstrichen. Das ist dann sehr mühsam zu lesen. Das ist auch bei diesem Artikel wieder der Fall. Dann lediglich eine Anregung für künftige Gesetze: Ich werde keinen Abänderungsantrag stellen, weil das mit der Reihenfolge in Art. 21 auch schon der Fall ist: Die Mitglieder des Landtags, eines Gemeinderates oder der Regierung. Meines Erachtens sollte man hier wie folgt formulieren: Die Mitglieder des Landtags, der Regierung, des Gemeinderates usw. Die Reihenfolge der aufgezählten Gremien scheint mir nicht ganz logisch zu sein. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die Anregungen des Abg. Rudolf Lampert nehme ich gerne entgegen. Zur Frage des Abg. Ivo Klein: Die Teilnahmeabschnitte sind aufzubewahren entsprechend der Aufbewahrungsfrist von anderen Sachen bzw. Dokumenten. Aber auf jeden Fall müssen natürlich die Teil-nahmeabschnitte so lange aufbewahrt werden, bis eine Neuwahl stattfindet, damit bei einer allfälligen Ersatzwahl zwischenzeitlich darauf zurückgegriffen werden könnte. Abg. Ivo Klein:
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen gemäss PGR. Und diese sind, glaube ich, zehn Jahre. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erhebenAbstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Ist gedacht, dass der Publikumsrat jeweils in globo ausgewechselt wird? Hier wird nämlich gesagt: Die Funktionsperiode des Publikumsrates dauert vier Jahre. Dies jedoch im Gegensatz zum Verwaltungsrat, wo gesagt wird: Die Mandatsperiode eines Mitglieds des Verwaltungsrates beträgt vier Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt seiner Bestellung. Das würde heissen, dass alle vier Jahre der Publikumsrat komplett neu gewählt wird. Mir schiene es auch sinnvoll, Art. 30 so abzuändern, wie es in Art. 21 heisst, nämlich: «Die Mandatsperiode eines Mitglieds des Publikumsrates beträgt vier Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt seiner Bestellung». Für mich würde das mehr Sinn machen. Es kommt aber eigentlich auf Ihre Antwort darauf an, ob Sie wirklich alle vier Jahre sämtliche Mitglieder auswechseln wollen. Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht dieser Meinung des Abg. Rudolf Lampert. Beim Verwaltungsrat geht es darum, dass die Verwaltungsräte eben alternierend ersetzt werden. Das ist gerade dort aus meiner Sicht eben sehr wichtig. Beim Publikumsrat hingegen geht es darum, dass der gesamte Publikumsrat dann alle vier Jahre ersetzt wird. Und ich sehe das so, wie es im Gesetz vorgesehen ist, schon als die richtige und korrekte Lösung. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Hasler. Ich habe nicht gesagt, dass es nicht richtig oder korrekt ist. Ich habe gesagt: Wenn die Intention der Regierung ist, dass der auch wie der Verwaltungsrat alternierend ausgewechselt werden soll, dann macht das Sinn, es so zu gestalten, wie es im Verwaltungsrat geregelt ist. Wenn es aber die Intention ist, diesen tatsächlich alle vier Jahre auszuwechseln, dann macht diese Formulierung hier schon Sinn. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die Intention der Regierung ist das Auswechseln des gesamten Publikumsrates alle vier Jahre, also das Los wird wiederum entscheiden, wer im Publikumsrat Einsitz nimmt. Das andere, das Sie angesprochen haben: Der Publikumsrat kann zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat bestellen und das kann ja auch selbst bei alternierender Bestellung wahrgenommen werden. Ich möchte an dieser Ausgestaltung des Gesetzes festhalten.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte einfach dadurch in der Konsequenz darauf hinweisen, dass das ganze Know-how eventuell komplett verloren geht, weil Sie damit rechnen müssen, dass der gesamte Publikumsrat über das Losverfahren und in einem Rutsch ausgewechselt wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stimmen wir über Art. 30 ab. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Frage in Bezug auf Abs. 6, und zwar zum Begriff «Teilnehmerbefragung»: Ich nehme an, dass es hier um Hörerbefragungen geht. Oder wer ist mit diesen Teilnehmern gemeint? Wenn die Hörer gemeint sind, dann beantrage ich, den Begriff entsprechend auszutauschen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zuerst habe ich gedacht, es ist die Hörerumfrage gemeint. Aber wenn man den Artikel nochmals liest und wenn ich mich an unsere Diskussionen erinnere, dann ist eigentlich eher gemeint, dass der Landesrundfunk den Publikumsrat einzuladen hat und bei ihm eine Befragung auch zu einzelnen Themen abhalten muss. Der Publikumsrat soll ja auch die Möglichkeit haben, seine Ideen einzubringen. Abg. Paul Vogt:
Also, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann ist mit «Teilnehmerbefragung» eine Befragung des Publikumsrates gemeint. Das macht aber wenig Sinn. Ich meine, der Publikumsrat kann sich ja zu jeder Angelegenheit äussern. Der Publikumsrat besteht aus 15 Personen. Diese Personen haben das Recht, ihre Anträge und Ansichten jederzeit dem Verwaltungsrat vorzulegen. Wozu soll der Publikumsrat beantragen, dass der LRF den Publikumsrat befragt? Abg. Rudolf Lampert:
Ich gebe dem Abg. Vogt Recht. Es macht auch keinen Sinn, die Ergebnisse der Meinungsumfrage dem Publikumsrat wiederum zur Kenntnis zu bringen. Die Umfrage des Publikumsrates an sich selber soll ihm selbst wieder zur Kenntnis gebracht werden. Das scheint mir nicht sehr sinnvoll.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe jetzt gerade nochmals auf der Seite 64 im Bericht und Antrag nachgelsesen. In diesem Fall muss ich Ihnen Recht geben. Es geht ja um die Beschaffung der Grundlagen für fundierte Empfehlungen des Publikumsrates, also sind es beispielsweise Hörerumfragen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann hätte ich noch gerne den genauen Änderungsantrag. Wird hier nur das Wort «Teilnehmerbefragung» durch das Wort «Hörerrat» ersetzt? Abg. Paul Vogt:
Ich möchte den Abs. 6 dann wie folgt formulieren: «Der Publikumsrat kann zusätzlich verlangen, dass der LRF einmal im Jahr eine repräsentative Publikumsbefragung zu vom Publikumsrat festzulegenden Themenbereichen durchführen lässt». Ich möchte mich nicht auf Hörer beschränken, weil es ja möglicherweise auch um Fernsehsendungen geht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Können Sie den Vorschlag übernehmen? Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich stelle folgenden Abänderungsantrag, und zwar soll Art. 34 Abs. 1 wie folgt lauten: «Der LRF hat nach den Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechtes eine Jahresrechnung aufzustellen, wobei die ergänzenden Vorschriften für bestimmte Gesellschaftsformen (Art. 1063 ff. PGR) Anwendung finden». Ich begründe dies wie folgt: Wie ich bereits in der 1. Lesung angeregt habe, sollte in Art. 34 Abs. 1 hervorgehoben werden, dass nicht nur die allgemeinen Rechnungslegungsbestimmungen des PGR für den LRF Anwendung finden, sondern aus Gründen der Transparenz die ergänzenden Vorschriften für bestimmte Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel der Aktiengesellschaft. Dies muss im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden, weil bei der gewählten Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt diese Bestimmungen nicht anzuwenden wären. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Aus Transparenzgründen ist das für mich leicht nachvollziehbar. Wir haben uns an die Vorschriften der Anstalt gehalten. Aber ich kann mir auch sehr gut vorstellen, damit der Landtag sich ein eingehendes Bild über die Finanzlage machen kann, dass diese Art der Ausgestaltung zur Transparenz der Rechnung führen wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann hat die Regierung den Vorschlag übernommen und wir können über Art. 34 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich stelle folgenden Änderungsantrag: Bei Art. 35 soll ein Abs. 1 eingefügt werden, der wie folgt lauten soll: «Der LRF hat einen Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresrechnung (Art. 34) und Jahresbericht zu erstellen». Und dann müsste der bestehende Absatz in Abs. 2 umgewandelt werden. Ich begründe dies wie folgt: Meines Erachtens sollte bei Art. 35 in einem separaten Abs. 1 klargestellt werden, dass der LRF einen umfassenden Geschäftsbericht, bestehend aus einer Jahresrechnung - gemäss Art. 34 - und einem Jahresbericht analog der Abfassung der Jahresberichte anderer öffentlich-rechtlicher Anstalten im Land abzufassen hat. Auch dies ist im Gesetz ausdrücklich festzuhalten, zumal der LRF aufgrund seiner Grössenklasse unter die Ausnahmebestimmung des Art. 1065 Abs. 3 PGR fallen würde und keinen Jahresbericht erstellen müsste. Wie bereits bei meinem Änderungsantrag zum vorangegangenen Artikel sind auch hier Transparenzgründe sowie die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten seitens des Landtages ausschlaggebend. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich kann mich diesem Antrag anschliessen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Darf ich Sie nochmals bitten, diesen Antrag für das Protokoll zu formulieren?Abg. Adrian Hasler:
Selbstverständlich. Es soll ein Abs. 1 eingefügt werden, der wie folgt lautet: «Der LRF hat einen Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresrechnung (Art. 34) und Jahresbericht zu erstellen». Und der bestehende Absatz soll in Abs. 2 umgewandelt werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen über Art. 35. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Besten Dank. Ich habe bei der 1. Lesung hier die Frage gestellt, ob es nicht systemkonform wäre, wenn die Revisionsstelle auch vom Landtag zu ernennen ist. Die Regierung führt nun auf den Seiten 21 und 22 aus, dass zwar in Österreich und der Schweiz das gemäss meinem Vorschlag gemacht wird, dass da aber die Situation ein bisschen anders ist und führt dann auf, dass das ZDF und BR - ich gehe davon aus, dass das der Bayerische Rundfunk ist - den Rechnungshof beauftragt haben und dass da unterschiedliche Organe zuständig sind. Die Begründung ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, weil ein Rechnungshof ja nicht eine externe Revisionsstelle im Sinne eines Wirtschaftsprüfungsunternehmen ist, sondern das sind ja staatliche Kontrollorgane. Und von dem her verstehe ich die Begründung nicht ganz. Können Sie dazu nochmals Ausführungen machen? Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Also insbesondere beziehen wir uns darauf, dass das Gesetz über die Liechtensteinische Bus Anstalt, aber auch das Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung die genau gleiche Regelung anstrebt, wie wir sie hier jetzt für diese Anstalt öffentlichen Rechts in Form der Rundfunkanstalt vorsehen. Das ist eigentlich die Hauptbegründung. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Fussnote auf Seite 22. Es geht eigentlich nur darum, dass beide Kompetenzen anstaltsexternen Organen zugeteilt werden. Das heisst aber nicht, dass es dann auch noch vom Staat verschieden sein muss. Abg. Ivo Klein:
Für mich ist diese Begründung eben genau nicht stichhaltig. Ich habe schon an anderer Stelle gesagt, dass ich das nicht systemkongruent finde. Jetzt sagt man, jetzt macht man es einfach gleich wie bei den andern, wobei ich das ja genau kritisiert habe. Und darum möchte ich den Antrag stellen, dass anstatt «Regierung» «Landtag» geschrieben wird. Das würde dann also wie folgt heissen: «Der LRF hat seine Jahresrechnung jährlich von der vom Landtag gemäss Art.» usw., dass das so geändert wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag des Abg. Ivo Klein gehört, Art. 36 wie folgt abzuändern: «Der LRF hat seine Jahresrechnung jährlich von der vom Landtag gemäss Art.» usw. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt und wir stimmen über Art. 36 ab. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe bereits gesagt, dass ich gegen diesen Artikel bin. Wir haben dem Grundsatz nach auch schon darüber abgestimmt. Deshalb werde ich den Antrag zur Streichung dieses Artikels hier nicht wiederholen, werde aber nicht zustimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer Art. 39 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich hier vergewissern, welche Möglichkeiten für Interessenorganisationen bestehen, Beschwerden einzubringen, weil Sendungen nicht ausgewogen sind oder nicht objektiv oder was auch immer. Solche Beschwerdemöglichkeiten gibt es in anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Und hier wird das Beschwerderecht nur natürlichen Personen eingeräumt, die sich wegen in ihrer Person liegenden Interessen unmittelbar betroffen fühlen, oder entsprechende Unternehmen. Haben Interessengruppierungen keine Möglichkeit, Beschwerde einzureichen?