Abänderung des Schulgesetzes betreffend Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Sonderschulung (Nr. 70/2003), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Schulgesetzes betreffend Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Sonderschulung. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 70/2003 steht zur Diskussion.Abg. Ivo Klein:
Danke. Seit dem 1. Januar 2002 beschränkt sich die Invalidenversicherung aufgrund der geänderten Bestimmungen auf die Zahlung von Pauschalen je Sonderschüler und auf die Leistung eines pauschalen Beitrages im Umfang von 50% der dem Staat anfallenden Kosten bei den pädagogisch-therapeutischen Massnahmen. Für den gesamten Bereich des Sonderschulwesens ist nunmehr ausschliesslich das Ressort Bildungswesen und das Schulamt verantwortlich. Basierend auf dieser geänderten Ausgangslage sah sich die Regierung veranlasst, bei der Finanzierung des Sonderschulwesens auch das Verhältnis zu den Gemeinden zu überprüfen. Ergebnis dieser Abklärungen ist die nun vorliegende Anpassung des Schulgesetzes. Gemäss dieser Vorlage sollen sich zukünftig die Gemeinden auch an den Kosten der separierten Sonderschulung von Kindern bis zum Eintritt in die Sekundarstufe I beteiligen. Aufgrund der heute gültigen gesetzlichen Grundlage tragen die Gemeinden die Kosten der integrierten Sonderschulung mit. Bei Kindern im Regelkindergarten sind dies 70% und bei den Kindern in der Regelschule beträgt der Anteil der Gemeinden an die Personalaufwendungen 50%. Bei einer separierten Sonderschulung ist dies nicht der Fall. Je nachdem, welcher Weg für das Kind oder den Jugendlichen gewählt wird, hat dies somit unterschiedliche Kostenfolgen für die Wohngemeinde zur Folge. Diese Unterscheidung lässt sich sachlich nicht rechtfertigen. Die Kostenverteilung zwischen den Gemeinden sollen nach Massgabe der Einwohnerzahl erfolgen. Durch diese Regelung soll nicht eine einzelne Gemeinde stark zur Finanzierung herangezogen werden, nur weil sie einige Kinder hat, die besonders hohe Kosten verursachen. Ich begrüsse diese Lösung, stellt sie doch eine gewisse Solidarität zwischen den Gemeinden sicher. Zudem werden die Kosten für die einzelne Gemeinde kalkulierbarer. Damit diese neue Finanzierung für die Gemeinden kostenneutral erfolgt, schlägt die Regierung die Erhöhung der Subvention für die Personalkosten der Kindergärtnerin von 30 auf 50% vor, was für das Land mit einer Aufwandsteigerung von rund CHF 1,1 Mio. verbunden ist. Stellt man diesem Betrag die Kostenbeteiligung der Gemeinden an der Sonderschulung von voraussichtlich zirka CHF 1 Mio. gegenüber, so kann plus/minus von Kostenneutralität gesprochen werden, lassen sich doch die Beträge für die Zukunft nicht genau bestimmen. Aus den vergangenen Jahren lässt sich allerdings der Trend ablesen, dass die Kosten für die Sonderschulung tendenziell stärker steigen. Damit bei den neuen Finanzierungsmodellen keine zeitlichen Differenzen entstehen, soll diese Gesetzesänderung zusammen mit dem abgeänderten Gesetz über das Dienstverhältnis der Lehrer in Kraft treten. Ich begrüsse diesen Bericht und Antrag und bin für Eintreten.Abg. Helmut Konrad:
Ich spreche mich ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage aus, die die Neuverteilung - mein Vorredner hat es dargestellt - der Kosten zwischen Land und Gemeinden für die Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahren neu regelt. Es ist in der Tat so, wie gesagt wurde, dass die bisherige Lösung nicht konsequent gewesen ist. Es ist so, dass im liechtensteinischen Bildungswesen ja die Regelschulung und die Sonderschulung Bestand haben und bisher im Bereich des Kindergartens und der Primarschulen eine gewisse Verteilung der Lasten da gewesen ist; im Bereich der Regelschule und der integrierten Sonderschulung im Verhältnis Kindergarten 70% Gemeinden und 30% Land, und im Bereich Primarschulen jeweils 50%. Und im Bereich der separierten Sonderschulung, in Sonderschulen und im Bereich der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, wie eben der Logopädie, der Psychomotorik, der früherzieherischen Massnahmen, der Massnahmen für Sinnesbehinderte, da haben sich die Gemeinden bisher nicht beteiligt. Und diese Unterscheidung zwischen Regelschulung und Sonderschulung oder eben sogar innerhalb der Sonderschulung ist aus meiner Sicht nicht konsequent.Neu soll hier nach Abzug der Kosten durch die IV dieser ganze Bereich hälftig zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt werden. Und es ist ja so, dass sich in der Vernehmlassung die Gemeinden auch positiv zu dieser Vorlage ausgesprochen haben. Es bringt zwar Mehrkosten, aber die Mehrkosten werden kompensiert durch die Übernahme der Besoldungskosten für Kindergärtnerinnen von jetzt 30% auf neu 50% durch das Land, sodass sich für die Gemeinden, wenn man das beides miteinander berücksichtigt, eigentlich keine neuen Mehrkosten ergeben. Die Regierung führt im Bericht und Antrag aus, dass auch Bestrebungen von Gemeinden da waren, die Katecheten/Katechetinnen mit in diese Regelung zu übernehmen. Es wird hier auch gesagt - und ich kann das nachvollziehen und unterstütze das auch -, dass es innerhalb dieser Regelung sicher nicht nachvollzogen werden kann, dass man dasselbe, was man mit den Kindergärtnerinnen macht, jetzt auch mit den Katechetinnen und Katecheten macht. Dies nicht aus fehlender Wertschätzung oder was auch immer, sondern es sind sachlich-logische Begründungen drin. Wir haben diese Diskussionen ja auch im Zusammenhang mit dem Lehrerdienstgesetz schon geführt.Ich bin auch der Auffassung, dass es sinnvoll ist, diese Kostenverteilung, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wird, vorzunehmen, und zwar nicht auf Einzelfälle bezogen, sondern im Verhältnis zum Einwohnerschlüssel. Darin kommt dann auch eine gewisse Solidarität der Gemeinden untereinander zum Ausdruck, dass Gemeinden, die eben solche Fälle haben, nicht allein belastet werden, sondern mit unterstützt werden durch Gemeinden, die in dieser Beziehung weniger belastet sind. Zusätzlich ist es dann für die betreffende Gemeinde auch wesentlich leichter zu kalkulieren, wie die Ausgaben für diese Sonderschulung ausfallen.Zusammenfassend noch einmal: Ich begrüsse diese Vorlage und unterstütze sie.Abg. Donath Oehri:
Am 25. April 2002 sind Sie, Frau Kieber-Beck, mit dieser Thematik an die Gemeindevorsteherkonferenz gelangt. Damals haben Sie in Ihrer Zusammenstellung noch ausgeführt, dass die bisher von den Gemeinden aufgewendeten CHF 340'000 neu auf zirka CHF 550'000 erhöht würden, also eine Erhöhung von zirka CHF 210'000. Die Vorsteherkonferenz hat dann signalisiert, dass man eine allfällige Kostentragung sich vorstellen könnte und man regte eine Vernehmlassung an. In dieser Vernehmlassung - vom September bis Dezember 2002 - waren es dann plötzlich schon zirka CHF 910'000 Mehrkosten, mit denen die Gemeinden plötzlich zu rechnen hatten. Jetzt haben wir die Regierungsvorlage und nun sind wir schon bei zirka CHF 990'000 für die Gemeinden. Wir haben also eine gewaltige Kostensteigerung, und zwar nur schon in der Entscheidungsfindungsphase. In der Vernehmlassung hat die Gemeinde Eschen eingebracht, man möge die Kosten nicht 50:50 aufteilen, sondern zwei Drittel zulasten des Landes und ein Drittel zulasten der Gemeinden. Die Regierung hat dies abgelehnt mit der Begründung, man möge hier nicht einen abweichenden neuen Schlüssel anwenden. In