Beschluss Nr. 98/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche) (Nr. 111/2003)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 13: Beschluss Nr. 98/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche). Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 111/2003 steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich habe drei Fragen an die Regierung im Zusammenhang mit dieser Richtlinie, die gemäss diesem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses übernommen werden soll. Alle diese Fragen beziehen sich auf Art. 1, Abs. 1, Bst. E. Dort geht es um die aufzunehmende neue Definition von zusätzlichen Vortaten der Geldwäscherei, die somit den Tatbestand der Geldwäscherei ausweiten, weil auch die Verwahrung, Verwaltung und der Transfer von Geldern aus solchen Taten, die bisher nicht als Vortaten zur Geldwäscherei definiert waren, neu diesen Straftatbestand erfüllen. Es heisst dort über den Inhalt der jetzt zu übernehmenden Vorschriften hinaus noch, dass die Mitgliedstaaten vor dem 15. Dezember 2004 die in diesem Gedankenstrich enthaltene Begriffsbestimmung, nämlich eine Straftat, die beträchtliche Erträge hervorbringen kann und die nach dem Strafrecht des Mitgliedstaats mit einer langen Freiheitsstrafe geahndet werden kann, dass sie diese Begriffsbestimmung so abändern, dass sie im Einklang mit der in der gemeinsamen Massnahme 98/699/JI enthaltenen Begriffsbestimmung für schwere Straftaten steht. Wie diese Begriffsbestimmung für schwere Straftaten lautet, sagt die Richtlinie nicht. Und der Regierungsbericht sagt es auch nicht, weshalb ich in der Aussenpolitischen Kommission gefragt habe, was dort drinnen steht. Und dort wurde mir gesagt, dass dies nachgeliefert oder von der Regierung während der Landtagssitzung erläutert werde. Und das wäre meine erste Frage. Ich bleibe einmal bei dieser Frage.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Ivo Klein:
Ich habe ein bisschen zugewartet, weil ich gemeint habe, der Herr Landtagsvizepräsident stellt drei Fragen, wenn ich das am Anfang richtig verstanden habe. Aber, wie auch immer. Ich habe auch eine Frage, und zwar: Es geht hier auch zusätzlich um die finanziellen Interessen der EG, die geschädigt sein müssen. Und wenn die geschädigt sind, dann ist das neu auch eine Vortat. Hier wird angeführt: Vor allem geht es um Betrug in den Bereichen Zölle, Agrarabschöpfungen und Mehrwertsteuer. Können Sie mir erklären, wieso der Betrug in Bezug auf die Mehrwertsteuer hier darunter fällt und wie die finanziellen Interessen der EG hier geschädigt sind? Und im Anschluss daran möchte ich wissen, ob der Mehrwertsteuerbetrug auch in den anderen Staaten unter dieser Richtlinie verstanden wird und gegebenenfalls, wenn andere Staaten das anders sehen, dass die Mehrwertsteuer nicht unter diese Richtlinie fällt, welche Staaten das sind? Danke. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist der Art. 1 Bst. E tatsächlich ein sehr zentraler Artikel, weil hier kriminelle Tätigkeiten als schwere Straftaten umschrieben werden. Wenn ich vielleicht kurz gerade auf diesen Artikel eingehen und erklären kann: Der erste Gedankenstrich: Eine Straftat im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. a des Wiener Übereinkommens: Hier handelt es sich um das UN-Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen. Die sind nach dem Betäubungsmittelgesetz bereits strafbar und auch Vortaten zur Geldwäsche. Also, hier haben wir keinen Umsetzungsbedarf.Dann kommen wir zum zweiten Gedankenstrich: Die Handlungen krimineller Vereinigungen gemäss der Definition in Art. 1 der Gemeinsamen Massnahme 98/377/JI: Der zweite Gedankenstrich ist ebenfalls bei uns umgesetzt und abgedeckt durch § 278a Abs. 1 des Strafgesetzbuches und Abs. 2. Der dritte Gedankenstrich: Das ist dann ja die Problematik mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft. Darauf möchte ich nachher noch eingehen.Der vierte Gedankenstrich betrifft die Bestechung, die in Liechtenstein nach § 307 StGB strafbar und auch Vortat zur Geldwäsche ist. Das ist im § 165 Abs. 1 StGB geregelt. Der letzte Gedankenstrich - das war die Frage des Landtagsvizepräsidenten - betrifft generell Straftaten, die beträchtliche Erträge hervorbringen und die mit einer langen Freiheitsstrafe geahndet werden. In Liechtenstein sind alle Verbrechen - das sind nach der Legaldefinition des § 17 StGB vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind - Vortaten zur Geldwäsche. Somit besteht auch hier kein Umsetzungsbedarf. Die Gemeinsame Massnahme 98/699/JI enthält diese Begriffsbestimmungen für schwere Straftaten. Und wie gesagt: Wir sind die durchgegangen und die sind bei uns umgesetzt. Wir haben also hier keinen Umsetzungsbedarf.Dann zur Frage des Abg. Ivo Klein, weshalb die Mehrwertsteuer hier umfasst ist: Die Mehrwertsteuer ist im Eigenmittelbeschluss der EG als Einnahme genannt. Die Mehrwertsteuer hat natürlich von allen Steuerarten den unmittelbarsten Zusammenhang mit dem Markt, mit dem Wirtschaftsgeschehen. Und es ist schon klar, wenn die Mehrwertsteuer umgangen wird bzw. wenn Mehrwertsteuerdelikte in grossem Umfang vorkommen, dann hat das natürlich auch mit der Homogenität des Marktes zu tun. Das ist auch die Argumentation, weshalb der Mehrwertsteuerbetrug hier von allen anderen EWR-Partnern als von dieser Richtlinie umfasst gilt: - Die Mehrwertsteuer kommt als direkte Einnahme der EG vor.
