Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze vom 18. Juni 1998 (Nr.1/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 15: Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze vom 18. Juni 1998, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 1/2004. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion. Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nur zu oft zeigen uns schreckliche Bilder am Fernsehen, wie wichtig die internationale Hilfe bei Katastrophenfällen ist. Von entscheidender Bedeutung sind die Kommunikationsmittel, entweder zur raschen Organisation von Hilfeleistung oder zur Information für die Bevölkerung, die von einer Katastrophe betroffen wird. Die Regierung hat dem Landtag den Antrag unterbreitet, dem Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze die Zustimmung zu erteilen. Ich bin der Auffassung, dass Liechtenstein diesem Übereinkommen beitreten sollte, einerseits aus humanitären Gründen, andererseits aber auch, um dem Übereinkommen möglichst bald zum Durchbruch zu verhelfen. Derzeit fehlen laut Regierungsbericht noch vier Staaten, damit es in Kraft treten kann. Ich möchte mich kurz fassen, weil uns allen klar ist, dass Liechtenstein damit in Katastrophenfällen Hilfe leisten kann. Wenn wir selber von einer Katastrophe betroffen wären, was seit dem Rheineinbruch von 1927 glücklicherweise nicht mehr der Fall war, können wir Hilfe von aussen erwarten. Zum besseren Verständnis habe ich ein paar Fragen an die Regierung, die mir in diesem Zusammenhang wichtig erscheinen:1. Welche Kommunikationsmittel sind konkret gemeint, mit denen Hilfe geleistet werden soll?2. Sind beispielsweise bei Radio Liechtenstein oder bei der LTN die technischen Voraussetzungen vorhanden, um im Notfall wirklich Hilfe leisten zu können?3. Die internationalen Helfergemeinschaften sollen ihre Satellitentelefone und Funkstationen besser koordinieren und einsetzen können. Ist dies möglich von Liechtenstein aus oder müssen noch technische Voraussetzungen dafür geschaffen werden?Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen und spreche mich für den Beitritt unseres Landes zum Übereinkommen aus.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Zu den drei Fragen des Abg. Peter Lampert kann ich in Bezug auf die Frage 1 Folgendes ausführen: Art. 1 Ziff. 14 enthält die Bestimmung des Begriffs «Telekommunikationsmittel». Darunter wird aufgeführt: Personal, Ausrüstung, Material, Informationen, Aus- und Fortbildungsmassnahmen, Radio-Frequenzen, Netzwerke oder Übermittlungsanlagen und andere Mittel, die für die Telekommunikation notwendig sind. Ferner enthält Art. 1 Ziff. 15 die Bestimmung des Begriffs «Telekommunkation»: Jede Übermittlung oder Ausstrahlung oder jeder Empfang von Zeichen, Signalen, Schriften, Bildern, Tönen und Informationen jeder Art über Kabel, Radio, Glasfaser- oder über andere elektromagnetische Systeme sind dabei umfasst.Im Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen von Tampere wird in der Zusammenfassung unter «1. Ausgangslage» auf das Ziel des Übereinkommens hingewiesen, dass bei humanitären Krisen und bei Naturkatastrophen die internationale Helfergemeinschaft ihre Satellitentelefone und Funkstationen künftig besser koordinieren und ohne administrative Hindernisse ersetzen und einsetzen können. Zu Ihrer zweiten Frage, wie das bei Radio Liechtenstein und bei der LTN im Hinblick auf die technischen Voraussetzungen ausschaut, kann ich folgende Ausführungen machen: Radio Liechtenstein muss gemäss liechtensteinischem Rundfunkgesetz - Art. 8 - dem Land und den Gemeinden die Möglichkeit geben, Aufrufe verbreiten zu lassen in Notsituationen. Zur Technik selbst ist zu sagen, dass die Studios doppelt ausgeführt sind und über ein Notfallkonzept verfügen. Der Zugang zu den Studios ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr gewährleistet. Betreffend Notstromaggregate, die dazu benötigt werden, ist zu sagen, dass die beim Radiostudio budgetiert sind. Betreffend Notstrom auf dem Sender handelt es sich noch um eine offene Frage, und zwar im Hinblick darauf, wer diesen zu finanzieren hat. Mit dem Aufbau des Landesführungsplanes, welcher ja geplant ist, werden auch erdbebensichere Sendeanlagen mit mobilen Sendern möglich. Und auch dort wird eine doppelte Speisung des Senders Vaduz geführt. Bei der LTN schaut es ähnlich aus. Die LTN verfügt über eine Dieselanlage, also ein Dieselaggregat. Damit ist auch die Versorgung im Haus und die Anbindung der internationalen Konnektionspunkte gesichert. Gleichzeitig mit dieser Funktion sind auch Anschlüsse von Vaduz und Schaan teilweise mitversorgt. Für alles was aber die Aussenstellen anbelangt, also wo andere Anschlüsse angehängt sind, ist nur während 4 Stunden bis maximal 1 Tag batteriegeschützt die Versorgung gesichert. Nachher muss mit mobilen Stromaggregaten gearbeitet werden. Und hier mangelt es noch an einem Notfallkonzept betreffend die Priorität.Dann zu Ihrer dritten Frage betreffend Satelliten, ob dies sichergestellt werden kann: Das ist abhängig davon, ob ein Endgerät überhaupt da ist, also ein Satellit, und ob jemand über ein Abonnement zu einer solchen Satellitenstation verfügt, also zu einem Anbieter. Beispielsweise «Ridium» ist ein solcher privater Anbieter. Die Kommunikation von Satellitentelefon zu Satellitentelefon erfolgt immer autonom und ist somit sichergestellt. Was die Kommunikation von Satelliten auf Festnetz betrifft, so ist diese abhängig vom Festnetzanschluss beim Empfänger oder beim Internet vom Provider, ob dieses funktionstüchtig ist oder nicht. Dasselbe gilt auch für die internationalen Verbindungen.Somit kann festgestellt werden, dass keine grossen Investitionen im Bereich Infrastruktur auf unser Land zukommen würden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Fragen aus dem Plenum mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung, der wie folgt lautet, abstimmen: «Der Landtag wolle dem Übereinkommen von Tampere
über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze vom 18. Juni 1998 die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diesem Übereinkommen zugestimmt.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen 9:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:05 Uhr).
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