Einführung des Elternurlaubes, Abänderung des Arbeitsvertragsrechts (ABGB) (Nr. 88/2003), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 3: Einführung des Elternurlaubes, (Abänderung des ABGB, Arbeitsvertragsrecht, Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG) (Nr. 31/2003). Wir erhielten eine Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 88/2003. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Wenn das Wort nicht gewünscht wird, beginnen wir mit der Lesung. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage - wie erwähnt - in 2. Lesung.Sachüberschrift vor Art. 29 sowie Art. 29 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 29 sowie Art. 29 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Guten Tag, geschätzte Kollegen Abgeordnete, Mitglieder der Regierung. Ich habe hier zum Begriff «Familienmitglieder» eine Verständnisfrage. Ich konzediere, dass ich an der 1. Lesung im Mai nicht teilgenommen habe. Ich möchte von der Regierung wissen: Was bzw. wer wird unter dem Begriff «Familienmitglieder» interpretiert? Ich spreche hiermit das Thema der miteinander in Lebensgemeinschaft lebenden Personen an und stelle daher auch die konkrete Frage: Werden Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, so wie in § 72 Abs. 2 der Strafrechtsordnung definiert, darunter auch verstanden oder nicht?Abg. Wendelin Lampert:
Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beziehe mich auf eine Stellungnahme, die uns gestern vom liechtensteinischen Arbeitnehmerverband zugestellt wurde. Zu diesem Artikel wird die Frage aufgeworfen, ob es sich bei der Freizeit, die da gewährt werden muss, um bezahlte Freizeit handelt. Ich denke mir, das ist doch noch ein relevanter Punkt, der abklärenswert ist. Könnte die Regierung diesbezüglich Ausführungen machen, wie das hier gedacht ist, ob es sich also um bezahlte Freizeit handelt oder nicht, oder einfach nur Freizeit und sprich die Bezahlung erfolgt durch den Arbeitnehmer?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst vielleicht zur Frage der Familienmitglieder: Hier betrifft es die Mitglieder der Familie, für die der Arbeitnehmer das Sorgerecht bzw. die Sorgepflicht hat, die auch in diesem Haushalt leben. Dann zur Frage der Lohnfortzahlung: Dazu ist Folgendes zu sagen: Der Gesetzeswortlaut von § 1173a Art. 18 Abs. 1 ABGB verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer auch dann Lohn für eine beschränkte Zeit auszubezahlen, wenn dieser an der Arbeitsleistung ohne Verschuldung des Arbeitnehmers verhindert ist. Vom Grundsatz - ohne Arbeit kein Lohn - wird hier, wie im Bericht und Antrag vom 12. November 1973 auf Seite 7 nachzulesen ist, eine wichtige Ausnahme gemacht. Die Lohnfortzahlung ist für eine beschränkte Zeit im Gesetz und auch in den Materialien ausdrücklich aufgeführt. Daher ist der Grundsatz «Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung» gewollt und bewusst in den Gesetzestext aufgenommen worden.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke, Herr Regierungsrat. Ihre Antwort zur Interpretation und zu meiner konkreten Frage ist nicht befriedigend. Sie sagen «halt alle, die füreinander Sorge tragen». Das muss schon ganz genau definiert sein, sonst wird es nachher vor allem von jedem Arbeitgeber zu einer anderen Auslegung kommen, wer nun diesen Pflegeurlaub in Anspruch nehmen kann. Ich habe konkret gefragt: Sind zwei Personen, die in Lebensgemeinschaft auch einen gemeinsamen Haushalt führen, hier auch eingeschlossen? Wenn Sie das bestätigen, würde sich ein Zusatzantrag zu diesem Artikel erübrigen.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte die Ausführungen des Herrn Regierungsrates zur Frage der Bezahlungspflicht aus meiner Sicht insoweit ergänzen, als sich die Bezahlungspflicht schon aus Art. 29 selbst ergibt, wenn man nämlich den ganzen Art. 29 liest. Der Art. 29 mit der Überschrift «Freizeit» beinhaltet all diejenigen Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen von dessen Arbeitsverhältnis Freizeit zu gewähren hat. Das beginnt mit eineinhalb Tagen pro Woche - in der Regel Samstagnachmittag und Sonntag - und führt dann in den Abs. 2 bis 4 und jetzt neuerdings auch im Abs. 5 noch andere Fälle auf. Freizeit heisst, dass er weiter bezahlt wird. Das ist völlig unbestritten. Und nachdem dieser Abs. 5 in Art. 29 aufgenommen wurde, genügt das meiner Meinung auch schon, unabhängig von dem Hinweis, der auf Art. 18 gemacht wurde, dass es zweifelsfrei so ist, dass diese Art von Freizeit bezahlt werden muss, also nicht vom Monatslohn in Abzug gebracht werden kann. Abg. Paul Vogt:
Offenbar ist es aber doch so, dass für Nicht-Juristen dieser Artikel nicht so einfach zu lesen und zu verstehen ist. Ich möchte daher von der Regierung wissen: Wieso hat sie diesen aus ihrer Sicht offenbar klaren Sachverhalt nicht auch eindeutig ins Gesetz hineingeschrieben? Was spricht dagegen, dass man hier im Gesetz von bezahlter Freizeit spricht?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Nun, was spricht dagegen? Wie gesagt: In den anderen Ausführungen ist es klar. Aber selbstverständlich könnte das auch noch ergänzt werden. Die Frage ist: Stellen Sie einen Antrag?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat, können Sie vielleicht zuerst noch die weiteren Fragen beantworten, bevor ich das Wort wieder in das Plenum zurückgebe?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Zur Formulierung «von in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitgliedern» stellt sich die Frage: Sind hier auch Lebenspartner mit eingeschlossen? Meines Erachtens ist das so. Das müsste dann aber doch vielleicht noch etwas klarer ausgeführt werden.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen. Den Antrag oder Vorschlag des Abg. Vogt, hier die Freizeit als bezahlte Freizeit zu definieren, finde ich nicht gut. Wenn man den Ausführungen des Landtagsvizepräsidenten gefolgt ist, dann ist das so. Und dann hätten wir das eine Mal bezahlte Freizeit, die also bezahlt wird, und generell sowieso die Bestimmung und die Ansicht, dass im Gesetz so definierte Nicht-Arbeitszeiten bezahlt sind. Dann würde man hier einfach eine Ausnahme machen und das noch ergänzen. Ich finde es nicht gut, wenn generell darunter bezahlte Freizeit zu verstehen ist.Abg. Paul Vogt:
Ich teile die Ausführungen des Abg. Markus Büchel nicht. Ich denke, ein Gesetz sollte auch für Nicht-Juristen lesbar und verständlich sein. Und wenn wir hier «bezahlte Freizeit» in das Gesetz hineinschreiben, dann ist das für jedermann klar, der sich auf diesen Gesetzesartikel beruft. Dies ist offenbar ohnehin das Verständnis der Regierung und auch aller Juristen. Und ich beantrage daher, dieses Wort «bezahlt» aufzunehmen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Herr Regierungsrat, können Sie dann im Gesetz eine Klarstellung vorschlagen, wenn Sie der Meinung sind, dass das an sich inkludiert sein sollte, aber es doch nicht so klar sei?Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage zu den Ausführungen des Landtagsvizepräsidenten: Mir ist jetzt nicht ganz klar, weshalb er da von Abs. 1 und ff. ableitet, dass in Abs. 5 von bezahltem Urlaub gesprochen wird. Denn Art. 29 Abs. 1 besagt ja: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jede Woche eineinhalb freie Tage zu gewähren. Diese sind doch nicht bezahlt. Diese eineinhalb freien Tage - sprich Samstagnachmittag und Sonntag - sind doch unbezahlte und nicht bezahlte Tage. Und weshalb in Abs. 5 dann abgeleitet werden kann, dass es sich um bezahlten Urlaub handelt - vielleicht habe ich das nicht ganz verstanden. Wenn Sie das vielleicht noch ausführen könnten, weil mir ist das eigentlich auch nicht ganz klar, ob das nun bezahlte oder unbezahlte Freizeit ist.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Diese Ausführungen des Abg. Lampert überraschen mich nun doch. Das ist mir neu, dass man für das Wochenende nur unbezahlte Freizeit nehmen kann und sich das vom Monatslohn abziehen lassen muss. Davon habe ich noch nie etwas gehört. Der Abg. Rudolf Lampert möge bitte die Quelle seiner Erkenntnisse bekannt geben. Ich kann nur darauf hinweisen, dass nach Rechtsprechung und -lehre zu diesem aus der Schweiz übernommenen Gesetzestext es völlig unbestritten ist - das ist überhaupt nie eine Frage gewesen, schon aus dem Begriff «Freizeit» heraus -, dass hiefür kein Lohnabzug gemacht werden darf, dass dies also in dem engen Rahmen, den der Art. 29 vorgibt, bezahlte Freizeit ist, dass also der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistungspflicht voll erfüllt, auch wenn er die Freizeit im Rahmen des Art. 29 in Anspruch nimmt. Und ich möchte noch eine Bemerkung zum Antrag des Abg. Paul Vogt machen: Da muss ich dem Abg. Markus Büchel schon recht geben, wenn man jetzt nur im Abs. 5 von bezahlter Freizeit spricht und in den Abs. 1 bis 4 nicht, dann wirkt es gerade für den Laien, der das liest, dann doch so, dass nur die Freizeit nach Abs. 5 bezahlt ist und die andere Freizeit, also Samstag/Sonntag oder wie es im Abs. 2 heisst «unter besonderen Umständen ausnahmsweise mehrere freie Tage zusammenhängend» oder nach Abs. 3 «übliche freie Stunden und Tage nach erfolgter Kündigung für das Aufsuchen einer andern Arbeitsstelle», als ob das unbezahlt wäre. Und das fände ich nicht gut. Wenn man das ins Gesetz hineinschreiben will, dann müsste man es - meiner Meinung nach - in einem eigenen Absatz tun, damit auch klargestellt ist, dass das für den ganzen Artikel gilt und nicht nur für den Abs. 5.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, Herr Landtagsvizepräsident. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass irgendein Unternehmer mit seinen Stundenlöhnern für Samstagnachmittag und Sonntag die Stunden abrechnet und ihnen dann einen Lohn für den Sonntag bezahlt, an dem sie gar nicht arbeiten. Wenn ein Stundenlohn in einem Vertrag abgemacht wird, werden sicher nur diese Stunden bezahlt, die wirklich geleistet werden und zusätzlich die gesetzlichen Feiertage. Es werden doch keine Stunden für Samstagnachmittag und Sonntag bezahlt, wenn nicht gearbeitet wird. Also, ich weiss nicht, was die Unternehmer dazu sagen würden.Abg. Paul Vogt:
Ich kann den Ausführungen des Abg. Peter Wolff etwas abgewinnen und befürchte nun auch, dass wenn man nur in diesem einzelnen Absatz von «bezahlter Freizeit» sprechen würde, dass dann mehr Verwirrung als Klarheit entstehen würde. Und deshalb ziehe ich meinen Antrag zurück.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Nochmals ganz kurz zur Frage der Abg. Ingrid Hassler zur Formulierung «von in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitgliedern»: Nach Meinung der Regierung umschreibt dies sehr wohl, wer damit gemeint ist. Meines Erachtens sind hier auch in Lebensgemeinschaft lebende, wenn auch nicht verheiratete Personen mit eingeschlossen, genauso auch Adoptivkinder.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und der Abg. Paul Vogt seinen Antrag zurückgezogen hat, können wir über Sachüberschrift von Art. 29 und Art. 29 Abs. 5 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 30 Sachüberschriften wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 Sachüberschriften steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 31 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Sachüberschrift vor Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 34a steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zu Beginn von Art. 34a eine Frage an den Herrn Regierungsrat stellen, und zwar: Auf Seite 6 im Bericht und Antrag findet man eine Rechnung, was es kosten könnte, wenn beim Elternurlaub zu 80% Lohnersatz geleistet würde. Wenn der durchschnittliche Lohn CHF 50'000 betragen würde, dann ergäbe das laut Bericht und Antrag Kosten in Höhe von CHF 8 Mio. pro Jahr. Dazu möchte ich den Herrn Regierungsrat bitten, Ausführungen zu machen, wie diese Rechnung zustande kommt. Danke.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Dazu wurde zunächst einmal der Monatslohn errechnet, dann diese 80% mal die 3 Monate und das Ganze wieder multipliziert mit 800. Und die Zahl 800 kommt daher, wie ich schon letztes Mal anlässlich der 1. Lesung erwähnt habe, dass in Liechtenstein zirka 820 bis 850 Geburten im Jahr bezahlt werden.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat. Sie gehen von 800 Geburten pro Jahr aus. Hier im Land sind es etwa 400 Neugeborene pro Jahr. Ich denke, die andern 400 sind wahrscheinlich die Kinder von Grenzgängern. So kommen Sie wahrscheinlich auf die Zahl von 800. Aber das sind dann ja alle Neugeborenen von Eltern jeder Einkommensklasse. Wir gingen aber in unserer Argumentation der 1. Lesung nur davon aus, dass Eltern berücksichtigt werden mit einem Einkommen zum Beispiel von einer Grenze von CHF 50'000. Dann stimmt also die Zahl von 800 ganz sicher nicht. Könnten Sie mir diesbezüglich bitte noch eine Antwort geben?Abg. Ivo Klein:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Morgen. Ich möchte mich dem Votum der Abg. Laternser anschliessen. Ich glaube, das ist eine sehr einfache Rechnung. Wenn man sozialverträglich und sozialunterstützend hier etwas machen will, dann muss man nicht die hohen Einkommen mit dieser Regelung unterstützen, sondern es wäre wirklich der Wunsch gewesen, diejenigen zu unterstützen, die es auch nötig haben. Das sind nämlich die tiefen Einkommen. Und dann sieht die Rechnung - meines Erachtens - ganz anders aus.