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Interessenvertretungen setzen sich ja normalerweise aus natürlichen Personen zusammen. Es steht dann natürlich auch jeder Person frei, sich so einzubringen, also mit Einzelbeschwerden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über Art. 43 abstimmen. Wer dem Art. 43 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe zu diesem Artikel zwei, drei Fragen und dann möglicherweise einen Antrag: Wir haben in der kleinen Eintretensdebatte darüber gesprochen und ich habe dann festgestellt, dass Sie mangels Organisationsplan und durch die Kurzfristigkeit jetzt nicht sagen können, wie viele Personen direkt von der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG auf den 1. Januar in diese öffentlich-rechtliche Anstalt übernommen werden. Darum haben Sie wahrscheinlich in diesem neuen Art. 52, der ja nicht Gegenstand der 1. Lesung war, wahrscheinlich auch eine Kann-Bestimmung aufgenommen. Darf ich jetzt daraus schliessen oder davon ausgehen, dass es auch zu einer erstmaligen Stellenbesetzung von Perso-nen kommt, die im Sinne der Kontinuität nicht von diesen beiden Firmen übernommen werden, sondern neu angestellt werden oder angestellt werden müssen, um die Organisation weiterzuführen? Wenn ja: Halten Sie es für gerechtfertigt, solche neuen Stellen, die nicht vom jetzigen Arbeitgeber zu übernehmen sind, doch auszuschreiben und diesen Artikel diesbezüglich auf die von Radio TV AG und Radio L Werbe AG zu übernehmenden Stellen zu beschränken? Das ist meine erste Frage.Die zweite Frage dazu lautet wie folgt: Gelten für die ohne Ausschreibung gemäss diesem Artikel anzustellenden Personen, gelten für diese Anstellungen auch die Kriterien, die Sie in Art. 24 Abs. 2 im Gesetz aufgenommen haben, wonach die persönliche und fachliche Qualifikation ausschlaggebend ist?Und das Dritte - und das ist für mich eigentlich der wichtigste Punkt: Im Weiteren bin ich hier der Meinung, dass zum Zwecke des Nachrückens junger, auch inländischer Kräfte aus der attraktiven Medienbranche, um im Sinne der Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser zu sprechen, die erstmalig ohne Ausschreibung besetzten Stellen dieses LRF auf 1 Jahr zu befristen sind. Eine spätere Ausschreibung ist berechtigt. Ich denke, mit dieser einjährigen Befristung dieser nicht ausgeschriebenen Stellen kann man der verständlichen Kurzfristigkeit sicher Rechnung tragen.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Das Vorgehen der Regierung ist an und für sich so angelegt, dass wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Radio TV AG, sofern sie natürlich die Qualifikationen erfüllen, auch weiterhin eine Arbeitsstelle geben möchten, immer unter der Voraussetzung, dass diese überhaupt dieses Angebot annehmen wollen.Wenn weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem bestehenden Team Stellen besetzen als wir benötigen, um den Rundfunk auch so nach den Programmgrundsätzen gestalten zu können, also wenn wir nicht alle Stellen besetzen können aufgrund von Zusagen, dann ist selbstverständlich für diese eine Ausschreibung vorzunehmen.Die erstmalige Befristung auf 1 Jahr sehe ich eher negativ. Das bedeutet doch, dass die Personen sich dann doch mittelfristig um andere Stellen umsehen, weil die Anstellung wiederum mit einer Unsicherheit von 1 Jahr verbunden wird - und wir wollen doch die besten Mitarbeiter behalten.Dann die Frage, was und wenn ausgeschrieben wird: Dann sind selbstverständlich auch beim ersten Mal die Kriterien des Art. 24 Abs. 2 einzuhalten.