- Zur Diskussion, ob die Mehrwertsteuer von der Geldwäscherei-Richtlinie umfasst ist: Da ist die Kommission der einhelligen Ansicht, dass diese Mehrwertsteuer davon umfasst ist und der Verhandlungspartner der EWR-Staaten ist die EU-Kommission. Und so ist es zu diesem einhelligen Beschluss gekommen. Liechtenstein hat hier ja sehr lange verhandelt. Wir haben ein Streitbeilegungsverfahren über 1 Jahr hinweg gehabt und wir haben dann als Ergebnis dieses Streitbeilegungsverfahrens hier doch ein Resultat erzielen können, das uns entgegenkommt, nämlich, dass, wenn neue Einnahmen generiert werden sollen, dass es dann wieder eines einhelligen Beschlusses des EWR-Rates bedarf, damit eine neue Einnahme in die Geldwäscherei-Richtlinie übernommen wird. Also wenn der entsprechende Eigenmittelbeschluss der Europäischen Gemeinschaft abgeändert werden sollte, dann bedürfte das wiederum eines einhelligen Beschlusses des EWR-Rates.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Regierungschef. Sie haben im Wesentlichen das wiederholt, was im Bericht steht. Aber meine Frage haben Sie nicht beantwortet. Ich habe nicht gefragt, ob die heutige Definition der kriminellen Tätigkeiten in diesem Bst. E, wie sie hier steht «eine Straftat, die beträchtliche Erträge hervorbringen kann usw.» und die mit unserer Verbrechensdefinition sicherlich gleichgesetzt werden kann, ob die Umsetzungsmassnahmen nötig macht - das macht sie sicher nicht - sondern ich habe Sie gefragt, was gemäss dem hier nicht näher definierten aber zitierten Inhalt der Gemeinsamen Massnahme sowieso mit der dortigen hier nicht erläuterten Begriffsbestimmung für schwere Straftaten für eine Änderung zu erwarten ist. Hier heisst es ja zunächst, dass das, was unter diesem Bindestrich definiert wird, dass das jetzt umzusetzen ist und bis zum 15. Dezember 2004 haben dann alle Mitgliedstaaten - das gilt dann zweifellos auch für die EWR/EFTA-Staaten - die in diesem Gedankenstrich enthaltene Begriffsbestimmung abzuändern, und zwar so, dass sie im Einklang mit dieser so genannten Gemeinsamen Massnahme bzw. der dort enthaltenen Begriffsbestimmung für schwere Straftaten steht. Darum habe ich Sie gefragt, wie diese Begriffsbestimmung dort ist und was für eine Änderung daher bis 15. Dezember 2004 nötig ist. Abg. Ivo Klein:
Danke. Auch ich finde meine Frage nicht beantwortet. Sie haben gesagt, die Mehrwertsteuer sei eine direkte Einnahme der EG. Nach meinem Wissen werden die Mehrwertsteuern von den einzelnen Nationalstaaten vereinnahmt. Ob dann da etwas weitervergütet werden muss, das weiss ich nicht. Dazu hätte ich gerne noch eine Antwort.Und vor allem die zweite Frage haben Sie nicht beantwortet. Auf die Frage hin, ob das von allen EU-Staaten so gesehen wird, dass der Mehrwertsteuerbetrug unter diese Richtlinie fällt, haben Sie geantwortet: «Die Kommission ist der Meinung» usw. Meine Frage ging ganz gezielt dahin: Gibt es Staaten innerhalb der EG, die das anders sehen und die das anders handhaben?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Noch einmal zur Frage des Landtagsvizepräsidenten. Sie haben da auf den 5. Spiegelstrich Art. 1 Bst. E Bezug genommen, nämlich die Mitgliedstaaten ändern vor dem 15. Dezember 2004 die in diesem Gedankenstrich enthaltene Begriffsbestimmung so ab, dass sie im Einklang mit der in der Gemeinsamen Massnahme 98/699/JI enthaltenen Begriffsbestimmung für schwere Straftaten steht. Und ich habe geantwortet, dass diese Begriffsbestimmungen in der Gemeinsamen Massnahme 98/699/JI in unserem Strafgesetzbuch abgedeckt sind, also kann diese Abstimmung ja nicht ein wesentliches Problem sein. Wir haben uns auf diese Gemeinsame Massnahme abgestützt und haben die untersucht. Und deshalb meinte ich, wäre diese Frage so beantwortet, ohne dass ich im Detail jetzt jede einzelne Massnahme bzw. die Begriffsdefinition vor mir habe. Aber ich habe diese Gemeinsame Massnahme in Bezug auf Umsetzungsbedarf untersuchen lassen.Bezüglich der Mehrwertsteuer: Ich denke schon, dass ich