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Die Rechnung wurde basierend darauf gemacht, wie eben die Frage war, dass die Finanzierung über die FAK gemacht werden soll. Das heisst, diese Leistungen der FAK werden exportiert, das heisst, wir müssten dann alle mit einbeziehen und deshalb hat man hier diese Zahl dafür verwendet. Wenn wir hergingen und würden dafür ein spezielles Gesetz machen, dann müsste man das einkommensabhängig gestalten. Dies hiesse auch, dass das eine ziemliche Verwaltungsarbeit nach sich ziehen würde. Man müsste dann eventuell auch nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen mit berücksichtigen. Und das sind dann - meines Erachtens - schon nicht ganz unkritische Situationen, die dadurch entstehen können, vor allem dann im Grenzbereich. Wenn jemand dann zum Beispiel CHF 51'000 verdient, erhält er nämlich gar nichts. Das ist nach Meinung der Regierung nicht zu empfehlen. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ihre Antwort, Herr Regierungsrat, dass bei der Berechnung von allen Neugeborenen ausgegangen wurde, bestätigt meinen Eindruck, dass eigentlich unsere Voten aus der 1. Lesung nicht ernst genommen worden sind. Es war nie die Rede davon, dass alle Eltern in den Genuss dieser Bezahlung kommen sollten, sondern nur bis zu einer bestimmten Grenze. Und das haben mehrere Votanten - mich eingeschlossen - in der 1. Lesung auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Und dann wären nämlich die finanziellen Kosten für die Familienausgleichskasse, auch wenn die Grenzgänger selbstverständlich mitbedacht werden müssten, dann wären diese Kosten durchaus bezahlbar. Aber der ganze Bericht und Antrag, den Sie jetzt für die 2. Lesung vorgelegt haben, atmet vom ersten bis zum letzten Satz im Hinblick auf diese Frage nur die eine Botschaft aus, und zwar, dass dieser Elternurlaub einfach unbezahlt bleiben soll. Man ist gar nicht ernsthaft auf unsere Argumente eingegangen, wie das überhaupt möglich wäre. Wir hatten ja verschiedene Vorschläge gemacht. Zum einen, dass nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze an eine Bezahlung gedacht werden solle. Es ging auch nicht um einen vollen Lohnersatz, sondern nur zum Beispiel um zirka 80%. Denkbar wäre für mich auch ein fixer Satz wie in manchen benachbarten Ländern von zirka CHF 600 bis CHF 800 pro Monat für den betreffenden Arbeitnehmer, und zwar wohlgemerkt nur für Arbeitnehmer mit Einkommen unter einer gewissen Grenze. Das wäre auch vom Verwaltungsaufwand her gesehen sicher machbar gewesen. Es gibt ja auch andere Gesetze, die ähnlich konzipiert sind. Ich denke diesbezüglich zum Beispiel an Mietbeiträge für einkommensschwache Familien. Wenn man die Rechnung wirklich auf dem Boden der Tatsachen macht und zum Beispiel von einer Grössenordnung von CHF 600 bis CHF 800 pro Monat für den betroffenen Arbeitnehmer ausgeht und das für die Hälfte der Eltern von 800 Neugeborenen mit dieser niederen Einkommensgrenze - wahrscheinlich sind es noch weniger und vermutlich werden es noch viel weniger in Anspruch nehmen - aber auch wenn man diese 400 nimmt, kommt man immer noch erst auf eine Summe von zirka CHF 1 bis 1,5 Mio. pro Jahr. Das wäre also ein ganz anderer Bereich als die CHF 8 Mio., die hier im Bericht und Antrag angemerkt werden. Und dann möchte ich nur einen Gedanken aus der 1. Lesung noch einmal aufwerfen: Nicht umsonst gehen die Geburtenzahlen in sämtlichen Industrieländern massiv nach unten. Nicht umsonst und sehr ernsthaft und berechtigt macht man sich Gedanken, wie in Zukunft die Ausgaben des Staates bestritten werden sollen, wie die Renten gesichert werden sollen, wenn der Anteil der Berufstätigen immer weiter absinkt. Das nur noch einmal ein Gedanke. Und warum ist das so, warum gehen die Geburtenzahlen herunter? Es gibt sicher viele Gründe dafür. Aber es ist einfach so, dass nach wie vor die Entscheidung für die Familie eine erhebliche, eine beträchtliche Einschränkung für die Betroffenen bedeutet. Und dazu sind leider immer weniger bereit. Soll sich daran etwas ändern, dann muss die Familienpolitik auch wirklich ernst genommen werden. Und um auf mein Hauptanliegen zurückzukommen: Es kann nicht unsere Aufgabe sein, Gesetze zu schaffen, die sich ein Teil der Arbeitnehmer, und zwar genau die, die ein geringes Einkommen haben, einfach nicht leisten können. Wir machen hier ein Gesetz, das sich ein nicht unbeträchtlicher Teil der Arbeitnehmer nie wird leisten können. Von daher ist diese Vorlage für mich ganz klar abzulehnen.Und noch ein Letztes: Falls die Frage kommen sollte, wieso ich keinen Gegenvorschlag mache: Das ist von Seiten der Opposition, wenn man nur relativ kurze Zeit den Bericht und Antrag vorliegen hat, ein-fach nicht möglich. Um das auszurechnen, gehören die Experten dazu. Es wäre Aufgabe der Regierung, uns so etwas vorzulegen, und ich bedaure es ausserordentlich, dass das nicht stattgefunden hat.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich nehme dieses Zahlenspiel von den jährlichen CHF 8 Mio. zum Anlass, möchte aber zuerst sagen, dass ich es jetzt sehr bedaure, dass der Herr Regierungschef als zuständiger Familienminister nicht hier in dieser Runde ist, denn wir sprechen hier mindestens so stark von Familienpolitik wie von Sozialpolitik. Und wie wirtschaftsfreundlich der Kurs dieser Regierung ist, geht gerade aus diesem Bericht hervor. Es wird nur am Schluss auf Seite 4 dieser Ausführungen dann noch ein Satz geschrieben - ich zitiere: «Die Regierung betont die Bedeutung der Familienpolitik, ist jedoch der Überzeugung, dass diese in anderer Form praktiziert werden muss». Ich hätte heute den zuständigen Minister für die Familien gerne gefragt, was er zu diesem Satz zu sagen hat bzw. wo die Bedeutung seiner Familienpolitik ist.Dann zu diesen CHF 8 Mio., die hier im Bericht - ich sage jetzt - fast bedrohlich drinstehen: Das ist einfach eine falsche Zahl, damit sollte man nicht so umgehen. Ich habe das so genannte FAK-Modell zur Umsetzung erstens einmal so verstanden, dass es nicht so stark auf die Arbeitgeber zurückfällt. Natürlich wird hier ein Szenario berechnet, wo man sagt: Die Arbeitgeber, also die Wirtschaft, muss dann bald mit höheren FAK-Abgaben rechnen. Ich habe den Jahresbericht der AHV/IV/FAK-Anstalt nicht mitgenommen. Ich habe ihn - ehrlich gesagt - zu Haus vergessen. Ich erinnere mich aber an viele Diskussionen zu diesem Jahresbericht. Und die Kasse der FAK ist nicht schlecht dotiert aus den Reserven und aus den laufenden Einnahmen, ausser sie hat