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke. Meine ersten beiden Fragen sind somit positiv beantwortet. Ich habe mir einfach vorgestellt, dass es rechtens ist, wenn wir mit staatlichen Mitteln in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt Anstellungen - ich meine, es geht um 23 Vollzeitstellen, die wir hier mit diesem Gesetz, mit diesem Ausnahmeartikel, bewilligen. Die werden angestellt, wenn sie zur Verfügung stehen, natürlich, diesen Kompromiss müssen wir machen. Es werden 23 Vollzeitstellen bewilligt, ohne dass je einmal eine Ausschreibung für diese Stelle stattzufinden hätte. Diesem aussergewöhnlichen Umstand, der gar nicht der Usanz unserer Staatsverwaltung, auch der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die wir hier kennen, entspricht, das hat mir widersprochen. Und ich denke - den zweiten Grund habe ich auch schon aufgeführt: Wir sollten diese Stellen, vor allem, wenn wir - ich muss fast sagen - Gott sei Dank viele qualifizierte Fachleute aus dem bestehenden Unternehmen übernehmen können, aber wir müssen doch schauen, dass wir Platz offen halten für eine Bewerbung eben von anderen Kräften, die in dieser Branche Unterschlupf finden wollen. Und wenn wir viele übernehmen können sind die Plätze für eine Neuanstellung auf längere Zeit belegt. Gegen diese zwei Punkte wehrt sich in mir etwas. Ich würde einfach sagen, für diese Stellen nie eine Ausschreibung vornehmen zu müssen, ohne dass wir hier auch nur die geringste Ahnung haben, um was für Qualität, um welche Lohnniveaus usw. es sich handelt, wir haben keine Organisationsstruktur hier vorgefunden, wie diese Stellen dann einzuteilen sind, welchen Kom-petenzen sie unterstehen usw. Diesen Gedanken wollte ich also hinüberbringen und anregen, doch eine Befristung vorzunehmen. Wir machen doch diese befristeten Stellen mit so viel qualifizierten Staatsangestellten, dann könnte doch auch ein qualifizierter Staatsanwalt, den wir drei Jahre befristet angestellt haben, die gleiche Meinung vertreten. Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe mich schon gewundert, dass hier sämtliche Stellen überhaupt ausgeschrieben werden müssen. Und wenn Sie jetzt aber in der Übergangsphase diese Stellen auch noch ausschreiben wollen, scheint mir das dann doch zu weit zu gehen. Es kommt niemanden in den Sinn bei den Liechtensteinischen Kraftwerken, welche auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sind, sämtliche Stellen auszuschreiben. Sie schreiben Personen aus, die sie benötigen und nicht auf dem Markt finden können. Aber ansonsten kommt es niemandem in den Sinn, bei den Liechtensteinischen Kraftwerken für jede Stelle eine Ausschreibung zu verlangen. Hier haben wir auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Und mir scheint eigentlich das schon weit zu gehen, dass alle Stellen ausgeschrieben werden müssen. Der Verwaltungsrat ist für die Besetzung zuständig, nicht etwa die Regierung. Es sind keine Landesangestellten. Mir scheint das doch zu weit zu gehen, in der Übergangsphase diese Stellen auszuschreiben.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Gerade die Zustimmung zu dem Artikel, dass wir hier generell in Zukunft die Stellen ausschreiben wollen, auch wenn es bei einer anderen öffentlich-rechtlichen Anstalt nicht der Fall ist, hat mich auch ermutigt, dass wir hier es mit dem Grossteil dieses Unternehmens, das wir, wie ich auch hoffe, besetzen können, auch tun sollten. Und wenn ich wüsste, dass ein Grossteil dieser Stellen vielleicht doch auszuschreiben sind, weil sie nicht belegt würden, dann wäre die Situation anders. Aber ich habe die Ausführungen so verstanden, dass das jetzige Personal sehr gerne in diesem LRF dann beschäftigt ist. Das haben Sie gesagt. Und deswegen wird die Türe für neue Kräfte, die auch in diesem Bereich arbeiten wollen, sehr, sehr lange geschlossen sein.Man kann auch über eine Befristung von den üblichen 3 Jahren sprechen. Mir geht es hauptsächlich darum, einen vernünftigen Zutritt zu dieser Tätigkeit zu gewährleisten.Abg. Rudolf Lampert:
Wir wollen dieses Radio mit qualifizierten und engagierten Leuten weiterführen. Wenn wir diesen Personen jetzt sagen: Sie sind jetzt in gekündigter Stellung, sie wissen nicht, ob sie eine weitere Stelle haben. Und wenn wir diesen Personen, die wir jetzt anstellen, dann wieder zumuten: Ja, du hast dann aber trotzdem keine fixe Stelle, weil in 2 Jahren oder in 1 Jahr oder in 3 Jahren musst du eventuell wieder gehen, weil wir dich nur befristet anstellen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Motivation, sich in diesem Betrieb weiterhin zu beschäftigen, durch solche Aktionen gesteigert wird. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Rudolf Lampert hat schon einiges vorweggenommen. Ich hatte beim Zuhören auch den Eindruck, dass hier ein Missverständnis existiert. Die Stellen werden nicht in die Landesverwaltung übernommen. Es ist zwar eine öffentlich-rechtliche Anstalt, aber in Art. 24 Abs. 3 wird ganz klar formuliert, dass die Arbeitsverhältnisse rein privatrechtlich zu regeln sind. Und ich möchte schon auch beliebt machen, dass wir jetzt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zu der jetzt schon bestehenden Unsicherheit noch neue Unsicherheiten aufbürden. Ich bin überzeugt, dass alles unternommen wird, dass auch Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner oder im Land wohnhafte Personen - ich würde das zumindest auf diesen Kreis zuschneiden und das nicht nur an der Nationalität festmachen -, dass man versucht, solche Leute im Rundfunk zu beschäftigen, insbesondere wenn sie die Qualifikationen mitbringen. Da steht ja nichts dagegen. Aber ich würde jetzt hier die Hürde nicht noch höher setzen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, dass ich nicht «in die Landesverwaltung eingegliedert» gesagt habe, aber die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben in der Regel schon einen nahen Bezug zum Staat. Das muss ja so sein und viele Regulative werden ja auch in der Besoldung oder in der Pensionskasse darauf abgestellt. Aber, ich denke, dass das eine Konsequenz hat, wenn wir in einer anderen Situation wieder Personal in der Form an die öffentliche Hand anbinden werden.Ich habe jetzt noch eine Frage: Werden jetzt in der Phase, wo es schon längst bekannt ist, dass Radio Liechtenstein in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt die Firma und auch das Personal übernimmt, durch diese beiden Firmen jetzt in der Zeit noch Neuanstellungen vorgenommen, seit dem ja eigentlich gekündigt worden ist?Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Hassler. Sie sagen, dass diese Firmen eine Nähe zum Staat haben. Diese Nähe wollen wir genau nicht. Deshalb haben wir im Verwaltungsrat alle diesen staatsnahen Institutionen ausgeschlossen. Auch im Publikumsrat dürfen keine dem Staat nahe stehenden Personen Einsitz nehmen. Wir haben diese alle mit diesen Ausschlussklauseln wegradiert. Abg. Alois Beck:
Ich kann die Ausführungen des Abg. Lampert unterstützen. Ich möchte auch daran erinnern, dass im Zusammenhang mit der LBA meines Wissens dann auch diesen Mitarbeitern ein Angebot unterbreitet wurde, sich frei zu entscheiden, in den Staatsdienst einzutreten. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass da von allen gefordert wurde, dass diese Stellen auszuschreiben sind. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe mich nur gemeldet, weil ich noch gerne eine Antwort auf meine letzte Frage hätte.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungschef-Stellvertreterin.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich bin noch die Antwort auf die Frage betreffend Kündigungen und Neuanstellungen in der Übergangsphase schuldig: Nach meinem Wissensstand wurde allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Ende Jahr gekündigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jetzt noch neue Mitarbeiter angestellt werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann stimmen wir über Art. 52 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über den liechtensteinischen Rundfunk einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage verabschiedet.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren. Wir haben jetzt noch über vier Finanzbeschlüsse zu befinden, und zwar über den ersten Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Nachtragskredites zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und Radio L Werbe AG. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann können wir weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Nachtragskredites zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und Radio L Werbe AG die Zustimmung erteilen will, möge das bitte mit Handerheben bezeugen.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diesen Finanzbeschluss gutgeheissen und wir kommen zum Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits zum Aus- und Aufbau der Sendeanlagen der Anstalt «Liechtensteinischer Rundfunk». Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer dem Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites zum Aus- und Aufbau der Sendeanlagen der Anstalt «Liechtensteinischer Rundfunk» zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir auch diesen Finanzbeschluss gutgeheissen und wir kommen zum Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites zur Gewährung eines Landesbeitrags an die Anstalt «Liechtensteinischer Rundfunk» für den Betrieb von Radio Liechtenstein. Wird das Wort gewünscht?Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich stelle folgenden Abänderungsantrag, wie ich bereits bei der 1. Lesung angekündigt habe. Art. 1 soll wie folgt lauten: «Für die der Anstalt «Liechtensteinischer Rundfunk (LRF)» aus dem Betrieb von Radio Liechtenstein erwachsenden Kosten wird ein Verpflichtungskredit für das Jahr 2004 von maximal CHF 1,5 Mio., für das Jahr 2005 von maximal CHF 1,4 Mio. und für das Jahr 2006 von maximal CHF 1,3 Mio. (total somit maximal CHF 4,2 Mio.) genehmigt».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Darf ich Sie kurz unterbrechen. Wir haben Art. 1 noch nicht gelesen. Wir lesen zuerst den Art. 1 und dann stellen Sie bitte den Antrag.Dann können wir Art. 1 lesen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Ich stelle folgenden Abänderungsantrag, und zwar soll Art. 1 wie folgt lauten: «Für die der Anstalt Liechtensteinischer Rundfunk (LRF) aus dem Betrieb von Radio Liechtenstein erwachsenden Kosten wird ein Verpflichtungskredit für das Jahr 2004 von maximal CHF 1,5 Mio., für das Jahr 2005 von maximal CHF 1,4 Mio. und für das Jahr 2006 von maximal CHF 1,3 Mio. (total somit maximal CHF 4,2 Mio.) genehmigt».Ich begründe dies wie folgt: Wenn der Landtag pro Jahr maximal CHF 1,5 Mio. als Verlustabdeckung beschliesst, wird dieser Betrag auch geltend gemacht. Mit meinem Antrag möchte ich den dringend notwendigen Druck erzeugen, um Sparmassnahmen einzuleiten und umzusetzen. Ich setze hier auf die unternehmerischen Fähigkeiten der Verantwortlichen. Es darf nicht sein, dass sich die Verantwortlichen einfach darauf verlassen, dass in den nächsten drei Jahren jeweils CHF 1,5 Mio. vom Staat überwiesen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie grosszügig Radio L mit den finanziellen Ressourcen umgegangen ist. Mein Antrag soll somit ein klares Zeichen setzen, wohin die finanzielle Reise gehen soll.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag des Abg. Adrian Hasler gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Darf ich Sie noch bitten, Ihren schriftlich formulierten Antrag an das Protokoll weiterzuleiten. Besten Dank.Dann kommen wir zu Art. 2.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer dem Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites zur Gewährung eines Landesbeitrags an die Anstalt «Liechtensteiner Rundfunk» für den Betrieb von Radio Liechtenstein zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir auch diesen Finanzbeschluss gutgeheissen und wir kommen zum vierten und letzten Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Nachtragskredits zur Widmung des Dotationskapitals an die Anstalt «Liechtensteinischer Rundfunk». Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der Verlesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab: Wer dem Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Nachtragskredites zur Widmung des Dotationskapitals an die Anstalt «Liechtensteinischer Rundfunk» die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und die vier Finanzbeschlüsse gutgeheissen. -ooOoo-