der Zwischenzeit hat die Regierung eine Arbeitsgruppe einberufen, in der ich zusammen mit drei weiteren Vorsteherkollegen Einsitz nehme, wie auch die Finanzspezialisten des Landes. Diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, eine weitestgehende Entflechtung der finanziellen Mischfinanzierungssituation zwischen Land und Gemeinden vorzubereiten. Dabei wird nach dem Grundsatz gehandelt, dass, wo nicht andere zwingende Gründe vorliegen, nach Möglichkeit eine Seite für die Finanzierung verantwortlich sein soll, und zwar diejenige, die auch die entsprechende Entscheidungskompetenz hat. Es soll in Zukunft einfach nicht mehr sein, dass eine Seite das alleinige Sagen hat und die andere Seite einfach ohne Einfluss darauf Kosten weiterverrechnet erhält. Und wenn ich nun diese Thematik betrachte, die wir heute behandeln, sehe ich, dass die Gemeinden in der Frage der Sonderschulung keinerlei Entscheidungs- und Mitwirkungskompetenzen haben, sondern einfach Kosten weiterverrechnet erhalten. Auch wenn ich mich noch zum Zeitpunkt Ihrer ersten Vorstellung in der Vorsteherkonferenz für eine Kostenteilung ausgesprochen habe, spreche ich mich heute für eine 100-prozentige Zuteilung der Entscheidungs- und Finanzierungskompetenz auf eine Seite aus. Es fällt dann auch die Argumentation weg, dass die Gemeinden sich aus finanziellen Überlegungen plötzlich für eine separierte Sonderschulung anstatt für die integrierte Sonderschulung entscheiden könnten. Es zieht auch das Argument nicht, dass auf der Primarschul- und neu dann auch auf der Kindergartenstufe eine Finanzierung zu je 50% erfolge. Das ist zwar richtig, aber die Schaffung von Stellen auf diesen Stufen als auch bei deren Besetzung haben das Land und die Gemeinden miteinander mit zu bestimmen. Das ist hingegen in der Sonderschulung richtigerweise - muss ich sagen - nicht der Fall. Ich bin nicht dafür, dass wir bei verschiedensten Fragen eine weitestgehende Entflechtung vorbereiten und wir uns jetzt hier wieder auf eine allgemein als unglücklich angesehene Mischfinanzierung einlassen. Aufgrund der neuesten Entwicklungen mit der Einberufung der erwähnten Arbeitsgruppe und den darin geführten sehr fruchtbaren und von Landesseite und Gemeindeseite übereinstimmenden Diskussionen spreche ich mich für eine vollumfängliche Zuordnung sämtlicher Kosten für Sonderschulungen an die Landesseite aus. Ich bitte Sie, bis zur 2. Lesung sich mit den Finanzexperten des Landes auseinander zu setzen. Wir behandeln diese Thematik im Moment. Und ich denke, wenn wir diese Thematik im Moment auf dem Tisch hätten, dann würde dort eine 100-prozentige Zuordnung auf die Landesseite gemacht werden.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich freue mich, dass die ersten zwei Voten grundsätzlich diese Regelung begrüsst haben. Es verwundert mich aber auch nicht sehr, dass von Seiten der Gemeindevertreter durch den Abg. Donath Oehri jetzt eine etwas andere Stimmung eingebracht wird. Mit etwas leichter Verwunderung allerdings nehme ich zur Kenntnis, dass Sie, Herr Abgeordneter, wirklich einen Gesinnungswandel in dieser Angelegenheit vollzogen haben. Sie haben das auch selbst angesprochen. Bei der Sitzung mit den Gemeindevorstehern waren Sie ein Befürworter dieser Lösung. Und wenn ich mich recht erinnere, hat auch die Gemeinde Gamprin eine positive Stellungnahme abgegeben. Ich gehe auch davon aus, dass dies mit dem Gemeinderat so abgesprochen worden ist. Ich befürworte vollumfänglich die Aufteilung der Kosten hälftig seitens der Gemeinden und des Landes. Es gibt für mich sachlich keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb sich hier die Gemeinden aus der Verantwortung stehlen sollen, um es vielleicht