die Frage beantwortet habe. Die Mehrwertsteuer ist im Eigenmittelbeschluss der EU als Einnahme genannt. Eingezogen wird sie selbstverständlich von den einzelnen Staaten. Aber wenn ein Teil der Mehrwertsteuer an die EU abgeliefert wird - die EU zieht die nicht selbstständig ein - dann wird sie als Teil der Einnahmen der EU qualifiziert und deshalb ist sie im Eigenmittelbeschluss ja auch genannt. Und dann muss ich nachher natürlich sagen: Dann haben wir mit dem zuständigen Organ zu verhandeln - und das ist die EU-Kommission. Wir haben also nicht mit den einzelnen Staaten verhandelt. Es gibt in der EU immer wieder unterschiedliche Ansichten, wie sich diese Einnahmen im Detail zusammensetzen. Das ist auch recht kompliziert, denn letztendlich finanziert sich die EU aus den Haushalten der einzelnen Staaten. Aber wenn wir den Eigenmittelbeschluss selber anschauen, dann heisst es hier unter den Einnahmen im Art. 2, Abs. 1, Bst. c: «Einnahmen, die sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die nach Gemeinschaftsvorschriften bestimmte einheitliche Mehrwertsteuer - Eigenmittelbemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaates - ergeben» usw. Also hier ist sie durchaus genannt und die Kommission und die zwei anderen EWR-/EFTA-Staaten waren deshalb hier auch einhellig der Meinung, dass die Geldwäschereirichtlinie auch den Mehrwertsteuerbetrug umfasst. Es geht hier ja immer um die Bekämpfung der Geldwäscherei. Und die Vertragsverhandlungen, die Liechtenstein hier sehr lange allein geführt hat - wir haben ein Streitbeilegungsverfahren mit der EU-Kommission gehabt - hat dann dahingeführt, dass zumindest eine Abänderung dieses Eigenmittelbeschlusses und eine Übernahme einer neuen Einnahmequelle, einer neuen Steuer, wenn dies der Fall sein sollte - das wird aber im Moment nicht diskutiert - dann müsste das wiederum ein einstimmiger Beschluss sein. Und wir haben mit diesen Gremien zu verhandeln, die hier im EWR-Rat auch zuständig sind. Abg. Ivo Klein:
Herr Regierungschef. Sie haben gesagt, Sie haben ein gutes Resultat erzielt, weil wir quasi den Fixbestand übernehmen müssen, aber bei weiteren Ergänzungen hier nicht automatisch das auch auf das Auge gedrückt bekommen, sondern hier Nachverhandlungen stattfinden. Ich glaube, im Steuerbereich ist das im Rahmen des EWR-Vertrages für mich selbstverständlich, weil die Steuersäule da nicht betroffen ist. Und wenn Sie mir jetzt wieder irgendwo ausweichen und sagen, ja, wir haben halt mit diesen Kommissionen mit den andern zwei EWR-Staaten verhandeln müssen, dann möchte ich halt schon darauf hinweisen, dass nach meinen Informationen das eben in gewissen EU-Staaten anders gesehen wird. Und ich verstehe dann nicht, dass man nicht auch darauf hinweist, dass das auch anders gehandhabt wird. Und das scheint mir für uns, für den Finanzplatz Liechtenstein, ein ganz wunder Punkt zu sein.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt zu sprechen kommen, der im Regierungsbericht nicht weiter gross angesprochen wird. Es geht nach wie vor um diesen Bst. E des Art. 1 der Richtlinie. Im Regierungsbericht heisst es nur, dass man als Ergebnis langer Verhandlungen erreichen konnte, dass der für die EWR-Staaten relevante Teil des Textes einer Vorschrift, auf die sonst in der Richtlinie nur pauschal verwiesen wird, wortwörtlich übernommen worden sei. Ich nehme an und frage das rein rhetorisch: Kann man davon ausgehen, dass der Text, wie er jetzt aus Art. 1 Bst. E Abs. 2, dritter Gedankenstrich, im Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses steht, wortwörtlich dem Inhalt des Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, auf die im entsprechenden Text der Richtlinie verwiesen wird, entspricht? Das ist das eine. Und die andere Frage ist: Wenn man schon lange verhandelt hat und da, wie die Regierung offenbar meint, etwas erreichen konnte, warum hat man dann eigentlich nicht versucht, diese Definition so zu übernehmen, dass sie wirklich nur einem Steuerbetrug im Sinne