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Kleine Anfragen Beantwortung
Sprecher
EFTA-Freihandelsabkommen mit Chile vom 26. Juni 2003 (Nr. 106/2003)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zu Traktandum 12: EFTA-Freihandelsabkommen mit Chile vom 26. Juni 2003. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 106/2003 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Republik Chile ist nach Mexiko und Signapur der dritte Partner in Übersee, mit welchem die EFTA-Staaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben und zugleich das dritte Abkommen mit umfassendem Geltungsbereich. Zugleich ist es das 20. Freihandelsabkommen, das die EFTA-Staaten seit Beginn der 90er Jahre abgeschlossen haben.
Das uns vorliegende Freihandelsabkommen mit Chile umfasst den Handel mit Industrieprodukten einschliesslich verarbeiteter Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte, den Handel mit Dienstleistungen, die Auslandinvestitionen, das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der EFTA-Staaten mit Chile geregelt.
Aufgrund des Zollvertrages gilt das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Chile auch für Liechtenstein. Das Abkommen mit Chile ist Teil der von den EFTA-Staaten verfolgten geografischen und inhaltlichen Ausweitung der EFTA-Freihandelspolitik. Chile ist eines der wirtschaftlich am weitesten entwickelten Länder Lateinamerikas. Das Land verfolgt eine stark auf Öffnung ausgerichtete Wirtschaftspolitik und ist von allen Ländern Südamerikas am stärksten mit den internationalen Märkten vernetzt. Chile weist ein erhebliches Wachstumspotenzial auf, welches die Wirtschaft der EFTA-Staaten dank des vorliegenden Abkommens vermehrt wird nutzen können. Dank diesem Freihandelsabkommen werden die EFTA-Staaten den diskriminierungsfreien Marktzugang für Industrieprodukte auf dem chilenischen Markt erhalten.
Freihandelsabkommen stellen für Liechtenstein neben der europäischen Integration im Rahmen des EWR und der Mitgliedschaft in der WTO ein wichtiges Instrument zur Marktöffnung und zur Verbesserung der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Liechtenstein ist als stark exportabhängiges Land im besonderen Mass auf einen weltweiten Marktzugang angewiesen. Aus den genannten Gründen werde ich dem Antrag der Regierung folgen und dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile vom 26. Juni 2003 die Zustimmung erteilen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Wer dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile vom 26. Juni 2003 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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18. Dezember 2003