auch durch die Börsenkurse respektive durch die Verwaltung des Anlagevermögens gelitten. Zur FAK-Kasse ist zu sagen, dass es natürlich jährliche Auszahlungen von etwa CHF 40 Mio. gibt, aber das Defizit der FAK-Kasse - ich erinnere mich - liegt aufgrund der auch eingeführten Zahlungen der Alleinerziehenden-Zulage etwa zwischen CHF 3 oder 4 Mio., also das strukturelle Defizit und nicht das Defizit, das durch Vermögensverluste entstanden ist. Das heisst, bei einem Kassenstand von CHF 70, 80 oder 90 Mio. wäre es durchaus denkbar, diese Kasse zu belasten, hätte man reell das Anliegen unserer Fraktion beurteilt - so wie es vorhin erklärt worden ist - und zwar einkommensabhängig. Wir haben 400 Geburten. Ich denke, wenn da 100 Familien betroffen sind, die in den mittleren bis unteren Einkommensklassen zu arbeiten haben, dann sind das viele. Die anderen Familien werden es mit einem einkommensabhängigen System nicht beanspruchen können. Und dann ist diese Zahl von CHF 8 Mio. einfach CHF 1 Mio., weil bei 800 oder bei 100 sind CHF 8 Mio. eben CHF 1 Mio. Ich möchte es aber auch nicht unterschätzen, das ist ganz klar. Die Grenzgängerproblematik ist offen, aber diese kann in dieser Fehlrechnung nicht dieses Ausmass annehmen. So viel zur FAK-Kasse. Wir hätten eine Möglichkeit, hier einkommensabhängig ein Modell zu finden. Und ich frage Sie: Wie sollen wir dann vom Giesskannenprinzip wegkommen, wenn wir die einkommensabhängigen Finanzierungsmodelle nicht fördern? Was haben Sie dann für eine andere Lösung? Wie es hier aussieht, sagt man dann einfach zu allem Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe selbstverständlich Verständnis dafür, dass ergänzende Fragen zur 1. Lesung hier gemacht werden. Ich möchte Sie aber doch darauf aufmerksam machen, dass wir in der Behandlung der 2. Lesung sind. Und in der 2. Lesung sind Anträge grundsätzlich zu stellen und nicht nochmals eine Diskussion zu führen, die wir bereits schon in der 1. Lesung geführt haben. Abg. Paul Vogt:
Ja, Herr Präsident, gleich zu diesem Votum: Sie haben es leider in der Vergangenheit immer wieder to-leriert, dass zu Beginn einer 2. Lesung eine zweite Eintretensdebatte geführt wurde. Ich denke, da hätten Sie früher Gegensteuer geben müssen.Zu diesem bezahlten oder unbezahlten Elternurlaub: Ich denke, das ist eine ganz entscheidende Frage. Wir haben hier durchaus das Recht und die Pflicht, uns als Abgeordnete über die Haltung der Regierung zu äussern, wenn wir in der 1. Lesung Ausführungen gewünscht haben und die Regierung begnügt sich hier mit einer lästigen Pflichtübung. Was die Regierung in diesem Bericht und Antrag zur Frage des bezahlten Elternurlaubs ausführt, ist schlicht und einfach dürftig. Es fehlen hier die nötigen Unterlagen. Es gibt keine Modelle, wie man das machen könnte. Aus dem ganzen Bericht kommt einfach die Haltung hervor: Wo kein Wille, da ist auch kein Weg. Und bei der Regierung fehlt der Wille zu einem bezahlten Urlaub. Es fehlt letztlich auch der Wille zur Verbesserung der Situation in den Familien und der erwerbstätigen Frauen. Das Ganze ist ein wirtschaftsfreundlicher Kurs - das wurde von der Vorrednerin schon gesagt und ich möchte mich dem ausdrücklich anschliessen. Ein Punkt, den ich hier besonders noch hervorheben möchte, ist die Frage der Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Ich finde es unfair gegenüber den Grenzgängerinnen und Grenzgängern, wenn man das als Argument gegen den bezahlten Elternurlaub anführt. Unser Wohlstand wird zu einem ganz wesentlichen Teil auch von Grenzgängerinnen und Grenzgängern erarbeitet. Und wenn man hier eine soziale Verbesserung im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie einführen will, dann sollen auch diese davon profitieren. Wir sollten hier nicht Polemik machen oder den Verdacht aufkommen lassen, dass wir hier wieder einen Gartenzaun um unser Land herum errichten können und dass man diese Grenzgängerinnen und Grenzgänger ausgrenzen könnte. Sie haben in gleicher Weise Anspruch darauf wie unsere eigenen Leute im Land. Und diesen Anspruch werden wir auch in Zukunft zu verteidigen versuchen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Paul Vogt, stellen Sie aufgrund Ihres Votums einen Antrag?Abg. Paul Vogt:
Ich habe schon in der 1. Lesung den Antrag auf Nichteintreten gestellt und dieser Antrag wurde abgewiesen. Ich weiss nicht, was ich hier in diesem Sinn nochmals wiederholen soll. Es gibt keine Möglichkeit, in einer 2. Lesung einen Nicht-Eintretensantrag zu stellen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ihr Nicht-Eintretensantrag wurde aber in der 1. Lesung abgelehnt. Wir sind jetzt aber in der 2. Lesung und können jederzeit, auch wenn Ihrem Antrag in der 1. Lesung nicht stattgegeben wurde, in der 2. Lesung einen Antrag stellen, der dann möglicherweise im Plenum eine Mehrheit findet. Abg. Markus Büchel:
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich auf das Votum des Abg. Paul Vogt zurückkommen, und zwar auf die Verteidigung der Ansprüche der Grenzgänger. Ich frage mich nur: Gegen wen müssen Sie das verteidigen? Wo findet ein Angriff von Regierungsseite oder von irgendwelchen anderen Seiten auf die Rechte und die berechtigten Ansprüche der Grenzgänger statt? Es ist nie mit einem Wort überhaupt erwähnt worden, dass man dagegen vorgehen will, sondern, wenn überhaupt, dann ist es einfach eine Feststellung im Bericht und Antrag, dass das einfach gewährt werden muss, auch für die Grenzgänger, und dass damit auch ein höheres Potenzial an möglichen Beanspruchern besteht. Es wird weiter im Bericht und Antrag auf die Grenzgänger-Problematik im Zusammenhang mit der Ermittlung von einkommensschwachen Berechtigten eingegangen. Ich frage mich auch, wie das administrativ überhaupt aufgezogen werden könnte, dass man für Grenzgänger - jetzt konkret die, die in der Schweiz oder in Österreich leben - das Einkommen so ermitteln kann, dass man dann genau gleich wie bei den inländischen Arbeitnehmern entscheiden kann, dass die wirklich anspruchsberechtigt sind. Ich glaube kaum, dass wir dort die Möglichkeit haben, das so klar abzuklären. Und auf diese bestehende Problematik wird hingewiesen. Dann zur FAK-Kasse: Die FAK-Kasse - Sie haben es erwähnt, Frau Abg. Hassler - wäre mit rund CHF 70 Mio. bestückt. Das ist aber knapp, das ist nicht einmal der Bedarf für zwei Jahre. Und es ist ganz klar, wenn dort nicht mehr genügend Mittel vorhanden sind, dann sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Leistungen oder die Prämien zu bezahlen, die dann notwendig sind, um das zu finanzieren. Also, es ist ganz klar: Wenn aus diesem Topf für andere Zusatzleistungen bezogen wird, dann sind in Zukunft die Arbeitgeber gefordert und müssen höhere Beiträge einzahlen. Und dann heisst es, die Regierung fährt mit diesem Gesetz nur einen wirtschaftsfreundlichen Kurs, sie macht alles für die Wirtschaft. Sie macht das nicht für die Wirtschaft, sondern sie macht das für die Arbeitsplätze, die auch in Zukunft in dem Ausmass, wie wir sie heute haben, erhalten bleiben sollen. Es ist also nicht eine Pflichtübung, sondern es ist die Umsetzung einer Richtlinie, die schon vor fünf oder sechs Jahren hätte gemacht werden sollen.Die Einkommensschwachen in Liechtenstein werden über die Ergänzungsleistungen oder eben über andere Systeme unterstützt. Und genau dort können wir diese Personen, die hier angesprochen wurden, abholen oder eben ganz gezielt unterstützen. Wir brauchen dort nicht ein Parallelsystem, das eine zusätzliche Unterstützung nach der gleichen Systematik gewährleistet. Danke schön.