Abänderung des Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen (Nr.114/2003), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 14: Abänderung des Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 114/2003. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 6 Abs. 1, 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 Abs. 1, 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 18 Abs. 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 Abs. 4 und 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall.Wer dem Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt und gutgeheissen. -ooOoo-