einmal etwas pointierter auszudrücken. Ich hoffe, dass der Landtag Eintreten auf diese Vorlage beschliessen wird. Es geht doch hier eigentlich um eine Randgruppe im einen Fall. Es geht um Kinder mit leichten Defiziten - und das ist nicht abwertend gemeint, sondern in dem Sinn, dass sie entweder Lernschwächen haben oder logopädisch geschult werden. Darum finde ich es schon wichtig, dass wir hier eine Solidarität seitens der Gemeinden und des Landes zeigen.Es gibt auch die Verpflichtung, dass solche Kinder beschult werden. Diese Verpflichtung ist im Gesetz stipuliert. Und ich kann es nur wiederholen: Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum jetzt das alles allein zulasten des Landes gehen soll.Abg. Donath Oehri:
Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ich muss Ihnen sagen, die Gemeinde Gamprin hat keine Stellungnahme in der Vernehmlassung abgegeben. Es ist richtig, dass ich einen Gesinnungswandel ge-macht habe. Aber dieser Gesinnungswandel ist begründet. Ich lasse mir natürlich nicht zuordnen, dass ich beispielsweise gegen die Schulung von diesen Kindern sei. Ganz im Gegenteil: Ich spreche mich selbstverständlich dafür aus. Aber ich bitte Sie, sich wirklich mit den Personen aus der Landesverwaltung, die in dieser Arbeitsgruppe sitzen, auseinander zu setzen. Diese Arbeitsgruppe ist wirklich in den letzten Monaten sehr aktiv an der Arbeit gewesen. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Thematik, wenn dieses Gesamtpaket umgesetzt wird, wieder zurückgeführt wird, weil das ist ganz klar eine Thematik, in der die Gemeinden in der Entscheidung bzw. in der ganzen Entscheidungsphase nichts zu sagen haben. Es gibt ganz einfach eine Weiterverrechnung. Und wir sind übereinstimmend der Ansicht in dieser Arbeitsgruppe, auch die Vertreter des Landes, dass solche Mischfinanzierungen nur noch ganz vereinzelt stattfinden sollen. Es ist auch klar, dass das Ganze nicht nur zulasten des Landes gehen soll. Selbstverständlich ist in diesem gesamten Paket eine gegenseitige Abrechnung enthalten, sodass am Schluss das Ganze kostenneutral sein soll. Ich denke, es wäre richtig, wenn wir jetzt eigentlich nicht ein Gesetz ändern, das nachher wieder geändert werden muss. Abg. Helmut Konrad:
Die Regierung kann ja nach wie vor diese Abklärungen mit dieser Arbeitsgruppe treffen, allenfalls auf die 2. Lesung. Für mich ist Eintreten nach wie vor unbestritten und ich sehe die sachlogischen Gründe der Verbindung zwischen Regelschulung und Sonderschulung. Und von dort her - ich habe das in meinen Eingangsworten gesagt - sehe ich diese Trennung nicht. Im Bereich der Regelschulung und bisher auch im Bereich der integrierten Sonderschulung beteiligen sich die Gemeinden selbstverständlich. Ich weiss auch, dass sie dort etwas mit zu bestimmen haben, aber dass wir dann im Bereich dieses Grundsatzes bis und mit Primarschule die Kosten in Bezug auf die Lehrerbesoldung aufteilen, dass dieser Grundsatz nicht auf die Sonderschulung übetragen werden soll, diese Unterscheidung sehe ich nicht. Und im Bereich der Sonderschulung geht es ja um die Beschulung von körperlich, von geistig behinderten Kindern, von Kindern, deren Entwicklung gestört ist. Ich sehe dort diese Differenzierung zwischen Regelschule und Sonderschulung nicht. Und wenn Sie die Frage der Mischfinanzierung in den Vordergrund stellen, dann habe ich vorhin auch «nur in ganz besonderen Fällen» gehört. Das heisst, dann muss das aus meiner Sicht auch einer dieser ganz besonderen Fälle sein. Noch einmal: Ich spreche mich gegen diese Trennung von Regel- und Sonderschulung aus.Abg. Ivo Klein:
Danke. Bei vielen Fällen gibt es natürlich sich entgegenstehende Grundsätze, die dann entschieden werden müssen, welcher schwerer wiegt. Und hier muss ich schon sagen: Wenn es einen Unterschied bei der Finanzierung macht, ob ich ein in der Entwicklung gestörtes Kind oder noch nicht so weites Kind in die Regelschule oder in eine separierte Sonderschulung schicke, dann ist das für mich nicht nachvollziehbar. Für die Gemeinde kann doch nicht entscheidend sein, wo das Kind hingeht, wie sie sich an den Kosten beteiligt. Und aus diesem Grund, glaube ich auch wie der Abg. Konrad, dass man hier doch diese Gesetzesvorlage begrüssen sollte, weil ich finde das in der Sachlogik nicht nachvollziehbar, dass man da diese Unterscheidung macht.Abg. Donath Oehri:
Das ist richtig, ich würde diese Unterscheidung auch nicht mehr machen. Dieses Problem stellt sich nachher nicht mehr, wenn die Finanzierung bei der Regelschulung und der Sonderschulung beim Land liegt. Dann ist es der Gemeinde gleich, wo die Schulung abläuft. Herr Abg. Konrad. Können Sie mir bitte sagen: Wo ist hier die Mitentscheidung der Gemeinden? Und warum ist jetzt gerade dieser Fall ein Sonderfall? Können Sie mir das bitte erklären.Abg. Helmut Konrad:
Ich habe nicht gesagt, Herr Abg. Oehri, dass es eine Mitentscheidungskompetenz der Gemeinden im Sonderschulungsbereich gebe. Ich habe gesagt im Regelschulbereich, dort ist diese Mitentscheidungskompetenz sehr wohl vorhanden. Und weil ich dann in der Folge diese Trennung zwischen Regelschulung und Sonderschulung nicht sehe und für mich es sachlogisch ist, dass man sich dort diese Aufgaben zwischen Land und Gemeinden teilt, bin ich der Auffassung, dass die Regelung für die Regelschule auch für die Sonderschulung gelten soll. Ich habe extra in meinem Votum zum Ausdruck gebracht, dass es mir bewusst ist, dass im Bereich der Sonderschulung keine Mitsprachekompetenz der Gemeinden vorhanden ist.Abg. Donath Oehri:
Ich denke, es ist überhaupt keine Mitentscheidungskompetenz da. Es ist so, dass praktisch die ganze Frage im Schulamt zusammen mit der Schulleitung abgehandelt wird. Es kommt niemals auf den Tisch des Gemeinderates. Ich kann Ihnen einfach sagen, im Moment sind wir in der Budgetierungsphase. Wir erhalten sehr viele Budgetzahlen vom Land und müssen in den Gemeinderäten immer wieder feststellen: Jahr für Jahr kommen einfach Steigerungen, die wir auf Gemeindeseite nicht kennen. Es ist eine ohnmächtige Situation. Wir wären einfach froh, wenn wir für die eigenen Entscheidungen geradestehen müssten in der Finanzierung und umgekehrt natürlich auch. In diesem Sinn ist die Arbeitsgruppe auf einem sehr guten Wege. Ich kann Ihnen nochmals sagen: Diese Thematik - wir haben ganz ähnlich gelagerte Thematiken, auch im sozialen Bereich - wird, wenn wir in der ganzen Thematik durchkommen, wird entflechtet werden. Ich bin sicher: Diese Sache wird zurückgeführt.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Das Thema «Mitspracherecht» haben Sie aber anlässlich der Behandlung des Lehrerdienstgesetzes etwas anders gesehen, als es um das Mitspracherecht bei der Beschäftigung oder Anstellung von Primarlehrern gegangen ist und wo auch eine hälftige Teilung der Kosten vorgesehen ist. Dasselbe wird bei den Kindergärtnerinnen gelten. Wenn Sie jetzt monieren, Sie haben hier nicht die gleiche Stärke am Mitspracherecht, so haben Sie mit dieser Feststellung in einem gewissen Ausmass auch Recht. Wenn Sie aber Art. 36 lesen, dann sehen Sie, dass die Zuweisung durch den Landesschulrat erfolgt. Und ich finde, es ist einfach schon wichtig, dass man die individuelle Förderung dieser Kinder nicht nur an den Finanzen misst, sondern dass dort eben ein nicht finanzentscheidendes Organ eine Stellungnahme abgibt: Was ist die bestmögliche Förderung? Wie sehen Sie das, wie kann man dieses Kind oder diesen Jugendlichen am besten in seinen Schwächen fördern? Und darum finde ich das eigentlich gar nicht so entscheidend, ob jetzt das Land oder die Gemeinde das letzte Wort bei der Zuteilung hat, sondern der Landesschulrat übernimmt ja genau diese Aufgabe. Und Sie sehen im letzten Satz in Art. 36, dass der Gemeindeschulrat ein Anhörungsrecht hat. Und die Information des Gemeindeschulrates fliesst doch - und davon gehe ich zumindest aus - in den Gemeinderat ein.Abg. Donath Oehri:
Ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob 100-prozentige Lehrerstellen oder Stellen für Kindergärtnerinnen geschaffen und besetzt werden, oder diese Sonderschulungen oder Förderunterricht, die hier gemacht werden. Es ist auch viel zu kompliziert, wenn die ganze Thematik im Schulamt und in den Schul- bzw. Gemeinderäten noch behandelt werden muss. Ich spreche mich klar dagegen aus, dass dort die Gemeinden ein Entscheidungsrecht haben müssen. Ich denke, das muss pädagogisch und fachlich sauber abgehandelt und entschieden werden, die bestmögliche Förderung soll gemacht werden. Und das erreichen wir, wenn wir eine klare Zuteilung machen. Ich sage nochmals: Das heisst ja nicht, dass das Land dadurch mehr Kosten hat. Dafür erhalten die Gemeinden in einem anderen Bereich wieder mehr Aufgaben, eine klare Zuordnung, 100-prozentige Kostenzuteilung.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ihre Argumentation ist für mich nicht schlüssig. Wenn ich den Abg. Donath Oehri richtig verstanden habe, ist er in einer Arbeitsgruppe involviert, die von der Regierung ins Leben gerufen wurde. Diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die gemischten Finanzierungen Land/Gemeinden zu entflechten oder irgendwie neu sinnvoll zu ordnen. Der Abg. Oehri hat sehr glaubhaft dargelegt, dass diese Arbeitsgruppe schon sehr weit ist im entscheidenden Stadium. Und dann ist es doch eigentlich nur sinnvoll, wenn wir das Ergebnis der Arbeitsgruppe in diese Gesetzesbetrachtung bis zur 2. Lesung mit einbeziehen. Das ist doch eigentlich - wie soll ich sagen - mehr als nahe liegend. Und ich möchte Sie doch bitten, auf dieses Anliegen des Abg. Oehri einzusteigen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, möchte ich aufgrund der Diskussion zuerst über Eintreten auf diese Vorlage abstimmen. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist Eintreten beschlossen und wir können mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Schulgesetzes beginnen.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kleine redaktionelle Anmerkung, und zwar erscheint mir das Wort «wo» im zweitletzten Halbsatz sprachlich nicht gut. Ich würde bitten, dass man das bis zur 2. Lesung überdenkt.Und noch eine zweite kleine Anmerkung: Es ist zwar hier nur eine sehr kleine Gesetzesänderung, aber trotzdem - ich habe es schon mehrmals gesagt - die Bitte an die Regierung, dass bei Gesetzesänderungen der geltende Gesetzestext beigefügt wird. Das gilt mehr noch beim nächsten Traktandenpunkt, und zwar bei bei der Abänderung des Arbeitsgesetzes. Auch da ist der geltende Gesetzestext nicht beigelegt und man muss es sich als Abgeordnete jedes Mal selber besorgen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Überschrift vor Art. 128 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 128 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 131a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 131a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes in 1. Lesung behandelt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 20:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:35 Uhr).
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