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke. Vielleicht gerade zum letzten Satz: Ich glaube, Familien mit kleinen Kindern, die nach der Geburt einen Elternurlaub beziehen, die kann man nicht auf die Ergänzungsleistungen der AHV abwälzen. Dazwischen liegen Welten. Dann zur FAK-Kasse: Sie betonen jetzt genau wieder das, was ich eigentlich richtig stellen wollte. Eine Jahresausgabe entspricht rund CHF 40 Mio. In eineinhalb Jahren wäre die FAK-Kasse also pleite, wenn wir sie weiter strapazieren. Die FAK-Kasse ist da, um das Defizit, das aus den jetzigen von der Wirtschaft, von den Arbeitgebern, getragenen Einlagen nach Abzug der Leistungen errechnete Defizit abzudecken. Und da darf man also einfach sagen: Es sind schon noch Reserven vorhanden, wenn man ein vernünftiges Modell macht. Gemeldet habe ich mich aber, Herr Präsident, da Sie ein bisschen meine Ausführungen, die zwar etwas länger waren, mit dem Hinweis angemahnt haben, dass wir in der 2. Lesung sind. Ich möchte nur betonen: Ich habe ausschliesslich auf zwei Aspekte aus der Stellungnahme der Regierung Bezug genommen bzw. dazu zitiert. Ich glaube, es muss dem Parlament dann schon noch unbenommen sein, dass wir hier darüber sprechen und der Regierung diesbezügliche Fragen stellen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frau Abg. Ingrid Hassler, meine Ausführungen bezogen sich keineswegs auf Ihre Person, sondern auf die allgemeine Diskussion in der 2. Lesung.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich korrigieren: Ich habe in der 1. Lesung nicht einen Nicht-Eintretensantrag gestellt, sondern einen Rückweisungsantrag. Das eine Ergänzung, um präzise zu sein. Dann erlaube ich mir eine kurze Replik zu den Ausführungen des Abg. Markus Büchel: Wir haben hier einfach ein grundlegend anderes Verständnis von Elternurlaub. Für mich ist bezahlter Elternurlaub ein Sozialrecht und dieses Sozialrecht wird den meisten Eltern in den EU-Ländern heute gewährt. In Liechtenstein bleiben wir hier wieder einmal hinter diesem Standard zurück. Und darüber bin ich sehr, sehr enttäuscht. Und was die Grenzgänger betrifft: Es ist eine Frage des Verständnisses, der Argumentation. Ich habe in meinen Ausführungen versucht auszuführen, dass man hier die Problematik der Grenzgängerinnen und Grenzgänger als ein sehr gewichtiges Argument gegen die Einführung eines Elternurlaubs mit anführt. In den Hinterköpfen geistert offenbar die Vorstellung herum, wenn man das nur für Liechtensteiner machen könnte, dann könnte man ja darüber diskutieren. Und ich wehre mich gegen eine solche Vorstellung. Für mich sind solche Sozialrechte nicht teilbar. Wenn wir das einführen, wie das andere Länder auch gemacht haben, dann soll das auch für alle Personen, die in der gleichen Situation sind, sein. Abg. Alois Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur hier zwei Bemerkungen vorbringen: Die eine Bemerkung betrifft die vom Abg. Paul Vogt erwähnte Polemik gegen die Grenzgänger: Ich möchte nur daran erinnern, dass wir vor einigen Jahren einmal eine Krankenkasseninitiative hatten. Bekanntlich wurde diese Initiative massiv vom Volk verworfen, nicht zuletzt aufgrund eines Argumentes, das mit der Problematik der Grenzgänger zusammenhing. Und Sie können jetzt zwei- oder dreimal raten, von wem diese Polemik damals geschürt wurde. Das zur Geschichte.Dann zur Aussage, die Regierung laufe hier einen wirtschaftsfreundlichen Kurs: Ich bin froh, dass die Regierung das tut. Ich sehe auch nicht den Gegensatz, der hier jetzt heraufbeschworen wird. Es wird jetzt so getan, dass wirtschaftsfreundlich automatisch mit nicht sozialverträglich oder mit schlechter Sozialpolitik in Verbindung gebracht wird. Hier kommen wir jetzt doch auf den Kern der Diskussion. Und das wird nicht nur bei diesem Punkt der Kern der Diskussion sein, sondern das wird inskünftig eine fundamentale Frage sein, die Regierung und Landtag zu beantworten haben. Das wird letztlich auch die Diskussion in der Bevölkerung stimulieren. Es ist doch nicht so - der Abg. Markus Büchel hat es erwähnt -, dass mit wirtschaftsfreundlich eben automatisch etwas Schlechtes verbunden sein muss. Man sieht das, wenn man den Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen betrachtet. Es ist eine der guten Traditionen, dass wir in unserem Lande eben nicht alle diese Sozialrechte hatten und haben, die hier vom Abg. Paul Vogt heraufbeschworen werden. Es ist einer unserer Standortvorteile, dass wir eben nicht in diesem Bereich mit den anderen überall gleichgeschaltet sind. Und wie gesagt: Es ist manchmal vielleicht besser - das gebe ich Ihnen zu überlegen - wenn jemand eine Arbeitsstelle hat, die vielleicht nicht so bezahlt ist wie man das gerne möchte, als überhaupt keine Arbeitsstelle, weil die Unternehmer überhaupt keine Anreize sehen, solche Arbeitsstellen aufgrund der Rahmenbedingungen zu schaffen. Dass man diesen betroffenen Personen anders helfen muss, ich glaube, das ist unbestritten. Und wie gesagt: Das wird einer unserer Kernpunkte der Diskussion sein. Ich bin nach wie vor der Ansicht: Eine gute Wirtschaftspolitik ist die beste Sozialpolitik.Stv. Abg. Monica Bereiter-Amann:
Danke, Herr Präsident. Ich komme nochmals auf diesen wirtschaftsfreundlichen Kurs zurück. Ich finde, wenn wir diesen Kurs nicht haben, dann geniessen wir auch bald keinen Wohlstand mehr. Und der hat uns doch in den letzten Jahren viel gebracht. Die Wirtschaft bringt Arbeitsplätze, Arbeit dem Gewerbe und bringt Steuerabgaben. Und damit kann man dann wiederum den ärmeren und einkommensschwächeren Leuten unter die Arme greifen. Ich finde, das ist überhaupt nichts Negatives, wie es meine Vorredner schon gesagt haben. Aber man kann nicht einfach nur noch ausschütten und ausschütten. Das ist einfach nicht möglich.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Das erfordert eine direkte Replik. Es geht doch hier nicht um wirtschaftsfreundlich oder -feindlich. Keiner hier im Saale ist wirtschaftsfeindlich eingestellt. Jeder von uns weiss, was es bedeutet, dass es der Wirtschaft gut gehen muss, dass Arbeitsplätze daran gekoppelt sind usw. Das ist überhaupt nicht das Thema. Aber dieser Landtag wollte mit der Annahme der entsprechenden EWR-Richtlinie einen Elternurlaub. Andernfalls hätte er dieser Richtlinie ja gar nicht zustimmen müssen. Also war grundsätzlich die Bereitschaft dazu da. Ich zweifle jetzt aber nachträglich an dieser Bereitschaft des Landtages, denn man bekommt den Eindruck, dass man einfach den EWR-Verpflichtungen nachkommen wollte, aber bei der Umsetzung des Gesetzes hapert es dann, und zwar in dem Moment, wo es wirklich für Familien mit nicht allzu grossem Einkommen auch wirklich realisierbar werden soll. Und so lange dieser Elternurlaub keinerlei Form von finanzieller Hilfe für Familien mit niederem Einkommen mit sich bringt, ist es einfach ein Papier und nichts mehr. Es kann aber nicht in die Realität umgesetzt werden und ist von daher in meinen Augen unsozial. Und unser Anstoss war eigentlich nur: Es gibt eine Familienausgleichskasse. Diese Kasse ist für Familien da, um einen Ausgleich zu schaffen für die zusätzlichen Belastungen, die Familien mit Kindern haben. Und es gibt hier im Land genügend Familien, die zwar keine Ergänzungsleistungen oder andere soziale Hilfe benötigen, die aber sozusagen jeden Monat ihr Gehalt aufbrauchen. Da ist einfach am Monatsende praktisch kein Spielraum mehr. Und für die ist es schlicht und ergreifend unmöglich, einen Elternurlaub in Anspruch zu nehmen. Das werden sie einfach nie können. Und nur in diese Richtung zielten unsere Argumente in der 1. Lesung, die leider nicht aufgegriffen wurden, sondern im Gegenteil: Sie wurden jetzt für die 2. Lesung mit Zahlen untermauert, die so einfach nicht stimmen. Der Personenkreis kann nämlich sehr klar eingegrenzt werden und dann ist man nicht mehr im Bereich von vielen Millionen für die Familienausgleichskasse, sondern im Bereich von höchstens CHF 1 bis 2 Mio. Danke.Abg. Alois Beck:
Frau Abg. Laternser, Sie haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, niemand sei hier wirtschaftsfeindlich. Davon war überhaupt nicht die Rede. Es ging darum - und Sie haben das gerade nochmals wiederholt -, dass Sie der Regierung quasi den «Vorwurf» machen, sie sei wirtschaftsfreundlich, das im gleichen Atemzug wie hier an diesem Beispiel vermeintlich expliziert, das als unsozial bezeichnet haben. Das war meine grundsätzliche Kritik. Und gegen diese wehre ich mich, weil das einfach nicht stimmt und weil man hier bewusst oder unbewusst eine schlechte schwarz-weiss Politik betreibt, die auch in der Wirklichkeit so nicht standhält. Und wenn man auch die Situation in Liechtenstein anschaut und die Arbeitgeber - sage ich mal - nicht so unsozial sind, wie das hier nicht gesagt wurde, aber was in der Realität sicher nicht vorkommt. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. In meinem Votum in Mai-Landtag lautete der Schlusssatz zu dieser Richtlinie wie folgt - ich zitiere: «Als Schlusssatz zu dieser Richtlinie ist wohl folgende Feststellung treffend: Wenn man etwas macht, so sollte man es richtig machen, ansonsten lässt man es besser sein». Das war mein Kommentar zu dieser Richtlinie. Das muss ich Ihnen einfach sagen. Die EU hat es nach meiner Ansicht einfach verpasst, hier klipp und klar zu sagen, was sie will. Dann hätte sie nämlich hineinschreiben müssen: Die Sache ist zu bezahlen und nicht irgendeine Wischiwaschi-Lösung, wobei jeder machen kann was er will. Und ich denke mir, ich habe dann auch in diesem Votum andere Staaten angesprochen, wo es so geht. Nun, diese Staaten haben einfach vielfach Steuerabgaben und sonstige Sozialabgaben, die ich persönlich nicht haben möchte. Und ich denke mir, diverse Arbeitnehmer in diesem Staat möchten das auch nicht haben. Ich denke mir, sie haben dann lieber die Sache selbst im Griff als einen Steuersatz, der sich irgendwo um die 90% beläuft. Man kann im Leben einfach wählen was man will. Aber, ich denke mir, es wird hier ein Weg gesucht. Und wie gesagt: Wenn man die Richtlinie kritisiert, habe ich für dieses Votum durchaus Verständnis, denn die Richtlinie gibt zu wenig klar vor, in welche Richtung die Reise gehen soll. Und dann muss man sich auch nicht wundern, was für ein Produkt daraus schlussendlich resultiert.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte auch noch einmal auf diese im Raum stehende Ankündigung von einer Erhöhung der Lohnnebenkosten zurückkommen: Die Abg. Laternser hat das auch erklärt. Das ist einfach eine Drohung und es wird auch in der Zeitung so geschrieben, die Lohnnebenkosten durch einen bezahlten Elternurlaub würden sich erhöhen. Ich möchte noch einmal bei wirklich seriöser Rechnung, Herr Regierungsrat, das nicht so als erste Errungenschaft dann bezeichnen, dass gerade die Wirtschaft in ein paar Jahren schon einen höheren FAK-Beitrag zu bezahlen hat. Das ist wirklich nicht seriös berechnet. In der Zeitung schreiben sie übrigens noch analog zu Ihrer Stellungnahme, dass die Regierung diesen Vorschlag auf Bezahlung auch ablehnt, gerade auch hinsichtlich der bestehenden Arbeitslosenproblematik. Vielleicht können Sie mir das noch erklären. Ich möchte auch schon daran denken, dass, wenn jemand mit Lohnnebenkosten weiter belastet wird, dann werden es ab 2004 die Arbeitnehmer sein, und zwar schon ab dem 1. Januar 2004 - wie es aussieht - und nicht die Arbeitgeber, hätten wir einmal eine solche von uns vorgeschlagene Lösung. Wenn ich zuletzt den Abg. Wendelin Lampert richtig verstanden habe, hat er ausgeführt: Entweder machen wir es richtig oder gar nicht. Dann müsste er ja eigentlich diese Vorlage ablehnen. Weil das, was wir jetzt machen, ist wirklich gar nichts. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte nochmal kurz auf das Votum der Abg. Monica Bereiter zurückkommen: Sie hat gesagt, dass dank dieser extrem wirtschaftsfreundlichen Politik unser Wohlstand entstanden ist. Ich glaube, von meiner Herkunft und beruflichen Tätigkeit her stehe ich nicht in Verdacht, das in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Ich arbeite in der Privatwirtschaft und weiss, was es heisst, jeden Tag Zahlen zu erreichen. Aber ich glaube, es geht auch nicht um hundert Prozent oder null Prozent. Es geht um ein Abwägen, es geht um einen Zielkonflikt. Und hier muss man einfach einmal sagen: Wenn wir das Argument bringen, alles, was wir an sozialen Errungenschaften machen, schadet der Wirtschaft, dann hätten wir heute nicht einmal eine AHV. Ich glaube, wir müssen uns schon intensiv mit der vorliegenden Thematik auseinander setzen. Wir müssen Berechnungen anstellen und schauen, was die Auswirkungen mit einer sozialverträglichen Lösung sind. Und meine Kritik geht dahin, dass in diesem Bericht diese Differenzierung nicht gemacht wurde. Hier wurde ein Betrag in den Raum gestellt, der schwer nachvollziehbar ist und wobei die verschiedenen Lösungsvarianten nicht aufgezeigt wurden. Und dahin geht, glaube ich, auch ein Grossteil der Kritik. Wenn man gesehen hätte, was die verschiedenen Lösungen gekostet hätten, dann hätte man da auch differenzierter diskutieren und argumentieren können. Diese Unterlagen fehlen und darum ist es jetzt schwierig, auch konkret einen Vorschlag zu bringen oder einen Antrag zu stellen.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Hassler: Zum Schlusssatz, den ich vorhin ausgeführt habe, habe ich auch noch einen Zusatz angehängt. Ich sagte dann noch - ich zitiere wieder: «Ich bedaure, dass ich dies am internationalen Tag der Familie sagen muss». Ich bedaure aber, dass diese Richtlinie nicht das macht, was sie im Prinzip bezweckt. Auf der einen Seite sagt sie: Okay, man will hier familienpolitische Signale setzen. Aber man verpasst es, den Kernsatz so zu definieren, dass er für alle Staaten einheitlich geregelt wäre. Und dann muss man sich einfach nicht wundern, dass es dann im Endeffekt so herauskommt. Wenn man solchen Spielraum offen lässt, dann wird er meistens auch genutzt. Deshalb, denke ich mir, hätte die Richtlinie einfach anders lauten müssen. Sonst ist es schade um das Papier. Abg. Markus Büchel:
Ich möchte auch noch einmal kurz auf das Votum der Abg. Hassler zurückkommen: Sie sagte: In der FAK ist genügend Geld vorhanden. Das mag richtig sein, aber die Prämien für die FAK sind auf einer statistischen Grundlage berechnet, die eben aufgrund der derzeitigen Leistungen, die per Gesetz vorgeschrieben sind, ermittelt sind und die dort eine gewisse Sicherheit bieten - also die jetzt vorhandenen Reserven -, dass man nicht jährlich oder kurzfristig reagieren muss. Wenn jetzt eine zusätzliche Leistung dazukommt, mag sie auch nicht so hoch sein wie das von der Regierung angekündigt oder aufgezeigt, heisst das, sie muss bezahlt werden. Diese Leistung ist in diesen Berechnungen aber nicht berücksichtigt. Es würde also über kurz oder lang ganz sicher Anpassungen geben müssen. Das ist also ganz sicher zwingend. Dann die Belastung für die einzelnen Arbeitgeber: Es ist auch heute nicht einfach, das vorliegende Gesetz umzusetzen, wenn die Garantie gegeben werden muss von Kleingewerbebetrieben oder kleineren Unternehmen, die dadurch diese Position freihalten müssen. Auch das wird dem einen oder anderen Unternehmer ganz sicher nicht weh tun, aber es wird anspruchsvoll sein, das vernünftig zu lösen. Und darum wäre eine zusätzliche Anhebung der Lohnnebenkosten durch erhöhte Prämien - meiner Meinung nach - in der derzeitigen Situation überhaupt nicht sinnvoll. Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, wir verkennen, dass wir hier vom Arbeitsvertragsrecht und nicht von irgendeinem Sozialhilfegesetz sprechen. Die niederen Einkommen werden immer wieder angesprochen. Selbstverständlich gibt es diese niederen Einkommen. Diese gibt es aber auch unter Nicht-Erwerbstätigen. Wenn eine Mutter zu Hause bleibt, wäre diese dann ausgeschlossen. Hier wird lediglich geregelt, dass überhaupt jemand zu Hause bleiben kann und der Arbeitgeber ihm diese Freizeit geben muss. Dass aber in Zukunft ein anderer Lastenausgleich gegenüber den niederen Einkommen - da sind natürlich auch Mütter, die nicht erwerbstätig sind, eingeschlossen -, dass dort in Zukunft ein anderer Lastenausgleich stattfinden muss, um nicht auszusterben - um es etwas überspitzt zu formulieren. Wir sehen ja hier, dass wir pro zwei Personen noch 1,2 Personen Nachkommen haben. Über lange Zeit hinaus betrachtet entspräche das also einem Aussterben der Bevölkerung. Ich glaube aber, dass dort ein Lastenausgleich in einer anderen Form stattfinden muss. Hier würden wiederum Ungleichbehandlungen geschaffen werden, denn - ich habe es bereits erwähnt - Mütter, die zu Hause bleiben, haben diesen Lastenausgleich bzw. diesen Ersatzlohn nicht. Und deshalb wäre dort eine zusätzliche Ungerechtigkeit. Sicher wird sich die Regierung aber in Zukunft über einen anderen Lastenausgleich Gedanken machen müssen. Abg. Ivo Klein:
Besten Dank. Zum Glück sind wir mit den Zahlen ein klein bisschen höher als der Abg. Rudolf Lampert gesagt hat. Wir haben, soweit ich informiert bin, 1,6 Kinder pro Frau. Das ist aber nicht das Thema. Ich glaube, Herr Abg. Lampert, das Problem ist hier eben schon, dass, wenn eine Familie oder eine Person mit einem sehr niedrigen Einkommen einen unbezahlten Urlaub nehmen muss, dann kann sie sich das schlicht und einfach nicht leisten. Insofern ist es also schon ein Thema.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Wenn man die Landtagsdebatte vom März 1999 zurückverfolgt, dann kann man nachlesen, dass schon damals sehr kontrovers über das Thema «Elternurlaub» diskutiert wurde. Schon damals, als die Wirtschaft noch florierte und die Staatseinnahmen jährlich stiegen, wurde von vielen Abgeordneten der Union, aber auch von der Bürgerpartei, von einer weiteren Sozialisierung durch die Umsetzung dieser Richtlinie gewarnt. Damals wurde sogar auch die Umsetzung einer Minimalvariante, wie sie heute vorliegt, in Frage gestellt und dies in Zeiten - wie ich schon gesagt habe - der Hochkonjunktur. Der damals zuständige Regierungsrat hat sich mit folgenden Worten an die Abgeordneten gerichtet: «Ich möchte deshalb den Landtag ersuchen, dieser Richtlinie, die wirklich eine minimale Leistung verlangt, zuzustimmen». Diesen Äusserungen kann ich nur entnehmen, dass die Regierung damals auch nur die Minimalumsetzung beabsichtigt hat und schon damals ergaben sich grosse Probleme in dieser Frage. Nun, in der Zwischenzeit ist die konjunkturelle Lage nicht besser geworden. Sie ist klar schlechter und Aussagen, wie sie anlässlich der Landtagsdebatte im Jahre 1999 gemacht wurden - ich zitiere: «Unser Staat hat Geld im Überfluss» oder «hier ist Geld genug vorhanden» - diese Aussagen treffen heute mit Sicherheit nicht mehr zu. Heute stehen wir, wie schon gesagt, vor einer ganz anderen Situation. Die Vorlage ist aber so weit wirtschaftsfreundlich und die Regierung steht auch dahinter. Wir haben zu Beginn dieser Landtagssitzung eine Interpellation bezüglich Arbeitslosigkeit behandelt. Wir