unserer Rechtsauffassung - siehe Art. 146 Steuergesetz - entspricht? Tatsächlich wird hier als Betrug, der die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft in schwerer Art schädigt, nämlich faktisch auch die Verwendung oder Vorlage unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen im Zusammenhang mit einer Mehrwertsteuerdeklaration mit einbezogen, sofern es um einen Mindestbetrag geht, der EURO 50'000 beträgt. Und damit ist etwas, was wir in unserem Rechtsbereich - und keineswegs nur wir - als einfache Steuerhinterziehung ansehen, nämlich die Abgabe einer Steuererklärung, die inhaltlich unvollständig oder teilweise unrichtig ist, wird hier unter dem Begriff «Betrug» subsumiert und damit bereits zur Vortat für Geldwäscherei gemacht. Das ist denn doch, meine ich, eine ganz erhebliche Ausweitung - vor allem vom Grundsatz her - dieses Vortatenkatalogs. Und mich würde interessieren: Wurde darüber überhaupt verhandelt?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Noch einmal zur Aussage des Abg. Ivo Klein: Ich sehe nicht, wo ich Ihnen ausgewichen wäre, wenn ich sage, mit wem wir zu verhandeln haben, welches die zuständigen Organe sind und mit wem wir diesen Vertrag abzuschliessen haben. Das hat doch nichts mit Ausweichen zu tun. Es nützt auch nichts, wenn wir alle 15 oder später 25 EU-Staaten abklappern und mit jedem einzelnen Staat verhandeln. Wir haben mit der Kommission zu verhandeln. Und eines ist schon nicht richtig und sonst müssten Sie mir den EU-Staat nennen, der den Mehrwertsteuerbetrug nicht straffähig gemacht hat und der im Mehrwertsteuerbetrug keinen Vortatbestand zur Geldwäscherei sieht. Das sehe ich nirgends. Dann müssen Sie mir das erklären. Aber hier ging es ja darum, es ging um eine Verhandlung bezüglich der Übernahme dieser Richtlinie. Es geht immer um die Verfolgung, um die Bekämpfung der Geldwäscherei. Und hier hat Liechtenstein zuerst die Auffassung vertreten: Das ist zum Teil nicht Bestandteil des EWR-Abkommens, im Gegensatz zu unseren zwei Partnern Norwegen und Island, die gerade im Mehrwertsteuerbetrug die Gefahr gesehen haben, dass die Homogenität des Wirtschaftsraumes in Gefahr steht, und dass deshalb gerade Mehrwertsteuerbetrug, der einen sehr engen Zusammenhang zur Wirtschaft selber hat, dass gerade hier wir alle interessiert sein müssen, diese Richtlinie zu übernehmen. Dann hat Liechtenstein in den Verhandlungen darauf bestanden, dass, wenn wir diese Richtlinie übernehmen, dass jede Änderung, nämlich gerade im Eigenmittelbeschluss der EU, dann wieder Thema im EWR-Rat sein muss und es dort eines einhelligen Beschlusses bedarf. Hingegen kann ich Ihnen tatsächlich nicht sagen, wie alle einzelnen EU-Staaten die Problematik der Finanzierung der EU sehen, die Problematik, ob jetzt die Mehrwertsteuer wesentlich zu diesen finanziellen Interessen und damit zu diesen Eigenmitteln zählt oder nicht. Dass sie dazu zählt, ist im Eigenmittelbeschluss selber festgehalten. Dann zu den Ausführungen des Landtagsvizepräsidenten: Selbstverständlich wurde über all diese Themen gesprochen und miteinander verhandelt. Warum haben wir diesen dritten Spiegelstrich herausgenommen und hier im Gemeinsamen Beschluss festgehalten, der übrigens tatsächlich inhaltlich der Richtlinie selber entspricht? Man hat hier die Referenzmethode gewählt, um noch einmal diese Zweisäulentheorie zu untermauern, nämlich wenn hier eine Änderung stattfindet, dann bedarf es eben eines eigenen EWR-Ratsbeschlusses. Und das wurde dann noch einmal durch eine gemeinsame Erklärung erreicht, die sowohl von der EU-Kommission wie auch von den EWR/EFTA-Staaten mitverfasst und unterzeichnet wurde. Also, wenn es eine Änderung im Eigenmittelbeschluss gibt, wenn hier neu irgendeine Einnahme dieser Geldwäschereirichtlinie unterstellt werden sollte, dann bedarf es eines einhelligen Beschlusses. Inhaltlich wurde die Richtlinie so übernommen, die konnten wir nicht abändern. Das würde eine Abänderung der Richtlinie bedeuten, die beschlossen war. Es geht jetzt aber nachher um die innerstaatliche Umsetzung, was eben ein Betrug in schweren Fällen ist. Und innerstaatlich haben wir selbstverständlich unser Recht zu berücksichtigen und wie wir innerstaatlich den Betrug definieren. Abg. Ivo Klein:
Herr Regierungschef. Ich bin über Ihre Aussage erstaunt. Wenn wir in eine so wichtige Verhandlung wie diese EU-Geldwäschereirichtlinie hineingehen und Sie mir sagen, dass Sie nicht abgeklärt haben, wie das in anderen Staaten gesehen wird, und jetzt mich als einzelnen Abgeordneten, der einen 100%-Job hat und das politische Amt nebenbei macht, fragen, wo das denn sei: Ich kann Ihnen auch ein Beispiel sagen: Nach meinen Abklärungen sieht das zum Beispiel Österreich anders. Ich mache mir als einzelner Abgeordneter die Mühe, das abzuklären und zu erfragen. Und die Regierung mit ihrem ganzen Verwaltungsapparat sagt mir, sie wisse nicht, wie das in anderen Staaten interpretiert wird, das seien nicht Verhandlungspartner gewesen. Dann bin ich schon erstaunt.Abg. Alois Beck:
Ich bin auch über Ihre Aussagen erstaunt, Herr Abg. Klein. Gehen Sie demnach davon aus, dass Österreich diese Richtlinie nicht umsetzen wird? Das kann ich mir nicht gut vorstellen. Was Sie gesagt haben, das ist überhaupt nicht die Frage. Mit wem haben wir es hier zu tun? Wenn es das geben sollte, dass innerhalb der EU unterschiedliche Meinungen sind, dann müssten diese ja in der Kommission schlussendlich zum Ausdruck kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kommission in Verhandlungen begeben kann ohne die Rückendeckung der Länder. Das kann ich mir nicht vorstellen. Und ich weiss auch nicht, worauf Sie hinaus wollen. Möchten Sie sagen, dass wir in diesem Bereich nicht hätten zustimmen sollen? Hätten Sie erwartet, dass hier beinhart verhandelt wird, dass man - Sie müssen sich das vorstellen - unter dem Stichwort «Geldwäscherei und Betrug», dass man hier alles so zu Ende verhandeln sollte, wie das nur uns in den Kram passt - oder was ist Ihre Absicht?Wir hatten auch früher schon - ich weiss nicht mehr, was für eine Richtlinie das war, ich glaube, aus dem Verkehrsbereich - also schon vor einigen Jahren die Diskussion: Was fällt innerhalb des EWR unter dem Stichwort «Steuerthematik» überhaupt an? Ist das in jedem Fall ausgeklammert? Und das ist sicher hier auch so eine Frage. Und deshalb gab es ja unter anderem auch lange Verhandlungen. Aber, wie gesagt: Ich kann mir hier schwer vorstellen, dass Liechtenstein auf die Dauer eine Position durchbringen kann, die nur seiner Position entspricht. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte gerade auf das Votum antworten, wieso ich hier nachfrage: Fiskalstrafsachen waren bis anhin in Liechtenstein - und sind es bis heute - nicht Vortaten zur Geldwäscherei. Hierbei handelt es sich um einen - ich würde das so bezeichnen - Paradigmawechsel, der hier vorgenommen wird. Und die Frage bezüglich Österreich: Natürlich muss Österreich diese Richtlinie übernehmen. Das habe ich auch nicht angezweifelt. Österreich ist ja EU-Mitglied. Ich habe nachgefragt, ob in diesen Bereichen die andern Staaten das mit der Mehrwertsteuer gleich sehen. Und die Auskunft, die ich erhalten habe, ist, dass es Staaten in der EU gibt, die das anders sehen. Das ist eine Auskunft, die ich auf meine Nachfrage erhalten habe. Und mehr habe ich nicht gesagt. Ich finde, das hätte auch die Regierung machen sollen. Aber diese Antwort bekomme ich ja vom Herrn Regierungschef nicht.Abg. Alois Beck:
Dann muss ich Sie fragen: Was sieht Österreich anders?Abg. Ivo Klein:
Nach meiner Information sieht die österreichische Bundesregierung den Steuerbetrug in der Mehrwertsteuer nicht so, wie wir das jetzt hier haben. Ich glaube, es wäre Aufgabe der Regierung gewesen, das mit den anderen Staaten im Detail zu klären.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es geht hier eigentlich um die andere Problematik, nämlich ob die Mehrwertsteuer zu den wesentlichen Eigenmitteln der EU gehört. Und da gibt es unterschiedliche Auffassungen bei den verschiedenen Staaten. Letztendlich ist diese Problematik auch sehr schwierig zu umreissen, wenn man den Beschluss des Rates über die Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften liest, weil die Europäische Gemeinschaft finanziert sich aus den Haushalten der einzelnen Staaten. Und da gibt es bestimmte Vorschriften, die hier in diesem Eigenmittelbeschluss festgehalten sind. Und jetzt stellt sich die Frage, ob die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer tatsächlich so wesentlich sind, dass diese zu diesen finanziellen Interessen gehören und damit hier umschlossen werden. Aber nichtsdestrotz kennen die europäischen Staaten in der EU die Strafverfolgung des Steuerbetrugs. Und deshalb spielt es dort auch nicht die wesentliche Rolle bei der Übernahme dieser Geldwäschereirichtlinie. Natürlich haben wir auch Gespräche geführt und nachgefragt: Wie wird das gesehen? Aber letztendlich haben wir ein Jahr lang ein Streitbeilegungsverfahren mit der Kommission durchgeführt, und letztlich ist die Kommission befugt und kompetent, im EWR-Rat mit den EWR/EFTA-Staaten das Geschäft zu erledigen und abzuschliessen. Und da fragt sich nach diesem Jahr Streitbeilegung - mit dem Resultat eben, dass keine weiteren Einnahmen dazukommen können, ohne dass sie nicht vom EWR-Rat einstimmig beschlossen werden - da fragt sich, ob Liechtenstein tatsächlich als einziges Land weiter blockiert - es geht immer um die Bekämpfung der Geldwäscherei und um die Übernahme dieser Richtlinie - ob Liechtenstein gegen seine Partner als einziger Staat das blockieren kann und auch soll, ob das im Interesse dieses Finanzplatzes ist oder nicht? Und da ist die Abschätzung der Regierung ganz eindeutig und klar. Nach diesen Verhandlungen und mit diesem Resultat ist es besser und ist es richtig, die Richtlinie zu übernehmen. Und ich denke mir auch, wenn wir dann innerstaatlich umsetzen, dann haben wir auf unser innerstaatliches Recht Bezug zu nehmen. Aber es gibt in solchen Verhandlungen dann irgendwann die Frage: Können wir das jetzt miteinander zu einer Lösung führen oder nicht? Und diese Verhandlungen wurden sehr lange, sehr langwierig und sehr intensiv geführt.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Wenn das Ergebnis nicht besser ist, als das, was uns hier jetzt vorliegt, Herr Regierungschef, dann nützt es uns relativ wenig, wenn die Verhandlungen sehr lange gedauert haben. Ich glaube auch nicht, dass man bei der innerstaatlichen Umsetzung bei dieser klaren spezifizierten Definition im Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses noch sehr viel Spielraum hat. Man wird das - wie es dort steht - inhaltlich umsetzen müssen. Und ich habe im Ergebnis, wenn es beim Inhalt dieser Richtlinie, die da übernommen werden soll, bleibt, unter Berücksichtigung der Umstände, die Sie selbst angeführt haben, kein Problem damit, auch dieser Richtlinie zuzustimmen. Aber was mir Sorge bereitet - und das muss ich Ihnen schon sagen - das ist Ihre Einstellung: Ja, an der Richtlinie kann man nichts ändern. Und wenn die anderen diese übernehmen wollen, dann müssen wir sie auch übernehmen, denn sollen wir als einzige da blockieren? Dann frage ich mich, was nützt denn eigentlich die gemeinsame Erklärung, wenn auch eine Erweiterung der betroffenen Einnehmensarten nur durch gemeinsamen Beschluss der EFTA/EWR-Staaten eingeführt werden kann? Dort würden wir ja dann wieder vor genau derselben Situation stehen, wenn Norwegen und Island, die das wahrscheinlich nicht so gross berühren wird, in diesem Fall sagen sollten: Ja, wir haben nichts dagegen, wir stimmen zu. Dann stehen wir wieder vor derselben Situation wie jetzt. Und irgendwann - das ist jetzt keine Frage, Herr Regierungschef, das müssen Sie jetzt nicht beantworten - aber irgendwann wird auch diese Regierung - vielleicht schon früher als man es heute annimmt - vor der Situation stehen: Stimmen wir jetzt wirklich allem zu oder sagen wir irgendwann einmal Nein? Es sind einfach zu schwer wiegende Interessen unseres Landes betroffen, die gerade bei Abschluss des EWR-Vertrages wirklich in keiner Art und Weise als zukünftiger Rechtsinhalt dieses Vertragswerkes absehbar waren oder auch nur vorausgesagt wurden. Sonst kann man im Umweg über die Erweiterung der Vortaten zur Geldwäscherei alles und jedes bis zu Verwaltungsübertretungen, als die Steuerhinterziehung bei uns nach wie vor gehandhabt wird, auf diesem Umweg in die Kategorie der Geldwäschereivortaten einreihen und damit gleichgestellt zu Verbrechen reden.Abg. Alois Beck:
Bei allem Verständnis für diese Worte kann man realistischerweise annehmen, wenn die Europäische Union vor zwei Jahren diese Richtlinie verabschiedet hat - die haben sie vermutlich nicht so verabschiedet, dass hier derartige Diskussionen waren, dass das jederzeit kippen kann - kann man dann realistischerweise davon ausgehen, dass aufgrund der Anliegen von Liechtenstein auf diese Richtlinie zurückgekommen wird und diese nach unserem Gusto abgeändert wird? Diese Frage kann sich, glaube ich, jeder selbst beantworten.Und das Zweite ist: Wenn ich so an die vorerst Nicht-Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsvertrages zurückdenke, möchte ich einmal die Reaktionen auch in unseren Zeitungen hören, wenn wir hier derart blockieren, dass wir alles unter dem Stichwort «Verhinderung zur Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche» lahmlegen. Da wird dann nicht mehr gross differenziert. Nur das kurz im Sinne einer doch etwas ausgewogeneren Debatte. Und Sie wissen auch ganz genau, dass hier nicht erst diese Richtlinie - wir haben das auch bei der FATF früher gesehen -, dass hier Geldwäscherei und die Steuerthematik doch allzu sehr vermengt werden, je nach Interessenstandpunkt. Das ist halt leider so. Und als einzelner Staat muss man vielleicht dann schauen, wie man sich das am besten zurechtlegt. Aber insgesamt müssen wir hier sicher aufpassen, dass wir unter diesem Stichwort «Bekämpfung der Geldwäsche» nicht wieder in ein Fahrwasser kommen, das dann vielleicht andere Massnahmen wieder von uns abverlangt.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich nur gegen den indirekten Vorwurf wehren, dass man hier Sorge haben müsse, dass die Regierung die Problematik verkenne und überall nachgebe, wenn sie nicht einmal Richtlinien der Europäischen Union abzuändern bringt. Also eines ist schon klar: Das werden wir nicht können. Da bin ich Realist. Wir sind nicht Mitglied der Europäischen Union und wir werden deren Richtlinien auch nicht beeinflussen können. Es kann nur darum gehen: Übernehmen wir die Richtlinie, übernehmen wir sie nicht oder können wir Grenzen, Schranken und Einschränkungen einbauen? Alles andere wäre masslose Überschätzung. Diese Regierung hat das Problem erkannt. Seit Beginn haben wir gesagt: Hier muss verhandelt werden. Wir haben die Richtlinie nicht einfach übernommen gegen grossen Druck der beiden EWR-Partner, sondern wir haben gesagt: Da muss verhandelt werden. Es kann vor allem nicht sein und darf nicht sein, dass nachher die EU, wenn wir die Richtlinie übernommen haben, den Eigenmittelbeschluss abändert und wir zum Beispiel ganz neue Einnahmen haben, die dann unter die Richtlinie fallen, ohne dass wir dazu etwas zu sagen haben. Und genau das haben wir im Ergebnis erreicht. Um was geht es denn jetzt konkret? Ich habe schon ausgeführt: Alle anderen Spiegelstriche, die in dieser Richtlinie umfasst sind, sind bei uns umgesetzt. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist effektiv der Passus «als Betrug, der die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft schädigt». Und genau um diese finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft geht es. Es geht auch um den Zollbetrug. Da verhandelt die Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft bezüglich einer Regelung des Zollbetruges. Da werden wir mit der Schweiz zusammen eine gleiche Lösung haben müssen. Das ist schon rein vom Zollvertrag vorgegeben. Es geht um die Agrarsubventionen. Das kann uns nicht gross betreffen und wir können auch kein Interesse daran haben, irgendeine Umgehung dieser Agrarsubventionen zu schützen. Und dann ist der dritte Bereich, und das ist der kritische Bereich - das weiss ich - das ist der Bereich der Mehrwertsteuer, dass wir hier betrügerische Handlungen was Mehrwertsteuer anbelangt, innerstaatlich ebenfalls verbieten und einen Straftatbestand schaffen müssen. Ich denke mir, dass wir hier durchaus einen gewissen Spielraum in der Umsetzung haben. Aber letztlich war es für die Regierung keine Frage nach den langen intensiven Verhandlungen, dass es zum Vorteil des Finanzplatzes ist, wenn wir diese Richtlinie mit den Erklärungen, wie sie angefügt sind, mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses übernehmen.Abg. Ivo Klein:
Ich habe noch eine Anschlussfrage: Wir hatten gestern Sitzung der Landtags- und Verbandsgruppe. Ich habe dort ein Nachtragstraktandum beantragt, dass man das bespricht. Die anwesenden Verbandsvertreter waren überrascht. Sie wurden nicht einbezogen. Und nach meinem Dafürhalten bin ich überrascht, dass bei einer so wichtigen Richtlinie nicht zumindest mal eine Absprache mit den wichtigsten Wirtschaftsverbänden erfolgt.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herr Abg. Klein. Ich habe eine andere Reaktion wahrgenommen. Ich kann diese Reaktion aber gerne noch einmal verifizieren, und zwar dahingehend, dass der Weg der Regierung in diesem Bereich als richtig empfunden wurde. Aber das werde ich gerne noch einmal zum Thema machen.Abg. Ivo Klein:
Herr Regierungschef. Ich möchte Sie konkret fragen: Wurden die Verbände dazu vorgängig begrüsst und wurde das mit ihnen abgesprochen?Regierungschef Otmar Hasler:
Es gibt in diesem Staate Verantwortlichkeiten, die die Regierung wahrzunehmen hat, und es gibt Verantwortlichkeiten, die die Verbände wahrzunehmen haben. Ich muss Ihnen sagen: Ich müsste jetzt die vielen Protokolle durchgehen, weil diese Verhandlungen schon seit langer Zeit laufen. Ich müsste wirklich die vielen Protokolle durchgehen, in denen wir Besprechungen miteinander hatten, getrennte Besprechungen mit verschiedenen Verbänden wie auch in der Landtags- und Verbandsgruppe, um Ihnen darauf Antwort geben zu können. Die Thematik ist schon länger auf dem Tisch. Wir haben das ausverhandelt, wir stehen zu diesem Ergebnis. Und ich denke auch, dass das Ergebnis selber dem Finanzplatz nicht schaden wird. Wir sind ein Finanzplatz inmitten von Europa. Wir bewegen uns im EWR/EU-Raum und wir müssen Regelungen finden, dass wir nicht auf die Seite gestellt werden, auf die Seite, die gerade im Bereich der Geldwäschereibekämpfung keine gemeinsamen Lösungen finden will. Ich kann Ihnen diese Frage heute also nicht abschliessend beantworten.Abg. Ivo Klein:
Es nützt auch nichts, wenn wir hier zu lange diskutieren. Ich möchte Ihnen einfach etwas sagen: Nachdem ich diesen Bericht und Antrag der Regierung am letzten Sonntag durchgearbeitet und die Problematik erkannt habe, habe ich dann am Montag mit dem Rechtskonsulenten des Bankenverbandes Kontakt aufgenommen. Der war erstaunt, er hat also nichts von dieser Richtlinie gewusst. Die gleiche Reaktion haben wir vom Geschäftsführer der Treuhändervereinigung erhalten. Das wollte ich noch klarstellen.Abg. Alois Beck:
Ich bin auch erstaunt, solche Worte zu hören. Ich glaube doch, dass es sich herumgesprochen hat, dass diese Richtlinie schon lange im Tun ist und dass es diesbezüglich schwere Diskussionen gibt. Also, das was Sie jetzt sagen, überrascht mich jetzt wirklich, weil dieses Thema selbst in den Zeitungen verhandelt wird.Abg. Ivo Klein:
Ja, das ist richtig. Die Richtlinie ist schon lange bekannt. Nur, dass wir sie jetzt in diesem Landtag für Liechtenstein übernehmen, das war nicht bekannt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Wer dem Beschluss Nr. 98/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
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