haben gehört: Die Arbeitslosenzahl ist hoch wie noch nie. Und wenn die Regierung mit den Wirtschaftsverbänden spricht und fragt, was zu tun ist, dann kommt als erste Antwort immer der Satz: Die Erhaltung der Rahmenbedingungen. Auf keinen Fall sollen die Rahmenbedingungen verschlechtert werden, damit unsere jetzige Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Und das ist sicherlich hier bei der Erarbeitung mittragend, weshalb kein bezahlter Elternurlaub in Betracht gezogen wurde. Nun kurz zur Aussage, dass hier mit falschen Zahlen in Bezug auf diese CHF 8 Mio. operiert wurde: Das ist keine falsche Zahl. Diese Zahl - ich habe es schon vorher erwähnt - ist eben auf 800 aufgebaut. Und diese Zahl 800 basiert genau auf dem, wenn das über die Familienausgleichskasse bezahlt würde. Wenn das darüber finanziert würde, dann gilt das für alle Arbeitnehmer in Liechtenstein. Das heisst, das wären dann eben 800 und nicht 400. Und wenn wir dann von einem Minimallohn - sagen wir einmal - von CHF 3'000 pro Monat ausgehen, dann ergibt sich diese Zahl. Dann noch zur Familienausgleichskasse: Die Familienausgleichskasse - das wurde vorher schon gesagt - hat jetzt einen Bestand zwischen CHF 70 und CHF 80 Mio. Das ist richtig. Der Abschluss 2002 war aber nicht positiv. Im Gegenteil - ich habe das noch in Erinnerung: Der war minus CHF 9 Mio. Es ist also nicht so, dass hier immer noch mit positiven Zahlen gearbeitet wird. Dann wurde auch gewünscht, dass Vergleiche mit dem Ausland heranzogen werden: Das ist so auch geschehen. Hier sieht man auch, dass Länder wie Österreich - aber auch Deutschland - in dem Sinn auch keinen Elternurlaub kennen, den sie finanzieren, sondern das ist Kinderbetreuungsgeld von 14,50 Euro oder dann 10 Euro pro Tag. Das sind sicherlich Familienzulagen, aber mit diesen Geldern kann ein echter Elternurlaub auch nicht finanziert werden. Das sind genau diese Personen, die es sich nicht leisten können, denn mit 10 Euro pro Tag kann der Elternteil auch nicht zu Hause bleiben. Würden wir aber ein Modell hernehmen, wie das zum Beispiel in Schweden Gesetz ist, dann hiesse das: CHF 3'000 pro Monat - und das ein Jahr lang. Das hiesse dann zirka CHF 36'000 plus dann nochmals für 90 Tage zirka 60 Schwedenkronen, also etwa CHF 10. Und das hiesse zirka CHF 37'000. Und wenn wir sagen, es sind 400, dann hiesse dies, dass wir damit etwa CHF 15 Mio. brauchen würden, oder dann, wenn wir das über die Familienausgleichskasse auch exportieren und auch den Grenzgänger zugute kommen lassen würden, dann hiesse das zusätzliche Kosten von zirka CHF 30 Mio. Und die anderen Zahlungen, die sie eben in den Nachbarländern haben - die Schweiz kennt diesbezüglich ja gar nichts - aber in Deutschland und in Österreich, das sind keine eigentlichen bezahlten Elternurlaube, sondern das ist Erziehungs- bzw. Kinderbetreuungsgeld, wie es dort heisst. Abg. Ivo Klein:
Ich will die Diskussion auch nicht unnötig verlängern. Ich glaube, die Positionen sind bezogen. Zwei Sachen kann ich aber nicht stehen lassen. Wenn Sie sagen, dass der damalige Regierungsrat gesagt hat, dass man mindestens einer Minimallösung zustimmen sollte und Sie daraus geschlossen haben, dass er das auch wollte, dann, glaube ich, dass das mehr ein Ausdruck war, dass im damaligen Landtag eine andere Lösung nicht mehrheitsfähig gewesen wäre. Die andere Schlussfolgerung finde ich sehr weitgehend. Und wenn Sie jetzt hier wieder erneut den Versuch mit Maximalzahlen machen, wie sie zum Beispiel in Schweden sind und diese auch noch hochrechnen, dann finde ich das auch irreführend, weil es war ja ganz klar und das kam von allen Votanten, die das befürwortet haben, zum Ausdruck, dass man ja genau nicht alle mit dem Vollbetrag unterstützen sollte, sondern genau da, wo es wirklich dar-auf ankommt. Und dann ergeben sich einfach, wie auch schon gesagt wurde, völlig andere Zahlen. Ich nehme also zur Kenntnis: Die Regierung hat und will nicht den Versuch machen, hier eine andere Lösung durchzurechnen, um auch einmal zu zeigen, was das bedeutet. Abg. Alois Beck:
Nur noch ein kurzer Rückblick, weil es der Abg. Klein soeben angesprochen hat: Die Debatte bei der Richtlinien-Umsetzung oder Einführung ins nationale Recht war doch interessant und ich getraue mich deshalb doch noch eine Bemerkung zu machen: Sie waren damals nicht im Parlament, deshalb sei Ihnen das verziehen. Es war doch so, dass erstens die Meinungen quer durch alle Fraktionen gingen, aber dass der damalige Wirtschaftsminister noch froh war, dass er auf die FBP-Stimmen, also diejenigen, die mitmachten, noch zählen konnte. Und es kam ganz klar zum Ausdruck, dass auch von Seiten der Regierung hier an eine minimale Umsetzung gedacht war - und an nichts anderes, natürlich auch in Anbetracht der vorangehenden Diskussionen der Regierung mit den Wirtschaftsverbänden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir abstimmen. Wer mit «Sachüberschrift vor Art. 34a - 3. Elternurlaub» einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34a steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe eine Verständnisfrage an die Regierung: Es steht hier: Anspruch auf Elternurlaub hat usw., sofern er als Elternteil dieses Kind überwiegend selbst betreut. Heisst das, dass ein Vater, der überwiegend - also zu 100% - seiner Arbeit in einem Betrieb nachgeht und - ich denke - dadurch nicht überwiegend dieses Kind selbst betreut, keinen Anspruch gemäss dieser Auslegung hat, oder müsste es richtig heissen, dass er dieses Kind während des Elternurlaubes überwiegend selbst betreut? Abg. Markus Büchel:
Ich habe noch eine Bemerkung zum Bst. b, und zwar steht in der zweiten Zeile das Wort «Pflegekindschaftschaftsverhältnis». Der Wortteil «schaft» ist einmal zu viel. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Unter «er» ist meines Erachtens der Elternteil gemeint. Ich gehe davon aus, dass hier klar ist, dass die Betreuung während des Elternurlaubes gilt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Die redaktionelle Änderung unter lit. b haben Sie, Herr Regierungsrat, soeben zur Kenntnis genommen. Das werden Sie dahingehend ändern. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 34a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 34b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 34c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 113 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 113 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 113 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Einführung des Elternurlaubs (Abänderung des ABGB - Arbeitsvertragsrecht) (Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-